Die neue Sicherheitsdimension für Neuwagen

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Die neue Sicherheitsdimension für Neuwagen
Die neue
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für Neuwagen
Bis-zu-5-Jahre
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Garantiebriefes. Das heißt
Das
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bis zu
5 Jahre
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5 Jahre
Schutz
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reiche
Garan
tie
-Versicherung
Garantie-Versicherung
für
für
wichtigsten FahrzeugFahrzeugdie die
wichtigsten
bau
baugruppen.
gruppen.
Einsatzzentrale
Einsatzzentrale 01
01 5333300
5333300
DENZEL Kundencenter:
1060 Wien, Gumpendorfer Straße 19, Tel. 01/588 78-0
1030 Wien, Erdbergstraße 189-193, Tel. 01/740 20-0
1210 Wien, Brünner Straße 62, Tel. 01/278 15 14-0
1230 Wien, Richard-Strauss-Straße 14, Tel. 01/90 216-0
2700 Wr. Neustadt, Neunkirchner Str. 129, Tel. 02622/28 255-0
7000 Eisenstadt, Mattersburger Straße 31, Tel. 02682/67 377-0
8052 Graz, Wetzelsdorfer Straße 35, Tel. 0316/507-0
9026 Klagenfurt, Feldkirchner Straße 90, Tel. 0463/45 400-0
9020 Klagenfurt, St. Veiter Straße 209, Tel. 0463/43 200-0
5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstr. 77-79, Tel. 0662/83 940-0
218/2014/54321/ABGK
Notizen:
1
Name
Marke/Typ
Fahrgestell Nr.
Km-Stand bei Auslieferung
Kunden Nr.
Fahrzeug Nr.
Auslieferndes Kunden-Center
218/2014/54321/ABGK
Firmenstempel
2
BIS-ZU-5-JAHRE-DENZEL-NEUWAGEN-ANSCHLUSSGARANTIE
Das vom Käufer gemäß dessen Neufahrzeug-Kaufvertragsangebot Nr. _____________________________
vom _________________ von der Wolfgang Denzel Auto AG gekaufte Fahrzeug
Marke: __________________________________
Type: ________________________________________
Fahrgestellnummer: ______________________________________________
ist mit der „Bis zu 5 Jahre Denzel Neuwagen-Anschlussgarantie“ gemäß den Bedingungen dieses
Garantiebriefes ausgestattet. Die Garantie deckt nicht Verschleißteile, Servicekosten oder Kosten nach
Unfall/Reparatur.
Vom Käufer gewünschte Art der Garantie:
❑
❑
Komfortgarantie*: Preis für ein Jahr - EUR __________ brutto
- GARANTIE*:
Preis für ein Jahr - EUR __________ brutto
Auszug aus den Garantiebedingungen dieses Garantiebriefes:
1.) Generell EUR 100,-- brutto (inklusive USt) Selbstbehalt pro Schadensfall.
2.)Maximale Entschädigungsgrenze für im Rahmen der Garantie zu regulierenden Schäden: In Summe
maximal EUR 5.000,-- brutto (inkl. USt) pro Baugruppe laut Garantiebedingungen.
3.)Anteilige Kostentragung durch den Käufer für Materialkosten für Reparaturen je nach Betriebsleistung des Fahrzeuges laut Garantiebedingungen.
4.)Die Garantie hat eine Gültigkeit von zunächst einem Jahr ab Garantiebeginn, das ist ab dem
_________________________, und ist auf Wunsch des Käufers um jeweils ein weiteres Jahr bis zu
maximal insgesamt 5 Jahren verlängerbar, wobei die Verlängerung vom Käufer jeweils im letzten
Monat vor Garantieablauf bei der WOLFGANG DENZEL AUTO AG zu beantragen ist.
Kosten der Verlängerung Komfortgarantie:
-Garantie:
Kosten der Verlängerung
pro Jahr EUR ________________ **
pro Jahr EUR ________________ **
5.)Für eine Garantieverlängerung ist die fristgerechte Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen
Wartungsarbeiten durch eine autorisierte Fachwerkstatt und der gemäß dieses Garantiebriefes vorgeschriebenen zusätzlichen Sicht- und Sicherheitskontrollen (GIMS) bei der WOLFGANG DENZEL
AUTO AG Voraussetzung. Eine Verlängerung kann nur nach technischer Kontrolle in einem DENZELKundencenter unter Vorlage des Serviceheftes und des gültigen Garantiebriefes und Feststellung eines
mangelfreien Zustands des Fahrzeuges durch das Denzel-Kundencenter beantragt werden. Die Kontrolle ist kostenlos, darüber hinaus anfallende Kosten für Reparaturen etc. werden dem Käufer zu den
jeweils gültigen Konditionen in Rechnung gestellt.
6.)Voraussetzung für die Garantiedeckung und deren Aufrechterhaltung ist, dass das Fahrzeug nicht zur
gewerblichen Personen- oder Sachbeförderung oder gewerbsmäßigen Vermietung dient und nicht als
Fahrschulwagen oder in einem Firmenfuhrpark eingesetzt wird.
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Die vollständigen Garantiebedingungen sind in diesem Garantiebrief enthalten.
Der Käufer bestätigt, diesen Garantiebrief im Original erhalten, gelesen und die Garantiebedingungen zustimmend zur Kenntnis genommen zu haben.
Ort, Datum
Unterschrift Käufer
Ort, Datum
Firmenstempel und Unterschrift
der DENZEL-Verkaufsniederlassung
* Zutreffendes bitte ankreuzen
** brutto, vorbehaltlich Tarifänderungen durch German Assistance Versicherung AG
3
Assistance Garantiebrief
Allzeit gute Fahrt
wünscht Ihnen Ihr Automobilhändler. Er gibt Ihnen bei Kauf Ihres Personenkraftwagens eine besondere
Garantie gemäß den nachfolgenden Bedingungen, die bei dem europaweit tätigen Spezialversicherer German
Assistance Versicherung AG versichert ist.
Achtung:
Ohne gültige Sicht- und Sicherheitskontrolle (GIMS – Garantie-Inspektion mit Spezialservice)
keine gültige Garantie!
