Ausgabe April 2016

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Ausgabe April 2016
Referentenentwurf zu Zeitarbeit
und Werkverträgen bedarf weiterer
Korrekturen
Am 13. April 2016 hat der Koalitionsausschuss von Union und SPD beschlossen,
dass der am 17. Februar bekannt gewordene neue Arbeitsentwurf des Bundes­
arbeitsministeriums zur Regelung von Zeitarbeit sowie Werk- und Dienstverträgen für die Ressortabstimmung freigegeben wird. Vor der Beschlussfassung
durch das Kabinett werden sich die Spitzen der Koalition erneut mit dem Entwurf
befassen. Der Entwurf enthält mit seiner Definition des Arbeitnehmers in einem
neuen § 611a BGB einen vertretbaren Kompromiss.
Trotz der ebenfalls erreichten Fortschritte
zur Sicherung der Tarifautonomie in der Zeitarbeit wird die BDA weiter auf grundsätzliche
Korrekturen im Recht der Arbeitnehmerüberlassung hinwirken. In der vorgelegten Form
würden die Neuregelungen z. B. massiv in die
Arbeitskampfparität eingreifen. Der vorgese-
APR
2016
hene § 611a BGB soll eine allgemeingültige
Definition des Arbeitnehmers für das Zivilrecht schaffen. Er entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und ändert
damit das Arbeitsrecht nicht. > Fortset­z­ung
auf S. 2
Keine neuen Fehler in der
Rentenpolitik!
I N H A LT
Arbeits- und
Tarifrecht
2
Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, die beschlossenen Weichenstellungen in der Rentenpolitik zu überprüfen. Hintergrund sind Befürchtungen, Altersarmut könne in den nächsten 10 bis 20 Jahren zu einem ernsthaften
Problem für die gesetzlich Rentenversicherten in Deutschland werden. Teilweise
wird sogar behauptet, dass perspektivisch etwa die Hälfte der Bevölkerung in der
Sozialhilfe landen könnte. Diese Sorge gründet sich insbesondere darauf, dass
das Renten­niveau der gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 weiter sinken
wird. Einige Vertreter der Großen Koalition haben deshalb bereits gefordert, auf
die beschlossene weitere Senkung des Rentenniveaus zu verzichten.
Lohn- und
Tarifpolitik
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Beschäftigung
6
Soziale
Sicherung
8
Die geäußerten Befürchtungen zum Ausmaß
der Altersarmut sind deutlich überzogen.
Nach aktuellen Berechnungen der Deutschen
Rentenversicherung Bund sind gegenwärtig
noch nicht einmal 3 % der Altersrentner auf
ergänzende Leistungen der Grundsicherung
im Alter angewiesen. > Fortset­z­ung auf S. 8
Bildung 10
Europa 12
Wirtschaft und
Finanzen
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BDA intern
16
2
  Arbeitgeber aktuell | April 2016
Referentenentwurf zu Zeitarbeit und
Werkverträgen bedarf weiterer Korrekturen
Fortsetzung der Titelseite > Das ist gegenüber den Erwägungen aus dem November
2015, die mit einer Neudefinition des Arbeitsverhältnisses der Rechtsprechung der
Arbeitsgerichte diametral widersprochen
hätten, ein wichtiger Fortschritt. Insbesondere der im damaligen Arbeitsentwurf vorgesehene Kriterienkatalog hätte negative
Auswirkungen auf die selbstständige Dienstund Werkerbringung in Deutschland gehabt.
Ganz typische Dienst- oder Werkverträge,
die nach geltendem Recht unzweifelhaft zulässig sind, wären durch diesen Vorschlag
infrage gestellt worden. Aufgabenteilung und
Spezialisierung, deren Bedeutung wegen der
zunehmenden Digitalisierung einer umfassend vernetzten Wirtschaft noch wichtiger
wird, wären mit erheblicher Rechtsunsicherheit belastet und vielfach ganz unmöglich
geworden. Ebenso verhindert werden konnte eine Beweislastumkehr, die dazu geführt
hätte, dass Verwaltungsentscheidungen der
Rentenversicherung Auswirkungen auf die
Definition des Arbeitnehmerbegriffs und
des Arbeitsverhältnisses genommen hätten.
Zwar zielt die nun vorgesehene Vorschrift immer noch über den Koalitionsvertrag, in dem
nichts zum Arbeitnehmerbegriff steht, hinaus. Sie bleibt aber im Rahmen des geltenden
Rechts und verändert dieses nicht.
Nähere Informationen:
www.arbeitgeber.de >
Themen A–Z > Werkverträge und > Zeitarbeit
sowie in den Rundschreiben II/067/16 und
II/068/16 vom­
14. und 15. April 2016
Zu Recht kann in der Zeitarbeit auch künftig durch Tarifverträge vom Grundsatz der
Gleichstellung beim Arbeitsentgelt (Equal
Pay) unbefristet abgewichen werden. Weder
aus deutschem noch aus europäischem Recht
lässt sich eine Höchstgrenze für ein solches
Abweichen ableiten. Die Tarifvertragsparteien haben es damit auch künftig in der Hand,
Equal Pay branchenspezifisch im Rahmen
von Branchenzuschlagstarifverträgen zu definieren. Für Betriebe, in deren Branchen solche Zuschlagstarifverträge nicht vereinbart
werden, bedarf es aber darüber hinaus der
Klarstellung, was Equal Pay nach dem neunten Einsatzmonat bedeutet. Das kann nur das
tarifliche Bruttostundengrundentgelt inklusive tariflicher Zulagen und Zuschläge sein.
Die vorgesehene Vermutungsregelung greift
zu kurz, weil sie keine abschließende Rechtssicherheit schafft.
Es ist ebenfalls zu begrüßen, dass den Tarifvertragsparteien der Einsatzbranchen die
Möglichkeit eingeräumt wird, von der gesetzlich vorgesehenen Überlassungshöchstdauer
von 18 Monaten abzuweichen. Nicht tarifge-
bundene Unternehmen können hiervon durch
Bezugnahme auf den Tarifvertrag Gebrauch
machen. Auch insoweit bleiben Nachbesserungen aber notwendig. So ist es z. B. ein
systematischer Fremdkörper im deutschen
Arbeitsrecht, dass nicht tarifgebundene Unternehmen, die auf der Grundlage eines Tarifvertrags mit ihrem Betriebsrat von der vorgesehenen Überlassungshöchstdauer abweichen
wollen, dies nur für 24 Monate vereinbaren
können sollen. Zu erwägen ist darüber hinaus,
in Fällen, in denen die Einsatzbranchen keine
Lösungen finden, eine Auffanglösung für die
Zeitarbeitsbranche zu ermöglichen.
Das im Arbeitsentwurf vorgesehene generelle gesetzliche Verbot des Einsatzes von
Zeitarbeitskräften bei einem Arbeitskampf
ist unverhältnismäßig. Dies gilt sowohl für
die vorgesehene Sanktion mit einem Ordnungsgeld von bis zu 500.000 € als auch für
die Systematik der Vorschrift. Nach dem Regelungsvorschlag müssten Zeitarbeitskräfte auch dann aus einem bestreikten Betrieb
zurückgezogen werden, wenn sie schon vor
Beginn des Arbeitskampfs dort eingesetzt
wären. Solche Einsätze haben mit dem Arbeitskampf aber nichts zu tun. Darüber hinaus muss eindeutig klargestellt werden,
dass das Einsatzverbot nicht gilt, wenn der
Einsatz der Zeitarbeitskraft selbst nicht erlaubnispflichtig ist, und dass ein Abzug der
Zeitarbeitskräfte nur nach Maßgabe der
Streikbetroffenheit des Einsatzbetriebs notwendig ist. Wird in der Kantine gestreikt, ist
es nicht akzeptabel, wenn Produktionskräfte
aus dem Unternehmen zurückgezogen werden müssen. Die vorgesehene Stichtagsregelung, die für die Überlassungshöchstdauer gelten soll, muss auch auf den Grundsatz
von Equal Pay erstreckt werden. Anderenfalls würde in laufende Verträge eingegriffen, ohne den betroffenen Unternehmen
einen angemessenen Vertrauensschutz zu
gewährleisten. Ebenso muss sichergestellt
sein, dass der Unterbrechungszeitraum für
einen erneuten Einsatz im Einsatzbetrieb
nicht mehr als drei Monate umfasst. Die im
Entwurf vorgesehene Frist von sechs Monaten widerspricht allen geltenden mit Gewerkschaften des DGB abgeschlossenen
Tarifverträgen. Die Gestaltung entsprechender Unterbrechungszeiträume bei Equal Pay
und Überlassungshöchstdauern sollte auch
die Kompetenz der Tarifvertragspartner
umfassen, Unterbrechungszeiträume angemessen zu regeln.
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Arbeits- und Tarifrecht  
Neue europäische Datenschutzlandschaft
vernünftig gestalten
Nach vierjährigen Verhandlungen ist das europäische Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung des
europäischen Datenschutzes beendet. Gleichzeitig erhält mit dem „Privacy Shield“ die Datenübermittlung in die USA teilweise eine neue Basis. Die BDA setzt sich für eine rechtssichere und praxistaugliche Ausgestaltung ein.
Mit der formellen Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung durch Rat und
Europäisches Parlament haben die europäischen Institutionen die Weichen für die Neugestaltung des Datenschutzrechts in Europa
gestellt. Die neue Verordnung regelt u. a.
Bereiche, die den Beschäftigtendatenschutz
betreffen. Wie bisher können Daten auf der
Grundlage von Kollektivvereinbarungen –
einschließlich Betriebsvereinbarungen –
verarbeitet werden, eine Kernforderung
der BDA im Gesetzgebungsprozess. Zudem
soll im Beschäftigungsbereich weiterhin die
Möglichkeit bestehen, eine Einwilligung zur
Verarbeitung personenbezogener Daten zu
erteilen, wofür die BDA sich ebenso erfolgreich eingesetzt hat wie für eine vernünftige
Lösung für die Übermittlung personenbezo-
gener Daten z. B. zwischen Mutter und Tochter eines Konzerns.
