Handbuch - Relais Handicap

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Handbuch - Relais Handicap
HANDBUCH
ZUR BERUFLICHEN
EINGLIEDERUNG
BEHINDERTER
STUDIERENDER
IN EUROPA
Inhalt
DEPOSE stellt sich vor................................................... 5
Mobilität der Studierenden ........................................... 9
Technische Hilfen ....................................................... 33
Anhang ...................................................................... 35
Bibliographie .............................................................. 52
Websites ..................................................................... 55
Nützliche Adressen ..................................................... 57
Danksagungen ............................................................ 59
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ine gute und vollständige Information über die Möglichkeiten, die jedem Menschen
offen stehen, um sein Studien- und Berufsvorhaben durchzuführen, ist ein Weg,
der zur Chancengleichheit führt. Dieses Handbuch soll all denjenigen eine Hilfe
sein, die sich mit der beruflichen Integration behinderter Menschen auseinandersetzen:
behinderte Studierende, Berufsberater, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen...
Vergleicht man die den behinderten Studierenden an französischen Universitäten
angebotenen Dienstleistungen, so stößt man schnell auf Unterschiede. Gleiches gilt auch
für die verschiedenen Staaten der Europäischen Union.
Ziel dieses Handbuches war, die zerstreuten Informationen zu sammeln, um allen an
der beruflichen Integration behinderter Studierender Interessierten den schnellen Zugang
zu den gesamten Informationen zu ermöglichen, die sie im Rahmen eines
Integrationsprojektes benötigen.
Wir haben deshalb die verfügbaren Daten zur Mobilität behinderter Studierender
innerhalb der Europäischen Union, zu den angebotenen Praktika und zu den vorhandenen
Modalitäten, um den Arbeitseinstieg zu erleichtern, zusammengestellt.
Zu jedem dieser Bereiche finden Sie hier die wichtigsten anzuwendenden Richtlinien
auf nationaler sowie europäischer Ebene, die Organisationen, an die Sie sich wenden
können und auch die europäischen Programme.
In einem anderen Teil finden Sie im Anhang zum Bereich technischer Unterstützung:
eine Bibliographie von diesbezüglichen Veröffentlichungen und Broschüren, nützliche
Adressen und die wichtigsten Websites zu den in diesem Handbuch vorgestellten Themen.
Im Übrigen ist dieses aus dem Französischen ins Englische und Deutsche übersetzte
Handbuch auch auf CD-Rom erhältlich. Auch die Website unseres Programms kann
konsultiert werden.
Dennoch bleibt zu betonen, dass noch viel zu tun ist und der Inhalt dieses Handbuches
Ihnen unvollständig erscheinen mag. Diese Feststellung zeigt die Notwendigkeit des
Projektes DEPOSE als Ausgangspunkt des Handbuches. Sollten Sie beim Lesen des
Handbuches Fehler entdecken oder etwas hinzufügen wollen, freuen wir uns über eine
Mitteilung, die dann in der regelmäßigen Aktualisierung der Website
http://www.depose.jussieu.fr berücksichtigt werden wird.
E
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Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
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DEPOSE STELLT SICH VOR
Dispositif Européen Pour l’Orientation, les Stages et l’Emploi des étudiants handicapés
Der Anteil behinderter Menschen mit Zugang zum Hochschulwesen nimmt immer
mehr zu. Sie sollten ihre Studien unter realistischen Gesichtspunkten und mit
professioneller Anleitung wählen.
Für Unternehmen ist es oft schwierig bei der Suche nach Praktikanten und
Arbeitnehmern an diese Bevölkerungsgruppe sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch
an der Hochschule heranzukommen.
Wichtig ist die Organisation eines Austausches zwischen behinderten Studierenden,
Unternehmen und Fach- und Führungskräften, um den Berufseinstieg dieser
Studierenden mit speziellen Bedürfnissen zu erleichtern.
Veranstaltungen
• 2 Tage der Offenen Tür zur Studien- und Berufsberatung, am 8. April 1999 und
am 27 April 2991. Diese Tage der Offenen Tür werden weiterhin stattfinden.
• Europäisches Treffen.
Instrumente
Tag der Offenen Tür zur Studien- und Berufsberatung (JOIP)
Für die Unternehmen bietet sich die Möglichkeit, Mitarbeiter aus den
verschiedenen Bereichen im Umfeld des Einstieges behinderter Menschen in das
Berufsleben zu sensibilisieren und zu mobilisieren, Studierenden und Absolventen
auf der Suche nach Praktika und Arbeitsplätzen zu begegnen
Den Studierenden bietet sich die Chance ihre Berufspläne unter Berücksichtigung
von
- Neigungen
- der Auseinandersetzung mit Beruf und Umgebung
- ihrer Behinderung
zu verfolgen und zu bewerten.
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Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
Mithilfe dieser Veranstaltungen kann den verschiedenen Bedürfnissen besser
entsprochen werden. Die persönliche Begleitung während und im Anschluss an
das Studium sowie ein nationales und/oder internationales Praktikumsangebot
begünstigen die berufliche Integration.
Schulungen in Unternehmen und Prakika
Das Programm umfasst verschiedene Angebote:
• Einblick in ein Unternehmen
• Einblick in einen Beruf
• Projektarbeit
• Studienabschlussarbeit...
Handbuch
Ein Handbuch wird herausgegeben als Hilfsmittel für Studierende, Studien- und
Berufsberater, Unternehmen und Institutionen. Soweit möglich werden hier u.a.
die geltenden europäischen Gesetze, technische Hilfsmittel, Kontaktpersonen und
Finanzierungsmöglichkeiten für Praktika aufgelistet sein.
PARTNERINSTITUTIONEN
Die Universität Pierre-et-Marie-Curie (Paris VI) arbeitet zusammen mit :
• den Universitäten René-Descartes (Paris V) und Denis Diderot (Paris VII)
• Girpeh Ile-de-France (Groupement Interprofessionnel Régional Pour la Promotion l’Emploi des Personnes Handicapées)
• Universität Karlsruhe (TH) (Deutschland)
• FEDORA (europäische Vereinigung)
Unter Mitwirkung
• der Unternehmen ADP (Aéroports de Paris), SNCR, CEA Saclay
• der Europäischen Union, im Rahmen des LEONARDO-Programms
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Depose stellt sich vor
• von Société Mutualiste des Etudiants de la Région Parisienne (SMEREP)
• von Mutuelle Nationale des Etudiants de France (MNEF)
• von Fondation Santé des Etudiants de France (FSEF)
Weitere Informationen
Unternehmen :
GIRPEH Ile-de-France Tel.: +33 (0)1 56 33 18 00
Fax: +33 (0)1 48 88 98 48
E-mail: [email protected]
Universitäten
Relais handicap santé – Tel.: +33 (0)1 44 27 22 42
Fax: +33 (0)1 44 27 35 37
E-mail: [email protected]
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Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
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MOBILITÄT DER STUDENTEN
Hier werden nur die Anfänge innerhalb eines institutionellen Rahmens
(EU-Programme) behandelt.
Für Studierende aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union ist es möglich,
in einem beliebigen europäischen Land - im Hinblick auf den Grundsatz der
Gleichbehandlung - zu den gleichen Bedingungen wie im Ursprungsland zu
studieren.
Wir wissen, dass heutzutage ein Auslandsstudium den Einstieg in das Berufsleben
erleichtert und darum ist es wichtig, dass ein behinderter Studierender die gleichen
Zugangschancen hat wie jeder andere.
Das ERASMUS-Programm ermöglicht, einen Teil des Studiums in einem
Mitgliedsland zu absolvieren. Nötig ist ein Abkommen zwischen der Einrichtung
im Ursprungsland (Universität, Schule...) und der Einrichtung eines anderen
Mitgliedsstaates.
Im Rahmen dieses Programms kann ein Stipendium beantragt werden. Das
SOCRATES-France-Büro in Bordeaux weist darauf hin, dass „Schwerbehinderte“
ein erhöhtes Stipendium und eine Begleitperson beantragen können. Formulare
sind zu Beginn des Studienjahres in den universitären Einrichtungen erhältlich. Zu
weiteren Informationen, kann das ERASMUS-Büro im jeweiligen Land kontaktiert
werden (Adresslisten auf der Website http://www.info-europe.fr).
Zur Suche nach Informationen nach einem Aufnahmeort und speziellen Hilfen für
behinderte Studierende an europäischen Universitäten empfiehlt sich das Handbuch
„Studieren im Ausland“. Dieses europäische Handbuch für behinderte Studierende
ist im Relais Handicap Santé der Universität Paris 6 erhältlich.
Die in Frankreich speziell für behinderte Studierende vorgesehenen Maßnahmen
sind im Runderlass vom 22. März 1994 enthalten. Dieser sieht lediglich besondere
Prüfungsbedingungen vor: ein Drittel mehr an Zeit, einen LSF-Übersetzer,
Schriftvergrößerung, Sekretariatsassistenz, Raumausstattung; die Benutzung
spezieller Materialien, eventuell andere Studienmaßnahmen. Diese Maßnahmen
sind abhängig von der Art der Behinderung und der Beurteilung durch die
Präventivmedizin. Die Vorgehensweise ist im Hinblick auf die Bedürfnisse mancher
Studierender unzulänglich und glücklicherweise bieten einige Fakultäten weitere
Hilfen an. Alle diese Maßnahmen sind Studierenden der Europäischen Union
zugänglich (allerdings gibt es keinen Gesetzestext dazu), so bleibt das Problem der
mangelnden Information und damit der Nachfrage sowie ein fehlendes
Zusammenwirken der Einrichtungen.
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Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
Studierende bedürfen hier großer Motivation, und man kann sagen, dass der Erfolg
des Berufsvorhabens sehr vom Willen und den Kontakten der jeweiligen
Verantwortlichen an den europäischen Hochschulen abhängt.
DIE PRAKTIKA
Mehrere Programme bieten Industriepraktika für behinderte Menschen an. Wir
wollen zwei davon vorstellen. Sehr umfangreich ist die Liste nicht.
Leonardo da Vinci
Dieses Programm bietet Unterstützung für Pilotprojekte, bei Stellenvermittlungsund Austauschprojekten. Studierende, Absolventen und junge Arbeitnehmer
können ein 3 bis 12-monatiges Praktikum im Ausland absolvieren. Die Vermittlung
muss durch eine Behörde erfolgen (Arbeitsämter, Hochschuleinrichtungen,
Bildungseinrichtungen...)
Wie bei ERASMUS können die behinderten Studierenden ein höher dotiertes
Stipendium und eine Begleitperson beantragen. Dabei ist zu beachten, dass der
Antragsteller selbst einen Platz in einem Unternehmen suchen muss.
Für Informationen wenden Sie sich bitte an das LEONARDO-Büro.
Workable
Dieses Programm möchte behinderten Studierenden bei der Suche nach
Praktikumsplätzen helfen, um die berufliche Integration zu fördern. Im Rahmen
von LEONARDO wurde versucht, dieses Programm auf andere europäische Länder
auszuweiten. Heute beteiligen sich Deutschland, Griechenland, Italien, die
Niederlande und Österreich.
Für Informationen wenden Sie sich bitte an:
Workable
67-71Goswelle road
London EC1V 7EP
Tel.: +44 2 076 083 161
http//:www.workable.co.uk
In Frankreich bieten zwei Unternehmensverbände behinderten Studierenden
Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikum. Auch hier gibt es keine
erschöpfende Liste.
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Mobilität der Studenten
Tremplin
Die 1992 von Elf, Total, Rhône-Poulenc und IBM gegründete Vereinigung zur
Förderung der Integration behinderter Studierender in die 16 mit dem Projekt
verbundenen Unternehmen bietet Praktikantenplätze und Ausbildungsverträge an.
Dieses Projekt richtet sich an Studierende mit Abitur.
Für Informationen wenden Sie sich bitte an:Tremplin
Tour Neptune
Place de la Seine 20
92082 Paris la Défense CEDEX 20
Tel.: +33 1 46 98 09 58
GIRPEH Île-de-France
Die 1977 von 50 großen Unternehmen gegründete Vereinigung hat das Ziel, die
Beschäftigung behinderter Menschen zu fördern und ist im Beratungs- und
Ausbildungsbereich tätig – es geht um Sensibilisierung innerhalb der Unternehmen,
sowie um Orientierungshilfen und Berufsberatung behinderter Studierender.
Außerdem organisiert GIRPEH Ile-de-France zusammen mit den Universitäten Paris 5, 6 und 7 alljährlich Tage der Offenen Tür zu Begegnung und Austausch von
behinderten Studierenden und Industriefachkräften. Schließlich liegt seine Aufgabe
im Angebot von Praktikumsplätzen und der Weitergabe der Gesuchen von
Studierenden.
