Achtung Falle!
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Achtung Falle!
Plus Im Das Magazin für Leben und Geld Ausgabe 3/2013 Achtung Falle! Wir zeigen Ihnen, wie Sie Kostenfallen umgehen – im Internet, auf Reisen und bei neuen Verträgen Meins? Deins? Unsers! Besitzen war gestern NEU ne: jetzt auch onli org www.im-plus. Spare in der Zeit, so hast du in der Not 12 Grundregeln für finanziellen Wohlstand Über Geld spricht man nicht – oder doch? Warum Sie mit Kindern über Geld reden sollten EDITORIAL Liebe Leser, buchen Sie Ihre Reisen online über ein Internet-Portal oder offline im Reisebüro? Neulich meinte ich bei der Online-Buchung eines Flugs ein besonderes Schnäppchen gemacht zu haben – bis ich dann feststellte, dass ich unbemerkt für meine Platzreservierung einen Zuschlag zahlen musste. Das World Wide Web – ein Reich der unbegrenzten Vergleichsmöglichkeiten, der scheinbaren Transparenz und günstigen Preise? Eher nicht – angesichts von 5 Millionen Internetnutzern, die in die Online-Kostenfalle getappt sind, wurde am 1. August 2012 ein Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Abofallen im Internet eingeführt. Doch nicht nur im Internet lauern Kostenfallen, auch beim Stromanbieterwechsel oder im Urlaub heißt es leider allzu häufig „Achtung Falle!“(Seite 6 – 9). Besonders wenn es um die Finanzen geht, ist es für Eltern nicht immer leicht, die richtigen Worte oder Argumente zu finden. Dabei ist es wichtig, schon frühzeitig mit Kindern über Geld zu reden, gerade wenn es knapp ist. Eine Familientherapeutin gibt Ihnen wichtige Tipps für den Familienalltag (Seite 10 –11). „Mein Haus, mein Auto, mein Boot“ – das scheint momentan nicht mehr angesagt zu sein. Der Trend geht zur „Sharing Economy“, hier gilt „teilen statt haben“. Organisiert wird das kollektive Teilen oder Tauschen über Internetplattformen. Wir haben für Sie eine kleine Auswahl zusammengestellt (Seite 5). Gudrun Scheller-Hesch, Sitftung Deutschland im Plus I N H A LT Zwölf Grundregeln für finanziellen Wohlstand Cartoon Meins? Deins? Unsers! Achtung Falle! Über Geld spricht man nicht – oder doch? Gewinnspiel und Sudoku 3 4 5 6 10 12 Zwölf Grundregeln für finanziellen Wohlstand 3. Regel: Spare in der Zeit, so hast du in der Not Von meinem Exchef hatte ich jahrelang nichts gehört. Vor einigen Wochen rief Herr Taschner aus heiterem Himmel an. Er habe im Internet von meinen aktuellen beruflichen Tätigkeiten gelesen und wolle mal mit mir plaudern. Schon nach kurzer Zeit war klar, dass er nicht nur ein nettes Gespräch mit mir suchte. Er hoffte, vielleicht von mir Hilfe bei der Suche nach einem neuen Job zu bekommen. Er war am Ende. Die Firma, bei der er zuletzt als Geschäftsführer tätig war, ist von einem amerikanischen Unternehmen aufgekauft worden. Im Rahmen der Umstellungen wurden reihenweise Mitarbeiter und Führungskräfte entlassen. Herrn Taschner hat es auch getroffen. Sein noch nicht bezahltes Haus musste er verkaufen. Die Frau murrt, weil der teure Wagen nicht mehr vor der Tür steht. Die studierende Tochter ist sauer, weil es mit Vaters großzügigen Zuwendungen vorbei ist. Ich kenne meinen Exchef aus seinen besten Zeiten. Wir waren beide IT-Spezialisten in einem erfolgreichen deutschen Software-Haus. Geld spielte damals bei Computerfachleuten keine Rolle. Wir bekamen im Vergleich zu anderen Menschen fast utopische Gehälter, flogen in der Business Class zwischen den großen Städten dieser Welt hin und her, stiegen in Fünf-Sterne-Hotels ab und speisten mit unseren Kunden nur in den feinsten Restaurants. Wir waren, was man damals »Yuppies« nannte. Die Zeiten haben sich geändert! Heute werden IT-Profis zwar immer noch gut bezahlt, aber in unserem Alter gilt man als viel zu alt, um mit den technischen Veränderungen der Systeme mithalten zu können. Als ehemaliger Geschäftsführer hat Herr Taschner ohnehin längst den Kontakt zur Technik verloren. Auch als Führungskraft entspricht er nicht mehr dem Image »jung, dynamisch, erfolgreich«. Er ist ein alternder Mann, den eine Fusion auf die Straße gesetzt hat. Zu jung für die Rente und zu alt für die Arbeitgeber. Ähnlich geht es Edith. Sie war Chef-Assistentin eines Abteilungsleiters. Eine Reorganisation des Unternehmens fegte sie aus ihrem scheinbar so sicheren Job. Auch sie gehört mit fast 50 Jahren plötzlich zum alten