Nachdem der Europäische Gerichtshof
(EuGH) im Herbst 2015 die Übermittlung personenbezogener Daten auf der Grundlage der
sog. Safe-Harbor-Entscheidung für ungültig
erklärt hat, wird zurzeit intensiv über eine
Nachfolgeregelung beraten, das „Privacy
Shield“. Mit den dort geregelten Vorgaben will
die EU-Kommission den Bedenken des EuGH
gegen die Datenübermittlung in die USA entgegentreten und einen rechtssicheren Weg
für eine solche Übermittlung aufzeigen. Die
BDA setzt sich für eine rasche Einigung ein,
damit Unternehmen zeitnah eine rechtssichere Möglichkeit bekommen, Daten in die
USA zu übermitteln.
KURZ NOTIERT
Änderungsbedarf beim
gesetzlichen Mindestlohn
Am 14. März 2016 fand im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags
eine Anhörung zum gesetzlichen Mindestlohn statt. Die BDA machte Änderungs- und
Anpassungsbedarf an die gesetzlichen Regelungen deutlich. Insbesondere für Praktikanten, Menschen, die noch nie gearbeitet
haben, Langzeitarbeitslose und Menschen
ohne oder mit zu geringer Qualifikation sind
die Zeiten für Ausnahmen vom gesetzlichen
Mindestlohn zu kurz. So muss z. B. für Orientierungspraktika und Menschen mit Vermittlungshemmnissen auf dem Arbeitsmarkt
eine Beschäftigung über zwölf Monate ohne
Anwendung des Gesetzes möglich sein. Die
Mindestlohnbürokratie muss generell an
die Anforderungen des Arbeitsmarkts angepasst werden. Eine solche Anpassung würde
auch der Integration von Flüchtlingen dienen.
Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de >
Themen A–Z > Gesetzlicher Mindestlohn sowie
im Rundschreiben II/053/16 vom 9. März 2016
Rückschritt beim Mutterschutz verhindern
Am 5. April 2016 hat im Bundesfamilienministerium eine Verbändeanhörung zu einem
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts stattgefunden. Die geplanten Regelungen gehen deutlich über die Vorgaben des Koalitionsvertrags
und über das Unionsrecht hinaus. Sie bedeuten ein Mehr an Bürokratie und enthalten unverhältnismäßige Verschärfungen zu Lasten
der Unternehmen. Das gilt insbesondere für
die vorgesehene Ausweitung durchzuführender Gefährdungsbeurteilungen. Angesetzt
werden soll hierbei bereits im Zeitpunkt der
Einrichtung des Arbeitsplatzes, unabhängig
davon, ob es sich um eine gefahrlose Bürotätigkeit handelt oder ob überhaupt damit zu
rechnen ist, dass Frauen auf dem Arbeitsplatz beschäftigt werden. Daneben steht ein
weitgehendes Beschäftigungsverbot bei noch
ausstehender konkreter Gefährdungsbeurteilung. Die vorgesehene generelle Aufnahme
arbeitnehmerähnlicher Personen ist systemwidrig und abzulehnen.
Nähere Informationen:
www.arbeitgeber.de >
Themen A–Z > Arbeitnehmerdatenschutz
sowie in den Rundschreiben II/066/16
vom 14. April 2016
und II/062/16 vom
11. April 2016
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  Arbeitgeber aktuell | April 2016
Tarifjahr 2016 – Gewerkschaften dürfen
bei ihren Tarifforderungen wirtschaftliche
Rahmenbedingungen nicht ignorieren
Zurzeit laufen Tarifverhandlungen insbesondere in beschäftigungsstarken Branchen, wie der Metallund Elektroindustrie (M+E-Industrie), dem Bauhauptgewerbe, dem öffentlichen Dienst für Bund und
Kommunen sowie der Druckindustrie. Anfang Mai folgen die Tarifverhandlungen für die privaten Banken und ab Mitte des Jahres folgen dann die ersten regionalen Verhandlungen in der Chemischen
Industrie. Die Gewerkschaften fordern mehrheitlich einen Lohnzuwachs von 5 % – teilweise bis zu 6 %.
Angesichts niedriger Produktivitätszuwächse und zahlreicher konjunktureller Unsicherheiten geht
diese Anspruchshaltung der Gewerkschaften aber vollkommen an der wirtschaftlichen Realität in
den Branchen vorbei. Um die aktuell gute Arbeitsmarktentwicklung nicht vollkommen auszubremsen,
wäre stattdessen eine branchendifferenzierte, flexible und verantwortungsvolle Tariflohnentwicklung
notwendig.
Nähere Informationen:
www.arbeitgeber.de >
Themen A–Z > Tarifverhandlungen sowie
in den Rundschreiben III/015/16 vom
23. Fe­bruar 2016 und
III/024/16 vom
6. April 2016
Wie z. B. die Industriegewerkschaft Metall
(IG Metall) für die Tarifverhandlungen in der
M+E-Industrie auf eine „5 %-Forderung“ bei
einer Laufzeit von zwölf Monaten kommt
und entsprechende Erwartungen bei ihren
Mitgliedern schürt, bleibt rätselhaft. Laut
Gesamtmetall-Präsident Dr. Rainer Dulger
kamen den Beschäftigten in der M+E-Industrie seit der Wirtschafts- und Finanzkrise in
den Jahren 2008/2009 insgesamt Tariflohnzuwächse von rd. 20 % zugute – und dies bei
einem Produktivitätsanstieg von lediglich
2 %. Hinzu kommen die derzeit schwächeren
Wachstumsraten in wichtigen Absatzmärkten der Branche. Um zu verhindern, dass aus
Kostengründen Kapazitäten künftig nur noch
im Ausland aufgebaut werden und nicht in
neue Arbeitsplätze in Deutschland investiert
wird, gilt es, an die Einsichtsfähigkeit der Gewerkschaft zu appellieren, am Ende auf ein
Tarifergebnis mit Augenmaß einzulenken.
Aber auch in den anderen Branchen dürfen die Gewerkschaften nicht die Augen davor
verschließen, dass die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in einem Wirtschaftsbereich immer heterogener wird. Deshalb
brauchen die Betriebe neben einer verantwortungsvollen und produktivitätsorientierten Tariflohnpolitik vor allem ausreichend
Flexibilität in Form von tarifvertraglichen
Öffnungsklauseln.
Sachsen am stärksten vom
gesetzlichen Mindestlohn betroffen
Im Freistaat Sachsen waren 2015 überdurchschnittlich viele Betriebe von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns betroffen. Dies zeigen die ersten Zwischenergebnisse einer Sonderauswertung
des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Bundesland.
Auswertungen des IAB-Betriebspanels aus
dem Jahr 2014 hatten bereits gezeigt, dass
ostdeutsche Betriebe und hierbei vor allem
Unternehmen in Sachsen besonders stark
von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns betroffen sind. Diese Ergebnisse wurden nun auch vom IAB in einer aktuellen Sonderauswertung der Daten des Betriebspanels
für Sachsen bestätigt. Nach ersten Zwischenergebnissen, die am 10. März 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt wurden, waren insgesamt
38 % aller sächsischen Betriebe von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns betroffen. Diese Betriebe hatten im Jahr 2014
noch mindestens eine Person beschäftigt, die
weniger als 8,50 € pro Stunde erhielt. In Ostdeutschland betraf dies 33 % aller Betriebe,
im gesamten Bundesgebiet 12 % der Betriebe.
Zu den von Unternehmen in Sachsen am
häufigsten genannten personalpolitischen
Maßnahmen, die der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns folgten, gehörten in erster Linie die Verringerung und Verdichtung
der Arbeitszeit sowie die Anhebung der Stundenlöhne auch oberhalb von 8,50 €. Darüber
hinaus ist eine Zurückhaltung bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Wieder-
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Lohn- und Tarifpolitik  
besetzung frei werdender Stellen feststellbar. Vereinzelt wurden auch Entlassungen
vorgenommen und Arbeitsplätze abgebaut.
Gleichzeitig sind vor allem die Preise erhöht
worden, Investitionen wurden reduziert und
vereinzelt auch einzelne Leistungen bzw. sogar
ganze Geschäftsfelder ausgelagert.
Alle diese Maßnahmen belasten Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen.
So kam das IAB in einer weiteren Veröffentlichung im März 2016 zu dem Ergebnis, dass
bundesweit zwar nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns die durchschnittlichen
Löhne in den betroffenen Betrieben um 4,8 %
gestiegen sind, die Beschäftigung nahm aber
gleichzeitig um 1,9 % ab. Ohne die Einführung
des gesetzlichen Mindestlohns hätten demzufolge ca. 60.000 zusätzliche Jobs entstehen
können. Die BDA tritt deshalb weiterhin dafür
ein, dass das Mindestlohngesetz wesentlich
überarbeitet und Bürokratie abgebaut wird
sowie bestehende Rechtsunsicherheiten ausgeräumt werden. Jede unnötige belastende
Regelung, die für die betroffenen Betriebe in
der täglichen Praxis eine unverhältnismäßige
Barriere bedeutet, muss auf den Prüfstand
gestellt werden.
