Welle 2-2005 - DLRG LV Niedersachsen eV

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Welle 2-2005 - DLRG LV Niedersachsen eV
Die Welle
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Zeitschrift der DLRG in Niedersachsen
„Bahn frei“
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Der Einsatz von Blaulicht und
Einsatzhorn im Straßenverkehr
Braunschweig sagt „JA“ zum Beitritt
Bericht auf den Seiten 12 und 13
Deutsche Lebens-RettungsGesellschaft
2/2005
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Editorial / Inhalt
moin, moin...
Inhalt 2-2005
DLRG in Niedersachsen gestärkt
Moin, moin... / Inhalt / Impressum
Langjährige Kooperation, Beharrlichkeit, gegenseitige Sympathie und Anerkennung, Vertrauen sowie die Überzeugung
einer gemeinsamen großen Zukunft haben auf dem Landesverbandstag in Braunschweig
dazu geführt, dass mit überwältiHans-Jürgen Müller
Helmut Fichtner
gender Mehrheit der geplanten
Fusion der Landesverbände Niedersachsen und Braunschweig zugestimmt wurde. 114 Stimmberechtigte von 117 stimmten für die
Satzungsänderung.
Niedersachsen wird mit knapp 9.000 zusätzlichen Mitgliedern der
stärkste Landesverband der DLRG in Deutschland.
Unser Ziel war es immer, die Gliederungen in ganz Niedersachsen so
gut wie möglich in ihrer Arbeit zu unterstützen. Diese Aufgabe wird
durch einen starken Verband, wie wir ihn ab 2007 haben werden,
erleichtert. Gemeinsam können wir mehr bewegen; im Gespräch mit
der Politik, in der Zusammenarbeit mit dem LSB und natürlich auch
gegenüber den anderen Rettungsorganisationen in Niedersachsen.
Der Zusammenschluss wird uns stärken.
Quantitative Größe allein ist jedoch nicht entscheidend, entscheidender sind die Fähigkeiten und die Motivation der Mitglieder.
Der Landesverband Braunschweig verfügt ebenso wie Niedersachsen
über befähigte und motivierte Kameradinnen und Kameraden, die
den Landesverband Niedersachsen ohne Zweifel bereichern werden.
Alle Kameradinnen und Kameraden in Niedersachsen und
Braunschweig sind nun aufgerufen, offen und ohne Vorurteile auf die
neuen Kameradinnen und Kameraden aus den ehemals getrennten
Landesverbänden zuzugehen. Gemeinsam werden wir die Effektivität und Effizienz der DLRG-Arbeit in Niedersachsen steigern.
Der Landesverbandsrat am 02.07.05 in Wolfsburg wird die gemeinsame Zukunft endgültig besiegeln.
Wir danken bereits an dieser Stelle allen Kameradinnen und Kameraden recht herzlich, die uns auf jeder Etappe dieses schwierigen
Weges in den verschiedenen Gremien begleitet und unterstützt
haben. Ihr habt uns durch eure überwältigende Zustimmung den Mut
gegeben, auf dem einmal eingeschlagenen Weg weiter zu gehen.
Wir haben unsere gemeinsame Kraft und Leidenschaft zum Wohle
der DLRG in Niedersachsen in diese Aufgabe gesteckt, die in
Braunschweig eindrucksvoll honoriert wurde.
Editorial
3
Thema
4
Bahn frei - Der Einsatz von Blaulicht
Nachrichten
Watt satt - Wachleiterfortbildung in Cuxhaven
8
Informationen zur Geschichte der DLRG gesucht
10
Buchkritik - Digitale Fotografie / Fotowettbewerb
10
Buchkritik - Sonderrechte im Einsatz
10
Rettungsschwimmen ist „In“
11
Braunschweig
Der zweite Schritt ist getan
12
Station am Tankumsee mit AED-Gerät ausgestattet
14
Pilotlehrgang Unterführer KatS
15
Es darf nicht heißen: „Du Weichei“
Buchtipp - Krisenintervention
DLRG ist unverzichtbar im Katastrophenschutz
Magazin
16
17
18
Regionales
DLRG berät Stadt Göttingen
19
40 Jahre DLRG in Gehrden
19
San A - Lehrgang in Soltau
20
Oldenburg Münsterland hat mehr als 6.600 Mitglieder
20
Kurz berichtet
21
Höver Hallenbadsaison beendet
21
DLRG Kindergartentag in Dinklage
22
Neues Boot für Emden
22
Termine bis Oktober 2005
In letzter Minute
Termine
23
23
Impressum
Herausgeber:
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft - Landesverbände Niedersachsen und Braunschweig
Redaktionsanschrift:
DLRG-Landesverband Niedersachsen e.V., Im Niedernfeld 4 A, 31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 / 94 63 88 Fax: 05723 / 94 63 99
E-Mail: [email protected]
Redaktion:
Ralf Zimmermann (v.i.S.d.P) - rz, Kurt Meyer-Bergmann - kmb, Herbert Holstein - hh, Dirk Schulte - dsc,
Dieter Arend - ar, Ruth Beuchel, Jan Schumann - js , Heiko Reckert - re
Lay-out:
Heiko Reckert
Anzeigen:
Kristina Eike
Redaktion LV Braunschweig:
Helmut Fichtner - HF, Karlheinz Harland - KH, Karin Fünfhaus - KF,
LV Braunschweig, Schubertstraße 1, 38114 Braunschweig
Tel.: 0531 / 1 86 47 Fax: 0531 / 12 54 67
Verlag:
Betriebs- und Service Gesellschaft der DLRG LV Niedersachsen mbH
Im Niedernfeld 4 A, 31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723/ 94 63 94 Fax: 05723/ 94 63 99
http://www.bsg.dlrg.de
Druck:
Druckerei Lenters, Dortmund
Titelbilder:
Heiko Reckert
Namentlich gekennzeichnete Texte stellen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Die Redaktion
behält sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten.
Hans-Jürgen Müller
Präsident
Landesverband Niedersachsen
Die Welle 2-2005
Helmut Fichtner
Präsident
Landesverband Braunschweig
Redaktionssc
hluss für
edaktionsschluss
Die Welle 3/2005 ist am 04.08. 2005
3
Thema
„Bahn frei“
frei“
„Bahn
Der Einsatz von Blaulicht und
Einsatzhorn im Straßenverkehr
Unser Schwerpunktthema „Wasserrettung und Strafrecht“ aus Die Welle 3-2004 hat zu zahlreichen sehr
positiven Reaktionen geführt. So wurde der Beitrag von Jan Schumann auch im LV-Magazin unserer Kameraden
aus Bayern nachgedruckt. In dieser Ausgabe möchten wir darum ein weiteres Rechtsthema etwas genauer
behandeln. Was gibt es bei der Blaulichtfahrt zu beachten und wer darf überhaupt mit einem Blaulicht fahren.
Auf den nachfolgenden Seiten hat Jan Schumann alles was der „Einsatzfahrer“ wissen muss zusammengestellt.
Unter: www.niedersachsen.dlrg.de finden Sie eine ergänzende Tabelle zum Text.
Bad Nenndorf. (js) Blaulicht und Einsatzhorn zieren viele Fahrzeuge der DLRG, doch müssen unsere ehrenamtlichen Kräfte
anders als das Polizei- und Rettungsdienstpersonal die Sondersignalanlagen nicht täglich einsetzen. Deshalb ist eine vorherige Einweisung und die ständige Wiederholung der rechtlichen
Einsatzvoraussetzungen der Signale nicht nur sinnvoll sondern
zwingend - der Begriff „Sonderrechte“ und die dazugehörige
Unfallstatistik machen es deutlich: Geregelt werden besondere
Situationen im Straßenverkehr, in denen Fahrfehler Gefahren
aber auch empfindliche straf- und zivilrechtliche Konsequenzen
für den Einsatzfahrer nach sich ziehen können.
Die sog. Sonderrechte und Wegerechte im Straßenverkehr finden sich in den §§ 35 und 38 der Straßenverkehrsordnung
(StVO). Welche Fahrzeuge mit Sondersignalanlagen ausgestattet werden dürfen und wie sie beschaffen sein müssen, ist dagegen in der Straßenverkehrszulassungsordnung (§§ 22a, 52, 55
StVZO) geregelt. Doch was bedeuten Sonderrecht und Wegerecht und unter welchen Voraussetzungen können sie in
Anspruch genommen werden?
Wichtig ist zunächst, dass das in § 35 StVO geregelte Sonderrecht vom Vor- oder Wegerecht des § 38 StVO abgegrenzt werden muss, denn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Inanspruchnahme und die daraus folgenden Rechte unterscheiden sich erheblich.
4
1. Die Sonderrechte nach § 35 StVO
Die StVO beinhaltet Verhaltensregeln für die Teilnahme am Straßenverkehr. Wie im Strafrecht auch wird die Einhaltung dieser
Regeln durch die Androhung staatlicher Bußen gewährleistet.
Doch der Gesetzgeber hat auch gesehen, dass es in bestimmten Situationen rechtlich zulässig sein muss, zum Beispiel rote
Ampeln zu überfahren, die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu
überschreiten oder auf Gehwegen zu parken. Das Recht, sich
teilweise über die Vorschriften der StVO, und nur über diese,
hinwegsetzen zu dürfen, wird das sogenannte Sonderrecht in
§ 35 StVO geregelt.
Bei der Lektüre des Paragrafen 35 StVO ist zunächst zu entschieden, ob der konkret zu beurteilende Einsatz im Rahmen
des Katastrophenschutzes, dann gilt Absatz 1, oder im Rahmen
des Rettungsdienstes, dann Absatz Abs. 5a, erfolgt. Unter den
Begriff „Katastrophenschutz“ fallen ganz allgemein alle Kräfte
der KatS-Einheiten, die im Katastrophenfall von Landkreisen und
Städten angefordert werden. Zu den „Fahrzeugen des Rettungsdienstes“ zählen dagegen alle Fahrzeuge, die ihrer Bestimmung
nach der Lebensrettung dienen.
a. Einsatz der DLRG im Katastrophenschutz § 35 Absatz 1 StVO
Wird die DLRG im Katastrophenschutz tätig, sind die Kräfte von
den Vorschriften der StVO befreit, „soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“, § 35 Abs. 1 StVO.