Eisen. Sie hält sich mit Verträgen bei Zeitarbeitsfirmen gerade noch über Wasser. Ihre schöne Wohnung musste sie ebenso aufgeben wie Herr Taschner sein Haus. Beide hatten zu guten Zeiten aus dem Vollen gelebt. Beide hatten sich darauf verlassen, dass es mit ihren Top-Gehältern immer so weitergehen würde. Beide werden nun mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Jobs doch nicht so sicher waren wie geglaubt und dass sie nicht mehr gefragt sind. Lesen Sie auch beim Zahnarzt oder Friseur so gerne die Klatsch-Zeitschriften? Kennen Sie nicht auch die Geschichten von ehemals erfolgreichen Schlagerstars, die irgendwann so verarmt sind, dass sie notgedrungen beim Schlussverkauf in Möbelhäusern singen müssen? Schütteln Sie nicht auch manchmal den Kopf über ehemalige Millionäre, die als Sportler auch noch Werbeverträge hatten und eigentlich materiell jenseits von allen Sorgen in Florida am Strand liegen könnten, aber leider in Armut versunken sind? Ein altes niederländisches Sprichwort sagt: »Der Sommer muss gewinnen, was der Winter verbrauchen wird.« Übertragen auf unsere heutige Zeit bedeutet das, dass wir in guten Zeiten immer auch vorsorgen sollten für mögliche schlechte Zeiten. Wir können uns heutzutage nicht mehr auf wirklich sichere Arbeitsplätze verlassen. Auch die Sicherheit des Rentensystems steht immer wieder zur Debatte. Liebe Leserin, lieber Leser, die drei ersten Sprichwörter zum Thema Geld beziehen sich alle auf die Kunst des Sparens: „Wohlstand fängt mit Sparen an“, „Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert“ und „Spare in der Zeit, so hast du in der Not“. Wer sparen kann, baut sich Wohlstand auf. Wer nicht sparen kann, gerät unter Umständen schnell in Probleme. Die in den Sprichwörtern manifestierten Erfahrungen unserer Großeltern und Urgroßeltern gelten auch heute noch! Hedwig Kellner Im nächsten Heft: Reiche Tanten können lange leben Hedwig Kellner Die Kunst, mit meinem Geld auszukommen 5. Auflage 2011, 160 Seiten ISBN: 978-3-485-05044-9 12,99 EUR*D/ 13,40 EUR*A / 19,90 CHF nymphenburger CARTOON Peter Gaymanns Cartoons erscheinen re gelmäßig in Zeitschriften wie der Bunten, Maxima, taz oder dem Zeit-Magazin. Besonders die seit Jahrzehnten in der Brigitte veröffentlichten „Paar Probleme“ haben ihn bekannt gemacht. Seine schönsten Cartoons erscheinen nun in ImPlus. Meins? Deins? Unsers! Sharing Economy ist der neue Trend im Internet. Besitzen war gestern, heute wird geteilt. Und glaubt man den zahlreichen Online-Portalen, gibt es nichts, was sich nicht verleihen oder tauschen lässt: Kleidung, Lebensmittel, Werkzeug, das Auto oder sogar die eigene Wohnung. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Plattformen vor und erklären, worauf Sie achten müssen – denn das Tauschen und Teilen birgt auch Risiken. Mehr borgen, weniger kaufen! Warum eine Bohrmaschine kaufen, die man nur einmal braucht? Man könnte sie doch auch im Bekanntenkreis ausleihen. Das haben sich auch die Gründer der Plattform „Why own it“ gedacht: Hier bietet jeder an, was er im Freundeskreis verleihen könnte: eine Skiausrüstung, eine Kinderwiege oder einen Hund für den Spaziergang. Je mehr Bekannte mitmachen, umso größer ist das Angebot. Bestimmte Artikel zu finden, funktioniert ganz simpel: Entdeckt man im Laden z. B. ein interessantes Buch, kann man über den Barcodescan direkt erfahren, ob ein Freund es hat und ausleihen würde. www.whyownit.com www.airbnb.de Wohnungen www.garten-teilen.de Garten www.hitflip.de Filme, Musik, Bücher, Spiele www.maedchenflohmarkt.de Kleidung www.lifethek.de von A bis Z www.tamyca.de Autos Das sollten Sie wissen: Kämpfe stilvoll gegen Verschwendung! Immer wieder neue Klamotten, ohne dass der Kleiderschrank aus allen Nähten platzt? Und das auch noch umsonst oder für wenig Geld? Online-Tauschbörsen wie kleiderkreisel.de machen es möglich. Hier kann man Kleidungsstücken und Accessoires einen zweiten Frühling bescheren und sie tauschen, verkaufen oder verschenken. Modeinteressierte können sich im Forum austauschen, Ideen teilen und sich Tipps einholen. www.kleiderkreisel.de Teller statt Tonne! Auf foodsharing.de werden überschüssige Lebensmittel kostenlos angeboten – Reste von der gestrigen Party, aus der eigenen Bäckerei oder aus dem heimischen Kühlschrank, der leer werden muss, bevor es in den Urlaub geht. Und