Achtung Falle!

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Achtung Falle!
Plus
Im
Das Magazin für Leben und Geld
Ausgabe 3/2013
Achtung Falle!
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Kostenfallen
umgehen – im Internet, auf Reisen und
bei neuen Verträgen
Meins? Deins? Unsers!
Besitzen war gestern
NEU
ne:
jetzt auch onli
org
www.im-plus.
Spare in der Zeit, so hast du in der Not
12 Grundregeln für finanziellen Wohlstand
Über Geld spricht man nicht – oder doch?
Warum Sie mit Kindern über Geld reden sollten
EDITORIAL
Liebe Leser,
buchen Sie Ihre Reisen online über ein Internet-Portal oder offline im
Reisebüro? Neulich meinte ich bei der Online-Buchung eines Flugs ein
besonderes Schnäppchen gemacht zu haben – bis ich dann feststellte,
dass ich unbemerkt für meine Platzreservierung einen Zuschlag zahlen
musste. Das World Wide Web – ein Reich der unbegrenzten Vergleichsmöglichkeiten, der scheinbaren Transparenz und günstigen Preise?
Eher nicht – angesichts von 5 Millionen Internetnutzern, die in die Online-Kostenfalle getappt sind, wurde am 1. August 2012 ein Gesetz zum
Schutz der Verbraucher vor Abofallen im Internet eingeführt. Doch nicht
nur im Internet lauern Kostenfallen, auch beim Stromanbieterwechsel oder im Urlaub heißt
es leider allzu häufig „Achtung Falle!“(Seite 6 – 9).
Besonders wenn es um die Finanzen geht, ist es für Eltern nicht immer leicht, die richtigen
Worte oder Argumente zu finden. Dabei ist es wichtig, schon frühzeitig mit Kindern über
Geld zu reden, gerade wenn es knapp ist. Eine Familientherapeutin gibt Ihnen wichtige Tipps
für den Familienalltag (Seite 10 –11).
„Mein Haus, mein Auto, mein Boot“ – das scheint momentan nicht mehr angesagt zu sein.
Der Trend geht zur „Sharing Economy“, hier gilt „teilen statt haben“. Organisiert wird das kollektive Teilen oder Tauschen über Internetplattformen. Wir haben für Sie eine kleine Auswahl
zusammengestellt (Seite 5).
Gudrun Scheller-Hesch, Sitftung Deutschland im Plus
I N H A LT
Zwölf Grundregeln für finanziellen Wohlstand
Cartoon
Meins? Deins? Unsers!
Achtung Falle!
Über Geld spricht man nicht – oder doch?
Gewinnspiel und Sudoku
3
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6
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12
Zwölf Grundregeln für finanziellen Wohlstand
3. Regel: Spare in der Zeit, so hast du in der Not
Von meinem Exchef hatte ich jahrelang nichts gehört. Vor einigen Wochen rief Herr Taschner aus heiterem Himmel an. Er habe im Internet von meinen
aktuellen beruflichen Tätigkeiten gelesen und wolle
mal mit mir plaudern. Schon nach kurzer Zeit war
klar, dass er nicht nur ein nettes Gespräch mit mir
suchte. Er hoffte, vielleicht von mir Hilfe bei der Suche nach einem neuen Job zu bekommen. Er war
am Ende. Die Firma, bei der er zuletzt als Geschäftsführer tätig war, ist von einem amerikanischen
Unternehmen aufgekauft worden. Im Rahmen der
Umstellungen wurden reihenweise Mitarbeiter
und Führungskräfte entlassen. Herrn Taschner hat
es auch getroffen. Sein noch nicht bezahltes Haus
musste er verkaufen. Die Frau murrt, weil der teure
Wagen nicht mehr vor der Tür steht. Die studierende Tochter ist sauer, weil es mit Vaters großzügigen
Zuwendungen vorbei ist.
Ich kenne meinen Exchef aus seinen besten
Zeiten. Wir waren beide IT-Spezialisten in einem erfolgreichen deutschen Software-Haus. Geld spielte
damals bei Computerfachleuten keine Rolle. Wir
bekamen im Vergleich zu anderen Menschen fast
utopische Gehälter, flogen in der Business Class zwischen den großen Städten dieser Welt hin und her,
stiegen in Fünf-Sterne-Hotels ab und speisten mit
unseren Kunden nur in den feinsten Restaurants. Wir
waren, was man damals »Yuppies« nannte.
Die Zeiten haben sich geändert! Heute werden IT-Profis zwar immer noch gut bezahlt, aber in
unserem Alter gilt man als viel zu alt, um mit den
technischen Veränderungen der Systeme mithalten
zu können. Als ehemaliger Geschäftsführer hat Herr
Taschner ohnehin längst den Kontakt zur Technik
verloren. Auch als Führungskraft entspricht er nicht
mehr dem Image »jung, dynamisch, erfolgreich«. Er
ist ein alternder Mann, den eine Fusion auf die Straße gesetzt hat. Zu jung für die Rente und zu alt für
die Arbeitgeber.
