Erläuterungsbericht Ergänzung Reiterhof
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Erläuterungsbericht Ergänzung Reiterhof
Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Erlangen 2001 Erläuterungsbericht Ergänzung Reiterhof Herausgeber: Stadt Erlangen Referat für Stadtplanung und Bauwesen Bearbeitung: Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Amt für Umweltschutz und Energiefragen in Zusammenarbeit mit dem Büro Prof. Reinhard Grebe, Landschafts- und Ortsplanung, Nürnberg Auskünfte: Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Gebbertstraße 1 91052 Erlangen Tel.: 09131/86-1330 Fax: 09131/86-1304 E-Mail: [email protected] Amt für Umweltschutz und Energiefragen Schuhstraße 40 91052 Erlangen Tel.: 09131/86-2174 Fax: 09131/86-2956 E-Mail: [email protected] Internet: www.erlangen.de Inhalt Seite 0 Vorbemerkung ........................................................................................... 1 1 Verfahrensstand ........................................................................................ 2 2 Ausnahmen ................................................................................................ 2 3 Rechtsmittel .............................................................................................. 2 4 Nachträgliche Überprüfung des Genehmigungsbescheid mit Ergebnis............................................................................................... 2 Einzelabwägung zu Ziffer: 2.4 Sonderbaufläche/Reiterhof am östlichen Ortsrand von Tennenlohe .. 2 Ergebnis der nachträglichen Überprüfung A) Standortalternativen............................................................................. 3 B) Umfang der erforderlichen baulichen Anlagen................................. 5 C) Landschaftsschutzgebiet .................................................................... 5 D) Gebiete NATURA 2000 – Bayern......................................................... 5 E) Vollzug der FFH- und Vogelschutzrichtlinie...................................... 6 a) Verträglichkeitsabschätzung b) SPA-Verträglichkeitsprüfung zur geplanten Reitanlage (Reitwegenetz) bei Tennenlohe c) Fachliche Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt ERH d) Feststellung der Verträglichkeit durch die Stadt Erlangen 5 F) Gesamtabwägung ................................................................................. 7 Flächenbilanz............................................................................................. 8 Anhang Anlage 1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2001 - Genehmigung nach § 6 BauGB Anlage 2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Ergänzung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2001 - Genehmigung nach § 6 BauGB – Anlage 3 Vollzug der FFH- und Vogelschutzrichtlinie; NATURA 2000 Bayern – Verträglichkeitsabschätzung Anlage 4 Vollzug der FFH- und Vogelschutzrichtlinie geplanter Reiterhof bei Tennenlohe Fachliche Stellungnahme Anlage 5 SPA-Verträglichkeitsprüfung zur geplanten Reitanlage (Reitwegenetz) bei Tennenlohe; hier: Feststellung der Verträglichkeit -10 Vorbemerkung Die Regierung von Mittelfranken hat bei der Genehmigung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2001 der Stadt Erlangen vom 18.06.2002 gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) eine Versagung im Ortsteil Hüttendorf bzw. drei Ausnahmen in den Ortsteilen Eltersdorf, Kosbach und Tennenlohe ausgesprochen (vgl. Anhang, Anlage 1). Dabei hat die Regierung von Mittelfranken die Stadt Erlangen aufgefordert, die Darstellungen für die versagte bzw. die von der Genehmigung ausgenommenen Flächen im Sinne ihrer Begründung/Empfehlung zu überarbeiten. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 26.09.2002 beschlossen, der Versagung, den Ausnahmen und den verschiedenen Auflagen der Regierung von Mittelfranken im Genehmigungsbescheid vom 18.06.2002 zu folgen und die Überarbeitung durchzuführen. Die Genehmigung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2001 ist gem. § 6 Abs. 5 BauGB am 17.10.2002 ortsüblich bekannt gemacht worden. Mit der Bekanntmachung wurde er im genehmigten Umfang – d.h. ohne die Versagung bzw. die Ausnahmen – wirksam. Als Folge des Genehmigungsbescheids der Regierung von Mittelfranken wurden Ergänzungen des Gesamtplans notwendig, die eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 3 BauGB für die Versagung und Ausnahmen erforderlich machten. Die erneute öffentliche Auslegung und die gleichzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom Stadtrat ebenfalls in der Sitzung am 26.09.2002 beschlossen. Die erneute öffentliche Auslegung des FNP-Ergänzungsentwurfs 2002 mit seinen vom Stadtrat beschlossenen Änderungen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom 28.10. bis 29.11.2002 gleichzeitig durchgeführt. Die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander geschah in den Sitzungen des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses (18.03.2003) sowie des Stadtrates (27.03.2003). Die Abwägungsergebnisse wurden vom Feststellungsbeschluss des Stadtrates am 27.03.2003 für die Ortsteile Hüttendorf, Eltersdorf und Kosbach mit erfasst. Zum Feststellungsbeschluss gehört auch die Billigung des Erläuterungsberichtes. Die Ergänzung im Ortsteil Tennenlohe „Reiterhof“ machte noch eine Flora-Fauna-Habitat (FFH)Verträglichkeitsprüfung erforderlich (vgl. Anhang, Anlagen 3 und 5). Um das FNP-Verfahren für die Ortsteile Hüttendorf, Eltersdorf und Kosbach jedoch ohne Verzögerung abschließen zu können, hat der Stadtrat ebenfalls in der Sitzung am 27.03.2003 entschieden, das Vorhaben „Reiterhof“ aus Verfahren herauszunehmen und zu einem späteren Zeitpunkt als Einzelvorhaben zum Abschluss zu bringen. Die Ergänzung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2001 hat die Regierung von Mittelfranken am 18.07.2003 genehmigt. Dabei wurde im Sinne des Erlanger Stadtratsbeschlusses die Sonderbaufläche „Reiterhof“ vom Verfahren getrennt (vgl. Anhang, Anlage 2). -2- 1 Verfahrensstand Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2001 ist am 17.10.2002 wirksam geworden. Seine Ergänzung in den Ortsteilen Hüttendorf, Eltersdorf und Kosbach sind seit dem 21.08.2003 wirksam. Ausgenommen von der Wirksamkeit ist die Ergänzung östlich des Ortteils von Tennenlohe für das Vorhaben „Reiterhof“. Mit der noch ausstehenden Ergänzung in dem Ortsteil Tennenlohe wird das FNP-Verfahren für die Gesamtstadt abgeschlossen. 2 Ausnahmen Beschränken sich die Hindernisse für die Genehmigung auf räumliche oder auch sachliche Teile des Flächennutzungsplans, kann die Genehmigung für diese Teile gem. § 6 Abs. 3 BauGB ausgenommen werden. Die Voraussetzung für das Ausnehmen von Teilen von der Genehmigung ist: • die Gründe können nicht durch Nebenbestimmungen – z.B. Auflagen – der Genehmigung ausgeräumt werden, • die von der Genehmigung ausgenommen Teile sind im Verhältnis zum gesamten Planwerk von untergeordneter Bedeutung und betreffen nur Einzelprobleme und • die ausgenommen Teile dürfen sich inhaltlich nicht auf den genehmigungsfähigen Teil auswirken. Bei Ausnahmen kann bei entsprechender Ergänzung des Abwägungsmaterials die Regierung von Mittelfranken die von der Genehmigung ausgenommen Teile nach erneuter Prüfung nachgenehmigen. 3 Rechtsmittel Die von der Regierung von Mittelfranken gestellten Anforderungen an die Flächennutzungsplanung sind aufgrund der erheblichen Tatsachen fachlich begründet, so dass seitens der Stadt davon abgesehen wurde, Rechtsmittel gegen den Bescheid der Regierung von Mittelfranken einzulegen. 