INTEGRATIONSBETRIEB FRIEDHOF „IBF“

Transcrição

INTEGRATIONSBETRIEB FRIEDHOF „IBF“
Wormser Friedhofsbroschüre 2013
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INTEGRATIONSBETRIEB FRIEDHOF „IBF“
Friedhofsbroschüre – Informationen, Rat und Hilfe im Trauerfall
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Wormser Friedhofsbroschüre 2013
Erd-, Feuer-, See-, Wald-, Diamant-, Fluss- und Luftbestattung
Seit 1913
geführt von Petra und Jürgen Best
in der vierten Generation.
Der Tod ist in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema; allerdings bleibt es nicht aus, auch in diesem Beruf
an die Zukunft zu denken. Genau das haben wir gemacht,
als wir aus unserem Bestattungsinstitut den einzigen
Ausbildungsbetrieb in Worms und Umgebung gemacht
haben, da es wichtig ist, dass es nun endlich auch in dieser Branche Fachpersonal gibt.
Professionalität, Einfühlungsvermögen, die Wünsche der
Angehörigen und der Wille des Verstorbenen berücksichtigend, sowie einen pietätvollen Umgang mit Verstorbenen,
steht an erster Stelle. Um dies vollkommen zu besitzen,
bedarf es jahrelanger Erfahrung oder eine umfangreiche
dreijährige Ausbildung.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und geben Sie sich
Zeit zum Trauern. Wir kümmern uns um alle notwendigen
Formalitäten und planen mit Ihnen die Trauerfeier /
Beerdigung. Wir ermöglichen Ihnen einen würdevollen
Abschied auch am offenen Sarg.
Denken auch Sie schon jetzt an die Zukunft
und machen Sie eine Bestattungsvorsorge.
Lassen Sie nicht alles in den Händen Ihrer Angehörigen.
Bestattungsinstitut Pietät Best
Seidenbenderstr. 27 (Ecke Friedrich-Ebert-Str. 19)
67549 Worms
www.bestattungen-best.de
Fordern Sie unseren
Hausprospekt an
oder lassen Sie
sich über Ihre
Bestattungsvorsorge
bei uns beraten.
Tel. 0 62 41 / 97 32 90
Tag und Nacht erreichbar
Mitglied des Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.
Wormser Friedhofsbroschüre 2013
IMPRESSUM
HERAUSGEBER
IBF der Stadt Worms
Eckenbertstr. 114
D-67549 Worms
REDAKTION
Wolfgang Hasch, Ralf-Quirin Heinz,
Helmut Bauer, Manfred Bähr
GESTALTUNG
Medienagentur & Verlag
Manfred Bähr,
Ralf-Quirin Heinz
FOTONACHWEIS
Richard Rieder, Michael Kruse,
Manfred Bähr, Fotolia, Shutterstock,
Archiv der Stadt Worms,
Archiv privat
DRUCK
Druck & Papier Finkenauer
Weinsheimer Str. 71
67547 Worms
Alle Angaben wurden sorgfältig
überprüft, eine Haftung bleibt jedoch
grundsätzlich ausgeschlossen.
Titel, Umschlaggestaltung sowie Art
und Anordnung des Inhalts sind
urheberrechtlich geschützt, Nachdruck -auch auszugsweise- nur mit
Genehmigung des Herausgebers.
Alle Beiträge und Hinweise sind
nach neuestem Stand und bestem
Wissen aufgeführt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit kann grundsätzlich nicht übernommen werden.
4. Auflage / 2013
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INHALT
VORWORT
DES OBERBÜRGERMEISTERS
4
VORWORT
DES BÜRGERMEISTERS 4
WIR SIND FÜR SIE DA:
FRIEDHOFSVERWALTUNG WORMS 5
INTEGRATIONSBETRIEB
FRIEDHOF WORMS „IBF“
HINWEISE UND RATSCHLÄGE
FÜR ANGEHÖRIGE IM TRAUERFALL HAUPTFRIEDHOF
„HOCHHEIMER HÖHE“ 1902 – 2002 6-7
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9 - 11
ISRAELITISCHER FRIEDHOF 12
KRIEGSGRÄBERSTÄTTEN 13
FRIEDHOFSPLAN
„HOCHHEIMER HÖHE“ 14 - 15
ISLAMISCHE BESTATTUNGEN
AUF DEM HAUPTFRIEDHOF WORMS 16 - 17
DIE VERSCHIEDENEN
FORMEN DER BESTATTUNG
18 - 19
NACHLASSREGELUNG
UND PERSÖNLICHE VORSORGE 20 - 23
BESTATTUNGSVORSORGE 24 - 25
GRABGESTALTUNG UND GRABPFLEGE 26 - 27
IMPRESSIONEN
VON DEN WORMSER FRIEDHÖFEN 28
4
Wormser Friedhofsbroschüre 2013
VORWORT DES
VORWORT DES
OBERBÜRGERMEISTERS
BÜRGERMEISTERS
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger !
Liebe Wormserinnen und Wormser !
Das Sterben und der Tod sind Themen, mit denen wir
uns naturgemäß nur ungern auseinandersetzen. Gedanken an den Verlust naher Angehöriger oder gar an die
Endlichkeit der eigenen Existenz sind uns unangenehm.
Und dennoch gehören auch das Sterben und das Abschied nehmen zum Leben.
Viele Angehörige stehen einem plötzlichen Todesfall in
der Familie und den damit verbundenen Erfordernissen
und Formalitäten zunächst rat- und hilflos gegenüber.
Verlustschmerz und die Trauer um die verstorbene
Person stehen im Vordergrund und überschatten die
Gedanken an all das, was im Todesfall erledigt und organisiert werden muss.
Die Hinweise in der vorliegenden Broschüre sollen als
Hilfe dienen, um bei einem Todesfall in der Familie den
nächsten Angehörigen eine Handreichung für alle notwendigen Formalitäten und damit verbundene Fragen zu
geben.
Die informative und reich bebilderte Broschüre enthält
zudem allerlei Wissenswertes zu den Wormser Friedhöfen, denn sie sind Orte der Trauer, der liebevollen
Erinnerung und der Hoffnung.
Unsere Wormser Friedhöfe sind nicht nur Orte der
Trauer, der Erinnerung und Begegnung, sie sind auch
Orte des Trostes und der Auferstehungshoffnung.
Friedhöfe sind Gärten des Lebens, sie zeigen die
Vielfalt der Schöpfung in einer reichen Pflanzen- und
Tierwelt.
Friedhöfe sind Oasen der Ruhe, die zur Besinnung und
Erholung einladen. Auf Friedhöfen begegnen sich Menschen, die eine vergleichbare Lebenssituation verbindet.
Friedhöfe sind Orte des Friedens. Kriegsgräber und
Denkmäler mahnen uns, sich für Frieden und Verständnis einzusetzen.
Friedhöfe sind Zeugen unserer Geschichte. Sie bewahren die Geschichte vergangener Generationen, stellen den gesellschaftlichen Bezug vor Ort her und spiegeln die lokale Geschichte unserer Stadtteile wieder.
Friedhöfe sind Wegweiser zu Toleranz und Rücksichtnahme. Unser Anliegen ist es, dass jeder Verstorbene,
unabhängig seines Glaubens und Standes, in Würde
bestattet wird. Hierzu kann es hilfreich sein, einen
Ratgeber zur Hand zu haben, der einem eine erste
Orientierung bietet. Die vorliegende „Friedhofsbroschüre
– Information, Rat und Hilfe im Trauerfall“ kann hierfür
eine wertvolle Unterstützung sein.
Ihnen allen wünsche ich noch viele glückliche Jahre,
ein Leben in bester Gesundheit und voller Lebensfreude
in unserem Worms.
Ihr
Michael Kissel
Oberbürgermeister
Ihr
Georg Büttler
Bürgermeister
Wormser Friedhofsbroschüre 2013
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WIR SIND FÜR SIE DA:
FRIEDHOFSVERWALTUNG WORMS
Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden
Friedhofsangelegenheiten ist die
Friedhofsverwaltung am Haupteingang des Hauptfriedhofes
„Hochheimer Höhe“.
Dort werden auch Auskünfte
über die verschiedenen Bestat-
tungsarten (wie z.B. Reihen- oder
Wahlgräber, Aschenstätten) sowie Gestaltung von Grabmälern
und Grabeinfassungen gegeben.