Ähnlich geht es Edith. Sie war Chef-Assistentin
eines Abteilungsleiters. Eine Reorganisation des
Unternehmens fegte sie aus ihrem scheinbar so
sicheren Job. Auch sie gehört mit fast 50 Jahren
plötzlich zum alten Eisen. Sie hält sich mit Verträgen
bei Zeitarbeitsfirmen gerade noch über Wasser. Ihre
schöne Wohnung musste sie ebenso aufgeben wie
Herr Taschner sein Haus.
Beide hatten zu guten Zeiten aus dem Vollen gelebt. Beide hatten sich darauf verlassen, dass es mit
ihren Top-Gehältern immer so weitergehen würde.
Beide werden nun mit der Tatsache konfrontiert,
dass ihre Jobs doch nicht so sicher waren wie geglaubt und dass sie nicht mehr gefragt sind.
Lesen Sie auch beim Zahnarzt oder Friseur so
gerne die Klatsch-Zeitschriften? Kennen Sie nicht
auch die Geschichten von ehemals erfolgreichen
Schlagerstars, die irgendwann so verarmt sind, dass
sie notgedrungen beim Schlussverkauf in Möbelhäusern singen müssen? Schütteln Sie nicht auch
manchmal den Kopf über ehemalige Millionäre, die
als Sportler auch noch Werbeverträge hatten und
eigentlich materiell jenseits von allen Sorgen in Florida am Strand liegen könnten, aber leider in Armut
versunken sind?
Ein altes niederländisches Sprichwort sagt: »Der
Sommer muss gewinnen, was der Winter verbrauchen wird.« Übertragen auf unsere heutige Zeit
bedeutet das, dass wir in guten Zeiten immer auch
vorsorgen sollten für mögliche schlechte Zeiten.
Wir können uns heutzutage nicht mehr auf
wirklich sichere Arbeitsplätze verlassen. Auch die
Sicherheit des Rentensystems steht immer wieder
zur Debatte. Liebe Leserin, lieber Leser, die drei ersten Sprichwörter zum Thema Geld beziehen sich
alle auf die Kunst des Sparens: „Wohlstand fängt mit
Sparen an“, „Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers
nicht wert“ und „Spare in der Zeit, so hast du in der
Not“. Wer sparen kann, baut sich Wohlstand auf. Wer
nicht sparen kann, gerät unter Umständen schnell in
Probleme. Die in den Sprichwörtern manifestierten
Erfahrungen unserer Großeltern und Urgroßeltern
gelten auch heute noch!
Hedwig Kellner
Im nächsten Heft: Reiche Tanten können lange leben
Hedwig Kellner
Die Kunst, mit meinem Geld auszukommen
5. Auflage 2011, 160 Seiten
ISBN: 978-3-485-05044-9
12,99 EUR*D/ 13,40 EUR*A / 19,90 CHF
nymphenburger
CARTOON
Peter Gaymanns Cartoons erscheinen re­
gel­mäßig in Zeitschriften wie der Bunten,­
Maxima, taz oder dem Zeit-Magazin.
Besonders die seit Jahrzehnten in der
Brigitte veröffentlichten „Paar Probleme“
haben ihn bekannt gemacht. Seine
schönsten Cartoons erscheinen nun in
ImPlus.
Meins? Deins? Unsers!
Sharing Economy ist der neue Trend im Internet. Besitzen war gestern, heute wird
geteilt. Und glaubt man den zahlreichen Online-Portalen, gibt es nichts, was sich nicht
verleihen oder tauschen lässt: Kleidung, Lebensmittel, Werkzeug, das Auto oder sogar
die eigene Wohnung. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Plattformen vor und erklären,
worauf Sie achten müssen – denn das Tauschen und Teilen birgt auch Risiken.
Mehr borgen, weniger kaufen!
Warum eine Bohrmaschine kaufen, die
man nur einmal braucht? Man könnte
sie doch auch im Bekanntenkreis ausleihen.
Das haben sich auch die Gründer der Plattform „Why own it“ gedacht: Hier bietet jeder
an, was er im Freundeskreis verleihen könnte:
eine Skiausrüstung, eine Kinderwiege oder
einen Hund für den Spaziergang. Je mehr
Bekannte mitmachen, umso größer ist das
Angebot. Bestimmte Artikel zu finden, funktioniert ganz simpel: Entdeckt man im Laden z. B.
ein interessantes Buch, kann man über den
Barcodescan direkt erfahren, ob ein Freund es
hat und ausleihen würde. www.whyownit.com
www.airbnb.de  Wohnungen
www.garten-teilen.de  Garten
www.hitflip.de  Filme, Musik, Bücher, Spiele
www.maedchenflohmarkt.de  Kleidung
www.lifethek.de  von A bis Z
www.tamyca.de  Autos
Das sollten Sie wissen:
Kämpfe stilvoll gegen Verschwendung!
Immer wieder neue Klamotten, ohne dass der Kleiderschrank aus allen Nähten platzt? Und das auch
noch umsonst oder für wenig Geld? Online-Tauschbörsen
wie kleiderkreisel.de machen es möglich. Hier kann man
Kleidungsstücken und Accessoires einen zweiten Frühling
bescheren und sie tauschen, verkaufen oder verschenken.
Modeinteressierte können sich im Forum austauschen,
Ideen teilen und sich Tipps einholen. www.kleiderkreisel.de
Teller statt Tonne!
