Berufskraftfahrer unterwegs 2012
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Berufskraftfahrer unterwegs 2012
Berufskraftfahrer unterwegs 2012 Ob Fahrverbote, Lenk- und Ruhezeiten oder aktuelle Bußgeldregelungen: Das Bordbuch „Berufskraftfahrer unterwegs 2012“ enthält alle wichtigen Informationen für Fahrer im Personen- und Güterkraftverkehr. Von Autobahnbaustellen über Notrufnummern bis zur nötigen Winterausrüstung bei europaweiten Fahrten, mit diesem Taschenbuch sind Fahrer auf der sicheren Seite. Inklusive abtrennbarem Nachweis-Formular zur Gültigkeit des Führerscheins nach § 31 (2) StVZO. Berufskraftfahrer unterwegs 2012 Führerschein eingesehen Vorlage Die Vorlage einer amtlichen Fahrerlaubnis* erfolgte am: Datum (Unterschrift des Fuhrparkleiters) * Die Überprüfung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder nach BKrFQG ist, soweit vorgeschrieben, besonders zu kennzeichnen. Führerschein eingesehen Die Überprüfung der Fahrerlaubnis* erfolgte am: Datum * Die Überprüfung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder nach BKrFQG ist, soweit vorgeschrieben, besonders zu kennzeichnen. Überprüfung Bordbuch Bestell-Nr. 26032 ISBN 978-3-574-26032-2 www.heinrich-vogel-shop.de Berufskraftfahrer unterwegs 2012 Jahrbuch für Fahrer im Güter- und Personenverkehr Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, der neue Berufskraftfahrer unterwegs 2012 hat einige Veränderungen an Bord! Neben einem neuen Innenlayout haben wir mehr Farbe ins Spiel gebracht, um Ihnen die Orientierung leichter zu machen: Das fünffarbige Sichtregister sorgt für schnelles Auffinden der benötigten Informationen. Luftige Gestaltung, leichter lesbare Schriften und mehr Platz für Eintragungen vereinfachen den Fahrer-Alltag zusätzlich. Ebenfalls neu sind die erweiterten Inhalte: › Nützliches für unterwegs etwa gibt Ihnen jetzt einen direkten Überblick zu den Service-Leistungen des nächsten Autohofs. Umfangreiche › Länderinformationen finden Sie jetzt auch zu Mazedonien, Russland, der Türkei, der Ukraine und Weißrussland; im Kapitel › Recht erfahren Sie wie gewohnt alles zum Thema Lenkund Ruhezeiten, aber auch zum neuen Vorgehen bei Knöllchen aus dem EU-Ausland und zur Rechtshilfe unterwegs. Unter › Rund um Kfz und Ladung wurden die Kapitel Gefahrgut, Maut in Europa und Winterausrüstung inhaltlich ebenso ausgebaut wie unsere Übersicht zu den Fernfahrerstammtischen. Und im Kapitel › Service erklären wir Ihnen, wie die ärztliche Hilfe von DocStop funktioniert, die wir als Verlag auch finanziell unterstützen. Dazu natürlich wie immer viele weitere Infos, die Sie unterwegs sonst noch brauchen. Fehlt etwas? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail: [email protected]. Oder werden Sie Fan von Berufskraftfahrer unterwegs auf Facebook und posten Sie direkt – wir freuen uns! Ihr Verlag Heinrich Vogel Bitte beachten Sie, dass bis Redaktionsschluss 31. 07. 2011 alle aktuellen Zahlen berücksichtigt wurden. Eventuell später eingetretene Änderungen konnten nicht mehr aufgenommen werden. 1993 Verlag Heinrich Vogel in der Springer Fachmedien München GmbH, © Aschauer Straße 30, 81549 München Die Springer Fachmedien München GmbH ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media. Stand Juli 2011 • 19. Auflage Umschlaggestaltung: Bloom Project Lektorat: Ulrike Hurst, Ulf Sundermann Herstellung: Markus Tröger Layout: Satz + Layout Peter Fruth GmbH, München Satz: satz-studio gmbh, Asbach-Bäumenheim Druck: Schätzl Druck & Medien e.K., Am Stillflecken 4, 86609 Donauwörth Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmung und die Einspeicherung in elektronischen Systemen. Das Werk ist mit größter Sorgfalt erarbeitet worden. