abgeordnetenwatch.de: Irmingard Schewe

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abgeordnetenwatch.de: Irmingard Schewe
abgeordnetenwatch.de: Irmingard Schewe-Gerigk
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St a r t s e it e
Gerigk
Bu n d e s t a g
Ab g e o r d n e t e
http://www.abgeordnetenwatch.de/irmingard_schewe_gerigk-650-5931...
No r d r h e in - We s t f a l e n
En n e p e - R u h r - Kr e i s II
Ir min g a r d Sc h e we -
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Bundestag
Abgeordnete
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Irmingard Schewe-Gerigk (GRÜNE)
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Redakteurin, Regierungsangestellte a. D.
Bremen
Hamburg
Hessen
MecklenburgVorpommern
Ausgeübte Tätigkeit und Arbeitgeber
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
WK 140: Ennepe-Ruhr-Kreis II
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Landeslistenplatz
7, Nordrhein-Westfalen
Ennepe-Ruhr-Kreis II
Dr. Ralf Brauksiepe
Christel Humme
Irmingard ScheweGerigk
Dr. Konrad Schily
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Abstimmungen
Telefon
030 / 227 710 15
Mitgliedschaften in Ausschüssen
Arbeit und Soziales
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ältestenrat
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(stellv. Mitglied)
Recht
(stellv. Mitglied)
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Funktionen
Parlament. Geschäftsführerin
Fachsprecherin für
Frauen
Rente
Ausschüsse
Gremien
Wahlrecht
EU-Parlament
Hamburg
Landtage
Abstimmungsverhalten von Irmingard Schewe-Gerigk
22.01.2009
Mindestarbeitsbedingungen
hat sich bei der Abstimmung
enthalten
Wahlarchiv
22.01.2009
Mindestlohn für sechs weitere
Branchen
hat sich bei der Abstimmung
enthalten
19.12.2008
Kampf gegen Piraten
hat sich bei der Abstimmung
enthalten
Parlamentsarchiv
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02.03.2009
Frage von
Sehr geehrte Frau Schewe-Gerigk,
Kim
im Februar hat ein UN-Komitee bei der Überprüfung des Frauenrechtsbakommens
CEDAW deutliche Worte zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland
gesprochen und hier eine umfassende Reform des Transsexuellengesetzes
verlangt.
"Dass transsexuelle Frauen als psychisch kranke Männer bezeichnet werden, um
als Frauen akzeptiert zu werden, ist ein Paradoxon. Dem muss ein Ende gesetzt
04.03.2009 20:40
abgeordnetenwatch.de: Irmingard Schewe-Gerigk
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werden." äusserte Prof. Silvia Pimentel, Angehörige des Frauenrechtskomitees,
vor dem sich die Bundesregierung in den Räumen des Hochkommissars für
Menschenrechte verantworten musste. Sie forderte "die Beendigung des
Gutachtervefahrens nach dem deutschen Transsexuellengesetz - und die
Einführung eines Antragsverfahrens, wonach jeder entscheiden kann, zu irgend
einem beliebigen Zeitpunkt, welchen Geschlechtseintrag er haben möchte."
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In Deutschland ist es bisher üblich, dass transsexuelle Frauen nicht selbstständig
über ihren rechtlichen Status entscheiden dürfen. Sie sind nicht nur abhängig von
einer Diagnose, die ihnen den Status "Mann mit Identitätsstörung" gibt, sondern
ebenso abhängig vom guten Willen zweier Gutachter, die ihnen diese sogenannte
"Geschlechtsidentitätsstörung" bescheinigen, oder eben auch nicht. Die
geschlechtliche Fremdbestimmung und die geringe Garantie, die das
Transsexuellengesetz für die Betroffenen geben kann, auch im Sinne der
Menschenrechte behandelt zu werden, führten zwar zu klaren Fragen des
UN-Komitees, brachten aber die Bundesregierung trotzdem nicht dazu hier
deutliche Antworten zu finden.
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Darum meine Frage: Werden sich die Grünen für eine Reform des
Transsexuellengesetztes einsetzen, welche die Rüge des CEDAW-Komitees
beachtet, auch hinsichtlich der Abschaffung der Praxis transsexuelle Frauen als
"geisteskranke Männer" zu begutachten, damit sie als Frauen anerkannt werden?
Wie sie wissen, handelt es sich bei CEDAW um ein verpflichtendes Abkommen.
Vielen Dank,
Kim
Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.
Antwort von
Irmingard ScheweGerigk
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Demokratie und Bürgerrechte
17.02.2009
Frage von
Sehr geehrte Frau Schewe-Gerigk,
beim Versuch, mich für eine epetition beim Bundestag zu registrieren, dauerte es
wegen Überlastung des Servers et-liche Minuten und viele Versuche, bis das
richtige Fenster aufging.
Ich vermute, die Server sind überlastet.
Hier setzt meine Frage an: Warum ist die Ausstattung der epetitionen des
Bundestags mit Rechnern eigentlich so mangelhaft, daß sie zu mehreren
Zeitpunkten in die Knie gehen? Dies berichten auch andere Bürger, die versucht
haben, sich zu registrieren.
Spiegelt sich in dieser Unterversorgung die im Bundestag gehegte Wertschätzung
eines der wenigen Elemente direkter Demokratie? Petitionen verursachen ja
schließlich Arbeit...
Die elektronische Partizipation der Bürger sollte erleichtert und nicht behindert
werden.
Was gedenken Sie dagegen bzw. dafür zu tun?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. B.
04.03.2009 20:40
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Antwort von
Irmingard ScheweGerigk
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Umwelt
22.01.2009
Frage von
Hallo Frau Schewe-Gerigk,
als Vorstandsmitglied des Herdecker CarSharing-Vereines "Statt-Auto Herdecke
Verein für Anderes MObilSein e.V." bin ich erschüttert über die Regularien der
sog. Abwrackprämie im Rahmen des 2. Konjunkturpaketes der Bundesregierung.
Wieso wird einseitig der Kauf und das Leasing neuer Fahrzeuge gefördert ohne
jegliche Rücksicht auf deren Klima-Auswirkungen?
Wo bleiben Förderungen für Personen, die Ihr Auto verschrotten lassen und sich
eine BahnCard oder eine Jahreskarte für den öff. Nahverkehr kaufen oder sich bei
einem CarSharing-Anbieter anmelden? Hiermit werden auch Arbeitsplätze
geschaffen und das in absolut zukunftsfähigen Branchen, die noch dazu
klimafreundlich sind.
Mit freundlichen Grüßen
10.02.2009
Antwort von
Irmingard ScheweGerigk
Lieber
,
auch wir sehen die Maßnahmen für den Automobilsektor im Konjunkturpaket sehr
kritisch, denn sie bringen für den Klimaschutz auf der Straße gar nichts: Der
Koalition gilt jedes neu gekaufte Auto als gutes Auto, egal ob Spritschlucker oder
sparsamer Pkw. Sie fördert mit vielen Milliarden Fahrzeuge mit geltenden
Abgasnormen.