Genau im letzten Monat der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers, im
12., 24., 36. und 48. Monat nach Ablauf der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des
Herstellers, ist eine Sicht- und Sicherheitskontrolle (GIMS) bei Ihrem Autohändler durchzuführen. Die Sichtund Sicherheitskontrolle (GIMS) dient Ihrer Sicherheit, ermöglicht eine frühzeitige Diagnostik von Mängeln,
bevor diese zu einem großen Schaden führen, und ist daher für diese langfristige Garantie notwendig.
Vor Auslieferung hat Ihr Automobilhändler Ihren Personenkraftwagen sorgfältig überprüft. Sollte dennoch einmal etwas Unvorhergesehenes passieren, helfen wir Ihnen gerne weiter. Damit dies schnell und unbürokratisch
geschehen kann, be­achten Sie bitte die nachfolgenden Bedin­gun­gen der Garantie und melden Sie sich bitte
vor Beginn von Schadenprüfungs- oder Repa­ra­turarbeiten stets bei Ihrem Auto­mo­bilhändler oder bei der
Ein Unternehmen der DEVK Versicherungen
Ihr Ansprechpartner in Österreich
Telefon 03682 23127-22 • Telefax 03682 23127-23
die für Sie die Koordination durchführt mit der German Assistance Versicherung AG.
24-Stunden-Einsatzzentrale: 01 5333300
Die Vertragsleistungen werden erbracht für die
Garantie-Versicherung
von der German Assistance Versicherung AG; Große Viehstraße 5-7, D -48653 Coesfeld, Telefon +49 2541
802-0, Telefax +49 2541 802-111; Vorstand: Lothar Diehl, Karl Assing; Vorsitzender des Aufsichtsrates: Bernd
Zens; Sitz und Registergericht: AG Coesfeld HR B 2128;
Versicherungs-Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ­
– Bereich Versicherungen –, Graurheindorfer Straße 108,
D – 53177 Bonn.
4
218/2014/54321/ABGK
Die Verbraucherrechte bei einem Fahrzeugkauf sind gesetzlich geregelt. Die gesetzlichen Rechte werden
durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Garantiebedingungen
Schadenfall vor Beginn von Reparaturarbeiten melden:
Telefon: 03682 23127-22 • Telefax: 03682 23127-23
Wichtige Hinweise
Ihr Automobilhändler, der Ihnen Ihr Fahrzeug verkauft hat, gibt
Ihnen eine Garantie. Der Inhalt der Garantie und alles, was Sie
tun müssen, damit die Garantie bestehen bleibt, ergibt sich aus
den nachfolgenden Bedingungen.
Diese Garantie ist durch die German Assistance Versicherung AG
(im weiteren German Assistance) versichert und wird von ihr
verwaltet. Sie sind als Käufer berechtigt und verpflichtet, alle
Rechte aus der versicherten Garantie selbst und im eigenen
Namen vorrangig unmittelbar gegenüber der German Assistance
geltend zu machen.
Die Verbraucherrechte bei einem Fahrzeugkauf sind gesetzlich
geregelt. Diese Garantie schränkt Ihre gesetzlichen Rechte
nicht ein.
Wichtig – unbedingt beachten: Melden Sie einen Schadenfall
sofort und immer vor Beginn von Schadens­prüfungs-/Reparaturarbeiten. War­ten Sie die schriftliche Kostenübernahmebestätigung/Freigabe (Erklärung der German Assistance ob und
in welcher Höhe ein Schaden vorliegt, der von den Garantiebedingungen erfaßt ist) ab!
Telefon-Nr. für Schadenmeldung: 03682 23127-22
§ 1a Inhalt der Garantie / Garantieversicherung
218/2014/54321/ABGK
1.Der Verkäufer (Garantiegeber) gibt dem Käufer (Garantienehmer) bei Verkauf des im Ga­
rantie­­
nachweis dieses
Garantiebriefes bezeichneten Personenkraftwagens eine
Garantie, die die Funktionsfähigkeit der in § 2 abschließend
genannten Bauteile während der Laufzeit der Garantie umfaßt. Die gesetzlichen Rechte bei einem Fahrzeugkauf werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
2.Diese Garantie ist durch die German Assistance versichert.
Der versicherte Inhalt des Garantieversprechens ist abschließend in diesen Bedingungen geregelt. Die German
Assistance ist mit der Schadenregulierung beauftragt. Sie
leistet Entschädigung, wenn der Garantiegeber/Verkäufer (Versicherungsnehmer) aufgrund dieser Bedingungen
Leistungen erbringen muß.
3.Der Käufer (Garantienehmer) ist berechtigt, alle Rechte aus
der Garantie im eigenen Namen unmittelbar gegenüber der
German Assistance als Versicherer der Garantie geltend zu
machen. Im Hinblick darauf verpflichtet sich der Käufer
(Garantienehmer), stets vorrangig die German Assistance in
An­spruch zu nehmen.
4. Eine Leistungspflicht des Verkäufers (Garantie­gebers) ist gegeben, wenn eines der ga­rantie­­­geschützten und in § 2 abschließend aufgeführten Baugruppenteile innerhalb der Garantiezeit seine Funktionsfähigkeit unmittelbar und nicht
infolge eines Fehlers nicht garantiegeschützter Bauteile verliert und dadurch eine Reparatur erforderlich wird (Schaden).
§ 1bGarantiefähige Personenkraftwagen
1.Die Garantie kann nur für einen Personenkraftwagen mit
gültiger Betriebserlaubnis vereinbart werden,
a)der mit einer gültigen Werksgarantie ausgestattet ist
bzw. sich noch in der gesetzlichen Sachmängelhaftung
des Herstellers befindet.
b)
dessen garantiegeschützte Baugruppen und Bau­
gruppenteile keine erkennbaren Schäden auf­weisen,
c) der nicht an Wiederverkäufer veräußert wird,
d)der nicht zur gewerblichen Personen- oder Sach­beförderung, gewerbsmäßigen Ver­mie­tung, als Fahr­schulwagen oder in einem Firmenfuhrpark eingesetzt wird,
e)der nicht auf den Automobilhändler (außer Vorführ­wagen), seine Mitarbeiter oder dessen Familien­angehörige
zugelassen wird.
