Statistik der Habilitationen - Thüringer Landesamt für Statistik

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Statistik der Habilitationen - Thüringer Landesamt für Statistik
Vordruck für die Erhebung
der Habilitierten ab 1992
(Meldeliste für die Hochschulverwaltung)
Thüringer Landesamt
Berichtsjahr
Name der Hochschule
für Statistik
Berichtsland
1 6
Hochschule
Paginiernummer
Angaben
1. Geschlecht ............................................
männlich ............................
weiblich ..............................
2. Geburtsdatum .......................................
männlich ............................
weiblich ..............................
1 9
Monat
3. Staatsangehörigkeit ..............................
1
2
1 9
Jahr
deutsch ....................
1
2
0 0 0
Monat
Jahr
deutsch ....................
0 0 0
andere Staatsangehörigkeit ..................
Klartext
lt. Schlüssel
4. Datum der Habilitation ..........................
Klartext
lt. Schlüssel
2 0 0
Monat
2 0 0
Monat
Jahr
Jahr
5. Fachgebiet der Habilitation
a) Lehr- und Forschungsbereich ..........
Klartext
lt. Schlüssel
Klartext
lt. Schlüssel
b) Fachgebiet ........................................
Klartext
6. Beschäftigung an dieser Hochschule ...
zum Zeitpunkt der Habilitation
lt. Schlüssel
keine Beschäftigung ..........
auf Dauer ...........................
auf Zeit ...............................
0
1
2
Klartext
lt. Schlüssel
keine Beschäftigung ..........
auf Dauer ...........................
auf Zeit ...............................
0
1
2
Die Fragen 7 - 10 beziehen sich auf das Datum der Habilitation und sind nur zu beantworten,
wenn zu diesem Zeitpunkt ein Beschäftigungsverhältnis an dieser Hochschule bestand.
7. Dienstbezeichnung ...............................
Klartext
lt. Schlüssel
Klartext
lt. Schlüssel
8. Tätigkeit an dieser Hochschule ............
hauptberuflich (-amtlich) ...
nebenberuflich (-amtlich) ..
1
2
hauptberuflich (-amtlich) ...
nebenberuflich (-amtlich) ..
1
2
9. Dienstverhältnis ....................................
beamtet .............................
angestellt ..........................
sonstiges ...........................
1
2
3
beamtet .............................
angestellt ..........................
sonstiges ...........................
1
2
3
10. Organisatorische und fachliche
Zugehörigkeit der/des Habilitierten
a) Kategorie der organisatorischen
Zugehörigkeit ...................................
Klartext
lt. Schlüssel
Klartext
lt. Schlüssel
b) Lehr- und Forschungsbereich der
organisatorischen Zugehörigkeit
Klartext
lt. Schlüssel
Klartext
lt. Schlüssel
c) Fachgebiet der fachlichen
Zugehörigkeit ....................................
Klartext
Zähler für identische Fälle .......................
lt. Schlüssel
Anzahl identischer Fälle
Klartext
lt. Schlüssel
Anzahl identischer Fälle
Thüringer Landesamt für
Statistik
Name der Hochschule
Mantelbogen
Anzahl der beigefügten Meldelisten:
Vor- und Familienname(n) sowie Telefonnummer(n) der Person(en),
an die wir uns bei Rückfragen wenden können (freiwillige Angabe):
_______________________________________________________________
Name:
_______________________
Tel.Nr.
Erhebung der Habilitierten im Berichtsjahr 20..
Zweck, Art und Umfang
der Erhebung:
Diese Erhebung wird ab dem Berichtsjahr 1992 auf der Grundlage der Neufassung des
Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) jährlich durchgeführt. Es handelt sich um eine
Erhebung über die im Berichtsjahr Habilitierten. Die Auskünfte sind aus den Unterlagen
der Verwaltung zu erteilen.
Zweck der Erhebung ist es, Angaben für die Habilitierten bezüglich Ihres Alters und
Geschlechts zu gewinnen sowie über ihre Staatsangehörigkeit, den Zeitpunkt der
Habilitation, die Art des Dienst- und Beschäftigungsverhältnisses und die fachliche und
organisatorische Zugehörigkeit.
Diese Angaben werden von den für Bildungspolitik und Bildungsplanung zuständigen
Landes- und Bundesbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt und dienen auch
zur Information von zahlreichen anderen Nutzern hochschulstatistischer Ergebnisse aus
dem Bereich des Bildungswesens und der Öffentlichkeit.
Rechtsgrundlagen:
Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz - HStatG)
vom 2. November 1990 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 69 der
Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785), i.V.m. dem Gesetz über die
Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987
(BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 18 des Gesetzes vom 21
Dezember 2000 (BGBl. I S. 1857).
Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 1 Nr. 3 HStatG.
Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 5 Abs. 2 Nr. 1 HStatG i.V.m. § 15 BStatG.
Hiernach sind die Leiter der in § 2 Nr. 1 HStatG genannten Einrichtungen auskunftspflichtig. Gem. § 5 Abs. 4 HStatG sind die Auskünfte aus den Unterlagen dieser
Einrichtungen zu erteilen.
Gemäß § 15 Abs. 6 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung.
Geheimhaltung:
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG geheimgehalten. Gem. § 6
HStatG dürfen Ergebnisse der Hochschulstatistik auf die einzelne Hochschule und
einzelne Hochschulstandorte bezogen veröffentlicht werden.
Hilfsmerkmale, laufende
Nummern / Ordnungsnummern, Trennung und
Löschung:
Die Vor- und Familiennamen sowie Telefonnummern der für Rückfragen zur Verfügung
stehenden Personen sind Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung
der Erhebung dienen.
Sie werden sofort nach Abschluß der Eingangsprüfung vom Erhebungsvordruck
abgetrennt, gesondert aufbewahrt und spätestens nach Abschluß der maschinellen
Aufbereitung vernichtet.
Die Hochschul-, Listen- und Paginiernummern sind frei vergebene laufende Nummern.
Sie enthalten keine Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse.