Das Hauptzollamt Erfurt informiert
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Das Hauptzollamt Erfurt informiert
Das Hauptzollamt Erfurt informiert -Änderung der Zuständigkeiten im gewerblichen WarenverkehrMit Ablauf des 31. Mai 2016 wird das Zollamt Suhl aufgehoben. Ab dem 1. Juni 2016 wird in Suhl ein Zollservicepunkt für die Abfertigung von Postsendungen und als Kontaktstelle für die Kfz-Steuer mit geänderten Servicezeiten errichtet. Die bisherige Zuständigkeit des Zollamtes Suhl für den gewerblichen Warenverkehr - auch im IT-Verfahren ATLAS – geht auf das Zollamt Eisenach Am Rasthof Eisenach 99819 Krauthausen Telefon: 03691/732 980 Fax: 03691/732 936 E-Mail: [email protected] über. Derzeit prüfen die zuständigen Hauptzollämter von Amts wegen alle erteilten zollrechtlichen Bewilligungen. Die für die Abfertigung örtlich zuständige Zollstelle wird, sofern erforderlich, in den Bewilligungen ohne gesonderten Antrag geändert. Die Inhaber von geänderten Bewilligungen werden über die Anpassungen informiert. Alle von der Aufhebung des Zollamtes Suhl betroffenen Unternehmen werden vom Hauptzollamt Erfurt gebeten, die zollrechtlichen Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Verfahrenserleichterungen bzw. -vereinfachungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren im gewerblichen Warenverkehr zu prüfen und wenn möglich auch zu nutzen. Das Hauptzollamt Erfurt bittet zu beachten, dass ab dem 1. Juni 2016 alle an das Zollamt Suhl (EORI-Benutzer Nr.: DE003008) gerichteten elektronischen Zollanmeldungen vom System automatisiert abgewiesen werden. Bei dieser Dienststelle ist die Abgabe von Zollanmeldungen im gewerblichen Warenverkehr dann nicht mehr möglich. Im Zuge der Umstrukturierung der Zollämter in Thüringen und des ab dem 1. Ma 2016 in Kraft tretenden Zollkodex der Union weist das Hauptzollamt Erfurt darauf hin, dass Anträge auf Bewilligungen zollrechtlicher Erleichterungen, wie z.B. zugelassener Ausführer, ermächtigter Ausführer, aktive Veredelung oder andere Zollverfahren, bis zum 30. April 2016 noch nach dem derzeit geltenden Recht beantragt werden können. Ab dem 1. Mai 2016 gilt für die Antragstellung und für das Bewilligungsverfahren der Zollkodex der Union. Bei Fragen können Sie sich auch an das Hauptzollamt Erfurt wenden. Ansprechpartner/innen beim Hauptzollamt Erfurt sind für: - Anträge nach dem Außenwirtschaftsrecht (zugelassener Ausführer): Herr Anspach, Tel. 0371/4580 302 und Frau Hören, Tel. 0371/4580 427 - Anträge nach dem Warenursprungs- und Präferenzrecht (ermächtigte Ausführer): Frau Degel, Tel. 0361/60176 304 und Frau Eschrich, Tel. 0361/60176 312 - Für alle übrigen Anträge auf zollrechtliche Bewilligungen: Herr Heller, Tel. 0361/60176 307