Antrag - Landtag NRW

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Antrag - Landtag NRW
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache
14/14
29.06.2005
- NEUDRUCK -
Antrag
der Fraktion der SPD
Chancengleichheit muss Ziel bleiben!
ZVS nicht abschaffen, sondern mit der Kompetenz aus NRW den Hochschulzugang
gestalten
NRW braucht mehr Studierende: Um im zunehmenden globalen Wettbewerb um Arbeitsplätze zu bestehen; um der demographischen Entwicklung angemessen zu begegnen; um das
Innovationspotenzial unseres Landes auszunutzen. Mehr Studierende, das geht nur mit einer
weiteren Öffnung der Hochschulen einher. Die SPD-Landtagsfraktion spricht sich bei der
Auswahl von Studienbewerberinnen und -bewerbern für einen fairen Wettbewerb unter den
Hochschulen aus.
Bei der Vorstellung ihrer Koalitionsvereinbarungen hat sich die neue Landesregierung für eine vollständige Studienplatzvergabe durch die Hochschulen ausgesprochen und in diesem
Zusammenhang erneut die Abschaffung der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze (ZVS)
gefordert. Dies widerspricht dem Ziel, möglichst allen jungen Menschen faire Chancen auf
einen Studienplatz zu gewähren.
Bei der Novellierung des Hochschulzulassungsrechts im Jahr 2004 war das Votum der Experten von der Hochschulrektorenkonferenz bis zum Hochschullehrerverband zur ZVS einhellig. Die ZVS sollte nicht abgeschafft, wohl aber reformiert werden. Die Auswahl der Studierenden wäre ohne die organisatorische Unterstützung durch die ZVS von den Hochschulen nicht zu leisten.
Alle Experten plädieren deshalb für eine Reform der ZVS, die eine Service- und Clearingstelle im Auswahlverfahren bleiben soll. Entsprechende Maßnahmen sind bereits durch das
Auswahlverfahrensgesetz in der letzten Legislaturperiode eingeleitet worden. Dessen Grundlage ist die Vereinbarung aller Länder, 60 Prozent der Studienplätze in bewirtschafteten Studiengängen durch die Hochschulen zu verteilen. Wie sich gegenwärtig zeigt, bewältigen die
Hochschulen die Selbstauswahl der Studierenden nicht - weder im Umfang von 24 Prozent,
noch gar im Umfang von 60 Prozent der Studienplätze, geschweige denn in vollem Umfang.
Die Hochschulen brauchen hierfür die ZVS.
Datum des Originals: 28.06.2005/Ausgegeben: 29.06.2005 (28.06.2005)
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der
kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode
Drucksache 14/14
In Sachen ZVS darf NRW daher keinen Alleingang wagen. Der ginge zu Lasten der Studierenden unseres Landes. NRW soll vielmehr die Bestrebungen zur Reform der ZVS konstruktiv unterstützen.
Die Suche nach Alternativen zur bestehenden Gesetzeslage beim Hochschulzugang steht
weiterhin unter einem weiterem wichtigen Vorbehalt: der verfassungsrechtlichen Disponibilität der in ihr getroffenen Regelung. Das geltende Recht setzt in wesentlichen Teilen Vorgaben um, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Numerus-Clausus-Urteil vom 18. Juli
1972 entwickelt und in weiteren Entscheidungen ausgebaut hat. Jede Änderung in diesem
Bereich muss daher mit einer Prüfung der verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielräume
einhergehen. Die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen beziehen sich auf das Mindeststudienplatzangebot, die Chancengerechtigkeit beim Hochschulzugang, die berücksichtigungsfähigen Belange und die Steuerung des Abwägungsvorgangs.
Deshalb fordert die SPD-Landtagsfraktion die Landesregierung auf,
1.
die im Land bestehende Rechtslage beizubehalten.
2.
in Zusammenarbeit mit den anderen Ländern die Reform der ZVS hin zu einer Servicestelle für die Hochschulen konstruktiv und engagiert voranzubringen.
3.
sich dafür einzusetzen, dass das Abitur weiterhin seinen Wert als Nachweis der Studierfähigkeit behält, indem die Abiturnote einen hohen Stellenwert bei der Vergabe
von Studienplätzen einnimmt.
Hannelore Kraft
Carina Gödecke
Marc Jan Eumann
und Fraktion
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