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit der einzelnen Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form (z.B. Fahrer) verwendet. Alle personenbezogenen Aussagen gelten jedoch stets für Männer und Frauen gleichermaßen. ISBN: 978-3-574-26032-2 2 1 Nützliches für unterwegs 2 Länderinformationen 3 Recht 4 Rund um Kfz und Ladung 5 Service Seite Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Hinweise zur Benutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Kalendarium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 1.1 Notrufnummern in der BRD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 1.2 Internationale Vorwahlnummern . . . . . . . . . . . . . . 36 1.3 Pannendienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 1.4 Geldbeutel/Handy weg – was tun? . . . . . . . . . . . . . 38 1.5 Autobahnbaustellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 1.6 Deutsche Radiosender in Europa . . . . . . . . . . . . . . 48 1.7 Autohöfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 1.8 Wortlos-Wörterbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 2.1 Republik Belarus/ Weißrussland. . . . 58 2.2 Belgien . . . . . . . . . 60 2.3 Bosnien Herzegowina . . . . 62 2.4 Bulgarien . . . . . . . 64 2.5 Dänemark . . . . . . . 66 2.6 Deutschland . . . . 68 2.7 Estland . . . . . . . . . 70 2.8 Finnland . . . . . . . . 72 2.9 Frankreich. . . . . . . 74 2.10Griechenland. . . . 76 2.11Großbritannien und Nordirland. . 78 2.12Irland. . . . . . . . . . . 80 2.13Italien . . . . . . . . . . 82 2.14Kroatien . . . . . . . . 84 2.15Lettland . . . . . . . . 86 2.16Litauen . . . . . . . . . 88 2.17Luxemburg. . . . . . 90 2.18Mazedonien . . . . . . . . . 92 2.19Niederlande . . . . . . . . . 94 2.20Norwegen. . . . . . . . . . . . 96 2.21Österreich . . . . . . . . . . . 98 2.22Polen . . . . . . . . . . . . . . . . 100 2.23Portugal . . . . . . . . . . . . . 102 2.24Rumänien. . . . . . . . . . . . 104 2.25Russland. . . . . . . . . . . . . 106 2.26Schweden. . . . . . . . . . . . 108 2.27Schweiz. . . . . . . . . . . . . . 110 2.28Republik Serbien. . . . . 112 2.29Slowakische Republik. 114 2.30Slowenien. . . . . . . . . . . . 116 2.31Spanien. . . . . . . . . . . . . . 118 2.32Tschechische Republik. 120 2.33Türkei . . . . . . . . . . . . . . . 122 2.34Ukraine . . . . . . . . . . . . . . 124 2.35Ungarn . . . . . . . . . . . . . . 126 2.36Kontaktdaten europ. Transportverbände . . . 128 3.1 Recht von A-Z . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2 Lenk- und Ruhezeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.3 EU-Führerscheinklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.4 Auszug Bußgeldkatalog . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.5 EU-Knöllchen – Was tun? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.6 Ferienreiseverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.7 Aufstellung mitzuführender Papiere . . . . . . . . . . . . . 