Gutachen 3 - Uwe Freitag Sachverständigenbüro

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Gutachen 3 - Uwe Freitag Sachverständigenbüro
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Gutachterlicher Bericht
Zum Zwecke : der Beurteilung von durchgeführten
Sanierungsarbeiten Fliesen, Laminat und Sanitärobjekte
Objekt: Liehtstraße 8, 37547 Kreiensen
Auftraggeber :
Herr Frank Avitabile
Schulweg 10
38871 Drübeck OT Ilsenburg
Gutachten Nr. 11 / 2016
Auftragsdatum 05.Januar 2016
Tag der Ortsbesichtigung
13. März 2012
Eigentümer s.Auftraggeber
Anzahl der erstatteten Gutachten: 2
Anzahl der Seiten : 20
Datum der Erstellung: 19.01.2016
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1. Inhaltsverzeichnis ......................................................................... 2
2. Auftraggeber des Gutachtens .......................................................3
3. Vorbemerkung und Zweck des Gutachtens................................ 3
4. Grundlagen des Gutachtens .........................................................3
5. Literaturverweis............................................................................. 3
6. Allgemeine Bedingungen des Gutachtens.................................. 3
7. Ortsbesichtigung........................................................................... 4
8. Beweisführung............................................................................... 12
9. Zusammenfassung....................................................................... 19
10. Schlusserklärung........................................................................... 20
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2. Auftraggeber des Gutachtens
Herr Frank Avitabile
Schulweg 10
38871 Drübeck OT Ilsenburg
3. Vorbemerkung und Zweck des Gutachtens
Das gegenständliche Objekt, ein Mehrfamilienhaus, wurde durch eine Baufirma teilsaniert.
Umgebaut wurden vor allem die Naßbereiche (Bäder und Küchen),sowie Laminatverlegung
im ersten und zweiten Obergeschoß.
Mit der Ausführung der Arbeiten war ein Spezialunternehmen mündlich beauftragt worden.
Bei der Durchführung der Arbeiten zeigte sich, dass das Unternehmen die beauftragten
Arbeiten nicht fachgerecht ausführen kann. Bemängelt wurden Verschmutzungen an
angrenzenden Bauteilen, zudem war der Bauherr nicht mit der Ausführungsqualität der
Arbeiten zufrieden.
Zweck des Gutachtens ist die qualitative visuelle Beurteilung der bereits
durchgeführten Sanierungsarbeiten,sowie die Feststellung von etwaigen Auswirkungen der
Auftragsdurchführung auf angrenzende Bauteile.
Die Ermittlung des Minderwertes für die nicht zufriedenstellende Bauleistungen sowie eine
Kostenermittlung für die Beseitigung evtl. entstandener Schäden ist nicht Gegenstand des
Auftrags.
4. Grundlagen des Gutachtens
Der dem Sachverständigen durch den Auftraggeber am 05.Januar 2016 mündlich erteilten
Auftrag die vom Sachverständigen am 08.Januar 2016 durchgeführte Ortsbesichtigung.
5. Literaturverweis
Soweit Fremdliteratur Verwendung fand, ist diese in Fußnoten im Gutachten
extern erwähnt.
6. Allgemeine Bedingungen des Gutachtens
Soweit Feststellungen zu den tatsächlichen Eigenschaften der baulichen Anlagen erfolgten,
geschah dies ausschließlich anhand der Ortsbesichtigung, der vorgelegten Unterlagen und
eigenen Messungen.
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7. Ortsbesichtigung
Am 08.Januar 2016 fand am Objekt eine Ortsbesichtigung statt.
Teilnehmende Personen waren:
Herr Frank Avitabile
Herr Heiko Wagner
Herr Wolfgang Espenhahn
Der Unterzeichner
Das Objekt konnte vollständig in Augenschein genommen werden.
8. Beweisführung
Laminatböden
8.1 Auswertung der Bestandsfotos, Vorleistungen und Auftragsvereinbarungen
8.1.1 Auswertung der Bestandsfotos
Im Zuge von Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen unter anderem sollte ca. 90
m² Laminatfußböden schwimmend verlegt werden. ( in 2 Etagen) Ausgeführt wurden
ca. 44 qm Laminatverlegung.
