Jobcenter der ARGEn müssen erhalten bleiben

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Jobcenter der ARGEn müssen erhalten bleiben
SPD Delmenhorst @ktuell:
Nr. 11
22. Februar 2010
Jobcenter der ARGEn müssen erhalten bleiben
Die SPD-Fraktion hatte den Leiter der ARGE Delmenhorst eingeladen, um über eine Neuorganisation zum SGB II zu referieren. Er berichtete über den Aufbau und die Arbeit der ARGE vor Ort,
das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und die damit in Zusammenhang stehenden Anforderungen, sowie den Stand der Verhandlungen.
Im Anschluss daran forderte die SPD die Verwaltung sowie die SPD-Landtags- und SPDBundestagsfraktion auf, dafür einzutreten, dass die Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose
in den Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften erhalten bleibt. Das ehemals damit verfolgte Ziel,
passgenaue Hilfen vor Ort für die betroffenen Menschen durch eine sich wechselseitig befruchtende Zusammenarbeit auf Augenhöhe von Arbeitsagenturen und Kommunen zu leisten, darf
nicht aufgegeben werden. Einschränkungen für flexible, vor Ort zu steuernde Arbeitsmarktprogramme darf es nicht geben. Auch fordern wir angesichts der erheblichen Steigerung der
Kosten der Unterkunft, die Struktur der Mitfinanzierung dieser Leistungen nach dem SGB II
durch die Kommunen rasch zu verändern, um das ursprüngliche Ziel der Entlastung der
Kommunen von Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit zu erreichen.
Die bisher gut funktionierende Kooperation in den Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften würde
durch eine Trennung der Zuständigkeiten von Agentur für Arbeit und Kommunen – abgesehen
von der Rückabwicklung einer der erfolgreichsten Arbeitsmarktreformen – erheblichen bürokratischen Aufwand erzeugen und hohe Kosten verursachen. Das Modell der ARGEn hat sich
bewährt. Sie funktionieren und sind erfolgreich. Getrennte Aufgabenwahrnehmung wird zu
deutlichen Verschlechterungen für alle Beteiligten führen. Es bedeutet nämlich umfängliche
Umstrukturierungen für das Personal, Installation neuer EDV und insbesondere deutlich mehr
Aufwand für die betroffenen Langzeitarbeitslosen, um SGB II Leistungen rasch und verlässlich zu
erhalten. Wir sind der Auffassung, dass die Vermittlung in Arbeit und Unterstützung für
Langzeitarbeitslose weiterhin aus einer Hand möglich sein muss. Das funktioniert in den
Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften ebenso gut wie in den Optionskommunen. Daher sollte
der Kompromiss der verfassungsrechtlichen Absicherung des Modells der Arbeitsgemeinschaft
und des Optionsmodells weiter verfolgt werden.
Angesichts der steigenden Zahl der Langzeitarbeitslosen werden auch die Kosten der Unterkunft, die überwiegend von den Kommunen zu finanzieren sind, noch weiter ansteigen. Diese
Kostensteigerungen überfordern die Kommunen und führen dazu, dass die ursprünglich vorgesehene Entlastung der Kommunen nicht erreicht wird. Daher muss die derzeitige Ermittlung der
quotalen Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten umgestellt werden. Die den
Kommunen tatsächlich entstehenden Kosten müssen zum Maßstab der Berechnung der
Bundesbeteiligung werden.
Inge Böttcher
SPD-Fraktion Delmenhorst

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