Berufskraftfahrer unterwegs 2012

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Berufskraftfahrer unterwegs 2012
Berufskraftfahrer unterwegs 2012
Ob Fahrverbote, Lenk- und Ruhezeiten oder aktuelle
Bußgeldregelungen: Das Bordbuch „Berufskraftfahrer
unterwegs 2012“ enthält alle wichtigen Informationen
für Fahrer im Personen- und Güterkraftverkehr. Von
Autobahn­baustellen über Notrufnummern bis zur nötigen
Winterausrüstung bei europaweiten Fahrten, mit diesem
Taschenbuch sind Fahrer auf der sicheren Seite. Inklusive
abtrennbarem Nachweis-Formular zur Gültigkeit des Führerscheins nach § 31 (2) StVZO.
Berufskraftfahrer unterwegs 2012
Führerschein eingesehen
Vorlage
Die Vorlage einer amtlichen Fahrerlaubnis* erfolgte am:
Datum
(Unterschrift des Fuhrparkleiters)
* Die Überprüfung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder nach BKrFQG ist, soweit vorgeschrieben, besonders zu kennzeichnen.
Führerschein eingesehen
Die Überprüfung der Fahrerlaubnis* erfolgte am:
Datum
* Die Überprüfung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder nach BKrFQG ist, soweit vorgeschrieben, besonders zu kennzeichnen.
Überprüfung
Bordbuch
Bestell-Nr. 26032
ISBN 978-3-574-26032-2
www.heinrich-vogel-shop.de
Berufskraftfahrer
unterwegs 2012
Jahrbuch für Fahrer
im Güter- und Personenverkehr
Vorwort
Liebe Leserin, lieber Leser,
der neue Berufskraftfahrer unterwegs 2012 hat einige Veränderungen an
Bord! Neben einem neuen Innenlayout haben wir mehr Farbe ins Spiel
gebracht, um Ihnen die Orientierung leichter zu machen: Das fünffarbige
Sichtregister sorgt für schnelles Auffinden der benötigten Informationen.
Luftige Gestaltung, leichter lesbare Schriften und mehr Platz für Eintragungen vereinfachen den Fahrer-Alltag zusätzlich.
Ebenfalls neu sind die erweiterten Inhalte: › Nützliches für unterwegs
etwa gibt Ihnen jetzt einen direkten Überblick zu den Service-Leistungen
des nächsten Autohofs. Umfangreiche › Länderinformationen finden Sie
jetzt auch zu Mazedonien, Russland, der Türkei, der Ukraine und Weißrussland; im Kapitel › Recht erfahren Sie wie gewohnt alles zum Thema Lenkund Ruhezeiten, aber auch zum neuen Vorgehen bei Knöllchen aus dem
EU-Ausland und zur Rechtshilfe unterwegs. Unter › Rund um Kfz und
Ladung wurden die Kapitel Gefahrgut, Maut in Europa und Winterausrüstung inhaltlich ebenso ausgebaut wie unsere Übersicht zu den Fernfahrerstammtischen. Und im Kapitel › Service erklären wir Ihnen, wie die
ärztliche Hilfe von DocStop funktioniert, die wir als Verlag auch finanziell
unterstützen. Dazu natürlich wie immer viele weitere Infos, die Sie unterwegs sonst noch brauchen.
Fehlt etwas? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail:
[email protected].
Oder werden Sie Fan von Berufskraftfahrer unterwegs auf Facebook und
posten Sie direkt – wir freuen uns!
Ihr Verlag Heinrich Vogel
Bitte beachten Sie, dass bis Redaktionsschluss 31. 07. 2011 alle aktuellen ­Zahlen berücksichtigt wurden. Eventuell später eingetretene Änderungen konnten nicht mehr aufgenommen werden.
1993 Verlag Heinrich Vogel in der Springer Fachmedien München GmbH,
©
Aschauer Straße 30, 81549 München
Die Springer Fachmedien München GmbH ist Teil der Fachverlagsgruppe
Springer Science+Business Media.
