Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

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Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat
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Landeshauptstadt
München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I
Sicherheit und Ordnung.Gewerbe
Bezirksinspektion Mitte
KVR-I/323 BI Mitte
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstr. 19, 80466 München
I.
Über das Direktorium HA II
BA-Geschäftsstelle Mitte
an den Bezirksausschuss des 1. Stadtbezirks
Ihr Schreiben vom
Ihr Zeichen
Ruppertstr. 19
80466 München
Telefon: 089 233-25803
Telefax: 089 233-25503
Dienstgebäude:
Blumenstr. 28 b
Zimmer: 376
Sachbearbeitung:
Frau Wick
[email protected]
Unser Zeichen
Datum
05.10.2009
BA Antrag Nr.08-14 / B 01340;
„Überprüfung der Freischankflächen an der Nordseite der Zweibrückenstraße“
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 1 hatte in seiner Sitzung vom 21.07.2009 einstimmig beschlossen, die
Verwaltung mit der Überprüfung der Freischankflächen an der Nordseite der Zweibrückenstraße zu beauftragen und den Bezirksausschuss über den genehmigten Umfang und die
festgestellten Überschreitungen zu unterrichten.
Hierzu ist Folgendes festzustellen:
Im angesprochenen Bereich sind derzeit folgende Freischankflächen genehmigt:
Adresse
Betriebsname
Steinsdorfstr. 21
Wok'n Roll
Zweibrückenstr.17
Engert Eis
Fläche
Tiefe
Restgehwegbreite
5,2 m²
0,80 m
2,00 m
15,0 m²
1,50 m
1,65 m
Zweibrückenstr. 15 Indian Mango
5,9 m²
1,00 m
1,70 m
Zweibrückenstr. 15 2 Ponti
2,1 m²
1,00 m
1,60 m
Zweibrückenstr. 5
9,0 m²
1,00 m
2,20 m
Coffee Fellows
Bei einer aktuellen Überprüfung durch die Bezirksinspektion musste festgestellt werden, dass
teilweise die Markierungen fehlten und dass Freischankflächen über die genehmigte Fläche
hinaus ausgedehnt wurden.
U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6
Straßenbahn: Linie 16-18, 27
Haltestelle Sendlinger Tor
Bus: Linien 52,152
Haltestelle Blumenstraße
Parteienverkehr:
Mo.-Do. 8-12 Uhr, Fr. 7-12 Uhr
Di. auch 14-18.30 Uhr
Internet:
www.kvr-muenchen.de
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Die Verantwortlichen wurden daraufhin schriftlich aufgefordert, die FreischankflächenMarkierungen anzubringen und die genehmigten Flächen einzuhalten. Bei mehreren
Nachkontrollen wurden daraufhin keine oder nur sehr geringfügige Überschreitungen der
genehmigten Flächen festgestellt.
Sofern die jeweils genehmigten Flächen eingehalten werden, verbleibt in allen Fällen für den
Fußgängerverkehr eine Restdurchgangsbreite von mindestens 1,60 m, die zum Zeitpunkt der
Genehmigung als ausreichend galt.
Bei Anwendung der neuen Sondernutzungsrichtlinien, die bei einem angrenzenden
Fahrradweg eine freibleibende Durchgangsbreite von 1,90 m vorsehen, müsste die Tiefe der
Freischankfläche der Gaststätte „2 Ponti“ auf 0,70 m, die der Gaststätte „Indian Mango“ auf
0,80 m und die der Gaststätte „Engert-Eis“ auf 1,25 m reduziert werden.
Das Kreisverwaltungsreferat prüft derzeit noch juristisch, ob – zumindest teilweise –
Freischankflächenerlaubnisse zu widerrufen sind, oder für die bestehenden Erlaubnisse ein
Bestandsschutz gilt. Vorsorglich wurden die Verkehrsbehörde und die Polizei bereits um eine
Stellungnahme zur Bewertung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer in diesem
Bereich gebeten.
Als Sofortmaßnahme wird die Bezirksinspektion verstärkt auf die Einhaltung der genehmigten
Flächen achten, um die Sicherheit des Fußgänger- bzw. Radfahrverkehrs vor Ort zu
verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Reif
Stadtdirektor