Welle 2-2005 - DLRG LV Niedersachsen eV
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Welle 2-2005 - DLRG LV Niedersachsen eV
Die Welle H 12630 Zeitschrift der DLRG in Niedersachsen „Bahn frei“ Me un hr te DL rw R ww G i .n m In ds te .d rn lrg e .d t e Der Einsatz von Blaulicht und Einsatzhorn im Straßenverkehr Braunschweig sagt „JA“ zum Beitritt Bericht auf den Seiten 12 und 13 Deutsche Lebens-RettungsGesellschaft 2/2005 Mit vereinten Kräften. ■ Das lohnt sich für Sie! Die HDI Privat bietet eine optimale Absicherung vor den Risiken des Alltags. Und das Beste: Als Mitglied der DLRG Niedersachsen kommen Sie in den Genuss besonders günstiger Beiträge. onen i t i d n o le K Spezieltglieder der DLRG ■ HDI Privat – Ihr starker Partner – Als Direktversicherer ohne teuren Außendienst spart die HDI erhebliche Kosten, was sich in günstigen Beiträgen für ihre Kunden niederschlägt! – Im Preis-/Leistungsverhältnis liegt die HDI ganz weit vorn. Das bestätigt auch die Fachpresse immer wieder. für Mi ■ Kombi-Sparbeiträge: gut kombiniert Wollen Sie noch mehr Geld sparen? 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Inhalt 2-2005 DLRG in Niedersachsen gestärkt Moin, moin... / Inhalt / Impressum Langjährige Kooperation, Beharrlichkeit, gegenseitige Sympathie und Anerkennung, Vertrauen sowie die Überzeugung einer gemeinsamen großen Zukunft haben auf dem Landesverbandstag in Braunschweig dazu geführt, dass mit überwältiHans-Jürgen Müller Helmut Fichtner gender Mehrheit der geplanten Fusion der Landesverbände Niedersachsen und Braunschweig zugestimmt wurde. 114 Stimmberechtigte von 117 stimmten für die Satzungsänderung. Niedersachsen wird mit knapp 9.000 zusätzlichen Mitgliedern der stärkste Landesverband der DLRG in Deutschland. Unser Ziel war es immer, die Gliederungen in ganz Niedersachsen so gut wie möglich in ihrer Arbeit zu unterstützen. Diese Aufgabe wird durch einen starken Verband, wie wir ihn ab 2007 haben werden, erleichtert. Gemeinsam können wir mehr bewegen; im Gespräch mit der Politik, in der Zusammenarbeit mit dem LSB und natürlich auch gegenüber den anderen Rettungsorganisationen in Niedersachsen. Der Zusammenschluss wird uns stärken. Quantitative Größe allein ist jedoch nicht entscheidend, entscheidender sind die Fähigkeiten und die Motivation der Mitglieder. Der Landesverband Braunschweig verfügt ebenso wie Niedersachsen über befähigte und motivierte Kameradinnen und Kameraden, die den Landesverband Niedersachsen ohne Zweifel bereichern werden. Alle Kameradinnen und Kameraden in Niedersachsen und Braunschweig sind nun aufgerufen, offen und ohne Vorurteile auf die neuen Kameradinnen und Kameraden aus den ehemals getrennten Landesverbänden zuzugehen. Gemeinsam werden wir die Effektivität und Effizienz der DLRG-Arbeit in Niedersachsen steigern. Der Landesverbandsrat am 02.07.05 in Wolfsburg wird die gemeinsame Zukunft endgültig besiegeln. Wir danken bereits an dieser Stelle allen Kameradinnen und Kameraden recht herzlich, die uns auf jeder Etappe dieses schwierigen Weges in den verschiedenen Gremien begleitet und unterstützt haben. Ihr habt uns durch eure überwältigende Zustimmung den Mut gegeben, auf dem einmal eingeschlagenen Weg weiter zu gehen. Wir haben unsere gemeinsame Kraft und Leidenschaft zum Wohle der DLRG in Niedersachsen in diese Aufgabe gesteckt, die in Braunschweig eindrucksvoll honoriert wurde. Editorial 3 Thema 4 Bahn frei - Der Einsatz von Blaulicht Nachrichten Watt satt - Wachleiterfortbildung in Cuxhaven 8 Informationen zur Geschichte der DLRG gesucht 10 Buchkritik - Digitale Fotografie / Fotowettbewerb 10 Buchkritik - Sonderrechte im Einsatz 10 Rettungsschwimmen ist „In“ 11 Braunschweig Der zweite Schritt ist getan 12 Station am Tankumsee mit AED-Gerät ausgestattet 14 Pilotlehrgang Unterführer KatS 15 Es darf nicht heißen: „Du Weichei“ Buchtipp - Krisenintervention DLRG ist unverzichtbar im Katastrophenschutz Magazin 16 17 18 Regionales DLRG berät Stadt Göttingen 19 40 Jahre DLRG in Gehrden 19 San A - Lehrgang in Soltau 20 Oldenburg Münsterland hat mehr als 6.600 Mitglieder 20 Kurz berichtet 21 Höver Hallenbadsaison beendet 21 DLRG Kindergartentag in Dinklage 22 Neues Boot für Emden 22 Termine bis Oktober 2005 In letzter Minute Termine 23 23 Impressum Herausgeber: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft - Landesverbände Niedersachsen und Braunschweig Redaktionsanschrift: DLRG-Landesverband Niedersachsen e.V., Im Niedernfeld 4 A, 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 / 94 63 88 Fax: 05723 / 94 63 99 E-Mail: [email protected] Redaktion: Ralf Zimmermann (v.i.S.d.P) - rz, Kurt Meyer-Bergmann - kmb, Herbert Holstein - hh, Dirk Schulte - dsc, Dieter Arend - ar, Ruth Beuchel, Jan Schumann - js , Heiko Reckert - re Lay-out: Heiko Reckert Anzeigen: Kristina Eike Redaktion LV Braunschweig: Helmut Fichtner - HF, Karlheinz Harland - KH, Karin Fünfhaus - KF, LV Braunschweig, Schubertstraße 1, 38114 Braunschweig Tel.: 0531 / 1 86 47 Fax: 0531 / 12 54 67 Verlag: Betriebs- und Service Gesellschaft der DLRG LV Niedersachsen mbH Im Niedernfeld 4 A, 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723/ 94 63 94 Fax: 05723/ 94 63 99 http://www.bsg.dlrg.de Druck: Druckerei Lenters, Dortmund Titelbilder: Heiko Reckert Namentlich gekennzeichnete Texte stellen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Hans-Jürgen Müller Präsident Landesverband Niedersachsen Die Welle 2-2005 Helmut Fichtner Präsident Landesverband Braunschweig Redaktionssc hluss für edaktionsschluss Die Welle 3/2005 ist am 04.08. 2005 3 Thema „Bahn frei“ frei“ „Bahn Der Einsatz von Blaulicht und Einsatzhorn im Straßenverkehr Unser Schwerpunktthema „Wasserrettung und Strafrecht“ aus Die Welle 3-2004 hat zu zahlreichen sehr positiven Reaktionen geführt. So wurde der Beitrag von Jan Schumann auch im LV-Magazin unserer Kameraden aus Bayern nachgedruckt. In dieser Ausgabe möchten wir darum ein weiteres Rechtsthema etwas genauer behandeln. Was gibt es bei der Blaulichtfahrt zu beachten und wer darf überhaupt mit einem Blaulicht fahren. Auf den nachfolgenden Seiten hat Jan Schumann alles was der „Einsatzfahrer“ wissen muss zusammengestellt. Unter: www.niedersachsen.dlrg.de finden Sie eine ergänzende Tabelle zum Text. Bad Nenndorf. (js) Blaulicht und Einsatzhorn zieren viele Fahrzeuge der DLRG, doch müssen unsere ehrenamtlichen Kräfte anders als das Polizei- und Rettungsdienstpersonal die Sondersignalanlagen nicht täglich einsetzen. Deshalb ist eine vorherige Einweisung und die ständige Wiederholung der rechtlichen Einsatzvoraussetzungen der Signale nicht nur sinnvoll sondern zwingend - der Begriff „Sonderrechte“ und die dazugehörige Unfallstatistik machen es deutlich: Geregelt werden besondere Situationen im Straßenverkehr, in denen Fahrfehler Gefahren aber auch empfindliche straf- und zivilrechtliche Konsequenzen für den Einsatzfahrer nach sich ziehen können. Die sog. Sonderrechte und Wegerechte im Straßenverkehr finden sich in den §§ 35 und 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Welche Fahrzeuge mit Sondersignalanlagen ausgestattet werden dürfen und wie sie beschaffen sein müssen, ist dagegen in der Straßenverkehrszulassungsordnung (§§ 22a, 52, 55 StVZO) geregelt. Doch was bedeuten Sonderrecht und Wegerecht und unter welchen Voraussetzungen können sie in Anspruch genommen werden? Wichtig ist zunächst, dass das in § 35 StVO geregelte Sonderrecht vom Vor- oder Wegerecht des § 38 StVO abgegrenzt werden muss, denn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Inanspruchnahme und die daraus folgenden Rechte unterscheiden sich erheblich. 4 1. Die Sonderrechte nach § 35 StVO Die StVO beinhaltet Verhaltensregeln für die Teilnahme am Straßenverkehr. Wie im Strafrecht auch wird die Einhaltung dieser Regeln durch die Androhung staatlicher Bußen gewährleistet. Doch der Gesetzgeber hat auch gesehen, dass es in bestimmten Situationen rechtlich zulässig sein muss, zum Beispiel rote Ampeln zu überfahren, die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu überschreiten oder auf Gehwegen zu parken. Das Recht, sich teilweise über die Vorschriften der StVO, und nur über diese, hinwegsetzen zu dürfen, wird das sogenannte Sonderrecht in § 35 StVO geregelt. Bei der Lektüre des Paragrafen 35 StVO ist zunächst zu entschieden, ob der konkret zu beurteilende Einsatz im Rahmen des Katastrophenschutzes, dann gilt Absatz 1, oder im Rahmen des Rettungsdienstes, dann Absatz Abs. 5a, erfolgt. Unter den Begriff „Katastrophenschutz“ fallen ganz allgemein alle Kräfte der KatS-Einheiten, die im Katastrophenfall von Landkreisen und Städten angefordert werden. Zu den „Fahrzeugen des Rettungsdienstes“ zählen dagegen alle Fahrzeuge, die ihrer Bestimmung nach der Lebensrettung dienen. a. Einsatz der DLRG im Katastrophenschutz § 35 Absatz 1 StVO Wird die DLRG im Katastrophenschutz tätig, sind die Kräfte von den Vorschriften der StVO befreit, „soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“, § 35 Abs. 1 StVO. „Hoheitliche Aufgaben“ sind dabei solche, die der Abwehr