Stand Juli 2011 • 19. Auflage
Umschlaggestaltung: Bloom Project
Lektorat: Ulrike Hurst, Ulf Sundermann
Herstellung: Markus Tröger
Layout: Satz + Layout Peter Fruth GmbH, München
Satz: satz-studio gmbh, Asbach-Bäumenheim
Druck: Schätzl Druck & Medien e.K., Am Stillflecken 4, 86609 Donauwörth
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung
außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages
unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmung und die Einspeicherung in elektronischen Systemen.
Das Werk ist mit größter Sorgfalt erarbeitet worden. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit
der einzelnen Angaben kann jedoch nicht übernommen werden.
Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form (z.B. Fahrer) verwendet. Alle
personenbezogenen Aussagen gelten jedoch stets für Männer und Frauen gleichermaßen.
ISBN: 978-3-574-26032-2
2
1
Nützliches
für
unterwegs
2
Länderinformationen
3
Recht
4
Rund um
Kfz
und Ladung
5
Service
Seite
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Hinweise zur Benutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Kalendarium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
1.1 Notrufnummern in der BRD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
1.2 Internationale Vorwahlnummern . . . . . . . . . . . . . . 36
1.3 Pannendienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
1.4 Geldbeutel/Handy weg – was tun? . . . . . . . . . . . . . 38
1.5 Autobahnbaustellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
1.6 Deutsche Radiosender in Europa . . . . . . . . . . . . . . 48
1.7 Autohöfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
1.8 Wortlos-Wörterbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
2.1 Republik Belarus/
Weißrussland. . . . 58
2.2 Belgien . . . . . . . . . 60
2.3 Bosnien
Herzegowina . . . . 62
2.4 Bulgarien . . . . . . . 64
2.5 Dänemark . . . . . . . 66
2.6 Deutschland . . . . 68
2.7 Estland . . . . . . . . . 70
2.8 Finnland . . . . . . . . 72
2.9 Frankreich. . . . . . . 74
2.10Griechenland. . . . 76
2.11Großbritannien
und Nordirland. . 78
2.12Irland. . . . . . . . . . . 80
2.13Italien . . . . . . . . . . 82
2.14Kroatien . . . . . . . . 84
2.15Lettland . . . . . . . . 86
2.16Litauen . . . . . . . . . 88
2.17Luxemburg. . . . . . 90
2.18Mazedonien . . . . . . . . . 92
2.19Niederlande . . . . . . . . . 94
2.20Norwegen. . . . . . . . . . . . 96
2.21Österreich . . . . . . . . . . . 98
2.22Polen . . . . . . . . . . . . . . . . 100
2.23Portugal . . . . . . . . . . . . . 102
2.24Rumänien. . . . . . . . . . . . 104
2.25Russland. . . . . . . . . . . . . 106
2.26Schweden. . . . . . . . . . . . 108
2.27Schweiz. . . . . . . . . . . . . . 110
2.28Republik Serbien. . . . . 112
2.29Slowakische Republik. 114
2.30Slowenien. . . . . . . . . . . . 116
2.31Spanien. . . . . . . . . . . . . . 118
2.32Tschechische Republik. 120
2.33Türkei . . . . . . . . . . . . . . . 122
2.34Ukraine . . . . . . . . . . . . . . 124
2.35Ungarn . . . . . . . . . . . . . . 126
2.36Kontaktdaten europ.