Es wäre umwelt- und klimapolitisch wie auch wirtschaftspolitisch vielmehr
angebracht klimafreundliche und innovative Fahrzeuge zu fördern, damit sich der
beste Stand der Technik bald durchsetzt. Was die Koalition jetzt auf den Weg
bringt, nützt vor allem den Autohändlern und ist ein Geschenk für die Produzenten
falscher Automodelle. Immerhin 1,5 Mrd. Euro Steuermittel werden an ein wohl
eher kaufkräftiges Klientel verschwendet. Vor allem die Kanzlerin versteht es, sich
öffentlich als Klimaschützerin darzustellen, doch in ihrem politischen Tun bewahrt
sie die Automobilbranche stets vor dem Klimaschutz. Das Etikett Umweltprämie für
die Verschrottungsprämie ist ein Hohn, denn es werden insgesamt Klimakiller-Kfz
sogar stärker gefördert als sparsame, kleine Autos. Neuwagenkäufer und Käufer
von neuen Gebrauchtwagen sollen der Koalition zufolge 2.500 Euro erhalten,
wenn sie ihr mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten (Stichtag 14.1.09,
Ende 31.12.2009). Es muss jedoch ein seit einem Jahr auf den Betreffenden
zugelassener Wagen mit entsprechendem Alter vorhanden sein. Es wird dabei
keine CO2-Begrenzung geben, auch die größten Spritschlucker können
bezuschusst werden. Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller
prognostizierte einen Anteil von 39 %, das sind 1,17 Mio. Pkw mit
Privatzulassungen, der geschätzten rund 3 Mio. zugelassenen Fahrzeugen in
2009. Die bereitgestellten Mittel reichen rechnerisch für ca. 600.000. Die
Federführung liegt beim Bundeswirtschaftsministerium, die Abwicklung soll über
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen.
Profitieren werden von dieser Maßnahme Importeure und Händler mit
vergleichsweise günstigen Neuwagen, so wunderte es nicht, dass die
Verschrottungsprämie immer schon eine Forderung des Verbands der Importeure
war. Die Förderung von Neuwagen jeglicher Bauart und mit CO2-Ausstößen bis zu
04.03.2009 20:40
abgeordnetenwatch.de: Irmingard Schewe-Gerigk
4 von 7
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300 g/km und mehr halten wir für absurd. Am besten würde man ganz auf dieses
Instrument verzichten. Eine ökologisch motivierte Reform der Kfz-Steuer auf
CO2-Basis, wie wir sie vorschlagen, würde vollkommen ausreichen, um Anreize
für den Kauf spritsparender Neuwagen zu setzen.
Die Abwrackprämie wird zu recht von allen Seiten auch aus der Wirtschaft selbst
kritisiert, weil jede klimapolitische Lenkungswirkung fehlt. Inzwischen gibt es
Vorschläge aus den Ländern und vom Präsidenten des Umweltbundesamtes Prof.
Troge, die Prämie wenigstens an CO2-Emissionen zu binden. Troge plädiert dafür
als ökologische Komponente für die Prämie einen CO2-Grenzwert von 140 g/km
einzuziehen und nur Fahrzeuge zu fördern, welche die ab September geltende
Euro-5-Abgasnorm erfüllen.
Statt klimapolitisch blind Gelder auszugeben, sollte die Koalition solche
Vorschläge ernsthaft aufgreifen. Wir finden es angemessen auch Jenen eine
Prämie (z.B. Jahresnetzkarte) zu zahlen, die ihr Auto verschrotten, auf Carsharing,
das Fahrrad oder den ÖPNV umsteigen.
Mit freundlichen Grüßen
Irmingard Schewe-Gerigk
lesenswert!
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Kultur
12.12.2008
Frage von
Sehr geehrte Frau Schewe-Gerigk,
wann finden die Grünen wieder Themen, die sich mit den Grünen vereinbaren
lassen?
In Hamburg wurde ein Kohlekraftwerk mit Hilfe der Bündnisgrünen zugelassen. In
NRW werden die Bürger von einer Leitung mit giftigem Gas (Kohlenmonoxyd)
beglückt, weil auch die Grünen im Landtag dafür gestimmt haben.
Heute möchte ich Sie zum Thema Tierschutz etwas fragen und hoffe dass die
Grünen wenigstens noch etwas für Tiere übrig haben.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Jahre 2006 das Schächten – mit
Rücksicht auf die Religionsfreiheit – unter strengen Auflagen erlaubt.
www.youtube.com
Nun befürchtet man, weil die Zahl der zu schächtenden Tiere reglementiert wurde,
dass das Schächten in die Illegalität verschoben wird. Wie das aussieht kann man
auf diesem Bild gut erkennen newnigerianpolitics.com Um Ihnen aber das Thema
noch anschaulicher vermitteln zu können, habe ich Ihnen folgendes Video
rausgesucht www.youtube.com
Für das jährliche Opferfest ( de.wikipedia.org ) der Muslime – zum Gedenken an
Abraham und die Opferung seines Sohnes an Allah - werden hier in Deutschland
hunderttausende Schafe und Rinder geschächtet.
Ich bin ausgebildeter Fleischergeselle (dort nicht mehr tätig) und würde solche
Schlachtmethoden nicht durchführen. Das habe ich auch vor Jahren
Moslemischen Mitbürgern mitgeteilt, die mich um die "Schächtung daheim"
gebeten hatten!
Frau Schewe-Gerigk , warum unternehmen die Grünen nichts gegen diese Form
der Tierquälerei? Ist Ihnen das schlichtweg egal?
Sind Sie persönlich für ein Verbot, oder für die Ausweitung des Schächtens? Hier
eine Bitte um Stellungnahme. Für oder gegen?
Für eine ausführliche Antwort werde ich Ihnen dankbar sein
Mit freundlichen Grüßen
16.12.2008
Antwort von
Irmingard Schewe-
Sehr geehrter Herr
,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben und Ihre Aufforderung, sich für den Schutz der
Tiere und gegen betäubungsloses Schlachten einzusetzen. BÜNDNIS 90/DIE
04.03.2009 20:40
abgeordnetenwatch.de: Irmingard Schewe-Gerigk
5 von 7
Gerigk
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GRÜNEN setzen sich schon seit vielen Jahren für ein Verbot des Schächtens ein.
Das Grundrecht auf freie Religionsausübung kann und darf nicht das im
Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz aushebeln.
Daher unterstützen wir den Gesetzesentwurf des Bundesrates und haben einen
Zwischenbericht der Bundesregierung zum Beratungsstand dieses Gesetzentwurf
angefordert. Aus unserer Sicht ist die Elektrokurzzeitbetäubung ein tragfähiger
Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz. Sie ist mit den rituellen
Vorschriften des Schächtens durchaus vereinbar, da sie das für die Schächtung
charakteristische Ausbluten ermöglicht, aber den durch die Betäubung
bewusstlosen Tieren Leiden und Schmerzen erspart.
Es muss das Ziel der gesamten Gesellschaft und aller Religionsgemeinschaften
sein, mehr für den Schutz der Tiere zu tun. Die im Tierschutzgesetz genannte
Verpflichtung, Tiere vor vermeidbaren Leiden und Schmerzen zu schützen, betrifft
uns alle.
Mit freundlichen Grüßen
Irmingard Schewe-Gerigk MdB
lesenswert!
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Soziales
20.11.2008
Frage von
Sehr geehrte Frau Schewe-Gerigk,
ich habe heute zufällig Ihre Antwort auf Herrn Ahlborns Frage zur Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbslosigkeit gelesen. Darin schreiben Sie:
"wir haben unter rot-grün die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
gegen den heftigen Widerstand der CDU/CSU und der FDP durchgesetzt. Mit
dieser Sozialleistung wurde 2003 ein Regress auf die Kinder faktisch abgeschafft."
