Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich

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Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
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c
k
Finanz- & Wirtschaftspolitik
Die wichtigsten Steuern im
internationalen Vergleich
Steuerquoten
Abgabenquoten
Tarife
Ausgabe 2003
Die wichtigsten Steuern im
internationalen Vergleich
Erstellt vom Bundesamt für Finanzen
- Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen
Steuerquoten
Abgabenquoten
Tarife
Ausgabe 2003
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Inhaltsübersicht
Seite
Vorbemerkungen
5
Übersicht 1:
Steuerquoten im internationalen Vergleich 1970 – 2002
10
Übersicht 2:
Abgabenquoten im internationalen Vergleich 1970 – 2002
11
Steuer- und Abgabenquoten 2002
12
Körperschaftsteuersysteme und Anteilseignerbesteuerung 2003
13
Körperschaftsteuersätze 2003
16
Unternehmensteuern 2003 im internationalen Vergleich (nominal)
17
Unternehmensteuersätze 2003 (nominal)
19
Einkommensteuereingangssatz des Zentralstaats und der
Gebietskörperschaften 2003
20
Einkommensteuerspitzensatz des Zentralstaats und der
Gebietskörperschaften 2003
22
Einkommensteuerspitzensätze 2003
25
Übersicht 7:
Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden 2003 – Ansässige
26
Übersicht 8:
Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden 2003 – Nichtansässige
27
Übersicht 9:
Höchstsätze auf private Zinserträge 2003 – Ansässige
28
Übersicht 10:
Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2002
29
Grafik V:
Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2002
30
Belastung von Arbeitnehmern mit Einkommen-/Lohnsteuer und
Sozialabgaben 2002
31
Belastung von Arbeitnehmern durch Einkommen-/Lohnsteuer und
Sozialabgaben 2002
32
Übersicht 12
Gesamtbelastung der Lohnkosten 2002
33
Grafik VII:
Gesamtbelastung der Lohnkosten 2002
34
Übersicht 13
Vermögensteuern 2003 für natürliche und juristische Personen
35
Übersicht 14:
Umsatzsteuersätze in wichtigen Staaten
37
Allgemeine Umsatzsteuersätze 2003 in der EU und den EU-Beitrittsstaaten
38
Übersicht 15:
Umsatzsteuersätze der US-Einzelstaaten und Gemeinden
39
Anhang
Umrechnungskurse der Landeswährungen
40
Grafik I:
Übersicht 3:
Grafik II:
Übersicht 4:
Grafik III:
Übersicht 5:
Übersicht 6:
Grafik IV:
Übersicht 11:
Grafik VI:
Grafik VIII:
3
Vorbemerkungen
Mit dieser Neuauflage der regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung „Die wichtigsten Steuern im
internationalen Vergleich“ werden Daten vorgelegt, die für den Wirtschaftsstandort Deutschland und
damit für die aktuelle steuerpolitische Diskussion von Bedeutung sind. Wie die meisten ähnlichen
internationalen Vergleiche bedürfen auch diese sorgfältiger Interpretation.
In den beiden ersten Übersichten und der damit verbundenen Grafik I sind die Entwicklung und der
neueste Stand (2002) der gesamten Belastung in den EU-Staaten und anderen bedeutenden Volkswirtschaften mit Steuern und Sozialabgaben nach den Berechnungen der OECD dargestellt, gemessen als
Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP). Dies bezieht sich zunächst nur auf die Steuereinnahmen (sog.
Steuerquote, Übersicht 1). Da verschiedene Staaten ihr Sozialsystem nicht über eigenständige Beiträge
finanzieren, sondern stattdessen aus allgemeinen Haushaltmitteln und damit über entsprechend hohe
Steuern, wird diese Übersicht zur besseren Vergleichbarkeit um die gesetzlichen Sozialabgaben erweitert (sog. Abgabenquote, Übersicht 2). Es zeigt sich, dass die Steuerquote allein, also der Anteil nur
der Steuereinnahmen am BIP, in Deutschland verglichen mit anderen Staaten besonders niedrig ist.
Bei der Bestimmung der Steuerquote spielen auch unterschiedliche Abgrenzungsmöglichkeiten eine
Rolle, so bei staatlichen Transferleistungen (z.B. Kindergeldzahlungen), die – je nach Fall – als Mindereinnahmen oder als staatliche Ausgaben berücksichtigt werden können. An der deutschen Position
im internationalen Vergleich ändern aber auch andere Abgrenzungen nichts Wesentliches. Deutschland nimmt hingegen einen mittleren Platz ein, wenn man die gesetzlichen Sozialabgaben in den internationalen Vergleich mit einbezieht. Aber auch dieser Vergleich der Abgabenquoten bedarf der Interpretation, da er die staatliche Leistungsseite unberücksichtigt lässt: Staaten mit hoher Abgabenquote
(z.B. die skandinavischen Staaten) finanzieren damit häufig, ähnlich wie Deutschland, gut ausgebaute
Sozialsysteme, für die in anderen Staaten mit niedriger Abgabenquote (z.B. die Staaten des angelsächsischen Rechtskreises) private Mittel aufgewandt werden müssen, die in diesem Vergleich nicht erscheinen.
In der Übersicht 3 sind die im Jahr 2003 geltenden Körperschaftsteuertarife einschließlich der Steuerzuschläge und der eigenen Steuern der Gebietskörperschaften sowie die Systeme der Anteilseignerbesteuerung in allen EU-Staaten, den EU-Beitrittsländern und einigen anderen wichtigen Industriestaaten dargestellt. Es zeigen sich dabei ganz deutlich mehrere Entwicklungen.
1. Fast alle Staaten haben ihre Körperschaftsteuersätze angesichts des internationalen Wettbewerbs
im Laufe der letzten Jahre z.T. drastisch gesenkt. Diese Politik der Tarifsenkungen wurde auch in
2003 von mehreren Staaten fortgeführt. So wurden 2003 Tarifsenkungen vorgenommen in:
-
Belgien von 40,2 v.H. auf 34 v.H.,
-
Irland von 16 v.H. auf 12,5 v.H.,
5
-
der Schweiz (Zürich) von 16,5 v.H. bis 29,7 v.H. auf 16,4 v.H. bis 29,2 v.H.,
-
Kanada (Ontario) von 38,6 v.H. auf 36,6 v.H.
2. In vielen der Länder, die 2004 der EU beitreten, liegen die Körperschaftsteuersätze schon jetzt
deutlich unter den Tarifen der bisherigen EU-Staaten (z.B. Litauen und Zypern 15 v.H., Ungarn
18 v.H., Lettland 19 v.H.), oder es sind Tarifsenkungen geplant, so z.B. in
-
Polen von 27 v. H. auf 19 v.H.,
-
der Slowakei von 25 v.H. auf 19 v.H.,
-
der Tschechischen Republik von 31 v.H. auf 24 v.H. ab 2006.
Vielfach werden die steuerlichen Vorteile ausländischer Investoren in den Sonderwirtschaftszonen
vieler dieser Staaten wegen des EU-Beitritts jetzt abgebaut und gleichzeitig die Steuertarife allgemein herabgesetzt. Dies kann zum Teil auch ohne kompensierende Mehrbelastungen zum Haushaltsausgleich geschehen, also z.B. ohne Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage.
Allein aus einem höheren Wirtschaftswachstum infolge gestiegener Investitionen aus dem In- und
Ausland werden Mehreinnahmen erwartet. Die beitretenden Staaten dürften den Steuerwettbewerb
in der EU weiter verschärfen.
3. Bei den Körperschaftsteuersystemen ist international eindeutig der Trend zu einem „klassischen
System“ mit Tarifentlastung beim Anteilseigner erkennbar, um die wirtschaftliche Doppelbelastung ausgeschütteter Dividende durch die Körperschaftsteuer der Gesellschaft und die Einkommensteuer des Gesellschafters zu mindern. Die Anrechnungssysteme (Teil- oder Vollanrechnungssysteme) sind auf dem Rückzug, nicht zuletzt wegen der Ungleichbehandlung ausländischer Anteilseigner, die nur in Ausnahmefällen den mit einer Dividende verbundenen Anrechnungsbetrag
erhalten, gegenüber inländischen Anteilseignern. Nachdem jetzt auch die USA zu einem System
der Entlastung des Anteilseigners durch eine niedrige Abgeltungssteuer von 15 v.H. auf Dividenden übergegangen sind (Jobs and Growth Tax Relief Reconciliation Act of 2003), haben nur noch
Irland (dessen Körperschaftsteuersatz ohnehin fast konkurrenzlos niedrig ist) und die Schweiz
„klassische Systeme“ ohne irgendwelche Entlastungsmaßnahmen auf der Ebene des Anteilseigners.
4. War bisher Griechenland der einzige Staat in der EU mit einem „Steuerbefreiungssystem“, bei
dem Gewinne nur auf der Ebene der Gesellschaft besteuert werden und somit die Dividenden auf
der Ebene des Anteilseigners steuerfrei bleiben, scheint sich jetzt eine Gruppe von Staaten mit einem ähnlichen System herauszubilden: Lettland hat nur einen Körperschaftsteuersatz von 19 v.H.
und lässt Dividenden steuerfrei. Estland knüpft bei der Besteuerung einer Kapitalgesellschaft nicht
an den Gewinn, sondern allein an die Gewinnausschüttung (Steuersatz 26 v.H. des Bruttobetrags)
6
an. Dividenden sind beim Anteilseigner nicht steuerpflichtig, eine Gewinnbesteuerung entfällt daher, wenn Gewinne – z.B. zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung – nicht ausgeschüttet,
sondern thesauriert werden. Vom Ergebnis her ließen sich auch Finnland und Norwegen dieser
Gruppe zuordnen: Beide Staaten haben einen Körperschaftsteuertarif von 29 v.H. bzw. 28 v.H.
und besteuern eine Gewinnausschüttung beim Anteilseigner mit einem Einkommensteuersatz in
gleicher Höhe, unter voller Anrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer. Die
Körperschaftsteuersysteme beider Staaten werden hier dem Vollanrechnungssystem zugerechnet.
Wegen der Schwierigkeiten mit der Steueranrechnung bei Dividendenzahlungen über die Grenze
werden aber auch in diesen beiden Staaten Vorschläge diskutiert, zu einem „klassischen“ Körperschaftsteuersystem überzugehen.
In der Grafik II sind die Körperschaftsteuertarife einschließlich möglicher Zuschläge und der Steuern
der nachgeordneten Gebietskörperschaften dargestellt. Für Deutschland wurde informationshalber
auch der Rechtsstand 2004 dargestellt.
Die Übersicht 4 und die damit zusammenhängende Grafik III enthalten neben den Körperschaftsteuern
noch weitere Steuern, die – wie die deutsche Gewerbesteuer - den Gewinn von Kapitalgesellschaften
belasten. Liegt der deutsche Körperschaftsteuertarif allein international noch auf einem guten Platz im
Mittelfeld, verschlechtert sich die deutsche Position, zieht man die Gewerbesteuer in einen solchen
Vergleich mit ein. Für Deutschland wurde auch hier der Rechtsstand 2004 bereits mit einbezogen.
Die folgenden Übersichten 5 und 6 geben grundlegende Informationen zu den Einkommensteuertarifen in den EU-Staaten, den EU-Beitrittsländern und in mehreren anderen wichtigen Staaten (Japan,
Kanada, Schweiz und die USA). Die Übersicht 5 enthält die Tarifeingangssätze, die Übersicht 6 die
Spitzensätze, die damit zusammenhängende Grafik IV stellt die Einkommensteuerspitzensätze anschaulich dar. Hier fallen vor allem die neuen, der EU beitretenden baltischen Staaten aus dem Rahmen, deren Tarif aus nur einem Proportionalsatz besteht („Flat Rate“) und der zudem im internationalen Vergleich niedrig ist. Für Deutschland wurde bezüglich des Einkommensteuereingangssatzes bzw.
–spitzensatzes das Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 auf 2004 zusätzlich dargestellt.
Die Tarife der anderen Staaten bestehen ansonsten aus mehreren proportionalen Stufen (sog. progressive Teilmengenstaffelung). Der deutsche Formeltarif ist international gesehen eine Ausnahme. Soweit
es in einem Staat mehrere Tarife auf die verschiedenen Einkunftsarten gibt („Schedulensteuern“), gelten diese Tarife für die Erwerbseinkünfte (das sind im Allgemeinen die Einkünfte natürlicher Personen
aus Land- und Forstwirtschaft, gewerblicher, selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit).
7
Die folgenden Übersichten 7 bis 9 stellen auf die Besteuerung der Kapitaleinkünfte (Zinsen und Dividenden) beim Empfänger (Privatperson) ab. Die Übersicht 7 enthält Informationen (a) zur Höhe möglicher Kapitalertragsteuern, (b) über ihren Charakter als Steuervorauszahlung auf die Einkommensteuer des Empfängers (Kapitalertragsteuer mit Vorauszahlungscharakter) oder als definitive Steuer (Kapitalertragsteuer mit Abgeltungswirkung) und (c) über mögliche Kontrollmitteilungssysteme der Banken
an die Finanzverwaltung. Die Besteuerung der Dividenden beim Empfänger ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang der beiden Übersichten 3 und 7. Die Übersicht 7 zur Kapitalertragsbesteuerung
gilt nur für Steuerinländer (unbeschränkt Steuerpflichtige). Die Übersicht 8 enthält dagegen die nationalen Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden der Steuerausländer (beschränkt Steuerpflichtige) sowohl generell (unilaterale Regelung) als auch unter Berücksichtigung der durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gesetzten Höchstgrenzen bei Wohnsitz des Empfängers in Deutschland (bilaterale Regelung). Die Übersicht 9 stellt den Zusammenhang zwischen Einkommen- und Kapitalertragsteuer auf die Zinsen Ansässiger nochmals dar und zeigt die großen Unterschiede zwischen den
nationalen Steuersätzen auf Zinserträge auf. Die Satzspanne reicht von 15 v.H. (Belgien und Griechenland) bis 59 v.H. (Dänemark).
Es wird deutlich, dass die Staaten, die unterschiedliche Tarife auf die verschiedenen Einkunftsarten
kennen, die Kapitaleinkünfte niedriger besteuern als die anderen Einkünfte, insbesondere also die
Erwerbseinkünfte. Die Körperschaftsteuertarife, die in etwa als repräsentativ für „die Unternehmenssteuern“ gelten können, haben sich ohnehin schon seit langem von den allgemeinen Einkommensteuertarifen abgekoppelt und liegen jetzt z.T. weit unter dem jeweiligen Spitzensatz. Die Idee von der
Besteuerung aller Einkunftsarten nach einem einheitlichen Tarif (sog. synthetische Einkommensteuer)
ist international auf dem Rückzug, das System der unterschiedlichen Besteuerung einzelner Einkunftsarten („Schedulensteuersystem“) befindet sich auf dem Vormarsch.
Die bisherigen Tarifvergleiche sind reine Nominalvergleiche, die noch nichts über die tatsächliche
Belastung des Gewinns bzw. des Einkommens im Einzelfall aussagen. Effektive Belastungsvergleiche
sind nur schwer zu erstellen. Für Arbeitnehmer kommt die OECD anhand von repräsentativen Modellberechnungen zu aussagekräftigen Ergebnissen, die in den folgenden drei Übersichten 10 bis 12 und
ihren grafischen Umsetzungen (Grafik V bis VII) dargestellt sind. Ausgangsbasis der Berechnungen
ist der landestypische durchschnittliche Bruttoarbeitslohn in der verarbeitenden Industrie. Die Berechnungen werden durchgeführt für (a) einen Alleinstehenden, (b) einen verheirateten Alleinverdiener mit
zwei Kindern, (c) ein Ehepaar mit zwei Kindern, wobei ein Ehegatte Einkünfte in Höhe des landestypischen Bruttoarbeitslohns bezieht, der andere Ehegatte Einkünfte in Höhe von 33 v.H. dieses Bruttoarbeitslohns. Die Berechnungen beziehen sich auf
-
die Einkommen- oder Lohnsteuer allein (Übersicht 10, Grafik V),
8
-
die Einkommen- oder Lohnsteuer und die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zusammen (Übersicht 11, Grafik VI),
-
die Gesamtbelastung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite durch Einkommen- und
Lohnsteuer, Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und ggf. mögliche Lohnsummensteuern zusammen (Übersicht 12, Grafik VII).
Es zeigt sich, dass sich in Deutschland die Steuerbelastung eines solchen Arbeitnehmers international
– je nach den Familienverhältnissen – in einem unteren bis mittleren Bereich bewegt. Unter Einbeziehung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gehört Deutschland jedoch zusammen mit mehreren anderen europäischen Staaten zu einer Gruppe hoch belastender Staaten. Es sei hier aber nochmals darauf hingewiesen, dass die hohen Sozialbeiträge gut ausgebildete Sozialsysteme mit entsprechend hohen Leistungen finanzieren, für die in anderen Staaten mit geringeren Sozialbeiträgen Privatmittel aufgebracht werden müssen, die in diese Berechnungen nicht einfließen.
Die Übersicht 13 zeigt die Vermögensteuertarife in den wenigen Staaten, die Vermögensteuern überhaupt noch erheben. In den EU-Beitrittsstaaten sind Vermögensteuern im deutschen Sinne ohnehin
unbekannt.
Die Übersicht 14 informiert über die Umsatzsteuersätze in den EU-Staaten, den EU-Beitrittsländern
sowie einigen anderen wichtigen Industriestaaten Die Grafik VIII stellt die allgemeinen Sätze der Umsatzsteuern in den Staaten der EU und den EU-Beitrittsstaaten dar, die alle die Form der Mehrwertsteuer haben. Ihnen werden in der Übersicht 15 die Umsatzsteuern der US-Einzelstaaten und ihrer
Gemeinden gegenübergestellt, die nach einem anderen System, dem der Einzelhandelsumsatzsteuern
(sales and use taxes), nur auf Umsätze an den Endverbraucher und somit auf der Ebene des Einzelhandels, erhoben werden; bei diesem System gibt es keine Vorsteuern wie bei der Mehrwertsteuer und
damit auch keinen Vorsteuerabzug.
Der Anhang enthält die in den bisherigen Übersichten verwendeten Umrechnungskurse nationaler
Währungen in Euro.
Bundesamt für Finanzen
Dr. Ingo Müssener
9
Übersicht 1
Steuerquoten im internationalen Vergleich1)
Steuern in vH des BIP
Land
2)
1970
1980
1990
1995
2000
2001
22,4
24,3
22,7
23,1
23,0
21,5
20,9
20,8
22,7
20,6
23,3
23,0
22,2
21,7
Belgien
24,7
30,2
28,8
29,9
31,6
31,4
31,6
Dänemark
37,7
43,2
45,7
47,8
47,2
47,6
47,7
Finnland
28,9
29,1
35,0
32,7
35,2
33,8
33,7
Frankreich
21,7
23,3
24,0
25,2
28,9
28,6
27,7
Griechenland
15,7
16,2
20,5
21,9
26,7
25,5
23,5
Irland
26,4
26,9
28,5
28,1
27,0
25,6
23,7
Italien
16,2
18,9
26,1
28,2
30,0
29,9
28,6
Japan
15,5
17,8
21,3
17,6
17,6
17,0
-
Kanada
27,8
27,7
31,5
30,6
30,6
29,9
28,4
Luxemburg
19,1
29,1
29,7
31,1
30,2
29,6
30,5
Niederlande
23,2
27,0
26,9
24,4
25,1
25,3
25,4
Norwegen
28,9
33,5
30,6
31,5
30,3
34,4
33,4
Österreich
25,8
27,5
27,2
26,5
28,5
30,6
29,3
-
-
-
27,6
24,3
23,5
24,2
Portugal
14,7
17,0
21,3
23,7
25,5
24,5
24,8
Schweden
31,9
32,8
37,8
35,1
39,5
36,1
35,3
Schweiz
17,2
20,1
20,6
20,8
23,6
22,8
23,4
Slowakei
-
-
-
-
20,5
17,9
19,2
Spanien
10,2
11,9
21,4
21,0
22,8
22,6
23,0
Tschechien
-
-
-
23,7
21,9
21,3
21,9
Ungarn
-
-
-
27,3
27,6
27,5
26,3
Vereinigtes Königreich
31,9
29,3
30,7
28,7
31,0
31,0
29,8
Vereinigte Staaten
23,2
21,1
19,8
20,7
22,8
21,8
-
Deutschland 3) 4)
Deutschland
3)
Polen
2002
1)
Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD.
