SEPA - Checkliste Volksbank Backnang eG Volksbank Backnang eG
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Volksbank Backnang eG SEPA - Checkliste Generelle Aufgaben Geben Sie Ihre Bankverbindung auf Rechnungen, relevanten Formularen, Zahlscheinen mit IBAN u. BIC an (Angaben s. Kontoauszüge) Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltungs-und Zahlungsverkehrs-Software auf SEPAFähigkeit (Hinweis: ProfiCash ist SEPA-fähig), ggf. Kontakt zu Softwareanbieter aufnehmen (neues Datenformat "XML" beachten - bisher "DTAUS") Erfragen Sie IBAN und BIC bei Ihren Mitarbeitern und Geschäftspartnern u. ergänzen Sie die Informationen in Ihren Stammdaten bzw. Ihrer Buchhaltung auch für nationalen Zahlungsverkehr! (Bestandsdaten können über kostenlosen Konverter umgewandelt werden - Download unter www.volksbank-backnang.de/sepa, Kennwort: hjZtf7fDj2) Sie können Ihren gesamten Zahlungsverkehr (Überweisungen u. Lastschriften) im gesamten SEPA-Raum über Ihr Volksbank-Konto ausführen - prüfen Sie die weitere Notwendigkeit eventl. im Ausland unterhaltener Konten Allgemeine Aufgaben für Lastschrifteinreicher ACHTUNG: SEPA-Lastschriften können nur beleglos eingereicht werden!!! Beantragen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger - ID) bei der Bundesbank unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de Teilen Sie uns Ihre Gläubiger-ID mit Voraussetzung für den Einzug von Lastschriften ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen u. uns (Lastschriftinkassovereinbarung) - ist bereits eine Vereinbarung für SEPA-Lastschriften vorhanden? Für Lastschrifteinzüge benötigen Sie vom Zahlungspflichtigen ein sogenanntes Mandat - das ist die Einwilligung für den Einzug! Bitte beachten Sie hierzu die Pflichtangaben (s. Anlage) und den Text für die Mandate (Muster finden Sie unter www.volksbank-backnang.de/sepa) Mandatsreferenz für Lastschriften festlegen (zwingend zu beachten) es muss eine eindeutige Nummer sein (max. 35 Stellen - alphanummerisch) -darf nicht doppelt vergeben werden, sollte im Mandat genannt sein bzw. spätestens vor dem ersten Einzug dem Zahlungspfl. mitgeteilt werden; wird mit jedem Zahlungsauftrag übermittelt Erledigt Volksbank Backnang eG NEU: SEPA-Basis-Lastschrift Die zukünftige Standardlastschrift Wenn gültige Einzugsermächtigungen vorhanden sind (unterschrieben, in schriftl. Form, mit Angabe der aktuellen Bankverbindung des Zahlungspflichtigen), können diese für SEPA übernommen werden / WICHTIG: Sie müssen diesen Kunden mitteilen, ab wann (Datum!) Sie auf SEPA umstellen, wie Ihre Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz für den Einzug lauten. Wichtig ist auch das Datum des Informationsschreibens, dieses übernehmen Sie in der Eingabe der Lastschrift als "Unterschriftsdatum des Mandats". Bitte bewahren Sie diese Benachrichtigungen auf. Für neue Lastschrifteinreichungen sind neue Mandate mit dem Zahlungspflichtigen zu vereinbaren Zahlungspflichtigen 14 Kalendertage vor Abbuchung der Lastschrift informieren (z.B. mit Rechnung); bei variablen Beträgen ist der Zahler vor jeder Zahlung zu informieren; bei festem Betrag, festem Turnus, festem Termin reicht eine einmalige Information aus - hier beachten: Hinweis nicht vergessen, wenn das Belastungsdatum auf ein WE/Feiertag fällt, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den folgenden Geschäftstag Ihres Kreditinstitus! Angaben auf Vorabinformation:Betrag, Belastungsdatum, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz Individuelle Vereinbarung für die Zusendung der Vorabinformation möglich: bei Verbrauchern sollte die Frist nicht weniger als 7 Kalendertage sein, bei Unternehemen kann man eine Frist von 1 Kalendertag vor der Fälligkeit der Lastschrift vereinbaren. Vorlauffristen für Einreichung des Datensatzes bei Bank beachten (6 Geschäftstage bei Erst- oder Einmallastschrift und 3 Bankarbeitstage bei Folgelastschriften) Lastschrifteinreicher mit Abbuchungsauftrag? NEU: SEPA-Firmen-Lastschrift (kann nur zwischen Firmen, nicht mit Privatpersonen vereinbart werden) Das bisherige Abbuchungsauftragsverfahren wird eingestellt Abbuchungsaufträge können nicht in SEPA-Lastschriftmandate "überführt" werden! Vereinbaren Sie rechtzeitig neue SEPA-Firmenlastschriftsmandate - Text und Pflichtangaben (s. Anlage) sind zwingend zu beachten (Mustertext unter www.volksbank-backnang.de/sepa) Fristen Vorlauffristen zur Einreichung bei der Bank bei SEPA - Firmen - Lastschrift: 2 Geschäftstage vor Fälligkeit der Lastschrift Benachrichtigung des Zahlungspflichtigen 14 Kalendertage vor Abbuchung oder nach individueller Vereinbarung Lastschriftzahler mit Abbuchungsauftrag? Leiten Sie neue Mandate (SEPA-Firmenlastschrift) an uns (Zahlerbank) im Original weiter - der Lastschrifteinzug kann sonst nicht ausgeführt werden Diese Checkliste sowie weitere Informationen zu SEPA finden Sie im Internet unter www.volksbank-backnang.de/sepa Erledigt