Das stimmt zwar, aber man sollte bedenken, dass der Unterhaltsrückgriff bei einer
Pflegebedürftigkeit sehr wohl noch stattfindet, und zwar dann in voller Höhe und
mit voller Härte. Kinder kommen in Deutschland im Prinzip mit einer nach oben
unbegrenzten Pflegebürgschaft für ihre Eltern auf die Welt, in Form von
Elternunterhalt.
Diese Pflegebürgschaft
hat keinerlei Willenserklärung oder eigene Handlungsentscheidung der
Verpflichteten als Grundlage,
ist zeitlich unbegrenzt (ganz im Gegensatz zur vergleichbaren Unterhaltspflicht
der Eltern an ihre Kinder),
ist nach oben unbegrenzt,
gilt im Extremfall für beide Eltern gegen ein einzelnes Kind,
und hat keinen juristischen Modus zu ihrer willentlichen Beendigung (im
Gegensatz etwa zu einer Scheidung bei Eheleuten).
Dazu kommt eine sehr bürokratische Umsetzung und ein fragwürdiges KostenNutzen-Verhältnis bei den Sozialträgern. Und all das, während die Kinder
wohlhabender Eltern mittlerweile bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben können ein Vielfaches des Freibetrags, der einem elternunterhaltspflichtigen Kind von
seinem eigenen, selbst verdienten und bereits voll versteuerten
Vorsorgevermögen belassen bleibt.
Ich würde mich freuen, wenn Sie die kritischen Punkte dieses Unterhaltsrechts
sachlich evaluieren würden. Manche sind nur den Betroffenen und Fachleuten im
Bewusstsein. Eine klare Position der Grünen auf der Grundlage einer solchen
sachlichen, kritischen Evaluation des Elternunterhalts wäre sehr hilfreich.
Werden Sie eine solche Position entwickeln und offen kommunizieren?
04.03.2009 20:40
abgeordnetenwatch.de: Irmingard Schewe-Gerigk
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http://www.abgeordnetenwatch.de/irmingard_schewe_gerigk-650-5931...
Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von
Irmingard ScheweGerigk
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einige Stunden oder länger dauern.
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abgeordnetenwatch.de können Sie hier einsehen (neues Fenster).
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04.03.2009 20:40
abgeordnetenwatch.de: Irmingard Schewe-Gerigk
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04.03.2009 20:40
abgeordnetenwatch.de: Brigitte Zypries
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St a r t s e it e
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Ab g e o r d n e t e
He s s e n
D a r ms t a d t
Br ig it t e Zy p r i e s
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Bundestag
Abgeordnete
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Brigitte Zypries (SPD)
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Bremen
Hamburg
Hessen
Ausgeübte Tätigkeit und Arbeitgeber
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin
für Justiz
Darmstadt
Andreas Storm
Brigitte Zypries
MecklenburgVorpommern
Wahlkreis
WK 187: Darmstadt
Landeslistenplatz
13
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Telefon
030 / 227 740 99
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22.01.2009
Mindestarbeitsbedingungen
hat sich an der Abstimmung
nicht beteiligt
Hamburg
22.01.2009
Mindestlohn für sechs weitere
Branchen
hat sich an der Abstimmung
nicht beteiligt
19.12.2008
Kampf gegen Piraten
hat bei der Abstimmung
zugestimmt
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Inneres und Justiz
03.03.2009
Frage von
Sehr geehrte Frau Zypries,
die Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen ist für Rechteinhaber und ihre
Vertreter ein recht bequemes Mittel um ans Ziel zu kommen: Die Unterbindung
einer Urheberrechtsverletzung von einem bestimmten Anschluß aus, sowie die
Erlangung von Schadenersatz. Dabei kommen dann Urteile wie beim LG
Düsseldorf (12 O 195/08) heraus, wo drei Rentner wegen Downloads eines
Liedes des Rappers Bushido den Prozess verloren. Rentner & Bushido, ich
denke, man muss nicht wirklich beweisen, dass die es nicht waren. Damit stellt
sich das Gericht gegen die Entscheidung des OLG Frankfurt (11 U 52/07), das
immerhin anerkannt hatte, dass für einen WLAN keine Prüfungs- und
Überwachungspflichten bestehen, solange er noch keine Hinweise auf eine
widerrechtliche Nutzung durch Dritte hat. Offenbar sieht dagegen die
überwiegende Rechtsprechung und zwar ohne darauf überhaupt näher
einzugehen, den Grund zur Sicherung des WLan darin, dass mögliche Opfer von
Rechtsverletzungen sonst keine Möglichkeit hätten, ihre Ansprüche gegen die
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04.03.2009 20:40
abgeordnetenwatch.de: Brigitte Zypries
2 von 5
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eigentlichen Täter zu verfolgen. Besonders problematisch ist hier ein Urteil, dass
das LG Hamburg (308 O 407/06) kürzlich gefällt hat: Einer Frau, die ihren WLan
für die öffentliche Nutzung freigegeben hat, wurde eine Mitschuld zugesprochen,
da Dritte über ihren Zugang Musik getauscht hatten. In der Konsequenz bringt
dieses Urteil alle, die ihren WLAN-Zugang anderen öffentlich zur Verfügung
stellen, in eine rechtliche Grauzone. Während in anderen Ländern ganze Städte
und Kommunen derzeit offene Netze aufbauen, besteht in Deutschland die Gefahr,
auf lange Zeit an kommerzielle Anbieter gefesselt zu sein und damit den Anschluss
an das Informationszeitalter zu verpassen. Durch solche Urteile wird sowohl die
kurzfristige Sicherung der Internetversorgung durch Nachbarschaftshilfe als auch
die Vision eines allgegenwärtigen, frei verfügbaren Netzes hochgradig gefährdet.
Ist es nicht an der Zeit, das der Gesetzgeber hier eine klare Position bezieht?
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Antwort von
Brigitte Zypries
32 Interessierte warten auf diese Antwort
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Inneres und Justiz
03.03.2009
Frage von
Sehr geehrte Frau Zypries,
ich habe in den letzten Jahren persönlich beobachtet, das eine pressebekannte
Staatsanwältin aus NRW jahrelang mit System und gezielter Heimtücke
Sachverhalte verfälscht hat und Anweisungen eines grossen Konzerns teils
wörtlich in Ihren Amtsgeschäften übernommen hat. Dies Vorgänge sind
aktenkundig und liegen dem Justizministerium NRW vor.
Wer ist in NRW in der Lage und befugt, diese Vorgänge zu untersuchen und
nachzuverfolgen?
Da die betreffende Staatsanwältin mitlerweile sogar zur Richterin
ernannt wurde, scheint der Petitionsausschuss nicht mehr der richtige
Ansprechpartner zu sein. Bisherige Versuche (2007)
wurden von den vorgesetzten Behörden leider nicht mit der gebotenen
Konsequenz weiter verfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von
Brigitte Zypries
4 Interessierte warten auf diese Antwort
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Demokratie und Bürgerrechte
03.03.2009
Frage von
Sehr geehrte Frau Zypries,
Mit Interesse las ich Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Schmidt bezüglich eines
Frauenrabatts vor deutschen Gerichten. Leider gibt es ein paar statistische
Fakten, die mit Ihrer optimistischen Antwort nicht ganz in Einklang zu bringen sind.
