P r e s s e m i t t e i l u n g Bürgermeister Knut vom Bovert zum I
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P r e s s e m i t t e i l u n g Bürgermeister Knut vom Bovert zum I
P r e s s e m i t t e i l u n g 22. Juli 2013 Bürgermeisterr Knut vom Bovert zum Interview mit Sven S M. Kü übler, Westdeutsche Zeitung eitung vom 18. Juli 2013: Investition in wichtiges Infrastrukturprojekt ist keine Verschwendung! Verschwendung In Reaktion auf das Interview von Sven M. Kübler vom 18. Juli 2013, 2013 in dem er den Kreuzungsausbau „Polnische Mütze“ kritisiert, und auf frühere Äußerungen zur Gewerbesteuer erlaubt sich Bürgermeister Knut vom Bovert folgende Klarstellungen. 1. Kreuzungsausbau Bei dem Kreuzungsausbau „Polnische Mütze“ handelt es sich um ein unverzichtbares Infrastrukturprojekt kturprojekt und mitnichten eine Verschwendung von Steuergeldern. Sowohl im Kreuzungsbereich als auch an den beiden Autobahnanschlussknoten Haan-Ost Haan bestehen estehen insbesondere in den Hochlastzeiten bereits heute massive Verkehrsbelastungen, die zu Leistungsfähigkeitsengpässen an nahezu allen angebundenen Straßenästen führen. Lediglich die Autobahnabfahrten weisen keine Rückstauereignisse auf. Laut Herrn Kübler passieren täglich 8000 Fahrzeuge die Kreuzung. Diese Zahl steht im Widerspruch zu den Ergebnisse des Verkehrsgutachtens, das die Stadt im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zum 2. Bauabschnitt des Technologieparks Haan / NRW (BP 168) erarbeiten ließ,, in dessen Rahmen auch die aktuellen Verkehrsbelastungen zur Polnischen Mütze erhoben wurden. Die Zählungen erfolgten im November 2011 und weisen für die Gruitener Straße eine Verkehrsbelastung von 9.000 KFZ/24h, für die Gräfrather Straße von 12.000 00 KFZ/24h, für die Elberfelder Straße Süd von 11.400 KFZ/24h und für die Elberfelder Straße Nord von 5.600 KFZ/24h nach. Die mangelhafte Situation wird sich zukünftig verschärfen. Der allgemeine Kfz-Verkehr Kfz wird europaweit auch in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Durch die Entwicklung von Gewerbegebieten auf Haaner (Technologiepark), (Technologiepark) Solinger (Fürkeltrath) und Wuppertaler Stadtgebiet (Vohwinkel) wird das Verkehrsaufkommen gerade an den drei genannten Knotenpunkten erheblich ich zunehmen. Laut Verkehrsgutachten (Prognosefall Prognosefall mittlere Nutzungsdichte) kann sich die Belastung um 2.950 KFZ-Fahrten Fahrten am Tag erhöhen. Weitere Ansiedlungen technologieorientierter Unternehmen mit hohem Gewerbesteuerpotential sind für die Stadt Haan angesichts der Haushaltssituation und des Investitionsstaus der öffentlichen Infrastruktur unerlässlich. Die wirtschaftlich sinnvolle Investition wird von Bund und Land NRW durch die komplette Übernahme der Baukosten ausdrücklich unterstützt. Fazit: Es geht nicht darum, Finanzmittel für „Autofahrer auszugeben“, sondern die verkehrliche Erschließung des Technologieparks, des Industrieparks Haan-Ost sowie den Verkehrsfluss auf der K 20 n zu verbessern, um dadurch die Ansiedlung von Unternehmen zu ermöglichen, Gewerbesteuererträge und die Zahl der Arbeitsplätze zu erhöhen. 2. Gewerbesteuerhebesatz Die Anhebung der Gewerbesteuer – von Herrn Kübler als Motiv vorgebracht, seinen Bürositz nach Monheim zu verlagern - ist kein wünschenswerter, aber notwendiger Schritt, wenn man die finanzielle Situation durch Mehreinahmen verbessern will, um beschlossene Investitionen wie den politisch gewollten Neubau des Gymnasiums zu finanzieren. Mit dem vom Rat am 4. Juni 2013 nahezu einstimmig beschlossenen Gewerbesteuerhebesatz von 411 liegt die Stadt Haan nach wie vor im Mittelfeld und ist konkurrenzfähig, da bei Unternehmensansiedlungen auch andere Faktoren wie Lage, Flächenverfügbarkeit und Preise für Gewerbeland eine sehr wichtige Rolle spielen. Die Anhebung der Gewerbesteuer ist vertretbar, da sich die tatsächliche Mehrbelastung in einer überschaubaren Größenordnung bewegt. Die Situation in Monheim ist in Haan so nicht gegeben und kann aus den verschiedensten Gründen auch nicht herbeigeführt werden. Auch die Flächen in Monheim sind endlich. Für die politisch Interessierten zur Gewerbesteuer: Bei einem Unternehmen mit einem Gewerbeertrag z.B. von 100.000 € - wobei der Gewerbeertrag sich aus dem Unternehmensgewinn mit Kürzungen und Hinzurechnungen und Berücksichtigung eines rechtsformabhängigen Freibetrages ergibt - fällt mit Hebesatz von 398 eine Gewerbesteuer von 13.930 € an; mit Hebesatz von 411 sind es 14.385 €. Das entspricht einer Erhöhung um 455 € jährlich oder 37,92 € im Monat. Der Hebesatz von 411 bedeutet für die Haaner Unternehmen eine tatsächliche Erhöhung der Gewerbesteuer um 3,27 %. Letztendlich zahlen von den 3122 in Haan angemeldeten Gewerbebetrieben 601, als rund 19 % der Betriebe Gewerbesteuer.