von Gefahren für Menschen und Sachwerte dienen. Dabei ist aber nicht nur an den unmittelbaren Katastrophenfall zu denken: Aus dem Wortlaut des § 35 Abs. 4 StVO ist zu schließen, dass auch Einsätze unterhalb der Katastrophenschwelle, wie z.B. Sanitätseinsätze oder Übungen eine hoheitliche Aufgabenerfüllung darstellen, denn sie dienen zumindest dem Training und damit der Sicherung der Einsatzbereitschaft. „Dringend geboten“ ist die Befreiung dann, wenn die Aufgabe unter Einhaltung der Verkehrsregeln nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht so schnell wie erforderlich durchgeführt werden kann. Wer beurteilt aber die Lage und ordnet den Einsatz der Sonderrechte an? Grundsätzlich prüft die Einsatzleitung, ob die Voraussetzungen des § 35 StVO vorliegen. Sie besitzt ein umfassendes Lagebild und kann mit Blick auf das gesamte Einsatzgeschehen objektiv über die Notwendigkeit entscheiden. Insoweit ist der Fahrer an den Einsatzbefehl gebunden. Sollte er Die Welle 2-2005 Thema allerdings aufgrund eigener Erkenntnisse zu einer anderen Einschätzung kommen und den Einsatz von Sonderrechten beabsichtigen, muss er vorher, wenn möglich, die Einsatzleitung informieren und sich mit ihr abstimmen. Ausschlaggebend ist dabei immer die Informationslage zum Zeitpunkt des Einsatzes und nicht diejenige Situation, die sich eventuell erst später herausstellt. Hervorzuheben ist, dass Abs. 1 nicht Fahrzeug gebunden formuliert wurde, so dass sich die Katastrophenschutzkräfte unabhängig von ihrem Fortbewegungsmittel ausnahmsweise auf Sonderrechte berufen können, wenn auch die übrigen Voraussetzungen vorliegen (z.B. Fahren mit dem Fahrrad oder mit Privat-PKW). Mangels Kennzeichnung ist die einzuhaltende Sorgfalt entsprechend groß, es sind daher nur maßvolle Überschreitungen zulässig. § 35 Abs. 1 StVO muss jedoch genau gelesen werden: Die Befreiung umfasst nicht die gesamte StVO, vielmehr befreit sie nur von Normen, „soweit“ sie der Aufgabenerfüllung entgegenstehen. So muss sich grundsätzlich auch der Fahrer eines KatSFahrzeuges anschnallen, er darf nicht während der Fahrt telefonieren oder betrunken fahren. Zu beachten ist weiter, dass gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern das allgemeine Rücksichtnahmegebot aus § 1 StVO weiterhin gilt: Kein Anderer darf geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder beläs- tigt werden. Die Beschädigung eines Autos oder die Verletzung oder Tötung einer Person sind damit gerade nicht durch die Sonderrechte gerechtfertigt. Auch berechtigen die Rechte nicht zur Vorfahrt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Eine weitere Einschränkung sieht § 35 Abs. 8 StVO wegen des erheblichen Gefahrenpotentials vor: Die Sonderrechte dürfen nur unter der „gebührenden Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden“. Deshalb ist zwischen Einsatzziel und den Überschreitungen abzuwägen, Tageszeit, Verkehrslage und Verkehrsdichte sind dabei zu berücksichtigen. Daraus folgt, dass die Befreiung von Vorschriften der StVO zu einer erhöhten Vorsicht gegenüber der Umwelt führen muss. Wer diese nicht beachtet, handelt ordnungswidrig und setzt sich nach Unfällen Schadensersatzansprüchen aus. Bei vielen Fahrten wird es aufgrund der einzuhaltenden Sorgfalt daher sinnvoll sein, andere Verkehrsteilnehmer zu warnen, z.B. weil schneller oder auch langsamer als erlaubt gefahren werden muss. Dazu regelt § 38 Abs. 2 StVO, dass bei Einsatzfahrten blaues Blinklicht eingeschaltet werden kann (das Einsatzhorn nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 StVO, dazu später). Sind die Fahrzeuge nicht mit Blaulicht ausgestattet, kann zur besseren Akzeptanz und zur Verdeutlichung einer Verbandszugehörigkeit ein erklärendes Schild, z.B. mit der Geschwindigkeit OptiMax Motoren sorgen für hervorragende Beschleunigung und Spitzenleistung, die Viertakter verfügen dazu noch über Zusatzkraft der elektronischen Kraftstoffeinspritzung (EFI-Technologie). Wirtschaftlichkeit Ausgesprochen sparsamer Kraftstoffverbrauch und somit größere Reichweite pro Tankfüllung, Kraftstoffersparnis von bis zu 45%. Qualität Die Motoren übertreffen bereits jetzt die EPA-Emissionsgrenzwerte für das Jahr 2006 und bieten die größte Auswahl in der Kategorie "3-Star Ultra-Low Emission". Beständigkeit Robust und zuverlässig und mit beispielhafter Korrosionsbeständigkeit. Technologie Mit der Mariner Familie immer einen Schritt voraus Die Mariner OptiMax Außenbordmotoren haben neue Maßstäbe gesetzt. Sie haben den Bootssport verändert. 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Merke: Die Sonderrechte können von Vorschriften der StVO befreien, allerdings befreien sie nicht von der Rücksichtnahme gegenüber den Rechten der übrigen Straßenverkehrsteilnehmer. Denn die Sonderrechte begründen gerade keine Vorfahrtsrechte oder Vorrechte gegenüber anderen. Beispiel 1 Der KatS-Zug Cuxhaven-Osterholz wird durch die Einsatzleitung zum Elbehochwasser beordert. Die Zeit drängt, Boote müssen für die Evakuierung eines Stadtteils herangeschafft werden. Die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 StVO sind damit erfüllt. Die Einsatzkräfte sind von der Einhaltung der StVO befreit, soweit dies für die Fahrt erforderlich ist und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder geschädigt werden. So darf z.B. mit dem Boots-Anhänger schneller als 80 km/h gefahren werden, auch Überholverbote können außer Acht gelassen werden. Jedoch ist bei einer Einfahrt in eine Kreuzung, an der die Ampel „Rot“ zeigt, die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer zu beachten. Zur Warnung und Kenntlichmachung wird die Einsatzleitung das Einschalten von Blaulicht anordnen. Da die Befreiung nicht Fahrzeug gebunden ist, kann sich auch der nachkommende Bootsführer in seinem Privatfahrzeug unter besonderer Berücksichtigung der Rechte anderer auf das Sonderrecht berufen. b. Einsatz der DLRG im Rettungsdienst - § 35 Abs. 5a StVO Wird die DLRG im Rahmen des Rettungsdienstes tätig, geht es also um die Lebensrettung (siehe oben), erfolgt der Einsatz von Sonderrechten unter strengeren Voraussetzungen als denen, die für die KatS-Einheiten gelten. Hier genügt es nicht, dass die Fahrt zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben geboten ist. Denn nach § 35 Abs. 5a StVO kann im Rettungsdienst die Befreiung von Vorschriften der StVO nur in Anspruch genommen werden, wenn „höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.“ Auch hier gilt, dass der Einsatzbefehl der Einsatzleitung grundsätzlich bindend ist, aber, wenn möglich nach Rücksprache, auch der Fahrer aufgrund besonderer Kenntnisse annehmen kann, dass die Voraussetzungen für den Einsatz von Sonderrechten vorliegen. Im Unterschied zum Einsatz der KatS-Einheiten ist die Befreiung an die „Fahrzeuge des Rettungsdienstes“ gebunden. Daraus folgt, dass die Kräfte des Rettungsdienstes, also der weitaus größte Anteil der DLRG-Ehrenamtlichen, Sonderrechte nach der StVO nicht bei Fahrten zum Einsatzort im Privat-PKW nutzen dürfen! Im Übrigen befreit das Sonderrecht Rettungsdienstfahrer von allen Vorschriften der StVO, allerdings sind auch hier die oben erläuterten erhöhten Sorgfaltsmaßstäbe gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern zu beachten, außerdem kann das Einschalten von Blaulicht sinnvoll sein. Beispiel 2 Die Leitststelle meldet eine Personensuche, mit der Möglichkeit, die Person noch lebend in einem See zu finden. Alarmiert werden DLRG-Einsatztaucher, die mit Einsatzfahrzeugen Sonderrechte wahrnehmen können. Ein nachrückender Taucher in seinem Privat-Fahrzeug kann sich dagegen nicht auf die Sonderrechte berufen. Beispiel 3 An den Voraussetzungen für den Einsatz mit Sonderrechten fehlt es, wenn die Taucher in einer Situation alarmiert werden, in der es nur noch um eine Leichenbergung oder eine technische Hilfe beim Heben eines Wracks geht, da hier keine Lebens- oder Gesundheitsgefahr vorliegt. 