Basis Finanzstatistik, nicht vergleichbar mit Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
2)
vorläufig
3)
1970 - 1990 nur alte Bundesländer
4)
In der Abgrenzung der deutschen Haushaltsrechnung. Ein unmittelbarer Vergleich mit den Angaben der OECD ist aus
methodischen Gründen nicht möglich. Quelle: BMF-Monatsbericht Oktober 2003, S. 9
Quelle: OECD-Revenue Statistics 1965 - 2002, Paris 2003
10
Übersicht 2
Abgabenquoten im internationalen Vergleich1)
Steuern und Sozialabgaben in vH des BIP
Land
2)
1970
1980
1990
1995
2000
2001
33,5
39,7
38,0
41,2
40,6
39,0
38,4
29,8
34,6
32,9
38,2
37,8
36,8
36,2
Belgien
34,5
42,4
43,2
44,6
45,7
45,8
46,2
Dänemark
39,2
43,9
47,1
49,4
49,5
49,8
49,4
Finnland
31,8
36,1
44,6
45,1
47,3
46,1
45,9
Frankreich
34,1
40,6
43,0
44,0
45,2
45,0
44,2
Griechenland
22,4
24,2
29,3
32,4
37,5
36,9
34,8
Irland
28,8
31,4
33,5
32,8
31,2
29,9
28,0
Italien
26,1
30,4
38,9
41,2
41,9
42,0
41,1
Japan
20,0
25,1
30,0
27,6
27,5
27,3
-
Kanada
30,8
30,9
35,9
35,6
35,6
35,1
33,5
Luxemburg
26,8
40,8
40,8
42,3
40,4
40,7
42,3
Niederlande
35,8
43,6
43,0
41,9
41,1
39,5
39,3
Norwegen
34,4
42,5
41,5
41,1
39,0
43,3
43,1
Österreich
34,6
39,8
40,4
41,6
43,3
45,4
44,1
-
-
-
39,6
34,3
33,6
34,3
Portugal
19,4
24,1
29,2
32,5
34,3
33,5
34,0
Schweden
37,5
46,1
51,9
48,5
54,0
51,4
50,6
Schweiz
22,5
28,9
26,9
28,5
31,2
30,6
31,3
Slowakei
-
-
-
-
34,9
32,3
33,8
Spanien
16,3
23,1
33,2
32,8
35,2
35,2
35,6
Tschechien
-
-
-
40,1
38,9
38,4
39,2
Ungarn
-
-
-
42,4
39,0
39,0
37,7
Vereinigtes Königreich
37,0
35,2
36,8
34,8
37,2
37,3
35,9
Vereinigte Staaten
27,7
27,0
26,7
27,6
29,7
28,9
-
Deutschland 3) 4)
Deutschland
3)
Polen
2002
1)
Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD;
Basis Finanzstatistik, nicht vergleichbar mit Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
2)
Vorläufig
3)
1970 - 1990 nur alte Bundesländer
4)
In der Abgrenzung der deutschen Haushaltsrechnung. Ein unmittelbarer Vergleich mit den Angaben der OECD ist aus
methodischen Gründen nicht möglich. Quelle: BMF-Monatsbericht Oktober 2003, S. 9
Quelle: OECD-Revenue Statistics 1965 - 2002, Paris 2003
11
Grafik I
Steuer- und Abgabenquoten 2002
17,0
Japan *
27,3
23,7
Irland
28,0
21,8
Vereinigte Staaten *
Steuerqoute
23,4
Schweiz
Abgabenquote
28,9
31,3
28,4
Kanada
33,5
19,2
Slowakei
33,8
24,8
Portugal
34,0
24,2
Polen
34,3
23,5
Griechenland
34,8
23,0
Spanien
35,6
29,8
Vereinigtes Königreich
35,9
21,7
Deutschland
36,2
26,3
Ungarn
37,7
21,9
Tschechien
39,2
25,4
Niederlande
39,3
28,6
Italien
41,1
30,5
Luxemburg
42,3
33,4
Norwegen
43,1
29,3
Österreich
44,1
27,7
Frankreich
44,2
33,7
Finnland
45,9
31,6
Belgien
46,2
47,7
49,4
Dänemark
35,3
Schweden
0,0
10,0
20,0
30,0
in Prozent
* Stand 2001
Quelle: OECD-Revenue Statitics 1965 - 2002, Paris 2003
12
50,6
40,0
50,0
60,0
Übersicht 3
Körperschaftsteuersysteme und Anteilseignerbesteuerung 2003
Staaten
Körperschaftsteuer
(einschließlich Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften)
Arten und Umfang der Entlastungen
beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person)
Klassische Systeme mit Tarifermäßigung
Auf Einkommen über 322.500 €; Eingangsteilmengentarif
24,25 v.H., 31 v.H. und 34,5 v.H.; 33 v.H. normaler Steuersatz, zuzüglich "Krisenzuschlag" 3 v.H. des Steuerbetrags
Definitive Kapitalertragsteuer 25 v.H. oder Option
für Steuerveranlagung
Belgien
34 v.H.
Dänemark
30 v.H.
Deutschland
27,9 v.H.
Einschließlich Solidaritätszuschlag von 5,5 v.H. des Steuerbetrages. Ab dem 1. Januar 2004 sinkt der Tarif auf 26,4
v.H. einschließlich Solidaritätszuschlag
50 v.H. der Dividende steuerfrei
Litauen
15 v.H.
13 v. H. für Kleinunternehmen
Definitive Kapitalertragsteuer 15 v.H.
Luxemburg
22,9 v.H.
Ermäßigte Sätze: 20 v.H. mit Grenzberichtigung bis
15.000 € Einkommen; Normalsatz 22 v.H. zuzüglich
Zuschlag 4 v.H. des Steuerbetrags für Arbeitslosenfonds
50 v.H. der Dividende steuerfrei
Niederlande
34,5 v.H.
29 v.H. auf Gewinnteile bis 22.689 €
Einkommensteuersatz 25 v.H. auf Dividenden aus
wesentlichen Beteiligungen (ab 5 v.H.); ansonsten
nur Pauschalbesteuerung beim Anteilseigner
Österreich
34 v.H.
Sondersatz 25 v.H. auf den Teil des Gewinns, der der
marktüblichen Rendite des während der letzten Jahre neu
zugeführten Eigenkapitals (fiktive Verzinsung) entspricht;
Definitive Kapitalertragsteuer 25 v.H. oder Ermäßigung der Einkommensteuer auf Ausschüttungen
um die Hälfte beim Anteilseigner
Polen
27 v.H.
Portugal
30 v.H.
Schweden
28 v.H.
Pauschaleinkommensteuersatz 30 v.H. auf Dividenden; keine Option für Steuerveranlagung
möglich
Slowakei
25 v.H.
Definitive Kapitalertragsteuer 15 v.H.
Slowenien
25 v.H.
40 v.H. der Bruttodividende (Dividende + Körperschaftsteuer) sind steuerfrei
Tschechien
31 v.H.
Ungarn
18 v.H.
Kapitalertragsteuer 28 v.H. auf Dividenden; bei
Ausschüttungen bis 41.100 DKK definitiv ohne
Optionsmöglichkeit; bei höheren Dividendeneinkünften 43 v.H., unter Anrechnung der KapESt
Definitive Kapitalertragsteuer 15 v.H.
Zuzüglich Gemeindezuschlag bis 10 v.H. der Steuer;
ermäßigter Steuersatz von 20 v.H. für bestimmte Gesellschaften mit einem jährlichen Gesamtumsatz unter
149.639,37 € und weiteren Voraussetzungen
50 v.H. der Kapitalertragsteuer auf die Ausschüttungen
sind auf die Körperschaftsteuer anrechenbar
50 v.H. der Dividende steuerfrei
Definitive Kapitalertragsteuer 15 v.H.
30 v.H. der Dividenden werden mit 20 v.H. und
70 v.H. der Dividenden mit 35 v.H. besteuert
13
Übersicht 3
Körperschaftsteuer
(einschließlich Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften)
Staaten
Arten und Umfang der Entlastungen
beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person)
Klassische Systeme mit Tarifermäßigung
USA
(Staat New York)
39,9 v.H.
Zypern
15 v. H.
Corporation Income Tax des Bundes 35 v.H. mit ermäßigten Eingangssätzen, die ab Einkommen von 100.000 $
auslaufen; Corporation Franchise (Income) Tax des Staates New York 7,5 v.H. + 2,5 v.H. surtax (von Bemessungsgrundlage Bundessteuer absetzbar); New York City
General Corporation Tax 8,85 v.H. der Stadt New York
(von Bemessungsgrundlage Bundessteuer absetzbar) blieb
hier - wegen der beabsichtigten Vergleichbarkeit der
durchschnittlichen Tarife – unberücksichtigt
Einkommensteuersatz 15 v.H. auf Dividenden von
inländischen Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren anderen Körperschaften
Auf Einkommen über 1 Mio. CYP; ansonsten 10 v.H.;
25 v.H. für öffentliche Körperschaften
Definitive Kapitalertragsteuer 15 v.H.
Klassische Systeme ohne Tarifermäßigung
Irland
12,5 v.H.
Schweiz (Zürich)
16,4 - 29,2 v.H.
Gewerbliches Einkommen; für nichtgewerbliches Einkommen 25 v.H.; 20 v.H. für Veräußerungsgewinne;
10 v.H. für Herstellerbetriebe (auslaufend bis 2010);
10 v.H. für SFAZ- und IFSC-Gesellschaften (auslaufend
bis 2005)
Bund proportionaler Tarif 8,5 v.H.; Kantone und Gemeinden progressive Staffelung der Steuersätze nach Rendite
(Verhältnis von Ertrag und Kapital); die Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern sind bei Gewinnermittlung für
Zwecke der Bundessteuer absetzbar. Durchschnittstarif
insgesamt etwa 25 v.H.
Vollanrechnungssysteme
Finnland
29 v.H.
Vollanrechnung mit 29/71 der Dividende; mit
Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen; Einkommensteuersatz auf die Dividende
entspricht dem Körperschaftsteuersatz; de facto
also keine Besteuerung der Dividende beim Anteilseigner
Italien
34 v.H.
(38,25 v.H.)
Malta
35 v.H.
Vollanrechnung mit 53,85 v.H. der Nettodividende; mit Einbeziehung der Steuergutschrift in das
Einkommen
Norwegen
28 v.H.
Vollanrechnung mit 7/18 der Dividende; mit
Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen; Einkommensteuersatz auf die Dividende
entspricht dem Körperschaftsteuersatz; de facto
also keine Besteuerung der Dividende beim Anteilseigner
34 v.H. Staatssteuer, zuzüglich 4,25 v.H. lokale Steuer,
deren Bemessungsgrundlage von der Staatssteuer aber
abweicht (Wertschöpfung, nicht Gewinn!);
Sondersatz 19 v.H. auf den Teil des Gewinns, der der
marktüblichen Rendite des während der letzten Jahre neu
zugeführten Eigenkapitals (fiktive Verzinsung) entspricht;
gilt in Italien grundsätzlich nur noch für Kapital, das bis
zum 30.06.2001 zugeführt worden ist;
14
Vollanrechnung mit 51,51 v.H. der Dividende; mit
Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen
Übersicht 3
Körperschaftsteuer
(einschließlich Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften)
Staaten
Arten und Umfang der Entlastungen
beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person)
Teilanrechnungssysteme
Frankreich
Japan
35,4 v.H.
35,2 v.H.
331/3 v.H. normaler Steuersatz, zuzüglich Zuschlag 3 v.H.
des Steuerbetrags (= 34,33 v.H.) und Sozialzuschlag 3,3
v.H. der normalen Körperschaftsteuer für größere Unternehmen mit jährlich mehr als 7,63 Mio. € Umsatz (Steuersatz insgesamt 35,43 v.H. für größere Unternehmen)
Anrechnung mit 50 v.H. der Ausschüttung; mit
Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen
Staatssteuer 30 v.H.; Gewerbesteuer 9,6 v.H. (Corporation
Enterprise Tax, anrechenbar auf die Staatssteuer), Präfekturen Standardzuschlag 5 v.H., Gemeinden Standardzuschlag 12,3 v.H.. Für Steuerpflichtige mit einem Gesellschaftskapital bis 100 Mio. Yen und einem Jahresgewinn
bis 8 Mio. Yen ermäßigen sich die Sätze der Staatssteuer
auf 22 v.H.