Auf foodsharing.de werden überschüssige Lebensmittel kostenlos angeboten –
Reste von der gestrigen Party, aus der eigenen Bäckerei
oder aus dem heimischen Kühlschrank, der leer werden
muss, bevor es in den Urlaub geht. Und weil alleine essen
sowieso keinen Spaß macht, kann man sich über die Plattform auch zum gemeinsamen Kochen verabreden, um
überschüssige Lebensmittel mit anderen zu teilen, statt sie
www.foodsharing.de
wegzuwerfen. §§
Kein Widerrufsrecht
Keine Haftung
Wenn Sie bei einer Privatperson etwas
kaufen, haben Sie kein Widerrufsrecht,
denn der gesetzliche Verbraucherschutz
gilt nur für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen – nicht aber
für Geschäfte zwischen zwei Verbrauchern. Die Folge: Man ist häufig schlechter abgesichert. Kaufen Sie hingegen bei
einem Unternehmen – egal ob online
oder vor Ort – können Sie in der Regel
innerhalb von zwei Wochen vom Vertrag
zurücktreten.
Selbst wenn Sie bei einem Produkt Mängel feststellen, haben Sie unter Umständen schlechte Karten: Ein Privatverkäufer
ist nicht verpflichtet die Ware zurückzunehmen oder für Ersatz zu sorgen, denn
Sie müssen nachweisen, dass die Ware
schon beim Erhalt kaputt war. Kaufen Sie
hingegen bei einem Unternehmen ein,
wird zum Schutz der Verbraucher davon
ausgegangen, dass Mängel, die innerhalb der ersten sechs Monate auftreten,
schon von Anfang an vorlagen.
Anonymität umgehen
Viele Portale bieten die Möglichkeit, andere Nutzer zu bewerten. Natürlich sind
auch positive Bewertungen kein hundertprozentiger Schutz, aber sie vermitteln eine Vorstellung davon, mit wem
man sich einlässt. Vermeiden Sie Zahlungen per Vorauskasse und holen Sie
Waren wenn möglich gegen Barzahlung
vor Ort ab – so können Sie bereits einen
Blick darauf werfen und sicher sein, dass
Sie nicht tagelang auf ein Paket warten,
das niemals eintreffen wird.
Achtung Falle!
Die digitale Welt hat uns Kostentreiber wie Roaming-Gebühren oder un­freiwillige
Abos beschert. Aber auch wer bewusst Geld sparen will und dazu etwa seinen Stromanbieter wechselt, kann leicht eine böse Überraschung erleben. Kostenfallen lauern
überall. So kann man sie vermeiden. von Angelika Finkenwirth
Markus Bauer* gehört zu den fünf Millionen Deutschen, die
nach Angaben des Sozialforschungsinstituts Infas in den
letzten zwei Jahren im Internet in eine Falle geraten sind – in
eine Abofalle. Bauer wollte lediglich ein kostenloses Computerprogramm aus dem Netz laden. Angeblich schloss er
dabei ein Abo für die Nutzung der Seite „www.top-of-software.de“ ab – für stattliche 96 Euro pro Jahr. Der Hinweis war
so unscheinbar auf der Seite versteckt, dass Bauer ihn gar
nicht wahrgenommen hatte. Und nicht nur er; reihenweise
beschwerten sich Kunden über dieses Geschäftsgebaren.
Sie alle wurden erst auf ihren Fehler aufmerksam, als sich ein
Inkasso-Unternehmen meldete.
Seit Jahren gehören Abofallen zu einer viel beklagten
Negativ-Erscheinung im Internet. Nutzer surfen auf Seiten,
auf denen man scheinbar kostenlos Kochrezepte oder Horoskope oder andere Dinge herunterladen kann. Ohne es
zu merken, schließen sie dabei ein Abo ab, für das sie teuer zahlen sollten. Ein rentabler Markt für die Anbieter, denn
immer mehr Menschen erledigen ihre Einkäufe im Internet.
Der Umsatz im Internethandel hat sich in den vergangenen
fünf Jahren laut einer Studie von TNS Infratest von 10,9 Milliarden Euro auf 27,5 Milliarden Euro mehr als verdoppelt.
Ein Button für mehr Sicherheit
Auf den Ärger der deutschen Verbraucher hat die Politik reagiert. Seit August 2012 müssen kostenpflichtige Angebote im
Internet deutlich gekennzeichnet sein. Ein Button muss den
Nutzer direkt vor dem Bestellen auf seine Zahlungspflicht
hinweisen – mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“,
„kostenpflichtig bestellen“ oder schlicht „kaufen“. Begriffe wie
„anmelden“, „bestellen“ oder „Bestellung abgeben“ reichen
nicht aus. Erst wer seine Kaufabsicht ausdrücklich durch einen
Klick auf diese Schaltfläche bestätigt, schließt den Vertrag ab.
Deshalb gilt: Wer eine unberechtigte Forderung erhält, sollte
immer mit einem schriftlichen Widerspruch darauf reagieren. Unseriöse Unternehmen setzen darauf, dass Menschen
aus Angst oder Unwissenheit eine Rechnung oder Mahnung
* Name von der Redaktion geändert
begleichen. Ein klarer Widerspruch löst die Sache meist auf.