6 2. Das Wegerecht nach § 38 StVO Durch die StVO sind aber nicht nur Situationen berücksichtigt, in denen die Befreiung von Vorschriften der StVO möglich ist (Sonderrecht). Geregelt werden auch Fälle, in denen die Rechte der anderen Verkehrsteilnehmer einschränkbar sind, wenn dies zur Sicherung überragend wichtiger Güter nötig ist. So legt § 38 StVO die Folge des Wegerechtes fest: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“. Diese am weitesten greifende Regelung muss auch die höchsten Anforderungen haben: Vorfahrt kann nur dann beansprucht werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Von Bedeutung für die DLRG sind die selbsterklärende Rettung von Menschenleben, die Abwendung gesundheitlicher Gefahren und der Erhalt von Sachwerten. Die reine Erfüllung hoheitlicher Aufgaben durch KatS-Einheiten, wie von § 35 Abs. 1 StVO gefordert, reicht damit nicht aus. Im Katastrophenschutz ist daher immer zu prüfen, ob auch die engeren Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 StVO neben den recht weiten des § 35 Abs. 1 vorliegen. Für Einsätze der DLRG im Rettungsdienst gilt jedoch: Erfüllt die Einsatzlage die Kriterien des Wegerechtes, können auch die Sonderrechte in Anspruch genommen werden. Um den anderen Verkehrsteilnehmern ihre Verpflichtung, freie Bahn zu schaffen, deutlich zu machen, müssen Blaulicht und Einsatzhorn eingeschaltet werden. Wird aus Rücksicht zum Beispiel bei Nachteinsätzen oder gegenüber dem transportierten Patienten das Einsatzhorn zeitweise nicht eingeschaltet, kann auch kein Wegerecht in Anspruch genommen werden. Das Blaulicht allein warnt dann nur vor einer Einsatzfahrt und u.U. auch vor der Inanspruchnahme von Sonderrechten, s.o. Mit Vorrecht darf natürlich nicht ohne Rücksicht auf Verluste gefahren werden. So hat sich der Fahrer aufgrund seiner besonde- Die Welle 2-2005 Thema ren Sorgfaltspflicht zu versichern, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer die Signale auch wahrgenommen haben und entsprechend den Weg freigeben. Dazu kann es beispielsweise nötig sein, vor einer Kreuzung mit „Rot“ zeigender Ampel anzuhalten und sich mit Schrittgeschwindigkeit vorzutasten. Der Einsatzfahrer muss auch mit ungewöhnlichen Fahrweisen der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen und diese berücksichtigen. Kommt es zu einem Unfall, muss der Halter des Fahrzeugs beweisen, dass die Signale angeschaltet waren und der Fahrer seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Beispiel 4 Wie im Beispiel 1 rückt der KatS-Zug zur Evakuierung eines Wohngebietes im entfernten Sachsen aus. Mit dem Einsatz sollen im Sinne des § 38 Abs. 1 „bedeutende Sachwerte“ erhalten werden. Ob dafür bei einer stundenlangen Fahrt auch die Einschränkung der Rechte anderer Verkehrsteilnehmer durch die Annahme „höchster Eile“ gerechtfertigt ist, muss die Einsatzleitung beurteilen. Ausreichend kann hier auch schon die Befreiung von Geschwindigkeitsgeboten etc. durch die Sonderrechte sein. Ordnet die Einsatzleitung die Inanspruchnahme des Wegerechts an, müssen zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer Einsatzhorn und Blaulicht eingeschaltet werden. 3. Blaulicht beim Fahren in Verbänden - § 27 StVO In vielen Fällen rücken im Einsatz mehrere Fahrzeuge der DLRG aus. Bilden sie mit mindestens drei Fahrzeugen einen geschlossenen Verband, hält die StVO ein besonderes Privileg bereit; sie werden gem. § 27 StVO wie ein Fahrzeug behandelt. Passiert zum Beispiel das erste Fahrzeug eines Verbandes bei „Grün“ einen Ampelbereich und springt die Ampel dann auf „Rot“, können die weiteren Fahrzeuge dennoch folgen und müssen nicht warten. Allerdings dürfen die Verbandsfahrzeuge ihr Vorrecht nicht erzwingen. Sie müssen auf das Fahrverhalten anderer Rücksicht nehmen und, wenn diese das Vorrecht nicht beachten, auch entsprechend defensiv fahren. Wie immer, wenn es um die Einschränkung der Rechte anderer geht, muss auch die Verbandszugehörigkeit nach außen erkennbar sein. Entsprechend § 27 Abs. 3 StVO kann ein geschlossener Verband zum Beispiel mit einer einheitlicher Wagengestaltung mit entsprechenden Aufschriften gekennzeichnet sein, auch das Anbringen von Flaggen oder Schildern ist üblich. Das bloße Einschalten von Abblendlicht reicht dagegen nicht aus. Empfehlenswert ist bei Fahrzeugen mit Sondersignalanlagen das durchgängige Einschalten der Blaulichter. 4. Wer haftet, wenn es kracht? Geschieht ein Unfall während einer Einsatzfahrt, kommt es für die Haftung des Fahrers darauf an, ob er und mit welchem Verursachungsbeitrag er den Unfall zu verantworten hat. Aufgrund des Beitrages ergibt sich dann seine Haftungsquote. Gerichte haben entschieden, dass ein Einsatzfahrer zu 100% haftet, wenn er in eine unübersichtliche Kreuzung bei „Rot“ so schnell einfährt, dass er den Wagen gegenüber dem Gegenverkehr nicht zum Stehen bringen kann. Er haftet nur zu 50%, wenn er in eine rote Ampelkreuzung einfährt, auf der er mit einem PKW kollidiert, der hinter einem haltenden Bus zu schnell ohne Beachtung des Vorrechtes die Kreuzung passieren wollte. Neben der zivilrechtlichen Haftung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld können den Einsatzfahrer selbst auch Bußgelder aufgrund der missbräuchlichen Verwendung der Signale treffen, daneben kann er sich auch strafbar machen. 5. Zum Weiterlesen: Wasielewski, Andreas: Sonderrechte im Einsatz 2. Aufl. 2005 Lehmanns, 120 S., ISBN 3-86541-074-X, 12 €, www.sonderrechte.info Ausführliches Vorlesungsskript der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin, Prof. Dr. Janker: www.fhvrberlin.de/fhvr/fileadmin/Inhalte/Pages_Dozenten/Janker/studienmaterial/vr-1-sem-stud/v1_5_neu_stud.pdf Die vollständige StVO auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums: http://www.bmvbw.de/ und hier „Themen …Verkehr“ Vergriffen, aber über Bibliotheken zu bestellen und auszuleihen: Schmiedel/Unterkofler, Unfallursachen bei Unfällen von Rettungsfahrzeugen im Einsatz, Bundesanstalt für Straßenwesen, Bericht 17, 1986 BUNDESWEIT Atemregler-Service und Reparatur Mit Meßprotokoll der 1. + 2. Stufe (Prüfbank) R. Mühlhausen - Tel./Fax: 0 51 37 / 57 93 Osnabrücker Landstr. 7 - 30926 Seelze / Gümmer www.tauchtechnik-muehlhausen.de Die Welle 2-2005 7 Nachrichten Informationen zur Geschichte der DLRG gesucht Watt satt Wachleiterfortbildung in Cuxhaven Cuxhaven. (js) „Gefährlich ist es an der Küste nur bei hohen Wellen und starker Strömung.“ Von dieser Einstellung mussten sich einige der im Zentralen Wasserrettungsdienst Küste eingesetzten Wachleiter trennen, als sie zur Fortbildung und zum Erfahrungsaustausch auf Einladung des TL des LV Niedersachsen Ewald Freese Ende April nach Cuxhaven gekommen waren. Radarüberwachung für das Watt, Rettungsbaken mit Körben in sicherer Höhe, Amphibienfahrzeuge und ein Jet-Ski helfen den dortigen DLRG-Ehrenamtlichen und dem Personal des Kurbades bei der Rettung von Wanderern und Pferden bei rasch steigendem Wasser. Es blieb nicht bei Er- zählungen, denn die beeindruckende Weite des Watts vor Cuxhaven bis zur Insel Neuwerk konnten sich die Teilnehmer bei einer Wanderung im Sonnenuntergang selbst erschließen. Praxisnah führten Andrew Weigelt und Werner Schallamach von der Ortsgruppe Cuxhaven auch in die besonderen Geräte und Gefahrenlagen ein und übten mit den 21 Teilnehmern aus ganz Deutschland innovative Rettungstechniken mit Hilfe des Jet-Ski. Eine Schulung in der AED-Anwendung und die Erläuterung strafrechtlicher Fragen des Wasserrettungsdienstes und der rechtlichen Anforderungen an den Umgang mit Minderjährigen bildeten den weiteren Inhalt der Fortbildung. Eine Form der Veranstaltung, die im zweijährigen Turnus sich sicherlich lohnt, um Erfahrungen und Wissen aus Einsätzen an der niedersächsischen Küste zwischen Borkum und Cuxhaven auszutauschen. Bad Nenndorf. (re) Der Kamerad Werner Stoltze arbeitet seit einiger Zeit an einer Chronik der DLRG. In diesem Rahmen ist er auf der Suche nach alten Archivbeständen und Informationen rund um die DLRG. Vielleicht können die Leser der Welle einige seiner Fragen zur Geschichte der DLRG beantworten. Laut Lebensretter (LR) 4-1952 wird ein DLRG-Archiv von Gerd Versteegten verwaltet. Im LR 2-1951 wird um DLRG-Material gebeten und vorgeschlagen, das Archiv im Clubheim Oberhausen (DLRG?) unterzubringen. Im LR 10-1950 wird nach geschichtlichen Unterlagen durch Hermann Baumann, Organsationsleiter der DLRG, gesucht. Werner Stoltze fragt nun: „Wo befinden sich das Archivmaterial der verstorbenen Kameraden Baumann und von Ernst Kesselhut (LRRedaktion bis 1953)? Ernst Kesselhut hatte eine Ausgabe des ersten Lebensretters aus dem Jahre 1923 gefunden und Kopien dieses Exemplares im LR angeboten. Wo befindet sich diese Erstausgabe oder eine Kopie? Viele der DLRG-Landesverbände existieren infolge der Kriegsereignisse und der Neuordnung in der BRD nach dem Krieg nicht mehr. Was ist über Gündungen der LV´s des alten Deutschen Reiches, Österreichs und dem Sudetenland bekannt? Hinweise zu den Fragen nimmt Werner Stoltze, OG-Braunschweig e.V., Tel.: 0531-35 17 86, E-Mail: [email protected] entgegen. DLRG - Sonderkonditionen! für DLRG-Einsatzfahrzeuge und Anhänger für private PKW der Funktionsträger für Renten- und Lebensversicherungen für Inhaltsvers. der Einsatzfahrzeuge und Anhänger für Geldanlagen in Spitzenfonds der LVM Fragen Sie den Spezialisten: Servicebüro Frank Deppe 8 Breiter Ort 2, 21635 Jork Tel. (04162) 91 13 95 Fax: 91 13 96 E-Mail: [email protected] Die Welle 2-2005 Elbe Bootscenter Anzeige Am Russendamm / Postanschrift: Großer Elbbusch / 06385 Aken(Elbe) Büro: Ratswall 5d / 06366 Köthen / Tel.: 034909 39393 / Fax : 03496 210243 www.1Hovercraft.de / E-Mail: [email protected] Handel – Vertrieb – Fertigung – Pilotenschulung von „SCOUT“ Hovercraft Der Hovercraft, ein Luftkissenboot für den individuellen Rettungs- und Bergungseinsatz Das „Rettungs-Craft“ eignet sich für den Einsatz im Winter auf Eis. Weiterhin sind Rettungsmaßnahmen aus dem Wasser möglich. Dabei können Starts ohne Slippen und Trailern sofort vom Hänger erfolgen, es sind steile Hänge mit bis zu 45° Neigung in Richtung Wasser befahrbar. Dies bringt einen wesentlichen Zeitvorteil für den Rettungseinsatz. Problematische Stellen wie Steinufer, können nach Ausrollen einer Plane vom Trailer aus ebenfalls überwunden werden. Land, Sand, Sumpf - und Graslandschaften sind kein Hindernis. In Flussläufen können Kiesbänke sowie Schwellwassser bis 60 cm überflogen werden. Einfache Bedienung und Handhabung lassen mit 2 Piloten für den Rettungsfall eine Person zum Bergen zu. Ohne Transportliege kann das Craft als Transporter für ca. 3 Personen genutzt werden. Der Motor beginnt mit 65 PS UL-Rotax Motor wassergekühlt mit Getrenntschmierung und kann je nach Bedarf mit Einspritzmotoren von 75 PS mit einem „Wankelmotor“ optimiert werden. 