Transportverbände . . . 128
3.1 Recht von A-Z . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2 Lenk- und Ruhezeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.3 EU-Führerscheinklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.4 Auszug Bußgeldkatalog . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.5 EU-Knöllchen – Was tun? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.6 Ferienreiseverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.7 Aufstellung mitzuführender Papiere . . . . . . . . . . . . . 3.8 Verkehrssünden in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.9 Internationale Promillegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.10Lichtpflicht am Tag in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.11Handy-Verbot am Steuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
139
142
144
150
152
156
158
159
160
161
4.1 Abfahrtkontrolle Lkw . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
4.2 Fernfahrerstammtische . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
4.3 Maut in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167
4.4 Winterausrüstung Bus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174
4.5 Verhalten bei Verkehrskontrollen . . . . . . . . . . . . . . . 176
4.6 Gefahrgut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177
4.7 Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183
4.8 Reifen-Check . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194
4.9 Reiners Tipps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
4.10Neues Berufsbild: FiF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198
4.11EU-Bkf-Seminarsuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
4.12Update! – Weitere Änderungen in Kürze . . . . . . . 200
5.1Fahr Fit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202
Unfallursachen – Gute Augen – Gute Ohren –
Lärmquellen vermeiden – Herz-Kreislauf-Funktion –
Krankheiten – Einschlafen – Gefahr am Steuer–
Pausen – Ernährung – Getränke – Alkohol –
Drogen – Medikamente – Stress – Fit beim Fahren
5.2Verhalten nach einem Unfall/Erste Hilfe . . . . . . . . . 218
5.3Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft . . . . . . . . . . . . 228
5.4BG Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230
5.5DocStop . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
3
1.7
A
Nützliches für unterwegs
Autohöfe
Nr
1
Lübeck-Moisling
Sittensen
Bockel
Bremen-Hemelingen
Stuhr/Brinkum
Delmenhorst-Ost Vechta/Bakum
2
3
Lohne-Dinklage
Holdorf
Osnabrück-Hafen
Hamm-Bockum
Gelsenkirchen-Buer
Hamm
Porta Westfalica
Lauenau
Barsinghausen
Hannover-
Langenhagen
Peine
52
Braunschweig-Hafen 54
Braunschweig-Ost
57
Eilsleben
65
Irxleben
67
Magdeburg-Rothensee71
Theeßen
75
Ziesar
76
Rees
4
Mogendorf
38
Limburg-Nord
42
Aschaffenburg-West 58
Wertheim/Lengfurt 66
Rottendorf
72
Wiesentheid
75
Geiselwind
76
Schlüsselfeld
77
Neumarkt i. d. Opf. 92
50
23 S.A.B. Autohof Lübeck
47 Shell-Autohof Sittensen