Auch bezüglich der Höhe der von
der Bestattungsform abhängigen
Friedhofsgebühren wird Auskunft
erteilt.
Friedhofsverwaltung Worms
Eckenbertstr. 114
D-67549 Worms
Internet: www.friedhof-worms.de
E-Mail: [email protected]
beim Integrationsbetrieb Friedhof Worms
Ralf-Quirin Heinz
Betriebsleitung
Zimmer: 1, 1. OG
E-Mail: [email protected]
Telefon: (0 62 41) 8 53 - 60 80
Telefax: (0 62 41) 8 53 - 60 95
Kerstin Haußmann-Keml
Bestattungswesen
Zimmer: 3, EG
E-Mail: [email protected]
Telefon: (0 62 41) 8 53 - 60 84
Telefax: (0 62 41) 8 53 - 60 94
Michael Kruse
Betrieb und Unterhaltung,
Friedhofsleiter
Zimmer: 4, Sozialgebäude
E-Mail: [email protected]
Telefon: (0 62 41) 8 53 - 60 83
Telefax: (0 62 41) 8 53 - 60 94
Heike Kipfstuhl
Bestattungswesen
Zimmer: 3, EG
E-Mail: [email protected]
Telefon: (0 62 41) 8 53 - 60 82
Telefax: (0 62 41) 8 53 - 60 94
Monika Kaldschmidt
Controlling und Rechnungswesen
Zimmer: 2, 1. OG
E-Mail:
[email protected]
Telefon: (0 62 41) 8 53 - 60 85
Telefax: (0 62 41) 8 53 - 60 95
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Wormser Friedhofsbroschüre 2013
INTEGRATIONSBETRIEB WORMSER FRIEDHOF „IBF“
Integrationsprojekt nach § 132 SGB IX – Stand 28.2.2013
Integrationsbetrieb - Wormser
Friedhof „IBF“
Zum 1. Januar 2011 hat der Stadtrat
beschlossen, einen wirtschaftlich
selbständigen eigenbetriebsähnlichen Regiebetrieb Friedhof der Stadt
Worms zu gründen. Damit ist der
IBF der einzige Friedhofsbetrieb von
32.000 in Deutschland, der als Integrationsbetrieb geführt wird.
Es entstehen insgesamt, zusätzlich
zu den vorhandenen 37 Arbeitsstellen noch 15 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit Handicap. Davon 8 Stellen
aus dem Personenkreis des Paragraphen 132 SGB IX und 7 für Personen
aus einer WfbM (Werkstätte für
behinderte Menschen) im Rahmen
des Budgets für Arbeit des SozialMinisteriums Rheinland-Pfalz.
Das Integrations-Projekt weist
einen Investitionsbedarf in Höhe von
483.175 Euro aus. Zur Umsetzung
sind 337.500 Euro als Zuschuss des
Integrationsamtes in Mainz zugesagt.
Wormser Friedhofsbroschüre 2013
Es handelt sich nicht um eine
Neugründung, sondern um die
Umwandlung des bestehenden
Friedhofsbetriebs in einen Integrationsbetrieb. Dieser Prozess vollzieht
sich innerhalb der nächsten ein bis
zwei Jahre.
Soziale Intention
Ziel des IBF ist Beschäftigung von
Menschen mit Handicap, deren
Eingliederung in eine sonstige
Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art
und Schwere der Behinderung oder
wegen sonstiger Umstände auf besondere Schwierigkeiten stößt. Die
Einstellung erfolgt, um Menschen
mit Handicap auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt zu integrieren. Mit
dem vorliegenden Konzept leistet
die Stadt Worms einen wichtigen
Beitrag zum Inklusionsgedanken der
UN-Konvention zur Umsetzung der
Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Leitung
Die Geschäftsführung des Integrationsbetriebs wird durch Herrn
Ralf-Quirin Heinz wahrgenommen.
Hr. Heinz leitet verantwortlich den
Betrieb seit 1984. Unterstützung
erfährt Herr Heinz derzeit durch einen externen Berater, Herrn Helmut
Bauer (Beratungsfirma Inclusia),
der auch mitverantwortlich für die
Konzepterstellung war. Herr Bauer
begleitet den Betrieb die nächsten
Monate und wirkt mit, dass der
Integrationsteil auch im Gesamtbetrieb erfolgreich implementiert wird.
Er ist auch für die pädagogische
Betreuung im laufenden Prozess mit
verantwortlich.
Aktuelle Situation
Aktuell konnten insgesamt 13 der
neuen 15 Stellen im IBF besetzt werden. Die 13 Mitarbeiter mit Handicap
wurden von den Kolleginnen und
Kollegen schnell in den Gesamtbetrieb integriert und in die vielfältigen
Arbeiten auf den Friedhöfen eingearbeitet. In unterschiedlichen Arbeitsgruppen sind die Mitarbeiter tätig
und erledigen die grünpflegerischen
Tätigkeiten und die Instandhaltungsarbeiten gemeinsam. Mit den getätigten Investitionen konnten der Ma-
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schinen- und Fuhrpark modernisiert
werden. Arbeitsabläufe und Prozesse
innerhalb des Betriebes werden derzeit stetig optimiert und die Qualität
des allgemeinen Pflegezustandes
aller Friedhöfe, auch in den Stadtteilen, wird erheblich verbessert. Das
vorhandene Sozialgebäude wurde
ebenfalls baulich erweitert, damit
alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
dort Platz finden. Der mit der Denkmalpflege abgestimmte Anbau passt
sich harmonisch an das bestehende
Gebäude an.
Die Leitung als auch die Kolleginnen und Kollegen des Integrationsbetriebes freuen sich über die
vielen positiven Rückmeldungen der
Besucher aller Friedhöfe. Die Qualitätsverbesserung des Pflegestandards wird von vielen Bürgerinnen
und Bürgern wahrgenommen
Weiterhin hat das Modell „Integrationsbetrieb Friedhof Worms“ auch
bundesweit Eindruck hinterlassen, so
haben schon mehrere Städte, darunter auch die Bundeshauptstadt, Mitarbeiter zur Kontaktaufnahme nach
Worms entsandt. Auch die Auszeichnung der Karl-Freudenberg-Stiftung
als „beste Innovation zur Integration
schwerbehinderter Menschen“ ist
positiver Ausdruck der Außenwahrnehmung.
Anregungen jeglicher Art können
jederzeit unter:
[email protected] oder tel. unter
06241 – 853 6080 mitgeteilt werden.
Worms, im Februar 2013
Ralf-Quirin Heinz, Betriebsleiter IBF
Helmut Bauer, IBF-Projektleitung
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Wormser Friedhofsbroschüre 2013
HINWEISE UND RATSCHLÄGE
FÜR ANGEHÖRIGE IM TRAUERFALL
Viele Menschen meiden am liebsten
das Thema „Sterben“ und auch die
Probleme, die sich im Anschluss an
den Tod eines nahen Verwandten,
Freundes oder Bekannten ergeben.
Für die Hinterbliebenen kommt zum
Schmerz über den Verlust des Angehörigen auch die Belastung durch
Aufgaben, die kurzfristig bewältigt
werden müssen. Die Bestattung
muss organisiert werden, Formalitäten sind zu erledigen, Verwandte,
Was ist nach einem Todesfall zu tun?
- Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung
eingetreten ist
- Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Altenoder Pflegeheim klärt die Verwaltung die unmittelbar
notwendigen Dinge
- Todesbescheinigung bzw. Leichenschauschein
ausstellen lassen (vom Arzt)
- Benachrichtigen Ihres Bestattungsinstituts
- Benachrichtigen der engsten Angehörigen
Freunde und Bekannte muss man
informieren, und in vielen Fällen soll
eine Trauerfeier stattfinden. Dies ist
ein großer Aufwand, der zudem auch
mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden ist.
