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Konstruktiver Ingenieurbau Nr. 01
Planung und Bauüberwachung bei Baumaßnahmen mit Hilfsbrücken
1.
Arbeitsablauf............................................................................ 2
2.
Anforderungen der Bauüberwachung beim Einbau von
Zwillingsträgerhilfsbrücken....................................................... 7
Ausgabe
2008-06
Der allgemeine Arbeitsablauf mit Pflichten und wichtigen zu beachtenden Punkten für
alle Beteiligten (Planer, Projektleiter, Bauüberwacher, AN usw.) wirft immer wieder
Fragen auf und führt u. a. auch zu Engpässen bei der Verfügbarkeit von Hilfsbrücken.
Außerdem kommt es speziell kurz vor dem Hilfsbrückeneinbau bzw. während des
Hilfsbrückeneinbaus zu Problemen. Die vorliegende information Konstruktiver Ingenieurbau Nr. 01 soll als Hilfestellung dienen.
Verantwortlich: VDEI-Fachausschuss Konstruktiver Ingenieurbau – Tristan Mölter, Heiko Gregorski, Georg Junghanns
Diese Information des VDEI-Fachausschusses Konstruktiver Ingenieurbau ist eine Empfehlung
und hat keine rechtsverbindliche Wirkung, jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
Die Anwendung ist immer im Einzelfall auf Plausibilität zu prüfen.
Diese Information KIB ist zur kostenlosen Nutzung für die Mitglieder des VDEI bestimmt. Weitergabe nicht gestattet, Vervielfältigung und gewerblicher Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz
verboten.
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1. Arbeitsablauf
Um einen gezielten und geordneten Ablauf zu ermöglichen, wurden nachfolgend in sinnvollen Zeitabständen gegliedert die wichtigsten Arbeitsabläufe aufgezeigt.
Zeitpunkt
Regelwerksbezug
Bei Beginn des Projektes
-
-
-
Zu Beginn des Projektes ist vom Projektleiter zu überprüfen, ob Anträge auf UiG bzw. ZiE gestellt werden müssen. Wenn dies der Fall ist,
muss ein zusätzlicher Zeitraum für deren Bearbeitung einkalkuliert
werden.
Überprüfung, ob ein Messkonzept erforderlich ist.
Beispiele für eine UiG:
+ Bauzustände L > 30 m
+ Geschwindigkeitsbereich v ≥ 120 km/h
+ Bohren, Schweißen oder Veränderungen an der Hilfsbrücke
+ Dauerbehelf
+ Bestimmte Lagerungssituationen
+ Hilfsbrückenketten
+ …
Rücksprache bei der Projektleitung und beim FvBel, ob Schwerlastverkehr vorgesehen ist. Berücksichtigung der Schwerwagenklassen / der Betriebslastenzüge bei der Bemessung, insbesondere
bei den Unterbauten durch den Ausführungsplaner.
Ril 804.4110
und
Ril 804.4111
Ril 804.4110 Abschnitt 14, Absatz
3
Mindestens 8 Wochen vor dem Einbautermin
-
-
Vorgaben des AN für die Erstellung des Betra-Antrages durch den
Bauüberwacher Bahn (BÜB)
Rücksprache des BÜB mit Bauvorlageberechtigtem über die Randbedingungen des HB-Einbaus (Geschwindigkeit, Geländerabstand, Belastbarkeit etc.)
Ril 406
Wurde die Verfügbarkeit der Hilfsbrücken durch den Projektleiter sichergestellt?
Arbeitsanweisung
Beistellung HB
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Zeitpunkt
Regelwerksbezug
Mindestens 6 Wochen vor dem Einbautermin
-
Rücksprache und Anmeldung beim Fachverantwortlichen für
Schwerlastverkehr (FvBel) nach den Vorgaben der Ril 804.9050 Abschnitt 5.3, 11. Spiegelstrich
Ril 804.9050 Abschnitt 5.3
Einbauüberwachung durch folgende Personen, wenn Bauüberwacher Bahn nicht die nötige Qualifikation nach Ril 804.8001, Abschnitt
7, Absatz 4 (Punkte 1-3) hat:
- Nachfragen, ob Lagerhaltende Stelle für HB eine qualifizierte Person
zur Verfügung stellt (ohne Einschränkung wenn SFI u. Fachbeauftragtenprüfung im Bereich des Ingenieurbaus vorliegt).
- Fachbeauftragter Konstruktiver Ingenieurbau (ohne Einschränkung
wenn Qualifikation zum SFI vorliegt).).
- Güteprüfdienst anfragen (Hr. Voigtländer, 0160-97465837) (eingeschränkt auf schweißtechnische Begutachtung)
- Dritte, bei Nachweis entsprechender Qualifikation gem. Ril 804.8001
Abschnitt 7, Absatz 4 (muss Erfahrung im Eisenbahnbrückenbau
nachweißen)
- Sollte keine weitere Person zur Verfügung stehen, ist der Fachautor
der Ril 804.4110 (Hr. Mölter VEC 3) zu kontaktieren.