49 Aral-Autohof Bockel
55 Autohof Bremen
57 Autohof Stuhr
58 Shell-Autohof Groß-Mackenstedt
64Shell-Autohof Oldenburger
Münsterland
65 Motorpark Lohne
66 Agip-Autohof Holdorf
71 Shell-Autohof Osnabrück
80 Total-Autohof Werne
6 SVG-Autohof Gelsenkirchen
19 Euro Rastpark Lippetal
33 Aral-Autohof Porta Westfalica
37 Maxi-Autohof Lauenau
38 Total-Autohof
44 SVG-Autohof Hannover
Autohof Peine
MHB-Autohof
Autorastpark Lehrte Wendhausen
Shell-Rasthof Uhrsleben
Euro Rastpark Hohenwarsleben
Aral-Autohof Magdeburg
Euro Rastpark Theeßen
Aral Service Center Schopsdorf
Autohof Isselburg
Maxi-Autohof Mogendorf
Aral-Autohof Beselich
Autohof Calpam
Maxi-Autohof Wertheim
Aral-Autohof Dettelbach
Flagge-Autohof Rüdenhausen
Autohof Strohofer Geiselwind
Kempe’s Autohof Burghaslach
24-Autohof Neumarkt
1.7
A
Nr
Parsberg
Regensburg-Ost Hengsterberg
4
5
6
94 Esso-Autohof Parsberg
101Euro Rastpark
Regensburg
111Euro Rastpark
Hengsterberg
11b SVG-Autohof Eifeltor
Containerbahnhof
Köln-Eifeltor
Bad Hersfeld
32 Aral-Autohof Bad Hersfeld
Eisenach-West 39a Autohof Eisenach Nord+Süd
Hörselgau
41a SVG-Autohof Hörselgau
Gotha/Schwabhausen 42SVG-Autohof
Thüringer Tor
Neudietendorf
44 Esso-Station Ichtershausen
Nohra
48 Shell-Autohof Erfurt
Apolda
50 Aral-Autohof Apola-Mellingen
Stadtroda/Teufelstal 55 Autohof Stadtroda
Hermsdorf
56a Shell-Autohof Holzland
Ronneburg
60 Esso-Autohof Löbichau
Hainichen
73 Esso-Autohof Hainichen
Nossen-Siebenlehn 75 Shell-Autohof Nossen
Dresden-Neustadt
79 SVG-Autohof Dresden
Mücke
6 Maxi-Autohof Mücke
Bensheim 30 Aral-Autohof Bensheim
Bruchsal
42 Esso-Autohof Karlsdorf
Achern
53 Euro Rastpark Achern
Appenweier
54 Shell-Autohof Kehl
Ettenheim
57Shell-Autohof KappelGrafenhausen
Herbolzheim
58 Europa Park-Rasthof
Bremgarten
64b Esso-Autohof Bremgarten
Saarbrücken- 2 Autohof Saarbrücken
Goldene Bremm
Landstuhl-Ost
13 Shell-Autohof Ramstein
Kaiserslautern-Ost
16 SVG-Autohof Kaiserslautern
Kirchheim a. d. 19 Maxi-Autohof Kirchheim
Weinstraße
Bad Rappenau
35 Autohof Bad Rappenau
Kichberg
45 Shell-Autohof Kirchberg
51
Länderinformationen
2.9
französisch
10050
20 5 2
f
∂
Frankreich Paris
Euro (€)
Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw über 7,5 t zGM vom
Vortag 22.00 Uhr bis Sonn-/Feiertag 22.00 Uhr. Ausnahmen
möglich.
Zusätzliche Fahrverbote im Großraum Paris. Sommer-Fahrverbote
von Mitte Juli bis Mitte August für Lkw >7,5 t zGM auf dem
gesamten Straßen- und Autobahnnetz samstags zwischen 7.00
und 19.00 Uhr und sonntags von 0.00 – 22.00 Uhr. Winterfahrverbote von Mitte Februar bis Anfang März für Fz >7,5 t zGM
samstags von 7.00 bis 18.00 Uhr und von 22.00 Uhr samstags
bis 22.00 Uhr sonntags auf bestimmten Strecken in der Alpenregion.
!
Bei Sichtweiten <50 m gilt eine Höchstgeschwindigkeit
von 50 km/h. Anschnallpflicht für alle Lkw-Insassen.
Im Kreisverkehr gilt der Grundsatz „rechts vor links“,
wenn vor Einfahrt keine Beschilderung.
Promillegrenze (BAK*) in ‰: 0,5, für Busfahrer 0,2!