Die Arbeiten fanden nur etappenweise und schleppend statt. Alle Laminatfußböden
wurden auf Dielenböden mit einer Trennlage schwimmend verlegt. Das optische
Verarbeitungsgesamtbild war unzureichend und mit vielen Mängeln behaftet,
Sockelleisten fehlen.
Bild 1 Bei den Fehlstellen im Randbereich bis 6 cm ist eine Überdeckung durch eine
Sockelleiste nicht möglich.
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Bild 2 Fehlstellen im Randbereich. Der Anschnitt des Laminats erfolgte nicht parallel
zur Wandfläche, eine Überdeckung der Sockelleisten ist nur teilweise gegeben.
Bild 3 Bei dem nicht ebenen Untergrund können die Fugen auseinander gehen bzw.
die Verbindungen brechen.
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Bild 4
Bild 5
Bild 4 und Bild 5 die Überdeckung bzw. der Mindestversatz der Kopfstöße ist kleiner
als 20 cm bzw. beträgt weniger als ein Drittel der Elementlänge.
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Bild 6
Bild 7
Bild 6 und Bild 7 Ungenügende Anschlüsse; Im Schwellenbereich fehlen die
Übergangsprofile.
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Fußböden
Die Anforderungen an Fußbodenflächen sind sowohl im Hinblick auf die
Beanspruchungsmerkmale im Wohnbereich als auch im gewerblichen Bereich sowie in
öffentlichen Bereichen nutzerabhängig. Die objektbezogenen Anforderungen sind
grundsätzlich zu beachten.
Untergründe/ Prüfung
Alte und genutzte Bodenbeläge sowie Rückstände sind als Verlegeuntergrund
problematisch. Die Prüfungspflicht und die Prüfungshinweise sind in der CEN/TS 14472-1,
DIN 18356 Parkettarbeiten und DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten festgelegt und für die
Verlegung von Laminatfußbodenelementen maßgebend. Der Untergrund muss so
beschaffen sein, dass er entsprechend der Verlegeanleitung für den Laminatfußboden eine
ordnungsgemäße Verarbeitung zulässt. Für die schwimmende Verlegung eignen sich
Untergründe, die für die Aufnahme von Bodenbelägen gebräuchlich sind, hierunter fallen
keine Altteppichböden. Auf alten Nutzbelägen sind grundsätzlich Feuchteschutzfolien mit
einem sd-Wert größer/ gleich 75 m vollflächig auszulegen, 20-30 cm zu überlappen und
müssen 3-4 cm an den Flächenrandbereichen wannenartig aufgestellt werden.
Bei Untergründen aus Holzspan- und Holzfaserplatten sowie Holzdielen ist unabhängig von
der fachgerechten Untergrundvorbereitung die Be- und Entlüftung der Fußbodenkonstruktion
zu beachten. Vom Grundsatz her dürfen Holzfußböden bzw. solche aus Holzwerkstoffen
(z.B. Holzspanplatten), die als Unterböden dienen,
durch aufgebrachte Werkstoffschichten nicht luftdicht geschlossen werden. Weil dies aber
bereits durch das Aufbringen von Ausgleichsmassenschichten, Dämmunterlagen etc. der
Fall ist, muß für eine ausreichende Be- und Entlüftung gesorgt werden.
Folgende Maßnahmen sind durchzuführen
Im Bereich der Wand-/Randsockel Abschluß- leisten sind Leisten mit Hinterlüftung
(Luftschlitzen) einzubauen oder ggf. an den Flächenrandbereichen Durchlässe durch die
Fußbodenkonstruktion einschließlich Laminatelementfläche herzustellen, die auf der
Oberfläche mit einem Luftsieb geschlossen werden. Es muss gewährleistet sein, dass der
ggf. vorhandene Lufthohlraum unterhalb der Konstruktion dauerhaft trocken ist, so dass die
Gleichgewichtsfeuchte der Holzspan- und Holzfaserplatten sowie Holzdielen zu keiner
Jahreszeit gestört wird und infolgedessen grundsätzlich keine Feuchtigkeitssperre verwendet
wird.
Verlegung/ Unterlagen/ Profile
Untergrund, ggf. zu verlegende Feuchteschutzfolie, Verlegunterlage, Laminatfußbodenelemente sowie Wandprofilsockelleisten und einzusetzende Werkzeuge sind
aufeinander abgestimmt und systembezogen zu verwenden. Die Verarbeitungshinweise des
Laminatfußboden-Herstellers/ - Lieferanten sind als bindende Vorgabe zu beachten.
(Flexible) Sockel- und Deckleisten sind stoffgerecht und dauerhaft zu befestigen, an den
Ecken auf Gehrung zu schneiden bzw. stoffgerecht zu stoßen.
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Verlegerichtung
Das optische Gesamtbild des aus einzelnen Elementen bestehenden Laminatfußbodens
wird von der Verlegerichtung im Raum in Abhängigkeit des Lichteinfalls und der
Hauptblickrichtung bestimmt.
Die Verlegerichtung kann das optische Größenverhältnis, d.h. die Perspektive eines
Raumbildes beeinflussen.Grundsätzlich soll die Verlegerichtung und das Verlegemuster mit
dem Nutzer/ Eigentümer/ Auftraggeber vereinbart werden.
Randfugen
Laminatfußbodenelemente werden sich in Abhängigkeit der Klimaänderungen in der
Flächendimension verändern (schwinden/ quellen). Infolgedessen sind grundsätzlich
Randfugen an allen Seiten auszubilden. Die Größen der Randfugen sollten zwischen 8 und
12mm liegen. Die hergestellte, aus einzelnen Laminatfußbodenelementen bestehende
Flächeneinheit muss zu allen festen Baukörpern (Wände, Türzargen, Versorgungsleitungen,
Pfeiler etc.) grundsätzlich einen Abstand ausweisen, d.h. eine Randfuge, die genügend
Bewegungsfreiraum zulässt, damit zu keiner Zeit die Laminatfußbodenfläche an fest
stehende Baukörper anstößt.
Bewegungsprofile
Bewegungsfugenprofile sind in Abhängigkeit der Flächengeometrie und Flächengröße u.a.
wie folgt einzubauen:
Bei Flächen, die in Längsrichtung über 12 m hinausgehen
Bei Flächen die über die Breite von 8 m hinausgehen
Im Bereich von Türdurchgängen
Im Bereich von Raumdurchgängen
Verlegemuster
In jedem Fall ist zu gewährleisten, dass die Überdeckung bzw. der Mindestversatz der
Kopfstöße größer 20 cm bzw. einem Drittel der Elementlänge gegeben ist.
Maßnahmen
Nach Beendigung der Verlegemaßnahmen sollte grundsätzlich die Fußbodenfläche gereinigt
werden. Es ist empfehlenswert, die hergestellte Fußbodenfläche mit dem Eigentümer/
Auftraggeber in Augenschein zu nehmen und zu überprüfen.
Zudem ist in diesem Zusammenhang die Reinigungs- und Pflegeanleitung zu übergeben.
Überzahnungen
Die Überzahnungen/ Höhenversätze sind bis maximal 0,10 mm, im Einzelfall bis max. 0,15
mm zulässig.
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Fugen
Innerhalb der Verlegeeinheit sind Fugen mit einer hinzunehmenden Unregelmäßigkeit/
Toleranz von max. 0,2 mm möglich.
Grundsätzlich sind bei ordnungsgemäß beschaffenem Material und fachgerechter Verlegung
keine Fugenbildungen zu erwarten.
Höhenlagen des Untergrundes an anschließenden Bauteilen die Genauigkeit von
Anschlüssen an angrenzenden Flächen, z.B. Treppen ist gesondert zu regeln; Stolperstellen
sind auszuschließen.
Im weiteren Sinne sind folgende Punkte zur Eignung/ Klassifizierung nutzungsbedingt
einzuhalten:
Widerstandsfähig gegen Zigarettenglut
Beständigkeit gegen Druck und Stoßbeanspruchung
Fleckenunempfindlichkeit
Stuhlrolleneignung
Lichtechtheit
Maßhaltigkeit
Dickenquellung bei Feuchtigkeit
Laminate sind nicht unbedingt umweltfreundliche Produkte. Die Herstellung von Laminat ist
mit mehr Energieaufwand und Luftschadstoffemissionen verbunden als
die Herstellung von Parkett. Die Entsorgung ist problematisch und oftmals nur als
Sondermüll möglich. Hierrunter fällt insbesondere der Kunstharzanteil, der bei Laminat
viermal so hoch ist wie bei Parkett. Die Kunstharze, die bei der Herstellung der Faserplatten
sowie zum Verkleben der Schichten eingesetzt werden, können gesundheitsschädliches
Formaldehyd enthalten. Wie für andere Holzwerkstoffe für den Innenausbau gilt auch hier die
höchstzulässige Formaldehydabgabe von 0,1 mg/kg, gekennzeichnet durch „E1“.
Allgemeine Formulierung:
„Als Stolperstellen gelten im Allgemeinen Höhenunterschiede von mehr als 4 mm“.
Die beschriebenen Erscheinungsbilder sind in der Addition darauf zurückzuführen, weil
a) Anwendungstechnische Problemstellungen und handwerkliche Fehlleistungen die
Gesamtflächeneinheit/ Fußbodenkonstruktion dauerhaft und nachteilig beeinflusst haben
b) das eingesetzte also verarbeitete Material und der Systemaufbau insgesamt ist nicht
funktionsfähig auf Grund der beschriebenen Gesamtsituation.
c) die vorgenannten Fehlleistungen haben die Schäden/ Mängel forciert und auch
verursacht.
Begründungen:
Die vorgenannten dicht/ press angearbeiteten Laminatelemente, sowie vereinzelte
Verlegerichtungen, die Auswahl der Profile und die allgemeinen Verlegausführungen
entsprechen in keinster Weise dem aktuellsten Stand der Technik/ Bautechnik und nicht den
anerkannten Regeln des Fachs und sind als mangelhaft zu fixieren.
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Die unsachgemäß gearbeiteten Randbereiche können zu Feuchtigkeitsunterwanderungen,
Feuchtigkeitsanstauungen, Schimmel- und Geruchs-belästigungen führen.
Fugeneinwanderungen durch Schmutz/ Wasser/ Reiniger/ Schädlinge etc..
Eine Gefährdung insbesondere geht von den mehrfach vorgefundenen Stolperstellen aus.
Außerdem kann der Belag an den Laufstraßen bei nicht planen Untergründe eingedrückt und
die Fugen können auseinander gehen, bzw. die Verbindungen brechen. Für eventuelle
Schäden haftet der Hersteller bei einer solchen Ausführung nicht .Bewegungsfugen wurden
nicht bzw. nicht fachgerecht ausgeführt.
Der Gesamtaufbau und die Verlegeausführungen entsprechen folgerichtig nicht den
einschlägigen Normen.
Die hier in Rede stehenden gerügten Laminatflächen/ der Fußbodenaufbau haben durch die
vorgenannten Fehlleistungen starken Substanzverlust erlitten und liegen nicht funktionsfähig,
also nicht voll gebrauchsfähig vor, bezogen auf die negativ beeinflussten/ betroffenen
Bereiche.
Auf Grundlage der vorgefundenen und fixierten Sachverhalte besteht die Notwendigkeit, die
verlegten Flächen vollständig auszubauen und durch neue Beläge zu ersetzen.
VOB Teil C Beck`scher Kommentar Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen Englert/ Katzenbach/ Motzke
DIN CEN/TS 16354:2014-03; DIN SPEC 68285:2014-03 [NEU] Titel (deutsch):
Laminatböden - Verlegeunterlagen - Spezifikationen, Anforderungen und Prüfverfahren;
Deutsche Fassung CEN/TS 16354:2013
DIN EN 14041:2008-05 Titel (deutsch): Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge Wesentliche Eigenschaften; Deutsche Fassung EN 14041:2004+AC:2005+AC:2006
DIN CEN/TS 15398:2008-10 (D) Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge Standardisierte Symbole für Bodenbeläge; Deutsche Fassung CEN/TS 15398:2008
DIN EN ISO 10874 Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Klassifizierung (ISO
10874:2009); Deutsche Fassung EN ISO 10874:2012
VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN
18356 Parkettarbeiten
VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN
18365 Bodenbelagsarbeiten
Verband der Europäischen Laminatfußbodenhersteller e.V. (EPLF) Merkblätter Verlegen von
Laminat-Fußbodenelementen
DIN 14085 Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für Fußbodenpaneele für lose Verlegung
DIN EN 13329 Laminatböden - Elemente mit einer Deckschicht auf Basis aminoplastischer,
wärmehärtbarer Harze - Spezifikationen, Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 14978 : 2006-09 Laminatböden – Elemente mit einer elektronenstrahlgehärteten
Deckschicht auf Acryl-Basis – Spezifikationen, Anforderungen und Prüfverfahren
TKB-Merkblätter Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen für Bodenbelag- und
Parkettarbeiten
VDI Richtlinien (Lärm/ Geräuschemissionen)
VDS Richtlinien (Brandschutzkonzept für Hotel- und Beherbergungsbetriebe; Richtlinien für
die Planung und den Betrieb Richtwerte aus dem nationalen Vorschriften- und Regelwerk,
Normen sowie der Fachliteratur
Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk (Stand Januar 2007) unter den
Abschnitten Fußböden, Verkehrswege, Arbeitsplätze u. ä.
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Toleranzen im Hochbau nach DIN 18202
BEB Merkblätter – Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen - Verlegen von elastischen
und textilen Bodenbelägen Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster.
Erläuterungen zu den Technischen Richtlinien
BEB Merkblätter – Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen - Verlegen von elastischen
und textilen Bodenbelägen Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster.
EPLF European Producers Of Laminate Flooring – Verband der europäischen
Laminatfußbodenhersteller e.V., DIN 18356 und DIN 18365:
9.Beweisführung Fliesen
Auswertung der Bestandsfotos, Vorleistungen und Auftragsvereinbarungen
Auswertung der Bestandsfotos
Im Zuge von Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen wurden in 2 Etagen Wand und
Fußbodenfliesen im Bad und Küche verlegt.
Die führten sinngemäß zu folgenden Fragestellungen:
a) Welche Schäden/ Mängel weisen die Fliesen/ Platten der mängelgerügten Bereiche/
Flächen/ Konstruktionen in diesem hier in Rede stehenden Objekt im Allgemeinen
auf??
b) Sind Stolperstellen bzw. Stolperfallen in den Übergängen zwischen Fliesen und
Parkett vorhanden?
Bild 8 Unrichtige Höhenlagen der Fliesenausbildungen/ -anordnungen bezogen auf anbindende
Höhenniveaus, insbesondere Wandflächen Bad
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Bild 9 Beschädigte Wandfliese Bad
Bild 10 Nicht fachgerechte Fliesenverlegung und Fugenverläufe
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2. Bild 11 Horizontale Fliesenfluchtversätze Bad, bis zu ca. 5 mm
Bild 12 massive Fugenausbildung anbindend zum Türrahmen 20 mm
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Bild 13 Nicht fachgerechte Fliesenverklebung; ungenügende Fugenausbildung und Höhenlagen,
sowie stark differierende Farbunterschiede der Fugmassen.
Bild 14 Stolperkante übergängig bzw. Flur und angrenzenden Laminatfläche, hier bis zu ca. 10 mm
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Bild 15 Nicht fachgerechte angebrachte Sockelleiste; Fugenrisse oberhalb der Sockelleisten.
Bild 16 Stolperkante an Übergang, Hohllage der unteren alten Fliesen
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Verlegung der Fliese ohne Grundierung, Fliese auf Fliese mit einem Dünnbettkleber .
Der Fliesenkleber wurde ca. 1 cm aufgespachtelt mit großen Fehlstellen im Auftragsbereich.
Technische Vorgaben, Richtlinien zur Beantwortung des Gutachterauftrags
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Ebenheitstoleranzen DIN 18202 Wände/ Putz Tabelle 3 Flächenfertige Wände, z.B.
verputzte Flächen Maximale Zulässigkeit/ Toleranz Maß auf 1m = max. 5mm, auf 0,1m =
max. 3mm. Vorgefundene Überschreitungen bei ca. 1m bis zu ca. 8mm.
(Die Werte für entsprechende/ zwischenliegende Abstände sind interpoliert). Bei Streiflicht
sichtbar werdende Unebenheiten in den Oberflächen von Bauteilen sind nur dann zulässig,
wenn die Toleranzen von DIN 18202 eingehalten worden sind. Die Toleranzen im
vorliegenden Fall wurden nicht eingehalten.
Stolperstellen nach BGV/BGR/BGI
4. Einfluss der Ebenheit bzw. maßlichen Gestaltung von Tritt- und Standflächen auf das
Stolpern, Umknicken und Fehltreten
4.1 Richtwerte aus dem nationalen Vorschriften- und Regelwerk, Normen sowie der
Fachliteratur .Angaben finden sich in erster Linie im berufsgenossenschaftlichen
Vorschriften- und Regelwerk (Stand Januar 2007) unter den Abschnitten Fußböden,
Verkehrswege, Arbeitsplätze u. ä. Unebenheiten gelten als gefährdungsrelevant, wenn die in
nachfolgenden Tabellen angegebenen Maße nicht eingehalten werden: Tab. 4.1
Gefährdungsrelevante Gestaltungsmerkmale aus Gestaltungsmerkmal Maßangaben,
Vorschrift/Regel, Bemerkungen, Stufungen 4 mm, BGR … ohne Angabe der Fußbodenart;
Allgemeine Formulierung: „Als Stolperstellen gelten im Allgemeinen Höhenunterschiede
von mehr als 4 mm“. Vorgefunden wurden Höhenunterschiede/ Stolperstellen bis zu ca.
5mm.
Überzähne/ Kantenversatz Fliesen-/ Plattenbeläge
Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
Höhendifferenzen in Keramischen-, Betonwerkstein- und Naturwerksteinbekleidungen und
Belägen.Die Bemessungsgrundlage/ Toleranz für die zulässige Höhendifferenz
(Kantenversatz/ Überzahnung) beträgt maximal 1,9mm. Die Toleranz wurde an
vorgenannten Stellen erheblich überschritten.
Fliesen/ Fugenausbildung
1. Geltungsbereich
1.1 Die ATV DIN 18352 Fliesen- u. Plattenarbeiten gilt für das Ansetzen und Verlegen von: Fliesen, Platten und Mosaik sowie Solnhofener Platten, Natursteinfliesen, Natursteinmosaik
und Natursteinriemchen.
1.3 Ergänzend gilt die ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art,
Abschnitte 1 bis 5.
Bei Widersprüchen gehen die Regeln der ATV DIN 18352 vor.
2.3 Bindemittel, Zuschlagstoffe, Mörtel, Klebstoffe DIN 1164-10
Zement mit besonderen Eigenschaften DIN EN 197-1
Zement DIN EN 12004 Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Definitionen und
Spezifikationen.
2.4 Verfugungsstoffe DIN 18540 Kitte, vorgemischte hydraulisch abbindende Fugenmörtel,
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Fugenmörtel auf Reaktionsharzbasis und Fugendichtmassen nach DIN 18540 dürfen die
Oberflächen des Belages nicht beeinträchtigen.
Zusammenfassung
3.1.1 Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken insbesondere geltend zu machen
bei- ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes, z.B. bei groben Verunreinigungen,
Ausblühungen, zu glatten, zu feuchten, verölten oder gefrorenen Ansetz- u. Verlegeflächen,
Rissen,- größeren Unebenheiten des Untergrundes als nach Abschnitt 3.1.2 zulässig,fehlenden Bezugspunkten,- fehlendem, ungenügendem oder von der Angabe in den
Ausführungsunterlagen abweichendem Gefälle Stolperkante übergängig zw. Flur und
angrenzenden Laminatfläche, hier bis zu ca. 10 mm
Die vorgefundenen Schäden und Mängel:
Differierende Fugenbreiten Fiesen/ Platten Badwände und Bodenflächen insgesamt.
