Maßnahmenplan 2016/17 - Landesschulamt Sachsen
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Maßnahmenplan 2016/17 - Landesschulamt Sachsen
1 Maßnahmenplan des Landesschulamtes Maßnahmenplan des Landesschulamtes für das Schuljahr 2016/17 2 Maßnahmenplan des Landesschulamtes Maßnahmenplan des Landesschulamtes 3 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,, auch in diesem Jahr wollen wir Ihnen mit unserem Maßnahmenplan ein verlässliches Planungs- und Steuerungsinstrument für die Vorbereitung des neuen Schuljahres zur Verfügung stellen. Es hat sich bewährt, Sie alle möglichst frühzeitig und präzise über den koordinierten Katalog an Maßnahmen zur Unterrichts- und Personalversorgung in den Schulen zu informieren. Eine große Herausforderung im laufenden Schuljahr ist die sich ändernde Ressourcensituation. Nach vielen Jahren deutlichen Schülerrückganges und einer daraus resultierenden sehr auskömmlichen Versorgungslage mit Lehrkräften hat sich die Situation deutlich verändert. Wir haben im Kalenderjahr 2015 über 600 Lehrerinnen und Lehrer neu eingestellt, mehr als jemals zuvor und stehen trotzdem vor der Aufgabe, mit knapper werdenden Ressourcen ein funktionierendes und qualitativ gutes Schulwesen zu organisieren. Dieser Prozess wird sich fortsetzen. Dabei wird die Nachbesetzung der vorhandenen Stellen eine große gemeinsame Herausforderung für Schulen und Landesschulamt werden. Neu ist, dass auf Grundlage der Entscheidungen von Parlament und Landesregierung im Jahr 2016 Mittel zur befristeten Nachbesetzung in wesentlich größerem Umfang als bisher zur Verfügung stehen. Damit diese wirksam werden können, müssen wir gemeinsam und koordiniert arbeiten. Dazu haben wir die Schulen bereits schriftlich über das Verfahren informiert. Die zweite große Herausforderung ist für uns alle die Organisation einer gelingenden Sprachförderung und schulischen Integration für die Kinder und Jugendlichen, die aufgrund der Krisensituationen in ihren Heimatländern nach Europa, nach Deutschland, nach Sachsen-Anhalt geflohen sind. Das waren bis zum Ende des Jahres 2015 schon über 4200 neue Schülerinnen und Schüler, die noch vor einem Jahr in keiner Planung vorkamen, deren Zahl, Alter und Unterbringungsort wir oft erst wenige Tage bevor das Schulangebot stehen soll, erfahren. Einige unserer Schulen hatten damit bereits Erfahrungen, viele andere haben diese Erfahrungen in den letzten Monaten gesammelt. Das Land hat Mittel zur Verfügung gestellt, die es uns ermöglichten, bis zum Jahresende 120 Kolleginnen und Kollegen für die Sprachförderung an den Schulen einzustellen. All dies musste gemeinsam mit Ihnen, den Schulträgern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesschulamtes, parallel zum laufenden Betrieb geplant, organisiert, umgesetzt und kommuniziert werden. Alle Beteiligten haben mit ihrem Engagement dazu beigetragen, dass wir diese Herausforderung bisher gut bewältigt haben. Wir als Landesschulamt werden weiter unsere Steuerungsmodelle überprüfen und wo notwendig verändern. Ich möchte alle ermuntern, sich mit mir und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesschulamtes zu dem Maßnahmenplan in den Dialog mit dem Ziel zu begeben, Erfahrungen auszutauschen und damit dieses Format weiter zu verbessern. Ich darf Ihnen und uns gemeinsam eine gelungene Vorbereitung des neuen Schuljahres wünschen. Auf weiterhin gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen T. Klieme Direktor Landesschulamt 4 Maßnahmenplan des Landesschulamtes Inhaltsverzeichnis Maßnahmenplan zur Vorbereitung des Schuljahres 2016/2017 1 Maßnahmen bei der Schließung bzw. Fusion oder Umwandlung von Schulen 5 2 Personalwirtschaftliche Maßnahmen auf Antrag der Lehrkräfte 7 3 Schulfunktionsstellen 10 4 Einstellungen 11 5 Vorbereitungsdienst 12 6 Sicherung des Unterrichts für Kinder mit Migrationshintergrund 13 7 Sicherung der sonderpädagogischen Begleitung an den allgemeinen Schulen 14 8 Einsatz pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Betreuungspersonal 14 9 Planung der Unterrichtsversorgung der berufsbildenden Schulen, Genehmigungen von Bildungsgängen und Statusklassen 10 15 Ethikunterricht (Eth), evangelischer Religionsunterricht (EvR) und katholischer Religionsunterricht (KaR) 17 11 Anfangsklassen 18 12 Kontingente 19 13 Zusammenarbeit des Referates 31 mit den allgemeinbildenden Schulen und den schulfachlichen Referaten zur Sicherung der Unterrichtsversorgung 20 14 Organisation der Unterrichtsversorgung 21 15 Aufgaben der Datenzentrale bei der Koordinierung der rechnerbasierten Datenerfassung 22 5 Maßnahmenplan des Landesschulamtes Die Vorbereitung des neuen Schuljahres setzt die Koordinierung der Arbeit der Referate 31, 32 und 33 mit den schulfachlichen Referaten 21, 22, 24 und 25 voraus. Sie erfordert zahlreiche, zum Teil sehr detaillierte, Absprachen zwischen den einzelnen Referaten. Die nachfolgenden Schwerpunkte stellen den zeitlichen Ablauf im Landesschulamt dar. Diese basieren auf den gültigen Rechtsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt: http://www.bildung-lsa.de/schule/schulrecht.html. 1 Maßnahmen bei der Schließung bzw. Fusion oder Umwandlung von Schulen Die Landkreise und kreisfreien Städte stellen Schulentwicklungspläne (SEPl) für ihr Gebiet auf. Der festgestellte Schulentwicklungsplan war dem Landesschulamt vom Träger der Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen erstmalig zum 31. Januar 2014 vorzulegen. Für die berufsbildenden Schulen war der Schulentwicklungsplan erstmalig zum 31. Dezember 2015 einzureichen (SEPl-VO 2014 § 7 (6)). Unabhängig davon ist er jeweils dann fortzuschreiben, wenn hinreichende Gründe eine Änderung des vorliegenden genehmigten Schulentwicklungsplanes erfordern (§ 22 Abs. 4 SchulG LSA). Entsprechend des Verfahrens werden alle aufzuhebenden Schulstandorte in einer Übersicht im Nachgang ergänzend aufgeführt. Im Fall von Schulschließungen/-fusionen erhalten alle Stammlehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter/-innen eine Versetzungsverfügung. Die von Schulschließungen betroffenen Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter/-innen folgen in der Regel den Schüler/-innen in die aufnehmende Schule (Zielschule). Für Lehrkräfte in Mangelfächern wird vorab der Bedarf der Zielschule gesondert geprüft werden. Im Zuge der Versetzungen können auch persönliche Belange der betroffenen Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter/-innen geprüft und berücksichtigt werden, ggf. an eine andere Schule zu wechseln. Beurlaubte Lehrkräfte und Lehrkräfte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (ATZ) sind in das Verfahren einzubeziehen. Abordnungsverfügungen, die über das Schuljahr 2015/2016 hinaus wirksam sind, sind an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Da sich erfahrungsgemäß zum neuen Schuljahr noch Änderungen im Einsatz von Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeitern/-innen ergeben, wird in die Versetzungsverfügung folgender Hinweis aufgenommen: „Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass zum neuen Schuljahr ein teilweiser oder vollständig neuer Einsatz notwendig werden kann. In diesem Fall erhalten Sie, nach Ihrer vorherigen Beteiligung, eine neue Personalverfügung.“ Die nachstehenden Maßnahmen sind unter der Voraussetzung Genehmigungen durch das Landesschulamt wie folgt terminiert: Termine *) Maßnahmen *) 14 Tage nach Eingang Beschluss Information über die beschlossene Aufhebung bzw. Eröffnung einer Schule an den/ die zuständige Referent/ -in Referat 31 Übergabe der namenskonkreten Schullisten an die betroffenen Schulleitungen Rücklauf der Listen und der Protokolle zu den Personalmaßnahmen ab 29.02.2016 bis 21.03.2016 vorliegender Verantwortlichkeit Referat 31 (31.601) Referat 31 (31.1 – 31.5) Referat 31 (31.1 – 31.5) 6 Maßnahmenplan des Landesschulamtes Termine *) bis 04.04.2016 bis 30.06.2016 ab 13.06.2016 Maßnahmen *) Bearbeitung und Weitergabe der Protokolle an die Referate 32, 33 Personalrechtliche Umsetzung der Versetzungen Versand der Versetzungsverfügungen an die Lehrkräfte Verantwortlichkeit Referat 31 (31.1 – 31.5) Referate 32 und 33 Referate 32 und 33 *) Hinweis: Die terminierten Maßnahmen erfolgen nur dann, wenn zu dem angegebenen Zeitpunkt die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen (Beschlüsse der Planungs- und Schulträger sowie der Genehmigungen durch das Landesschulamt) dem Landesschulamt bereits vorliegen. Anderenfalls werden die Personalmaßnahmen zu Schulschließungen nach Maßgabe der erteilten Genehmigungen durch das Landesschulamt terminlich nachgeführt. Der Schulentwicklungsplan ist jeweils dann fortzuschreiben, wenn hinreichende Gründe eine Änderung des vorliegenden genehmigten Schulentwicklungsplanes erfordern (SchulG LSA § 22 Abs. 4). Die Umwandlung einer bestehenden Schule oder bestehender Schulen in eine Gemeinschaftsschule stellt einen solchen hinreichenden Grund dar. Referat 31 koordiniert das Genehmigungsverfahren mit Antragsstellung durch die jeweilige/n Schule/n wie folgt: Termine *) Maßnahmen *) bis 15. 