P r e s s e m i t t e i l u n g Bürgermeister Knut vom Bovert zum I

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P r e s s e m i t t e i l u n g Bürgermeister Knut vom Bovert zum I
P r e s s e m i t t e i l u n g
22. Juli 2013
Bürgermeisterr Knut vom Bovert zum Interview mit Sven
S
M. Kü
übler,
Westdeutsche Zeitung
eitung vom 18. Juli 2013:
Investition in wichtiges Infrastrukturprojekt ist keine Verschwendung!
Verschwendung
In Reaktion auf das Interview von Sven M. Kübler vom 18. Juli 2013,
2013 in dem er den
Kreuzungsausbau „Polnische Mütze“ kritisiert, und auf frühere Äußerungen zur Gewerbesteuer
erlaubt sich Bürgermeister Knut vom Bovert folgende Klarstellungen.
1. Kreuzungsausbau
Bei dem Kreuzungsausbau „Polnische Mütze“ handelt es sich um ein unverzichtbares
Infrastrukturprojekt
kturprojekt und mitnichten eine Verschwendung von Steuergeldern.
Sowohl im Kreuzungsbereich als auch an den beiden Autobahnanschlussknoten Haan-Ost
Haan
bestehen
estehen insbesondere in den Hochlastzeiten bereits heute massive Verkehrsbelastungen, die
zu Leistungsfähigkeitsengpässen an nahezu allen angebundenen Straßenästen führen. Lediglich
die Autobahnabfahrten weisen keine Rückstauereignisse auf.
Laut Herrn Kübler passieren täglich 8000 Fahrzeuge die Kreuzung. Diese Zahl steht im
Widerspruch zu den Ergebnisse des Verkehrsgutachtens, das die Stadt im Rahmen der
Aufstellung des Bebauungsplanes zum 2. Bauabschnitt des Technologieparks Haan / NRW (BP
168) erarbeiten ließ,, in dessen Rahmen auch die aktuellen Verkehrsbelastungen zur Polnischen
Mütze erhoben wurden. Die Zählungen erfolgten im November 2011 und weisen für die
Gruitener Straße eine Verkehrsbelastung von 9.000 KFZ/24h, für die Gräfrather Straße von
12.000
00 KFZ/24h, für die Elberfelder Straße Süd von 11.400 KFZ/24h und für die Elberfelder
Straße Nord von 5.600 KFZ/24h nach.
Die mangelhafte Situation wird sich zukünftig verschärfen. Der allgemeine Kfz-Verkehr
Kfz
wird
europaweit auch in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Durch die Entwicklung von
Gewerbegebieten auf Haaner (Technologiepark),
(Technologiepark) Solinger (Fürkeltrath) und Wuppertaler
Stadtgebiet (Vohwinkel) wird das Verkehrsaufkommen gerade an den drei genannten
Knotenpunkten erheblich
ich zunehmen. Laut Verkehrsgutachten (Prognosefall
Prognosefall mittlere
Nutzungsdichte) kann sich die Belastung um 2.950 KFZ-Fahrten
Fahrten am Tag erhöhen.
Weitere Ansiedlungen technologieorientierter Unternehmen mit hohem
Gewerbesteuerpotential sind für die Stadt Haan angesichts der Haushaltssituation und des
Investitionsstaus der öffentlichen Infrastruktur unerlässlich. Die wirtschaftlich sinnvolle
Investition wird von Bund und Land NRW durch die komplette Übernahme der Baukosten
ausdrücklich unterstützt.
Fazit:
Es geht nicht darum, Finanzmittel für „Autofahrer auszugeben“, sondern die verkehrliche
Erschließung des Technologieparks, des Industrieparks Haan-Ost sowie den Verkehrsfluss auf
der K 20 n zu verbessern, um dadurch die Ansiedlung von Unternehmen zu ermöglichen,
Gewerbesteuererträge und die Zahl der Arbeitsplätze zu erhöhen.
2. Gewerbesteuerhebesatz
Die Anhebung der Gewerbesteuer – von Herrn Kübler als Motiv vorgebracht, seinen Bürositz
nach Monheim zu verlagern - ist kein wünschenswerter, aber notwendiger Schritt, wenn man
die finanzielle Situation durch Mehreinahmen verbessern will, um beschlossene Investitionen
wie den politisch gewollten Neubau des Gymnasiums zu finanzieren.
Mit dem vom Rat am 4. Juni 2013 nahezu einstimmig beschlossenen Gewerbesteuerhebesatz
von 411 liegt die Stadt Haan nach wie vor im Mittelfeld und ist konkurrenzfähig, da bei
Unternehmensansiedlungen auch andere Faktoren wie Lage, Flächenverfügbarkeit und Preise
für Gewerbeland eine sehr wichtige Rolle spielen.
Die Anhebung der Gewerbesteuer ist vertretbar, da sich die tatsächliche Mehrbelastung in
einer überschaubaren Größenordnung bewegt. Die Situation in Monheim ist in Haan so nicht
gegeben und kann aus den verschiedensten Gründen auch nicht herbeigeführt werden. Auch
die Flächen in Monheim sind endlich.
Für die politisch Interessierten zur Gewerbesteuer:
Bei einem Unternehmen mit einem Gewerbeertrag z.B. von 100.000 €
- wobei der Gewerbeertrag sich aus dem Unternehmensgewinn mit Kürzungen und
Hinzurechnungen und Berücksichtigung eines rechtsformabhängigen Freibetrages ergibt - fällt
mit Hebesatz von 398 eine Gewerbesteuer von 13.930 € an; mit Hebesatz von 411 sind es
14.385 €. Das entspricht einer Erhöhung um 455 € jährlich oder 37,92 € im Monat.
Der Hebesatz von 411 bedeutet für die Haaner Unternehmen eine tatsächliche Erhöhung der
Gewerbesteuer um 3,27 %.
Letztendlich zahlen von den 3122 in Haan angemeldeten Gewerbebetrieben 601, als rund 19 %
der Betriebe Gewerbesteuer.