„Hoheitliche Aufgaben“ sind dabei solche, die der Abwehr von
Gefahren für Menschen und Sachwerte dienen. Dabei ist aber
nicht nur an den unmittelbaren Katastrophenfall zu denken: Aus
dem Wortlaut des § 35 Abs. 4 StVO ist zu schließen, dass auch
Einsätze unterhalb der Katastrophenschwelle, wie z.B. Sanitätseinsätze oder Übungen eine hoheitliche Aufgabenerfüllung darstellen, denn sie dienen zumindest dem Training und damit der
Sicherung der Einsatzbereitschaft. „Dringend geboten“ ist die Befreiung dann, wenn die Aufgabe unter Einhaltung der Verkehrsregeln nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht so schnell wie erforderlich durchgeführt werden kann.
Wer beurteilt aber die Lage und ordnet den Einsatz der Sonderrechte an? Grundsätzlich prüft die Einsatzleitung, ob die Voraussetzungen des § 35 StVO vorliegen. Sie besitzt ein umfassendes Lagebild und kann mit Blick auf das gesamte Einsatzgeschehen objektiv über die Notwendigkeit entscheiden. Insoweit ist der Fahrer an den Einsatzbefehl gebunden. Sollte er
Die Welle 2-2005
Thema
allerdings aufgrund eigener Erkenntnisse zu einer
anderen Einschätzung
kommen und den Einsatz
von Sonderrechten beabsichtigen, muss er vorher,
wenn möglich, die Einsatzleitung informieren
und sich mit ihr abstimmen. Ausschlaggebend
ist dabei immer die
Informationslage zum
Zeitpunkt des Einsatzes
und nicht diejenige Situation, die sich eventuell
erst später herausstellt.
Hervorzuheben ist, dass
Abs. 1 nicht Fahrzeug
gebunden formuliert wurde, so dass sich die
Katastrophenschutzkräfte unabhängig von ihrem Fortbewegungsmittel ausnahmsweise auf Sonderrechte berufen können, wenn auch die übrigen Voraussetzungen vorliegen (z.B. Fahren mit dem Fahrrad oder mit Privat-PKW). Mangels Kennzeichnung ist die einzuhaltende Sorgfalt entsprechend
groß, es sind daher nur maßvolle Überschreitungen zulässig.
§ 35 Abs. 1 StVO muss jedoch genau gelesen werden: Die Befreiung umfasst nicht die gesamte StVO, vielmehr befreit sie nur
von Normen, „soweit“ sie der Aufgabenerfüllung entgegenstehen. So muss sich grundsätzlich auch der Fahrer eines KatSFahrzeuges anschnallen, er darf nicht während der Fahrt telefonieren oder betrunken fahren.
Zu beachten ist weiter, dass gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern das allgemeine Rücksichtnahmegebot aus § 1 StVO
weiterhin gilt: Kein Anderer darf geschädigt, gefährdet oder mehr,
als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder beläs-
tigt werden. Die Beschädigung eines Autos oder
die Verletzung oder Tötung einer Person sind
damit gerade nicht durch
die Sonderrechte gerechtfertigt. Auch berechtigen
die Rechte nicht zur Vorfahrt gegenüber anderen
Verkehrsteilnehmern.
Eine weitere Einschränkung sieht § 35 Abs. 8
StVO wegen des erheblichen Gefahrenpotentials
vor: Die Sonderrechte
dürfen nur unter der „gebührenden Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
ausgeübt werden“. Deshalb ist zwischen Einsatzziel und den Überschreitungen abzuwägen, Tageszeit, Verkehrslage und Verkehrsdichte sind dabei zu berücksichtigen. Daraus folgt, dass die Befreiung von Vorschriften der StVO zu einer erhöhten Vorsicht gegenüber der Umwelt führen muss. Wer diese nicht beachtet,
handelt ordnungswidrig und setzt sich nach Unfällen
Schadensersatzansprüchen aus.
Bei vielen Fahrten wird es aufgrund der einzuhaltenden Sorgfalt
daher sinnvoll sein, andere Verkehrsteilnehmer zu warnen, z.B.
weil schneller oder auch langsamer als erlaubt gefahren werden
muss. Dazu regelt § 38 Abs. 2 StVO, dass bei Einsatzfahrten
blaues Blinklicht eingeschaltet werden kann (das Einsatzhorn
nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 38 Abs. 1
StVO, dazu später). Sind die Fahrzeuge nicht mit Blaulicht ausgestattet, kann zur besseren Akzeptanz und zur Verdeutlichung
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5
Thema
Aufschrift „Katastrophenschutz im Einsatz“, verwendet werden.
Dieses sollte ausreichend dimensioniert sein, es kann zudem
retroreflektierend sein. Unzulässig sind dagegen im Handel erhältliche dreieckige, beleuchtete Dachaufsetzer. Diese sind nur
für Ärzte im Notfalleinsatz vorgesehen (§ 52 Abs. 6 StVZO).
Merke: Die Sonderrechte können von Vorschriften der StVO befreien, allerdings befreien sie nicht von der Rücksichtnahme gegenüber den Rechten der übrigen Straßenverkehrsteilnehmer.
Denn die Sonderrechte begründen gerade keine Vorfahrtsrechte oder Vorrechte gegenüber anderen.
Beispiel 1
Der KatS-Zug Cuxhaven-Osterholz wird durch die Einsatzleitung
zum Elbehochwasser beordert. Die Zeit drängt, Boote müssen für
die Evakuierung eines Stadtteils herangeschafft werden. Die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 StVO sind damit erfüllt. Die Einsatzkräfte sind von der Einhaltung der StVO befreit, soweit dies für die Fahrt
erforderlich ist und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder geschädigt
werden. So darf z.B. mit dem Boots-Anhänger schneller als 80 km/h gefahren
werden, auch Überholverbote können außer Acht gelassen werden. Jedoch ist
bei einer Einfahrt in eine Kreuzung, an der die Ampel „Rot“ zeigt, die Vorfahrt
anderer Verkehrsteilnehmer zu beachten. Zur Warnung und Kenntlichmachung
wird die Einsatzleitung das Einschalten von Blaulicht anordnen. Da die Befreiung nicht Fahrzeug gebunden ist, kann sich auch der nachkommende Bootsführer in seinem Privatfahrzeug unter besonderer Berücksichtigung der Rechte
anderer auf das Sonderrecht berufen.
b. Einsatz der DLRG im Rettungsdienst - § 35 Abs. 5a StVO
Wird die DLRG im Rahmen des Rettungsdienstes tätig, geht es
also um die Lebensrettung (siehe oben), erfolgt der Einsatz von
Sonderrechten unter strengeren Voraussetzungen als denen, die
für die KatS-Einheiten gelten. Hier genügt es nicht, dass die Fahrt
zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben geboten ist. Denn
nach § 35 Abs. 5a StVO kann im Rettungsdienst die Befreiung
von Vorschriften der StVO nur in Anspruch genommen werden,
wenn „höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten
oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.“
Auch hier gilt, dass der Einsatzbefehl der Einsatzleitung grundsätzlich bindend ist, aber, wenn möglich nach Rücksprache, auch
der Fahrer aufgrund besonderer Kenntnisse annehmen kann,
dass die Voraussetzungen für den Einsatz von Sonderrechten
vorliegen.
Im Unterschied zum Einsatz der KatS-Einheiten ist die Befreiung an die „Fahrzeuge des Rettungsdienstes“ gebunden. Daraus
folgt, dass die Kräfte des Rettungsdienstes, also der weitaus
größte Anteil der DLRG-Ehrenamtlichen, Sonderrechte nach der
StVO nicht bei Fahrten zum Einsatzort im Privat-PKW nutzen
dürfen! Im Übrigen befreit das Sonderrecht Rettungsdienstfahrer
von allen Vorschriften der StVO, allerdings sind auch hier die
oben erläuterten erhöhten Sorgfaltsmaßstäbe gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern zu beachten, außerdem kann das Einschalten von Blaulicht sinnvoll sein.
Beispiel 2
Die Leitststelle meldet eine Personensuche, mit der Möglichkeit,
die Person noch lebend in einem See zu finden. Alarmiert werden
DLRG-Einsatztaucher, die mit Einsatzfahrzeugen Sonderrechte
wahrnehmen können. Ein nachrückender Taucher in seinem Privat-Fahrzeug kann sich dagegen nicht auf die Sonderrechte berufen.
Beispiel 3
An den Voraussetzungen für den Einsatz mit Sonderrechten fehlt
es, wenn die Taucher in einer Situation alarmiert werden, in der
es nur noch um eine Leichenbergung oder eine technische Hilfe
beim Heben eines Wracks geht, da hier keine Lebens- oder
Gesundheitsgefahr vorliegt.
6
2. Das Wegerecht nach § 38 StVO
Durch die StVO sind aber nicht nur Situationen berücksichtigt, in
denen die Befreiung von Vorschriften der StVO möglich ist (Sonderrecht). Geregelt werden auch Fälle, in denen die Rechte der
anderen Verkehrsteilnehmer einschränkbar sind, wenn dies zur
Sicherung überragend wichtiger Güter nötig ist. So legt § 38 StVO
die Folge des Wegerechtes fest: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
Diese am weitesten greifende Regelung muss auch die höchsten Anforderungen haben: Vorfahrt kann nur dann beansprucht
werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu
retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, um
eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Von Bedeutung für die DLRG sind die selbsterklärende Rettung von Menschenleben, die Abwendung gesundheitlicher Gefahren und der
Erhalt von Sachwerten. Die reine Erfüllung hoheitlicher Aufgaben durch KatS-Einheiten, wie von § 35 Abs. 1 StVO gefordert,
reicht damit nicht aus. Im Katastrophenschutz ist daher immer
zu prüfen, ob auch die engeren Voraussetzungen des § 38 Abs.
1 StVO neben den recht weiten des § 35 Abs. 1 vorliegen. Für
Einsätze der DLRG im Rettungsdienst gilt jedoch: Erfüllt die Einsatzlage die Kriterien des Wegerechtes, können auch die Sonderrechte in Anspruch genommen werden.
Um den anderen Verkehrsteilnehmern ihre Verpflichtung, freie
Bahn zu schaffen, deutlich zu machen, müssen Blaulicht und
Einsatzhorn eingeschaltet werden. Wird aus Rücksicht zum Beispiel bei Nachteinsätzen oder gegenüber dem transportierten
Patienten das Einsatzhorn zeitweise nicht eingeschaltet, kann
auch kein Wegerecht in Anspruch genommen werden. Das Blaulicht allein warnt dann nur vor einer Einsatzfahrt und u.U. auch
vor der Inanspruchnahme von Sonderrechten, s.o.