Folgende Dokumente werden benötigt:
- Familienstammbuch (vollständig geführt), da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verlangt. Sollte
das Familienstammbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig
- Personalausweis
- Heiratsurkunde / Familienstammbuch
(bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk) oder
Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)
- Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
- Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben)
- Rentenanpassungsmitteilung (letzter, aktueller Stand)
- Mitgliedskarte der Krankenkasse
(Versichertenkarte / Chip-Karte)
wir drucken sie gerne
- Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen mit letztem Zahlungnachweis)
- Grabdokumente (Urkunden über Nutzungsrecht an
einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)
s Trauerkarten
s(OCHZEITSKARTEN
s'EBURTSTAGSKARTEN
s%INLADUNGSKARTEN
s4AUFKARTEN
s7EIHNACHTSKARTEN
sUVM
7ORMSs7EINSHEIMER3TRA”E
4EL
%MAILINFO DRUCKFINKENAUERDE
WWWDRUCKFINKENAUERDE
Sollten Urkunden - aus welchen Gründen auch immer nicht zur Verfügung stehen, so kann Ihnen Ihr Bestattungsunternehmen bei der Beschaffung helfen. Dieses
erledigt auch alle notwendigen Behördengänge für Sie.
Wormser Friedhofsbroschüre 2013
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HAUPTFRIEDHOF „HOCHHEIMER HÖHE“
1902 – 2002
Auszug aus der Festschrift zum 100-jährigen Jubiläum des Hauptfriedhofs
Die wichtigsten Daten zur Eröffnung
des Friedhofs lassen sich aus den
im Stadtarchiv vorliegenden „Verwaltungsrechenschaftsberichten der
Stadt Worms“ entnehmen. Nachdem
die Beerdigungskapazität der Begräbnisstätten „Rheingewannfriedhof“ (1878 – 1902) und „Friedhof am
Bahnhof“ (1840 – 1878), heutiger
Albert-Schulte-Park, um 1890 erschöpft war, wurde 1898 die Anlage
eines neuen Friedhofs auf der Hochheimer Höhe beschlossen.
Schon 1899 begann man nach
Plänen des Geheimen Oberbaurats
Prof. Hofmann mit den Arbeiten am
Pförtnerhaus, das sich im romanischen Stil an die Leichenhalle und
Kapelle anschließt. (H. Küper, 1977).
Im Jahr 1900 sind die Arbeiten am
Friedhof „in vollem Gang“. Nach
Erstellen der Einfriedungsmauer entlang der Eckenbertstraße und
Höhenstraße erfolgt 1901 die Anpflanzung einer Baumreihe an der
Westseite des Friedhofs. Seit 1983 ist
diese Lindenreihe als Naturdenkmal
ausgewiesen. Die erwähnte Einfriedungsmauer ist heute noch gut
erhalten und wurde zwischenzeitlich
von der Unteren Denkmalpflegebehörde im Rahmen der Ausweisung
eines Teilbereiches des Friedhofs als
Denkmalschutzzone unter Schutz
gestellt. Am 04.09.1900 wird nach
Planvorlage vor der Stadtverordnetenversammlung die parkartige
Ausgestaltung des Friedhofs nach
den Plänen des Stadtbaumeisters
Metzler statt der bisher üblichen
geometrischen Konzeption beschlossen. (H. Küper, 1977).
Für diese gärtnerische Anlage liefert die Firma Felten aus Speyer 1900
zunächst 450 Hochstämme, Halb-
stämme, Pyramidenbäume, 473 Koniferen, Fichten, 2200 Decksträucher,
sowie die Stadtgärtnerei mehrere 100
Eichen, Eschen, Ulmen und viele
andere Großgehölze an. Obwohl
1902 erst die Verwalterwohnung und
der Sektionsraum erstellt sind, wird
der Friedhof am 22.03.1902 feierlich
vom Oberbürgermeister eingeweiht.
1903 schließen sich gleichfalls in
rotem Sandstein gehalten die noch
fehlenden Gebäude wie Kapellen,
Leichenhallen, Nebenanlagen und
Kolumbarienhalle an (Verwaltungsrechenschaftsberichte 1901 – 1904).
Am 20.01.1905 schließlich erfolgt
die Übergabe der bis heute friedhofsprägenden Gebäude. Schon
1907 wurde auf dem ursprünglich
19.000 qm großen Gelände die ersten
Erweiterungen vonnöten, die sich
1914, 1915 – 1916 und 1917 – 1918
fortsetzten (H. Küper, 1977). Die
praktische Umsetzung des Metz-
ler'schen Plans erfolgte bis 1917
durch Stadtgärtner Beth und seine
Mitarbeiter.
Schon 1925 war auch die im
Grundkonzept vorgesehene Aufnahmekapazität der Erweitungsflächen ausgeschöpft, so dass der von
1917 – 1933 amtierende Gartenbaudirektor Thierolf eine neue Konzeption für zukünftige Erweitungsflächen
vorlegte. Diese Planung sah eine
Ausdehnung des Friedhofs um
50.000 qm vor, in dem streng geometrisch drei großzügig bemessene
Achsen an den „alten“ Bereich anschließen. Dieser Entwurf, der späterhin auch in Teilen (3 Achsen) planidentisch realisiert wurde, führte zu
einer positiv schöpferischen Veränderung der Friedhofsanlage. Bei den
unter Georg Lorenz, dem Nachfolger
Thierolfs, durchgeführten Erweiterungen (1949/50; 1954/55; 1957/58;
1959; 1961/63) lagen der Friedhofs-
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Wormser Friedhofsbroschüre 2013
HAUPTFRIEDHOF „HOCHHEIMER HÖHE“
1902 – 2002
Auszug aus der Festschrift zum 100-jährigen Jubiläum des Hauptfriedhofs
planung eher pragmatische als ästhetische Überlegungen zu Grunde,
wenn auch die Thierolf'sche Planung
weiterhin in der Gestaltung mit einfloss.
Im Zuge der Funktionalisierung in
der Nachkriegszeit wurde auch der
angelegte Teich im südlichen Friedhofsbereich entfernt. (H. Küper;
mündliche Auskunft 1990) Die nun
folgenden Erweiterungen unter
Gartenbauoberamtsrat M. Holzinger
(1963 – 1979) und Amtsleiter
H. Küper orientieren sich an ökonomischen und pragmatischen Vorgaben und bilden einen Bruch in dem
sonst eher verspielten Charakter der
Grundkonzeption. Die großzügige
Ausnutzung von Freiflächen für Parkgestaltung mit vegetationsreichen
Zonen schränkte die für Bestattungen verfügbare Fläche sehr ein. Bis
heute ist die Friedhofsfläche auf
25 ha angewachsen. Eine letzte Erweiterungsplanung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Friedhofserweiterungsfläche von 7,8 ha
erfolgte 1994 durch die Landschaftsarchitekten Wilfried Reichenbach und Walter Schreiner. Ein Drittel
der beplanten Erweiterungsfläche
wurde in den Jahren 95/96 umge-
setzt. Erschlossen wurde der Friedhof
zuerst mit einem Wegesystem aus
wassergebundener Wegedecke.
Sogar der Haupteingangsbereich
und der umlaufende Hauptweg
waren als bekieste Flächen angelegt.
Die in Folge angelegte Asphaltdecke
wurde bis Ende der 70er Jahre mehrfach ausgebessert. Seit Anfang der
80er Jahre wird der morbide
Asphaltbelag entlang des Hauptweges allmählich durch graues
Betonverbundsteinpflaster ersetzt.
Die Nebenwege weisen sowohl befestigte, als auch unbefestigte Wegeflächen auf.
Zu den Ausstattungselementen,
wie Bänke, liefert das Fotoarchiv des
Wormser Stadtarchivs zwei interessante Darstellungen. Alle Bänke
besaßen einen weißen Anstrich und
verstrebte Rückenlehnen. Auch die
mehrfach schriftlich erwähnte Rundbank um einen Kastanienbaum war
aus Holz gefertigt und weiß gestrichen. Großzügige Bänke im Umfeld
des Haupteingangsbereiches verstärken den repräsentativen Charakter des Platzes erheblich. Im Laufe
des Jahrhunderts ist eine Vereinfachung der Sitzmöbel festzustellen.
Die letzte Umstellung auf einen
neuen Banktyp erfolgte Anfang der
80er Jahre. Man entschied sich für
einen schlichten, von einer Behindertenwerkstatt hergestellten Banktyp aus Holz mit gusseisernem Fuß,
der heute noch verwendet wird. Der
stark bezirksprägende Charakter der
frühen Sitzmöbel ist durch diese
Umstellung auf einen vereinfachten
einheitlichen Typ verloren gegangen.
Die im Laufe der Jahrzehnte zahlreich entstandenen Brunnen und
Schöpfanlagen sind bis heute noch
an ihren ursprünglichen Standorten
Wormser Friedhofsbroschüre 2013
z. T. funktionstüchtig erhalten. Bei
den vielen, aus der Entstehungszeit
der Anlage stammenden Bäumen
handelt es sich zumeist um einheimische Arten wie Ahorn, Ulmen,
Linden, Birken und Eschen. Allerdings sind auch etliche botanische
Besonderheiten wie der Judasbaum,
der Blauglockenbaum, der Blasenbaum oder der Urweltmammutbaum
vertreten (H. Küper, 1977). Die heute
noch vorhandene Anzahl stattlicher
Großgehölze verleiht dem Friedhof
seinen prägenden, landschaftlichen
Parkcharakter. Aufgelockert wird der
Gesamteindruck des Parks durch
Anpflanzungen von meist blühenden
Ziersträuchern, mit Wechselpflanzung geschmückten Rasenflächen,
sowie Efeu und anderen Bodendeckern, die sich als Unterwuchs
zwischen den Gehölzen ausbreiten.
Auf die Geschichte der Ehrenfriedhöfe wird gesondert eingegangen. In dem Artikel „Friedhofskunst –
der städtische Hauptfriedhof in
Worms“ aus der Zeitschrift „Heimat
am Rhein“ vom 16.06.1928 finden
sich zu den Ehrenfriedhöfen folgende
Beschreibungen: „Der Begräbnisplatz der Kriegsteilnehmer von
1870/71 mit den einheitlich wirkenden und in dem pflanzengrün eingebeteten eisernen Kreuzen…“. „Der
neue Kriegsfriedhof mit dem wundervollen und sinnig ausgeführten
Denkmal des betenden Kriegers… ist
ebenfalls durch eine Lindenhecke
abgeschlossen. Durch Heckentore
kommt man in den eigentlichen
Kriegerfriedhof, in welchem die
Grabstellen teils in Heckengängen,
teils in kleine Rosengärten umgewandet… Hier und da verzieren…
kleine Laufbrünnchen das Bild…“
Überwiegend ist die hier dargestellte
ursprüngliche Konzeption bis heute
beibehalten worden.
Eines der kunsthistorisch bedeutsamsten Elemente des Friedhofs ist
die Skulptur einer Jesusdarstellung
am Kreuz mit bearbeitetem Sandsteinunterbau aus dem 15. Jahrhundert. Dieses Kunstwerk eines Meister
11
Thomas aus Worms wurde 1909 nach
der Schließung des ehemaligen
Friedhofs am Bahnhof auf dem
neuen Wormser Hauptfriedhof an
exponierter Stelle wieder aufgestellt.
Näheres zur Geschichte dieses
Kreuzes findet sich im Stadtarchiv
Worms (dort u. a. in der Zeitschrift
„Vom Rhein“ Okt. 1913). Weiterhin
ist als friedhofsprägendes Element
die dem Kreuz gegeüberstehende
Glocke zu vermerken, die in früheren
Zeiten die Friedhofsbesucher zum
Verlassen des Friedhofs aufforderte.
Alle hier aufgeführten „Bausteine“
tragen ganz wesentlich zum
Charakter dieses für Rheinland-Pfalz
einzigartigen Parkfriedhofes bei.
Ralf-Quirin Heinz
Betriebsleiter
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Wormser Friedhofsbroschüre 2013
ISRAELITISCHER
FRIEDHOF
Der israelitische Friedhof in Hochheim wurde 1911 fertiggestellt, nachdem im „Heiligen Sand“, auf dem seit
1076 unzählige Juden bestattet wurden, wegen Vollbelegung nicht mehr
beigesetzt werden konnte. Die Trauerhalle dieses Friedhofs, ein einzigartiges Jugendstil-Juwel, wurde mit
erheblicher Unterstützung von Seiten
der Bezirks-Regierung, des Vereins
WARMAISA, des Internationalen
Bauordens Deutschland, interessierter Firmen und Förderer wiederhergestellt.
Für weitere Instandsetzungsarbeiten sucht der Friedhofsbetrieb der
Stadt Worms interessierte Bürger.
Wer sich an der Sanierung dieser
Ehrenmal der gefallenen
Soldaten jüdischen Glaubens
des I. Weltkriegs
historisch und kulturell wertvollen
Bausubstanz engagieren möchte,
wende sich bitte an:
Friedhofsbetrieb der Stadt Worms,
Eckenbertstraße 114,
Herr Heinz, Tel. 853 - 60 80
Wormser Friedhofsbroschüre 2013
KRIEGSGRÄBERSTÄTTEN
Auf dem Friedhof Hochheimer Höhe
befinden sich verschiedene Bereiche
mit Opfern der beiden Weltkriege.
Die Gräber dieser Kriegsopfer bleiben nach dem Gräbergesetz der
Bundesrepublik dauernd bestehen.
Die zentrale Gedenkstätte auf dem
Friedhof ist das Werk des Charlottenburger Bildhauers Professor Ernst
Müller. Sie stellt sehr eindrucksvoll die
Gestalt eines betenden Soldaten dar.
Im einzelnen sind folgende Felder mit Kriegsopfern vorhanden:
– Feld mit 169 deutschen Soldaten des Ersten Weltkriegs
– Zwei Felder mit insgesamt 633 deutschen Soldaten und zivilen
Bombenopfern des Zweiten Weltkriegs
– Feld mit über 2.000 ausländischen Kriegsgefangenen des
Ersten Weltkriegs (Russen, Briten, Italiener, Rumänen)
– Feld mit 49 russischen Zivilisten, die während des
Zweiten Weltkriegs hier als Arbeitskräfte eingesetzt waren.
Daneben befinden sich auf dem israelitischen
Friedhof an der Eckenbertstraße sowie auf einigen Vorortfriedhöfen Gräber von Opfern beider
Weltkriege.
Wolfgang Hasch
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Wormser Friedhofsbroschüre 2013
FRIEDHOFSPLAN „HOCHHEIMER HÖHE“
Wormser Friedhofsbroschüre 2013
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Wormser Friedhofsbroschüre 2013
ISLAMISCHE BESTATTUNGEN
AUF DEM HAUPTFRIEDHOF WORMS
Die Einbindung eines islamischen Friedhofteils in den
Hauptfriedhof im Hinblick auf unsere Wormser Bürger
islamischen Glaubens ist gemäß dem Zitat von Carl
Zuckmeyer: „Heimat ist nicht, wo man geboren ist, Heimat
ist, wo man begraben wird“ als Ausdruck unserer
Integrationsbemühungen zu sehen. Die folgenden Hinweise dienen als Hilfe, um bei einem Todesfall in der
Familie den nächsten Angehörigen eine Handreichung für
alle notwendigen Formalitäten und damit verbundene
Fragen zu geben
ANMELDUNG DER BESTATTUNG
Verstirbt ein Angehöriger, sind die
Hinterbliebenen verpflichtet, umgehend die Leichenschau zu veranlassen. Zumeist übernimmt dann ein
Bestattungsunternehmen die weiteren Formalitäten, so zum Beispiel die
Beantragung der Sterbeurkunde
beim Standesamt oder die Absprache der notwendigen Termine. Eine
Liste mit Adressen von Bestattern ist
bei der Friedhofsverwaltung erhältlich bzw. dem örtlichen Telefonbuch
(z. B. Gelbe Seiten – Bestattungsinstitute) zu entnehmen.
ABHOLUNG UND
AUFBEWAHRUNG
Nach den gesetzlichen Bestimmungen (Best. G. RLP) kann ein Verstorbener frühestens 48 Stunden
nach Eintritt des Todes bestattet werden, wobei eine Frist von acht Tagen
nicht überschritten werden darf.
Zwar obliegt das Öffnen und
Schließen der Grabstätte grundsätzlich der Friedhofsverwaltung, gleichwohl können Angehörige oder
Freunde nach vorheriger Abstimmung die Grabstätte selbst verfüllen,
Schaufeln werden im Funktionsgebäude vorgehalten.
