D.A.S. Rechtsschutz: Rund ums Auto! Rechtlich interessantes zum
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D.A.S. Rechtsschutz: Rund ums Auto! Rechtlich interessantes zum
AssAustria 02/2006, S. 24, 25.01.2006, 13:46, RUTK Assekuranz Bericht D.A.S. Rechtsschutz: Rund ums Auto! Rechtlich interessantes zum Thema Auto Die D.A.S. Rechtsschutz-Versicherung hat im Rahmen einer Kooperation mit der Autozeitschrift „Alles Auto“ die Beantwortung von Leseranfragen mit rechtlichem Inhalt übernommen. Da die Fragen aus Sicht der Redaktion durchaus auch für Branchenspezialisten interessant sind, werden wir fallweise einige dieser Fragen bzw. Antworten veröffentlichen. Wir bedanken uns beim D.A.S. Rechtsschutz für das Zurverfügungstellen der Texte. Antwort: Nach dem Gesetz muss der Verkäufer einer Sache für Mängel einstehen, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Tritt ein solcher Mangel innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf auf, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe vorhanden war, das heißt: Der Käufer muss diesen Umstand nicht beweisen. In Ihrem Fall kann also eine Reparatur verlangt werden. Ist eine solche nicht möglich, haben sie grundsätzlich die Wahl zwischen Preisminderung und Wandlung (= Auflösung des Vertrages). Leserfrage: Ich habe mir im Juni 2004 einen gebrauchten Toyota Corolla 4x4, Baujahr 1999, gekauft. Seither bin ich circa 10.000 km gefahren. Vor einigen Wochen habe ich festgestellt, dass sich der rechte Vorderreifen an der Innenseite stark abfährt. Laut ÖAMTC ist eine Korrektur des Sturzes nicht mehr möglich. Anscheinend hatte dieses Fahrzeug einmal einen gröberen Unfall. Frage: Dieser Mangel war für mich beim Kauf nicht ersichtlich und der Wagen laut Händler unfallfrei. Habe ich nach fünf Monaten bzw. 10.000 km noch die Chance, eine Schadensbehebung seitens des Händlers zu erzwingen? 24 AssCompact · Februar 2006 Leserfrage: Vor kurzem war ich auf Urlaub in Italien. Im Zuge dessen stellte ich das Auto auf einem öffentlichen Parkplatz ab. Ich stand noch hinter dem Auto, als plötzlich eine große Müllbox aufgrund starken Windes auf das Auto geschleudert wurde, mit dem Ergebnis, dass der rechte vordere Kotflügel nun eine Delle hat. Wir erstatteten sogleich bei der Polizei Anzeige. Leider habe ich nur eine Haftpflicht-Versicherung. Zahlt mir trotzdem jemand den Schaden? Antwort: Sturmschäden werden normalerweise nur von einer Kaskoversicherung übernommen. Hat man keine AssAustria 02/2006, S. 25, 25.01.2006, 13:46, RUTK Bericht Leserfrage: Assekuranz Das Abstellen eines Kfz auf öffentlichem Grund ist aber nur mit gültigen Kennzeichen erlaubt. Erfolgt also eine offizielle Kennzeichen-Abnahme, ist der Fahrzeughalter verpflichtet, sein Auto so schnell wie möglich zu entfernen, da ansonsten die Behörde das Fahrzeug abschleppen lassen kann. Kürzlich erhielt ich eine Anonymverfügung über EUR 72, da ich angeblich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 27 km/h überschritten hatte. Ich erhob daraufhin bei der Bezirkshauptmannschaft Einspruch und erklärte, dass weder ich noch mein Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt an dieser Stelle waren. Wochen später flatterte eine Strafverfügung über EUR 87 ins Haus, worin zu lesen war, dass meine Auskunft falsch war. Nach längerer Korrespondenz mit der BH wurde mir gesagt, dass ich einen Zeugen bräuchte. Daraufhin bestätigte meine Frau eidesstattlich, dass mein Auto zum beanstandeten Zeitpunkt in der Garage stand. Meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich nun, gegen eine solche falsche Beschuldigung Recht zu bekommen? Antwort: diesbezügliche Versicherung, wird es schwer, den entstandenen Schaden durchzusetzen, da