Mit Vorrecht darf natürlich nicht ohne Rücksicht auf Verluste gefahren werden. So hat sich der Fahrer aufgrund seiner besonde-
Die Welle 2-2005
Thema
ren Sorgfaltspflicht zu versichern, dass
alle anderen Verkehrsteilnehmer die
Signale auch wahrgenommen haben
und entsprechend den Weg freigeben.
Dazu kann es beispielsweise nötig
sein, vor einer Kreuzung mit „Rot“ zeigender Ampel anzuhalten und sich mit
Schrittgeschwindigkeit vorzutasten.
Der Einsatzfahrer muss auch mit ungewöhnlichen Fahrweisen der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen und
diese berücksichtigen. Kommt es zu
einem Unfall, muss der Halter des
Fahrzeugs beweisen, dass die Signale angeschaltet waren und der Fahrer
seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen
ist.
Beispiel 4
Wie im Beispiel 1 rückt der KatS-Zug
zur Evakuierung eines Wohngebietes
im entfernten Sachsen aus. Mit dem
Einsatz sollen im Sinne des § 38 Abs.
1 „bedeutende Sachwerte“ erhalten werden. Ob
dafür bei einer stundenlangen Fahrt auch die
Einschränkung der Rechte anderer Verkehrsteilnehmer durch die Annahme „höchster Eile“ gerechtfertigt ist, muss die Einsatzleitung beurteilen. Ausreichend kann hier auch
schon die Befreiung von Geschwindigkeitsgeboten etc. durch die Sonderrechte
sein. Ordnet die Einsatzleitung die Inanspruchnahme des Wegerechts an, müssen zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer Einsatzhorn und Blaulicht eingeschaltet werden.
3. Blaulicht beim Fahren in Verbänden - § 27 StVO
In vielen Fällen rücken im Einsatz mehrere Fahrzeuge der DLRG
aus. Bilden sie mit mindestens drei Fahrzeugen einen geschlossenen Verband, hält die StVO ein besonderes Privileg bereit; sie
werden gem. § 27 StVO wie ein Fahrzeug behandelt. Passiert
zum Beispiel das erste Fahrzeug eines Verbandes bei „Grün“
einen Ampelbereich und springt die Ampel dann auf „Rot“, können die weiteren Fahrzeuge dennoch folgen und müssen nicht
warten. Allerdings dürfen die Verbandsfahrzeuge ihr Vorrecht
nicht erzwingen. Sie müssen auf das Fahrverhalten anderer Rücksicht nehmen und, wenn diese das Vorrecht nicht beachten, auch
entsprechend defensiv fahren. Wie immer, wenn es um die Einschränkung der Rechte anderer geht, muss auch die Verbandszugehörigkeit nach außen erkennbar sein. Entsprechend § 27
Abs. 3 StVO kann ein geschlossener Verband zum Beispiel mit
einer einheitlicher Wagengestaltung mit entsprechenden Aufschriften gekennzeichnet sein, auch das Anbringen von Flaggen oder Schildern ist üblich. Das bloße Einschalten von Abblendlicht reicht dagegen nicht aus. Empfehlenswert ist bei Fahrzeugen mit Sondersignalanlagen das durchgängige Einschalten
der Blaulichter.
4. Wer haftet, wenn es kracht?
Geschieht ein Unfall während einer Einsatzfahrt, kommt es für
die Haftung des Fahrers darauf an, ob er und mit welchem
Verursachungsbeitrag er den Unfall zu verantworten hat. Aufgrund des Beitrages ergibt sich dann seine Haftungsquote. Gerichte haben entschieden, dass ein Einsatzfahrer zu 100% haftet, wenn er in eine unübersichtliche Kreuzung bei „Rot“ so schnell
einfährt, dass er den Wagen gegenüber dem Gegenverkehr nicht
zum Stehen bringen kann. Er haftet nur zu 50%, wenn er in eine
rote Ampelkreuzung einfährt, auf der er mit einem PKW kollidiert, der hinter einem haltenden Bus zu schnell ohne Beachtung des Vorrechtes die Kreuzung passieren wollte.
Neben der zivilrechtlichen Haftung auf Schadensersatz und
Schmerzensgeld können den Einsatzfahrer selbst auch Bußgelder aufgrund der missbräuchlichen Verwendung der Signale treffen, daneben kann er sich auch strafbar machen.
5. Zum Weiterlesen:
Wasielewski, Andreas: Sonderrechte im Einsatz
2. Aufl. 2005 Lehmanns, 120 S., ISBN 3-86541-074-X, 12 €,
www.sonderrechte.info
Ausführliches Vorlesungsskript der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin, Prof. Dr. Janker: www.fhvrberlin.de/fhvr/fileadmin/Inhalte/Pages_Dozenten/Janker/studienmaterial/vr-1-sem-stud/v1_5_neu_stud.pdf
Die vollständige StVO auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums: http://www.bmvbw.de/ und hier „Themen …Verkehr“
Vergriffen, aber über Bibliotheken zu bestellen und auszuleihen:
Schmiedel/Unterkofler, Unfallursachen bei Unfällen von Rettungsfahrzeugen im Einsatz, Bundesanstalt für Straßenwesen, Bericht
17, 1986
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Die Welle 2-2005
7
Nachrichten
Informationen zur
Geschichte der
DLRG gesucht
Watt satt
Wachleiterfortbildung in Cuxhaven
Cuxhaven. (js) „Gefährlich ist es an
der Küste nur bei hohen Wellen und
starker Strömung.“ Von dieser Einstellung mussten sich einige der im
Zentralen Wasserrettungsdienst Küste eingesetzten Wachleiter trennen,
als sie zur Fortbildung und zum Erfahrungsaustausch auf Einladung des
TL des LV Niedersachsen Ewald
Freese Ende April nach Cuxhaven
gekommen
waren.
Radarüberwachung für das Watt, Rettungsbaken mit Körben in sicherer Höhe,
Amphibienfahrzeuge und ein Jet-Ski
helfen den dortigen DLRG-Ehrenamtlichen und dem Personal des Kurbades bei der Rettung von Wanderern und Pferden bei rasch steigendem Wasser. Es blieb nicht bei Er-
zählungen, denn die beeindruckende Weite des Watts vor Cuxhaven bis
zur Insel Neuwerk konnten sich die
Teilnehmer bei einer Wanderung im
Sonnenuntergang selbst erschließen.
Praxisnah führten Andrew Weigelt
und Werner Schallamach von der
Ortsgruppe Cuxhaven auch in die
besonderen Geräte und Gefahrenlagen ein und übten mit den 21 Teilnehmern aus ganz Deutschland innovative Rettungstechniken mit Hilfe
des Jet-Ski. Eine Schulung in der
AED-Anwendung und die Erläuterung
strafrechtlicher Fragen des Wasserrettungsdienstes und der rechtlichen
Anforderungen an den Umgang mit
Minderjährigen bildeten den weiteren
Inhalt der Fortbildung. Eine Form der
Veranstaltung, die im zweijährigen
Turnus sich sicherlich lohnt, um Erfahrungen und Wissen aus Einsätzen
an der niedersächsischen Küste zwischen Borkum und Cuxhaven auszutauschen.
Bad Nenndorf. (re) Der Kamerad Werner
Stoltze arbeitet seit einiger Zeit an einer Chronik der DLRG. In diesem Rahmen ist er auf
der Suche nach alten Archivbeständen und
Informationen rund um die DLRG. Vielleicht
können die Leser der Welle einige seiner Fragen zur Geschichte der DLRG beantworten.
Laut Lebensretter (LR) 4-1952 wird ein
DLRG-Archiv von Gerd Versteegten verwaltet. Im LR 2-1951 wird um DLRG-Material
gebeten und vorgeschlagen, das Archiv im
Clubheim Oberhausen (DLRG?) unterzubringen. Im LR 10-1950 wird nach geschichtlichen Unterlagen durch Hermann Baumann,
Organsationsleiter der
DLRG, gesucht.
Werner Stoltze fragt
nun: „Wo befinden sich
das Archivmaterial der
verstorbenen Kameraden Baumann und von
Ernst Kesselhut (LRRedaktion bis 1953)?
Ernst Kesselhut hatte
eine Ausgabe des ersten Lebensretters aus
dem Jahre 1923 gefunden und Kopien
dieses Exemplares im
LR angeboten. Wo befindet sich diese Erstausgabe oder eine Kopie?
Viele der DLRG-Landesverbände existieren
infolge der Kriegsereignisse und der Neuordnung in der BRD nach dem Krieg nicht mehr.
Was ist über Gündungen der LV´s des alten
Deutschen Reiches, Österreichs und dem
Sudetenland bekannt?
Hinweise zu den Fragen nimmt
Werner Stoltze, OG-Braunschweig e.V., Tel.:
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Nachrichten
Buchkritik
Das Buch zum Fotowettbewerb
In der Welle 1-2005 haben wir zu unserem
zweiten Fotowettbewerb
aufgerufen. Unter dem
Motto „Mein schönstes
DLRG-Bild“ suchen wir
noch bis zum 8. August
die besten Bilder rund
um die DLRG-Arbeit.
Viele der eingereichten
Fotos wurden mit
Digitalkameras gemacht. Mit der Einführung der digitalen „Knipse“ fielen die letzten
Schranken. Es kam zu
einer wahren Bilderflut.
Kosten spielen nun keine Rolle mehr. Das
Digitalbild kann bei Nichtgefallen sofort
wieder gelöscht werden. Zudem nehmen digitale Kameras dem Fotografen auf
Wunsch fast alle Arbeiten ab. Die Hersteller versprechen nicht selten perfekte Bilder
für jedermann und sollte die Kameratechnik
doch mal nicht das Optimale aus dem Bild
herausholen, so kann die Bilderverabeitung
es sicherlich richten.
Doch spätestens dann, wenn Photoshop
und Co. ein flaues Bild kontrastreich oder
ein zu dunkles Bild heller machen sollen,
kommt der Hobbyfotograf ohne ein gewisses Grundwissen rund um die Technik der
Fotografie und der Bildbearbeitung nicht
aus.