Für Informationen wenden Sie sich bitte an:
GIRPEH Île-de-France
175, boulevard Malesherbes
75017 PARIS
Tél. : +33 1 56 33 18 00
Fax : +33 1 48 88 98 48
E-mail : [email protected]
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Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
DIE BESCHÄFTIGUNG
Europäische Gesetzgebung
Gemäß Artikel 48 des Vertrages von Rom und der Ratsverordnung CEE Nr. 1612/68
zur Bewegungsfreiheit von Arbeitnehmern innerhalb der Gemeinschaft ist das
Schlüsselprinzip, das die Zugangsbedingungen zu einer Arbeitsstelle regelt die
Gleichbehandlung wie auf nationaler Ebene. Als Arbeitnehmer genießen sie, wie
auch die Mitglieder Ihrer Familie, ein Aufenthaltsrecht. Dennoch müssen Sie eine
Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Bei der Sozialversicherung zielen die Verfügungen nicht auf eine Vereinheitlichung
in der Versorgung, wohl aber auf eine Vereinbarkeit. Diese Regelungen sollen die
Versorgungsrechte der Menschen, die sich innerhalb der Union bewegen sichern,
besonders in den Bereichen der Krankenversicherung, dem Mutterschutz,
Berufsunfällen und –krankheiten, Invalidität, Alter, Tod, Arbeitslosenhilfe sowie
Familienzuwendungen. Die Gleichbehandlung garantiert Arbeitnehmern die
gleichen Rechte und Verpflichtungen wie sie die Staatsangehörigen des
Aufnahmelandes innehaben.
Soziale Erleichterungen, in der Folge des Beschlusses von Meint vom 27. November
1997, geltend für nationale Arbeitnehmer, mit oder ohne Bindung an einen
Arbeitsvertrag, Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedsstaaten eingeschlossen,
scheinen die Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu erleichtern. Behinderte
Arbeitnehmer können also gegebenenfalls eine Unterstützung erhalten, wenn diese
von einem Mitgliedsstaat den eigenen Staatsangehörigen gewährt wird.
Die berufliche Integration behinderter Menschen ist ein Anliegen der Europäischen
Union und ganz besonders seit der Resolution des Rates vom 21. Januar 1974, die
in ihrem sozialen Aktionsprogramm ein Programm zur beruflichen und sozialen
Reintegration behinderter Menschen vorsieht.
Die Empfehlung des Rates vom 24. Juli 1986 fordert von den Mitgliedsstaaten, sich
besonders um die Berufsausbildung, den Berufseinstieg und die Sicherung der
Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu kümmern.
Schließlich unterstützt das Aktionsprogramm HELIOS (1988-1996) dem Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten.
In der überarbeiteten Europäischen Charta von 1996, Artikel 15, haben sich die
Parteien für Beratung, Ausbildung und berufliche Eingliederung behinderter
Menschen eingesetzt. Das Problem liegt in der Beurteilung, wie viele der
Mitgliedsländer sich and diesen nicht obligatorischen Artikel gebunden fühlen.
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Mobilität der Studenten
Die Kehrtwende der Rolle der Europäischen Union was die Beschäftigung
behinderter Menschen betrifft, leitet die Resolution vom 20. Dezember 1996 ein.
Diese betont, dass selbst wenn die Verantwortung für die Chancengleichheit den
Mitgliedsländern obliegt, die Europäische Gemeinschaft entscheidend zur
Förderung der Kooperation zwischen den Mitgliedsstaaten beitragen kann, sowie
sie Austausch und Entwicklung der besten in der Gemeinschaft umgesetzten Projekte
in der EU und im politischen Aktionsrahmen der gemeinschaftlichen Organe selbst
fördern kann. Dieser Resolution folgte die Einfügung von Artikel 13 in den Vertrag
von Amsterdam, welcher erstmals und ausdrücklich der Union Handlungspielraum
im Behindertenwesen gewährt.
Zum Anderen gibt es zur Zeit mehrere Programme, z.B. EQUAL, das eine transnationale Kooperation anstrebt, mit dem Ziel, neue Wege im Kampf gegen jede Form
der Diskriminierung und Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu erarbeiten.
Darüber hinaus besteht ein Hilfsprogramm zur Mobilität von Arbeitnehmern
innerhalb der Europäischen Union: EURES. In den Arbeitsämtern jedes Landes
stehen Europa-Berufsberater bereit, um Ihnen Hilfe bei den einzelnen Schritten zu
leisten. Diese Leute beraten sowohl behinderte als auch nichtbehinderte Menschen,
die Nachfrage ist allerdings gering.
NATIONALE GESETZGEBUNG
DEUTSCHLAND
Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen
Das deutsche Modell ähnelt dem Französischen, Letzteres ist zum Teil daraus
hervorgegangen. Das Gesetz von 1987 ist stark vom Gesetz von 1974 geprägt. Es
wurde 1986, dann 1991 überarbeitet.
Die grundlegenden Prinzipien der deutschen Politik zur beruflichen Integration
behinderter Menschen finden sich im 1. Buch des Sozialgesetzbuches und im Gesetz
über Ausgleichsleistungen für die Rehabilitation. Anwendung finden sie in der
Krankenversicherung, der Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherung, in den
Behörden, die für soziale Ausgleichszahlungen zuständig sind und im
Bundesarbeitsamt. Kraft dieser Bestimmungen müssen medizinische, berufliche und
zusätzliche Leistungen und Maßnahmen zur Rehabilitation behinderter Menschen
in erster Linie ihre Integration in Beruf und Gesellschaft anstreben. Hervorgerufen
durch diese Bestimmungen entstand ein sehr wichtiges Netzwerk von Einrichtungen
und Dienstleistungen im Bereich der beruflichen Rehabilitation, mit dem Ziel, die
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Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
nötigen Hilfestellungen zu bieten. Dabei wird auf die speziellen Bedürfnisse des
einzelnen behinderten Menschen mit verschiedenen entsprechenden Mitteln und
Maßnahmen eingegangen.
Ebenso sind alle öffentlichen und privaten Unternehmen mit mehr als 16
Arbeitnehmern per Gesetz verpflichtet, 6% der vorhandenen Arbeitsplätze mit
Schwerbehinderten zu besetzen oder den ausgleichenden Betrag von 102 Euro
monatlich für jede dieser reservierten, aber unbesetzten Stellen, zu zahlen. Es gibt
auch per Gesetz einen speziellen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte (ein
vorherige Bestätigung ist erforderlich), eine Interessensvertretung sowie die
Möglichkeit der Gewährung spezieller Hilfen.
Sozialversicherung
Alle Arbeitnehmer haben im Prinzip eine Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und
Arbeitslosenversicherung. Das betrifft auch manche Selbständige,
Zusätzliche Informationen:
- zu Beschäftigungsfragen:
Bundesanstalt fuer Arbeit
regensburger strasse 104
D90327 NURNBERG
Tel.: 0911 1 795 361
Sie ist auch zuständig für die Bewertung der Eignung behinderter Menschen für
die Arbeit und die technische Assistenz bei der Einrichtung eines
Behindertenarbeitsplatzes.
- Sozialversicherung:
AOK Bundesverband
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland
Postfach 200344
D 53170 BONN
Tel.: 0228 95 300
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Mobilität der Studenten
ÖSTERREICH
Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen
Das österreichische Modell ist dem deutschen Modell sehr ähnlich.
Die Gesetzesänderung vom 11. Dezember 1969 über die Einstellung von Behinderten
verpflichtet die Unternehmen zur Einstellung eines Behinderten (Behinderungsgrad
größer als 50%) ab 25 Angestellten oder eine Ausgleichssumme von 149 Euro
monatlich zu bezahlen. Diese Steuer wird in einen vom
Bundessozialverwaltungsministerium verwalteten Ausgleichsfonds einbezahlt und
dient der Finanzierung von Hilfsmaßnahmen für behinderte Menschen, der
Anpassung von Arbeitsplätzen und der Einrichtung von geschützten Werkstätten,
die mit speziellen Hilfsmitteln und Geräten ausgestattet sind, die ihnen eine
Teilnahme am aktiven Leben ermöglichen.
Die Entlohnung behinderter Arbeitnehmer darf nicht aufgrund ihrer Behinderung
reduziert werden.
Das vom 12. Dezember 1968 modifizierte Bundesgesetz zur Förderung des
Arbeitsmarktes umfasst eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Schaffung der
bestmöglichen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt. Unter diesen Maßnahmen gibt
es auch Hilfen für Menschen, deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch Krankheit
eingeschränkt sind:
• Schwerbehinderte werden bei der Einstellung begünstigt
• Die Ausstattung der Arbeitsplätze geht zu Lasten der Staatskasse
• Behinderten Menschen stehen alle Öffentlichen Hilfen zur Förderung der
Einstellung und der Arbeitssicherheit zur Verfügung
• Es wurden Subventionen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur
Erhaltung bestehender Arbeitsplätze behinderter Menschen vereinbart
Sozialversicherung
Le système de sécurité sociale autrichien se compose d’un régime pour travailleurs
salariés et d’un régime pour travailleurs indépendants auxquels il est obligatoire de
s’affilier.
Zusätzliche Informationen
Bundesministerium fuer arbeit und soziales
Stubering 1
A 1010 Wien
+43 1 711 000
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Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
BELGIEN
Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen
Für belgische Unternehmen besteht keine Einstellungsverpflichtung (das Gesetz
von 1963 erlangte nie Gültigkeit). Dennoch gibt es für Behinderte reservierte Stellen
im Öffentlichen Sektor.
Ein 1993 erlassenes Dekret bestimmt die Regionalisierung der Hilfspolitik für
behinderte Menschen. Seit 1997 gibt es 4 Fonds: Einer ist für die Flamen bestimmt:
Vlamms Fonds voor de Sociale Integratie van Personen met een Handicap, Einer für
die französischsprachige Gemeinschaft in den wallonischen Gebieten: agence wallone
pour l’intégration des personnes handicapées, einer für die in Brüssel ansässige
französischsprachige Bevölkerung: Fonds bruxellois francophone pour l’Intégration Sociale et Professionnelle des Personnes Handicapées und Einer für die
deutschsprachige Gemeinschaft: Diensstelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft
für Personen mit einer Behinderung.
Diese Fonds sind kompetent in der Berufsberatung, Ausbildung und der beruflichen
Integration behinderter Menschen. Jeder Fonds bietet eigene Programme an, für
weitere Informationen, bitten wir Sie deshalb sich direkt an diese zu wenden.
Die Bundesregierung ist zuständig in Bereichen der Sozialversicherung und des
Arbeitsrechts. Zur Zeit ist die Beschäftigung behinderter Menschen dem Programm
„Arbeit für Menschen in Schwierigkeiten“ des Arbeitsministeriums zugeordnet.
Sozialversicherung
Das belgische Sozialversicherungssystem setzt sich aus zwei Pflichtbeiträgen
zusammen: Einer für Angestellte (der Arbeitgeber ist für die Anmeldung zuständig)
und Einer für Selbständige.
Weitere Informationen:
• Beschäftigung
Ministère de l’Emploi et
du Travail
Belliardstaat, 53
Bruxelles 1040
(+32 2) 233 46 89
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• Sozialversicherung
Ministère des Affaires sociales
3c, rue de la Vierge noire
1000 Bruxelles
(+32 2)509 81 47
Verwaltung der Leistungen für Behinderte
(+32 2) 548 08 00 (französischsprachig)
(+32.2) 548 08 10
(niederländischsprechend)
(+32.2) 548 08 20 (deutschsprachig)
Mobilität der Studenten
DÄNEMARK
Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen
In Dänemark basieren die Maßnahmen für behinderte Menschen auf dem
Solidaritätsprinzip. Das Gesetz von 1970 bevorzugt Maßnahmen zur Sicherung der
Integration in Erziehung, Ausbildung, Arbeit und Wohnung. Mit dem Gesetz von
1974 zur sozialen Hilfestellung wurde der Großteil der spezifischen Gesetzgebung
abgeschafft und behinderte Menschen anderen Gruppierungen, die Hilfe von der
Gemeinschaft benötigen, gleichgestellt.
Dennoch sind die öffentlichen Einrichtungen verpflichtet, diejenigen behinderten
Menschen, die keine Arbeit in der Privatindustrie finden, unter der Bedingung,
dass sie besagte Stelle ausüben können, zu bevorzugen.
Im privaten Sektor wurden Programme eingerichtet, die die Übernahme von 50%
der Kosten der Stelle eines behinderten Arbeitnehmers während der ersten 6 Monate
nach Einstellung durch das Arbeitsamt ermöglichen. Diese wird mit zunehmender
Arbeitskapazität des Begünstigten verringert.
Außerdem erlaubt ein Gesetz von 1990 den Kommunen die Arbeitslosigkeit der am
stärksten Benachteiligten durch Einstellungssubventionen, der Bereitstellung von
Stellen und Ausbildungsangeboten zu bekämpfen.
Sozialversicherung
Es existiert ein Beitrag für Arbeitnehmer (unterteilt nach Angestellten und
Selbständigen) und ein Beitrag für alle Bewohner des Landes (z.B.
