Die Tücken im internationalen Geschäft
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Die Tücken im internationalen Geschäft
Wirtschaft Nordhessischer Außenwirtschaftstag – Steuerexperte Prof. Alexander Neeser: Die Tücken im internationalen Geschäft Moderatoren und Referenten: (von links) Prof. Dr. Alexander Neeser (Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg), Norbert Claus (IHK Kassel-Marburg), Christoph KülzerSchröder (Außenwirtschaftsforum), Daniel Pampel (Euler Hermes Deutschland), Mario Murawski (Mesterheide GmbH Insurance Brokers & Riskmanagers), Markus Brede (Kasseler Sparkasse), Marc André Delp (Herfurth & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Stefan Hartwich (Kühne & Nagel), Kai Mütze (IAC Unternehmensberatung GmbH) und Muriel Plag (Deutsche Fernschule). V iele Unternehmen liefern Waren oder erbringen Dienstleistungen grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union. Doch wie sind diese umsatzsteuerrechtlich zu behandeln? Über die entsprechenden Besonderheiten bei internationalen Geschäften sprach Prof. Alexander Neeser von der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg beim 4. Nordhessischen Außenwirtschaftstag Mitte März in der IHK Kassel-Marburg. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der Europäischen Union (EU) erfolgt laut Neeser die Besteuerung in dem Land, wo die Warenlieferung endet. Liefert ein Unternehmen beispielsweise eine Ware von Deutschland nach Österreich, ist die Umsatzsteuer in Österreich fällig. Allerdings benötigt das deutsche Unternehmen für die Befreiung von der Umsatzsteuer laut dem Steuerexperten eine sogenannte Gelangensbestätigung. Das ist eine Bestätigung des Empfangs der Ware durch den Abnehmer. Außerdem muss es sich um ein Business-to-Business-Geschäft handeln, also um eine Lieferung an ein anderes Unternehmen. Anders ist das bei einer Werklieferung. Dabei stellt ein deutsches Unternehmen beispielsweise ein Produkt aufgrund eines Werkvertrags speziell für ein Unternehmen in einem anderem EU-Land her und liefert es anschließend an den Abnehmer. Dann ist die Lieferung in Deutschland steuerbar – es sei denn, das Zielland der Lieferung hat eine Steuerschuldumkehr. Dann zahlt laut Neeser der Leistungserwerber die Steuer. Eine Steuerschuldumkehr hat beispielsweise Österreich, nicht aber Luxemburg. Auch ein geteilter Transportweg kann unter Umständen zu Problemen bei der Umsatzbesteuerung führen. Bringt ein deutsches Unternehmen etwa die Ware bis nach München und sie wird dort von einem österreichischen Abnehmer abgeholt, sollte die Ware nicht zu lan- Experten bei Finanzierungsfragen: Markus Brede (links), Frauke Becker und Mario Schormann von der Kasseler Sparkasse. 44 Wirtschaft Nordhessen 4.2015 ge in der bayerischen Landeshauptstadt liegen. Unter Umständen könne dies zu einer Besteuerung in Deutschland führen. Zur Vorsicht rät der Finanzexperte bei sogenannten Reihengeschäften, wenn also bei einer Lieferung mehr als zwei Beteiligte Verträge abschließen. Keine Probleme gibt es Neeser zufolge, wenn der Produzent oder Lieferant eine Spedition beauftragt, um eine Ware an den Kunden zu liefern und der Spediteur diese auch direkt liefert, also sie nicht vorher zwischenlagert. Dann könnte sie zu einer ruhenden Lieferung werden und entsprechend besteuert werden. Lässt der Abnehmer die Ware von einer Spedition abholen, muss der Produzent oder Lieferant der Ware kontrollieren beziehungsweise nachweisen, ob der Abnehmer diesen Spediteur beauftragt hat. Hat der Spediteur seinerseits einen Subunternehmer zum Abholen der Ware beauftragt, komme der Produzent beziehungsweise Lieferant völlig ins Schwimmen. Neeser: „Gerade Reihengeschäfte können sich in steuerlicher Hinsicht als Riesenfalle erweisen.“ Tätigen Unternehmen Grundstücksumsätze wie Bauleistungen im Ausland, müssen sie sich dem Steuerexperten zufolge in der Regel dort registrieren lassen und in dem Land, wo die Bauleistung erbracht wurde, eine Steuererklärung abgeben. Es sei denn, die entsprechenden Länder hätten eine Steuerschuldumkehr. In diesem Zusammenhang rät Neeser Unternehmen auch bei längeren Montageeinsätze eine genaue Prüfung im Vorfeld, damit sie nicht in eine Registrierungspflicht kommen. Mirko Konrad (Artikel / Bilder) � Die Sponsoren des Nordhessischen Außenwirtschaftstags sind Euler Hermes Deutschland und Mesterheide GmbH Insurance Brokers and Risk Managers. Zu den Partnern gehören die Deutsche Fernschule, IAC GmbH, Herfurth und Partner Rechtsanwaltsgesellschaft, die Kasseler Sparkasse, die internationale Spedition Kühne + Nagel sowie die Wirtschaftsförderung Region Kassel. Beantworteten Fragen auf dem Internationalen Marktplatz: Jolene Schlegel, Matthias Kraß und Sebastian Schlegel von Creditreform.