weil alleine essen sowieso keinen Spaß macht, kann man sich über die Plattform auch zum gemeinsamen Kochen verabreden, um überschüssige Lebensmittel mit anderen zu teilen, statt sie www.foodsharing.de wegzuwerfen. §§ Kein Widerrufsrecht Keine Haftung Wenn Sie bei einer Privatperson etwas kaufen, haben Sie kein Widerrufsrecht, denn der gesetzliche Verbraucherschutz gilt nur für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen – nicht aber für Geschäfte zwischen zwei Verbrauchern. Die Folge: Man ist häufig schlechter abgesichert. Kaufen Sie hingegen bei einem Unternehmen – egal ob online oder vor Ort – können Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Selbst wenn Sie bei einem Produkt Mängel feststellen, haben Sie unter Umständen schlechte Karten: Ein Privatverkäufer ist nicht verpflichtet die Ware zurückzunehmen oder für Ersatz zu sorgen, denn Sie müssen nachweisen, dass die Ware schon beim Erhalt kaputt war. Kaufen Sie hingegen bei einem Unternehmen ein, wird zum Schutz der Verbraucher davon ausgegangen, dass Mängel, die innerhalb der ersten sechs Monate auftreten, schon von Anfang an vorlagen. Anonymität umgehen Viele Portale bieten die Möglichkeit, andere Nutzer zu bewerten. Natürlich sind auch positive Bewertungen kein hundertprozentiger Schutz, aber sie vermitteln eine Vorstellung davon, mit wem man sich einlässt. Vermeiden Sie Zahlungen per Vorauskasse und holen Sie Waren wenn möglich gegen Barzahlung vor Ort ab – so können Sie bereits einen Blick darauf werfen und sicher sein, dass Sie nicht tagelang auf ein Paket warten, das niemals eintreffen wird. Achtung Falle! Die digitale Welt hat uns Kostentreiber wie Roaming-Gebühren oder unfreiwillige Abos beschert. Aber auch wer bewusst Geld sparen will und dazu etwa seinen Stromanbieter wechselt, kann leicht eine böse Überraschung erleben. Kostenfallen lauern überall. So kann man sie vermeiden. von Angelika Finkenwirth Markus Bauer* gehört zu den fünf Millionen Deutschen, die nach Angaben des Sozialforschungsinstituts Infas in den letzten zwei Jahren im Internet in eine Falle geraten sind – in eine Abofalle. Bauer wollte lediglich ein kostenloses Computerprogramm aus dem Netz laden. Angeblich schloss er dabei ein Abo für die Nutzung der Seite „www.top-of-software.de“ ab – für stattliche 96 Euro pro Jahr. Der Hinweis war so unscheinbar auf der Seite versteckt, dass Bauer ihn gar nicht wahrgenommen hatte. Und nicht nur er; reihenweise beschwerten sich Kunden über dieses Geschäftsgebaren. Sie alle wurden erst auf ihren Fehler aufmerksam, als sich ein Inkasso-Unternehmen meldete. Seit Jahren gehören Abofallen zu einer viel beklagten Negativ-Erscheinung im Internet. Nutzer surfen auf Seiten, auf denen man scheinbar kostenlos Kochrezepte oder Horoskope oder andere Dinge herunterladen kann. Ohne es zu merken, schließen sie dabei ein Abo ab, für das sie teuer zahlen sollten. Ein rentabler Markt für die Anbieter, denn immer mehr Menschen erledigen ihre Einkäufe im Internet. Der Umsatz im Internethandel hat sich in den vergangenen fünf Jahren laut einer Studie von TNS Infratest von 10,9 Milliarden Euro auf 27,5 Milliarden Euro mehr als verdoppelt. Ein Button für mehr Sicherheit Auf den Ärger der deutschen Verbraucher hat die Politik reagiert. Seit August 2012 müssen kostenpflichtige Angebote im Internet deutlich gekennzeichnet sein. Ein Button muss den Nutzer direkt vor dem Bestellen auf seine Zahlungspflicht hinweisen – mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“, „kostenpflichtig bestellen“ oder schlicht „kaufen“. Begriffe wie „anmelden“, „bestellen“ oder „Bestellung abgeben“ reichen nicht aus. Erst wer seine Kaufabsicht ausdrücklich durch einen Klick auf diese Schaltfläche bestätigt, schließt den Vertrag ab. Deshalb gilt: Wer eine unberechtigte Forderung erhält, sollte immer mit einem schriftlichen Widerspruch darauf reagieren. Unseriöse Unternehmen setzen darauf, dass Menschen aus Angst oder Unwissenheit eine Rechnung oder Mahnung * Name von der Redaktion geändert begleichen. Ein klarer Widerspruch löst die Sache meist auf. So auch bei Markus Bauer – seit seinem Widerspruch hat sich das Inkasso-Unternehmen nicht mehr gemeldet. Auf Smartphones, die inzwischen in fast jeder Hosen- oder Handtasche zu finden sind, lauern Abofallen hinter kostenlosen Apps. Diese enthalten