Krankenversicherung). Für die Anmeldung des Arbeitnehmerbeitrages ist der
Arbeitnehmer selbst zuständig
Weitere Informationen
• Beschäftigung:
Arbejdsministeriet
Holmens Kanal 22
1060 Kobenhavn K
(+43 33) 92 59 00
• Sozialversicherung
Socialministeriet
Holmens Kanal 22
1060 Kobenhavn K
(+43 33) 92 93 00
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Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
SPANIEN
Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen
Die Verfassung von 1978 anerkennt das Recht auf Arbeit und auf Vollbeschäftigung
für behinderte Menschen.
Das Gesetz zur sozialen Integration behinderter Menschen verfolgt als Ziel der
Beschäftigungspolitik die Eingliederung behinderter Menschen in die reguläre
Arbeitswelt oder, falls dies nicht möglich ist in eine geförderte Arbeitswelt.
Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten werden gehalten, 2% ihrer Stellen
behinderten Menschen zur Verfügung zu stellen (3% bei öffentlichen Einrichtungen).
Um von dieser Maßnahme zu profitieren, muss die Behinderung von Gesundheitsamt
und Sozialbehörden der autonomen Regionen anerkannt werden. Letztere sind auch
für die Beurteilung der Befähigung zur Arbeit zuständig. Daneben kann der Staat
Unternehmen, die Maßnahmen zur Einstellung behinderter Menschen oder der
Wiedereinstellung eigener Beschäftigter nach deren Genesung Subventionen und
die Reduzierung der Sozialleistungen genehmigen.
Sozialversicherung
Im spanischen System unterliegen die Beitragszahler entweder den allgemeinen
Beiträgen oder speziellen Beiträgen (Bauern, Fischer...)
Weitere Informationen
• Beschäftigung
Institut National de l’Emploi
c/Condesa de Venadito, 9
28027 Madrid
(+34 1) 585 98 35
• Sozialversicherung
Anmeldung :
Direccion General de la tresoria general de la seguridad social
Plaza de los Astros 5-7
28007 Madrid
(+34 1) 91 503 80 00
• Beihilfen für behinderte Menschen:
Instituto de migraciones y servicios sociales
Ginzo de Limia 58
28029 Madrid
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Mobilität der Studenten
FINLAND
Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen
Jeder Bürger hat in Finnland ein Recht auf Arbeit. Die Maßnahmen, die behinderte
Menschen betreffen sind in das allgemeine soziale Dienstleistungssystem integriert.
Die finnische Verfassung formuliert ein Prinzip der Nicht-Diskriminierung besonders
im Hinblick auf eine Behinderung. Es liegt für behinderte Menschen also keine
spezielle Gesetzgebung vor aber der in diesem Fall entsprechende Sektor ist sehr
einflussreich.
Zugunsten der Beschäftigung von behinderten Menschen können Subventionen
geleitet werden, allerdings nur für die Beschäftigung selbst.
Sozialversicherung
Soziale und gesundheitliche Einrichtungen unterliegen in der Regel der
Zuständigkeit der Kommunen. Es gibt zwei Beitragsarten: der allgemeine Beitrag
für Einwohner des Landes und der zusätzliche Berufsbeitrag.
Weitere Informationen:
• Beschäftigung
Työministerio
Tyovoimapalveluosasto
PL 30
00101 Helsinki
(+358 9) 18 561
• Sozialversicherung
Kansanelakeloitos (institut d’assurance sociale)
Koskelantre 5
PL 82
00601 Helsinki
09 777 01
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Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
FRANKREICH
Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen
Seit dem Ende des Ersten Weltkrieges gab es in Frankreich Maßnahmen zur
Beschäftigung von Körperbehinderten.
Das Beratungsgesetz zugunsten behinderter Menschen vom 30. Juni 1975 erkennt
es als Aufgabe des Staates an, die sozio-ökonomische Eingliederung behinderter
Menschen zu fördern. So muss der Staat wirtschaftliche und materielle
Hilfseinrichtungen finanzieren und Ressourcen garantieren. Außerdem wurde die
Einrichtung “ L’institution pour l’évaluation du handicap et pour l’orientation de
la personne handicapée (COTOREP) ”angeordnet. Dieses Gesetz sieht darüber hinaus
die Errichtung von Werkstätten und „Centres d’Aide par le Travail“.
Das Gesetz zugunsten der Beschäftigung behinderter Menschen vom 10. Juli 1987
hält alle grundlegenden Punkte der Politik für die Beschäftigung behinderter
Menschen auf dem regulären Arbeitsmarkt fest:
– Einrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten, Gebietskörperschaften und ihre
öffentlichen Einrichtungen nicht industrieller und kommerzieller Art sind
verpflichtet behinderte Arbeitnehmer zu einem Anteil von 6% von der
gesamten Beschäftigungsanzahl einzustellen. Diese Unternehmen können sich
von dieser Verpflichtung lösen, indem sie einen freiwilligen Beitrag zum
Entwicklungsfonds zur beruflichen Integration behinderter Menschen
leisten. Dieser Fonds wird von AGEFIPH verwaltet. Letzterer, hervorgegangen
aus dem Gesetz von 1987, unterstützt den Zugang zu und die Erhaltung von
Arbeitsplätzen für behinderte Menschen in der regulären Arbeitswelt.
– Das Gesetz sieht eine Subventionierung von Unternehmen, die behinderte
Arbeitnehmer und Opfer von Arbeitsunfällen beschäftigen vor.
– Es gewährt Hilfen zum Wiedereinstieg und zur Rehabilitation von
behinderten Menschen und Opfern von Arbeitsunfällen.
Um diese Maßnahmen beanspruchen zu können, muss man von COTOREP als
behinderter Arbeitnehmer anerkannt werden, das gleiche gilt für jemanden aus
der Europäischen Union, der in seinem Ursprungsland als behinderter Arbeitnehmer
anerkannt worden wäre. Eine weitere Aufgabe der COTOREP ist die Schätzung der
Behindertenzahlen, Beratung und Zulassung in eine spezielle Einrichtung, sie kann
den Zugang zum Erwachsenenbehindertenwohnheim ermöglichen. Die
anzufragende Kommission ist die am Wohnort des Antragsstellers (COTOREP hat
ihren Sitz i.d.R. im jeweiligen Amtsbezirk).
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Mobilität der Studenten
Zwischen COTOREP und ANPE besteht eine Kooperation mit dem Ziel der
beruflichen Integration behinderter Menschen in den regulären Arbeitsmarkt.
Das Gesetz vom 12. Juli 1991 verstärkt den Schutz für Menschen im Hinblick auf
Krankheit und Behinderung.
Zwei weitere Gesetze tragen zur Verbesserung der Berufseinstiegsmöglichkeiten
behinderter Menschen bei: das Gesetz vom 13. Juli 1991 über die Zugänglichkeit
zum Arbeitsplatz und das Gesetz vom 31. Dezember über die Neueinstufung welcher
Art auch immer die Krankheit oder die Behinderung sind.
Behinderte Arbeitnehmer haben immer Anspruch auf öffentliche Hilfsmaßnahmen
für Arbeit und Berufsausbildung, genau wie andere benachteiligte
Bevölkerungsgruppen.
Die Entlohnung darf sich nicht von der eines gesunden Arbeitnehmers bei gleicher
Aufgabenstellung unterscheiden, außer wenn das Arbeitsergebnis geringer ist.
COTOREP ist zuständig für die Festlegung der Reduzierung.
Im Falle einer Entlassung kann die Frist der Vorankündigung verdoppelt werden,
ohne dass diese Maßnahme sich auf die Frist über 3 Monate hinaus auswirkt.
In Anhang I finden Sie einen kurzen historischen Überblick über die das
Behindertenwesen betreffenden Gesetze.
Sozialversicherung
Das französische Sozialversicherungssystem sieht einen gesonderten Beitrag für
Studenten vor. Es handelt sich um einen Pflichtbeitrag, den sie ohne besondere
Bedingungen leisten müssen. Der Beitritt erfolgt vor Ort bei den Einschreibung.
Zwingende Bedingungen
Ab dem Alter von 16 Jahren ist in Frankreich der Studentenbeitrag zur
Sozialversicherung Pflicht. Liegt Ihr Alter zwischen 16 und 20 Jahren, erfolgt der
Beitritt mit der Einschreibung an der Hochschule ohne Sozialversicherungsbeitrag.
Erst ab dem Alter von 20 Jahren wird während des Studiums die Zahlung eines
Pauschalbeitrages fällig.
Mit 28 endet der studentische Beitrag zur Sozialversicherung.
Die Nationalität spielt beim Beitritt zur studentischen Sozialversicherung keine Rolle,
Jeder kann beitreten, einzige Bedingung ist der Nachweis der Aufenthaltserlaubnis.
ANMERKUNG
Die Pflichtsozialversicherung erstattet nur einen Teil der Gesundheitskosten. Es
empfiehlt sich einen zusätzlichen Versicherungsschutz bei einer Krankenkasse
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Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
abzuschließen. Es gibt zwei Krankenkassen für Studenten: die regionalen Kassen
unter dem Dach der USEM – Smerep ist Teil davon – und die Mutuelle des étudiants. Diese Kassen haben Informationszentren in den wichtigsten hochschulischen
Bildungseinrichtungen und bieten Studenten gerne Hilfe an.
Bedingungen und Vorgehen bei der Einschreibung
Stipendiaten sind von der Beitragspflicht befreit.
Mit dem Stipendiumsbescheid erfolgt die Einschreibung ohne Zahlung des Beitrages.
Wenn der Studierende im laufenden Jahr einer bezahlten Beschäftigung als
„surveillant d’externat“ von mindestens 60 Stunden monatlich, 120 Stunden im
Trimester über alle Trimester hinweg, oder 14 Stunden wöchentlich über alle Wochen
hinweg nachgeht, wird der allgemeine Arbeitnehmerbeitrag und der Beitrag zur
Sozialversicherung direkt von seinem Gehalt abgezogen.
Erstattung von medizinischer Versorgung im Ausland für Studierende im Rahmen
der französischen Sozialversicherung für Studierende.
Der Aufenthalt muss folgende Merkmale aufweisen:
– er muss der Ausbildung dienen (hochschulische Einrichtung oder
Studienreise), oder einem persönlichen Zweck dienen
– er muss von kurzer Dauer sein ( weniger als ein Schul-/Studienjahr)
– er darf nicht beruflicher Art sein.
Im Ausland erhaltene medizinische Behandlung kann von der Sozialversicherung zu
den vereinbarten französischen Tarifen und Erstattungssätzen übernommen werden.
Im Europäischen Wirtschaftsraum (EEE) hat der Studierende generell wie in
Frankreich Zugang zur privaten Krankenversorgung bzw. kann als Kassenpatient
kostenlos versorgt werden (s. Formulare E111 oder E128).
Besucht der (französische) Studierende Auslandssemester im Europäischen
Wirtschaftsraum, zahlt er den französischen Studierendenbeitrag und seine Kosten
können mit dem Formular E128, das er sich in den Zentren 617 oder 601 besorgt,
im Ausland übernommen werden. Ohne Formular erfolgt die Erstattung auf der
Grundlage der französischen Tarifvereinbarungen und Erstattungssätze gegen
Vorlage der Belege (Krankenscheine, Rezepte) nach der Rückkehr nach Frankreich.
Bei einem Auslandaufenthalt von nur wenigen Wochen können medizinische
Auslagen mit dem Formular E111 nach den o.g. Bedingungen erstattet werden.
22
Mobilität der Studenten
ANMERKUNG
Für Länder außerhalb der EU (USA, Japan...) empfiehlt sich dringend der Abschluss
einer speziellen Zusatzversicherung, dies im Hinblick auf den großen Eigenanteil
der durch die hohen medizinischen Kosten im Vergleich zu den festgelegten
französischen Sozialversicherungstarifen entsteht.
Spezielle Krankenversorgung für Auszubildende
Die medizinische Dienstleistung setzt sich aus mehreren Disziplinen zusammen:
Krankenpfleger, -schwestern, Ärzte, Psychologen und das Sekretariat. Das Dekret
von 1988 definiert ihre Aufgaben.
Ihre Aufgabe ist es, die medizinische Versorgung der Studierenden im ersten
Studienjahr zu gewährleisten und öffentliche Gesundheitskampagnen zu
veranstalten.
Sie kümmert sich besonders um behinderte Studierende, um ihnen die Integration
in die Universität zu erleichtern und ihre Erfolgsaussichten zu verbessern. Sie bieten
spezielle Angebote während der gesamten Studiendauer an (Einteilung der
Studienzeit, zusätzliche Zeit für Prüfungen, Benotung durch einen Dritten bei
Bedarf). Möglich wird dies durch eine medizinische Untersuchung bei der
medizinischen Vorsorgeabteilung der Universität (siehe Liste in Anhang II).
