Richtlinien Sportler /-innen Ehrung 5201 26. Erg. 2008 Richtlinien

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Richtlinien Sportler /-innen Ehrung 5201 26. Erg. 2008 Richtlinien
Richtlinien Sportler /-innen Ehrung
5201
Richtlinien
der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid für die Ehrung verdienter Sportler/innen in der
Fassung vom 26.02.2008
1.
Personenkreis
1.1
Aktive Mitglieder von im Gemeindegebiet Neunkirchen-Seelscheid ansässigen Vereinen,
die besondere Leistungen im Einzel- oder Mannschaftssport erbracht haben und vom
Gemeindesportbund (GSB), den Sportvereinen oder den Schulen benannt worden sind,
werden jährlich geehrt.
Sofern die sonstigen Kriterien dieser Richtlinien erfüllt sind, können auch Sportler benannt werden, die außerhalb wohnhaft sind, aber in einem Sportverein der Gemeinde
aktiv sind.
1.2
Die Gemeinde ehrt darüber hinaus von den Vereinen zu benennende Personen, die sich
in besonderer Weise um den Sport in Neunkirchen-Seelscheid verdient gemacht haben.
2.
Besondere sportliche Leistungen
2.1
Einzelsportler/innen
Über besondere Leistungen auf Gemeindeebene wird von Fall zu Fall entschieden.
Erster Platz auf Kreisebene oder äquivalent z.B. Turngau usw. Erster bis dritter Platz
über Kreisebene hinaus; erster bis zehnter Platz auf Landesebene.
Mannschaften
Meisterschaft im Pflichtspielbetrieb ihrer Klasse, erster Platz auf Kreisebene, erster bis
dritter Platz über Kreisebene hinaus. Über besondere Leistungen auf Kreisebene und
darüber hinaus wird vom Bürgermeister von Fall zu Fall entschieden.
Schulen
Die Kreismeister/innen der Spiel-, Turn-, Gymnastik- und Schwimmrunden im Rahmen
des Wettbewerbs „Jugend trainiert für Olympia“ (Landesschulsportfest).
Teilnahme an Deutschen und internationalen Meisterschaften
Die Teilnahme an Deutschen und internationalen Meisterschaften ist unabhängig von
der Platzierung sowohl bei Einzelsportlern/innen wie auch bei Mannschaften ein Ehrungsgrund.
Vereinsmitarbeiter/innen
Für langjährige Vereinstätigkeit verbunden mit für die Gemeinde außergewöhnlichen
Leistungen.
2. 2
2.3
2.4
2.5
3.
Herausragende Leistungen
3.1
Die Vereine und Schulen weisen neben den besonderen Leistungen gem. Ziffer 2 dieser
Richtlinien, die eine Ehrung bedingen, auf darüber hinausgehende herausragende sportliche Leistungen von dem in Ziffer 1 genannten Personenkreis hin. Ob eine herausragende sportliche Leistung vorliegt, entscheidet der Bürgermeister nach Anhörung des
„Gemeindesportbundes e.V.“. Der Gemeindesportbund hat seine Entscheidung, ob eine
herausragende Leistung vorliegt zu begründen.
26. Erg.
2008
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5201
Richtlinien Sportler /-innen Ehrung
4.
Allgemeine Bestimmungen
4.1
Für mehrere Erfolge innerhalb desselben Jahres wird nur eine Auszeichnung für die
beste Leistung verliehen.
Die Vereine und Schulen werden um Meldung bis 01.11. des laufenden Jahres an die
Gemeinde gebeten, welche Sportler/innen und Mannschaften für eine Ehrung gemäß
diesen Richtlinien in Frage kommen. Die Vereine und Schulen werden über die Entscheidung der Verwaltung, welche Sportler/innen geehrt werden, benachrichtigt.
Bei der Ehrung wird den Mannschaftsmitgliedern oder Vereinsmitarbeitern/innen durch
den Bürgermeister eine Anerkennungsurkunde überreicht.
Die Ehrung der besonderen Leistungen erfolgt im Rahmen der Jahreshauptversammlungen der Vereine durch den Bürgermeister oder Vertreter im Amt. Je Verein wird jeweils nur die/der beste Einzelsportler/in bzw. die beste Mannschaft, die eine herausragende sportliche Leistung erbracht hat, im Rahmen des gemeindlichen Neujahrsempfangs geehrt.
Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung durch die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid nach
diesen Richtlinien besteht nicht.
4.2
4.3
4.4
4.5
5.
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 26.02.2008 in Kraft.
Gleichzeitig verliert die Richtlinie in der Fassung vom 04.10.1990 ihre Gültigkeit.
2
26 Erg.
2008

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