09.2016 Eingang der Anträge einschließlich Konzept der Schule/n in Abteilung 2 Prüfung der Antragsunterlagen und Bewertung des pädagogischen und organisatorischen Konzeptes durch das LSchA Abgabe der schulfachlichen Voten – Rücklauf an Referat 31 bei positiver Bewertung des Konzeptes Beteiligung der Planungsträger/ Schulträger zur Einvernehmensherstellung Information der obersten Schulbehörde über den Antrags- und Genehmigungsstand Vorlage des vollständigen Vorganges in den Fällen, in denen gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 des SchulG LSA die Zustimmung der Landesregierung einzuholen ist Abgabe der Voten der Schul-/ Planungsträger – Rücklauf an Referat 31 Beteiligung des MK bei Bedarf (s.o.) bis 23.09.2016 umgehend bis 30.09.2016 bis 07.10.2016 bis 21.10.2016 bis 30.12.2016 Genehmigungsbescheid Verantwortlichkeit Referat 22 (22.3) Referat 22 (22.3) (Referate 22/24/25) Referat 22/ 24/25 31.6 Referat 31 (31.6) Referat 31 (31.6) Referat 31 (31.6) Schul-/Planungsträger Referat 31 (31.6) Referat 31 (31.6) Referat 31 (31.6) *) Hinweis: Die terminierten Maßnahmen erfolgen nur dann, wenn zu dem angegebenen Zeitpunkt die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen (Beschlüsse der Planungs- und Schulträger sowie der Genehmigungen durch das Landesschulamt) dem Landesschulamt bereits vorliegen. Anderenfalls werden die notwendigen Maßnahmen nach Maßgabe der erteilten Genehmigungen durch das Landesschulamt terminlich nachgeführt. 7 Maßnahmenplan des Landesschulamtes 2 Personalwirtschaftliche Maßnahmen auf Antrag der Lehrkräfte Anträge auf Versetzung innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt werden dem Referat 31, alle andere Anträge dem jeweils zuständigen Personalreferat 32 beziehungsweise 33 zugeleitet. Anträge auf Versetzung innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt Nach der Übernahme in den Schuldienst des Landes Sachsen-Anhalt (Einstellung, Wechsel zwischen den Bundesländern) werden Versetzungen in den ersten drei Jahren grundsätzlich nicht vorgenommen. Schulformübergreifende Versetzungen sind abhängig von der Unterrichtsversorgung und dem Bedarf der jeweiligen Schulen nach Einzelfallprüfung möglich. Für die Antragstellung wird das Formblatt „Antrag auf Versetzung innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt“ verwendet. Die Antragsteller erhalten eine Eingangsbestätigung. Die Anträge werden an den Standorten Halle und Magdeburg jeweils getrennt erfasst und bearbeitet. Die Listen der erfassten Versetzungsanträge werden an die zuständigen Personalreferate 32 beziehungsweise 33 weitergeleitet. Diese informieren auch den jeweils zuständigen Lehrerbezirkspersonalrat (LBPR). Die Entscheidung über die dienstliche Notwendigkeit der jeweiligen Versetzung obliegt dem Referat 31. Bei der Prüfung der Anträge ist das dienstliche Interesse besonders zu berücksichtigen. Vorrangig ist der Ausgleich der Unterrichtsversorgung zwischen den Schulen zu behandeln. Daraus resultierende Problemfälle sollen als kollegiale Fallberatung zwischen den Referaten 31, 32 beziehungsweise 33 unter Einbeziehung des jeweils zuständigen LBPR behandelt werden. Termine Maßnahmen Verantwortlichkeit bis 31.01.2016 Eingang der Anträge Antragsteller bis 19.02.2016 Erfassen der Anträge und weiterleiten der Listen: Anträge auf Versetzung an die Referate 32 und 33 Entscheidung zu den Anträgen Referat 31 bis 17.06.2016 personalrechtliche Bearbeitung der Anträge, Versand der Verfügungen Referate 32 und 33, LBPR bis 08.07.2016 Auswertung Referate 31, 32, 33 bis 20.05.2016 Referat 31 Anträge auf Teilzeit, Veränderung der wöchentlichen Arbeitszeit oder Beurlaubung In Einzelfällen, insbesondere wenn abweichende gesetzliche oder tarifvertragliche Fristen zu Grunde liegen, können die Anträge entsprechend abweichend vom 31. Januar eines Jahres eingereicht werden. Die Anträge werden erfasst und die gesetzlichen und tarifvertraglichen Rechte der Antragsteller geprüft. Anschließend werden die Listen der erfassten Anträge an das Referat 31 weitergeleitet. Dort erfolgt die Prüfung der dienstlichen Notwendigkeiten der noch offenen Anträge. Vorrangig ist die Unterrichts- und Fachversorgung der betreffenden Schule zu behandeln. 8 Maßnahmenplan des Landesschulamtes Termine Maßnahmen Verantwortlichkeit bis 31.01.2016 Eingang der Anträge Antragsteller bis 19.02.2016 Erfassen der Anträge und weiterleiten der Listen: Anträge auf Teilzeit, Veränderung der wöchentlichen Arbeitszeit, Beurlaubung an das Referat 31 Entscheidung zu den Anträgen Referate 32, 33 bis 17.06.2016 personalrechtliche Bearbeitung der Anträge, Versand der Verfügungen Referate 32 und 33 bis 08.07.2016 Auswertung Referate 31, 32, 33 bis 20.05.2016 Referate 31, 32, 33 Anträge auf Einsatz im Auslandsschuldienst Das LSchA informiert auf seiner Homepage umfassend zum Auslandsschuldienst: http://www.landesschulamt.sachsen-anhalt.de/behoerde/lehrerpersonalien/auslandsschuldienst Über alle Anträge soll vom LSchA zum selben Zeitpunkt entschieden werden. Die Entscheidung erstreckt sich auf: Neuanträge, Anträge auf Verlängerung der Freigabefrist und Anträge, zu denen aus Gründen der Unterrichtsversorgung oder anderen Gründen von einer Freigabe Abstand genommen werden soll. Gegen die Anträge dürfen aus der Sicht der Unterrichtsversorgung keine Einwände bestehen. Der ausdrückliche Zustimmungsvermerk der Abteilungsleitung ist erforderlich. Das LSchA prüft die Bewerbungsvoraussetzungen und stellt die Eignung des Bewerbers fest. Termine Maßnahmen Verantwortlichkeit Dezember 2015 Ausschreibung für das Lehrerentsendeprogramm des LSA (LPLK) 33.1 /MK 33 bis 31.01.2016 Bewerbungsfrist für Auslandsdiensteinsätze / Erfassung der Anträge und Prüfung der Bewerbungsvoraussetzungen 33.1 / 33.0001 Februar 2016 Fallberatung zu allen Anträgen auf Freistellung und Beurlaubung, insbes. Prüfung, ob Gründe der Unterrichtsversorgung den Anträgen entgegenstehen 31.1 / 31 bis Ende Februar 2016 Einzelfallentscheidung darüber, wer Freistellung und Beurlaubung erhält RL 31 März 2016 schulfachliche Eignungsfeststellung (Beurteilung) der freizustellenden und zu beurlaubenden LK 21 - 25 bis Ende März 2016 Erteilung von Absagen für unberücksichtigte Anträge 33.1 / 33.0001 Weiterleitung von Bewerbungen als ADLK an die ZfA mit Freistellungsvermerk (incl. entsprechender Benachrichtigung an die 33.1 / 33.0001 9 Maßnahmenplan des Landesschulamtes Antragsteller) Vermittlung der LPLK in direkter Abstimmung mit der ZfA 33.1 April 2016 Erteilung von Beurlaubungen 33.1 / 33.0001 13. Mai 2016 Berichtsübersicht der Freistellungen und Beurlaubungen für das MK-LSA 33.1 / 33.0001 2016 ganzjährig personalrechtliche Betreuung der im Ausland eingesetzten Lehrkräfte 33 / 32 Anträge auf Wechsel in ein anderes Bundesland Anträge auf Wechsel in ein anderes Bundesland können ab dem Jahr 2016 zum 31. Januar bzw. 31. Juli gestellt werden. Die Lehrkräfte reichen auf dem Dienstweg das Formblatt „Antrag auf Versetzung/Übernahme in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens“ an das LSchA, Referat 32, ein. Sofern auf der Grundlage der Tauschverhandlungen eine Lehrkraft in ein anderes Bundesland wechselt, ist auf Antrag eine Bewährungsfeststellung vorzunehmen. Termin Maßnahme Verantwortlichkeit bis 31.01.2016/ bis 31.07.2016 Einreichung der Anträge auf Wechsel in ein anderes Bundesland 32.21 bis 05.02.2016/ bis 06.07.2016 Erfassung der Anträge nach den gewünschten Zielbundesländern 32.21 09.02.2016/ 11.07.2016 Übergabe der Erfassungslisten an Referat 31 zur Prüfung der Freigabemöglichkeiten 32.21 16.02.2016/ 18.07.2016 Information des Referat 31 zu den Freigabemöglichkeiten an Referat 32 31.7 04.03.2016/ 04.08.2016 Abstimmung zur Klärung offener Fragen Referate 31 und 32 bis 29.02.2016/ bis 31.08.2016 06.