Betriebliches Eingliederungsmanagement am Landesschulamt
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Betriebliches Eingliederungsmanagement am Landesschulamt
Betriebliches Eingliederungsmanagement am Landesschulamt Sachsen-Anhalt (Hauptsitz Halle/ Saale) „ Die Mühen der Gebirge liegen hinter uns, vor uns legen die Mühen der Ebene.“ B. Brecht Vom Gesetz zur Dienstvereinbarung • 2004: Verabschiedung des Gesetzes • SGB IX § 84 (2) • Vorbereitungsphase: Erarbeiten und verabschieden einer Dienstvereinbarung • Zusammenarbeit zwischen Kultusministerium, Schulamt und interessenvertretung Der schwere Anfang • 2009 Ausschreibung der Stelle der Fallmanagerin für das BEM – der schwere Anfang • Learning by doing • Wichtige Fortbildungen • Verbündete finden, Netzwerke schaffen • Erarbeitung des Konzeptes Informationen versus Ängste und Vorbehalte • Vorstellen des Konzeptes im Schulamt • Information der Schulleiter auf Schulleiterdienstberatungen • Schulung der Schulpersonalräte • Schulungsveranstaltungen für ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte Das Klientel - vielschichtig • Lehrerinnen und Lehrer (Angestellte und Beamte) • Schulleiterinnen und Schulleiter • Stellvertreter und Koordinatoren • Pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Betreuungskräfte • Verwaltungspersonal • Technische Kräfte Entwicklung der Fallzahlen • 2010: • 2011: • 2012: • 2013: • 2014: 159 Erstgespräche 195 Erstgespräche 153 Erstgespräche 131 Erstgespräche 154 Erstgespräche Mögliche Maßnahmen • Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) • Abordnung / Versetzung an eine andere Schule • Rücknahme eine Abordnung / Versetzung • Empfehlung zur Stundenplangestaltung • Befristete Freistellung von Aufsichten • Fahrstuhlbenutzung, Parkplatzbereitstellung • Technische Ausstattung: ergonomischer Stuhl, Whiteboard, Arbeitsassistenz Wer soll das bezahlen …? • Arbeitgeber: Land Sachsen-Anhalt (verantwortlich für die Finanzierung des Personals) • Schulträger: - Landesschulen Land Sachsen-Anhalt - Grundschulen Kommunen - Sekundarschulen - Förderschulen Landkreise, - Gymnasien kreisfreie Städte (zuständig für die Finanzierung der Ausstattung) Wer soll das bezahlen …? • Beispiel: Ergonomischer Stuhl • Argumentation des Arbeitgebers: zuständig ist der Schulträger, da es sich um Schulausstattung handelt, kein Finanztitel für derartige Sachkosten im Haushalt • Argumentation der Schulträger: Stuhl gehört zum Arbeitsschutz, Kosten für den Arbeitsschutz trägt der Arbeitgeber Teufelskreis?