KURZ NOTIERT
Abschluss für die Deutsche Telekom AG
Am 13. April 2016 ist mit der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ein Tarifabschluss für die Beschäftigten in der Konzernzentrale der Deutsche Telekom AG und der
Telekom Deutschland erzielt worden. Bei einer
Laufzeit von 24 Monaten steigen nach zwei
Nullmonaten die Entgelte ab 1. April 2016 um
2,2 % bzw. 2,6 % in den unteren Entgeltgruppen
und ab 1. April 2017 um weitere 2,1 %. Zudem
wurde der Kündigungsverzicht bis Ende 2018
verlängert. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z >Tarifverhandlungen sowie im Rundschreiben III/026/16 vom
14. April 2016
Tarifabschlüsse in der Leder verarbeitenden
und der Leder erzeugenden Industrie
Am 3. März 2016 vereinbarten der Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie
und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) in der ersten Verhandlungsrunde eine Entgelterhöhung von 2,5 % ab
1. März 2016 bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Auch für die Leder erzeugende Indus­trie
wurde am 14. März 2016 in der zweiten Verhandlungsrunde ein Tarifabschluss zwischen
dem Arbeitgeberverband der Deutschen Lederindustrie und der IG BCE erzielt. Ab 1. März
2016 gelten hier bundesweit einheitlich ein
Gehaltsrahmentarifvertrag sowie ein Gehaltstarifvertrag. Bei einer Laufzeit von 18 Monaten
steigen die Tariflöhne ab Anfang März um 3 %.
Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de >
Themen A–Z > Tarifverhandlungen
Tarifabschluss im Garten-, Landschafts- und
Sportplatzbau erzielt
Am 1. März 2016 einigten sich der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und die Industriegewerkschaft Bauen-
Agrar-Umwelt in der dritten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss. Dieser sieht
bei einer Laufzeit von 20 Monaten nach zwei
Nullmonaten eine zweistufige Tariflohnanhebung von 3 % zum April 2016 sowie weiteren
1,5 % zum April 2017 vor. Daneben ist eine
Sozialpartnervereinbarung zur Förderung
der Weiterbildung der Beschäftigten im Garten- und Landschaftsbau getroffen worden.
Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de >
Themen A–Z > Tarifverhandlungen sowie im
Rundschreiben III/018/16 vom 3. März 2016
Pilotergebnis für die Holz- und
Kunststoffverarbeitende Industrie
Am 23. Februar 2016 vereinbarte der Verband
der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung
Baden-Württemberg mit der IG Metall in der
dritten Verhandlungsrunde ein Tarifergebnis,
das Pilotcharakter für die anderen Tarifgebiete
der Branche hat. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten steigen nach vier Nullmonaten die Entgelte ab 1. Mai 2016 um 2 % und ab 1. Juli 2017
um weitere 1,7 %. Daneben ist ein Tarifvertrag
Demografie, der am 1. Juli 2017 in Kraft tritt,
abgeschlossen worden. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen
Tarifvertrag in der Cigarettenindustrie
vereinbart
Der Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie einigte sich am 17. Februar 2016 in der
ersten Verhandlungsrunde auf ein Tarifergebnis mit der Gewerkschaft Nahrung-GenussGaststätten. Der reine Entgeltabschluss sieht
im Rahmen einer zwölfmonatigen Laufzeit eine
Tariflohnanhebung von 2,5 % zum März dieses Jahres vor. Nähere Informationen: www.
arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen
Nähere Informationen:
www.arbeitgeber.de >
Themen A–Z > Gesetz­
licher Mindestlohn
sowie in den Rundschreiben II/053/16
vom 9. März 2016 und
XI/004/16 vom
18. Januar 2016
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  Arbeitgeber aktuell | April 2016
Koalition greift wichtige Forderungen
zur Integration von Flüchtlingen auf
Die Regierungskoalition hat ihren Reformkurs in der Flüchtlingspolitik, insbesondere zur Beschleunigung von Asylverfahren und zur Erarbeitung eines Integrationskonzepts für Flüchtlinge, fortgesetzt.
Die Bereitschaft der Unternehmen, sich für die
Integration der Flüchtlinge mit Bleibeperspektive zu engagieren, ist nach wie vor groß. Als
ein Ergebnis des gemeinsamen Arbeitsstabs
von BDA, BDI und Bundesagentur für Arbeit
zur Integration von Flüchtlingen wurde Anfang März 2016 eine Best-Practice-Plattform
gestartet, um den Austausch zu erfolgreichen
Initiativen zu verbessern (www.arbeitsmarktmonitor.de > Netzwerke und Projekte > Asyl
und Integration). Die ersten Erfahrungen zeigen jedoch, dass die praktischen Herausforderungen bei der Integration von Flüchtlingen
in den Arbeitsmarkt enorm sind und es einer
massiven Flankierung und Unterstützung der
Unternehmen bedarf.
Nähere Informationen:
www.arbeitgeber.de >
Themen A–Z >
Flüchtlinge
Für die Integration von Flüchtlingen sind
bereits viele Schritte in die richtige Richtung
umgesetzt worden. Allerdings sind weitere Maßnahmen auf allen Ebenen und eine
Optimierung der Schnittstellen zwischen
den beteiligten Behörden erforderlich. Die
BDA hat einen „Fünf-Punkte-Plan“ in die
Diskussion eingebracht, der die wichtigsten
Handlungsbedarfe adressiert und deutlich
macht: Notwendig, ist dass Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive beginnend mit der Sprachförderung
frühestmöglich ansetzen und nahtlos ineinandergreifen müssen. Zudem müssen noch
bestehende Hürden für den schnellen Arbeitsmarktzugang beseitigt werden. Mit der
Einigung des Koalitionsausschusses vom 13.
April 2016 auf ein Integrationsgesetz wurden weitere wichtige Forderungen der BDA
diesbezüglich wie z. B. die teilweise Abschaffung der Vorrangprüfung und damit auch des
Beschäftigungsverbots in der Zeitarbeit sowie vor allem die Sicherung des Aufenthalts
während der Ausbildung („3+2“-Regelung)
aufgegriffen.
KURZ NOTIERT
Entgeltgleichheitsgesetz –
Referentenentwurf wird überarbeitet
Der erste Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums zu einem „Entgeltgleichheitsgesetz“ vom Dezember 2015 wird so nicht
in die Ressortabstimmung gehen und muss
überarbeitet werden. Dazu hat die scharfe
Kritik der BDA beigetragen. Die Gesetzespläne stellen einen massiven Eingriff in die Tarifautonomie dar, schaffen sinnlose Bürokratie
und gehen weit über die ohnehin problematischen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag
hinaus. Nähere Informationen: Rundschreiben
IV/029/16 vom 26. Februar 2016
Vergaberechtsreform bringt
Verbesserungen
Am 18. April 2016 sind das reformierte Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die
dazugehörende Vergabeverordnung in Kraft
getreten. Damit ist die Vergabe öffentlicher
Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte
neu geregelt. Künftig kann u. a., wie von der
BDA angestrebt, bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit stärker auf Qualität geachtet werden. Die BDA wird sich dafür einsetzen,
dass die erreichten Verbesserungen auch im
Unterschwellenbereich zur Anwendung kommen. Nähere Informationen: Rundschreiben
IV/030/16 vom 26. Februar 2016
Gesetz zur „Stärkung der Weiterbildung
und Arbeitslosenversicherung“
­verbesserungsbedürftig
Im Gesetzgebungsverfahren zum sog. Arbeitslosenversicherungs- und Weiterbildungs­­stärkungsgesetz wird sich die BDA u. a. weiter gegen die Einführung einer Weiterbildungsprämie einsetzen. Deren Wirkungen
sind nicht hinreichend untersucht, falsche
Anreizwirkungen aber sehr wahrscheinlich.
Grundsätzlich darf die Bundesagentur für Arbeit nicht umfassend zu einer Bundesagentur
für Arbeit und Weiterbildung ausgebaut werden. Das Gesetz stellt einen weiteren Schritt
in diese Richtung dar. Nähere Informationen:
Rundschreiben IV/043/16 vom 18. März 2016
7
Beschäftigung  
Rechtsvereinfachung der Grundsicherung
geht nicht weit genug
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen
in der Grundsicherung für Arbeitssuchende
nach dem SGB II können nur ein erster Schritt
zur weiteren Rechtsvereinfachung des Leistungsrechts im SGB II sein. Die BDA wird sich
für weiter reichende Vereinfachungen, insbesondere für mehr Pauschalierungen, einsetzen. Zudem müssen die Probleme an den
Schnittstellen SGB II und SGB III abgebaut
werden. Hierzu wird die BDA im Sommer ein
Thesenpapier veröffentlichen. Nähere Informationen: Rundschreiben IV/039/16 vom
16. März 2016
Arbeitsmarktberichterstattung über
Flüchtlinge ausgeweitet
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht
seit März 2016 detaillierte Arbeitsmarktzahlen von Ausländern nach den wichtigsten
Asylzugangsländern. Seit Dezember 2015 wird
von allen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Drittstaatsangehörigen der Aufenthaltsstatus erhoben. Damit können in Zukunft
Flüchtlinge in der Arbeitslosen- und in der
Förderstatistik eindeutig identifiziert werden.
Eine erstmalige Veröffentlichung dieser Daten
ist für Sommer 2016 vorgesehen.
Deutsche Normungsinitiative ­
„Human Capital Reporting“ führt
zu neuer Bürokratie
Das nationale DIN-Spiegelgremium hat im
Rahmen des ISO-Normungsvorhabens „Human Resource Management“ gegen den Widerstand der BDA eine eigene Normungsinitiative „Human Capital Reporting“ gestartet.
Ziel ist es, Kennzahlen für die interne oder
externe Berichterstattung über Humankapital, z. B. gegenüber Kapitalgebern, zu entwickeln. Dies führt dazu, dass eine Erhebung
von Personalkennziffern erforderlich wird,
die bisher gerade in kleinen und mittleren
Unternehmen nicht erfasst werden. Die BDA
setzt sich dafür ein, dass die Unternehmen
durch das geplante Reporting nicht mit neuen Erhebungs- und Dokumentationspflichten
belastet werden.