4 Nachträgliche Überprüfung des Genehmigungsbescheids mit Ergebnis Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 26.09.2002 beschlossen, der Versagung, den Ausnahmen und den verschiedenen Auflagen der Regierung von Mittelfranken zu folgen und diese im Sinne der Begründung/Empfehlung der Regierung von Mittelfranken zu überarbeiten. Dementsprechend hat die Verwaltung u.a. die Ausnahme unter der Ziffer; • 2.4 Sonderbaufläche/Reiterhof am östlichen Ortsrand von Tennenlohe; fachlich nachträglich überprüft. Aus dem Genehmigungsbescheid der Regierung von Mittelfranken vom 18.06.2002: „Die im Plan gekennzeichnete Sonderbaufläche „Reiterhof“ östlich von Tennenlohe (vgl. Anhang, Anlage 1) wird von der Genehmigung ausgenommen. Begründung: Der Standort für den geplanten Reiterhof liegt ohne Bebauungszusammenhang, sehr exponiert in der freien Landschaft. Dies führt zu Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes. Um diese Wirkung zu verringern, sollten Alternativstandorte untersucht und der Umfang der erforderlichen baulichen Anlagen geklärt werden. Außerdem ist zu klären, inwieweit diese Einrichtung mit den Schutzzielen des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes und Naturschutzgebietes vereinbar ist. Erst nach Klärung dieser Fragen kann über die Eignung des Standortes entschieden werden.“ -3- Ergebnis der nachträglichen Überprüfung: A) Standortalternativen Als Alternativen zu dem geplanten Reiterhof östlich von Tennenlohe wurden im Erlanger Stadtgebiet sechs mögliche Standorte für die Ansiedlung eines Reiterhofs hinsichtlich ihrer Lagegunst untersucht und einer Bewertung unterzogen (vgl. Anlagen 1 und 2). Die untersuchten sechs Standortalternativen werden nach einem einfachen + / – Verfahren ( + = positive Auswirkungen, 0 = keine Auswirkungen, – = negative Auswirkungen) gem. einem Kriterienkatalog überprüft. Dabei dienen als Beurteilungskriterien z.B. die Erreichbarkeit, die Landschafts- und Stadtbildverträglichkeit und die Ausrittsmöglichkeiten. Die Funktionsfähigkeit einer Reitanlage wird insbesondere durch die Grundstücksgröße und die Ausrittmöglichkeiten bestimmt. Aufgrund dieser Tatsache gehen sie als Ausschlusskriterien in die Endbewertung ein. Die Auswertung der Standortuntersuchung stuft fünf Standorte lediglich als „grundsätzlich geeignet“ ein, da sie wegen sehr eingeschränkten Ausrittsmöglichkeiten (Ausschlusskriterium), Nutzungskonflikt bzw. Flächenkonkurrenz gewichtiges Konfliktpotenzial beinhalten. Insbesondere aufgrund dieses fehlenden Konfliktpotenzials schreibt die Auswertung dem Standort 4 Tennenlohe, Äußere Nürnberger Straße, östlich des Ortsteils, als einzigem Standort die Klassifizierung „geeignet“ zu (vgl. Anlage 2). Demnach ist diesem Standort bei der Standortauswahl auch der Vorrang einzuräumen. Aus fachlicher Sicht des Umweltschutzes geht mit der Realisierung des Standortes 4 hinsichtlich der dortigen offenen Waldrandsituation und den Funktionsräumen des Naturschutzgebietes „Tennenloher Forst“ eine landschaftsökologische Abwertung des Freiraumes einher. Der Standort 4 liegt auf einer ökologisch wenig wertvollen Ackerfläche. Die solitäre Lage des Standortes 4 schließt für die Tennenloher Bevölkerung eine Belästigung durch Emissionen der Anlage aus. Der Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes wird durch Eingrünungsmaßnahmen mit Baumpflanzungen und einer den standortökologischen Anforderungen entsprechenden Bebauung, z.B. Verzicht auf die Errichtung von Silos, Begrenzung der Flächenversiegelung, Regenwassernutzung, entgegengewirkt (vgl. Anlage 3 und 4). Die genaue Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung des Nutzungskonflikts mit den landschaftsökologischen Belangen bleibt der Konkretisierung im Bebauungsplan bzw. dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Die naturschutzrechtlichen Ziele im Bereich des Sebalder Reichswaldes/Tennenloher Forst werden durch die Nutzung des mit den Forstämtern Erlangen und Nürnberg abgestimmten und umweltverträglichen Reitwegekonzeptes gewahrt. -4- Das Untersuchungsergebnis für sechs Alternativstandorte stellt sich wie folgt dar: Standort 1: Sieglitzhof, Spardorfer Straße Standort nicht geeignet: Der Standort scheidet wegen zu geringer Grundstücksgröße und fehlender Erweiterungsmöglichkeit aus. Standort 