Maßnahmenplan 2016/17 - Landesschulamt Sachsen

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Maßnahmenplan 2016/17 - Landesschulamt Sachsen
1
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
Maßnahmenplan des
Landesschulamtes
für das Schuljahr
2016/17
2
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
3
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,,
auch in diesem Jahr wollen wir Ihnen mit unserem Maßnahmenplan ein verlässliches Planungs- und
Steuerungsinstrument für die Vorbereitung des neuen Schuljahres zur Verfügung stellen.
Es hat sich bewährt, Sie alle möglichst frühzeitig und präzise über den koordinierten Katalog an
Maßnahmen zur Unterrichts- und Personalversorgung in den Schulen zu informieren.
Eine große Herausforderung im laufenden Schuljahr ist die sich ändernde Ressourcensituation.
Nach vielen Jahren deutlichen Schülerrückganges und einer daraus resultierenden sehr
auskömmlichen Versorgungslage mit Lehrkräften hat sich die Situation deutlich verändert. Wir haben
im Kalenderjahr 2015 über 600 Lehrerinnen und Lehrer neu eingestellt, mehr als jemals zuvor und
stehen trotzdem vor der Aufgabe, mit knapper werdenden Ressourcen ein funktionierendes und
qualitativ gutes Schulwesen zu organisieren.
Dieser Prozess wird sich fortsetzen. Dabei wird die Nachbesetzung der vorhandenen Stellen eine
große gemeinsame Herausforderung für Schulen und Landesschulamt werden.
Neu ist, dass auf Grundlage der Entscheidungen von Parlament und Landesregierung im Jahr 2016
Mittel zur befristeten Nachbesetzung in wesentlich größerem Umfang als bisher zur Verfügung stehen.
Damit diese wirksam werden können, müssen wir gemeinsam und koordiniert arbeiten. Dazu haben
wir die Schulen bereits schriftlich über das Verfahren informiert.
Die zweite große Herausforderung ist für uns alle die Organisation einer gelingenden Sprachförderung
und schulischen Integration für die Kinder und Jugendlichen, die aufgrund der Krisensituationen in
ihren Heimatländern nach Europa, nach Deutschland, nach Sachsen-Anhalt geflohen sind.
Das waren bis zum Ende des Jahres 2015 schon über 4200 neue Schülerinnen und Schüler, die noch
vor einem Jahr in keiner Planung vorkamen, deren Zahl, Alter und Unterbringungsort wir oft erst
wenige Tage bevor das Schulangebot stehen soll, erfahren.
Einige unserer Schulen hatten damit bereits Erfahrungen, viele andere haben diese Erfahrungen in
den letzten Monaten gesammelt. Das Land hat Mittel zur Verfügung gestellt, die es uns ermöglichten,
bis zum Jahresende 120 Kolleginnen und Kollegen für die Sprachförderung an den Schulen
einzustellen.
All dies musste gemeinsam mit Ihnen, den Schulträgern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Landesschulamtes, parallel zum laufenden Betrieb geplant, organisiert, umgesetzt und
kommuniziert werden.
Alle Beteiligten haben mit ihrem Engagement dazu beigetragen, dass wir diese Herausforderung
bisher gut bewältigt haben.
Wir als Landesschulamt werden weiter unsere Steuerungsmodelle überprüfen und wo notwendig
verändern.
Ich möchte alle ermuntern, sich mit mir und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Landesschulamtes zu dem Maßnahmenplan in den Dialog mit dem Ziel zu begeben, Erfahrungen
auszutauschen und damit dieses Format weiter zu verbessern.
Ich darf Ihnen und uns gemeinsam eine gelungene Vorbereitung des neuen Schuljahres wünschen.
Auf weiterhin gute Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
T. Klieme
Direktor Landesschulamt
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Maßnahmenplan des Landesschulamtes
Inhaltsverzeichnis
Maßnahmenplan zur Vorbereitung des Schuljahres 2016/2017
1
Maßnahmen bei der Schließung bzw. Fusion oder Umwandlung von Schulen
5
2
Personalwirtschaftliche Maßnahmen auf Antrag der Lehrkräfte
7
3
Schulfunktionsstellen
10
4
Einstellungen
11
5
Vorbereitungsdienst
12
6
Sicherung des Unterrichts für Kinder mit Migrationshintergrund
13
7
Sicherung der sonderpädagogischen Begleitung an den allgemeinen Schulen
14
8
Einsatz pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Betreuungspersonal
14
9
Planung der Unterrichtsversorgung der berufsbildenden Schulen, Genehmigungen von
Bildungsgängen und Statusklassen
10
15
Ethikunterricht (Eth), evangelischer Religionsunterricht (EvR) und katholischer
Religionsunterricht (KaR)
17
11
Anfangsklassen
18
12
Kontingente
19
13
Zusammenarbeit des Referates 31 mit den allgemeinbildenden Schulen und den
schulfachlichen Referaten zur Sicherung der Unterrichtsversorgung
20
14
Organisation der Unterrichtsversorgung
21
15
Aufgaben der Datenzentrale bei der Koordinierung der rechnerbasierten Datenerfassung
22
5
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
Die Vorbereitung des neuen Schuljahres setzt die Koordinierung der Arbeit der Referate 31,
32 und 33 mit den schulfachlichen Referaten 21, 22, 24 und 25 voraus. Sie erfordert
zahlreiche, zum Teil sehr detaillierte, Absprachen zwischen den einzelnen Referaten. Die
nachfolgenden Schwerpunkte stellen den zeitlichen Ablauf im Landesschulamt dar. Diese
basieren auf den gültigen Rechtsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt:
http://www.bildung-lsa.de/schule/schulrecht.html.
1
Maßnahmen bei der Schließung bzw. Fusion oder Umwandlung von Schulen
Die Landkreise und kreisfreien Städte stellen Schulentwicklungspläne (SEPl) für ihr Gebiet
auf. Der festgestellte Schulentwicklungsplan war dem Landesschulamt vom Träger der
Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen erstmalig zum 31. Januar
2014 vorzulegen. Für die berufsbildenden Schulen war der Schulentwicklungsplan erstmalig
zum 31. Dezember 2015 einzureichen (SEPl-VO 2014 § 7 (6)). Unabhängig davon ist er
jeweils dann fortzuschreiben, wenn hinreichende Gründe eine Änderung des vorliegenden
genehmigten Schulentwicklungsplanes erfordern (§ 22 Abs. 4 SchulG LSA).
Entsprechend des Verfahrens werden alle aufzuhebenden Schulstandorte in einer Übersicht
im Nachgang ergänzend aufgeführt.
Im Fall von Schulschließungen/-fusionen erhalten alle Stammlehrkräfte und pädagogischen
Mitarbeiter/-innen eine Versetzungsverfügung.
Die von Schulschließungen betroffenen Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter/-innen
folgen in der Regel den Schüler/-innen in die aufnehmende Schule (Zielschule). Für
Lehrkräfte in Mangelfächern wird vorab der Bedarf der Zielschule gesondert geprüft werden.
Im Zuge der Versetzungen können auch persönliche Belange der betroffenen Lehrkräfte und
pädagogischen Mitarbeiter/-innen geprüft und berücksichtigt werden, ggf. an eine andere
Schule zu wechseln.
Beurlaubte Lehrkräfte und Lehrkräfte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (ATZ) sind in
das Verfahren einzubeziehen. Abordnungsverfügungen, die über das Schuljahr 2015/2016
hinaus wirksam sind, sind an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Da sich erfahrungsgemäß zum neuen Schuljahr noch Änderungen im Einsatz von
Lehrkräften
und
pädagogischen
Mitarbeitern/-innen
ergeben,
wird
in
die
Versetzungsverfügung folgender Hinweis aufgenommen:
„Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass zum neuen Schuljahr ein teilweiser oder
vollständig neuer Einsatz notwendig werden kann. In diesem Fall erhalten Sie, nach Ihrer
vorherigen Beteiligung, eine neue Personalverfügung.“
Die nachstehenden Maßnahmen sind unter der Voraussetzung
Genehmigungen durch das Landesschulamt wie folgt terminiert:
Termine *)
Maßnahmen *)
14 Tage nach
Eingang Beschluss
Information über die beschlossene
Aufhebung bzw. Eröffnung einer
Schule an den/ die zuständige
Referent/ -in Referat 31
Übergabe der namenskonkreten
Schullisten an die betroffenen
Schulleitungen
Rücklauf der Listen und der Protokolle
zu den Personalmaßnahmen
ab 29.02.2016
bis 21.03.2016
vorliegender
Verantwortlichkeit
Referat 31
(31.601)
Referat 31
(31.1 – 31.5)
Referat 31
(31.1 – 31.5)
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Maßnahmenplan des Landesschulamtes
Termine *)
bis 04.04.2016
bis 30.06.2016
ab 13.06.2016
Maßnahmen *)
Bearbeitung und Weitergabe der
Protokolle an die Referate 32, 33
Personalrechtliche Umsetzung der
Versetzungen
Versand der Versetzungsverfügungen
an die Lehrkräfte
Verantwortlichkeit
Referat 31
(31.1 – 31.5)
Referate 32 und 33
Referate 32 und 33
*) Hinweis:
Die terminierten Maßnahmen erfolgen nur dann, wenn zu dem angegebenen Zeitpunkt die dafür notwendigen rechtlichen
Voraussetzungen (Beschlüsse der Planungs- und Schulträger sowie der Genehmigungen durch das Landesschulamt) dem
Landesschulamt bereits vorliegen. Anderenfalls werden die Personalmaßnahmen zu Schulschließungen nach Maßgabe der
erteilten Genehmigungen durch das Landesschulamt terminlich nachgeführt.