4-Takt-Motoren mit einer Leistung bis 135 PS und einer Vergrößerung des Schiffrumpfes sind in Planung. Es wird angestrebt eine Last von 500 kg bei Wasserstarts aufzunehmen. Technische Daten: Material Oberdeck: Material Unterwasserschiff: Länge: Breite: Höhe: Gewicht: Lastaufnahme: Rockmaterial: Geräuschpegel: GFK mit Alu-Auskleidung 2-schaliger GFK Rumpf mit integrierter Schwimmaufbereitung, unsinkbar 3,70 m 1,85 m 1,40 m ca. 280 kg ca 320 kg bei Wasserstart und 65 PS Rotax 280 DTEX, PVC beschichtet, wasserbeständig, hohe UV-Beständigkeit oder 550 DTEX Gewebe, extra schwer für Eis sehr gut geeignet , -35° bis 70° beständig 80 dBA auf 30 m bei Volllast Powered by: Franz Aircraft Engines Vertrieb GmbH Am Weidengrund 1a 83135 Schechen / Germany Tel.: +49(0)8039 9035-0 / Fax +49(0)8039 9035 -35 www.franz-aircraft.de [email protected] Entwicklung - Fertigung - Vertrieb - Service der weltweit einzig originalen Wankel - Rotationskolbenmaschinen D - 08107 Kirchberg(Sachsen) - Bahnhofstraße 79 Tel.: +49(0) 37602/67768-0 Fax +49(0) 37602/67768-99 www.wankel-ag.de [email protected] Nachrichten Buchkritik Das Buch zum Fotowettbewerb In der Welle 1-2005 haben wir zu unserem zweiten Fotowettbewerb aufgerufen. Unter dem Motto „Mein schönstes DLRG-Bild“ suchen wir noch bis zum 8. August die besten Bilder rund um die DLRG-Arbeit. Viele der eingereichten Fotos wurden mit Digitalkameras gemacht. Mit der Einführung der digitalen „Knipse“ fielen die letzten Schranken. Es kam zu einer wahren Bilderflut. Kosten spielen nun keine Rolle mehr. Das Digitalbild kann bei Nichtgefallen sofort wieder gelöscht werden. Zudem nehmen digitale Kameras dem Fotografen auf Wunsch fast alle Arbeiten ab. Die Hersteller versprechen nicht selten perfekte Bilder für jedermann und sollte die Kameratechnik doch mal nicht das Optimale aus dem Bild herausholen, so kann die Bilderverabeitung es sicherlich richten. Doch spätestens dann, wenn Photoshop und Co. ein flaues Bild kontrastreich oder ein zu dunkles Bild heller machen sollen, kommt der Hobbyfotograf ohne ein gewisses Grundwissen rund um die Technik der Fotografie und der Bildbearbeitung nicht aus. Ein recht umfangreichen Einblick in die wichtigsten Fragen rund um Kameratypen, Sensortechnik, Speichermedien, Farbmanagement, Tonwertkorrektur Ebenenbearbeitung und Bildretusche bietet das Buch „Digitale Fotografie“ aus dem Galileo-Verlag. Der Autor Helmut Kraus wagt auf 269 Seiten einen „Rundumschlag“, der den Foto Neuling von der Wahl der rich- 10 tigen Kamera über die Bildbearbeitung bis zum fertigen Ausduck begleitet. Dabei beschreibt der Autor auch Bereiche, die dem Hobbyfotografen eher unwichtig erscheinen, die der Fachmann aber kennen muss. Sehr ausführlich ist zum Beispiel die Beschreibung der verschiedenen Farbmodelle und deren Anwendungsbereiche. Im Bereich der Bildbearbeitung beschreibt der Autor Arbeiten wie Tonwertkorrektur, nachträglicher Weißabgleich und den Umgang mit Ebenen am Beispiel von Photoshop. Wer eine andere Bildbearbeitung benutzt, wird mit den bunt bebilderten Beschreibungen nur bedingt etwas anfangen können. Dennoch können auch Anwender anderer Programme aus den allgemeinen Beschreibungen der jeweiligen Funktion ihren Nutzen ziehen. Egal ob mit Photoshop oder Gimp, das Scharfzeichnen mit dem Befehl „Unscharfmaskieren“ bevorzugt in beiden Fällen den Kontrast des jeweiligen Bildbereiches bei der Scharfzeichnung. Wer diesen Unterschied zum normalen Scharfzeichnen verstanden hat, dem hat das entsprechende Kapitel also schon einen Nutzen gebracht. Für alle, die die Kamera einfach nur als „Schnellschussknipse“ einsetzen möchten ist das Buch „Digitale Fotografie“ sicherlich eine Nummer zu groß. Doch wer, z.B. als Öffentlichkeitsreferent, oft mit Printmedien zu tun hat und ihnen optimal vorbereitetes Bildmaterial überlassen will, dem kann das Buch ein nützlicher Ratgeber sein. Buchkritik Sonderrechte im Einsatz Bad Nenndorf. Sonderrechte im Einsatz – so lautet der Titel des Buches von Andreas Wasielewski, das kürzlich in der 2. überarbeiteten und erweiterten Auflage erschienen ist. Noch ein Buch, das sich mit Blaulichtfahren befasst, wird jeder denken; aber weit gefehlt. Der Autor, selbst Rechtswissenschaftler und Lehrrettungsassistent, hat auf 120 Seiten alles Wichtige zu Rechtsgrundlagen, Fahrphysik und Fahrpraxis sowie einen historischen Exkurs zum Thema Entwicklung der Sondersignale zusammengefasst. Dieses Buch richtet sich an Einsatz-, Lehr- und Führungskräfte von Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Katastrophenschutz und THW. Es ist verständlich geschrieben und erläutert dem juristischen Laien alle für die Einsatzfahrt relevanten Vorschriften des Straßenverkehrsrechts. Aufgelockert wird das Ganze durch zahlreiche Praxisbeispiele sowie Grafiken, die für das Verständnis sehr hilfreich sind. Der Autor bespricht in seinem Buch auch jene Grenzfälle, die in der täglichen Dienstpraxis von Bedeutung sind, wie z.B. Sonderrechte mit dem Privat-PKW oder den Verkehrsunfall während der Einsatzfahrt. In dem Bereich Fahrpraxis wird alles behandelt, worauf es für den Fahrer eines Einsatzfahrzeuges ankommt. Neben grundlegenden Fragen (Bremsweg, Geschwindigkeit, Nachtsicht, usw.) werden spezielle Aspekte der Sondersignale besprochen. Wer z.B. den Unterschied zwischen Stadtund Landschaltung nicht kennt, sollte es in diesem Buch nachlesen. Insgesamt ist das Werk „Sonderrechte im Einsatz“ ein rundum gelungenes Werk, das jeder Fahrer eines Einsatzfahrzeuges gelesen haben sollte. Mit einem Preis von 12 EUR ist es außerdem konkurrenzlos günstig. Erschienen ist das Buch (ISBN: 3-86541-074-X) bei Lehmanns Media. Weitere Infos kann man unter www.sonderrechte.info nachlesen. Die Welle 2-2005 Nachrichten Rettungsschwimmen ist "In" Schwimmausbildung bereitet der DLRG Niedersachsen aber Sorgen Bad Nenndorf. (re) Rettungsschwimmen ist "In". Dieses Fazit zieht der Landesverband Niedersachsen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft in seiner Leistungsbilanz 2004. Dabei beruft er sich auf die aktuelle Mitgliederstatistik. Nach einem leichten Rückgang im Jahr 2003 konnte die DLRG Niedersachsen 2004 wieder zahlreiche "Neuzugänge" begrüßen. Die Zahl der Mitglieder stieg um fast 500 auf 77.860. Nie zuvor waren so viele schwimmsportbegeisterte Bürger in der DLRG Niedersachsen aktiv. Über 49.000 davon sind Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre. Nachwuchssorgen hat die DLRG also nicht. Dennoch stehen manche Gliederungen vor schweren Aufgaben. An vielen Orten mangelt es an der nötigen Wasserfläche. Der Unterhalt von Hallenbädern ist vielen Kommunen zu teuer. Die Öffnungszeiten der Bäder werden verkürzt oder es kommt sogar zu Vo l l s c h l i e ß u n g e n . Vielerorts führt dies dazu, dass für den Bereich der Anfängerschwimmausbildung lange Wartelisten entstehen. Zum Teil melden Eltern ihre Kinder schon mit zwei oder drei Jahren Vorlauffrist an. Die Folge dieser Politik schlägt sich seit Jahren in rückgängigen Zahlen im Bereich der Schwimmund Rettungsschwimmausbildung nieder. Auch 2004 nahmen die Ausbildungszahlen im Bereich der wassergebundenen Ausbildungsgänge weiter ab. 2002 bildete der Landesverband Niedersachsen noch 8.556 jugendliche Nichtschwimmer zu Schwimmern aus. Zwei Jahre später waren es nur noch 6.772. Bei den Deutschen Schwimmabzeichen waren die Prüfungszahlen ebenfalls rückläufig. 2002 erhielten 19.335 Kinder, Jugendliche oder Erwachsene ein Schwimmabzeichen in Bronze, Silber oder Gold. 2003 sank diese Zahl auf 16.628, 2004 schließlich nahm die DLRG in Niedersachsen nur noch 14.658 Prüfungen dieser Art ab. Positiv fällt die Bilanz dagegen bei den nicht wassergebundenen Ausbildungsgängen aus. So konnte die DLRG ihre Ausbildungszahlen im Bereich der Ersten-Hilfe-Ausbildung, des Erste-Hilfe-Trainings und im Bereich der AED-Schulungen zum Teil erheblich steigern. 5.615 Personen nahmen an mindestens einem dieser Ausbildungsgänge teil. Dies ist eine Steigerung um über 1.300 gegenüber dem Vorjahr. Zufrieden zeigte sich die DLRG Niedersachsen mit der Wachdienststatistik 2004. 