Aufsatzwettbewerb der Rechtsanwaltskammer München

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Aufsatzwettbewerb der Rechtsanwaltskammer München
Am 13.12.2006 begeht die Rechtsanwaltskammer
München das 60-jährige Jubiläum der Wiederbegründung nach dem Zweiten Weltkrieg. Dies gibt
Anlass, einen näheren Blick auf die Entwicklung der
Selbstverwaltung der Anwaltschaft zu werfen. Zu
diesem Zweck wird ein Aufsatzwettbewerb zu dem
Thema „Die Selbstverwaltung der Anwaltschaft im
Wandel“ durchgeführt.
Aufsatzwettbewerb
der
Rechtsanwaltskammer
München
Anlässlich des 60-jährigen Jubiläums der
Wiederbegründung der Kammer
„Die Selbstverwaltung der
Anwaltschaft im Wandel“
Rechtsanwaltskammer München • Tal 33 • 80331 München •
Telefon: 089/53 29 44 0 • Fax: 089/53 29 44 28 •
E-Mail: [email protected]
Elemente der Selbstverwaltung der Anwaltschaft
sind, neben den Rechtsanwaltskammern und der
BRAK, auch die Satzungsversammlung, die
Anwaltsgerichtsbarkeit und das Versorgungswerk.
Die Entwicklung in den letzten 60 Jahren hat nicht
nur das anwaltliche Berufsbild, sondern auch die
Aufgaben und Anforderungen an die anwaltliche
Selbstverwaltung verändert.
Die Mitgliederzahl der Rechtsanwaltskammer
München hat sich seit 1946 (459) bis heute (16.865)
vervielfacht. In einer flächenmäßig großen Kammer
wie München bietet die Anwaltschaft ein höchst
heterogenes Bild. Dieses reicht vom Einzelanwalt
über die große internationale Sozietät bis hin zur
Aktiengesellschaft.
Originäre Aufgabe der Kammern ist die Zulassung
ihrer Mitglieder. Mit dem Gesetz zur Stärkung der
Selbstverwaltung, welches voraussichtlich zum
Ende diesen Jahres in Kraft tritt, wird nun auch die
Vereidigung der Anwälte auf die Rechtsanwaltskammern übertragen. Gleichzeitig haben die
Rechtsanwaltskammern über die Erhaltung und
Einhaltung der Grundwerte des Berufsstandes zu
wachen: Diese sind die Unabhängigkeit und die
Integrität der Rechtsanwälte sowie die Pflicht, im
Interesse des Mandanten zu handeln und die
Vertraulichkeit zu wahren.
Darüber hinaus haben die Kammern die Ausbildung
und die Fortbildung zu fördern, ihre Mitglieder zu
beaufsichtigen
und
unter
anderem
über
Beschwerden zu entscheiden. Zudem wirken sie
inzwischen umfassend bei der Juristenausbildung
mit.
Änderungen im Berufsrecht, Zulassung von Zweitberufen, erweiterte Zulassung von Fachanwaltschaften, Zulassung von überörtlichen und auch
internationalen Sozietäten haben die Aufgaben und
Anforderungen an die Rechtsanwaltskammern verändert.
Diese Aufgaben werden traditionell von zahlreichen
ehrenamtlich tätigen Kolleginnen und Kollegen
übernommen. Zunehmend werden Forderungen
nach einer Professionalisierung der Kammerarbeit
laut, denen bereits durch die Einbindung hauptamtlicher Geschäftsführer Rechnung getragen wird.
Darüber hinaus beeinflussen vor allem die in Großbritannien im Rahmen des Clementi-Reports
anstehenden Veränderungen in der Aufsicht über
die Anwaltschaft die Überlegungen zur Zukunft der
Rechtsanwaltskammern. Damit einher geht die für
die Wirtschaftsprüfer bereits teilweise eingeführte
Fachaufsicht in Gestalt der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK), die zudem noch mit
Fachfremden besetzt ist. Daneben besteht ein
andauerndes
Spannungsverhältnis
zwischen
Berufsrecht und Wettbewerbsrecht sowohl im Sinne
des Kartellrechts (Urteile „Wouters“ und „Arduino“)
als auch im Sinne des Unlauterkeitsrechts. Zudem
steht die Deregulierung der freien Berufe und der
Berufskammern durch die Europäische Wettbewerbskommission im Raum.
Neben der Kammer stellt die eigene Anwaltsgerichtsbarkeit einen entscheidenden Bestandteil
der Selbstverwaltung dar.
Überdies besteht im Rahmen der Satzungsversammlung für die Anwaltschaft die Möglichkeit, an
den maßgeblichen Regeln des Berufsrechts
mitzuwirken.
Die Rechtsanwaltskammer München nimmt das 60jährige Jubiläum der Wiederbegründung zum
Anlass, die Vergangenheit und Zukunft der
Selbstverwaltung zu beleuchten. Bringen Sie Ihre
Gedanken, Vorstellungen und Ideen in diesen
Aufsatzwettbewerb ein.