Anrechnung von 6,4 v.H. bis 12,8 v.H. der Ausschüttung; ohne Einbeziehung der Steuergutschrift
in das Einkommen
Kanada (Ontario)
36,6 v.H.
Bundessteuer 24,12 v.H., Provinzsteuer bis 17 v.H.; mehrere Sondersätze; einschließlich Steuerzu- und -abschläge
des Bundes und der Provinz Ontario (surtaxes und deductions). Steuersatz 33,12 v.H. für Gewinne aus Be- und
Verarbeitung in Kanada und 27,62 v.H. für Gewinne bis
225.000 can$ = (143.367 €)
Anrechnung mit 21,34 v.H. der Barausschüttung
auf die Einkommensteuer des Bundes und der
Provinz; Erfassung der um 25 v.H. erhöhten
Dividende im Einkommen des Anteilseigners
Spanien
35 v.H.
Für Betriebe mit einem Jahresumsatz unter 5 Mio. € ermäßigt sich der Satz auf 30 v.H. auf die ersten 90.151,81 €
des Gewinns. Mehrere Sondersätze
Anrechnung mit 50 v.H. der Ausschüttung; mit
Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen
Vereinigtes Königreich
30 v. H.
0 v.H. auf Einkommen bis 10.000 £; Grenzberichtigung
von 10.000 £ bis 50.000 £ Einkommen, darüber 19 v.H.
auf Einkommen bis 300.000 £; Grenzberichtigung von
300.001 £ bis 1.500.000 £ Einkommen, darüber 30 v.H.
Anrechnung mit 1/9 der Dividende,
Einkommensteuersatz 10 v.H. (niedrige Einkommen) oder 32,5 v.H. (höhere Einkommen) auf
Dividenden einschl. Steueranrechnungsbetrag
Estland
26 v.H.
Gewinnausschüttungsteuer; 0 v.H. bei Thesaurierung
keine Besteuerung beim Anteilseigner
Griechenland
25 / 35 v.H.
25 v.H. für Personengesellschaften, die in Griechenland
körperschaftsteuerpflichtig sind; 35 v.H. für Aktiengesellschaften (Anonymos Etairia), Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Kreditinstitute
keine Besteuerung beim Anteilseigner
Lettland
19 v.H.
Steuerbefreiungssysteme
keine Besteuerung beim Anteilseigner
15
Grafik II
Körperschaftsteuersätze 2003
(einschl. Körperschaftsteuern der nachgeordneten Gebietskörperschaften)
0
Estland
12,5
Irland
Zypern
15
Litauen
15
18
Ungarn
19
Lettland
22,9
Luxemburg
Slowenien
25
Slowakei
25
25
Schweiz (Kanton Zürich)
Deutschland 2004
26,4
Polen
27
27,9
Deutschland
Schweden
28
Norwegen
28
29
Finnland
Vereinigtes Königreich
30
Portugal
30
Dänemark
30
31
Tschechien
Belgien
34
Österreich
34
34
Italien
Niederlande
34,5
Malta
35
35
35
Spanien
Griechenland
35,2
Japan
35,4
Frankreich
36,6
Kanada (Ontario)
39,9
USA (Staat New York)
0
5
10
15
20
25
30
in Prozent
Alle Staaten inkl. Zuschlagsteuern, ohne Gewerbesteuer oder vergleichbare Steuern
16
35
40
Übersicht 4
Unternehmensteuern 2003 im internationalen Vergleich
(nominal)
Tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften in Prozent, Anfang 2003
(Körperschaftsteuern, Gewerbeertragsteuern und vergleichbare andere Steuern des Zentralstaats
und der Gebietskörperschaften)
Zentralstaat
Gebietskörperschaften
Zusammen
Belgien 1)
34
–
34
Dänemark
30
–
EU-Staaten und EU-Beitrittsstaaten
Deutschland
27,9
Deutschland 2004
26,4
16,7
30
2) 3)
16,7
40
38,7
Estland
0
4)
–
0
Finnland
29
–
29
–
35,4
–
25/35 5)
Frankreich 1)
35,4
5)
Griechenland
25/35
Irland
12,5 6)
–
12,5 6)
Italien
34 7)
(4,3) 8)
34
19
–
19
15
–
Lettland
Litauen
1)
Luxemburg
1)
22,9
Malta
Niederlande
1)
Österreich
30,4
35
–
35
34,5
–
34,5
7)
–
34
34
Polen
7,5
15
3)
27
–
27
1)
30
3,0
Schweden
28
–
28
Slowakei
25
–
25
Portugal
9)
33
Slowenien
25
–
25
Spanien 1)
35
–
35
Tschechien
31
–
31
18
0-2
18-20
30
–
30
15
–
15
30
13,5 10)
Ungarn
Vereinigtes Königreich
Zypern
1)
1)
Andere Staaten
Japan 1)
Kanada (Ontario)
Norwegen
12,5/11
28
Schweiz (Zürich)
USA (New York)
24,1/22,1
11)
–
8,5
1)
11)
7,7
17
36,6/33,1
28
9,3– 23,3
35
40,9
14)
2) 12)
16,4 – 29,2 13)
39,9
Übersicht 4
Anmerkungen:
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
11)
12)
13)
14)
Diese Staaten wenden ermäßigte Tarifeingangssätze an
Absetzbar bei der Steuerberechnung des Zentralstaats
Gewerbesteuer (hier pauschaler Ansatz)
Im Thesaurierungsfall; ansonsten Gewinnausschüttungsteuer 26 v.H. (bzw 35,14 v.H. der Nettodividende)
25 v.H. für Personengesellschaften, die in Griechenland körperschaftsteuerpflichtig sind; 35 v.H. für Aktiengesellschaften (Anonymos
Etairia), Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Kreditinstitute
10 v.H. ermäßigter Steuersatz für Herstellerbetriebe und SFAZ- und IFSC-Gesellschaften (auslaufend)
Sondersatz 19 v.H. (Italien) bzw. 25 v.H. (Österreich) auf den Teil des Gewinns, der der marktüblichen Rendite des während der letzten
Jahre neu zugeführten Eigenkapitals (fiktive Verzinsung) entspricht; gilt in Italien grundsätzlich nur noch für Kapital, das bis zum
30.06.2001 zugeführt worden ist.
Standardsatz; Bemessungsgrundlage ist – anders als bei Staatssteuer – die „Wertschöpfung", nicht der „Gewinn"
Gemeindezuschlag (hier: Lissabon 10 v.H.) auf die Steuer des Zentralstaats
Einschließlich – bei Steuer des Zentralstaats – abzugsfähiger Gewerbesteuer (Corporation Enterprise Tax, hier 9,6 v.H.) und Zuschläge
der Präfekturen und Gemeinden auf die Steuer des Zentralstaats (hier Durchschnittswert)
Ermäßigter Steuersatz z.B. auf Herstellerbetriebe oder Unternehmen in Sonderwirtschaftszonen
Nach Rendite gestaffelter Tarif
Durchschnittssatz etwa 25 v.H.
New York City General Corporation Tax i.H.v. 8,85 v.H. der Stadt New York (von Bemessungsgrundlage der Bundessteuer absetzbar)
blieb - wegen der beabsichtigten Vergleichbarkeit der durchschnittlichen Belastungen - hier unberücksichtigt
– Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet –
18
Grafik III
Unternehmensteuersätze 2003 (nominal)
(Körperschaftsteuern, Gewerbeertragsteuern und vergleichbare andere Steuern des
Zentralstaats und der Gebietskörperschaften)
0
Estland
12,5
Irland
15
15
Litauen
Zypern
19
20
Lettland
Ungarn
25
25
25
Slowenien
Slowakei
Schweiz (Kanton Zürich)*)
27
28
28
29
30
30
30,4
31
33
34
34
34
34,5
35
35
35
35,4
36,6
38,7
39,9
40
Polen
Schweden
Norwegen
Finnland
Vereinigtes Königreich
Dänemark
Luxemburg
Tschechien
Portugal
Belgien
Österreich
Italien
Niederlande
Spanien
Malta
Griechenland
Frankreich
Kanada (Ontario)
Deutschland 2004
USA (Staat New York)
Deutschland
40,9
Japan
0
5
10
15
20
25
in Prozent
*) Durchschnittssatz
19
30
35
40
45
Übersicht 5
Einkommensteuereingangssatz des Zentralstaats und der
Gebietskörperschaften 2003 1)
Staaten
Eingangssatz des
Tarifs reicht bis zu
Eingangssatz Staat 2)
+ Gebietskörperschaften
+ sonstige Zuschläge
in Landeswährung
in € 3)
Persönliche Entlastungen
Steuerabsetzbetrag
in Landeswährung
in € 3)
Grundfreibetrag/
Nullzone im Tarif
in Landesin € 3)
währung
EU-Staaten und EU-Beitrittsstaaten
Belgien
Staat
25
v.H.
Gemeinden und
4)
Verbände 7,5 v.H.
Zuschlag auf
Staatssteuer
1,88 v.H.
insgesamt
26,88 v.H.
Dänemark
Staat
4)
Gemeinden
insgesamt
6.730 €
5,5 v.H.
32,5 v.H.
38,0 v.H.
198.000 DKK
6.730
26.637
–
5)
–
–
1.958 DKK
5.480 €
5.480
263
–
–
–
–
–
–
–
7.236
–
–
7.235 €
7.235
Deutschland
19,9 v.H.
7.236 €
Deutschland
2004
16
v.H.
7.664 €
7.664
–
–
7.663 €
7.663
Estland
26
v.H.
–
–
–
–
12.000 EEK
767
–
–
7)
11.600
–
–
–
–
–
4.191 €
–
–
–
Finnland
Frankreich
Staat
Gemeinden
insgesamt
Staat
Zuschlag
Sozialsteuern
insgesamt
6)
12,0 v.H.
4)6)
17,8 v.H.
29,8 v.H.
14.400 €
7,05 v.H.
8.242 €
14.400
8.242
8,0 v.H.
15,05 v.H.
11.600 €
8)
4.191
15
v.H.
13.400 €
13.400
–
Irland
20
v.H.
28.000 €
28.000
1.520 €
1.520
-
-
15.000
11)
–
–
–
–
–
–
–
Italien
Staat
23
Regionen
insgesamt
1,15 v.H.
24,15 v.H.
Lettland
25
Litauen
Luxemburg
33
v.H.
15.000 €
10)
v.H.
12)
v.H.
Staat
8
v.H.
Zuschlag 2,5 v.H.
des Steuerbetrages
für Arbeitslosenfonds
0,2 v.H.
insgesamt
8,2 v.H.
Malta
15
Niederlande
–
v.H.
13)
32,9 v.H.
–
–
–
–
252 LVL
389
–
–
–
–
290 LTL
84
11.400 €
11.400
–
–
9.750 €
9.750
4.000 MTL
9.359
–
–
3.000 MTL
7.019
15.331 €
15.331
1.647 €
1.647
-
14)
1.264
3.640 €
Österreich
21
v.H.
