Antrag - Landtag NRW
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Antrag - Landtag NRW
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/14 29.06.2005 - NEUDRUCK - Antrag der Fraktion der SPD Chancengleichheit muss Ziel bleiben! ZVS nicht abschaffen, sondern mit der Kompetenz aus NRW den Hochschulzugang gestalten NRW braucht mehr Studierende: Um im zunehmenden globalen Wettbewerb um Arbeitsplätze zu bestehen; um der demographischen Entwicklung angemessen zu begegnen; um das Innovationspotenzial unseres Landes auszunutzen. Mehr Studierende, das geht nur mit einer weiteren Öffnung der Hochschulen einher. Die SPD-Landtagsfraktion spricht sich bei der Auswahl von Studienbewerberinnen und -bewerbern für einen fairen Wettbewerb unter den Hochschulen aus. Bei der Vorstellung ihrer Koalitionsvereinbarungen hat sich die neue Landesregierung für eine vollständige Studienplatzvergabe durch die Hochschulen ausgesprochen und in diesem Zusammenhang erneut die Abschaffung der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) gefordert. Dies widerspricht dem Ziel, möglichst allen jungen Menschen faire Chancen auf einen Studienplatz zu gewähren. Bei der Novellierung des Hochschulzulassungsrechts im Jahr 2004 war das Votum der Experten von der Hochschulrektorenkonferenz bis zum Hochschullehrerverband zur ZVS einhellig. Die ZVS sollte nicht abgeschafft, wohl aber reformiert werden. Die Auswahl der Studierenden wäre ohne die organisatorische Unterstützung durch die ZVS von den Hochschulen nicht zu leisten. Alle Experten plädieren deshalb für eine Reform der ZVS, die eine Service- und Clearingstelle im Auswahlverfahren bleiben soll. Entsprechende Maßnahmen sind bereits durch das Auswahlverfahrensgesetz in der letzten Legislaturperiode eingeleitet worden. Dessen Grundlage ist die Vereinbarung aller Länder, 60 Prozent der Studienplätze in bewirtschafteten Studiengängen durch die Hochschulen zu verteilen. Wie sich gegenwärtig zeigt, bewältigen die Hochschulen die Selbstauswahl der Studierenden nicht - weder im Umfang von 24 Prozent, noch gar im Umfang von 60 Prozent der Studienplätze, geschweige denn in vollem Umfang. Die Hochschulen brauchen hierfür die ZVS. Datum des Originals: 28.06.2005/Ausgegeben: 29.06.2005 (28.06.2005) Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/14 In Sachen ZVS darf NRW daher keinen Alleingang wagen. Der ginge zu Lasten der Studierenden unseres Landes. NRW soll vielmehr die Bestrebungen zur Reform der ZVS konstruktiv unterstützen. Die Suche nach Alternativen zur bestehenden Gesetzeslage beim Hochschulzugang steht weiterhin unter einem weiterem wichtigen Vorbehalt: der verfassungsrechtlichen Disponibilität der in ihr getroffenen Regelung. Das geltende Recht setzt in wesentlichen Teilen Vorgaben um, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Numerus-Clausus-Urteil vom 18. Juli 1972 entwickelt und in weiteren Entscheidungen ausgebaut hat. Jede Änderung in diesem Bereich muss daher mit einer Prüfung der verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielräume einhergehen. Die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen beziehen sich auf das Mindeststudienplatzangebot, die Chancengerechtigkeit beim Hochschulzugang, die berücksichtigungsfähigen Belange und die Steuerung des Abwägungsvorgangs. Deshalb fordert die SPD-Landtagsfraktion die Landesregierung auf, 1. die im Land bestehende Rechtslage beizubehalten. 2. in Zusammenarbeit mit den anderen Ländern die Reform der ZVS hin zu einer Servicestelle für die Hochschulen konstruktiv und engagiert voranzubringen. 3. sich dafür einzusetzen, dass das Abitur weiterhin seinen Wert als Nachweis der Studierfähigkeit behält, indem die Abiturnote einen hohen Stellenwert bei der Vergabe von Studienplätzen einnimmt. Hannelore Kraft Carina Gödecke Marc Jan Eumann und Fraktion 2