So liegt der Frauenanteil bei den Tatverdächtigen in der PKS bei rund 23 Prozent.
Selbst wenn man leichtere Straftaten mit hohem Frauenanteil herausrechnet,
04.03.2009 20:40
abgeordnetenwatch.de: Brigitte Zypries
3 von 5
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639.html
bleibt ein Frauenanteil zwischen 16 und 18 Prozent (je nachdem wie viele man
herausrechnet). Nun wird natürlich nicht jeder Tatverdächtige verurteilt. Bei einer
geschlechtsneutralen Justiz sollte das Verhältnis aus Tatverdächtigen zu
Verurteilten jedoch bei Frauen und Männern gleich sein. Dennoch sind nicht
einmal 5 Prozent der Gefängnisinsassen Frauen. Wie erklären Sie sich diese
Diskrepanz? Könnte es nicht vielleicht doch sein, dass der ehemalige Richter die
Wahrheit ausspricht (weil er nun keine Konsequenzen mehr zu erwarten hat) und
ein Frauenbonus an deutschen Gerichten verteilt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von
Brigitte Zypries
4 Interessierte warten auf diese Antwort
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Wirtschaft
03.03.2009
Frage von
-
Sehr geehrte Frau Zypries,
in Ihrem weiter unten zitierten Gesetzentwurf zur Reform des
Kontopfändungsschutzes heißt es unter Problem und Ziel:
"Der bargeldlose Zahlungsverkehr hat für die Teilnahme am modernen
Wirtschaftsleben eine besondere Bedeutung. … Das Girokonto, …. ist für
Bürgerinnen und Bürger daher unverzichtbar. Der Verlust oder die Verweigerung
eines Girokontos schließen die Betroffenen vom bargeldlosen Zahlungsverkehr
aus. Dies führt nicht nur zu wesentlichen Beeinträchtigungen bei den Bürgerinnen
und Bürgern, sondern auch zu Belastungen der Allgemeinheit. ….."
Seit kurzem beteiligt sich der Steuerzahler mit 18 Mrd Euro an der Rettung einer
ansonsten von der Insolvenz bedrohten Bankenfusion. Das sind immerhin 225
Euro (zusätzlich zu den 1250 Euro für die HVB) an Belastung für jeden Bürger vom
Säugling bis zum Greis!
Können Sie für dieses staatlich gestützte Institut und deren Tochtergesellschaften
denn bereits Vollzug Ihrer Ziele vermelden? Anders ausgedrückt: Gibt es für
Interessenten eines Guthabenkontos bereits einen Kontrahierungszwang?
Mit freundlichen Grüßen
-
Antwort von
Brigitte Zypries
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Frauen
04.03.2009 20:40
abgeordnetenwatch.de: Brigitte Zypries
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02.03.2009
Frage von
Sehr geehrte Frau Zypries,
Kim
im Februar hat ein UN-Komitee bei der Überprüfung des Frauenrechtsbakommens
CEDAW deutliche Worte zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland
gesprochen und hier eine umfassende Reform des Transsexuellengesetzes
verlangt.
"Dass transsexuelle Frauen als psychisch kranke Männer bezeichnet werden, um
als Frauen akzeptiert zu werden, ist ein Paradoxon. Dem muss ein Ende gesetzt
werden." äusserte Prof. Silvia Pimentel, Angehörige des Frauenrechtskomitees,
vor dem sich die Bundesregierung in den Räumen des Hochkommissars für
Menschenrechte verantworten musste. Sie forderte "die Beendigung des
Gutachtervefahrens nach dem deutschen Transsexuellengesetz - und die
Einführung eines Antragsverfahrens, wonach jeder entscheiden kann, zu irgend
einem beliebigen Zeitpunkt, welchen Geschlechtseintrag er haben möchte."
In Deutschland ist es bisher üblich, dass transsexuelle Frauen nicht selbstständig
über ihren rechtlichen Status entscheiden dürfen. Sie sind nicht nur abhängig von
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ebenso abhängig vom guten Willen zweier Gutachter, die ihnen diese sogenannte
"Geschlechtsidentitätsstörung" bescheinigen, oder eben auch nicht. Die
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Transsexuellengesetz für die Betroffenen geben kann, auch im Sinne der
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des CEDAW-Komitees beachtet werden? Wie sie wissen, handelt es sich bei
CEDAW um ein verpflichtendes Abkommen.
Vielen Dank,
Kim Schicklang
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Brigitte Zypries
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04.03.2009 20:40
abgeordnetenwatch.de: Dr. Barbara Höll
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D r . Ba r b a r a Hö ll
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Bundestag
Abgeordnete
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Dr. Barbara Höll (Die Linke.)
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Diplom Philosophin
Bremen
Hamburg
Hessen
MecklenburgVorpommern
Ausgeübte Tätigkeit und Arbeitgeber
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
WK 153: Leipzig I
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Landeslistenplatz
5
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Leipzig I
Rainer Fornahl
Dr. Barbara Höll
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Abstimmungen
Ausschüsse
Telefon
030 / 227 712 62
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Finanzen
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Wahlrecht
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22.01.2009
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hat bei der Abstimmung
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22.01.2009
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02.03.2009
Frage von
Sehr geehrte Frau Höll,
Kim
im Februar hat ein UN-Komitee bei der Überprüfung des Frauenrechtsbakommens
CEDAW deutliche Worte zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland
gesprochen und hier eine umfassende Reform des Transsexuellengesetzes
verlangt.
"Dass transsexuelle Frauen als psychisch kranke Männer bezeichnet werden, um
als Frauen akzeptiert zu werden, ist ein Paradoxon. Dem muss ein Ende gesetzt
werden." äusserte Prof. Silvia Pimentel, Angehörige des Frauenrechtskomitees,
vor dem sich die Bundesregierung in den Räumen des Hochkommissars für
Menschenrechte verantworten musste. Sie forderte "die Beendigung des
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abgeordnetenwatch.de: Dr. Barbara Höll
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Gutachtervefahrens nach dem deutschen Transsexuellengesetz - und die
Einführung eines Antragsverfahrens, wonach jeder entscheiden kann, zu irgend
einem beliebigen Zeitpunkt, welchen Geschlechtseintrag er haben möchte."
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In Deutschland ist es bisher üblich, dass transsexuelle Frauen nicht selbstständig
über ihren rechtlichen Status entscheiden dürfen. Sie sind nicht nur abhängig von
einer Diagnose, die ihnen den Status "Mann mit Identitätsstörung" gibt, sondern
ebenso abhängig vom guten Willen zweier Gutachter, die ihnen diese sogenannte
"Geschlechtsidentitätsstörung" bescheinigen, oder eben auch nicht. Die
geschlechtliche Fremdbestimmung und die geringe Garantie, die das
Transsexuellengesetz für die Betroffenen geben kann, auch im Sinne der
Menschenrechte behandelt zu werden, führten zwar zu klaren Fragen des
UN-Komitees, brachten aber die Bundesregierung trotzdem nicht dazu hier
deutliche Antworten zu finden.
empfehlen
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Darum meine Frage: Wird sich die Linke für eine Reform des
Transsexuellengesetztes einsetzen, welche die Rüge des CEDAW-Komitees
beachtet, auch hinsichtlich der Abschaffung der Praxis transsexuelle Frauen als
"geisteskranke Männer" zu begutachten, damit sie als Frauen anerkannt werden?