BEISETZUNG OHNE SARG
Auf allen vom Friedhofsbetrieb verwalteten Friedhöfen besteht Sargpflicht. Allerdings können hiervon im
Einzelfall aus ethischen oder religiösen Gründen Ausnahmen gemacht
werden. In diesem Fall muss vom
beauftragten Bestatter eine Erklä-
Wormser Friedhofsbroschüre 2013
rung unterzeichnet werden, in der er
sich zur Einhaltung bestimmter
Vorgaben verpflichtet. Die sarglose
Bestattung ist bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen. Zu beachten ist, dass der Transport des
Verstorbenen bis unmittelbar zur
Grabstätte in einem geschlossenen
Sarg zu erfolgen hat.
RITUELLE WASCHUNGEN
Auf Wunsch können Waschungen
des Leichnams nach den religiösen
Reinheitsgeboten des Islams vorgenommen werden. Dafür steht in der
Ditib Gemeinde in der Hafenstraße
ein speziell ausgestatteter Raum zur
Verfügung, der den hygienischen
Vorschriften entspricht.
GRABARTEN
UND RUHEZEITEN
Innerhalb des islamischen Grabfeldes stehen Wahlgrabstätten zur
Verfügung. Von den Angehörigen
kann gemäß der Satzung über das
Friedhofs- und Begräbniswesen in
der Stadt Worms vom 19. Juni 2008
gem. § 15 Abs. 1 ein Nutzungsrecht
für die Dauer von 25 – 55 Jahren
(Nutzungszeit) erworben werden.
Der Wiedererwerb eines Nutzungsrechtes ist auf Antrag für den vorgenannten Zeitraum für die gesamte
Wahlgrabstätte möglich. Mit Verlängerung der Nutzungsdauer ist für
jedes Verlängerungsjahr eine zusätzliche Gebühr zu entrichten, die sich
nach der dann geltenden Gebührensatzung richtet.
GRABGESTALTUNG
UND GRABPFLEGE
Hinsichtlich der Gestaltung der Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung keine weitergehenden
Vorschriften erhoben, da das muslimische Grabfeld als Feld ohne
besondere Gestaltungsvorschriften
ausgewiesen ist. Dies erleichtert es
den Angehörigen, die Grabstätte
entsprechend ihrer religiösen Vor-
17
stellungen zu gestalten. Einige
Grundsätze sind jedoch zu beachten:
So dürfen weder großwüchsige
Bäume noch Sträucher auf die
Grabstätte gepflanzt werden. Des
Weiteren ist sicherzustellen, dass
sich die Grabstätte für die Dauer der
Nutzungszeit in einem gepflegten
Zustand befindet, also Unkräuter
oder abgestorbene Pflanzenteile
regelmäßig entfernt werden. Nähere
Auskünfte sind der Friedhofssatzung,
die bei der Friedhofsverwaltung
erhältlich ist, zu entnehmen.
GRABSTEIN
Das Aufstellen eines Grabsteins auf
der Grabstätte ist bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen. Wird der
Grabstein bei einem örtlichen Steinmetzbetrieb in Auftrag gegeben,
übernimmt dieser im Regelfall die
Abwicklung der Formalitäten.
GEBÜHREN
Die Friedhofsverwaltung berechnet
auf Grundlage der Gebührensatzung
für die Benutzung der Friedhöfe der
Stadt Worms die Gebühren für die
Bestattung. Mitglieder von Ditib oder
anderen Vereinen sollten sich nach
einer Unterstützung über die Sterbekasse ihres Vereins erkundigen.
18
Wormser Friedhofsbroschüre 2013
DIE VERSCHIEDENEN FORMEN
DER BESTATTUNG
Bei einem Trauerfall stellt sich auch
immer die Frage nach der Art und
dem Ort der Bestattung. In der Regel
richtet sich dies zunächst nach dem
Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht
geäußert, so vertraut er darauf, dass
seine Angehörigen seinen Willen
erfüllen werden. Rechtlich bindend
sind jedoch getroffene Äußerungen
nur dann, wenn sie als formgerechter
letzter Wille verfasst wurden.
Fehlt es an einer Willensäußerung
des Verstorbenen, so sind die Angehörigen grundsätzlich berechtigt,
über Art und Ort der Bestattung und
die Einzelheiten zu deren Gestaltung
zu entscheiden. Dabei geht der Wille
des überlebenden Ehegatten vor dem
aller Verwandten.
Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist der Integrationsbetrieb Friedhof der Stadt
Worms. Dort werden auch Auskünfte
über die verschiedenen Bestattungs-
arten sowie Gestaltung von Grabmälern und Grabeinfassungen sowie
der Friedhofsgebühren erteilt.
Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Grabstätte
ist nicht nur in Bezug auf die Kosten
wichtig. Es gilt zu bedenken, dass
die unterschiedlichen Grabarten verschieden lange Nutzungsdauern
haben und nur teilweise verlängert
werden können
Die generelle Grundlage für alle
Angelegenheiten in Bezug auf das
Friedhofswesen ist die aktuelle Friedhofssatzung der Stadt Worms. Darüber hinaus gilt für die Benutzung
der Friedhöfe sowie seiner Einrichtungen und Anlagen die entsprechende Gebührensatzung. Die Satzungen sind bei der Friedhofsverwaltung einzusehen sowie dem Internet
unter www.friedhof-worms.de zu entnehmen.
Hinsichtlich der verschiedene Arten der Grabstätten fallen unterschiedliche Grabnutzungsgebühren
sowie Bestattungsgebühren an. Im
Folgenden sind die häufigsten Grabarten mit den entsprechenden Grabnutzungsgebühren sowie Bestattungsgebühren aufgeführt.
Grundlage ist die Satzung über die
Erhebung von Friedhofsgebühren der
Stadt Worms.
Der IBF der Stadt Worms hat im
Hinblick auf die Veränderungen der
Friedhofs- und Bestattungskultur in
einem Friedhofsentwicklungskonzept
sich hieraus ergebende Notwendigkeiten zusammengetragen. Neben
der Errichtung eines muslimischen
Grabfeldes im Hauptfriedhof Worms
sind auch neue, pflegearme Bestattungsformen vorgesehen. Hierzu
wird die Satzung über das Friedhofsund Begräbniswesen in der Stadt
Worms vom März 1981 überarbeitet.
So werden die derzeit nur in
Privatfriedhöfen angebotenen Baumbestattungen aufgenommen. Der
Friedhofsbetrieb ist sich sicher, mit
Ausweitung dieses Angebotes den
Friedhof insgesamt für Wormser
Bürger und das Umfeld von Worms in
Verbindung mit weiteren Maßnahmen im Bereich der Verbesserung
der Infrastruktur, des Biotopschutzes
und der kulturhistorischen Aufwertung attraktiver gestalten zu können.
Informationen hierzu entnehmen
Sie bitte der örtlichen Presse oder
der Internetpräsentation des Friedhofsbetriebes der Stadt Worms unter:
www.friedhof-worms.de
Ralf – Quirin Heinz
Betriebsleiter
Wormser Friedhofsbroschüre 2013
19
I. Grabnutzungsgebühren
Auszug aus der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Worms ( in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 06. Dezember 2012)
Sarggrabstätten
Urnengrabstätten
5.Gebühren für Begräbnisplätze in Reihengrabstätten
auf dem Friedhof Hochheimer-Höhe und den
Stadtteilfriedhöfen
5.1 für Personen über 6 Jahren 797,00 €
5.2 für Kinder bis zu 6 Jahren 150,00 €
8.Gebühren für Urnenreihengrabstätten auf dem
Friedhof Hochheimer-Höhe und den
Stadtteilfriedhöfen
8.1an einer Urnenreihengrabstätte
(für 1 Urne) 519,00 €
5.Gebühren für Begräbnisplätze in Reihengrabstätten
auf dem Friedhof Hochheimer-Höhe und Pfeddersheim
5.3 Anonyme Wiesengrabstätte 1.100,00 €
8.
