Informationen zur Lizenzierung der Microsoft Desktop

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Informationen zur Lizenzierung der Microsoft Desktop
Informationen zur
Lizenzierung der
Microsoft Desktop-Betriebssysteme
Informationen zur Lizenzierung der Microsoft Desktop-Betriebssysteme
© Microsoft Österreich GmbH 2010
Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit dieser Informationen:
Die in dieser Informationsbroschüre von Microsoft dargestellten Informationen sind Hinweise, die das Verständnis hinsichtlich der Microsoft Produktlizenzierung verbessern sollen. Microsoft weist ausdrücklich darauf hin,
dass diese Informationen keinen rechtsverbindlichen Charakter haben, sondern als erklärende Informationen zu
verstehen sind. Die einzig rechtsverbindlichen Lizenzinformationen sind in den entsprechenden EndnutzerLizenzverträgen (als Beilage zu Softwarepaketen) oder Produktbenutzungsrechten der Microsoft Volumenlizenzprogramme zu finden.
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Stand 08.06.2010
Informationen zur Lizenzierung der Microsoft Desktop-Betriebssysteme
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Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit dieser Informationen:
Die in dieser Informationsbroschüre von Microsoft dargestellten Informationen sind Hinweise, die das Verständnis hinsichtlich der Microsoft Produktlizenzierung verbessern sollen. Microsoft weist ausdrücklich darauf hin,
dass diese Informationen keinen rechtsverbindlichen Charakter haben, sondern als erklärende Informationen zu
verstehen sind. Die einzig rechtsverbindlichen Lizenzinformationen sind in den entsprechenden EndnutzerLizenzverträgen (als Beilage zu Softwarepaketen) oder Produktbenutzungsrechten der Microsoft Volumenlizenzprogramme zu finden.
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Lizenzierung der Microsoft Desktop-Betriebssysteme
Inhaltsverzeichnis
Vollversion und Upgrade ........................................................................................................... 4
Qualifizierende Betriebssysteme in den Volumenlizenzprogrammen ....................................... 4
Legalisierung fehllizenzierter PCs durch Get Genuine Windows Agreement (GGWA) ........... 5
Gerätebasiertes Lizenzmodell .................................................................................................... 7
Windows 7 Enterprise ................................................................................................................ 7
Remote-Zugriffsrechte bis 1.7.2010: Windows VECD für Software Assurance und Windows
VECD ......................................................................................................................................... 8
Remote-Zugriffsrechte ab 1.7.2010: Aktive Software Assurance und Windows VDA ............ 8
Übertragen von Desktop-Betriebssystemlizenzen auf Dritte ..................................................... 9
Neuzuweisen von Desktop-Betriebssystemlizenzen zu einem anderen Gerät ......................... 10
Rental Rights = Vermietungsrechte für Windows Desktop-Betriebssystem ........................... 12
F&A .......................................................................................................................................... 13
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Die in dieser Informationsbroschüre von Microsoft dargestellten Informationen sind Hinweise, die das Verständnis hinsichtlich der Microsoft Produktlizenzierung verbessern sollen. Microsoft weist ausdrücklich darauf hin,
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verstehen sind. Die einzig rechtsverbindlichen Lizenzinformationen sind in den entsprechenden EndnutzerLizenzverträgen (als Beilage zu Softwarepaketen) oder Produktbenutzungsrechten der Microsoft Volumenlizenzprogramme zu finden.
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Vollversion und Upgrade
Eine Vollversion ist das Fundament einer Lizenz; der Erwerb einer Vollversion begründet die Lizenz.

Ohne Vollversion kann kein Upgrade erworben werden.
In den Volumenlizenzprogrammen gibt es keine Vollversion des Windows Desktop-Betriebssystems,
sondern ausschließlich Windows 7 Professional Upgrade. Das ist sowohl im jeweiligen Lizenzvertrag
als auch in der Produktliste festgehalten.

