Carbo Kohlensäure - BVL
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Carbo Kohlensäure - BVL
Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Carbo Kohlensäure 033892-00/00 Wirkstoff(e): Kohlendioxid Stand: 2011-08-29 SVA am: 2011-09-14 Lfd.Nr.: 23 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D-38104 Braunschweig Tel: +49 (0)531 299-3454 Fax: +49 (0)531 299-3002 E-Mail: [email protected] PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht.................................................................................................................................. 3 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen ............................................................... 6 3 Anwendungen ......................................................................................................................... 9 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen ........................................................................ 23 5 Anhang [Abkürzungen] ........................................................................................................ 23 Antrag: 033892-00/00 -2- SVA am: 2011-09-14 PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr. Antragsart Antragsteller Wirkungsbereich Formulierungstyp Carbo Kohlensäure 033892-00/00 Zulassungsantrag gemäß § 15 PflSchG CARBO-Kohlensäurewerke GmbH & Co. KG, Sprudelstrasse 1, 53557 Bad Hönningen Akarizid, Insektizid Gas (in Druckpackung) Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Kohlendioxid (0785) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 999 g/kg ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Beabsichtigte Entscheidung des BVL 1.2.1 Mittel zulassen 1.2.2 Beantragte Anwendungen Nummer 00-001 00-002 00-003 00-004 00-005 00-006 00-007 00-008 00-009 00-010 00-011 00-012 00-013 00-014 1.3 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Tabak Insekten Arzneipflanzen Insekten Tee Insekten Gewürze Insekten Fetthaltige Samen Insekten Trockenobst Insekten Getreideerzeugnisse Insekten Arzneipflanzen Milben Tee Milben Gewürze Milben Fetthaltige Samen Milben Trockenobst Milben Getreideerzeugnisse Milben Tabak Milben Entscheidung zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Bei Carbo Kohlensäure handelt es sich um ein Gas in einem Stahldruckbehälter zur Anwendung im Vorratsschutz. Die technischen Daten weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten. Zur Bestimmung von Kohlendioxid werden standardisierte Methoden der ISBT (International Society of Beverage Technologists) benutzt. Kohlendioxid ist ein natürlich vorkommender Stoff und wird im Bereich Rückstandsanalytik als nicht relevant angesehen. Für die Überwachung der berufsbedingten Exposition von Anwendern und Arbeitern stehen kommerzielle Geräte zur Verfügung, so dass hierzu keine weiteren speziellen Methoden notwendig sind. Antrag: 033892-00/00 -3- SVA am: 2011-09-14 PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung unter Einhaltung der Auflagen zur Anwendungssicherheit sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. Kohlendioxid verflüchtigt sich selbständig und ohne Verbleib von Rückständen nach dem Belüften von Vorratslagern. Es wird somit aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes als nicht relevant angesehen. Der als Folge der Anwendung des Pflanzenschutzmittels als Begasungsmittel nach der Belüftung der Vorratslager freigesetzte Wirkstoff Kohlendioxid unterliegt in der Umgebungsluft einer raschen Verdünnung. Es handelt sich bei dem Wirkstoff um einen ubiquitär vorhandenen Bestandteil der Atmosphäre. Aufgrund der im Vergleich zu anderen Kohlendioxidemissionen geringen freigesetzten Mengen ist der Beitrag zum anthropogenen Treibhauseffekt durch den Einsatz als Begasungsmittel im Vorratsschutz als äußerst gering einzuschätzen. Unvertretbare Auswirkungen auf die Umwelt und Nichtzielorganismen sind nicht zu erwarten. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß § 5 Gefahrstoffverordnung SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß § 15 Abs. 4 PflSchG Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF150 Das Betreten des Lagers darf erst nach Freigabe durch den Begasungsleiter erfolgen. Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) einzuhalten. VS004-2 Anwendung nur durch die Zulassungsinhaberin oder einer von ihr beauftragten Firma und nur gemäß Gebrauchsanleitung. Im übrigen sind die Verfahrensvorschriften in Anlehnung an die Technischen Regeln für Gefahrstoffe: TRGS 512 (Begasungen) vom Januar 2007 (zuletzt geändert im November 2008) in der jeweils geltenden Fassung in folgenden Punkten sinngemäß anzuwenden: 5.1 (1 und 2); 5.4.1 (3, erster Satz); 5.4.2 (3); 5.4.4 (7 und 9); 10 (1); 11(1); 13.1(1); 13.2 (1). Arbeitnehmer dürfen in den in 5.4.1 (3, erster Satz) genannten Bereichen nur beschäftigt werden, wenn die Sauerstoffkonzentration zu keiner Zeit unter 17 Vol.-% absinkt. Der Aufenthalt von Personen zu anderen Zwecken, wie z. B. Pause, Wohnen und Schlafen ist hier unzulässig. Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß § 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Keine Hinweise NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Antrag: 033892-00/00 -4- SVA am: 2011-09-14 PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure 1.5 Nachforderungen zum Mittel Keine 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom 2011-02-09 2011-06-21 2011-02-14 JKI BFR UBA 1.7 Benehmen/Einvernehmen erklärt erklärt erklärt Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Carbo Kohlensäure Zulassungsinhaber Kenn-Nr. CARBO-Kohlensäurewerke GmbH & Co. KG 023892-00 Formulierungstyp GA - Kohlendioxid (0785) Aligal 2 1000 g/kg AIR LIQUIDE Deutschland GmbH 033884-00 - Kohlendioxid (0785) 1.8 Wirkstoffgehalt GA 999 g/kg Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über http://ec.europa.eu/sanco_pesticides/public/ recherchierbar. Antrag: 033892-00/00 -5- SVA am: 2011-09-14 PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt 2.1 zulassungsfähig Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Kohlendioxid Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage 1. 2.2 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels Versuchsbezeichnung CARBO-Kohlensäurewerke CAK-10001-AI-0-GA Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: Carbo Kohlensäure ist ein Gas in einem Stahldruckbehälter. 2.3 Produktanalytik Zur Bestimmung von Kohlendioxid werden standardisierte Methoden der ISBT (International Society of Beverage Technologists) benutzt. 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Kohlendioxid ist ein natürlich vorkommender Stoff und wird im Bereich Rückstandsanalytik als nicht relevant angesehen. Für die Überwachung der berufsbedingten Exposition von Anwendern und Arbeitern stehen kommerzielle Geräte zur Verfügung, so dass hierzu keine weiteren speziellen Methoden notwendig sind. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Bei dem Mittel Carbo Kohlensäure handelt es sich um ein Vorratsschutzmittel auf Kohlendioxid Basis. Kohlenstoffdioxid ist ein wichtiges Treibhausgas und ein natürlicher Bestandteil der Luft. Das Gas ist schwerer als Luft. Seine direkte Schadwirkung auf Tiere beruht einerseits auf der Verdrängung von Sauerstoff aus der Luft. Reaktionsträge Gase wie Stickstoff, Argon oder eben Kohlendioxid bewirken eine Modifizierung der normalen Atmosphäre. Es wird in einer Konzentration von mindestens 60 bis 70% unter Normaldruck in einem ausreichend dichten Behandlungsraum eingesetzt. Andererseits hat Kohlendioxid als Inhalationsgift eine physiologische Wirkung. Aufgrund seiner guten Diffusion hat Kohlendioxid eine kurze Invasionszeit und bewirkt daher schnell einen narkoseähnlichen Zustand. In höherer Konzentration führt es zur Verminderung oder Aufhebung des Atemreizes, danach zur Atemdepression und schließlich zum Atemstillstand. Eine hohe Kohlenstoffdioxidkonzentration (ca. 5-10%) sind für die meisten Lebewesen giftig und führen innerhalb von 30 bis 60 Minuten zum Tod. Eine überhöhte Kohlenstoffdioxidkonzentration im Blut führt zu einer metabolischen Acidose, also einer Störung des Säure-Basen-Haushaltes, die ein Absinken des pH-Werts im Blut bewirkt. In Schadinsekten löst sich Kohlendioxid in Wasser unter Bildung von Kohlensäure. Dadurch ergibt sich eine Übersäuerung im Organismus der Insekten und letztlich die Blockierung von pH-Wert-abhängigen Stoffwechselvorgängen, die schließlich zur Abtötung des Insektes führen. Zudem verlieren Insekten unter Kohlendioxidatmosphäre sehr viel Wasser und trocknen aus. Antrag: 033892-00/00 -6- SVA am: 2011-09-14 PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure Kohlendioxid wird in flüssiger oder gasförmiger Form in Stahldruckflaschen gelagert. Das Gas verflüchtigt sich selbstständig und ohne Verbleib von Rückständen nach dem Belüften von Vorratslagern. Mit diesem Antrag auf erneute Zulassung werden die Indikationen Insekten