oft Werbung. Wer darauf klickt, kann unbemerkt ein Abo abschließen. Sichtbar wird das erst auf der Rechnung des Mobilfunkbetreibers, der die Kosten direkt einzieht. Verbraucherschützer raten dazu, vom Netzanbieter eine kostenfreie Drittanbietersperre einzufordern. Dazu hat jeder Handybesitzer laut Telekommunikationsgesetz das Recht. Die Sperre unterbindet alle zusätzlichen Dienste, die neben dem Mobilvertrag Geld kosten. Abofallen im Vorbeigehen Auch auf der Straße kann man in eine Abofalle tappen. Wer glaubt, dass Drückerkolonnen der Vergangenheit angehören, irrt sich. In Fußgängerzonen kann man sie phasenweise immer noch treffen. Sie wenden sich vor allem an junge Erwachsene ab 18 Jahren und alte Menschen. Häufig bekommen ihre Opfer eine Lügengeschichte aufgetischt: Etwa, dass das Zeitungsabo nichts koste, nur zwei, drei Monate laufe und man damit einem Menschen in Not helfe. Beim Unterschreiben werden die Verträge meist so geschickt gefaltet, dass nicht auffällt, was man wirklich unterschreibt. Verbraucherzentralen raten in solchen Fällen, das Abonnement umgehend schriftlich zu widerrufen. Das ist bis zu zwei Wochen nach Abschluss möglich. Selbst wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, kann man den Vertrag noch anfechten – etwa, wenn wichtige Informationen verschwiegen wurden. Kostenfalle Handy Günstiger Grundtarif und ein neues Handy gratis dazu – das klingt wunderbar und bringt den Mobilfunkbetreibern neue Kunden. Doch auch das ist eine Falle, denn die Kosten für das Handy holt sich der Anbieter natürlich zurück – über die Grundgebühr oder hohe Minutenpreise. Finger weg auch von einer Handymiete! Im ersten Moment klingt der Preis verlockend, doch nach einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten ist er höher als der eigentliche Kaufpreis für das Handy. Günstiger ist es meist, das Mobiltelefon separat bei einem anderen Anbieter ohne Vertragsbindung zu kaufen. Wer eine sehr niedrige Grundgebühr angeboten bekommt, sollte prüfen, wie lange dieser Preis gilt. Häufig steigt er nach ein paar Monaten an. In Tarifen mit sehr niedriger oder keiner Grundgebühr wird ein Mindestumsatz oder eine Mindestnutzung berechnet. Auch hier sollte man auf das Kleingedruckte achten um zu wissen, zu was man sich verpflichtet. Manche Tarife beinhalten zudem ein Abo für Klingeltöne, Logos oder Handyspiele, die als Gratiszugabe beworben werden. In der Regel sind diese aber spätestens ab dem vierten Monat kostenpflichtig. Fordern Sie den Anbieter bei Vertragsabschluss auf, das Abo aus dem Vertrag zu streichen. Achtung Roaming-Gebühren! Ein Kostentreiber, den man in der Urlaubsstimmung schnell vergisst, sind Roaming-Gebühren. Aus dem Ausland schnell mal zu Hause anrufen oder Bilder mailen kann richtig teuer werden. Ratsam ist es, vor Reisebeginn bei seinem Mobilfunkanbieter nachzufragen. Zum Surfen bieten einige tagesoder wochenweise Pauschaltarife an. Die sind zwar bei vergleichsweise geringem Datenvolumen recht teuer, können sich aber lohnen. Wer gar nicht surfen oder verhindern will, dass sein Smartphone automatisch ins Netz geht, sollte das Datenroaming komplett ausschalten. So können auch Apps keine Verbindung zum Internet aufnehmen und ungewollt Kosten verursachen. Innerhalb der EU sind die Roaming-Gebühren begrenzt worden und seit Juli 2013 sogar noch weiter gesunken. Abgehende Gespräche dürfen für Kunden mit deutschen Verträgen jetzt nur noch 28 Cent inklusive Mehrwertsteuer kosten, ankommende acht Cent. SMS kosten neun Cent, Datenverkehr 53 Cent pro Megabyte. Zudem müssen EU-Provider Datenverbindungen in den Mitgliedsstaaten automatisch kappen, wenn sich beim Surfen Kosten in Höhe von 60 Euro summiert haben. Kostenfalle Stromanbieterwechsel Die Preise für Strom steigen immer weiter. Inzwischen kos tet eine Kilowattstunde im Bundesdurchschnitt 27 Cent. Da ist es nur natürlich, dass alle sparen wollen. Etwa durch einen Anbieterwechsel. Damit können Kunden nach wie vor Kosten senken – sich aber auch jede Menge Ärger einhandeln. So ist es Monika Scheuer* ergangen. Die Rentnerin ermittelte zunächst über ein Vergleichsportal den für sie günstigsten Tarif und schloss den Vertrag mit der genannten Firma ab. Dabei bemerkte sie nicht, dass sie ein Stromprodukt bei demselben Anbieter buchte, bei dem sie bereits Kundin war. Der günstige