2: Bruck Süd, Rudolf-Steiner-Straße Standort grundsätzlich geeignet: Grundstücksgröße ist ausreichend. Der Standort besitzt jedoch keine ausreichenden Ausrittsmöglichkeiten durch die angrenzende Bundesautobahn A 3 bzw. Hauptverkehrsstraßen (Weinstraße und Äußere Tennenloher Straße) sowie dem Naturwaldreservat und Naturschutzgebiet „Brucker Lache“. Standort 3: Tennenlohe, Weinstraße wie Standort 2 Standort 4: (östlich von Tennenlohe) Tennenlohe, Äußere Nürnberger Straße Standort geeignet: Grundstücksgröße ist ausreichend. Der Standort besitzt gesicherte Ausrittmöglichkeiten durch ein neues Reitwegenetz im angrenzenden Sebalder Reichswald zwischen dem Naturschutzgebiet „Tennenloher Forst“ und der Bundesautobahn A 3. Die Maßnahme führt zu keiner erheblichen Beeinträchtigung eines Vogelschutzgebietes in seinen für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen. Standort 5: Steudach, Am Klosterwald Standorte grundsätzlich geeignet: Grundstücksgrößen sind ausreichend. Die Standorte haben jedoch Überschneidungen mit den Einzugsgebieten der Reitanlage in Kosbach und der Pferdehaltung in Büchenbach. Standort 6: Büchenbach, Steudacher Straße wie Standort 5 Scheidet wegen der Flächenkonkurrenz mit der geplanten Gemeinschaftssportanlage aus. -5B) Umfang der erforderlichen baulichen Anlagen Die geplante Reitanlage benötigt eine Grundstücksfläche von 1,7 ha. Der Umfang der erforderlichen baulichen Anlagen beträgt mit den Einrichtungen Pferdestall mit 40 Boxen, Zwischen-, Reit- und Bergehalle insgesamt vier Gebäude (vgl. Anlage 3). Das geplante Raumprogramm der Reitanlage – einschl. der Reitplätze – entspricht den Richtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) bei einer Belegung mit 40 Pferden und der reitsportspezifischen Ausrichtung des Reit- und Fahrvereins Rathsberg-Erlangen e.V. als künftiger Hauptnutzer des Reiterhofes. Das geplante Raumprogramm beinhaltet folgende einzelnen Einrichtungen: • Pferdestall mit 40 Boxen = 864 m² (72,0 x 12,00) / 5,70 m Firsthöhe • mit Zwischenhalle = 186 m² (20,00 x 9,30) • Reithalle = 1.032 m² (48,00 x 21,50) / 8,30 m Firsthöhe • Bergehalle = • Überbaute Fläche (ohne Pkw-Stellplätze) = 2.840 m² • Dressurplatz = 800 m² • Springplatz = 800 m² • Longierplatz = 200 m² C) 720 m² (40,00 x 18,00) / 7,20 m Firsthöhe Landschaftsschutzgebiet Die Realisierung des Reiterhofes wird eine landschaftsökologische Abwertung des dortigen Freiraumes hinsichtlich der offenen Waldrandsituation (Landschaftsschutzgebiet) mit sich bringen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Landschaftsraumes bzw. des Landschaftsschutzgebietes ist der gleichzeitige Ausgleich des durch das Vorhaben bedingten Eingriffs in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Die genaue Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung des Nutzungskonfliktes mit den landschaftsökologischen Belangen bleibt der Konkretisierung im Bebauungsplan vorbehalten. Entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 30.11.2000 zur Änderung der Landschaftsschutzverordnung wurden die Grundstücke Flst. Nrn. 139 und 154 – Gemarkung Tennenlohe – zu Gunsten einer beantragten landwirtschaftlichen Teilaussiedlung (= Reiterhof) insgesamt aus dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Winkelfeld“ herausgenommen. Für den geplanten Reiterhof wird jedoch nur eine Teilfläche der Flst. Nr. 139 beansprucht. Folglich sollten die Flst. Nr. 154 und die Restfläche der Flst. Nr. 139 wieder in das Landschaftsschutzgebiet integriert werden. Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind diese landwirtschaftlich genutzten Flächen für den Naturhaushalt und insbesondere für das Landschaftsbild von großer Bedeutung, da hier noch etwas freie Landschaft vor dem östlichen Reichswaldgebiet und dem westlichen Siedlungsgebiet erlebt werden kann. D) Gebiete NATURA 2000 - Bayern Nach der Europäischen Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie) bzw. der Europäischen Vogelschutzrichtlinie (SPA-Richtlinie) zählt der Sebalder Reichswald mit dem Naturschutzgebiet „Tennenloher Forst“ als Natura 2000-Gebiet. Im § 1a Abs. 2 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) wird deutlich gemacht, dass auch im Rahmen der Abwägung zur Bauleitplanung (hier Flächennutzungsplanung) die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes zu berücksichtigen sind. Nr. 4 enthält – ebenso wie § 29 Abs. 3 BauGB – einen Verweis auf die Umsetzungsregelungen der FFH-Richtlinie im -6Bundesnaturschutzgesetz und damit auch auf die Anwendung der Verträglichkeitsprüfung nach der FFH-Richtlinie. Die Richtlinien begründen für diese Schutzgebiete zusätzliche Pflichten, die bei der Bauleitplanung zu beachten sind. Soweit Erhaltungsziele oder Schutzzwecke dieser Gebiete durch Darstellungen oder Festsetzungen von Bauleitplänen erheblich beeinträchtigt werden können, ist eine gesonderte Verträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Dies kann auch der Fall sein, wenn das Plangebiet außerhalb des Schutzgebietes liegt, die beabsichtigte Nutzung sich jedoch bis in das Schutzgebiet hineinwirkt. Kommt die Verträglichkeitsprüfung zu einem negativen Ergebnis für die Flächennutzungsplanung – d.h. natur- und landschaftsbezogene Belange gehen dem überwiegenden öffentlichen Interesse vor – so führt dies zur Unzulässigkeit der Planung. Auch eine unzureichende oder gar fehlende Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Bauleitplanung kann dazu führen, dass die Planung unzulässig ist. E) Vollzug der FFH- und Vogelschutzrichtlinie für den geplanten Reiterhof (Reitwegenetz) bei Tennenlohe Zur Verfahrensvereinfachung haben sich die beteiligten Behörden (untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt ERH und Stadt Erlangen) und der Vorhabensträger auf einen Sachverständigen (Institut für Vegetationskunde und Landschaftsökologie, Hemhofen) und die Formulierung eines Auftrages für ein Gutachten/SPA-Verträglichkeitsprüfung geeinigt. Die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt ERH macht unter Berücksichtigung der SPAVerträglichkeitsprüfung einen Vorschlag für das Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung. Auf der Grundlage des Fachbeitrages der unteren Naturschutzbehörde stellt die Stadt Erlangen als verfahrensführende Behörde abschließend die Verträglichkeit fest. a) Verträglichkeitsabschätzung Die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat ihre im Beteiligungsverfahren abgegebene erste Verträglichkeitsabschätzung insbesondere im Hinblick auf den zu erwartenden erhöhten Nutzungsdruck und der einhergehenden Beeinträchtigung der Naturgüter nochmals konkretisiert. Diese Konkretisierung beschreibt in Form einer Verträglichkeitsabschätzung sehr nachvollziehbar die Auswirkungen des Vorhabens Reiterhof auf die angrenzenden Schutzgebiete mit dem Ergebnis: „Erhebliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden Verträglichkeitsprüfung erforderlich“ (vgl. Anhang, Anlage 3). b) SPA-Verträglichkeitsprüfung Die Studie wurde in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt ERH auf den Bereich des Vogelschutzgebietes und die dafür relevanten Arten beschränkt. Grund dafür war, dass die noch bestehende Reitwegeverordnung aufgehoben werden soll und somit das Reiten im angrenzenden Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet „Tennenloher Forst“ zwangsläufig verboten ist. Die Prüfung der Verträglichkeit erfolgte in drei Schritten: • Welche relevanten Arten (in der Gebietsmeldung aufgelistet) wurden in den Waldabteilungen nachgewiesen, die an die geplanten Reitwege angrenzen? • Welche Störungen und Beeinträchtigungen sind vom Reitbetrieb zu erwarten? • Wie wirken sich die Störungen auf den Bestand der nachgewiesenen relevanten Arten aus? • Eventuelle Auswirkungen auf weitere Arten und auf das Naturschutzgebiet. Die Schlussfolgerungen der SPA-Verträglichkeitsprüfung für das mit den Forstämtern Erlangen und