Neue BDA-Broschüre „Außereuropäische
Fachkräfte für die Wirtschaft gewinnen“
Für Unternehmen, die im Inland trotz intensiver Suche keine geeigneten Bewerber finden, ist die Ansprache von Fachkräften aus
dem Ausland ein wichtiger Kanal für die Rekrutierung von qualifizierten Mitarbeitern.
Die neue BDA-Broschüre „Außereuropäische
Fachkräfte für die Wirtschaft gewinnen“ bündelt relevante Informations- und Beratungsangebote rund um die Rekrutierung von außereuropäischen Fachkräften im Inland und
im außereuropäischen Ausland. Sie erscheint
Mitte Mai 2016.
BDA-Leitfaden zur Willkommenskultur
aktualisiert
Viele Unternehmen wissen um die Vorteile einer Willkommenskultur gegenüber Fachkräften mit Migrationsgeschichte. Sie profitieren
z. B. von interkulturellen Kompetenzen. Die
Neuauflage der BDA-Broschüre „Willkommenskultur – ein Leitfaden für Unternehmen“
rückt diese Vorteile ins Bewusstsein und unterstützt anhand von Praxisbeispielen und Informationen bei der Entwicklung von Diversity-Strategien. Die Neuauflage erscheint Mitte
Mai 2016.
Frauenerwerbstätigkeit fördern – BDA
vielfach engagiert
Gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium unterstützt die BDA verschiedene
frauen- und familienpolitische Initiativen.
Die Perspektive der Arbeitgeber vertritt die
BDA u. a. in den Programmen „KitaPlus“ für
bedarfsgerechte Betreuungszeiten, „Stark
im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund
steigen ein“ sowie „Perspektive Wiedereinstieg“ und im Beirat zur Umsetzung der
Frauenquote und in den Dialogforen zur Entgeltgleichheit. Nähere Informationen: www.
arbeitgeber.de > Inhalte > Beschäftigung >
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Sozialpartnerverhandlungen ­
„Active Ageing“ – praktische Hilfe für
Unternehmen notwendig
Dem Arbeitsprogramm des Sozialen Dialogs
für die Jahre 2015–2017 entsprechend, haben
jüngst die Verhandlungen der europäischen
Sozialpartner über eine Rahmenvereinbarung zum Thema „Active Ageing“ begonnen.
Der Schwerpunkt der Verhandlungen auf
Seiten der BDA als Teil der internationalen
Arbeitgebervertretung wird auf der Bereitstellung praktischer Hilfestellungen für Unternehmen liegen, u. a. durch einen Erfahrungsaustausch, Instrumentenkästen und
Unterstützung durch die Sozialpartner.
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  Arbeitgeber aktuell | April 2016
Keine neuen Fehler in der Rentenpolitik!
Fortsetzung der Titelseite > Zwar kann diese Quote langfristig wachsen, dennoch ist –
wie Berechnungen des Wissenschaftlichen
Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium
gezeigt haben – kein dramatischer Anstieg
zu erwarten. Altersarmut wird also kein
Massenphänomen werden. Zudem ist für die
Frage der Altersarmut nicht das abstrakte Rentenniveau entscheidend, sondern die
effektiven Zahlbeträge der Rentenversicherung. Und die werden – nach dem jüngsten
Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung – bis 2029 um durchschnittlich mehr
als 2 % pro Jahr steigen. Den Rentnern werden also auch nach Abzug der Inflation noch
reale Einkommenszuwächse verbleiben.
Nicht vergessen werden darf, dass die
zur Jahrtausendwende vom Gesetzgeber
beschlossene Rentenniveausenkung eine
Antwort war, um die finanziellen Folgen des
demografischen Wandels beherrschbar zu
halten. Die Herausforderung der Alterung
der Bevölkerung besteht aber nach wie vor.
Deshalb würde eine Anhebung des Rentenniveaus auf 50 % auch einen Rentenbeitragssatz
von 24,3 % im Jahr 2030 erforderlich machen,
wie das Bundesarbeitsministerium errechnet hat. Damit wären zusätzliche Kosten von
27,6 Mrd. € pro Jahr für Beitrags- und Steuerzahler verbunden. Diese zusätzliche Kostenbelastung würde der Wettbewerbsfähigkeit
der deutschen Wirtschaft erheblich schaden
und die Nettoverdienste der Beschäftigten
verringern.
Vorschlag „Deutschland-Rente“ ­
unausgereift und ohne Vorteile
Die hessischen Staatsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen), Stefan Grüttner (CDU) und
­Dr. Thomas Schäfer (CDU) haben im Februar 2016 das Konzept „Die Deutschland-Rente – Staat soll
zentralen Rentenfonds organisieren“ vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, die kapitalgedeckte zusätzliche Altersvorsorge durch ein „einfaches, kostengünstiges Standardprodukt für jedermann“ zu
stärken. Die „Deutschland-Rente“ bietet jedoch keine Vorteile, die private Versorgungsträger nicht
erfüllen bzw. nicht erfüllen könnten.
Für die „Deutschland-Rente“ soll ein zen­
traler Rentenfonds aufgebaut werden, in den
alle Arbeitnehmer verpflichtend Teile ihres
Nettogehalts einzahlen. Ihnen soll jedoch
eine Abwahlmöglichkeit eingeräumt werden
(„opt-out“). Die Abführung der Beiträge zur
„Deutschland-Rente“ soll über die Arbeitgeber durch die Rentenversicherung erfolgen.
Nähere Informationen:
www.arbeitgeber.de >
Inhalte > Soziale Sicherung > Betriebliche
­Altersvorsorge sowie
im Rundschreiben
VI/022/16 vom
16. Februar 2016
Zwar ist die dem Vorschlag zugrunde liegende Annahme, dass die kapitalgedeckte
Altersvorsorge gestärkt werden muss, zu begrüßen. Dies ist aber auch ohne einen Staatsfonds erreichbar.
Der Vorschlag gibt zudem keine Antwort
darauf, weshalb ein staatlich organisierter Fonds die Herausforderungen der Kapitalmärkte, insbesondere im Hinblick auf
die anhaltende Niedrigzinsphase und die
Schwankungsanfälligkeit der Märkte, besser bewältigen sollte als die bestehenden
Träger der Altersvorsorge. Anders könnte es
nur dann sein, wenn dem Staatsfonds vom
Gesetzgeber wettbewerbsverzerrende Vorteile zugestanden würden. Außerdem bleiben wichtige Merkmale der Ausgestaltung
des vorgeschlagenen staatlichen Fonds und
seiner Einordnung in das deutsche Alterssicherungssystem offen (vor allem zu den zu
gewährenden Leistungen und zur aufsichtsrechtlichen Behandlung).
Die BDA hat ein umfassendes und kritisches Positionspapier zur „DeutschlandRente“ erstellt und bringt sich in die Debatte
über dieses Rentenmodell intensiv ein.
9
Soziale Sicherung  
Festschreibung des Arbeitgeberanteils in der
Krankenversicherung beibehalten
SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fordern eine paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge und eine Abschaffung der Zusatzbeiträge. Am 29. Januar 2016 haben die SPDregierten Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen
dazu eine Initiative in den Bundesrat eingebracht. Inzwischen ist auch Schleswig-Holstein der Initiative
beigetreten. Die Festschreibung des Arbeitgeberanteils ist weiterhin notwendig, damit sich überproportional steigende Gesundheitsausgaben nicht negativ auf Wachstum und Beschäftigung auswirken.
Eine Abschaffung der Zusatzbeiträge würde darüber hinaus den Preiswettbewerb
zwischen den gesetzlichen Krankenkassen
schwächen. Außerdem beteiligen sich die
Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (51 Mrd. € oder umgerechnet 4,3 Beitragssatzpunkte im Jahr 2014)
bereits überproportional an den Krankheitskosten. Der Anstieg des durchschnittlichen
Zusatzbeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte
zum Jahreswechsel 2015/2016 kann zudem
kein Argument für eine Forderung nach einer Rückkehr zur paritätischen Finanzierung
sein, auch weil die Versicherten durch einen
Wechsel ihrer Krankenkasse Mehrbelastungen vermeiden können. Die BDA hat ein Positionspapier erarbeitet sowie zu den Anträgen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/­
Die Grünen auf Wiederherstellung paritätischer Beitragssätze am 24. Februar 2016 im
Bundestagsausschuss für Gesundheit Stellung genommen. Mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl wird das Thema noch
an Bedeutung zunehmen. Die BDA wird sich
weiterhin intensiv in die Debatte einbringen.
KURZ NOTIERT
Neuer Pflegebeirat eingesetzt
Um die Umstellung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zu begleiten, hat das Bundesgesundheitsministerium, wie im SGB XI
vorgesehen, einen neuen Pflegebeirat berufen.
Er umfasst 64 Mitglieder bzw. 40 Institutionen,
u. a. die Sozialpartner BDA und DGB. Der Beirat wird bis Ende 2020 bis zu viermal jährlich
tagen und vor allem das Bundesgesundheitsministerium, aber auch andere Beteiligte zu
verschiedenen Fragestellungen beraten, wie
z. B. zu Leistungsentscheidungsverfahren und
zur Entwicklung der ambulanten Pflegevergütungen sowie der stationären Pflegesätze.
Nationale Präventionskonferenz
­verabschiedet Bundesrahmen­
empfehlungen
Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) hat
am 19. Februar 2016 erstmals entsprechend
ihrem gesetzlichen Auftrag Bundesrahmenempfehlungen beschlossen. Sie dienen dazu,
die Qualität von Gesundheitsförderung und
Prävention weiterzuentwickeln und die trägerübergreifende Zusammenarbeit zu verbessern. Die BDA ist mit beratender Stimme
neben den relevanten Spitzenorganisationen
der Sozialversicherungsträger Mitglied der
NPK. Durch die Bundesrahmenempfehlungen
sind jedoch keine spürbaren Auswirkungen
auf die betriebliche Gesundheitsförderung zu
erwarten.