Preis des vermeintlich neuen Anbieters resultierte aber aus einem NeukundenBonus, der nach einem Jahr gewährt werden sollte. Für Scheuer entfiel dieser, da sie ja bereits Kundin derselben Firma war. Ein Dilemma – denn damit zahlte sie in ihrem neuen Tarif mehr als in dem alten. Dieser Fehler wäre vermeidbar gewesen, hätte Scheuer die Konditionen vor Vertragsabschluss genau unter die Lupe genommen. Dabei gilt: Man sollte keinen Tarif wählen, bei dem per Vorkasse oder gar eine Kaution zu zahlen ist. Denn dieses Geld kann im Fall einer Insolvenz verloren sein. Auch die Kündigungsfristen sowie die Tarifstruktur sind entscheidend: Ist es nur deshalb so günstig, weil der Stromanbieter für das erste Jahr einen großzügigen Neukunden-Bonus gewährt? Dann wird es im zweiten Jahr meist deutlich teurer. Natürlich hat er auch die Möglichkeit, den Bonus mitzunehmen und nach einem Jahr den Anbieter erneut zu wechseln. Allerdings kann das lästig sein. Die Kündigung des alten Lieferanten sollte der neue übernehmen, damit es zu nicht zu einer Liefer unterbrechung kommt. Das könnte nämlich zusätzliche Kosten verursachen, weil man für die Zeit zwischen den beiden Verträgen automatisch in die Grundversorgung zurückkehrt – ein Tarif, der im Normalfall nicht die besten Konditionen bietet. Ob der aktuelle Tarif den eigenen Bedürfnissen optimal angepasst ist, kann jeder Verbraucher mit einem Online-Tarifrechner überprüfen. Dabei dient die letzte Stromrechnung als Basis für den Vergleich. Nicht nur der Kilowattstundenpreis, sondern auch die Grundgebühr für den Stromanschluss sind dabei relevant. Bei einem Wechsel sollte der neue Vertrag keine zu lange Laufzeit haben, damit man auf Preiserhöhungen reagieren kann. Kostenfallen auf Reisen Urlaubszeit bedeutet für viele Menschen: Koffer packen und ab in die Ferien fahren. Häufig vergessen sie dabei, dass im Normalfall immer noch Nebenkosten anfallen. Folgende Punkte sollte man bedenken: Bei vielen Fluggesellschaften gilt: Ein Gepäckstück pro Person und ein zusätzliches Handgepäckstück sind frei. Wer mehr mitnimmt, muss dafür extra zahlen – bei manchen Anbietern geht es nach Gewicht, bei ande* Name von der Redaktion geändert ren nach der Anzahl der Gepäckstücke. Dasselbe gilt übrigens auch bei Busreisen. Informieren Sie sich vor der Abreise gut über die Gepäckbedingungen. So können sie Zusatzkosten vermeiden. Wer im Urlaubsland mit einem Mietwagen unterwegs ist, sollte gut auf die Versicherungsbedingungen achten. Wenn Sie bereits über eine Haftpflichtversicherung verfügen, senkt das die Mietkosten. Vorsicht vor Kilometerpauschalen, die in vielen Verträgen vereinbart werden. Jeder zusätzliche Kilometer muss extra bezahlt werden. Tipp: Wer ins Ausland reist, hat die Möglichkeit, ein Auto vorher über den Reiseveranstalter oder eine Autovermietung in Deutschland zu buchen. Bargeldlos per Kreditkarte zahlen ist eine bequeme Sache. Im Ausland sollte man allerdings darauf achten, ob dafür Gebühren anfallen. Selbst bei der Nutzung eines Geldautomaten erheben die Banken Gebühren, die sich meist hinter dem Wechselkurs verstecken. Bei Hotelbuchungen gilt es ebenfalls genau hinzuschauen – zusätzliche Kosten können hier im Kleingedruckten aufgeführt sein. In 20 deutschen Städten fällt beispielsweise eine Bettensteuer an, die das Hotel erhebt und an die Stadt abführen muss. Sie liegt in der Regel bei fünf Prozent je Person. Zu typischen Nebenkosten, die man gern bei der Reiseplanung vergisst, gehören zudem Gebühren wie die Kurtaxe in Erholungsgebieten oder eine Strandnutzungssteuer. Auch Zoll- und Mautgebühren können die Urlaubskasse zusätzlich belasten. So wird beispielsweise in London werktags für die Innenstadt eine Straßennutzungsgebühr erhoben. Auf Kreuzfahrtschiffen kann es den Gästen passieren, dass sie eine tägliche Servicepauschale zahlen müssen. Diese wird automatisch auf das Bordkonto gesetzt und beträgt meist um die 15 %. Auf anderen Schiffen wird auch eine Trinkgeldpauschale für Getränke erhoben. Italien-Reisende müssen damit rechnen, auf ihrer Res taurantrechnung einen zusätzlichen Posten namens „Coperto“ zu finden. Eine Gedeck-Gebühr für Messer, Gabel, Brot und Tischdecke, die mit bis zu drei Euro pro Person extra berechnet wird. Tipp: Wer an der Bar isst, statt sich zu setzen, muss meist weniger zahlen. USA-Reisende können an der Kasse eines Geschäftes eine Überraschung erleben und mehr bezahlen, als sie dachten. Der Grund: Bei den Produkten wird die Mehrwert- bzw. Verkaufssteuer (sales tax) immer getrennt berechnet und erst beim Bezahlen auf den Verkaufspreis aufgeschlagen. Der Prozentsatz variiert je nach Bundesstaat oder Stadt. Nachgefragt … … bei Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes Herr Billen, was sind die häufigsten Kostenfallen, in die Verbraucher tappen? Dazu zählen ohne Frage Abofallen im Internet. 