Die Tücken im internationalen Geschäft

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Die Tücken im internationalen Geschäft
Wirtschaft
Nordhessischer Außenwirtschaftstag – Steuerexperte Prof. Alexander Neeser:
Die Tücken im internationalen Geschäft
Moderatoren und Referenten: (von links) Prof. Dr. Alexander Neeser (Hochschule für öffentliche
Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg), Norbert Claus (IHK Kassel-Marburg), Christoph KülzerSchröder (Außenwirtschaftsforum), Daniel Pampel (Euler Hermes Deutschland), Mario Murawski
(Mesterheide GmbH Insurance Brokers & Riskmanagers), Markus Brede (Kasseler Sparkasse), Marc
André Delp (Herfurth & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Stefan Hartwich (Kühne & Nagel), Kai Mütze (IAC Unternehmensberatung GmbH) und Muriel Plag (Deutsche Fernschule).
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iele Unternehmen liefern Waren oder erbringen Dienstleistungen grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union.
Doch wie sind diese umsatzsteuerrechtlich zu
behandeln? Über die entsprechenden Besonderheiten bei internationalen Geschäften
sprach Prof. Alexander Neeser von der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg beim 4. Nordhessischen Außenwirtschaftstag Mitte März in der IHK Kassel-Marburg.
Bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der Europäischen Union (EU) erfolgt
laut Neeser die Besteuerung in dem Land, wo
die Warenlieferung endet. Liefert ein Unternehmen beispielsweise eine Ware von
Deutschland nach Österreich, ist die Umsatzsteuer in Österreich fällig. Allerdings benötigt
das deutsche Unternehmen für die Befreiung
von der Umsatzsteuer laut dem Steuerexperten eine sogenannte Gelangensbestätigung.
Das ist eine Bestätigung des Empfangs der
Ware durch den Abnehmer. Außerdem muss es
sich um ein Business-to-Business-Geschäft
handeln, also um eine Lieferung an ein anderes Unternehmen.
Anders ist das bei einer Werklieferung. Dabei stellt ein deutsches Unternehmen beispielsweise ein Produkt aufgrund eines Werkvertrags speziell für ein Unternehmen in einem anderem EU-Land her und liefert es anschließend an den Abnehmer. Dann ist die Lieferung in Deutschland steuerbar – es sei denn,
das Zielland der Lieferung hat eine Steuerschuldumkehr. Dann zahlt laut Neeser der
Leistungserwerber die Steuer. Eine Steuerschuldumkehr hat beispielsweise Österreich,
nicht aber Luxemburg.
Auch ein geteilter Transportweg kann unter
Umständen zu Problemen bei der Umsatzbesteuerung führen. Bringt ein deutsches Unternehmen etwa die Ware bis nach München und
sie wird dort von einem österreichischen Abnehmer abgeholt, sollte die Ware nicht zu lan-
Experten bei
Finanzierungsfragen: Markus
Brede (links),
Frauke Becker und
Mario Schormann
von der Kasseler
Sparkasse.
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Wirtschaft Nordhessen 4.2015
ge in der bayerischen Landeshauptstadt liegen. Unter Umständen könne dies zu einer Besteuerung in Deutschland führen.
Zur Vorsicht rät der Finanzexperte bei sogenannten Reihengeschäften, wenn also bei einer Lieferung mehr als zwei Beteiligte Verträge abschließen. Keine Probleme gibt es Neeser
zufolge, wenn der Produzent oder Lieferant
eine Spedition beauftragt, um eine Ware an
den Kunden zu liefern und der Spediteur diese
auch direkt liefert, also sie nicht vorher zwischenlagert. Dann könnte sie zu einer ruhenden Lieferung werden und entsprechend besteuert werden.
Lässt der Abnehmer die Ware von einer Spedition abholen, muss der Produzent oder Lieferant der Ware kontrollieren beziehungsweise nachweisen, ob der Abnehmer diesen Spediteur beauftragt hat. Hat der Spediteur seinerseits einen Subunternehmer zum Abholen
der Ware beauftragt, komme der Produzent
beziehungsweise Lieferant völlig ins Schwimmen. Neeser: „Gerade Reihengeschäfte können sich in steuerlicher Hinsicht als Riesenfalle erweisen.“
Tätigen Unternehmen Grundstücksumsätze
wie Bauleistungen im Ausland, müssen sie
sich dem Steuerexperten zufolge in der Regel
dort registrieren lassen und in dem Land, wo
die Bauleistung erbracht wurde, eine Steuererklärung abgeben. Es sei denn, die entsprechenden Länder hätten eine Steuerschuldumkehr. In diesem Zusammenhang rät Neeser
Unternehmen auch bei längeren Montageeinsätze eine genaue Prüfung im Vorfeld, damit
sie nicht in eine Registrierungspflicht kommen.
Mirko Konrad (Artikel / Bilder) �
Die Sponsoren des Nordhessischen Außenwirtschaftstags sind Euler Hermes Deutschland und Mesterheide GmbH Insurance Brokers
and Risk Managers. Zu den Partnern gehören
die Deutsche Fernschule, IAC GmbH, Herfurth
und Partner Rechtsanwaltsgesellschaft, die
Kasseler Sparkasse, die internationale Spedition Kühne + Nagel sowie die Wirtschaftsförderung Region Kassel.
Beantworteten Fragen auf dem Internationalen Marktplatz: Jolene Schlegel, Matthias Kraß
und Sebastian Schlegel von Creditreform.

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