Der Schulentwicklungsplan ist jeweils dann fortzuschreiben, wenn hinreichende Gründe eine
Änderung des vorliegenden genehmigten Schulentwicklungsplanes erfordern (SchulG LSA §
22 Abs. 4). Die Umwandlung einer bestehenden Schule oder bestehender Schulen in
eine Gemeinschaftsschule stellt einen solchen hinreichenden Grund dar.
Referat 31 koordiniert das Genehmigungsverfahren mit Antragsstellung durch die jeweilige/n
Schule/n wie folgt:
Termine *)
Maßnahmen *)
bis 15. 09.2016
Eingang der Anträge einschließlich
Konzept der Schule/n in Abteilung 2
Prüfung der Antragsunterlagen und
Bewertung des pädagogischen und
organisatorischen Konzeptes durch das
LSchA
Abgabe der schulfachlichen Voten –
Rücklauf an Referat 31
bei positiver Bewertung des Konzeptes
Beteiligung der Planungsträger/
Schulträger zur
Einvernehmensherstellung
Information der obersten Schulbehörde
über den Antrags- und
Genehmigungsstand
Vorlage des vollständigen Vorganges in
den Fällen, in denen gemäß § 5 Abs. 4
Satz 2 des SchulG LSA die Zustimmung
der Landesregierung einzuholen ist
Abgabe der Voten der Schul-/
Planungsträger – Rücklauf an Referat
31
Beteiligung des MK bei Bedarf (s.o.)
bis 23.09.2016
umgehend
bis 30.09.2016
bis 07.10.2016
bis 21.10.2016
bis 30.12.2016
Genehmigungsbescheid
Verantwortlichkeit
Referat 22
(22.3)
Referat 22 (22.3)
(Referate 22/24/25)
Referat 22/ 24/25
31.6
Referat 31
(31.6)
Referat 31
(31.6)
Referat 31
(31.6)
Schul-/Planungsträger
Referat 31
(31.6)
Referat 31
(31.6)
Referat 31
(31.6)
*) Hinweis:
Die terminierten Maßnahmen erfolgen nur dann, wenn zu dem angegebenen Zeitpunkt die dafür notwendigen rechtlichen
Voraussetzungen (Beschlüsse der Planungs- und Schulträger sowie der Genehmigungen durch das Landesschulamt) dem
Landesschulamt bereits vorliegen. Anderenfalls werden die notwendigen Maßnahmen nach Maßgabe der erteilten
Genehmigungen durch das Landesschulamt terminlich nachgeführt.
7
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
2
Personalwirtschaftliche Maßnahmen auf Antrag der Lehrkräfte
Anträge auf Versetzung innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt werden dem Referat 31, alle
andere Anträge dem jeweils zuständigen Personalreferat 32 beziehungsweise 33 zugeleitet.
Anträge auf Versetzung innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt
Nach der Übernahme in den Schuldienst des Landes Sachsen-Anhalt (Einstellung, Wechsel
zwischen den Bundesländern) werden Versetzungen in den ersten drei Jahren grundsätzlich
nicht vorgenommen.
Schulformübergreifende Versetzungen sind abhängig von der Unterrichtsversorgung und
dem Bedarf der jeweiligen Schulen nach Einzelfallprüfung möglich.
Für die Antragstellung wird das Formblatt „Antrag auf Versetzung innerhalb des Landes
Sachsen-Anhalt“ verwendet. Die Antragsteller erhalten eine Eingangsbestätigung.
Die Anträge werden an den Standorten Halle und Magdeburg jeweils getrennt erfasst und
bearbeitet. Die Listen der erfassten Versetzungsanträge werden an die zuständigen
Personalreferate 32 beziehungsweise 33 weitergeleitet. Diese informieren auch den jeweils
zuständigen Lehrerbezirkspersonalrat (LBPR).
Die Entscheidung über die dienstliche Notwendigkeit der jeweiligen Versetzung obliegt dem
Referat 31. Bei der Prüfung der Anträge ist das dienstliche Interesse besonders zu
berücksichtigen. Vorrangig ist der Ausgleich der Unterrichtsversorgung zwischen den
Schulen zu behandeln. Daraus resultierende Problemfälle sollen als kollegiale Fallberatung
zwischen den Referaten 31, 32 beziehungsweise 33 unter Einbeziehung des jeweils
zuständigen LBPR behandelt werden.
Termine
Maßnahmen
Verantwortlichkeit
bis 31.01.2016
Eingang der Anträge
Antragsteller
bis 19.02.2016
Erfassen der Anträge und
weiterleiten der Listen:
Anträge auf Versetzung an die
Referate 32 und 33
Entscheidung zu den Anträgen
Referat 31
bis 17.06.2016
personalrechtliche Bearbeitung der
Anträge, Versand der Verfügungen
Referate 32 und 33, LBPR
bis 08.07.2016
Auswertung
Referate 31, 32, 33
bis 20.05.2016
Referat 31
Anträge auf Teilzeit, Veränderung der wöchentlichen Arbeitszeit oder Beurlaubung
In Einzelfällen, insbesondere wenn abweichende gesetzliche oder tarifvertragliche Fristen zu
Grunde liegen, können die Anträge entsprechend abweichend vom 31. Januar eines Jahres
eingereicht werden.
Die Anträge werden erfasst und die gesetzlichen und tarifvertraglichen Rechte der
Antragsteller geprüft. Anschließend werden die Listen der erfassten Anträge an das Referat
31 weitergeleitet. Dort erfolgt die Prüfung der dienstlichen Notwendigkeiten der noch offenen
Anträge. Vorrangig ist die Unterrichts- und Fachversorgung der betreffenden Schule zu
behandeln.
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Maßnahmenplan des Landesschulamtes
Termine
Maßnahmen
Verantwortlichkeit
bis 31.01.2016
Eingang der Anträge
Antragsteller
bis 19.02.2016
Erfassen der Anträge und
weiterleiten der Listen:
Anträge auf Teilzeit, Veränderung
der wöchentlichen Arbeitszeit,
Beurlaubung an das Referat 31
Entscheidung zu den Anträgen
Referate 32, 33
bis 17.06.2016
personalrechtliche Bearbeitung der
Anträge, Versand der Verfügungen
Referate 32 und 33
bis 08.07.2016
Auswertung
Referate 31, 32, 33
bis 20.05.2016
Referate 31, 32, 33
Anträge auf Einsatz im Auslandsschuldienst
Das LSchA informiert auf seiner Homepage umfassend zum Auslandsschuldienst:
http://www.landesschulamt.sachsen-anhalt.de/behoerde/lehrerpersonalien/auslandsschuldienst
Über alle Anträge soll vom LSchA zum selben Zeitpunkt entschieden werden. Die
Entscheidung erstreckt sich auf: Neuanträge, Anträge auf Verlängerung der Freigabefrist und
Anträge, zu denen aus Gründen der Unterrichtsversorgung oder anderen Gründen von einer
Freigabe Abstand genommen werden soll. Gegen die Anträge dürfen aus der Sicht der
Unterrichtsversorgung keine Einwände bestehen. Der ausdrückliche Zustimmungsvermerk
der Abteilungsleitung ist erforderlich.
Das LSchA prüft die Bewerbungsvoraussetzungen und stellt die Eignung des Bewerbers
fest.
Termine
Maßnahmen
Verantwortlichkeit
Dezember 2015
Ausschreibung für das
Lehrerentsendeprogramm des LSA (LPLK)
33.1 /MK 33
bis 31.01.2016
Bewerbungsfrist für Auslandsdiensteinsätze /
Erfassung der Anträge und Prüfung der
Bewerbungsvoraussetzungen
33.1 / 33.0001
Februar 2016
Fallberatung zu allen Anträgen auf Freistellung
und Beurlaubung, insbes. Prüfung, ob Gründe
der Unterrichtsversorgung den Anträgen
entgegenstehen
31.1 / 31
bis Ende
Februar 2016
Einzelfallentscheidung darüber, wer Freistellung
und Beurlaubung erhält
RL 31
März 2016
schulfachliche Eignungsfeststellung
(Beurteilung) der freizustellenden und zu
beurlaubenden LK
21 - 25
bis Ende
März 2016
Erteilung von Absagen für unberücksichtigte
Anträge
33.1 / 33.0001
Weiterleitung von Bewerbungen als ADLK an
die ZfA mit Freistellungsvermerk (incl.
entsprechender Benachrichtigung an die
33.1 / 33.0001
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Maßnahmenplan des Landesschulamtes
Antragsteller)
Vermittlung der LPLK in direkter Abstimmung
mit der ZfA
33.1
April 2016
Erteilung von Beurlaubungen
33.1 / 33.0001
13. Mai 2016
Berichtsübersicht der Freistellungen und
Beurlaubungen für das MK-LSA
33.1 / 33.0001
2016
ganzjährig personalrechtliche Betreuung der im
Ausland eingesetzten Lehrkräfte
33 / 32
Anträge auf Wechsel in ein anderes Bundesland
Anträge auf Wechsel in ein anderes Bundesland können ab dem Jahr 2016 zum 31. Januar
bzw. 31. Juli gestellt werden.
Die Lehrkräfte reichen auf dem Dienstweg das Formblatt „Antrag auf Versetzung/Übernahme
in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des
Lehreraustauschverfahrens“ an das LSchA, Referat 32, ein.
Sofern auf der Grundlage der Tauschverhandlungen eine Lehrkraft in ein anderes
Bundesland wechselt, ist auf Antrag eine Bewährungsfeststellung vorzunehmen.