Die Wand und Bodenflächen wurden nicht vorbereitet, die alten Fliesen wurden nicht
grundiert.Teilweise wurde die vorhandene Rauffasertape überfliest.Fehlender/ nicht
vorliegender Neigungswinkel Fußbodenkonstruktion/ Fliesen/ Platten Bad mit flächig
unterschiedlich vorliegenden Ebenheitswerten,Kantenversätze/ Überzähne der Fliesen/
Platten Bodenbereiche,Unregelmäßigkeiten und unzulässige Überschreitungen von
Ebenheitstoleranzen der Wand- und Bodenoberflächen . Der Dünnbettmörtel wurde bis 12
mm aufgetragen um Unebenheiten auszugleichen,nach DIN 18202 ist für Dünnbettmörtel
kein nennenswerter Ausgleich von Unebenheiten möglich. Abschlußschienen fehlen.
Farb- und Strukturunterschiede der Fugmittel,
Stolperkante Übergang zwischen Flur und angrenzenden Laminatfläche. Durch die
insgesamt dargelegte Mangelhaftigkeit starken Substanzverlust erlitten und liegen nicht
funktionsfähig,
Die Ursachen der vorgefundenen Erscheinungsbilder entstanden weil,
a) anwendungstechnische Problemstellungen und handwerkliche Fehlleistungen, bezüglich
der vorgefundenen Schäden/ Mängel, die betroffenen Flächen/ Bereiche/ Konstruktionen
dauerhaft und nachteilig beeinflusst haben,
b) die eingesetzten verarbeiteten Materialien der betroffenen Bereiche nicht funktionsfähig
sind auf Grund der beschriebenen Gesamtsituation.
c) die vorgenannten mangelhaften Ausführungen und der vorgelegte Materialeinsatz die
Schäden/ Mängel forciert und verursacht haben.
Die fachlich und technisch vertrags- und vereinbarungsgemäß geschuldeten Leistungen
sind, wie oben dokumentiert, diesbezüglich nicht erfüllt und entsprechen folgerichtig nicht
dem aktuellen Stand der Technik/ Bautechnik. Insoweit dargelegt, sind in den
Einzelbeurteilungen die Toleranzwerte ausdrücklich unzulässig überschritten.
Die Gebrauchsnutzen der hier in Rede stehenden Bereiche/ Flächen/ Konstruktionen ist
nicht gegeben .
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Die hier in Rede stehenden gerügten Fliesenflächen haben durch die vorgenannten
Fehlleistungen starken Substanzverlust erlitten und sind nicht funktionsfähig, also nicht
gebrauchsfähig vor, bezogen auf die negativ beeinflussten/ betroffenen Bereiche.
Auf Grundlage der vorgefundenen und fixierten Sachverhalte besteht die Notwendigkeit, die
verlegten Flächen vollständig auszubauen und durch neue Beläge zu ersetzen.
Auszüge aus den normative Verweisungen/ Bezugsquellen/ Arbeitsunterlagen
- VOB Teil C Beckscher Kommentar Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen - Englert/ Katzenbach/ Motzke
- DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten
- DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten
- Richtlinien/ Merkblätter Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, BEB
Bundesverband
Estrich und Belag und des Fliesenverbandes Fliesen und Naturstein
- VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Fliesenu. Plattenarbeiten - DIN 18352
- VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Estricharbeiten - DIN 18353
- VOB Teil C ATV DIN 18299
- DIN 18201 und DIN 18202 Toleranzen im Bauwesen und Toleranzen im Hochbau.
10. Schlusserklärung
Der Sachverständige erklärt, dass er dieses Gutachten in seiner Verantwortung nach bestem
Wissen und Gewissen, frei von jeder Bindung und ohne persönliches Interesse am Ergebnis,
erstellt hat. Der Sachverständige bescheinigt durch seine Unterschrift zugleich, dass ihm
keine der Ablehnungsgründe entgegenstehen, aus denen jemand als Beweiszeuge oder
Sachverständiger nicht zulässig ist oder seinen Aussagen keine volle Glaubwürdigkeit
beigemessen werden kann.
Braunschweig den, 20.01.2016
Der Sachverständige
Uwe Freitag
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