Rauchfrei im Krankenhaus
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Rauchfrei im Krankenhaus
Das rauchfreie Krankenhaus – planen, umsetzen, leben Dokumentation der Konferenz am 19. und 20. Februar 2008 in Berlin Impressum Herausgeber: Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG) Die Konferenzdokumentation „Das rauchfreie Krankenhaus – planen, umsetzen, leben“ wurde im Projekt „Wissenstransfer für rauchfreie Krankenhäuser“ erstellt. Das Projekt wurde durchgeführt von der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Projektkoordination: Michaela Goecke Redaktion: Michaela Goecke Christof Groß Nicht namentlich gekennzeichnete Artikel wurden von Michaela Goecke und Christof Groß verfasst. Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG) Heilsbachstraße 30 53123 Bonn E-Mail: [email protected] www.bvpraevention.de Satz und Druck: Das Druckhaus Bernd Brümmer 53347 Alfter/Bonn Juni 2008 Gefördert von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit Impressum Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA 3 Einleitung Helga Kühn-Mengel MdB, Präsidentin der BVPG 4 Plenumsvorträge Sabine Bätzing MdB, Drogenbeauftragte der Bundesregierung Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA Prof. Dr. Bernhard Badura, Universität Bielefeld 5 Workshop 1: Erfahrungen rauchfreier Krankenhäuser nutzen Christof Groß, BVPG Josef Franssen, Universitätsklinikum Mainz Mechthild Kirsch, St. Josef Krankenhaus Hermeskeil 11 Workshop 2: Vorhandene Potentiale für das rauchfreie Krankenhaus ausschöpfen Christa Rustler, Deutsches Netz Rauchfreier Krankenhäuser Thomas Schmitz, St. Josef-Hospital Bochum Julia Bludau, Universitätsklinikum Bonn 15 Schulung "Rauchfrei im Krankenhaus" Michaela Goecke, Christof Groß, BVPG Peter Lindinger, Experte für Tabakentwöhnung Dr. Christoph Kröger, IFT Institut für Therapieforschung 20 Poster zur Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses – Koblenz – Eußerthal – Bochum – Tübingen – Oldenburg – Schwerin 22 Häufig gestellte Fragen 29 Ergebnisse der Konferenz 31 Beratungsangebote 32 Liste der Referentinnen und Referenten 33 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Konferenzdokumentation auf eine gleichzeitige Nennung der weiblichen und männlichen Form verzichtet. Wenn nicht gesondert aufgeführt, umfasst die männliche Form in der vorliegenden Projektdokumentation immer auch das weibliche Geschlecht. Inhaltsverzeichnis 2 Vorwort Prof. Dr. Elisabeth Pott Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung In Deutschland sterben jedes Jahr etwa 110.000 bis 140.000 Menschen an den Folgen ihres Nikotinkonsums. Die gesundheitlichen Gefahren, die infolge des (Passiv-)Rauchens entstehen, werden häufig unterschätzt oder nicht wahrgenommen. Mit der Einführung landesweiter Rauchverbote haben der Nichtraucherschutz und Präventionsmaßnahmen zur Förderung des Nichtrauchens einen größeren Stellenwert bekommen. Dies ist ein wichtiges Signal für mehr Gesundheitsbewusstsein in unserer Gesellschaft. Auch Krankenhäuser stehen vor der Herausforderung, das Ziel „Rauchfreiheit“ effektiv und nachhaltig umzusetzen. Ergänzend zu den gesetzlichen Rauchverboten muss eine gemeinsame Strategie mit allen Beteiligten entwickelt werden. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit auf allen Organisationsebenen ist Voraussetzung, um das Vorhaben „Rauchfreies Krankenhaus“ zu realisieren. Zunächst sollte erörtert werden, wie sich vorhandene Potentiale im Krankenhaus optimal ausschöpfen lassen, so dass ein möglichst umfassender Nichtraucherschutz gewährleistet ist. Wie kann der Rauchstopp bei Patienten und Mitarbeitern mit qualifizierten Angeboten gefördert werden? Wie kann das Thema „Rauchfreiheit“ in den Strukturen des Qualitätsmanagements verankert werden? Wo sind Möglichkeiten der Vernetzung nutzbar? Erkenntnisse und Erfahrungen anderer Einrichtungen bei der Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses können helfen, diese und andere 3 Vorwort Fragen zu beantworten. Gelungene Herangehensweisen können so auch im eigenen Haus adäquat eingesetzt werden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sieht es im Rahmen ihrer rauchfreiKampagne als eine zentrale Aufgabe an, Krankenhäuser beim Thema „Rauchfreiheit“ zu unterstützen. Informationen zur Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses und zur Förderung des Rauchstopps finden sich in zahlreichen Informationsmaterialien der BZgA, insbesondere im Manual „Rauchfrei im Krankenhaus“. Um Multiplikatoren, die mit der praktischen Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses befasst sind, ein Diskussionsforum anzubieten, hat die BZgA am 19. und 20. Februar 2008 in Berlin eine nationale Konferenz zur Förderung der Rauchfreiheit in Krankenhäusern veranstaltet. Die zweitägige Konferenz unter dem Motto „Das rauchfreie Krankenhaus – planen, umsetzen, leben“ zeigte zahlreiche Praxisbeispiele und bot vielfältige Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch. Die vorliegende Dokumentation fasst die Ergebnisse der Tagung zusammen. Damit soll ein weiterer Beitrag geleistet werden, das Konzept „rauchfreie Krankenhäuser“ erfolgreich zu realisieren und damit den mit dem Rauchen verbundenen gesundheitlichen Schäden erfolgreich entgegenwirken zu können. Einleitung Zum Jahresende 2006 gab es in Deutschland insgesamt 2.104 Krankenhäuser, in denen mehr als eine Million Menschen beschäftigt waren. Darüber hinaus gehörten 1.255 Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit weiteren rund 114.000 Beschäftigten zu den Einrichtungen der stationären Versorgung. Für die Umsetzung des Rauchfreien Krankenhauses gibt es mit der Arbeitsstättenverordnung § 5 zum Nichtraucherschutz sowie mit den aktuell für öffentliche Einrichtungen erlassenen Ländergesetzen zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens eindeutige gesetzliche Regelungen. Die Arbeitsstättenverordnung gibt dabei bundeseinheitlich die Umsetzung des Nichtraucherschutzes am Arbeitsplatz vor. Durch sie werden die Arbeitgeber ausdrücklich verpflichtet, die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Die Ländergesetze zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens, die in den meisten Bundesländern bereits in Kraft getreten sind, sehen für die Krankenhäuser grundsätzlich ein Rauchverbot vor. Hierdurch wird effektiver Nichtraucherschutz garantiert. Ausnahmeregelungen gibt es noch für Patienten auf Palliativstationen und in der Psychiatrie sowie im Maßregelvollzug. In einigen Bundesländern gibt es zudem noch die Möglichkeit, separate Raucherräume in Krankenhäusern einzurichten. Krankenhäuser nehmen als betriebliche Einrichtungen des Gesundheitswesens eine herausragende Stellung bei der Umsetzung der geltenden gesetzlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz ein. Dabei sind Angebote zur Raucherberatung und Tabakentwöhnung für rauchende Mitarbeiter und Patienten wichtige Bestandteile einer umfassenden Rauchfrei-Politik im Krankenhaus. Dies belegen die Raucherquoten und die Aufhörbereitschaft der Raucher im Krankenhaus: beim Pflegepersonal und beim Medizinisch-Technischen Dienst liegt die Raucherquote mit rund 40 Prozent deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Gleichzeitig ist die Aufhörbereitschaft der rauchenden Krankenhausmitarbeiter sehr hoch: fast jeder zweite ist zum Rauchstopp bereit. Die Chance zum Rauchstopp im Krankenhaus möchten zudem mehr als 60 Prozent der rauchenden Patientinnen und Patienten gerne wahrnehmen: sie wünschen sich eine Beratung über die Risiken des Rauchens und damit eine Unterstützung bei der Entwöhnung. Noch sind nicht alle Krankenhäuser wirklich rauchfrei und haben den Nichtraucherschutz für Mitarbeiter und Patienten effektiv umgesetzt. Viele Krankenhäuser haben sich in den vergangenen Jahren aber bereits auf den Weg zur Rauchfreiheit gemacht. Als vorbildlich können hier die 40 Projektkrankenhäuser des BZgA-Modellprojektes „Leitfaden: Rauchfrei im Krankenhaus“ (20052007) sowie die 143 Mitgliedskrankenhäuser des Deutschen Netzes Rauchfreier Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen (DNRfK) gelten, von deren Erfahrungen viele andere profitieren können. Helga Kühn-Mengel MdB, Präsidentin der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. Einleitung 4 Plenumsvorträge Rauchfreie Krankenhäuser: Die Umsetzung über die Förderung des Netzwerkes und das Nichtraucherschutzgesetz Die Tagung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung „Das rauchfreie Krankenhaus – planen, umsetzen, leben“ wird zu einem richtigen Zeitpunkt veranstaltet. Es ist die Schnittstelle zur Umsetzung des wichtigen Meilensteins zum Nichtraucherschutz in Deutschland über die aktuellen Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen und den Projekten zur Unterstützung des Rauchfreien Krankenhauses. Anfang 2008 sind in fast allen Bundesländern Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen in Kraft getreten. Damit gilt Rauchfreiheit nun auf gesetzlicher Grundlage in allen Krankenhäusern und öffentlichen Gesundheitseinrichtungen. Nun könnte man annehmen, dass das Netz Rauchfreier Krankenhäuser überflüssig wird, da das Ziel erreicht ist. Hier beginnt jedoch erst die schwierige Etappe der Umsetzung. Denn in Krankenhäusern und Reha-Kliniken geht es um mehr, als die Verlagerung des Rauchens in abgetrennte Räume oder aus dem Klinikgebäude hinaus. Das Nichtrauchen muss in gesundheitlichen Einrichtungen zu einem selbstverständlichen und akzeptierten Teil des Verhaltens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unter den Patienten werden. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2005 das Bundesmodellprojekt „Förderung des Netzwerkes Rauchfreier Krankenhäuser“ vom Bundesministerium für Gesundheit in Deutschland gefördert. Ich habe gern die Schirmherrschaft für dieses Projekt übernommen und intensiv unterstützt, weil Krankenhäuser eine besondere Verantwortung haben, wenn es um das Nichtrauchen als dem größten vermeidbaren Gesundheitsrisiko geht. Seit 2005 ist das Netzwerk auf gutem Kurs, Krankenhäuser und Reha-Kliniken in Deutschland von den Vorteilen der europäischen Standards „Rauchfreier Krankenhäuser“ zu überzeugen. Ziel des 5 Plenumsvorträge Modellprojekts ist es, Krankenhäusern und allen Einrichtungen des Gesundheitswesens die nötige Unterstützung anzubieten, um sich zu rauchfreien Einrichtungen zu erklären. Krankenhäuser haben die Aufgabe, für ein gesundes Umfeld ohne gesundheitliche Belastungen für kranke Patienten zu sorgen. Zum anderen ist der Aufenthalt von Patienten in der Klinik eine gute Gelegenheit zum Rauchstopp. Die gilt es zu nutzen und entsprechend wichtig ist hier eine aktive Rolle des Krankenhauses. So haben sich die Mitglieder des Netzwerks dazu verpflichtet, Raucher bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen und zu beraten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat diesen Prozess mit der Herausgabe eines Manuals „Rauchfrei im Krankenhaus“ intensiv unterstützt. Der Einsatz des Manuals wurde durch das Projekt der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. nun erfolgreich begleitet. Die vergangenen Jahre waren für beide Projekte sehr erfolgreich. Seit dem Start sind eine Vielzahl von Krankenhäusern Mitglieder im Netzwerk geworden. Zu Beginn des Jahres 2006 belief sich die Mitgliederzahl auf 31. Inzwischen zählt es bereits 143 Mitglieder mit 206 Einrichtungen, von kleinen Einrichtungen bis zu Universitätskliniken. Von diesen konnten 70 Krankenhäuser mit dem BronzeZertifikat und 16 mit dem Silber-Zertifikat auf der Basis des internationalen Standards des europäischen Netzwerkes für Rauchfreie Krankenhäuser ausgezeichnet werden. Die Unterstützung von Krankenhäusern zur Rauchfreiheit ist heute durch das Projekt und den Leitfaden aus meiner Sicht wichtiger denn je. Denn Krankenhäuser dürfen hierbei nicht allein gelassen werden. Rauchen führt bei der Mehrzahl der Konsumenten zu einer starken Abhängigkeit. Dauerhaft rauchfrei zu werden, gelingt stark abhängigen Rauchern häufig nicht ohne Unterstützung. So ist die Tabakabhängigkeit vielfach indirekter wie direkter Grund für eine stationäre Behandlung. Und: Die Mehrheit der Raucherinnen und Raucher möchte mit dem Rauchen aufhören. Über 60% der Raucher erwarten während eines Klinikaufenthaltes Beratung und Entwöhnungsangebote und viele wollen den Aufenthalt im Krankenhaus zum Rauch- ausstieg nutzen. Zudem finden gerade ärztliche Vertreter aus den Gesundheitsberufen unter Raucherinnen und Rauchern die höchste Akzeptanz bei der Beratung zum Rauchausstieg. Dies ist eine Verpflichtung für Gesundheitseinrichtungen, ihre Ressourcen und Potentiale zu nutzen und erforderliche Hilfen anzubieten. Die Betroffenen erfahren jedoch häufig keine Hilfe bei der Überwindung des Rauchverlangens, wenn sie Zimmer oder Station nicht verlassen können. Das „Deutsche Netz Rauchfreier Krankenhäuser“ setzt sich dafür ein, dass diese Menschen in den Krankenhäusern statt des Wegweisers zur nächsten Rauchgelegenheit professionelle Unterstützung und Hilfe zur Entwöhnung bekommen. Die Unterstützung in der Tabakentwöhnung, die über die gesetzliche Verpflichtung der Ländergesetzte hinausgeht, wird durch das Angebot des Netzwerkes gefördert. Die Umsetzung bietet einen weiteren wichtigen Vorteil: Die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen führt zu weniger Konflikten vor Ort und wird glaubwürdiger, wenn das Nichtrauchen und die Tabakentwöhnung auch in die Behandlung der Patienten mit einbezogen wird. Noch gibt es in Deutschland keine flächendeckenden Angebote für Information, Motivation zum Rauchstopp und Tabakentwöhnung. Genau hier liegt ein Defizit. Krankenhäuser können und müssen sich in Zukunft dieser wichtigen Aufgabe stellen. Und diese Erweiterung ist ein wichtiger Ansatz für die zukünftige Ausrichtung von Unterstützungsangeboten. Dieser Umsetzungsprozess muss weiterhin intensiv begleitet und unterstützt werden. Damit sind wir sehr nah an der Themenstellung der Konferenz: Einrichtungen können gut von den Erfahrungen profitieren, die über das internationale Netzwerk dazu vorliegen. Deutschland ist einer von 19 europäischen Staaten, die über ein organisiertes Netz Rauchfreier Krankenhäuser verfügen. Für das internationale Netzwerk ist das gut ausgebaute europäische Geflecht ein Gewinn, denn hier wurden in den vergangenen Jahren die Standards zu Erfüllung und Erreichung der Ziele formuliert. Sie beinhalten einen gemeinsamen Kodex zur Strategie, Partizipation, zum Empowerment und zur Nachhaltigkeit, um nur einige Eckpunkte zu nennen. Wir erfahren in unseren europäischen Nachbarländern, die an diesem Projekt teilnehmen, positive Beispiele, die zur Bildung von Konzepten und praktischen Erfahrungen beigetragen haben. Inzwischen werden die Bemühungen in Deutschland ebenso international wahrgenommen und anerkannt. Der frühere EU-Gesundheitskommissar Kyprianou würdigte im Jahr 2006 das Deutsche Netz Rauchfreier Krankenhäuser für seine nachhaltige Entwicklung und das erfolgreiche Wachstum in sehr kurzer Zeit. Es ist nun die Aufgabe, diese Arbeit fortzusetzen und die Krankenhäuser weiter zu unterstützen, Tabakentwöhnungsangebote anzubieten, die Mitarbeiter zu schulen und im Krankenhaus ein positives Klima zur Rauchfreiheit zu schaffen. Ein Klima zum Nichtrauchen wie zur Teilnahme an Angeboten zur Tabakentwöhnung. Es ist das Ziel, rauchenden Patienten in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen Angebote zum Nichtrauchen aktiv zu vermitteln. Sabine Bätzing MdB, Drogenbeauftragte der Bundesregierung • Was kann getan werden, damit das „Rauchfreie Krankenhaus“ von allen Mitarbeitern und Patienten akzeptiert und im Alltag der Kliniken auch gelebt wird? • Wie können Mitarbeiter gewonnen werden, selbst Nichtraucher zu werden? • Wie können Mitarbeiter die Patienten aktiv darin unterstützen, den Aufenthalt im Krankenhaus für einen dauerhaften Rauchstopp zu nutzen? Plenumsvorträge 6 Krankenhäuser die diese Chance zum Rauchverzicht für Raucherinnen und Raucher nutzen, werden zu innovativen Einrichtungen. Sie zeigen nicht nur kurative, sondern ebenso präventive Wege in die Gesundheit auf. Es führt auch das Netzwerk Rauchfreier Krankenhäuser näher mit dem Netzwerk Gesundheitsfördernder Krankenhäuser zusammen. Raucherberatung und Tabakentwöhnung muss integrierter Bestandteil der Intervention in Gesundheitseinrichtungen werden. Ich bin überzeugt, dass Rauchfreie Krankenhäuser zunehmend zu einem Qualitätsmerkmal im Wettbewerb um Patienten bei der Auswahl der Behandlungseinrichtung werden. Diese Art der Patientenorientierung bietet allen mehr Qualität, Effizienz und einen Anreiz zum Wettbewerb. Es ist ein ökonomischer Anreiz im Wettbewerb untereinander, sich als „gesunde“ Einrichtung zu profilieren und gesundheitliche Verpflichtung, denn Beratung und Tabakentwöhnung wird von den Patienten mehr und mehr gewünscht, sogar erwartet. Das Krankenhaus als Hort der Gesundheit hat Vorbildcharakter und muss dieser Funktion gerecht werden. Erste Ergebnisse von Befragungen bei silber-zertifizierten Kliniken vom August dieses Jahres zeigen, dass die Bemühungen zum Nichtrauchen in den Einrichtungen ihre Ziele erreichen. Die Mitarbeiter rauchen nur außerhalb des Gebäudes und die vereinbarten Regeln werden von den Patienten und Mitarbeitern auf einer Skala von 1 bis 10 immerhin mit 2,3 gut eingehalten. Eine Raucheranamnese wird in allen Kliniken erhoben und die Motivation zur Entwöhnung weitgehend miterfragt. Kurzinterventionen und Tabakentwöhnungsangebote werden den Patienten während ihres Aufenthaltes mehrfach angeboten. Die Einrichtungen sind froh, den Weg zum Rauchfreien Krankenhaus realisiert zu haben. Ein Rauchfreies Krankenhaus ist kein statischer Zustand. Es befindet sich in einem permanenten Prozess der Veränderung, um wirksamen Nichtraucherschutz und qualitativ hochwertige Behandlung der Tabakabhängigen zu gewährleisten. Die Tagung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird sich genau diesen Fragen widmen: Das rauchfreie Krankenhaus – von der Planung, über die Umsetzung und zur gelebten Praxis. Ich 7 Plenumsvorträge wünsche dem Netzwerk und allen Beteiligten weiterhin viel Erfolg und möchte allen Akteuren der beteiligten Einrichtungen für ihre bisherigen Anstrengungen für das Rauchfreie Krankenhaus danken. Ich werde sie darin gern weiter unterstützen. Rauchfrei – Das Programm der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Das Setting „Krankenhaus“ nimmt im Rahmen der Rauchfrei-Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einen hohen Stellenwert ein. Krankenhäuser sind einerseits als Arbeitsstätten zu verstehen, die Angestellte vor Passivrauchen schützen und dem Personal Angebote zur Raucherentwöhnung unterbreiten können, und andererseits sind sie Aufenthaltsort von Patientinnen und Patienten, die gesund werden wollen und vor den Gefahren des (Passiv-)Rauchens geschützt werden müssen. Ärztinnen und Ärzte sowie das Pflegepersonal sind in diesem Zusammenhang als Vorbilder zu verstehen, die mit gutem Bespiel voran gehen sollten. Im Zuge der Umsetzung der Landesgesetze zum Nichtraucherschutz stehen bundesweit die meisten Krankenhäuser vor der Aufgabe, Regelungen zum Nichtraucherschutz umzusetzen. Der Prozess den ein Krankenhaus durchläuft, um Maßnahmen zum Nichtraucherschutz zu implementieren, ist unterschiedlich. Es bedarf individueller Lösungsstrategien den Tabakkonsum im Krankenhaus nachhaltig zu stoppen und zum Aufhören zu motivieren. Um Krankenhäuser auf dem Weg zu einer rauchfreien Einrichtung zu unterstützen, hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein modulares Handbuch für die Projektleitung „Rauchfrei im Krankenhaus“ bereitgestellt. Regelungen zum Rauchverbot allein sind in ihrer Wirkung begrenzt, wenn nicht gleichzeitig Informationen über die negativen Folgen des Rauchens und Angebote zum Rauchverzicht unterbreitet werden. Vor diesem Hintergrund ist die Handlungsanleitung zur Umsetzung „rauchfreier Krankenhäuser“ Teil einer Gesamtstrategie zur Förderung des Nichtsrauchens im Rahmen der „rauchfrei-Kampagne“ der BZgA. Die Nichtraucherkampagne beinhaltet ein breites Angebot an Informationen, Aktionen und konkreter Unterstützung zum Thema „Rauchen“ und „Nichtrauchen“. Sie hat das Ziel, den Einstieg in das Rauchen zu verhindern, vor Passivrauch zu schützen und Raucherinnen und Raucher beim Aufhören zu unterstützen. Zentraler Bestandteil der Rauchfrei-Kampagne sind zwei Internetplattformen, die für unterschiedliche Zielgruppen konzipiert worden sind. Die Internetseite der BZgA zur Nikotinentwöhnung www.rauchfrei-info.de richtet sich primär an die Zielgruppe der Erwachsenen und bietet ein großes Spektrum an Informationen zu Themen wie z.B. Tabakabhängigkeit, Passivrauchen, Rauchen am Arbeitsplatz und Gesundheitsschäden durch Rauchen. Wesentlicher Bestandteil der Internetplattform ist ein Ausstiegsprogramm, das die persönliche Abhängigkeitsstärke und die Konsumdauer der Teilnehmenden berücksichtigt. Mittels individualisierter E-Mail-Rückmeldungen und täglichen Empfehlungen werden aufhörwillige Raucherinnen und Raucher über 21 Tage beim Rauchverzicht unterstützt. Ein regelmäßig vom Teilnehmenden auszufüllendes Erfolgsdiagramm gibt eine Übersicht über die Anzahl der (nicht) gerauchten Zigaretten und steigert die Motivation durch Addition der -durch das Nichtrauchen - gesparten Geldbeträge. Im Jahr 2007 haben sich 7.331 Personen für das Ausstiegsprogramm registrieren lassen, um mit dessen Hilfe rauchfrei zu werden. Rückfälle zu vermeiden, lernen die Jugendlichen, persönliche Risikosituationen zu erkennen und zu bewältigen sowie ihre „rauchfreien“ Ziele nachhaltig zu realisieren. Im Zeitraum seit dem Programmstart im März 2005 und dem 31.12.2007 haben sich insgesamt 4.691 rauchende Jugendliche registriert. Eine Übersicht über die bundesweit verfügbaren Angebote von Raucherberatungen und Tabakentwöhnung sowie kurze Beschreibungen der häufigsten Programme und Methoden stehen seit Februar 2008 unter www.anbieter-raucherberatung.de zur Verfügung. Mehr als 3.000 Anbieter verschiedener Unterstützungsangebote zum Rauchverzicht sind bereits erfasst. Aktuelle Informationen zu Kursangeboten und Kurleiterschulungen nach dem Rauchfrei Programm der BZgA sind auf der Internetseite www.rauchfrei-programm.de zusammengefasst. Das Rauchfrei Programm ist ein modernes Gruppenprogramm zur Tabakentwöhnung, das nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entwickelt wurde. Über 800 ausgebildete Kursleiterinnen und Kursleiter bieten Kurse nach dem Rauchfrei Programm in ganz Deutschland an. Neben verschiedenen Broschüren und Materialien, bietet die BZgA unter der Telefonnummer 01805 / 31 31 31 Beratungen zur Förderung des Nichtrauchens an. Anruferinnen und Anrufern erhalten ein individuelles Beratungsangebot rund um die Themen „(Nicht-) Rauchen“ und „Rauchstopp“. Den Bedürfnissen der Ratsuchenden entsprechend, werden Adressen von Beratungsstellen Prof. Dr. Elisabeth Pott Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Die Informations- und Kommunikationsplattform www.rauch-frei.info ist für die Zielgruppe Jugendliche erstellt worden, um über Wirkungen, Risiken und gesundheitliche Folgeschäden des Rauchens zu informieren und auf eine anschauliche, jugendgerechte Art und Weise Interesse für das Thema „(Nicht-) Rauchen“ zu wecken. Mithilfe eines individualisierten Ausstiegprogrammes werden aufhörwillige Jugendliche die ersten vier Wochen vor, während und nach dem Rauchstopp begleitet. Um die Entwöhnung erfolgreich durchzuführen und Plenumsvorträge 8 vermittelt, Kontaktdaten zu bundesweit verfügbaren Kursangeboten zur Raucherentwöhnung weitergegeben und auf Wunsch Informationsmaterialien zum Rauchverzicht versandt. Mit dieser Gesamtstrategie soll nachhaltig dazu beigetragen werden, die Anzahl der Raucherinnen und Raucher, die mit dem Rauchen aufhören, zu erhöhen und Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Das Spektrum an Möglichkeiten, welches die BZgA im Rahmen ihrer „rauchfrei-Kampagne“ zur Verfügung stellt, soll auch Krankenhäuser auf ihrem Weg zur Rauchfreiheit unterstützen. Vom rauchfreien zum gesunden Krankenhaus Krankenhäuser stehen in Deutschland schon seit vielen Jahren vor dem Problem, dass ihre Finanzierungsgrundlagen mit dem schnell wachsenden medizinischen Fortschritt und den damit verbundenen Kosten nicht mithalten. Auch der Bedarf der Bevölkerung an medizinischer Versorgung nimmt weiter zu, ohne dass die Budgets der Krankenhäuser entsprechend vergrößert würden. Dieses "gesundheitsökonomische Fundamentalproblem" wird sich voraussichtlich in der Zukunft weiter verschärfen. Prof. Dr. Bernhard Badura Universität Bielefeld Knappe Budgets führen in den Krankenhäusern immer häufiger zur Beschränkung auf das reine Kerngeschäft, also die Patientenversorgung: Das Krankenhauspersonal wird dabei in erster Linie als Kostenfaktor betrachtet. Investitionen in die Gesundheit der Beschäftigten werden als zusätzliche finanzielle Belastung für die Organisation kritisch gesehen und häufig abgelehnt. Der langfristige Nutzen von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und die damit verbundenen Chancen werden unter diesen Umständen nicht erkannt. Diese eindimensionale Sicht wird der Tatsache nicht gerecht, dass gerade die personellen Ressourcen entscheidend sind für die effektive und erfolgreiche Tätigkeit jedweder Organisation - wie zum Beispiel auch einem Krankenhaus. Tatsächlich gibt es natürlich auch heute bereits Krankenhäuser, die in die Gesundheit der Beschäftigten investieren, weil sie wissen, dass sich dies mittel- bis langfristig positiv auf die Ergebnisse auswirkt. Allerdings beschränkt sich die betriebliche Gesundheitsförderung dabei meist auf verhaltenspräventive Maßnahmen. Beim Thema "Rauchen" heißt das konkret, dass die Beschäftigten Angebote zur Unterstützung beim Rauchstopp erhalten, wie zum Beispiel Raucherentwöhnungskurse. Diese Angebote sind gut und richtig, aber letztlich nicht ausreichend. Die relativ hohen Raucherquoten gerade im Pflegebereich im Krankenhaus belegen, dass hier nicht nur ein Problem von Individuen vorliegt, das mit verhaltenspräventiven Maßnahmen zufrieden stellend angegangen werden kann. Betrachtet man die hohen Raucherquoten auch als Symptom für eine "kranke Organisation", also als ein strukturelles Problem, wird man der Situation eher gerecht und kann mit verhältnispräventiven Maßnahmen gegensteuern. In einer "kranken Organisation" beeinträchtigen die Arbeitsbedingungen die Gesundheit der Beschäftigten. Sie können zum Beispiel Ursache für Suchtverhalten - zu dem das Rauchen ohne Frage zählt - werden. Diese "ungesunden Arbeitsbedingungen" zu ändern, muss letztlich ein wichtiges Ziel aller Anstrengungen der betrieblichen Gesundheitsförderung sein. 9 Plenumsvorträge Wenn ein Krankenhaus sich zum Ziel setzt, rauchfrei zu werden, die Raucherquote unter den Beschäftigten zu senken und insgesamt den Rauchstopp bei Patienten zu fördern, kann dies ein wichtiger Ausgangspunkt dafür sein, sich mit "ungesunden Arbeitsbedingungen" allgemein auseinanderzusetzen: Gibt es beispielsweise in einem Krankenhaus keine funktionierende Pausenkultur, besteht leicht die Gefahr, dass Beschäftigte häufiger kleine "Zigarettenpausen" einlegen, um Abstand von der Arbeit zu bekommen. Eine solche Arbeitsbedingung ist dann ohne Frage suchtförderlich und damit ungesund. Haben die Beschäftigten kaum geregelte Möglichkeiten, um miteinander auch einmal privat ins Gespräch zu kommen, wird die "Zigarettenpause" auch für diesen Zweck gerne gewählt. So entstehen die kleinen, von den nichtrauchenden Beschäftigten abgegrenzten "Rauchergemeinschaften" mit eigenen Informationskanälen. Der Weg zum rauchfreien Krankenhaus sollte auch dazu führen, dass ungesunde Arbeitsbedingungen, die zum Beispiel Stress und Suchtverhalten fördern, ermittelt und korrigiert werden. Wie wichtig es in Zukunft sein wird, diesen Weg zu einer "gesunden Organisation" einzuschlagen, zeigen folgende Gegebenheiten: • Der demographische Wandel in der Gesellschaft wird in den kommenden Jahren auch in Krankenhäusern zu einer alternden Belegschaft führen. Die Gruppe der Deutschen im erwerbsfähigen Alter von 30-49 Jahren wird sich bis 2020 etwa um 8 Prozent verringern, die Bevölkerung im Alter von 50-64 Jahren wird im gleichen Zeitraum um über neun Prozent anwachsen. Ohne die Gewährleistung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen werden ältere Mitarbeiter erwartungsgemäß weniger leistungsfähig sein. Dies wird sich wiederum verschärfend auf die Arbeitsbelastung des einzelnen Beschäftigten auswirken. • Hohe Krankenstände der Angestellten in Krankenhäusern belegen zudem, dass gerade psy- chische Erkrankungen einen immer höheren Anteil der Arbeitsunfähigkeitstage und der Frühberentungsfälle verursachen. Dies kann durchaus als eine Folge der wachsenden Belastung, also der "ungesunden Arbeitsbedingungen" allgemein verstanden werden. Investitionen in die Gesundheit der Beschäftigten sind vor diesem Hintergrund für viele Krankenhäuser - und auch andere Betriebe - nichts anderes als überlebensnotwendig. Krankenhäuser, die reich sind an "Sozialkapital", werden in Zukunft im immer enger werdenden Wettbewerb besser abschneiden als andere. "Sozialkapital" beschreibt dabei die Summe der in einer Organisation von allen Mitwirkenden akzeptierten Überzeugungen, Werte und Regeln. Es setzt sich konkret zusammen aus dem "Netzwerkkapital", dem "Wertekapital" und dem "Führungskapital". Netzwerkkapital beschreibt dabei das Zusammengehörigkeitsgefühl der Beschäftigten, Wertekapital die gemeinsamen Werte und Normen, Führungskapital bezieht sich auf das Ausmaß der Mitarbeiterorientierung. Ein großes Netzwerkkapital kann die Arbeitsqualität erhöhen und das Unfallgeschehen senken, ein umfassendes Wertekapital kann den Krankenstand messbar positiv beeinflussen, und ein ausgeprägtes Führungskapital steigert das Wohlbefinden der Beschäftigten und führt damit zu mehr Gesundheit und effizienterem Einsatz des Personals. Krankenhäuser können - wie andere Organisationen auch - über Investitionen in das "Sozialkapital" Prozesse und Ergebnisse kontinuierlich verbessern. Wie ist dies im hektischen Arbeitsalltag eines Krankenhauses aber umsetzbar? Nachfolgend einige Anregungen: • über Vertrauen stiftende Maßnahmen wie mehr Transparenz