Termin
Maßnahme
Verantwortlichkeit
bis 31.01.2016/
bis 31.07.2016
Einreichung der Anträge auf Wechsel in ein
anderes Bundesland
32.21
bis 05.02.2016/
bis 06.07.2016
Erfassung der Anträge nach den
gewünschten Zielbundesländern
32.21
09.02.2016/
11.07.2016
Übergabe der Erfassungslisten an Referat 31
zur Prüfung der Freigabemöglichkeiten
32.21
16.02.2016/
18.07.2016
Information des Referat 31 zu
den Freigabemöglichkeiten an Referat 32
31.7
04.03.2016/
04.08.2016
Abstimmung zur Klärung offener Fragen
Referate 31 und 32
bis 29.02.2016/
bis 31.08.2016
06.-08.04.2016
September 2016
Information der Zielbundesländer und
Personalaktenversand
Beratung der KMK – AG Lehrertausch der BL
Referat 32
Referat 32, 31.7
bis 20.04.2016/
bis 20.10.2016
20.04. bis
24.06.2016/
20.10.bis
20.12.2016
abschließende Bearbeitung
31.7
Beteiligung der LBPR,
Versetzungsverfügungen bzw.
Auflösungsverträge
Referate 32 und 33
Anträge auf Wechsel nach Sachsen-Anhalt
Die Übernahme von Lehrkräften aus anderen Bundesländern setzt die Einsichtnahme in die
Personalakte und das Vorliegen einer Freigabeerklärung sowie im Bedarfsfall eine
Gleichwertigkeitsfeststellung voraus.
10
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
Die Versetzungsverfügung wird nach schriftlicher Zustimmung des aufnehmenden Landes
gefertigt.
Termin
Maßnahme
Verantwortlichkeit
bis 14.03.2016/
bis 14.09.2016
Auflistung der Anträge und
Übergabe an Referat 31 zwecks
Bedarfsprüfung und Untersetzung der
Bedarfe nach Einsatzregionen
32.21
bis 21.03.2016/
bis 21.09.2016
Rückinformation des Referates 31 an das
Referat 32 zu Einsatzmöglichkeiten
31.7
29.03.2016/
29.09.2016
abschließende Abstimmung zur Klärung
offener Fragen
Referate 31 und 32
06.-08.04.2016/
September 2016
15.04.2016/
18.10.2016
Beratung der KMK- AG Lehrertausch der BL
Referat 32, 31.7
Gemeinsame Beratung zur endgültigen
Festlegung der aufnehmenden Landkreise
und Einsatzschulen
Versendung der Übernahmeangebote an die
Lehrkräfte mit Rückäußerungsfrist bis
16.05.2013
Information der Referate 31 und 33 über die
Annahme der Angebote
Beteiligung der zuständigen
Lehrerbezirkspersonalräte
Versetzungsanträge an die abgebenden
Schulbehörden
Referate 31, 32 und 33
bis 18.04.2016/
bis 25.10.2016
bis Ende Mai 2016/
bis Ende November
bis Ende Mai 2016/
bis Ende November
bis 27.06.2016/
bis 20.12.2016
3
Referat 32
Referat 32
Referate 32 und 33
Referate 32 und 33
Schulfunktionsstellen
Die zentrale Aufgabe aller in den Schulen und in der Schulaufsicht unseres Landes tätigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es, an der weiteren qualitativen Verbesserung der Schule
aktiv mitzuwirken. Insbesondere die Schulleitungen haben in diesem Prozess eine
herausgehobene Stellung. Gute Schule verlangt eine starke Führung, die Verantwortung
übernimmt, Neues wagt, motiviert und stärkt und erreichte Qualität sichert. Zur Übernahme
dieser gleichzeitig anregenden, gestaltenden und vermittelnden Aufgaben werden nach den
Auswahlgrundsätzen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung geeignete
Persönlichkeiten gesucht. Die Erkennung, Förderung und Auswahl geeigneter
Nachwuchskräfte ist eine gemeinsame Aufgabe der Schulleitungen und der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im Landesschulamt. Wir möchten Sie ermutigen, den Prozess der
Personalentwicklung für zukünftige Führungskräfte verantwortungsvoll zu begleiten und aktiv
zu unterstützen. Ebenso möchten wir in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen geeignete
Lehrkräfte für die Übernahme von Führungsaufgaben aufschließen beziehungsweise
geeigneten Lehrkräften, die bereits Interesse an der Weiterentwicklung in Richtung auf die
Übernahme von Führungsverantwortung haben, Unterstützung in ihrer beruflichen
Weiterentwicklung geben und Lern-und Erprobungsmöglichkeiten zur Förderung von
Führungskompetenzen aufzeigen.
In der Regel sind die Vakanzen im Bereich der Schulleitungsfunktionsstellen
personalwirtschaftlich absehbar und damit die Nachbesetzungen planbar. Die Fälle der
persönlichen Veränderungen von Stelleninhaberinnen und –inhabern durch beispielsweise
das Ausscheiden wegen Erreichens der Altersgrenze oder Altersteilzeit sind dem
Landesschulamt vorher bekannt. Anträge von Funktionsstelleninhaberinnen und –inhabern
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
11
auf vorzeitige Entlassung aus dem Schuldienst sollten, um eine rechtzeitige Planung zu
ermöglichen, mindestens 1,5 Jahre im Voraus dem Landesschulamt eingereicht werden.
Maßnahmen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung (z.B. Schulschließungen,
Schulfusionen) sind vom Schulträger bekanntzugeben. Das Verfahren der Besetzung von
Schulfunktionsstellen in diesem Zusammenhang orientiert sich an der Veröffentlichung im
Schulverwaltungsblatt LSA Nr. 14/2004 vom 20.12.2004
Die Besetzung der Schulfunktionsstellen unterliegt, wie die Besetzung aller öffentlichen
Ämter, den grundlegenden Kriterien der Auswahl nach Eignung, fachlicher Leistung und
Befähigung. Das Besetzungsverfahren umfasst in der Regel einen zeitlichen Rahmen von 1 1,5 Jahren. Dieser zeitliche Rahmen schließt ein, dass die Auswahlentscheidungen für
Schulfunktionsstellen
der
Besoldungsgruppe/Entgeltgruppe
A16/E15Ü
dem
Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt vorbehalten sind und demzufolge auf dem
Dienstweg der Staatskanzlei vorzulegen sind.
In den Fällen, in denen der Schulstandort gefährdet ist oder bereits eine Schließung durch
den Schulträger beschlossen wurde, ist es aus personalwirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar,
eine dauerhafte Stellenbesetzung vorzunehmen. Hier werden Übergangslösungen im
Rahmen von Aufgabenübertragungen zu prüfen sein.
Generell ist anzumerken, dass jedes Besetzungsverfahren als individuelles Einzelverfahren
zu verstehen ist, dessen Durchführung insbesondere von der jeweiligen Bewerberlage
abhängt.
Die nachfolgende Darstellung gibt Ihnen einen Gesamtüberblick über das
Besetzungsverfahren und weist die einzelnen Phasen sowie die Verantwortlichkeiten aus. Es
soll Ihnen als Orientierung dienen und für Transparenz in diesem komplexen Ablauf sorgen.
Da die Stellenausschreibungen entsprechend der zukünftigen Vakanzen erfolgen (laufende
Ausschreibungen) ist eine Festschreibung auf konkrete Termine in diesem Rahmen nicht
möglich.
Generell machen wir darauf aufmerksam, dass mit der Übergabe des Bestellungsschreibens
zunächst das jeweilige Funktionsamt übertragen wird. Nach Ablauf der beamtenrechtlichen
Erprobungszeit von einem halben Jahr seit Funktionsübertragung erfolgt die Aufnahme in
das Förderkonzept des Landes. Da alle Ämter einer Laufbahn, die in der Besoldungsordnung
A des Landesbesoldungsgesetzes aufgeführt sind, durchlaufen werden müssen, erfolgt dann
eine Beförderung in die nächst höhere Besoldungsgruppe. Für Tarifbeschäftigte gilt dies
entsprechend.
Ändert sich im Verlauf der Amtsausübung durch Aufwuchs der Schülerzahlen der Stellenwert
des übertragenen Funktionsamtes, bedarf es einer erneuten Ausschreibung. Sofern die
bestellten Schulleiterinnen und Schulleiter an Gymnasien und Berufsbildenden Schulen zum
Zeitpunkt ihrer Bestellung noch nicht über die Beförderungsreife zur Übertragung des
Endamtes (A16/E15Ü) verfügen, veranlasst das Landesschulamt vor der Übertragung des
Endamtes ebenfalls eine Ausschreibung.
(Anlage Schulfunktionsstellen - allgemeiner Ablauf)
4
Einstellungen
Die Landesregierung hat im Rahmen des Personalentwicklungskonzepts Neueinstellungen
zugesichert. Für das Jahr 2016 (Stand 01.01.2016) stehen für allgemeinbildende und
berufsbildende Schulen insgesamt 370 Einstellungsoptionen zur Verfügung. Die Zuordnung
der auszuschreibenden Stellen orientiert sich am regionalen Lehrkräftebedarf. Das Verfahren
wird auf der Grundlage des Einstellungserlasses des Kultusministeriums in der jeweils
geltenden Fassung durchgeführt. Einstellungen in den Schuldienst erfolgen in der Regel zum
2. Schulhalbjahr und zum Beginn des Schuljahres. Die konkreten Stellenausschreibungen
mit Hinweisen auf das Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird im Internet unter
http://www.bildung.sachsen-anhalt.de/paedagogisches-personal/allgemeines/
12
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
sowie
unter
veröffentlicht.
www.landesschulamt.sachsen-anhalt.de/aktuelles/stellenausschreibungen
Die Ausschreibungen erfordern eine vorherige gründliche Bedarfsanalyse. Danach erfolgt
eine Abstimmung mit den Schulleitungen.
Die Personal- und schulfachlichen Referate werden über die geplanten Ausschreibungen
informiert. Die Regelungen des Einstellungserlasses sind bindend.
