satzung „forum -‐ glaube theologie leben“. studierendenarbeit an

Transcrição

satzung „forum -‐ glaube theologie leben“. studierendenarbeit an
SATZUNG „FORUM -­‐ GLAUBE THEOLOGIE LEBEN“. STUDIERENDENARBEIT AN DER THEOLOGISCHEN FAKULTÄT LEIPZIG §1 Das „Forum -­‐ Glaube Theologie Leben“ versteht sich als Studierendenarbeit an der Theologi-­‐
schen Fakultät der Universität Leipzig. §2 Sie wird getragen von der Studierendenschaft, dem Mittelbau und dem Professorium der Theo-­‐
logischen Fakultät. §3 Die Gremien des „Forums -­‐ Glaube Theologie Leben" sind der Leitungskreis und das Plenum. §4 Der Leitungskreis 1. Der Leitungskreis setzt sich zusammen aus vier Delegierten der Studierendenschaft, zwei Dele-­‐
gierten des Mittelbaus, zwei Delegierten des Professoriums und einem/einer Beauftragten der Sächsischen Landeskirche zur Wahrnehmung pastoraler Dienste unter den Studierenden der Theologischen Fakultät Leipzig. 2. Die drei unter §2 genannten Gruppen entsenden für mindestens zwei Semester Delegierte in das Leitungsgremium. 3. Der Leitungskreis trifft sich mindestens zweimal pro Semester. 4. Die organisatorische Leitung hat der/die, vom Leitungskreis, Beauftragte und dessen/deren Stellvertreter/Stellvertreterin. 5. Das Leitungsgremium kann Ausschüsse zur Unterstützung ihrer Arbeit einsetzen und Initiativen legitimieren. 6. Der Leitungskreis kann das Plenum durch öffentliche Bekanntmachung einberufen. Er ist für die Organisation und Durchführung verantwortlich und berichtet in diesem Rahmen über seine Arbeit. §5 Das Plenum 1. Alle Angehörigen der Fakultät sind zur Plenumssitzung eingeladen und besitzen gleiches Rede-­‐ und Abstimmungsrecht. 2. Das Plenum berät über Inhalte und Themen, die im „Forum -­‐ Glaube Theologie Leben“ bear-­‐
beitet werden und gibt dem Leitungsgremium grundsätzliche Orientierung für seine Arbeit. §6 Für die Verwaltung der Finanzen ist der Leitungskreis zuständig, der dafür einen Beauftrag-­‐
ten/eine Beauftragte einsetzen kann. §7 Das ist das Logo des „Forum -­‐ Glaube Theologie Leben“, dessen Verwendung und die Verwen-­‐
dung aller Varianten einer Genehmigung bedürfen: §8 Die Satzung kann durch den Leitungskreis verändert werden. Leipzig, den 1. Oktober 2012 

Documentos relacionados