So auch bei Markus Bauer – seit seinem Widerspruch hat sich
das Inkasso-Unternehmen nicht mehr gemeldet.
Auf Smartphones, die inzwischen in fast jeder Hosen- oder
Handtasche zu finden sind, lauern Abofallen hinter kostenlosen Apps. Diese enthalten oft Werbung. Wer darauf klickt,
kann unbemerkt ein Abo abschließen. Sichtbar wird das erst
auf der Rechnung des Mobilfunkbetreibers, der die Kosten
direkt einzieht. Verbraucherschützer raten dazu, vom Netzanbieter eine kostenfreie Drittanbietersperre einzufordern.
Dazu hat jeder Handybesitzer laut Telekommunikationsgesetz das Recht. Die Sperre unterbindet alle zusätzlichen
Dienste, die neben dem Mobilvertrag Geld kosten.
Abofallen im Vorbeigehen
Auch auf der Straße kann man in eine Abofalle tappen. Wer
glaubt, dass Drückerkolonnen der Vergangenheit angehören, irrt sich. In Fußgängerzonen kann man sie phasenweise
immer noch treffen. Sie wenden sich vor allem an junge Erwachsene ab 18 Jahren und alte Menschen. Häufig bekommen ihre Opfer eine Lügengeschichte aufgetischt: Etwa,
dass das Zeitungsabo nichts koste, nur zwei, drei Monate
laufe und man damit einem Menschen in Not helfe. Beim
Unterschreiben werden die Verträge meist so geschickt gefaltet, dass nicht auffällt, was man wirklich unterschreibt.
Verbraucherzentralen raten in solchen Fällen, das Abonnement umgehend schriftlich zu widerrufen. Das ist bis zu
zwei Wochen nach Abschluss möglich. Selbst wenn die
Widerrufsfrist abgelaufen ist, kann man den Vertrag noch
anfechten – etwa, wenn wichtige Informationen verschwiegen wurden.
Kostenfalle Handy
Günstiger Grundtarif und ein neues Handy gratis dazu – das
klingt wunderbar und bringt den Mobilfunkbetreibern neue
Kunden. Doch auch das ist eine Falle, denn die Kosten für
das Handy holt sich der Anbieter natürlich zurück – über die
Grundgebühr oder hohe Minuten­preise. Finger weg auch
von einer Handymiete! Im ersten Moment klingt der Preis
verlockend, doch nach einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten ist er höher als der eigentliche Kaufpreis für das Handy.
Günstiger ist es meist, das Mobiltelefon separat bei einem
anderen Anbieter ohne Vertragsbindung zu kaufen.
Wer eine sehr niedrige Grundgebühr angeboten bekommt, sollte prüfen, wie lange dieser Preis gilt. Häufig
steigt er nach ein paar Monaten an. In Tarifen mit sehr niedriger oder keiner Grundgebühr wird ein Mindestumsatz
oder eine Mindestnutzung berechnet. Auch hier sollte man
auf das Kleingedruckte achten um zu wissen, zu was man
sich verpflichtet. Manche Tarife beinhalten zudem ein Abo
für Klingeltöne, Logos oder Handyspiele, die als Gratiszugabe beworben werden. In der Regel sind diese aber spätestens ab dem vierten Monat kostenpflichtig. Fordern Sie
den Anbieter bei Vertragsabschluss auf, das Abo aus dem
Vertrag zu streichen.
Achtung Roaming-Gebühren!
Ein Kostentreiber, den man in der Urlaubsstimmung schnell
vergisst, sind Roaming-Gebühren. Aus dem Ausland schnell
mal zu Hause anrufen oder Bilder mailen kann richtig teuer
werden. Ratsam ist es, vor Reisebeginn bei seinem Mobilfunkanbieter nachzufragen. Zum Surfen bieten einige tagesoder wochenweise Pauschaltarife an. Die sind zwar bei vergleichsweise geringem Datenvolumen recht teuer, können
sich aber lohnen. Wer gar nicht surfen oder verhindern will,
dass sein Smartphone automatisch ins Netz geht, sollte das
Datenroaming komplett ausschalten. So können auch Apps
keine Verbindung zum Internet aufnehmen und ungewollt
Kosten verursachen.
Innerhalb der EU sind die Roaming-Gebühren begrenzt worden und seit Juli 2013 sogar noch weiter gesunken. Abgehende Gespräche dürfen für Kunden mit deutschen Verträgen jetzt nur noch 28 Cent inklusive Mehrwertsteuer kosten,
ankommende acht Cent. SMS kosten neun Cent, Datenverkehr 53 Cent pro Megabyte. Zudem müssen EU-Provider
Datenverbindungen in den Mitgliedsstaaten automatisch
kappen, wenn sich beim Surfen Kosten in Höhe von 60 Euro
summiert haben.
Kostenfalle Stromanbieterwechsel
Die Preise für Strom steigen immer weiter. Inzwischen kos­
tet eine Kilowattstunde im Bundesdurchschnitt 27 Cent. Da
ist es nur natürlich, dass alle sparen wollen. Etwa durch
einen Anbieterwechsel. Damit können Kunden nach wie
vor Kosten senken – sich aber auch jede Menge Ärger
einhandeln.