Die Einstellungen sollen bei Vorliegen
grundsätzlich im Beamtenverhältnis erfolgen.
der
beamtenrechtlichen
Voraussetzungen
Die Umsetzung stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
Termine
Maßnahmen
Verantwortlichkeit
10/2015
01/2016
Erfassung der konkreten
schulformbezogenen Fachbedarfe
Vorbereitung der Ausschreibung
Abstimmung zu den geplanten
Ausschreibungen
Veröffentlichung der
Stellenausschreibungen
Auswahlverfahren für allgemein
bildende und Berufsbildende
Schulen
Auswahlgespräche mit Bewerbern
für Stellen im schulbezogenen
Auswahlverfahren
Nachausschreibungen
Personalrechtliche Bearbeitung
Referate 31 (31.1 – 31.5),32
10/2015
03/2016
11/2015
04/2016
ab 12/2015
ab 05/2016
Mitte 05/2016
07-08/2016
Referate 31,32,33
MK, Referat 33
Referat 32
Schulleiterinnen und Schulleiter
Referat 31 (31.1 – 31.5)
Referate 32, 33
Im laufenden Schuljahr werden bei Bedarf befristete Einstellungen vorgenommen. Diese
erfolgen vorrangig zur Kompensation von Mutterschutz/Elternzeit und Langzeiterkrankungen
sowie für die Beschulung von Schülern mit Migrationshintergrund.
Die Ausschreibung dieser Stellen wird vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden
finanziellen Mittel ebenfalls auf der Seite www.landesschulamt.sachsen-anhalt.de
veröffentlicht.
5
Vorbereitungsdienst
Die Einstellungen für den Vorbereitungsdienst im Land Sachsen-Anhalt erfolgen jeweils am
01. April und am 01. September. Die konkreten Ausschreibungen werden mit Hinweisen zum
Verfahren auf der Homepage des MK veröffentlicht: http://www.bildung.sachsenanhalt.de/paedagogisches-personal/vorbereitungsdienst/allgemeine-informationen/.
Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen* sind folgende Einstellungen
geplant:
Einstellungstermin
Grundschulen
Sekundar-
Förder-
schulen
schulen
Gymnasien
Berufsbildende
Schulen
01.04.2016
55
32
46
46
20
01.09.2016
34*
35*
34*
74*
16*
13
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
Schulen in Bedarfsregionen wie z.B. Harz oder Altmark, die bisher keine Ausbildungsschulen
waren, sollen motiviert werden, künftig als Ausbildungsschule zu fungieren. Insbesondere
diese Schulen sollen künftig stärker als bislang die Möglichkeit erhalten, ihren eigenen
Lehrkräftenachwuchs auszubilden. Bis zum 1. Februar 2016 bzw. zum 1.Juni 2016 ist dem
LISA, Fachbereich 3, Lehrerausbildung, Lehramtsprüfungen (Seminare), ihr Interesse, als
Ausbildungsschule zu wirken, anzuzeigen.
Ansprechpartner für die Seminarstandorte sind:
Seminar
Telefon
Emailadresse
Halle
0345-7779745
[email protected]
Magdeburg
0391-81900506
[email protected]
Die Dauer des Vorbereitungsdienstes beträgt 16 Monate.
Nach den Vorgaben der Ausbildungsverordnung vom 13. Juli 2011 (LVO-Lehramt) beginnt
die Ausbildung im Vorbereitungsdienst mit einer Einführungsphase. Für die Planungen der
Ausbildungsschulen sind folgende Termine relevant:
Einstellungstermin Vorstellung in der
Schule
Beginn des „betreuten“
Unterrichts
Beginn des
eigenverantwortlichen
Unterrichts
01.04.2016
ab 04.04.2016**
14. KW
33. KW
01.09.2016
ab 02./05.09.2016**
37. KW
2. KW 2017
**nach individueller Absprache mit der Schule
Die Seminarausbildung soll mit Ausnahme der Einführungs- und Prüfungsphase an maximal
2 Wochentagen erfolgen.
6
Sicherung des Unterrichts für Kinder mit Migrationshintergrund
Neben der Aufgabe der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung der Schulen rückt seit dem
Schuljahr 2015/2016 die Beschulung der Kinder mit Migrationshintergrund in den Mittelpunkt.
Kinder mit Migrationshintergrund werden durch das Land Sachsen-Anhalt in den ersten
beiden Jahren ihres Aufenthaltes an der Schule besonders unterstützt. Die Kinder mit
Migrationshintergrund können in Sprachklassen, Sprachgruppen oder integrativ beschult
werden. Über die konkreten Organisationsformen entscheidet die Schule selbst.
In der Vorbereitung des neuen Schuljahres soll wie folgt verfahren werden. Zu den
Erhebungen der ersten, zweiten und endgültigen Schülerzahlen geben die Schulen nur die
Anzahl der zu diesen Terminen an der Schule angemeldeten und namentlich bekannten
Schüler an. Auf Grund dieser Meldungen wird der jeweilige Bedarf an Lehrerwochenstunden
berechnet und den Schulen zugewiesen.
Auch im laufenden Schuljahr kann sich die Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund
ändern. Im Rahmen der monatlichen Ausfallmeldungen zeigen die Schulen die Anzahl der
Kinder mit Migrationshintergrund an. Vorbehaltlich vorhandener personeller Ressourcen
erfolgt
eine
personelle
Nachsteuerung
ohne
veränderte
Zuweisung
an
Lehrerwochenstunden.
14
7
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
Sicherung der sonderpädagogischen Begleitung an den allgemeinen Schulen
Bereits mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 wurden Förderschullehrkräfte an allgemein
bildende Schulen abgeordnet, teilweise versetzt oder an Sekundar-, Gemeinschafts- bzw.
Gesamtschulen neu eingestellt. Diesen Prozess führen wir im Schuljahr 2016/2017 fort. Der
Einsatz an den Schulen erfolgt überwiegend im Rahmen der im Inklusionspool
ausgewiesenen Stundenbedarfe.
Für die Schulen, welche die Zertifizierung „Schule mit inklusivem Schulkonzept“ erhalten
haben, sind die personellen Rahmenbedingungen im RdErl. des MK vom 10.04.2013 – 2381620 festgelegt.
Personelle Maßnahmen des Landesschulamtes orientieren sich in Vorbereitung des neuen
Schuljahres auf die Aktualisierung der bestehenden Versorgungslage. Geeignete
Maßnahmen sind Abordnungen, Versetzungen und Einstellungen.
Bei besonderen Förderbedarfslagen besteht die Möglichkeit sich ergänzende Hilfen über das
Kontingent üamA einzuholen.
Termine
Maßnahmen
Verantwortlichkeit
nach dem 22.04.2016
Abordnungen beziehungsweise
Versetzungen der Lehrkräfte aus
den Förderschulen an die
allgemeinen Schulen
Bearbeitung aller erforderlichen
Personalmaßnahmen
31.1, 31.4, Referate 32
und 33
bis zum 17.06.2016
8
31.1, 31.4, Referate 32
und 33
Einsatz pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
Betreuungspersonal
Personalmaßnahmen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen auf der
Grundlage des „Konzeptes des MK für den künftigen Einsatz von pädagogischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Schulen Sachsen-Anhalts“ vom Juni 2014. Ein
Ausgleich zwischen den Schulen mit nicht lehrendem Personal erfolgt nach der Auswertung
der Erhebungen zu den ersten vorläufigen Schülerzahlen.
Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Grundschulen soll durch
Ausschreibungsverfahren ein schulformübergreifender Wechsel an Förderschulen ermöglicht
werden. Diese Maßnahmen zielen auf eine Verbesserung der Versorgungslage an
Förderschulen für Geistigbehinderte sowie an Förderschulen mit Ausgleichsklassen.
Termine
Maßnahmen
Verantwortlichkeit
laufend
Versetzung der pädagogischen
Mitarbeiterinnen, die sich im Rahmen der
Ausschreibungsverfahren für die
Förderschulen mit Ausgleichsklassen sowie
Förderschulen für Geistigbehinderte
erfolgreich beworben haben
Einleitung von Versetzungsmaßnahmen für
eine bedarfsangemessene Versorgung.
Berücksichtigt wird der individuell maximal
mögliche Beschäftigungsumfang in den
jeweiligen Schulformen und die Bedarfslage
der Schulen anhand der UVS gestützten
Versorgungslage
Personalrechtliche Umsetzung unter
Beteiligung der Gremien
Referate 31,32,33
ab März 2016
bis 17.06.2016
Referat 31
Referate 32 und 33
15
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
9
Planung der Unterrichtsversorgung der berufsbildenden Schulen,
Genehmigungen von Bildungsgängen und Statusklassen
Genehmigungen von Bildungsgängen
Die Genehmigung von Bildungsgängen erfolgt im Rahmen der mittelfristigen
Schulentwicklungsplanung durch das Landesschulamt. Die Schulträger der berufsbildenden
Schulen haben zum 31.12.2015 aktuelle Schulentwicklungspläne für die berufsbildenden
Schulen vorgelegt. Diese Pläne werden gegenwärtig in Abstimmung mit dem MK und den
Schulträgern geprüft und dann zum Schuljahr 2016/2017 vollständig oder ggf. mit
Einschränkungen bestätigt. Auf dieser Grundlage erfolgen dann die Aufnahme von
Schülerinnen und Schülern und die Einrichtung von Klassen an den berufsbildenden
Schulen.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist durch das Landesschulamt auch die
Lehrkräfteversorgung der Schule zu prüfen. Eine Genehmigung sollte nur dann erfolgen,
wenn der Unterricht auch personell abgesichert werden kann.
