Kursus der KIEFERORTHOPÄDISCHEN BEHANDLUNG II

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Kursus der KIEFERORTHOPÄDISCHEN BEHANDLUNG II
CAMPUS INNENSTADT
POLIKLINIK FÜR KIEFERORTHOPÄDIE
DIREKTOR: PROF. DR. ANDREA WICHELHAUS
Stand:09.09.2009
Kursus der
KIEFERORTHOPÄDISCHEN BEHANDLUNG II
WINTERSEMESTER
2 0 0 9 / 10
SEMESTERBEGINN:
19. Oktober 2009
KURSDAUER:
19. Oktober 2009 mit 13. Februar 2010
KLINISCHE DEMO:
Montag oder Mittwoch, 10.30 Uhr s.t. bis 12.00 Uhr
Ort: Videokonferenzraum Poliklinik für Kieferorthopädie
oder großer/kleiner Konferenzraum, 2 Stock
VORBESPRECHUNG:
Ort:
Montag, 19. Oktober 2009, 9 Uhr s.t.
Großer Hörsaal, Zahnklinik, Anwesenheitspflicht
KLINISCHER DEMOBEGINN: Montag, 26. Oktober 2009, 10.15 Uhr s.t.
Großer Hörsaal, Zahnklinik, Anwesenheitspflicht
Ort:
Voraussetzung für die Teilnahme am Behandlungskurs II ist der erfolgreiche
Abschluss des KFO-Behandlungskurses I (Schein).
In der Vorbesprechung erfolgt die Ausgabe der Material- und Instrumentariumslisten.
Ferner werden Informationen über den Labor-Arbeitsplatz in der Poliklinik für
Zahnerhaltung und Parodontologie und in der Poliklinik für Prothetik gegeben.
Patientenarbeiten müssen innerhalb von 10 Arbeitstagen (2 Wochen) zum Patiententermin abgegeben werden. Zu späte Abgabe heißt Nichtbestehen des Kurses. Der
Student ist verpflichtet sich frühzeitig um Patientenarbeiten zu bemühen.
Letzter Abgabetermin der praktischen Arbeiten: 08.02.2010
TESTATZEITEN: nach Absprache mit dem jeweiligen Assistenten.
Persönliche Teilnahme ist obligat
Die Anwesenheit in der Vorlesung Kieferorthopädie I/II ist nachzuweisen.
KLAUSUR: siehe gesonderter Aushang
Q:\ZKO-Poliklinik\9-Verwaltung\Schreindorfer\web\04-pdf\03-lehre\02-student\01-VL-Kurse\03-WiSe-0910\04-An-BK2-0910.doc
CAMPUS INNENSTADT
POLIKLINIK FÜR KIEFERORTHOPÄDIE
DIREKTOR: PROF. DR. ANDREA WICHELHAUS
Kursus der
KIEFERORTHOPÄDISCHEN BEHANDLUNG II
WINTERSEMESTER
2 0 0 9 / 10
Anforderungen an die Kursteilnehmer
Regelmäßiger Besuch der „VORLESUNG KIEFERORTHOPÄDIE I / II“ am Dienstag von
10.30 Uhr s.t. bis 12.00 Uhr
Zu jedem Kurstag ist das komplette Instrumentarium (siehe Materialliste: Photometrie/
Kephalometrie und Modellanalyse) mitzubringen!
Erforderliche technische Analysen:
a) Selbständiges Auswerten der kieferorthopädischen Behandlungsunterlagen von
zwei Patienten (Anfangsdiagnostik)
b) Erstellen der individuellen Behandlungsaufgabe und Therapieplanung unter
Anleitung des zuständigen Gruppenassistenten von min. 1 Patienten
Erforderliche technische Arbeiten (siehe Testatbogen):
1) Diagnostisches Set-up
2) aktives Gerät am Patient
3) passives Gerät am Patient
Alle Zwischenschritte müssen von Kursassistenten testiert sein. Die Arbeiten müssen
selbständig angefertigt werden und fristgerecht abgegeben werden. Die Testatzeiten
sind einzuhalten.
Teilnahme an den Demonstrationen der technischen Arbeiten:
1) Diagnostisches Set-up Mittwoch, den 28.10.2009 10:15 Uhr s.t., großer Hörsaal
der Zahnklinik
2) Lückenhalter Platte
Montag, den 21.12.2009 10:30 Uhr s.t., großer Hörsaal
der Haunerschen Kinderklinik
3) Heidspring
Montag, den 21.12.2009 10:30 Uhr s.t., großer Hörsaal
der Haunerschen Kinderklinik
Q:\ZKO-Poliklinik\9-Verwaltung\Schreindorfer\web\04-pdf\03-lehre\02-student\01-VL-Kurse\03-WiSe-0910\04-An-BK2-0910.doc
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POLIKLINIK FÜR KIEFERORTHOPÄDIE
DIREKTOR: PROF. DR. ANDREA WICHELHAUS
2 schriftliche Klausuren:
• Mittwoch 23.12.2009, 10:30 Uhr s.t., großer Hörsaal der
Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und
Gesichtschirurgie
•
Montag 08.02.2010, 10:30 Uhr s.t., großer Hörsaal der
Haunerschen Kinderklinik
maximal unentschuldigte Fehltermine: 2
maximale Fehltermine mit ärztlichem Attest: Wenn die Kursanforderungen aufgrund
von krankheits- oder verletzungsbedingtem Fehlen nicht erreicht werden, kann der
Kurs bei Vorlage eines ärztlichen Attests im darauf folgenden Semester wiederholt
werden.
Versuche, das Ergebnis der Klausur durch Täuschung oder Benutzung nicht
zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, haben zur Folge, dass die Klausur mit „Null
richtige Antworten“ gewertet wird.
Kriterien zur Erlangung des Scheines:
• regelmäßige Teilnahme an den Seminaren und der Vorlesung
• Klausuren: Erreichen der Mindestpunktzahlen
(1x40% der Punkte und 1x 60% der Punkte)
• fristgerechte Abgabe der praktischen Arbeiten in patientengerechten Zustand
• Abgabe der Testatblätter mit allen Unterschriften
Scheinausgabe:
Freitag,12.02.2010
Verfahren bei Nichtbestehen
Werden die theoretischen und / oder praktischen Kursleistungen nicht erreicht, so
wird der Schein nicht erteilt und der Kurs gilt insgesamt als nicht bestanden.
Wiederholungspflichtig sind somit sowohl der praktische Kursteil als auch die Klausur.
Ein nicht bestandener Kurs kann im darauffolgenden Semester wiederholt werden. Es
besteht die Möglichkeit zur einmaligen Wiederholung.
Bei erneutem Nichtbestehen des Kurses ist eine weitere Wiederholung des Kurses an
der Universität München nicht möglich.
Q:\ZKO-Poliklinik\9-Verwaltung\Schreindorfer\web\04-pdf\03-lehre\02-student\01-VL-Kurse\03-WiSe-0910\04-An-BK2-0910.doc