7.270 €
7.270
1.264 €
Polen
19
v.H.
37.024 PLN
8.345
530,08 PLN
119
-
Portugal
12
v.H.
213,96 €
213,96
-
Schweden
Slowakei
Staat
20
Gemeinden
31,2 v.H
10
v.H.
4.182,12 €
15)
4)
v.H.
8.400
8)
Griechenland
9)
8.400 €
–
4.182,12
430.000 SEK
46.812
284.000 SEK
30.918
90.000 SKK
2.153
20
3.640
16)
–
–
284.000 SEK
30.918
–
–
38.760 SKK
927
Übersicht 5
Staaten
Eingangssatz Staat 2)
+ Gebietskörperschaften
+ sonstige Zuschläge
Eingangssatz des
Tarifs reicht bis zu
in Landeswährung
in € 3)
Persönliche Entlastungen
Steuerabsetzbetrag
in Landeswährung
in € 3)
Grundfreibetrag/
Nullzone im Tarif
in Landesin € 3)
währung
Slowenien
17
v.H.
1.279.236 SIT
5.457
–
–
283.221 SIT
1.208
Spanien
15
v.H.
4000 €
4.000
–
–
3.400 €
3.400
Tschechien
15
v.H.
109.200 CZK
3.425
–
–
38.040 CZK
1.193
Ungarn
20
v.H.
650.000 HUF
2.465
Vereinigtes
Königreich
10
v.H.
1.960 £
2.798
–
–
4.615 £
6.589
Zypern
20
v.H.
12.000 CYP
20.432
–
–
9.000 CYP
15.324
108.000 HUF
410
-
-
Andere Staaten
17)
Japan
Staat
Präfekturen
Gemeinden
10
2
3
v.H.
v.H.
v.H.
3,3 Mio ¥
7 Mio ¥
2 Mio ¥
24.446
51.856
14.816
–
17)
–
17)
–
–
–
–
380.000 ¥
330.000 ¥
330.000 ¥
2.815
2.445
2.445
Kanada
Bund
Provinz Ontario
16
v.H.
6,1 v.H.
32.183 can$
32.435 can$
20.507
20.667
-
-
7.756 can$
7.817 can$
4.942
4.981
Schweiz
(nach Kantonen
und Gemeinden
unterschiedlich,
hier Kanton/Gemeinde Zürich)
Bund
Kanton und
Gemeinde
0,77 v.H.
27.800 sfr
17.963
–
–
–
–
12.800 sfr
8.271
4,44 v.H.
9.600 sfr
6.203
5.500 sfr
3.554
USA
Bund
Staat New York
Stadt New York
10
v.H.
4
v.H.
2,907v.H.
7.000 $
8.000 $
12.000 $
6.155
7.035
10.552
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
11)
12)
13)
14)
15)
16)
17)
18)
19)
20)
-
-
3.050 $
–
–
18) 19)
2.682
20)
20)
Grundtarif für Alleinstehende, sofern es verschiedene Tarife nach dem Familienstand gibt; auf Einkommen des Jahres 2002 bzw. 2003
Tarifsysteme: bei nachgeordneten Gebietskörperschaften z.T. Proportionalsätze, z.T. Zuschläge zur Steuerschuld, ansonsten progressive
Teilmengentarife; Ausnahme: Deutschland (Formeltarif)
Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juli 2003
Durchschnittssatz
Folge des Formeltarifs bei den tariflichen Einkommenssprüngen von 36 €;
Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen nur der Staats-, nicht der Gemeindesteuer, mit einem Steuersatz von 29 v.H.
Verschiedene persönliche Freibeträge und Grundfreibeträge laufen für höhere Einkommen aus
Freibetrag von 10.000 € für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Ohne lokale Steuer auf produktive Tätigkeiten von 4,25 v.H., deren Bemessungsgrundlage von der Staatssteuer aber abweicht (Wertschöpfung,
nicht Gewinn !)
Unterschiedliche Zuschläge zwischen 0,9 v.H. und 1,4 v.H., hier Durchschnitt. Zusätzlich Gemeindezuschlag bis zu 0,5 v.H. möglich, hier nicht
berücksichtigt, da selten
Bei geringem Einkommen Steuerabsetzbetrag bei Arbeitnehmern bis zu 7.500 € und bei Selbständigen bis zu 4.500 €
Steuersatz für Arbeitseinkünfte; 15 v.H. auf Kapitaleinkünfte; 15 v.H. auf hohe bzw. 13 v.H. auf niedrige gewerbliche Einkünfte
Davon entfallen 31,2 v.H. auf die allgemeine gesetzliche Sozialversicherung; hier nur Tarif auf Arbeitseinkommen und den Nutzungswert
selbstgenutzten Wohnraums
Grundbetrag, läuft für höhere Einkommen aus. In Abhängigkeit zur Höhe des zu versteuernden Einkommens und den persönlichen Verhältnissen
gibt es Erhöhungen und Ermäßigungen
Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Mindeststeuerbetrag in Höhe von 200 SEK (= 22 €); Kapitaleinkünfte unterliegen nur der Staats-, nicht der Gemeindesteuer, mit einem Steuersatz von 30 v.H.
Zuzüglich allgemeiner persönlicher Freibetrag bei staatlicher und gemeindlicher Steuer i.H.v. 11.400 SEK (= 1.241 €); erhöht sich für niedrigere
Einkommen
Steuerabsetzbetrag: 20 v.H. der staatlichen Einkommensteuer jährlich, höchstens 250.000 ¥ (= 1.852 €); 15 v.H. der Steuer der Präfekturen und
Gemeinden, höchstens 40.000 ¥ (= 296 €)
Zuzüglich „standard deduction" (allgemeiner Pauschbetrag für Werbungskosten/Sonderausgaben) von 4.750 $ (= 4.177 €)
Maximum; läuft mit steigendem Einkommen aus
Aber: „standard deduction" 7.500 $ (= 6.595 €)
– Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet –
21
Übersicht 6
Einkommensteuerspitzensatz des Zentralstaats und der
Gebietskörperschaften 2003 1)
Spitzensteuersatz
beginnt ab zu versteuerndem Einkommen
Spitzensteuersatz Staat
+ Gebietskörperschaften
+ sonstige Zuschläge
Staaten
in €
2)
EU-Staaten und EU-Beitrittsstaaten
Belgien
Staat
52
Gemeinden und Verbände
7,5 v.H. Zuschlag auf
Staatssteuer
insgesamt
56,42 v.H.
Plafond (höchstens)
59
–
4)
55.008
€
55.008
52.152
€
52.152
51,17 v.H.
Deutschland 2004
45,0 v.H.
5,5 v.H. Solidaritätszuschlag
2,48 v.H.
insgesamt
47,48 v.H.
Estland
26
v.H.
Staat
35
v.H. 6)
Gemeinden
17,8 v.H. 6)
insgesamt
Staat
Zuschlag Sozialsteuern
5)
5)
55.200
€
55.200
52,8 v.H.
55.200
€
55.200
49,58 v.H.
47.131
€
47.131
8,00 v.H.
insgesamt
57,58 v.H.
Griechenland
Irland
Staat
–
2,67 v.H.
insgesamt
Italien
43.870
v.H. 3)
48,5 v.H.
5,5 v.H. Solidaritätszuschlag
Frankreich
€
0,52 v.H.
Deutschland
Finnland
43.870
3,9 v.H.
1 v.H. Krisensteuer
auf Staatssteuer
Dänemark
v.H.
7)
40
v.H.
23.400
€
23.400
42
v.H.
28.000
€
28.000
45
v.H.
70.000
€
70.000
Regionen 8)
1,15 v.H.
insgesamt
46,15 v.H.
Lettland
25
v.H.
5)
5)
Litauen
33
v.H.9)
5)
5)
38
v.H.
Luxemburg
Staat
Zuschlag 2,5 v.H. des
Steuerbetrags für Arbeitslosenfonds
0,95 v.H.
insgesamt
38,95 v.H.
22
34.500
€
34.500
Übersicht 6
Spitzensteuersatz
beginnt ab zu versteuerndem Einkommen
Spitzensteuersatz Staat
+ Gebietskörperschaften
+ sonstige Zuschläge
Staaten
in €
2)
Malta
35
v.H.
6000
MTL
14.038
Niederlande
52
v.H. 10)
49.464
€
49.464
Österreich
50
v.H.
50.870
€
50.870
Polen
40
v.H.
74.048
PLN
16.690
Portugal
40
v.H.
52.276
€
52.276
Staat
25
v.H. 11)
430.000
SEK
46.812
Gemeinden
32
v.H. 11)
insgesamt
57
v.H.
Slowakei
38
v.H.
564.000
SKK
13.492
Slowenien
50
v.H.
8.419.927
SIT
35.916
45
v.H.
45.000
€
45.000
Tschechien
35
v.H.
993.000
CZK
31.148
Ungarn
40
v.H.
1.350.000
HUF
5.119
Vereinigtes Königreich
40
v.H.
30.500
£
43.543
Zypern
30
v.H. 12)
15.000
CYP
25.541
37
v.H.
18 Mio.
¥
133.344
Präfekturen
3
v.H.
7 Mio.
¥
51.855
Gemeinden
10
v.H.
7 Mio.
¥
51.855
insgesamt 13)
50
v.H.
Schweden
Spanien
.
Andere Staaten
Japan
Staat
–
–
Kanada (nach Provinzen
und Territorien unterschiedlich hier: Ontario)
Bund
Provinz Ontario
29
v.H.
17,4 v.H.
104.648
67.288
insgesamt
46,4 v.H.
104.648
can $
Schweiz (nach Kantonen
und Gemeinden unterschiedlich, hier Kanton/Gemeinde Zürich)
Bund
11,5 v.H.
664.300
sfr
429.245
Kanton und Gemeinde
27,36 v.H.
224.300
sfr
144.934
insgesamt
38,86 v.H.
664.300
sfr
429.245
USA (nach Einzelstaaten,
Gemeinden und Bezirken
unterschiedlich, hier Staat
und Stadt New York)
Bund
Staat New York
Stadt New York
35
v.H.
6,85 v.H. 14)
3,65 v.H. 14)
311.950
20.000
50.000
$
$
$
274.314
17.587
43.968
insgesamt
41,83 v.H.
311.950
$
274.314
23
can $
can $
66.680
42.875
66.680
Übersicht 6
1) Grundtarif für Alleinstehende, sofern es verschiedene Tarife nach dem Familienstand gibt; auf Einkommen des Jahres 2002 bzw.