-08.04.2016 September 2016 Information der Zielbundesländer und Personalaktenversand Beratung der KMK – AG Lehrertausch der BL Referat 32 Referat 32, 31.7 bis 20.04.2016/ bis 20.10.2016 20.04. bis 24.06.2016/ 20.10.bis 20.12.2016 abschließende Bearbeitung 31.7 Beteiligung der LBPR, Versetzungsverfügungen bzw. Auflösungsverträge Referate 32 und 33 Anträge auf Wechsel nach Sachsen-Anhalt Die Übernahme von Lehrkräften aus anderen Bundesländern setzt die Einsichtnahme in die Personalakte und das Vorliegen einer Freigabeerklärung sowie im Bedarfsfall eine Gleichwertigkeitsfeststellung voraus. 10 Maßnahmenplan des Landesschulamtes Die Versetzungsverfügung wird nach schriftlicher Zustimmung des aufnehmenden Landes gefertigt. Termin Maßnahme Verantwortlichkeit bis 14.03.2016/ bis 14.09.2016 Auflistung der Anträge und Übergabe an Referat 31 zwecks Bedarfsprüfung und Untersetzung der Bedarfe nach Einsatzregionen 32.21 bis 21.03.2016/ bis 21.09.2016 Rückinformation des Referates 31 an das Referat 32 zu Einsatzmöglichkeiten 31.7 29.03.2016/ 29.09.2016 abschließende Abstimmung zur Klärung offener Fragen Referate 31 und 32 06.-08.04.2016/ September 2016 15.04.2016/ 18.10.2016 Beratung der KMK- AG Lehrertausch der BL Referat 32, 31.7 Gemeinsame Beratung zur endgültigen Festlegung der aufnehmenden Landkreise und Einsatzschulen Versendung der Übernahmeangebote an die Lehrkräfte mit Rückäußerungsfrist bis 16.05.2013 Information der Referate 31 und 33 über die Annahme der Angebote Beteiligung der zuständigen Lehrerbezirkspersonalräte Versetzungsanträge an die abgebenden Schulbehörden Referate 31, 32 und 33 bis 18.04.2016/ bis 25.10.2016 bis Ende Mai 2016/ bis Ende November bis Ende Mai 2016/ bis Ende November bis 27.06.2016/ bis 20.12.2016 3 Referat 32 Referat 32 Referate 32 und 33 Referate 32 und 33 Schulfunktionsstellen Die zentrale Aufgabe aller in den Schulen und in der Schulaufsicht unseres Landes tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es, an der weiteren qualitativen Verbesserung der Schule aktiv mitzuwirken. Insbesondere die Schulleitungen haben in diesem Prozess eine herausgehobene Stellung. Gute Schule verlangt eine starke Führung, die Verantwortung übernimmt, Neues wagt, motiviert und stärkt und erreichte Qualität sichert. Zur Übernahme dieser gleichzeitig anregenden, gestaltenden und vermittelnden Aufgaben werden nach den Auswahlgrundsätzen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung geeignete Persönlichkeiten gesucht. Die Erkennung, Förderung und Auswahl geeigneter Nachwuchskräfte ist eine gemeinsame Aufgabe der Schulleitungen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesschulamt. Wir möchten Sie ermutigen, den Prozess der Personalentwicklung für zukünftige Führungskräfte verantwortungsvoll zu begleiten und aktiv zu unterstützen. Ebenso möchten wir in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen geeignete Lehrkräfte für die Übernahme von Führungsaufgaben aufschließen beziehungsweise geeigneten Lehrkräften, die bereits Interesse an der Weiterentwicklung in Richtung auf die Übernahme von Führungsverantwortung haben, Unterstützung in ihrer beruflichen Weiterentwicklung geben und Lern-und Erprobungsmöglichkeiten zur Förderung von Führungskompetenzen aufzeigen. In der Regel sind die Vakanzen im Bereich der Schulleitungsfunktionsstellen personalwirtschaftlich absehbar und damit die Nachbesetzungen planbar. Die Fälle der persönlichen Veränderungen von Stelleninhaberinnen und –inhabern durch beispielsweise das Ausscheiden wegen Erreichens der Altersgrenze oder Altersteilzeit sind dem Landesschulamt vorher bekannt. Anträge von Funktionsstelleninhaberinnen und –inhabern Maßnahmenplan des Landesschulamtes 11 auf vorzeitige Entlassung aus dem Schuldienst sollten, um eine rechtzeitige Planung zu ermöglichen, mindestens 1,5 Jahre im Voraus dem Landesschulamt eingereicht werden. Maßnahmen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung (z.B. Schulschließungen, Schulfusionen) sind vom Schulträger bekanntzugeben. Das Verfahren der Besetzung von Schulfunktionsstellen in diesem Zusammenhang orientiert sich an der Veröffentlichung im Schulverwaltungsblatt LSA Nr. 14/2004 vom 20.12.2004 Die Besetzung der Schulfunktionsstellen unterliegt, wie die Besetzung aller öffentlichen Ämter, den grundlegenden Kriterien der Auswahl nach Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung. Das Besetzungsverfahren umfasst in der Regel einen zeitlichen Rahmen von 1 1,5 Jahren. Dieser zeitliche Rahmen schließt ein, dass die Auswahlentscheidungen für Schulfunktionsstellen der Besoldungsgruppe/Entgeltgruppe A16/E15Ü dem Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt vorbehalten sind und demzufolge auf dem Dienstweg der Staatskanzlei vorzulegen sind. In den Fällen, in denen der Schulstandort gefährdet ist oder bereits eine Schließung durch den Schulträger beschlossen wurde, ist es aus personalwirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar, eine dauerhafte Stellenbesetzung vorzunehmen. Hier werden Übergangslösungen im Rahmen von Aufgabenübertragungen zu prüfen sein. Generell ist anzumerken, dass jedes Besetzungsverfahren als individuelles Einzelverfahren zu verstehen ist, dessen Durchführung insbesondere von der jeweiligen Bewerberlage abhängt. Die nachfolgende Darstellung gibt Ihnen einen Gesamtüberblick über das Besetzungsverfahren und weist die einzelnen Phasen sowie die Verantwortlichkeiten aus. Es soll Ihnen als Orientierung dienen und für Transparenz in diesem komplexen Ablauf sorgen. Da die Stellenausschreibungen entsprechend der zukünftigen Vakanzen erfolgen (laufende Ausschreibungen) ist eine Festschreibung auf konkrete Termine in diesem Rahmen nicht möglich. Generell machen wir darauf aufmerksam, dass mit der Übergabe des Bestellungsschreibens zunächst das jeweilige Funktionsamt übertragen wird. Nach Ablauf der beamtenrechtlichen Erprobungszeit von einem halben Jahr seit Funktionsübertragung erfolgt die Aufnahme in das Förderkonzept des Landes. Da alle Ämter einer Laufbahn, die in der Besoldungsordnung A des Landesbesoldungsgesetzes aufgeführt sind, durchlaufen werden müssen, erfolgt dann eine Beförderung in die nächst höhere Besoldungsgruppe. Für Tarifbeschäftigte gilt dies entsprechend. Ändert sich im Verlauf der Amtsausübung durch Aufwuchs der Schülerzahlen der Stellenwert des übertragenen Funktionsamtes, bedarf es einer erneuten Ausschreibung. Sofern die bestellten Schulleiterinnen und Schulleiter an Gymnasien und Berufsbildenden Schulen zum Zeitpunkt ihrer Bestellung noch nicht über die Beförderungsreife zur Übertragung des Endamtes (A16/E15Ü) verfügen, veranlasst das Landesschulamt vor der Übertragung des Endamtes ebenfalls eine Ausschreibung. (Anlage Schulfunktionsstellen - allgemeiner Ablauf) 4 Einstellungen Die Landesregierung hat im Rahmen des Personalentwicklungskonzepts Neueinstellungen zugesichert. Für das Jahr 2016 (Stand 01.01.2016) stehen für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen insgesamt 370 Einstellungsoptionen zur Verfügung. Die Zuordnung der auszuschreibenden Stellen orientiert sich am regionalen Lehrkräftebedarf. Das Verfahren wird auf der Grundlage des Einstellungserlasses des Kultusministeriums in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Einstellungen in den Schuldienst erfolgen in der Regel zum 2. Schulhalbjahr und zum Beginn des Schuljahres. Die konkreten Stellenausschreibungen mit Hinweisen auf das Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird im Internet unter http://www.bildung.sachsen-anhalt.de/paedagogisches-personal/allgemeines/ 12 Maßnahmenplan des Landesschulamtes sowie unter veröffentlicht. www.landesschulamt.sachsen-anhalt.de/aktuelles/stellenausschreibungen Die Ausschreibungen erfordern eine vorherige gründliche Bedarfsanalyse. Danach erfolgt eine Abstimmung mit den