Spanien - Deutschland

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Steuerberatung
Tax Accountancy | Consulting
Spanien - Deutschland
Belastungsvergleich
bei der
Einkommensteuer
Rechtsstand
Oktober 2009
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Einkommensteuerbelastungsvergleich
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SteuerbelastungsvergleichEinkommensteuer
Einkommensteuer
Memorandum
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Einkommensteuerbelastungsvergleich
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Inhaltsverzeichnis
1.1
Übersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
1.
Ausgesuchte neue Regelungen in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
1.1
Der allgemeine Steuertarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
1.2
Grundzüge der Abgeltungsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
1.3
Quellensteuerabzug bei der Abgeltungsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
1.4
Steuerliche Verlustvorträge dürfen nicht mehr vererbt werden . . . . . . . . . . . . . . . . 7
1.5
Schulgeldzahlungen für den Besuch von Privatschulen im Ausland sind
Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
2.
Grundzüge des Einkommensteuergesetzes in Spanien . . . . . . . . . . . . . 8
2.1
Duale Gestaltung der Einkommenbesteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
2.2
Verpflichtungen zur Abgabe der Steuererklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
2.3
Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2.3.1 Freibetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2.3.2 Reinvestition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2.3.3 Über 65 Jahre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2.3.4 Eine weitere selbstgenutzte Wohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
2.4
Besteuerungsunterschiede zwischen Residenten und Nicht-Residenten . . . . . . . . 13
2.5
Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
3.
Haftungshinweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
4.
Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
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Einkommensteuerbelastungsvergleich
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1.1
Übersicht
Deutschland
Spanien
Die
Einkommensteuerbelastung beginnt
bei einem Betrag von 17.360,00 € mit
einer Versteuerungsrate von 24 %.
Sie steigert sich dann auf 28 % (bis
32.360,00 €), über 37 % (bis 52.360,00 €)
bis zum
Spitzensteuersatz von
43 %
Der Grenzsteuerbetrag bei der Einkommensteuer beträgt in Deutschland 45 %.
(42 % zzgl. 3 % „Reichensteuer“).
Er greift bei Ledigen (Grundtarif) ab
einem zu versteuernden Einkommen von
250.001,00 € / bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden (Splitting­tabelle)
ab einem Einkommen von 500.001,00 €.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 %
der festzusetzenden Einkommensteuer.
Die Kirchensteuer liegt bei 8 % oder 9 %
der festzusetzenden Einkommensteuer.
Mithin beträgt die Gesamtsteuerbelastung bei einer Kirchensteuer von 8 % insgesamt 51,08 %, bei einer Kirchensteuer
von 9 % ist der
Spitzensteuersatz
51,53 %
Seit
Seit
dem 01.01.2007 wird auf bestimmte
Erträge wie Dividenden, Zinsen und
Versicherungsleistungen ein einheitlicher
Besteuerungssatz von
18 %
erhoben. Dieser Satz wird ebenfalls für
bestimmte Vermögensmehrungen durch
z.B. Veräußerungen von Immobilien
(gilt für Residente und Nichtresidente)
angewendet.
Es ist hier in der heutigen Zeit sicher
erwähnenswert, dass – unter bestimmten
Voraussetzungen – es auch eine Verlustkompensierung über einen Zeitraum von
4 Jahren geben kann.
dem 01.01.2009 wird die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte grundsätzlich aus der einheitlichen Besteuerung
des Einkommens des Anlegers herausgelöst. Die privaten Kapitaleinkünfte werden
gesondert mit einem Einkommensteuersatz von einheitlich 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
belegt. die Belastung beträgt dann
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27,82 %
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Einkommensteuerbelastungsvergleich
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Wer dir das Geld aus der Tasche zieht, muss nicht unbedingt ein Taschendieb sein.
1.
Ausgesuchte neue Regelungen in Deutschland
1.1 Der allgemeine Steuertarif
Der Grenzsteuerbetrag bei der Einkommensteuer beträgt in Deutschland 45 Prozent
(42 Prozent zzgl. 3 Prozent „Reichensteuer“).
