Zertifizierungsprogramm Immobilienmakler nach DIN EN 15733

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Zertifizierungsprogramm Immobilienmakler nach DIN EN 15733
 DIAZert – Zertifizierungsstelle der
Zertifizierungsprogramm
Immobilienmakler nach DIN EN 15733: 2010
„Zertifizierte Immobilienmakler (DIA)®“
Tätigkeitsfelder: Vermittlung von
- Wohnimmobilien (W)*
- Gewerbeimmobilien (G)**
- Anlageimmobilien (A)**
*Akkreditiert durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
** Antrag zur Akkreditierung erfolgt bei Erstdurchführung
DIAZert: Zertifizierungen seit 1999 ................................................... -Stand 04.02.2011-
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DIAZert Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG, Eisenbahnstraße 56, D 79098Freiburg
Tel.: 0761 211069-46, Fax: 0761 211069-33, E-Mail: [email protected]
Hinweis:
Grundlage der Zertifizierung ist die Norm DIN EN 15733
„Dienstleistungen von Immobilienmaklern –
Anforderungen an die Dienstleistungen von
Immobilienmaklern“
Wegen geltender Schutzrechte des Deutsches Instituts für
Normung e.V. (DIN) können die Inhalte dieser Norm hier
nicht abgebildet werden.
Die DIN EN 15733 kann bei der Beuth Verlag GmbH
(www.beuth.de)
käuflich erworben werden.
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Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Informationen .................................................................................. 5
2. Fachprofile ........................................................................................................... 8
3. Ablauf (allgemeine Darstellung) ....................................................................... 17
4. Antragsverfahren .............................................................................................. 18
5. Prüfung .............................................................................................................. 19
6. Rechte und Pflichten......................................................................................... 23
7. Sanktionierende Maßnahmen........................................................................... 27
8. Zeichennutzung................................................................................................. 30
9. Termine und Anmeldung .................................................................................. 32
10. Preisverzeichnis .............................................................................................. 33
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DIAZert Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG, Eisenbahnstraße 56, D 79098Freiburg
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1. Allgemeine Informationen
1.1. Einführung in die Zertifizierung
Hintergrundinformation allgemein:
Das erklärte Ziel der EU-Kommission für Binnenmarkt im Rahmen der Lissabon Strategie ist die Herstellung eines vollständigen freien Marktes für Dienstleistungen. Die Freizügigkeit der Dienstleistung,
die Niederlassungsfreiheit für die Dienstleister und die gleichzeitige Sicherung der Qualität der Dienstleistung hat sich die EU-Kommission auf die Fahne geschrieben. Die Richtlinie 2005/26/EU über die
Anerkennung von Berufsqualifikationen muss z.B. in allen Mitgliedsländern seit 20. Oktober 2007 in
nationales Recht umgesetzt sein. Aus dem Zusammenspiel der Richtlinie zur Anerkennung der Berufsqualifikationen und der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG, die bis Ende 2009 in nationales
Recht umzusetzen war, werden in den folgenden Jahren weitere Maßnahmen zur Vereinheitlichung
der nationalen Regelungen abgeleitet.
Hintergrundinformation DIN EN 15733:
Die Richtlinie 2005/26/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen eröffnet den europäischen
Verbänden die interessante Möglichkeit, die Qualifikationsanforderungen der Berufe zu vereinheitlichen. Während von Seiten der EU-Gesetzgebung konkret kein Eingriff in die Berufsausübung der
Immobilienmakler zu erwarten ist, sind die Europaverbände im Bereich der Selbstregulierung sehr
aktiv gewesen. Dafür hat die CEI (Confédération Européenne de l'Immobilier/European Confederation
of Real Estate Agents) die Anstrengung unternehmen, mit allen Ländern, die diese Organisation abdeckt, eine einheitliche Regelung über die Qualifikationsanforderungen zu finden. Ist solch eine Abstimmung einmal erfolgreich verlaufen, kann daraus eine anerkannte "Plattform" im Sinne der EURichtlinie werden. Diese Plattform kann in der Folge Gesetzescharakter erlangen. Der europäische
Maklerverband CEI hat im Jahr 2005 das Verfahren zur Erstellung einer Europanorm für die Dienstleistung der Immobilienmakler durch einen Antrag beim europäischen Normungsinstitut (CEN) eingeleitet. Unter der Federführung des CEN und dem nationalen Sekretariat des österreichischen Normungsinstitutes haben 30 Mitgliedsländer des CEN diese Europanorm erarbeitet.
Am 01. April 2010 hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) die Norm DIN EN 15733 in Deutschland in Kraft gesetzt.
Die Norm 15733:
Die Zertifizierung nach der DIN-Norm stellt hohe Anforderungen an die Makler. Neben der fachlichen
Mindestqualifikation, die dem Immobilienfachwirt (IHK) entspricht, müssen zertifizierte Immobilienmakler Verhaltensregeln einhalten und Informationspflichten erfüllen, die den Endverbrauchern sehr zugute kommen. Hinsichtlich des bekannten öffentlichen Meinungsbildes dürfte dies gerade auch den Verbraucherverbänden entgegen kommen. Aufgrund der permanenten Überwachung durch die Zertifizierungsstelle ist gewährleistet, dass die zertifizierten Immobilienmakler die gestellten Anforderungen
einhalten. Die Zertifizierung ist zeitlich befristet und verlangt somit die regelmäßige Weiterbildung im
Sinne des lebenslangen Lernens.
Am 11. August 2010 erhielt die DIA Consulting AG die Akkreditierung der gesetzlich beliehenen Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS. Die DIA Consulting AG ist die erste und bislang einzige akkreditierte Institution in Deutschland, die Immobilienmakler nach der neuen Norm DIN EN 15733 zertifizieren kann. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) unterstützt die Zertifizierung von Immobilienmaklern auf Basis der neuen DIN nachhaltig.
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1.2. Aufgaben und Ziele der Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG
Die Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG ist als Zertifizierungsstelle für die Immobilienwirtschaft
aktiv. Grundlegendes Motiv dieser Tätigkeit ist die Mission, die Reputation der Institution der Zertifizierung in der Gesellschaft aufzubauen und zu festigen, um Informationsasymmetrien zum Wohle der
beteiligten Marktteilnehmer abzubauen. Diesem Bestreben liegt der unbedingte Wille zugrunde, auf
der Seite der zertifizierten Immobilienexperten höchste Qualitätsstandards zu generieren.
Die Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG ist selbständig und unabhängig. Zur Anschauung eines geordneten und nachprüfbaren Zertifizierungsverfahrens existiert ein Managementsystem, dessen
Umsetzung vom Leiter der Zertifizierungsstelle garantiert wird. Ein Lenkungsausschuss, in dem alle
interessierten Kreise vertreten sein müssen, überwacht die Tätigkeit der Zertifizierungsstelle. Die Zertifizierungsprüfung wird durch unabhängige Prüfungsbeauftragte vorgenommen.
