Hausordnung KPA - König-Pilsener
Transcrição
Hausordnung KPA - König-Pilsener
Liebe Besucher, bitte beachten Sie folgende Hinweise bei Ihrem Veranstaltungsbesuch in der König-PilsenerARENA. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihr Team der König-Pilsener-ARENA 1. Zutrittsberechtigt in der König-Pilsener-ARENA sind Personen mit gültiger Eintrittskarte. Bei Verlassen der ARENA verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. 2. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erhalten nur Zutritt in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. 3. Besucher, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, erhalten keinen Zutritt. 4. Es ist den Besuchern verboten, folgende Gegenstände mit sich zu führen: Waffen aller Art, Gassprühdosen, Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände, Laserpointer, Drogen aller Art, Getränke aller Art sowie Falschen und Becher, Krüge, Dosen und Glas. 5. Die Mitnahme von Foto-/Videokameras und sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten ist nicht gestattet. 6. Das Verteilen von Flyern und ähnlichem Werbematerial sowie der Verkauf von jeglicher Art von Ware sind verboten. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 2.000 Euro inkl. Reinigungskosten geahndet. 7. Es ist nicht gestattet, im Innenraum und im Foyer der König-Pilsener-ARENA zu rauchen. Separate Raucherbereiche sind ausgewiesen. 8. Mit dem Betreten der ARENA erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass Bild- und Tonaufzeichnungen von Seiten des Veranstalters und des Betreibers sowohl für die Berichterstattung als auch zu Werbezwecken unentgeltlich verwendet werden. 9. Die Veranstalter und die Betreiber übernehmen keine Haftung für Gesundheitsschäden infolge extremer Lautstärke bei Konzertveranstaltungen. Am Merchandisestand kann ein entsprechender Gehörschutz erworben werden.