deutsche Avenue Franklin D. Roosevelt 13–15, F–75008 Paris
Botschaft
Tel.: (0033-1) 53 83 45 00,
Fax: (0033-1) 53 83 45 02
von Deutschland nach Frankreich 0033
von Frankreich nach Deutschland 0049
+
Polizei 17, Krankenwagen 15,
F euerwehr 18, Rettungsdienst 17 oder 112

Erforderliche
Dokumente
Fahrzeugschein
dt. Führerschein
„Anhänger-Sammel-Verzeichnis“ wird anerkannt
Personalausweis
Erklärung des Arbeitgebers
über das Arbeitsverhältnis
grüne Versicherungskarte
CMR-Frachtbrief/Transportbescheinigung
* Blutalkoholkonzentration
74
Fahrzeugschein
dt. Führerschein
Personalausweis/Reisepass
grüne Versicherungskarte
empfohlen
ggf. Carnet de passage
europäische Krankenversicherungskarte
EU-Fahrtenheft
2.9
Höchstzulässige
Abmessungen
Länge Lkw/Anhänger
Sattelkfz
Lastzug*
12 m
16,50 m
18,75 m
Breite Kühlfahrzeuge
2,55 m
2,60 m
Höhe
Höchstzulässige
Achslasten
und
Gesamtmasse
km/h
Höchstzulässige
Geschwindigkeit
Kraftomnibus
mit 2 Achsen
mit 3 Achsen
mit Anhänger
13,50 m*
15 m*
18,75 m*
2,55 m
nicht festgelegt**
4m
Einzelachse/Antriebsachse
13 t
Doppelachse Achsabstand <0,90 m 13,50 t
Achsabstand ≥0,90 m bis
1,35 m 0,65 t pro 5 cm
Abstand
Achsabstand
>1,35 m ≤1,80 m
19 t
Tridemachse
Achsabstand ≤1,3 m
21 t
Achsabstand
>1,3 m bis ≤1,4 m
24 t
Kfz mit 2 Achsen
19 t
Kfz mit 3 oder
mehr Achsen
26 t
Anhänger mit 2 Achsen 19 t
Anhänger mit 3 Achsen 26 t
Sattelkfz mit 4 Achsen 38 t
Sattelkfz mit 5 oder
mehr Achsen
40 t
f. komb. 40’-ISO-Cont. 44 t
Lastzug mit 4 Achsen 38 t
Lastzug mit 5/6 Achsen 40 t
Einzelachse mit 2 Achsen
mit 3 Achsen
mit Anhänger
Gelenkomnibus
13 t
19 t
26 t
38 t
32 t
innerorts 50 km/h
außerhalb geschl. Ortschaften
innerorts 50 km/h
Landstraßen 90 km/h
Schnellstraßen 90 km/h
Autobahnen 90 km/h
– unter best. Voraussetzungen
100 km/h*
Gesamtmasse
und
Fahrzeugart
Auto- Schnellbahnen straßen
km/h mit 4
Fahrspuren
Sonstige
Straßen
von 3,5 – 12 t
90
90
80
Motorwagen >12t
90
80
80
Fahrzeugkombinationen (Lastzüge,
Sattelkfz) >12 t
Fahrzeuge >12 t 90
80
60
beim Transport
gefährlicher Güter 80
60/70*
60
* Zusätzliche Bestimmungen bzw. weitere Details vorhanden. Bitte erkundigen Sie sich.
** Bei einer Höhe von mehr als 4 m ist der Transportunternehmer für alle Schäden verantwortlich.
75
3.8
Recht
Verkehrssünden in Europa
Alkohol 20 km/h Rotlicht- Überhol-
am Steuer zu schnell verstoß verstoß
a ab 300
20-55
70-145 70-145
b ab 140
ab 100
ab 150 ab 150
B ab 100
ab 30
ab 30
ab 30
ab 200
ab 20
ab 150 ab 150
c ab 465
ab 140
190
ab 230
w bis 1740 ab 10
ab 85
ab 25
R ab 400
ab 60
ab 100 ab 200
D bis 1 MV 65-270
135-200 135
e ab 300
100
200
200
z bis 1150 bis 115 bis 385 bis 385
f ab 135
ab 135
ab 135 ab 135
U ab 15 TS ab 70
ab 10 TS ab 10 TS
g bis 5820 ab 75
ab 70
ab 70
h ab 100
ab 50
ab 350 ab 350
i ab 370
bis 110 bis 370 bis 370
K ab 130
ab 65
270
ab 94
j ab 160
ab 160
ab 160 ab 80