Das Verfahren zur Beantragung und Genehmigung von Bildungsgängen sieht folgenden
Terminplan vor:
Termine
bis 26.02.2016
bis 04.03.2016
bis 24.03.2016
bis 08.04.2016
bis 15.04.2016
bis 30.05.2016
Maßnahmen
Einreichen von Anträgen zur
Einrichtung von Bildungsgängen an
BbS im Schuljahr 2016/17 durch die
Schul- und Planungsträger beim
Landesschulamt Referat 31
Erfassen und Weiterleiten der
Unterlagen an Referat 25 zur
Abgabe der schulfachlichen Voten;
MK Referat 35 zur Kenntnis
Abgabe der schulfachlichen Voten
hinsichtlich der beantragten
Bildungsgänge durch Referat 25;
Weiterleitung an Referat 31
Weiterleitung der Zusammenstellung
der beantragten Bildungsgänge
einschließlich Voten an MK Referat
35
Einvernehmensherstellung
hinsichtlich der beantragten
Bildungsgänge zwischen LSchA und
MK
Erstellung der
Genehmigungsbescheide;
Kopie an Referat 25 LSchA sowie
Referat 35 MK
Verantwortlichkeit
Referat 31
(31.6/ 31.601)
Referat 31
(31.601)
(Ref. 25)
Referat 25
Referat 31
(31.6/ 31.601)
Referat 31/ MK Referat 35
(31.6)
(Ref. 25)
Referat 31
(31.6/ 31.601)
Personalplanung und langfristige Sicherstellung der Unterrichtsversorgung an BbS
In den letzten Schuljahren ist an den berufsbildenden Schulen die Zahl der Schülerinnen und
Schüler stark zurückgegangen. Die Anzahl der Bildungsgänge und Klassen reduzierte sich
und Standortkonzentrationen mussten vorgenommen werden. Obwohl für die nächsten
Jahre stabile Schülerzahlen für die BbS prognostiziert werden, ist der
Konsolidierungsprozess noch nicht abgeschlossen und wird auch in den nächsten Jahren
unter Berücksichtigung der regionalen und wirtschaftlichen Besonderheiten, des
vorzuhaltenden Bildungsangebotes sowie des vorhandenen Lehrkräftepotentials weiter
fortgeführt werden müssen.
16
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
Im Bereich der berufsbildenden Schulen erfolgt die Personalplanung schulkonkret. Die
bedarfsgerechte Versorgung der berufsbildenden Schulen gestaltet sich unverändert
schwierig. Insbesondere die Lehrkräfteversorgung außerhalb der Zentren Magdeburg und
Halle ist in einigen Berufsbereichen problematisch. Einerseits ist die Fächerqualifikation der
vorhandenen Lehrkräfte durch Schließung und Verlagerung von Bildungsgängen nicht mehr
in jedem Fall passgenau zum vorzuhaltenden Bildungsangebot. Andererseits wird es in
einzelnen Berufsbereichen zunehmend schwieriger, ausscheidende Lehrkräfte zu ersetzen,
da nicht genügend Lehramtsbewerber mit den gesuchten Qualifikationen zur Einstellung zur
Verfügung stehen. Zur Gewährleistung der Fachabsicherung bleibt deshalb auch weiterhin
die nachrangige Öffnung der Einstellungskorridore für Seiteneinsteiger erforderlich. Zu
unterstützen ist auch die Inanspruchnahme von Weiterbildungsangeboten. Und alle
berufsbildenden Schulen sollten durch die Ausbildung von Referendaren einen Beitrag zur
Sicherung des Lehrkräftenachwuchses in ihrer Region leisten.
Eine effiziente Ressourcenverteilung und bedarfsgerechte Personalentwicklungsplanung
wird entsprechend folgender Terminkette umgesetzt.
Termin
Maßnahmen
Verantwortlichkeit
ab
08/2015
Aufnahme der aktuellen Personalbedarfs- und
Personalüberhangsmeldungen der BbS für das laufende
Schuljahr
Referat 31
ab
11/2015
Ressourcenprüfung und Veranlassung von
Personalmaßnahmen
Vorbereitung der Ausschreibung zum Einstellungstermin
Halbjahr
Erhebungen, Datenkorrekturen und Auswertungen der
Schülerzahlen und zum Personalbestand an BbS
ab
01/2016
02/2016
ab
02/2016
Analysen bzgl. der Sicherstellung der aktuellen und zukünftigen
Unterrichtsversorgung auf Grundlage des Stundenbedarfes und
des vorhandenen Arbeitsvermögens
Vorbereitung des voraussichtlichen Arbeitsvermögens (VAV) an
BbS für das nächste Schuljahr
Neueinstellungen zum Halbjahr
Abstimmungen mit den BbS zum voraussichtlichen
Arbeitsvermögen (VAV) im nächsten Schuljahr - Formblatt LV
10/2015
Referat 31
Referat 31
Referat 31
Referat 12
Referat 31
Referate 31/32/33
Beginn der Ressourcenverteilung für das nächste Schuljahr
03/2016
ab
04/2016
ab
05/2016
bis
06/2016
Prüfung der Versetzungsanträge innerhalb LSA;
Votum Referat 25
Vorbereitung der Ausschreibung zum Einstellungstermin
Schuljahresbeginn
Prüfung der Versetzungsanträge des Ländertauschverfahrens
für Lehrkräfte
Überprüfung und Anpassung der Datenlage des VAV für das
nächste Schuljahr – Formblatt VUVS
Abschluss schuljahresvorbereitender Maßnahmen durch
finale Abstimmung zur voraussichtlichen Unterrichtsversorgung
(VAV) für das nächste Schuljahr
- Formblatt VUVS
Referat 31
Referate 31/33
Referat 31
Referat 31
17
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
Zeitliche Ablaufplanung der Klassenbildung an BbS
Termin
Maßnahmen
Verantwortlichkeit
08/2016
bis zur
43.KW
2016
vorläufige Klassenbildung an BbS
Realisierung der Klassenbildung gem. Maßgaben LSchA
/MK
bis 11/2016
Endgültige Klassenbildung vorbehaltlich Genehmigung
LSchA/MK,
Schulleitergespräche in der 43. KW mit Maßgaben zur
Klassenbildung
SL
SL
Referat 31
Referat 25 -schulfachliches
Votum
SL
MK
Referat 31
Referat 25 - schulfachliches
Votum
10
Ethikunterricht (Eth), evangelischer Religionsunterricht (EvR) und katholischer
Religionsunterricht (KaR)
Grundlage für die Planung des Ethik- und Religionsunterrichtes bildet der Erlass des MK.
Ziel ist die flächendeckende Bedarfssicherung durch den vorrangigen Einsatz von
Stammlehrkräften und die Optimierung der Nutzung der personellen Ressourcen.
Termine
Maßnahmen
Verantwortlichkeit
bis
08.04.2016
bis
20.04.2016
Elterninformationsveranstaltung
gemäß RdErl. MK
Meldung Formblatt RV mit der webbasierten
Erhebung der ersten voraussichtlichen
Schülerzahlen
Ermittlung des voraussichtlichen Bedarfes in den
Fächern Eth, EvR und KaR;
Planung des Werte bildenden Unterrichts unter
Ausnutzung des voraussichtlichen
Arbeitsvermögens
Prüfung, Eingabe, Auswertung der Meldungen
Schulleitungen
bis
11.05.2016
bis
18.05.2016
ab
20.05.2016
bis
01.06.2016
ab
02.06.2016
bis
24.08.2016
Prüfung der möglichen personellen Absicherung
des Unterrichts durch Lehrkräfte / Einleitung von
Abordnungen / Versetzungen
Erstellung einer Übersicht für den Einsatz
kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
Weiterleitung an die Schulbeauftragten der
Kirchen
regionale Beratung mit den Schulbeauftragten
über den Einsatz von kirchlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern, anschließend Beauftragung von
kirchlichen Mitarbeitern unter Vorbehalt der
Festlegung der stabilen Lerngruppen
Meldung der stabilen Lerngruppen an
Referate 32 und 33 zur Vorbereitung der
Unterrichtsaufträge für die kirchlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
anschließend Prüfung und gegebenenfalls
Korrektur der Beauftragung von kirchlichen
Mitarbeitern
Schulleitungen
31.1-31.5
31.101 – 31.5012
31.1-31.5
31.5
31.2012
31.5012
31.2012
31.5012
Referate 12, 32 und 33
31.5
Referate 32 und 33
18
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
Beratungen zu grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit der Planung und
Durchführung des Religionsunterrichtes finden nach entsprechender inhaltlicher und
terminlicher Abstimmung zwischen den Vertretern der Kirchen und den zuständigen
Referaten im Kultusministerium und im Landesschulamt statt.
11
Anfangsklassen
Soweit der Schulträger Anträge auf Ausnahmegenehmigung zur Bildung von Anfangsklassen
stellt, sind in den Fällen für die entsprechende Schulform auch die geplanten Schülerzahlen
aller anderen Anfangsklassen durch den Schulträger darzustellen.
Die Ausnahmeanträge der Schulträger werden durch das Referat 31 erfasst und geprüft.
Die Zuständigkeit für Entscheidungen nach § 41 SchulG LSA liegt für alle staatlichen
Schulen, für die der jeweilige Schulträger einen Schulbezirk beziehungsweise einen
Schuleinzugsbereich festgelegt hat, beim Landesschulamt.
Über Anträge nach § 41 SchulG LSA auf Beschulung in einer Anfangsklasse, deren Bildung
der Genehmigung einer Ausnahme durch das Landesschulamt bedarf, wird erst im
Anschluss an die Genehmigung von Ausnahmeanträgen für Anfangsklassen entschieden.
Termine
Maßnahmen
Verantwortlichkeit
bis 31.01.2016
Einreichung von Ausnahmeanträgen zur Bildung
von Anfangsklassen an Grundschulen
Stichtag der Erhebung der ersten
voraussichtlichen Schüler- und Klassenzahlen
an allgemein bildenden Schulen für das
Schuljahr 2016/2017
Zuordnung der Schülerinnen und Schüler in die
Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen,
Gesamtschulen und Gymnasien durch die
Schulträger
Erfassung der Schülerzahlen für die
Anfangsklassen an Sekundarschulen und
Gymnasien in Magdeburg und Halle
Einreichung von Anträgen nach § 41
Schulgesetz soweit die Zuordnung von Schülern
in Anfangsklassen erfolgen soll
Einreichen von begründeten Ausnahmeanträgen
durch die Schulträger für Schulen, die die
Mindestschülerzahl zur Bildung der
Anfangsklassen nicht erreichen, an das
Landesschulamt Referat 31
Anhörung der Schulträger zu den
Ausnahmeanträgen für Schulen, die die
Mindestschülerzahl zur Bildung der
Anfangsklassen nicht erreichen, durch
Landesschulamt Referat 31
Entscheidungen über die Ausnahmeanträge für
Schulen, die die Mindestschülerzahl zur Bildung
der Anfangsklassen nicht erreichen, durch das
Landesschulamt Referat 31
Votum Referat 31 nach § 41 SchulG LSA
Schulträger
Referat 31
Schulträger,
Referat 31
am 20.04.2016
bis 29.04.2016
bis 09.05.2016
bis 09.05.2016
bis 09.05.2016
18.05. bis
20.05.2016
bis 23.05.2016
bis 30.05.2016
bis 01.06.2016
schriftliche Mitteilung an die Erziehungsberechtigten durch die aufnehmende Schule
über die Entscheidung, an welcher Sekundarschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule
oder welchem Gymnasium die Aufnahme ihres
Kindes erfolgt
Schulträger,
Referat 31 (31.6)
Referat 31
(Datenzentrale)
Referate 21/22/24
Schulträger
Referat 31
(31.6)
Referat 31
(31.6)
31.601
aufnehmende Schule
19
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
12
Kontingente
Durch das MK werden per Erlass für die Erfüllung besonderer Aufgaben Kontingente
festgelegt und schuljahresbezogen zugewiesen. Die Vergabe der zur Verfügung stehenden
Lehrerwochenstunden wird im Folgenden dargestellt:
Die Stunden für die Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt werden laut Kontingenteerlass automatisch durch das UVS-Programm zugewiesen.
Die Personalhilfe an kommunalen Einrichtungen (z.B. Ökoschulen, Planetarium,
Verkehrsschule …) wird auf Antrag gewährt.
Die Abteilung 2 entscheidet unter Berücksichtigung der Unterrichtsversorgung über die Höhe
der Stundenzuweisung.
Das Referat 31 stellt dazu die Liste der Anträge zur Verfügung und informiert nach der
Entscheidung die Träger der Maßnahmen und die Schulen über den geplanten Einsatz.
Die Zuweisung von Sportförderunterricht erfolgt nach schulfachlicher Prüfung unter
Federführung von Referat 21. Bei Überschreitung des landesweiten Kontingentes wird eine
Kürzung vorgenommen.
Für den Einsatz im Krankenhausunterricht werden Lehrkräfte berufen, die diese Aufgabe
in der Regel über mehrere Schuljahre wahrnehmen. Ein Einsatz im Krankenhaus mit weniger
als 10 Stunden soll vermieden werden.
Die Stunden für den Einzelunterricht werden den Schulen nach Antrag durch das Referat
31 zugewiesen. Dies setzt im Vorfeld die Genehmigung des Referates 21 voraus. Der
Unterricht soll von einer der Schülerin/dem Schüler bekannten Lehrkraft erteilt werden.
Das Kontingent zur Organisation überregionaler ambulanter und mobiler Angebote
(üamA) wird durch das Referat 21 den überregionalen Förderzentren oder entsprechend
beauftragten Förderschulen zugeordnet und bei der Zuweisung durch das Referat 31
berücksichtigt. Der Einsatz der Lehrkräfte in üamA liegt in der Verantwortung der
Schulleiterin/des Schulleiters der jeweiligen Förderschule.
Dem Landesschulamt wird ein Kontingent für den mobilen sonderpädagogischen Dienst
(MSDD) zugewiesen. Die personelle Absicherung dieser Stunden erfolgt in enger
Abstimmung zwischen den Referaten 21 und 31.
Mit der Wahrnehmung der Aufgaben einer Bereichslehrkraft sind vier Lehrkräfte beauftragt.
Für die Projekte „Besondere Klassen als Ausnahme von der Regelbeschulung“ müssen
für die eingesetzten Stunden projektbezogene Bestätigungen des MK vorliegen. Über die
Verteilung der Stunden für diese Projekte wird aus schulfachlicher Sicht durch die Referate
21, 22 und 25 unter Federführung des Abteilungsleiters 2 entschieden. Sie legen
Verantwortlichkeiten und Modalitäten der Antragsstellung fest.
Termine
Maßnahmen
Verantwortlichkeit
bis 29.04.2016
bis 11.05.2016
Anträge „kommunale Hilfe“
Listung und Weiterleitung „kommunale
Hilfe“ an Referate 22 und 24
Entscheidung und Rückgabe Anträge
„kommunale Hilfe“ an Referat 31
Weiterleitung der Personalvorgänge an
Referate 32/33
Träger
31.7/31.303
bis 27.05.2016
bis 10.06.2016
Referate 22 und 24
31.1/31.2/31.4/31.5
20
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
bis 20.04.2016
bis 06.05.2016
bis 23.05.2016
bis 04.05.2016
bis 14.10.2016
bis 15.06.2016*
bis 04.05.2016
bis 29.04.2016
bis 09.05.2016
bis 23.05.2016
bis 10.06.2016
bis 16.06.2016
bis 17.06.2016
Anträge „Sportförderunterricht“
Listung und Weiterleitung
„Sportförderunterricht“ an Referat 21
Entscheidung und Rückgabe Anträge
„Sportförderunterricht“ an Referat 31
Verteilung „Krankenhausunterricht“ an
Referat 31
Bericht an MK über Einsatzplanung
„Krankenhausunterricht“
Entscheidungen „Einzelunterricht“ an
Referat 31
Verteilung „überregionales ambulantes
mobiles Angebot“
Eingang der Anträge „Besondere
Klassen…“ im LSchA, AL 2
Listung und Weitergabe der Anträge
„Besondere Klassen…“ Schulverweigerung an Referate 23 und 25
Abstimmung Referate 22, 23, 25
Abgabe der genehmigten Projekte
gegen Schulverweigerung an
Referat 31
Weiterleitung der Personalvorgänge an
Referate 32/33
Information der Projektträger über die
Genehmigung
Schule
Referat 31
Referat 21
Referat 21
Referat 21
Referat 21
Referat 21
Träger
22.1
22.1
22.1
31.2 /31.5
22.1
* Ausnahmefälle können noch bis 15.08.2016 genehmigt werden
13
Zusammenarbeit des Referates 31 mit den allgemeinbildenden Schulen und den
schulfachlichen Referaten zur Sicherung der Unterrichtsversorgung
Das Referat 31 stellt den schulfachlichen Referenten ganzjährig über das UVS-Programm
alle aktuellen Informationen zur Unterrichtsversorgung und zu den Personalbewegungen zur
Verfügung. Die eingerichteten Leserechte ermöglichen eine tagesaktuelle Einschätzung der
Situation an einer Einzelschule ebenso wie die einer Schulform in einer bestimmten Region.
Im UVS-Programm kann nach der Bereitstellung auch das aktuelle voraussichtliche
Arbeitsvermögen (VAV) eingesehen werden. Damit sind die schulfachlichen Referenten stets
über den Sachstand zur personellen Absicherung des neuen Schuljahres informiert.
Darüber hinaus wird durch die Teilnahme der zuständigen Referenten des Referates 31 an
Beratungen der schulfachlichen Referate ein ständiger Informationsfluss sichergestellt.
Dienstberatungen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern der allgemeinbildenden
Schulen
Die Schulleiterdienstberatungen zur personellen Absicherung der Unterrichtsversorgung
haben eine Schlüsselfunktion in der jährlichen Vorbereitung des Folgeschuljahres durch das
Referat 31.
Um den Schulleitungen ein Gesamtbild zu vermitteln und die Einordnung der Einzelschule im
Gesamtkonzept zur Unterrichtsversorgung zu ermöglichen, werden differenzierte
Betrachtungen auch im Kontext zu anderen Regionen und Schulformen sowie zum Land
dargestellt. Somit erhalten die Schulleitungen einen Überblick über die regionalen,
überregionalen und schulformübergreifenden Probleme und werden für entsprechende
Lösungsansätze sensibilisiert.
An den Schulleiterdienstberatungen des Referates 31 nehmen die jeweils zuständigen
Referenten der schulfachlichen sowie der personalführenden Referate teil. Darüber hinaus
werden die Vertreter der Lehrerbezirkspersonalräte eingeladen. Für die Grund- und
21
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
Förderschulen nehmen die jeweils zuständigen Referenten des Referates 31 an den
Schulleiterdienstberatungen des Referates 21 bei Bedarf teil.
Erfassen der Bedarfsentwicklung
Die Schulleitungen informieren bis Ende Januar 2016 das Referat 31 über die
Bedarfsentwicklung an ihrer Schule nach den ihnen vorliegenden Informationen. Die
Angaben werden nach Prüfung und Bestätigung in das VAV eingearbeitet. Mit der ersten
vorläufigen Zuweisung erhalten die Schulen das Formblatt „Voraussichtliche
Unterrichtsversorgung“ (VUVS) zur Überarbeitung. Dabei auftretende Probleme klären sie im
direkten Kontakt mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen des Referates 31. Die Daten auf
VUVS bilden die Grundlage für den Personalausgleich zwischen den Schulen. Das Referat
31 stimmt daraufhin die Verteilung der Überhänge und den Ausgleich der Defizite mit den
betroffenen Schulen ab.
Zur Durchführung der Personalmaßnahmen unterbreiten die Schulleitungen einen
begründeten Auswahlvorschlag. Erfolgt die Maßnahme mit Einverständnis der Lehrkraft, so
reichen die Schulleitungen das Formblatt „Protokoll zur Durchführung einer
Personalmaßnahme“ im Referat 31 ein. Soll die Maßnahme ohne Einverständnis der
Lehrkraft vollzogen werden, sind bei der Auswahl die dienstlichen Belange und die
persönlichen Interessen der Lehrkräfte gegeneinander abzuwägen. Die Schulleitungen
benennen die ausgewählte Lehrkraft und begründen den Entscheidungsvorschlag
nachvollziehbar.