§ 2 Umfang der Garantie
1.Komfortgarantie
Garantiegeschützt sind die nachfolgend abschließend aufgeführten serienmäßigen Bau­gruppenteile des im Garantie­
nachweis näher bezeichneten Personenkraftwagens mit
gültiger Betriebserlaubnis.
Baugruppe:Baugruppenteile:
MotorZylinderblock, Kurbelgehäuse, Zy­­­lin­derkopf,
Zylinderkopf­dich­­tung, Rie­menscheibe in Verbindung mit der elek­­tronischen Zündanlage,
Lüf ­ter­­­kupp­­lung, Gehäuse von Kreis­­kol­­ben­
motoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden beweglichen Innen­
teile,
Steuerkette, Zahnriemen mit Spannrolle,
Öl­­­kühler, Ölwanne, Ölfiltergehäuse, Öldruckschalter, Schwung-/Antriebsscheibe mit
Zahnkranz;
Schalt- und Getriebegehäuse und alle beweglichen InnenAutomatik-
teile einschließlich Dreh­moment­wandler, Kuppgetriebe lungsglocke, Neh­mer-/Geberzylinder, Aufnah­
5
meplatte für Wand­ler mit Zahn­kranz, Führungsund Nadellager (in Verbindung mit einer
Getriebe­re­paratur), Zwischen­getriebe;
AbgasanlageLambda-Sonde (Hosenrohr mit Be­festigungsteilen in Verbindung mit Erneuerung der LambdaSon­de), NOX-Sensor;
Sicherheits-
system Steuergerät für Airbag und Gurtstraffer,
Airbagschleifring/Kontaktteil;
Kraftübertra-
Kardanwelle, Achsantriebswellen, Antriebsgegungswellen lenke, Rad­­lager, Rad­na­­ben, Achs­­wellenstümpfe,
Befe­stigungsteile der Antriebs­wellen, elektronische Differentialsperre (EDS), Antriebs­schlup­fzahlsensoren, elektronisches
regelung (Dreh­
Steuergerät, Hydrau­lik­ein­heit, EDS-Ventilblock,
Druckspei­cher und Ladepumpe);
Lenkung
mechanisches oder hydraulisches Lenkgetei­
len, elektrischer
triebe mit allen Innen­
Lenkhilfemotor, Lenkspindel, Lenk­zwi­schen­­
welle, Hy­­drau­lik­pumpe mit allen Innen­teilen;
BremsenHauptbremszylinder, Bremskraft­verstärker, Hydropneumatik, Va­ku­umpumpe, mechanisches
ABS und vom elektronischen ABS Steuergerät,
Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler;
KraftstoffanlageKraftstoffpumpe, Ein­spritz­pumpe, elektronische Ein­s pritz­a nlage (Einspritzventile/
Injektoren, Drosselklappeneinheit, AGR/EGRVentil, Temperatursensoren, elektronisches
Steuergerät, Luftmengen- und Luftmassenmesser, Drosselklappensensor, Leerlaufsteller/
-regelventil, Differenzdrucksensor, Nockenwellen-/Kurbelwellensensor, Magnet- und
Steuerventil der Einspritzpumpe, Ladedruckventil des Abgasturboladers), Ver­­­­gaser und
Abgasturbolader;
Elektrische Lichtmaschine mit Regler, elektronische ZündAnlage anlage, An­lasser, elek­­­­trische Lei­tungen der
elektronischen Ein­spritz­anlage, mechanischer
Verteiler mit Kondensator und Rotor, Zündspule,
Zündmodul, Vorglüh­an­­la­ge (Vorglührelais/
Vorglühsteuergerät) und Klimaanlage (Kom­­
pres­sor, Kon­densator, Lüfter und Ver­dam­pfer);
Kühlsystem
Wasserkühler (Motor), Heizungskühler,
Thermos­tat und Wasserpumpe (Motor);
Komfortelektronik
Scheibenwischermotor vorne und hinten,
Scheinwerferwischermotor, Heizungszusatzlüftermotor, Fensterhebermotor (ausgenommen Bruchschäden), Zentralverriegelung
(Schalter, Magnetspulen, Sperrmotoren), Heck-
6
2.
-System
Falls ausdrücklich zwischen Verkäufer (Ga­rantie­geber)
und Käufer (Garantienehmer) vereinbart, sind abweichend
von der vorstehenden Auf­zählung garantiegeschützt soweit sich aus diesen Be­dingungen nichts anderes ergibt
- alle serienmäßigen elektronischen und serienmäßigen
mechanischen Bauteile des im Garantienachweis bezeichneten Personen­kraftwagens mit folgenden Ausnahmen:
Ver­schleißteile und Bauteile, die regelmäßig oder nach
Herstellerempfehlung ausgewechselt werden müssen.
Wird bei Garantiebeginn der zuvor beschriebene, erweiterte Leistungsumfang nicht vereinbart, kann dies während der Laufzeit der Garantie nicht nachgeholt werden.
3.
Soweit ein Ersatz im Falle eines Schadens, der unter die
Garantie fällt, technisch unbedingt erforderlich ist, fallen
unter die Garantie auch Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gummiteile, Schläuche und Rohrleitungen (ohne Abgas-, Klimaanlage), Zündkerzen und
Glühkerzen.
