Geh- und Fahrrecht abklären

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Geh- und Fahrrecht abklären
SAMSTAG/SONNTAG, 2./3. FEBRUAR 2013
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VORARLBERGER
NACHRICHTEN
Zufahrt. Wenn ein Landwirt seinen eigenen Grund über
ein Fahrrecht auf fremdem Grund erreichen kann, bedeutet
das für den betroffenen Grundbesitzer oft Einschränkungen.
Geh- und Fahrrecht abklären
Aktuell. Dienstbarkeiten, mit denen ein Grundstück belastet
ist, sind auch ohne Eintrag im Grundbuch rechtsverbindlich.
Auch ein
Fahrrecht,
das nicht im
Grundbuch steht,
ist rechtswirksam.
BMST. HERBERT KAPELLER,
EXACTING, FELDKIRCH
Wer eine Liegenschaft
erwerben möchte, sollte
sich genau danach erkundigen, ob das Grundstück
mit einer Dienstbarkeit
belastet ist. Wenn jemand
ein Geh- oder Fahrrecht
für das Grundstück besitzt, so gilt das nämlich
auch dann, wenn darüber
kein Eintrag im Grundbuch besteht.
Verbücherung ratsam
Darauf
verweist
der
Sachverständige
Bmst.
Herbert Kapeller von Exacting Feldkirch: „Erst
seit 1997 ist eine Verbü-
cherung eines Geh- und
Fahrrechtes in Vorarlberg
möglich. Dienstbarkeitsverträge, welche vor dem
Jahr 1997 abgeschlossen
wurden, sind auch ohne
eine
grundbücherliche
Eintragung gültig.“ Deshalb lautet die Empfehlung von Bmst. Kapeller, eine Verbücherung
des Dienstbarkeitsrechts
nachzuholen.
Makler klärt solche Fragen
Entscheidend ist die entsprechende
Abklärung
allerdings für einen potenziellen Käufer. Ist ein Bau-
grund nämlich mit einem
Geh- bzw. Fahrrecht belastet, so kann das ein Bauvorhaben massiv beeinträchtigen. Es kann aber
auch ein Anspruch auf
Schadenersatz gegen den
neuen Grundeigentümer
entstehen, wenn die aufrechte Dienstbarkeit nicht
mehr ermöglicht wird.
Besser nicht auf den Grundbucheintrag verlassen
Weil die Verbücherung
in Vorarlberg erst seit
1997 vorgeschrieben ist,
reicht es auch nicht, zur
Sicherheit das Grund-
buch zu konsultieren.
Selbstverständlich
ist
ein Verkäufer dazu verpflichtet, eine solche
Belastung des Grundstückes anzugeben. Ein
erfahrener Makler wird
sich auf jeden Fall darum kümmern, dass solche Fragen rechtzeitig
vor der Unterzeichnung
eines Kaufvertrages einwandfrei geklärt sind.
In „Immobilien aktuell“
geben die VN in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe der
Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer
Tipps für den Immobilienbereich.
Öffentlich, privat oder mit Gehrecht versehen – bei Wegen ist das ein gravierender Unterschied. Eine Belastung kann ein Bauvorhaben massiv beeinträchtigen.