Dem Referat 31 werden in diesem Fall die ausgefüllte Personalliste und das Formblatt
„Protokoll zur Durchführung einer Personalmaßnahme“ eingereicht.
Nach der zweiten Erhebung der voraussichtlichen Schülerzahlen erhalten die Schulen die
zweite vorläufige Zuweisung und die aktualisierten Daten zur Unterrichtsversorgung. Diese
Informationen können in Ausnahmefällen mit der Aufforderung zur Veranlassung weiterer
Personalmaßnahmen verbunden sein.
Entsprechend der Festlegung des Direktors des Landesschulamtes besteht für die
schulfachlichen Referenten in der Vorbereitungswoche eine Urlaubssperre.
Termine
Maßnahmen
Verantwortlichkeit
bis 29.01.2016
Erfassung personeller Bedarfslagen für
das Schuljahr 2016/2017
(Analysen im Referat 31, Meldungen
der Schulen)
31.1, 31.2, 31.4, 31.5
bis 08.04.2016
Schulleiterdienstberatungen
31.2, 31.5
bis 01.06.2016
bedarfsbedingte Teilnahme an
ausgewählten regionalen
Schulleiterdienstberatungen des
Referates 21
Übergabe der Protokolle zu den
geplanten Personalmaßnahmen an die
Referate 32 und 33
personalrechtliche Bearbeitung der
geplanten Maßnahmen, Versand der
Verfügungen
Sommerferien / Nachsteuerung
31.1, 31.4
bis 03.06.2016
bis 17.06.2016
bis 10.08.2016
14
Referat 31
Referate 32 und 33
Referate 31, 32 und 33
Organisation der Unterrichtsversorgung
Alle Maßnahmen zur Vorbereitung des neuen Schuljahres zielen darauf hin, an jeder Schule
eine
ausgewogene
Fachversorgung
vorzuhalten
und
eine
ausreichende
Unterrichtsversorgung zu sichern. Außerdem wird ein Ausgleich der Versorgung mit
Pädagogischen Mitarbeitern angestrebt.
22
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
Um frühzeitige Prognosen zur Unterrichtsversorgung erstellen zu können, wird das im UVS –
Programm vorhandene VAV – Modul genutzt. Zunächst werden alle bereits bekannten
Personaldaten aktualisiert und der voraussichtliche Bedarf auf Grundlage des Schuljahres
2016/2017 geschätzt.
Nach der Erhebung des VAV und der Eingabe der voraussichtlichen Schülerzahlen wird die
Grobplanung im UVS – Programm automatisch aktualisiert. Diese Daten bilden die
Grundlage für den Ausgleich der Unterrichtsversorgung, der im Wesentlichen bis 08. Juni
2016 abgeschlossen sein soll. Nach der Erhebung der zweiten vorläufigen Schülerzahlen
können im Ausnahmefall weitere Personalmaßnahmen erforderlich sein.
Termin
Maßnahme
Verantwortlichkeit
bis 31.12.2015
bis 05.02.2016
Generierung VAV
Grobplanung des Bedarfes und des
Lehrkräftebestandes
Erhebung des voraussichtlichen
Arbeitsvermögens (VAV)
Erste Erhebung der voraussichtlichen
Schülerzahlen
Voten zu individuellen Teilzeitanträgen
Versand von VUVS und erste vorläufige
Zuweisung an die Schulen
Planung der erforderlichen
Personalmaßnahmen zum Ausgleich der
Überhänge und Defizite
Bearbeitung und Weitergabe der „Protokolle
zur Durchführung einer Personalmaßnahme“
zur Veranlassung an die Referate 32 und 33
Zweite Erhebung der voraussichtlichen
Schülerzahlen
Versand der Verfügungen an die Lehrkräfte
Erfassung der Daten und Aktualisierung der
UVS
Versand der zweiten vorläufigen Zuweisung
und der VUVS an die Schulen
Schulleiterdienstberatungen-aktuelle Probleme
der Unterrichtsversorgung
Erhebung der endgültigen Schülerzahlen
31.8
31.1 – 31.5 mit 31.8
24.02.2016
20.04.2016
bis 13.05.2016
bis 27.05.2016
bis 03.06.2016
bis 03.06.2016
17.06.2016
bis 24.06.2016
bis 22.07.2016
bis 29.07.2016
01.08. bis
05.08.2016
xx.09.2016
15
31.1 – 31.5 mit 31.8
31.1 – 31.5 mit 31.8
31.1 – 31.5
31.1 – 31.5 mit 31.8
31.1 – 31.5
Referat 31
31.1 – 31.5 mit 31.8
Referate 32 und 33
31.1 – 31.5 mit 31.8
31.1 – 31.5 mit 31.8
Referate 21, 22, 24 und 3
31.1 – 31.5 mit 31.8
Aufgaben der Datenzentrale bei der Koordinierung der rechnerbasierten
Datenerfassung
Zur Erfüllung der Aufgaben bei der Planung und Verwaltung des Schulwesens sowie bei der
Schulaufsicht erfolgt die jährlich fortlaufende Erfassung der für die Berechnung der
landesweiten Unterrichtsversorgung erforderlichen Daten in einer Datenbank (UVS).
Die Personalvorgänge werden in den beiden Datenbanken (LSBW-Nord und LSBW-Süd)
erfasst bzw. fortgeschrieben.
Für den Dokumentenaustausch innerhalb des Landesschulamtes steht ein DokumentenManagement-System (DMS) zur Verfügung.
Grundlage für die ordnungsgemäße Durchführung der Erhebungen und für die Bereitstellung
der Daten ist die ständige Pflege, Kontrolle und rechtzeitige Anpassung der Software an
gesetzliche und organisatorische Rahmenbedingungen sowie die Koordinierung der Termine
zwischen dem MK, dem LSchA, den Schulen und der Programmierfirma.
23
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
Nachfolgend aufgeführte Maßnahmen, die unter Umständen die Vergabe von
Programmierleistungen erfordern, setzen die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel
voraus.
15.1 Unterrichtsversorgung (UVS)
Datenerhebungen
Zu den unten aufgeführten Stichtagen muss rechtzeitig die Anpassung an die eventuell neue
Erlasslage sowie die daraus resultierende Fortschreibung der Schlüssel- und Steuerdaten
erfolgen. Für die folgenden Arbeitsschritte sind Termine geeignet festzulegen:
1. Festlegung der notwendigen Programmänderungen
2. Programmfertigstellung einschließlich –test
3. Erarbeitung von Anleitungsmaterialien für das Referat 31 und die Web-Schulen
4. Schulung der Sachbearbeiter
5. Druck und Versand der Erhebungsunterlagen an die Schulen (bei Postversand
mindestens 14 Tage vor dem Stichtag)
6. Beginn der Dateneingabe durch die Schulen
7. Ende der Dateneingabe durch die Schulen bzw. Posteingang
8. Abschluss der Datenerfassung und Fehlerkorrektur durch die LSchA-Standorte
9. Datenübertragung an das MK
Datum/Zeitraum
Schulform
Ereignis
17.02.2016
GS, Sek,
Gym, GsS,
GmS, FöS
GS, Sek,
Gym, GsS,
GmS, FöS,
BbS
GS, Sek,
Gym, GsS,
GmS, FöS
Stichtag der Erhebung der tatsächlichen Schülerund Klassenzahlen an den öffentlichen allgemein
bildenden Schulen im Schuljahr 2015/2016
Stichtag der Erhebung des voraussichtlichen
Arbeitsvermögens für das Schuljahr 2016/2017
an öffentlichen allgemein- und berufsbildenden
Schulen
Stichtag der Erhebung der ersten
voraussichtlichen Schüler- und Klassenzahlen an
öffentlichen allgemein bildenden Schulen für das
Schuljahr 2016/2017
Stichtag der Erhebung der zweiten
voraussichtlichen Schüler- und Klassenzahlen an
öffentlichen allgemein bildenden Schulen für das
Schuljahr 2016/201
24.02.2016
20.04.2016
17.06.2016
GS, Sek,
Gym, GsS,
GmS, FöS
15.2. Generierung des voraussichtlichen Arbeitsvermögens (VAV) für das
Schuljahr 2016/2017
Nach dem Abschluss der Kontrolle des Personalverzeichnisses erfolgt im Dezember 2015
die Generierung des VAV. Zuvor wurden die notwendigen programmtechnischen
Änderungen formuliert und durch die Programmierfirma realisiert.
15.3. Neuanlage des Schuljahres 2016/2017
Voraussetzung für die Generierung des neuen Schuljahres ist der Abschluss der
Datenerhebung zum Stichtag der tatsächlichen Schülerzahlen, da Teile des hier erhobenen
Datenbestandes bei der Anlage des neuen Schuljahres verwendet werden. Die Generierung
des neuen Schuljahres erfolgt im März/April vor dem Stichtag der Erhebung der ersten
voraussichtlichen Schülerzahlen.
24
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
15.4. Webbasierte Datenerhebungen
Seit dem Schuljahr 2013/2014 nehmen alle öffentlichen Schulen an der webbasierten
Datenerhebung teil. Dies betrifft sowohl die formularbasierten monatlichen Erhebungen zum
nicht planmäßig erteilten Unterricht als auch die stichtags- und schulformbezogenen
Datenerhebungen zu den Schüler- und Klassenzahlen sowie zum Personalverzeichnis
mittels Web-Client.