Ein recht umfangreichen Einblick in die
wichtigsten Fragen rund um Kameratypen,
Sensortechnik, Speichermedien, Farbmanagement, Tonwertkorrektur Ebenenbearbeitung und Bildretusche bietet das
Buch „Digitale Fotografie“ aus dem
Galileo-Verlag. Der Autor Helmut Kraus
wagt auf 269 Seiten einen „Rundumschlag“,
der den Foto Neuling von der Wahl der rich-
10
tigen Kamera über die
Bildbearbeitung bis
zum fertigen Ausduck
begleitet. Dabei beschreibt der Autor auch
Bereiche, die dem
Hobbyfotografen eher
unwichtig erscheinen,
die der Fachmann aber
kennen muss. Sehr
ausführlich ist zum Beispiel die Beschreibung
der verschiedenen
Farbmodelle und deren
Anwendungsbereiche.
Im Bereich der Bildbearbeitung beschreibt
der Autor Arbeiten wie Tonwertkorrektur,
nachträglicher Weißabgleich und den Umgang mit Ebenen am Beispiel von
Photoshop. Wer eine andere Bildbearbeitung benutzt, wird mit den bunt bebilderten Beschreibungen nur bedingt etwas anfangen können. Dennoch können
auch Anwender anderer Programme aus
den allgemeinen Beschreibungen der jeweiligen Funktion ihren Nutzen ziehen. Egal
ob mit Photoshop oder Gimp, das Scharfzeichnen mit dem Befehl „Unscharfmaskieren“ bevorzugt in beiden Fällen den
Kontrast des jeweiligen Bildbereiches bei
der Scharfzeichnung. Wer diesen Unterschied zum normalen Scharfzeichnen verstanden hat, dem hat das entsprechende
Kapitel also schon einen Nutzen gebracht.
Für alle, die die Kamera einfach nur als
„Schnellschussknipse“ einsetzen möchten
ist das Buch „Digitale Fotografie“ sicherlich
eine Nummer zu groß. Doch wer, z.B. als
Öffentlichkeitsreferent, oft mit Printmedien
zu tun hat und ihnen optimal vorbereitetes
Bildmaterial überlassen will, dem kann das
Buch ein nützlicher Ratgeber sein.
Buchkritik
Sonderrechte im Einsatz
Bad Nenndorf. Sonderrechte im Einsatz – so lautet der
Titel des Buches von
Andreas Wasielewski, das
kürzlich in der 2. überarbeiteten und erweiterten Auflage erschienen ist.
Noch ein Buch, das sich mit
Blaulichtfahren befasst, wird
jeder denken; aber weit gefehlt. Der Autor, selbst
Rechtswissenschaftler und
Lehrrettungsassistent, hat
auf 120 Seiten alles Wichtige zu Rechtsgrundlagen, Fahrphysik und Fahrpraxis sowie einen
historischen Exkurs zum Thema Entwicklung
der Sondersignale zusammengefasst.
Dieses Buch richtet sich an Einsatz-, Lehr- und
Führungskräfte von Rettungsdienst, Feuerwehr,
Polizei, Katastrophenschutz und THW. Es ist
verständlich geschrieben und erläutert dem juristischen Laien alle für die Einsatzfahrt relevanten Vorschriften des Straßenverkehrsrechts. Aufgelockert wird das Ganze durch zahlreiche Praxisbeispiele sowie Grafiken, die für das Verständnis
sehr hilfreich sind.
Der Autor bespricht in seinem Buch auch jene
Grenzfälle, die in der täglichen Dienstpraxis von
Bedeutung sind, wie z.B. Sonderrechte mit dem
Privat-PKW oder den Verkehrsunfall während
der Einsatzfahrt.
In dem Bereich Fahrpraxis wird alles behandelt,
worauf es für den Fahrer eines Einsatzfahrzeuges
ankommt. Neben grundlegenden Fragen (Bremsweg, Geschwindigkeit, Nachtsicht, usw.) werden
spezielle Aspekte der Sondersignale besprochen. Wer z.B. den Unterschied zwischen Stadtund Landschaltung nicht kennt, sollte es in diesem Buch nachlesen.
Insgesamt ist das Werk „Sonderrechte im Einsatz“ ein rundum gelungenes Werk, das jeder
Fahrer eines Einsatzfahrzeuges gelesen haben
sollte. Mit einem Preis von 12 EUR ist es außerdem konkurrenzlos günstig.
Erschienen ist das Buch (ISBN: 3-86541-074-X)
bei Lehmanns Media. Weitere Infos kann man
unter www.sonderrechte.info nachlesen.
Die Welle 2-2005
Nachrichten
Rettungsschwimmen ist "In"
Schwimmausbildung bereitet der DLRG Niedersachsen aber Sorgen
Bad Nenndorf. (re) Rettungsschwimmen ist
"In". Dieses Fazit zieht der Landesverband
Niedersachsen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft in seiner Leistungsbilanz
2004.
Dabei beruft er sich auf die aktuelle
Mitgliederstatistik. Nach einem leichten
Rückgang im Jahr 2003 konnte die DLRG
Niedersachsen 2004 wieder zahlreiche
"Neuzugänge" begrüßen. Die Zahl der Mitglieder stieg um fast 500 auf 77.860. Nie
zuvor waren so viele schwimmsportbegeisterte Bürger in der DLRG Niedersachsen aktiv. Über 49.000 davon sind Jugendliche und junge Erwachsene bis 27
Jahre. Nachwuchssorgen hat die DLRG also
nicht.
Dennoch stehen manche Gliederungen vor
schweren Aufgaben. An vielen Orten mangelt es an der nötigen Wasserfläche. Der
Unterhalt von Hallenbädern ist vielen Kommunen zu teuer. Die Öffnungszeiten der Bäder werden verkürzt
oder es kommt sogar zu
Vo l l s c h l i e ß u n g e n .
Vielerorts führt dies
dazu, dass für den Bereich der Anfängerschwimmausbildung
lange Wartelisten entstehen. Zum Teil melden Eltern ihre Kinder
schon mit zwei oder drei
Jahren Vorlauffrist an.
Die Folge dieser Politik
schlägt sich seit Jahren
in rückgängigen Zahlen
im
Bereich
der
Schwimmund
Rettungsschwimmausbildung nieder. Auch 2004 nahmen die Ausbildungszahlen im Bereich der wassergebundenen Ausbildungsgänge weiter ab.
2002 bildete der Landesverband Niedersachsen noch 8.556 jugendliche Nichtschwimmer zu Schwimmern aus. Zwei Jahre später waren es nur noch 6.772.
Bei den Deutschen Schwimmabzeichen
waren die Prüfungszahlen ebenfalls rückläufig. 2002 erhielten 19.335 Kinder, Jugendliche oder Erwachsene ein Schwimmabzeichen in Bronze, Silber oder Gold. 2003
sank diese Zahl auf 16.628, 2004 schließlich
nahm die DLRG in Niedersachsen nur noch
14.658 Prüfungen dieser Art ab.
Positiv fällt die Bilanz dagegen bei den nicht
wassergebundenen Ausbildungsgängen
aus. So konnte die DLRG ihre Ausbildungszahlen im Bereich der Ersten-Hilfe-Ausbildung, des Erste-Hilfe-Trainings und im Bereich der AED-Schulungen zum Teil erheblich steigern. 5.615 Personen nahmen an
mindestens einem dieser Ausbildungsgänge teil. Dies ist eine Steigerung um über
1.300 gegenüber dem Vorjahr.
Zufrieden zeigte sich die DLRG Niedersachsen mit der Wachdienststatistik 2004.
6.300 Wachgänger sorgten im Sommer
dafür, dass das Baden an der niedersächsischen Küste, an Binnengewässern
und in Frei- und Hallenbädern sicher wird.
Dabei leisteten sie über 220.000 Stunden
ehrenamtlicher Arbeit.
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verfügen dazu noch über Zusatzkraft der elektronischen Kraftstoffeinspritzung (EFI-Technologie).
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Korrosionsbeständigkeit.
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die Sie bewegt
Die schadstoffarmen Mercury Außenbordmotoren
sind ausgesprochen vielseitig. OptiMax steht für
hervorragende Beschleunigung und Spitzenleistung.
Die Viertakter sind leise und zeichnen sich durch
höchste Laufruhe aus. Kennzeichen der gesamten
Motorenpalette ist der niedrige Kraftstoffverbrauch.
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11
LV-Braunschweig
Der zweite Schritt....
Landesverbandstag in Königslutter beschließt Fusion mit Niedersachsen
Rückblick:
Welle 2/2003 - „Der erste Schritt ist getan“ - Auf der
Frühjahrstagung am 17.05.2003 in Schöppenstedt
wurde der Kooperationsvertrag mit dem Landesverband Niedersachsen einstimmig angenommen.
2 Jahre später - 22. Mai 2005
Hotelpark AVALON Königshof in Königslutter
Die Delegierten im Landesverband Braunschweig
haben mit überwältigender Mehrheit der Fusion mit
dem Landesverband Niedersachsen zugestimmt.
Zuvor haben die zahlreich erschienenen Ehrengäste
der Versammlung einen harmonischen, konstruktiven Verlauf und gute Beschlüsse gewünscht.
Präsident Helmut Fichtner konnte die Landtagsabgeordneten Wittich Schobert und Klaus-Peter Bachmann, den Landrat des Landkreises Helmstedt Herrn
Gerhard Kilian sowie den Bürgermeister der Stadt
Königslutter Herrn Ottomar Lippelt begrüßen. Des
weiteren den Präsidenten des Landessportbundes
Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach sowie aus dem Vorstand des Paritätischen in Niedersachsen Frau
Cornelia Rundt. Von der Erich-Mundstock-Stiftung
Herrn Dr. Hans-Werner Schrader und von der DLRG
unseren Präsidenten Dr. Klaus Wilkens, den
Landesverbandspräsidenten aus Hamburg Bernd
Eschenbach, den Präsidenten und Vizepräsidenten
des Landesverbandes Niedersachsen Hans-Jürgen
Müller und Dietrich Irrgang, den Bezirksleiter aus
Hildesheim Ulrich Schindler, den Ehrenpräsidenten
des Landesverbandes Braunschweig Karl-Heinz
Harland sowie das Ehrenmitglied Konrad Wicke.