Nürnberg abgestimmte Konzept eines Reitwegenetzes (Rundkurs; vgl. Anlage 5) beinhalten im Wesentlichen, dass - ein absolutes Wegegebot die unabdingbare Voraussetzung für eine Zulassung des Reitbetriebes im Schutzgebiet ist, dabei sind administrative Auflagen zu formulieren (Wegegebot) und durch geeignete Maßnahmen den Nutzern der Reitwege zu vermitteln, -7- bei regulärem Reitbetrieb die Störungen unwesentlich bleiben und von den Arten ohne Weiteres toleriert werden können, - die Planung sich ausschließlich auf bereits bestehende Wegestrukturen bezieht, also keinen neuen Flächenverbrauch verursacht, - die aktuellen Störungen von den vorhandenen Wegen auf die angrenzenden Bereiche durch den Reitbetrieb kaum wesentlich erhöht werden, - eine erhebliche Beeinträchtigung nicht vorliegt und - die Verträglichkeit der geplanten Maßnahme mit dem für das Schutzgebiet festgelegten Schutzzweck gegeben ist. c) Fachliche Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt ERH Die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt ERH hält in ihrer fachlichen Stellungnahme vom 24.11.2003 zur SPA-Verträglichkeitsprüfung administrative Auflagen in Form von Wegegeboten für erforderlich. Dabei wird die Aussage getroffen, dass der Landkreis keine neue Reitwegeverordnung erlässt. Statt dessen soll der Betreiber der Reitanlage sicherstellen, dass die Reiter aus seinem Hof im Untersuchungsgebiet die geplanten Reitwege nicht verlassen. Darüber hinaus wird lediglich in Verlängerung des Wurzelweges in Südosten bzw. Osten auch ein Ausreiten in den übrigen Sebalder Reichswald entsprechend den festgestellten Untersuchungsergebnissen für möglich gehalten, insbesondere auch, um ggf. die Situation auf den vorgelegten Rundkurs während eines starken Reitbetriebes zu entspannen (vgl. Anlage 5). Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt ERH kann die angeschnittene Problematik des Miteinanders von Reitern und Spaziergängern sicher erst nach einer gewissen „Einlaufphase“ diskutiert werden. Dies wird ebenso im Hinblick auf die Befolgung des künftigen Reitverbotes im Naturschutzgebiet „Tennenloher Forst“ gesehen. Die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt ERH sieht in ihrer fachlichen Stellungnahme in der SPA-Verträglichkeitsprüfung die Auswirkungen von Reitern auf prioritäre Biotope und prioritäre Arten in ausreichender Form berücksichtigt und kommt zu einem für den Vorhabenträger positiven Ergebnis, das naturschutzfachlich in der Form mitgetragen wird (vgl. Anhang, Anlage 4). d) Feststellung der Verträglichkeit durch die Stadt Erlangen Als verfahrensführende Behörde hat die Stadt Erlangen auf der Grundlage der SPA-Verträglichkeitsprüfung des Instituts für Vegetationskunde und Landschaftsökologie und der fachlichen Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die Verträglichkeit der geplanten Reitanlage mit dem geprüften Reitwegenetz im Sinne des festgelegten Schutzzweckes für das Gebiet nach der Vogelschutzrichtlinie festgestellt. (vgl. Anhang, Anlage 5) F) Gesamtabwägung Der Alternativstandort 4 Tennenlohe, Äußere Nürnberger Straße, östlich des Ortsteils, verfügt als einziger der untersuchten Standorte über eine Ausrittmöglichkeit. Insbesondere aufgrund dieser Tatsache erhält dieser Standort 4 als einziger Standort die Bewertung „geeignet“. Die Bewältigung des Nutzungskonflikts mit den landschaftsökologischen Belangen im Landschaftsschutzgebiet geschieht durch Ausgleichsmaßnahmen und wird im folgenden Bebauungsplan geregelt. Die Stadt Erlangen hat als verfahrensführende Behörde nach Prüfung des Vorhabens gem. FFHRichtlinie die Verträglichkeit des Vorhabens festgestellt. Danach führt die geplante Maßnahme zu keiner erheblichen Beeinträchtigung eines Vogelschutzgebietes in seinen für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen. Die nachträgliche Klärung der abwägungserheblichen privaten und öffentlichen Belange aus dem Genehmigungsbescheid führt zu dem Endergebnis, dass