Ausstellung des Personalausweises(Carta d´identità) /Duplikates
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Ausstellung des Personalausweises(Carta d´identità) /Duplikates
Ausstellung des Personalausweises(Carta d´identità) /Duplikates Anleitungen und Voraussetzungen Bei der carta d´identità handelt es sich um einen Personalausweis, der sowohl zum Aufenthalt in Deutschland (Art. 2 des Deutschen Zuwanderungsgesetzes) als auch zur Wahrnehmung der Freizügigkeit innerhalb der EU berechtigt. Die Länder in denen der Ausweis gültig ist, sind auf der Seite www.poliziadistato.it/articolo/1869/ aufgeführt. Der Personalausweis kann ausschließlich italienischen Staatsbürgern ausgestellt werden, die im italienischen Einwohnermeldeamt des Konsulats (AIRE) gemeldet sind. Dieser Gültigkeitsdauer des Ausweises richtet sich nach dem Alter des Antragstellers. 0 bis 3 Jahre (3 Jahre Gültigkeit), von 4 bis 18 Jahren (5 Jahre Gültigkeit) und ab dem 18 Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit). Der Personalausweis kostet in jedem Fall 5,61 Euro (bei Postsendung ist der Betrag vorher zu überweisen und eine Überweisungskopie dem Antrag beizulegen). Der Antrag auf Ausstellung des Personalausweises kann entweder unter vorheriger Terminvereinbarung persönlich oder durch Dritte im Konsulat eingereicht werden, oder auf dem Postweg zugesendet, oder eventuell im Postkasten des Konsulats, der sich im inneren des Eingangsbereich des Konsulats befindet, eingeworfen werden. Der Personalausweis muss immer persönlich vom Besitzer abgeholt werden (Minderjährige in Begleitung mindestens eines Elternteils). Antragsteller die nicht in München ansässig sind haben die Möglichkeit den Antrag mittels einer Konsularischen Vertretung zu stellen. Kontaktdaten und Adressen der Konsularischen Vertretungen in Bayern, wie z.B. in Nürnberg, finden sich auf der Internetseite des Konsulats. In diesem Falle müssen dem Antrag die Vertretungsvollmacht der jeweiligen Vertretung, sowie 3,95 Euro in Briefmarken (lose) beigefügt werden. Die Ausstellung eines Personalausweises kann auch in der jeweiligen Gemeinde, in der der Antragssteller gemeldet ist, in Italien beantragt werden. Duplikat Die Ausstellung eines Duplikats kann ausschließlich im Falle von Verlust, Diebstahl oder der Beschädigung des gültigen Ausweises beantragt werden. In diesen Fällen muss dem Antrag eine Verlust-/Diebstahlsanzeige des Ausweises (soweit bekannt muss die Nummer des Ausweises auf diesem angegeben sein) oder der beschädigte Ausweis beigefügt werden. Die Ausstellungskosten belaufen sich in diesem Falle auf 10,77 Euro. Bei Zusendung mit der Post sind diese vorher zu Überweisen und die Überweisungskopie dem Antrag anzuheften. Vorzulegende Dokumente/Unterlagen: a) Antragsformular auf Ausstellung des Personalausweises komplett ausgefüllt, unterschrieben und mit gültiger Telefonnummer und E-mail versehen; b) Ausweiskopie des Antragstellers auf dem Foto, Unterschrift und Ausstellungsdatum ersichtlich sein müssen; Bei Anträgen für Minderjährige sind ebenfalls die Ausweiskopien beider Elternteile beizulegen. c) Vier biometrische Passbilder d) Überweisungskopie (im Falle, dass die Antragstellung nicht im Konsulat erfolgt) von 5,61 Euro (normale Ausstellung) oder 10,77 Euro (Duplikat). Die Bezahlung der Gebühr kann entweder an der Kasse des Konsulats getätigt werden, oder mittels Überweisung auf das Konto des Konsulats. Kontodaten: Empfänger: Consolato Generale d’Italia Monaco di Baviera, Hypovereinsbank, IBAN: DE86 700 202 700 010 177 870, SWIFT: HYVEDEMMXXX, Verwendungszweck: Carta d’Identità …… (Name, Nachname, Geburtsdatum); e) Meldebescheinigung der gesamten Familie falls die Adresse geändert und dies noch nicht dem Einwohnermeldeamt des Konsulats mitgeteilt wurde. f) Sollten der Antragsteller Mutter/Vater minderjähriger Kinder, einschließlich außerehelich geborenen Kinder, sein, ist eine Einwilligungserklärung des jeweils anderen Elternteils (auch wenn die Elternteile geschieden sind, getrennt leben, oder nie verheiratet waren) unbedingt beizulegen, sowie dessen Ausweiskopie (beidseitig). Wenn die Kinder nicht im Konsulat registriert sind, wird in jedem Fall eine Geburtsurkunde benötigt auf der die Elternteile des Kindes aufgeführt sind. Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben, ist ein Schreiben des Jugendamtes oder Gerichts dem Antrag beizulegen. Im Falle der Verweigerung der Einwilligung des anderen Elternteils: - Erstatzerklärung des Antragstellers auf der dieser begründet, warum das Vorlegen der Einwilligungserklärung nicht möglich ist, sowie eine aktuelle Adresse des anderen Elternteils und jedwedes Dokument, das vorhandene/nicht vorhandene Unterhaltszahlungen belegt. WICHTIG: Die Ausstellung des Personalausweises kann erst ca. 8 Wochen nach Anmeldung in unserem Einwohnermeldeamt (uff. AIRE) beantragt werden und ist von der Genehmigung der jeweils zuständigen italienischen Gemeinde abhängig. WICHTIG Das Generalkonsulat lehnt jede Verantwortung für Dokumente und/oder Geld ab, die mit der Post versendet, oder in das Postfach des Konsulats gelegt werden ab. ACHTUNG: Sollte der Antrag unvollständig abgegeben oder zugestellt werden, behält es sich das Personalausweisbüro vor, diesen nicht zu bearbeiten, sondern umgehend zu archivieren oder an den Antragsteller zurückzusenden. ACHTUNG: Anträge auf Personalausweise dürfen nicht zusammen mit Anträgen auf Anmeldung im Einwohnermeldeamt des Konsulats versendet werden, ebenso müssen Unterlagen, die andere Abteilungen des Konsulats betreffen (Heiratsurkunden, Anerkennungen, etc.) gesondert an diese gesendet werden.