So ist es Monika Scheuer* ergangen. Die Rentnerin
ermittelte zunächst über ein Vergleichsportal den für
sie günstigsten Tarif und schloss den Vertrag mit der genannten Firma ab. Dabei bemerkte sie nicht, dass sie ein
Stromprodukt bei demselben Anbieter buchte, bei dem
sie bereits Kundin war. Der günstige Preis des vermeintlich
neuen Anbieters resultierte aber aus einem NeukundenBonus, der nach einem Jahr gewährt werden sollte. Für
Scheuer entfiel dieser, da sie ja bereits Kundin derselben
Firma war. Ein Dilemma – denn damit zahlte sie in ihrem
neuen Tarif mehr als in dem alten.
Dieser Fehler wäre vermeidbar gewesen, hätte Scheuer die Konditionen vor Vertragsabschluss genau unter
die Lupe genommen. Dabei gilt: Man sollte keinen Tarif
wählen, bei dem per Vorkasse oder gar eine Kaution zu
zahlen ist. Denn dieses Geld kann im Fall einer Insolvenz
verloren sein. Auch die Kündigungsfristen sowie die Tarifstruktur sind entscheidend: Ist es nur deshalb so günstig,
weil der Stromanbieter für das erste Jahr einen großzügigen Neukunden-Bonus gewährt? Dann wird es im zweiten Jahr meist deutlich teurer. Natürlich hat er auch die
Möglichkeit, den Bonus mitzunehmen und nach einem
Jahr den Anbieter erneut zu wechseln. Allerdings kann
das lästig sein. Die Kündigung des alten Lieferanten sollte
der neue übernehmen, damit es zu nicht zu einer Liefer­
unterbrechung kommt. Das könnte nämlich zusätzliche
Kosten verursachen, weil man für die Zeit zwischen den
beiden Verträgen automatisch in die Grundversorgung
zurückkehrt – ein Tarif, der im Normalfall nicht die besten
Konditionen bietet.
Ob der aktuelle Tarif den eigenen Bedürfnissen optimal angepasst ist, kann jeder Verbraucher mit einem
Online-Tarifrechner überprüfen. Dabei dient die letzte
Stromrechnung als Basis für den Vergleich. Nicht nur der
Kilowattstundenpreis, sondern auch die Grundgebühr für
den Stromanschluss sind dabei relevant. Bei einem Wechsel sollte der neue Vertrag keine zu lange Laufzeit haben,
damit man auf Preiserhöhungen reagieren kann.
Kostenfallen auf Reisen
Urlaubszeit bedeutet für viele Menschen: Koffer packen
und ab in die Ferien fahren. Häufig vergessen sie dabei,
dass im Normalfall immer noch Nebenkosten anfallen.
Folgende Punkte sollte man bedenken:
 Bei vielen Fluggesellschaften gilt: Ein Gepäckstück pro
Person und ein zusätzliches Handgepäckstück sind frei.
Wer mehr mitnimmt, muss dafür extra zahlen – bei
manchen Anbietern geht es nach Gewicht, bei ande* Name von der Redaktion geändert
ren nach der Anzahl der Gepäckstücke. Dasselbe gilt
übrigens auch bei Busreisen. Informieren Sie sich vor
der Abreise gut über die Gepäckbedingungen. So können sie Zusatzkosten vermeiden.
 Wer im Urlaubsland mit einem Mietwagen unterwegs
ist, sollte gut auf die Versicherungsbedingungen achten. Wenn Sie bereits über eine Haftpflichtversicherung
verfügen, senkt das die Mietkosten. Vorsicht vor Kilometerpauschalen, die in vielen Verträgen vereinbart
werden. Jeder zusätzliche Kilometer muss extra bezahlt
werden. Tipp: Wer ins Ausland reist, hat die Möglichkeit, ein Auto vorher über den Reiseveranstalter oder
eine Autovermietung in Deutschland zu buchen.
 Bargeldlos per Kreditkarte zahlen ist eine bequeme Sache. Im Ausland sollte man allerdings darauf achten, ob
dafür Gebühren anfallen. Selbst bei der Nutzung eines
Geldautomaten erheben die Banken Gebühren, die sich
meist hinter dem Wechselkurs verstecken.
 Bei Hotelbuchungen gilt es ebenfalls genau hinzuschauen – zusätzliche Kosten können hier im Kleingedruckten aufgeführt sein. In 20 deutschen Städten
fällt beispielsweise eine Bettensteuer an, die das Hotel
erhebt und an die Stadt abführen muss. Sie liegt in der
Regel bei fünf Prozent je Person.
 Zu typischen Nebenkosten, die man gern bei der Reiseplanung vergisst, gehören zudem Gebühren wie die
Kurtaxe in Erholungsgebieten oder eine Strandnutzungssteuer. Auch Zoll- und Mautgebühren können
die Urlaubskasse zusätzlich belasten. So wird beispielsweise in London werktags für die Innenstadt eine Straßennutzungsgebühr erhoben.
 Auf Kreuzfahrtschiffen kann es den Gästen passieren,
dass sie eine tägliche Servicepauschale zahlen müssen.
Diese wird automatisch auf das Bordkonto gesetzt und
beträgt meist um die 15 %. Auf anderen Schiffen wird
auch eine Trinkgeldpauschale für Getränke erhoben.
