Versicherteninformation / Teilnahmebedingungen zum AOK
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Versicherteninformation / Teilnahmebedingungen zum AOK
Versicherteninformation / Teilnahmebedingungen zum AOK-Prämienprogramm Teilnahme eingereicht, wird die Teilnahme am Prämienprogramm automatisch Teilnahmeberechtigt am AOK-Prämienprogramm sind alle Mitglie- beendet. Wird die Versicherung eines Teilnehmers bei der AOK been- der der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland, nachfolgend AOK genannt det, endet damit gleichzeitig die Teilnahme am AOKPrämienprogramm und ihre mitversicherten Angehörigen wie Ehegatten und Kinder ab mit dem letzten Tag der Versicherung. vollendetem 15. Lebensjahr. Mitversicherte Kinder unter 15 Jahren können mittels eines eigenen Scheckhefts für das Stammmitglied Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen Punkte sammeln. Ein Anspruch auf Übertragung von Punkten nach Die AOK behält sich u. a. aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen, Vollendung des 15. Lebensjahres auf das (dann eigene) Punktekonto Verwaltungsratsentscheid bzw. Änderungen der Ausführungsbestim- des Kindes besteht nicht. Kinder, die einen eigenen Versicherungs- mungen vor, Änderungen der Teilnahmebedingungen im Verlauf des schutz haben, nehmen eigenständig am AOK-Prämien-programm teil Prämienprogramms vorzunehmen oder das AOK Prämienprogramm zu und sammeln mit ihrem eigenen Scheckheft Punkte. Zur Erklärung beenden. Über die Änderungen werden die Teilnehmer durch die AOK der Teilnahme unterschreiben die teilnahmeberechtigten Versicherten informiert. den Teilnahme-Coupon, der von der AOK zur Verfügung gestellt wird. Nach Eingang des vollständig ausgefüllten Teilnahmecoupons bei der Datenschutz AOK wird den Teilnehmern ein Scheckheft zur Verfügung gestellt. Die Zur Durchführung des AOK-Prämienprogramms ist die Erhebung, Teilnahme beginnt mit dem Datum der Ausstellung des Scheckhefts. Verarbeitung und Nutzung folgender personenbezogener Daten notwendig: Vorname, Nachname, vollständige Anschrift, ggf. Punkte sammeln Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Kassen- und Jeder Teilnehmer am Prämienprogramm erhält ein eigenes, personali- Krankenversichertennummer, Teilnehmer-ID, Beginn der Teilnahme, siertes Scheckheft. Dort sind für alle unten beschriebenen Maßnahmen eingereichte Leistungen / Schecks mit Scheckdatum, Höhe der Punkte, Schecks enthalten, die bei einer entsprechenden Teilnahme jeweils Termine zur Prämiengewährung, Prämie. Diese Daten werden auch für von dem Veranstalter bzw. dem Leistungserbringer abgestempelt die mitversicherten Kinder gespeichert, für die die Teilnahme erklärt und / oder unterschrieben werden (Ausnahme Online-Angebote). Unter wurde. Die Angaben zu personenbezogenen Daten sind grundsätzlich Vorlage eines entsprechenden Nachweises kann die Durchführung der freiwillig. Die AOK benötigt sie jedoch, um die im AOK-Prämienpro- Maßnahme auch von einem AOK-Kundenberater auf dem Scheck be- gramm beschriebenen Aufgaben durchzuführen. Die Durchführung stätigt werden. Eventuell für eine Bestätigung der Teilnahme entstan- des AOK-Prämienprogramms erfolgt durch einen Dienstleister im dene Kosten werden nicht erstattet. Die Teilnehmer sollen die Schecks Auftrag der AOK. Die erhobenen Daten werden vertraulich behandelt bis spätestens zum 31. März des Folgejahres bei der AOK einreichen. und nicht an andere Stellen weitergegeben. Sie werden ausschließlich Zum Jahreswechsel stellt die AOK den Teilnehmern