6.Gebühren für Begräbnisplätze in Wahlgrabstätten
(Familiengräber) auf dem Friedhof Hochheimer-Höhe
und den Stadtteilfriedhöfen
6.1.1an einer einfachen Grabstelle
(bei Tieferlegung ausreichend für 2 Bestattungen)
einfache Grablage 1.576,00 €
6.
ebühren für Begräbnisplätze in Wahlgrabstätten
G
(Familiengräber) auf dem Friedhof Hochheimer-Höhe
6.1.1an einer einfachen Grabstelle
(bei Tieferlegung ausreichend für 2 Bestattungen)
bevorzugte Grablage 3.152,00 €
ebühren für Urnenreihengrabstätten auf dem
G
Friedhof Hochheimer-Höhe
8.2 Urnengemeinschaftsgrabstätte
1.592,00 €
8.3an einer Urnenbaumgrabstätte
(für 1 Urne) 1.085,00 €
8.4an einer Urnenbaumgrabstätte
(bis zu 4 Urnen) 2.019,00 €
8.
ebühren für Urnenwahlgrabstätten auf dem FriedG
hof Hochheimer-Höhe und den Stadtteilfriedhöfen
8.2.1an einer Urnenwahlgrabstätte
(bis zu 4 Urnen) 899,00 €
v
In Zusammenarbeit mit den
örtlichen Steinmetzen und
Friedhofsgärtnern hat der Friedhofsbetrieb der Stadt Worms
individuell gestaltete Grabstätten
in Form einer Mustergrabanlage als Orientierungshilfe für die
Wormser Bürgerinnen und Bürger
eingerichtet. In Nähe des neuen
Eingangsbereiches mit Parkplatz
an der Dr.-Carl-Sonnenschein-Str.,
unmittelbar im Anschluss an den
islamischen Friedhofsteil, bietet
das Musterfeld den Friedhofsbesuchern einen Überblick moderner,
zeitgemäßer Grabgestaltung.
20
Wormser Friedhofsbroschüre 2013
Nachlassregelung
und persönliche Vorsorge
Über das Thema Erben spricht zu Lebzeiten keiner gerne. Kaum verwunderlich scheint
es daher, dass über 75 % aller Bundesbürger
ohne Testament versterben. Und das, obwohl jeder weiß, dass vor allem ungeregelte
Erbschaftsverhältnisse häufig zu Streitigkeiten
führen. Die gesetzliche Regelung des Erbfalls
und die steuerlichen Belastungen sind häufig
auch nicht bekannt. Unliebsame Überraschungen in der Vermögensnachfolge, unnötige
steuerliche Belastungen oder Auseinandersetzungen in der Familie können vermeiden
werden, wenn man vorher klare Regelungen
trifft und die rechtlichen und steuerlichen
Anforderungen beachtet.
Wer ohne Testament stirbt, wird von seinen
gesetzlichen Erben beerbt. Diese gesetzliche
Erbfolge entspricht häufig nicht den Bedürfnissen des Erblassers. Es entstehen konfliktträchtige Erbengemeinschaften. Die eigentlich
gewollte Absicherung des Ehegatten und
der Kinder ist nicht mehr gegeben. Nur jeder
vierte Deutsche verfasst überhaupt eine letztwillige Verfügung. Von diesen 1/4 sind über
90% inhaltlich verfehlt, unklar, widersprüchlich, sinnwidrig oder gänzlich unwirksam. Die
Kompliziertheit des Erbrechts wird vielfach
unterschätzt und der Staat nimmt sich seinen
Anteil in Form von Erbschaftsteuer.
Wie macht man sein Testament?
Das eigenhändige Testament
Haben Sie sich zur Abfassung eines Testaments entschlossen, so beachten Sie bitte,
dass es bestimmte Formerfordernisse gibt, bei
deren Nichtbeachtung das Testament ungültig sein kann. Man sollte nicht vergessen, mit
dem ganzen Namen, also mit dem Vornamen
und dem Zunamen, zu unterschreiben, damit
kein Irrtum über die Person, die das Testament
erstellt hat, aufkommen kann.
Schließlich ist dringend zu empfehlen, die
Zeit und den Ort der Niederschrift im Testament festzuhalten. Das ist wichtig, weil durch
ein neues Testament das alte Testament ganz
oder teilweise aufgehoben werden kann.
Wormser Friedhofsbroschüre 2013
Fehlt auf einem oder sogar auf beiden Testamenten das
Vorsorge_MA_30042012
08.05.2012
9:44welches
Uhr Seite
23
Datum, weiß man
häufig nicht,
das jüngere
und
damit gültige Testament ist.
Das eigenhändige Testament muss vom ersten bis zum
letzten Buchstaben handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ist das Testament mit Schreibmaschine
oder Computer geschrieben worden oder fehlt die Unterschrift oder ist es etwa auf Band gesprochen worden,
Was kann man in einem Testament
alles regeln?
In einem Testament können Sie grundsätzlich völlig
frei bestimmen, wer, was, unter welchen Umständen aus Ihrem Vermögen bekommen soll.
Sie können . . .
� abweichend von der gesetzlichen Erbfolge einen
oder mehrere Erben bestimmen – dabei können Sie
auch eine wohltätige Organisation oder die Kirche
zum Erben einsetzen;
� jemanden enterben. Den Pflichtteil selbst können
Sie jedoch nur unter eng begrenzten Voraussetzungen entziehen, z. B. wenn Sie von der betroffenen Person vorsätzlich körperlich misshandelt
wurden. Der Grund für die Pflichtteilsentziehung
muss bei der Errichtung des Testaments bestehen
und klar und eindeutig genannt werden (lassen Sie
sich in diesem Fall besser notariell oder anwaltlich
beraten);
� Ersatzerben bestimmen, beispielsweise für den Fall,
dass die zum Erben bestimmte Person vor Ihnen
stirbt;
so ist das Testament ungültig mit der Folge, dass nur die
gesetzlichen Erben zum Zuge kommen.
Ehepaare und Partnerinnen oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft dürfen auch ein gemeinundInpersönliche
Vorsorge
schaftlichesNachlassregelung
Testament errichten.
diesem Falle
müssen 23
beide das von einem der Ehegatten bzw. Lebenspartner
eigenhändig geschriebene Testament unterschreiben.
Wo bewahre ich mein Testament auf?
RALF SCHARPF
Aufbewahren
können Sie Ihr Testament, wo Sie wollen.
RECHTSANWALT
Sie können es z. B. einfach in den Schreibtisch legen und
niemandem etwas davon sagen. Dann besteht jedoch die
Gefahr, dass das Testament nach dem Tod beiseite geBeratung
bracht
wird,imverloren geht oderKANZLEI
vergessen
wird. Deshalb
SCHARPF
�
ERBRECHT
ist es häufig empfehlenswert, sein
bei einem
Q 4, Testament
5
� PFLICHTTEILSRECHT
Notar
oder Rechtsanwalt in Verwahrung
zu geben.
68161 MANNHEIM
� BETREUUNGSRECHT
Das Gericht wird automatisch vom Tod des Erblassers
Gestaltung vonund „eröffnet“ dann den Erben den Inhalt.
benachrichtigt
TESTAMENTEN
In �
jedem
Fall sollten Sie eine Person
Ihres Vertrauens
TEL. 06 21 - 12 34 90
� VORSORGEdarüber
informieren, dass Sie ein Testament gemacht
VOLLMACHTEN
Fax 06 21 - 12 34 920
haben
und
wo dieses zu finden ist.
� PATIENTENVERFÜGUNGEN
Vertretung im
WWW.KANZLEI-SCHARPF.DE
� NACHLASSVERFAHREN
� BETREUUNGSVERFAHREN
[email protected]
� Vor- und Nacherben bestimmen, die dann zeitlich
nacheinander Erben des Vermögens werden;
� bei mehreren Erben bestimmen, wie der Nachlass
geteilt werden soll;
Beispiel:
„Erben sollen meine beiden Söhne Wilhelm und
Hans sein. Mein Sohn Wilhelm soll mein Sparbuch,
mein Sohn Hans meine Wertpapiere bekommen.“
Wichtig: Denken sie daran, dass deutlich erkennbar sein
muss, wer Erbe wird. Gerade wenn Sie einzelne Gegenstände verteilen, kann dies schnell zu Unklarheiten
führen.
� die Teilung des Nachlasses ganz oder teilweise für
eine bestimmte Zeit ausschließen, z. B. um einen
Familienbetrieb zu erhalten;
� Vermächtnisse anordnen, z. B. einzelne Nachlassgegenstände oder bestimmte Geldbeträge bestimmten Personen zuwenden. Die Vermächtnisnehmer
werden dann nicht Erben, sondern haben gegen
den oder die Erben einen Anspruch darauf, das
aus dem Nachlass zu erhalten, was im Testament
bestimmt ist;
� einen Testamentsvollstrecker ernennen, der die
Anordnungen in Ihrem Testament ausführt.