6.300 Wachgänger sorgten im Sommer dafür, dass das Baden an der niedersächsischen Küste, an Binnengewässern und in Frei- und Hallenbädern sicher wird. Dabei leisteten sie über 220.000 Stunden ehrenamtlicher Arbeit. Schneller OptiMax Motoren sorgen für hervorragende Beschleunigung und Spitzenleistung, die Viertakter verfügen dazu noch über Zusatzkraft der elektronischen Kraftstoffeinspritzung (EFI-Technologie). Sparsamer Ausgesprochen sparsamer Kraftstoffverbrauch und somit größere Reichweite pro Tankfüllung, Kraftstoffersparnis von bis zu 45%. Sauberer Die Motoren übertreffen bereits jetzt die EPA-Emissionsgrenzwerte für das Jahr 2006 und bieten die größte Auswahl in der Kategorie "3-Star Ultra-Low Emission". Robuster Robust und zuverlässig und mit beispielhafter Korrosionsbeständigkeit. Intelligenter Die SmartCraft-Instrumente sind verfügbar für alle OptiMax und EFI-Viertakter. Mercury – die Kraft, die Sie bewegt Die schadstoffarmen Mercury Außenbordmotoren sind ausgesprochen vielseitig. OptiMax steht für hervorragende Beschleunigung und Spitzenleistung. Die Viertakter sind leise und zeichnen sich durch höchste Laufruhe aus. Kennzeichen der gesamten Motorenpalette ist der niedrige Kraftstoffverbrauch. Die Welle 2-2005 Kraft • Leistung • Wirtschaftlichkeit Führend in Sachen Schadstoffarmut Von 4 – 225 PS MARINE POWER DEUTSCHLAND GmbH Postfach 11 18 63151 Mühlheim/Main Tel. 06108-97980 Fax 06108-71605 [email protected] www.mercury-deutschland.de 11 LV-Braunschweig Der zweite Schritt.... Landesverbandstag in Königslutter beschließt Fusion mit Niedersachsen Rückblick: Welle 2/2003 - „Der erste Schritt ist getan“ - Auf der Frühjahrstagung am 17.05.2003 in Schöppenstedt wurde der Kooperationsvertrag mit dem Landesverband Niedersachsen einstimmig angenommen. 2 Jahre später - 22. Mai 2005 Hotelpark AVALON Königshof in Königslutter Die Delegierten im Landesverband Braunschweig haben mit überwältigender Mehrheit der Fusion mit dem Landesverband Niedersachsen zugestimmt. Zuvor haben die zahlreich erschienenen Ehrengäste der Versammlung einen harmonischen, konstruktiven Verlauf und gute Beschlüsse gewünscht. Präsident Helmut Fichtner konnte die Landtagsabgeordneten Wittich Schobert und Klaus-Peter Bachmann, den Landrat des Landkreises Helmstedt Herrn Gerhard Kilian sowie den Bürgermeister der Stadt Königslutter Herrn Ottomar Lippelt begrüßen. Des weiteren den Präsidenten des Landessportbundes Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach sowie aus dem Vorstand des Paritätischen in Niedersachsen Frau Cornelia Rundt. Von der Erich-Mundstock-Stiftung Herrn Dr. Hans-Werner Schrader und von der DLRG unseren Präsidenten Dr. Klaus Wilkens, den Landesverbandspräsidenten aus Hamburg Bernd Eschenbach, den Präsidenten und Vizepräsidenten des Landesverbandes Niedersachsen Hans-Jürgen Müller und Dietrich Irrgang, den Bezirksleiter aus Hildesheim Ulrich Schindler, den Ehrenpräsidenten des Landesverbandes Braunschweig Karl-Heinz Harland sowie das Ehrenmitglied Konrad Wicke. In den Grußworten gingen die Landtagsabgeordneten und Kommunalpolitiker auf die Bedeutung der DLRG für die Gesellschaft ein und dankten für ihr ehrenamtliches Engagement. Klaus-Peter Bachmann Dem Eingliederungsvertrag wurde mit überwältigender Mehrheit zugestimmt; jetzt sitzen wir alle in „einem Boot“ 12 Die Welle 2-2005 LV-Braunschweig .... ist getan! versprach, sich weiter für die Entlohnung der DLRG nach dem Niedersächsischen Rettungsdienst-Gesetz einzusetzen. Cornelia Rundt vom Paritätischen und Prof. Dr. WolfRüdiger Umbach vom Landessportbund begrüßten ausdrücklich die geplante Fusion. Hans-Jürgen Müller bedankte sich für den fairen und kameradschaftlichen Umgang und warb ebenfalls für die Fusion. Unter Tagungsordnungspunkt 2 wurden Jutta Reckmann und Karl-Heinz Harland für langjährige Mitgliedschaft geehrt. Karina Ziegler erhielt das Verdienstzeichen in Bronze und Rainer Ketzler das Verdienstzeichen in Silber. Helmut Reckmann erhielt als erstes Mitglied im Landesverband Braunschweig das Verdienstzeichen in Gold mit Brillant. Nach den Aussprachen zu den Berichten der Vorstandsmitglieder, der Feststellung des Jahresabschlusses 2004 sowie der mittelfristigen Finanzplanung standen die Anträge zur Fusion mit dem Landesverband Niedersachsen im Vordergrund. Helmut Reckmann erhält die höchste Auszeichnung der DLRG, das Verdienstzeichen in Gold mit Brillant. Die Delegierten spenden stehend Ovationen Nach kurzer Diskussion wurde die Satzungsänderung mit 114 von 117 möglichen Stimmen angenommen. Einen längeren Zeitraum nahm die Diskussion um die geplante Beitragsanteilserhöhung in Anspruch. Letztendlich wurde einer Erhöhung um € 1,50 zugestimmt. Mit großer Mehrheit wurde folgender neuer Vorstand gewählt: Präsident: Vizepräsident: Vizepräsident: Vizepräsident: Schatzmeister: Stellv. Schatzmeister: Techn. Leiter: Stellv. Techn.Leiter: Justitiar : Arzt: Stellv. Arzt: Beisitzer Tauchwesen: Beisitzer Bootswesen: Helmut Fichtner Helmut Reckmann Werner Jacobs Dr. Oliver Liersch Werner Jacobs Torsten Drabent Andreas Ernst Karina Ziegler Dr. Oliver Liersch Gunnar Grenzer Stefanie Täubert Michael Lambrecht Ralf Herrmann Gegen 17.30 Uhr beendete der Landesverbandspräsident die Tagung und bedankte sich bei allen Anwesenden für den konstruktiven Verlauf. Helmut Fichtner, LV-Präsident Der neue LV-Vorstand; es fehlt Dr. Oliver Liersch Die Welle 2-2005 13 LV-Braunschweig Station am Tankumsee mit AED-Gerät ausgestattet Isenbüttel, 21.05.2005 Der plötzliche Herztod ist die häufigste ausserklinische Todesursache in Deutschland. Der Zeitrahmen für die Rettung bei einem Herzkollaps ist äußerst eng. Ein beispielloser Wettlauf gegen die Zeit beginnt. Die überwiegende Mehrzahl der Patienten mit plötzlichem Herztod weisen initial ein Kammerflimmern auf. Bis zum Eintreffen des Rettungswagens ist ohne Reanimation das Kammerflimmern nicht selten in einen Herzstillstand übergegangen. Jede untätige Minute ohne Defribrillation vermindert die Überlebenschancen um 10%. Nach fünf Minuten treten bereits die ersten irreparablen Hirnschäden ein. Weit mehr als 75% der Betroffenen können mit Hilfe des automatischen Notfall-Defibrillators schadensfrei gerettet werden. Die Tankumsee-Betriebs-Gesellschaft mbH unterstützt die DLRG am Tankumsee und sponsort die wichtige Anschaffung eines AED Gerätes (Automatische Externe Defibrillation) zu 100%, um die Sicherheit der Badegäste während der jetzt beginnenden Bade- und Wachsaison optimal zu gewährleisten. Am Samstag, 21.05.2005 übergab Herr Rainer Bauerfeld, Geschäftsführer der Tankumsee-Betriebs-Gesellschaft mbH, das AED-Gerät an unseren Landesverbandsarzt Dr. Gunnar Grenzer und der an diesem Wochenende im Einsatz tätigen Mitte September) während der Badesaison mit einer Wachmannschaft (bestehend aus Wachleiter, vo. li. Dr. Gunnar Grenzer, Rainer Bauerfeld, Thomas Rosslau und Wachmannschaft Wachmannschaft. Er bedankte sich gleichzeitig für die verlässliche Unterstützung der DLRG während der Wachsaison und die gute Zusammenarbeit. Thomas Rosslau von der Ortsgruppe Hankensbüttel-Wittingen teilte mit, dass alle Wochenenden (ab Mai – Stellvertreter, Bootsführer und Wachgängern) und während der Sommerferien, nicht nur die Wochenenden, sondern Wachstation und -turm während der ganzen Woche durchgehend besetzt sind. Es bleibt jetzt nur zu hoffen, dass der Sommer trocken und schön warm wird, so dass viele Badegäste die Gelegenheit nutzen werden, um einen „Kurz-Urlaub“ oder einfach nur ein paar schöne Sonnen- und Badestunden am Tankumsee zu genießen unter dem Motto „Freie Zeit in Sicherheit“! Dr. Gunnar Grenzer erläutert die Funktionsweise des AED-Gerätes 14 Die Welle 2-2005 LV-Braunschweig Pilotlehrgang Unterführer KatS Aus-und Fortbildung von Wachleitern und Taucheinsatzführern mit der entsprechenden Qualifikation zum Unterführer (Trupp/Gruppenführer) im KatS und Helfern im WRD zum KatSHelfer Am 05./06. Februar 2005 fand in der DLRG Bildungsstätte in Salzgitter Üfingen unter der Leitung von Andreas Goos aus dem LV Niedersachsen und Maik Köchling vom Amt für Brand-und Zivilschutz (Referent) der Pilotlehrgang Unterführer KatS statt. Ziel war es, die Qualifikation zu erlangen, als Führungskräfte im Katastrophenschutz eingesetzt werden zu können. Gruppenführer sind für die Arbeit je eines Motorrettungsbootes und eines Tauchtrupps verantwortlich und stellen somit sicher, dass im Einsatz effizient und fachgerecht gehandelt wird. Hierbei geht es vor allem um den Einsatz in Überschwemmungsgebieten und der Deichsicherung bei Hochwasser. Bei den Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre an Oder und Elbe hat sich gezeigt wie wichtig die Wasserrettungsgruppen und -züge der DLRG sind, um die Schäden so gering wie möglich zu halten und Leben zu retten. Im Landesverband Braunschweig steckt der Katastrophenschutz noch in den Kinderschuhen. Daher wurden in diesem einmaligen Pilotlehrgang 19 Wachleiter und Taucheinsatzführer und 3 KatS-Helfer des Landesverbandes Braunschweig ausgebildet, um die Aufgaben eines Gruppenführers bewältigen zu können. Aus der Stadt Wolfsburg kamen fünf Lehrgangsteilnehmer. Zwei aus der Die Welle 2-2005 DLRG Ortsgruppe Vorsfelde und drei aus der DLRG Ortsgruppe Wolfsburg. Somit kommt ein Viertel der potentiellen Gruppenführer des Landesverband Braunschweig aus Wolfsburg. Dies unterstreicht nicht nur den Anspruch auf einen hochqualifizierten Ausbildungsstand der Wolfsburger Lebensretter und die Motivation in neuen Einsatzszenarien fachgerecht helfen zu wollen, sondern kommt auch direkt dem Wasserrettungsdienst am Allersee zu Gute. eines Katastrophenschutzeinsatzes. Dieses neu erworbene Wissen kommt somit direkt dem Wasserrettungsdienst zu Gute und man kann sagen, der Allersee wird aus Sicht der DLRG ein Stück sicherer. Thorsten Kessler, OG Wolfsburg Ein Großteil des Lehrgangsinhaltes kann direkt vom Katastrophenschutz auf den Wasserrettungsdienst übertragen werden werden. Besonders das Verhalten im Einsatz und die Führungsmethoden unterscheiden sich nicht. Die fünf Lehrgangsteilnehmer aus Wolfsburg und Vorsfelde, allesamt als Wachleiter und Bootsführer am Allersee tätig, bekamen jedoch auch einen tiefen Einblick in die Abläufe 15 Magazin Es darf nicht heißen: „Du Weichei!