Wie sie wissen, handelt es sich bei CEDAW um ein verpflichtendes Abkommen.
Vielen Dank,
Kim
Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.
Antwort von
Dr. Barbara Höll
bisher noch keine Antwort
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Soziales
09.02.2009
Frage von
Bis zum 17.02.09 läuft eine E-Petition beim Bundestag, die die Einführung eines
bedingungslosen Grundeinkommens fordert.
Wie stehen Sie dazu?
Antwort von
Dr. Barbara Höll
3 Interessierte warten auf diese Antwort
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Demokratie und Bürgerrechte
05.02.2009
Frage von
-
Liebe Barbara Höll,
du bist seit vielen Jahren Bundestagsabgeordnete der Linkspartei in einem der
beiden Leipziger Wahlkreise und Ende November 2008 erneut als
Direktkandidatin aufgestellt worden. Wir hatten uns am 16.12.2008 an die neu
aufgestellten MdB- und MdL-Kandidat/inn/en gewandt mit der Bitte, "Euren
Standpunkt in der speziellen regionalen Angelegenheit V-Mann-Affäre"
04.03.2009 20:40
abgeordnetenwatch.de: Dr. Barbara Höll
3 von 5
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darzulegen. Von den insgesamt acht angeschriebenen Kandidat/inn/en hat uns
bisher allein der parteilose MdB-Kandidat Mike Nagler geantwortet. Ich möchte
deshalb unserer Anfrage auf diesem Wege weiteren Nachdruck verleihen.
Zum Geschehen, dessen Konturen sich nach der neuerlichen Pressekampagne im
Januar 2009 nun deutlicher abzeichnen:
Im Juli 2008 meint V.Külow, Vorsitzender und "Gesamtverantwortlicher" des
Leipziger Stadtverbands der Linkspartei, in Tateinheit mit Ewiggestrigen aus der
Ortsgruppe der DKP Leipzig unter den ehemaligen Leipziger WASG-Mitgliedern
mit M. einen "V-Mann" ausgemacht zu haben und löst eine entsprechende
Pressekampagne gegen M. aus. Beweise gibt es bis heute nicht; der Tenor der
Pressebeiträge im Jan. 2009 geht davon aus, dass der V-Mann-Vorwurf nicht
zutrifft. Im Ergebnis der ersten Kampagne ist "M. politisch tot", wie in einem Beitrag
von MDR Sachsen am 01.08.2008 festgestellt wird.
Im Januar 2009 tritt derselbe Täterkreis an die Öffentlichkeit und rühmt sich, die
rechte Vergangenheit von M. aufgespürt zu haben. Schnell stellt sich heraus, dass
M. etwa 2001 mit wahrscheinlich nicht unerheblicher Unterstützung der
PDS-Bundesebene aus der Szene ausgestiegen ist, die neuerliche Kampagne
also zur Enttarnung eines Aussteigers – mit allen für diesen negativen
persönlichen Konsequenzen bis hin zu physischen Bedrohungen – geführt hat,
dessen Ausstieg, wenn schon nicht befördert, so doch in PDS-Kreisen zumindest
bekannt war.
Prof.
Mitglied im Leipziger Stadtverband der Linkspartei
www.leipzig-netz.de
groups.google.de
Antwort von
Dr. Barbara Höll
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Demokratie und Bürgerrechte
09.01.2009
Frage von
Sehr geeehrte Fr. Dr. Höll,
ich selbst ein linksdenkender ( besser wäre aktiver ), glaube das die zuständigen
Ministerien der derzeitigen Bundesregierung kein Interesse an der Aufarbeitung
unseres wirklich deutsch-menschlichem Problem haben. Alles wird getan und
vermarktet um das 3. Reich. Es kotzt mich an. Ich bin ein Produkt dieser
Auslösergesellschaft. Meine Mutter wurde von " Sowjets " vergewaltigt und ich bin
einer von Vielen. Ich habe keine Geburtspapiere, werde aber in jedem
Verwaltugsakt anerkannt. Die Bundesregierung sollte erst das vergangene
deutsche Problem zur Zufriedenheit klären bevor sie ( die Regierung )
ausländische Potenzen weckt.
Ich habe Vertrauen zu Ihnen und den " Linken ". Ich war selbst Genosse der SED
bis zum " Ende " und dachte,.. es lohnt nicht mehr. Das sich ein Arangement
lohnen könnte, haben mir die bisherigen Debatten auf den unterschiedlichsten
Ebebenen bewiesen.
Über eine Antwort, oder Meinung würde ich mich freuen.!
Mit freundlichen Grüßen
E.
21.01.2009
Antwort von
Sehr geehrter Herr
,
ich hoffe, ich verstehe Ihr Anliegen richtig. Ihr persönliches Schicksal betrübt mich,
sicherlich war es für Sie als Kind und als heranwachsender Mann nicht leicht.
04.03.2009 20:40
abgeordnetenwatch.de: Dr. Barbara Höll
4 von 5
Dr. Barbara Höll
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_barbara_hoell-650-5512.html
Vergewaltigungen sind immer ein traumatisches Ereignis. Alleinerziehende Mütter
hatten es in dieser Zeit sehr schwer und deren Kinder mindestens ebenso. Das
galt, wenngleich unter unterschiedlichen Vorzeichen, sowohl für den Westen wie
für den Osten Deutschlands.
Auch teile ich die Ansicht, dass die Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der
Nachkriegszeit in beiden deutschen Staaten nur unzureichend vollzogen wurde.
Aber vielleicht liegt gerade hierin der Grund, weshalb diese Zeit von den Medien
heute stärker beleuchtet wird; mal boulevardesk, mal sachlich und mal eben auch
in einem "vermarkteten" Sinne.
Ich bezweifele zwar, ob dies den Ministerien oder der Bundesregierung hilft, diese
Zeit stärker in Blick zu nehmen, aber es trägt dazu bei, dass diese Zeit in der
Diskussion bleibt.
DIE LINKE hat beispielweise einen Antrag eingebracht, der sich der
Rehabilitierung und Entschädigung der verfolgten Schwulen und Lesben in den
1950er und 1960er Jahren widmet. Auch diese Menschrechtsverletzung der
Nachkriegszeit sollte nicht unbenannt bleiben. Denn in Ost wie West wurden
Menschen nach dem "Schwulenparagraphen" 175 verfolgt und inhaftiert, den die
Nazis verschärften. So versuchen wir die Nachkriegszeit sachgerecht
aufzuarbeiten.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage hinreichend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Barbara Höll
lesenswert!
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Städtebau und Stadtentwicklung
13.11.2008
Frage von
Sehr geehrte Frau Dr. Höll,
immer weniger Menschen können sich eine Wohnung leisten, da die Gehälter und
Löhne teilweise erbärmlich sind.
Oft bleibt dann nur eines - staatliche Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen.
Wer dies vermeiden möchte, kommt schnell auf folgende Alternative: Wohnen im
Gartenhäuschen, Wohnen im Wohnmobil, Wohnen im Bauwagen etc.
Wenn dies jemand freiwillig tut - damit er nicht H4 oder Wohngeld beantragen
muss, kommt die Baubehörde und vertreibt diejenigen.