Nach Abschluss des Zertifizierungsverfahrens erhalten die erfolgreichen Teilnehmer eine Zertifizierungsbestätigung in Urkundenform, das die Erfüllung der Bestimmungen der DIN EN 15733 bestätigt.
1.3. Die Qualitätspolitik der DIA Consulting AG
Als Richtwert für die Qualität der Zertifizierungsstelle gilt die Erfüllung der Anforderungen der internationalen Norm ISO 17024.
Die Sicherung der Qualität ist bei der DIA Consulting AG eine Führungsaufgabe und Verpflichtung zur
Förderung des Qualitätsgedankens im gesamten Unternehmen.
Die DIA Consulting AG kommuniziert ihre Qualitätspolitik nach außen wie auch nach innen, umfassend und offen. Informationen werden hierbei als wichtige Grundlage für das Verständnis und die
Umsetzung der Qualitätspolitik erachtet. Das Management-System wird jährlich bewertet. Daraus
werden Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt, um das System flexibel anzupassen und weiterzuentwickeln.
1.4. Organisatorische Struktur
Die Organisationsstruktur (siehe Abbildung) der Zertifizierungsstelle wird durch die Vorgaben der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 für Zertifizierungsstellen bestimmt und richtet sich somit
auch an die Anforderungen der Aufgaben und Ziele der Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG.
Der Vorstand der DIA Consulting AG hat die Geschäftsführung der DIA Consulting AG inne. Der Geschäftsführer ist insbesondere für die kaufmännische Leitung verantwortlich und sorgt für die strategische Ausrichtung. Seine Aufgaben liegen insbesondere in den Bereichen Finanzwesen, Neuausrichtung der internen Organisation und der Vertretung nach außen.
Die Leitung der Zertifizierungsstelle ist sowohl für die Verwaltung und Organisation, als auch für die
Einhaltung und Durchführung des Zertifizierungsprogramms verantwortlich. Der Leiter der Zertifizierungsstelle ist auch der Qualitätsmanagement-Beauftragte der Zertifizierungsstelle und verantwortlich
für die Erstellung und Aufrechterhaltung des Managementsystems.
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Der Lenkungsausschuss, zusammengesetzt aus den sogenannten „interessierten Kreisen“, überwacht
und berät die Leitung der Zertifizierungsstelle.
Im Rahmen der Normanforderung DIN EN ISO/IEC 17024 übt der Lenkungsausschuss die Aufsicht
über die Finanzsituation und die Umsetzung der Geschäftspolitik und der Qualitätspolitik aus.
Die Unparteilichkeit der Zertifizierungsstelle soll somit gesichert und die Teilnahme aller interessierten
Kreise bezüglich Inhalt und Arbeitsweise am Zertifizierungssystem ermöglicht werden.
Der Programmausschuss ist verantwortlich für die Entwicklung und Aufrechterhaltung des Zertifizierungsprogramms.
Die Zertifizierungsstelle benötigt zur Dienstleistungserbringung im Rahmen der Zertifizierungsprüfung
Prüfer. Dies sind von der Zertifizierungsstelle berufene Experten der jeweiligen Fachgebiete, die in
ihrer nachgewiesenen Qualifikation der Zertifizierungsstelle zur Verfügung stehen.
Zur Wahrung des Wohles der beauftragten Marktteilnehmer (öffentliches Interesse) wird die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Prüfer vertraglich gesichert, indem sie sich zur Neutralität verpflichten
müssen.
Die Erstellung, Modifikation und Aussonderung von Prüfungsfragen und -aufgaben liegt in der Zuständigkeit der Zertifizierungsstelle und wird von ausgesuchten, zusätzlichen Personen, die sich zur Verschwiegenheit und Vermeidung von Interessenkonflikten verpflichten, unterstützt. Die Prüfungsfragen
werden in der Geschäftsstelle der Zertifizierungsstelle unter Aufsicht und Verantwortung des Leiters
gesammelt und dem Programmausschuss zur Freigabe vorgelegt.
Dokument: Organigramm
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2. Fachprofile
In Ergänzung zu den sonstigen Forderungen der Norm DIN EN 15733 werden Zertifizierungen in Abhängigkeit folgender Haupttätigkeitsfelder durchgeführt, wobei die vorrangige Nutzung der Immobilie
die jeweilige Zuordnung bestimmt.
Eine Zertifizierung für mehrere Tätigkeitsfelder ist möglich
W: Schwerpunktmäßige Vermittlung von Wohnimmobilien sowie Immobilien, bei denen die Erträge
aus der Wohnnutzung überwiegen:
Zertifizierte Immobilienmakler für das Tätigkeitsfeld W sind kompetent für die Vermittlung von entsprechenden Objekten, die eigen genutzt werden oder vermietet sind. Dazu gehört auch die Vermittlung
von Mietverträgen.
G: Schwerpunktmäßige Vermittlung von Gewerbeimmobilien sowie Immobilien, bei denen die Erträge
aus der gewerblichen Nutzung überwiegen.
Zertifizierte Immobilienmakler für das Tätigkeitsfeld G sind kompetent für die Vermittlung von entsprechenden Objekten, die eigen genutzt werden oder vermietet sind. Dazu zählt auch die Vermittlung von
Mietverträgen.
A: Schwerpunktmäßige Vermittlung von Anlageimmobilien
Zertifizierte Immobilienmakler für das Tätigkeitsfeld A sind kompetent für die Vermittlung von Anlageimmobilien. Darunter gehören Wohn- und Gewerbeimmobilien, die üblicherweise durch Asset Manager* oder Betreiber gemanagt werden.
Das jeweilige Anforderungsprofil können Sie der Kompetenzmatrix bzw. dem Prüfstoffverzeichnis
entnehmen.
* Asset Manager kümmern sich um die Optimierung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses bei der Bewirtschaftung
von Immobilien und befassen sich mit Steuerung der Erträge und der damit verbundenen Risiken von Immobilienanlage- und Managemententscheidungen. Sie identifizieren und realisieren Ertrags- und Wertsteigerungspotenziale in den einzelnen Immobilien.
Dokument: Fachprofile IM
Version: 4
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2.1. Mindestqualifikation
Bildungsabschluss:
Es müssen die in der Kompetenzmatrix dargestellten beruflichen Kompetenzen durch einen Bildungsabschluss erlangt worden sein, der die Forderung von mindestens 120 ECTS (European Credit Transfer System) entspricht.
Eine berufliche Weiterbildung bei der Deutschen Immobilien Akademie an der Universität Freiburg
GmbH als Immobilienwirt/in (DIA) oder geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK) erfüllen exemplarisch die
Zulassungsvoraussetzungen.
Vergleichbare Bildungsabschlüsse werden als Zulassungsvoraussetzung anerkannt. Die inhaltliche
Vergleichbarkeit muss vom Kandidaten nachgewiesen werden.
Es besteht die Möglichkeit, einen fehlenden Bildungsabschluss durch Berufserfahrung und sonstigen
einzelnen Fortbildungsmaßnahmen (Seminarbesuche) auszugleichen (Autodidaktenregelung gemäß
ECTS User´s Guide1). Die Autodidaktenregelung entspricht den Ausführungen des ECTS User´s Guide, Pkt. 4.5.2 „ECTS and recognition of non-formal and informal learning“. Diese Ausführungen berücksichtigen den Umstand, dass es Menschen gibt, die sich wertvolle Kompetenzen im Rahmen Ihrer
Berufstätigkeit oder Lebenserfahrung angeeignet haben. Dieser Umstand ist laut ECTS User´s Guide
bei der ECTS Zuordnung zu berücksichtigen. Diese Berücksichtigung muss inhaltlich den Anforderungen der Kompetenzmatrix entsprechen, d.h. es muss im Rahmen des Antragsverfahrens eine individuelle und nachvollziehbare Zuordnung der erworbenen Kenntnisse erfolgen, um die Erfüllung der
Forderungen der Norm DIN EN 15733 zu gewährleisten.
Praktische Tätigkeit:
Eine mindestens dreijährige immobilienbezogene praktische Tätigkeit, davon zwei Jahre in der Immobilienvermittlung, innerhalb der letzten vier Jahre vor Antragstellung erfüllt die Zulassungsvoraussetzungen hinsichtlich der praktischen Tätigkeit.