Ein Upgrade kann nur erworben werden, wenn eine Upgrade-berechtigte Vorversion,
d.h. ein Qualifizierendes Betriebssystem vorhanden ist.
Vollversion
Vorinstallierte OEM-Lizenz
System Builder-Lizenz
Einzelhandelspaket (FPP)
Upgrade
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Volumenlizenzprogramme
(Open License, Open Value, Select Plus,
Select License, Enterprise Agreement,
Campus&School Agreement)
Qualifizierende Betriebssysteme in den Volumenlizenzprogrammen
Voraussetzung für den Erwerb von Windows 7 Professional Upgrade in den Volumenlizenzprogrammen ist ein Qualifizierendes Betriebssystem als Upgrade-Grundlage. Der Vertriebskanal, aus dem das
Qualifizierende Betriebssystem stammt, ist dabei nicht relevant: Als Upgrade-Grundlage kann eine
OEM-Lizenz, eine System Builder-Lizenz, eine FPP-Lizenz oder eine Volumenlizenz dienen.
Die Qualifizierenden Betriebssysteme sind in der Produktliste aufgeführt:
Qualifizierende Betriebssysteme
für den Erwerb eines Upgrade
in den Volumenlizenzprogrammen
Windows 7 (32-bit oder 64-bit)
Enterprise
Professional
Ultimate
Open License, Open Value,
Select Plus, Select License;
Neuer Vertrag
Enterprise Agreement und
Open Value CW
Bestehender Vertrag
Enterprise Agreement
und Open Value CW
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Academic =
Forschung&Lehre
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Qualifizierende Betriebssysteme
für den Erwerb eines Upgrade
in den Volumenlizenzprogrammen
Home Premium
Home Basic
Starter Edition
Windows Vista (32-bit oder 64-bit)
Enterprise
Business
Ultimate
Home Premium
Home Basic
Starter Edition
Windows XP (32-bit oder 64-bit)
Professional
Tablet Edition
Home Edition, Starter Edition
Windows 2000 Professional
Windows NT Workstation 4.0
Windows 98 (inkl. SE)
Apple Macintosh
Open License, Open Value,
Select Plus, Select License;
Neuer Vertrag
Enterprise Agreement und
Open Value CW
Bestehender Vertrag
Enterprise Agreement
und Open Value CW
Academic =
Forschung&Lehre
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Legalisierung fehllizenzierter PCs durch Get Genuine Windows Agreement (GGWA)
GGWA eignet sich für Kunden, die PCs mit nicht korrekt lizenziertem Desktop-Betriebssystem legalisieren wollen.

Mögliche Ursachen für Fehllizenzierung:
o Erwerb eines „nackten“ PCs ohne Vollversion und Aufspielen eines Upgrade aus einem Volumenlizenzprogramm
o Erwerb eines Desktop-Betriebssystems, das nicht als Qualifiziertes Betriebssystem in der Produktliste genannt ist, z.B. Windows Home für Kunden außerhalb des Bereichs Forschung und Lehre
GGWA kann nur für vorhandene PCs verwendet werden. Im Vertrag verpflichtet sich der Kunde, das
Windows Desktop-Betriebssystem für neue PCs künftig legal zu erwerben.
GGWA gibt es in drei Ausführungen:
 für kleine und mittlere Unternehmen: GGWA-SMO
 für große Unternehmen: GGWA-LO
 für Kunden aus dem Bereich Forschung und Lehre: GGWA Academic
Unter GGWA-SMO und GGWA-LO können Vollversionen von Windows 7 Professional bezogen werden, die anschließend in einem der Volumenlizenzprogramme (z.B. Open License oder Select Plus)
mit Software Assurance ausgestattet werden können. GGWA-SMO ist eine Ergänzung zum Open LiInformationen zur Lizenzierung der Microsoft Desktop-Betriebssysteme
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cense-Vertrag und wird über den zweistufigen Vertriebskanal (Reseller und Distributor) angeboten.
GGWA-LO wird über die autorisierten LARs (Large Account Reseller) bzw. direkt über Microsoft vertrieben.
GGWA Academic bietet die Vollversion von Windows 7 Home Premium. Vor der Nutzung von
Windows 7 Professional muss der Kunde zusätzlich ein Upgrade (optional mit Software Assurance)
erwerben.
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Gerätebasiertes Lizenzmodell
Microsoft Desktop-Betriebssysteme werden pro Gerät lizenziert. Das bedeutet: Vor der Verwendung
von Windows 7 muss die Lizenz einem Gerät zugewiesen werden. Dieses Gerät ist das lizenzierte
Gerät.
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Ein Gerät ist ein physisches Hardwaresystem, z.B. PC, Notebook.
Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.
Eine vorinstallierte OEM-Lizenz ist bereits dem Gerät zugewiesen worden, mit dem es geliefert wird.
Jede Lizenz berechtigt dazu, das Betriebssystem auf dem lizenzierten Gerät zu verwenden. Die Edition bestimmt, wie viele Instanzen pro Lizenz auf dem Gerät ausgeführt werden dürfen:
 Windows 7 Professional: 1 Instanz
 Windows 7 Enterprise: 1 physische + 4 virtuelle Instanzen
Windows 7 Enterprise
Will der Kunde die erweiterten Funktionen und Nutzungsrechte von Windows 7 Enterprise nutzen,
benötigt er Software Assurance. Voraussetzung für den Erwerb von Software Assurance ist eine Lizenz von Windows 7 Professional: Windows 7 Professional + Software Assurance = Windows 7
Enterprise. Für andere Editionen von Windows 7 kann keine Software Assurance erworben werden.
Software Assurance kann erworben werden
 zusammen mit einem Upgrade auf Windows 7 Professional (Upgrade&Software Assurance)
 innerhalb von 90 Tagen nach Erwerb eines PCs mit vorinstallierter OEM-Lizenz von Windows
7 Professional
 innerhalb von 90 Tagen nach Erwerb einer System Builder- oder Einzelhandelspaket-Lizenz
von Windows 7 Professional
Hat der Kunde das Desktop-Betriebssystem als unternehmensweites Enterprise-Produkt in den Volumenlizenzprogrammen Open Value Company-wide und Enterprise Agreement standardisiert, muss
für jeden Qualifizierten Desktop Upgrade&Software Assurance erworben werden. Der Erwerb von
Software Assurance allein innerhalb der 90 Tage nach Erwerb einer Einzellizenz ist nicht möglich.
Windows 7 Enterprise beinhaltet alle Funktionalitäten von Windows 7 Professional und zusätzlich
 Multilanguage User Interface (MUI)
 BitLocker Drive Encryption
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BitLocker To Go
AppLocker
Search Federation
Direct Access (erfordert Windows Server 2008 R2)
Branch Cache (erfordert Windows Server 2008 R2)
Subsystem für Unix-basierte Anwendungen
Remote-Zugriffsrechte bis 1.7.2010:
Windows VECD für Software Assurance und Windows VECD
Für den Remote-Zugriff auf Server, die Windows Desktop-Betriebssysteme zur Verfügung stellen,
standen bis 1.7.2010 folgende Lizenzen zur Verfügung:
 Windows VECD für Software Assurance für Geräte mit aktiver Software Assurance für
Windows Desktop-Betriebssystem.
 Windows VECD für Geräte ohne aktive Software Assurance für Windows DesktopBetriebssystem (z.B. Thin Clients).
Von jedem mit VECD für Software Assurance bzw. VECD lizenzierten Gerät darf auf bis zu 4 virtuelle
Instanzen zugegriffen werden. Die erlaubte Anzahl von Instanzen darf gleichzeitig auf bis zu 4 verschiedenen Servern im Rechenzentrum des Kunden ausgeführt werden.
Remote-Zugriffsrechte ab 1.7.2010:
Aktive Software Assurance und Windows VDA
Ab 1. Juli 2010 stehen die Lizenzen VECD für Software Assurance und VECD nicht mehr zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt gelten folgende Rechte:
Für jedes Gerät mit aktiver Software Assurance für Windows Desktop-Betriebssystem gelten folgende Virtualisierungsrechte:
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Lokal: Auf dem lizenzierten Gerät dürfen 1 physische + 4 virtuelle Instanzen installiert und
ausgeführt werden.
Remote: Vom lizenzierten Gerät darf auf 4 virtuelle Instanzen zugegriffen werden. Die erlaubten Instanzen dürfen gleichzeitig auf bis zu 4 verschiedenen Servern im Rechenzentrum
des Kunden ausgeführt werden.
Roaming Use Rights: Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts darf von jedem anderen
Gerät, das nicht dem Unternehmen gehört, auf die erlaubten Instanzen zugreifen. Das gilt jedoch nur, wenn sich der Hauptnutzer nicht auf dem Unternehmensgelände befindet.
Für Geräte ohne aktive Software Assurance (z.B. Thin Clients) kann Windows VDA (Virtual Desktop
Access) erworben werden. Für jedes Gerät, das mit einer Lizenz von Windows VDA ausgestattet ist,
gelten dieselben Virtualisierungsrechte für Remote-Zugriff und Roaming Use Rights wie oben beschrieben.
Übertragen von Desktop-Betriebssystemlizenzen auf Dritte
In den MSLT des Einzelhandelspaketes (FPP) von Windows 7 Professional findet sich folgender Passus: „Übertragung an Dritte. … Der erste Nutzer der Software ist berechtigt, die Software mit diesem
Vertrag einmalig zu übertragen…“.
In den MSLT der vorinstallierten OEM-Lizenz von Windows 7 Professional findet sich folgender Passus: „Übertragung an Dritte. Sie sind berechtigt, die Software nur mit dem lizenzierten Computer
direkt an Dritte zu übertragen“.
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Bei System Builder-Lizenzen sind die jeweiligen MSLT ausschlaggebend.
Die Verträge der Volumenlizenzprogramme untersagen die Übertragung von Upgrade-Lizenzen für
ein Desktop-Betriebssystem getrennt von der zugrunde liegenden Lizenz oder getrennt von dem
Gerät, auf dem das Produkt ursprünglich installiert war. Auch das Übertragen der Vollversion eines
Desktop-Betriebssystems ist nicht erlaubt, es sein denn zusammen mit dem Verkauf des Geräts, für
das es verwendet wird.
Neuzuweisen von Desktop-Betriebssystemlizenzen zu einem anderen Gerät
In den MSLT des Einzelhandelspaketes (FPP) von Windows 7 Professional findet sich folgender Passus: „Übertragung auf einen anderen Computer. … Sie sind berechtigt, die Software zu übertragen
und auf einem anderen Computer zu Ihrer Verwendung zu installieren“.
Fehlt in den MSLT von OEM- und System Builder-Lizenzen ein solcher Passus, hat der Kunde kein
Recht der Übertragung auf ein anderes Gerät. Ausschlaggebend sind immer die mit der jeweiligen
Lizenz gelieferten MSLT.
Die Verträge der Volumenlizenzprogramme untersagen die Neuzuweisung einer Upgrade-Lizenz für
ein Desktop-Betriebssystem zu einem anderen Gerät. Das ist sowohl in den Produktbenutzungsrechten als auch im jeweiligen Lizenzvertrag festgehalten. Software Assurance für das DesktopBetriebssystem jedoch darf einem Ersatzgerät neu zugewiesen werden, solange das Ersatzgerät zur
Nutzung der neuesten Version dieses Betriebssystems lizenziert ist und alle Desktop-Betriebssystem
Upgrades vom ursprünglichen Computer entfernt werden.
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Rental Rights = Vermietungsrechte für Windows Desktop-Betriebssystem
Sowohl die MSLT von Windows 7 (OEM, System Builder, FPP) als auch die Verträge der Volumenlizenzprogramme untersagen es dem Lizenznehmer, die Software zu vermieten, zu verleihen oder zu
verleasen.