3.8 Verkehrssünden in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.9 Internationale Promillegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.10Lichtpflicht am Tag in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.11Handy-Verbot am Steuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 139 142 144 150 152 156 158 159 160 161 4.1 Abfahrtkontrolle Lkw . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 4.2 Fernfahrerstammtische . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 4.3 Maut in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 4.4 Winterausrüstung Bus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 4.5 Verhalten bei Verkehrskontrollen . . . . . . . . . . . . . . . 176 4.6 Gefahrgut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 4.7 Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 4.8 Reifen-Check . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194 4.9 Reiners Tipps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 4.10Neues Berufsbild: FiF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198 4.11EU-Bkf-Seminarsuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 4.12Update! – Weitere Änderungen in Kürze . . . . . . . 200 5.1Fahr Fit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202 Unfallursachen – Gute Augen – Gute Ohren – Lärmquellen vermeiden – Herz-Kreislauf-Funktion – Krankheiten – Einschlafen – Gefahr am Steuer– Pausen – Ernährung – Getränke – Alkohol – Drogen – Medikamente – Stress – Fit beim Fahren 5.2Verhalten nach einem Unfall/Erste Hilfe . . . . . . . . . 218 5.3Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft . . . . . . . . . . . . 228 5.4BG Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 5.5DocStop . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 3 1.7 A Nützliches für unterwegs Autohöfe Nr 1 Lübeck-Moisling Sittensen Bockel Bremen-Hemelingen Stuhr/Brinkum Delmenhorst-Ost Vechta/Bakum 2 3 Lohne-Dinklage Holdorf Osnabrück-Hafen Hamm-Bockum Gelsenkirchen-Buer Hamm Porta Westfalica Lauenau Barsinghausen Hannover- Langenhagen Peine 52 Braunschweig-Hafen 54 Braunschweig-Ost 57 Eilsleben 65 Irxleben 67 Magdeburg-Rothensee71 Theeßen 75 Ziesar 76 Rees 4 Mogendorf 38 Limburg-Nord 42 Aschaffenburg-West 58 Wertheim/Lengfurt 66 Rottendorf 72 Wiesentheid 75 Geiselwind 76 Schlüsselfeld 77 Neumarkt i. d. Opf. 92 50 23 S.A.B. Autohof Lübeck 47 Shell-Autohof Sittensen 49 Aral-Autohof Bockel 55 Autohof Bremen 57 Autohof Stuhr 58 Shell-Autohof Groß-Mackenstedt 64Shell-Autohof Oldenburger Münsterland 65 Motorpark Lohne 66 Agip-Autohof Holdorf 71 Shell-Autohof Osnabrück 80 Total-Autohof Werne 6 SVG-Autohof Gelsenkirchen 19 Euro Rastpark Lippetal 33 Aral-Autohof Porta Westfalica 37 Maxi-Autohof Lauenau 38 Total-Autohof 44 SVG-Autohof Hannover Autohof Peine MHB-Autohof Autorastpark Lehrte Wendhausen Shell-Rasthof Uhrsleben Euro Rastpark Hohenwarsleben Aral-Autohof Magdeburg Euro Rastpark Theeßen Aral Service Center Schopsdorf Autohof Isselburg Maxi-Autohof Mogendorf Aral-Autohof Beselich Autohof Calpam Maxi-Autohof Wertheim Aral-Autohof Dettelbach Flagge-Autohof Rüdenhausen Autohof Strohofer Geiselwind Kempe’s Autohof Burghaslach 24-Autohof Neumarkt 1.7 A Nr Parsberg Regensburg-Ost Hengsterberg 4 5 6 94 Esso-Autohof Parsberg 101Euro Rastpark Regensburg 111Euro Rastpark Hengsterberg 11b SVG-Autohof Eifeltor Containerbahnhof Köln-Eifeltor Bad Hersfeld 32 Aral-Autohof Bad Hersfeld Eisenach-West 39a Autohof Eisenach Nord+Süd Hörselgau 41a SVG-Autohof Hörselgau Gotha/Schwabhausen 42SVG-Autohof Thüringer Tor Neudietendorf 44 Esso-Station