und Milben in Tabak, Arzneipflanzen, Tee, Gewürzen, fetthaltigen Samen, Trockenobst und Getreideerzeugnissen beantragt. In den vorgelegten Unterlagen mit Kohlendioxid gegen vorratsschädliche Insekten und Milben sind CO2-Begasungen in Druckkammern und Druckgefäßen an Proben unbekannter Größe mit Mehlmilben, Tabakkäfern, Dörrobstmotten, Brotkäfern und Amerikanischen Reismehlkäfern in einem Brutgemisch mit allen Entwicklungsstadien durchgeführt worden. Versuche zu den beantragten Anwendungen in fetthaltigen Samen, Getreideerzeugnissen, Tabak und Tee wurden nicht vorgelegt. Da das Mittel als Begasungsmittel im Vorratsschutz eingesetzt wird, sind physiologische Auswirkungen auf Kulturpflanzen sowie Folge- und Nachbarkulturen auszuschließen. Die Anwendung erfolgt in geschlossenen Räumen, so dass Nutz- und andere Organismen nicht betroffen sind. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet. Daher wird die NB663 wird vorgesehen. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff Kohlendioxid ist ausreichend toxikologisch untersucht. Zur toxikologischen Beurteilung des Präparates Carbo Kohlensäure liegen ebenfalls ausreichende Informationen vor. Eine Expositionsabschätzung ist nicht möglich, da für diese Art der Anwendung keine geeigneten Modelle vorhanden sind. Daher ist die Anwendung des Kohlendioxid-entwickelnden Pflanzenschutzmittels Carbo Kohlensäure in Anlehnung an die TRGS 512 (Begasungen) geregelt. Dies spiegelt sich in den Kennzeichnungsauflagen VS004-2 und SF150 wider, mit denen dieses Pflanzenschutzmittel zu kennzeichnen ist. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung sind auf dieser Grundlage schädliche Auswirkungen auf Anwender und unbeteiligte Dritte nicht zu erwarten. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Nach dem Belüften von Vorratslagern verflüchtigt sich Kohlendioxid, ohne Rückstände in den Erntegütern zu hinterlassen. Somit ist Kohlendioxid aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht rückstandsrelevant. 2.8 Naturhaushalt Das Pflanzenschutzmittel Carbo Kohlensäure mit dem Wirkstoff Kohlendioxid ist vorgesehen für Anwendungen zur Begasung im Vorratsschutz (Druckkammer). Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung ist ein direkter Eintrag des Pflanzenschutzmittels in Boden, Wasser und Luft nicht gegeben. Der gasförmige Wirkstoff Kohlendioxid wird als Folge der vorgesehenen Anwendungen nach der Belüftung der begasten Räume in begrenzten Mengen in die Atmosphäre austreten. Dort unterliegt er einer raschen und weitgehenden Verdünnung. Es handelt sich um einen natürlichen Spurenbestandteil der Atmosphäre. Aufgrund der im Vergleich zu anderen Kohlendioxidemissionen wie Verbrennungsvorgängen von fossilen Brennstoffen geringen freigesetzten Mengen ist der Beitrag zum anthropogenen Treibhauseffekt durch den Einsatz als Begasungsmittel im Vorratsschutz als äußerst gering einzuschätzen (Inlandsabgabe inerte Gase zum Vorratsschutz 2009: 8595 t; Treibhausgasemissionen 2008 in Deutschland ingesamt laut Statistischem Bundesamt: 958,8 Mio t Kohlendioxidäquivalente, davon 833,1 Mio t Kohlendioxid). Kohlendioxid ist das Endprodukt der vollständigen Mineralisierung organischer Substanzen, ein weiterer Abbau findet daher nicht statt. Als Senken des troposphärischen Kohlendioxids kommen die Lösung in (Meer-)Wasser (Wasserlöslichkeit etwa 1,6 g/L) und Festlegung als Carbonat (z. B. in Foraminiferen, Korallen, Mollusken) sowie die Aufnahme durch Pflanzen und Aufbau neuer organischer Substanzen durch Photosynthese in Frage. Experimentelle Studien zu den Auswirkungen des Wirkstoffs Kohlendioxid auf Nichtzielorganismen wurden nicht vorgelegt und sind aufgrund der Natur des Wirkstoffs und des vorausAntrag: 033892-00/00 -7- SVA am: 2011-09-14 PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure sichtlichen Expositionsmusters nicht erforderlich. Als Folge der vorgesehenen Anwendungen sind unvertretbare Auswirkungen auf Nichtziel-Arten nicht zu erwarten. Zusätzliche Risikominderungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Eine gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung hinsichtlich der Umweltgefährdung ist für das Pflanzenschutzmittel Carbo Kohlensäure nicht erforderlich. Antrag: 033892-00/00 -8- SVA am: 2011-09-14 PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure 3 Anwendungen 001 Tabak - Insekten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zum Schadorganismus Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung Anwendungstechnik Aufwand - 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten) - 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten) Vorratsschutz Insekten Tabak Carvex-Druckkammer als Vorratsschädling Bei Bedarf 5 begasen 66 kg/m³ 88 kg/m³ Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Carvex-Druckkammer: Tabak Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Zu –00/00-001 bis –014: Die beantragten Kohlendioxidbegasungen in Tee, Gewürzen, fetthaltigen Samen, verschiedenen Getreidelagergütern, Trockenobst, Tabak und Arzneipflanzen führen nicht zu relevanten Rückständen in den Lagergütern. Antrag.: 033892-00/00 -9- SVA am: 2011-09-14 PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure 002 Arzneipflanzen - Insekten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zum Schadorganismus Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung Anwendungstechnik Aufwand - 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten) - 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten) Vorratsschutz Insekten Arzneipflanzen Carvex-Druckkammer als Vorratsschädling Bei Bedarf 5 begasen 66 kg/m³ 88 kg/m³ Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Carvex-Druckkammer: Arzneipflanzen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Antrag.: 033892-00/00 - 10 - zulassungsfähig Ja Ja SVA am: 2011-09-14 PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure 003 Tee - Insekten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zum Schadorganismus Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung Anwendungstechnik Aufwand - 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten) - 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten) Vorratsschutz Insekten Tee Carvex-Druckkammer als Vorratsschädling Bei Bedarf 5 begasen 66 kg/m³ 88 kg/m³ Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Carvex-Druckkammer: Tee Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Antrag.: 033892-00/00 - 11 - zulassungsfähig Ja Ja SVA am: 2011-09-14 PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure 004 Gewürze - Insekten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zum Schadorganismus Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung Anwendungstechnik Aufwand - 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten) - 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten) Vorratsschutz Insekten Gewürze Carvex-Druckkammer als Vorratsschädling Bei Bedarf 5 begasen 66 kg/m³ 88 kg/m³ Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Carvex-Druckkammer: Gewürze Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Antrag.: 033892-00/00 - 12 - zulassungsfähig Ja Ja SVA am: 2011-09-14 PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure 005 Fetthaltige Samen - Insekten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zum Schadorganismus Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung Anwendungstechnik Aufwand - 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten) - 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten) Vorratsschutz Insekten Fetthaltige Samen Carvex-Druckkammer als Vorratsschädling Bei Bedarf 5 begasen 66 kg/m³ 88 kg/m³ Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Carvex-Druckkammer: Fetthaltige Samen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Antrag.: 033892-00/00 - 13 - zulassungsfähig Ja Ja SVA am: 2011-09-14 PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure 006 Trockenobst - Insekten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zum Schadorganismus Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung Anwendungstechnik Aufwand - 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten) - 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten) Vorratsschutz Insekten Trockenobst Carvex-Druckkammer als Vorratsschädling Bei Bedarf 5 begasen 66 kg/m³ 88 kg/m³ Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Carvex-Druckkammer: Trockenobst Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Antrag.: 033892-00/00 - 14 - zulassungsfähig Ja Ja SVA am: 2011-09-14 PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure 007 Getreideerzeugnisse - Insekten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zum Schadorganismus Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung Anwendungstechnik Aufwand - 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten) - 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten) Vorratsschutz Insekten Getreideerzeugnisse Carvex-Druckkammer