21
Rechtsanwältin
Judith Kellner
Cottbuser Weg 18
68309 Mannheim
Tel. 0621-71 26 15
Fax 0621-71 26 47
www.kanzlei-kellner.org
[email protected]
RECHTSANWALTSKANZLEI &
TESTAMENTSVOLLSTRECKER
Kanzlei für Erbrecht, Familienrecht,
Verkehrsrecht und Testamentsvollstreckung
�Generalvollmachten
�Betreuungsvollmachten
�Patientenverfügungen
�Testamente
�Erbverträge
�Vermächtnisse
�Stiftungsgründungen
�Vertretung bei Erbauseinandersetzungen
�Testamentsvollstreckung
22
Wormser Friedhofsbroschüre 2013
Anwaltlicher Rat
Das Erbrecht ist kompliziert, aber gerecht. Es gibt viele Gestaltungsformen,
damit bei sorgfältiger Planung ein
Familienstreit verhindert wird und der
Erblasser in guter Erinnerung bleibt.
Ein Anwalt wird Sie unter anderem
darüber beraten:
›ob ein privatschriftliches Testament ausreichend oder eine notarielle Urkunde
erforderlich ist.
›wie ein solches Testament abgefasst
werden muss.
›welche Bedeutungen Schenkungen zu
Lebzeiten beim Erbfall haben.
›mit welchen Erbschaftssteuern zu
rechnen ist.
› Analyse der gewünschten Erbfolge.
›Untersuchung der steuerrechtlichen
Situation und Entwicklung von Optimierungsstrategien.
› Erörterung von Konfliktpotential in Gestalt
von Miterben und Pflichtteilsberechtigten.
›Entwurf eines den individuellen Bedürfnissen entsprechenden Testaments.
› Übernahme der Testamentsvollstreckung,
wenn bei Abwicklung des Nachlasses mit
Schwierigkeiten zu rechnen ist.
› Sicherungen der Gültigkeit des Testaments
durch Überprüfung der Formerfordernisse.
› Verwahrung des Testaments.
›Testamentsnachsorge bei Änderung der
gesetzlichen, familiären oder vermögensmäßigen Verhältnisse.
› Kostentransparenz durch individuelle
Honorarvereinbarung.
Was ist ein gemeinschaftliches
Testament?
Ehegatten bzw. Partner/innen einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft genießen den Vorzug, ihren
Letzten Willen in einem gemeinsamen Testament
niederschreiben zu können. Das geschieht beispielsweise so, dass ein Ehegatte den Letzten Willen
beider handschriftlich aufschreibt und dann beide
mit Vornamen und Zunamen unterschreiben. Datum
und Ort sollten bei jeder Unterschrift hinzugesetzt
werden.
Bei einem solchen Testament ist jedoch zu beachten, dass Verfügungen eines Ehepartners, von denen
anzunehmen ist, dass sie nicht ohne die Verfügung
des anderen getroffen sein würden, grundsätzlich
nur zu Lebzeiten des anderen Ehepartners – und
auch dann ohne Mitwirkung des anderen Ehepartners nur in notariell beurkundeter Form – widerrufen
werden können. Dies bedeutet, dass nach dem Tod
eines Ehepartners der überlebende Ehepartner in
der Regel an das gemeinschaftliche Testament gebunden ist und es nicht mehr ändern kann.
Häufig wollen die Ehepartner, dass nach dem Tode
des Erstversterbenden zunächst der überlebende
Ehepartner alles erbt und erst nach seinem Tod die
Kinder erben sollen. In diesem Falle setzen sich
die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben ein und
bestimmen, dass die Kinder erst nach dem Tod des
letztversterbenden Ehepartners Erben sein sollen
(sog. Berliner Testament). Der überlebende Ehepartner wird in diesem Falle Vollerbe. Als solcher ist er
berechtigt, zu Lebzeiten über den Nachlass grundsätzlich frei zu verfügen. Das Recht von Pflichtteilsberechtigten, vom überlebenden Ehepartner den
Pflichtteil nach dem verstorbenen Ehepartner fordern
zu können, bleibt hiervon unberührt.
Kann man ein Testament widerrufen?
Das können Sie jederzeit. Es genügt, die Testamentsurkunde zu vernichten oder einen handschriftlichen
Zusatz, z. B. „ungültig“, „aufgehoben“, darauf zu
schreiben. Ein neues Testament setzt ein älteres
Testament außer Kraft.
Ein öffentliches Testament können Sie einfach
dadurch widerrufen, dass Sie die Rückgabe aus
der amtlichen Verwahrung verlangen. Persönliches
Erscheinen ist erforderlich.
Der einseitig nur von einem Ehegatten bzw. von
Wormser Friedhofsbroschüre 2013
einem/einer Lebenspartner/ in ausgesprochene
Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments
muss persönlich erklärt werden und bedarf der
notariellen Beurkundung. Informieren Sie sich
über die Formalien in einem Notariat oder bei
einem Rechtsanwalt.
Das Testament beim Rechtsanwalt
Das Testament wird immer amtlich verwahrt
und nach dem Tod des Erblassers geöffnet. Der
Rechtsanwalt berät Sie und hilft Ihnen bei der
Formulierung; auch kennt er die steuerlichen
Folgen.
Die Kosten für ein Testament sind relativ
gering. Dafür werden aber eventuell viele Auseinandersetzungen vermieden, die ganz sicher
wesentlich mehr Aufwand erfordern würden.
Metzler, Henß & Partner (GbR)
Kanzlei für Erbrecht und Vorsorge
GestaltungvonTestamenten
einschließlichvonBehindertentestamenten
Nachlassauseinandersetzungen
GeltendmachungvonPflichtteilenund
Vermächtnissen
Wichtige Dokumente
Testamentsvollstreckungen
Lebzeitige Vermögensübertragungen
Halten Sie bitte Ihre persönlichen Dokumente an einem für Jeden erreichbaren
sicheren Ort bereit.
1. Familienstammbuch oder standesamtliche Heiratsurkunde.
2. Standesamtliche Geburtsurkunde.
3. Versicherungsverträge/Policen.
4. Testament.
5. Vollmachten (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung,
Bevollmächtigung für Post, Bank, etc.).
6. Bestattungsvorsorge-Vertrag
(mit dazugehörigen Vollmachten).
7. sonstige wichtige Unterlagen und
Dokumente.
Erbschaftssteuererklärungen
VorsorgevollmachtenundPatientenverfügungen
RA Thomas Metzler
Erbrecht, Fachanwalt für Sozialrecht
RA Erwin Henß
Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht,
Lehrbeauftragter
RA’in Astrid Lorenz
Dieter Schlindwein
Steuerberater
Ludwigsplatz 5 · 67547 Worms
(Parkhaus Ludwigsplatz)
Telefon (06241) 8 22 99 & 42 55 80
Telefax (06241) 2 50 18
email: [email protected]
www.rae-metzler-henss.de
23
24
Wormser Friedhofsbroschüre 2013
Entscheidungen abnehmen
Bestattungsvorsorge
Verwirklichen Sie Ihre eigenen Wünsche
und Vorstellungen. Nehmen Sie Ihren
Angehörigen die Sorge um die Frage ab,
was mit Ihnen geschieht, nachdem Sie
Ihr Leben gelebt haben.
In einer Trauersituation eine Bestattung beauftragen zu
müssen, wirft für Angehörige viele Fragen auf. Angefangen
von der Bestattungsart, über die Gestaltung der Trauerfeier
bis hin zur Auswahl des Grabsteins gibt es individuelle Aspekte, deren Abwägung den trauernden Menschen zusätzlich belasten.
Hat der Verstorbene jedoch zu Lebzeiten Festlegungen
getroffen, ist das im Trauerfall eine unersetzliche Hilfe für die
Hinterbliebenen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Andere alles für Sie in Ihrem Sinne regeln werden, sondern helfen
Sie bereits zu Lebzeiten, Entscheidungen so zu treffen, wie
Sie es selbst getan hätten.
Wie können Sie Vorsorge treffen?