Ichtershausen Nohra 48 Shell-Autohof Erfurt Apolda 50 Aral-Autohof Apola-Mellingen Stadtroda/Teufelstal 55 Autohof Stadtroda Hermsdorf 56a Shell-Autohof Holzland Ronneburg 60 Esso-Autohof Löbichau Hainichen 73 Esso-Autohof Hainichen Nossen-Siebenlehn 75 Shell-Autohof Nossen Dresden-Neustadt 79 SVG-Autohof Dresden Mücke 6 Maxi-Autohof Mücke Bensheim 30 Aral-Autohof Bensheim Bruchsal 42 Esso-Autohof Karlsdorf Achern 53 Euro Rastpark Achern Appenweier 54 Shell-Autohof Kehl Ettenheim 57Shell-Autohof KappelGrafenhausen Herbolzheim 58 Europa Park-Rasthof Bremgarten 64b Esso-Autohof Bremgarten Saarbrücken- 2 Autohof Saarbrücken Goldene Bremm Landstuhl-Ost 13 Shell-Autohof Ramstein Kaiserslautern-Ost 16 SVG-Autohof Kaiserslautern Kirchheim a. d. 19 Maxi-Autohof Kirchheim Weinstraße Bad Rappenau 35 Autohof Bad Rappenau Kichberg 45 Shell-Autohof Kirchberg 51 Länderinformationen 2.9 französisch 10050 20 5 2 f ∂ Frankreich Paris Euro (€) Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw über 7,5 t zGM vom Vortag 22.00 Uhr bis Sonn-/Feiertag 22.00 Uhr. Ausnahmen möglich. Zusätzliche Fahrverbote im Großraum Paris. Sommer-Fahrverbote von Mitte Juli bis Mitte August für Lkw >7,5 t zGM auf dem gesamten Straßen- und Autobahnnetz samstags zwischen 7.00 und 19.00 Uhr und sonntags von 0.00 – 22.00 Uhr. Winterfahrverbote von Mitte Februar bis Anfang März für Fz >7,5 t zGM samstags von 7.00 bis 18.00 Uhr und von 22.00 Uhr samstags bis 22.00 Uhr sonntags auf bestimmten Strecken in der Alpenregion. ! Bei Sichtweiten <50 m gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Anschnallpflicht für alle Lkw-Insassen. Im Kreisverkehr gilt der Grundsatz „rechts vor links“, wenn vor Einfahrt keine Beschilderung. Promillegrenze (BAK*) in ‰: 0,5, für Busfahrer 0,2! deutsche Avenue Franklin D. Roosevelt 13–15, F–75008 Paris Botschaft Tel.: (0033-1) 53 83 45 00, Fax: (0033-1) 53 83 45 02 von Deutschland nach Frankreich 0033 von Frankreich nach Deutschland 0049 + Polizei 17, Krankenwagen 15, F euerwehr 18, Rettungsdienst 17 oder 112 Erforderliche Dokumente Fahrzeugschein dt. Führerschein „Anhänger-Sammel-Verzeichnis“ wird anerkannt Personalausweis Erklärung des Arbeitgebers über das Arbeitsverhältnis grüne Versicherungskarte CMR-Frachtbrief/Transportbescheinigung * Blutalkoholkonzentration 74 Fahrzeugschein dt. Führerschein Personalausweis/Reisepass grüne Versicherungskarte empfohlen ggf. Carnet de passage europäische Krankenversicherungskarte EU-Fahrtenheft 2.9 Höchstzulässige Abmessungen Länge Lkw/Anhänger Sattelkfz Lastzug* 12 m 16,50 m 18,75 m Breite Kühlfahrzeuge 2,55 m 2,60 m Höhe Höchstzulässige Achslasten und Gesamtmasse km/h Höchstzulässige Geschwindigkeit Kraftomnibus mit 2 Achsen mit 3 Achsen mit Anhänger 13,50 m* 15 m* 18,75 m* 2,55 m nicht festgelegt** 4m Einzelachse/Antriebsachse 13 t Doppelachse Achsabstand <0,90 m 13,50 t Achsabstand ≥0,90 m bis 1,35 m 0,65 t pro 5 cm Abstand Achsabstand >1,35 m ≤1,80 m 19 t Tridemachse Achsabstand ≤1,3 m 21 t Achsabstand >1,3 m bis ≤1,4 m 24 t Kfz mit 2 Achsen 19 t Kfz mit 3 oder mehr Achsen 26 t Anhänger mit 2 Achsen 19 t Anhänger mit 3 Achsen 26 t Sattelkfz mit 4 Achsen 38 t Sattelkfz mit 5 oder mehr Achsen 40 t f. komb. 40’-ISO-Cont. 44 t Lastzug mit 4 Achsen 38 t Lastzug mit 5/6 Achsen 40 t Einzelachse mit 2 Achsen mit 3 Achsen mit Anhänger Gelenkomnibus 13 t 19 t 26 t 38 t 32 t innerorts 50 km/h außerhalb geschl. Ortschaften