In den Grußworten gingen die Landtagsabgeordneten und Kommunalpolitiker auf die Bedeutung der
DLRG für die Gesellschaft ein und dankten für ihr
ehrenamtliches Engagement. Klaus-Peter Bachmann
Dem Eingliederungsvertrag wurde mit überwältigender Mehrheit
zugestimmt; jetzt sitzen wir alle in „einem Boot“
12
Die Welle 2-2005
LV-Braunschweig
.... ist getan!
versprach, sich weiter für die Entlohnung der DLRG nach
dem Niedersächsischen Rettungsdienst-Gesetz einzusetzen.
Cornelia Rundt vom Paritätischen und Prof. Dr. WolfRüdiger Umbach vom Landessportbund begrüßten ausdrücklich die geplante Fusion.
Hans-Jürgen Müller bedankte sich für den fairen und
kameradschaftlichen Umgang und warb ebenfalls für die
Fusion.
Unter Tagungsordnungspunkt 2 wurden Jutta Reckmann
und Karl-Heinz Harland für langjährige Mitgliedschaft
geehrt. Karina Ziegler erhielt das Verdienstzeichen in
Bronze und Rainer Ketzler das Verdienstzeichen in Silber. Helmut Reckmann erhielt als erstes Mitglied im
Landesverband Braunschweig das Verdienstzeichen in
Gold mit Brillant.
Nach den Aussprachen zu den Berichten der Vorstandsmitglieder, der Feststellung des Jahresabschlusses 2004
sowie der mittelfristigen Finanzplanung standen die
Anträge zur Fusion mit dem Landesverband Niedersachsen im Vordergrund.
Helmut Reckmann erhält die höchste Auszeichnung der
DLRG, das Verdienstzeichen in Gold mit Brillant.
Die Delegierten spenden stehend Ovationen
Nach kurzer Diskussion wurde die Satzungsänderung
mit 114 von 117 möglichen Stimmen angenommen.
Einen längeren Zeitraum nahm die Diskussion um die
geplante Beitragsanteilserhöhung in Anspruch. Letztendlich wurde einer Erhöhung um € 1,50 zugestimmt.
Mit großer Mehrheit wurde folgender neuer Vorstand
gewählt:
Präsident:
Vizepräsident:
Vizepräsident:
Vizepräsident:
Schatzmeister:
Stellv. Schatzmeister:
Techn. Leiter:
Stellv. Techn.Leiter:
Justitiar :
Arzt:
Stellv. Arzt:
Beisitzer Tauchwesen:
Beisitzer Bootswesen:
Helmut Fichtner
Helmut Reckmann
Werner Jacobs
Dr. Oliver Liersch
Werner Jacobs
Torsten Drabent
Andreas Ernst
Karina Ziegler
Dr. Oliver Liersch
Gunnar Grenzer
Stefanie Täubert
Michael Lambrecht
Ralf Herrmann
Gegen 17.30 Uhr beendete der Landesverbandspräsident
die Tagung und bedankte sich bei allen Anwesenden für
den konstruktiven Verlauf.
Helmut Fichtner, LV-Präsident
Der neue LV-Vorstand;
es fehlt Dr. Oliver Liersch
Die Welle 2-2005
13
LV-Braunschweig
Station am Tankumsee mit AED-Gerät ausgestattet
Isenbüttel, 21.05.2005
Der plötzliche Herztod ist die häufigste
ausserklinische Todesursache in
Deutschland. Der Zeitrahmen für die
Rettung bei einem Herzkollaps ist
äußerst eng. Ein beispielloser Wettlauf
gegen die Zeit beginnt. Die
überwiegende Mehrzahl der Patienten
mit plötzlichem Herztod weisen initial
ein Kammerflimmern auf. Bis zum
Eintreffen des Rettungswagens ist
ohne
Reanimation
das
Kammerflimmern nicht selten in einen
Herzstillstand übergegangen. Jede
untätige Minute ohne Defribrillation
vermindert die Überlebenschancen um
10%. Nach fünf Minuten treten bereits
die ersten irreparablen Hirnschäden
ein. Weit mehr als 75% der Betroffenen
können mit Hilfe des automatischen
Notfall-Defibrillators schadensfrei
gerettet werden.
Die Tankumsee-Betriebs-Gesellschaft
mbH unterstützt die DLRG am Tankumsee und sponsort die wichtige Anschaffung eines AED Gerätes (Automatische Externe Defibrillation) zu
100%, um die Sicherheit der Badegäste während der jetzt beginnenden
Bade- und Wachsaison optimal zu gewährleisten.
Am Samstag, 21.05.2005 übergab Herr
Rainer Bauerfeld, Geschäftsführer der
Tankumsee-Betriebs-Gesellschaft
mbH, das AED-Gerät an unseren
Landesverbandsarzt Dr. Gunnar
Grenzer und der an diesem
Wochenende im Einsatz tätigen
Mitte September) während der
Badesaison mit einer Wachmannschaft
(bestehend
aus
Wachleiter,
vo. li. Dr. Gunnar Grenzer, Rainer Bauerfeld, Thomas Rosslau und Wachmannschaft
Wachmannschaft. Er bedankte sich
gleichzeitig für die verlässliche
Unterstützung der DLRG während
der Wachsaison und die gute
Zusammenarbeit.
Thomas Rosslau von der Ortsgruppe
Hankensbüttel-Wittingen teilte mit,
dass alle Wochenenden (ab Mai –
Stellvertreter, Bootsführer und
Wachgängern) und während der
Sommerferien, nicht nur die
Wochenenden, sondern Wachstation
und -turm während der ganzen Woche
durchgehend besetzt sind.
Es bleibt jetzt nur zu hoffen, dass der
Sommer trocken und schön warm wird,
so dass viele Badegäste die
Gelegenheit nutzen werden, um einen
„Kurz-Urlaub“ oder einfach nur ein paar
schöne Sonnen- und Badestunden am
Tankumsee zu genießen unter dem
Motto „Freie Zeit in Sicherheit“!
Dr. Gunnar Grenzer erläutert die Funktionsweise des AED-Gerätes
14
Die Welle 2-2005
LV-Braunschweig
Pilotlehrgang
Unterführer KatS
Aus-und Fortbildung von Wachleitern und Taucheinsatzführern mit der entsprechenden
Qualifikation zum Unterführer (Trupp/Gruppenführer) im KatS und Helfern im WRD zum KatSHelfer
Am 05./06. Februar
2005 fand in der DLRG
Bildungsstätte in Salzgitter Üfingen unter der Leitung von Andreas Goos
aus dem LV Niedersachsen und Maik Köchling
vom Amt für Brand-und
Zivilschutz (Referent)
der Pilotlehrgang Unterführer KatS statt.
Ziel war es, die Qualifikation zu erlangen, als
Führungskräfte im Katastrophenschutz eingesetzt werden zu können.
Gruppenführer sind für
die Arbeit je eines Motorrettungsbootes und eines Tauchtrupps verantwortlich und stellen somit sicher, dass im Einsatz effizient und fachgerecht gehandelt wird.
Hierbei geht es vor allem um den
Einsatz in Überschwemmungsgebieten und der Deichsicherung bei
Hochwasser.
Bei den Hochwasserkatastrophen
der letzten Jahre an Oder und Elbe
hat sich gezeigt wie wichtig die
Wasserrettungsgruppen und -züge
der DLRG sind, um die Schäden so
gering wie möglich zu halten und Leben zu retten.
Im Landesverband Braunschweig
steckt der Katastrophenschutz noch
in den Kinderschuhen. Daher wurden in diesem einmaligen Pilotlehrgang 19 Wachleiter und Taucheinsatzführer und 3 KatS-Helfer des
Landesverbandes Braunschweig
ausgebildet, um die Aufgaben eines
Gruppenführers bewältigen zu können.
Aus der Stadt Wolfsburg kamen fünf
Lehrgangsteilnehmer. Zwei aus der
Die Welle 2-2005
DLRG Ortsgruppe Vorsfelde und
drei aus der DLRG Ortsgruppe
Wolfsburg. Somit kommt ein Viertel
der potentiellen Gruppenführer des
Landesverband Braunschweig aus
Wolfsburg. Dies unterstreicht nicht
nur den Anspruch auf einen hochqualifizierten Ausbildungsstand der
Wolfsburger Lebensretter und die
Motivation in neuen Einsatzszenarien fachgerecht helfen zu
wollen, sondern kommt auch direkt
dem Wasserrettungsdienst am
Allersee zu Gute.
eines Katastrophenschutzeinsatzes.
Dieses neu erworbene Wissen
kommt somit direkt dem Wasserrettungsdienst zu Gute und man
kann sagen, der Allersee wird aus
Sicht der DLRG ein Stück sicherer.
Thorsten Kessler, OG Wolfsburg
Ein Großteil des Lehrgangsinhaltes
kann direkt vom Katastrophenschutz
auf
den
Wasserrettungsdienst übertragen werden
werden. Besonders das Verhalten
im Einsatz und die Führungsmethoden unterscheiden sich nicht.
Die fünf Lehrgangsteilnehmer aus
Wolfsburg und Vorsfelde, allesamt
als Wachleiter und Bootsführer am
Allersee tätig, bekamen jedoch auch
einen tiefen Einblick in die Abläufe
15
Magazin
Es darf nicht heißen:
„Du Weichei!“
Retter müssen auf psychische Belastungen vorbereitet werden
Von Pastorin
Andrea Burfeind
Bad Nenndorf.
„Notfälle und Katastrophen betreffen immer
mehr Menschen
als zunächst
sichtbar!“ So
lautet eine Aussage in dem gerade neu erschienenen
Faltblatt zur
N o t f a l l Andrea Burfeind ist
seelsorge im
Pastorin in Schortens
nördlichen
Landkreis Friesland. Der Satz ist
schnell dahingesagt, hat aber weitreichende Konsequenzen.
Seit einigen Jahren ändert sich die
Wahrnehmung von Katastrophen und
ihren Auswirkungen drastisch. Während in den USA schon vor vielen
Jahrzehnten festgestellt wurde, dass
Kriege, Naturkatastrophen und
schwere Unglücke nicht nur die unmittelbar Betroffenen schädigen,
mussten wir in Deutschland erst Katastrophen wie Ramstein und
Eschede erleben, um hierfür ein Bewusstsein zu entwickeln. Inzwischen
wissen wir durch die relativ neu ent-
16
standene Forschung rund um das
Psychotrauma, dass die Verletzungen der Psyche und Seele genau so
ernst zu nehmen sind wie die des
Körpers. Und damit geraten dann mit
einem Mal auch die Helfenden in den
Blick. Es darf jetzt nicht mehr nur
darum gehen, die einzelnen Hilfs- und
Rettungsorganisationen mit ihren Aktiven fachspezifisch zuzurüsten und
auszubilden, vielmehr müssen sie
auch auf die psychischen Belastungen und Reaktionen in einem Einsatz
oder danach vorbereitet werden. Sätze wie „Du Weichei!“ oder „Stell dich
nicht so an!“ müssen ein absolutes
Tabu sein. Wenn wir dahin kommen,
dass psychische Verletzungen genau
so ernst genommen werden wie körperliche, haben wir viel erreicht.