Schulleitungen. Die Personal- und schulfachlichen Referate werden über die geplanten Ausschreibungen informiert. Die Regelungen des Einstellungserlasses sind bindend. Die Einstellungen sollen bei Vorliegen grundsätzlich im Beamtenverhältnis erfolgen. der beamtenrechtlichen Voraussetzungen Die Umsetzung stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: Termine Maßnahmen Verantwortlichkeit 10/2015 01/2016 Erfassung der konkreten schulformbezogenen Fachbedarfe Vorbereitung der Ausschreibung Abstimmung zu den geplanten Ausschreibungen Veröffentlichung der Stellenausschreibungen Auswahlverfahren für allgemein bildende und Berufsbildende Schulen Auswahlgespräche mit Bewerbern für Stellen im schulbezogenen Auswahlverfahren Nachausschreibungen Personalrechtliche Bearbeitung Referate 31 (31.1 – 31.5),32 10/2015 03/2016 11/2015 04/2016 ab 12/2015 ab 05/2016 Mitte 05/2016 07-08/2016 Referate 31,32,33 MK, Referat 33 Referat 32 Schulleiterinnen und Schulleiter Referat 31 (31.1 – 31.5) Referate 32, 33 Im laufenden Schuljahr werden bei Bedarf befristete Einstellungen vorgenommen. Diese erfolgen vorrangig zur Kompensation von Mutterschutz/Elternzeit und Langzeiterkrankungen sowie für die Beschulung von Schülern mit Migrationshintergrund. Die Ausschreibung dieser Stellen wird vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ebenfalls auf der Seite www.landesschulamt.sachsen-anhalt.de veröffentlicht. 5 Vorbereitungsdienst Die Einstellungen für den Vorbereitungsdienst im Land Sachsen-Anhalt erfolgen jeweils am 01. April und am 01. September. Die konkreten Ausschreibungen werden mit Hinweisen zum Verfahren auf der Homepage des MK veröffentlicht: http://www.bildung.sachsenanhalt.de/paedagogisches-personal/vorbereitungsdienst/allgemeine-informationen/. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen* sind folgende Einstellungen geplant: Einstellungstermin Grundschulen Sekundar- Förder- schulen schulen Gymnasien Berufsbildende Schulen 01.04.2016 55 32 46 46 20 01.09.2016 34* 35* 34* 74* 16* 13 Maßnahmenplan des Landesschulamtes Schulen in Bedarfsregionen wie z.B. Harz oder Altmark, die bisher keine Ausbildungsschulen waren, sollen motiviert werden, künftig als Ausbildungsschule zu fungieren. Insbesondere diese Schulen sollen künftig stärker als bislang die Möglichkeit erhalten, ihren eigenen Lehrkräftenachwuchs auszubilden. Bis zum 1. Februar 2016 bzw. zum 1.Juni 2016 ist dem LISA, Fachbereich 3, Lehrerausbildung, Lehramtsprüfungen (Seminare), ihr Interesse, als Ausbildungsschule zu wirken, anzuzeigen. Ansprechpartner für die Seminarstandorte sind: Seminar Telefon Emailadresse Halle 0345-7779745 [email protected] Magdeburg 0391-81900506 [email protected] Die Dauer des Vorbereitungsdienstes beträgt 16 Monate. Nach den Vorgaben der Ausbildungsverordnung vom 13. Juli 2011 (LVO-Lehramt) beginnt die Ausbildung im Vorbereitungsdienst mit einer Einführungsphase. Für die Planungen der Ausbildungsschulen sind folgende Termine relevant: Einstellungstermin Vorstellung in der Schule Beginn des „betreuten“ Unterrichts Beginn des eigenverantwortlichen Unterrichts 01.04.2016 ab 04.04.2016** 14. KW 33. KW 01.09.2016 ab 02./05.09.2016** 37. KW 2. KW 2017 **nach individueller Absprache mit der Schule Die Seminarausbildung soll mit Ausnahme der Einführungs- und Prüfungsphase an maximal 2 Wochentagen erfolgen. 6 Sicherung des Unterrichts für Kinder mit Migrationshintergrund Neben der Aufgabe der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung der Schulen rückt seit dem Schuljahr 2015/2016 die Beschulung der Kinder mit Migrationshintergrund in den Mittelpunkt. Kinder mit Migrationshintergrund werden durch das Land Sachsen-Anhalt in den ersten beiden Jahren ihres Aufenthaltes an der Schule besonders unterstützt. Die Kinder mit Migrationshintergrund können in Sprachklassen, Sprachgruppen oder integrativ beschult werden. Über die konkreten Organisationsformen entscheidet die Schule selbst. In der Vorbereitung des neuen Schuljahres soll wie folgt verfahren werden. Zu den Erhebungen der ersten, zweiten und endgültigen Schülerzahlen geben die Schulen nur die Anzahl der zu diesen Terminen an der Schule angemeldeten und namentlich bekannten Schüler an. Auf Grund dieser Meldungen wird der jeweilige Bedarf an Lehrerwochenstunden berechnet und den Schulen zugewiesen. Auch im laufenden Schuljahr kann sich die Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund ändern. Im Rahmen der monatlichen Ausfallmeldungen zeigen die Schulen die Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund an. Vorbehaltlich vorhandener personeller Ressourcen erfolgt eine personelle Nachsteuerung ohne veränderte Zuweisung an Lehrerwochenstunden. 14 7 Maßnahmenplan des Landesschulamtes Sicherung der sonderpädagogischen Begleitung an den allgemeinen Schulen Bereits mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 wurden Förderschullehrkräfte an allgemein bildende Schulen abgeordnet, teilweise versetzt oder an Sekundar-, Gemeinschafts- bzw. Gesamtschulen neu eingestellt. Diesen Prozess führen wir im Schuljahr 2016/2017 fort. Der Einsatz an den Schulen erfolgt überwiegend im Rahmen der im Inklusionspool ausgewiesenen Stundenbedarfe. Für die Schulen, welche die Zertifizierung „Schule mit inklusivem Schulkonzept“ erhalten haben, sind die personellen Rahmenbedingungen im RdErl. des MK vom 10.04.2013 – 2381620 festgelegt. Personelle Maßnahmen des Landesschulamtes orientieren sich in Vorbereitung des neuen Schuljahres auf die Aktualisierung der bestehenden Versorgungslage. Geeignete Maßnahmen sind Abordnungen, Versetzungen und Einstellungen. Bei besonderen Förderbedarfslagen besteht die Möglichkeit sich ergänzende Hilfen über das Kontingent üamA einzuholen. Termine Maßnahmen Verantwortlichkeit nach dem 22.04.2016 Abordnungen beziehungsweise Versetzungen der Lehrkräfte aus den Förderschulen an die allgemeinen Schulen Bearbeitung aller erforderlichen Personalmaßnahmen 31.1, 31.4, Referate 32 und 33 bis zum 17.06.2016 8 31.1, 31.4, Referate 32 und 33 Einsatz pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Betreuungspersonal Personalmaßnahmen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen auf der Grundlage des „Konzeptes des MK für den künftigen Einsatz von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Schulen Sachsen-Anhalts“ vom Juni 2014. Ein Ausgleich zwischen den Schulen mit nicht lehrendem Personal erfolgt nach der Auswertung der Erhebungen zu den ersten vorläufigen Schülerzahlen. Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Grundschulen soll durch Ausschreibungsverfahren ein schulformübergreifender Wechsel an Förderschulen ermöglicht werden. Diese Maßnahmen zielen auf eine Verbesserung der Versorgungslage an Förderschulen für Geistigbehinderte sowie an Förderschulen mit Ausgleichsklassen. Termine Maßnahmen Verantwortlichkeit laufend Versetzung der pädagogischen Mitarbeiterinnen, die sich im Rahmen der Ausschreibungsverfahren für die Förderschulen mit Ausgleichsklassen sowie Förderschulen für Geistigbehinderte erfolgreich beworben haben Einleitung von Versetzungsmaßnahmen für eine bedarfsangemessene Versorgung. Berücksichtigt wird der individuell maximal mögliche Beschäftigungsumfang in den jeweiligen Schulformen und die Bedarfslage der Schulen anhand der UVS gestützten Versorgungslage Personalrechtliche Umsetzung unter Beteiligung der Gremien Referate 31,32,33 ab März 2016 bis 17.06.2016 Referat 31 Referate 32 und 33 15 Maßnahmenplan des Landesschulamtes 9 Planung der Unterrichtsversorgung der berufsbildenden Schulen, Genehmigungen von Bildungsgängen und Statusklassen Genehmigungen von Bildungsgängen Die Genehmigung von Bildungsgängen erfolgt im Rahmen der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung durch das Landesschulamt. Die Schulträger der berufsbildenden Schulen haben zum 31.12.2015 aktuelle Schulentwicklungspläne für die berufsbildenden Schulen vorgelegt. Diese Pläne werden gegenwärtig in Abstimmung mit dem MK und den Schulträgern geprüft und dann zum Schuljahr 2016/2017 vollständig oder ggf. mit Einschränkungen bestätigt. Auf dieser Grundlage erfolgen dann die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern und die Einrichtung von Klassen an den