“ Retter müssen auf psychische Belastungen vorbereitet werden Von Pastorin Andrea Burfeind Bad Nenndorf. „Notfälle und Katastrophen betreffen immer mehr Menschen als zunächst sichtbar!“ So lautet eine Aussage in dem gerade neu erschienenen Faltblatt zur N o t f a l l Andrea Burfeind ist seelsorge im Pastorin in Schortens nördlichen Landkreis Friesland. Der Satz ist schnell dahingesagt, hat aber weitreichende Konsequenzen. Seit einigen Jahren ändert sich die Wahrnehmung von Katastrophen und ihren Auswirkungen drastisch. Während in den USA schon vor vielen Jahrzehnten festgestellt wurde, dass Kriege, Naturkatastrophen und schwere Unglücke nicht nur die unmittelbar Betroffenen schädigen, mussten wir in Deutschland erst Katastrophen wie Ramstein und Eschede erleben, um hierfür ein Bewusstsein zu entwickeln. Inzwischen wissen wir durch die relativ neu ent- 16 standene Forschung rund um das Psychotrauma, dass die Verletzungen der Psyche und Seele genau so ernst zu nehmen sind wie die des Körpers. Und damit geraten dann mit einem Mal auch die Helfenden in den Blick. Es darf jetzt nicht mehr nur darum gehen, die einzelnen Hilfs- und Rettungsorganisationen mit ihren Aktiven fachspezifisch zuzurüsten und auszubilden, vielmehr müssen sie auch auf die psychischen Belastungen und Reaktionen in einem Einsatz oder danach vorbereitet werden. Sätze wie „Du Weichei!“ oder „Stell dich nicht so an!“ müssen ein absolutes Tabu sein. Wenn wir dahin kommen, dass psychische Verletzungen genau so ernst genommen werden wie körperliche, haben wir viel erreicht. Notfallseelsorge und Katastrophenschutz, eine noch nicht ausgereifte, aber im Werden begriffene Paarung, gehören meines Erachtens auf verschiedenen Ebenen zusammen. Da ist zum einen die Vorbeugung. Gerade in Organisationen wie der DLRG, die sich überwiegend oder ausschließlich aus Freiwilligen und Ehrenamtlichen zusammensetzen, ist die psychische Vorbereitung auf eine Extremsituation sehr wichtig. Dazu gehören die Auseinandersetzung mit Fragen wie: Was geschieht in meinem Körper in einer Extremsituation? Welche Symptome zeigen an, dass meine persönliche Belastungsgrenze überschritten wird? Welche Möglichkeiten habe ich, um Spannung abzubauen und mich zu entlasten? Eine Beschäftigung mit dieser Thematik erhält langfristig die Einsatzfähigkeit und psychische Stabilität. Mancherorts bietet die Notfallseelsorge dazu Fortbildungen an und steht für Nachfragen und Informationen zur Verfügung. Zum anderen gibt es verschiedene Möglichkeiten der Einsatzbegleitung. In Eschede hat es das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik eine durchgängige seelsorgerliche und psychologische Begleitung der Einsatzkräfte gegeben. Die Bilder, die sich den Einsatzkräften vor Ort gezeigt hatten, waren teilweise so Die Welle 2-2005 Magazin schrecklich, dass selbst abgehärtete und scheinbar „mit allen Wassern gewaschene“ Einsatzkräfte diese kaum verkraften konnten. Vor einer psychischen Verletzung ist eben niemand gefeit. Eine weitere Ebene des Miteinanders von Katastrophenschutz und Notfallseelsorge ist die Betreuung nach belastenden Einsätzen. In sogenannten Debriefings, also in strukturierten Einsatznachgesprächen unter der Leitung eines speziell geschulten Seelsorgers oder Aktiven der entspre- chenden Organisation, können erste Unsicherheiten und Stressmomente ausgesprochen werden. Informationen werden ausgetauscht; es gibt die Möglichkeit zu entlastenden Einzelgesprächen auch außerhalb des Vereinsheims oder der Wache. Auch weiterreichende Hilfsangebote wie die Vermittlung an einen Psychotraumatologen können vermittelt werden. Wichtig ist dabei die absolute Schweigepflicht des Seelsorgers oder Psychologen. Sie garantiert, dass der Gespräche Suchende nicht seinerseits zum Gesprächsthema in der Gruppe oder beim Vorgesetzten wird. Keiner möchte die Katastrophe herbeireden. Es ist aber allen, die sich in Hilfs- und Rettungsorganisationen engagieren klar, dass es jederzeit zu einer Großschadenslage oder zum Katastrophenfall kommen kann. Das Elbehochwasser hat gezeigt, dass eine solche Situation schnell eintreten kann. Die Notfallseelsorge hat sich in den letzten Jahren in vielen Regionen etabliert und bietet sich mit wachsender Erfahrung und Kompetenz den Hilfs- und Rettungsorganisationen als Partnerin an. Die Einbindung in den Katastrophenschutz ist vielerorts in Arbeit und erfordert von den Mitarbeitenden der Notfallseelsorge ein größeres Maß an Anpassung an die ungewohnten Strukturen. Für die Hilfs- und Rettungsorganisationen heißt es, aufmerksam zu sein für die psychischen Bedürfnisse und Reaktionen ihrer Einsatzkräfte genauso wie für die Menschen, die nicht körperlich, wohl aber psychisch verletzt sind. Dazu gehören unmittelbar Beteiligte, aber auch die oft große Zahl von Angehörigen und Die Welle 2-2005 Zeugen, die scheinbar heil aus der Situation herausgekommen sind, die aber einem erheblichen Stress ausgeliefert sind. Gerade das Gefühl, nichts tun zu können, hilflos daneben zu stehen oder einfach nur warten zu können, während andere aktiv sind, macht einen Großteil der Belastung aus. Hier kann die Notfallseelsorge wertvolle Arbeit zur Entlastung leisten. Zusammenfassend lässt sich sagen: Katastrophenschutz und Notfallseelsorge gehören dort zusammen, wo es 1. um die psychosoziale Unterstützung von Verletzten, unverletzten Betroffenen, Angehörigen und Augenzeugen geht und 2. die Einsatzkräfte und Ersthelfer im Einsatz und nach einem Einsatz psychosoziale Unterstützung benötigen. Buchtipp: Bad Nenndorf. (re) Eine erweiterte Einführung in die Krisentintervention (KIT) bietet das Buch: „Krisenintervention im Rettungsdienst“ von Carl-Heinz Daschner. Auf 146 Seiten beschreibt der Autor nicht nur die Notwendigkeit eines seelischen Beistandes sondern auch Struktur und Inhalt der KIT-Ausbildung. Dabei richtet sich das Buch aber vor allem an Mitarbeiter der Rettungsdienste, die Betroffenen helfen müssen. Der Umgang mit der seelischen Belastung der Retter wird dabei nicht entsprechend berücksichtigt. Dennoch kann insbesondere das Kaptitel über indikationsspezifische Betreuungskonzepte eine wichtige Hilfestellung für die verschiedenen Ernstfälle bieten. Als Ersatz für eine entsprechende Ausbildung sieht sich das Buch aber nicht. Als Einstieg in dieses immer noch von vielen falsch eingeschätzte Thema ist das Buch aber gut geeignet. Krisenintervention im Rettungsdienst ist im Stumpf und Kossendey Verlag erschienen und kostet 17.90 Euro. (ISBN 3-932-750-88-8) 17 Magazin DLRG ist unverzichtbar im Katastrophenschutz Ein Gespräch mit Rainer Wienbrügge, Fachdienstleiter Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr Göttingen In den vergangenen Ausgaben der Welle haben wir die Schwerpunkte „Kooperationen“ und „Katastrophenschutz“ etwas genauer beleuchtet. Zu diesen beiden Bereichen sprach unser Redaktionsmitglied Dieter Arend mit Reiner Wienbrügge von der Feuerwehr. Lesen Sie, was dieser über die DLRG im Katastrophenschutz, über gemeinsame Rettungsleitstellen und Hochwasser zu sagen hat. Welle: Rainer, wie lange bist Du schon Feuerwehrmann? Wienbrügge: Ich habe genau 34 Jahre diesen Beruf ausgeübt, zum Ende des Monats (März, d.R.) gehe ich in Pension. Welle: Welche Position hast Du innerhalb der Feuerwehr erreicht? Wiebrügge: Ich war zwanzig Jahre lang Fachdienstleiter Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr Göttingen und als solcher immer zwei Herren zu dienen: Stadt und Landkreis betreiben diesen Dienst gemeinsam und halten auch eine gemeinsame Rettungsleitstelle vor, die ich zu betreuen hatte. Dort wurde und wird der Rettungsdienst, Feuerwehr- und KatS-Einsätze koordiniert und geleitet – ein Novum in Niedersachsen. In dieser Funktion bei der Berufsfeuerwehr hatte ich immer auch mit der Katastrophenvorsorge von Landkreis und Stadt Göttingen zu tun, kenne mich also auch auf diesem Feld ganz gut aus. Welle: Wie schätzt Du die Mitarbeit der DLRG im Katastrophenschutz ein, wie bewertest Du ihr Engagement in der Sache? Wienbrügge: Gar nicht hoch genug. Ich sage es mal klar und deutlich: 18 ohne die freiwillige und unbezahlte Arbeit der Hilfsorganisationen könnten wir in Stadt und Landkreis Göttingen die