Notfallseelsorge und Katastrophenschutz, eine noch nicht ausgereifte,
aber im Werden begriffene Paarung,
gehören meines Erachtens auf verschiedenen Ebenen zusammen.
Da ist zum einen die Vorbeugung.
Gerade in Organisationen wie der
DLRG, die sich überwiegend oder
ausschließlich aus Freiwilligen und
Ehrenamtlichen zusammensetzen, ist
die psychische Vorbereitung auf eine
Extremsituation sehr wichtig. Dazu
gehören die Auseinandersetzung mit
Fragen wie: Was geschieht in meinem Körper in einer Extremsituation?
Welche Symptome zeigen an, dass
meine persönliche Belastungsgrenze überschritten wird? Welche Möglichkeiten habe ich, um Spannung
abzubauen und mich zu entlasten?
Eine Beschäftigung mit dieser Thematik erhält langfristig die Einsatzfähigkeit und psychische Stabilität.
Mancherorts bietet die Notfallseelsorge dazu Fortbildungen an und
steht für Nachfragen und Informationen zur Verfügung.
Zum anderen gibt es verschiedene
Möglichkeiten der Einsatzbegleitung.
In Eschede hat es das erste Mal in der
Geschichte der Bundesrepublik eine
durchgängige seelsorgerliche und
psychologische Begleitung der Einsatzkräfte gegeben. Die Bilder, die
sich den Einsatzkräften vor Ort gezeigt hatten, waren teilweise so
Die Welle 2-2005
Magazin
schrecklich, dass selbst abgehärtete
und scheinbar „mit allen Wassern
gewaschene“ Einsatzkräfte diese
kaum verkraften konnten. Vor einer
psychischen Verletzung ist eben niemand gefeit.
Eine weitere Ebene des Miteinanders
von Katastrophenschutz und Notfallseelsorge ist die Betreuung nach belastenden Einsätzen. In sogenannten Debriefings, also in strukturierten
Einsatznachgesprächen unter der
Leitung eines speziell geschulten
Seelsorgers oder Aktiven der entspre-
chenden Organisation, können erste
Unsicherheiten und Stressmomente
ausgesprochen werden. Informationen werden ausgetauscht; es gibt die
Möglichkeit zu entlastenden Einzelgesprächen auch außerhalb des
Vereinsheims oder der Wache. Auch
weiterreichende Hilfsangebote wie die
Vermittlung
an
einen
Psychotraumatologen können vermittelt werden. Wichtig ist dabei die absolute Schweigepflicht des Seelsorgers oder Psychologen. Sie garantiert, dass der Gespräche Suchende
nicht seinerseits zum Gesprächsthema in der Gruppe oder beim Vorgesetzten wird.
Keiner möchte die Katastrophe herbeireden. Es ist aber allen, die sich in
Hilfs- und Rettungsorganisationen
engagieren klar, dass es jederzeit zu
einer Großschadenslage oder zum
Katastrophenfall kommen kann. Das
Elbehochwasser hat gezeigt, dass
eine solche Situation schnell eintreten kann. Die Notfallseelsorge hat
sich in den letzten Jahren in vielen
Regionen etabliert und bietet sich mit
wachsender Erfahrung und Kompetenz den Hilfs- und Rettungsorganisationen als Partnerin an. Die
Einbindung in den Katastrophenschutz ist vielerorts in Arbeit und erfordert von den Mitarbeitenden der
Notfallseelsorge ein größeres Maß
an Anpassung an die ungewohnten
Strukturen.
Für die Hilfs- und Rettungsorganisationen heißt es, aufmerksam
zu sein für die psychischen Bedürfnisse und Reaktionen ihrer Einsatzkräfte genauso wie für die Menschen,
die nicht körperlich, wohl aber psychisch verletzt sind. Dazu gehören
unmittelbar Beteiligte, aber auch die
oft große Zahl von Angehörigen und
Die Welle 2-2005
Zeugen, die scheinbar
heil aus der Situation
herausgekommen
sind, die aber einem
erheblichen Stress
ausgeliefert sind. Gerade das Gefühl, nichts
tun zu können, hilflos
daneben zu stehen
oder einfach nur warten zu können, während andere aktiv sind,
macht einen Großteil
der Belastung aus.
Hier kann die Notfallseelsorge wertvolle
Arbeit zur Entlastung
leisten.
Zusammenfassend
lässt sich sagen: Katastrophenschutz und
Notfallseelsorge gehören dort zusammen,
wo es
1. um die psychosoziale Unterstützung von
Verletzten, unverletzten Betroffenen, Angehörigen und Augenzeugen geht und
2. die Einsatzkräfte
und Ersthelfer im Einsatz und nach einem
Einsatz psychosoziale
Unterstützung benötigen.
Buchtipp:
Bad Nenndorf. (re) Eine erweiterte Einführung in die Krisentintervention (KIT) bietet
das Buch: „Krisenintervention im Rettungsdienst“ von Carl-Heinz Daschner.
Auf 146 Seiten beschreibt der Autor nicht
nur die Notwendigkeit eines seelischen Beistandes sondern auch Struktur und Inhalt
der KIT-Ausbildung. Dabei richtet sich das
Buch aber vor allem an Mitarbeiter der Rettungsdienste, die Betroffenen helfen müssen. Der Umgang mit der seelischen Belastung der Retter wird dabei nicht entsprechend berücksichtigt.
Dennoch kann insbesondere das Kaptitel
über indikationsspezifische Betreuungskonzepte eine wichtige Hilfestellung für die
verschiedenen Ernstfälle bieten.
Als Ersatz für eine entsprechende Ausbildung sieht sich das Buch aber nicht. Als
Einstieg in dieses immer noch von vielen
falsch eingeschätzte Thema ist das Buch
aber gut geeignet.
Krisenintervention im Rettungsdienst ist im Stumpf und Kossendey
Verlag erschienen und kostet 17.90
Euro. (ISBN 3-932-750-88-8)
17
Magazin
DLRG ist unverzichtbar im
Katastrophenschutz
Ein Gespräch mit Rainer Wienbrügge,
Fachdienstleiter Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr Göttingen
In den vergangenen Ausgaben der Welle haben wir die Schwerpunkte „Kooperationen“
und „Katastrophenschutz“ etwas genauer beleuchtet. Zu diesen beiden Bereichen sprach
unser Redaktionsmitglied Dieter Arend mit Reiner Wienbrügge von der Feuerwehr. Lesen
Sie, was dieser über die DLRG im Katastrophenschutz, über gemeinsame
Rettungsleitstellen und Hochwasser zu sagen hat.
Welle: Rainer, wie lange bist Du schon
Feuerwehrmann?
Wienbrügge: Ich habe genau 34 Jahre diesen Beruf ausgeübt, zum Ende
des Monats (März, d.R.) gehe ich in
Pension.
Welle: Welche Position hast Du innerhalb der Feuerwehr erreicht?
Wiebrügge: Ich war zwanzig Jahre
lang Fachdienstleiter Rettungsdienst
der Berufsfeuerwehr Göttingen und
als solcher immer zwei Herren zu
dienen: Stadt und Landkreis betreiben diesen Dienst gemeinsam und
halten auch eine gemeinsame
Rettungsleitstelle vor, die ich zu betreuen hatte. Dort wurde und wird der
Rettungsdienst, Feuerwehr- und
KatS-Einsätze koordiniert und geleitet – ein Novum in Niedersachsen.
In dieser Funktion bei der Berufsfeuerwehr hatte ich immer auch mit
der Katastrophenvorsorge von Landkreis und Stadt Göttingen zu tun, kenne mich also auch auf diesem Feld
ganz gut aus.
Welle: Wie schätzt Du die Mitarbeit
der DLRG im Katastrophenschutz ein,
wie bewertest Du ihr Engagement in
der Sache?
Wienbrügge: Gar nicht hoch genug.
Ich sage es mal klar und deutlich:
18
ohne die freiwillige und unbezahlte
Arbeit der Hilfsorganisationen könnten wir in Stadt und Landkreis Göttingen die KatS-Vorsorge gar nicht betreiben. Damit meine ich aber eben
alle etablierten und hervorragend organisierten Hilfsorganisationen, zu
denen selbstverständlich die DLRG
gehört. Insoweit ist sie für mich
unverzichtbar im Katastrophenschutz.
Welle: Bei den Hilfsorganisationen
wird immer wieder geklagt über die zu
geringe finanzielle Ausstattung der
Organisationen. Wie ist die Situation
hier vor Ort?
Wienbrügge: Mir ist allerdings nicht
ein Fall aus meiner FachdienstleiterZeit bekannt, wo es wegen dieser oft
gehörten Klage jemals zu einem Fall
von Verweigerung der Mitwirkung
gekommen wäre. Insoweit dürfte die
Situation hier vor Ort nicht anders
sein als überall sonst im Lande.
Aber es ist schon so, dass Kreise und
kreisfreie Städte nicht mal
ansatzweise die Vorhaltekosten, Kosten der Ausbildung und vieles andere
mehr, die die Hilfsorganisationen aus
ihren Mitteln bezahlen, aufbringen
könnten. Und die Krankenkassen
dürfen, wollen und können letztendlich
keinen Cent zu den Kosten des
Katastrophenschutztes geben.
Welle: Gibt es im Bereich Göttingen
und damit in Süd-Niedersachsen Besonderheiten im Kontakt mit der
DLRG?
Wienbrügge: Ich sage mal so: wir
hatten in meiner Dienstzeit das Stadtund das Kreisgebiet betreffend noch
nie einen Katastrophenfall, wohl aber
öfters schon „große Lagen“, bei denen es KatS-ähnlicher Maßnahmen
bedurfte, um sie bewältigen zu kön-
nen: das Hochwasser
der
Fulda/Werra/
Weser
in
Hann.Münden
will ich beispielhaft nennen.
Dann
-wie
damals- auf motivierte und ausgebildete Helfer
der DLRG zurückgreifen zu
können, ist schon toll.