Durch Information und Sensibilisierung der Bildungseinrichtungen zum Thema
Gesundheit wendet sie sich auch an die Gemeinschaft und trägt dazu bei,
das Umfeld behinderter Studierender zu verbessern, indem sie an der Planung auf
lokaler Ebene teil hat und zwar in Zusammenarbeit mit den universitären
Einrichtungen für Behinderte.
Weitere Informationen
Beschäftigung:
• Wenden Sie sich an die zuständigen Büros
von ANPE und APEC in Ihrem
Wohngebiet
• Ministère de l’Emploi et de la Solidarité
127, rue de Grenelle
75700 PARIS
Téléphone : +33 1 44 38 38 38
Télécopie : +33 1 44 38 20 60
Site : http://www.travail.gouv.fr
Sozialversicherung :
Caisse nationale
d’assurance maladie
66, rue de l’Ourcq
75019 PARIS
Tél. : +33 11 40 36 64 04
23
Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
GROSSBRITANNIEN
Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen
Das Gesetz von 1944 Disabled Persons Act, hatte eine – nie richtig umgesetzte Einstellung Behinderter in der Höhe von 3% gefordert. So hat sich die Regierung
dafür entschieden, nicht die Quoten einzufordern, sondern eine Strategie zu wählen,
„Best Practice“-Preise und Subventionen zur Arbeitsplatzausstattung zu vergeben.
Mit dem „Disability Discrimination Act“ von 1995 darf ein Arbeitgeber einen
Menschen nicht aufgrund seiner Behinderung ohne nachweisbare Gründe schlechter
stellen. Das Gesetz fordert auch eine sinnvolle Anpassung der Arbeitsbedingungen
und des Arbeitsplatzes. Die Umsetzung dieser Verordnung wird von der Abteilung
„Erziehung und Arbeit“ in Zusammenarbeit mit dem „Nationalen Rat für die
Beschäftigung behinderter Menschen“ kontrolliert.
Daneben wurden mehrere Regierungsprogramme eingesetzt, um die berufliche
Integration behinderter Menschen in den regulären Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Placement Assessment and Counselling Teams z.B. bieten spezielle Hilfen beim
Zugang zu Arbeitsstellen und zur Rehabilitation an, Disability Working Allowance
ermutigt behinderte Menschen von der Invaliditätsversorgung in das Berufsleben
zu wechseln, Access to Work bietet ein finanzielles Hilfsprogramm, Supported
Employment Programme versucht, schwerbehinderten Menschen zu helfen.
Sozialversicherung
Der Zugang zu Beihilfen ist in der Regel an Beitragszahlungen gebunden. Aber der
National Health Service bietet den Bewohnern medizinische und zahnmedizinische
Versorgung an.
Weitere Informationen
• Beschäftigung:
• Sozialversicherung:
Departement of Social Security
Richmond House
75 Whitehall
London SW1P 3BT
+44 71 210 30 30
24
Mobilität der Studenten
GRIECHENLAND
Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen
Nach den Grundsätzen der Verfassung haben alle Bürger die gleichen Rechte und
die gleichen Pflichten. Dennoch waren die behinderten Menschen bis 1979 aus
dem öffentlichen Leben ausgeschlossen.
Heutzutage sind die beiden Grundprinzipien der Gesetzgebung zugunsten
behinderter Menschen: die Chancengleichheit und die volle Integration in die
Gesellschaft. 1979 wurde ein Gesetz zur Rehabilitation und zur beruflichen
Ausbildung behinderter Menschen genehmigt:
– Ihnen werden von nun ab 5% der Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor
zugesichert
– Die Organisation für Beschäftigung und die Öffentliche Hand haben eine
leitende Rolle inne, wenn es um die Förderung von Ausbildung und
Einstellung von behinderten Menschen geht.
Seit dem Erlass dieses Gesetzes vom Oktober 1986 müssen Privatunternehmen mit
mehr als 50 Angestellten 7% ihrer Stellen behinderten Menschen zur Verfügung
stellen (4% Kriegsgeschädigte, 3% Andere). Bei Nichteinstellung wird eine
Ausgleichssteuer fällig (seit 1995).
Ein Subventions- und Zuschusssystem ist für Unternehmen vorgesehen, um die
Einstellung behinderter Menschen und die Anpassung der Arbeitsplätze zu
erleichtern. Behinderte Menschen können auch für die Gründung eines eigenen
Unternehmens im Sektor Handwerk, Handel und Dienstleistungen eine Prämie
erhalten.
Sozialversicherung
Es gibt ein Beitragssystem für Angestellte und eines für Selbständige.
• Sozialversicherung
Weitere Informationen
Ministry for Work and Social Security
29 stadiou ave
• Beschäftigung:
10110 Athens
OAED
+301 322 56 60
Ethnikis Antistaseas str.8
Department for the Ederly and the
16610 Trachones AttikisHandicapped
Athènes
Aristotelous 17
Tél. : +301 99 89 000
+ 301 52 44 875
25
Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
IRLAND
Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen
Es gibt keine gesetzliche Regelung hinsichtlich der Beschäftigung in privaten
Unternehmen.
1967 hat das Gesundheitsministerium den National Rehabilitation Board gegründet.
Seine Zuständigkeit liegt in der Überwachung der Hilfseinrichtungen für behinderte
Menschen und soll die Bewertung ihrer Fähigkeiten und ihre Beratung sicherstellen.
Er muss im Namen des Staates und in Übereinstimmung mit den behinderten
Menschen, diesen helfen, das Leben ihrer Wahl zu leben, in dem sie ihre Fähigkeiten
voll entfalten können. Zu diesem Zweck ist es seine Aufgabe,
– die Bedürfnisse behinderter Menschen herauszufinden und zur
Maßnahmenergreifung und Bereitstellung der nötigen Dienste beizutragen,
um dieser Bedürfnisse zu befriedigen.
– die Anerkennung ihrer Rechte und Chancengleichheit zu fördern.
Seit 1977 können öffentliche Einrichtungen bis zu 3% ihrer Arbeitsplätze für
behinderte Menschen reservieren.
Die Employment Equality Act von 1998 verbietet jede Diskriminierung im
Beschäfigungsbereich. Dieses Gesetz wird auf öffentliche Arbeitgeber und
Berufsausbildungseinrichtungen angewandt.
Im Juli 1998 hat die Irische Regierung die Einrichtung einer neuen Stelle
angekündigt. Diese soll Richtlinien formulieren und Maßnahmen zur Verbesserung
der Politik für behinderte Menschen vorschlagen.
Sozialversicherung
Il existe trois formes de prestations de sécurité sociale : contributives (assurance
sociale), non contributives et à caractère universel (limitées).
Weitere Informationen
• Beschäftigung
Department of enterprise and
employment
Davtt house
Adelaide Road
Dublin 2
+353 1 661 44 44
26
• Sozialversicherung
Ministère de la Santé
et de l’enfance
Hawkins house
Dublin 2
+353 1 671 47 11
Mobilität der Studenten
ITALIEN
Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen
Gesetz Nr. 482 von 1968 regelt die Verpflichtung zur Einstellung körperbehinderter
Menschen (Kriegsversehrte, Taube, Stumme...) durch Privatunternehmen oder
öffentliche Verwaltungen.
Allgemeine Prinzipien werden im Gesetz 104 vom 5. Februar 1992 formuliert. Dieses
Gesetz soll die volle Anerkennung der Würde und der Rechte auf Unabhängigkeit
und Freiheit des behinderten Menschen garantieren; es soll einschränkenden
Bedingungen, welche die Entwicklung des behinderten Menschen verhindern,
zuvorkommen und sie beseitigen sowie bei der Rehabilitation des behinderten
Menschen unterstützend mitwirken.
Es sieht auch besondere Bestimmungen vor, um die berufliche Integration behinderter
Menschen zu fördern, wie den Zugang zum Arbeitsplatz, den Umfang der
Verpflichtung zur Arbeit von geistig behinderten Menschen und die Einrichtung
von Fonds, um das Recht auf berufliche Ausbildung zu gewährleisten.
Heute werden die Unternehmen dazu angehalten mindestens einen behinderten
Menschen ab 50 Arbeitnehmern einzustellen (Grad der Behinderung höchstens 40%).
Das Arbeitsministerium und der Nationale Soziale Gesundheitsdienst sind zuständig
für die Anerkennung behinderter Menschen. Um behinderte Menschen einstellen
zu können, müssen den regionalen Arbeitskomitees 2 bis 6-monatige
Aubildungsprogramme vorgelegt werden.
Die Einstellung behinderter Menschen wird durch die Arbeitsämter in den Provinzen
auf der Basis einer Klassifizierung und nach Kriterien, die von den Kommissionen in
den Provinzen aufgestellt wurden, geregelt.
Sozialversicherung
Alle in Italien lebenden Personen haben Anspruch auf Kranken- und
Mutterschaftshilfe vom Nationalen Sozialen Gesundheitsdienst. Sowohl der
Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können Anmeldungen bei der
Sozialversicherung tätigen.
Weitere Informationen
• Beschäftigung
Ministero del Lavoro e della
Previdena Sociale
Via Flavia, 6
00187 Roma
+39 6 46 83 26 26
• Sozialversicherung
s. Beschäftigung.
27
Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
LUXEMBURG
Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen
Seit 1959 gibt es eine bevorzugte Einstellung für behinderte Menschen. Die
Grundlagen der luxemburgischen Politik sind in einem Gesetz vom 12. November
1991 festgelegt. Es sieht vor allem eine differenzierte Einstellungsverpflichtung
vor:
– Die öffentliche Verwaltung sollen behinderte Arbeitnehmer zu einem
Prozentsatz von 5% einstellen
– Privatunternehmen mit 25 Mitarbeitern sollen mindestens 1 behinderten
Menschen einstellen
– Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern sollen zu einem Anteil von 2%
ihrer Angestellten behinderte Menschen einstellen
– Unternehmen mit mehr als 300 Angestellten zu einem Anteil von 4%.
Werden die Quoten nicht eingehalten, ist im privaten Sektor ein Entgelt fällig, in
der Höhe von 50% des Mindestlohnes pro Monat und unbesetzter Stelle. Die
Unternehmen, die diese Quoten übersteigen, dürfen dagegen ihre Sozialabgaben
vermindern.
Außerdem gibt es Ausbildungsmaßnahmen, für Praktika... Die Arbeitsverwaltung
sichert Ausbildung, Umschulung und berufliche Integration behinderter Menschen
zu.
Sozialversicherung
Es besteht Beitrittspflicht zur Sozialversicherung, sie gilt für alle im Großherzogtum
tätigen Menschen.
Weitere Informationen
• Beschäftigung
ADEM
10 rue Bender
BP2208 1 022 Luxembourg
+352 478 53 25/33/34
28
• Sozialversicherung
Ministère de la Sécurité sociale
26 rue Zitle
L2931 Luxembourg
+352 478 1
Mobilität der Studenten
NIEDERLANDE
Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen
Ziel des Gesetzes von 1986 ist es, die Zahl der Invaliditätsrentenempfänger zu
reduzieren und ihre Reintegration in die Arbeitswelt zu sichern.
Die Maßnahmen zugunsten der Beschäftigung wurden am 1. Januar 1998 revidiert:
Hauptziel ist es die Maßnahmen zum Wiedereinstieg zu verbessern und sie im
besonderen effektiver zu gestalten.
Die Reformen gehen zweigleisig vor: die Unternehmen sollen Verantwortung für
Präventionsmaßnahmen und frühzeitige Wiedereingliederung übernehmen und es
sollen neue Maßnahmen ergriffen werden, um behinderten Menschen bei der
Arbeitssuche behilflich zu sein.
Jeder Arbeitgeber, der einen behinderten Menschen einstellt, erhält ein
Einstellungsbudget ( pauschal) und weitere Unterstützung, die von Fall zu Fall erteilt
wird. Jeder behinderte Mensch, der in einer Ausbildung ist oder eine Beschäftigung
im Rahmen eines Probevertrages ausübt kann einen Zuschuss zur
Wiedereingliederung erhalten.
Sozialversicherung
Jeder Einwohner erhält Sozialleistungen. Hierzu muss man im Einwohnermeldeamt
des Wohnortes registriert sein.
Weitere Informationen
• Beschäftigung
Ministerie van SZW
P. OBox 90801
2509 LV Den Haag
• Sozialversicherung
Verlichtingscentrum sociale verzehering
Rhijnspooplein
1091 GC Amsterdam
+311 20 59 79 797
29
Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
PORTUGAL
Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen
Es gibt keine Einstellungspflicht.
Das Rahmengesetz von 1989 zählt einzuhaltende Grundprinzipien auf im Bereich
von Prävention, Behandlung, Wiedereingliederung behinderter Menschen dazu
zählt auch die Abschaffung jeglicher Diskriminierung.