 Italien-Reisende müssen damit rechnen, auf ihrer Res­
taurantrechnung einen zusätzlichen Posten namens
„Coperto“ zu finden. Eine Gedeck-Gebühr für Messer,
Gabel, Brot und Tischdecke, die mit bis zu drei Euro pro
Person extra berechnet wird. Tipp: Wer an der Bar isst,
statt sich zu setzen, muss meist weniger zahlen.
 USA-Reisende können an der Kasse eines Geschäftes
eine Überraschung erleben und mehr bezahlen, als sie
dachten. Der Grund: Bei den Produkten wird die Mehrwert- bzw. Verkaufssteuer (sales tax) immer getrennt
berechnet und erst beim Bezahlen auf den Verkaufspreis aufgeschlagen. Der Prozentsatz variiert je nach
Bundesstaat oder Stadt.
Nachgefragt …
… bei Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes
Herr Billen, was sind die häufigsten Kostenfallen, in die Verbraucher tappen?
Dazu zählen ohne Frage Abofallen im Internet. 5,4 Millionen Menschen sollen allein von 2009 bis 2010 betroffen
gewesen sein. Das sind elf Prozent der deutschen Internetnutzer. Sehr häufig beschweren sich die Verbraucher
über Abzocke mit angeblichen Gratisangeboten wie kostenlosen Software-Downloads, Gewinnspielen, Routenplanern oder Rezepten. Der Preis der vermeintlich kostenlosen Leistung ist auf der Seite versteckt, sodass die Nutzer
gar nicht bemerken, dass sie einen kostenpflichtigen
Vertrag abschließen. Das wird erst klar, wenn die Rechnung ins Haus flattert, oft mit Beträgen zwischen 80 und
200 Euro. Auch Smartphone-Nutzer sind betroffen. Verbraucher berichten von Werbebannern auf dem Display,
die sie schließen wollten oder versehentlich angeklickt
haben. Auf der monatlichen Rechnung des Mobilfunkanbieters sind dann plötzlich Leistungen Dritter aufgeführt.
„Die Maschen der Online-Abzocke sind vielfältig – oft reicht schon ein flascher Klick.“
Warum fallen so viele Internet-User auf Abofallen herein?
Die Maschen bei der Onlineabzocke sind vielfältig und
Verträge werden oft mit nur einem Mausklick geschlossen. Hinzu kommt, dass im Internet generell viele Angebote kostenlos sind. Viele Verbraucher schauen weniger
genau hin, als wenn sie einen Kaufvertrag in Papierform
unterschreiben. Trifft dann die erste Rechnung ein und
folgen Inkasso- oder Mahnschreiben, steigt die Verunsicherung. Die Abzocker üben hohen Druck aus, um Verbraucher mürbe zu machen und zum Zahlen zu bewegen. Mitunter beginnt die Mahnserie nach einem Jahr
erneut – mit der Behauptung, der Vertrag habe sich um
ein weiteres Jahr verlängert. Verbraucher sollten in solchen Fällen nicht bezahlen, da von Anfang an kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Das erfordert aber
viel Durchhaltevermögen und Beharrlichkeit.
Was können Verbraucher tun, um Abofallen zu vermeiden?
Verbraucher sollten beim Surfen im Netz generell vorsichtig sein und nicht nur zum Schutz vor Betrug oder
Werbung ihre personenbezogenen Daten sparsam preisgeben. Es ist oft schwierig, die Seriosität eines Anbieters
zu erkennen. Ein Blick ins Impressum oder eine kurze
Internetrecherche über Erfahrungen mit dem Anbieter
können helfen. Gegen Abofallen auf dem Smartphone
können kostenlose Drittanbietersperren schützen. Sie
verhindern, dass Dritte über die Handyrechnung automatisch Leistungen berechnen können.
Könnte eine gesetzliche Regelung helfen?
Seit 1. August 2012 gilt für private Vertragsabschlüsse im
Internet die Buttonlösung. Seitdem müssen Unternehmen ihre Kunden deutlich über wesentliche Vertragsinhalte wie Kosten oder Laufzeit informieren. Und das,
bevor die Bestellung abgesendet wird. Der Bestellbutton
muss immer mit Hinweisen wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ beschriftet sein. Ganz
wichtig: Ein wirksamer Vertrag kommt nur zustande, wenn
der Bestellbutton ordnungsgemäß beschriftet und an der
richtigen Stelle angebracht ist. Allerdings verändern sich
die Maschen. Oft wird für ein Produkt oder eine Dienstleistung mit einer kostenlosen Testphase geworben, die
automatisch in ein kostenpflichtiges Abo mündet. Vermutlich suchen Anbieter zwielichtiger Geschäftsmodelle
nach weiteren Schlupflöchern im Gesetz, um Verbraucher
abzuzocken. Es handelt sich um einen riesigen Markt, in
dem Millionengewinne locken.
Wer hilft Verbrauchern bei diesen Problemen?
Verunsicherte Verbraucher können sich bei den Verbraucherzentralen beraten lassen, wie sie sich effektiv wehren
können. Darüber hinaus stellen die Verbraucherzentralen
auf ihren Websites viele Informationen und Musterschreiben zur Verfügung, die helfen, selbstständig tätig zu werden und Abofallen zu erkennen.