Von der Ausbildungszeit einer abgeschlossenen immobilienbezogenen Berufsausbildung in einem der
folgenden Ausbildungsbereiche wird ein Jahr auf die praktische immobilienbezogene Tätigkeit angerechnet:
 Architektur-, Bau-, Vermessungs- und Liegenschaftswesen
 Immobilienwirtschaft
 Kredit- und Versicherungswirtschaft
 mit Immobilien befasste kaufmännische Ausbildungen
Dokument: Fachprofile IM
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ECTS User´s Guide, European Commission Directorate General for Education and Culture, February 2009
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2.2 Kompetenzmatrix nach DIN EN 15733
Kernkompetenzen
Der Immobilienmak ler muss über wesentliche Kenntnisse der unten aufgelisteten Themen
gemäß seines Tätigk eitsprofils verfügen.
Immobilienmarkt, einschließlich grenzüberschreitender Geschäftsabschlüsse u.a.
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WohnGewerbe- Anlageimmobilien immobilien immobilien
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 die wichtigsten Begriffe von Immobiliengeschäften;
 Kaufpreis/Baufinanzierung einschließlich der mit Baufinanzierung befassten Kreditinstitute
 wirtschaftliche, rechtliche, räumliche und ökologische Aspekte des Immobilienmarktes,
 Teilmärkte des Immobilienmarktes
 Analyse und Beobachtung der Entwicklungstendenzen von Angebot und Nachfrage am Immobilienmarkt;
Der Makler im Wettbewerb
 UWG,
 Wettbewerbsregeln,
 Wettbewerbsrelevante Vorschriften der Preisangabenverordnung, des Telemediengesetzes, des Wohnungsvermittlungsgesetzes
Berufsethik für Makler
Immobilienmarketing
 Vertriebs- und Beschaffungsmarketing für verschiedene Arten von Immobilien
 Werbung
 Öffentlichkeitsarbeit
 Immobilienportale als Marketingmedium
Die Finanzierung von Grundstücksgeschäften
 gesetzliche Rahmenbedingungen der Bau- und Kaufpreisfinanzierung
 Immobilienleasing
 verschiedene Arten von Grundschulddarlehen Hypotheken, Krediten und andere Finanzinstrumente
 Vorgehensweise bei der Beleihung von Grundstücken
Dokument: Fachprofile IM
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Profile
WohnGewerbe- Anlageimmobilien immobilien immobilien
Kernkompetenzen
Der Immobilienmakler muss über wesentliche Kenntnisse der unten aufgelisteten Themen
gemäß seines Tätigk eitsprofils verfügen.
Bewertung von Grundstücken u.a.:
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 Bewertungsbegriffe und Grundlagen von Bewertungsverfahren;
 Zwecke der Bewertung;
 Fähigkeit zur Berücksichtigung der für die Bewertung relevanten Informationsgrundlagen
Nationales und europäisches Recht, Vorschriften und Normen die Immobilienmakler betreffen u.a.
 Zulassungsvoraussetzungen für das Immobilienmaklergewerbe (§ 34c GewO);
 Verbraucherschutzvorschriften (Makler-Bauträger Verordnung, Preisangabenverordnung),
 Geldwäschegesetz
 Beachtung von Unfallverhütungsvorschriften und ökologische Entsorgung verbrauchter Materialien,
 Wohnraumförderung (Wohnraumfördergesetz)
 Subventionen von Energieeinsparmaßnahmen
 Steuervergünstigung bei Denkmalgeschützten Gebäuden und Gebäuden die in Sanierungsgebieten liegen
 Vorschriften des Bauplanungsrechts, der Städteplanung und Stadtentwicklung (BauGB)
 Mietrecht einschl. Mietverträge
 Kaufverträge über Immobilien (Formvorschriften, Inhalte, Eigentumsübertragung)
 Das Erbbaurecht
 Formales und materielles Grundstücksrecht
 Grundzüge europäischen Maklerwesens
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Kernkompetenzen
Der Immobilienmak ler muss über wesentliche Kenntnisse der unten aufgelisteten Themen
gemäß seines Tätigkeitsprofils verfügen.
Zivilgesetzliche Grundlagen der Maklertätigkeit und Maklerpraxis
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 §§ 652 – 654 BGB
 Nebenpflichten des Maklers
 Vom Gesetz abweichende Vertragsgestaltungen
 Allgemeine Geschäftsbedingungen
 Akquisition von Makleraufträgen, Objektanalyse, Erstellung von Angebotsunterlagen und Bearbeitung der Aufträge
 Vermittlung von Verträgen
 Provisionssysteme und Verrmittlungspositionen von Maklern
Abwicklung von Grundstücksgeschäften
 Aufklärung über die wirtschaftliche Tragweite von Grundstücksgeschäften durch Makler
 Darstellung der besonderen Inhalte und der Gliederung von Grundstückskaufverträgen zur Vorbereitung der notariellen Beurkundung
 Die Ausübung von vertraglichen Optionen
 Die Begründung von Erbbaurechten
 Besonderheiten bei der Verpachtung von Grundstücken
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WohnGewerbe- Anlageimmobilien immobilien immobilien
Ergänzende Kompetenzen
Bebauung von Grundstücken
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 Prüfung des Baurechts (Art und Maß der Nutzung, Bauplanungsrechtliche Voraussetzungen)
 Entwicklungszustand des Grundstücks
 Nachbarschaftsrechte bei Bebauung von Grundstücken
 Auswertung von Bauplänen und Verständnis der Baubeschreibung.
Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien
 Vermietung und Betreuung von Mietverhältnissen
 laufende Aufwendungen
Betriebskosten (z. B. Kosten der Strom- und Heizenergie, Grundsteuern, Versicherungen die mit Immobilien zusammenhängen usw.)
 Instandhaltungskosten;
 Mietausfallwagnis
 Verwaltungskosten
 Abschreibung
 Kapitalkosten
 Grundkenntnisse von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden, Maßnahmen der Revitalisierung
sowie der Zulässigkeit von Um- und Ausbauten
Kompetenzen, die zur Beratung von Endverbrauchern durch Immobilienmakler gehören u.a.
 Technische Grundkenntnisse der Lebensdauer von Materialien und Bauwerken;
 Bauordnungsrechtliche Grundkenntnisse im Zusammenhang Energiesparen, Schallisolierung, Feuchtigkeit, Lichtzutritt;
 Altlasten und Altlastenkataster
 Natürliche Risiken (Überschwemmungen, Erdbebengebiete, usw.) und mögliche Versicherungen
Dokument: Fachprofile IM
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Profile
WohnGewerbe- Anlageimmobilien immobilien immobilien
Ergänzende Kompetenzen
Grundkenntnisse des Kataster- und Grundbuchwesens
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 Begriffe und Aufgaben des Katasterwesens
 Anlässe für Neuvermessungen von Flurstücken
 Zweck, Aufbau, Eintragungen und Löschungen von Lasten, Beschränkungen und Grundpfandrechten im Grundbuch
 Materielles Grundstücksrecht
Vorschriften zu Bebauungsplänen
 Begriffe, die in Bebauungsplänen verwendet werden (Baugesetzbuch)
 gesetzliche und praktische Bedeutung von Bebauungsplänen
 Beurteilung von Inhalten der Bebauungspläne (Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung)
Betriebswirtschaft
 Internetpräsenz von Maklerfirmen
 Verwendung von Informations- und Kommunikationstechniken; und elektronische Datenverwaltung;
 Qualitätsmanagement;
 Konfliktmanagement
Kommunikative Fähigkeiten und Verkaufsfähigkeiten
 mündliche und schriftliche Präsentationsmethoden;
 die Fähigkeit, die Bedürfnisse des Auftraggebers zu erkennen;
 das Vermögen, Verhandlungsmethoden anzuwenden (rhetorische Fähigkeiten).
Dokument: Fachprofile IM
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Profile
WohnGewerbe- Anlageimmobilien immobilien immobilien
Besondere Kenntnisse für Makler, die Wohnimmobilien zur Eigennutzung vermitteln
Wohnimmobilien zur Selbstnutzung
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 Wohnungsvermittlungsgesetz