und eine stärkere Beteiligung der Beschäftigten; • über die dauerhafte Entwicklung gemeinsamer Überzeugungen, Werte und Regeln; Workshop 1 10 • über die Vernetzung der Beschäftigten im Krankenhaus zum Beispiel in Zirkeln, Projektgruppen und Workshops; • über die Förderung der sozialen Kompetenz der Mitarbeiter und Führungskräfte über Coaching und Teamarbeit; • über eine Stärkung der inneren Bindung der Beschäftigten an das Krankenhaus; • über kontinuierliche Beobachtung und Förderung des Führungspersonals; • über Verhütung und Bekämpfung von Mobbing und Burnout. Investitionen in gesunde Arbeitsbedingungen und in das Sozialkapital sind wichtig für jedes Krankenhaus. Auf dem Weg zum rauchfreien Krankenhaus können die notwendigen Investitionen hierfür erkennbar werden. Durch ein modernes betriebliches Gesundheitsmanagement kann und sollte sich das "rauchfreie" Krankenhaus dann auch zum "gesunden" Krankenhaus weiterentwickeln. ■ Zwischen Bestimmung und Mitbestimmung Zehn Jahre Nichtraucherschutz im Universitätsklinikum Mainz (Betten: 1500, Patienten/Jahr: ca. 43.000, Beschäftigte: ca. 5300) ■ Werben für das rauchfreie Krankenhaus St. Josef Krankenhaus Hermeskeil (Betten: 181, Patienten/Jahr: ca. 5000, Beschäftigte: ca. 350) Die Inhalte der Impulsreferate wurden von den Workshopteilnehmern zum Anlass genommen, auch ihre eigenen Erfahrungen mit dem rauchfreien Krankenhaus rege zu diskutieren. Im Zentrum der Gesprächsrunden stand unabhängig vom jeweilig angestoßenen Thema wiederholt die Einführung und Kontrolle von Rauchverboten. Besonders wichtig waren den Vertretern der Krankenhäuser dabei: ■ die Form der schriftlichen Fixierung eines Rauchverbotes, Workshop 1 ■ die Möglichkeiten der Ausweisung von Rauchverboten (Beschilderung), Erfahrungen rauchfreier Krankenhäuser nutzen ■ die Kontrolle der Einhaltung von Rauchverboten sowie der Umgang mit Verstößen, Dieser Workshop wurde als klassische Veranstaltung der Vermittlung von Modellen guter Praxis konzipiert. Hervorzuheben ist jedoch, dass auch Schwierigkeiten und Stolpersteine bei der Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses explizit angesprochen werden konnten. Dabei wurde das Hauptaugenmerk auf die Möglichkeit zur Diskussion und zum fachlichen Austausch der Workshopteilnehmer gelegt. Über drei Impulsreferate zu zentralen Themen der Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses folgender strukturell sehr unterschiedlicher Einrichtungen, wurde in die jeweiligen Gesprächsrunden eingeleitet: 11 ■ Befragungen adäquat einsetzen Ein Beispiel guter Praxis aus dem Theresienkrankenhaus Mannheim (Betten: 661, Patienten/Jahr: ca. 23.000, Beschäftigte: ca. 1100) Workshop 1 ■ das Thema „Arbeitszeitgerechtigkeit“ bei Raucherpausen, ■ der Umgang mit Rauchern, die sich an bestimmten Plätzen im Außenbereich (Eingang) des Krankenhauses versammeln. Der große Gesprächsbedarf der Workshopteilnehmer rund um die Rauchverbote in Krankenhäusern ist vor dem Hintergrund der zum Termin der Konferenzveranstaltung noch recht jungen oder in der Einführung befindlichen Ländergesetze zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens nachvollziehbar. Befragungen adäquat einsetzen Ein Beispiel guter Praxis aus dem Theresienkrankenhaus Mannheim Angeregt durch die Teilnahme am ersten ProjektWorkshop des BZgA-Modellprojekts „Leitfaden: Rauchfrei im Krankenhaus“ im Februar 2006 wurde im Theresienkrankenhaus Mannheim eine Arbeitsgemeinschaft Nichtraucherschutz gegründet. In einem vergleichsweise großen Kreis, Mitarbeitern aus den Bereichen Küche, Technik, Pflege und ärztlichem Dienst, Raucher und Nichtraucher, wurde in einer Sitzung gemeinsam mit der Klinikleitung ein Aktionsplan mit folgenden Inhalten abgestimmt: • Erhebung des Ist-Zustandes „Rauchen“ über Begehungen und eine Fragebogenaktion • Info-Artikel in der Mitarbeiterzeitung • Information zum Wettbewerb „Rauchfrei 2006“ • Festlegung von Raucherzonen außerhalb des Hauses • Formulierung einer Dienstvereinbarung • Durchführung eines Gesundheitstages An dieser Stelle soll besonders die Durchführung der Fragebogenaktion näher betrachtet werden. In einem ersten Schritt wurde der Vorschlag zur Gestaltung eines Fragebogens im Manual „Rauchfrei im Krankenhaus“ den Erfordernissen des Theresienkrankenhauses angepasst. Anschließend Christof Groß Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. wurden die Fragebögen an insgesamt 1134 Mitarbeiter verteilt, woraufhin ein Rücklauf von 562 ausgefüllten Fragebögen zu verzeichnen war, mit 49,6% eine gute Quote. Nach der statistischen Auswertung durch Experten im eigenen Haus, wurden die Ergebnisse der Befragung in der AG Nichtraucherschutz diskutiert und die weitere Vorgehensweise unter dem Beisein eines Projektmitarbeiters der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. geplant. Der Verlauf der Befragung wurde mit Maßnahmen der internen Kommunikation begleitet, wodurch die Mitarbeiter des Theresienkrankenhauses auch über die Ergebnisse informiert wurden. Wichtige Erkenntnisse im Rahmen der Erhebung als Grundlage einer Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses waren die Raucherquoten im Theresienkrankenhaus, Aussagen zur Akzeptanz von Rauchverboten unter den Mitarbeiter sowie zur gewünschten Unterstützung von Rauchern beim Rauchstopp. Zum Erhebungszeitpunkt rauchten insgesamt 33% aller Beschäftigten, bei genauerer Betrachtung lediglich 17% des ärztlichen Personals jedoch 45% der Mitarbeiter im Pflegedienst (diese Ergebnisse bilden exakt nur die Werte für diejenigen Beschäftigten ab, die sich an der Befragung beteiligt haben, im Vergleich mit Erfahrungswerten aus anderen Krankenhäusern spiegeln die Zahlen jedoch die üblichen Verteilungen in entsprechenden Einrichtungen wider). Strikte Rauchverbote im Theresienkrankenhaus wurden von den Beschäftigten mit einer Zustimmung von 80-100% unterstützt, Ausnahmen wünschten sich ca. 40% der Befragten für die Bereitschaftszimmer, die Cafeteria (nicht mit der Kantine zu verwechseln) sowie die Anfahrt Rettung. Als verantwortlich für die Kontrolle der Einhaltung von Rauchverboten sehen annähernd 70% der Mitarbeiter alle Vorgesetzte. Auf die Frage nach den Maßnahmen, die bei Regelverstößen zu ergreifen sind, antworteten über 50% mit Ermahnung, lediglich 10% erachteten arbeitsrechtliche Schritte bis hin zur Abmahnung als erforderlich. Erwartungsgemäß gliederten sich diese 10% der Befragten bei einer Untersuchung nach Rauchern/ Nichtrauchern in einer deutlich schiefen Verteilung auf. Workshop 1 12 Nur 9% der Raucher, jedoch 91% der Nichtraucher, befürworteten diese härteren Konsequenzen bei Verstößen gegen das Rauchverbot. Bezüglich der Hilfsmaßnahmen beim Rauchstopp sahen 70% der Befragten eine Information der Mitarbeiter, 55% spezielle Entwöhnungskurse als Erfolg versprechend an. Tabakentwöhnungskurse sollen dabei nach Meinung von 54% der Beschäftigten möglichst für Mitarbeiter und Patienten angeboten werden. Die Durchführung der Befragung war im Theresienkrankenhaus mit einem hohen personellen Aufwand verbunden, lieferte jedoch wichtige Erkenntnisse für die Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses. Auf diesem Weg wurde eine datenbasierte Argumentation der Wahl einer bestimmten Vorgehensweise auf der Grundlage einer Einbindung der Beschäftigten möglich. Zwischen Bestimmung und Mitbestimmung Zehn Jahre Nichtraucherschutz im Universitätsklinikum Mainz Im Jahr 1997 trat im Universitätsklinikum Mainz eine erste Dienstvereinbarung zum Nichtraucherschutz in Kraft. Ein Rauchverbot galt seitdem für alle Stations- und Funktionsräume sowie für alle Räumlichkeiten, in denen aufgrund gesetzlicher Vorschriften das Rauchen untersagt ist. In Diensträumen, die sowohl von Rauchern als auch von Nichtrauchern genutzt werden, sollte auf Wunsch der Nichtraucher das Rauchen unterlassen werden, wenn ein zuvor unternommener „Versuch des Ausgleichs der beiderseitigen Interessen“ nicht zu einer für die Nichtraucher zufrieden stellenden Lösung geführt hatte. Bei Besprechungen „sollte“ nicht geraucht werden. Etwaiges Rauchen war vom Einverständnis aller Teilnehmenden abhängig zu machen. Die damalige Dienstvereinbarung erscheint vor dem Hintergrund heutiger Entwikklungen sehr raucherfreundlich. Im Jahre 2005 wurde für das Universitätsklinikum Mainz eine neue Dienstvereinbarung zum Nichtraucherschutz verabschiedet. Sie sieht vor, dass 13 Workshop 1 Josef Franssen Universitätsklinikum Mainz, Betriebsärztlicher Dienst Raucher und Nichtraucher möglichst nicht in gemeinsamen Diensträumen unterzubringen sind. Sollten die räumlichen und personellen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sein, hat das Rauchen zum Schutz des Nichtrauchers im gemeinsamen Dienstraum zu unterbleiben. Diese Regelung gilt auch für Pausen- und Aufenthaltsräume. Bei Sitzungen und Konferenzen ist das Rauchen grundsätzlich verboten. Mit der neuen Dienstvereinbarung ist nun eine klare Linie beim Nichtraucherschutz vorgegeben. Seit dem Jahr 2006 gilt zudem im Universitätsklinikum Mainz eine neue Hausordnung, die zusätzlich das Rauchen in allen Gebäuden und Dienstfahrzeugen des Klinikums grundsätzlich untersagt. Außerhalb der Gebäude darf in eigens dafür vorgesehenen Raucherzonen geraucht werden. Bei der Entstehung von schriftlichen Reglungen zum Nichtraucherschutz waren natürlich auch die Personalvertretungen beteiligt, da der Abschluss von Dienstvereinbarungen zustimmungspflichtig ist. Eine erste Mitarbeiterbefragung im Jahr 1998 präsentierte als Ergebnis unter anderem den Wunsch nach räumlicher Trennung von Rauchern und Nichtrauchern, sowie nach besserer Aufklärung und Entwöhnungshilfen. Diesen Bedürfnissen der Mitarbeiter wurde mit Nichtraucherschutzkampagnen und mit der Beteiligung an den Wettbewerben „rauchfrei 2004“ und „rauchfrei 2006“ sowie mit ergänzenden Angeboten der Betriebsärztlichen Dienststelle, wie Rauchersprechstunde und Nichtrauchertraining, entsprochen. Auch mit der Ausstellung „KunstWirkt – Es ist keine Kunst mit dem Rauchen aufzuhören“, welche eine Woche im Kasino aufgebaut war, wurde die Kliniköffentlichkeit auf die Themen „Nichtraucher- schutz“ und „Förderung des Nichtrauchens“ aufmerksam gemacht. Die Entwicklung des Nichtraucherschutzes am Universitätsklinikum Mainz bewegte sich zwischen Informationen, Aktionen und Angeboten einerseits und Festlegungen andererseits. Es stellte sich als notwendig heraus, dass der Entwicklungsprozess innerhalb dieser Polarität dynamisch und flexibel gestaltet werden muss, d.h. dass keine der Einflussgrößen die Weiterentwicklung dominieren sollte. Einseitige Verbote und Festlegungen allein definieren den Anteil an rauchenden Beschäftigten als nicht existent und erschweren somit die Erreichbarkeit dieser Gruppe. Dominiert die Mitbestimmung den Weiterentwicklungsprozess berufen sich Raucher und Nichtraucher auf ihre Grundrechte, „Recht auf freie Persönlichkeitsentwikklung“ bzw. „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ und stehen somit einer Versachlichung des Entwicklungsprozesses stark im Wege. Mit diesen Erfahrungen ist das Universitätsklinikum Mainz auch weiterhin bemüht die Themen „Nichtraucherschutz“ und „Förderung des Nichtrauchens“ im Bewusstsein der Kliniköffentlichkeit mit Informationen und Aktionen wach zu halten, auf die Einhaltung des Nichtraucherschutzes zu achten und nikotinabhängige Beschäftigte auf ihrem Weg zum Nichtraucher mit Beratung und therapeutischen Hilfen zu unterstützen. Werben für das rauchfreie Krankenhaus Das St. Josef-Krankenhaus Hermeskeil ist eine Einrichtung der Marienhaus GmbH, mit Hauptsitz in Waldbreitbach. Das Projekt „In Stufen zum rauchfreien Krankenhaus“ wurde von der Hausleitung an eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Qualitätsmanagementbeauftragten vergeben. Die Projektgruppe war aus Rauchern, Nichtrauchern und ehemaligen Rauchern aus verschiedenen Abteilungen und Hierarchieebenen des Krankenhauses zusammengesetzt. Der Betriebsarzt sowie die Mitarbeitervertretung waren eingebunden. Folgende Zielsetzungen, die in einem dynamischen Prozess unter Einbeziehung von Mitarbeitern und Patienten erreicht werden sollten, wurden zu Beginn des Projektes festgelegt: ■ Nichtraucher sollen vor den Gefahren des Tabakrauches geschützt sein. ■ Patienten und Mitarbeiter werden über die Gefahren des Rauchens informiert. ■ Aufhörwillige Raucher erhalten Angebote zur Unterstützung des Rauchstopps. Zunächst wurde eine Analyse des Ist-Zustandes in zwei Schritten durchgeführt. Mitarbeiter und Patienten wurden zu ihrem Rauchverhalten gefragt. Aus dieser Befragung konnte unter Anderem die Anzahl der Raucher, deren Ausstiegswillen sowie die gewünschte Unterstützung beim Ausstieg entnommen werden. Im Rahmen einer „kritischen Begehung“ wurden die Bedingungen vor Ort untersucht. Nach einer gemeinsamen Auswertung der Ergebnisse in der Projektgruppe wurde anschließend die Einrichtung von separaten Raucherräumen aus Platzmangel ausgeschlossen. Die gewonnenen Informationen flossen in eine Dienstvereinbarung ein, die zwischen Mitarbeitervertretung und Hausleitung geschlossen wurde. Dabei wurde offiziell ein Rauchverbot schriftlich fixiert. Informationen wurden im Verlauf einer Mitarbeiterversammlung, über das Intranet, eine spezielle Beschilderung sowie Artikel in den lokalen Medien unter den Mitarbeitern aber auch im örtlichen Umfeld verbreitet. Mechthild Kirsch St. Josef Krankenhaus Hermeskeil Workshop 1 14 Im Sinne der Einbindung der Beschäftigten und der Kommunikation des Gesamtprojekts wurde weiterhin ein Informationstag mit dem Motto „Nichtraucher werden in Hermeskeil – wir wollen Vorbild sein“ durchgeführt. Die Bevölkerung, Schulen sowie die Stadtverwaltung Hermeskeil waren eingeladen. Ein breites Angebot an Informationen zum Rauchen, Ausstiegsmöglichkeiten und -hilfen sowie zur Ernährung wurde vorgehalten. Krankenkassen, örtliche Anbieter sowie Ärzte des St. Josef-Krankenhauses waren vor Ort, um Fragen zu beantworten. Leider war diese Veranstaltung vergleichsweise wenig besucht. Aus diesem Grund wurde beschlossen, eine ständige „Infoecke zum Thema Rauchen“ einzurichten, die der Betriebsarzt betreut. Der Betriebsarzt kümmert sich jetzt zudem gezielt um die rauchenden Mitarbeiter und macht individuelle Angebote zum Rauchstopp. Workshop 2 Vorhandene Potentiale für das rauchfreie Krankenhaus ausschöpfen Workshop 2 diente dazu, auf Potentiale aufmerksam zu machen, deren Nutzung die Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses erleichtern kann, die aber dennoch oft unausgeschöpft bleiben. In vielen Krankenhäusern liegen diese Potentiale brach und werden im Umsetzungsprozess nicht genutzt. Die Teilnehmer hatten Gelegenheit, auf der Basis der Impulsreferate eine Abstraktion und Übertragung auf die eigenen Gegebenheiten vorzunehmen beziehungsweise ihre eignen Erfahrungen mit den genannten Potentialen darzulegen. In drei Impulsreferaten wurden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses durch die Nutzung vorhandener und ausbaufähiger Organisationsstrukturen vereinfacht werden kann. 15 Workshop 2 ■ Möglichkeiten der Vernetzung erkennen und nutzen ■ Rauchfreiheit in den Strukturen des Qualitätsmanagements verankern ■ Den Rauchstopp mit qualifizierten Angeboten fördern Die Diskussionen zeigten, dass beim Thema „Vernetzungsmöglichkeiten“ in erster Linie die regionale Vernetzung mit Organisationen vor Ort als sinnvoll erachtet wurde. Außerdem wurde die Mitgliedschaft im „Deutschen Netz Rauchfreier Krankenhäuser“ als wichtige unterstützende Maßnahme empfunden. Bereits vorhandene krankenhausinterne Organisationsstrukturen bei der Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses zu nutzen, war für die Teilnehmer vor allem wichtig im Hinblick auf: • strukturiere Zusammenarbeit aller Akteure im Krankenhaus • auf Nachhaltigkeit angelegte Maßnahmen • Erfolgsmessung (monitoring) Die Nutzung der gut qualifizierten Gesundheitsberufe im Krankenhaus für die Förderung des Rauchstopps wurde kritisch diskutiert. Als schwierige Hürden für die Etablierung eines Angebotes zum Rauchstopp im Krankenhaus wurden in erster Linie genannt: • mangelnde Unterstützung von der Krankenhausleitung (Problem der Finanzierung und der personellen Ressourcen) • mangelnde personelle/zeitliche Ressourcen • mangelnde Nachfrage nach den Angeboten Dennoch stimmten die Teilnehmer zu, dass die Krankenhäuser sich die Rauchstoppförderung in Zukunft verstärkt zu ihrer Aufgabe machen sollten. Um hier aber einem weiten Personenkreis von aufhörwilligen Rauchern qualifizierte und praktikable Angebote zu machen, müssen die oben genannten Hürden gemeistert werden. Möglichkeiten der Vernetzung erkennen und nutzen Organisationen schließen sich zu Netzwerken zusammen, mit der Erwartung „das Rad nicht neu erfinden zu müssen“ und von den Erfahrungen und Erkenntnissen der Partner zu profitieren. (Lobnig 1999). Im Bereich der Gesundheitsförderung sind Netzwerke zu einer wesentlichen Infrastruktur und Organisationsform geworden. Netzwerke • ermöglichen die breite Partizipation von Partnern mit ähnlichen Interessen über Organisationsgrenzen und regionale Grenzen hinweg. • fördern den Erfahrungsaustausch und die gegenseitige Beratung der Partnern und tragen dabei entscheidend zur Qualitätsentwicklung im jeweiligen Bereich bei. • bilden Synergien in der Entwicklung von Konzepten und praktischen Erfahrungen. • greifen bestehende Interessen und Probleme auf und bilden mit den Mitgliedern eine Interessensgemeinschaft. • tragen wesentlich zur öffentlichen Sichtbarkeit bei, mehr als dies einzelne Mitglieder einbringen können und leisten damit einen Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen und politischen Unterstützung. (Lobnig et al. 1999, Dietscher et al. 2003). Das DNRfK ist die nationale Partnerorganisation des European Network for Smoke-free Healthcare Services ENSH. Das ENSH umfasst 21 europäische Staaten mit über 1300 Mitgliedseinrichtungen. Damit stehen auch Erfahrungen aus Ländern zur Verfügung, die über umfassendere und seit längerem bestehende gesetzliche Regelungen verfügen. Das Gesamtkonzept des ENSH mit dem Kodex und dem 10-Punkte Standard wurde im Koordinatorenkreis entwickelt und wird dort regelmäßig aktualisiert. Die nationalen Koordinatoren treffen sich mehrmals jährlich. Das ENSH erhält für die Erweiterung des Netzwerkes und die Weiterentwicklung des Konzeptes finanzielle Förderung der EU. Im Namen des Europäischen Network for Smoke-free Healthcare Services wurde das Netz Rauchfreier Krankenhäuser von EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou im September 2006 für seine nachhaltige Entwicklung und das erfolgreiche Wachstum in sehr kurzem Zeitraum ausgezeichnet. Christa Rustler Deutsches Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen Synergieeffekte bei der inhaltlichen Umsetzung und Stärkung der Einflussnahme auf gesellschaftlicher und politischer Ebene wird über Kooperationen mit anderen gesundheitsfördernden Netzwerken und Organisationen erreicht. Das DNRfK hat über den Projektbeirat neben dem Bundesministerium für Gesundheit wesentliche Organisationen in die Umsetzung eingebunden, wie die Bundesärztekammer, den Wissenschaftlichen Aktionskreis Tabakentwöhnung, den Berufsverband für Pflegeberufe, die Verband der Krankenhausdirektoren, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Workshop 2 16 Auf nationaler Ebene hat das DNRfK zu 12 von den 16 Landesministerien, Landeskrankenhausgesellschaften und Suchtfachstellen Kontakt. Das Modellprojekt wird als Umsetzungsorganisation für geplante gesetzliche Regelungen wahrgenommen. Über 140 Krankenhäuser, Reha-Kliniken und seit Ende 2007 auch Gesundheitseinrichtungen in 12 Bundesländern gehören dem DNRfK an. Das DNRfK wird über ein Projektbüro in Berlin koordiniert. Der wohl wesentlichste Vorteil der Vernetzung ist der offene Erfahrungsaustausch über die Umsetzung der europäischen Standards für Rauchfreie Gesundheitseinrichtungen. Eine gute Basis dafür bieten die Regionalen Arbeitgemeinschaften auf Landesebene. Der regelmäßige persönliche Kontakt, die räumliche Nähe und die Möglichkeit Veränderungen im Krankenhaus vor Ort zu erleben sind gute Voraussetzung für die Vitalität des Netzwerkes. Weitere Kommunikationsmedien sind die Webseite, die Info- und Newsletter, die vierteljährlich erscheinenden Netz Nachrichten und das jährliche Forum für Rauchfreie Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen im Rahmen der Nationalen Konferenzen für Gesundheitsförderung im Krankenhaus. Die pressewirksame Überreichung der Zertifikate durch die Bundesdrogenbeauftragte und Schirmherrin des DNRfK, Frau Sabine Bätzing, ist sowohl für die Einrichtungen als auch für die Bekanntheit des Netzwerkes von großer Bedeutung. Über die Standards werden Kliniken angeregt, regionale Kooperationen mit Zuweisern, lokalen Anbietern von Raucherberatung und Tabakentwöhnung, örtlichen Krankenkassen und Suchtberatungsstellen aufzubauen. Die Angebote der Klinik sind in Betrieben, Schulen und regionale Gesundheits- und Bildungszentren gefragt. Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen können sich so zu Kompetenzzentren für die regionale Bevölkerung entwickeln sowie die bereits vorhandene Ressourcen als Ergänzung für ihr eigenes Angebot nutzen. Aber nicht nur die Vernetzung nach außen, sei es regional oder national, ist wichtig. Wesentliche Voraussetzung für eine kompe- 17 Workshop 2 tente Umsetzung innerhalb der Organisation ist die interne Vernetzung, der Aufbau einer Kommunikationsstruktur um alle Abteilungen, Berufsgruppen und Hierarchieebenen zu erreichen. Rauchfreiheit in den Strukturen des Qualitätsmanagements verankern Die Geschäftsführung des Universitätsklinikums St. Josef- und St. Elisabeth-Hospital Bochum formulierte im Januar 2006 – angeregt durch eine interne Klinikdirektoren-Konferenz – den Auftrag, ein rauchfreies Krankenhaus zu werden. Wichtiger Anlass für diese Entscheidung der Geschäftsführung war die Aufnahme des Universitätsklinikums in das WHO-Netz „Deutsches Netz Gesundheitsfördernder Krankenhäuser (DNGFK)“ im April 2005. Die interne Umsetzung des Projektes „Rauchfreies Universitätsklinikum Bochum“ wurde dem Klinikdirektor Herrn Professor Dr. Wolfgang Schmidt übertragen. Als Projektleiter startete er die Aktionen mit dem Slogan „Stufenplan gegen Glimmstängel soll Schluss machen mit Raucherzonen im Universitätsklinikum“. Auf der operativen Ebene wurden die Strukturen des internen Qualitätsma- Thomas Schmitz St. Josef- und St. Elisabeth-Hospital Bochum nagements genutzt. Zentrale Aufgabe bei der Umsetzung des „Rauchfreien Universitätsklinikums Bochum“ war die Erarbeitung einer zwischen Mitarbeitervertretungen und Geschäftsführung abgestimmten Dienstvereinbarung zum Nichtraucherschutz. Den Verhandlungspartnern war es in diesem Prozess sehr wichtig, eine gemeinsame Entscheidungsebene zu finden. Wesentliche Inhalte der formulierten Dienstvereinbarung, die im September 2006 in Kraft trat, sind: Nichtraucherschutz • In allen Einrichtungsgebäuden und allen Betriebsfahrzeugen gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot. Rauchen ist nur in besonders gekennzeichneten Raucherzonen erlaubt. • Raucherzonen werden ausschließlich außerhalb der Gebäude eingerichtet. Für jedes Krankenhausgebäude wurden die baulichen und organisatorischen Möglichkeiten zur Einrichtung von Raucherzonen geprüft und festgelegt. Tabakentwöhnung • Die Geschäftsführung und die Mitarbeitervertretungen informieren verstärkt über die Gefahren des Rauchens und des Passivrauchens. Das Angebot an Tabakentwöhnungsmaßnahmen wird erweitert. Wichtige Motivation bei der Umsetzung der Rauchfreiheit in unserer Klinik war die Einbindung in das „Deutsche Netz rauchfreier Krankenhäuser (DNRfK)“ im Mai 2006. Nach unserer Aufnahme in das Netz war der Projektauftrag noch klarer: auf der Grundlage des „Kodex des Europäischen Netzwerkes rauchfreier Krankenhäuser“ sollte unsere Klinik zum rauchfreien Krankenhaus nach dem „Europäischen Leitfaden zur Schaffung rauchfreier Krankenhäuser“ entwickelt werden. Die Umsetzung dieses Auftrages ist in drei Etappen – den Stufen „Bronze“, „Silber“ und „Gold“ – möglich. Derzeit hat das Universitätsklinikum das „Bronze-Zer- tifikat“ erreicht. Unterstützt und angeregt durch die Mitwirkung in beiden WHO-Netzen wird der eingeschlagene Weg weiter gegangen und das Silber-Zertifikat angestrebt. Abschließend ist festzuhalten, dass das Ziel erreicht wurde: innerhalb eines wurden Rauchfreiheit und Angebote zum Rauchstopp auf Dauer in der Klinik etabliert. Die Zusammenarbeit mit Projekten und Netzwerken und die hierdurch erfahrene Unterstützung haben beim Umsetzungsprozess geholfen. Patientinnen und Patienten sowie das Krankenhauspersonal melden zurück, dass sie von den neuen Rauchfrei-Regelungen profitieren und die zahlreichen Unterstützungsangebote zum Rauchstopp wie Informationen, Beratung und Entwöhnungshilfen gerne nutzen. Den Rauchstopp mit qualifizierten Angeboten fördern Die verhaltenstherapeutische Tabakentwöhnung des Universitätsklinikums Bonn Dipl. Psych. Julia Bludau Universitätsklinikum Bonn Dem entwöhnungswilligen Raucher stehen aktuell eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote wie Seminare, Akupunktur, Hypnose, Selbsthilfebücher etc. zu Verfügung. Ein empirischer Wirknachweis wie bei der verhaltenstherapeutischen Tabakentwöhnung liegt nur bei wenigen anderen Maßnahmen vor. Die verhaltenstherapeutische Tabakentwöhnung hat sich zunehmend auf dem Markt der Angebote etabliert. Eine positive Entwicklung zeigt sich auch in der Förderung durch die Krankenkassen als primärpräventive Maßnahme. Die Raucherambulanz der Uniklinik Bonn bietet seit mehreren Jahren verhaltenstherapeutische Ent- Workshop 2 18 wöhnungsprogramme für Raucher an. Diese sind nach den Richtlinien der Krankenkassen als primarpräventive Maßnahme akzeptiert. Bei der Durchführung und Umsetzung des hauseigenen Manuals werden die eigenen Forschungsergebnisse in die Entwicklung und Verbesserung des aktuellen Programms kontinuierlich mit eingebracht. Wichtig ist es, die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmer zu berücksichtigen (zum Beispiel Themen wie Stress, Gewichtszunahme, etc.). Orientiert an den Ideen des „Rauchfreien Krankenhauses“ wird zunehmend begonnen, mit weiteren Fachbereichen der Klinik zu kooperieren. Seit Kurzem beteiligt sich eine Ernährungsberaterin an den Sitzungen und berät die Gruppentherapeutinnen in ernährungswissenschaftlichen Fragen. Anhand von ernährungswissenschaftlichen Informationen und individuellen Ernährungsstrategien soll das bestehende Programm somit sinnvoll erweitert werden. Durch Aushänge und Rundmails an die Mitarbeiter des Klinikums sowie durch die Aufklärung und Information durch die betriebsärztliche Untersuchung werden die Entwöhnungskurse empfohlen. Zum Welt-Nichtrauchertag wurde erneut zu einer Informationsveranstaltung rund um das Thema Förderung des Rauchstopps eingeladen. Die Veranstaltung, die sich an die Mitarbeiter richtet, wurde vom Betriebsarzt koordiniert. Die Deutsche Schlaganfallhilfe (Bertelsmannstiftung), der Deutsche Allergie- und Asthmaverband und Krankenkassen wirkten am Informationstag mit. Auch die Raucherambulanz stellte dort das unten beschriebene Angebot zum Ausstieg aus dem Rauchen vor. In Zusammenarbeit mit den Betriebsärzten werden weitere Schritte der Umsetzung diskutiert. Wünschenswert wäre eine Ausarbeitung der Transparenz und Erreichbarkeit der Tabakentwöhnung für Mitarbeiter und Patienten des Klinikums sowie eine grundlegende Erweiterung der Fortbildungen der Gesundheitsberufe zur qualifizierten Beratung, Weitervermittlung und Motivierung der rauchenden 19 Workshop 2 Patienten und Kollegen. Ein zusätzlicher Schwerpunkt sollte die umfassendere Vernetzung der verschiedenen Berufsgruppen und Arbeitsbereiche sein. Ein wesentlicher limitierender Faktor sind die eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten der Raucherambulanz. Das verhaltenstherapeutische Entwöhnungsprogramm am Beispiel der Raucherambulanz, Bonn gestaltet sich wie folgt: 1. Die Vorbereitungsphase (Sitzung 1-3) • Analyse und Beobachtung des individuellen Rauchverhaltens • Vermittlung von Basisinformationen • Aufbau einer Abstinenzmotivation • Festlegung und Planung des Rauchstopptermins (Schluss-Punkt Methode) • Alternativen zum Rauchen und individuellen Bewältigungsstrategien (körperliche Entzugssymptome und psychisches Verlangen) 2. Die Umsetzungsphase (Sitzung 4-6) • Umsetzen des Rauch-Stopp-Tages • Auswertung und Besprechung der Veränderungen • Aufrechterhaltung der Abstinenzmotivation • Weiterführung der Alternativen und Bewältigungsstrategien 3. Die Stabilisierungsphase (Sitzung 7-10) • Stabilisierung der Abstinenzmotivation • Risikosituationen • Rückfallprophylaxe • Gesunde Ernährung • Entspannungstechniken • Genusstraining und Stressbewältigung im Alltag, Achtsamkeit Schulung „Rauchfrei im Krankenhaus“ Michaela Goecke, Christof Groß Im Rahmen des BZgA-Projektes „Wissenstransfer für rauchfreie Krankenhäuser“ wurde bei der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. eine Schulung zur praktischen Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses entwickelt und im Verlauf der Konferenz erstmalig durchgeführt. Die Maßnahme richtet sich an Vertreter von Krankenhäusern, die in ihrem Krankenhaus mit der praktischen Umsetzung der Rauchfreiheit befasst sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in der Schulung dazu befähigt, zu ihrem Krankenhaus passende Maßnahmen der Umsetzung der Rauchfreiheit zu entwickeln, im Haus abzustimmen, zu planen, zu koordinieren und das rauchfreie Krankenhaus auf Dauer zu etablieren. Besondere Kenntnisse werden hierbei in den Schwerpunktbereichen Kommunikation und Partizipation vermittelt. Inhaltlich umfasst die Schulung folgende fünf Module: 1. Hintergrundinformationen zu den Themen: Rauchen, Passivrauchen, gesetzliche Grundlagen für die Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses 2. Strategie der praktischen Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses 3. Praktische Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses 4. Rauchstoppförderung im rauchfreien Krankenhaus 5. Zeit-Maßnahmenplanung Die Schulung ist interaktiv ausgerichtet und beinhaltet methodisch verschiedene Folienvorträge, Arbeit im Plenum, Partnerarbeit, Gruppenarbeit sowie die Beantwortung von Multiple-Choice-Fragen zur Lernerfolgskontrolle. Für die Durchführung im Verlauf der Konferenz wurde die Schulung im Themenfeld „Rauchstoppförderung“ durch ausgewiesene Experten unterstützt. Herr Dipl.