Er greift bei Ledigen (Grundtarif) ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.001,00
Euro / bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden (Splittingtabelle) ab einem Einkommen von 500.001,00 Euro.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der festzusetzenden Einkommensteuer.
Die Kirchensteuer liegt bei 8 oder 9 Prozent der festzusetzenden Einkommensteuer.
Mithin beträgt die Gesamtsteuerbelastung bei einer Kirchensteuer von 8 Prozent insgesamt 51,08 Prozent und bei einer Kirchensteuer von 9 Prozent insgesamt 51,53 Prozent.
Die Grundzüge des recht umfangreichen Einkommensteuergesetzes mit den verschiedenen Sondervorschriften bitten wir bei Ihrem Steuerberater in Deutschland nachzufragen. Die Detailkenntnisse sind bei dem von uns behandelten Thema nicht relevant.
1.2 Grundzüge der Abgeltungsteuer
Seit 01.01.2009 wird die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte grundsätzlich aus der
einheitlichen Besteuerung des Einkommens des Anlegers herausgelöst. Die privaten
Kapitaleinkünfte werden gesondert mit einem Einkommensteuersatz von einheitlich 25
% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belegt. Die Besteuerung erfolgt
regelmäßig in Form des Kapitalertragsteuerabzugs mit abgeltender Wirkung. Deshalb
müssen die Kapitaleinkünfte im Rahmen der Einkommensteuerklärung grundsätzlich
nicht mehr angegeben werden.
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Einkommensteuerbelastungsvergleich
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Soweit allerdings ein Steuereinbehalt nicht oder nicht in korrekter Höhe erfolgt ist, sind
die Kapitaleinkünfte weiterhin im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu erklären,
unterliegen aber auch dem gesonderten Einkommensteuertarif von 25 %.
Der Umfang der Kapitaleinkünfte ist ab 2009 deutlich ausgeweitet. Gewinne aus der
Veräußerung privater Kapitalanlagen zählen - unabhängig von der bisherigen 1-jährigen Veräußerungsfrist - ebenso wie Stillhalteprämien bei Optionsgeschäften zu den
steuerpflichtigen Kapitaleinkünften. Die besonderen Regelungen zu Finanzinnovationen
werden somit hinfällig, da sowohl laufende Erträge, als auch Wertsteigerungen von
Kapitalanlagen in jedem Fall der Besteuerung unterliegen.
Infolge der Herauslösung der Kapitaleinkünfte aus der allgemeinen Einkommenbesteuerung kommt es zugleich zu einer Isolierung etwaiger Verluste aus Kapitalanlagen,
die grundsätzlich nicht mehr mit Einkünften anderer Einkunftsarten verrechnet werden
dürfen. Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur noch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Andere negative Kapitaleinkünfte dürfen nur noch mit positiven
Kapitaleinkünften - einschließlich Gewinnen aus Aktienverkäufen - verrechnet werden.
Nicht ausgeglichene Verluste werden in das nächste Kalenderjahr vorgetragen.
Negative Kapitalerträge sind von den Kreditinstituten im Rahmen der Berechnung der
einzubehaltenden Kapitalertragsteuer zu berücksichtigen , d.h. ein Steuerabzug erfolgt
erst, wenn die bei der auszahlenden Stelle erzielten positiven Kapitalerträge, die negativen des Kapitalanlegers übersteigen. Verluste können nur mit positiven Kapitalerträgen,
die bei einer anderen Stelle erzielt werden, verrechnet werden, wenn der Kapitalanleger
bis zum 15.12. des laufenden Jahres eine Verlustbescheinigung beantragt. In diesem
Fall werden auf Antrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung die positiven Kapitaleinkünfte um den bescheinigten Verlust gemindert.
Durch das neue Gesetz wird zudem ab 2010 die Möglichkeit einer Verlustverrechnung
zwischen Ehegatten eingeräumt.
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