KatS-Vorsorge gar nicht betreiben. Damit meine ich aber eben alle etablierten und hervorragend organisierten Hilfsorganisationen, zu denen selbstverständlich die DLRG gehört. Insoweit ist sie für mich unverzichtbar im Katastrophenschutz. Welle: Bei den Hilfsorganisationen wird immer wieder geklagt über die zu geringe finanzielle Ausstattung der Organisationen. Wie ist die Situation hier vor Ort? Wienbrügge: Mir ist allerdings nicht ein Fall aus meiner FachdienstleiterZeit bekannt, wo es wegen dieser oft gehörten Klage jemals zu einem Fall von Verweigerung der Mitwirkung gekommen wäre. Insoweit dürfte die Situation hier vor Ort nicht anders sein als überall sonst im Lande. Aber es ist schon so, dass Kreise und kreisfreie Städte nicht mal ansatzweise die Vorhaltekosten, Kosten der Ausbildung und vieles andere mehr, die die Hilfsorganisationen aus ihren Mitteln bezahlen, aufbringen könnten. Und die Krankenkassen dürfen, wollen und können letztendlich keinen Cent zu den Kosten des Katastrophenschutztes geben. Welle: Gibt es im Bereich Göttingen und damit in Süd-Niedersachsen Besonderheiten im Kontakt mit der DLRG? Wienbrügge: Ich sage mal so: wir hatten in meiner Dienstzeit das Stadtund das Kreisgebiet betreffend noch nie einen Katastrophenfall, wohl aber öfters schon „große Lagen“, bei denen es KatS-ähnlicher Maßnahmen bedurfte, um sie bewältigen zu kön- nen: das Hochwasser der Fulda/Werra/ Weser in Hann.Münden will ich beispielhaft nennen. Dann -wie damals- auf motivierte und ausgebildete Helfer der DLRG zurückgreifen zu können, ist schon toll. Aber auch im täglichen Geschäft sind z.B. die Einsatztaucher der DLRG bei der Einsatzleitstelle gespeichert und funktechnisch alarmierbar, was uns im einen oder anderen Fall ja tatsächlich geholfen hat. Welle: Rainer, als leitender Feuerwehrbeamter warst Du immer auch überzeugter DLRG-Aktiver? Wienbrügge: Kann man so sagen. Ich habe in der Ortsgruppe Göttingen Vorstandsarbeit gemacht, war als Lehrscheininhaber Ausbilder der Beamten der Berufsfeuerwehr und habe mich im bundesweit ersten Projekt „HLW für Jedermann der Uni Göttingen eingebracht und als Ausbilder bestimmt Hunderte von Menschen an die Herz-Lungen-Wiederbelebung herangeführt. Das nach wie vor schönste Engagement war und ist für mich im Rückblick aber mein Einsatz als Wachleiter zusammen mit meinen Söhnen an der Eckernförder Bucht in Schleswig-Holstein. Da haben wir sogar mal einen herausgeholt - die statistischen Zahlen, die die DLRG Jahr für Jahr veröffentlicht, kommen ja irgendwo her....! Der Mann lebt im Übrigen heute noch, wie ich weiß. Welle: Danke für das Gespräch und alles Gute für den Start in den Ruhestand, Rainer! Die Welle 2-2005 Magazin DLRG berät Stadt Göttingen zu Wassergefahren Göttingen. Ein tragischer und in seinen Folgen dramatischer Unglücksfall mit einem Kind, das in den Ententeich einer GroßWohnanlage im Göttinger Westen gerutscht war und bis zur Rettung durch einen 16-jährigen Schüler bereits mehrere Minuten unter Wasser lag, hat den Oberbürgermeister der Stadt Göttingen alarmiert. Er richtete eine Arbeitsgruppe aus Vertretern verschiedener Fachdienste der Stadt ein und bat die DLRG-Göttingen, darin mit zu arbeiten. Die Arbeitsgruppe erstellte zunächst eine Liste möglicher Gefahrenpunkte für Kinder an offen zugänglichen Gewässern im Gebiet der 130.000-Einwohnerstadt und konnte sich dabei der Zuarbeit der Bau- und Vermessungsverwaltung versichern. Als zweiter Schritt wurden die besonders kritisch eingestuften Bereiche von der Arbeitsgruppe besichtigt und ihr Gefährdungspotential vor Ort eingeschätzt. Auch hier unterstützte die DLRG die Arbeit mit der Gestellung eines Einsatzfahrzeuges für die Rundfahrt. Der stellv. TL Ausbildung des Bezirks Göttingen, Jens Germershausen, und der Technische Leiter der Ortsgruppe Göttingen, Jörn Herting, sind Mitglieder dieser Arbeitsgruppe. 40 Jahre DLRG in Gehrden Gehrden. Im Februar konnte die DLRG Gehrden auf ihr 40-jähriges Bestehen zurückblicken. Während einer Feierstunde mit Vertretern der örtlichen Politik, der Stadtverwaltung und Vertretern Gehrdener Vereine konnte der 1. Vorsitzende Helmut Meffert als Ehrengast den LV-Präsidenten Hans-Jürgen Müller begrüßen. Gehrdens Bürgermeister Berkefeld dankte im Namen der Stadt für die ehrenamtliche Arbeit, mit der sich die DLRG für das Gemeinwohl einsetzt. Hans-Jürgen Müller verdeutlichte, welch vielfältige Aufgaben von der DLRG erfüllt werden und untermauerte mit Zahlen aus den jüngsten Statistiken die Notwendigkeit dieser Arbeit. Im weiteren Verlauf der Feierstunde nahm der LV Präsident die Ehrung der Gründungsmitglieder H. Schneider, M. Dippel, H.-W. Hinrichs und W. Becker vor. Im Anschluss trug er sich im Beisein von Bürgermeister Berkefeld (rechts) und dem Vorsitzenden der Ortsgruppe Gehrden (links) in das Goldene Buch der Stadt Gehrden ein. „Ich würde gerne wissen, was mein Enkel von seinem Finanzberater zu hören kriegt.“ Sparkassen-Finanzgruppe „Das Gegenteil von dem Quatsch, den wir ihm sagen.“ Von Anfang an gut beraten. Mit dem Sparkassen-Finanzkonzept. S Für gute Beratung ist es nie zu früh: Auch wenn man noch kleinere Schritte macht, lohnt es sich, schon an große Ziele zu denken. Planen Sie mit dem Sparkassen-Finanzkonzept, unserem Beratungsangebot, das alles perfekt für Sie regelt: von der Kreditkarte bis zur Altersvorsorge. Dabei ist es genauso individuell und flexibel wie Ihr Leben. Mehr dazu in Ihrer Geschäftsstelle oder unter www.sparkasse.de. Wenn’s um Geld geht – Sparkasse. Die Welle 2-2005 © Muppets Holding Company, LLC. 19 Regionales Oldenburg-Münsterland hat mehr als 6.600 Mitglieder Von Georg Merse SAN A – Lehrgang in Soltau Von Stephan Schulz Soltau. Im April fand im DLRG-Heim der OG Soltau der erste SAN A - Lehrgang im DLRG Bezirk Lüneburger Heide e.V. statt. Der als Rettungssanitäter erfahrene Ausbildungsleiter Stephan Schulz aus Munster vermittelte den 12 Teilnehmern in Theorie und Praxis die für den SAN-Dienst in der DLRG erforderlichen Kenntnisse. Am Ende des Lehrgangs standen eine schriftliche Überprüfung und praktische Fallbeispiele. Die verschiedenen Fallbeispiele wurden in Teamarbeit absolviert. Unter den wachsamen Augen des Technischen Leiters des Bezirkes Lüneburger Heide e.V., Hans-Werner Meyer zur Heide, wurde die praktische Prüfung vollzogen. Dabei haben alle auf Anhieb die Prüfung bestanden. Oldenburg-Münsterland. Mit 6.624 Mitgliedern hat sich der Bezirk Oldenburg-Münsterland der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft an die Spitze aller Bezirke des Landesverbandes Niedersachsen gearbeitet. Mit einer Steigerung von mehr als 6% gegenüber dem Vorjahr konnte dabei der durchweg positive Aufwärtstrend in der Mitgliederentwicklung der vergangenen Jahre noch einmal deutlich gesteigert werden. Wie bedeutsam diese Entwicklung gerade im Vergleich mit den anderen Gliederungen des Landes ist, zeigt die Tatsache, dass man noch vor vier Jahren auf Rang 6 der größten Bezirke gelegen habe. „Dies zeigt uns, dass die Arbeit in unseren Ortsgruppen, aber auch auf der Bezirksebene bei den Mitgliedern ankommt und darüber hinaus immer mehr Menschen in unsere Organisation bringt“, erklärte Bezirksleiter Carl-Ludwig Küther. Besonders hervorzuheben sei dabei, dass diese Entwicklung der zunehmenden Kürzung öffentlicher Mittel und der vielfachen Schließung von Bädern zuwider laufe. „Gottlob sind wir in unserer Region hiervon noch nicht sonderlich betroffen, im Gegenteil – die Wiedereröffnung des Naturbades in Neuenkirchen-Vörden hat uns auch dort nun eine Gliederung beschert, die zunächst als Stützpunkt der Ortsgruppe Dinklage aufgebaut wird“. Trainieren werden die neuen Rettungsschwimmer unter der Regie des Stützpunktleiters Erich Hoffmann zunächst bei den Kameradinnen und Kameraden in Damme. Wenn jede Sekunde zählt... Passend für alle Größen! ...RescueAlive - Eisrettungsplattform Stabil und flexibel FERNO-LOC - HWS-Stützkragen Stufenloses Einstellen im angelegten Zustand! FERNO-Najo-Backboards FERNO Transportgeräte GmbH, Zobelweg 9, 53842 Troisdorf Fon: 02241-94830, Fax: 02241-948325, [email protected], www.ferno.de 20 Die Welle 2-2005 Regionales Kurz berichtet Papierboote Munster. Die DLRG Ortsgruppe Munster e.V. veranstaltet am Samstag, 27. August 2005, ab 13.00 Uhr auf dem Flüggenhofsee in Munster eine Papier- und Schlauchbootregatta. An den Start gehen, dürfen ausschließlich aus Pappe und Papier gebaut werden und müssen über eine Strecke von 50 m mindestens eine Person tragen. Mitmachen kann jeder kostenlos. Informationen und Auskünfte können eingeholt werden: DLRG Munster, Walter Sobczak, An der Raubkammer 24, 29633 Munster, Tel. 05192-10477 oder Fax 05192-887016. Freundschaftswettkampf Georgsmarienhütte. Die Ortsgruppe Georgsmarienhütte lädt zu einem Freundschaftswettkampf ein. Termin ist der 30.09. - 02.10.2005. Ausschreibung erhalten Interessierte unter www.dlrggmhuette.de oder 05401 35903. Anmeldeschluss ist der 03.08.2005 Höver Hallenbadsaison 2004/2005 beendet Von Helge Thormeyer Höver. Am 30.04.2005 ab 10 Uhr wurde die Hallenbadsaison