-Psych. Peter Lindinger referierte zur individuellen Raucherberatung, Herr Dr. Christoph Kröger zum Thema „TabakentwöhnungsGruppenprogramme“. Dipl.-Psych. Peter Lindinger Schulung zur individuellen Raucherberatung Ein Klinik- oder Krankenhausbesuch muss zum Anlass genommen werden, Rauchern bei der Entwöhnung zu helfen, da Rauchen die Genesung verzögern kann und es vorteilhaft ist, wenn das Rauchen vor einer Operation aufgegeben wird. Raucher, die ein Krankenhaus aufsuchen, sollten denselben kurzen routinemäßigen Ratschlag für einen Rauchstopp erhalten wie Raucher, die einen Arzt in der Praxis aufsuchen. Unter den zeitlich meist sehr engen und auch personell knappen Rahmenbedingungen im Krankenhaus ist es umso wichtiger, dass unabhängig von einer aktiv vom Patienten geäußerten Ausstiegsabsicht eine systematisch integrierte und routinemäßige Erfassung des Rauchstatus und eine Kurzintervention zur Unterstützung des Rauchstopps stattfindet. Verhaltenstherapeutische Strategien können als Selbsthilfemaßnahme, bei telefonischer Ausstiegsberatung als auch in Kurzinterventionen und Gruppen oder individuell vermittelt werden. Während Gruppenprogramme in Deutschland gut etabliert und erforscht sind, mangelt es an strukturierten Konzepten zur Einzelberatung. Für Kurzinterventionen bietet sich die Beratungsprozedur nach den so genannten 5 „A“s (Ask, Advice, Assess, Assist, Arrange) an, die sich im stationären Setting bewährt hat und in wenigen Minuten durchgeführt werden kann. Patienten mit größerem Schulungen 20 Unterstützungsbedarf (starke Tabakabhängigkeit, geringe Erfolgszuversicht, wenig soziale Unterstützung oder Komorbidität) sollten eine intensivere individuelle Beratung erhalten. Diese intensivere Beratung kann sich an der „Rauchersprechstunde“ orientieren, die nachfolgende Module umfasst: ■ Identifikation des individuellen Risikoprofils ■ Identifikation der Änderungsbereitschaft ■ Veränderungspläne zum Ausstieg aus der Tabakabhängigkeit ■ Integration geeigneter medikamentöser Therapien ■ Aufbau förderlicher Einstellungen und Darstellung verhaltensbezogener und mentaler Maßnahmen für rückfallkritische Situationen. In der Schulung wurde zunächst das erforderliche Basiswissen zur Tabakabhängigkeit und Tabakentwöhnung vermittelt, um Barrieren für die Ansprache von rauchenden Patienten abzubauen und realistische Erwartungen an den Behandlungsverlauf herzustellen und damit das Verständnis für die teilweise schwierige Aufgabe der Tabakentwöhnung zu verbessern. Es wurde versucht, für die individuellen Arbeitsbedingungen der einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer passende und praktikable Möglichkeiten zur individuellen Raucherberatung verschiedener Intensität aufzuzeigen. Einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt bildete das Training zum konstruktiven Umgang mit Raucherinnen und Rauchern mit geringer Änderungsbereitschaft. Nicht der weit erhobene Zeigefinger, der die verbalen Schilderungen der zunehmenden Gesundheitsschäden unterstreicht, ist hier das Mittel zum Zweck, sondern vielmehr die Nutzung und Bestätigung der Ressourcen des Patienten sowie das Angebot verschiedener Therapieoptionen und das Aufzeigen der gesundheitlichen Vorteile eines Rauchstopps. Es ist bekannt, dass sich die Mehrzahl rauchender Patienten für einen Rauchstopp entscheidet, wenn sie ein geeignetes Ausstiegsprogramm angeboten bekommen. 21 Schulungen Individuelle Raucherberatung ist mit dem Erreichen von Abstinenz nicht beendet. Es wurden deshalb Strategien zur Abstinenzstabilisierung und Arbeitsund Dokumentationsbögen vorgestellt, die die Nachbetreuung zur Rückfallprophylaxe erleichtern sollen. Dr. Christoph Kröger Entwöhnungsprogramme in Gruppen Für Menschen, die mit dem Rauchen aufhören möchten, haben sich Gruppenprogramme zur Tabakentwöhnung bewährt. Metaanalysen besagen, dass Gruppenprogramme mindestens ebenso, wenn nicht sogar effektiver sind als die Einzelbehandlung von Rauchern. In dem Workshop wurden zunächst die Grundlagen moderner Tabakentwöhnung dargestellt. Ansatzpunkt neuer Programme ist die ambivalente Haltung des Rauchers gegenüber dem Rauchen und dem zukünftigen rauchfreien Leben. Das Aufdecken und Verstärken dieser Ambivalenz bildet den Schwerpunkt des ersten Teils der Programme, bevor im zweiten Teil die Raucher in die Lage versetzt werden, im Sinne der Selbstkontrolle, das rauchfreie Leben zu meistern. Die Programme basieren im Wesentlichen auf psychologischem Wissen zur Motivierung der Verhaltensänderung und Aufrechterhaltung von neu erlerntem Verhalten. Das Vorgehen der motivierenden Gesprächsführung wird in diesen Programmen umgesetzt. Im Jahr 2007 wurde das Rauchfrei Programm des IFT Institut für Therapieforschung und der BZgA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht. Auf der Basis von über 30 Jahren wissenschaftlicher Arbeit und Erfahrung wurde dieses Programm von Wissenschaftlern und Praktikern entwickelt und überprüft. Das Rauchfrei Programm kann sowohl im ambulanten Setting als auch in stationären Einrichtungen angeboten werden. Die Erfahrungen zur Umsetzung von Gruppenprogrammen in Kliniken, die im Rahmen des über einen Zei- traum von sechs Jahren vom BMBF geförderten Forschungsprojekts WIRK (Wirksamkeit intensivierter Rauchentwöhnung in Kliniken) des IFT gemacht wurden, wurden vorgestellt. Insbesondere die Möglichkeit, auch unzureichend motivierte Raucher anzusprechen und in ein Programm einzubeziehen, kann in Kliniken genutzt werden. Dazu bieten sich Programme an, die die Verstärkung der Ambivalenz und nicht den Rauchstopp fokussieren. Solche Programme könnten für alle Raucher verpflichtend in Kliniken angeboten werden. Obwohl diese Programme nicht auf Abstinenz erzielen, konnten in der WIRK-Studie ähnlich gute Erfolge erzielt werden wie mit klassischen Aufhörprogrammen. Bei der Entscheidung welches Programm zur Tabakentwöhnung angeboten werden soll, sind Qualitätskriterien zu berücksichtigen. Die Kriterien Evidenzbasierung, Transparenz, realistische Erfolgsversprechen und Lehrbarkeit anhand eines Manuals sollte ein Programm erfüllen. Wichtig ist außerdem, dass das Programm in den Klinikalltag und das Versorgungssystem integrierbar und damit vereinbar ist. Moderne Aufhörprogramme sind insofern anspruchsvoll, als sie von den Kursleitern Kenntnisse und Erfahrungen in motivierender Gesprächsführung voraussetzen. Entsprechende Schulungen, wie sie beispielsweise für das Rauchfrei Programm angeboten werden, sind daher notwendig, um die Programme erfolgreich durchzuführen. Poster Auf den folgenden Seiten findet sich eine Auswahl von Postern der Ausstellung, die im Rahmen der Konferenz Einblicke in Beispiele guter Praxis aus der Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses ermöglichte. Die Poster von Krankenhäusern, deren Vertreter im Konferenzprogramm aufgetreten sind, werden an dieser Stelle nicht gezeigt, da die Posterthemen sich mit den Vortagsinhalten weitestgehend decken. Die vorgestellten Einrichtungen waren Modellkrankenhäuser des BZgA-Projekts „Leitfaden: Rauchfrei im Krankenhaus“ (2005-2007) oder/und sind Mitgliedskrankenhäuser im Deutschen Netz rauchfreier Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen. ■ Fachklinik Eußerthal Planvoll zur rauchfreien Suchtklinik ■ Gemeinschaftsklinikum Koblenz-Mayen, Kemperhof Koblenz Viele kleine Schritte zum rauchfreien Krankenhaus ■ Helios Kliniken Schwerin Rauchfreiheit im Krankenhaus – ein dynamischer Prozess ■ Universitätsklinikum St. Josef - und St. Elisabth-Hospital Bochum Rauchfreies Krankenhaus: Motivation durch Vernetzung ■ Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Tübingen Die rauchfreie Psychiatrie – mit Partizipation zum Erfolg! ■ Klinikum Oldenburg gGmbH In einem Jahr zum rauchfreien Klinikum Poster 22 Poster Koblenz 23 Poster Poster Eußerthal Poster 24 Poster Bochum 25 Poster Poster Tübingen Poster 26 Poster Oldenburg 27 Poster Poster Schwerin Poster 28 Häufig gestellte Fragen Wie überdauert das rauchfreie Krankenhaus die aktuell heiße Phase im Nichtraucherschutz? Das Thema Nichtraucherschutz sollte in einer Dienstanweisung, Betriebsvereinbarung oder Hausordnung schriftlich fixiert werden. Darüber hinaus sollte eine Routine zur Überprüfung der Einhaltung der Regelungen entwickelt werden. Hierzu bietet sich auch eine Einbettung des Themas in bestehende Strukturen wie ein Qualitäts- oder Gesundheitsmanagement an. Vernetzung und Austausch mit anderen Krankenhäusern halten das rauchfreie Krankenhaus im Bewusstsein der Krankenhausleitung und der Beschäftigten. Tabakentwöhnungsangebote sollten regelmäßig in Verbindung mit anderen Gesundheitsthemen beworben werden. Wie reagiert man auf Verstöße gegen ein Rauchverbot? Verstöße gegen ein Rauchverbot müssen angezeigt und geahndet werden. Die Vorgehensweise hängt jedoch ab von der Person, die den Verstoß begeht. Beschäftigte, Besucher oder Patienten unterliegen unterschiedlichen Regelungen. Alle können jedoch in einem ersten Schritt auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden. Besonders sollte an die Vernunft appelliert werden. Beschäftigte können bei Verstößen mit den üblichen arbeitsrechtlichen Maßnahmen abgemahnt werden, Patienten oder Besucher bei (wiederholtem) Fehlverhalten des Krankenhauses verwiesen werden. Rauchen im Eingangsbereich – Wie geht man mit diesem Problem um? Die Einführung eines Rauchverbotes für den Innenraum von Krankenhäusern wird von Beschäftigten, Patienten und Besuchern erfahrungsgemäß gut akzeptiert. Geraucht wird nur noch außerhalb des Gebäudes, ohne weitere Vorkehrungen jedoch oftmals am Haupteingang des Krankenhauses 29 Häufig gestellte Fragen oder überhaupt in direkter Nähe zum Gebäude. Neben dem unerwünschten Effekt, dass der Eingangsbereich als ein Aushängeschild des Krankenhauses zum Raucherbereich wird, zieht in vielen Fällen der Rauch über Treppenhäuser oder offene Fenster zurück in das