Aber auch im täglichen Geschäft sind
z.B. die Einsatztaucher der DLRG bei
der Einsatzleitstelle gespeichert und
funktechnisch alarmierbar, was uns
im einen oder anderen Fall ja tatsächlich geholfen hat.
Welle: Rainer, als leitender
Feuerwehrbeamter warst Du immer
auch überzeugter DLRG-Aktiver?
Wienbrügge: Kann man so sagen.
Ich habe in der Ortsgruppe Göttingen
Vorstandsarbeit gemacht, war als
Lehrscheininhaber Ausbilder der Beamten der Berufsfeuerwehr und habe
mich im bundesweit ersten Projekt
„HLW für Jedermann der Uni Göttingen eingebracht und als Ausbilder
bestimmt Hunderte von Menschen
an die Herz-Lungen-Wiederbelebung
herangeführt.
Das nach wie vor schönste Engagement war und ist für mich im Rückblick aber mein Einsatz als Wachleiter zusammen mit meinen Söhnen
an der Eckernförder Bucht in
Schleswig-Holstein.
Da haben wir sogar mal einen herausgeholt - die statistischen Zahlen,
die die DLRG Jahr für Jahr veröffentlicht, kommen ja irgendwo her....! Der
Mann lebt im Übrigen heute noch, wie
ich weiß.
Welle: Danke für das Gespräch und
alles Gute für den Start in den Ruhestand, Rainer!
Die Welle 2-2005
Magazin
DLRG berät Stadt Göttingen
zu Wassergefahren
Göttingen. Ein tragischer und in seinen Folgen dramatischer Unglücksfall mit einem Kind,
das in den Ententeich einer GroßWohnanlage im Göttinger Westen gerutscht war und bis zur
Rettung durch einen 16-jährigen
Schüler bereits mehrere Minuten
unter Wasser lag, hat den Oberbürgermeister der Stadt Göttingen alarmiert.
Er richtete eine Arbeitsgruppe aus
Vertretern verschiedener Fachdienste der Stadt ein und bat die
DLRG-Göttingen, darin mit zu arbeiten. Die
Arbeitsgruppe erstellte zunächst eine Liste
möglicher Gefahrenpunkte für Kinder an offen zugänglichen Gewässern im Gebiet der
130.000-Einwohnerstadt und konnte sich
dabei der Zuarbeit der Bau- und Vermessungsverwaltung versichern.
Als zweiter Schritt wurden die besonders kritisch eingestuften Bereiche von der Arbeitsgruppe besichtigt und ihr Gefährdungspotential vor Ort eingeschätzt. Auch hier unterstützte die DLRG die Arbeit mit der Gestellung eines Einsatzfahrzeuges für die Rundfahrt. Der stellv. TL Ausbildung des Bezirks
Göttingen, Jens Germershausen, und der
Technische Leiter der Ortsgruppe Göttingen,
Jörn Herting, sind Mitglieder dieser Arbeitsgruppe.
40 Jahre DLRG in Gehrden
Gehrden. Im Februar konnte die DLRG Gehrden auf ihr 40-jähriges Bestehen
zurückblicken. Während einer Feierstunde mit Vertretern der örtlichen Politik,
der Stadtverwaltung und Vertretern Gehrdener Vereine konnte der 1. Vorsitzende Helmut Meffert als Ehrengast den LV-Präsidenten Hans-Jürgen Müller
begrüßen. Gehrdens Bürgermeister Berkefeld dankte im Namen der Stadt für
die ehrenamtliche Arbeit, mit der sich die DLRG für das Gemeinwohl einsetzt.
Hans-Jürgen Müller verdeutlichte, welch vielfältige Aufgaben von der DLRG
erfüllt werden und untermauerte mit Zahlen aus den jüngsten Statistiken die
Notwendigkeit dieser Arbeit. Im weiteren Verlauf der Feierstunde nahm der LV
Präsident die Ehrung der Gründungsmitglieder H. Schneider, M. Dippel, H.-W.
Hinrichs und W. Becker vor. Im Anschluss trug er sich im Beisein von
Bürgermeister Berkefeld (rechts) und dem Vorsitzenden der Ortsgruppe Gehrden
(links) in das Goldene Buch der Stadt Gehrden ein.
„Ich würde gerne wissen,
was mein Enkel von seinem
Finanzberater zu hören kriegt.“
Sparkassen-Finanzgruppe
„Das Gegenteil von dem
Quatsch, den wir ihm sagen.“
Von Anfang an gut beraten.
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S
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Die Welle 2-2005
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19
Regionales
Oldenburg-Münsterland hat
mehr als 6.600 Mitglieder
Von Georg Merse
SAN A – Lehrgang in Soltau
Von Stephan Schulz
Soltau. Im April fand im DLRG-Heim der
OG Soltau der erste SAN A - Lehrgang im
DLRG Bezirk Lüneburger Heide e.V. statt.
Der als Rettungssanitäter erfahrene Ausbildungsleiter Stephan Schulz aus Munster
vermittelte den 12 Teilnehmern in Theorie
und Praxis die für den SAN-Dienst in der
DLRG erforderlichen Kenntnisse.
Am Ende des Lehrgangs standen eine
schriftliche Überprüfung und praktische
Fallbeispiele. Die verschiedenen Fallbeispiele wurden in Teamarbeit absolviert.
Unter den wachsamen Augen des Technischen Leiters des Bezirkes Lüneburger
Heide e.V., Hans-Werner Meyer zur Heide, wurde die praktische Prüfung vollzogen. Dabei haben alle auf Anhieb die Prüfung bestanden.
Oldenburg-Münsterland. Mit 6.624
Mitgliedern hat sich der Bezirk
Oldenburg-Münsterland der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft
an die Spitze aller Bezirke des Landesverbandes Niedersachsen gearbeitet. Mit einer Steigerung von mehr als
6% gegenüber dem Vorjahr konnte
dabei der durchweg positive Aufwärtstrend in der Mitgliederentwicklung der
vergangenen Jahre noch einmal deutlich gesteigert werden.
Wie bedeutsam diese Entwicklung
gerade im Vergleich mit den anderen
Gliederungen des Landes ist, zeigt
die Tatsache, dass man noch vor vier
Jahren auf Rang 6 der größten Bezirke gelegen habe. „Dies zeigt uns,
dass die Arbeit in unseren Ortsgruppen, aber auch auf der Bezirksebene
bei den Mitgliedern ankommt und
darüber hinaus immer mehr Menschen in unsere Organisation bringt“,
erklärte Bezirksleiter Carl-Ludwig
Küther. Besonders hervorzuheben sei
dabei, dass diese Entwicklung der
zunehmenden Kürzung öffentlicher
Mittel und der vielfachen Schließung
von Bädern zuwider laufe. „Gottlob
sind wir in unserer Region hiervon
noch nicht sonderlich betroffen, im
Gegenteil – die Wiedereröffnung des
Naturbades in Neuenkirchen-Vörden
hat uns auch dort nun eine Gliederung beschert, die zunächst als Stützpunkt der Ortsgruppe Dinklage aufgebaut wird“. Trainieren werden die
neuen Rettungsschwimmer unter der
Regie des Stützpunktleiters Erich
Hoffmann zunächst bei den Kameradinnen und Kameraden in Damme.
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20
Die Welle 2-2005
Regionales
Kurz berichtet
Papierboote
Munster. Die DLRG Ortsgruppe
Munster e.V. veranstaltet am
Samstag, 27. August 2005, ab 13.00
Uhr auf dem Flüggenhofsee in
Munster eine Papier- und
Schlauchbootregatta. An den Start
gehen, dürfen ausschließlich aus Pappe und
Papier gebaut werden und müssen über eine
Strecke von 50 m mindestens eine Person
tragen.
Mitmachen kann jeder kostenlos.
Informationen und Auskünfte können eingeholt
werden: DLRG Munster, Walter Sobczak, An
der Raubkammer 24, 29633 Munster, Tel.
05192-10477 oder Fax 05192-887016.
Freundschaftswettkampf
Georgsmarienhütte. Die Ortsgruppe
Georgsmarienhütte lädt zu einem Freundschaftswettkampf ein.
Termin ist der 30.09. - 02.10.2005. Ausschreibung erhalten Interessierte unter www.dlrggmhuette.de oder 05401 35903. Anmeldeschluss ist der 03.08.2005
Höver Hallenbadsaison
2004/2005 beendet
Von Helge Thormeyer
Höver. Am 30.04.2005 ab 10 Uhr wurde die
Hallenbadsaison im Lehrschwimmbecken in
Höver mit einer Dorfmeisterschaft beendet.
Insgesamt 17 Mannschaften - 34
Schwimmerinnen und Schwimmer - nahmen
an der Veranstaltung teil.
Den ersten Platz belegte das Team Laura
Möller/Markus Angermann, Platz 2 ging an Annika und Ingo Niewidok
und auf dem 3. Platz landeten Martina und Alex Peerschke. Alle teilnehmenden Mannschaften bekamen einen Pokal.
Zunächst mussten beide Mannschaftsmitglieder jeweils 25 m "Badewanne" schwimmen. Das bedeutet, auf dem Rücken liegend, die Beine
zeigen in Schwimmrichtung, die Füße schauen aus dem Wasser und
der Vortrieb erfolgt nur mittels der Armbewegungen. In der zweiten
Disziplin, der 2 x 12,5 m Noodle-Staffel musste jeweils ein Schwimmer den anderen - der auf einer so genannten Pool-Noodle saß eine Bahn schieben. Es folgte die 2 x 25 m Wasserball-TransportStaffel. Auf einem Schwimmbrett lag mit Hilfe eines kleinen Tauchringes ein großer Wasserball. Dieser musste von jedem Schwimmer
25 m geschoben werden. Wenn der Ball herunterfiel, durfte erst weiter geschwommen werden, wenn der Ball seine Position wieder eingenommen hatte. In der 2 x 25 m Hindernisstaffel galt es, insgesamt
4 x ein ca. 70 cm tiefes Hindernis zu untertauchen.
Korsika
Bersenbrück. Die einzigartige
Atmosphäre Korsikas, traumhafte Strände und die Chance,
jenseits kommerzieller Freizeitanbieter viel Spaß mit Gleichgesinnten zu erleben, machen
seit über zweieinhalb Jahrzehnten den Charme der KorsikaFreizeiten
der DLRG
Bersenbrück aus. Im Preis von 470 € ist das
ganze Freizeitangebot enthalten.