Unter www.verbraucherzentrale.de sind die Websites aller
Verbraucherzentralen in Deutschland verlinkt. Informationen bietet auch www.verbraucher-haben-rechte.de. Hier
gibt es unter anderem eine Checkliste zur Buttonlösung. Der
Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Liste der Unternehmen veröffentlicht, gegen die er juristische Maßnahmen
eingeleitet hat (http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Kostenfallen_im_Internet.pdf ).
Über Geld spricht man
nicht – oder doch?
Über finanzielle Probleme zu reden fällt schwer –
auch innerhalb der Familie. Noch immer ist Geld
ein Tabuthema, denn über Geld spricht man
nicht, Geld hat man. Aber was, wenn nicht? Wie
thematisiert man Geldsorgen gegenüber den
Kindern? Wir haben nachgefragt bei der Kinderund Familientherapeutin Ursula Hellmann.
10
Frau Hellmann, jeder kennt das Sprichwort „Über Geld spricht
man nicht“. Gilt das auch für Eltern? Sollte man offen mit Kindern
über finanzielle Probleme reden?
Nach Möglichkeit sollten Eltern ihre Kinder mit einer prekären
finanziellen Situation nicht unnötig belasten. Kurze Hinweise
können aber helfen, damit die Kinder die Anspannung der
Eltern verstehen und nicht auf sich selbst beziehen.
Schon etwa ab dem sechsten Lebensjahr sollte man mit
seinen Kindern über Geld reden. Dann gibt es erstmals Taschengeld und in der Schule werden die Grundrechenarten
gelernt.
Wenn die Kinder schon etwas älter sind, etwa 12 bis 14 Jahre,
sollten die Eltern mit ihnen über die finanzielle Situation der
Familie sprechen. Nicht nur über Sorgen, sondern über die
reale Situation. Wenn zu wenig Geld da ist, dann sollte die
ganze Familie versuchen sparsam zu leben.
Belasten Kinder die Geldsorgen der Eltern?
Kinder spüren natürlich die Anspannung der Eltern. Entscheidend ist, dass sie diese zuordnen können und nicht
auf sich beziehen. Auch muss klar sein, dass Kinder weder
für die finanziellen Probleme noch für die Anspannung der
Eltern verantwortlich gemacht werden.
Wie geht man am besten mit teuren Wünschen um (Spielzeug,
Ausflüge, Markenklamotten)?
Verständnis für den Wunsch äußern. Wenn er im Rahmen
der finanziellen Möglichkeiten liegt, kann man ihn auf bestimmte Gelegenheiten, wie Geburtstag oder Weihnachten,
verlagern. Aber Dinge, die die Eltern nicht befürworten,
sollten sie auch nicht schenken.
Wie kann man Kindern beibringen, vernünftig mit Geld umzugehen – auch wenn man unter Umständen mit seinen Geldsorgen selbst kein gutes Vorbild abgibt?
Am besten ist, wenn man ihnen schon früh eine kleinere
Summe als Taschengeld zur eigenen Verwendung gibt und
mit ihnen gemeinsam bespricht, was sie damit anfangen
können. Dabei kann Bedürfnisaufschub gelernt werden –
also auf etwas zu sparen. Lieber ein kleines Spielzeugauto
in zehn Wochen, als eine Tüte Gummibärchen in vierzehn
Tagen. Das Ziel sollte aber auch nicht zu weit weg sein und
erreichbar bleiben.
Und wie legt man am besten die Höhe des Taschengelds fest?
Entscheidend ist natürlich die finanzielle Situation der Eltern.
Es kommt auch darauf an, was die Kinder mit dem Geld anfangen sollen. Geht es nur um Extras oder sollen die Kinder
auch Dinge des täglichen Bedarfs – Pausenbrot, Getränke,
Handykosten und ähnliches – davon bestreiten?

Dies ist aber immer im Einzelfall zu entscheiden und muss
klar abgesprochen sein. Zu beachten ist auch, ob es noch
andere Taschengeldgeber gibt, zum Beispiel die Oma oder
Tante, und wie die allgemeine Versorgungssituation ist.
Zur Höhe gibt es Empfehlungen der Jugendämter. Nicht
gut ist es, wenn Kinder für Unterstützung im Haushalt Geld
bekommen – eigentlich sollte die Hilfe selbstverständlich
sein. Gelegentliche finanzielle Anreize für unbeliebte Tätigkeiten sind aber durchaus zulässig.
Ist es richtig, sich einzumischen, wenn Kinder jeden Euro sofort
in den nächsten Kiosk tragen?
Nicht unbedingt, denn das ist eigentlich kein Grund zur
Panik, sondern der erste Schritt zu einem bewussten Umgang mit Geld: Wenn Kinder gleich ihr ganzes Geld im Kiosk
lassen, bleibt für die restliche Zeit nichts mehr. Sie lernen
so, dass man sich sein Geld einteilen muss. Natürlich sollte
man ihr Verhalten in Ruhe besprechen und Alternativen
überlegen. Bei Kindern, die sich mit dem Sparen schwer
tun, kann man die Frequenz der Taschengeldzahlungen ändern – statt einmal im Monat 20 Euro sollte man dann zum
Beispiel jede Woche 5 Euro auszahlen. Man kann auch das
Ansparen durch einen Zuschuss, wenn ein bestimmtes Ziel
erreicht ist, attraktiver machen. Immer sind aber auch die Eltern dabei ein Vorbild. Auf jeden Fall sollte das Taschengeld
nicht mit Wohlverhalten gekoppelt werden.