als Vorratsschädling Bei Bedarf 5 begasen 66 kg/m³ 88 kg/m³ Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Carvex-Druckkammer: Getreideerzeugnisse Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Antrag.: 033892-00/00 - 15 - zulassungsfähig Ja Ja SVA am: 2011-09-14 PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure 008 Arzneipflanzen - Milben Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zum Schadorganismus Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung Anwendungstechnik Aufwand - 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten) - 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten) Vorratsschutz Milben Arzneipflanzen Carvex-Druckkammer als Vorratsschädling Bei Bedarf 5 begasen 66 kg/m³ 88 kg/m³ Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Carvex-Druckkammer: Arzneipflanzen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Antrag.: 033892-00/00 - 16 - zulassungsfähig Ja Ja SVA am: 2011-09-14 PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure 009 Tee - Milben Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zum Schadorganismus Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung Anwendungstechnik Aufwand - 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten) - 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten) Vorratsschutz Milben Tee Carvex-Druckkammer als Vorratsschädling Bei Bedarf 5 begasen 66 kg/m³ 88 kg/m³ Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Carvex-Druckkammer: Tee Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Antrag.: 033892-00/00 - 17 - zulassungsfähig Ja Ja SVA am: 2011-09-14 PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure 010 Gewürze - Milben Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zum Schadorganismus Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung Anwendungstechnik Aufwand - 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten) - 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten) Vorratsschutz Milben Gewürze Carvex-Druckkammer als Vorratsschädling Bei Bedarf 5 begasen 66 kg/m³ 88 kg/m³ Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Carvex-Druckkammer: Gewürze Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Antrag.: 033892-00/00 - 18 - zulassungsfähig Ja Ja SVA am: 2011-09-14 PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure 011 Fetthaltige Samen - Milben Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zum Schadorganismus Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung Anwendungstechnik Aufwand - 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten) - 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten) Vorratsschutz Milben Fetthaltige Samen Carvex-Druckkammer als Vorratsschädling Bei Bedarf 5 begasen 66 kg/m³ 88 kg/m³ Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Carvex-Druckkammer: Fetthaltige Samen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Antrag.: 033892-00/00 - 19 - zulassungsfähig Ja Ja SVA am: 2011-09-14 PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure 012 Trockenobst - Milben Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zum Schadorganismus Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung Anwendungstechnik Aufwand - 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten) - 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten) Vorratsschutz Milben Trockenobst Carvex-Druckkammer als Vorratsschädling Bei Bedarf 5 begasen 66 kg/m³ 88 kg/m³ Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Carvex-Druckkammer: Trockenobst Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Antrag.: 033892-00/00 - 20 - zulassungsfähig Ja Ja SVA am: 2011-09-14 PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure 013 Getreideerzeugnisse - Milben Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zum Schadorganismus Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung Anwendungstechnik Aufwand - 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten) - 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten) Vorratsschutz Milben Getreideerzeugnisse Carvex-Druckkammer als Vorratsschädling Bei Bedarf 5 begasen 66 kg/m³ 88 kg/m³ Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Carvex-Druckkammer: Getreideerzeugnisse Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Antrag.: 033892-00/00 - 21 - zulassungsfähig Ja Ja SVA am: 2011-09-14 PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure 014 Tabak - Milben Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zum