Nähere Informationen:
www.arbeitgeber.de >
Inhalte > Soziale Sicherung > Krankenversicherung sowie im Rundschreiben VI/025/16
vom 22. Februar 2016
10
  Arbeitgeber aktuell | April 2016
Ausbildung in der Pflege nicht vereinheitlichen,
sondern modernisieren
Die Bundesregierung ist der Auffassung, mit einem Gesetzentwurf die Pflegeberufe attraktiver machen zu können. Geplant ist, die bisherigen Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Einheitsausbildung zusammenzufassen. Die geplante Neuordnung
der Pflegeberufe wäre ein Rückschritt gegenüber den bestehenden Ausbildungen und kein Beitrag,
um den Fachkräftemangel in der Altenpflege zu verringern. Stattdessen müssen die bisherigen drei
Ausbildungsberufe in der Pflege modernisiert werden.
Nähere Informationen:
www.arbeitgeber.de >
Presse > Stellungnahmen und Positionen >
Gemeinsame Kernqualifikationen sichern statt
untaugliche Einheitsausbildung schaffen sowie
in den Rundschreiben
V/006/16 vom 22. Januar
2016 und V/013/16 vom
25. Februar 2016
Die Qualifikationsanforderungen in den einzelnen Pflegeberufen sind zu unterschiedlich,
um sie zu einer Ausbildung zusammenfassen
zu können. Die Pflege eines Demenzkranken im Pflegeheim erfordert ein deutlich anderes Wissen, als es für die Arbeit auf einer
Entbindungsstation im Krankenhaus oder für
die Begleitung suchtkranker Jugendlicher benötigt wird. Pflege kann nur von Fachkräften
geleistet werden, die für den jeweiligen Personenkreis ausgebildet wurden. Der Plan der
Bundesregierung würde die praktische Ausbildungszeit beim einstellenden Träger halbie-
ren sowie weitere fünf bis sieben Betriebe und
Einrichtungen an der praktischen Ausbildung
beteiligen. Hierdurch hätten Auszubildende
nicht ausreichend Zeit, um notwendige Handlungsabläufe zu verinnerlichen. Daneben würde ein komplizierter Organisationsaufwand
für den einstellenden Träger entstehen. Es besteht die große Gefahr, dass durch die geplante Reform die Zahl der ausbildenden Betriebe
insgesamt zurückgehen würde, auch weil die
zusätzlich benötigten personellen Ressourcen
in kleineren Einrichtungen nicht gestellt werden können.
SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland mit
Schwerpunktthema „Alle Potenziale entfalten!“
Betriebliche Angebote und Wünsche von Jugendlichen passen oft nicht zusammen. Die Folgen sind
Fachkräftemangel in Betrieben und unnötige Ausbildungs- und Studienabbrüche. Mit dem Schwerpunktthema „Alle Potenziale entfalten!“ greift das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland (SW)
insbesondere diese Herausforderung auf. Weitere Handlungsfelder des Schwerpunktthemas sind Berufsorientierung am Gymnasium, Kooperation mit Ganztagsschulen und Integration von Flüchtlingen.
Nähere Informationen:
www.schulewirtschaft.de
Ganztagsschulen haben mehr Zeit und damit auch mehr Möglichkeiten, eine intensive
Berufsorientierung durchzuführen und Praxisteile in den Schultag zu integrieren. Ein
Leitfaden, der derzeit von SW mit mehreren
Pilotschulen erstellt wird, wird hierfür konkrete Handlungsanweisungen aufzeigen.
Auch Gymnasien müssen ihre Berufs- und
Studienorientierung verbessern. Unterstützung bei Konzeption und Umsetzung wird
eine praxisorientierte Handreichung geben,
die zurzeit von SW und Bundesagentur für
Arbeit erarbeitet wird.
Zur „Integration von Flüchtlingen durch
Bildung“ wird unter Leitung des Instituts der
deutschen Wirtschaft Köln ein „Paket“ mit
Materialien, Instrumenten und Beispielen
zusammengestellt, um Schulen und Unternehmen Möglichkeiten der Zusammenarbeit
in diesem Themenfeld aufzuzeigen. In der
Planung sind u. a. ein Berufswahlpass für
Flüchtlinge, Checklisten zur Umsetzung von
Aktivitäten sowie Fortbildungen für Lehrkräfte. Angedacht ist, den Schülerwettbewerb „Ich habʼs geschafft“ für das Thema
„Flüchtlinge“ zu öffnen.
11
Bildung  
KURZ NOTIERT
Arbeitgeber beteiligen sich an
Nationaler Plattform „Bildung für
nachhaltige ­Entwicklung“
Entscheidung über Projektförderung ­
im Rahmen der neuen ESF-Sozialpartnerrichtlinie
Auf Einladung des Bundesbildungsministeriums beteiligt sich die BDA an der Nationalen
Plattform, die in Kooperation von Politik und
Wirtschaft Bildung für Nachhaltigkeit befördern will. Die Wirtschaft hat Nachhaltigkeit
„in den Genen“: Unternehmen wollen langfristig wirken, daher berücksichtigen sie neben ökonomischen Faktoren gleichermaßen
Ökologie und Gemeinwohl. Auch ist die junge Generation durch Schule, Ausbildung und
Studium für Umweltschutz sensibilisiert. Auf
dieser Basis können gemeinsame Anregungen für das entsprechende Weltaktionsprogramm gegeben werden.
Im 2. Förderaufruf wurden bis zum 29. Februar 2016 zahlreiche Interessenbekundungen für
die neue Sozialpartnerrichtlinie „Fachkräfte
sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ eingereicht. Im Mai 2016 entscheidet die
Steuerungsgruppe über die eingegangenen
Anträge. BDA, DGB und Bundesarbeitsministerium steuern die Umsetzung der Richtlinie
und sind in der Steuerungsgruppe gleichermaßen vertreten. Die Richtlinie fördert Projekte zu Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und zur gleichberechtigten Teilhabe
von Frauen am Arbeitsmarkt.
Think Lab Energie – Gesellschaft – Wandel
Erlernte Fähigkeiten und Fertigkeiten
transparent machen
Auf dem Arbeitsmarkt sind Leistungsnachweise, wie z. B. Ausbildungs- und Studienzeugnisse, ein zentrales Kriterium. Erfahrungswissen
aus Weiterbildungen ohne formalen Abschluss sowie aus Beruf und Freizeit könnten
allerdings noch besser erfasst und sichtbar
gemacht werden. Die BDA beteiligt sich an der
Diskussion darüber, wie dies geschehen könnte, u. a. in der Arbeitsgruppe des Bundesbildungsministeriums „Validierung von nonformalem und informellem Lernen“.
Allianz für Aus- und Weiterbildung mit
­neuer Internetseite
Unter www.aus-und-weiterbildungsallianz.de
präsentiert die BDA gemeinsam mit allen anderen Partnern der Allianz für Aus- und Weiterbildung Informationen über zentrale Themenfelder und Maßnahmen der Allianz sowie
Links zu Ausbildungsbündnissen der einzelnen
Bundesländer. Außerdem findet sich auf der
Website eine Erklärung der Allianzpartner mit
dem Titel „Gemeinsam für Perspektiven von
Flüchtlingen“, in der betont wird, dass Integration in Ausbildung insbesondere durch Sprachförderung, frühzeitige Kompetenzerfassung,
umfangreiche Information zur beruflichen
Bildung sowie Unterstützungsinstrumente vor
und während der Ausbildung gelingen kann.
Hierfür hatte sich die BDA eingesetzt.
Studierende und Promovierende des Studienförderwerks der Stiftung der Deutschen
Wirtschaft (sdw) entwickeln in Projektteams
innovative Ideen zur Umsetzung der Energiewende und zum damit verbundenen gesellschaftlichen Wandel. Nähere Informationen
zum Förderprojekt in Kooperation mit der
RWE Stiftung: www.sdw.org
Start der Ausschreibung zum Deutschen
Arbeitgeberpreis für Bildung 2016
Der Deutsche Arbeitgeberpreis für Bildung
widmet sich im Jahr 2016 dem Thema „Chance Vielfalt“. Gesucht werden die besten Bildungskonzepte für eine gelingende Integration, insbesondere von Flüchtlingen. Von Mitte
April bis Mitte August können sich interessierte Bildungseinrichtungen in den vier Kategorien Frühkindliche Bildung, Schulische
Bildung, Berufliche Bildung und Hochschulische Bildung bewerben. Die Preisverleihung
findet am 15. November 2016 im Rahmen des
Deutschen Arbeitgebertags in Berlin statt.
Nähere Informationen: www.arbeitgeberpreis-fuer-bildung.de
12
  Arbeitgeber aktuell | April 2016
Gipfel der Staats- und Regierungschefs: ­
BDA, BDI und MEDEF machen sich für
europäische Lösung stark
Im Vorfeld des EU-Gipfels am 17. und 18. März 2016 veröffentlichten die Präsidenten der deutschen
und französischen Arbeitgeber- und Industrieverbände Ingo Kramer (BDA), Ulrich Grillo (BDI) und
Pierre Gattaz (MEDEF) eine Erklärung mit dem Titel „Gemeinsam handeln, Europa stärken“. Die Präsidenten betonen, dass Krieg, Terror und Flucht nur im europäischen Verbund erfolgreich begegnet
werden kann.
