sicherheitsdatenblatt

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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006
Erstellungsdatum: 30. Jan. 02
Druckdatum: 29. Mrz. 10
Handelsname: Molybdän
Rev-nr.: 3
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Änderungsdatum: 11.03.2010
01. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung
Handelsname:
Verwendung des Stoffes / der Zubereitung:
Hersteller:
Straße / Postfach:
Nat.-Kennz. / PLZ / Ort:
Kontaktstelle für technische Information:
Telefon / Telefax / E-mail:
Molybdän
Bindermetall für Diamantwerkzeuge
Dr. Fritsch GmbH + Co.KG
Dieselstraße 8
D - 70736 Fellbach
Labor (Telefon: +49 (0) 711 / 51832-186)
Tel.: +49 (0) 711 / 51832-0
Fax: +49 (0) 711 / 51832-10
E-mail: [email protected]
Notfallauskunft:
02. Mögliche Gefahren
Bezeichnung der Gefahr:
entfällt
Einstufung: .
/ .
Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
entfällt
03. Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen
Chemische Charakterisierung:
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Bestandteil:
Gewichtsanteil: EINECS-Nr:
CAS-Nr.
GefahrenEinstufung
R-Sätze:
symbol:
Mo
100
7439-98-7
--
.
A .
E
.
A .
E
.
A .
E
.
A .
E
EG-Grenzwerte
--
Stoffe mit vorgeschriebenen EG-Grenzwerte
Der Vollständige Wortlaut der R-Sätze siehe in Abschnitt 16.
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04. Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Nach Einatmen:
Nach Hautkontakt:
Mit Wasser und Seife abwaschen.
Nach Augenkontakt:
15 Minuten mit gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen, augenärztliche Nachkontrolle.
Nach Verschlucken:
Erbrechen auslösen und Arzt konsultieren.
Hinweise für den Arzt:
05. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel:
Trockener Sand, Metallbrandpulver
Aus Sicherheitsgründen ungeeignetes Löschmittel:
Wasser
Besondere Gefährdung durch das Produkt, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase:
Bei einem Brand kann Molybdänoxid freigesetzt werden
Besonder Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Bei Brandbekämpfung Atemschutz mit Umluftunabhängiger Luftzufuhr erforderlich.
Fortsetzung auf Seite -3-
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Handelsname:
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Molybdän
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05. Maßnahmen zur Brandbekämpfung:
Fortsetzung von Seite 2
Zusätzliche Angaben:
keine
06. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Zündquellen beseitigen. Staubentwicklung und -ablagerung vermeiden.
Umweltschutzmaßnahmen
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich
Verfahren zur Reinigung / Aufnahme
Mechanisch aufnehmen, Staubbildung vermeiden. In gekennzeichnete verschließbare Behälter füllen. TRGS 200/201 beachten.
Zusätzliche Hinweise:
07. Handhabung und Lagerung
Hinweise zum sicheren Umgang
Staubentwicklung und -ablagerung vermeiden. Ausreichende Lüftung, ggfs Absaugung bei Handhabung und Umfüllen des Produktes.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Zündquellen fernhalten.
Handhabung:
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
In dicht verschlossenen Behältern trocken lagern.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter :
keine
VCI-Lagerklasse:
11
VbF-Klasse
Zusammenlagerungshinweise / Unverträgliche Produkte:
Die Produkte der Lagerklasse 11 dürfen in einem Lagerabschnitt gelagert werden.
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08. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz und / oder biologische Grenzwerte
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) Deutschland
Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte der
Europäischen Union:
Spezifizierung: TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte ( D )
Spezifizierung: 2000/39/EG
Stoff:
Mo
Wert:
Kurzzeitwert (STEL):
/
Spitzenbegrenzung:
Langzeitwert (8 h):
Hinweis:
Hinweis:
Stoff:
.
Wert:
Kurzzeitwert (STEL):
/
Spitzenbegrenzung:
Langzeitwert (8 h):
Hinweis:
Hinweis:
Stoff:
.
