Kursus der KIEFERORTHOPÄDISCHEN BEHANDLUNG II
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Kursus der KIEFERORTHOPÄDISCHEN BEHANDLUNG II
CAMPUS INNENSTADT POLIKLINIK FÜR KIEFERORTHOPÄDIE DIREKTOR: PROF. DR. ANDREA WICHELHAUS Stand:09.09.2009 Kursus der KIEFERORTHOPÄDISCHEN BEHANDLUNG II WINTERSEMESTER 2 0 0 9 / 10 SEMESTERBEGINN: 19. Oktober 2009 KURSDAUER: 19. Oktober 2009 mit 13. Februar 2010 KLINISCHE DEMO: Montag oder Mittwoch, 10.30 Uhr s.t. bis 12.00 Uhr Ort: Videokonferenzraum Poliklinik für Kieferorthopädie oder großer/kleiner Konferenzraum, 2 Stock VORBESPRECHUNG: Ort: Montag, 19. Oktober 2009, 9 Uhr s.t. Großer Hörsaal, Zahnklinik, Anwesenheitspflicht KLINISCHER DEMOBEGINN: Montag, 26. Oktober 2009, 10.15 Uhr s.t. Großer Hörsaal, Zahnklinik, Anwesenheitspflicht Ort: Voraussetzung für die Teilnahme am Behandlungskurs II ist der erfolgreiche Abschluss des KFO-Behandlungskurses I (Schein). In der Vorbesprechung erfolgt die Ausgabe der Material- und Instrumentariumslisten. Ferner werden Informationen über den Labor-Arbeitsplatz in der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie und in der Poliklinik für Prothetik gegeben. Patientenarbeiten müssen innerhalb von 10 Arbeitstagen (2 Wochen) zum Patiententermin abgegeben werden. Zu späte Abgabe heißt Nichtbestehen des Kurses. Der Student ist verpflichtet sich frühzeitig um Patientenarbeiten zu bemühen. Letzter Abgabetermin der praktischen Arbeiten: 08.02.2010 TESTATZEITEN: nach Absprache mit dem jeweiligen Assistenten. Persönliche Teilnahme ist obligat Die Anwesenheit in der Vorlesung Kieferorthopädie I/II ist nachzuweisen. KLAUSUR: siehe gesonderter Aushang Q:\ZKO-Poliklinik\9-Verwaltung\Schreindorfer\web\04-pdf\03-lehre\02-student\01-VL-Kurse\03-WiSe-0910\04-An-BK2-0910.doc CAMPUS INNENSTADT POLIKLINIK FÜR KIEFERORTHOPÄDIE DIREKTOR: PROF. DR. ANDREA WICHELHAUS Kursus der KIEFERORTHOPÄDISCHEN BEHANDLUNG II WINTERSEMESTER 2 0 0 9 / 10 Anforderungen an die Kursteilnehmer Regelmäßiger Besuch der „VORLESUNG KIEFERORTHOPÄDIE I / II“ am Dienstag von 10.30 Uhr s.t. bis 12.00 Uhr Zu jedem Kurstag ist das komplette Instrumentarium (siehe Materialliste: Photometrie/ Kephalometrie und Modellanalyse) mitzubringen! Erforderliche technische Analysen: a) Selbständiges Auswerten der kieferorthopädischen Behandlungsunterlagen von zwei Patienten (Anfangsdiagnostik) b) Erstellen der individuellen Behandlungsaufgabe und Therapieplanung unter Anleitung des zuständigen Gruppenassistenten von min. 1 Patienten Erforderliche technische Arbeiten (siehe Testatbogen): 1) Diagnostisches Set-up 2) aktives Gerät am Patient 3) passives Gerät am Patient Alle Zwischenschritte müssen von Kursassistenten testiert sein. Die Arbeiten müssen selbständig angefertigt werden und fristgerecht abgegeben werden. Die Testatzeiten sind einzuhalten. Teilnahme an den Demonstrationen der technischen Arbeiten: 1) Diagnostisches Set-up Mittwoch, den 28.10.2009 10:15 Uhr s.t., großer Hörsaal der Zahnklinik 2) Lückenhalter Platte Montag, den 21.12.2009 10:30 Uhr s.t., großer Hörsaal der Haunerschen Kinderklinik 3) Heidspring Montag, den 21.12.2009 10:30 Uhr s.t., großer Hörsaal der Haunerschen Kinderklinik Q:\ZKO-Poliklinik\9-Verwaltung\Schreindorfer\web\04-pdf\03-lehre\02-student\01-VL-Kurse\03-WiSe-0910\04-An-BK2-0910.doc CAMPUS INNENSTADT POLIKLINIK FÜR KIEFERORTHOPÄDIE DIREKTOR: PROF. DR. ANDREA WICHELHAUS 2 schriftliche Klausuren: • Mittwoch 23.12.2009, 10:30 Uhr s.t., großer Hörsaal der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie • Montag 08.02.2010, 10:30 Uhr s.t., großer Hörsaal der Haunerschen Kinderklinik maximal unentschuldigte Fehltermine: 2 maximale Fehltermine mit ärztlichem Attest: Wenn die Kursanforderungen aufgrund von krankheits- oder verletzungsbedingtem Fehlen nicht erreicht werden, kann der Kurs bei Vorlage eines ärztlichen Attests im darauf folgenden Semester wiederholt werden. Versuche, das Ergebnis der Klausur durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, haben zur Folge, dass die Klausur mit „Null richtige Antworten“ gewertet wird. Kriterien zur Erlangung des Scheines: • regelmäßige Teilnahme an den Seminaren und der Vorlesung • Klausuren: Erreichen der Mindestpunktzahlen (1x40% der Punkte und 1x 60% der Punkte) • fristgerechte Abgabe der praktischen Arbeiten in patientengerechten Zustand • Abgabe der Testatblätter mit allen Unterschriften Scheinausgabe: Freitag,12.02.2010 Verfahren bei Nichtbestehen Werden die theoretischen und / oder praktischen Kursleistungen nicht erreicht, so wird der Schein nicht erteilt und der Kurs gilt insgesamt als nicht bestanden. Wiederholungspflichtig sind somit sowohl der praktische Kursteil als auch die Klausur. Ein nicht bestandener Kurs kann im darauffolgenden Semester wiederholt werden. Es besteht die Möglichkeit zur einmaligen Wiederholung. Bei erneutem Nichtbestehen des Kurses ist eine weitere Wiederholung des Kurses an der Universität München nicht möglich. Q:\ZKO-Poliklinik\9-Verwaltung\Schreindorfer\web\04-pdf\03-lehre\02-student\01-VL-Kurse\03-WiSe-0910\04-An-BK2-0910.doc