Nähere Informationen:
Rundschreiben
IX/048/16 vom
21. März 2016
Mit großer Sorge sehen die drei Präsidenten, dass „einige Mitgliedstaaten von europäischen Grundwerten abrücken. Manche
politischen Parteien haben in völliger Überschätzung ihrer nationalen Handlungsmöglichkeiten nur ein Programm: Abkehr von
Europa. Dabei gilt gerade jetzt erneut: Kein
Staat für sich kann die mit Krieg, Terror und
Völkerwanderung einhergehenden Probleme
lösen, dazu braucht es die ganze Schlagkraft
der EU.“ Gemeinsam betonen sie in der Erklärung, dass eine „funktionierende Kontrolle der EU-Außengrenzen auch der Akzeptanz
des Asylrechts, eines Kernbestandteils der
europäischen Grundwerte, helfen wird. Alle
europäischen Mitgliedstaaten sind aufgefordert, ihrer Verantwortung bei der Aufnahme
und Integration von Flüchtlingen gerecht zu
werden. Staaten, die dies ablehnen oder gar
auf nationale Alleingänge setzen, können
auch für sich selbst nicht die Solidarität der
Europäischen Union einfordern.“
Menschen Zuflucht zu bieten, die „in ihrer
Heimat Bombenhagel oder schlimmster Verfolgung ausgesetzt sind“, ist ein Gebot. Doch –
so die drei Präsidenten – „wird das nachhaltig
nur gelingen, wenn jene Menschen, die nicht
die geringste Chance auf Anerkennung als
Verfolgte haben, keine Anreize für den Weg
nach Europa haben bzw. nach einem zügigen
Asylverfahren schnell in ihre Heimatländer
zurückgeführt werden. Das erfordert wirksame Rückführungsabkommen mit den Herkunftsstaaten.“
Die auf dem EU-Gipfel schließlich gefundene Einigung mit der Türkei markiert einen
entscheidenden Schritt, um bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise zu einer europäischen Lösung zu kommen. Nun gilt es, auf die
zügige und vollständige Umsetzung dieses
Abkommens hinzuwirken.
Entsenderichtlinie: EU-Kommission legt
problematischen Revisionsvorschlag vor
Am 8. März 2016 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Revision der Entsenderichtlinie verabschiedet. Es ist – nach Intervention von BUSINESSEUROPE und der BDA – gelungen, zu verhindern,
dass das im Arbeitsprogramm 2016 der EU-Kommission vorgesehene Prinzip „Gleiche Bezahlung für
die gleiche Arbeit am gleichen Ort“ in den Vorschlag aufgenommen wird. Dieses Prinzip erscheint
zwar auf den ersten Blick eingängig und plausibel. In der rechtlichen Umsetzung wäre es aber nicht
nur untauglich, sondern auch höchst gefährlich.
Ein solches Prinzip würde massiv in die
verfassungsrechtlich austarierte Tarifautonomie eingreifen und regional sowie sektoral ausgehandelte Flächentarifverträge unmöglich machen. Arbeitgeberpräsident Ingo
Kramer und BUSINESSEUROPE-Präsidentin
Emma Marcegaglia hatten die Kommission
eindringlich vor der Revision der Entsenderichtlinie und insbesondere vor der Einführung des oben genannten Grundprinzips ge-
warnt. Der Revisionsvorschlag enthält jedoch
weiterhin sehr problematische Änderungen
zur Entlohnung entsandter Arbeitnehmer, zu
den Vorschriften für Leiharbeitnehmer und
bei längeren Entsendungen. Zusätzlich sollen nun allgemeinverbindliche Tarifverträge
für entsandte Arbeitnehmer nicht mehr nur
für den Baubereich, sondern für alle Wirtschaftszweige gelten. Diese Änderungen
würden die Dienstleistungsfreiheit im Bin-
13
Europa  
nenmarkt einschränken und für Unternehmen erhebliche Rechtsunsicherheit bringen.
Die Revision stellt die sensible Balance der
aktuellen Richtlinie infrage und führt zudem
zu einer schädlichen weiteren Polarisierung
und politischen Spaltung innerhalb der EU.
Die BDA wird sich in Abstimmung mit
ihren Mitgliedern an der Debatte zu den –
teilweise recht komplexen – Änderungsvorschlägen der EU-Kommission beteiligen und
in die bald beginnenden Beratungen im Rat
und Europäischen Parlament einbringen.
KURZ NOTIERT
BDA und MEDEF vereinbaren enge
Zusammenarbeit zur EU und Digitalisierung
Konsultation zur „Europäischen Säule
­sozialer Rechte“ – Richtung bleibt unklar
Am 31. März 2016 besuchte eine hochrangige Delegation des MEDEF unter Leitung von
Präsident Pierre Gattaz die BDA und den BDI.
Gegenstand des Gesprächs war der bilaterale Austausch über die wirtschaftlichen und
politischen Entwicklungen in Frankreich und
Deutschland sowie auf EU-Ebene. Aufbauend
auf der sehr positiven Aufnahme der gemeinsamen BDA/BDI/MEDEF-Position zur Flüchtlingskrise „Gemeinsam handeln, Europa stärken“ vom 15. März 2016 wurde vereinbart, sich
auch zu weiteren wichtigen EU-politischen
Themen – Ergebnis des UK-Referendums,
Vertiefung der Integration, Vollendung des
Binnenmarkts – gemeinsam zu positionieren.
Zu den beschäftigungs- und sozialpolitischen
Aspekten der Digitalisierung soll ebenfalls
eine gemeinsame Position – aufbauend auf der
BDA-Stellungnahme zum Grünbuch „Arbeitsrecht 4.0“ – erarbeitet werden.
Die EU-Kommission hat einen ersten, vorläufigen Entwurf einer „Europäischen Säule
sozialer Rechte“ vorgelegt und dazu eine öffentliche Konsultation gestartet, an der sich
die BDA beteiligen wird. In der Säule sollen
„fundamentale Grundsätze“ festgehalten
werden, um die, so wörtlich, „Performanz der
jeweiligen nationalen Beschäftigungs- und
Sozialpolitik zu bewerten“ mit dem Ziel, diese
stärker anzugleichen. Die Konsultationsfrist
läuft bis Ende 2016. Bis dahin wird unklar
bleiben, in welche Richtung die Kommission
überhaupt gehen will. Begrüßenswert ist zumindest, dass nach heutigem Stand nicht von
neuen sozialpolitischen Richtlinien die Rede
ist, sondern der Fokus vielmehr auf eine bessere Umsetzung bestehender Richtlinien gelegt wird.
Sozialpartnerkonsultation „Vereinbarkeit
von Beruf und Privatleben“– Allen Mitgliedstaaten gerecht werden
Die EU-Kommission führt gegenwärtig eine
Sozialpartnerkonsultation zu den Herausforderungen der Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben durch. Dazu fand am 23. Februar
2016 eine Anhörung der Sozialpartner statt, in
der die EU-Kommission als mögliche Maßnahmen u. a. eine erneute Revision der Mutterschutz- und Elternurlaubsrichtlinie bzw. die
Einführung eines Vaterschafts- und Pflegeurlaubs ins Spiel brachte. Die EU-Kommission
kündigte zudem an, dass sie eine Initiative für
einen „neuen Start für erwerbstätige Eltern“
im Anschluss an die Sozialpartnerkonsultation noch 2016 vorlegen werde. Die BDA ist in
engem Dialog mit der Kommission, um Lösungen zu erreichen, die den höchst unterschiedlichen Ausgangssituationen in den einzelnen
Mitgliedstaaten gerecht werden.
Berliner CSR-Konsens zu Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten –
realistischer Ansatz gefragt
Das Nationale CSR-Forum der Bundesregierung erarbeitet derzeit einen „Berliner CSRKonsens zur Unternehmensverantwortung in
Wertschöpfungs- und Lieferketten“. Dieser
soll der Orientierung privater und öffentlicher Unternehmen bei der Ausübung ihrer
angemessenen Sorgfalt dienen und zugleich
die Positionierung Deutschlands in den internationalen Gremien unterstützen. Die BDA
hat sich in die Debatte intensiv eingebracht
und spricht sich für einen realistischen Ansatz nach dem 3-Säulen-Modell der UN-Leitprinzipien aus.
Nähere Informationen:
Rundschreiben
IX/108/15 vom
6. November 2015 und
IX/041/16 vom
9. März 2016
14
  Arbeitgeber aktuell | April 2016
TTIP: Verhandlungen noch in
diesem Jahr abschließen
Im Rahmen der 12. TTIP-Verhandlungsrunde zwischen den USA und der EU, die vom 22. bis zum
26. Februar 2016 stattfand, wurden u. a. die Möglichkeiten der engeren regulatorischen Kooperation
ausgelotet. Klargestellt wurde nochmals, dass es auch in Zukunft keine Einschränkung der nationalen
Gesetzgebung geben wird. Erstmals stand der konkrete Vorschlag der EU-Kommission zu einem modernen und transparenten Investitionsschutz auf der Tagesordnung. Der Kommissionsvorschlag beinhaltet ein Investitionsgericht mit öffentlich bestellten Richtern. EU und USA wollen die Verhandlungen
zu einem ersten Gesamtentwurf des Abkommens bis Ende 2016 abschließen.
Nähere Informationen:
www.arbeitgeber.de >
Volkswirtschaft >
Globalisierung und TTIP
sowie Gastkommentar
im „Handelsblatt“ vom
24. Februar 2016
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer betonte
in Brüssel anlässlich der 12. TTIP-Verhandlungsrunde die herausragende Bedeutung
einer umfassenden transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft mit hohen Standards und dem nachhaltigen Abbau
von nichttarifären Handelshemmnissen. Die
BDA begrüßt, dass die Chefverhandlungsführer der EU und der USA bereits für den
Sommer 2016 die Erarbeitung konsolidierter
Vertragstexte in Aussicht gestellt haben.