Für die besten drei Arbeiten ist ein Preisgeld
ausgelobt.
Erster Preis: 3.000 €
Zweiter Preis: 2.000 €
Dritter Preis: 1.000 €
Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine
Jury.
Dieser gehören an:
Dr. Jürgen Friedrich Ernst
Rechtsanwalt,
Ehrenpräsident
München
der
RAK
Ausschreibungskriterien für den
Aufsatzwettbewerb der
Rechtsanwaltskammer München
1) Zur Teilnahme berechtigt sind:
− alle Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte mit Kanzleisitz im Kammerbezirk
− alle Personen mit der Befähigung zum Richteramt
und Wohnsitz oder Arbeitsstelle im Kammerbezirk
− alle Rechtsreferendarinnen/Rechtsreferendare aus
dem OLG Bezirk München
− alle Studentinnen/Studenten sowie Mitglieder der
akademischen Lehrkörper aller Universitäten und
Hochschulen im Kammerbezirk (ohne Beschränkung auf den Bereich der Rechtswissenschaft).
Der Kammerbezirk entspricht dem Oberlandesgerichtsbezirk München.
Dieter Fasel
Rechtsanwalt, Vorsitzender der Abt. VIII für
Öffentlichkeitsarbeit der RAK München
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitglieder
des Vorstands und alle Angestellten der Rechtsanwaltskammer München.
Dr. Ingrid Groß
Rechtsanwältin, 1. Vorsitzende des Augsburger
Anwaltvereins
Der Text des Beitrags soll mind. 20 Seiten
umfassen, jedoch 25 Seiten nicht überschreiten
(max. 40.000 Zeichen – einschließlich Leerzeichen).
Der Beitrag soll folgende Randbreiten haben:
Dr. Christoph Knauer
Rechtsanwalt, Vorsitzender des Fördervereins
des Anwaltsinstituts der LMU München
Prof. Dr. Stephan Lorenz
Ludwig-Maximilians-Universität München
Dr. Herbert Sernetz
Rechtsanwalt, Präs. BayAGH a.D.
links
rechts
oben (bis zum Textrand)
unten
5,0 cm
1,5 cm
4,0 cm
2,0 cm
Der Text ist in deutscher Sprache, in einheitlicher
Schriftart, mit 1 ½-fachem Zeilenabstand in Schriftgröße 12 zu erstellen und mit fortlaufender Seitennummerierung zu versehen.
Dem Text ist ein Inhaltsverzeichnis voranzustellen
sowie ein Literaturverzeichnis anzuhängen. Beide
Verzeichnisse zählen beim Seitenumfang des
Textes nicht mit.
2.) Der Beitrag ist nach Möglichkeit per E-Mail
und/oder schriftlich zu übersenden. Er muss den
Aussteller klar erkennen lassen
(Name/Adresse/Teilnehmerqualifikation Ziff. 1).
3.) Der Beitrag darf zuvor noch nicht ganz oder
ausschnittsweise veröffentlicht worden sein.
Stellt sich nachträglich heraus, dass der prämierte
Beitrag nicht vom Verfasser stammt oder unter
Verwendung nicht angegebener Literatur erstellt
oder bereits veröffentlicht wurde, kann der Preis
nachträglich aberkannt werden.
Die Rechtsanwaltskammer übernimmt keinerlei
Haftung für Verletzungen von Schutzrechten
durch die Autorin/den Autor – gleich welcher Art.
Der Einsender versichert, dass nach seiner
Kenntnis derartige Rechte nicht betroffen sind.
4.) Für prämierte Beiträge sowie Beiträge, die die
Plätze
4-10
belegt
haben,
steht
der
Rechtsanwaltskammer
München
das
Erstveröffentlichungsrecht zu. Dieses wird mit
Einreichen des Beitrages vom Autor der
Rechtsanwaltskammer München erteilt. Die
Kammer wird in kurzer Frist nach der
Preisverleihung mitteilen, ob und in welchem
Rahmen sie von diesem Recht Gebrauch machen
wird.
5.) Die Jury trifft ihre Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung. Die Entscheidung über die
Preisvergabe wird der Autorin/dem Autor
schriftlich mitgeteilt. Die anderen Autoren werden
ebenfalls
benachrichtigt.
Nicht
prämierte
Einsendungen werden nicht zurückgesandt. Die
Entscheidung der Jury ist endgültig. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6.) Der Beitrag ist bis 13.12.2006 einzusenden an
die Rechtsanwaltskammer München, Tal 33,
80331 München. Es gilt das Datum des
Poststempels. Einreichungen per E-Mail bitte an:
[email protected].
Die Vorstellung der Preisträgerinnen/Preisträger
soll im Rahmen der Kammerversammlung der
Rechtsanwaltskammer München im Jahr 2007
erfolgen, die voraussichtlich Ende April/Anfang
Mai 2007 stattfinden wird.