§ 3 Ausschlüsse von der Garantie
1.Keine Leistung aufgrund der Garantie wird erbracht, ohne
Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, für Schäden
a)
durch Einwirkungen aller Art von außerhalb des
Fahrzeuges, wie
aa)
durch Unfälle (ein unmittelbar von außen her
plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes
Ereignis) und Gewalteinwirkungen jeder Art.
bb)durch Entwendung (insbesondere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub, Unterschlagung), durch
Einwirkung von Naturereignissen wie Sturm, Hagel,
Blitzschlag, Tieren, Erdbeben oder Überschwemmung sowie Einwirkung durch Wasser, Frost,
Verschmorung, Brand und Explosion.
cc)
durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg,
innere Unruhen, Vandalismus, Streik, Aussperrung,
schlagnahme oder sonstige hoheitliche Ein­
Be­
wirkungen oder durch Kernenergie.
dd) durch schädigende Computerprogramme.
b)
durch Verschulden des Garantienehmers bzw. des
Fahrers bei Schadeneintritt ins­besondere Mißachtung der
Betriebsanleitung, unsachgemäße, bös- oder mutwillige
Be­
handlung (Folgen können z.B. sein Überhitzungs-,
Ölmangelschäden). Weiterhin wird keine Leistung erbracht
bei Schäden durch Mißachtung der Wartungsvorschriften
des Fahrzeuges.
c)durch Serien-, Konstruktions- und Fertigungsfehler oder
für die ein Dritter als Hersteller (z.B. Fahr­zeugrückruf,
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Achsgetriebegehäuse (Front-, Heck- und
Achsgetriebe
Allradantrieb) einschließlich aller In­nenteile;
scheibenheizungselemente (ausgenommen
Bruchschäden), Schiebedachmotor, Steuergeräte (für Zündung, Motormanagement, Wegfahrsperre, Lenkung, Bordcomputer).
Serienfehler, Kulanzversprechen), Lieferant, Werk­
unternehmer haftet oder aus anderweitiger Garantie-,
Versicherungs- oder Kostenübernahmezusage einzutreten hat oder aus Verschulden des Garantienehmers nicht
eintritt.
d) die aus der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen oder die dadurch entstehen, daß das
Kraftfahrzeug höheren als den vom Fahrzeughersteller
festgesetzten, zulässigen Achs- oder Anhängelasten ausgesetzt wurde.
e)die durch Verwendung ungeeigneter oder vom Fahrzeughersteller nicht zugelassener Schmier- und Betriebsstoffe entstehen.
f)die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges (z.B. Tuning, insbesondere ChipTuning, Fahrwerkumbau) oder den Einbau von Fremdoder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch
den Fahrzeughersteller zugelassen sind oder nicht fachgerecht eingebaut worden sind.
g)durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache, es sei denn, daß der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht im Zusammenhang steht
oder daß die Sache zur Zeit des Schadens mit Zustimmung der German Assistance wenigstens behelfsmäßig
repariert war.
h)an Kraftfahrzeugen, die während des Garantieschutzes
auch nur zeitweilig zur gewerbsmäßigen Nutzung verwendet worden sind.
i)bei denen versucht wurde, über Tatsachen zu täuschen,
die für die Höhe oder die Ursache des Schadens bedeutsam sind.
2. Die Garantie umfaßt nicht:
a)
kaufvertragsrechtliche Ansprüche und Ansprüche aus
anderen rechtlichen Gründen.
§ 4 Beginn, Ende und Geltungsbereich der Garantie
1.Die Garantie beginnt nach Ablauf der Werksgarantie bzw.
der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers.
2.Bei Erfüllung sämtlicher Pflichten (siehe dazu insbesondere
den nachfolgenden Paragraphen) kann die Garantie verlängert werden. Eine Verpflichtung zur Garantieverlängerung
besteht nicht. Die Garantie endet spätestens 60 Monate
nach Ablauf der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers. Einer Kündigung bedarf es
nicht.
3.Die Garantie gilt für die Republik Österreich. Befindet sich
der Personenkraftwagen vorübergehend (im Einzelfall nicht
länger als 3 Monate) außerhalb dieses Gebietes, so gilt die
Garantie für ganz Europa (im geographischen Sinne).
§ 5 Pflichten des Käufers (Garantienehmers)
1. Der Käufer (Garantienehmer) hat
a)sich über die Betriebs- und Wartungsvorschriften des
Fahrzeugherstellers anhand der Betriebs- und Wartungsanleitung zu unterrichten und die aktuelle Wartungssituation des Fahrzeuges zu prüfen. Darüber
hinaus hat der Käufer (Garantienehmer) an dem garantiegeschützten Personenkraftwagen ab Garantiebeginn
die Wartungsarbeiten gemäß den Empfehlungen und
Vorschriften des Fahrzeugherstellers beim Verkäufer
(Garantiegeber) oder in Abstimmung mit diesem in einer durch den Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt
rechtzeitig durchführen zu lassen und sich hierüber eine
Bestätigung ausstellen zu lassen und diese im Schadenfall oder sonst auf Verlangen vorzulegen.
b)an dem Personenkraftwagen zur Verlängerung der Garantie die Sicht- und Sicherheitskontrolle (GIMS) gemäß
Arbeitsplan beim Verkäufer (Garantiegeber) durchführen
zu lassen, sich hierüber eine Bestätigung ausstellen zu
lassen und diese unverzüglich an die German Assistance
zu senden. Die Sicht- und Sicherheitskontrollen (GIMS)
sind exakt im letzten Monat der Werksgarantie bzw. der
gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers und im
12., 24., 36. und 48. Monat nach Ablauf der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des
Herstellers fällig.
c)am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen zu unterlassen und einen Defekt oder Austausch
des Kilometerzählers unverzüglich unter Angabe des
jeweiligen Kilometerstandes der German Assistance zu
melden.
b)Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren
Folgeschäden (z.B. Ab­schlepp­kosten, Über­nachtungskosten, Mietwagen­­kosten, Entschä­digung für entgangene
Nutzung z.B. bei verzögerter Ersatzteilbeschaffung oder
auswärtiger Reparatur, Folgeschäden an nicht garantiegeschützten Bau­teilen) soweit diese nicht ausdrücklich
gesondert abgesichert sind.
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c)Teile, die vom Fahrzeughersteller nicht zugelassen sind.
d)isolierte Prüf-, Meß- und Einstellarbeiten sowie Kosten für
Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten, Reinigungsarbeiten, Beschaffungs-, Entsorgungs-, Fracht-, Versandkosten und ähnliches.
e)Katalysatoren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wie z.B.
Kraftstoffe, Chemikalien, Öle, Fette, sonstige Schmiermittel, Filter und Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeiten, Halter, Be­festigungsteile,
Schrauben, Muttern, Schellen, Klemmen und dergleichen.
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b)einem Beauftragten der German Assistance jederzeit die
Untersuchung der beschädigten Sache zu gestatten. Auf
Verlangen sind diesem oder der German Assistance die
für die Feststellung des Schadens und der Schadenursache erforderlichen Teile kostenlos auszuhändigen und
die erforderlichen Auskünfte (z.B. Vorlage von Wartungsunterlagen, Schadenmeldebogen) schriftlich zu erteilen.
c)den Schaden nach Möglichkeit zu mindern und alle Weisungen der German Assistance zu befolgen.
d)die Reparaturrechnung innerhalb eines Monates seit
Rechnungsdatum der German Assistance einzureichen.
Diese muß die geleisteten Arbeiten, die Teilenummern,
die Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten einzeln und genau ausweisen.
§ 6 Folgen einer Pflichtverletzung
Verletzt der Käufer (Garantienehmer) eine der vorstehenden
Pflichten, so ist der Verkäufer (Garantiegeber) von seiner
Leistungspflicht aus der Garantie frei. Auch gegen die German
Assistance besteht in diesem Fall kein Anspruch.
§ 7 Umfang der Entschädigung, Selbstbehalt
1.
Der Verkäufer (Garantiegeber) übernimmt im Rahmen
dieser Bedingungen die technisch erforderlichen Kosten
der Reparatur einschließlich der Kosten für die Ersatzteile. Eine Auszahlung von veranschlagten Reparaturkosten ohne die tatsächliche Durchführung einer Reparatur
erfolgt nicht.
bis bis bis bis bis bis über 50.000 km 60.000 km 70.000 km 80.000 km 90.000 km 100.000 km 100.000 km – 100 %
– 90 %
– 80 %
– 70 %
– 60 %
– 50 %
– 40 %
4.Überschreiten die Reparaturkosten den Wert einer Austausch-/Gebrauchteinheit, wie sie bei einem solchen
Schaden üblicherweise eingebaut wird, so beschränkt
sich die Ersatzpflicht auf die Kosten dieser Austausch-/Gebrauchteinheit einschließlich der Aus- und Einbaukosten.
Überschreiten die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges, besteht kein Reparaturanspruch. Eine Reparatur
wird nur bei entsprechender Kostenbeteiligung des Käufers
(Garantienehmers) durchgeführt.
5.Eine zeitwertgerechte Reparatur bleibt jederzeit vorbehalten. Dies umfaßt den Einbau von technisch hochwertigen
Austausch- bzw. Identteilen und auch Gebrauchtteilen anstelle von neuen Originalteilen des Fahrzeugherstellers.
6.
Die Grenze der Entschädigung ist der Zeitwert des Fahrzeuges zur Zeit des Eintritts des Schadenfalles, höchstens jedoch für alle im Rahmen dieses Vertrages regulierten Schäden ein Gesamtbetrag bis 5.000,00 EURO
einschließlich Mehrwertsteuer (Regulierungsobergrenze)
pro Baugruppe.
7.
Der nach diesem Paragraphen ermittelte Regulierungs­
betrag wird bei jedem einzelnen Schadenfall (Defekt eines
Baugruppenteiles) um einen Selbstbehalt des Käufers (Garantienehmers) in Höhe von 100,00 EURO inklusive Mehrwertsteuer ge­kürzt, wenn der vor Abzug des Selbstbehaltes
ermittelte Re­gulierungsbetrag kleiner als die Regulierungsobergrenze ist.
§ 8 Anspruchsübergang und Verjährung
2.
Dem Käufer (Garantienehmer) werden Lohnkosten im
Rahmen dieser Garantie nach den Arbeitszeitwerten des
Herstellers für Aus- und Einbau erstattet. Diagnosekosten
werden gemäß dem handwerklich üblichen und erforderlichen Aufwand ersetzt. Maßgebend für den Ersatz der Materialkosten sind die unverbindlichen Preis-Empfehlungen
des Herstellers (UPE), außer bei Gebrauchtteilen.
1.Bei Veräußerung des Fahrzeuges während der Garantiedauer ist die Garantie auf den Erwerber übertragbar. Die
Veräußerung und Übertragung ist dem Verkäufer (Garantiegeber) und der German Assistance unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Wird diese Anzeige nicht unverzüglich gemacht, kann eine Garantieleistung für die Schäden abgelehnt werden, die später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintreten, zu dem die Übertragungsmeldung hätte
zugehen müssen. Bei Verkauf an einen gewerblichen Wiederverkäufer erlischt die Garantie sofort.
3.Materialkosten werden im Rahmen dieser Garantie ausgehend von der Betriebsleistung der betroffenen Baugruppe
zum Zeitpunkt der Reparaturdurchführung nach folgender
Staffel ersetzt:
2.Ansprüche des Käufers (Garantienehmers) aus einem Garantiefall verjähren innerhalb von sechs Monaten nach dem
Eintritt des Schadens, spätestens jedoch innerhalb von
sechs Monaten nach Ablauf der Garantie.
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218/2014/54321/ABGK
2.Nach Eintritt eines Schadens hat der Käufer (Garantienehmer)
a)der German Assistance den Schaden unverzüglich und
immer vor Beginn von Schadenprüfungs- oder Reparaturarbeiten telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Es
ist bei der German Assistance eine schriftliche Schadenfreigabe/Kostenübernahmebestätigung mit Schadenfreigabenummer anzufordern und deren Eintreffen vor
Beginn von Reparaturen abzuwarten.
§ 9 Schlußbestimmungen
Hat der Käufer (Garantienehmer) seine Anschrift geändert, die
Änderung aber nicht mitgeteilt, so genügt für eine Willenserklärung, die dem Käufer (Garantienehmer) gegen­über abzugeben
ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes nach der
letzten bekannten Anschrift. Die Erklärung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu welchem sie ohne die Anschriftenänderung
bei regelmäßiger Beförderung dem Käufer (Garantienehmer)
zugegangen sein würde.
218/2014/54321/ABGK
German Assistance Versicherung AG
Große Viehstraße 5-7 · D-48653 Coesfeld
Telefon: 0049 2541 802-0 · Fax: 0049 2541 802-111
www.german-assistance.com · [email protected]
Vorstand: Lothar Diehl, Karl Assing
Vorsitzen­der des Aufsichtsrates: Bernd Zens;
Registergericht: AG Coesfeld HR B 2128
9
ASSISTANCE - Schadenmeldung
Sofort nach Schadeneintritt und vor Beginn von Schadenprüfungs- oder Repara­
tur­
ar­bei­ten hat der Garantienehmer (Käufer) eine Schadenmeldung abzugeben an:
GERMAN ASSISTANCE VERSICHERUNG AG
Große Viehstr. 5-7, D-48653 Coesfeld, Telefon +49 2541 802-500, Telefax +49 2541 802-599
E-Mail: [email protected]
Telefon 03682 23127-22, Telefax 03682 23127-23
GA-Garantiebriefnr.
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Name und Vorname des Käufers
Damit wir eine eventuelle Eintrittspflicht unserer Gesellschaft prüfen und Ihnen bei der
Gesamtabwicklung behilflich sein können, benötigen wir dringend nachfolgende Angaben. Eine
abschließende Stellungnahme und ggf. Abrechnung des Schadens ist erst nach Zugang der
vollständig ausgefüllten Schadenmeldung möglich!
1.Vertragsinhaber
a) Sind Sie auch Halter des Fahrzeuges? Ja ❑
Nein
❑
b) Welche Versicherung haben Sie für Ihr Auto ergänzend abgeschlossen?
❑,
Garantie-Versicherung❑,
Kaskoversicherung
Schutzbriefversicherung
___________________
❑,
❑.
2.Fahrzeugdaten
a) Wann war das Fahrzeug zum letzten Mal in einer Werkstatt?
Vor ___ Wochen / Vor ___ Monaten
b) Anlaß des letzten Werkstattaufenthaltes:
❑Reparatur
❑
Unfallschaden
❑
Sonstiges ❑
Inspektion
Umbauten/Nachrüstung ❑
3.Schadenbeschreibung
a) Wann haben Sie den Schaden zum ersten Mal bemerkt?
Datum ___.___.___ / Kilometerstand: __________________
b) Wer war zu diesem Zeitpunkt der/die Fahrer(in) des Fahrzeuges?
______________________________________________________________________________
c) Was ist Ihnen oder dem/der Fahrer(in) aufgefallen?
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
10
218/2014/54321/ABGK
______________________________________________________________________________
d) In welcher Situation ist Ihnen der Schaden aufgefallen?
(z.B.: während der Fahrt, bei Tempo ..., innerhalb einer Ortschaft, auf der Landstraße / der
Autobahn, beim Schalten, Bremsen, Rückwärtsfahren, Kuppeln, Anlassen)
_______________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________
e) Werkstatt-Überführung des Fahrzeuges mit eigener Kraft
Wann war das? ___.___.___
❑
eingeschleppt
❑
Bei km-Stand ______________________
4.Reparatur
a) Hat die Werkstatt Sie bereits über den Umfang der Reparatur unterrichten können?
Ja ❑
Nein ❑
Voraussichtlicher Defekt an folgenden Teilen (soweit bekannt): _______________________
_______________________________________________________________________________
Materialkosten: ______________ Lohnkosten: ______________
inkl. MwSt.
b) Haben Sie bereits Reparaturkosten zu diesem Schadenfall gezahlt?
Ja
❑ / ohne MwSt. ❑ (soweit bekannt)
❑
Nein
❑
/ bei Ja: __________ EURO
c)Wer ist in der Werkstatt Ihre Kontaktperson? ____________________________________
_______________________________________________________________________________
Telefon: ___________________________ Telefax: ______________________________
d) Waren Sie mit Ihrem Fahrzeug von Anfang an zufrieden?
Ja
❑
Nein
❑,
weil: ______________________________________________________
_______________________________________________________________________________
5. Schadenregulierung
a) Ich bitte um Erstattung der Reparaturkosten:
an mich direkt
❑,
❑.
Ja ❑ / Nein ❑
an die reparierende Werkstatt
b) Ich bin zum Vorsteuerabzug berechtigt:
6. Belehrung über Wahrheits- und Auskunftspflichten
218/2014/54321/ABGK
Mir ist bewußt, daß ich verpflichtet bin, alle für die Beurteilung des Schadenfalles notwendigen
Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten und darüber hinaus alle Angaben
zu machen, die für die Beurteilung von Bedeutung sein könnten. Insbesondere versichere
ich, daß für den gemeldeten Schaden keinerlei Leistungen von Dritten erbracht wurden oder
werden. Mir ist bekannt, daß unrichtige oder unvollständige Angaben meinerseits zum vollständigen Verlust des Leistungsanspruchs und unter Umständen sogar zu strafrechtlichen
Konsequenzen führen können, auch wenn der Vertragspartner durch diese unrichtigen
Angaben keinen Nachteil erleidet.
Ort, Datum
Unterschrift Vertragsinhaber
11
Sicht- und Sicherheitskontrolle (GIMS)
Sicht- und Sicherheitskontrolle zur Garantie-Verlängerung im letzten Monat
der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers
Serviceintervalle seit Auslieferung eingehalten:
❑ JA ❑ NEIN
Über das Ergebnis der Sicht- und Sicherheitskontrolle informiert Sie unser Servicemitarbeiter!
❑ Motor (Dichtheitsprüfung)
❑ Kraftstoffanlage (Dichtheitsprüfung)
❑K
ühlsystem (Dichtheitsprüfung)
❑ Getriebe (Dichtheitsprüfung)
❑ Differential (Dichtheitsprüfung)
❑ Luftfilter auf Verschmutzung und Ölablagerungen geprüft.
❑
Wechselintervall des Zahnriemens kontrolliert.
❑ Spannung und Zustand aller Keilriemen geprüft.
❑ Niveaustand in den Batteriezellen geprüft.
❑ Funktionsprüfung der Kupplung und der Bremse: Füllstand­kontrolle des Bremsflüssig­
keits­vorrats­behälters vorgenommen.
❑ Auspuffanlage geprüft: Zustand, Verlegung, Auf­hängung und
Dichtigkeit.
❑ Stoßdämpfer auf Undichtigkeit geprüft.
❑ Unterbodenschutz geprüft.