5,4 Millionen Menschen sollen allein von 2009 bis 2010 betroffen gewesen sein. Das sind elf Prozent der deutschen Internetnutzer. Sehr häufig beschweren sich die Verbraucher über Abzocke mit angeblichen Gratisangeboten wie kostenlosen Software-Downloads, Gewinnspielen, Routenplanern oder Rezepten. Der Preis der vermeintlich kostenlosen Leistung ist auf der Seite versteckt, sodass die Nutzer gar nicht bemerken, dass sie einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen. Das wird erst klar, wenn die Rechnung ins Haus flattert, oft mit Beträgen zwischen 80 und 200 Euro. Auch Smartphone-Nutzer sind betroffen. Verbraucher berichten von Werbebannern auf dem Display, die sie schließen wollten oder versehentlich angeklickt haben. Auf der monatlichen Rechnung des Mobilfunkanbieters sind dann plötzlich Leistungen Dritter aufgeführt. „Die Maschen der Online-Abzocke sind vielfältig – oft reicht schon ein flascher Klick.“ Warum fallen so viele Internet-User auf Abofallen herein? Die Maschen bei der Onlineabzocke sind vielfältig und Verträge werden oft mit nur einem Mausklick geschlossen. Hinzu kommt, dass im Internet generell viele Angebote kostenlos sind. Viele Verbraucher schauen weniger genau hin, als wenn sie einen Kaufvertrag in Papierform unterschreiben. Trifft dann die erste Rechnung ein und folgen Inkasso- oder Mahnschreiben, steigt die Verunsicherung. Die Abzocker üben hohen Druck aus, um Verbraucher mürbe zu machen und zum Zahlen zu bewegen. Mitunter beginnt die Mahnserie nach einem Jahr erneut – mit der Behauptung, der Vertrag habe sich um ein weiteres Jahr verlängert. Verbraucher sollten in solchen Fällen nicht bezahlen, da von Anfang an kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Das erfordert aber viel Durchhaltevermögen und Beharrlichkeit. Was können Verbraucher tun, um Abofallen zu vermeiden? Verbraucher sollten beim Surfen im Netz generell vorsichtig sein und nicht nur zum Schutz vor Betrug oder Werbung ihre personenbezogenen Daten sparsam preisgeben. Es ist oft schwierig, die Seriosität eines Anbieters zu erkennen. Ein Blick ins Impressum oder eine kurze Internetrecherche über Erfahrungen mit dem Anbieter können helfen. Gegen Abofallen auf dem Smartphone können kostenlose Drittanbietersperren schützen. Sie verhindern, dass Dritte über die Handyrechnung automatisch Leistungen berechnen können. Könnte eine gesetzliche Regelung helfen? Seit 1. August 2012 gilt für private Vertragsabschlüsse im Internet die Buttonlösung. Seitdem müssen Unternehmen ihre Kunden deutlich über wesentliche Vertragsinhalte wie Kosten oder Laufzeit informieren. Und das, bevor die Bestellung abgesendet wird. Der Bestellbutton muss immer mit Hinweisen wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ beschriftet sein. Ganz wichtig: Ein wirksamer Vertrag kommt nur zustande, wenn der Bestellbutton ordnungsgemäß beschriftet und an der richtigen Stelle angebracht ist. Allerdings verändern sich die Maschen. Oft wird für ein Produkt oder eine Dienstleistung mit einer kostenlosen Testphase geworben, die automatisch in ein kostenpflichtiges Abo mündet. Vermutlich suchen Anbieter zwielichtiger Geschäftsmodelle nach weiteren Schlupflöchern im Gesetz, um Verbraucher abzuzocken. Es handelt sich um einen riesigen Markt, in dem Millionengewinne locken. Wer hilft Verbrauchern bei diesen Problemen? Verunsicherte Verbraucher können sich bei den Verbraucherzentralen beraten lassen, wie sie sich effektiv wehren können. Darüber hinaus stellen die Verbraucherzentralen auf ihren Websites viele Informationen und Musterschreiben zur Verfügung, die helfen, selbstständig tätig zu werden und Abofallen zu erkennen. Unter www.verbraucherzentrale.de sind die Websites aller Verbraucherzentralen in Deutschland verlinkt. Informationen bietet auch