Anmerkung:
Es kann auch ein vom EBA anerkannter Sachverständiger, Sachgebiet schweißtechnische Prüfung im Eisenbahnbau, Tätigkeitsbereich Schweißtechnik hinzugezogen werden. Rücksprache mit EBA und dem Bauvorlageberechtigten erforderlich!
Der mit der Einbauüberwachung Beauftragte erhält frühzeitig (ca. 6 Wochen vor
Einbautermin) eine Ausführungsplanung bzw. mind. einen Vorabzug des Bauzustandszwischenberichtes HB-Einbau mit den Auflagerkonstruktionen.
Bei allen Unterbauten, die nicht dem Bild 1 der Ril 804.4110 Abschnitt 4, Absatz 2 entsprechen, gelten besondere Anforderungen, die mit dem Bauvorlageberechtigen der DB AG abzustimmen sind.
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Zeitpunkt
Regelwerksbezug
Mindestens 6 Wochen vor dem Einbautermin
Bei Tiefgründung auf Stahlträger o. Spundbohlen sowie bei DIN EN 10204, Ril
Schweißarbeiten
804.4110 Abschnitt
- Vorlage Prüfbescheinigung für metallische Erzeugnisse - Abnah- 4, Absatz 2-4 und
DBS 918 002-02
meprüfzeugnis
- Anzeige durch AN „Wer ist die verantwortliche SchweißaufsichtsDIN 18800-7
person (vSAP)?“. Diese hat dem Unternehmen anzugehören!
- Vorlage Herstellerqualifikation (mind. Klasse D) des Unternehmens
DIN 18800-7
(AN)
- Vorlage Prüfbescheinigung Schweißer (alle 2 Jahre verlängert);
halbjährlich muss das Unternehmen, dem der Schweißer angehört, DIN EN 287-1 (neue
schriftlich bestätigen, dass er in seinem Aufgabenbereich weiterhin tä- Norm in Vorbereitung)
tig ist und die theoretischen sowie praktischen Fähigkeiten immer noch
vorhanden sind (Bestätigung auf der Prüfbescheinigung).
- Vorlage WPS (Schweißanweisung) wird durch die vSAP des AN erDIN 18800-7
stellt!
- Feinabstimmung ca. 4 Wochen vor HB- Einbau mit Beteiligung
des AN/ BVB/ PL/ vSAP des AN
Anmerkung:
Bei den Unterbauten (Flach- oder Tiefgründungen) ist eine Begleitung durch
einen ausreichend im Eisenbahnbrückenbau erfahrenen Gutachter, Sachgebiet Geotechnik, erforderlich.
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Ril 804.4110, Abschnitt 4, Absatz 2
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Zeitpunkt
Regelwerksbezug
Unmittelbar vor und während des Einbaus
-
Vor Hilfsbrückeneinbau prüfen, ob die richtige Hilfsbrücke vor Ort ist
(siehe Ril 804.9050 bzw. 804.4110)
Anmerkung:
Achtung - die Hilfsbrücken des Altbestandes haben eine andere Bauhöhe
und können im Auflagerbereich nicht variiert werden (Auflagerverschiebemaß "LA"). Der Neubestand (ZH) ist zu bevorzugen (siehe hierzu 804.4110
Abschnitt 7 (14))
-
Rücksendung des Vordrucks an Lagerhaltende Stelle gemäß
Ril 804.8001 Abschnitt 7 und Ril 804.8002 Abschnitte 4-7 (Erklärung über Zustand der HB).
- Die Einbauhinweise in der Ril 804.4110 und 804.4111 sowie
Ril 804.9050 sind zu beachten.
- Für den Geschwindigkeitsbereich 90 km/h < v ≤ 120 km/h Meldung
über das Befahren einer Hilfsbrücke an VEC 3, Herr Mölter, und Abdruck an EBA Sb2
Für Unterbauten
- Eventuell Arbeitsproben erstellen lassen (durch Schweißer).
- Überprüfung, ob die Stahlgüte den Anforderungen nach Ausführungsplanung entspricht.
- Bei Temperaturen unter +5 °C Bauteile mit ca. 100 -150 °C vorwärmen
(hier muss eventuell die Stahlgüte bezüglich der Kerbschlagzähigkeit
neu gewählt werden (mind. „J2“))
Ril 804.8001 und
8002
Ril 804.4111 V01
Unmittelbar vor und während des Einbaus
-
Die Elektroden sind vor Verunreinigungen zu schützen und trocken
aufzubewahren.