❑ Bereifung und Scheibenräder geprüft. Zustand und Laufbild:
LV
, RV
, LH
, RH
.
❑ Beleuchtung Funktionsprüfung durchgeführt.
❑ S cheibenwisch-Wascher geprüft: Wischerblätter, Waschan­lage (Frontscheibe ggf.
Scheinwerfer), Vorratsbehälter, Spritzdüseneinstellung (Front­scheibe ggf. Scheinwerfer).
❑ "Pickerl" (§ 57a Kraftfahrzeuggesetz) auf Fällig­keitstermin geprüft.
12
218/2014/54321/ABGK
❑ Warneinrichtungen Funktionsprüfung durchgeführt.
Sicht- und Sicherheitskontrolle (GIMS)
Sicht- und Sicherheitskontrolle zur Garantie-Verlängerung im 12. Monat nach Ablauf
der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers
Serviceintervalle seit Auslieferung eingehalten:
❑ JA ❑ NEIN
Über das Ergebnis der Sicht- und Sicherheitskontrolle informiert Sie unser Servicemitarbeiter!
❑ Motor (Dichtheitsprüfung)
❑ Kraftstoffanlage (Dichtheitsprüfung)
❑K
ühlsystem (Dichtheitsprüfung)
❑ Getriebe (Dichtheitsprüfung)
❑ Differential (Dichtheitsprüfung)
❑ Luftfilter auf Verschmutzung und Ölablagerungen geprüft.
❑
Wechselintervall des Zahnriemens kontrolliert.
❑ Spannung und Zustand aller Keilriemen geprüft.
❑ Niveaustand in den Batteriezellen geprüft.
❑ Funktionsprüfung der Kupplung und der Bremse: Füllstand­kontrolle des Bremsflüssig­
keits­vorrats­behälters vorgenommen.
❑ Auspuffanlage geprüft: Zustand, Verlegung, Auf­hängung und
Dichtigkeit.
❑ Stoßdämpfer auf Undichtigkeit geprüft.
❑ Unterbodenschutz geprüft.
❑ Bereifung und Scheibenräder geprüft. Zustand und Laufbild:
LV
, RV
, LH
, RH
.
❑ Beleuchtung Funktionsprüfung durchgeführt.
218/2014/54321/ABGK
❑ Warneinrichtungen Funktionsprüfung durchgeführt.
❑ S cheibenwisch-Wascher geprüft: Wischerblätter, Waschan­lage (Frontscheibe ggf.
Scheinwerfer), Vorratsbehälter, Spritzdüseneinstellung (Front­scheibe ggf. Scheinwerfer).
❑ "Pickerl" (§ 57a Kraftfahrzeuggesetz) auf Fällig­keitstermin geprüft.
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Sicht- und Sicherheitskontrolle (GIMS)
Sicht- und Sicherheitskontrolle zur Garantie-Verlängerung im 24. Monat nach Ablauf
der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers
Serviceintervalle seit Auslieferung eingehalten:
❑ JA ❑ NEIN
Über das Ergebnis der Sicht- und Sicherheitskontrolle informiert Sie unser Servicemitarbeiter!
❑ Motor (Dichtheitsprüfung)
❑ Kraftstoffanlage (Dichtheitsprüfung)
❑K
ühlsystem (Dichtheitsprüfung)
❑ Getriebe (Dichtheitsprüfung)
❑ Differential (Dichtheitsprüfung)
❑ Luftfilter auf Verschmutzung und Ölablagerungen geprüft.
❑
Wechselintervall des Zahnriemens kontrolliert.
❑ Spannung und Zustand aller Keilriemen geprüft.
❑ Niveaustand in den Batteriezellen geprüft.
❑ Funktionsprüfung der Kupplung und der Bremse: Füllstand­kontrolle des Bremsflüssig­
keits­vorrats­behälters vorgenommen.
❑ Auspuffanlage geprüft: Zustand, Verlegung, Auf­hängung und
Dichtigkeit.
❑ Stoßdämpfer auf Undichtigkeit geprüft.
❑ Unterbodenschutz geprüft.
❑ Bereifung und Scheibenräder geprüft. Zustand und Laufbild:
LV
, RV
, LH
, RH
.
❑ Beleuchtung Funktionsprüfung durchgeführt.
❑ S cheibenwisch-Wascher geprüft: Wischerblätter, Waschan­lage (Frontscheibe ggf.
Scheinwerfer), Vorratsbehälter, Spritzdüseneinstellung (Front­scheibe ggf. Scheinwerfer).
❑ "Pickerl" (§ 57a Kraftfahrzeuggesetz) auf Fällig­keitstermin geprüft.
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218/2014/54321/ABGK
❑ Warneinrichtungen Funktionsprüfung durchgeführt.
Sicht- und Sicherheitskontrolle (GIMS)
Sicht- und Sicherheitskontrolle zur Garantie-Verlängerung im 36. Monat nach Ablauf
der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers
Serviceintervalle seit Auslieferung eingehalten:
❑ JA ❑ NEIN
Über das Ergebnis der Sicht- und Sicherheitskontrolle informiert Sie unser Servicemitarbeiter!
❑ Motor (Dichtheitsprüfung)
❑ Kraftstoffanlage (Dichtheitsprüfung)
❑K
ühlsystem (Dichtheitsprüfung)
❑ Getriebe (Dichtheitsprüfung)
❑ Differential (Dichtheitsprüfung)
❑ Luftfilter auf Verschmutzung und Ölablagerungen geprüft.
❑
Wechselintervall des Zahnriemens kontrolliert.
❑ Spannung und Zustand aller Keilriemen geprüft.
❑ Niveaustand in den Batteriezellen geprüft.
❑ Funktionsprüfung der Kupplung und der Bremse: Füllstand­kontrolle des Bremsflüssig­
keits­vorrats­behälters vorgenommen.
❑ Auspuffanlage geprüft: Zustand, Verlegung, Auf­hängung und
Dichtigkeit.
❑ Stoßdämpfer auf Undichtigkeit geprüft.
❑ Unterbodenschutz geprüft.
