Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat
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Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat
Seite 1 von 2 Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Bezirksinspektion Mitte KVR-I/323 BI Mitte Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München I. Über das Direktorium HA II BA-Geschäftsstelle Mitte an den Bezirksausschuss des 1. Stadtbezirks Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Ruppertstr. 19 80466 München Telefon: 089 233-25803 Telefax: 089 233-25503 Dienstgebäude: Blumenstr. 28 b Zimmer: 376 Sachbearbeitung: Frau Wick [email protected] Unser Zeichen Datum 05.10.2009 BA Antrag Nr.08-14 / B 01340; „Überprüfung der Freischankflächen an der Nordseite der Zweibrückenstraße“ Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 1 hatte in seiner Sitzung vom 21.07.2009 einstimmig beschlossen, die Verwaltung mit der Überprüfung der Freischankflächen an der Nordseite der Zweibrückenstraße zu beauftragen und den Bezirksausschuss über den genehmigten Umfang und die festgestellten Überschreitungen zu unterrichten. Hierzu ist Folgendes festzustellen: Im angesprochenen Bereich sind derzeit folgende Freischankflächen genehmigt: Adresse Betriebsname Steinsdorfstr. 21 Wok'n Roll Zweibrückenstr.17 Engert Eis Fläche Tiefe Restgehwegbreite 5,2 m² 0,80 m 2,00 m 15,0 m² 1,50 m 1,65 m Zweibrückenstr. 15 Indian Mango 5,9 m² 1,00 m 1,70 m Zweibrückenstr. 15 2 Ponti 2,1 m² 1,00 m 1,60 m Zweibrückenstr. 5 9,0 m² 1,00 m 2,20 m Coffee Fellows Bei einer aktuellen Überprüfung durch die Bezirksinspektion musste festgestellt werden, dass teilweise die Markierungen fehlten und dass Freischankflächen über die genehmigte Fläche hinaus ausgedehnt wurden. U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße Parteienverkehr: Mo.-Do. 8-12 Uhr, Fr. 7-12 Uhr Di. auch 14-18.30 Uhr Internet: www.kvr-muenchen.de Seite 2 von 2 Die Verantwortlichen wurden daraufhin schriftlich aufgefordert, die FreischankflächenMarkierungen anzubringen und die genehmigten Flächen einzuhalten. Bei mehreren Nachkontrollen wurden daraufhin keine oder nur sehr geringfügige Überschreitungen der genehmigten Flächen festgestellt. Sofern die jeweils genehmigten Flächen eingehalten werden, verbleibt in allen Fällen für den Fußgängerverkehr eine Restdurchgangsbreite von mindestens 1,60 m, die zum Zeitpunkt der Genehmigung als ausreichend galt. Bei Anwendung der neuen Sondernutzungsrichtlinien, die bei einem angrenzenden Fahrradweg eine freibleibende Durchgangsbreite von 1,90 m vorsehen, müsste die Tiefe der Freischankfläche der Gaststätte „2 Ponti“ auf 0,70 m, die der Gaststätte „Indian Mango“ auf 0,80 m und die der Gaststätte „Engert-Eis“ auf 1,25 m reduziert werden. Das Kreisverwaltungsreferat prüft derzeit noch juristisch, ob – zumindest teilweise – Freischankflächenerlaubnisse zu widerrufen sind, oder für die bestehenden Erlaubnisse ein Bestandsschutz gilt. Vorsorglich wurden die Verkehrsbehörde und die Polizei bereits um eine Stellungnahme zur Bewertung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer in diesem Bereich gebeten. Als Sofortmaßnahme wird die Bezirksinspektion verstärkt auf die Einhaltung der genehmigten Flächen achten, um die Sicherheit des Fußgänger- bzw. Radfahrverkehrs vor Ort zu verbessern. Mit freundlichen Grüßen Dr. Reif Stadtdirektor