2003. Ohne Sondersteuern auf bestimmte Einkünfte (z.B. Kapitaleinkünfte)
2) Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juli 2003
3) Wenn die Summe aus dem nationalen und den lokalen Steuersätzen insgesamt 59 v.H. übersteigt, wird der nationale Steuersatz um
den übersteigenden Prozentsatz gekürzt; Grenzbelastung beginnt abhängig von der Zusammensetzung der Einkünfte bei unterschiedlichen Beträgen
4) Spitzensteuersatz 2004: 47 v.H. + 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag = 49,6 v.H., Spitzensteuersatz beginnt ab einem zu versteuerndem
Einkommen von 52.293 €
5) Der Tarif besteht aus nur einem Proportionalsatz
6) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen nur der Staatssteuer mit einem Steuersatz von 29 v.H., nicht der Gemeindesteuer
7) Zuzüglich lokale Steuer auf produktive Tätigkeiten von 4,25 v.H. der Wertschöpfung (nicht Gewinn!)
8) Unterschiedliche Zuschläge zwischen 0,9 v.H. und 1,4 v.H., hier Durchschnitt. Zusätzlich Gemeindezuschlag bis zu 0,5 v.H. möglich;
hier nicht berücksichtigt, da selten
9) Steuersatz für Arbeitseinkünfte; 15 v.H. auf Kapitaleinkünfte; 15 v.H. auf hohe bzw. 13 v.H. auf niedrige gewerbliche Einkünfte
10) Hier nur Tarif auf Arbeitseinkommen und den Nutzungswert selbstgenutzten Wohnraums; 25 v.H. auf Einkünfte aus wesentlichen
Beteiligungen. Keine Einkommensteuer i.e.S. auf Kapitaleinkünfte; statt dessen 30 v.H. auf einen fiktiven Ertrag von 4 v.H. des Reinvermögens
11) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen nur der Staatssteuer mit einem Steuersatz von 30 v.H., nicht der Gemeindesteuer
12) Verteidigungssteuer von 3 v.H. bis 15 v.H. für bestimmte Vermögenseinkünfte; ohne Gemeindeeinkommensteuer mit wechselnden
Sätzen
13) Steuerabsetzbeträge: 20 v.H. der staatlichen Einkommensteuer jährlich, höchstens 250.000 ¥ (1.852 €); 15 v.H. der Steuer der Präfekturen und Gemeinden, höchstens 40.000 ¥ (296 €)
14) Abzugsfähig bei Bundessteuer
– Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet –
24
Grafik IV
Einkommensteuerspitzensätze 2003
25
Lettland
26
Estland
30
Zypern
33
Litauen
Tschechien
35
Malta
35
38
38,9
Slowakei
Schweiz (Kanton Zürich)
39
Luxemburg
Ungarn
40
Polen
40
40
Vereinigtes Königreich
40
40
Portugal
Griechenland
41,8
USA (New York)
42
Irland
45
Spanien
46,2
Italien
46,4
47,5
50
Kanada (Ontario)
Deutschland 2004
Slowenien
50
50
Österreich
Japan
51,2
52
Deutschland
Niederlande
52,8
Finnland
56,4
57
Belgien
Schweden
57,6
59
Frankreich
Dänemark
0
10
20
30
in Pozent
25
40
50
60
Übersicht 7
Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden 2003 1)
Ansässige 2)
Allgemeine Sätze in v.H.
Staaten
Dividenden
Zinsen
EU-Staaten
Belgien
Dänemark
15
3) 4)
25
3) 4)
5)
28
4) 5)
0–
Deutschland
31,65 6) 7)
21,1
7)
Finnland
29
4)
0–
10)
Frankreich
25
8) 5)
0–
5) 10)
Griechenland
15
4) 9)
0–
Irland
20
11)
0–
Italien
12,5/27
Luxemburg
Niederlande
4)
4) 10)
12,5
0–
0–
10)
20
5)
25
25
4) 12) 13)
Österreich
25
4) 12)
Portugal
20
4) 14)
15
10) 14)
Schweden
30
4) 5)
30
4) 5)
Spanien
15
5) 11)
15
10)
Vereinigtes
Königreich
20
5)
20
4) 5)
0–
10)
Andere Staaten
Japan
Kanada
Schweiz
USA
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
11)
12)
13)
14)
15)
16)
0–
35
20
5)
0–
16)
0–
10) 15)
5) 10)
35
5)
0–
5)
Allgemeine Sätze; ohne Sondersätze oder abweichende Regelungen für betriebliche Kapitalerträge
Anrechnung auf Einkommensteuer bei Veranlagung, soweit nichts anderes erwähnt
Sondersätze von 25 v.H. für bestimmte Zinsen und 15 v.H. für bestimmte Dividenden möglich
Definitive Steuer, sofern nicht Option für Einkommensteuerveranlagung; ohne Option in Italien (teilweise), Griechenland (teilweise), Finnland
(teilweise) und Schweden, in Dänemark für Dividendeneinkünfte bis 41.100 DKK (= 5.529 €) keine Option möglich
Kontrollmitteilungen
36,93 v.H. auf Zinsen aus Wertpapieren, die der Steuerpflichtige aus einem Tafelgeschäft selbst hält
einschließlich Solidaritätszuschlag
Grundsätzlich Einkommensteuerveranlagung, wenn nicht für von der Einkommensteuer befreiende Pauschalbesteuerung optiert wird; mehrere
Sondersätze möglich
Mehrere Sondersätze und Befreiungen für Zinserträge aus bestimmten, z.T. ausschließlich Ausländern vorbehaltenen Anleihen bzw. Konten
Teilanrechnungs- bzw. Vollanrechnungssystem der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer des Anteilseigners
Keine Quellensteuer auf Zinsen aus bestimmten Staatsanleihen
Abgeltungswirkung für Einkommen- und Erbschaftsteuer bei bestimmten Zinserträgen und für Einkommensteuer bei Dividenden (hier Option für
Einkommensteuerveranlagung möglich)
Auf Option Ermäßigung der Einkommensteuer auf Dividenden um die Hälfte beim Anteilseigner
Sondersätze von 8 v.H. bzw. 16 v.H. für Zinserträge aus nichthandelbaren Depositeneinlagen, Kapitaleinlagen über 5 Jahre; 15 v.H. für
Privatdarlehen; 25 v.H. bei vor dem 15.10.1994 ausgegebenen Anleihen; bei Erträgen aus Aktien und bestimmten festverzinslichen Wertpapieren
Erhöhung um weitere 5 v.H. („Erbersatzsteuer“)
Option für eine definitive Quellensteuer von 35 v.H. möglich
Gilt nur, falls der Zinsschuldner ein Inländer ist
– Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet –
26
Übersicht 8
Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden 2003 1)
Nichtansässige
Allgemeine Sätze in v.H. 2)
Zinsen
Staaten
Nichtansässige
Dividenden
Höchstsatz nach
DBA-Deutschland
Nichtansässige
Höchstsatz nach DBADeutschland
EU-Staaten
Belgien
15 3)
25 3)
15
15
Dänemark
–
0
28
15
Deutschland
–
–
21,1
–
Finnland
–
0
29
15
15
4)
0
25
15
Griechenland
15
4)
10
–
25
Irland
20 5)
0
–
Italien
12,5/27 4)
10
27
15
Luxemburg
–
0
20
15
0
25
Frankreich
Niederlande
–
7)
8)
Befreit von
„surtax“
15
8)
15
Österreich
25
0
25
Portugal
20 4) 8) 9)
15
20 6) 8) 9)
15
Schweden
–
0
30
15
Spanien
18
Vereinigtes
Königreich
7)
6)
10
18
15
20 7)
0
– 6)
15
20
10
20
15
–
15
Andere Staaten
Japan
Kanada
–
Schweiz
35
USA
–
10
10)
11)
0
35
15
0
–
15
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
Allgemeine Sätze ohne Sondersätze oder abweichende Regelungen für betriebliche Kapitalerträge (Mutter-Tochterrichtlinie der EU)
Definitive Steuer, sofern nicht Veranlagung der Inlandseinkünfte des beschränkt Steuerpflichtigen; vorbehaltlich DBA-Regelungen
Sondersätze von 25 v.H. für Zinsen und 15 v.H. für Dividenden möglich
Mehrere Sondersätze und Befreiungen für Zinserträge aus bestimmten, z.T. ausschließlich Ausländern vorbehaltenen Anleihen bzw. Konten
Keine Quellensteuer auf Zinsen aus bestimmten Staatsanleihen
Teilanrechnungs- bzw. Vollanrechnungssystem der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer des Anteilseigners
Kontrollmitteilungen
Definitive Steuer, sofern nicht Option für Einkommensteuerveranlagung
Kapitalertragsteuer 9 v.H. bei börsennotierten Aktien, 25 v.H. bei vor dem 15.10.1994 ausgegebenen Anleihen; bei Erträgen aus Aktien und
bestimmten festverzinslichen Wertpapieren Erhöhung um weitere 5 v.H. („Erbersatzsteuer“)
10) Gilt nur, falls der Zinsschuldner ein Inländer ist
11) 0 v.H. in bestimmten Fällen wie z.B. Kreditverkäufen, staatlichen Schuldverschreibungen
– Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet –
27
Übersicht 9
Höchstsätze auf private Zinserträge 2003
Ansässige
Allgemeine Sätze in v.H. auf Zinsen 1)
Staaten
Bemerkungen
EU-Staaten
Belgien
15
Option für ESt-Veranlagung möglich
2)
Dänemark
59
Deutschland
51,2
2)
Deutschland 2004
47,5
2)
Finnland
29
Frankreich
25
3)
Grundsätzlich ESt-Veranlagung, es
sei denn, Option für ESt-befreiende
Pauschalbesteuerung
Griechenland
15
Irland
20
Italien
27
Luxemburg
3)
4)
2)
38,9
– 5)
Niederlande
Österreich
25
Option für ESt-Veranlagung möglich
3)
Portugal
20
Schweden
30
Spanien
45
2)
Vereinigtes
Königreich
40
2)
Option für ESt-Veranlagung möglich
Andere Staaten
Japan
20
Option für ESt-Veranlagung möglich
Kanada (Ontario)
46,4
2)
Schweiz (Zürich)
38,9
2)
USA (Stadt und Staat
New York)
41,8
2)
1)
2)
3)
4)
5)
Hier Standardsatz auf Staatsanleihen
Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz
Mehrere Sondersätze
27 v.H. auf Zinsen aus Einlagen bei Kreditinstituten; 12,5 v.H. auf Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren; (bei Laufzeiten unter