15.5. Referatsinterne/schulamtsinterne Mitarbeiterschulungen
Mindestens einmal im Monat besucht einer der Mitarbeiter der Datenzentrale in Magdeburg
die Kollegen am Standort Halle. Die Mitarbeiter der Datenzentrale unterweisen neue
Kollegen bzgl. der Bedienung des UVS-Programms, klären aktuelle Probleme und bereiten
durch Schulungen die Mitarbeiter des Referates 31 auf die anstehenden Erhebungen sowie
die notwendigen Datenkontrollen vor. Weiterhin werden Schulungen für die Kollegen der
schulfachlichen Referate angeboten.
15.6. Monatliche webbasierte Erfassung des zeitweilig nicht planmäßig erteilten
Unterrichts und der Schüler mit Migrationshintergrund
In Abhängigkeit von den Meldeterminen, die rechtzeitig vor dem Schuljahresbeginn
2016/2017 festgelegt werden, erfolgt die Vorbereitung und Freischaltung der webbasierten
Erhebungen zur Erfassung des zeitweilig nicht planmäßig erteilten Unterrichts und der
Schüler mit Migrationshintergrund. Außerdem obliegt der Datenzentrale die Kontrolle der
Vollständigkeit der monatlichen Datenerfassung. In regelmäßigen Abständen werden
Auswertungen angefertigt und den schulfachlichen Referaten zur Verfügung gestellt.
15.7. Anpassungen Fachverfahren an die Erlasslage
Die Beauftragungen der Programmierleistungen in den Fachverfahren werden in Absprache
mit den entsprechenden Gremien des Kultusministeriums durchgeführt.
Das Landesschulamt beauftragt die Programmierleistungen bis spätestens
17.4.2016
25.9.2016
Anpassungen für das neue Schuljahr 2016/2017
Anpassungen für die Vorbereitung des
Schuljahres
2017/2018.
15.8. Dokumenten-Management-System (DMS)
Die Verwaltung ausgewählter referatsinterner und referatsübergreifender Dokumente erfolgt
mittels eines Dokumenten-Management-Systems. Im DMS werden zum Beispiel Dokumente
zur Schulentwicklungsplanung, Einstellungen in den Schuldienst, Versetzungsanträge und
Funktionsstellen vorgehalten. Die Laufendhaltung der eingestellten Dokumente ist über
Verantwortlichkeiten festgelegt.
15.9. Lehrer- und Stellenbewirtschaftung (LSBW)
Anpassung der Ablaufverfolgung für Personalvorgänge (AVPV)
Änderungen in den Arten von Personalvorgängen (siehe Anlage), welche durch das System
AVPV zu verfolgen sind, sind bis Ende Januar/Anfang Februar in das LSBW einzuarbeiten.
Nach Festlegung der Termine wird durch die Datenzentrale die Inbetriebnahme des Systems
AVPV
- in Vorbereitung des Schuljahres 2016/2017
- für das laufende Schuljahr 2016/2017
realisiert.
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
Arten von Personalvorgängen
SCHL
TYP
11
f) Schwimmunterricht
16
d1) Maßnahmen im örtlichen Ausgleich (gleiche Schulformen)
d2) Maßnahmen im örtlichen Ausgleich (unterschiedliche
17
Schulformen)
33
g3) Maßnahme zur Abdeckung des Inklusionspools
31
i5) Maßnahme betrifft PM
32
j1) Maßnahme „An Behörde“
Diese Angaben können sich während des laufenden Schuljahres ändern.
25
26
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
Anlage
Schulfunktionsstellen - allgemeiner Ablauf
16 Monate vor
Besetzungstermin
15 Monate vor
Besetzungstermin
14-13 Monate vor
Besetzungstermin
11-9 Monate vor
Besetzungstermin
Beurteilungs-und
Auswahlverfahren
12 Monate vor Besetzungstermin
Ausschreibungs-und Bewerbungsverfahren
18-17 Monate vor Besetzungstermin
Termin Maßnahme
Feststellung Vakanz der Stelle vor Ausscheiden des/der
Amtsinhabers/in
Bemerkungen
Verantwortlichkeit
Erfassung im DMS
Referate 32, 33
Anforderung der Schülerzahlen (SZ) und Angaben zum
Bestand der Schule
Referate 32, 33
Prüfung der SZ und des Bestandes der Schulen
31.6,31.601
Prüfung der stellenwirtschaftlichen Voraussetzungen durch
den Bereich Stellenbewirtschaftung
Referate 32,33
Prüfung, ob Versorgungsfall vorhanden
Referate 32, 33
Erstellung des Berichtes zur Ausschreibung
ist Versorgungsfall
vorhanden: Prüfung der
amtsangemessenen/tarifgerechten Verwendung im
Nord-und Südbereich; ist
kein Versorgungsfall
vorhanden, weiter lt. Tabelle
Referate 32,33
Unterzeichnung durch RL
RL 32,RL33
Versand des Berichtes zur Ausschreibung an MK
Referate 32 und 33
Veröffentlichung der Ausschreibung SVBl / Bildungsserver
LSA
MK
Eingang der Bewerbungen
wenn NEIN, Neustart des
Verfahrens
Referate 32,33
Eingangsbestätigung an Bewerber/-in(nen) versenden
Referate 32,33
nach Ablauf der Bewerbungsfrist Prüfung der Zulässigkeit der
Bewerbungen im Hinblick auf Frist und Voraussetzungen,
"Gauck"-Erklärung einholen
ggf. entsprechende Ablehnungen fertigen und versenden
Referate 32,33
Erstellung einer Synopse über sämtliche Bewerber/-innen
Prüfung, ob dienstliche
Beurteilung aus
vergleichbarem Anlass schon
vorhanden und nicht älter als
Referate 32,33
6 Monate ist (entsprechender
Vermerk in der Synopse)
wenn ja, dann keine
Neubeurteilung
Übergabe der Synopse mit Beauftragung zur Erstellung der
dienstlichen Beurteilung(en) an schulfachliche Referate
Beurteilungsverfahren
Referate 32,33
Die Beurteilungen für das
weitere Auswahlverfahren
sollen spätestens drei
Wochen nach dem
Besichtigungstermin
vorliegen.
Schulfachliche
Referate 21,22,24,25
eigenständige
Beteiligung
Gleichstellung und
ggf.
Schwerbehindertenvertretung
27
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
Schulfachliche
Referate 21,22,24,25
unter Hinzuziehung
der Referate 32,33,
Gleichstellung / ggf.
Schwerbehindertenvertretung
Durchführung des Fachgesprächs / der Fachgespräche
9-8 Monate vor
Besetzungstermin
Erstellung des Begleitberichtes mit Besetzungsvorschlag
Begleitbericht in der Fassung
vom 15.01.2014
Votum durch RL und AL
RL der
schulfachlichen
Referate 21,22,24,25
und AL 2
Votum RL und AL`in
RL 32,RL 33, AL`in 3
Auswahlentscheidung
Dir LSchA
Gleichstellungsbeauftragte Bereich
MD / Bereich HAL
8-6 Monate vor
Besetzungstermin
5-4 Monate vor Besetzungstermin
2-1 Monat(e) vor
Besetzungstermin
1 Monat
Auswahlentscheidung
Kenntnisnahme Gleichstellungsbeauftragte
Beteiligungsverfahren
Schulfachliche
Referate 21,22,24,25
Vorlage des Besetzungsvorschlages(inkl. Personalakte der
Bewerber/Bewerberinnen und Bewerbungsunterlagen) über
MK und Staatskanzlei an MP ; MP-Zustimmung
Nur bei Funktionsstellen
der Besoldungs/Entgeltgruppe A16
Referate 32,33
BesO/E15Ü TV-L
Verwendung des Formblattes
für Personalvorschläge
Eingang Besetzungsvorschlag Referat 32/33
Wenn NEIN:
Fallbesprechung
Überarbeitung der
dienstlichen Beurteilung,
Änderung des
Besetzungsvorschlages bzw.
neues Besetzungsverfahren
Referate 32,33
Absagen an unterlegene Bewerber/innen
insofern Beteiligung LBPR
erforderlich,
erst nach Beteiligung LBPR
Referate 32,33
Widerspruchsfrist
Bei Einlegung eines
Widerspruchs / Einspruchs
gegen die
Auswahlentscheidung
beginnt KonkurrentenschutzReferate 32,33
verfahren (Widerspruchsund Klageverfahren gegen
die beabsichtigte Besetzung)
- Stellenbesetzungsverfahren
ruht
Anhörung des Schulträgers
nur bei Schulleiterstellen
Aufforderung zur Einberufung der Gesamtkonferenz
Referate 32,33
Fertigung der Bestellungsverfügung
Erstellung der Pressemitteilung und Weiterleitung an
Pressestelle LSchA
Information an Schulträger zum Aushändigungstermin
bis spätestens zum
Besetzungstermin
1 Monat vor Besetzungstermin
Maßnahmenplan des Landesschulamtes
Aushändigung der Bestellungsurkunde gegen
Empfangsbekenntnis
bis spätestens zum
Besetzungstermin
Übertragung der Funktion , Verleihung Statusamt
28
Erfassung Förderkonzept, LSBW, Mitzeichnung
Stellenbewirtschaftung, Information an betreffende Schulen
und Referat 31, Aktualisierung des DMS
bei SL zur Unterschrift auf
dem Dienstweg (SGL, R, RL,
AL 2) an den Direktor
bei sSL zur Unterschrift auf
dem Dienstweg (SGL, R) an
den RL 32/33
Referate 32,33
nur bei Schulleiterstellen
nach vorherigem
Einverständnis
Referate 32,33 und
schulfachliche
Referate 21,22,24,25
nur bei Schulleiterstellen
Referate 32,33
Die Entscheidung,
wer aushändigt,
trifft Dir LSchA.
Empfangsbekenntnis
Referate 32,33
Information an :
Lehrerbezirkspersonalrat
Gleichstellungsbeauftragte
ggf. Schwerbehindertenvertretung
Referate 32,33
Information an Schulträger zum abgeschlossenen Verfahren
Referate 32,33

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