1.) Die einfachste Möglichkeit der Vorsorgeregelung ist die
verbale Mitteilung an einen nahestehenden Angehörigen
oder Freund, wie man sich die eigene Bestattung wünscht.
2.) Die andere Möglichkeit ist eine Niederschrift des persönlichen Willens in Form einer Willenserklärung. Hierfür ist es
wichtig, dass Sie sich über die verschiedenen Bestattungsformen informieren. Die Niederschrift können Sie in Ihrem
Familienbuch deponieren oder einem Menschen Ihres Vertrauens geben. Wichtig ist, dass die Person Ihres Vertrauens
auch jederzeit erreichbar ist und dass Sie die Angehörigen
über Ihre Regelung informieren.
3.) Auch ist es möglich, in einem Testament den Erben Anweisungen zur Bestattung zu geben. Dies ist aber weniger
sinnvoll, weil das Testament meist erst eröffnet wird, wenn
die Bestattung bereits stattgefunden hat.
4.) Die sicherste Möglichkeit ist, einen Bestatter mit einem
offiziellen Bestattungsvorsorgevertrag zu beauftragen, der
Ihre Wünsche umsetzt. Dieser Vertrag ist unabhängig vom
Testament und regelt lediglich die Bestattung und deren
Finanzierung.
Wormser Friedhofsbroschüre 2013
Vorsorge beim Bestatter
Eine Vorsorge für die eigene Bestattung kann jederzeit durch einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem
Beerdigungsunternehmen getroffen werden, das dann
auch gleich die komplette Organisation der Bestattung
übernimmt. So kann man sich sicher sein, dass der
Bestatter, dem man schon zu Lebzeiten vertraut hat, die
eigene Bestattung genauso gestaltet, wie man sich das
vorgestellt hat.
Rechtlich gesehen handelt es sich bei diesem Vorsorgevertrag um einen Werkvertrag. Solche Verträge, die mit
Bestattern geschlossen wurden, sind rechtsverbindlich
und gelten über den Tod der einen Vertragspartei hinaus;
das heißt, kein Erbe kann in die schon vorher festge-
25
legte Bestattung eingreifen, da die Einrede Dritter nicht
möglich ist. Ein solcher Vertrag ist auch nicht grundsätzlich an eine Sterbegeldversicherung oder eine Treuhandeinlage gebunden. (Die vorab gezahlten Beträge sollten,
zum Schutz vor Insolvenz des beauftragten Bestatters, auf
einem Treuhandkonto hinterlegt werden).
Niemand muss zu Lebzeiten sicherstellen, dass seine
Bestattung auch finanziert werden kann. Es wird aber
meistens von den Vorsorgenden privat gespart oder eine
Sterbegeldversicherung abgeschlossen.
Der Wunsch des Menschen, für seine Bestattung
selbst zu sorgen und diese vorab zu regeln, ist vorrangig
gegenüber den Totenfürsorgepflichten und -rechten der
nächsten Familienangehörigen, die in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt sind.
26
Wormser Friedhofsbroschüre 2013
Grabgestaltung und Grabpflege
GRABGESTALTUNG
Die Beschaffenheit und das Aussehen
der Grabstätten bestimmen und beeinflussen das äußere Bild des Friedhofs
im besonderem Maße. Die Gestaltung
und Bepflanzung der einzelnen Grabstätten ist mitbestimmend für die Wirkung der Grabfelder und damit auch
des ganzen Friedhofs. Sie sollten sich
daher der Gesamtlage anpassen.
Den Hinterbliebenen bzw. Nutzungsberechtigten ist das Recht, aber
auch die Pflicht verbunden, die Grabstätte nach der allgemeinen Pietätsauffassung und dem Friedhofszweck
entsprechenden Weise zu gestalten,
zu schmücken und zu pflegen.
Hieraus erwächst den Hinterbliebenen bzw. Nutzungsberechtigten der
weitere Anspruch, dass sie bei ihren
Besuchen und beim andächtigen Gedenken an ihre Verstorbenen nicht
durch unwürdige Gestaltung der anderen Grabstätten gestört werden.
Bei der Gestaltung und Ausschmückung der Grabstätten können die
Nutzungsberechtigten jedoch nicht
nach Belieben verfahren. Sie sind an
allgemeine Grundsätze und an hierfür
erlassene Bestimmungen gebunden.
Die Ehrung der Verstorbenen und
die Gestaltung der Grabstätte (und
Grabmal) nach der eigenen pietätsbezogenen Vorstellung sind Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Angehörigen und
grundsätzlich ihnen vorbehalten. Die
Grabgestaltung ist in ihrer Gesamtheit für unvergängliche Wertschätzung und als enge Verbindung zum
Verstorbenen zu sehen.
Für die Bepflanzung sollten möglichst niedrige Blumen oder bodendeckende Pflanzen gewählt werden; nach Möglichkeit sollten nur
heimische Pflanzenarten verwendet
werden. Alle Gewächse sind grundsätzlich in die Erde zu pflanzen. Das
Aufstellen von Pflanzen in Kübeln
Wormser Friedhofsbroschüre 2013
27
Vorher – Nachher
Fachgerechtes Anlegen
und Ausschmücken einer
Grabanlage ist Sache des
Friedhofgärtners.
Besprechen Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche mit
dem Friedhofsgärtner Ihres
Vertrauen, denn Grabpflege ist eine individuelle und
persönliche Sache.
oder anderen Gefäßen sollte auf Ausnahmen beschränkt bleiben.
Für die Auswahl der richtigen Pflanzen sind
neben gestalterischen Gesichtspunkten auch die
besonderen Lichtbedingungen und die Bodenbeschaffenheit zu berücksichtigen.
Mit einer Dauergrabpflegevereinbarung kann für das eigene Grab bereits zu Lebzeiten alles verbindliche geregelt
werden. Mit einem Dauergrabpflege-Treuhandvertrag wird
ein umfassendes Servicepaket angeboten, das Sie allein im
Detail bestimmen können. Langfristige Grabpflegelösungen
gibt es auch über die gesamte Nutzungszeit der Grabstätte.
GRABPFLEGE
Zur Gestaltung einer Grabstätte gehört auch
eine angemessene und ständige Grabpflege. Ungepflegte Gräber weisen auf wenig Respekt vor
den Bestatteten und auf wenig Rücksichtsnahme gegenüber den Empfindungen der anderen
Friedhofsbenutzer hin.
Die Nutzungsberechtigten der Grabstätten
sind daher verpflichtet, ab Erwerb der Nutzungsrechte, die Grabstätte gärtnerisch in Ordnung zu
halten. Die Angehörigen können die gärtnerische
Pflege entweder selbst übernehmen oder aber
die Grabpflege Berufsgärtnern übertragen, die
vom Anstaltsträger für Arbeiten auf dem Friedhof
zugelassen sind. Die Berufsgärtner übernehmen
dann die fachgerechte und sorgfältige Pflege und
Bepflanzung Ihres Grabes, auch in Teilbereichen.
Der Kostenrahmen richtet sich allein nach den
von Ihnen gewünschten Leistungen.
Im Rahmen des friedhofsgärtnerischen Angebotes entscheidet man zwischen Jahres- und
Dauergrabpflege. Bei der Jahresgrabpflege werden die Leistungen des Friedhofsgärtners für
ein zu betreuendes Grab jährlich neu vereinbart
und berechnet. Bei der Dauergrabpflege wird ein
Auftrag für eine wesentlich längere Laufzeit vereinbart.
Blühendes Gedenken
– DAUERHAFT!
Ein gut gepflegtes Grab setzt Zeichen der Erinnerung.
Unsere Kunden legen diese Aufgabe schon seit Jahren
in unsere Hände. Eine Verantwortung, der wir uns gerne
stellen.
Ob ein Blumenstrauß zum Geburtstag oder ein Gesteck
zum Todestag. Innerhalb einer Dauergrabpflege können
Sie alle Servicebestandteile individuell festlegen.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Angebot.
Rufen Sie uns an!
– Dauergrabpflege
– Grabneuanlagen
– Trauerfloristik
Blumenpavillon und Friedhofsgärtnerei GmbH
Eckenbertstr. 87 • 67549 Worms
Fax: 06241-975503 • Tel.: 0 62 41 - 72 18
28
Impressionen
Wormser Friedhofsbroschüre 2013
von den Wormser Friedhöfen

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