G ab 200
ab 80
ab 80
ab 80
H ab 430
ab 60
90
ab 90
l ab 100
50
145
145
4 ab 290
ab 10
ab 115 ab 115
ö ab 140
ab 5
ab 30
ab 20
ab 465
ab 25
ab 25
ab 10
S ab 250
ab 20
ab 300 ab 35
n ab 770
ab 465
670
670
o ab 290
ab 115
180
180
p ab 250
ab 60
ab 120 ab 120
q ab 148
ab 25
ab 75
ab 60
r ab 130
ab 85
ab 60
ab 85
s ab 40 TS ab 70
ab 130 ab 310
Q ab 150
ab 50
150
150
T ab 180
ab 50
250
ab 500
ab 45
ab 45
ab 140 ab 55
t ab 240
ab 40
40
ab 60
zum Vergleich
d ab 500
bis 35
90-320 30-125
Parkverstoß
ab 20
ab 50
ab 5
20
ab 30
ab 25
ab 60
65
bis 200
ab 20
ab 10
10-50
ab 35
ab 40
bis 110
ab 40
ab 40
ab 40
ab 10
ab 25
ab 10
ab 5
ab 25
ab 45
ab 65
ab 70
ab 30
ab 25
ab 30
ab 20
ab 30
ab 40
45
20
10-70
Alle Angaben ohne Gewähr; Beträge in Euro (gerundet), Stand: März 2011, Quelle: ADAC
Ähnliche Strafen wie für Alkohol in vielen Ländern für „Drogen am Steuer“. Außerdem Führerscheinmaßnahmen und in schweren Fällen u. U. auch Freiheitsstrafen.
MV = Nettomonatsverdienst
TS = Tagessatz (Strafberechnung nach Monatsverdienst)
158
Internationale Promillegrenzen
3.9
© Serghei Velusceac (1), eisenhans (2) – fotolia
Internationale Promillegrenzen*
Deutschland
(GG+Bus)
Estland
Griechenland
Italien
Kroatien
Mazedonien
Montenegro
Rumänien
Serbien
Slowakei
Slowenien
Tschechien
Türkei
Ukraine
Ungarn
Weißrussland
Luxemburg
Norwegen
Polen
Schweden
0,0 ‰
Spanien
0,3 ‰
Russische Föderation
Litauen
0,4 ‰
Belgien
0,5 ‰
Bosnien & Herzegowina
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Island
Lettland
Niederlande
Österreich
Portugal
Schweiz
Zypern
Großbritannien
0,8 ‰
Irland
Liechtenstein
Malta
0,2 ‰
*Bitte beachten Sie, dass für Führerschein-Neulinge und Pkw-Fahrer teilweise abweichende
Grenzen gelten.
Stand April 2011, Quelle: ADAC
159
4.6
Rund um Kfz und Ladung
Gefahrgut
Verbot
für kennzeichnungspflichtige Kfz
mit gefährlichen
Gütern
Verbot
für Fahrzeuge
mit wassergefährdender
Ladung (ab 20 l)
Wasserschutzgebiet
Wenn nicht, fragen Sie bei Ihrem Disponenten nach.
12. Schlechtwetterregel: Wer ein kennzeichnungspflichtiges
Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss gemäß § 2
Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen. Hier müssen
Sie als Fahrer selbst entscheiden, ob ein Weiterfahren möglich ist oder nicht.
© Hemera Technologies – photos.com
13. Wenn ein Tunnel mit dem Zeichen „Verbot für kennzeichnungspflichtige Kfz mit gefährlichen Gütern“ (s.o.) plus Zusatzkennzeichen (B, C, D oder E) versehen ist, das die Tunnelkategorie gemäß ADR angibt, darf der Fahrer je nach
Tunnelbeschränkungscodierungen auf dem Beförderungspapier den Tunnel nicht durchfahren.
Dies sind nur einige wenige Regeln, die eigentlich jeder Kraftfahrer kennen sollte.
Mehr zu den Vorschriften für Gefahrgut-Transporte finden Sie im
Bordbuch „Gefahrgutfahrer unterwegs 2012” (Bestell-Nr. 26033,
Verlag Heinrich Vogel).