Der Erwerb einer zusätzlichen Lizenz für Vermietungsrechte hebt dieses Verbot auf. Für jedes Gerät,
das vermietet, verliehen oder verleast wird, sind folgende Lizenzen erforderlich:
1. Qualifizierendes Betriebssystem (z.B. OEM-Lizenz)
2. Vermietungsrechtelizenz
Qualifizierende Betriebssysteme für den Erwerb von Vermietungsrechten sind:
 Windows 7 Professional
 Windows Vista Business
 Windows XP Professional
Eine Vermietungsrechtelizenz ist weder eine Vollversion eines Betriebssystems noch ein Ersatz für
das Volumenlizenz-Upgrade. Für jedes Gerät ist eine separate Vermietungsrechtelizenz erforderlich.
Es ist nicht möglich, Vermietungsrechte einem anderen Gerät neu zuzuweisen.
Die qualifizierenden Betriebssysteme können über die Vertriebskanäle OEM, FPP oder in den Lizenzprogrammen Open License, Select Plus und Select License erworben werden. Die Vermietungsrechtelizenz kann unter Open License, Select Plus oder Select License erworben werden. Beide Lizenzen werden vom „Vermieter“ (z.B. der Leasinggesellschaft) erworben. Genutzt wird das Gerät vom
„Mieter“ (z.B. dem Kunden der Leasinggesellschaft.)
Der Mieter (aber nicht der Vermieter) kann aus seinem eigenen Lizenzvertrag Upgrade oder Upgrade&Software Assurance für das qualifizierende Betriebssystem erwerben.
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F&A
Was bedeutet „Zuweisen einer Lizenz“?
Zuweisen einer Lizenz bedeutet einfach, die entsprechende Lizenz für einen Server zu bestimmen.
Bei einem Server handelt es sich um ein physisches Hardwaresystem, das fähig ist, Serversoftware
auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade werden als separates physisches Hardwaresystem betrachtet.
Was bedeutet „Ausführen einer Instanz“?
Die Produktbenutzungsrechte der Volumenlizenzprogramme definieren das Ausführen einer Instanz
folgendermaßen: „Sie führen eine Instanz einer Software aus, indem Sie sie in den Arbeitsspeicher
laden und eine oder mehrere ihrer Anweisungen ausführen. Sobald sie ausgeführt wird, wird eine
Instanz so lange als ausgeführt betrachtet (unabhängig davon, ob ihre Anweisungen weiterhin ausgeführt werden oder nicht), bis sie aus dem Arbeitsspeicher entfernt wird.“
Was ist eine Betriebssystem-Umgebung?
Bei einer Betriebssystem-Umgebung handelt es sich um
i. die Gesamtheit oder einen Teil einer Betriebssysteminstanz oder die Gesamtheit oder einen
Teil einer virtuellen (oder anderweitig emulierten) Betriebssysteminstanz, die separate Rechneridentitäten (primärer Computername oder sonstige eindeutige Kennung) oder separate
Administrationsrechte ermöglicht, und
ii. ggf. Instanzen von Anwendungen, die für die Ausführung unter der Betriebssysteminstanz oder
oben bezeichneter teile konfiguriert sind.
Welche Typen von Betriebssystem-Umgebung gibt es?
Es gibt zwei Typen von Betriebssystem-Umgebungen: physische und virtuelle.
 Eine physische Betriebssystem-Umgebung ist für die direkte Ausführung auf einem physischen Hardwaresystem konfiguriert.
 Eine virtuelle Betriebssystem-Umgebung ist für die Ausführung auf einem virtuellen (oder
anderweitig emulierten) Hardwaresystem konfiguriert.
Ein physisches Hardwaresystem kann über eines oder beide der folgenden Elemente verfügen:
 eine physische Betriebssystem-Umgebung
 eine oder mehrere virtuelle Betriebssystem-Umgebungen.
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