Zielführend ist, dass in TTIP ein eigenes
Kapitel für kleine und mittelständische Unternehmen verhandelt wird. Der Vorsitzende des
BDI/BDA-Mittelstandsausschusses Hans-Toni
Junius hob in einem Gastkommentar im „Handelsblatt“ hervor, dass gerade der exportstarke deutsche Mittelstand von TTIP profitieren
wird. Vereinfachte Zollverfahren, besser abgestimmte Produkt- und Produktionsanforderungen sowie miteinander kompatible
Test- und Prüfverfahren sind im ureigenen
Interesse des Mittelstands. Um die TTIP-Verhandlungen möglichst noch in diesem Jahr
erfolgreich abzuschließen, gilt es jedoch, noch
einige Hürden aus dem Weg zu räumen. Dies
betrifft u. a. die Sicherstellung eines modernen, transparenten Investitionsschutzes, für
den sich die BDA weiter einsetzt.
Nationales Reformprogramm 2016:
Flüchtlinge integrieren – Bürokratie abbauen
Im Zuge des Europäischen Semesters zur wirtschaftspolitischen Koordinierung müssen die EU-Mitgliedstaaten über bereits umgesetzte bzw. geplante Reformmaßnahmen Bericht erstatten. Dies erfolgt im Rahmen des jährlich vorzulegenden Nationalen Reformprogramms (NRP). Gegenüber dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium hat die BDA in einer Stellungnahme zum NRP-Entwurf,
der am 4. März 2016 vorgelegt wurde, dafür plädiert, die Integration von Asylsuchenden mit Bleibeperspektive zu beschleunigen und den Bürokratieabbau entschlossener als bisher umzusetzen.
Nähere Informationen:
Rundschreiben
XI/019/16 vom
10. März 2016
Begrüßenswert im NRP-Entwurf ist der starke Fokus, den die Bundesregierung auf die
zügige Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive legt. Gleichwohl
reichen die bisherigen Anstrengungen zur
Bewältigung der Flüchtlingskrise nicht aus.
Menschen, die über einen längeren Zeitraum
bleiben werden, müssen einen schnelleren
Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Hierzu
sollten Hürden abgebaut werden. Die BDA
hat sich deshalb in ihrer Stellungnahme u. a.
für die Abschaffung des Beschäftigungsverbots in Zeitarbeit ausgesprochen, das Asylbewerber mit hoher Bleibeperspektive und
Geduldete grundsätzlich während der ersten
15 Monate ihres Aufenthalts betrifft.
Darüber hinaus setzt sich die BDA in ihrer
Stellungnahme dafür ein, dass der mit dem
Prinzip „One in, one out“ angestrebte Bürokratieabbau nicht länger verwässert wird.
Künftig sollte auch einmaliger, zumeist äußerst kostenintensiver Erfüllungsaufwand
berücksichtigt werden. Beispielhaft sind hier
Steuerrechtsänderungen zu nennen, bei denen oftmals umfassender einmaliger Anpassungsbedarf in den Unternehmen entsteht –
gerade auch dann, wenn Unternehmen für
den Steuerabzug Dritter (z. B. Lohnsteuer,
Kapitalertragsteuer) in die Pflicht genommen
werden. Das NRP soll Ende April 2016 an die
EU-Kommission versandt werden.
15
Wirtschaft und Finanzen  
KURZ NOTIERT
Abschlagszahlungen bei Werkverträgen:
Praxisfremde Bilanzierungsregeln
­verhindert
Die BDA hat sich gemeinsam mit den weiteren Spitzenverbänden der Wirtschaft erfolgreich gegen praxisfremde steuerliche Bilanzierungsregeln von Abschlagszahlungen bei
Werkverträgen eingesetzt. So hat das Bundesfinanzministerium im Februar 2016 eine für
die betriebliche Praxis sehr problematische
neue Verwaltungsanweisung aufgehoben.
Damit bleiben den Unternehmen viel unnötige Bürokratie und Rechtsunsicherheit – z. B.
durch Auseinanderlaufen von Handels- und
Steuerbilanz – erspart. Nähere Informationen:
Rundschreiben XI/022/16 vom 16. März 2016
Europäisches Semester:
Länderbericht mahnt zu Recht zu stärkerer
Investitionstätigkeit
In ihrem Länderbericht zu Deutschland äußert die EU-Kommission Kritik an den geringen öffentlichen Investitionen u. a. in den
Bereichen Bildung, Forschung und digitale
Infrastruktur. Weitere Mängel bestünden in
Deutschland u. a. beim Bürokratieabbau und
der Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials. Die BDA unterstützt die Kernforderungen der EU-Kommission zur Verbesserung
der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in
Deutschland. Zugleich hat sich die BDA gegenüber der EU-Kommission erneut für eine
bessere Einbindung der Sozialpartner in den
Semesterprozess ausgesprochen. Nähere
Informationen: Rundschreiben XI/016/16 vom
29. Februar 2016
Deutschlands Leistungsbilanzüberschuss ist
Ausdruck von Wettbewerbsstärke
Die EU-Kommission hat am 8. März 2016 die
Ergebnisse ihrer eingehenden Überprüfung
makroökonomischer Ungleichgewichte veröffentlicht. Unter den 18 geprüften Staaten
mit einem Ungleichgewicht befindet sich u. a.
neben den Niederlanden und Schweden auch
Deutschland. Die EU-Kommission kritisiert
Deutschlands hohen Leistungsbilanzüberschuss. Die BDA hat gegenüber der EU-Kommission wiederholt deutlich gemacht, dass
der deutsche Leistungsbilanzüberschuss mitnichten das Ergebnis von Lohnzurückhaltung,
sondern Ausdruck der Wettbewerbsstärke
deutscher Unternehmen ist, die international
gefragte, qualitativ hochwertige Produkte exportieren. Nähere Informationen: Rundschreiben XI/018/16 vom 9. März 2016
BUSINESSEUROPE-Reformbarometer 2016:
Reformmüdigkeit überwinden
Die BDA setzt sich mit dem BDI im Rahmen
des Reformbarometers 2016 von BUSINESS­
EUROPE (BE) nachdrücklich dafür ein, der zunehmenden Reform- und Wachstumsmüdigkeit in EU-Mitgliedstaaten entgegenzuwirken.
Die überwiegende Mehrheit der BE-Mitglieder
hält die von der EU-Kommission 2015 veröffentlichten Länderspezifischen Em­pfehlungen
für angemessen. Diese seien allerdings nur zu
20 % zufriedenstellend von den Staaten umgesetzt worden. Wichtig ist vor allem, Hürden
für unternehmerische Investitionen zu beseitigen – auch mit Unterstützung der sog. Juncker-Investitionsoffensive. Nähere Informationen: Rundschreiben XI/017/16 vom 7. März 2016
Betriebsveranstaltungen:
Praxisfragen der Besteuerung klären
Die BDA setzt sich gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft gegenüber dem
Bundesfinanzministerium dafür ein, Fragen
der betrieblichen Praxis zur korrekten lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen zu klären. Zum 1. Januar 2015
war hierzu eine begrüßenswerte neue Freibetragsregelung in Kraft getreten. Die Erfahrung
der Betriebe zeigt inzwischen jedoch, dass in
bestimmten Fällen Unklarheiten hinsichtlich
der richtigen lohnsteuerlichen Abrechnung
bestehen. Diese müssen im Interesse von Unternehmen und Arbeitnehmern rasch beseitigt
werden.
Elektronische Lohnsteuerkarte:
Arbeitgeber-Newsletter durchgesetzt
Die BDA hat sich bei der Finanzverwaltung
erfolgreich für einen Arbeitgeber-Newsletter
zum Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eingesetzt.
Damit werden Arbeitgeber über Neuerungen
und Probleme bei ELStAM informiert. Nähere Informationen: Rundschreiben XII/028/16
vom 14. April 2016
16
  Arbeitgeber aktuell | April 2016
BDA intern BDA-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter
Viktoria Killian aus der Abteilung Arbeitsund Tarifrecht hat die BDA zum 31. Januar
2016 verlassen. Ende März 2016 endete die
Hospitanz von Petra Sprenger von der Bundesagentur für Arbeit in der Abteilung Bildung | Berufliche Bildung. Ihre Nachfolge
hat am 1. März 2016 Frank Umberg angetreten. Dr. Quoc-Thang Nguyen aus der Abteilung Arbeits- und Tarifrecht hat die BDA zum
31. März 2016 verlassen. Seit 15. April 2016
unterstützt Julika Lendvai die Abteilung
Planung | Koordina­tion | Grundsatzfragen.
Franziska Caroline Lerch aus der Abteilung
Arbeits- und Tarifrecht geht Anfang Mai 2016
in den Mutterschutz und anschließend in Elternzeit.
Geschäftsführerkonferenz am
17./18. Mai 2016 in Koblenz
Die diesjährige BDA-Geschäftsführerkonferenz findet am 17./18. Mai in Koblenz statt. Persönliche Einladungen werden rechtzeitig vorab
versandt. Weitere Informationen finden Sie im
Rundschreiben I/003/16 vom 23. Februar 2016.
Verbesserte Konditionen für
­Mobilfunkverträge
Die BDA konnte die Sonderkonditionen für alle
Mitgliedsverbände mit der mobilcom-debitel
GmbH nochmals verbessern. Insbesondere
wurde das Datenvolumen in den Tarifen S, M
und L deutlich erhöht. Die genauen Konditionen finden Sie im Arbeitgeberportal.
17
BDA intern  
Veranstaltungen und Initiativen BDA Mitbegründer der
„Allianz für Weltoffenheit“
Am 11. Februar 2016 haben zehn Organisationen und Verbände des zivilgesellschaftlichen
Lebens die „Allianz für Weltoffenheit, Solidarität, Demokratie und Rechtsstaat – gegen Intoleranz, Menschenfeindlichkeit und Gewalt“
ins Leben gerufen.