berufsbildenden Schulen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist durch das Landesschulamt auch die Lehrkräfteversorgung der Schule zu prüfen. Eine Genehmigung sollte nur dann erfolgen, wenn der Unterricht auch personell abgesichert werden kann. Das Verfahren zur Beantragung und Genehmigung von Bildungsgängen sieht folgenden Terminplan vor: Termine bis 26.02.2016 bis 04.03.2016 bis 24.03.2016 bis 08.04.2016 bis 15.04.2016 bis 30.05.2016 Maßnahmen Einreichen von Anträgen zur Einrichtung von Bildungsgängen an BbS im Schuljahr 2016/17 durch die Schul- und Planungsträger beim Landesschulamt Referat 31 Erfassen und Weiterleiten der Unterlagen an Referat 25 zur Abgabe der schulfachlichen Voten; MK Referat 35 zur Kenntnis Abgabe der schulfachlichen Voten hinsichtlich der beantragten Bildungsgänge durch Referat 25; Weiterleitung an Referat 31 Weiterleitung der Zusammenstellung der beantragten Bildungsgänge einschließlich Voten an MK Referat 35 Einvernehmensherstellung hinsichtlich der beantragten Bildungsgänge zwischen LSchA und MK Erstellung der Genehmigungsbescheide; Kopie an Referat 25 LSchA sowie Referat 35 MK Verantwortlichkeit Referat 31 (31.6/ 31.601) Referat 31 (31.601) (Ref. 25) Referat 25 Referat 31 (31.6/ 31.601) Referat 31/ MK Referat 35 (31.6) (Ref. 25) Referat 31 (31.6/ 31.601) Personalplanung und langfristige Sicherstellung der Unterrichtsversorgung an BbS In den letzten Schuljahren ist an den berufsbildenden Schulen die Zahl der Schülerinnen und Schüler stark zurückgegangen. Die Anzahl der Bildungsgänge und Klassen reduzierte sich und Standortkonzentrationen mussten vorgenommen werden. Obwohl für die nächsten Jahre stabile Schülerzahlen für die BbS prognostiziert werden, ist der Konsolidierungsprozess noch nicht abgeschlossen und wird auch in den nächsten Jahren unter Berücksichtigung der regionalen und wirtschaftlichen Besonderheiten, des vorzuhaltenden Bildungsangebotes sowie des vorhandenen Lehrkräftepotentials weiter fortgeführt werden müssen. 16 Maßnahmenplan des Landesschulamtes Im Bereich der berufsbildenden Schulen erfolgt die Personalplanung schulkonkret. Die bedarfsgerechte Versorgung der berufsbildenden Schulen gestaltet sich unverändert schwierig. Insbesondere die Lehrkräfteversorgung außerhalb der Zentren Magdeburg und Halle ist in einigen Berufsbereichen problematisch. Einerseits ist die Fächerqualifikation der vorhandenen Lehrkräfte durch Schließung und Verlagerung von Bildungsgängen nicht mehr in jedem Fall passgenau zum vorzuhaltenden Bildungsangebot. Andererseits wird es in einzelnen Berufsbereichen zunehmend schwieriger, ausscheidende Lehrkräfte zu ersetzen, da nicht genügend Lehramtsbewerber mit den gesuchten Qualifikationen zur Einstellung zur Verfügung stehen. Zur Gewährleistung der Fachabsicherung bleibt deshalb auch weiterhin die nachrangige Öffnung der Einstellungskorridore für Seiteneinsteiger erforderlich. Zu unterstützen ist auch die Inanspruchnahme von Weiterbildungsangeboten. Und alle berufsbildenden Schulen sollten durch die Ausbildung von Referendaren einen Beitrag zur Sicherung des Lehrkräftenachwuchses in ihrer Region leisten. Eine effiziente Ressourcenverteilung und bedarfsgerechte Personalentwicklungsplanung wird entsprechend folgender Terminkette umgesetzt. Termin Maßnahmen Verantwortlichkeit ab 08/2015 Aufnahme der aktuellen Personalbedarfs- und Personalüberhangsmeldungen der BbS für das laufende Schuljahr Referat 31 ab 11/2015 Ressourcenprüfung und Veranlassung von Personalmaßnahmen Vorbereitung der Ausschreibung zum Einstellungstermin Halbjahr Erhebungen, Datenkorrekturen und Auswertungen der Schülerzahlen und zum Personalbestand an BbS ab 01/2016 02/2016 ab 02/2016 Analysen bzgl. der Sicherstellung der aktuellen und zukünftigen Unterrichtsversorgung auf Grundlage des Stundenbedarfes und des vorhandenen Arbeitsvermögens Vorbereitung des voraussichtlichen Arbeitsvermögens (VAV) an BbS für das nächste Schuljahr Neueinstellungen zum Halbjahr Abstimmungen mit den BbS zum voraussichtlichen Arbeitsvermögen (VAV) im nächsten Schuljahr - Formblatt LV 10/2015 Referat 31 Referat 31 Referat 31 Referat 12 Referat 31 Referate 31/32/33 Beginn der Ressourcenverteilung für das nächste Schuljahr 03/2016 ab 04/2016 ab 05/2016 bis 06/2016 Prüfung der Versetzungsanträge innerhalb LSA; Votum Referat 25 Vorbereitung der Ausschreibung zum Einstellungstermin Schuljahresbeginn Prüfung der Versetzungsanträge des Ländertauschverfahrens für Lehrkräfte Überprüfung und Anpassung der Datenlage des VAV für das nächste Schuljahr – Formblatt VUVS Abschluss schuljahresvorbereitender Maßnahmen durch finale Abstimmung zur voraussichtlichen Unterrichtsversorgung (VAV) für das nächste Schuljahr - Formblatt VUVS Referat 31 Referate 31/33 Referat 31 Referat 31 17 Maßnahmenplan des Landesschulamtes Zeitliche Ablaufplanung der Klassenbildung an BbS Termin Maßnahmen Verantwortlichkeit 08/2016 bis zur 43.KW 2016 vorläufige Klassenbildung an BbS Realisierung der Klassenbildung gem. Maßgaben LSchA /MK bis 11/2016 Endgültige Klassenbildung vorbehaltlich Genehmigung LSchA/MK, Schulleitergespräche in der 43. KW mit Maßgaben zur Klassenbildung SL SL Referat 31 Referat 25 -schulfachliches Votum SL MK Referat 31 Referat 25 - schulfachliches Votum 10 Ethikunterricht (Eth), evangelischer Religionsunterricht (EvR) und katholischer Religionsunterricht (KaR) Grundlage für die Planung des Ethik- und Religionsunterrichtes bildet der Erlass des MK. Ziel ist die flächendeckende Bedarfssicherung durch den vorrangigen Einsatz von Stammlehrkräften und die Optimierung der Nutzung der personellen Ressourcen. Termine Maßnahmen Verantwortlichkeit bis 08.04.2016 bis 20.04.2016 Elterninformationsveranstaltung gemäß RdErl. MK Meldung Formblatt RV mit der webbasierten Erhebung der ersten voraussichtlichen Schülerzahlen Ermittlung des voraussichtlichen Bedarfes in den Fächern Eth, EvR und KaR; Planung des Werte bildenden Unterrichts unter Ausnutzung des voraussichtlichen Arbeitsvermögens Prüfung, Eingabe, Auswertung der Meldungen Schulleitungen bis 11.05.2016 bis 18.05.2016 ab 20.05.2016 bis 01.06.2016 ab 02.06.2016 bis 24.08.2016 Prüfung der möglichen personellen Absicherung des Unterrichts durch Lehrkräfte / Einleitung von Abordnungen / Versetzungen Erstellung einer Übersicht für den Einsatz kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Weiterleitung an die Schulbeauftragten der Kirchen regionale Beratung mit den Schulbeauftragten über den Einsatz von kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, anschließend Beauftragung von kirchlichen Mitarbeitern unter Vorbehalt der Festlegung der stabilen Lerngruppen Meldung der stabilen Lerngruppen an Referate 32 und 33 zur Vorbereitung der Unterrichtsaufträge für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anschließend Prüfung und gegebenenfalls Korrektur der Beauftragung von kirchlichen Mitarbeitern Schulleitungen 31.1-31.5 31.101 – 31.5012 31.1-31.5 31.5 31.2012 31.5012 31.2012 31.5012 Referate 12, 32 und 33 31.5 Referate 32 und 33 18 Maßnahmenplan des Landesschulamtes Beratungen zu grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung des Religionsunterrichtes finden nach entsprechender inhaltlicher und terminlicher Abstimmung zwischen den Vertretern der Kirchen und den zuständigen Referaten im Kultusministerium und im Landesschulamt statt. 