Was kann man außerdem tun, um Kindern einen bewusste
Umgang mit Geld beizubringen?
Entscheidend ist natürlich, dass eigene Erfahrungen gemacht werden. Nehmen Sie die Kinder zum Beispiel zum
Einkaufen mit. Am besten schauen Sie vorher gemeinsam
zu Hause nach, was benötigt wird und was noch vorhanden
ist. Beziehen Sie die Kinder mit ein, damit sie ein Gefühl für
den Wert von Dingen entwickeln. Was kostest viel, was kos­
test wenig? Bekommt man das woanders noch günstiger?
Es geht ja hier auch nicht nur um den finanziellen Aspekt.
Kinder sollten lernen verantwortungsbewusst zu konsumieren: Wenn man übriggebliebene Lebensmittel wegwerfen
muss, ist es nicht nur eine Verschwendung von Geld, sondern auch von Ressourcen.
Was ist ihr wichtigster Tipp für Eltern, die von Geldsorgen geplagt werden?
Unternehmen Sie mit den Kindern schöne Dinge, die nichts
kosten: gemeinsam spielen, am Lagerfeuer Brot rösten, vorlesen, wandern, singen, Zeit schenken. Damit können die
Kinder lernen, dass es viele Dinge gibt, die das Leben lebenswert machen, die mit Geld nichts zu tun haben.
www.taschengeldtabelle.org
Empfehlungen der jugendämter: Wie viel Taschengeld ist
in welchem Alter angemessen?
www.bpb.de/apuz/31924/lernen-mit-geld-umzugehen?
Aufsatz bei der Bundeszentrale für politische Bildung
www.kinderplus.org
Spiel, Spaß und Wissen für Kinder rund ums Thema Geld
Diplompädagogin Ursula Hellmann ist
seit 25 Jahren als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Familientherapeutin in eigener Praxis in Augsburg
tätig. Sie hat zwei erwachsene Töchter.
11
Gewinnspiel
Zahlungsmittel
(kleine
Summe)
Kapitalgesellschaft
(Abk.)
Schmuckstein
12
Astrologe
Wallensteins
berühmt,
angesehen
7
Teil des
Wagens
Schwertlilie
Lärm,
Krach
(ugs.)
Kreuzesinschrift
1
2
4
Fluss
zur
Rhone
5
4 6
ungebraucht
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7
4 6
9 5 1
ohne
Inhalt
11
14
Leberabsonderung
3
8
Rinderfett
englisches
Bier
2
germanischer
Wurfspieß
10
2 3
7
1
spanischer
Artikel
verhänglediglich nisvoll;
peinlich
Denkansatz;
Lehrmeinung
9 4 7
2 5
6
1
4
9
2
8
5
3
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Verbindungsstelle,
Ritze
mäßig
warm
KfzZeichen
Speyer
griechische
Friedensgöttin
das
Unsterbliche
Lebensbund
4
Hauptschlagader
Windschattenseite e.
Schiffs
norddeutsch
für Ried,
Schilf
5
3
15
Kosmetikartikel;
Salbe
9
brasilianische
Fußballlegende
somit,
mithin
italienischer
Dichter
13
Ansage
auf
Kontra
(Skat)
Stadt
den
Anschrift in
Niederlanden
elektr.
geladenes
Teilchen
die
Ackerkrume
lockern
sofort;
genauso
Himmelsrichtung
Rohstoffquelle;
Geldmittel (Mz.)
Wintersportgerät
Einsteller,
Steuergerät
Bewohner
einer frz.
Mittelmeerinsel
unseriöse
höchste GeschäftsSpielpraktik
karte
(ugs.)
als Sicherheit
Hinterlegtes
Kunststil aus
Frankreich
musterhaft, vollkommen
lat.:
Sei gegrüßt!
plötzlich
aufkommender
Gedanke
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süddt.:
Scheune,
kleines
Gebäude
sichtbarer
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Dunst
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Im Plus – Das Magazin für Leben und Geld erscheint alle drei Monate.
Herausgeber: Stiftung Deutschland im Plus – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention, Sulzbacher Straße 2, 90489 Nürnberg, www.deutschland-im-plus.de,
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Konzeption, Gestaltung und Herstellung: Wißner-Verlag GmbH & Co. KG, Im Tal 12, 86179 Augsburg, [email protected]. Fotos: Titel alphaspirit/Shutterstock.com, S. 3 andrea
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crisante/Shutterstock.com, S. 5 donatas1205/Shutterstock.com, S. 6 Kostenko Maxim/Shutterstock.com, S. 9 vzbv/Florian Lein, S. 10 Monkey Business Images/Shutterstock.com
Illustration: S. 2 Peter Gaymann, www.cartoon-concept.de. Druck: Druckerei Joh. Walch GmbH & Co. KG, Augsburg
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