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Ladungssicherung
4.7
© Stephan Görlich – Imago
Ladungen müssen so verstaut sein, dass sie unter „normalen“
Fahr- und Straßenverhältnissen weder ganz noch teilweise verrutschen, herabfallen oder Ursache für das Umkippen eines
Fahrzeuges sein können.
Ladungssicherung bei palettierten Spanplatten
Fährt ein Fahrzeug mit unzureichender Ladungssicherung oder
gar ungesicherter Ladung, wird die Ladung immer dann rutschen oder kippen, wenn die Sicherungs- und/oder Rückhaltekräfte kleiner als die jeweilige Beschleunigungskraft beim Anfahren, Verzögerungskraft beim Bremsen, Fliehkraft bei der
Kurvenfahrt oder die Vertikalkraft bei Fahrbahnunebenheiten
sind.
Eine Ladung muss grundsätzlich für die oben aufgeführten Kräfte gesichert werden.
1. Verantwortlichkeiten des Fahrzeugführers
Der Fahrzeugführer wird als erster Verantwortlicher nach einem
Unfall durch herabfallende Ladung angesprochen. Gleiches gilt
wenn ein Fahrzeug bei Verkehrskontrollen mit mangelhafter Ladungssicherung angetroffen wird, ohne einen Unfall verursacht
zu haben. Seine Pflichten bezüglich der Ladungssicherung sind
in §§ 22 und 23 StVO allgemein geregelt.
Pflichten des Fahrzeugführers (Lkw-Fahrer):
› Anweisung
des Verladepersonals bezüglich Lastverteilung
(Betriebssicherheit)
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5.2
Service
Verhalten nach einem Unfall/Erste Hilfe
Beatmung
› 2 x beatmen im Wechsel mit
30 x Herzdruckmassage
› Mund zu Mund (Nase zuhalten)
oder
› Mund zu Nase (Mund zuhalten)
siehe Abbildung
› 1 Sekunde lang gleichmäßig
Luft in den Mund einblasen
Stabile Seitenlage
Erkennt der Helfer, dass der Bewusstlose noch normal atmet, ist
er so zu lagern, dass Flüssigkeiten (z.B. Speichel, Erbrochenes)
aus dem Mund abfließen können und die Zunge die Atemwege
nicht verlegen kann. Die stabile Seitenlage ist herzustellen.
› Beine des Bewusstlosen strecken
› Nahen Arm angewinkelt nach oben legen, die Handinnenfläche zeigt dabei nach oben
› Ferne Hand des Bewusstlosen fassen und Arm vor der Brust
kreuzen, Hand nicht loslassen
› Mit der anderen Hand an den fernen Oberschenkel (nicht im
Gelenk!) des Bewusstlosen greifen und Bein beugen
› Bewusstlosen zu sich herüber ziehen
› Hals überstrecken
und Mund leicht
öffnen
› An der Wange
liegende Hand so
ausrichten, dass
der Hals überstreckt bleibt
› Ständige Atemkontrolle
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5.2
Blutungen
Erkennen
› blutende Wunden können
durch Kleidungsstücke oder
durch die Lage des Verletzten verdeckt sein
Maßnahmen
› Einmalhandschuhe tragen
› Wunden keimfrei bedecken
› gegebenenfalls Schocklagerung
› gegebenenfalls Anlegen eines Druckverbandes
Schock
Erkennen
› Frieren/Zittern
› blasse, kalte Haut
› Schweiß auf der Stirn
Diese Anzeichen treten nicht immer alle und nicht immer
gleichzeitig auf.
Maßnahmen
› für Ruhe sorgen
› gegebenenfalls Blutungen stillen
› vor Wärmeverlust schützen (Decke unterlegen, zudecken)
› Schocklage herstellen
› Zuwendung, Betreuung
› ständige Kontrolle von Bewusstsein und Atmung
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