Selbst im eigenen Grundstück ist es nicht gestattet, einen Bauwagen zu stellen.
Für ein eigenes Grundstück zahlt man Steuern und sollte dort frei sein, für z.B. ein
Kind, welches sich einen Auszug nicht leisten kann, eine Alternative aufzustellen.
Vieles, was den Bürger in die Lage versetzen kann, sich selbst durchzubringen
ohne dem Staat auf der Tasche zu liegen, wird durch Bürokratie und einengende
Gesetze verboten.
Angesichts der auf uns zurollenden Krise werden alternative Wohnformen
notwendig sein, um eigene Kosten zu reduzieren.
Geld für H4 usw. wird bald nicht mehr in ausreichendem Maße vorhanden sein.
Dies könnte mit mehr persönlicher Freiheit kompensiert werden.
Wie steht die LINKE zu alternativen Wohnformen?
Dieses Thema beschäftigt gerade die jungen Leut in unserem Umfeld, ohne dass
es sich um langhaarige Radikale handelt, aber durchaus der LINKEN zugeneigte,
fleißige, junge Menschen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von
Dr. Barbara Höll
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04.03.2009 20:40
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D r . Wo lf g a n g Sc h ä u b le
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Offenburg
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Sibylle Laurischk
Dr. Wolfgang
Schäuble
Bayern
Berlin
Brandenburg
Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit und Arbeitgeber
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesminister
des Innern
Wahlkreis
WK 285: Offenburg
Bremen
Hamburg
Landeslistenplatz
1
Hessen
MecklenburgVorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Telefon
030 / 227 726 00
Mitgliedschaften in Ausschüssen
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Rheinland-Pfalz
Saarland
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Thüringen
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22.01.2009
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Wahlrecht
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hat bei der Abstimmung
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19.12.2008
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hat bei der Abstimmung
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03.03.2009
Frage von
Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
in der Tagesschau vom 3. März 2009 äußerten Sie sich zum Wahlcomputer-Urteil
des Bundesverfassungsgerichts wie folgt:
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"Wir müssen nun auf der Grundlage des Urteils die Möglichkeiten genau
prüfen. Das ist technisch nicht ganz einfach."
Welche unlösbaren Probleme sehen Sie nach dem Urteil bei der
Wahldurchführung? Ich vermag an dem Verfahren, daß auch bei der letzten
Bundestagswahl in deutlich mehr als 90% der Stimmbezirke wunderbar
funktioniert hat, keine besonderen Schwierigkeiten zu erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von
Dr. Wolfgang
Schäuble
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Frauen
02.03.2009
Frage von
Sehr geehrter Herr Schäuble,
Kim
im Februar hat ein UN-Komitee bei der Überprüfung des Frauenrechtsbakommens
CEDAW deutliche Worte zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland
gesprochen und hier eine umfassende Reform des Transsexuellengesetzes
verlangt.
"Dass transsexuelle Frauen als psychisch kranke Männer bezeichnet werden, um
als Frauen akzeptiert zu werden, ist ein Paradoxon. Dem muss ein Ende gesetzt
werden." äusserte Prof. Silvia Pimentel, Angehörige des Frauenrechtskomitees,
vor dem sich die Bundesregierung in den Räumen des Hochkommissars für
Menschenrechte verantworten musste. Sie forderte "die Beendigung des
Gutachtervefahrens nach dem deutschen Transsexuellengesetz - und die
Einführung eines Antragsverfahrens, wonach jeder entscheiden kann, zu irgend
einem beliebigen Zeitpunkt, welchen Geschlechtseintrag er haben möchte."
In Deutschland ist es bisher üblich, dass transsexuelle Frauen nicht selbstständig
über ihren rechtlichen Status entscheiden dürfen. Sie sind nicht nur abhängig von
einer Diagnose, die ihnen den Status "Mann mit Identitätsstörung" gibt, sondern
ebenso abhängig vom guten Willen zweier Gutachter, die ihnen diese sogenannte
"Geschlechtsidentitätsstörung" bescheinigen, oder eben auch nicht. Die
geschlechtliche Fremdbestimmung und die geringe Garantie, die das
Transsexuellengesetz für die Betroffenen geben kann, auch im Sinne der
Menschenrechte behandelt zu werden, führten zwar zu klaren Fragen des
UN-Komitees, brachten aber die Bundesregierung trotzdem nicht dazu hier
deutliche Antworten zu finden.
Darum meine Frage: Wird bei einer Reform des Transsexuellengesetztes die Rüge
des CEDAW-Komitees beachtet werden? Wie sie wissen, handelt es sich bei
CEDAW um ein verpflichtendes Abkommen.
Vielen Dank,
Kim
Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.
Antwort von
Dr. Wolfgang
Schäuble
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04.03.2009 20:40
abgeordnetenwatch.de: Dr. Wolfgang Schäuble
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Inneres und Justiz
28.02.2009
Frage von
Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble!
Ich möchte die Frage von Jürgen Beck (25.02.2009) aufgreifen und Sie fragen, ob
das Gesetz auch fü haushaltsübliche Brot- bzw. Teppichmesser gilt ?
Technische Daten:
Brotmesser mit Wellenschliff: stehende Klinge von ca. 20cm
Teppichmesser: versenkbare Klinge von ca. 10cm
Vielen Dank, ich freue mich auf Ihre Antwort,
aus Magdeburg
Antwort von
Dr. Wolfgang
Schäuble
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Inneres und Justiz
25.02.2009
Frage von
Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble!
Zum 01.04.08 wurde § 42a WaffG eingeführt, in welchem Einhandmesser mit
einem Führensverbot belegt wurden. Durch großzügige Ausnahmeregelungen in §
42a (2) WaffG soll der sozial-adäquate Gebrauch weiterhin ermöglicht werden.
Der Begriff "Einhandmesser" umfasst laut Gesetz Messer, deren Klinge mit einer
Hand festgestellt werden kann. Aus dieser meiner Ansicht nach unsauberen
Formulierung lässt sich nicht ohne weiteres erkennen, ob unter diesen Begriff
auch erlaubte Springmesser fallen. Auch diese sind so konstruiert, dass die Klinge
mit einer Hand festgestellt werden kann. Nach einer Pressemitteilung des BMI
(bmi-newsletter, publiziert am 22. Februar 2008) ist zu lesen, dass die
Regierungskoalition im Gesetzgebungsverfahren eine weitere Inititiative
eingebracht hat, nachdem u.a. nicht verbotene Springmesser nicht mehr
zugriffsbereit in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen.
Nun zu meiner Frage: Soll nach dem Willen des Gesetzgebers der in § 42a WaffG
gewählte Begriff "Einhandmesser" auch die erlaubten Springmesser umfassen
oder sind hiermit nur die "klassischen Einhandmesser" gemeint, die unter diesem
Begriff auch so verkauft werden?
Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von
Dr. Wolfgang
Schäuble
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04.03.2009 20:40
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Integration
25.02.2009
Frage von
Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
Ein Artikel in der F.A.Z. über die Situation muslimischer Migranten in Berlin und die
damit verbundene Problematik wachsender Gegengesellschaften weckte in mir
große Besorgnis. Ich befürworte Integration und Zuwanderung von gebildeten
Menschen in Deutschland, sehe jedoch die Entwicklung hinsichtlich offensichtlich
integrationsunwilliger Menschen mit Sorge. Selbst wenn viele von Ihnen im Besitz
der deutschen Staatsbürgerschaft sind, herrscht bisweilen offene Ablehnung
gegenüber den Werten unserer Kultur. Angesichts der demographischen
Entwicklung dieser gesellschaftlichen Gruppe sehe ich in den nächsten
Jahrzehnten ernsthafte Probleme insbesondere auf deutsche Großstädte
zukommen.