11 Anfangsklassen Soweit der Schulträger Anträge auf Ausnahmegenehmigung zur Bildung von Anfangsklassen stellt, sind in den Fällen für die entsprechende Schulform auch die geplanten Schülerzahlen aller anderen Anfangsklassen durch den Schulträger darzustellen. Die Ausnahmeanträge der Schulträger werden durch das Referat 31 erfasst und geprüft. Die Zuständigkeit für Entscheidungen nach § 41 SchulG LSA liegt für alle staatlichen Schulen, für die der jeweilige Schulträger einen Schulbezirk beziehungsweise einen Schuleinzugsbereich festgelegt hat, beim Landesschulamt. Über Anträge nach § 41 SchulG LSA auf Beschulung in einer Anfangsklasse, deren Bildung der Genehmigung einer Ausnahme durch das Landesschulamt bedarf, wird erst im Anschluss an die Genehmigung von Ausnahmeanträgen für Anfangsklassen entschieden. Termine Maßnahmen Verantwortlichkeit bis 31.01.2016 Einreichung von Ausnahmeanträgen zur Bildung von Anfangsklassen an Grundschulen Stichtag der Erhebung der ersten voraussichtlichen Schüler- und Klassenzahlen an allgemein bildenden Schulen für das Schuljahr 2016/2017 Zuordnung der Schülerinnen und Schüler in die Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Gymnasien durch die Schulträger Erfassung der Schülerzahlen für die Anfangsklassen an Sekundarschulen und Gymnasien in Magdeburg und Halle Einreichung von Anträgen nach § 41 Schulgesetz soweit die Zuordnung von Schülern in Anfangsklassen erfolgen soll Einreichen von begründeten Ausnahmeanträgen durch die Schulträger für Schulen, die die Mindestschülerzahl zur Bildung der Anfangsklassen nicht erreichen, an das Landesschulamt Referat 31 Anhörung der Schulträger zu den Ausnahmeanträgen für Schulen, die die Mindestschülerzahl zur Bildung der Anfangsklassen nicht erreichen, durch Landesschulamt Referat 31 Entscheidungen über die Ausnahmeanträge für Schulen, die die Mindestschülerzahl zur Bildung der Anfangsklassen nicht erreichen, durch das Landesschulamt Referat 31 Votum Referat 31 nach § 41 SchulG LSA Schulträger Referat 31 Schulträger, Referat 31 am 20.04.2016 bis 29.04.2016 bis 09.05.2016 bis 09.05.2016 bis 09.05.2016 18.05. bis 20.05.2016 bis 23.05.2016 bis 30.05.2016 bis 01.06.2016 schriftliche Mitteilung an die Erziehungsberechtigten durch die aufnehmende Schule über die Entscheidung, an welcher Sekundarschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule oder welchem Gymnasium die Aufnahme ihres Kindes erfolgt Schulträger, Referat 31 (31.6) Referat 31 (Datenzentrale) Referate 21/22/24 Schulträger Referat 31 (31.6) Referat 31 (31.6) 31.601 aufnehmende Schule 19 Maßnahmenplan des Landesschulamtes 12 Kontingente Durch das MK werden per Erlass für die Erfüllung besonderer Aufgaben Kontingente festgelegt und schuljahresbezogen zugewiesen. Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden wird im Folgenden dargestellt: Die Stunden für die Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt werden laut Kontingenteerlass automatisch durch das UVS-Programm zugewiesen. Die Personalhilfe an kommunalen Einrichtungen (z.B. Ökoschulen, Planetarium, Verkehrsschule …) wird auf Antrag gewährt. Die Abteilung 2 entscheidet unter Berücksichtigung der Unterrichtsversorgung über die Höhe der Stundenzuweisung. Das Referat 31 stellt dazu die Liste der Anträge zur Verfügung und informiert nach der Entscheidung die Träger der Maßnahmen und die Schulen über den geplanten Einsatz. Die Zuweisung von Sportförderunterricht erfolgt nach schulfachlicher Prüfung unter Federführung von Referat 21. Bei Überschreitung des landesweiten Kontingentes wird eine Kürzung vorgenommen. Für den Einsatz im Krankenhausunterricht werden Lehrkräfte berufen, die diese Aufgabe in der Regel über mehrere Schuljahre wahrnehmen. Ein Einsatz im Krankenhaus mit weniger als 10 Stunden soll vermieden werden. Die Stunden für den Einzelunterricht werden den Schulen nach Antrag durch das Referat 31 zugewiesen. Dies setzt im Vorfeld die Genehmigung des Referates 21 voraus. Der Unterricht soll von einer der Schülerin/dem Schüler bekannten Lehrkraft erteilt werden. Das Kontingent zur Organisation überregionaler ambulanter und mobiler Angebote (üamA) wird durch das Referat 21 den überregionalen Förderzentren oder entsprechend beauftragten Förderschulen zugeordnet und bei der Zuweisung durch das Referat 31 berücksichtigt. Der Einsatz der Lehrkräfte in üamA liegt in der Verantwortung der Schulleiterin/des Schulleiters der jeweiligen Förderschule. Dem Landesschulamt wird ein Kontingent für den mobilen sonderpädagogischen Dienst (MSDD) zugewiesen. Die personelle Absicherung dieser Stunden erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Referaten 21 und 31. Mit der Wahrnehmung der Aufgaben einer Bereichslehrkraft sind vier Lehrkräfte beauftragt. Für die Projekte „Besondere Klassen als Ausnahme von der Regelbeschulung“ müssen für die eingesetzten Stunden projektbezogene Bestätigungen des MK vorliegen. Über die Verteilung der Stunden für diese Projekte wird aus schulfachlicher Sicht durch die Referate 21, 22 und 25 unter Federführung des Abteilungsleiters 2 entschieden. Sie legen Verantwortlichkeiten und Modalitäten der Antragsstellung fest. Termine Maßnahmen Verantwortlichkeit bis 29.04.2016 bis 11.05.2016 Anträge „kommunale Hilfe“ Listung und Weiterleitung „kommunale Hilfe“ an Referate 22 und 24 Entscheidung und Rückgabe Anträge „kommunale Hilfe“ an Referat 31 Weiterleitung der Personalvorgänge an Referate 32/33 Träger 31.7/31.303 bis 27.05.2016 bis 10.06.2016 Referate 22 und 24 31.1/31.2/31.4/31.5 20 Maßnahmenplan des Landesschulamtes bis 20.04.2016 bis 06.05.2016 bis 23.05.2016 bis 04.05.2016 bis 14.10.2016 bis 15.06.2016* bis 04.05.2016 bis 29.04.2016 bis 09.05.2016 bis 23.05.2016 bis 10.06.2016 bis 16.06.2016 bis 17.06.2016 Anträge „Sportförderunterricht“ Listung und Weiterleitung „Sportförderunterricht“ an Referat 21 Entscheidung und Rückgabe Anträge „Sportförderunterricht“ an Referat 31 Verteilung „Krankenhausunterricht“ an Referat 31 Bericht an MK über Einsatzplanung „Krankenhausunterricht“ Entscheidungen „Einzelunterricht“ an Referat 31 Verteilung „überregionales ambulantes mobiles Angebot“ Eingang der Anträge „Besondere Klassen…“ im LSchA, AL 2 Listung und Weitergabe der Anträge „Besondere Klassen…“ Schulverweigerung an Referate 23 und 25 Abstimmung Referate 22, 23, 25 Abgabe der genehmigten Projekte gegen Schulverweigerung an Referat 31 Weiterleitung der Personalvorgänge an Referate 32/33 Information der Projektträger über die Genehmigung Schule Referat 31 Referat 21 Referat 21 Referat 21 Referat 21 Referat 21 Träger 22.1 22.1 22.1 31.2 /31.5 22.1 * Ausnahmefälle können noch bis 15.08.2016 genehmigt werden 13 Zusammenarbeit des Referates 31 mit den allgemeinbildenden Schulen und den schulfachlichen Referaten zur Sicherung der Unterrichtsversorgung Das Referat 31 stellt den schulfachlichen Referenten ganzjährig über das UVS-Programm alle aktuellen Informationen zur Unterrichtsversorgung und zu den Personalbewegungen zur Verfügung. Die eingerichteten Leserechte ermöglichen eine tagesaktuelle Einschätzung der Situation an einer Einzelschule ebenso wie die einer Schulform in einer bestimmten Region. Im UVS-Programm kann nach der Bereitstellung auch das aktuelle voraussichtliche Arbeitsvermögen (VAV) eingesehen werden. Damit sind die schulfachlichen Referenten stets über den Sachstand zur personellen Absicherung des neuen Schuljahres informiert. Darüber hinaus wird durch die Teilnahme der zuständigen Referenten des Referates 31 an Beratungen der schulfachlichen Referate ein ständiger Informationsfluss sichergestellt. Dienstberatungen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern der allgemeinbildenden Schulen Die Schulleiterdienstberatungen zur personellen Absicherung der Unterrichtsversorgung haben eine Schlüsselfunktion in der jährlichen Vorbereitung des Folgeschuljahres durch das Referat 31. Um den Schulleitungen ein Gesamtbild zu vermitteln und die Einordnung der Einzelschule im Gesamtkonzept zur Unterrichtsversorgung zu ermöglichen, werden differenzierte Betrachtungen auch im Kontext zu anderen Regionen und Schulformen sowie zum Land dargestellt. Somit erhalten die Schulleitungen einen Überblick über die regionalen, überregionalen und schulformübergreifenden Probleme und werden für entsprechende Lösungsansätze sensibilisiert. An den Schulleiterdienstberatungen des Referates 31 nehmen die jeweils zuständigen Referenten der schulfachlichen sowie der personalführenden Referate teil. Darüber hinaus werden die Vertreter der Lehrerbezirkspersonalräte eingeladen. Für die Grund- und 21 Maßnahmenplan des Landesschulamtes Förderschulen nehmen die jeweils zuständigen Referenten des Referates 31 an den Schulleiterdienstberatungen des Referates 21 bei Bedarf teil. Erfassen der Bedarfsentwicklung Die Schulleitungen informieren bis Ende Januar 2016 das Referat 31 über die Bedarfsentwicklung an ihrer Schule nach den ihnen vorliegenden Informationen. Die Angaben werden nach Prüfung und Bestätigung in das VAV eingearbeitet. Mit der ersten vorläufigen Zuweisung erhalten die Schulen das Formblatt „Voraussichtliche Unterrichtsversorgung“ (VUVS) zur Überarbeitung. Dabei auftretende Probleme klären sie im direkten Kontakt mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen des Referates 31. Die Daten auf VUVS bilden die Grundlage für den Personalausgleich zwischen den Schulen. Das Referat 31 stimmt daraufhin die Verteilung der Überhänge und den Ausgleich der Defizite mit den betroffenen Schulen ab. Zur Durchführung der Personalmaßnahmen unterbreiten die Schulleitungen einen begründeten Auswahlvorschlag. Erfolgt die Maßnahme mit Einverständnis der Lehrkraft, so reichen die Schulleitungen das Formblatt „Protokoll zur Durchführung einer Personalmaßnahme“ im Referat 31 ein. Soll die Maßnahme ohne Einverständnis der Lehrkraft vollzogen werden, sind bei der Auswahl die dienstlichen Belange und die persönlichen Interessen der Lehrkräfte gegeneinander abzuwägen. Die Schulleitungen benennen die ausgewählte Lehrkraft und begründen den Entscheidungsvorschlag nachvollziehbar. Dem Referat 31 werden in diesem Fall die ausgefüllte Personalliste und das Formblatt „Protokoll zur Durchführung einer Personalmaßnahme“ eingereicht. Nach der zweiten Erhebung der voraussichtlichen Schülerzahlen erhalten die Schulen die zweite vorläufige Zuweisung und die aktualisierten Daten zur Unterrichtsversorgung. Diese Informationen können in Ausnahmefällen mit der Aufforderung zur Veranlassung weiterer Personalmaßnahmen verbunden sein. Entsprechend der Festlegung des Direktors des Landesschulamtes besteht für die schulfachlichen Referenten in der Vorbereitungswoche eine Urlaubssperre. Termine Maßnahmen Verantwortlichkeit bis 29.01.2016 Erfassung personeller Bedarfslagen für das Schuljahr 2016/2017 (Analysen im Referat 31, Meldungen der Schulen) 31.1, 31.2, 31.4, 31.5 bis 08.04.2016 Schulleiterdienstberatungen 31.2, 31.5 bis 01.06.2016 bedarfsbedingte Teilnahme an ausgewählten regionalen Schulleiterdienstberatungen des Referates 21 Übergabe der Protokolle zu den geplanten Personalmaßnahmen an die Referate 32 und 33 personalrechtliche Bearbeitung der geplanten Maßnahmen, Versand der Verfügungen Sommerferien / Nachsteuerung 31.1, 31.4 bis 03.06.2016 bis 17.06.2016 bis 10.08.2016 14 Referat 31 Referate 32 und 33 Referate 31, 32 und 33 Organisation der Unterrichtsversorgung Alle Maßnahmen zur Vorbereitung des neuen Schuljahres zielen darauf hin, an jeder Schule eine ausgewogene Fachversorgung vorzuhalten und eine ausreichende Unterrichtsversorgung zu sichern. Außerdem wird ein Ausgleich der Versorgung mit Pädagogischen Mitarbeitern angestrebt. 22 Maßnahmenplan des Landesschulamtes Um frühzeitige Prognosen zur Unterrichtsversorgung erstellen zu können, wird das im UVS – Programm vorhandene VAV – Modul genutzt. Zunächst werden alle bereits bekannten Personaldaten aktualisiert und der voraussichtliche Bedarf auf Grundlage des Schuljahres 2016/2017 geschätzt. Nach der Erhebung des VAV und der Eingabe der voraussichtlichen Schülerzahlen wird die Grobplanung im UVS – Programm automatisch aktualisiert. Diese Daten bilden die Grundlage für den Ausgleich der Unterrichtsversorgung, der im Wesentlichen bis 08. Juni 2016 abgeschlossen sein soll. Nach der Erhebung der zweiten vorläufigen Schülerzahlen können im Ausnahmefall weitere Personalmaßnahmen erforderlich sein. Termin Maßnahme Verantwortlichkeit bis 31.12.2015 bis 05.02.2016 Generierung VAV Grobplanung des Bedarfes und des Lehrkräftebestandes Erhebung des voraussichtlichen Arbeitsvermögens (VAV) Erste Erhebung der voraussichtlichen Schülerzahlen Voten zu individuellen Teilzeitanträgen Versand von VUVS und erste vorläufige Zuweisung an die Schulen Planung der erforderlichen Personalmaßnahmen zum Ausgleich der Überhänge und Defizite Bearbeitung und Weitergabe der „Protokolle zur Durchführung einer Personalmaßnahme“ zur Veranlassung an die Referate 32 und 33 Zweite Erhebung der voraussichtlichen Schülerzahlen Versand der Verfügungen an die Lehrkräfte Erfassung der Daten und Aktualisierung der UVS Versand der zweiten vorläufigen Zuweisung und der VUVS an die Schulen Schulleiterdienstberatungen-aktuelle Probleme der Unterrichtsversorgung Erhebung der endgültigen Schülerzahlen 31.8 31.1 – 31.5 mit 31.8 24.02.2016 20.04.2016 bis 13.05.2016 bis 27.05.2016 bis 03.06.2016 bis 03.06.2016 17.06.2016 bis 24.06.2016 bis 22.07.2016 bis 29.07.2016 01.08. bis 05.08.2016 xx.09.2016 15 31.1 – 31.5 mit 31.8 31.1 – 31.5 mit 31.8 31.1 – 31.5 31.1 – 31.5 mit 31.8 31.1 – 31.5 Referat 31 31.1 – 31.5 mit 31.8 Referate 32 und 33 31.1 – 31.5 mit 31.8 31.1 – 31.5 mit 31.8 Referate 21, 22, 24 und 3 31.1 – 31.5 mit 31.8 Aufgaben der Datenzentrale bei der Koordinierung der rechnerbasierten Datenerfassung Zur Erfüllung der Aufgaben bei der Planung und Verwaltung des Schulwesens sowie bei der Schulaufsicht erfolgt die jährlich fortlaufende Erfassung der für die Berechnung der landesweiten Unterrichtsversorgung erforderlichen Daten in einer Datenbank (UVS). Die Personalvorgänge werden in den beiden Datenbanken (LSBW-Nord und LSBW-Süd) erfasst bzw. fortgeschrieben. Für den Dokumentenaustausch innerhalb des Landesschulamtes steht ein DokumentenManagement-System (DMS) zur Verfügung. Grundlage für die ordnungsgemäße Durchführung der Erhebungen und für die Bereitstellung der Daten ist die ständige Pflege, Kontrolle und rechtzeitige Anpassung der Software an gesetzliche und organisatorische Rahmenbedingungen sowie die Koordinierung der Termine zwischen dem MK, dem LSchA, den Schulen und der Programmierfirma. 23 Maßnahmenplan des Landesschulamtes Nachfolgend aufgeführte Maßnahmen, die unter Umständen die Vergabe von Programmierleistungen erfordern, setzen die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel voraus. 15.1 Unterrichtsversorgung (UVS) Datenerhebungen Zu den unten aufgeführten Stichtagen muss rechtzeitig die Anpassung an die eventuell neue Erlasslage sowie die daraus resultierende Fortschreibung der Schlüssel- und Steuerdaten erfolgen. Für die folgenden Arbeitsschritte sind Termine geeignet festzulegen: 1. Festlegung der notwendigen Programmänderungen 2. Programmfertigstellung einschließlich –test 3. Erarbeitung von Anleitungsmaterialien für das Referat 31 und die Web-Schulen 4. Schulung der Sachbearbeiter 5. Druck und Versand der Erhebungsunterlagen an die Schulen (bei Postversand mindestens 14 Tage vor dem Stichtag) 6. Beginn der Dateneingabe durch die Schulen 7. Ende der Dateneingabe durch die Schulen bzw. Posteingang 8. Abschluss der Datenerfassung und Fehlerkorrektur durch die LSchA-Standorte 9. Datenübertragung an das MK Datum/Zeitraum Schulform Ereignis 17.02.2016 GS, Sek, Gym, GsS, GmS, FöS GS, Sek, Gym, GsS, GmS, FöS, BbS GS, Sek, Gym, GsS, GmS, FöS Stichtag der Erhebung der tatsächlichen Schülerund Klassenzahlen an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Schuljahr 2015/2016 Stichtag der Erhebung des voraussichtlichen Arbeitsvermögens für das Schuljahr 2016/2017 an öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen Stichtag der Erhebung der ersten voraussichtlichen Schüler- und Klassenzahlen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen für das Schuljahr 2016/2017 Stichtag der Erhebung der zweiten voraussichtlichen Schüler- und Klassenzahlen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen für das Schuljahr 2016/201 24.02.2016 20.04.2016 17.06.2016 GS, Sek, Gym, GsS, GmS, FöS 15.2. Generierung des voraussichtlichen Arbeitsvermögens (VAV) für das Schuljahr 2016/2017 Nach dem Abschluss der Kontrolle des Personalverzeichnisses erfolgt im Dezember 2015 die Generierung des VAV. Zuvor wurden die notwendigen programmtechnischen Änderungen formuliert und durch die Programmierfirma realisiert. 15.3. Neuanlage des Schuljahres 2016/2017 Voraussetzung für die Generierung des neuen Schuljahres ist der Abschluss der Datenerhebung zum Stichtag der tatsächlichen Schülerzahlen, da Teile des hier erhobenen Datenbestandes bei der Anlage des neuen Schuljahres verwendet werden. Die Generierung des neuen Schuljahres erfolgt im März/April vor dem Stichtag der Erhebung der ersten voraussichtlichen Schülerzahlen. 