Bei Einsatz von basischen Elektroden sind diese im beheizten Köcher
aufzubewahren (gem. Herstellerangaben i.d.R. 3h bei ~300°C)
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Zeitpunkt
Regelwerksbezug
Inbetriebnahme und Überwachung während der Betriebszeit
-
Schriftliche Betriebsfreigabe des Bauüberwachers Bahn (BÜB)
-
Erste Messung (Nullmessung) der Lage der HB (auf, vor und hinter
HB)
-
Protokollierte Messungen unter Betrieb weiterführen (kurze Intervalle)
-
Lage- u. Richtungskontrolle evtl. für Baubehelfe unter Radlast
-
Erklärung durch den BÜB gegenüber dem EBA
+
Erklärung über den Zustand
Ril 804.8001 bis 804.8004
der
+
Erklärung über die Feststellung der Verkehrssicherheit gemäß
Ril 804.8002 Abschnitt 7 vom 01.02.2008
+
Abnahmeprüfzeugnisse des verbauten Stahls der Auflagerkonstruktion (mind. 3.1 nach DIN EN 10204:2005-01)
+
Protokoll über die schweißtechnische Abnahme der Auflagerkonstruktion (über die Abnahme des Hilfsbrückeneinbaus)
durch die vSAP (AN) und durch Personen nach 1.2 (AG)
+
Bescheinigung über die Herstellerqualifikation nach DIN 188007 (mindestens Klasse D) siehe Ril 804.4110 Abschnitt 4, Absatz 2
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Hilfsbrücken
gemäß
Ril 804.4110, Abschnitt 13, Absatz
2
Ril 804.4110 V01
Arbeitsanweisung
Beistellung HB
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Ril 804.4110 Abschnitt 4, Absatz 2;
DIN EN 10204
Ril 804.4110 Abschnitt 4, Absatz 2
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2.
Anforderungen der Bauüberwachung beim Einbau von Zwillingsträgerhilfsbrücken
Anforderungen an den
Bauüberwacher
804.4110, Abschnitt 13, Absatz 1 - Überwachung des ordnungsgemäßen Einbaus einschließlich der Auflagerung durch
qualifizierten Mitarbeiter gemäß 804.8001, Abschnitt 7.
Der Bauüberwacher soll über Erfahrungen auf diesem Gebiet
verfügen.
Anforderungen an den
Baugrundgutachter
804.4110, Abschnitt 12, Absatz 2, Erstellen für Gründung u.
Hinterfüllung
Der Baugrundgutachter soll über Erfahrungen auf diesem Gebiet
verfügen.
Überwachung bei großen Verformungen
804.4110, Abschnitt 12, Absatz 3 - bei großer Verformung geben zusätzlich die Werte in 804.4111, Abschnitt 3, Absatz 4,
Tabelle 1 Anhaltspunkte
Der Baugrundgutachter soll über Erfahrungen auf diesem Gebiet
verfügen, insbesondere auch über mögliche Auswirkungen auf
den Bahnbetrieb
Abnahme der Hilfsbrücke
804.4110, Abschnitt 14, Absatz 1 - für Inspektionen und Abnahmen vor Inbetriebnahme sind 804.8001, Abschnitt 7 und
804.8002, Abschnitte 4 bzw. 7 zu beachten.
Betriebsfreigabe
804.4110, Abschnitt 14, Absatz 2 - Betriebsfreigabe erfolgt
nach Abnahme durch Bauüberwacher Bahn
Fachliche Unterstützung für den Hilfsbrückeneinbau
804.4110, Abschnitt 14, Absatz 3 - Bei Erfordernis Hinzuziehen einer fachlichen Unterstützung nach 804.8001, Abschnitt 7,
Absatz 4, Punkte 1-3
Ingenieur mit mind. folgenden Erfahrungen:
+ 3 Jahre Berufserfahrung im Brücken- bzw. konstruktiven Ingenieurbau
+ Tragwerksplanung
+ Standsicherheitsberechnung
+ Bauwerksinstandsetzung
Fachliche Unterstützung für Schweißnähte
Abnahme von Schweißnähten an den Unterkonstruktionen und
Verbauten. Mitarbeiter muss Schweißfachingenieur sein und
eine Zulassung zur Abnahme vorlegen können (Zulassung
Gutachter beim EBA sowie Güteprüfdienst OE VQB22 der DB
AG)
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Schienenschweißung &
Spannungsausgleich
Spannungsausgleich nach Modul 824.5010
Die Bauüberwachung wird durch einen qualifizierten Mitarbeiter
gemäß Modul 824.5010 1(4) wahrgenommen. Nach 804.4110
muss zur Inbetriebnahme bei schwimmender Lagerung der
Hilfsbrücke (Regelfall) das Gleis im Bereich der HB verschweißt
sein.
824.5010V02 und Abnahmeniederschrift nach Ausbau HB für
Oberbau (VOB-Abnahme) nach 824.8010 (Umbau) alt 824.8001
sind auszustellen.
Oberbauabnahme
Betriebsfreigabe beinhaltet Oberbauabnahme. Wenn GSM /
USM - Einsatz notwendig, Beurteilung MKS erforderlich. (Nur
mit Ausbildung MKS nach 046.2552).
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