automatisch ein für zum Zwecke der Durchführung des AOK-Prämienprogramms genutzt. das nächste Kalenderjahr gültiges, neues Scheckheft zur Verfügung. Daten der Teilnehmer werden bis zum Ende der Teilnahme am AOK- Das Scheckheft ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig. Prämienprogramm gespeichert, darüber hinaus nur, wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder aufsichtsrechtliche Bestimmungen dies Punkte einlösen erfordern. Durch Einreichen der Schecks – postalisch an „AOK-Prämienprogramm, Postfach 2123, 26414 Schortens“ oder durch Abgabe in einem beliebi- Bürgerentlastungsgesetz gen Kundencenter der AOK – (auch im laufenden Jahr) sammeln die Seit dem 01.01.2010 können Beiträge für die Kranken- und Pflegever- Teilnehmer automatisch Punkte, die auf ihrem Punktekonto gutge- sicherung besser von der Steuer abgesetzt werden. Die gezahlten Bei- schrieben werden. Bereits ab 800 Punkten können Punkte gegen eine träge werden als Vorsorgeaufwendungen von dem zu versteuernden Sachprämie eingelöst werden. Nach 3 Jahren verfallen die angesam- Einkommen abgezogen und verringern die Steuerlast. Die Übermitt- melten Punkte, sofern sie nicht eingelöst wurden. lung der Angaben zu den Beiträgen erfolgt auf Basis der steuerlichen Beendigung der Teilnahme Eingelöste Prämien aus dem Prämienprogramm gelten als Beitrags- Die Teilnahme am AOK-Prämienprogramm kann vom Teilnehmer jeder- erstattung und reduzieren somit die Vorsorgeaufwendungen. Für zeit beendet werden. Die AOK bestätigt dem Teilnehmer schriftlich die Teilnehmer, die bei der AOK familienversichert sind, werden einge- Beendigung der Teilnahme am AOK-Prämienprogramm. Sind die Be- löste Prämien aus dem Prämienprogramm als Beitragserstattung dem dingungen für die Einlösung einer Prämie erfüllt, kann diese zeitgleich Mitglied zugerechnet. Zur Übermittlung der Daten an die zuständige mit der Kündigung, aber nicht mehr danach, beantragt werden. Hat Finanzbehörde sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet. der Teilnehmer innerhalb von drei Jahren keine Schecks zur Gutschrift 511_2017_PP Identifikationsnummer (Steuer-ID) an die zuständige Finanzbehörde. Maßnahmen Die folgenden Maßnahmen werden wie dargestellt bonifiziert. Bitte beachten Sie, dass pro Jahr max. 800 Punkte pro Teilnehmer im Familienverbund angerechnet werden können. Beschreibung der Maßnahme Aktiv im Sportverein – Teilnehmer, die sich nachweislich aktiv sportlich im Sportverein betätigen, erhalten die Bestätigung von ihrem Verein auf dem dafür vorgesehenen Scheck. Punkte 200 Fitnesstest oder Sportabzeichen – Das Erringen eines deutschen Sportabzeichens z. B. ein allgemeines-, ein Schwimm- oder ein Laufen- / Walkenabzeichen berechtigt zum Erhalt der Prämie. Erwachsene können um die Punkte zu erhalten auch einen Fitnesstest im Fitnessstudio oder Verein absolvieren. 400 Regelmäßig aktiv im Fitnessstudio – Teilnehmer die sich nachweislich regelmäßig gesundheitssportlich im Fitnessstudio betätigen. Diese erhalten die Bestätigung von ihrem Trainer / Verantwortlichen im Fitnessstudio auf dem dafür vorgesehenen Scheck. 