24 Maßnahmenplan des Landesschulamtes 15.4. Webbasierte Datenerhebungen Seit dem Schuljahr 2013/2014 nehmen alle öffentlichen Schulen an der webbasierten Datenerhebung teil. Dies betrifft sowohl die formularbasierten monatlichen Erhebungen zum nicht planmäßig erteilten Unterricht als auch die stichtags- und schulformbezogenen Datenerhebungen zu den Schüler- und Klassenzahlen sowie zum Personalverzeichnis mittels Web-Client. 15.5. Referatsinterne/schulamtsinterne Mitarbeiterschulungen Mindestens einmal im Monat besucht einer der Mitarbeiter der Datenzentrale in Magdeburg die Kollegen am Standort Halle. Die Mitarbeiter der Datenzentrale unterweisen neue Kollegen bzgl. der Bedienung des UVS-Programms, klären aktuelle Probleme und bereiten durch Schulungen die Mitarbeiter des Referates 31 auf die anstehenden Erhebungen sowie die notwendigen Datenkontrollen vor. Weiterhin werden Schulungen für die Kollegen der schulfachlichen Referate angeboten. 15.6. Monatliche webbasierte Erfassung des zeitweilig nicht planmäßig erteilten Unterrichts und der Schüler mit Migrationshintergrund In Abhängigkeit von den Meldeterminen, die rechtzeitig vor dem Schuljahresbeginn 2016/2017 festgelegt werden, erfolgt die Vorbereitung und Freischaltung der webbasierten Erhebungen zur Erfassung des zeitweilig nicht planmäßig erteilten Unterrichts und der Schüler mit Migrationshintergrund. Außerdem obliegt der Datenzentrale die Kontrolle der Vollständigkeit der monatlichen Datenerfassung. In regelmäßigen Abständen werden Auswertungen angefertigt und den schulfachlichen Referaten zur Verfügung gestellt. 15.7. Anpassungen Fachverfahren an die Erlasslage Die Beauftragungen der Programmierleistungen in den Fachverfahren werden in Absprache mit den entsprechenden Gremien des Kultusministeriums durchgeführt. Das Landesschulamt beauftragt die Programmierleistungen bis spätestens 17.4.2016 25.9.2016 Anpassungen für das neue Schuljahr 2016/2017 Anpassungen für die Vorbereitung des Schuljahres 2017/2018. 15.8. Dokumenten-Management-System (DMS) Die Verwaltung ausgewählter referatsinterner und referatsübergreifender Dokumente erfolgt mittels eines Dokumenten-Management-Systems. Im DMS werden zum Beispiel Dokumente zur Schulentwicklungsplanung, Einstellungen in den Schuldienst, Versetzungsanträge und Funktionsstellen vorgehalten. Die Laufendhaltung der eingestellten Dokumente ist über Verantwortlichkeiten festgelegt. 15.9. Lehrer- und Stellenbewirtschaftung (LSBW) Anpassung der Ablaufverfolgung für Personalvorgänge (AVPV) Änderungen in den Arten von Personalvorgängen (siehe Anlage), welche durch das System AVPV zu verfolgen sind, sind bis Ende Januar/Anfang Februar in das LSBW einzuarbeiten. Nach Festlegung der Termine wird durch die Datenzentrale die Inbetriebnahme des Systems AVPV - in Vorbereitung des Schuljahres 2016/2017 - für das laufende Schuljahr 2016/2017 realisiert. Maßnahmenplan des Landesschulamtes Arten von Personalvorgängen SCHL TYP 11 f) Schwimmunterricht 16 d1) Maßnahmen im örtlichen Ausgleich (gleiche Schulformen) d2) Maßnahmen im örtlichen Ausgleich (unterschiedliche 17 Schulformen) 33 g3) Maßnahme zur Abdeckung des Inklusionspools 31 i5) Maßnahme betrifft PM 32 j1) Maßnahme „An Behörde“ Diese Angaben können sich während des laufenden Schuljahres ändern. 25 26 Maßnahmenplan des Landesschulamtes Anlage Schulfunktionsstellen - allgemeiner Ablauf 16 Monate vor Besetzungstermin 15 Monate vor Besetzungstermin 14-13 Monate vor Besetzungstermin 11-9 Monate vor Besetzungstermin Beurteilungs-und Auswahlverfahren 12 Monate vor Besetzungstermin Ausschreibungs-und Bewerbungsverfahren 18-17 Monate vor Besetzungstermin Termin Maßnahme Feststellung Vakanz der Stelle vor Ausscheiden des/der Amtsinhabers/in Bemerkungen Verantwortlichkeit Erfassung im DMS Referate 32, 33 Anforderung der Schülerzahlen (SZ) und Angaben zum Bestand der Schule Referate 32, 33 Prüfung der SZ und des Bestandes der Schulen 31.6,31.601 Prüfung der stellenwirtschaftlichen Voraussetzungen durch den Bereich Stellenbewirtschaftung Referate 32,33 Prüfung, ob Versorgungsfall vorhanden Referate 32, 33 Erstellung des Berichtes zur Ausschreibung ist Versorgungsfall vorhanden: Prüfung der amtsangemessenen/tarifgerechten Verwendung im Nord-und Südbereich; ist kein Versorgungsfall vorhanden, weiter lt. Tabelle Referate 32,33 Unterzeichnung durch RL RL 32,RL33 Versand des Berichtes zur Ausschreibung an MK Referate 32 und 33 Veröffentlichung der Ausschreibung SVBl / Bildungsserver LSA MK Eingang der Bewerbungen wenn NEIN, Neustart des Verfahrens Referate 32,33 Eingangsbestätigung an Bewerber/-in(nen) versenden Referate 32,33 nach Ablauf der Bewerbungsfrist Prüfung der Zulässigkeit der Bewerbungen im Hinblick auf Frist und Voraussetzungen, "Gauck"-Erklärung einholen ggf. entsprechende Ablehnungen fertigen und versenden Referate 32,33 Erstellung einer Synopse über sämtliche Bewerber/-innen Prüfung, ob dienstliche Beurteilung aus vergleichbarem Anlass schon vorhanden und nicht älter als Referate 32,33 6 Monate ist (entsprechender Vermerk in der Synopse) wenn ja, dann keine Neubeurteilung Übergabe der Synopse mit Beauftragung zur Erstellung der dienstlichen Beurteilung(en) an schulfachliche Referate Beurteilungsverfahren Referate 32,33 Die Beurteilungen für das weitere Auswahlverfahren sollen spätestens drei Wochen nach dem Besichtigungstermin vorliegen. Schulfachliche Referate 21,22,24,25 eigenständige Beteiligung Gleichstellung und ggf. Schwerbehindertenvertretung 27 Maßnahmenplan des Landesschulamtes Schulfachliche Referate 21,22,24,25 unter Hinzuziehung der Referate 32,33, Gleichstellung / ggf. Schwerbehindertenvertretung Durchführung des Fachgesprächs / der Fachgespräche 9-8 Monate vor Besetzungstermin Erstellung des Begleitberichtes mit Besetzungsvorschlag Begleitbericht in der Fassung vom 15.01.2014 Votum durch RL und AL RL der schulfachlichen Referate 21,22,24,25 und AL 2 Votum RL und AL`in RL 32,RL 33, AL`in 3 Auswahlentscheidung Dir LSchA Gleichstellungsbeauftragte Bereich MD / Bereich HAL 8-6 Monate vor Besetzungstermin 5-4 Monate vor Besetzungstermin 2-1 Monat(e) vor Besetzungstermin 1 Monat Auswahlentscheidung Kenntnisnahme Gleichstellungsbeauftragte Beteiligungsverfahren Schulfachliche Referate 21,22,24,25 Vorlage des Besetzungsvorschlages(inkl. Personalakte der Bewerber/Bewerberinnen und Bewerbungsunterlagen) über MK und Staatskanzlei an MP ; MP-Zustimmung Nur bei Funktionsstellen der Besoldungs/Entgeltgruppe A16 Referate 32,33 BesO/E15Ü TV-L Verwendung des Formblattes für Personalvorschläge Eingang Besetzungsvorschlag Referat 32/33 Wenn NEIN: Fallbesprechung Überarbeitung der dienstlichen Beurteilung, Änderung des Besetzungsvorschlages bzw. neues Besetzungsverfahren Referate 32,33 Absagen an unterlegene Bewerber/innen insofern Beteiligung LBPR erforderlich, erst nach Beteiligung LBPR Referate 32,33 Widerspruchsfrist Bei Einlegung eines Widerspruchs / Einspruchs gegen die Auswahlentscheidung beginnt KonkurrentenschutzReferate 32,33 verfahren (Widerspruchsund Klageverfahren gegen die beabsichtigte Besetzung) - Stellenbesetzungsverfahren ruht Anhörung des Schulträgers nur bei Schulleiterstellen Aufforderung zur Einberufung der Gesamtkonferenz Referate 32,33 Fertigung der Bestellungsverfügung Erstellung der Pressemitteilung und Weiterleitung an Pressestelle LSchA Information an Schulträger zum Aushändigungstermin bis spätestens zum Besetzungstermin 1 Monat vor Besetzungstermin Maßnahmenplan des Landesschulamtes Aushändigung der Bestellungsurkunde gegen Empfangsbekenntnis bis spätestens zum Besetzungstermin Übertragung der Funktion , Verleihung Statusamt 28 Erfassung Förderkonzept, LSBW, Mitzeichnung Stellenbewirtschaftung, Information an betreffende Schulen und Referat 31, Aktualisierung des DMS bei SL zur Unterschrift auf dem Dienstweg (SGL, R, RL, AL 2) an den Direktor bei sSL zur Unterschrift auf dem Dienstweg (SGL, R) an den RL 32/33 Referate 32,33 nur bei Schulleiterstellen nach vorherigem Einverständnis Referate 32,33 und schulfachliche Referate 21,22,24,25 nur bei Schulleiterstellen Referate 32,33 Die Entscheidung, wer aushändigt, trifft Dir LSchA. Empfangsbekenntnis Referate 32,33 Information an : Lehrerbezirkspersonalrat Gleichstellungsbeauftragte ggf. Schwerbehindertenvertretung Referate 32,33 Information an Schulträger zum abgeschlossenen Verfahren Referate 32,33