Allianzpartner sind BDA und DGB sowie Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Deutsche Bischofskonferenz,
Deutscher Kulturrat, Deutscher Naturschutzring, Deutscher Olympischer Sportbund, Koordinationsrat der Muslime, Rat der
Evangelischen Kirche in Deutschland und
Zentralrat der Juden in Deutschland. Mittlerweile wird die Allianz durch über 150 Unterstützer getragen.
In einem gemeinsamen Gründungsaufruf
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“
machte die Allianz deutlich, dass sie für die
Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Wahrung demokratischer
Grundwerte, wie die Glaubensfreiheit, das
Recht auf körperliche Unversehrtheit, die
Gleichberechtigung von Mann und Frau und
die Meinungsfreiheit, steht.
Gemeinsam treten die Organisationen und
Verbände allen entgegen, die Feindseligkeit
schüren und die freiheitlich-demokratische
Ordnung in Deutschland infrage stellen.
Weitere Infos zur „Allianz für Weltoffenheit“:
www.allianz-fuer-weltoffenheit.de.
Wettbewerb für die „Starke Schule“ läuft
Bis zum 4. Mai 2016 können sich u. a. Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und
Förderschulen für den Wettbewerb „Starke
Schule. Deutschlands beste Schulen, die zur
Ausbildungsreife führen“ bewerben. „Starke Schule“ wird von der Hertie-Stiftung, der
Bundesagentur für Arbeit, der BDA und der
Deutsche Bank Stiftung getragen und von allen Kultusministerien unterstützt. Insgesamt
werden Preisgelder i. H. v. 220.000 € vergeben.
Die ausgezeichneten Schulen profitieren außerdem von der Aufnahme in das Netzwerk mit
Fortbildungsangeboten zu Unterrichts-, Organisations- und Personalentwicklung. Nähere
Informationen: www.starkeschule.de
9. MINT-Tag „Wo MINT drauf steht, muss
MINT drin sein! Wirkungen und Qualitätssicherung als Herausforderung für MINTInitiativen“ am 21. April 2016 in Leipzig
Deutschlandweit gibt es zahlreiche Initiativen von Unternehmen und Verbänden, die
mit großem Engagement junge Menschen für
MINT-Fächer und -Berufe begeistern. Dabei gewinnt die Frage nach der Qualität und
Wirksamkeit ihrer Angebote an Bedeutung.
Der 9. MINT-Tag stellt daher die Qualitätssicherung in den Mittelpunkt. Unter dem Motto
„Wo MINT drauf steht, muss MINT drin sein!
Wirkungen und Qualitätssicherung als Herausforderung für MINT-Initiativen“ findet
er am 21. April 2016 auf Einladung der Stadt
Leipzig statt. Der MINT-Tag ist die größte
jährliche Veranstaltung der Initiative „MINT
Zukunft schaffen“.
4. Nationaler MINT Gipfel „Digitale Chancen
ergreifen – Digitale Spaltung meistern“
am 2. Juni 2016 in Berlin
Am 2. Juni 2016 lädt das Nationale MINT Forum zum 4. Nationalen MINT Gipfel in Berlin ein. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat
ihre Teilnahme bereits zugesagt. Neben
weiteren hochrangigen Vertreterinnen und
Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft werden auch Anwender, Gestalter
und Querdenker die digitale Transformation
sowie damit verbundene Herausforderungen für unsere Gesellschaft diskutieren. Am
Nachmittag werden anhand verschiedener
Best-Practice-Beispiele erfolgreiche Ansätze digitaler Bildung in anderen europäischen
Ländern vorgestellt.
Bundestagung des Netzwerks BerufswahlSIEGEL am 2./3. Juni 2016 in Berlin
Bei der Bundestagung der Trägerregionen des
Netzwerks Berufswahl-SIEGEL am 2./3. Juni
2016 in Berlin stellen die wissenschaftliche
Begleitforschung und die Arbeitsgruppen ihre
Ergebnisse vor. Darüber hinaus werden Beschlüsse für das weitere Vorgehen gefasst.
Ziele sind u. a. die flächendeckende Ausweitung des SIEGELs in allen Regionen, ein größerer Bekanntheitsgrad und eine Angleichung
der Juryarbeit durch einen Leitfaden.
18
  Arbeitgeber aktuell | April 2016
Kalendarium 2016 APRIL
JULI
Mi.
20.
Präsidium
Mi.
6.
Präsidium und Vorstand
Do.
21.
Landesgeschäftsführerkonferenz
Mi.
6.
Empfang anlässlich des Wechsels
im Amt des Hauptgeschäftsführers
Do.
21.
MINT-Tag, Leipzig
Mo.
25.
Arbeitsrechtsausschuss
Di.
6.
Gesprächskreis Arbeitsrecht
Mi.
27.
Arbeitskreis Landesvereinigungen –
Vertreter Arbeitsmarkt
Mi.
14.
Lohn- und Tarifpolitischer Ausschuss
Do.
28.
Girls‘Day und Boys‘Day
Do.
15.
Landesgeschäftsführerkonferenz
Do.
28.
Kuratoriumssitzung
„MINT Zukunft schaffen“
Mo.
19.
BDA-Fachtagung „Berufliche Bildung
stärken – neue Wege eröffnen“
Di.
20.
BDA/BDI/HRK-Arbeitskreis
Hochschule/Wirtschaft
MAI
SEPTEMBER
Mi.
11.
Ausschuss für Arbeitsmarktfragen
Di.
20.
Arbeitskreis Arbeitsbedingungen
und Entgeltpolitik
Mi.
11.
Arbeitskreise CSR/ILO
Mi.
21.
BDA/BDI-Arbeitskreis Frühkindliche
und schulische Bildung
Do.
12.
Ausschuss für Sozialpolitik in der EU
Do.
22.
MINT-Botschafterkonferenz
Do.
12.
BDA/BDI-Fachausschuss Bildung,
Berufliche Bildung
Do.
22.
Präsidium
Di./
Mi.
17./18.
Geschäftsführerkonferenz, Koblenz
Do.
22.
Parlamentarischer Abend
Mi.
25.
Ausschuss Volkswirtschaftliche
Fragen
Di.
27.
Ausschuss Betriebliche
Personalpolitik
Di.
31.
ver.di-Koordinierungskreis
Mi.
28.
BDA/BDI-Arbeitskreis Berufsbildung
Di.
31.
2. Sitzung Arbeitsstab
„Integration von Flüchtlingen“
Do.
29.
AVE-Koordinierungskreis und
Koordinierungskreis
Vergabespezifische Mindestlöhne
Do.
29.
2. Bundesweiter Netzwerktag
Berufswahl-SIEGEL
JUNI
Do.
2.
Gesprächskreis Arbeitsrecht
Do.
2.
4. Nationaler MINT-Gipfel
Do./
Fr.
2./3.
Mo.
6.
Do./
Fr.
16./17.
Bundestagung Berufswahl-SIEGEL
Arbeitskreis Arbeitsgestaltung
und -forschung
Netzkonferenz gemeinsam mit
der Hertie-Stiftung im Rahmen von
„Starke Schule“
19
BDA intern  
Kalendarium 2017 OK TOBER
MÄRZ
22.
Arbeitskreis Arbeitsbedingungen
und Entgeltpolitik
Mi.
5.
„Lebensverläufe – Inklusion
praktisch“, Veranstaltung von
Bundesagentur für Arbeit, BDA
und Hochschulrektoren­konferenz,
Frankfurt/M.
Do.
6.
Ausschuss
Volkswirtschaftliche Fragen
Mi.
10.
Sitzung Arbeitskreis
Landes­vereinigungen –
Vertreter Arbeitsmarkt
Do.
6.
Ausschuss für Sozialpolitik in der EU
Mi.
17.
Sitzung Ausschuss
Arbeitsmarktfragen
Mo.
10.
Hauptgeschäftsführerkonferenz
Mo.
10.
IG-BCE-Koordinierungskreis
Mi.
12.
Arbeitskreise CSR/ILO
Di.
18.
Tagung des Strategie-Rats und
Kuratoriumssitzung der Initiative
„MINT Zukunft schaffen“
Do./
Fr.
27./28.
SCHULEWIRTSCHAFT-Herbsttagung,
Erfurt
NOVEMBER
Di.
8.
BDA/BDI-Fachausschuss Bildung,
Berufliche Bildung
Mo.
14.
Präsidium, Vorstand,
Mitgliederversammlung
Di.
15.
Deutscher Arbeitgebertag 2016
Mi.
16.
Arbeitskreis Arbeitsgestaltung
und -forschung
Mi.
23.
Arbeitskreis Landesvereinigungen –
Vertreter Arbeitsmarkt
Do.
24.
ver.di-Koordinierungskreis
30.
Erfahrungsaustausch der
alternierenden Vorsitzenden der
Verwaltungsausschüsse der Arbeitsagenturen sowie der Beiräte in den
Regionaldirektionen
Mi.
DEZEMBER
Do.
1.
Gesprächskreis Arbeitsrecht
Mo.
5.
Landesgeschäftsführerkonferenz
Mo.
5.
Tagung zur inklusiven Berufsund Studienorientierung von
SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland
und Bundesagentur für Arbeit
Mi.
7.
Ausschuss für Arbeitsmarktfragen
Fr.
9.
Fachtagung Arbeits- und Sozialrecht
Mi.
MAI
NOVEMBER
Do.
9.
Sitzung Arbeitskreis
Landesvereinigungen –
Vertreter Arbeitsmarkt
Mi.
29.
Sitzung Ausschuss
Arbeitsmarktfragen
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Deutschen Arbeitgeberverbände
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Stand: 18. April 2016

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