Das Institut für Beschäftigung und Berufsausbildung (IEEP) hat den Auftrag
Ausbildungs- und berufliche Integrationsmaßnahmen für behinderte Menschen
zu implementieren. In Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium ist es
verantwortlich für ein Programm, das jungen Behinderten erste Kontakte zur Arbeitsund Berufswelt ermöglichen soll und den mindestens 16-jährigen die nötigen
Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erlangung einer beruflichen Qualifikation
vermittelt.
Behinderte Menschen, die sich selbständig machen, können finanzielle Hilfen
erhalten. Ihnen wird im Bedarfsfall ein zinsloser Kredit gewährt.
Unternehmen können in folgenden Fällen Hilfen erhalten:
– Einstellung behinderter Arbeitnehmer bei CDI
– Einstellung behinderter Menschen in Teilzeit (finanzieller Ausgleich während
der Eingliederungs- oder Wiedereingliederungsphase, maximale Dauer: 4
Jahre)
– Beseitigung baulicher Barrieren, um die Ausstattung den funktionellen
Bedürfnissen der behinderten Menschen anzupassen.
– Einstellung behinderter Menschen, die eine Assistenz oder eine persönliche
Hilfe zu ihrer Integration benötigen.
Sozialversicherung
Das System beinhaltet einen Beitrag mit Ergänzung für Arbeiter und ihre Familien
und einen Beitrag ohne Ergänzung, um den Schutz von Menschen in Armut , die
nicht durch die allgemeine Versicherung abgedeckt sind, zu garantieren.
Weitere Informationen
• Beschäftigung
Instituto do emprego e formatio
profissional (IEEP)
coordenaço nacional
Julieta Laires
Rua de Xabregas n° 488
1900 Lisboa
30
• Sozialversicherung
Mobilität der Studenten
SCHWEDEN
Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen
Dieses Land hat kein allgemeines Gesetz zur Eingliederung behinderter Menschen,
es gibt aber spezielle Paragraphen in den regulären Verfügungen. Das Prinzip des
Rechts auf Arbeit für alle schließt die behinderten Menschen mit ein.
Das Programm „Ziel ist die Arbeit“ der Arbeitsmarkverwaltung stellt die
Maßnahmen stärker in den Vordergrund, die aktiv eine Arbeit oder Ausbildung
anbieten, als jene passiven Maßnahmen, wie etwa finanzielle Hilfen.
Dennoch erhält jeder Arbeitgeber, der einen behinderten Menschen einstellt
Subventionen zum Gehalt für die Dauer von 4 Jahren mit der Möglichkeit auf
Verlängerung. Diese Subventionen stellen eine Entschädigung für die verminderte
Arbeitskapazität dar.
Sozialversicherung
Es handelt sich hier um eine Pflichtsozialversicherung gültig für alle Einwohner.
Um ihr beizutreten, muss man sich bei der Versicherungskasse anmelden.
Weitere Informationen
• Beschäftigung
Arbetsformedlingen
Box 3107
10362 Stockholm
+468 21 43 00
• Sozialversicherung
Riksforsakringsverbot (nationale Sozialversicherungsanstalt)
S10351 Stockholm 9
+468 786 90 00
31
Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
32
TECHNISCHE HILFEN
Allgemeines
Technische Hilfe bedeutet ein Hilfs- oder Unterstützungssystem, dauerhaft oder
vorübergehend eingesetzt, das dazu bestimmt ist, den Autonomiebereich eines
Individuums zu erweitern oder zu sichern.
Technische Hilfe wird vom Arzt verordnet.
Diese Verordnung geschieht oft unter Zuhilfenahme verschiedener Berufsgruppen,
dies sind:
Ergonomie
Sie möchte durch die Analyse des Arbeitsvorganges bei der Arbeit die
Arbeitsbedingungen verbessern.
Ergotherapie
Sie bewertet die Tätigkeiten des täglichen Lebens (Versetzung, Möglichkeiten am
Lebensort...) sie verfügt über Kenntnisse verschiedener Werkzeuge oder einsetzbarer
Materialien, berät über den Einsatz und den Gebrauch der technischen Hilfen.
Kinesiotherapie
Sie bewertet die Möglichkeiten einer Versetzung, berät über den Einsatz und den
Gebrauch der technischen Hilfen.
Logopädie
Fußpflege
Fußspezialisten und weitere Körperspezialisten
Sozialarbeit
Sie bemüht sich um Finanzierungsmöglichkeiten, Hilfe zur Autonomie im
Verwaltungsbereich.
Mediziner
Dieser hat die Aufgabe, zwischen:
– den Bedürfnissen des Patienten
– seinen Wünschen und
– den Bewertungen der zuständigen Bereiche der mschulungsmaßnahme zu
vermitteln.
33
Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
Verschiedene Organisationen oder Gesellschaften können ihre Hilfe zur Bewertung,
Informationen über die administrative Vorgehensweise und die Finanzierung
beitragen. In Frankreich ist es in erster Linie das CTNERHI (Centre Technique National d’Etude et de Recherches sur les Handicaps et les Inadaptations) und das
CITAT (Centres d’Information et de Conseils en Aides Techniques).
Technische Informationsformulare für die Hochschulen
Bei die große Bandbreite an Behinderungen der Studierenden an französischen
Hochschulen helfen technische Informationsformulare, verfasst von F. Planché
(Universität Montpellier III) Lehrpersonal und Verwaltung zum Verständnis der
Behinderung und den möglichen Hilfen, die den speziellen Bedürfnissen dieser
Studierenden gerecht werden. Speziell für dieses Handbuches und, um einer
möglichst großen Zahl von Lesern die Lektüre zu erleichtern, wurde der Teil
„Prüfungsorganisation“, der besonders Frankreich betrifft, da er das Rundschreiben
des Ministeriums Nr. 4 vom 22. März 1994 beinhaltet, freiwillig zurückgezogen.
Diese Formulare können als Grundlage dienen und von jeder französischen oder
europäischen Einrichtung eingesetzt werden.
Unterricht mit
– Studierenden mit einer motorischen Behinderung
– Studierenden mit einer Sehbehinderung
– Studierenden mit einer Hörbehinderung
Eine Zusammenfassung der Formulare findet sich in Anhang II, die vollständige
Textversion ist auf der Webseite zu finden.
34
ANHANG
35
Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
36
Anhang I
Kurzer historischer Überblick über die französische Gesetzgebung
Erst 1975 vereinheitlicht ein erstes Gesetz alle Rechte behinderter Menschen und erst 1987 definiert ein Gesetz
zur Einstellung behinderter Arbeitnehmer ihre Umsetzung in die Praxis mittels einer ergebnisorientierten
Verfügung. Diese beiden Gesetze bilden heute die (recht wackeligen) Grundpfeiler auf die sich alle Initiativen
zugunsten behinderter Menschen stützen, seien es Kriegsversehrte, behinderte Arbeitnehmer oder Opfer von
Arbeitsunfällen.
Gesetz vom 17. April 1916: Vorzugsrecht bei der
Einstellung in der Verwaltung für ehemalige
aufgrund von Kriegsverletzungen oder im Krieg
von 1914-1918 erlittener Krankheiten,
ausgemusterte oder ausgeschiedene Angehörige
des Militärs,
Gesetz vom 2. Januar 1918: Einrichtung des
„Nationalen Büros für Kriegsversehrte und Ausgemusterte“
zur
Unterstützung
von
Umschulungsmaßnahmen,
Gesetz
vom
26.
April
1924:
Einstellungsverpflichtung für Angehörige des
Militärs, die eine Invalidenrente beziehen (Zum
ersten Mal ist die Privatindustrie verpflichtet, eine
bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern
einzustellen),
Gesetz vom 14. Mai 1930: Arbeitsunfallopfer
müssen kostenlos zu von den Militärs
eingerichteten Berufsumschulungen zugelassen
werden,
Gesetz vom 2. August 1949: Allgemeiner
Anspruch auf Hilfe für alle Schwerbehinderten,
durch die Einrichtung der Ausgleichszahlungen
für schwerbehinderte Arbeitnehmer, Öffnung der
Berufsausbildung für alle Schwerbehinderten,
Dekret vom 22. November 1953: Schaffung der
Beratungskommissionen für behinderte Menschen
in den Departments, zur Anerkennung der
Arbeitsbefähigung oder der Möglichkeit auf
berufliche Umschulung,
Gesetz vom 23. November 1957: Recht auf
Umstellung, Umschulung und Berufsausbildung,
Begriffsbestimmung des behinderten Arbeit-
nehmers, Einrichtung der bevorzugten Einstellung
( theoretische Quote: 10%). Eingruppierung
behinderter Arbeitnehmer in die Kategorien A, B,
C, Festlegung des Begriffs der geschützten Arbeit:
AP, CAT, CDTD, Schaffung einer übergeordneten
Ratsstelle für die berufliche und soziale
Wiedereingliederung behinderter Arbeitnehmer,
Gesetz vom 30. Juni 1975: Beratungsgesetz, die
erste Gesetzesgrundlage für alle Rechte
behinderter Menschen,
Gesetz vom 30. Juni 1975: Gültigkeit für alle
sozialen und medizinisch-sozialen Einrichtungen,
Gesetz vom 11. Juli 1975: Gültigkeit für das
Schulsystem,
Gesetz vom 7. Januar 1981: Verpflichtung zur
Wiedereingruppierung für Arbeitsunfallopfer und
Arbeitnehmer mit Berufskrankheiten,
Gesetz vom 10. Juli 1987: Formalisierung der
Einstellungsverpflichtung behinderter Arbeitnehmer durch Vorgabe eine Erfolgsquote (6% der
Einstellungen im öffentlichen und privaten
Sektor),
Gesetz vom 10. Juli 1989: Beratung zur
Schulausbildung,
Gesetz vom 12. Juli 1990: Schutz von Personen
gegen Diskriminierung aus Gründen ihres
Gesundheitszustandes oder ihrer Behinderung,
Gesetz vom 13. Juli 1991: Regelung der
Zugänglichkeit von Wohnung, Arbeitsplatz und
für die Bürger öffentlichen Einrichtungen,
Gesetz vom 31. Dezember 1992: Verpflichtung
zur Wiedereingruppierung, unabhängig von der
Art der Krankheit oder Behinderung.
37
Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
Anhang II — TECHNISCHE HILFEN FÜR DIE UNIVERSITÄTEN
EINIGE DEFINITIONEN DER WELTGESUNDHEITSORGANISATION
Mangel: Verletzung, Krankheit oder Störung der medizinischen Ordnung, die eine
Verminderung der physischen Funktionen nach sich zieht,
Behinderung: Schwierigkeit in Verbindung mit der Umgebung die dazu führen
kann, dass ein Mensch nicht voll einsatzfähig ist; soziale Benachteiligung eines
Menschen als Folge eines Mangels oder einer Einschränkung,
Einschränkung: funktionelle Begrenzung der Fähigkeit eines Menschen einer
Aktivität nachzugehen als Folge eines Mangels.
INTEGRATIONSPOLITIK
Eine Bedingung für die erfolgreiche Integration behinderter Studierender liegt in
ihrem generellen Status als Studierende. Genau wie bei andere Studierende sind
Lernfähigkeit und Persönlichkeit individuell ausgeprägt. Einzig die Lernmittel
können sich aufgrund ihrer Einschränkungen unterscheiden. Dies impliziert auch,
dass nach den gleichen akademischen Kriterien geprüft wird, ob sie ihr Studienziel
erreicht haben oder nicht. Die SAEH “ Service d’Accueil des Etudiants Handicapés ” hat die Aufgabe, die Studierenden auf ihrem Ausbildungsweg durch eine
Beihilfe zu unterstützen, um so die durch den Mangel verursachten Begrenzungen
zu beheben.
Tragen wir doch alle einen Teil zur Integration behinderter Menschen bei!
Auszug aus Formular Nr. 1 – „Unterricht von Menschen mit
einer Körperbehinderung“
DIE KÖRPERBEHINDERUNG
Unter der allgemeinen Bezeichnung Körperbehinderung sind alle physischen
Behinderungen außer einer Hör- und Sehbehinderung eingeordnet:
Querschnittslähmung seit Geburt oder aufgrund eines Unfalls, zerebrale Paralyse,
Hirntrauma, Sklerose, Muskeldystrophie, Dystonie, rheumatische Arthritis,
Neurofibromatose, etc.. Diese Mangelerscheinungen ziehen funktionelle
Einschränkungen in der Bewegungskoordination, im sprachlichen Ausdruck, in
der Mobilität, in der Feinmotorik oder auch in der Konzentrationsfähigkeit nach
sich.
Der Großteil der körperlichen und organischen Behinderungen sind durch die
Benutzung eines Rollstuhls, einer Prothese oder einer Krücke nach außen sichtbar.