innerorts 50 km/h Landstraßen 90 km/h Schnellstraßen 90 km/h Autobahnen 90 km/h – unter best. Voraussetzungen 100 km/h* Gesamtmasse und Fahrzeugart Auto- Schnellbahnen straßen km/h mit 4 Fahrspuren Sonstige Straßen von 3,5 – 12 t 90 90 80 Motorwagen >12t 90 80 80 Fahrzeugkombinationen (Lastzüge, Sattelkfz) >12 t Fahrzeuge >12 t 90 80 60 beim Transport gefährlicher Güter 80 60/70* 60 * Zusätzliche Bestimmungen bzw. weitere Details vorhanden. Bitte erkundigen Sie sich. ** Bei einer Höhe von mehr als 4 m ist der Transportunternehmer für alle Schäden verantwortlich. 75 3.8 Recht Verkehrssünden in Europa Alkohol 20 km/h Rotlicht- Überhol- am Steuer zu schnell verstoß verstoß a ab 300 20-55 70-145 70-145 b ab 140 ab 100 ab 150 ab 150 B ab 100 ab 30 ab 30 ab 30 ab 200 ab 20 ab 150 ab 150 c ab 465 ab 140 190 ab 230 w bis 1740 ab 10 ab 85 ab 25 R ab 400 ab 60 ab 100 ab 200 D bis 1 MV 65-270 135-200 135 e ab 300 100 200 200 z bis 1150 bis 115 bis 385 bis 385 f ab 135 ab 135 ab 135 ab 135 U ab 15 TS ab 70 ab 10 TS ab 10 TS g bis 5820 ab 75 ab 70 ab 70 h ab 100 ab 50 ab 350 ab 350 i ab 370 bis 110 bis 370 bis 370 K ab 130 ab 65 270 ab 94 j ab 160 ab 160 ab 160 ab 80 G ab 200 ab 80 ab 80 ab 80 H ab 430 ab 60 90 ab 90 l ab 100 50 145 145 4 ab 290 ab 10 ab 115 ab 115 ö ab 140 ab 5 ab 30 ab 20 ab 465 ab 25 ab 25 ab 10 S ab 250 ab 20 ab 300 ab 35 n ab 770 ab 465 670 670 o ab 290 ab 115 180 180 p ab 250 ab 60 ab 120 ab 120 q ab 148 ab 25 ab 75 ab 60 r ab 130 ab 85 ab 60 ab 85 s ab 40 TS ab 70 ab 130 ab 310 Q ab 150 ab 50 150 150 T ab 180 ab 50 250 ab 500 ab 45 ab 45 ab 140 ab 55 t ab 240 ab 40 40 ab 60 zum Vergleich d ab 500 bis 35 90-320 30-125 Parkverstoß ab 20 ab 50 ab 5 20 ab 30 ab 25 ab 60 65 bis 200 ab 20 ab 10 10-50 ab 35 ab 40 bis 110 ab 40 ab 40 ab 40 ab 10 ab 25 ab 10 ab 5 ab 25 ab 45 ab 65 ab 70 ab 30 ab 25 ab 30 ab 20 ab 30 ab 40 45 20 10-70 Alle Angaben ohne Gewähr; Beträge in Euro (gerundet), Stand: März 2011, Quelle: ADAC Ähnliche Strafen wie für Alkohol in vielen Ländern für „Drogen am Steuer“. Außerdem Führerscheinmaßnahmen und in schweren Fällen u. U. auch Freiheitsstrafen. MV = Nettomonatsverdienst TS = Tagessatz (Strafberechnung nach Monatsverdienst) 158 Internationale Promillegrenzen 3.9 © Serghei Velusceac (1), eisenhans (2) – fotolia Internationale Promillegrenzen* Deutschland (GG+Bus) Estland Griechenland Italien Kroatien Mazedonien Montenegro Rumänien Serbien Slowakei Slowenien Tschechien Türkei Ukraine Ungarn Weißrussland Luxemburg Norwegen Polen Schweden 0,0 ‰ Spanien 0,3 ‰ Russische Föderation Litauen 0,4 ‰ Belgien 0,5 ‰ Bosnien & Herzegowina Bulgarien Dänemark Deutschland Finnland Frankreich Island Lettland Niederlande Österreich Portugal Schweiz Zypern Großbritannien 0,8 ‰ Irland Liechtenstein Malta 0,2 ‰ *Bitte beachten Sie, dass für Führerschein-Neulinge und Pkw-Fahrer teilweise abweichende Grenzen gelten. Stand April 2011, Quelle: ADAC 159 4.6 Rund um Kfz und Ladung Gefahrgut Verbot für kennzeichnungspflichtige Kfz mit gefährlichen Gütern Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (ab 20 l) Wasserschutzgebiet Wenn nicht, fragen Sie bei Ihrem Disponenten nach. 12. Schlechtwetterregel: Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen. Hier müssen Sie als Fahrer selbst entscheiden, ob ein Weiterfahren möglich ist oder nicht. © Hemera Technologies – photos.com 13. Wenn ein Tunnel mit dem Zeichen „Verbot für kennzeichnungspflichtige Kfz mit gefährlichen Gütern“ (s.o.) plus Zusatzkennzeichen (B, C, D oder E) versehen ist, das die Tunnelkategorie gemäß ADR angibt, darf der Fahrer je nach Tunnelbeschränkungscodierungen auf dem Beförderungspapier den Tunnel nicht durchfahren. Dies sind nur einige wenige Regeln, die eigentlich jeder Kraftfahrer kennen sollte. Mehr zu den Vorschriften für Gefahrgut-Transporte finden Sie im Bordbuch „Gefahrgutfahrer unterwegs 2012” (Bestell-Nr. 26033, Verlag Heinrich Vogel). 