Bebauungsplan „Einzelhandel Wilferdinger Höhe“

Transcrição

Bebauungsplan „Einzelhandel Wilferdinger Höhe“
STADT
PFORZHEIM
Amt für Stadtplanung,
Liegenschaften und
Vermessung
Bebauungsplan
„Einzelhandel Wilferdinger Höhe“
- Textliche Festsetzungen Entwurf
(Ergänzungsbebauungsplan)
-2-
Textliche Festsetzungen
Bei dem Bebauungsplan „Einzelhandel Wilferdinger Höhe“ handelt es sich um eine Ergänzungssatzung, die lediglich einschränkende Regelungen zur Art der baulichen Nutzung, nämlich einen Ausschluss zentren- inkl. nahversorgungsrelevanter Sortimente,
trifft.
Diese Sortimentsregelungen gehen bezüglich der Beurteilung der Art der Nutzung den
textlichen Festsetzungen in bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplänen im Geltungsbereich (siehe Auflistung unten) vor bzw. ergänzen diese im Hinblick auf die Beurteilung der Zulässigkeit von Betrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten.
Sämtliche weitere zeichnerische und textliche Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne im Geltungsbereich gelten unverändert fort. Bei der Beurteilung von Bauanträgen sind die rechtskräftigen Bebauungspläne im Geltungsbereich daher ebenso heranzuziehen.
§1
Geltungsbereich
Durch diese Ergänzungssatzung werden die nachfolgend aufgezählten rechtsverbindlichen
Bebauungspläne geändert:
BPL-Nr.
465
466
491
485
509
557
573
576
594
603
690
694
Name
Teilgebiet „Wilferdinger Höhe“
Teilgebiet „Wilferdinger Höhe“, Ausschnitt
„Schwenninger Straße“
Teilgebiet „Wilferdinger Höhe“, Ausschnitt
„Villinger Straße“
Teilgebiet „Hachelallee“, Ausschnitt
„Einmündungsbereich in die Wilferdinger Straße“
Teilgebiet „Wilferdinger Höhe“, Ausschnitt
„Zwischen Karlsruher Straße, Stuttgarter Straße und
geplanter Bundesstraße 10“
Teilgebiet „Wilferdinger Höhe“, Ausschnitt
„Hirschenäcker“
Teilgebiet „Wilferdinger Höhe“, Ausschnitt
„Enzenloch“
Teilgebiet „Wilferdinger Höhe“, Änderungssatzung
Teilgebiet: „Wilferdinger Höhe“, Ausschnitt
„Ersinger Straße“
Teilgebiet: „Wilferdinger Höhe“, Ausschnitt
„Auf der Steig I“
Teilgebiet: „Wilferdinger Höhe“, Ausschnitt
„Rastatter Straße Ost“
Teilgebiet: „Wilferdinger Höhe“, Ausschnitt
„Vergnügungsstätten Wilferdinger Höhe“
BP „Einzelhandel Wilferdinger Höhe“
Rechtskraft
09.10.1970
08.12.1970
26.07.1974
15.09.1973
04.09.1976
18.06.1986
16.08.1989
01.12.1989
02.08.1991
01.07.1992
10.12.2008
17.03.2009
Textliche Festsetzungen zur Offenlage
-3Der Geltungsbereich der Satzung entspricht der Darstellung der dieser Satzung als Anlage
beigefügten Planzeichnung.
§2
Art der baulichen Nutzung
(§ 9 (1) 1 BauGB)
1.
Bisherige Festsetzungen
Zulässig sind die baulichen Nutzungen, die in den in § 1 angeführten Bebauungsplänen
festgesetzt sind.
2.
Ergänzende Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung
(§ 1 (5) und (9) BauNVO)
Ergänzend wird folgendes festgesetzt:
Reglementierung Hauptsortimente
Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten inkl. nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten (siehe Pforzheimer Liste auf der nächsten Seite) sind nicht zugelassen.
Zentren- und nahversorgungsrelevante Randsortimente
Ausnahmsweise können Verkaufsflächen für zentren- und nahversorgungsrelevante,
branchentypische Randsortimente von nicht mehr als 5 % bzw. 40 m² der zulässigen
Gesamtverkaufsfläche zugelassen werden, wenn sie im unmittelbaren räumlichen und
betrieblichen Zusammenhang mit Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevanten
Hauptsortimenten stehen.
„Handwerkerprivileg“
Ausnahmsweise können Verkaufs- und Ausstellungsflächen für zentrenrelevante Sortimente (gemäß Pforzheimer Liste, siehe nächste Seite) von nicht mehr als 200 m² zugelassen werden, wenn sie im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang
mit Handwerks- und produzierenden Gewerbebetrieben stehen. Die Verkaufs- und Ausstellungsfläche für zentrenrelevante Sortimente (gemäß Pforzheimer Liste) darf zusammen maximal 10 % der zulässigen Geschossfläche betragen.
Kioske und ähnliche Betriebsformen
Ausnahmsweise können Kioske und ähnliche Betriebsformen (wie z. B. Bäckereien
oder Imbisse) mit einer Verkaufsfläche von max. 50 m² zugelassen werden, die den im
Gewerbegebiet Tätigen in geringem Umfang Waren des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Getränke, Zeitschriften u. Ä. für ihre Versorgung in den Pausen anbieten.
Bestandsorientierte Erweiterungsmaßnahmen
Ausnahmsweise können bestandsorientierte Erweiterungsmaßnahmen für zentren- und
nahversorgungsrelevante Sortimente in gegenüber der Bestandsfläche untergeordneter
Flächendimension zugelassen werden, sofern sie
1. zum Erhalt der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes erforderlich sind
und
2. nachweislich – d. h. gutachterlich belegt – keine negativen Auswirkungen auf den
Zentralen Versorgungsbereich Innenstadt nach sich ziehen.
BP „Einzelhandel Wilferdinger Höhe“
Textliche Festsetzungen zur Offenlage
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BP „Einzelhandel Wilferdinger Höhe“
Textliche Festsetzungen zur Offenlage
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§3
Inkrafttreten
Diese Satzung und die Änderungen bzw. Ergänzungen der in § 1 dieser Satzung aufgeführten
Bebauungspläne treten nach Durchführung des gemäß BauGB gesetzlich vorgeschriebenen
Verfahrens durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft.
Pforzheim, 01.02.2013 / gemäß Entwurfs- und Offenlagebeschluss vom 06.03.2013 korrigiert
am 11.03.2013
62 Lis
BP „Einzelhandel Wilferdinger Höhe“
Textliche Festsetzungen zur Offenlage