Wert:
/
Kurzzeitwert (STEL):
Spitzenbegrenzung:
Langzeitwert (8 h):
Hinweis:
Hinweis:
Stoff:
.
Wert:
/
Kurzzeitwert (STEL):
Spitzenbegrenzug:
Langzeitwert (8 h):
Hinweis:
Hinweis:
Stoff:
.
Wert:
/
Kurzzeitwert (STEL):
Spitzenbegrenzung:
Langzeitwert (8 h):
Hinweis:
Hinweis:
Erklärungen zur Spalte Hinweis und Wert:
H = Größere Mengen des Stoffes werden durch die Haut aufgenommen.
Y = Stoffe, bei denen ein Risiko der Fruchtschädigung bei Einhalteung des AGW und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet werden braucht.
E = Einatembare Fraktion (Grenzen beziehen sich auf den Elementgehalt
Begrenzung und Überwachung der Exposition:
Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren, wie in Abschnitt 7 aufgeführt, haben Vorrang vor dem
Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen.
Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen: Siehe Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) "Gefährliche Arbeitsstoffe" (GA 13).
Persönliche Schutzausrüstung:
Persönliche Schutzausrüstung ist in ihrer Ausführung abhängig von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch
auszuwählen.
Augenschutz:
Schutzbrille
Körperschutz:
Fortsetzung auf Seite -5-
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08. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen
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Atemschutz:
Filtergerät mit Filtertyp P2, P3 (DIN EN 143)
Handschuhe:
Schutzhandschuhe
Angaben zur Arbeitshygiene:
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken, rauchen oder schnupfen. Vor Pausen und Arbeitsende Hände mit Wasser und Seife
waschen.Verschmutzte Arbeitskleidung öfters wechseln.
09. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Erscheinungsbild:
Farbe:
grau
Form / Aggregatzustand:
Pulver
Geruch:
geruchlos
9.2 Sicherheitsrelevante Daten:
Schmelzpunkt:
2622 °C
Siedepunkt:
Entzündlichkeit:
Produkt ist nicht entzündlich
obere Explosionsgrenze:
Grenzen nicht ermittelt
ca. 4800 °C
untere Explosionsgrenze:
Dichte:
10,2 g/cm³
Zündtemperatur:
nicht ermittelt
Brandfördernde Eigenschaften:
Schüttdichte:
1,1 - 2 g/cm³
Flammpunkt:
nicht anwendbar
nein
Weitere Angabe:
schwer löslich in Wasser
10. Stabilität und Reaktivität
Zu vermeidende Bedingungen:
Staubexplosionsfähig. Zündquellen fernhalten / entfernen.
Zu vermeidende Stoffe:
Wasserstoffentwicklung mit Salpetersäure/Flourwasserstoffsäure-Gemisch. Bildung von Stickoxiden möglich.
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
keine
Weitere Angaben :
keine
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11. Angaben zur Toxikologie
Akute Toxizität:
LD 50 oral, Ratte: > 2000 mg/kg
Spezifische Reizwirkung im Tierversuch:
Reiz- / Ätzwirkung:
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Sensibilisierende Wirkung // Wirkungen nach wiederholter oder länger andauernde Exposition:
Allgemeine
Bemerkung:
12. Angabe zur Ökologie
Ök
Ökotoxizität:
Ökotoxikologische Daten liegen nicht vor
Mobilität:
Persistenz und Abbaubarkeit:
Bioakkumulationspotential:
Ergebnis der Ermittlung der PBF-Eigenschaften:
Aufgrund der praktischen Unlöslichkeit in Wasser erfolgt Abtrennung bei jedem Filtrations- und Sedimentationsvorgang.
