Geh- und Fahrrecht abklären
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Geh- und Fahrrecht abklären
SAMSTAG/SONNTAG, 2./3. FEBRUAR 2013 8 Anzeige VORARLBERGER NACHRICHTEN Zufahrt. Wenn ein Landwirt seinen eigenen Grund über ein Fahrrecht auf fremdem Grund erreichen kann, bedeutet das für den betroffenen Grundbesitzer oft Einschränkungen. Geh- und Fahrrecht abklären Aktuell. Dienstbarkeiten, mit denen ein Grundstück belastet ist, sind auch ohne Eintrag im Grundbuch rechtsverbindlich. Auch ein Fahrrecht, das nicht im Grundbuch steht, ist rechtswirksam. BMST. HERBERT KAPELLER, EXACTING, FELDKIRCH Wer eine Liegenschaft erwerben möchte, sollte sich genau danach erkundigen, ob das Grundstück mit einer Dienstbarkeit belastet ist. Wenn jemand ein Geh- oder Fahrrecht für das Grundstück besitzt, so gilt das nämlich auch dann, wenn darüber kein Eintrag im Grundbuch besteht. Verbücherung ratsam Darauf verweist der Sachverständige Bmst. Herbert Kapeller von Exacting Feldkirch: „Erst seit 1997 ist eine Verbü- cherung eines Geh- und Fahrrechtes in Vorarlberg möglich. Dienstbarkeitsverträge, welche vor dem Jahr 1997 abgeschlossen wurden, sind auch ohne eine grundbücherliche Eintragung gültig.“ Deshalb lautet die Empfehlung von Bmst. Kapeller, eine Verbücherung des Dienstbarkeitsrechts nachzuholen. Makler klärt solche Fragen Entscheidend ist die entsprechende Abklärung allerdings für einen potenziellen Käufer. Ist ein Bau- grund nämlich mit einem Geh- bzw. Fahrrecht belastet, so kann das ein Bauvorhaben massiv beeinträchtigen. Es kann aber auch ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den neuen Grundeigentümer entstehen, wenn die aufrechte Dienstbarkeit nicht mehr ermöglicht wird. Besser nicht auf den Grundbucheintrag verlassen Weil die Verbücherung in Vorarlberg erst seit 1997 vorgeschrieben ist, reicht es auch nicht, zur Sicherheit das Grund- buch zu konsultieren. Selbstverständlich ist ein Verkäufer dazu verpflichtet, eine solche Belastung des Grundstückes anzugeben. Ein erfahrener Makler wird sich auf jeden Fall darum kümmern, dass solche Fragen rechtzeitig vor der Unterzeichnung eines Kaufvertrages einwandfrei geklärt sind. In „Immobilien aktuell“ geben die VN in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Tipps für den Immobilienbereich. Öffentlich, privat oder mit Gehrecht versehen – bei Wegen ist das ein gravierender Unterschied. Eine Belastung kann ein Bauvorhaben massiv beeinträchtigen.