Einige wenige Mängel sind dagegen weniger offensichtlich. Zwei Menschen mit
der gleichen Diagnose könnten - z.B. bei einer Hirnlähmung - zwei ganz verschiedene
38
Anhang
Einschränkungen aufweisen: dem Einen wäre es unmöglich, sich verbal
auszudrücken oder Dinge zu handhaben, zu schreiben, zu gehen; der Andere, mit
einer leichteren Lähmung wäre in seiner Feinmotorik eingeschränkt (Handhabung
kleiner Objekte) und das Schreiben ginge langsamer vonstatten. Wichtig ist, nicht
zu vergessen, dass körper-, organisch- oder neurologisch behinderte Menschen Ziele,
Lebensstile und Interesse wie wir alle haben, und dass ihre Einschränkung eine
zusätzliche Herausforderung zur Ausschöpfung ihrer vollen Fähigkeiten bedeutet.
UNTERSTÜTZUNG DURCH DEN LEHRENDEN
Es empfiehlt sich, dass die Lehrkraft von der ersten Stunde an mit dem Studierenden
die nötigen Anpassungen an den Ablauf des Unterrichts bespricht. Manchmal sind
Veränderungen an der Einrichtung ausreichend, z.B. ein angepasster Tisch oder
das Vorhandensein von Tafeln. Von Seiten der Lehrkraft ist anzuraten, im Laufe des
Semesters den Ablauf der akademischen Aktivitäten mit dem Studierenden
wiederholt zu besprechen.
UNTERRICHT
• Textlektüre
Die Lektüre kann körperbehinderten Studierenden, v.a. in der Aneignung und der
Handhabung verschiedene Schwierigkeiten machen. Für einen körperbehinderten
Studierenden ist schon der Kauf von Büchern im Buchhandel erschwert. Der
Gebrauch von Büchern, d.h. das Halten oder Umblättern von Seiten stellt eine
zusätzliche Schwierigkeit dar, wenn die Einschränkung die oberen Körperteile
einschließt.
Die Lektüre eines Textes und das Vorlesenlassen eines Textes auf Kassette
beansprucht bei diesen Studierenden mehr Zeit.
Lehrkräften wird empfohlen
– zu Beginn der Vorlesungen zu prüfen, ob ein anderer Studierender nötig ist,
um beim Erwerb des Studienmaterials behilflich zu sein
– frühestmöglich die Literaturliste zusammenzustellen, Fristverlängerungen zu
besprechen.
• Aufzeichnungen
Körperbehinderte Studierende greifen auf mehrere Mittel zurück, um
Aufzeichnungen zu machen. Die Lähmung der Hände, die Langsamkeit der
Bewegungen und Krämpfe erschweren das Schreiben und den Umgang mit Material.
39
Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
Studierende benutzen die Dienstleistungen eines Aufzeichners, einen Rechner, einen
Rekorder.
• Prüfungen
Behinderte Studierende können bei Prüfungen Zeitverlängerungen in Anspruch
nehmen. Es handelt sich um ein zusätzliches Drittel mehr an Zeit.
Diese Maßnahme wurde eingerichtet, um den funktionellen Einschränkungen der
Studierenden, der benötigten Zeit für die Benutzung der entsprechenden Materials,
technischer Hilfen oder der Präsenz einer Begleitperson gerecht zu werden.
BESONDERE HILFEN
 In den Lehrsälen
Aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse gilt Folgendes für Körperbehinderte:
– sie setzen sich in der Regel nahe dem Eingang (leichterer Zugang)
– sie setzen sich neben die Begleitperson (Aufzeichnungen, Begleitung)
– sie benötigen für ihren Rollstuhl mehr Platz
– sie brauchen manchmal einen Netzzugang für ihr Arbeitsgerät;
• Abwesenheit/Verspätung
Möglicherweise sind körperbehinderte Studierende öfter als der Durchschnitt aus
medizinischen Gründen oder wegen Anfahrtsproblemen zur Abwesenheit
gezwungen.
• Zugang der Räume
Einige Räumlichkeiten sind schwer zugänglich...Deshalb werden zu Beginn des
Studienjahres die Räume von dem Beauftragten für behinderte Studierende auf
ihre Zugänglichkeit hin überprüft. Im Verlauf des Unterrichts steht unsere
Dienstleistungen der Lehrkraft des Studierenden für nötige Veränderungen und
zusätzliche Wünsche zur Verfügung.
Auszug aus Formular Nr. 2 – „Unterricht von Menschen mit
einer Sehbehinderung“
DIE SEHSCHÄDIGUNG
Wie alle Behinderungen nimmt auch diese verschiedenste Formen an. Blindheit
bedeutet, überhaupt keine visuelle Wahrnehmung zu haben, die häufiger
vorkommende Sehbehinderung ist weniger bekannt und komplexer.
40
Anhang
Eine Form von Sehschädigung ist der Tunnelblick: Der Betroffene bekommt einen
Eindruck vom Raum, von großen Formen und der Bewegung
(Bewegungsautonomie). Es handelt sich um eine Beeinträchtigung des Sehvermögens
im Bereich des Nahsehens und der Sehschärfe. Lesen und Schreiben sind ganz oder
teilweise unmöglich... Hier werden Vergrößerungssysteme benötigt, man muss Dinge
aus nächster Nähe betrachten, manchmal seinen Blick abwinkeln (neben das
Betrachtungsobjekt schauen).
Im Gegensatz dazu bedeutet die Makulardegeneration eine Einschränkung des
Sichtfeldes. Betroffen sind das Sehen von Bewegungen, das Scharfsehen, die
Nachtsicht. Der Betroffene kann sich schlecht oder gar nicht selbständig
fortbewegen, Dingen mit den Augen folgen oder bei schwacher Beleuchtung sehen.
Benötigt werden Hilfsmittel zur Verlagerung, um sich vom Betrachtungsgegenstand
zu entfernen, starke Beleuchtung (manchmal wird das Lesen eines Textes durch
Textvergrößerung erschwert).
Die dritte Form der Sehschädigung ist der Katarakt-Blick. Die Sicht der Betroffenen
gleicht dem Blick durch ein mattes Glas. Die klare Sicht, das Sehen von Kontrasten
und das Farbensehen sind gestört. Lesen, Fortbewegung und Relieferkennung sind
eingeschränkt oder ganz unmöglich, es besteht eine starke Lichtempfindlichkeit.
Benötigt werden Hilfsmittel zur Verlagerung und Vergrößerungssysteme, um sich
dem Betrachtungsgegenstand anzunähern.
UNTERSTÜTZUNG DURCH DEN LEHRENDEN
Mit Beginn der ersten Vorlesung ist es für den Lehrenden wichtig, Titel und
Abkürzung der Veranstaltung zu benennen, damit der Studierende die Gewissheit
hat, sich im richtigen Raum zu befinden. Kennt der Lehrende die Anwesenheit
eines Studierenden mit Sehschädigung, kann er ihn direkt ansprechen, wenn er
sich noch nicht zu erkennen gegeben hat. So kann man sich über technische Hilfen
und dem Studierenden zugängliche Ressourcen unterhalten.
SCHRIFTLICHE KOMMUNIKATION
Die Fähigkeit eines Studierenden lässt sich nicht daran bemessen, ob er Texte mit
oder ohne Hilfsmittel lesen kann. Manche Studierende finden sich leicht an
öffentlichen Orten zurecht, können aber keine Texte lesen, andere können Texte
lesen, kommen aber in ihrer Umgebung nicht gut zurecht. Individuelle Unterschiede
müssen beachtet werden. Studierende können,
– sich direkt vor die Tafel setzen oder sich einen geschriebenen Text
direkt vor die Augen halten,
41
Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
– um eine Textvergrößerung bitten,
– die Vorlesungen auf Band aufnehmen,
– sich geschriebene Texte in Braille transkribieren lassen.
Bei Benutzung der Tafel oder eines Overheadprojektors empfiehlt sich,
– nach und nach zu diktieren, was aufgeschrieben wird,
– Zeichnungen, Grafiken und Formeln zu beschreiben,
– neue Wörter oder Ausdrücke zu buchstabieren.
• Textlektüre
Die Liste der Texte, Dokumente und andere Schriftstücke sollten dem Studierenden
frühestmöglich geliefert werden, damit er genügend Zeit hat, die Texte aufzunehmen,
zu vergrößern oder in Braille umzusetzen. Verzögerungen im Vergleich zu anderen
Studierenden werden soweit möglich vermieden. Außerdem kann der Lehrende
den Studierenden, neben freiwilligen Hinweisen, die wichtigsten Texte nennen.
• Aufzeichnungen
Verschiedene Methoden sind anwendbar:
- Eigene Mitschriften
- Aufnahme der Vorlesung
- Benutzung eines tragbaren Rechners und anschließende Umsetzung des
Textes in Braille
- Mitschriften durch andere Personen.
Üblicherweise kombinieren Studierende mehrere Methoden.
VERBALE KOMMUNIKATION
Zur Verbesserung der verbalen Kommunikation wird dem Lehrenden empfohlen,
- klare und präzise Formulierungen zu verwenden, wenn er mit dem
Studierenden spricht, z.B. „Lege deine Unterlagen auf den Tisch vor
dir“ oder „Die Arbeitstische stehen zu deiner Linken“;
- dem Studierenden, der sich meldet, mitteilen, dass es gesehen wurde;
42
Anhang
– den Studierenden bei der Ansprache zu benennen, so fühlt er sich sofort
angesprochen;
– mit lauter Stimme mitzuteilen, wenn er den Raum verlässt, um
sicherzustellen, das der Studierende davon Kenntnis nimmt.
Es ist keinesfalls notwendig, Vorgehensweisen und Vokabular zu ändern, es geht
nur darum, besondere Achtsamkeit auf das Präzisieren, Beschreiben und
gesprochene Erklärungen zu legen.
Auszug aus Formular Nr. 3 – „Unterrichten von Menschen mit
einer Hörbehinderung“
DIE HÖRBEHINDERUNG
Es gibt den Irrglauben, eine Person, die taub ist, würde nichts verstehen. Die Realität
ist eine ganz andere. Taubheit äußert sich auf verschiedene Arten, je nachdem ob
diese keine Laute hört (Taubheit) oder Schwierigkeiten in den verschiedenen
Lauthöhenlagen hat (Schwerhörigkeit). Die Mehrheit der von einer Hörbehinderung
betroffenen Menschen verfügt über einen Hörrest, mit dessen Hilfe sie Sprache
oder Laute in der Umgebung erkennen können. Taubheit beschränkt oder bremst
den Spracherwerb; es ist schwierig, Laute zu bilden, die man schlecht oder gar
nicht hört. Ein Mensch mit Hörbehinderung kann mit dem „Akzent der Tauben“
sprechen, vor allem wenn er vor dem Alter des Spracherwerbs (3 Jahre) taub
geworden ist. Menschen mit Hörbehinderung bevorzugen zwei
Kommunikationswege: Von-den-Lippen-lesen oder die Gebärdensprache. LSF Langue de signes française (Zeichensprache) ist ebenfalls Ausdruck ihrer Kultur.
Wichtig ist, noch einmal daran zu erinnern, dass Menschen mit einer
Hörbehinderung Ziele, Lebensformen und Interessen wie wir alle haben, und dass
ihre Einschränkung eine zusätzliche Herausforderung darstellt, die es zu
überwinden gilt, um ihre ganzen Fähigkeiten entfalten zu können.
KOMMUNIKATIONSMITTEL
• In den Unterrichtsräumen
Mithilfe verschiedener technischer Hilfen können taube Studierende dem Unterricht
folgen. Einsetzbar sind ein Verstärkerkersystem, ein Rekorder, ein Hörgerät oder
einen Übersetzungsservice. Es kann auch jemand zum Mitschreiben beantragt
werden.
Das Verstärkersystem (FM) verstärkt die Rede des Sprechers, nicht aber die
Hintergrundgeräusche. Der Sprecher bringt ein Minimikrofon an seiner Kleidung
43
Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
an, so kann der Studierende mithilfe eines Demodulators und einer Hörprothese
hören.
Die mit dem Rekorder getätigten Aufnahmen können später bei größerer Lautstärke
angehört werden.
Mithilfe des Übersetzungsdienstes der Gebärdensprache können Studierende den
Äußerungen der Lehrenden folgen. In diesem Fall muss jemand mitschreiben, da
der taube Studierende ständig visuellen Kontakt zum Übersetzer halten muss. Der
Übersetzer ist nach Bedarf bei den zu Beginn des Unterrichts ausgesuchten Stunden
anwesend. Er steht immer neben dem Sprecher. Seine Aufgabe ist es, die Information in ihrer Gesamtheit zu übertragen, wobei Inhalt und Absicht der Nachricht
getreu übersetzt werden sollen.
Zu diesem Zweck schafft der Übersetzer eine Verbindung zwischen Lehrkraft und
taubem Studierendem, er begleitet die Treffen mit der Lehrkraft.
Unterrichtsaufzeichnungen für hörgeschädigte Studierenden können von
einem Studierenden höheren Semesters ausgeführt werden. Die
Aufzeichnungen müssen genau und umfassend sein (alle Äußerungen müssen
aufgenommen werden: Beispiele, Anekdoten...).