Gebäude. Vermeiden kann man dies, indem für Raucher in den Außenbereichen bestimmte Raucherplätze eingerichtet und ausgewiesen werden. Hierzu gehören ein Witterungsschutz wie ein Pavillon oder ein vergleichbarer Unterstand, geeignete Aschenbecher sowie eine verständliche Beschilderung, die zudem die Akzeptanz für die Rauchverbote erhöhen sollte. Die Einhaltung des Rauchverbotes sowie die Nutzung der angebotenen Raucherbereiche müssen kontrolliert werden. Rauchende Vorgesetzte/Führungskräfte – Wie sensibilisiert man für das Thema, wie werden sie auf eigenes Fehlverhalten hingewiesen? Führungskräfte sollten besonders für das Thema sensibilisiert und auf ihre Verantwortung sowie Pflichten hingewiesen werden. Bei Verstößen von Führungskräften gegen ein Rauchverbot, sollte auf die im jeweiligen Krankenhaus üblichen Sanktionen zurückgegriffen werden. Raucherentwöhnung – Qualität und Wirkung, was anbieten? Für die Raucherentwöhnung gibt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Empfehlung einer kombinierten Anwendung verhaltenstherapeutischer und medikamentöser Behandlungsstrategien. Oftmals stellt sich jedoch nicht nur die Frage, welche Maßnahmen Erfolg versprechend sind, sondern auch, wie solche Angebote zu finden sind. Im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes des Deutschen Krebsforschungszentrums und der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung ist hierzu eine Datenbank mit Anbietern von Tabakentwöhnung und Raucherberatung entstanden, die unter folgendem Link bereitgehalten wird: www.anbieter-raucherberatung.de Schmales Budget – wie kann man kreativ das rauchfreie Krankenhaus umsetzen? Viele Verantwortliche für den Umsetzungsprozess zum rauchfreien Krankenhaus berichten, dass es in ihrem Krankenhaus zwar einen offiziellen Auftrag und personelle Ressourcen gibt, jedoch oftmals nur ein schmales Budget oder gar keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Dies grenzt die Handlungsmöglichkeiten verständlicherweise ein, ist jedoch kein Hinderungsgrund das rauchfreie Krankenhaus erfolgreich umzusetzen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt beispielsweise ihre Materialien für das rauchfreie Krankenhaus kostenfrei zur Verfügung und Kooperationspartner wie die Gesetzlichen Krankenversicherungen unterstützen viele Maßnahmen des rauchfreien Krankenhauses wie die Raucherentwöhnung personell und/oder finanziell. Selbst Krankenhäuser, die ein gewisses Budget für den Umsetzungsprozess des rauchfreien Krankenhauses einplanen, werden bei der Einrichtung von Raucherunterständen oftmals von den hohen Kosten für Metall- und Glaskonstruktionen überrascht. Werden die Ansprüche an modernes Design etwas zurückgeschraubt und gibt es sogar einen findigen Hausmeister, so lassen sich an dieser Stelle über gängige Holzkonstruktionen wie bei Gartenpavillons oder Car-Ports die Kosten deutlich senken. Wie steht es um die Arbeitszeitgerechtigkeit bei Raucherpausen, wie kann man Pausenzeiten regeln? Für Pausenzeiten an der Arbeitsstelle liegen mit dem Arbeitszeitgesetz eindeutige gesetzliche Regelungen vor. Unter diese Bestimmungen fallen grundsätzlich auch Raucherpausen. Bei diesem Thema sollte jedoch zum Erhalt eines guten Betriebsklimas sehr vorsichtig agiert werden. Das sofortige Verbot von Raucherpausen bei der Einführung eines Rauchverbotes kann zu einer stark ablehnenden Haltung der Raucher führen. Körperlich abhängige Raucher können ohne besondere Hilfsmaßnahmen (wie Nikotinersatzmittel) sogar mit starken Entzugssymptomen reagieren, die ihre Arbeitsfähigkeit einschränken. Als Ausgleich für die Nichtraucher und vor dem Hintergrund einer weitergehenden Gesundheitsförderung für alle Beschäftigten, kann die Einführung einer „Apfel-Pause“ in Betracht gezogen werden. Zu bestimmten Zeiten haben dann alle Beschäftigten die Möglichkeit, eine zusätzliche kurze Pause zu nehmen, um sich gesund zu ernähren. Besteht in meinem Bundesland nach der aktuellen Ländergesetzgebung die Möglichkeit Raucherräume im Innenraum des Krankenhauses bestehen zu lassen oder einzurichten? Raucherräume können laut Ländergesetzgebung in folgenden Bundesländern bestehen bleiben oder eingerichtet werden: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und SchleswigHolstein. Die detaillierten Gesetzestexte hierzu finden sich im Internet auf den Seiten der jeweiligen Landesregierungen. Im Sinne des Nichtraucherschutzes aber auch des Gesundheitsschutzes für Raucher sollten Raucherräume im Innenbereich von Krankenhäusern lediglich als Schritt auf dem Weg zu einer generellen Rauchfreiheit im Krankenhaus gesehen werden. Zahlreiche Krankenhäuser kommen bereits heute gänzlich ohne Raucherräume aus. Wer hilft mir als persönlicher Ansprechpartner bei der Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses? Unter den Kontaktadressen am Ende der vorliegenden Konferenzdokumentation sind verschiedene Ansprechpartner für das Thema aufgeführt. Häufig gestellte Fragen 30 Ergebnisse der Konferenz Die vorliegenden Ausführungen zeigen, dass ein rauchfreies Krankenhaus eine vielfältige Struktur haben, unterschiedliche Entwicklungsstände aufweisen und über verschiedene Wege erreicht werden kann. Zum Jahresbeginn 2008 sind in den meisten Bundesländern Gesetze zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in öffentlich zugänglichen Einrichtungen erlassen worden. Diese Gesetze haben für viele Verantwortliche in Krankenhäusern den Handlungsanlass gegeben, sich erstmalig oder erneut konkret mit der Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses auseinanderzusetzen. Dabei wurde deutlich, dass Partizipation und Kommunikation im Umsetzungsprozess sowie eine klare Zielvorstellung, was das rauchfreie Krankenhaus für die jeweilige Einrichtung sein kann und sein soll von besonderer Bedeutung sind. In jedem Krankenhaus muss die Frage geklärt werden, ob lediglich die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden sollen, oder ob Nichtraucherschutz und Förderung des Rauchstopps Teil der Gesamtausrichtung eines Krankenhauses und der Kultur der Einrichtung werden können. Das Thema „Rauchfrei im Krankenhaus“ ist in Politik und Fachkreisen sowie bei den Praktikern als wichtiges Handlungsfeld erkannt worden und wird aktuell mit Schwung vorangetrieben. Bei aller Dynamik sollte nicht vergessen werden, die veränderten Bedingungen zum Nichtraucherschutz und zur Gesundheitsförderung der Beschäftigten und Patienten in den Strukturen des Krankenhauses zu verankern, um eine Nachhaltigkeit der Maßnahmen sicherzustellen. Hierbei sollten die Rahmenbedingungen in Krankenhäusern nicht außen vor gelassen werden: Wie sieht die Arbeitssituation in Krankenhäusern aus, was sind die Faktoren, die Menschen zu Suchtmitteln greifen lassen? Kann die Arbeit im Krankenhaus menschengerechter gestaltet werden und so die Problematik der Abhängigkeit vom 31 Ergebnisse der Konferenz Rauchen über eine Veränderung der Strukturen, in denen Menschen arbeiten, angegangen werden? Diese Fragen lenken den Blick bei der Umsetzung des rauchfreien Krankenhauses auf Bereiche des Krankenhauses, die nicht zwingend mit dem Rauchen in Verbindung gebracht werden können, die jedoch auch einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss haben könnten. Bei dieser erweiterten Perspektive wird eine umfassendere Konzeption des rauchfreien Krankenhauses notwendig. Eingriffe in die Strukturen des Krankenhauses und in zentrale Arbeitsprozesse erfordern einen höheren Aufwand und erzeugen möglicherweise anfänglich größere Widerstände. Letztendlich wird dieses Engagement dann jedoch insgesamt durch gesundheitsförderliche Strukturen für die Beschäftigten und in der Konsequenz durch eine erhöhte Qualität für die Patienten belohnt. Auch unter betriebswirtschaftlichen Zwängen können gegebene Strukturen menschengerechter gestaltet und die Zusammenarbeit im Krankenhaus als wichtiger gesundheitsförderlicher Faktor in vielen Fällen verbessert werden. Somit kann das rauchfreie Krankenhaus von heute auch ein Impuls für das gesundheitsförderliche Krankenhaus der Zukunft sein. Beratungsangebote Im Rahmenprogramm der Konferenz haben verschiedene Organisationen ihre Medien- und Beratungsangebote vorgestellt. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): ■ Informationsmaterialien zum rauchfreien Krankenhaus und zum Rauchstopp Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Ostmerheimer Str. 220 • 51109 Köln Tel.: 0221/8992-0 • Fax: 0221/8992-300 E-Mail: [email protected] • www.bzga.de Deutsches Netz Rauchfreier Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen (DNRfK) ■ Vernetzung ■ Rauchfreiheit in psychiatrischen Einrichtungen und geschlossenen Abteilungen Deutsches Netz Rauchfreie Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen Saarbrücker Straße 20/21 • 10405 Berlin Tel.: 030/8179858-22 • Fax: 030/8179858-29 www.dnrfk.de Charité – Universitätsmedizin Berlin ■ Rauchfreiheit in geburtshilflichen Abteilungen Charité – Universitätsmedizin Berlin Charitéplatz 1 • 10117 Berlin Tel.: 030/450-50 E-Mail: [email protected] • www.charite.de Themenbezogene Beratung 32 Liste der Referentinnen und Referenten Prof. Dr. Bernhard Badura Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Universität Bielefeld Sabine Bätzing MdB, Drogenbeauftragte der Bundesregierung Dipl.-Psych. Julia Bludau Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universitätsklinikum Bonn Josef Franssen Betriebsärztlicher Dienst, Universitätsklinikum Mainz Michaela Goecke Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. Christof Groß Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. Mechthild Kirsch St. Josef Krankenhaus Hermeskeil Dr. Christoph Kröger IFT Institut für Therapieforschung Helga Kühn-Mengel MdB, Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. Dipl.-Psych. Peter Lindinger Freier Mitarbeiter des WHO Kollaborationszentrums Tabakkontrolle, Mitglied des WAT e.V. und der SRNT Prof. Dr. Elisabeth Pott Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Christa Rustler Deutsches Netz Rauchfreier Krankenhäuser Thomas Schmitz St. Josef-Hospital Bochum 33 Liste der Referenten 34