200 Impfungen für Erwachsene, die im AOK- Prämienprogramm vorgesehen sind, sind: Grippeschutzimpfung – ab 60. Lebensjahr bzw. bestimmte Risikogruppen aufgrund von Vorerkrankungen, jährlich Auffrischung Diphtherie – alle 10 Jahre Auffrischung Tetanus – alle 10 Jahre Auffrischung Poliomyelitis (Kinderlähmung) – zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr Auffrischung Pertussis (Keuchhusten) – zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr Pneumokokken – ab 60. Lebensjahr; alle 6 Jahre Hinweise alle Teilnehmer; 1 x pro Jahr alle Teilnehmer; Fitnesstest ab 15 Jahren; Bonifizierung eines Abzeichens, Tests nur 1 x pro Jahr ab 15 Jahre; 1 x pro Jahr ab 15 Jahre; 1 x pro Impfung und Jahr 100 Impfungen für Kinder, die im AOK-Prämienprogramm enthalten sind, sind: Ab Alter von 2 Monaten bis zum 14. Monat – Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Tetanus (Wundstarrkrampf), Poliomyelitis (Kinderlähmung), Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B (Gelbsucht) 11. bis 14. Lebensmonat – Masern, Mumps, Röteln, Windpocken 15. bis 23. Lebensmonat – Auffrischung Masern, Mumps, Röteln Ab Beginn 5. Lebensjahr – Auffrischung Tetanus, Diphtherie Im Alter von 9 – 17 Jahren – Auffrischung Diphtherie (alle 10 Jahre), Pertussis (einmalig), Tetanus (alle 10 Jahre), Poliomyelitis (einmalig) 100 Check-up 35 ist eine Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten. Die Bestätigung erfolgt durch den Arzt. 300 ab 35 Jahre; 1 x alle 2 Jahre 300 Frauen ab 19 Jahren, Männer ab 44 Jahren; 1 x pro Jahr Hautkrebs-Screening ist eine Hautkrebs- Vorsorgeuntersuchung. Die Bestätigung erfolgt durch den durchführenden Arzt. 300 ab 35 Jahre; 1 x alle 2 Jahre Mutterschaftsvorsorge – Um die Punkte zu erhalten, müssen sämtliche im Mutterpass vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen werden. Eine Bestätigung erfolgt durch den Arzt auf dem dafür vorgesehenen Scheck. 300 Frauen ab 15 Jahren; 1 x pro vollständigem Untersuchungs-Komplex Geburtsvorbereitungskurs / Rückbildungsgymnastik – Die Punkte bekommen Teilnehmerinnen, die während der Schwangerschaft einen Kurs zu Geburtsvorbereitung oder nach der Entbindung einen Kurs zur Rückengymnastik besucht haben. 200 Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder sind zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen im Abstand von mind. 12 Monaten und Individualprophylaktische Leistungen. 300 Zahnvorsorge – Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 2 x jährlich, danach 1 x jährlich. Die Durchführung dieser Untersuchungen wird mit maximal 200 Punkten jährlich bonifiziert. 200 Die Krebsfrüherkennung ist eine Vorsorgeuntersuchung zum Erkennen von Krebserkrankungen. Die Bestätigung erfolgt durch den durchführenden Arzt. Präventionskurse sind Gesundheitskurse und Beratungsangebote zur Ernährung, Bewegung und Entspannung. Bonifiziert werden AOK-eigene Kurse oder Kooperationskurse. Um die Punkte für einen Kurs zu erhalten muss der Teilnehmer an mind. ¾ der angesetzten Termine mitwirken. Erste-Hilfe-Kurs – Punkte bekommen Teilnehmer an einem qualitätsgesicherten Erste-Hilfe-Kurs (auch: Verhütung von Kinderunfällen / Erste Hilfe am Kind) oder einem Kurs zu Lebens-rettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort unter Zugrundelegung der Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH). 300 300 bis 14 Jahre; Unabhängig von der Anzahl der Impfungen können pro Jahr nur 100 Punkte gesammelt werden. Frauen ab 15 Jahren; 1 x pro Entbindung 30. bis 72. Lebensmonat; 5 bis 14 Jahren; 1 x pro Jahr alle Teilnehmer; 1 x pro Jahr alle Teilnehmer; 2 Kurse pro Jahr können mit je 300 Punkten angerechnet werden. ab 15 Jahre; 1 x für einen Kurs pro Jahr Maßnahmen Beschreibung der Maßnahme Punkte Online-Angebote – Dabei handelt es sich um AOK-Kurse, an denen man über das Internet teilnehmen kann. Angeboten werden: Abnehmen mit Genuss, Laufend in Form, Ich werde Nichtraucher. Die Bestätigung erfolgt durch den Teilnehmer auf dem dafür vorgesehenen Scheck, mit der Teilnehmernummer und einer Unterschrift zur Bestätigung der vollständigen Teilnahme. 