Die Termine: 27. Juli bis 12. August Kinder- und
Jugendfreizeit, 9. August bis 25. August
Jugendfreizeit ab 16 Jahren, 22. August bis 7.
September Sportfreizeit ab 18 Jahren. Weitere
Informationen, Bilder und Anmeldungsmöglichkeiten
unter
www.korsikabersenbrueck.de.
Elbebadetag
Bad Nenndorf. Am 17. Juli wird von Otterndorf
bis Spindleruv Mlyn wieder zum Elbebadetag
eingeladen. An vielen Orten ist die DLRG als
Partner mit dabei. Weitere Informationen gibt es
bei den Gliederungen der DLRG vor Ort.
Die Welle 2-2005
21
Regionales
DLRG/NIVEA Kindergartentag jetzt auch in Dinklage!
Von Stephanie Wenig
Dinklage. Nachdem sich die drei
Dinklager Rettungsschwimmerinnen
Stephanie Wenig, Kerstin Thien und
Katja Fischer beim Präsidium als
Teamer haben ausbilden lassen,
konnte die Aktion im vergangenen
Oktober starten. Mittlerweile sind alle
Dinklager Kinder, die in diesem Sommer in die Schule kommen (ca. 160
Kinder) in den Genuss eines DLRG/
NIVEA Kindergartentages gekommen. Sowohl bei den Kindern und
Eltern als auch bei den Erzieherinnen
der Kindergärten kam das Programm
super an.
Die meisten Kinder lieben es mit oder
im Wasser zu spielen. Das kann bei
leichtfertigem Verhalten aber schnell
zu einer ernsten Lebensbedrohung
werden. Gerade Vorschulkinder im
Alter bis 5 Jahre sind bei Unfällen im
häuslichen Umfeld oder in der näheren Umgebung besonders betroffen.
Beim DLRG/NIVEA Kindergartentag
kommt es besonders auf:
- Information über Gefahrenquellen
- Vermittlung von Baderegeln und rich-
tigem Verhalten im und am Wasser
- Information über die Aufgaben und
Ziele der DLRG an.
Spannende Geschichten und aufregende Bewegungsaktionen führen die
Kinder an das Thema Sicherheit im
und am Wasser heran. Das eigens für
das Projekt produzierte Baderegellied ist der Einstieg ins Thema, in
einer Bewegungsgeschichte erleben
die Kinder den Tag eines Rettungsschwimmers und den Umgang mit
den Rettungsgeräten. Baderegeln
werden gemeinsam erforscht und zu
guter Letzt erzählen Rudi und Nobbi
eine spannende Rettungsgeschichte
rund ums Baden, bei der die Kinder
ordentlich mitmischen dürfen.
Neues Boot für Emden
Von Joachim Golz
Emden. Am 09. März dieses Jahres erhielt die OG
Emden aus den Händen des Lions-Clubs in Emden ein
neues Einsatzboot gespendet. Bei dem Boot der Marke
„Quicksilber“ handelt es sich um ein durchaus
einsatzfähiges Boot auch außerhalb der sonst bei der
DLRG verwendeten Marken.
Der Vorsitzende des Lions-Clubs in Emden erwähnte in
seiner Rede zur Übergabe, dass der Lions-Club im
Rahmen seiner Aufgaben sich verpflichtet fühlt, u.a. auch
der DLRG zu helfen.
Aufgrund eines Einsatzes, bei dem das alte Einsatzboot
versagte und es darum zu einer lebensbedrohenden
Situation gekommen war, wandte sich die DLRG
Ortsgruppe an verschiedene Vereine und Verbände in
der Region. Der Lions-Club erklärte sich sofort nach
Schilderung des Sachverhaltes bereit, ein neues Boot
zu spenden.
www.ficht-gmbh.de
22
Die Welle 2-2005
Termine
Termine der Landesverbände Niedersachsen und Braunschweig
August
25./28.
27./28.
27./28.
T 936
Junioren-Deutschlandpokal
T 511 BS
Boot 2
T 581 - 1. Teil Ausb. A/P Bootsführer Teil 1
Meldeschluss Gebühr
50,00
30.07.05
20,00
01.07.05
300,00
September
09.-11.
10./11.
16.-18.
17.18.
23.
24.
24./25.
24./25.
30.
T 312 BS
T 581 - 2. Teil
T 500 BS
T 581 - 3. Teil
TL-R3
TL
T 511-P BS
T 081-1 B BS
T 382 BS
Erste Hilfe
Ausb. A/P Bootsführer Teil 2
Boot 4 - Vorber. zur Prüfung
Ausb.A/P Bootsf. Teil 3 Prüfg.
Fachtagung TL-Ref. der LV
TL-Tagung LV Niedersachsen
Boot 5 - Prüfungslehrgang
Methodik d. Kraulschwimmens
SAN-A-Ausbilder (Briefing)
12.08.05
s. Teil 1
19.09.05
s. Teil 1
12.08.05
12.08.05
27.08.05
26.08.05
26.08.05
T 331 BS
T 081 - 3W
A 10
A 11
T 601 P BS
T 181
Modul I-IV BS
SAN-A
09.09.05
Ausbilderfortbildung EH West 10.09.05
Fachtagung der Bezirksleiter
—
Fachtagung der LdÖ
—
Prüfung - Theorie und Praxis 17.09.05
Oktober
07.-09.
08.
08.
08.
15./16.
17.-23.
Ausbildung zum Lehrschein
15.08.05
25,00
s. Teil 1
25,00
s. Teil 1
—
—
70,00
20,00
10,00
25,00
30,00
—
—
50,00
...eröffnete LV-Vizepräsident Dietrich
Irrgang den DLRG-Stand auf der Interschutz.
Spätestens seit dem Jahrhunderthochwasser 2002 ist die DLRG für
Politik
und
Bürger
erster
Ansprechpartner
in
Sachen
Hochwasserkatastrophe.
Konsequenter Weise präsentierte sich
die DLRG seit Montag auf der Interschutz 2005 in Hannover. In Halle 27,
Stand B45 zeigten die KatS-Helfer der
DLRG alles rund um die Gefahren am
und durch das Wasser.
Dietrich Irrgang ging in seiner Eröffnungsrede auf die Bedeutung der
100,00
Termine aus den Bezirken
Juli
02.
09./10.
23.07.-03.08.
29./31.
Orientierung unter Wasser
Fortbildung Tauchen T 04-05 “Signalmann”
Baywatch-Camp
Arbeiten unter Wasser
Bezirk
Emsland
Lüneb.Heide
CUX-OHZ
OL-MÜ
August
24.
25./25.
26./28.
27.
27.
New Games
Wettkampf
Bezirksjugend-Zeltlager
Fortbildung für Jugendgruppenleiter
T 613-W
Apnoe-Tauchen
OL-MÜ
OL-MÜ
OL-MÜ
CUX-OHZ
Emsland
September
03./04.
10./11.
10./11.
10./11.
14.
17.
17./18.
17./18.
17./18.
17./18.
24.
24.
24.
24./25.
24./25.
30.
Sanitätslehrgang B
Sanitätslehrgang B
Landesseminare 3, Bad Zwischenahn
LS-Ausbildung 1 Region West 1
Bezirksvorstandssitzung
Bezirkssternwanderung Haddessen
EH-Ausbilder-Fortbildung
Bootsdienst-Wochenende
LS-Region Mitte 2/Süd (gem. Grundblock)
LS-Region Ost 2005 (MD-Block)
ET Prüfung 1+2
Strömungstauchen
Ausbildungshelfer-LG - Rettungsschwimmen
Landesjugendrat
LS-Ausbildung 2 Region West 1
TL-R Tagung der Referenten der Bezirks-TL
CUX-OHZ
CUX-OHZ
Weserbgld.
Emsland
Emsland
Weserbgld.
Emsland
CUS-OHZ
Hildesheim
Lüneb.Heide
OL-MÜ
Emsland
CUX-OHZ
Weserbgld.
Emsland
Emsland
Oktober
01.
01./02.
08.
08./09.
08./09.
Bootsgasten-Lehrgang, Teil 3
LS-Region Ost 2005 II
Nachttauchen
T 900
Trainingslehre im Wettkampfsport
T 181-T3
LS-Ausbildung, Teil 2
Emsland
Lüneb.Heide
Emsland
Emsland
Emsland
Nicht vergessen!
Letzter Termin für die Abgabe von Fotos zum Fotowettbewerb der DLRG
Niedersachsen ist der 8. August 2005. Mehr Infos gibt es im Internet unter:
www.nds.dlrg.de/Fotowettbewerb.8505.0.html
Die Welle 2-2005
In letzter Minute...
DLRG im Kampf gegen das Hochwasser 2002 ein.
Dabei spannte er einen Bogen von jenem tragischen Seebrückenunfall im
Sommer 1912, bei dem in Binz auf
Rügen 17 Menschen ertranken und
der zur Gründung der DLRG führte,
hin zu den Hochwassern 90 Jahre
später.
„Der 24. August 2002 war ein sonniger Tag. An diesem Tag brach keine
Landungsbrücke ein und dennoch
kämpften entlang der Elbe tausende
Menschen um ihre Existenz. Anders
als 1912 in Binz auf Rügen hatten die
Menschen jedoch Hilfe bei ihrem
Kampf gegen das Wasser. Rund 4500
Katastrophenhelfer der DLRG waren
mit Booten, LKW, Radladern und weiteren Spezialfahrzeugen im August
2002 im Einsatz. Bundesweit war es
der größte Einsatz der DLRG seit der
Gründung im Jahr 1913“, sagte Irrgang.
Weiter führte er aus: „Man kann wohl
mit Recht sagen, dass es zu einem
großen Teil den Tauchern der DLRG
zu verdanken ist, dass die durch
Unterwasserfolien gesicherten Dämme der Gewalt des Wassers nicht
nachgaben.“
Doch Irrgang mahnte auch, dass es
stets wieder zu einer solchen Katastrophe kommen kann. Dafür müsse
man gerüstet sein. Das Jahr 2002
habe gezeigt, dass sich die Natur nach
wie vor trotz aller modernen Technik
nicht beherrschen lasse. Doch dieser
fürchterliche Sommer habe auch die
Erkenntnis gebracht, dass der Katastrophenschutz in Deutschland eine
große Bedeutung haben müsse.
23
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WILLKOMMEN RENAULT
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