www.verbraucher-haben-rechte.de. Hier gibt es unter anderem eine Checkliste zur Buttonlösung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Liste der Unternehmen veröffentlicht, gegen die er juristische Maßnahmen eingeleitet hat (http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Kostenfallen_im_Internet.pdf ). Über Geld spricht man nicht – oder doch? Über finanzielle Probleme zu reden fällt schwer – auch innerhalb der Familie. Noch immer ist Geld ein Tabuthema, denn über Geld spricht man nicht, Geld hat man. Aber was, wenn nicht? Wie thematisiert man Geldsorgen gegenüber den Kindern? Wir haben nachgefragt bei der Kinderund Familientherapeutin Ursula Hellmann. 10 Frau Hellmann, jeder kennt das Sprichwort „Über Geld spricht man nicht“. Gilt das auch für Eltern? Sollte man offen mit Kindern über finanzielle Probleme reden? Nach Möglichkeit sollten Eltern ihre Kinder mit einer prekären finanziellen Situation nicht unnötig belasten. Kurze Hinweise können aber helfen, damit die Kinder die Anspannung der Eltern verstehen und nicht auf sich selbst beziehen. Schon etwa ab dem sechsten Lebensjahr sollte man mit seinen Kindern über Geld reden. Dann gibt es erstmals Taschengeld und in der Schule werden die Grundrechenarten gelernt. Wenn die Kinder schon etwas älter sind, etwa 12 bis 14 Jahre, sollten die Eltern mit ihnen über die finanzielle Situation der Familie sprechen. Nicht nur über Sorgen, sondern über die reale Situation. Wenn zu wenig Geld da ist, dann sollte die ganze Familie versuchen sparsam zu leben. Belasten Kinder die Geldsorgen der Eltern? Kinder spüren natürlich die Anspannung der Eltern. Entscheidend ist, dass sie diese zuordnen können und nicht auf sich beziehen. Auch muss klar sein, dass Kinder weder für die finanziellen Probleme noch für die Anspannung der Eltern verantwortlich gemacht werden. Wie geht man am besten mit teuren Wünschen um (Spielzeug, Ausflüge, Markenklamotten)? Verständnis für den Wunsch äußern. Wenn er im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten liegt, kann man ihn auf bestimmte Gelegenheiten, wie Geburtstag oder Weihnachten, verlagern. Aber Dinge, die die Eltern nicht befürworten, sollten sie auch nicht schenken. Wie kann man Kindern beibringen, vernünftig mit Geld umzugehen – auch wenn man unter Umständen mit seinen Geldsorgen selbst kein gutes Vorbild abgibt? Am besten ist, wenn man ihnen schon früh eine kleinere Summe als Taschengeld zur eigenen Verwendung gibt und mit ihnen gemeinsam bespricht, was sie damit anfangen können. Dabei kann Bedürfnisaufschub gelernt werden – also auf etwas zu sparen. Lieber ein kleines Spielzeugauto in zehn Wochen, als eine Tüte Gummibärchen in vierzehn Tagen. Das Ziel sollte aber auch nicht zu weit weg sein und erreichbar bleiben. Und wie legt man am besten die Höhe des Taschengelds fest? Entscheidend ist natürlich die finanzielle Situation der Eltern. Es kommt auch darauf an, was die Kinder mit dem Geld anfangen sollen. Geht es nur um Extras oder sollen die Kinder auch Dinge des täglichen Bedarfs – Pausenbrot, Getränke, Handykosten und ähnliches – davon bestreiten? Dies ist aber immer im Einzelfall zu entscheiden und muss klar abgesprochen sein. Zu beachten ist auch, ob es noch andere Taschengeldgeber gibt, zum Beispiel die Oma oder Tante, und wie die allgemeine Versorgungssituation ist. Zur Höhe gibt es Empfehlungen der Jugendämter. Nicht gut ist es, wenn Kinder für Unterstützung im Haushalt Geld bekommen – eigentlich sollte die Hilfe selbstverständlich sein. Gelegentliche finanzielle Anreize für unbeliebte Tätigkeiten sind aber durchaus zulässig. Ist es richtig, sich einzumischen, wenn Kinder jeden Euro sofort in den nächsten Kiosk tragen? Nicht unbedingt, denn das ist eigentlich kein Grund zur Panik, sondern der erste Schritt zu einem bewussten Umgang mit Geld: Wenn Kinder gleich ihr ganzes Geld im Kiosk lassen, bleibt für die restliche Zeit nichts mehr. Sie lernen so, dass man sich sein Geld einteilen muss. Natürlich sollte man ihr Verhalten in Ruhe besprechen und Alternativen überlegen. Bei Kindern, die sich mit dem Sparen schwer tun, kann man die Frequenz der Taschengeldzahlungen ändern – statt einmal im Monat 20 Euro sollte man dann zum Beispiel jede Woche 5 Euro auszahlen. Man kann auch das Ansparen durch einen Zuschuss, wenn ein bestimmtes Ziel erreicht