 Wirtschaftsstrafgesetz
 Wohnungsmietvertrag
 Wohnungsmarktforschung (Marktanalyse, Marktbeobachtung, Mietspiegel, Preisübersichten)
 Objekt- und Lageanalyse ( Wohnnutzung)
 Baurechtsanalyse (Wohnbaugrundstücke)
 Bewertung von Wohnimmobilien
Besondere Kenntnisse für Makler, die Gewerbeimmobilien zur Eigennutzung vermitteln
Gewerbeimmobilien zur Selbstnutzung
 Preisklauselgesetz
 Gewerbemietvertrag
 Marktforschung Gewerbeimmobilien (Marktanalyse, Marktbeobachtung, Preisübersichten)
 Objekt- und Lageanalyse (gewerbliche Nutzung)
 Baurechtsanalyse (Gewerbebaugrundstücke)
 Bewertung selbstgenutzter Gewerbeimmobilien
Dokument: Fachprofile IM
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Profile
WohnGewerbe- Anlageimmobilien immobilien immobilien
Besondere Kenntnisse für Makler, die Anlageobjekte vermitteln
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Immobilien als Anlageobjekte
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 Anlageberatung, gesetzliche Grundlagen und Ziele
 Prüfung der Risikoneigung des Investors
 Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsberechnungen
 Investitionsrechnungen
 Bewertung von Anlageobjekten
 Anlageobjekte (Direktinvestition)
 Offene Immobilienfonds,
 geschlossene Immobilienfonds,
 Immobilien Aktiengesellschaften, G-REITs
Dokument: Fachprofile IM
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3. Ablauf
(al l g emei n e Dar stel l u n g )
Dokument: Ablauf IM
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4. Antragsverfahren
Mit dem Antrag muss eine Darstellung des beruflichen Werdegangs eingereicht werden.
Sämtliche einzureichende Unterlagen entnehmen Sie bitte der folgenden Checkliste.
Die Zulassung zur Fachprüfung erfolgt nur dann, wenn die Voraussetzungen aus dem Anforderungsprofil des jeweiligen Zertifizierungsgebietes vollständig vorliegen.
Checkliste: Notwendige Unterlagen für Zertifizierungskandidaten
Eine Prüfung, ob die Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme am akkreditierten Zertifizierungsverfahren der DIA Consulting AG erfüllt sind, erfordert, dass folgende Unterlagen eingereicht werden
(Spätester Abgabetermin zwei Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin):
 Zertifizierungsantrag
 Zertifizierungsvertrag (in zweifacher Ausfertigung)
 Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
 Zeugniskopien (unbeglaubigt)
 Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 12 Monate)
 Erlaubnisnachweis nach § 34c GewO der zuständigen Gewerbebehörde
 Betätigungsnachweise (durch den Arbeitgeber oder bei selbständiger
Tätigkeit durch eine schriftliche eidesstattliche Erklärung)
Dokument: Antragsverfahren IM
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5. Prüfung
Ziel der Zertifizierungsprüfung ist die Beurteilung hinsichtlich der Erfüllung der Forderungen, wie sie
in der Norm DIN EN 15733 beschrieben sind. Die erforderlichen Fachkenntnisse werden anhand
einer Fachprüfung sichergestellt. Die Erfüllung der sonstigen Forderungen der Norm DIN EN 15733
wird durch das Vertragswerk sichergestellt und anhand der durchgängigen Überwachung geprüft.
5.1.Fachprüfung
Die Prüfung der Fachkompetenz der Personen, die entsprechende Verantwortlichkeiten
im Betrieb übernehmen, besteht aus einer schriftlichen Prüfung. Die thematischen Prüfinhalte
entsprechen der DIN EN 15733, Kapitel 6.
Der schriftliche Prüfungsteil umfasst die Bearbeitung von 55 Multiple-Choice Aufgaben nach
vorgegebenen Sachverhalten und Fragestellungen aus der jeweiligen Spezialisierung.
Die Verteilung der Prüfungsfragen auf die einzelnen Gebiete erfolgt folgendermaßen:
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30 Fragen beziehen sich auf die Kernkompetenzen und ergänzenden Kompetenzen lt.
Kompetenzmatrix zum jeweiligen Tätigkeitsfeld
-
25 Fragen beziehen sich auf die besonderen Kenntnisse lt. Kompetenzmatrix zum jeweiligen
Tätigkeitsfeld
Die Bearbeitungsdauer beträgt insgesamt 1,5 Stunden
Zusätzlich erfolgt die Plausibilisierung einer praktischen Fallgestaltung bezüglich der Maklertätigkeit.
Die praktische Fallgestaltung bezieht sich immer auf die Maklertätigkeit im jeweiligen Tätigkeitsfeld.
Die Bearbeitungsdauer beträgt hierbei eine Stunde.
Dokument: Prüfung IM
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5.1.3. Prüfungsbewertung
Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens siebzig Prozent der erreichbaren Gesamtpunkte erzielt wurden. Dabei müssen für beide Teile der schriftlichen Prüfung
mindestens 50 Prozent der jeweils maximal erzielbaren Punkte erreicht werden.
5.1.4. Wiederholung der Fachprüfung
Besteht ein Kandidat die Prüfung nicht, so kann die schriftliche Prüfung frühestens nach
sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht erfolgreichen schriftlichen Prüfung wiederholt
werden.
Spätestens ein Jahr nach diesem Zeitpunkt muss die Wiederholung der schriftlichen Prüfung
angetreten worden sein. Ansonsten verfällt die Zulassung zur Zertifizierungsprüfung.
5.1.5. Täuschungshandlung/Störung des Prüfungsablaufes
Prüfungsteilnehmer, die sich einer Täuschungshandlung oder einer erheblichen Störung des
Prüfungsablaufes schuldig machen, kann der Prüfungsausschuss von der weiteren
Prüfungsteilnahme ausschließen.
In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, wird die
Prüfung insgesamt für nicht bestanden erklärt. Das gleiche gilt bei innerhalb eines Jahres
nachträglich festgestellten Täuschungen. Über die Folgen entscheidet die
Zertifizierungsstelle mit den dafür vorgesehenen Gremien.
Dokument: Prüfung IM
Version: 6
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5.2. Überwachung der Zertifikatsinhaber
Die Überwachung soll sicherstellen, dass die zertifizierten Makler die Normanforderungen einhalten.
Dadurch wird der Stellenwert der Zertifizierung in der Öffentlichkeit gewährleistet.
5.2.1 Fort- und Weiterbildung
Zur Sicherstellung der fachlichen Qualifikation der Zertifikatsinhaber haben diese eine jährliche Fort- und Weiterbildung von mindestens drei Tage (1 Tag entspricht mind. 6 Stunden) in
entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen. Die erforderlichen Inhalte dieser Weiterbildung müssen den jeweiligen "Anforderungen gemäß Prüfstoffverzeichnis"
(Kompetenzmatrix) entsprechen. Eine Teilnahmebestätigung muss der Zertifizierungsstelle
vorgelegt werden.
5.2.2 Stichprobenüberprüfung (1x jährlich)
Um die Erfüllung der Anforderungen, die sich aus den Rechten und Pflichten ergeben, zu
prüfen, haben die zertifizierten Makler während des Gültigkeitszeitraums des Zertifikats der
Zertifizierungsstelle auf Anforderung entsprechende Nachweise und Arbeitsunterlagen in
Kopie zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Sämtliche personenbezogene Kundendaten des Maklers sind vorher zu schwärzen. Die Überprüfung erfolgt durch Prüfer auf der
Grundlage der für die Zertifizierung geltenden Anforderungen im jeweiligen Zertifizierungsbereich. Bei Nichterfüllen der Anforderungen werden korrektive Maßnahmen angefordert. Bei
mehrmaligem Nichterfüllen der Anforderungen werden sanktionierende Maßnahmen durchgeführt. Die zertifizierten Makler werden im Laufe der Zertifikatsgültigkeit jährlich überwacht.
Während der Zertifikatsgültigkeit wird mindestens ein Exposé und die Zeichen- und Titelführung überprüft. Außerdem werden weitere Dokumente wie das dokumentierte Beschwerdeverfahren, Musterverträge etc. angefordert und mit den Anforderungen „Qualitätsmanagement und Moralkodex“ verglichen.