Ich hoffe sehr, dass dieses Thema, das vielen Menschen auf den Nägeln brennt,
nicht aus einem falschen Verständnis von Religionstoleranz heraus unter den
Teppich gekehrt wird.
Bitte nehmen Sie dazu Kenntnis von folgendem Artikel, auf den ich mich beziehe:
( www.faz.net . vom 25.2.09 Titel des Artikels: "Im Schatten der Al-Nur-Moschee)
Direkter Link: www.faz.net
Meine Fragen:
Wird die Problematik wachsender Gegengesellschaften von der Politik
wahrgenommen und thematisiert?
Wie geht die CDU mit der Thematik Integrationsunwilligkeit / Intensivtäter /
demographische Entwicklung um?
Vielen Dank!
Antwort von
Dr. Wolfgang
Schäuble
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1964
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Diplom Verwaltungswirtin, Juristin, Projektmanagerin
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Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf I
Michael Müller
Gisela Piltz
Rheinland-Pfalz
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22.01.2009
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dagegen gestimmt
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über ihren rechtlichen Status entscheiden dürfen. Sie sind nicht nur abhängig von
einer Diagnose, die ihnen den Status "Mann mit Identitätsstörung" gibt, sondern
ebenso abhängig vom guten Willen zweier Gutachter, die ihnen diese sogenannte
"Geschlechtsidentitätsstörung" bescheinigen, oder eben auch nicht. Die
geschlechtliche Fremdbestimmung und die geringe Garantie, die das
Transsexuellengesetz für die Betroffenen geben kann, auch im Sinne der
Menschenrechte behandelt zu werden, führten zwar zu klaren Fragen des
UN-Komitees, brachten aber die Bundesregierung trotzdem nicht dazu hier
deutliche Antworten zu finden.
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Darum meine Frage: Wird sich die FDP für eine Reform des
Transsexuellengesetztes einsetzen, welche die Rüge des CEDAW-Komitees
beachtet, auch hinsichtlich der Abschaffung der Praxis transsexuelle Frauen als
"geisteskranke Männer" zu begutachten, damit sie als Frauen anerkannt werden?
Wie sie wissen, handelt es sich bei CEDAW um ein verpflichtendes Abkommen.
Vielen Dank,
Kim
Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.
Antwort von
Gisela Piltz
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Sicherheit
29.01.2009
Frage von
Sehr geehrte Frau Piltz,
meine Anfrage bezieht sich auf das Verhältnis zwischen Bürger und Polizei. Immer
häufiger höre ich aus meinem Bekanntenkreis und erlebe es auch hin und wieder
selber, dass es um das Verhältnis im Alltag zwischen Polizei und Bürger nicht
immer zum besten steht. Wenn ich zu einem Fußballspiel unserer Fortuna gehe
oder an einem meiner wenigen freien Wochenende etwas länger in unserer
Altstadt bin, fühle ich mich mittlerweile wie ein Krimineller. Immer mehr schwer
gepanzerte Polizisten säumen die Straßen. Insbesondere das martialische und
auch teilweise wirklich prollige Auftreten kann ich nicht für gut heißen. Muss es
denn sein, dass mitten durch die recht enge Fußgängerzone andauernd
Polizeiautos fahren? Muss es denn sein, dass die Polizei durch so ein Auftreten
auch immer mehr Gewalt provoziert? Ich möchte ganz klar sagen, dass ich Gewalt
verabscheue!! Aber ich sehe die Polizei als Dienstleister, da sie mit von den
Steuergeldern meiner Eltern und bald auch von meinen eigenen Steuern bezahlt
werden. Deswegen erwarte ich auch ein wesentlich dezenteres und höflicheres
Auftreten, auch wenn die gegebene Situation, welche man als Außenstehender vll.
nicht immer ganz mitbekommt, sehr stressig oder nervig für die Polizei ist. Mein
Vorschlag wäre es, jeden Polizisten mit einem Namensschild (wie bei der
Bundeswehr) und zusätzlich darunter mit seiner Dienstnummer in (gut lesbaren)
"Leucht-Buchstaben" zu versehen. Dies schafft mehr nähe und nicht eine
Anonymität. Sollte es außerdem Verfehlungen bei der Wortwahl oder der
Verhaltensweise geben, könnte man sich direkt schriftlich beschweren, ohne den
gesamten Berufsstand der Polizei anzuklagen, sondern nur eine bestimmte
Person.
04.03.2009 20:41
abgeordnetenwatch.de: Gisela Piltz
3 von 6
http://www.abgeordnetenwatch.de/gisela_piltz-650-5619.html
Was meinen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
S.
Antwort von
Gisela Piltz
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Umwelt
23.01.2009
Frage von
Sehr geehrte Fr.Piltz,
seit geraumer Zeit lese ich immer wieder von sog.Chemtrails,das sollen in die
Atmossphäre eingebrachte Partikel sein,die als Kondensstreifen getarnt von
Flugzeugen emittiert werden.
Bisher habe ich das für Unfug gehalten,bis ich des öfteren selbst mal nach oben
geguckt habe und dann feststellen musste,dass so mancher Kondensstreifen
tatsächlich sehr ungewöhnlich erscheint.
Jetzt habe ich auf einer Webseite eines Bündniss90/Die Grünen Ortsverbandes
Webseite lesen dürfen,dass amerik.Flugzeuge in Europa tatsächlich AluminiumPartikel in die Atmossphäre sprühen gegen die Klimaerwärmung. Also so ein
Szenario mutet wirklich an wie aus einem Thriller. Haben sie Kenntnisse über
solche Vorgänge ? Hier ist im übrigen der Link zur angespr.Seite :
www.gruene-glashuetten.de
Antwort von
Gisela Piltz
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Gesundheit
11.01.2009
Frage von
Im November bin ich bei meinem Hausarzt gewesen. Dieser gab mir einen
Überweisungschein für einen Hautarzt. Dort wollte mit die Praxis einen Termin für
Ende März bereitstellen, obwohl der Warteraum leer war. Das gleiche habe ich
dann in einer zweiten Arztpraxis erlebt, da ich den ersten Termin nicht angeommen
habe. Kann es sein, dass ein aktuelles Gesundheitsproblem vier Monate warten
muss, um behandelt zu werden?
14.01.2009
Antwort von
Gisela Piltz
Sehr geehrter Herr
,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre Verärgerung und Enttäuschung über lange Wartezeiten bei Ärzten kann ich
nachvollziehen. Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich für grundlegende
Reformen im Bereich der Gesundheitspolitik ein. Denn zu dem von Ihnen
beschriebenen Missstand trägt unter anderem bei, dass Ärzte jeweils ein
gedeckeltes Budget pro Quartal erhalten, so dass sich für manche Ärzte schon
nach dem ersten Quartalsmonat jede weitere Behandlung wirtschaftlich nicht mehr
04.03.2009 20:41
abgeordnetenwatch.de: Gisela Piltz
4 von 6
http://www.abgeordnetenwatch.de/gisela_piltz-650-5619.html
lohnt. Dass Ärzte als selbständige Unternehmer in diesen Fällen eine schlichte
Kosten-Nutzen-Rechnung aufmachen, ist aus unternehmerischer Sicht zwar
nachvollziehbar, für den Patienten nichtsdestotrotz ein unhaltbarer Zustand.