200 Fahrsicherheitstraining – Punkte bekommen Teilnehmer, die vollständig und nachweislich an einem Fahrsicherheitstraining (Kraftfahrzeuge) unter Zugrundelegung der Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates teilgenommen haben. 300 Hinweise ab 15 Jahre; 1 x jährlich pro Segment (Ernährung / Bewegung / Nichtrauchen) 15 bis 25 Jahre; 1 x pro Jahr Kindervorsorge U1 bis U6 sind Kinderfrüherkennungsuntersuchungen innerhalb des ersten Lebensjahres. Eine Dokumentation erfolgt über das Untersuchungsheft. Die Bestätigung erfolgt durch den Arzt auf dem dafür vorgesehenen Scheck. Die Untersuchungen sind in folgenden Lebensabschnitten durchzuführen: U1 – direkt nach der Geburt; U2 – 3. bis 10. Lebenstag U3 – 4. bis 6. Lebenswoche; U4 – 3. bis 4. Lebensmonat U5 – 6. bis 7. Lebensmonat; U6 – 10. bis 12. Lebensmonat 200 Kindervorsorgeuntersuchung U7 – Eine Bestätigung erfolgt durch den Arzt auf dem dafür vorgesehenen Scheck. 200 21. bis 24. Lebensmonat; 1 x pro Untersuchung Kindervorsorgeuntersuchung U7a – Eine Bestätigung erfolgt durch den Arzt auf dem dafür vorgesehenen Scheck. 200 34. bis 36. Lebensmonat; 1 x pro Untersuchung Kindervorsorgeuntersuchung U8 – Eine Bestätigung erfolgt durch den Arzt auf dem dafür vorgesehenen Scheck. 200 46. bis 48. Lebensmonat; 1 x pro Untersuchung Kindervorsorgeuntersuchung U9 – Eine Bestätigung erfolgt durch den Arzt auf dem dafür vorgesehenen Scheck 200 60. bis 64. Lebensmonat; 1 x pro Untersuchung Kindervorsorgeuntersuchung U 10 – Eine Bestätigung erfolgt durch den Arzt auf dem entsprechenden Scheck 200 7 bis 8 Jahre; 1 x pro Untersuchung Kindervorsorgeuntersuchung U 11 – Eine Bestätigung erfolgt durch den Arzt auf dem entsprechenden Scheck 200 9 bis 10 Jahre; 1 x pro Untersuchung Jugendvorsorgeuntersuchung J1 – Eine Bestätigung erfolgt durch den Arzt auf dem dafür vorgesehenen Scheck. 200 12 bis 14 Jahre; 1 x pro Untersuchung Jugendvorsorgeuntersuchung J2 – Eine Bestätigung erfolgt durch den Arzt auf dem entsprechenden Scheck 200 16 bis 17 Jahre; 1 x pro Untersuchung Bundesjugendspiele – Teilnehmer sind Punkteberechtigt durch die erfolgreiche Teilnahme (Sieger- oder Ehrenurkunde) an Bundesjugendspielen. Die Bestätigung erfolgt durch den zuständigen Lehrer. Durchgeführt werden die Bundesjugendspiele in den Grundsportarten Geräteturnen, Leichtathletik und Schwimmen. 200 Hochschulsport oder Bundesjugendspiele – Studenten, die regelmäßig an Sportkursen der Hochschule teilnehmen, oder die erfolgreiche Teilnahme (Sieger- oder Ehrenurkunde) an Bundesjugendspielen, berechtigen zu den Prämienpunkten. Die Bestätigung erfolgt durch den Trainer / Lehrer. bis 1 Jahr, 1 x pro vollständigem Untersuchungs-Komplex 200 Regionaler Punktescheck – Die AOK veranstaltet bzw. fördert regelmäßig Veranstaltungen zur Förderung einer gesundheitsbewussten Lebensweise. Die Teilnahme an solchen Maßnahmen kann mit je 100 Punkten durch die AOK prämiert werden. Die Veranstaltungen werden entsprechend gekennzeichnet. 100 AOK Versicherten, die sich im Rahmen von Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen unmittelbar in den AOK-Kinderbonus einschreiben, können einmalig bis zu 800 Prämienpunkte gutgeschrieben werden. max. 800 Schüler / Schülerinnen; 1 x pro Jahr 15 bis 26 Jahre; 1 x pro Jahr alle Teilnehmer; maximal 800 Punkte pro Jahr Nur für den Kontoinhaber; Einmalig bei Einschreibung