Dazu kann eine Zertifizierung temporär ausgesetzt oder entzogen werden oder eine Überwachungsbegutachtung vor Ort erfolgen.
Die vorbeschriebenen Regelungen werden für alle Zertifizierungen angewendet.
5.2.3 Überwachungsbegutachtung
Überwachungsbegutachtungen können bei Bekanntwerden von Mängeln oder Verfehlungen
während der Gültigkeitsdauer eines Zertifikates durch von der Zertifizierungsstelle bestimmte
Prüfer stattfinden und dienen der Prüfung der Einhaltung der Zertifizierungsbedingungen. Bei
negativer Bewertung der Stichprobenkontrollen durch den Prüfer entscheidet die Zertifizierungsstelle, ob eine Überwachungsbegutachtung stattfindet.
Inhalt der Überwachungsbegutachtung ist eine Vorortüberprüfung des Maklers. Maßgebend
bei dieser Beurteilung sind die Anforderungen der Norm DIN EN 15733.
Das Ergebnis der Überwachungsbegutachtung wird in einem Dokument zusammengefasst.
Dokument: Prüfung IM
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5.3. Rezertifizierung
Rechtzeitig vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit (Zertifikatsgültigkeit drei Jahre) haben die zertifizierten
Immobilienmakler in einer schriftlichen Rezertifizierungsprüfung nachzuweisen, dass sich ihr Wissen
auf dem aktuellen Stand bewegt. Inhalt der Prüfung sind vorrangig die den Immobilienmakler
betreffenden Neuerungen innerhalb ihrer Zertifizierungsgebiete.
Der schriftliche Prüfungsteil umfasst die Bearbeitung von max. 40 Multiple-Choice Aufgaben
Die Prüfungsdauer beträgt bei einer Rezertifizierung in einem Tätigkeitsfeld 1 Stunde. Wenn mehr als
ein Tätigkeitsfeld vorliegt, kann sich der Prüfungsumfang um max. 15 Fragen je Tätigkeitsfeld
erhöhen. Die Prüfungsdauer wird entsprechend angepasst.
Voraussetzung für die Zulassung zur Rezertifizierung ist der positive Abschluss der Überwachungsmaßnahmen. Erforderliche Überwachungsmaßnahmen zur Teilnahme an der Rezertifizierung sind
Nachweise der jährlichen Fort- und Weiterbildung, die positive Bewertung der Stichprobenüberprüfung und die positive Bewertung evtl. durchgeführter Überwachungsbegutachtungen.
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6. Rechte und Pflichten
Die Makler verpflichten sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als zertifizierte Makler, die Pflichten gemäß
den Vorgaben der Europäischen Norm 15733 einzuhalten.
Zertifizierungsnachweis
Die Immobilienmakler erhalten seitens der Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG zum Nachweis
der Zertifizierung eine Zertifizierungsurkunde. Die Urkunde verbleibt im Eigentum der Zertifizierungsstelle und ist bei Wegfall oder Widerruf der Zertifizierung unaufgefordert an diese zurückzugeben.
Mit der Zertifizierung ist man berechtigt, den entsprechenden Titel zu führen. Gleichzeitig ist man
berechtigt, das Zeichen der Zertifizierungsstelle nach der Zeichensatzung zu verwenden.
Pflicht zur Fortbildung und zum Erfahrungsaustausch
Zertifizierte Makler haben sich auf dem Sachgebiet, für das sie zertifiziert sind, in dem vorgegebenen
Umfang (drei Tage á jeweils mindestens sechs Stunden) fortzubilden bzw. an einem Erfahrungsaustausch teilzunehmen.
Über den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen und die Teilnahme an Erfahrungsaustauschveranstaltungen haben die Makler Nachweis zu führen. Dieser Nachweis ist der Zertifizierungsstelle
jährlich unaufgefordert vorzulegen.
Haftung und Versicherung
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Aufgabenerfüllung haben die Makler die volle
Verantwortung zu übernehmen. Ein Haftungsausschluss oder eine Haftungseinschränkung ist nur für
die Fälle einfacher Fahrlässigkeit in Form einer einzelvertraglichen Vereinbarung zulässig.
Die Makler tragen für die Tätigkeit ihrer Mitarbeiter die volle Verantwortung. Sie müssen daher ihre
Mitarbeiter hinsichtlich ihrer fachlichen Eignung und persönlichen Zuverlässigkeit sorgfältig
auswählen, einweisen, anleiten, überwachen und fortbilden. Art, Inhalt und Umfang der Pflicht zur
Überwachung und Anweisung der Hilfskräfte im Einzelfall bestimmen sich nach dem Maß ihrer
Sachkunde und Erfahrung sowie der Gegebenheiten und Schwierigkeiten des konkreten Auftrags.
Für dieses Haftungsrisiko haben die Makler eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung in angemessenem Umfang abzuschließen und während der Dauer
ihrer Zertifizierung aufrechtzuerhalten. Stehen die Makler in einem Angestelltenverhältnis, genügt
eine entsprechende Haftungsabsicherung durch den Arbeitgeber.
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Bekanntmachung
Die Zertifizierungsstelle macht die Zertifizierung öffentlich bekannt. Name, Adresse, Telefon- und
Faxnummern, E-Mail- und Internetadresse sowie die Bezeichnung des Zertifizierungsgebietes
werden im Internet über eine Datenbank veröffentlicht. Auf Anfrage wird auch eine Liste aller
zertifizierten Personen herausgegeben. Die Daten werden nach erfolgreicher Zertifizierung über
einen Erhebungsbogen erfasst. Die Makler stimmen mit ihrer Unterschrift auf diesem Bogen der
Veröffentlichung zu. Änderungen der Daten müssen ebenfalls über diesen Erhebungsbogen
mitgeteilt werden.
Ist man nicht mit der Veröffentlichung der eigenen Daten im Sinne des Erhebungsbogens
einverstanden, so sind dennoch Name und Adresse sowie Bezeichnung des Zertifizierungsgebietes
in der Datenbank zu veröffentlichen. Mit Abschluss des Zertifizierungsvertrages mit der Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG wird hierin ausdrücklich eingewilligt.
Bekanntmachung ungültiger Zertifikate Die Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG macht
das Erlöschen, das Aussetzen oder den Widerruf der Zertifizierung öffentlich bekannt.
Werbung
Die Makler sind berechtigt, im Rahmen ihrer Zertifizierungstätigkeit auf Briefbögen, auf Drucksachen
in Werbeanzeigen und auf seiner Webseite auf die Zertifizierung hinzuweisen. Bei Abbildungen der
Zertifizierungsurkunde muss diese vollständig dargestellt werden. Eine Verkleinerung der Urkunde
darf nur insoweit erfolgen, als ihr Inhalt noch lesbar ist. Hinweise auf die Zertifizierung müssen sich
auf das von der Zertifizierungsstelle vorgegebene Textmuster halten.
Makler dürfen als zertifizierte Makler nur in den Fällen auftreten, in welchen sie auf dem Zertifizierungsgebiet Tätigkeiten erbringen. Die Makler sind daher verpflichtet, bei Leistungen auf anderen
Sachgebieten oder bei Leistungen im Rahmen ihrer sonstigen beruflichen oder gewerblichen
Tätigkeit jedweden Hinweis auf die Zertifizierung zu unterlassen.
Die Makler haben zu dulden, dass ihre Zertifizierung, ihr Sachgebiet, ihre Namen und Anschriften von
der Zertifizierungsstelle gespeichert und in Listen oder auf sonstigen Datenträgern veröffentlicht und
auf Anfrage jedermann zur Verfügung gestellt wird.
Werbliche Hinweise der Makler auf ihre Tätigkeit müssen sich in Inhalt und Aufmachung an den
Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb orientieren. Der Hinweis auf ihre
Zertifizierung hat dabei unter der Angabe des Sachgebiets, des Tätigkeitsfeldes und der Zertifizierungsstelle zu erfolgen.
Dokument: Rechte und Pflichten IM
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Anzeigepflichten
Die Makler haben der Zertifizierungsstelle unverzüglich anzuzeigen:

die Änderung ihrer Büroanschrift

die Änderung ihrer Privatadresse

die Änderung ihrer beruflichen Betätigungsform (z. B. Sozietät, Angestelltenverhältnis)

den Verlust der Zertifizierungsurkunde

die Leistung einer eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO

die Stellung eines Insolvenzantrags

die Einleitung eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens

die rechtskräftige Verurteilung in einem Strafverfahren.
Auskunftspflichten, Überlassung von Unterlagen und Duldung der
Nachschau
Die Makler haben der Zertifizierungsstelle auf deren Verlangen jederzeit die zur Überwachung ihrer
Tätigkeit und der Einhaltung ihrer Pflichten erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte
innerhalb der gesetzten Frist unentgeltlich zu erteilen und die angeforderten Unterlagen vorzulegen.
Sie können die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung sie selbst oder einen
ihrer Angehörigen (§ 52 StPO) der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach
dem OWiG aussetzen würde.
Die Makler haben auf Verlangen der Zertifizierungsstelle die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen
vorzulegen und eine angemessene Zeit zwecks Überprüfung zu überlassen. Die Zertifizierungsstelle
hat in diesem Zusammenhang sicherzustellen, dass die Vorschriften des Datenschutzes und der
geregelten Schweigepflicht eingehalten werden.
Die Beauftragten der Zertifizierungsstelle können auch während der üblichen Geschäftszeit die
Geschäftsräume der Makler betreten und durch Stichproben von Unterlagen und Akten prüfen, ob die
Makler ihren Pflichten nachgekommen ist.
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Erlöschen der Zertifizierung
Die Zertifizierung erlischt, wenn

unter Kündigung des Zertifizierungsvertrages gegenüber der Zertifizierungsstelle
der DIA Consulting AG erklärt wurde, dass die Tätigkeit eingestellt wird oder

keine Rezertifizierung erwünscht wird und die Gültigkeit des Zertifikats abläuft.
Rückgabepflicht von Urkunden
Die Makler haben nach Erlöschen oder Widerruf der Zertifizierung die Urkunde unverzüglich
der Zertifizierungsstelle zurückzugeben.
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7. Sanktionierende Maßnahmen
7.1 Fortbildungsverpflichtung
Folgende Maßnahmen gelten, wenn der zertifizierte Makler die Erfüllung seiner Fortbildungsverpflichtung nicht nachweisen kann:

beim ersten Verstoß kann er die Fortbildung im nächsten Halbjahr nachholen.

wenn die Nachweise nach dieser Frist nicht vorliegen, erfolgt die Aussetzung
der Zertifizierung für drei Monate.
wenn die Nachweise nach dieser Zeit immer noch nicht vorliegen, erfolgt der Entzug der Zertifizierung.
7.2 Aussetzen der Zertifizierung
1. Bei geringen Abweichungen (Nachbesserung): Wurde die Überwachung nicht bestanden, so ist
der zertifizierte Immobilienmakler genau ein Mal zu korrektiven Maßnahmen aufzufordern. Dies kann
beinhalten, dass die negativ bewerteten Arbeitsproben/Dokumente