Schadorganismus Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung Anwendungstechnik Aufwand - 30 bar (Einwirkungszeit 60 Minuten) - 37 bar (Einwirkungszeit 30 Minuten) Vorratsschutz Milben Tabak Carvex-Druckkammer als Vorratsschädling Bei Bedarf 5 begasen 66 kg/m³ 88 kg/m³ Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Carvex-Druckkammer: Tabak Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Antrag.: 033892-00/00 - 22 - zulassungsfähig Ja Ja SVA am: 2011-09-14 PSM-Zulassungsbericht Carbo Kohlensäure 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen NB663 SB001 SB010 SF150 SP001 VS004-2 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Das Betreten des Lagers darf erst nach Freigabe durch den Begasungsleiter erfolgen. Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) einzuhalten. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Anwendung nur durch die Zulassungsinhaberin oder einer von ihr beauftragten Firma und nur gemäß Gebrauchsanleitung. Im übrigen sind die Verfahrensvorschriften in Anlehnung an die Technischen Regeln für Gefahrstoffe: TRGS 512 (Begasungen) vom Januar 2007 (zuletzt geändert im November 2008) in der jeweils geltenden Fassung in folgenden Punkten sinngemäß anzuwenden: 5.1 (1 und 2); 5.4.1 (3, erster Satz); 5.4.2 (3); 5.4.4 (7 und 9); 10 (1); 11(1); 13.1(1); 13.2 (1). Arbeitnehmer dürfen in den in 5.4.1 (3, erster Satz) genannten Bereichen nur beschäftigt werden, wenn die Sauerstoffkonzentration zu keiner Zeit unter 17 Vol.-% absinkt. Der Aufenthalt von Personen zu anderen Zwecken, wie z. B. Pause, Wohnen und Schlafen ist hier unzulässig. 5 Anhang [Abkürzungen] noch nicht gefüllt Antrag.: 033892-00/00 - 23 - SVA am: 2011-09-14 BVL-Bewertungsbericht ZA1 033892-00/00 Carbo Kohlensäure Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e): 999 g/kg Kohlendioxid (0785) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von Kohlendioxid: Common name CAS No. 124-38-9 EEC No. 204–696-9 Function BVL No. Carbon dioxide O C 0785 CIPAC No. O Insecticide, acaricide Molecular formula and molar mass CO2 Chemical name (IUPAC) Carbon dioxide Chemical name (CA) Carbon dioxide FAO Specification none Minimum purity of the active substance 99.9% (Directive 2008/127/EC) as manufactured Identity of relevant impurities in the active substance as manufactured none 44.011 g/mol – Physical and chemical properties of carbon dioxide (List of endpoints, DAR) Melting point (state purity) ‡ Boiling point (state purity) ‡ Temperature of decomposition (state purity) Appearance (state purity) ‡ -56.6 °C at a pressu re of 518500 Pa (literature) -78.5 °C sublimation (literature) 2000 °C (literature) Colourless gas (literature) Vapour pressure (state temperature, state purity) ‡ Henry’s law constant ‡ 3600 kPa at 275 K (literature) 6710 kPa at 300 K (literature) Not applicable Solubility in water (state temperature, state purity and pH) ‡ 1 L CO2 in 1 L water (literature) Solubility in organic solvents ‡ (state temperature, state purity) Surface tension ‡ (state concentration and temperature, state purity) Partition co-efficient ‡ (state temperature, pH and purity) Not applicable Dissociation constant (state purity) ‡ UV/VIS absorption (max.) incl. ε ‡ (state purity, pH) Flammability ‡ (state purity) Explosive properties ‡ (state purity) Oxidising properties ‡ (state purity) Not applicable Not applicable Weak acidic (literature) Not applicable Not highly flammable (material safety data sheet) No auto ignition temperature (material safety data sheet) None (material safety data sheet) None (material safety data sheet) Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion (Annex Punk) III2. 2.1 Explosionsfähigkeit III2. 2.2 Brandfördernde Eigenschaften III2. 4.2 pH-Wert III2. 6.1 III2. 7.1 Dichte, relative Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur III2. 7.5 Haltbarkeit bei Umgebungstemperatur Verfahren zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten III4. 2 Eigenschaft Methode Ergebnis Das Mittel ist nicht explosiv. Das Mittel ist nicht brandfördernd. CIPAC MT 75.1 3,7 ( Temperatur: 20 Determination of pH °C; Konzentration: 1,72 values, general method g/l ) 0,0019768 CIPAC MT 46.1 Das Mittel ist Accelerated storage, physikalisch und general methods chemisch stabil ( Lagerdauer: bei 54 °C / 14 d ) >2a nicht erforderlich. Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Offen For this type of formulation experimental testing is not considered necessary. -5-