ist, attraktiver machen. Immer sind aber auch die Eltern dabei ein Vorbild. Auf jeden Fall sollte das Taschengeld nicht mit Wohlverhalten gekoppelt werden. Was kann man außerdem tun, um Kindern einen bewusste Umgang mit Geld beizubringen? Entscheidend ist natürlich, dass eigene Erfahrungen gemacht werden. Nehmen Sie die Kinder zum Beispiel zum Einkaufen mit. Am besten schauen Sie vorher gemeinsam zu Hause nach, was benötigt wird und was noch vorhanden ist. Beziehen Sie die Kinder mit ein, damit sie ein Gefühl für den Wert von Dingen entwickeln. Was kostest viel, was kos test wenig? Bekommt man das woanders noch günstiger? Es geht ja hier auch nicht nur um den finanziellen Aspekt. Kinder sollten lernen verantwortungsbewusst zu konsumieren: Wenn man übriggebliebene Lebensmittel wegwerfen muss, ist es nicht nur eine Verschwendung von Geld, sondern auch von Ressourcen. Was ist ihr wichtigster Tipp für Eltern, die von Geldsorgen geplagt werden? Unternehmen Sie mit den Kindern schöne Dinge, die nichts kosten: gemeinsam spielen, am Lagerfeuer Brot rösten, vorlesen, wandern, singen, Zeit schenken. Damit können die Kinder lernen, dass es viele Dinge gibt, die das Leben lebenswert machen, die mit Geld nichts zu tun haben. www.taschengeldtabelle.org Empfehlungen der jugendämter: Wie viel Taschengeld ist in welchem Alter angemessen? www.bpb.de/apuz/31924/lernen-mit-geld-umzugehen? Aufsatz bei der Bundeszentrale für politische Bildung www.kinderplus.org Spiel, Spaß und Wissen für Kinder rund ums Thema Geld Diplompädagogin Ursula Hellmann ist seit 25 Jahren als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Familientherapeutin in eigener Praxis in Augsburg tätig. Sie hat zwei erwachsene Töchter. 11 Gewinnspiel Zahlungsmittel (kleine Summe) Kapitalgesellschaft (Abk.) Schmuckstein 12 Astrologe Wallensteins berühmt, angesehen 7 Teil des Wagens Schwertlilie Lärm, Krach (ugs.) Kreuzesinschrift 1 2 4 Fluss zur Rhone 5 4 6 ungebraucht 8 6 7 9 5 3 2 6 8 7 4 6 9 5 1 ohne Inhalt 11 14 Leberabsonderung 3 8 Rinderfett englisches Bier 2 germanischer Wurfspieß 10 2 3 7 1 spanischer Artikel verhänglediglich nisvoll; peinlich Denkansatz; Lehrmeinung 9 4 7 2 5 6 1 4 9 2 8 5 3 16 Verbindungsstelle, Ritze mäßig warm KfzZeichen Speyer griechische Friedensgöttin das Unsterbliche Lebensbund 4 Hauptschlagader Windschattenseite e. Schiffs norddeutsch für Ried, Schilf 5 3 15 Kosmetikartikel; Salbe 9 brasilianische Fußballlegende somit, mithin italienischer Dichter 13 Ansage auf Kontra (Skat) Stadt den Anschrift in Niederlanden elektr. geladenes Teilchen die Ackerkrume lockern sofort; genauso Himmelsrichtung Rohstoffquelle; Geldmittel (Mz.) Wintersportgerät Einsteller, Steuergerät Bewohner einer frz. Mittelmeerinsel unseriöse höchste GeschäftsSpielpraktik karte (ugs.) als Sicherheit Hinterlegtes Kunststil aus Frankreich musterhaft, vollkommen lat.: Sei gegrüßt! plötzlich aufkommender Gedanke 6 süddt.: Scheune, kleines Gebäude sichtbarer feuchter Dunst 9 10 11 12 13 14 15 Wir verlosen: Drei „Aurora 4 USB Solarladegeräte“ für Handys, MP3-Player, GPS-Geräte etc. Senden Sie die richtige Lösung bis 01.09.2013 an: Stiftung Deutschland im Plus Sulzbacher Str. 2, 90489 Nürnberg oder an [email protected] Die Gewinner werden persönlich benachrichtigt. Mit der App „Mein Budget“ haben Sie immer einen Überblick über das persönliche Budget – unabhängig von Ort und Zeit. Jede kleine Ausgabe kann sofort eingetragen werden. Die iPhone-App ist für die ganze Familie geeignet und speziell auf die Bedürfnisse von Jugendlichen abgestimmt. Im Plus – Das Magazin für Leben und Geld erscheint alle drei Monate. Herausgeber: Stiftung Deutschland im Plus – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention, Sulzbacher Straße 2, 90489 Nürnberg, www.deutschland-im-plus.de, [email protected]. Redaktion: Stiftung Deutschland im Plus, Kommunikation. Konzeption, Gestaltung und Herstellung: Wißner-Verlag GmbH & Co. KG, Im Tal 12, 86179 Augsburg, [email protected]. Fotos: Titel alphaspirit/Shutterstock.com, S. 3 andrea 12 crisante/Shutterstock.com, S. 5 donatas1205/Shutterstock.com, S. 6 Kostenko Maxim/Shutterstock.com, S. 9 vzbv/Florian Lein, S. 10 Monkey Business Images/Shutterstock.com Illustration: S. 2 Peter Gaymann, www.cartoon-concept.de. Druck: Druckerei Joh. Walch GmbH & Co. KG, Augsburg 16