- nachgebessert werden müssen

- durch neue Arbeitsproben/überarbeitete Dokumente zu ersetzen sind. Die Entscheidung darüber obliegt dem Prüfungsbeauftragten.
Führt die erneute Prüfung der Arbeitsproben/Dokumente nicht zu einer positiven Bewertung, dann
erfolgt der Entzug der Zertifizierung.
Alternativ kann gegenüber dem zertifizierten Immobilienmakler eine Überwachungsbegutachtung
eingeleitet werden.
2. Bei erheblichen Abweichungen: Zertifikate werden ausgesetzt, wenn im Rahmen einer
regelmäßigen Überwachung das K.O.-Kriterien der Vollständigkeit (es fehlt ein wesentlicher Teil)
nicht erfüllt ist.
Gemäß Empfehlung des Prüfungsbeauftragten muss in solchen Fällen der Nachweis über den
Besuch einer entsprechenden Fortbildung erfolgen.
Die Zertifizierung wird bis zum Nachweis dieser Fortbildung für einen Zeitraum von drei Monaten
ausgesetzt. In diesem Zeitraum sollen neue Arbeitsproben/Dokumente eingereicht und die
entsprechende Fortbildung erfolgen.
Bei entsprechender Fortbildung und positiver Bewertung der Arbeitsproben/Dokumente wird die
Aussetzung zurückgenommen. Führt die erneute Prüfung der Arbeitsproben/Dokumente nicht zu
einer positiven Bewertung, dann erfolgt der Entzug der Zertifizierung.
Alternativ kann gegenüber dem zertifizierten Immobilienmakler eine Überwachungsbegutachtung
eingeleitet werden.
Dokument: Sanktionierende Maßnahmen IM
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Tel.: 0761 211069-46, Fax: 0761 211069-33, E-Mail: [email protected]
Die Aussetzung der Zertifizierung wird von der Zertifizierungsstelle über die Homepage
veröffentlicht.
Mit der Aussetzung verbunden ist der Verlust des Rechts auf Zeichenführung für die Dauer der
Aussetzung. Während der Aussetzung darf der Kunde das Zeichen der DIA Consulting AG nicht
benutzen und auch anderweitig nicht auf die Zertifizierung hinweisen.
Die Aussetzung wird von der Leitung ausgesprochen. Eine Aussetzung kann längstens für die Dauer
von einem halben Jahr erfolgen und darf maximal zweimal innerhalb eines Zertifizierungsintervalls (3
Jahre) vorfallen. Danach kommt es zum Entzug der Zertifizierung.
7.3 Entzug der Zertifizierung
Die Zertifizierungsstelle muss die Zertifizierung des Kunden unverzüglich entziehen, wenn

sehr schwere Verstöße gegen die Zertifizierungsregeln vorliegen,

wiederholte Verwarnungen nicht den gewünschten Erfolg haben,

zertifizierte Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen endgültig nicht nachkommen,

im Rahmen der Überwachungsbegutachtung wiederholte Mängel festgestellt
werden, die trotz der verlangten Korrekturmaßnahmen nicht beseitigt wurden,

nachträglich Tatbestände bekannt werden, die – währen sie zum Zeitpunkt
der Zertifizierung bekannt gewesen – der Zertifizierung entgegen gestanden
hätten z.B. falsche Angaben im Rahmen des Antragsverfahrens,

Täuschungshandlungen
oder

eine Aussetzung der Zertifizierung nicht mehr in Frage kommt, weil diese bereits zweimal erfolgte.
Der Eintrag des Kunden in der Datenbank der Zertifizierungsstelle ist zu löschen. Mit dem Entzug
verbunden ist der Verlust des Rechts auf Zeichenführung. Der Kunde darf das Zeichen der DIA
Consulting AG nicht mehr benutzen und auch anderweitig nicht auf die Zertifizierung hinweisen.
Die Widerrufung wird von der Leitung ausgesprochen.
Die Zertifizierung eines Kunden muss ebenfalls widerrufen werden, wenn der Kunde seine Tätigkeit
einstellt oder gegenüber der Zertifizierungsstelle erklärt, dass eine Zertifizierung nicht mehr
erwünscht ist. Die Zertifizierungsstelle muss auch dies bekannt machen und der Kunde verliert das
Recht auf Zeichenführung.
Automatisch erlischt die Zertifizierung eines Kunden nach dem auf dem Zertifikat angegebenen
Gültigkeitsdatum. Die Zertifizierungsstelle muss auch dies bekannt machen und der Kunde verliert
das Recht auf Zeichenführung.
Bei einer erneuten Zertifizierung handelt es sich nicht um eine Rezertifizierung.
Dokument: Sanktionierende Maßnahmen IM
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7.4 Beschwerden
Die Hinweise Dritter über fachliche Mängel eines zertifizierten Kunden werden grundsätzlich
ausgewertet und dem Programmausschuss vorgelegt. Der Programmausschuss empfiehlt der
Zertifizierungsstelle durchzuführende Sanktionen.
*
Bei Beschwerden unterschiedlicher Parteien wird den Beschwerden durch eine außerplanmäßige
Überprüfung nachgegangen.
Bei Beschwerden über menschliches Fehlverhalten des Maklers erfolgt eine Überwachungsbegutachtung Vorort beim Makler*. Der Makler bekommt die Beschwerde im Vorfeld zur Kenntnis.
Dokument: Sanktionierende Maßnahmen IM
Version: 3
*
ab zwei Beschwerden
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8. Zeichennutzung
8.1. Allgemeines
Name und Sitz des Zeicheninhabers
Die Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG mit Sitz in Freiburg ist Inhaberin des nachstehenden
Dienstleistungszeichens, im folgenden "Zeichen" genannt:
Zeichenbenutzer
Zeichenbenutzer sind die von der Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG zertifizierten Kunden.
8.2. Rechte und Pflichten des Zeichenbenutzers
8.2.1 Einräumung des Rechts zur Zeichenbenutzung
Die Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG gestattet dem Zeichenbenutzer nach Maßgabe der
Bestimmungen des Zertifizierungsvertrages nebst den dazugehörigen Dokumenten und insbesondere dieser Zeichensatzung die Benutzung ihres Zeichens. Der Zeichenbenutzer stellt sicher, dass die
Benutzung des Zeichens in der Werbung oder bei sonstigen Maßnahmen im Rahmen dieser
Zeichensatzung erfolgt. Für die Benutzung des Zeichens, insbesondere im Rahmen der Werbung, ist
der Zeichenbenutzer allein verantwortlich.
8.2.2 Form, Farbe, Größe
Die Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG stellt dem Zeichenbenutzer ihr Zeichen in schwarzweißer Abbildung und in gelber Spezifikation im JPG-Format zur Verfügung.
Das Zeichen muss leicht lesbar und deutlich sichtbar sein. Es darf nur in der dargestellten Form
benutzt werden.
Eine Veränderung der Form oder der Farbgestaltung mittels Bildbearbeitungssoftware ist dem
Zeichenbenutzer untersagt. Eine Größenänderung ist nur dann erlaubt, wenn das vorgegebene
Verhältnis von Höhe und Länge eingehalten wird. Dies ist über eine proportionale Vergrößerung/Verkleinerung des Zeichens gewährleistet.
Dokument: Zeichennutzung IM
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8.2.3 Hinweis auf den Zertifizierungsbereich
Die Zeichenbenutzung ist beschränkt auf den Zertifizierungsbereich des Zeichenbenutzers.
Es muss bei der Benutzung des Zeichens auf den Inhalt des Zertifikats, dessen Nummer und auf die
Zertifizierungsstelle hingewiesen werden.
Beispiel Immobilienmakler:
Max Mustermann
von der Zertifizierungsstelle DIAZert der DIA Consulting AG
zertifizierter Immobilienmakler (DIA)
Tätigkeitsfeld: ...........................
Zertifikats Nr.: DIA-IM-xxx
8.3. Verlust und Entzug der Zeichenbenutzung
Erlischt die Zertifizierung (siehe Zertifizierungsverfahren Pkt. 6) oder wird sie entzogen (siehe
Sanktionierende Maßnahmen), verliert der Zeichenbenutzer das Recht auf Zeichenbenutzung. In
einem solchen Fall darf der Zeichenbenutzer noch vorhandene Unterlagen, Medien etc., die mit dem
Zeichen versehen sind, ab dem Datum des Erlöschens nicht mehr benutzen.
8.4. Änderungen
Die Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG informiert die Zeichenbenutzer unverzüglich über
Änderungen dieser Zeichensatzung.
Dokument: Zeichennutzung IM
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Tel.: 0761 211069-46, Fax: 0761 211069-99, E-Mail: [email protected]
9. Termine und Anmeldung
Prüfungsstandort Berlin:

25. Mai 2011 schriftliche Prüfung (maximal 20 Kandidaten)

27. Oktober 2011 schriftliche Prüfung (maximal 20 Kandidaten)
Prüfungsstandort München:

14. April 2011 schriftliche Prüfung (maximal 12 Kandidaten)
Prüfungsstandort Köln:

04. April 2011 schriftliche Prüfung (maximal 15 Kandidaten)
Prüfungsstandort Hamburg:

04. April 2011 schriftliche Prüfung (maximal 20 Kandidaten)
Prüfungsstandort Frankfurt:

08. April 2011 schriftliche Prüfung (maximal 11 Kandidaten)
Prüfungsstandort Freiburg:

01. April 2011 schriftliche Prüfung (maximal 15 Kandidaten)

04. Oktober 2011 schriftliche Prüfung (maximal 15 Kandidaten)
Die Anmeldungen und die von den Kandidaten einzureichenden Unterlagen müssen für diese Termine
spätestens zwei Wochen vor Prüfungstermin bei der Zertifizierungsstelle eingegangen sein.
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10. Preisverzeichnis
Leistung
Preis*
Schwerpunktbereiche:
Wohnimmobilien
(W)
1. Erstzertifizierung
1. 1
Antragsbearbeitung und Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
1.2
Schriftliche Prüfung
2. Rezertifizierung
Rezertifizierungsprüfung
Fälligkeit
Gewerbeimmobilien
(G)
Anlageimmobilien
(A)
450,– €
450,– €
450,– €
Fällig bei Antragsstellung.,
350,– €
350,– €
350,– €
Fällig 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin. Stornierungen der Anmeldung bis 14
Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin sind kostenlos.
Bei Stornierungen innerhalb von 14 Tagen wird eine Stornopauschale von 20 % berechnet.
Bei Rücktritt bzw. Nichterscheinen am Tag der Prüfung ist der volle Betrag zu zahlen.
300,– €
300,– €
300,– €
Fällig 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin. Stornierungen der Anmeldung bis 14
Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin sind kostenlos.
Bei Stornierungen innerhalb von 14 Tagen wird eine Stornopauschale von 20 % berechnet.
Bei Rücktritt bzw. Nichterscheinen am Tag der Prüfung ist der volle Betrag zu zahlen.
3. Überwachung
3.1
400,– €
400,– €
400,– €
Jährliche Überwachung der Normerfüllung
+
Jährlich durchzuführende Stichprobenprüfung
3.2
2.000,– €
2.000,– €
2.000,– €
Ggf. Überwachungsbegutachtung
(bei Missbrauch o. Ä.)
* Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Stand 15. Dezember 2010
Bitte überweisen Sie die fälligen Beträge erst nach Erhalt einer Rechnung auf das dort angegebene
Der Jahresbetrag ist jeweils zum 01.12. des Jahres zu bezahlen.
Der Jahresbetrag gilt für das Kalenderjahr, in dem er entrichtet wurde. Der erste zu bezahlende Jahresbeitrag wird anteilig für das Jahr der Erstzertifizierung berechnet.
Verfügt der Antragsteller bereits über ein Maklerzertifikat der DIAZert entfallen die Kosten für
die Überwachung weiterer Schwerpunktbereiche. Die Kunden erhalten Ende des Jahres eine
Zusammenfassung der Überwachungsmaßnahmen.
Fällig vor dem vereinbarten Begutachtungstermin.
Konto.
Beispiel:
Herr Mustermann beantragt als Makler eine Zertifizierung für die Bereiche Wohnimmobilien (W) und Gewerbeimmobilien (G). Die Prüfung für W will er sofort, die Prüfung für G erst in 6 Monaten antreten.
Herr Mustermann erhält einmalig eine Rechnung (1.1) für die gesamte Antragsbearbeitung und für die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen. Bei Anmeldung zur schriftlichen Prüfung für den
Bereich W erhält er eine Rechnung (1.2). Bei erfolgreicher Prüfung erhält er die Zertifizierungsbestätigung mit der Bezeichnung „zertifizierter Immobilienmakler nach DIN EN 15733 mit dem Schwerpunkt
Wohnimmobilien“. Ende des Jahres erhält Herr Mustermann eine anteilige Rechnung (3.1) für die Überwachung. Im nächsten Jahr meldet er sich zur schriftlichen Prüfung für den Bereich G an. Er erhält
eine Rechnung (1.2) für die schriftliche Prüfung. Bei erfolgreicher Prüfung erhält er die Ergänzung „zertifizierter Immobilienmakler nach DIN EN 15733 mit den Schwerpunkten Wohnimmobilien und
Gewerbeimmobilien“. Ende des Jahres erhält Herr Mustermann eine Rechnung (3.1) für die Überwachung in Höhe von 400 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dokument: Preisverzeichnis IM
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Tel.: 0761 211069-46, Fax: 0761 211069-99, E-Mail: [email protected]
Kontakt
DIA Consulting AG
Eisenbahnstraße 56
D 79098 Freiburg
www.dia-consulting.de
Tel.: 0761 211069-46
Fax: 0761 211069-33
Mo. – Fr.: 08:30 – 16:00 Uhr
Leiter der Zertifizierungsstelle
Herr Alexander Achten
Ansprechpartner für:
- Qualitätsmanagement und Akkreditierung, Gremienarbeit
0761 211069-41
Mo. – Fr.. 08:30 – 16:00 Uhr
[email protected]
Stellvertretender Leiter
Herr Oliver Thomsen
Ansprechpartner für:
- Marketing/Pressearbeit
0761 211069-40
Mo. – Fr.: 12:30 – 16:00 Uhr
[email protected]
Sekretariat und Kundenbetreuung
Frau Anke Roscher
Ansprechpartnerin für:
- Kundenservice
0761 211069-46
Mo. – Fr.: 08:30 – 13:00 Uhr
[email protected]
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