es meist keinen Schädiger gibt, den ein Verschulden trifft. In der Regel ist der Schaden durch höhere Gewalt entstanden. Man kann davon ausgehen, dass die – hier notwendige – Anwendung italienischen Rechts zu einem ähnlichen Ergebnis kommt. Leserfrage: Ich habe mein Auto ordnungsgemäß geparkt. Da ich im Winter damit nicht fahre, habe ich Sommerreifen aufgezogen (die zugegebenermaßen schon ziemlich abgefahren sind). Im Rahmen des Ende Jänner in Ostösterreich erfolgten Schneechaos entfernte die Polizei die Kennzeichen einfach von meinem parkenden Auto, da die Sommerreifen angeblich zu wenig Profil hatten. Damit nicht genug, wurde mein Auto unmittelbar darauf auch noch abgeschleppt, da es ohne Kennzeichen parkte. Antwort: Wird ein Fahrzeug, das nicht verkehrssicher ist, auf einer öffentlichen Fläche abgestellt, ist die zuständige Behörde ermächtigt, die Kennzeichen abzunehmen. Mangelnde Verkehrssicherheit liegt übrigens auch bei abgefahrenen Reifen vor. Gegen eine Anonymverfügung zu berufen, ist sinnlos, da gegen eine solche kein Rechtsmittel zulässig ist. Glaubt man unschuldig zu sein, bezahlt man die Strafe nicht und lässt die Behörde eine Lenkererhebung durchführen und dann das Strafverfahren einleiten. Die Lenkerauskunft erteilt der Zulassungsbesitzer. Gegen den so ermittelten Lenker erlässt die Behörde eine Strafverfügung, die dann sehr wohl mittels Einspruch (binnen zwei Wochen ab Zustellung der Strafverfügung) bekämpft werden kann. Über den Einspruch wird via eigenem Bescheid (Straferkenntnis) entschieden. Ein Straferkenntnis kann binnen zwei Wochen mit Berufung beim Unabhängigen Verwaltungssenat angefochten werden. Aufgrund dieser Berufung darf jedenfalls keine höhere Strafe verhängt werden. Leserfrage: Im Zuge einer Verkehrskontrolle beanstandeten die Polizeibeamten, dass ich ohne Freisprecheinrichtung telefoniert hätte. Darauf entgegnete ich, dass dies nicht stimme. Ich drückte lediglich kurz auf die Tastatur meines Mobiltelefons, wodurch das Display in diesem Moment beleuchtet war, was klarerweise – es herrschte Dunkelheit – von außen zu sehen war. An sich wäre mit einem Organmandat in der Höhe von EUR 21 alles bereinigt gewesen, da ich mich jedoch nicht schuldig fühlte, riskierte ich ein Anzeige. Mittlerweile habe ich bei meinem Mobilfunkbetreiber einen Einzelgesprächsnachweis eingeholt, worin eindeutig hervorgeht, dass ich zum angegebenen Zeitpunkt nicht telefoniert habe. AssCompact · Februar 2006 25 AssAustria 02/2006, S. 26, 26.01.2006, 14:11, ABEND Assekuranz Bericht Nun meine Fragen: Was soll ich tun, wenn ich in den nächsten Wochen eine Anzeige erhalte? Habe ich mit dem Einzelgesprächsnachweis Chancen, einen Einspruch zu gewinnen? Antwort: Nach dem Gesetz ist dem Lenker eines KFZ während des Fahrens das Telefonieren ohne Freisprech-Einrichtung verboten. Es ist zwar lediglich die Gesprächsführung ohne Freisprecheinrichtung untersagt, der Verwaltungsgerichtshof hat jedoch festgestellt, dass es nicht darauf ankommt, ob man tatsächlich telefoniert oder nicht. Denn laut Meinung der Höchstrichter lenkt schon das Halten eines Handys während der Fahrt vom Verkehrsgeschehen ab. Das Verbot umfasst daher jede Verwendung eines Handys ohne Freisprech-Einrichtung. In einem solchen Fall ist es also eindeutig kostengünstiger, ein allfälliges Organmandat sofort zu bezahlen. Leserfrage: Wenn eine Werkstatt einen Fehler macht, aber der Mangel erst nach einem Monat ersichtlich ist – wer haftet dann? Hat man das Recht auf Korrektur? Und: Wenn eine Werkstatt Dinge repariert, für die es keinen Auftrag gab (in meinem Fall sollten die Bremsen erneuert werden, darüber hinaus wurden aber auch die Radlager getauscht), was kann man grundsätzlich