18 Monaten auch hier 27 v.H.)
Keine Einkommensteuer i.e.S. auf Kapitalerträge; statt dessen Steuersatz 30 vH auf einen fiktiven Ertrag von 4 v.H. des Reinvermögens;
faktisch also 1,2 v.H. auf den Bestand des Reinvermögens (= Vermögensteuer anstelle einer Einkommensteuer)
– Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet –
28
Übersicht 10
Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2002
(in v.H. des Bruttoarbeitslohns)
Verheiratet, 2 Kinder,
ein Durchschnittseinkommen + 33 % eines
Land
weiteren Durchschnittseinkommens
EU-Staaten und EU-Beitrittsstaaten, soweit sie Mitglied der OECD sind
Alleinstehend,
ohne Kind,
Durchschnittseinkommen
Verheiratet, 2 Kinder,
Alleinverdiener mit
Durchschnittseinkommen
Belgien
27,5
17,0
21,4
Dänemark
32,5
26,3
28,1
Deutschland
20,5
-2,0
5,4
Finnland
25,6
25,6
22,1
Frankreich
13,3
6,9
6,3
0,6
1,1
0,8
Irland
11,4
2,4
7,1
Italien
18,9
11,8
12,4
Luxemburg
8,1
0,0
0,0
Niederlande
7,2
6,6
5,6
10,6
9,0
7,6
Polen
6,0
4,0
4,5
Portugal
5,5
0,1
0,1
23,4
23,4
22,1
6,5
3,2
3,3
Spanien
12,9
4,0
8,2
Tschechien
11,2
5,3
6,4
Ungarn
16,6
7,6
7,0
Vereinigtes Königreich
15,7
10,1
10,5
6,2
1,9
3,6
Kanada
19,2
15,2
16,5
Schweiz
9,9
5,1
5,8
16,6
3,7
9,1
Griechenland
Österreich
Schweden
Slowakei
Andere Staaten
Japan
USA
Quelle: OECD/OCDE (Hrsg.), Taxing Wages/Les Impôts sur les salaires 2001-2002, Aufl. 2002, Paris 2003
29
Grafik V
Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2002
(in v.H. des Bruttoarbeitslohns)
Dänemark
Belgien
Finnland
Schweden
Deutschland
Kanada
Italien
Ungarn
USA
Vereinigtes Königreich
Frankreich
Spanien
Irland
Tschechien
Österreich
Schweiz
Alleinstehend,
kein Kind, Durchschnittseinkommen
Luxemburg
Niederlande
Verheiratet,
2 Kinder, Alleinverdiener, Durchschnittseinkommen
Slowakei
Japan
Verheiratet,
2 Kinder, ein Durchschnittseink. + 33 %
eines weiteren Durchschnittseinkommens
Polen
Portugal
Griechenland
-5
0
5
10
15
Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2001 - 2002, Aufl. 2002, Paris 2003
30
20
25
30
35
Übersicht 11
Belastung von Arbeitnehmern mit Einkommen-/Lohnsteuer und
Sozialabgaben 2002
(in v.H. des Bruttoarbeitslohns)
Verheiratet, 2 Kinder,
ein DurchschnittsLand
einkommen + 33 %
eines weiteren Durchschnittseinkommens
EU-Staaten und EU-Beitrittsstaaten, soweit sie Mitglied der OECD sind
Alleinstehend,
ohne Kind,
Durchschnittseinkommen
Verheiratet, 2 Kinder,
Alleinverdiener mit
Durchschnittseinkommen
Belgien
41,4
31,0
35,4
Dänemark
43,1
36,9
40,0
Deutschland
41,2
18,6
26,0
Finnland
31,7
31,7
28,2
Frankreich
26,5
20,1
19,5
Griechenland
16,5
17,0
16,7
Irland
16,4
7,3
10,8
Italien
28,1
21,0
21,6
Luxemburg
22,1
14,0
14,0
Niederlande
28,7
22,6
24,8
Österreich
28,6
27,1
25,6
Polen
31,0
29,0
29,5
Portugal
16,5
11,1
11,1
Schweden
30,4
30,4
29,1
Slowakei
19,3
16,0
16,1
Spanien
19,2
10,4
14,5
Tschechien
23,7
17,8
18,9
Ungarn
29,1
20,1
19,5
Vereinigtes Königreich
23,3
17,7
17,0
Japan
16,2
11,9
13,6
Kanada
25,7
21,7
22,8
Schweiz
21,5
16,7
17,4
USA
24,3
11,3
16,8
Andere Staaten
Quelle: OECD/OCDE (Hrsg.), Taxing Wages/Les Impôts sur les salaires 2001-2002, Aufl. 2002, Paris 2003
31
Grafik VI
Belastung von Arbeitnehmern
mit Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben 2002
(in vH des Bruttoarbeitslohns)
Dänemark
Belgien
Deutschland
Finnland
Polen
Schweden
Ungarn
Niederlande
Österreich
Italien
Frankreich
Kanada
USA
Tschechien
Vereinigtes Königreich
Alleinstehend,
kein Kind, Durchschnittseinkommen
Luxemburg
Schweiz
Slowakei
Verheiratet,
2 Kinder, Alleinverdiener, Durchschnittseinkommen
Spanien
Portugal
Verheiratet,
2 Kinder, ein Durchschnittseink. + 33 %
eines weiteren Durchschnittseinkommens
Griechenland
Irland
Japan
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
in Prozent
Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2001 - 2002, Aufl. 2002, Paris 2003
32
30,0
35,0
40,0
45,0
Übersicht 12
Gesamtbelastung von Lohnkosten 2002 1)
(in v.H. der Lohnkosten)
Verheiratet, 2 Kinder
Verheiratet, 2 Kinder,
ein DurchschnittsAlleinverdiener mit
einkommen + 33%
Land
Durchschnittseines weiteren Durcheinkommen
schnittseinkommens
EU-Staaten und EU-Beitrittsstaaten, soweit sie Mitglied der OECD sind
Alleinstehend, ohne
Kind, Durchschnittsenkommen
Belgien
55,3
40,1
42,5
Dänemark
43,4
30,9
35,7
Deutschland
51,3
32,5
38,7
Finnland
45,4
38,5
37,4
Frankreich
47,9
39,2
37,8
Griechenland
34,7
35,1
34,9
Irland
24,5
9,0
13,5
Italien
46,0
34,0
39,3
Luxemburg
31,5
9,0
12,8
Niederlande
35,6
25,2
29,1
Österreich
44,8
29,6
31,9
Polen
42,7
37,7
41,4
Portugal
32,5
23,4
24,6
Schweden
47,6
40,5
41,3
Slowakei
41,4
29,6
34,1
Spanien
38,2
31,4
34,5
Tschechien
43,5
28,7
35,4
Ungarn
46,3
30,2
32,1
Vereinigtes Königreich
29,7
18,2
18,0
Japan
24,2
20,3
21,8
Kanada
30,8
20,9
24,5
Schweiz
29,6
18,1
20,5
USA
29,6
17,6
22,7
Andere Staaten
Quelle: OECD/OCDE (Hrsg.), Taxing Wages/Les impôts sur les salaires 2001-2002, Aufl.2002, Paris 2003
1)
Lohnkosten definiert als Bruttoarbeitslohn zuzüglich Arbeitgeberbeitrag (ggf. einschl. anteiliger Lohnsummensteuer); Gesamtbelastung hier definiert als Arbeitgeberbeitrag zuzüglich Arbeitnehmerbeitrag
zur Sozialversicherung und Lohnsteuer (ggf. einschl. anteiliger Lohnsummensteuer) gemindert um die
familienbezogenen Leistungen (z.B. Kindergeld)
33
Grafik VII
Gesamtbelastung der Lohnkosten 2002
(in v.H. der Lohnkosten)
(Lohnkosten definiert als Bruttoarbeitslohn zuzüglich Arbeitgeberbeitrag; Gesamtbelastung hier definiert als
Arbeitgeberbeitrag zuzüglich Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung und Lohnsteuer gemindert um die
familienbezogenen Leistungen)
Belgien
Deutschland
Frankreich
Schweden
Ungarn
Italien
Finnland
Österreich
Tschechien
Dänemark
Polen
Slowakei
Spanien
Niederlande
Griechenland
Alleinstehend,
kein Kind, Durchschnittseinkommen
Portugal
Luxemburg
Verheiratet,
2 Kinder, Alleinverdiener, Durchschnittseinkommen
Kanada
Vereinigtes Königreich
USA
Verheiratet,
2 Kinder, ein Durchschnittseink. + 33 %
eines weiteren Durchschnittseinkommens
Schweiz
Irland
Japan
0,0
10,0
20,0
30,0
in Prozent
Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2001-2002, Aufl. 2002, Paris 2003
34
40,0
50,0
60,0
Übersicht 13
Vermögensteuern 2003 für natürliche und juristische Personen
Steuersätze 1)
Staaten
Natürliche Personen
Persönliche Freibeträge 2)
Nationale
Währung
€
3)
Absetzbar
bei Einkommensteuer
Juristische Personen
Absetzbar
Steuerbei Körper1)
sätze
schaftsteuer
EU-Staaten
80 €
Finnland
0,9 v.H.
0 v.H.
Frankreich
5) 6)
0,55 v.H.
0,75 v.H.
1,00 v.H.
1,30 v.H.
1,65 v.H.
1,80 v.H.
bis 185.000 € 185.000 €
über 185.000 € allgemein
bis 0,72 Mio. €
von 0,72 Mio. €
bis 1,16 Mio. €
von 1,16 Mio. €
bis 2,30 Mio. €
von 2,30 Mio. €
bis 3,60 Mio. €
von 3,60 Mio. €
bis 6,90 Mio. €
von 6,90 Mio. €
bis 15,00 Mio. €
über 15,00 Mio. €
Luxemburg
0,5 v.H.
Schweden
1,5 v.H.
0,2 v.H.
Spanien
6)
0,3 v.H.
0,5 v.H.
0,9 v.H.
1,3 v.H.
1,7 v.H.
2,1 v.H.
2,5 v.H.
185.000
keine Freibeträge
i.e.S.; steuerfrei
720.000 € (vgl.
Spalte 2 und
5)
Anmerkung
152 € Abzug von
der Steuerschuld
je Kind unter 18
nein
4)
-
-
nein
4)
-
-
0,5 v.H.
auf Körperschaftsteuer
anrechenbar
720.000
152
2.500 € allgemein
2.500 € Ehegatte
2.500 € je Kind
1,0 Mio. SEK
allgemein
1,5 Mio. SEK
Ehegatten
2.500
2.500
2.500
108.866,05
108.182,18 €
allgemein
108.182,18
216.364,36 €
Ehegatten
216.364,36
nein
nein
163.299,08
7)
bis 167.129,45 €
von 167.129,45 €
bis 334.252,88 €
von 334.252,88 €
bis 668.499,75 €
von 668.499,75 €
bis 1.336.999,51 €
von 1.336.999,51 €
bis 2.673.999,01 €
von 2.673.999,01 €
bis 5.347.998,03 €
von 5.347.998,03 €
bis 10.695.996,06 €
über 10.695.996,06 €
nein
0,15 v.T. für
andere juristische Personen als
Kapitalgesellschaften
4)
-
entfällt
-
Andere Staaten
Schweiz
(Beispiel
Zürich)
6)
Kantons- und Gemeindesteuer
0 v.H.
bis 68.000 sfr 68.000 sfr bzw.
8)
von 68.000 sfr 136.000 sfr
0,111 v.H.
bis 272.000 sfr
von 272.000 sfr
0,222 v.H.
bis 612.000 sfr
von 612.000 sfr
0,333 v.H.
bis 1.155.000 sfr
von 1.155.000 sfr
0,444 v.H.
bis 1.971.000 sfr
von 1.971.000 sfr
0,555 v.H.
bis 2.786.000 sfr
0,666 v.H.
