Bebauungsplan „Einzelhandel Wilferdinger Höhe“
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Bebauungsplan „Einzelhandel Wilferdinger Höhe“
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan „Einzelhandel Wilferdinger Höhe“ - Textliche Festsetzungen Entwurf (Ergänzungsbebauungsplan) -2- Textliche Festsetzungen Bei dem Bebauungsplan „Einzelhandel Wilferdinger Höhe“ handelt es sich um eine Ergänzungssatzung, die lediglich einschränkende Regelungen zur Art der baulichen Nutzung, nämlich einen Ausschluss zentren- inkl. nahversorgungsrelevanter Sortimente, trifft. Diese Sortimentsregelungen gehen bezüglich der Beurteilung der Art der Nutzung den textlichen Festsetzungen in bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplänen im Geltungsbereich (siehe Auflistung unten) vor bzw. ergänzen diese im Hinblick auf die Beurteilung der Zulässigkeit von Betrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten. Sämtliche weitere zeichnerische und textliche Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne im Geltungsbereich gelten unverändert fort. Bei der Beurteilung von Bauanträgen sind die rechtskräftigen Bebauungspläne im Geltungsbereich daher ebenso heranzuziehen. §1 Geltungsbereich Durch diese Ergänzungssatzung werden die nachfolgend aufgezählten rechtsverbindlichen Bebauungspläne geändert: BPL-Nr. 465 466 491 485 509 557 573 576 594 603 690 694 Name Teilgebiet „Wilferdinger Höhe“ Teilgebiet „Wilferdinger Höhe“, Ausschnitt „Schwenninger Straße“ Teilgebiet „Wilferdinger Höhe“, Ausschnitt „Villinger Straße“ Teilgebiet „Hachelallee“, Ausschnitt „Einmündungsbereich in die Wilferdinger Straße“ Teilgebiet „Wilferdinger Höhe“, Ausschnitt „Zwischen Karlsruher Straße, Stuttgarter Straße und geplanter Bundesstraße 10“ Teilgebiet „Wilferdinger Höhe“, Ausschnitt „Hirschenäcker“ Teilgebiet „Wilferdinger Höhe“, Ausschnitt „Enzenloch“ Teilgebiet „Wilferdinger Höhe“, Änderungssatzung Teilgebiet: „Wilferdinger Höhe“, Ausschnitt „Ersinger Straße“ Teilgebiet: „Wilferdinger Höhe“, Ausschnitt „Auf der Steig I“ Teilgebiet: „Wilferdinger Höhe“, Ausschnitt „Rastatter Straße Ost“ Teilgebiet: „Wilferdinger Höhe“, Ausschnitt „Vergnügungsstätten Wilferdinger Höhe“ BP „Einzelhandel Wilferdinger Höhe“ Rechtskraft 09.10.1970 08.12.1970 26.07.1974 15.09.1973 04.09.1976 18.06.1986 16.08.1989 01.12.1989 02.08.1991 01.07.1992 10.12.2008 17.03.2009 Textliche Festsetzungen zur Offenlage -3Der Geltungsbereich der Satzung entspricht der Darstellung der dieser Satzung als Anlage beigefügten Planzeichnung. §2 Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) 1 BauGB) 1. Bisherige Festsetzungen Zulässig sind die baulichen Nutzungen, die in den in § 1 angeführten Bebauungsplänen festgesetzt sind. 2. Ergänzende Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung (§ 1 (5) und (9) BauNVO) Ergänzend wird folgendes festgesetzt: Reglementierung Hauptsortimente Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten inkl. nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten (siehe Pforzheimer Liste auf der nächsten Seite) sind nicht zugelassen. Zentren- und nahversorgungsrelevante Randsortimente Ausnahmsweise können Verkaufsflächen für zentren- und nahversorgungsrelevante, branchentypische Randsortimente von nicht mehr als 5 % bzw. 40 m² der zulässigen Gesamtverkaufsfläche zugelassen werden, wenn sie im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevanten Hauptsortimenten stehen. „Handwerkerprivileg“ Ausnahmsweise können Verkaufs- und Ausstellungsflächen für zentrenrelevante Sortimente (gemäß Pforzheimer Liste, siehe nächste Seite) von nicht mehr als 200 m² zugelassen werden, wenn sie im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- und produzierenden Gewerbebetrieben stehen. Die Verkaufs- und Ausstellungsfläche für zentrenrelevante Sortimente (gemäß Pforzheimer Liste) darf zusammen maximal 10 % der zulässigen Geschossfläche betragen. Kioske und ähnliche Betriebsformen Ausnahmsweise können Kioske und ähnliche Betriebsformen (wie z. B. Bäckereien oder Imbisse) mit einer Verkaufsfläche von max. 50 m² zugelassen werden, die den im Gewerbegebiet Tätigen in geringem Umfang Waren des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Getränke, Zeitschriften u. Ä. für ihre Versorgung in den Pausen anbieten. Bestandsorientierte Erweiterungsmaßnahmen Ausnahmsweise können bestandsorientierte Erweiterungsmaßnahmen für zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente in gegenüber der Bestandsfläche untergeordneter Flächendimension zugelassen werden, sofern sie 1. zum Erhalt der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes erforderlich sind und 2. nachweislich – d. h. gutachterlich belegt – keine negativen Auswirkungen auf den Zentralen Versorgungsbereich Innenstadt nach sich ziehen. BP „Einzelhandel Wilferdinger Höhe“ Textliche Festsetzungen zur Offenlage -4- BP „Einzelhandel Wilferdinger Höhe“ Textliche Festsetzungen zur Offenlage -5- §3 Inkrafttreten Diese Satzung und die Änderungen bzw. Ergänzungen der in § 1 dieser Satzung aufgeführten Bebauungspläne treten nach Durchführung des gemäß BauGB gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft. Pforzheim, 01.02.2013 / gemäß Entwurfs- und Offenlagebeschluss vom 06.03.2013 korrigiert am 11.03.2013 62 Lis BP „Einzelhandel Wilferdinger Höhe“ Textliche Festsetzungen zur Offenlage