UNTERSTÜTZUNG DURCH DEN LEHRENDEN
– Unterstützung des hörbehinderten Studierenden durch die Aufmerksamkeit
des Lehrenden auf seine speziellen Bedürfnisse;
– Dem Studierenden genug Zeit lassen, sich Dias oder Overheadfolien
anzuschauen, bevor er den Inhalt mit Worten erläutert;
– Darstellung neuer Ausdrücke oder Fachtermini auf zwei Arten: mündlich und
schriftlich (auf der Tafel);
– Die im Unterricht sprechenden Personen sollen angezeigt werden, so dass der
hörbehinderte Studierende einem Wortwechsel folgen kann;
– Texte im voraus an Studierende und Übersetzer geben, um vorher davon
Kenntnis zu nehmen und sich entsprechend vorbereiten zu können;
– Den hörbehinderten Studierenden direkt ansprechen, nicht mit dem
Übersetzer über ihn sprechen;
– Hintergrundgeräusche (Radio, Fernsehen, Unterhaltungen) vermeiden...diese
werden durch eine Hörprothese verstärkt;
44
Anhang
– Für eine gute Beleuchtung sorgen, damit man während des Sprechens nicht
den Kopf wenden muss;
– Klar und deutlich sprechen, nicht zu schnell, weder Lippenbewegungen noch
Lautstärke übertreiben; bedenken, dass Pantomime und Körpersprache
Kommunikationsmittel sind;
– Nicht zögern, den Studierenden um Wiederholung zu bitten, wen er
unverständlich ist;
– Sich direkt vor den Studierenden stellen, so dass er von ihm gut gesehen
wird;
– Nicht die Hände oder einen Stift vor das Gesicht halten, das hinderte den
Studierenden, die Lippen zu sehen;
– Immer vor dem Sprechen die Aufmerksamkeit des Studierenden auf sich
ziehen und während des Gespräches Augenkontakt halten.
Empfehlenswert ist es, von Beginn des Unterrichts an, technische Erfordernisse
und notwendige Veränderungen mit dem Studierenden zu besprechen. Während
des Unterrichts kann der Lehrende überprüfen, ob der Studierende
Verständigungsschwierigkeiten hat.
LEKTPRE UND SCHRIFTLICHE ARBEITEN
Für hörbehinderte Studierende, die LSF benutzen, um sich auszudrücken, ist
Französisch eine zweite Sprache. So können einige Schwierigkeiten im Bereich der
Grammatik, der Orthographie oder sogar dem Textverständnis, dem Verständnis
von Konzept und Ausdrücken auftreten.
Um diese Schwierigkeiten zu verhindern, ist es gut, Texte und zu lesende Unterlagen
im voraus bereitzustellen.
BESONDERE BEDÜFNISSE
• Audiovisuelles Material
Der Einsatz von audiovisuellem Material kann Schwierigkeiten machen im Hinblick
auf den Augenkontakt zum Übersetzer, da das Zimmer abgedunkelt wird und das
Abspielen des Bandes Geräusche macht.
In der Tat ist der Augenkontakt zwischen hörbehindertem Studierenden und
Übersetzer schwierig, während Dias gezeigt werden oder ein Film läuft. Der
hörgeschädigte Studierende hat so weder Zugang zu den Kommentaren des
45
Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
Lehrenden, noch zu dem Text auf dem Band. Die Informationen müssen ihm in
anderer Form übermittelt werden, entweder in schriftlicher Form vor oder nach
der Vorführung oder während eines getrennten Treffens.
46
Anhang III – Vorsorgemedizinische Dienste
CENTRE DE DOCUMENTATION
Centre saint-Jacques
26, rue du Faubourg Saint jacques
75014 PARIS
UNIVERSITÉ DE BRETAGNE DU SUD
SUMPPS
1, rue de Loi
56000 VANNES
UNIVERSITÉ BRETAGNE OCCIDENTALE
SUMP
13, rue fe Landérec
29200 BREST
UNIVERSITÉ DE CAEN
SUMPPS
Esplanade de la Paix
14000 CAEN
UNIVERSITÉ D’ANGERS
SUMPPS
Maison des Etudiants
2, bd. Victor BEAUSSIER
49045 ANGERS CEDEX 01
UNIVERSITÉ DE CERGY-PONTOISE
Service Médical
33, boulevard du Port
95011 CERGY-PONTOISE
UNIVERSITÉ DAUPHINE
Service de Médecine Préventine
Place du Mal de Lattre de Tassigny
75016 PARIS
UNIVERSITÉ DE ANTILLES
ET DE LA GUYANNE
SUMPPS
Campus de Fouillole
B.P. 592
97167 POINTE-A-PITRE
UNIVERSITÉ DE BORDEAUX
Directeur di siumpps
Domaine Universitaire
avenue Pey Berland
33405 TALENCE
UNIVERSITÉ DE BOURGOGNE
SMPUPS
6A, rue du Recteur Marcel BOUCHARD
B.P. 138
21000 DIJON CEDEX
UNIVERSITÉ DE CLERMONT FERRAND
SSIU
21, rue Etienne DOLET
63000 CLERMONT FERRAND
UNIVERSITÉ DE CORSE
SUMPPS
7, avenue Jean NICOLI
20250 CORTE
UNIVERSITÉ DE FRANCHE-COMTÉ
SUMPPS
30, avenue de l’observatoire
La Bouloie-B.P. 535
25009 BESANÇON CEDEX
UNIVERSITÉ DE GRENOBLE
Service du CSIU
Domaine Universitaire
180 route de la piscine- B.P. 73
38402 ST MARTIN D’HERES CEDEX
UNIVERSITÉ DE LA MÉDITERRANÉE
SIUPPS
21, rue virgile MARRON
13005 MARSEILLE
47
Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
UNIVERSITÉ DE LA REUNION
SUMPPS
15, avenue René CASSIN
B.P.7151
97715 SAINT-DENIS CEDEX 2
UNIVERSITÉ DE NANCY
S.S.U.
Rond point du Vélodrome
6, rue Callot
54500 VANDOEUVRE
UNIVERSITÉ DE LA ROCHELLE
SIUMPPS
44, avenue Albet EINSTEIN
17000 LA ROCHELLE
UNIVERSITÉ DE NANTES
SUMPPS
5, rue du Maréchal JOFFRE
44000 NANTES
UNIVERSITÉ DE LILLE
CUPS
hôpital Calmette CHRU
service d’épidémiologie et de Santé public
59037 LILLE CEDEX
UNIVERSITÉ DE NICE-SOPHIA ANTIPOLIS
SUMPPS
24, avenue des diables bleus
06300 NICE
UNIVERSITÉ DE LYON
MPU
43, boulevard du 11 novembre 1918
69100 VILLERBANNE
UNIVERSITÉ DE PAU
SIUMPPS
La clé des champs
2, rue Audrey BENGHHOZI
64000PAU
UNIVERSITÉ DE MARNE LA VALLÉE
Service Médical
Cité Descartes
CHAMPS SUR MARNE
77454 MARNE LA VALLÉE
UNIVERSITÉ DE PICARDIE
MPU
rue Salomon MALHANGU
8044 AMIENS CEDEX
UNIVERSITÉ DE METZ
SUMPPS
Île Saulez-B.P.80794
57012 METZ CEDEX 1
UNIVERSITÉ DE POITIERS
SIUMPPS
Campus
avenue Jacques Coeur
86000 POITIERS
UNIVERSITÉ DE MONTPELLIER 1
SIUMPPS
Direction administrative
3, bis rue arc des Mourgues-B.P.2030
34024 MONTPELLIER CEDEX 1
UNIVERSITÉ DE REIMS
SUMPPS
57, bis boulevard TAITTINGER
51100 REIMS
UNIVERSITÉ DE MULHOUSE
C.S.U
Maison de l’Etudiant
1, rue A. WERNER
68093 MULHOUSE CEDEX
48
UNIVERSITÉ DE RENNES
SIUPPS
Campus de Beaulieu-Bâtiment 21
263, avenue du Général LECLERC
35042 RENNES CEDEX
Anhang
UNIVERSITÉ DE ROUEN
SUMPPS
boulevard Seigfried
76821 MONT SAINT AIGNAN
UNIVERSITÉ DE VALENCIENNES
SUMPPS
Le mont HOUY
59326 VALENCIENNES
UNIVERSITÉ DE SAINT ETIENNE
SUMPPS
14, rue de la Charité
42000 SAINT-ETIENNE
UNIVERSITÉ DE VERSAILLES-SAINT
QUENTIN
SUMPPS
45, rue des États Unis
78035 VERSAILLES
UNIVERSITÉ DE SAVOIE
SUMPPS
Bâtiment 12
Campus universitaire Jacob Bellecombelle
B.P.1104
73011 CHAMBERY
UNIVERSITÉ DE SORBONNE-PARIS IV
Service de Médecine Préventive
26, rue du Faubourg Saint-JACQUES
75014 PARIS
UNIVERSITÉ DE STRASBOURG
SIUMPPS
6, rue de Palerme
67000 STRASBOURG
UNIVERSITÉ D’ORLEANS
SUMPPS
9, rue de Tours
45100 ORLÉANS CEDEX
UNIVERSITÉ DU HAVRE
SUMPPS
25, rue Philippe LEBON
76600 LE HAVRE
UNIVERSITÉ de LIMOGES
Médecine préventive
Hôtel de l’université
33, rue François-Miterrand
87000 LIMOGES
UNIVERSITÉ DE TOULON ET DU VAR
SUMPPS
Route nationale 98
bâtiment A-B.P.132
83957 LA GARDE CEDEX
DU VAR
UNIVERSITÉ DE TOURS
SUMPPS
2, rue des Hallebardiers
37000 TOURS
UNIVERSITÉ DU LITTIRAL « Côte d’Opale »
1, place de l’yser
B.P.1022
59375 DUNKERQUE CEDEX
UNIVERSITÉ DE TOULOUSE
SIUMPPS
12, rue Mondran
31400 TOULOUSE
UNIVERSITÉ DU PANTHÉON-ASSAS
Service de médecine préventive
92, rue d’ASSAS
75006 PARIS
UNIVERSITÉ DU MAINE
SUMPPS
Maison de l’université
avenue Olivier MESSAIEN
72085 LE MANS CEDEX 9
49
Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
UNIVERSITÉ DU PANTHÉON-SORBONNE
Service de Médecine Préventive
13, rue de Tolbiac
75013 PARIS
UNIVERSITÉ PARIS 5
CSUMPPS
45, rue des Saints Pères
75006 PARIS
UNIVERSITÉ PARIS VI
SUMPPS
15, rue de l’École de Médecine
Escalier G
75005 PARIS
UNIVERSITÉ PARIS VII
SUMPPS
200, Faubourg Saint-Denis
75010 PARIS
UNIVERSITÉ PARIS VII-XIII
avenue Jean-Baptiste CLÉMENT
93430 VILLETANEUSE
UNIVERSITÉ PARIS X — NANTERRE
Service Médical
200, avenue de la République
92001 NANTERRE CEDEX
UNIVERSITÉ PARIS XI
SUMPPS
Bâtiment 336
91405 ORSAY
UNIVERSITÉ PARIS XII
SIUMPPS
avenue du Général de Gaulle
94000 CRÉTEIL CEDEX
UNIVERSITÉ PAUL SABATIER
SIUMPSS
Centre de Rangueil
118, route de Narbonne
31062 TOULOUSES CEDEX 4
50
UNIVERSITÉ SORBONNE NOUVELLE
13, RUE DE SANTEUIL
75005 PARIS
UNIVERSITÉ TECHNOLOGIQUE
MPU
B.P.60319
60203 COMPIÈGNE
UNIVERSITÉ EUROPÉENNE — MÉDECINE
PRÉVENTIVE
DR Gordana Pavlekovic
Médical skool
Pf. Jean-Pierre
Président du conseil scientifique européen
9 av de la Forêt de Haye
B.P. 184
54505 WANDOEUVRE LES NANCY CEDEX
Pf Jaime Sieres
Pf d’université département d’éducation
à la santé
University of Zagrev
Andrija Stampar skool of public-healthHR 10000 CROATIA
Université de Valencia
départemento — de- didactica de
las ciencias expirementales
cale Peres 11
VALENCIA 46002 ESPAGNE
Pf Paolo Conti
université de Cagliari
épidemiologiste département de higiene
e sanita publica via Porcel 4
0924 CAGLIARI
Anhang IV – Überblick über Organisationen und Hilfen für
behinderte Menschen der Länder im Rahmen des Programmes Lucie
N am e
BELG IUM
SPA IN
Agency for
recognition of
disabled persons
Ministry of Social
Affairs, Public Health
and the Environm ent
AW IPH (W alloon
region)
Department of Health
and Social Services
(Autonomous
comm unities)
Em ployment
agency
AW IPH (W alloon
region) FOREM
(W alloon region)
Agency for
financial and/or
technical aid to
em ployment
AW IPH (W alloon
region)
FOREM (W alloon
region)
INEM (National
Institute for
Employment)
Autonom ous
comm unities
Municipalities
Ministry of Labour
and Social Affairs
(IMSERSO - National
Centre for Personal
Autonom y and
Technical
Assistance)
Autonom ous
comm unities
Sheltered
em ployment
agency
AW IPH (adapted
employment)
Capacity
assessment
agencies
AW IPH (evaluation of Autonom ous
dossier)
comm unities
Disability benefits
paid to the person
concerned
Incom e replacement
benefits
Integration benefits
Specialised
vocational training
establishm ents
AW IPH
Special Employm ent
Centre (CEE)
Non-contributive
benefits
(Autonomous
comm unities and
Ministry of Labour
and Social Affairs)
Individual benefits
Private centres
Social W elfare
Module (Ministry of
Education and
Culture) Physical
Disability
Rehabilitation Centre
(IMSERSO - Ministry
of Labour and Social
Affairs)
ITA LY
FR A NC E
M inistry of
Em ployment
National Health
Service
COTOREP
Em ployment Centre
ANPE
EPSR
M inistry of
Em ployment
Regional authorities
M inistry of
Em ployment and
Solidarity
AGEFIPH
Social Cooperative
Sheltered W orkshop
CAT (work
rehabilitation
centres)
AP (sheltered
workshops)
National Health
Service
AFPA
Invalid pension
Adult disabled
benefits (AAH )
Invalid pension
Regional Vocational
Training System
Occupational
Retraining Centre
51
BIBLIOGRAPHIE
EUROPA
•
Employment policies for disabled people in eighteen countries : a review, Patricia
Thornton et Neil Lunt. Social Policy Research Unit, University of York. With
the support ofCommission of the European Communities DGVE 3 Integration
of Disabled People Within the framework of the HELIOS II programme
Pour se le procurer :
Publication office SPRU
University of York
Heslington
YORK Y01 5 PP — UK
 Compendium : Bonnes pratiques sur l’emploi des personnes handicapées.
