Das Hauptzollamt Erfurt informiert

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Das Hauptzollamt Erfurt informiert
Das Hauptzollamt Erfurt informiert
-Änderung der Zuständigkeiten im gewerblichen WarenverkehrMit Ablauf des 31. Mai 2016 wird das Zollamt Suhl aufgehoben. Ab dem 1. Juni 2016 wird in
Suhl ein Zollservicepunkt für die Abfertigung von Postsendungen und als Kontaktstelle für
die Kfz-Steuer mit geänderten Servicezeiten errichtet.
Die bisherige Zuständigkeit des Zollamtes Suhl für den gewerblichen Warenverkehr - auch
im IT-Verfahren ATLAS – geht auf das
Zollamt Eisenach
Am Rasthof Eisenach
99819 Krauthausen
Telefon:
03691/732 980
Fax:
03691/732 936
E-Mail: [email protected]
über.
Derzeit prüfen die zuständigen Hauptzollämter von Amts wegen alle erteilten zollrechtlichen
Bewilligungen. Die für die Abfertigung örtlich zuständige Zollstelle wird, sofern erforderlich, in
den Bewilligungen ohne gesonderten Antrag geändert. Die Inhaber von geänderten
Bewilligungen werden über die Anpassungen informiert.
Alle von der Aufhebung des Zollamtes Suhl betroffenen Unternehmen werden vom
Hauptzollamt Erfurt gebeten, die zollrechtlichen Möglichkeiten der Inanspruchnahme von
Verfahrenserleichterungen bzw. -vereinfachungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren im
gewerblichen Warenverkehr zu prüfen und wenn möglich auch zu nutzen.
Das Hauptzollamt Erfurt bittet zu beachten, dass ab dem 1. Juni 2016 alle an das Zollamt
Suhl (EORI-Benutzer Nr.: DE003008) gerichteten elektronischen Zollanmeldungen vom
System automatisiert abgewiesen werden. Bei dieser Dienststelle ist die Abgabe von
Zollanmeldungen im gewerblichen Warenverkehr dann nicht mehr möglich.
Im Zuge der Umstrukturierung der Zollämter in Thüringen und des ab dem 1. Ma 2016 in
Kraft tretenden Zollkodex der Union weist das Hauptzollamt Erfurt darauf hin, dass Anträge
auf Bewilligungen zollrechtlicher Erleichterungen, wie z.B. zugelassener Ausführer,
ermächtigter Ausführer, aktive Veredelung oder andere Zollverfahren, bis zum 30. April 2016
noch nach dem derzeit geltenden Recht beantragt werden können.
Ab dem 1. Mai 2016 gilt für die Antragstellung und für das Bewilligungsverfahren der
Zollkodex der Union. Bei Fragen können Sie sich auch an das Hauptzollamt Erfurt wenden.
Ansprechpartner/innen beim Hauptzollamt Erfurt sind für:
-
Anträge nach dem Außenwirtschaftsrecht (zugelassener Ausführer):
Herr Anspach, Tel. 0371/4580 302 und Frau Hören, Tel. 0371/4580 427
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Anträge nach dem Warenursprungs- und Präferenzrecht (ermächtigte
Ausführer):
Frau Degel, Tel. 0361/60176 304 und Frau Eschrich, Tel. 0361/60176 312
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Für alle übrigen Anträge auf zollrechtliche Bewilligungen:
Herr Heller, Tel. 0361/60176 307