Tollwut - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Tollwut - Landratsamt Schwarzwald-Baar
Merkblatt
Tollwut
Erreger:
Tollwut ist eine von Säugetieren und Vögeln auf den Menschen übertragene lebensbedrohliche
Infektionskrankheit. Der Erreger ist das Tollwut-Virus (=Rabiesvirus).
Reservoir:
Tollwuterreger kommen hauptsächlich bei Wildtieren (Fuchs, Wolf, Waschbär), aber auch bei
Insektenfressern (Igeln) sowie bei Hunden, Katzen, Rindern und Pferden und Fledermäusen vor.
Gefährdet sind deshalb besonders Förster, Landwirte, Jäger, Tierärzte und ähnliche Berufsgruppen. Hauptüberträger weltweit ist der (verwilderte) Hund. In Deutschland kommt es nur zu vereinzelten Fällen, der letzte Fall (Fuchs) war 2006 in der Nähe von Mainz. Weltweit beträgt die
Zahl der Todesfälle ca. 55 000 jährlich.
Infektionsweg:
Die Übertragung auf den Menschen erfolgt über den Speichel, am häufigsten durch den Biss eines infizierten Tieres. Eine Gefahr besteht auch bei Kratzverletzungen (Katze, Hund) oder,
wenn man sich nach Kontakt mit einem infizierten Tier mit ungewaschenen Händen die Erreger
in die Augen reibt. Etwa 20-50 % der Gebissenen erkranken an Tollwut. Erkrankte Tiere fallen
meistens durch ihr verändertes Verhalten auf: Sie haben oft Gehstörungen und lassen die übliche Scheu vermissen. Aus ihrem Maul kann Schaum dringen, die Schreckhaftigkeit und Bissigkeit
nehmen zu.
Inkubationszeit:
Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 10 Tage - 8 Wochen.
Je näher sich die Eintrittspforte am Gehirn befindet, desto kürzer die Inkubationszeit. Deshalb
sind Bisse im Gesichtsbereich oder in der Nähe des Rückenmarks besonders gefährlich.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch erfolgt nicht.
Symptome:
Die Erkrankung verläuft in drei Stadien:
1. Stadium: Fieber, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Husten, leichte
Reizbarkeit, Lichtempfindlichkeit.
2. Stadium: Hyperaktivität, Muskelzuckungen, Krämpfe, Angstgefühl, Unruhe, Depressionen,
Wasserscheu.
3. Stadium: Fortschreitende Lähmungen. Der Patient fällt ins Koma und stirbt durch die Lähmung der Atmung.
Eine Tollwutinfektion endet sobald die ersten Symptome aufgetreten sind fast immer tödlich
entweder im 2. oder im 3. Stadium.
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Therapie:
Nach Biss oder Kontakt eines tollwutverdächtigen oder tollwütigen Tieres ist eine sofortige Säuberung der Bisswunde oder Kontaktstelle mit Seifenwasser und Desinfektion mit 70%igem Alkohol (notfalls Schnaps) nötig. Schon bei leichten Kratzern oder Schleimhautkontakt muss unverzüglich eine Impfung bzw. die Gabe eines Antiserums erfolgen. Ansonsten ist die weitere Behandlung symptomatisch: Völlige Ruhe, Lichtabschwächung, Intensivbehandlung.
Erregernachweis:
Der Erregernachweis ist im Speichel, Nasensekret, Urin oder Hirnflüssigkeit möglich.
Impfung:
Eine Impfprophylaxe ist nur für Personen erforderlich, die gehäuft Wildkontakt haben (Förster,
Jäger) oder Auslandsreisen als Rucksacktouristen unternehmen.
Impfprophylaxe mit 3 Impfungen an den Tagen 0, 7 und 21.
Nach Exposition: aktive Impfungen an den Tagen 0, 3, 7, 14, 30 und 90 + passive Impfung
simultan mit Immunglobulinen. Zusätzlich sollte auch an eine Tetanusimpfung gedacht werden.
Zur Bekämpfung der Infektion bei Wildtieren werden in den Wäldern Impfköder ausgelegt. Haustiere (Hunde und Katzen) müssen geimpft werden, der Fuchsbestand ist zu dezimieren.
Maßnahmen für Erkrankte und Kontaktpersonen:
Da eine Ansteckung von Mensch zu Mensch nicht möglich ist, müssen keine besonderen Maßnahmen berücksichtigt werden.
Maßnahmen bei Ausbrüchen:
Bei einer Erkrankung ist umgehende das Gesundheitsamt zu benachrichtigen, damit geeignete
Maßnahmen eingeleitet und weitere Erkrankungen verhindert werden können.
Vorbeugende Maßnahmen:
Wildtiere, vor allem Füchse, sollten nicht gestreichelt oder gefüttert werden.
Meldepflicht:
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1m Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod meldepflichtig.
Gemäß § 7 IfSG ist der direkte oder indirekte Nachweis des Rabiesvirus vom Labor meldepflichtig.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: Sept. 2015