Office des publications officielles des communautés européennes, L2985 LUXEMBOURG.
 Étudier à l’étranger 1. Liste de besoins pour étudiants handicapés
European commission, directorate general V, employment, Industrial Relations and
Social Affairs – HELIOS, FEDORA, KU LEUVEN
 Étudier à l’étranger 2. Guide européen pour étudiants handicapés.
European commission, directorate general V, employment, Industrial Relations and
Social Affairs – HELIOS, FEDORA, KU LEUVEN
 Guide européen de bonnes pratiques — Pour l’égalité des chances des personnes
handicapées
HELIOS II -Commission européenne
Pour se le procurer
Commission européenne DG V/E.3
Rue de la Loi 200 Wetstraat
B. 1049 BRUXELLES — Belgique
 Postgraduate Study in Europe
Fedora 2001 guide
 Politique sociale et de l’emploi européenne : une politique pour les citoyens
Commission européenne — L’Europe en mouvement
Direction générale de l’éducation et de la culture
Unité « Publications », rue de la loi 2000 – B.1049 – Bruxelles
52
Bibliographie
 Les dispositions communautaires en matière de sécurité sociale
Commission européenne – Emploi & affaires sociales
(vos droits lorsque vous vous déplacez à l’intérieur de l’Union européenne)
 Feuille de route pour les demandeurs d’emploi dans l’Union européenne
 Résider dans un autre pays de l’Union européenne
Collection citoyens d’Europe
Commission européenne
DG XV – Marché intérieur et services financiers
 Nouvelles compétences pour un avenir différent
Services d’orientation et de conseil dans l’enseignement supérieur de l’union
européenne
A.G. WATTS – R. VAN ESBROECK
Réalisé sous les auspices de FEDORA dans le cadre du programme Leonardo da
Vinci
VUB PRESS
FRANKREICH
Allgemeine Schriften – Gesetzestexte
 Guide Neret pour les personnes handicapées
Éditions Lamarre
Beinhaltet eine ausführliche juristische Dokumentation und nach Départements
geordnete Adressen von Einrichtungen, Verwaltungs- und Dienststellen und
Verbänden.
 Étudiants handicapés : lois, décrets circulaires
Éditée par le ministère de l’éducation nationale cette brochure est reprise sur le
web de l’université de Lyon I : http://handy.univ-lyon1.fr
Universitäten – Ministère de l’Éducation nationale
•
Liste des responsables de l’accueil des étudiants handicapés
Diese Broschüre, die alljährlich von der Leitung des Hochschulwesens des Ministère de l’Èducation Nationale herausgegeben wird, gibt Verantwortliche und
Adressen in allen Einrichtungen an.
Auch diese Broschüre ist auf der Webseite des Ministeriums zu finden:
http://www.sup.adc.education.fr/supweb/index3.html
53
Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
 L’accueil des étudiants handicapés dans l’enseignement supérieur.
Diese 1996 vom Ministère de l’Education National herausgegebene Broschüre
bespricht Punkt für Punkt die alltäglichen Lebens- und Studienbedingungen und
die Hilfen zur Eingliederung an den einzelnen Universitäten. Diese Broschüre
wird demnächst auf der Webseite des Ministeriums aktualisiert.
 Guide des formations à vocation européenne de l’enseignement supérieur français
Ministère de l’éducation nationale
Direction des enseignements supérieurs
Beschäftigung
 Guide pour l’emploi des personnes handicapées dans la fonction publique
Handbuch zur Information über den Zugang zu Stellen im Verwaltungsbereich
und den dortigen Arbeitsbedingungen
 La formation professionnelle des personnes handicapées
Dossier professionnel n° 4
Dokumentation CTNERHI – AFPA. CNRRFPTH
 L’intégration professionnelle des personnes handicapées :
Arbeit im gewöhnlichen Umfeld
Dossier professionnel n° 5
Dokumentation CTNERHI
•
L’intégration professionnelle des personnes handicapées :
Hilfen zur Beschäftigung
Dossier professionnel n° 6
Dokumentation CTNERHI
Mobilität und Zugänglichkeit
Vivre l’université- Dominique Ferté
Centre de ressources Rhône-Alpes
SAUH – Université de Grenoble
Résidence les Taillées — B 132
Domaine universitaire
38406 – Saint-Martin d’Hères CEDEX
Tel.: +33 4 76 59 55 76
Fax: +33 4 76 59 55 69
54
WEBSEITEN
In den letzten Jahren hat die Informationsverbreitung über das Internet
zugenommen. Wir möchten hier die wichtigsten Quellen zur Situation behinderter
Menschen in Frankreich und Europa in Bezug zu den im Handbuch besprochenen
Themen angeben.
Information zu europäischen Programmen
http://www.leonardo-France.org/
http://www.socrates-france.org
http://www.depose.jussieu.fr
http://members.aol.com/workableuk
Informationen über Europa
http://www.europa.eu.int/comm/education/leonardo_fr. html
http://www.info-europe.fr
http://citizens.eu.int
http :// www eu-int/comm/index_fr. htm
http://www.eu-int/comm/dgs/education_culture/index_fr. htm
http://www.eu.int/comm/dgs/employment_social/index_fr. htm
http://www.europa.eu.int/comm/employment_social/elm/eures/fr/indexfr. htm
http://www.europa.eu.int/eur-lex/fr/oj/index.html
http://www.centre-inffo.fr/europ.html
http://www.themas.org (plus de 200 liens sur ce site)
Informationen zur französischen Gesetzgebung
http://www.travail.gouv.fr
http://www.education.gouv.fr
http://www.handroit.com (beaucoup de liens sur ce site)
http://www.social.gouv.fr
http://handy.univ-lyon1.fr
http://www.handiweb.com/
http://www.centre-inffo.fr
Informationen zu technischen Hilfsmitteln
http://perso-club-internet.fr/ctnerhi
http://www.handibase.com/
http://www.braillenet.jussieu.fr
55
Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
http://ifr-handicap.inserm.fr
http://hippocampe.org
Informationen zur Sozialversicherung von Studierenden
http://www.usem.fr
http://www.smerep.fr
http://www.lmde.fr
Informationen über Einrichtungen
http//:www.anpe.fr
http//:www.apec.fr
http://perso.wanadoo.fr/thefool/handispof.htm
Partnereinrichtungen von DEPOSE
DEPOSE : http://www.depose.jussieu.fr
Université Paris 5 : http://www.univ-paris5.fr/
Université Paris 6 : http://www.admp6.jussieu.fr
Université Paris 7 : http://www.sigu7.jussieu.fr
Relais handicap Santé : http://www.rhs.jussieu.fr
GIRPEH Île-de-France : http://www.girpehif.asso.fr
Université de Karlsruhe : http://www.uni-karlsruhe.de/uni/
FEDORA : http://www.uni-karlsruhe.de/%7Efedora/
56
NÜTZLICHE ADRESSEN
 Commissioneuropéenne
Unité de publications
Rue de la loi 200
B-1049 Bruxelles
 Office des publications officielles des communautés européennes
L-2985 Luxembourg
 Agence LEONARDO
45 avenue. d’Iéna
75016 PARIS
01 40 69 37 35
 SOCRATES France
6-8, rue Jean-Collin
75231 Paris CEDEX 05
01 40 79 91 32
 Ministère de l’Éducation nationale
110, rue de Grenelle
75357 – Paris 07 SP
Téléphone : 33 1 55 55 10 10
Site : http://www.education.gouv.fr
 Ministère de l’Éducation nationale
Chargée de mission à la Direction enseignement supérieur
Adaptation et intégration scolaire
99, rue de Grenelle
75357 – Paris 07 SP
Téléphone : 33 1 55 55 10 10
Site : http://www.education.gouv.fr
 Ministère de l’Emploi et de la Solidarité
127, rue de Grenelle
75700 – PARIS
Téléphone : 33 1 44 38 38 38
Télécopie : 33 1 44 38 20 60
Site : http://www.travail.gouv.fr
57
Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa
 Ministère de l’emploi et de la solidarité – handicapés et personnes âgées
8, avenue de Ségur
75007 – Paris
Téléphone : 33.1 40 56 60 00
Télécopie : 33 1 40 56 59 30
Site : http://www.santé. gouv. fr
 Conseil scientifique européen
9, avenue de la forêt de Hay
BP 184
544 505 – WANDOEUVRE LES NANCY
 TREMPLIN
Tour Neptune
Place de la Seine 20
92082 Paris la Défense CEDEX 10
01 46 98 09 58
 GIRPEH
175, boulevard Malesherbes
75017 – PARIS
01 56 33 18 00
58
Dank
Dieses Handbuch wäre ohne die intensive Zusammenarbeit zwischen allen
Projektpartnern von DEPOSE und den Mitgliedern weiterer nationaler und
europäischer Vereinigungen nicht zustande gekommen.
Projektpartner
J. Albis (université Paris 7), N. Boucher (université Paris 5), C. Delagrange (GIRPEH
Île-de-France), J. Klaus (université de Karslruhe et FEDORA), F. Lebas (FEDORA),
M. Meyer (GIRPEH Île-de-France), A. Perufel (Médecine préventive de l’université
Paris 5), Ch. Poutier (universités Paris 6 et 7)
Comité de suivi européen
Außer den Projektpartnern
Mme Bouvet-Dzierwa (Aéroports de Paris), E. DAYDOU (SMEREP), G. Lamberet
(EDF. GDF), M.H. Raynaud (Tremplin), Mme Senechal (Tremplin), E. De la Bigne
(Bull), Me Devred (IFP), C. Malejac (Tremplin), Mme Opinel (Groupe Malakoff), M.
Sailly (Renault), M. Van Acker (FEDORA)
Weitere nationale Mitwirkende
M. Doubrère (SMEREP), M.C. Nectoux (Fondation santé des étudiants de France),
Mme Latawiec (Aéroport de Paris), E. Chenu (Mutuelle des étudiants)
Für finanzielle Unterstützung danken wir: Aéroport de Paris... und besonders SMEREP
einerseits für die finanzielle Hilfe aber auch Emmanuel Daydou, zuständig für „l’action sanitaire et sociale“ bei SMEREP, für seine positive Zusammenarbeit im ganzen
Verlauf des Projektes und ganz besonders bei der Erstellung dieses Handbuches.
Unser Dank geht auch an die Europäische Kommission – DG XXII – Éducation, formation et jeunesse-, Leonardo-da-Vinci-Programm, ohne die das Projekt DEPOSE nicht
entstanden wäre.
59
Inhalt
DEPOSE STELLT SICH VOR .................................. 5
MOBILITÄT DER STUDENTEN ............................ 9
TECHNISCHE HILFEN ....................................... 33
ANHANG ........................................................ 35
BIBLIOGRAPHIE .............................................. 52
WEBSEITEN ..................................................... 55
NÜTZLICHE ADRESSEN ..................................... 57
DANK ............................................................ 59

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