im Lehrschwimmbecken in Höver mit einer Dorfmeisterschaft beendet. Insgesamt 17 Mannschaften - 34 Schwimmerinnen und Schwimmer - nahmen an der Veranstaltung teil. Den ersten Platz belegte das Team Laura Möller/Markus Angermann, Platz 2 ging an Annika und Ingo Niewidok und auf dem 3. Platz landeten Martina und Alex Peerschke. Alle teilnehmenden Mannschaften bekamen einen Pokal. Zunächst mussten beide Mannschaftsmitglieder jeweils 25 m "Badewanne" schwimmen. Das bedeutet, auf dem Rücken liegend, die Beine zeigen in Schwimmrichtung, die Füße schauen aus dem Wasser und der Vortrieb erfolgt nur mittels der Armbewegungen. In der zweiten Disziplin, der 2 x 12,5 m Noodle-Staffel musste jeweils ein Schwimmer den anderen - der auf einer so genannten Pool-Noodle saß eine Bahn schieben. Es folgte die 2 x 25 m Wasserball-TransportStaffel. Auf einem Schwimmbrett lag mit Hilfe eines kleinen Tauchringes ein großer Wasserball. Dieser musste von jedem Schwimmer 25 m geschoben werden. Wenn der Ball herunterfiel, durfte erst weiter geschwommen werden, wenn der Ball seine Position wieder eingenommen hatte. In der 2 x 25 m Hindernisstaffel galt es, insgesamt 4 x ein ca. 70 cm tiefes Hindernis zu untertauchen. Korsika Bersenbrück. Die einzigartige Atmosphäre Korsikas, traumhafte Strände und die Chance, jenseits kommerzieller Freizeitanbieter viel Spaß mit Gleichgesinnten zu erleben, machen seit über zweieinhalb Jahrzehnten den Charme der KorsikaFreizeiten der DLRG Bersenbrück aus. Im Preis von 470 € ist das ganze Freizeitangebot enthalten. Die Termine: 27. Juli bis 12. August Kinder- und Jugendfreizeit, 9. August bis 25. August Jugendfreizeit ab 16 Jahren, 22. August bis 7. September Sportfreizeit ab 18 Jahren. Weitere Informationen, Bilder und Anmeldungsmöglichkeiten unter www.korsikabersenbrueck.de. Elbebadetag Bad Nenndorf. Am 17. Juli wird von Otterndorf bis Spindleruv Mlyn wieder zum Elbebadetag eingeladen. An vielen Orten ist die DLRG als Partner mit dabei. Weitere Informationen gibt es bei den Gliederungen der DLRG vor Ort. Die Welle 2-2005 21 Regionales DLRG/NIVEA Kindergartentag jetzt auch in Dinklage! Von Stephanie Wenig Dinklage. Nachdem sich die drei Dinklager Rettungsschwimmerinnen Stephanie Wenig, Kerstin Thien und Katja Fischer beim Präsidium als Teamer haben ausbilden lassen, konnte die Aktion im vergangenen Oktober starten. Mittlerweile sind alle Dinklager Kinder, die in diesem Sommer in die Schule kommen (ca. 160 Kinder) in den Genuss eines DLRG/ NIVEA Kindergartentages gekommen. Sowohl bei den Kindern und Eltern als auch bei den Erzieherinnen der Kindergärten kam das Programm super an. Die meisten Kinder lieben es mit oder im Wasser zu spielen. Das kann bei leichtfertigem Verhalten aber schnell zu einer ernsten Lebensbedrohung werden. Gerade Vorschulkinder im Alter bis 5 Jahre sind bei Unfällen im häuslichen Umfeld oder in der näheren Umgebung besonders betroffen. Beim DLRG/NIVEA Kindergartentag kommt es besonders auf: - Information über Gefahrenquellen - Vermittlung von Baderegeln und rich- tigem Verhalten im und am Wasser - Information über die Aufgaben und Ziele der DLRG an. Spannende Geschichten und aufregende Bewegungsaktionen führen die Kinder an das Thema Sicherheit im und am Wasser heran. Das eigens für das Projekt produzierte Baderegellied ist der Einstieg ins Thema, in einer Bewegungsgeschichte erleben die Kinder den Tag eines Rettungsschwimmers und den Umgang mit den Rettungsgeräten. Baderegeln werden gemeinsam erforscht und zu guter Letzt erzählen Rudi und Nobbi eine spannende Rettungsgeschichte rund ums Baden, bei der die Kinder ordentlich mitmischen dürfen. Neues Boot für Emden Von Joachim Golz Emden. Am 09. März dieses Jahres erhielt die OG Emden aus den Händen des Lions-Clubs in Emden ein neues Einsatzboot gespendet. Bei dem Boot der Marke „Quicksilber“ handelt es sich um ein durchaus einsatzfähiges Boot auch außerhalb der sonst bei der DLRG verwendeten Marken. Der Vorsitzende des Lions-Clubs in Emden erwähnte in seiner Rede zur Übergabe, dass der Lions-Club im Rahmen seiner Aufgaben sich verpflichtet fühlt, u.a. auch der DLRG zu helfen. Aufgrund eines Einsatzes, bei dem das alte Einsatzboot versagte und es darum zu einer lebensbedrohenden Situation gekommen war, wandte sich die DLRG Ortsgruppe an verschiedene Vereine und Verbände in der Region. Der Lions-Club erklärte sich sofort nach Schilderung des Sachverhaltes bereit, ein neues Boot zu spenden. www.ficht-gmbh.de 22 Die Welle 2-2005 Termine Termine der Landesverbände Niedersachsen und Braunschweig August 25./28. 27./28. 27./28. T 936 Junioren-Deutschlandpokal T 511 BS Boot 2 T 581 - 1. Teil Ausb. A/P Bootsführer Teil 1 Meldeschluss Gebühr 50,00 30.07.05 20,00 01.07.05 300,00 September 09.-11. 10./11. 16.-18. 17.18. 23. 24. 24./25. 24./25. 30. T 312 BS T 581 - 2. Teil T 500 BS T 581 - 3. Teil TL-R3 TL T 511-P BS T 081-1 B BS T 382 BS Erste Hilfe Ausb. A/P Bootsführer Teil 2 Boot 4 - Vorber. zur Prüfung Ausb.A/P Bootsf. Teil 3 Prüfg. Fachtagung TL-Ref. der LV TL-Tagung LV Niedersachsen Boot 5 - Prüfungslehrgang Methodik d. Kraulschwimmens SAN-A-Ausbilder (Briefing) 12.08.05 s. Teil 1 19.09.05 s. Teil 1 12.08.05 12.08.05 27.08.05 26.08.05 26.08.05 T 331 BS T 081 - 3W A 10 A 11 T 601 P BS T 181 Modul I-IV BS SAN-A 09.09.05 Ausbilderfortbildung EH West 10.09.05 Fachtagung der Bezirksleiter — Fachtagung der LdÖ — Prüfung - Theorie und Praxis 17.09.05 Oktober 07.-09. 08. 08. 08. 15./16. 17.-23. Ausbildung zum Lehrschein 15.08.05 25,00 s. Teil 1 25,00 s. Teil 1 — — 70,00 20,00 10,00 25,00 30,00 — — 50,00 ...eröffnete LV-Vizepräsident Dietrich Irrgang den DLRG-Stand auf der Interschutz. Spätestens seit dem Jahrhunderthochwasser 2002 ist die DLRG für Politik und Bürger erster Ansprechpartner in Sachen Hochwasserkatastrophe. Konsequenter Weise präsentierte sich die DLRG seit Montag auf der Interschutz 2005 in Hannover. In Halle 27, Stand B45 zeigten die KatS-Helfer der DLRG alles rund um die Gefahren am und durch das Wasser. Dietrich Irrgang ging in seiner Eröffnungsrede auf die Bedeutung der 100,00 Termine aus den Bezirken Juli 02. 09./10. 23.07.-03.08. 29./31. Orientierung unter Wasser Fortbildung Tauchen T 04-05 “Signalmann” Baywatch-Camp Arbeiten unter Wasser Bezirk Emsland Lüneb.Heide CUX-OHZ OL-MÜ August 24. 25./25. 26./28. 27. 27. New Games Wettkampf Bezirksjugend-Zeltlager Fortbildung für Jugendgruppenleiter T 613-W Apnoe-Tauchen OL-MÜ OL-MÜ OL-MÜ CUX-OHZ Emsland September 03./04. 10./11. 10./11. 10./11. 14. 17. 17./18. 17./18. 17./18. 17./18. 24. 24. 24. 24./25. 24./25. 30. Sanitätslehrgang B Sanitätslehrgang B Landesseminare 3, Bad Zwischenahn LS-Ausbildung 1 Region West 1 Bezirksvorstandssitzung Bezirkssternwanderung Haddessen EH-Ausbilder-Fortbildung Bootsdienst-Wochenende LS-Region Mitte 2/Süd (gem. Grundblock) LS-Region Ost 2005 (MD-Block) ET Prüfung 1+2 Strömungstauchen Ausbildungshelfer-LG - Rettungsschwimmen Landesjugendrat LS-Ausbildung 2 Region West 1 TL-R Tagung der Referenten der Bezirks-TL CUX-OHZ CUX-OHZ Weserbgld. Emsland Emsland Weserbgld. Emsland CUS-OHZ Hildesheim Lüneb.Heide OL-MÜ Emsland CUX-OHZ Weserbgld. Emsland Emsland Oktober 01. 01./02. 08. 08./09. 08./09. Bootsgasten-Lehrgang, Teil 3 LS-Region Ost 2005 II Nachttauchen T 900 Trainingslehre im Wettkampfsport T 181-T3 LS-Ausbildung, Teil 2 Emsland Lüneb.Heide Emsland Emsland Emsland Nicht vergessen! Letzter Termin für die Abgabe von Fotos zum Fotowettbewerb der DLRG Niedersachsen ist der 8. August 2005. Mehr Infos gibt es im Internet unter: www.nds.dlrg.de/Fotowettbewerb.8505.0.html Die Welle 2-2005 In letzter Minute... DLRG im Kampf gegen das Hochwasser 2002 ein. Dabei spannte er einen Bogen von jenem tragischen Seebrückenunfall im Sommer 1912, bei dem in Binz auf Rügen 17 Menschen ertranken und der zur Gründung der DLRG führte, hin zu den Hochwassern 90 Jahre später. „Der 24. August 2002 war ein sonniger Tag. An diesem Tag brach keine Landungsbrücke ein und dennoch kämpften entlang der Elbe tausende Menschen um ihre Existenz. Anders als 1912 in Binz auf Rügen hatten die Menschen jedoch Hilfe bei ihrem Kampf gegen das Wasser. Rund 4500 Katastrophenhelfer der DLRG waren mit Booten, LKW, Radladern und weiteren Spezialfahrzeugen im August 2002 im Einsatz. Bundesweit war es der größte Einsatz der DLRG seit der Gründung im Jahr 1913“, sagte Irrgang. Weiter führte er aus: „Man kann wohl mit Recht sagen, dass es zu einem großen Teil den Tauchern der DLRG zu verdanken ist, dass die durch Unterwasserfolien gesicherten Dämme der Gewalt des Wassers nicht nachgaben.“ Doch Irrgang mahnte auch, dass es stets wieder zu einer solchen Katastrophe kommen kann. Dafür müsse man gerüstet sein. Das Jahr 2002 habe gezeigt, dass sich die Natur nach wie vor trotz aller modernen Technik nicht beherrschen lasse. Doch dieser fürchterliche Sommer habe auch die Erkenntnis gebracht, dass der Katastrophenschutz in Deutschland eine große Bedeutung haben müsse. 23 WILLKOMMEN WILLKOMMEN RENAULT Lüneburg 0 41 31 / 30 00-0 Hamburger Str. 11-19 www.autohaus-stein.de