Eingabe von Nutzfläche oder Wohnfläche auf www.meine

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Eingabe von Nutzfläche oder Wohnfläche auf www.meine
Eingabe von Nutzfläche oder Wohnfläche
auf www.meine-4-waende.de
Im Allgemeinen unterscheidet sich die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung von der Nutzfläche
nach DIN 277. Die Wohnfläche ist besonders bei Vermietungen als Grundlage anzusetzen. Wenn es
jedoch um die Immobilienwertermittlung geht, so wird hier die Nutzfläche nach DIN 277 heran gezogen.
Wohnflächenberechnung Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche
(Wohnflächenverordnung - WoFlV)
Nach dieser Verordnung kann die Wohnfläche berechnet werden.
Zur W ohnfläche gehört die Grundfläche von:
• Wohnzimmer
• Esszimmer
• Schlafzimmer
• Kinderzimmer
• Flure und Dielen
• Nebenräume wie Vorräume, Besen- und Speisekammern sowie andere Schrankräume
• Küchen
• Badezimmer und Toilettenräume
Zur W ohnfläche gehören (jedoch nur zu 50%) außerdem die Flächen von:
• Wintergärten
• Schwimmbädern und sonstigen nach allen Seiten geschlossenen Räumen, wenn sie einem
gehobenen Wohnbedürfnis Rechnung tragenden Zweck erfüllen (zum Beispiel Sauna- und
Fitnessräume)
• Bis höchstens zur Hälfte ihrer Fläche werden zur Wohnfläche angerechnet:
• Balkone
• Loggien
• Terrassen
• Dachgärten
Nicht
•
•
•
•
•
•
•
zur W ohnfläche gehören die Flächen von:
Kellerräumen
Abstellräumen außerhalb der Wohnung
Waschküchen
Bodenräume
Trockenräume
Heizungsräume
Garagen
Von der W ohnfläche abgezogen werden:
• Schornsteine und Mauervorsprünge, freistehende Pfeiler und Säulen mit mehr als 0,1 m², die in
ganzer
Raumhöhe durchgehen. Gleiches gilt für Türnischen.
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•
Vormauerungen und Verkleidungen, sofern ihre Grundfläche mehr als 0,1 m² beträgt und sie eine
Höhe von mehr als 1,50 m aufweisen (z. B. Raumgebilden um Installationen wie zum Beispiel im
Badezimmer) Wohnfläche ist die anrechenbare Grundfläche von Wohnungen.
Die Wohnfläche wird gemäß der Wohnflächenverordnung wie folgt berechnet:
voll berechnet werden:
Die Grundflächen von Räumen oder Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2,00 m, Fenster und
offene Wandnischen, die bis zum Boden herunterreichen und mehr als 0,13 cm tief sind, Erker und
Wandschränke, die eine Grundfläche von mi
mindestens 0,50 m² haben und Raumteile unter Treppen, soweit lichte Höhe mindestens 2,00 m beträgt.
zur Hälfte berechnet werden:
Die Grundflächen von Raumteilen mit einer lichten Höhe von mehr als 1,00 m und weniger als 2,00 m.
nicht berechnet werden:
Die Grundflächen von Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als 1,00 m
DIN 277 „Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau“
Die Norm gilt für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken oder Teilen
von Bauwerken im Hochbau. Die Grundflächen und Rauminhalte sind maßgebend für die
Ermittlung von Kosten.
Unten sehen Sie eine Gegenüberstellung der verschiedenen Flächenberechnungen am Beispiel
eines typischen Einfamilienhauses
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Räume
W ohnflächenverordnung
DIN 277
Kellergeschoss (KG)
Vorratsräume
---
Nutzfläche
Öllagerraum
---
Funktionsfläche
Flur
---
Verkehrsfläche
Treppenraum
---
Gesamte Grundfläche wird der Verkehrsfläche
zugerechnet
EG
Küche
Wohnfläche
Nutzfläche
Hauswirtschaftsraum
Wohnfläche
Nutzfläche
W ohn-/Essraum
Wohnfläche
Nutzfläche
Gäste-W C
Wohnfläche
Nutzfläche
W indfang + Flur
Wohnfläche
Verkehrsfläche.
Eine Wohndiele gehört zur Nutzfläche
Treppenraum
unbeheizter
W intergarten
unter der Treppe mit einer Höhe
von mindestens einem Meter und
weniger als zwei Metern bis zur
Hälfte als
Gesamte Treppengrundfläche gehört zur
Verkehrsfläche.
Wohnfläche anzurechnen.
Befindet sich die Treppe im Wohnraum, ist die
Treppengrundfläche der Nutzfläche
zuzurechnen.
zur Hälfte als Wohnfläche
Nutzfläche
anzurechnen.
Terrasse, Loggia
in der Regel zu einem Viertel,
Nutzfläche, muss aber separat
höchstens jedoch bis zur Hälfte
zur Wohnfläche anzurechnen.
ausgewiesen werden
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OG/DG
Schlaf-, Kinder-,
Arbeitszimmer
etc.
Wohnfläche. Grundflächen
Nutzfläche. Grundflächen unter
unter Dachschrägen (u.D.) <1m
Dachschrägen <1,5m Höhe sind separat
Höhe dürfen nicht ange- rechnet
auszuweisen.
werden, Grundflächen u.D. von 12m Höhe sind zur Hälfte
anzurechnen, darüber
vollständig.
Badezimmer
Wohnfläche. Dachschräge s.o.
Nutzfläche. Dachschrägen s.o.
Flur
Wohnfläche. Dachschräge s.o.
Nutzfläche. Dachschräge s.o.
Treppenraum
Balkon,
Dachterrasse
siehe Treppenraum EG
ggf. s. EG
in der Regel bis zu einem
Nutzfläche, muss aber separat
Viertel, höchstens jedoch zur
ausgewiesen werden
Hälfte der Wohnfläche
zuzurechnen.
Besonderheiten
Bei der Ermittlung der
Grundflächen bleiben außer
Betracht die Grundflächen
•
von Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen,
freistehenden Pfeilern, wenn
sie eine Höhe von mehr als
1,50 Meter aufweisen und
ihre Grundfläche mehr als
0,1 Quadratmeter beträgt,
•
von Treppen mit über drei
Steigungen und deren
Treppenabsätze,
Grundflächen von Erkern, Wandschränken +
anderen fest eingebauten Gegenständen
gehören zur Nutzfläche.
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•
von Türnischen sowie Fensterund offenen Wandnischen,
die nicht bis zum Fußboden
herunterreichen oder bis zum
Fußboden herunterreichen
und 0,13 m oder weniger tief
sind.
Bis zum Fußboden reichende Fenster- und
Wandnischen, auch wenn sie tiefer als 0,13m
sind, sind nicht zur Nutz- oder Verkehrsfläche
zu rechnen.
Wird der Grundflächenberechnung das
Rohbaumaß zugrunde gelegt, dann sind 3%
für Putz abzuziehen.
Besonderheiten bei Eigentumswohnungen
Balkone, Loggien, Dachgärten
und Terrassen werden nur dann
bei der Wohnflächenberechnung
berücksichtigt, wenn sie
ausschließlich zur Wohnung
gehören.
Gemeinschaftsräume werden bei
der Wohnflächenberechnung
nicht berücksichtigt.
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