❑ Bereifung und Scheibenräder geprüft. Zustand und Laufbild:
LV
, RV
, LH
, RH
.
❑ Beleuchtung Funktionsprüfung durchgeführt.
218/2014/54321/ABGK
❑ Warneinrichtungen Funktionsprüfung durchgeführt.
❑ S cheibenwisch-Wascher geprüft: Wischerblätter, Waschan­lage (Frontscheibe ggf.
Scheinwerfer), Vorratsbehälter, Spritzdüseneinstellung (Front­scheibe ggf. Scheinwerfer).
❑ "Pickerl" (§ 57a Kraftfahrzeuggesetz) auf Fällig­keitstermin geprüft.
15
Sicht- und Sicherheitskontrolle (GIMS)
Sicht- und Sicherheitskontrolle zur Garantie-Verlängerung im 48. Monat nach Ablauf
der Werksgarantie bzw. der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers
Serviceintervalle seit Auslieferung eingehalten:
❑ JA ❑ NEIN
Über das Ergebnis der Sicht- und Sicherheitskontrolle informiert Sie unser Servicemitarbeiter!
❑ Motor (Dichtheitsprüfung)
❑ Kraftstoffanlage (Dichtheitsprüfung)
❑K
ühlsystem (Dichtheitsprüfung)
❑ Getriebe (Dichtheitsprüfung)
❑ Differential (Dichtheitsprüfung)
❑ Luftfilter auf Verschmutzung und Ölablagerungen geprüft.
❑
Wechselintervall des Zahnriemens kontrolliert.
❑ Spannung und Zustand aller Keilriemen geprüft.
❑ Niveaustand in den Batteriezellen geprüft.
❑ Funktionsprüfung der Kupplung und der Bremse: Füllstand­kontrolle des Bremsflüssig­
keits­vorrats­behälters vorgenommen.
❑ Auspuffanlage geprüft: Zustand, Verlegung, Auf­hängung und
Dichtigkeit.
❑ Stoßdämpfer auf Undichtigkeit geprüft.
❑ Unterbodenschutz geprüft.
❑ Bereifung und Scheibenräder geprüft. Zustand und Laufbild:
LV
, RV
, LH
, RH
.
❑ Beleuchtung Funktionsprüfung durchgeführt.
❑ S cheibenwisch-Wascher geprüft: Wischerblätter, Waschan­lage (Frontscheibe ggf.
Scheinwerfer), Vorratsbehälter, Spritzdüseneinstellung (Front­scheibe ggf. Scheinwerfer).
❑ "Pickerl" (§ 57a Kraftfahrzeuggesetz) auf Fällig­keitstermin geprüft.
16
218/2014/54321/ABGK
❑ Warneinrichtungen Funktionsprüfung durchgeführt.
GAV Bedingungen
Garantie
Bis-zu-5-Jahre GAV-GarantieBis-zu-5-Jahre
für Neuwagen gem.
dieses Garantiebriefes
für Neuwagen
gemäߧdes
- 1b der
Bis-zu-5-Jahre
GAV-Garantie
für Neuwagen
gem.
Bedingungen
Austria
Assistance
Garantiebriefes
durch 5 Sichtund Sicherheitskontrollen
(GIMS)
gemäß
5Be
Nr.
Garantiebedingungen
dingungen dieses Austria
durch 5 Sicht- und Sicherheitskontrollen
(GIMS®) gemäß § 5 Nr. 1b der Garantiebedingungen
Assistance Garantiebriefes.
Sicht- und
DasSicherheitskontrollen
heißt bis zu 5 Jahre (GIMS) ®
Sicht- undSchutz
Sicherheitskontrollen
vor hohen Reparatur- (GIMS )
kosten durch eine umfangreiche
Garantie
-Ver
im letzten Monat der
Werksgarantie
bzw.
dersicherung
gesetzlichen
fürdesdie
wichtigsten FahrzeugSachmängelhaftung
Herstellers
baugruppen.
Fälligkeit
Ausführung
Einsatzzentrale 01 5333300
von
Datum
1.
km-Stand
Sicht- und Sicherheitskontrollen (GIMS®)
bis
Hdl.-Stempel u. Unterschrift
im 12. Monat nach Ablauf der Werksgarantie bzw. der
gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers
im 24. Monat nach Ablauf der Werksgarantie bzw. der
gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers
Fälligkeit
Ausführung
Fälligkeit
Ausführung
von
Datum
von
Datum
km-Stand
2.
km-Stand
®
Sicht- und Sicherheitskontrollen (GIMS )
bis
Hdl.-Stempel u. Unterschrift
3.
Sicht- und Sicherheitskontrollen (GIMS®)
bis
Hdl.-Stempel u. Unterschrift
im 36. Monat nach Ablauf der Werksgarantie bzw. der
gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers
im 48. Monat nach Ablauf der Werksgarantie bzw. der
gesetzlichen Sachmängelhaftung des Herstellers
Fälligkeit
Ausführung
Fälligkeit
Ausführung
von
Datum
von
Datum
km-Stand
bis
4.
Sicht- und Sicherheitskontrollen (GIMS®)
Hdl.-Stempel u. Unterschrift
km-Stand
bis
5.
Sicht- und Sicherheitskontrollen (GIMS®)
Hdl.-Stempel u. Unterschrift
Komfortgarantie
Bis-zu-5-Jahre GAV-Garantie nach Ablauf der Werksgarantie bzw.
gesetzlichen Sachmängelhaftung des Verkäufers für Neuwagen
gemäß Bedingungen dieses Garantiebriefes.
Die
Erweiterbar
auf:neue -System
Sicherheitsdimension
für Neuwagen
Durch Ihren ausdrücklichen Wunsch wählen Sie ein erweitertes
Garantiesystem - gemäß Bedingungen dieses Garantiebriefes.
Bis-zu-5-Jahre GAV Garantie
für Neuwagen gemäß Bedingungen dieses Austria
Assistance Garantiebriefes.
Das heißt bis zu 5 Jahre
Schutz vor hohen Reparaturkosten durch eine umfangreiche Garantie-Versicherung
für die wichtigsten Fahrzeugbaugruppen.
Einsatzzentrale 01 5333300

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