dagegen tun? Antwort: Kann die Werkstatt einen Fehler trotz Reparaturversuch nicht beheben, erbringt sie ihre Leistung mangelhaft. Es liegt ein Fall von Gewährleistung vor. Das heißt: Man kann einen zweiten Reparaturversuch verlangen. Diese Reparatur muss dann kostenlos sein. Auch wenn der Mechaniker im Zuge der Reparatur einen Schaden verursacht, kann Ersatz verlangt werden. Zur zweiten Frage: Grundsätzlich muss die Werkstatt den KFZ-Besitzer informieren, wenn weitere Reparaturen notwendig werden. War die zusätzliche Reparatur nicht notwendig, besteht keine Pflicht, den Aufwand zu ersetzen. Anspruch auf Ersatz hat die Werkstatt nur, wenn die Reparatur zum klaren Vorteil des KFZ-Besitzers durchgeführt wurde. Ob ein solcher Vorteil vorliegt, muss die Werkstatt beweisen. In jedem Fall ist die Werkstatt verpflichtet, ausgebaute Teile herauszugeben, damit eventuell ein Sachverständiger feststellen kann, ob die Reparatur der Radlager wirklich notwendig war. fahren eingeleitet und der Lenker ermittelt. Wenn man also wegen Urlaubs die Frist zur Bezahlung der Anonymverfügung versäumt, kann man nur die Strafverfügung abwarten. Der Strafbetrag erhöht sich dann in der Regel um die Verfahrenskosten (ca. 10%). Gegen die Strafverfügung kann man dann binnen zwei Wochen Einspruch erheben. Leserfrage: Vor wenigen Tagen wurde ich in einer Mödlinger Nebenstraße von einem stationären Radarkasten geblitzt, und zwar gegen die Fahrtrichtung. Aus weniger als zehn Meter Distanz blitzte mich das Gerät in der Abenddämmerung von vorne zwei Mal an, was bei mir zu einer kurzen Blendung führte. Ist das zulässig? Hat es Sinn, dagegen Einspruch zu erheben? Antwort: Das „Blitzen“ von Temposündern ist sowohl von hinten als auch von vorne zulässig. Eine kurze Blendung ändert nichts an der Tatbestandsmäßigkeit der Geschwindigkeitsübertretung. Ein dahingehender Einspruch hätte daher kaum Aussicht auf Erfolg. Leserfrage: Wenn jemand den Führerschein für längere Zeit verliert, darf die betroffene Person dann mit einem führerscheinfreien „Moped-Auto“ fahren? Oder ist das ebenfalls verboten? Antwort: Für das Lenken eines „Moped-Autos“ braucht man entweder eine gültige Lenkerberechtigung (egal, welcher Klasse) oder einen Moped-Ausweis. Wurde der Führerschein entzogen, benötigt man also den MopedAusweis. Allerdings kann die Behörde parallel zum Führerscheinentzug auch das Lenken eines derartigen Leichtkraftfahrzeuges verbieten und den Moped-Ausweis gleich mit einziehen – oder, noch schlimmer, ein generelles Lenkverbot verfügen. In einem solchen Fall darf man auf öffentlichen Straßen nicht einmal mehr Rad fahren. Leserfrage: Ich besitze einen Opel Omega, Baujahr 1999. Durch einen Defekt in der Sitzheizung brannte der Lederbezug durch und leider auch der Mantel meiner Beifahrerin. Opel Austria verweist auf das Alter des Autos und möchte sich nicht an den Kosten beteiligen – zu Recht? Antwort: Leserfrage: Ich erhielt eine Anonymverfügung, war jedoch drei Wochen auf Urlaub und versäumte deshalb die Einzahlfrist. Was passiert nun? Wird man mir glauben? Antwort: Gegen die Anonymverfügung ist kein ordentliches Rechtsmittel möglich. Das heißt: Wird der geforderte Betrag in der Frist nicht einbezahlt, wird ein Strafver- 26 AssCompact · Februar 2006 Gegen Opel gibt es aufgrund des Fahrzeug-Alters keinerlei Schadenersatz-Ansprüche. Man könnte lediglich versuchen, dem Hersteller der Sitzheizung Fahrlässigkeit nachzuweisen. Das ist naturgemäß schwierig, es sei denn, dieses Problem wäre bereits öfters aufgetreten. Für den beschädigten Mantel käme auch eine Haftung (des Heizungs-Produzenten) nach dem Produkthaftungsgesetz in Frage, dann müsste der Schaden aber mehr als EUR 500 betragen.