182 Ladungssicherung 4.7 © Stephan Görlich – Imago Ladungen müssen so verstaut sein, dass sie unter „normalen“ Fahr- und Straßenverhältnissen weder ganz noch teilweise verrutschen, herabfallen oder Ursache für das Umkippen eines Fahrzeuges sein können. Ladungssicherung bei palettierten Spanplatten Fährt ein Fahrzeug mit unzureichender Ladungssicherung oder gar ungesicherter Ladung, wird die Ladung immer dann rutschen oder kippen, wenn die Sicherungs- und/oder Rückhaltekräfte kleiner als die jeweilige Beschleunigungskraft beim Anfahren, Verzögerungskraft beim Bremsen, Fliehkraft bei der Kurvenfahrt oder die Vertikalkraft bei Fahrbahnunebenheiten sind. Eine Ladung muss grundsätzlich für die oben aufgeführten Kräfte gesichert werden. 1. Verantwortlichkeiten des Fahrzeugführers Der Fahrzeugführer wird als erster Verantwortlicher nach einem Unfall durch herabfallende Ladung angesprochen. Gleiches gilt wenn ein Fahrzeug bei Verkehrskontrollen mit mangelhafter Ladungssicherung angetroffen wird, ohne einen Unfall verursacht zu haben. Seine Pflichten bezüglich der Ladungssicherung sind in §§ 22 und 23 StVO allgemein geregelt. Pflichten des Fahrzeugführers (Lkw-Fahrer): › Anweisung des Verladepersonals bezüglich Lastverteilung (Betriebssicherheit) 183 5.2 Service Verhalten nach einem Unfall/Erste Hilfe Beatmung › 2 x beatmen im Wechsel mit 30 x Herzdruckmassage › Mund zu Mund (Nase zuhalten) oder › Mund zu Nase (Mund zuhalten) siehe Abbildung › 1 Sekunde lang gleichmäßig Luft in den Mund einblasen Stabile Seitenlage Erkennt der Helfer, dass der Bewusstlose noch normal atmet, ist er so zu lagern, dass Flüssigkeiten (z.B. Speichel, Erbrochenes) aus dem Mund abfließen können und die Zunge die Atemwege nicht verlegen kann. Die stabile Seitenlage ist herzustellen. › Beine des Bewusstlosen strecken › Nahen Arm angewinkelt nach oben legen, die Handinnenfläche zeigt dabei nach oben › Ferne Hand des Bewusstlosen fassen und Arm vor der Brust kreuzen, Hand nicht loslassen › Mit der anderen Hand an den fernen Oberschenkel (nicht im Gelenk!) des Bewusstlosen greifen und Bein beugen › Bewusstlosen zu sich herüber ziehen › Hals überstrecken und Mund leicht öffnen › An der Wange liegende Hand so ausrichten, dass der Hals überstreckt bleibt › Ständige Atemkontrolle 224 5.2 Blutungen Erkennen › blutende Wunden können durch Kleidungsstücke oder durch die Lage des Verletzten verdeckt sein Maßnahmen › Einmalhandschuhe tragen › Wunden keimfrei bedecken › gegebenenfalls Schocklagerung › gegebenenfalls Anlegen eines Druckverbandes Schock Erkennen › Frieren/Zittern › blasse, kalte Haut › Schweiß auf der Stirn Diese Anzeichen treten nicht immer alle und nicht immer gleichzeitig auf. Maßnahmen › für Ruhe sorgen › gegebenenfalls Blutungen stillen › vor Wärmeverlust schützen (Decke unterlegen, zudecken) › Schocklage herstellen › Zuwendung, Betreuung › ständige Kontrolle von Bewusstsein und Atmung 225