Diesen Fehlanreizen im Gesundheitssystem abzuhelfen, ist Ziel der liberalen
Gesundheitsreform.
In Ihrem konkreten Fall kann ich Ihnen daher nur raten, sich ggf. an einen weiteren
Arzt zu wenden. Im Übrigen sollten Sie nicht zögern, Missstände in der
gesundheitlichen Versorgung Ihrer Krankenkasse wie auch der Kassenärztlichen
Vereinigung vor Ort mitzuteilen. Manche Krankenkassen arbeiten oftmals mit
bestimmten Ärzten auch enger zusammen, so dass Ihnen vielleicht auf diese
Weise weitergeholfen werden kann. Die Kassenärztlichen Vereinigungen streben
danach, dass ihre Mitglieder ihrer Pflicht nachkommen, eine ausreichende
Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Insoweit ist es
sinnvoll, dort über Probleme mit langen Wartezeiten zu
berichten, damit entsprechend gegengesteuert werden kann.
Ansonsten wenden Sie sich doch gerne auch an die Abgeordneten in Ihrem
Wahlkreis oder die jeweiligen Fachpolitiker im Gesundheitsausschuss wie meinen
Kollegen Daniel Bahr MdB, der als gesundheitspolitischer Sprecher der
FDP-Bundestagsfraktion mit diesen Themen bestens vertraut ist.
Ich wünsche Ihnen für 2009 vor allem gute Gesundheit und ein rundum
gelungenes Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz MdB
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Demokratie und Bürgerrechte
19.12.2008
Frage von
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
Sie sind Mitunterzeichnerin der kl. Anfrage 16/11236 vom 3.12.2008 Ihrer Fraktion.
Die FDP versucht hier Möglichkeiten aufzuzeigen um die schon längst überfällige
Ungleichbehandlung von Altbundesbürgern bei der Rentenberechnung
abzustellen. Konkret geht es um Menschen aus der ehemaligen DDR, die die
innerdeutsche Grenze unter hohem Risiko und oftmals unter Lebensgefahr bis
zum 9.November 1989 überwinden konnten.
Nach der Wiedervereinigung würde das RÜG für die Bürger des Beitrittsgebiet im
Bundestag beschlossen. Über Altbundesbürger wurde dabei nicht debattiert. Es
wurde auch nicht beschlossen, dass es rückwirkende Eingriffe auf gesetzlich
geschützte Rentenanwartschaften von bereist integrierten Bundesbürgern haben
soll. Stimmen Sie mir zu, dass nicht beschlossen wurde das RÜG gegen das FRG
auszutauschen?
Haben Sie keine Bedenken, dass die FDP Anfrage an die Bundesregierung in
allen Punkten dem Grundgesetz z. B.: Artikel 3 entsprechen kann? Können Sie mir
bitte erklären warum für mich das BVFG §3 (Sowjetzonenflüchtlinge) nicht mehr
gelten soll? Ich habe bis August 1989 im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin
gelebt und bin somit nach geltendem Recht FRG anspruchsberechtigt. Warum
werden die Wegbereiter der Deutschen Wiedervereinigung für ihren Beitrag hierzu
bestraft? Finden Sie es juristisch vertretbar, dass durch eine künstliche
Stichtagskonstruktion (30.6.1990 Intelligenzrente) eine Minderheit diskriminiert
wird?
Warum wurde nicht der 9.November 1989 als Stichtag festgelegt?
Ich bitte Sie herzlichst, dass die FDP ihren Antrag an den Bundestag
entsprechend überarbeitet und würde mich freuen wenn Sie dabei als Juristin eine
entscheidende Rolle spielen könnten.
Frohe Weihnachten wünscht Ihnen
04.03.2009 20:41
abgeordnetenwatch.de: Gisela Piltz
5 von 6
13.01.2009
Antwort von
Gisela Piltz
http://www.abgeordnetenwatch.de/gisela_piltz-650-5619.html
Sehr geehrter Herr
,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit dem Antrag 16/11236 hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Vorschlag
vorgelegt, um eine ziemlich schwierige und unbefriedigende Rechtslage
aufzulösen.
Mit dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) wurden die Rentenansprüche von
Übersiedlern aus der Zeit vor 1990 vom RÜG auf das SGB VI umgestellt. Diesen
Schritt kann man berechtigter Weise kritisieren, er ist aber in dem äußerst
komplexen Vereinigungsprozess der beiden Rentenrechtssysteme vorgenommen
worden. Folge dieses Schrittes ist, dass einige der Übersiedler aus der Zeit vor
1990 besser gestellt wurden als nach der bis dahin geltenden Regelung des
Fremdrentengesetzes (FRG). Solche Übersiedler aber, die nicht mehr in die
Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) eingezahlt hatten, stehen nun
schlechter da, als wenn die FRG-Regelung weiter gelten würde.
Diesen Sachverhalt hat die FDP-Bundestagsfraktion als unbefriedigend erkannt.
Denn gerade die Übersiedler haben große Schwierigkeiten und Ungewissheiten
für sich und ihre Familien auf sich genommen, um ein freies Leben in der
Bundesrepublik leben zu können.
Eine einfache Rückkehr zum Recht des FRG ist nicht mehr möglich. Denn würde
das FRG wieder für alle Übersiedler angewandt, würden diejenigen schlechter
gestellt, die seither von der Umstellung auf das SGB VI profitiert haben. Ein
Wahlrecht zu lassen zwischen SGB VI und FRG ist ebenfalls nicht möglich. Ein
solches Wahlrecht wurde bisher noch keiner Versichertengruppe zugestanden. Es
würde von den anderen Versicherten als eine schwer erklärbare Besserstellung
empfunden und wäre hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes problematisch.
Vor diesem Hintergrund hat die FDP-Bundestagsfraktion vorgeschlagen, dass
durch die Entrichtung von Nachversicherungsbeiträgen zur FZR die Übersiedler
das nachholen können sollen, was sie in der Zeit vor der Übersiedlung aus
berechtigten Überlegungen nicht tun wollten, nämlich Beiträge in die
Sozialversicherung einzahlen. So könnten einerseits die Lücken in den
Rentenbiografien geschlossen werden. Andererseits würde -- und das ist aus
unserer Sicht ein ganz wesentlicher Punkt - die Systematik der Rentenüberleitung
gänzlich beibehalten und weitere Widersprüchlichkeiten ausschließen.
Ob eine Nachversicherungslösung gerecht und für die Betroffenen interessant ist,
entscheidet sich mit der Ausgestaltung der Modalitäten der Nachversicherung.
Dabei sollten sich die nachzuzahlenden Beiträge nach unserer Vorstellung an dem
orientieren, was die Nachzuversichernden zum damaligen Zeitpunkt hätten zahlen
müssen. Wir gehen davon aus, dass so mit vergleichsweise niedrigen
Beitragsnachzahlungen das gewünschte Ziel der Schließung von Rentenlücken
erreicht werden kann.
Für weitere Erläuterungen stehen Ihnen gerne die Fachkollegen der
FDP-Bundestagsfraktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz MdB
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