Andere schädliche Wirkungen:
13. Hinweise zur Entsorgung
Ungebrauchtes Material oder Restmengen:
Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle
Wenn möglich Wiederverwertung zuführen. Hersteller ansprechen
Abfallschlüssel (die aufgeführte(n) Abfallschlüssel-Nummer gilt als Empfehlung (2000/532/EG)):
Verunreinigte Verpackungen: Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entlehren. Nicht reinigungsfähige Verpackungen unter
Berücksichtigung der örtlichen und nationalen Vorschriften als Sondermüll entsorgen.
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14. Angaben zum Transport
Landtransport ADR / RID
Klassifizierung:
ADR Klasse:
--
Warntafel:
UN-Nummer:
.
Klassifizierungscode:
--
Bezeichnung des Gutes:
-Gefahrauslöser Land:
Verpackung:
Verpackungsgruppe:
--
Gefahrenzettel L
Begrenzte Menge:
--
Tunnelkategorie:
keine
Seeschifftransport IMDG / GGVSee
Klassifizierung:
IMDG-Code:
--
EMS:
UN-Nummer:
--
Marine Pollutant:
Bezeichnung des Gutes:
-Gefahrauslöser See:
Verpackung:
Verpackungsgruppe:
--
Gefahrenzettel:
--
Lufttransport ICAO-TI und IATA-DRG
Klassifizierung:
Klasse:
--
UN-Nummer:
--
Bezeichnung des Gutes:
-Gefahrauslöser Luft:
Verpackung:
Verpackungsgruppe:
--
Gefahrenzettel:
--
Sonstige Angaben
Kein Gefahgut im Sinne der Gefahrgutverordnung. Getrennt von Säuren, oxidierend wirkenden Stoffen, Nahrungs- und Genußmittel
halten.
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15. Rechtsvorschriften
Stoffsicherheitsbeurteilung
Sicherheitsbeurteilungen für Stoffe in die Zubereitung wurden nicht durchgeführt
Kennzeichnung nach EG-Richtlinie
Kennbuchstabe/n und Gefahrenbezeichnung/en des Produktes
Symbol:
Gefahrenbezeichnung:
.
Keine Kenzeichnungspflicht vorhanden
.
.
.
.
R - Sätze:
R' R'- R
R'
.
.
.
.
.
.
S - Sätze:
S'
S'
.
.
.
S'-
S'-
.
.
.
EU - Vorschriften
TRGS 900 "Luftgrenzwerte": 15 mg/m³ E
Nationale Vorschriften:
Wassergefährdungsklasse:
nicht wassergefährdend
Technische Anleitung Luft (TA-Luft):
Ziffer 3.1.2 Gesamtstaub
Störfallverordnung:
nicht gelistet in den Anhängen
(Fortsetzung auf Seite 9)
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Molybdän
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15. Rechtsvorschriften
3
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(Fortsetzung von Seite 8)
Verordnung brennbarer Flüssigkeit:
nicht anwendbar
Beschäftigungsbeschränkung:
keine
Sonstige Vorschriften:
Sonstige Vorschriften 2:
16. Sonstige Angaben
Mitgeltende EG-Richtlinien
Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Stoffrichtlinie (67/548/EWG), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/121/EG
REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (berichtigte Fassung vom 29.05.2007 ABI.L136)
Vom Hersteller empfohlenen Verwendungsbeschränkung
Nur für gewerbliche Anwednung - kein Publikumsprodukt.
R-Sätze auf die in Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen wird
.
R
.
R
.
R
.
.
R
.
R
Das Vorliegende Sicherheitsdatenblatt wurde geändert. Änderung erfolgten in den Kapiteln:
Textänderung (siehe Kapitel):
14
Ke
Kennzeichnung (siehe Kapitel):
Grund der Änderung:
Te
Einfügen der Tunnelkategorie
Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung des Datzenblattes verwendet wurden:
Sicherheitsdatenblätter der Hersteller
Datenblatt ausstellender Bereich
Labor: Dipl.-Ing. (FH) Christian Weiß (Telefon: +49 (0) 711 / 51832-186)
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand der Kenntnisse und Erfahrungen. Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt Produkte im
Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Die Angaben haben nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen.

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