das Vorhaben „Reiterhof“ am östlichen Standort von Tennenlohe bei einem regulären Reiterbetrieb auf dem geplanten Reitwegenetz außerhalb des Naturschutzgebietes umweltverträglich und dem Standort gegenüber den übrigen geprüften Alternativstandorten der Vorrang einzuräumen ist. -85 Flächenbilanz Der Ergänzungsbereich des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2001 beträgt insgesamt ca. 1,7 ha. Die Sonderbaufläche „Reiterhof“ wurde von dem FNP-Gesamtverfahren getrennt. Es galt demnach die vorhergegangene Darstellung „Ackerflächen“ (vgl. Anhang, Anlage 2). Die Flächenbilanz stellt sich aufgrund der Nutzungsänderung innerhalb des Ergänzungsbereichs wie folgt dar: Nutzungsart Flächen in ha – Stand...... 27.03.2003 Ackerflächen Sonderbauflächen Stand: Januar 2004 Ergänzung Zu- / Abnahme 29.01.2004 1.201,93 (-) 1,70 1.200,23 152,61 1,70 154,31 Bewertung von Standorten für die Ansiedlung einer Reitanlage in Erlangen Beurteilungskriterien + o - positiv neutral negativ Planungsrechtlicher Stand - Flächennutzungsplan - Schutzregelung Lage im Stadtgebiet Grundstücksgröße Erschließung Verkehrliche Erreichbarkeit (ÖPNV und Rad) Lärmimmissionsbelastung (Einwirkung von Außen) Orts- und Landschaftsbild Umweltverträglichkeit Ausrittmöglichkeiten Bewertung Standortempfehlung Standort 1: Sieglitzhof Spardorfer Straße + o - Standort 2: Bruck-Süd Rudolf-Steiner-Str. + o - Standort 3: Tennenlohe Weinstraße Anlage 2 + o - Standort 4: Tennenlohe Äußere Nürnberger Straße (B 4) + o - - FNP-Entwurf: 2000: Ackerfläche - Landschaftsschutzgebiet o o - FNP 2001: Ackerfläche o - FNP-2001: Grünfläche (Dauerkleingärten) + - FNP 2001: Ackerfläche o - Landschaftsschutzgebiet o - keine Schutzregelung + - keine Schutzregelung + Standort liegt im Nordosten 8 Schulen in der Nähe (2,5 km); Überschneidungen mit Reitstall Marloffstein und Reitclub in Spardorf möglich o + Standort liegt im Stadtsüden; 9 Schulen in der Nähe (2,5 km); keine Überschneidungen mit anderen Reitställen o + Standort liegt im Stadtsüden; 7 Schulen in der Nähe (2,5 km); keine Überschneidungen mit anderen Reitställen o + Grundstücksgröße mit ca. 2 ha an der untersten Grenze; ausreichende Erschließung über Spardorfer Straße Busanbindung (Spardorf) vorhanden, Haltstelle Luzernenweg; Radweg vorhanden Keine wesentliche Belastung, Schießsportanlage in ca. 1 km Entfernung Keine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes Standort ist umweltverträglich; keine nachteilige Wirkung auf die Umgebung Zugang zu Reitwegen im Erlanger Meilwald und in freies Gelände der Gemeinde Spardorf - + + + + o o + Standort nicht geeignet, scheidet wegen zu geringer Grundstücksgröße (Ausschlusskriterium) aus. Grundstücksgröße von 4 – 6 ha möglich; Erschließung über B 4 und Rudolf-Steiner-Straße Buslinie vorhanden, Haltestelle Max-Planck-Straße in Bruck; Radwegenetz vorhanden Dauerlärmpegel Autobahn A 3 (Entfernung: 100-300 m) Keine negativen Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes Keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten. Ausritt auf den vorhandenen Feldwegen beschränkt durch das Naturwaldreservat und Naturschutzgebiet in der Brucker Lache (keine Reitwege und Nutzungskonflikt mit Radfahrern und Fußgängern) bzw. die B 4 und Weinstraße (Überquerungsproblematik) Standort grundsätzlich geeignet; scheidet aber wegen sehr eingeschränkte Ausrittmöglichkeiten (Ausschlusskriterium) aus. C:\D\Internet - Amt 61\Bilder, Inhalte, Pdf\Flächennutzungsplan\Reiterhof\FNP-2001-Ergänz-Erläuter-Reiterh.doc + + + + + o o - Grundstücksgröße von 4 – 6 ha möglich; Erschließung über Weinstraße und B 4 Buslinie vorhanden, Haltstelle Haselhofstraße in Tennenlohe; Radweg abschnittsweise vorhanden und geplant Dauerlärmpegel Autobahn A 3 (Entfernung: 200-300 m) Keine negativen Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes Landschaftsökologie und Immissionsschutz werden nicht beeinträchtigt. Ausritt auf den vorhandenen Feldwegen beschränkt durch das Naturwaldreservat und Naturschutzgebiet in der Brucker Lache (keine Reitwege und Nutzungskonflikt mit Radfahrern und Fußgängern) bzw. die B 4 und Weinstraße (Überquerungsproblematik) Standort grundsätzlich geeignet; scheidet aber wegen sehr eingeschränkte Ausrittmöglichkeiten (Ausschlusskriterium) aus. + + + + o o o - - FNP-2001 Sonderbaufläche/Reiten - keine Schutzregelung (Änderung vom 12.12.2000) Standort liegt im Südosten; 1 Schule in der Nähe, (1,0 km) keine Überschneidungen mit anderen Reitställen Grundstücksgröße von 4 – 6 ha möglich; Erschließung über Wetterkreuz und die B 4 in der Nähe der AS Tennenlohe, StUB geplant Buslinie vorhanden, Haltestelle Wetterkreuz in Tennenlohe; Radwege vorhanden Dauerlärmpegel Bundesstraße 4 (Entfernung: 50-100 m); Autobahn A 3 in ca. 1 km Sensible Planung notwendig, damit die Ortssilhoutte von Tennenlohe nicht beeinträchtigt wird; Beeinträchtigung der offenen Waldrandsituation und damit Abwertung des Landschaftsbildes Standort an der B 4 ist ökologisch weniger wertvoll als der nördlichen Bereich mit den Funktionsräumen des Naturschutzgebietes „Tennenloher Forst“. Zugang zu dem neuen Reitwegenetz im Sebalder Reichswald zwischen dem Naturschutzgebiet „Tennenloher Forst“ und der Bundesautobahn A 3. o o + + + + + - o + Standort an der B 4 geeignet; durch solitäre Lage, keine Überschneidungen mit anderen Reitställen, neues ausreichendes Reitwegenetz, sehr gute Erschließung und Erreichbarkeit. Die Maßnahme führt zu keiner erheblichen Beeinträchtigung eines Vogelschutzgebietes in seinen für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen. Standort 5: Steudach Am Klosterholz + o - Standort 6: Büchenbach Steudacher Straße + o - - FNP-2001: Grünfläche (Dauerkleingärten) und Ackerfläche + - FNP-2001: Grünfläche (Sportplatz) + - keine Schutzregelung + - keine Schutzregelung + Standorte liegen im Stadtwesten; 4 Schulen in Nähe (2,5 km); Überschneidungen mit Reitclub Erlangen in Kosbach und der Pferdehaltung in Büchenbach Grundstücksgröße von 4 – 6 ha möglich; Erschließung über Straße Am Klosterholz, St. Michael bzw. Karl-May-Straße Buslinie vorhanden, Haltstelle Westfriedhof in Steudach; Radweg abschnittsweise vorhanden (Steudacher Str.) Autobahn A 3 in ca. 1 km Entfernung o Standort liegt im Stadtwesten; 9 Schulen in der Nähe (2,5 km); Überschneidungen mit Reitclub Erlangen in Kosbach und der Pferdehaltung Dittrich in Büchenbach Grundstücksgröße von 4 – 6 ha möglich; Erschließung über Steudacher Straße und Adenauerring-Süd (geplant), StUB geplant Buslinie vorhanden, Haltstelle Markt in Büchenbach; Radweg abschnittsweise vorhanden bzw. geplant Keine Beeinträchtigungen o + A) Kann sich bei zurückhaltender Architektur positiv in dörfliche Umgebung einfügen; Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes B) Keine Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes Standorte sind eingeschränkt umweltverträglich; eingeschränkt durch die querende 380 kV-Leitung und nachteilige Wirkung auf die Umgebung (Wohnen) Ausritt im Klosterwald und in freies Gelände sowie die Entwicklung eines weiträumigen Reitwegenetzes denkbar o + + o o + o Sensible Planung notwendig, damit die Ortssilhouette Büchenbachs nicht beeinträchtigt wird - + o + o + o Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes o - Standort ist umweltverträglich; keine nachteilige Wirkung auf die Umgebung o + Ausritt in freies Gelände und Entwicklung eines weiträumigen Reitwegenetzes denkbar + Standorte grundsätzlich geeignet; jedoch Überschneidungen mit dem Reitclub Erlangen in Kosbach und der Pferdehaltung Dittrich in Büchenbach-Dorf, ungünstiger ÖPNV-Anschluss, Beeinträchtigung durch die 380 kVLeitung, Nutzungskonflikt mit der benachbarten Wohnnutzung. Standort grundsätzlich geeignet; jedoch Überschneidungen mit dem Reitclub Erlangen in Kosbach und der Pferdehaltung Dittrich in Büchenbach, scheidet wegen Flächenkonkurrenz mit der geplanten Gemeinschaftssportanlage aus.