über 2.786.000 sfr
43.939,00
87.878,00
nein
Kantons - und
Gemeindesteuern
allgemein
0,3405 v.H.
Holdinggesellschaften
0,0681 v.H.
– Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet –
35
ja
Übersicht 13
Anmerkung: In Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, den Niederlanden,
Österreich, Portugal und dem Vereinigten Königreich gibt es keine allgemeine
Vermögensteuer. Auch in den EU-Beitrittsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Malta,
Polen, Slowenien, der Slowakei, Tschechien, Ungarn und Zypern (griechischspr. Teil)
werden keine allgemeinen Vermögensteuern erhoben. In den USA und Kanada
werden auf Ebene der Gliedstaaten und Gemeinden verschiedenartige "property taxes"
erhoben. Dabei handelt es sich aber nicht um Vermögensteuern im deutschen Sinne,
sondern um der Grundsteuer ähnliche Steuern. In Japan gibt es eine kommunale
Rohvermögensteuer.
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
Ohne etwaige Sondersteuersätze
Ohne Sonderfreibeträge, z.B. für Alter, Invalidität und bestimmte Vermögensarten
Umsatzsteuerumrechnungskurs Juli 2003
Jedoch Plafond: Finnland für Einkommen- und Vermögensteuer sowie Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zusammen
70 v.H. des zu versteuernden Einkommens, Frankreich für Einkommen- und Vermögensteuer zusammen 85 v.H. des
Bruttoeinkommens des Vorjahres; Spanien für Einkommen- und Vermögensteuer zusammen 60 % des zu versteuernden
Einkommens
Betriebsvermögen, Kunstwerke und Antiquitäten sind steuerfrei
Progressive Teilmengenstaffelung
Sofern keine anderen Regelungen durch die autonomen Regionen
68.000 sfr (43.939,00 €) für Ledige; bei Eheleuten und Alleinstehenden mit Kind/ern erhöht sich die " Nullzone" im Tarif auf
136.000 sfr (87.878,00 €); dementsprechend erhöht sich die Teilmengenstaffelung des Tarif um jeweils 68.000 sfr bis auf
2.854.000 sfr (1.844.145,77 €)
– Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet –
36
Übersicht 14
Umsatzsteuersätze in wichtigen Staaten
(Stand: 1. Juli 2003)
1)
Bezeichnung
der Umsatzsteuer
Staaten
(System der Umsatzsteuer)
Steuersätze in v.H.
2)
Nullsatz
3)
Normalsatz
ermäßigte Sätze
taxe sur la valeur ajoutée (TVA) oder belasting over de toegevoegde waarde (BTW)
21
6; 12
ja
4)
Dänemark
omsaetningsavgift (MOMS)
25
–
ja
4)
Deutschland
Umsatzsteuer
16
7
–
Estland
Käibemaks
18
5
ja
Finnland
arvonlisävero (AVL) oder
mervärdesskatt (ML)
22
8 ; 17
ja
Frankreich
taxe sur la valeur ajoutée (TVA)
19,6
2,1 ; 5,5
–
EU-Staaten und EU-Beitrittsstaaten
Belgien
(Mehrwertsteuer)
Griechenland
foros prostithemenis axias (FPA)
18
4;8
ja
Irland
value added tax (VAT)
21
4,3 ; 13,5
ja
Italien
imposta sul valore aggiunto (IVA)
20
4; 10
–
Lettland
Pievienotas vertibas nodoklis
18
9
ja
Litauen
Pridėtinės vertės mokestis
18
5;9
–
Luxemburg
taxe sur la valeur ajoutée (TVA)
15
3 ; 6 ; 12
–
Malta
value added tax (VAT)
15
5
ja
Niederlande
omzetbelasting (OB) oder belasting over de
toegevoegde waarde (BTW)
19
6
–
Österreich
Umsatzsteuer
20
10 ; 12
–
Polen
Podatek od tomaròw i uslug
22
3;7
ja
Portugal
imposto sobre o valor acrescentado (IVA)
19
5 ; 12
–
Schweden
mervärdeskatt (ML)
25
6 ; 12
ja
Slowakei
daň z pridanej hodnoty
20
14
–
Slowenien
Davek na dodano vred nost
20
8,5
–
Spanien
impuesto sobre el valor añadido (IVA)
16
4;7
–
Tschechien
Daňi z přidané hotnotý
22
5
–
Ungarn
Általános forgalmi adó
25
12
ja
Vereinigtes Königreich
value added tax (VAT)
17,5
5
ja
15
5
ja
Zypern
5)
foros prostithemenis axias (FPA)
Beitrittskandidaten
4)
(Mehrwertsteuer)
Bulgarien
Dana Dobavena Stoynost (DDS)
20
–
–
Rumänien
Taxa pe valoarea adăugată
19
–
–
Shohizei Ho
5
–
–
–
–
ja
–
ja
Andere Staaten
Japan
(Mehrwertsteuer)
Kanada Bund
(Mehrwertsteuer)
Provinzen(Einzelhandels-
federal sales tax (FST)
provincial sales taxes (PST)
7
0 bis 10
6)
umsatzsteuer)
Norwegen
Schweiz
(Mehrwertsteuer)
merverdiavgift (MVA)
24
12
(Mehrwertsteuer)
Mehrwertsteuer (MWSt)
7,6
2,4 ; 3,6
–
Türkei
(Mehrwertsteuer)
Katma deger vergisi (KDV)
18
1;8
ja
1)
2)
3)
4)
5)
6)
Ohne regionale Sondersätze; vgl. ergänzend www.bff-online.de Umsatzsteuer: Umsatzsteuern im In- und Ausland
Insbesondere für bestimmte Warengruppen des lebensnotwendigen Bedarfs und für bestimmte Dienstleistungen im Sozial- und Kulturbereich.
Nullsatz = Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzug; wird hier nur erwähnt, sofern er außer für Ausfuhrumsätze auch für bestimmte Inlandsumsätze gilt.
Für Zeitungen.
Nur griechischsprachiger Teil.
In einigen Provinzen zählt die Bundesumsatzsteuer zur Bemessungsgrundlage; Bundes- und Provinzumsatzsteuern zusammen daher 7 v.H. bis 17,7 v.H.; „harmonisierte“ Umsatzsteuer des Bundes und der Provinzen (harmonized sales tax) 15 v.H. in den Provinzen Neubraunschweig, Neufundland und Nova Scotia.
– Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet –
37
Grafik VIII
Allgemeine Umsatzsteuersätze 2003
in den Staaten der EU und den EU-Beitrittsstaaten
Zypern
15
Malta
15
Luxemburg
15
Spanien
16
Deutschland
16
Vereinigtes Königreich
17,5
Litauen
18
Lettland
18
Estland
18
Griechenland
18
Portugal
19
Niederlande
19
Frankreich
19,6
Slowenien
20
Slowakei
20
Österreich
20
Italien
20
Irland
21
Belgien
21
Tschechien
22
Polen
22
Finnland
22
Ungarn
25
Schweden
25
Dänemark
25
0
5
10
15
in Prozent
38
20
25
Übersicht 15
Umsatzsteuersätze der US-Einzelstaaten und Gemeinden
(sales and use taxes, Einzelhandelsumsatzsteuern)
Stand: 01 Juli 2003
Steuersatz Einzelstaat
Einzelstaaten
Alabama
Alaska
Arizona
Arkansas
California
Colorado
Connecticut
Delaware
Dist. Of Columbia
Florida
Georgia
Hawaii
Idaho
Illinois
Indiana
Iowa
Kansas
Kentucky
Louisiana
Maine
Maryland
Massachusetts
Michigan
Minnesota
Mississippi
Missouri
Montana
Nebraska
Nevada
New Hampshire
New Jersey
New Mexico
New York
North Carolina
North Dakota
Ohio
Oklahoma
Oregon
Pennsylvania
Rhode Island
South Carolina
South Dakota
Tennessee
Texas
Utah
Vermont
Virginia
Washington
West Virginia
Wisconsin
Wyoming
1)
Normalsatz
in v.H.
Ermäßigter Satz/Befreiung
für Nahrungsmittel
4
5,6
5,125
6
2,90
6
5,75
6
4
4
6
6,25
6
5
5,3
6
4
5
5
5
6
6,5
7
4,225
5,5
4,25
6
5
4,25
4,5
5
6
4,5
6
7
5
4
7
6,25
4,75
5
3,5
6,5
6
5
4
befreit
befreit
befreit
befreit
befreit
befreit
befreit
1 v.H.
befreit
befreit
befreit
befreit; nur lokale Steuer
befreit
befreit
befreit
befreit
befreit
1,225
befreit
befreit
befreit
befreit
befreit; nur lokale Steuer
befreit
befreit
befreit
befreit
6 v.H.
befreit
befreit
4 v.H.
befreit
befreit
-
Gemeindesatz
(Höchstsatz)
in v.H. 1)
7
7
4,5
5,5
2,75
7
1,5
3
3
3
2
3
6,75
1
0,25
4,125
1,5
3,125
2,25
4,5
3
2,5
2
6
1
2
2
2,75
2
3,25
1
1
2,4
1
2
Einzelstaatlicher und
gemeindlicher
Steuersatz (Höchstsatz) in v.H.
11
7
10,1
10,625
8,75
9,9
6
5,75
7,5
7
4
9
9,25
6
7
8,3
6
10,75
5
5
5
6
7,5
7,25
8,35
7
7,375
6
7,25
8,75
7,5
7,5
8
10,5
7
7
7
6
9,75
8,25
8
6
4,5
8,9
6
6
6
Ohne Sondersteuern auf bestimmte Umsätze im Gemeindegebiet (z.B. Hotel und Restaurantumsätze)
Quellen: www.taxadmin.org und www.salestaxinstitute.com
39
Anhang
Umrechnungen in Landeswährungen
(Umsatzsteuer-Umrechnungskurse)
Juli 2003
Quelle:
Dänemark
1€
=
7,4332 DKK
Estland
1€
=
15,6466 EEK
Japan
1€
=
Kanada
1€
=
1,5694 can$
Lettland
1€
=
0,6473 LVL
Litauen
1€
=
3,4528 LTL
Malta
1€
=
0,4274 MTL
Polen
1€
=
4,4368 PLN
Schweden
1€
=
9,1856 SEK
Schweiz
1€
=
1,5476 sfr
Slowakei
1€
=
41,804 SKK
Slowenien
1€
=
234,4369 SIT
Tschechien
1€
=
31,880 CZK
Ungarn
1€
=
USA
1€
=
1,1372 $
Vereinigtes Königreich
1€
=
0,70045 £
Zypern
1€
=
0,58730 CYP
134,99 ¥
263,73 HUF
Bundesministerium der Finanzen; Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Juli 2003
40
Herausgeber:
Bundesministerium der Finanzen
Referat Presse und Information
Wilhelmstraße 97
100117 Berlin
http:\\www.bundesfinanzministerium.de
Redaktion:
Bundesamt für Finanzen
- Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland -
Berlin, Dezember 2003
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