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201
2014
BERICHT
ÜBER DAS
JAHR
Vorwort
An die WPPA wenden sich einerseits Menschen, die sich sehr wenig mit Fragen ihrer Gesundheit auseinandersetzen und erst durch eine gravierende Erkrankung vor
physischen und psychischen Problemen stehen, die ihnen unüberwindlich zu sein
scheinen. Andererseits kommen auch Bürgerinnen und Bürger zu uns, die mit großer
Aufmerksamkeit und einer gehörigen Portion Skepsis im Vorfeld eines wichtigen Eingriffs alle Alternativen erwägen wollen und insbesondere darauf bedacht sind, den
besten Gesundheitsdiensteanbieter mit Hilfe der WPPA ausfindig zu machen.
Beiden Gruppen sollen wir mit unserer Beratungstätigkeit gerecht werden: passive
Patientinnen und Patienten müssen in der aktiven Wahrnehmung ihrer Selbstbestimmung und Selbstverantwortung gestärkt und ermutigt werden. Nur so können sie zu
Akteurinnen und Akteuren ihrer Gesundheit werden. Die andere, die gesundheitskompetente Gruppe, die sich mit ihren sehr speziellen Fragen an uns wendet, verweist in eine nahe Zukunft, wo allen Patientinnen und Patienten, unbeschadet ihrer
persönlichen Anstrengungen, selbstverständlich Zugang zu allen relevanten Gesundheitsinformationen und transparenten Qualitätsbewertungen als Grundlage ihrer
Selbstbestimmung gegeben sein muss.
Patientinnen und Patienten, die nach einer Behandlung im Krankenhaus oder in einer
Ordination nicht zufrieden sind, weil der erwartete Behandlungserfolg nicht eingetreten oder ein Schaden durch eine medizinische Behandlung entstanden ist, sind
außerdem immer weniger bereit, dies hinzunehmen.
Sie wenden sich an die WPPA, weil sie einen Behandlungsfehler vermuten. Sie wünschen eine Abklärung ihrer Vermutung, wollen gegebenenfalls eine Entschädigung
oder zumindest ein Eingeständnis und eine Entschuldigung der Verursacherin oder
des Verursachers erwirken. In zahlreichen Fällen ergibt die Aufarbeitung des Sachverhalts aber, dass die Behandlung sorgfältig und dem Stand der Wissenschaft entsprechend vorgenommen wurde. Die Ärztin bzw. der Arzt schulden ebendiese sorgfältige Behandlung, nicht aber den Behandlungserfolg.
Warum ist dieser Erfolg ausgeblieben? Oft sind es mehrfache Vorerkrankungen, eine
schlechte körperliche Konstitution oder ein riskanter Lebensstil, die es verhindern,
dass man nach einem operativen Eingriff oder einer konservativen Therapie die gewünschte Lebensqualität zurückerlangt. Es ist daher sehr wichtig, dass im Rahmen
der Aufklärung vor der Behandlung mit den Patientinnen und Patienten eingehend
besprochen wird, was das realistische Therapieziel sein kann und welche alternativen Behandlungen es gibt. Auch die Überlegung, was die Patientinnen und Patienten selbst für die Gesundung beitragen können, sollte Gegenstand des Arzt-Patienten-Gesprächs sein.
Wenn kein Behandlungsfehler vorliegt, wird seitens der WPPA geprüft, ob die Bedingungen zur Vorlage an den Patientenentschädigungsfonds gegeben sind. Wenn eine
Haftung des Rechtsträgers einer Krankenanstalt nicht eindeutig gegeben ist oder
sich eine seltene und schwerwiegende Komplikation ereignete, die zu einer erheblichen Schädigung führte, ist eine finanzielle Entschädigung möglich. Im Berichtsjahr
wurden zahlreiche erhebliche Schäden entschädigt. Allein in vier Fällen wurde der
Höchstbetrag von 100.000,– Euro ausgezahlt, weil die betroffenen Patientinnen und
Vorwort
Patienten bis zum Ende ihrer Tage an den schwerwiegenden Folgen leiden werden.
In allen Fällen sind auch die Angehörigen mitbetroffen, die ein hochgradig pflegebedürftiges Kind oder einen querschnittgelähmten Partner versorgen müssen. In sieben
weiteren Fällen wurden Summen zwischen 50.000,– und 70.000,– Euro ausbezahlt,
weil die eingetretenen Schäden katastrophal waren.
Diese hohen Entschädigungen haben die Reserven des Wiener Patientenentschädigungsfonds zur Gänze aufgebraucht. Rücklagen waren dadurch entstanden, dass in
den beiden ersten Jahren nach der gesetzlichen Einrichtung des Fonds im Jahr 2001
noch keine Auszahlungen vorgenommen worden waren, da der Fonds seine praktische Tätigkeit erst Mitte 2003 aufnehmen konnte und die Einkünfte daher angespart
wurden.
In den vergangenen Jahren wurden diese Geldmittel sukzessive für Entschädigungen
ausgeschüttet.
Ab dem Jahr 2015 muss der Patientenentschädigungsfonds nunmehr mit den Beiträgen auskommen, die laufend von den Spitälern überwiesen werden. Die Patientinnen
und Patienten selbst finanzieren den Fonds mit 0,73 Euro pro Spitalsaufenthaltstag.
Dieser Betrag von ehemals „10 Schilling“ wurde in den vergangenen 14 Jahren nie
valorisiert.
Die rückläufigen Einnahmen aus Kostenbeitragstagen, der allgemein eingetretene
Rückgang der Verzinsung von Guthaben, die Geldentwertung gepaart mit der seit
2001 nicht erfolgten Valorisierung des Beitrages pro Spitalsaufenthaltstag führten zu
einem Rückgang der Einnahmen. Diesem Umstand stehen vermehrt entschädigungswürde Fälle gegenüber, wobei diese Entwicklung auch in anderen Bundesländern zu
beobachten ist.
Die ARGE der Patientenanwältinnen und -anwälte Österreichs hat daher schon mehrfach eine Beteiligung nicht nur der Patientinnen und Patienten sondern auch der
Gesundheitsdiensteanbieter an der finanziellen Dotation des Fonds gefordert. Auch
sollte seine Zuständigkeit auf den niedergelassenen Bereich sowie die Privatspitäler
ausgeweitet werden. In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich als Beispiel guter
Praxis das Sanatorium HERA der KFA erwähnt: auf Anregung der WPPA hat man
beschlossen, sich freiwillig am Wiener Patientenentschädigungsfonds zu beteiligen
und damit für die stationären Patientinnen und Patienten der HERA den Zugang zur
Entschädigung zu öffnen.
Vorschläge zu einer Reform des Patientenentschädigungsfonds wurden seitens der
ARGE an die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker in Land und Bund gerichtet. Eine positive Antwort steht noch aus.
Es muss daher bis auf weiteres mit den jährlichen Einkünften das Auslangen gefunden werden. Vor diesem Hintergrund wird es nur in seltenen Fällen möglich sein,
Patientinnen und Patienten mit der Höchstsumme von 100.000,– Euro zu bedenken.
Wer einen erheblichen Schaden erlitten hat, wird aber oft ein Leben lang an den Folgen leiden. Es ist gut und richtig, dass mit dem Patientenentschädigungsfonds eine
Möglichkeit geboten wird, wenigstens finanziell zu helfen. Die Weiterentwicklung
des Instruments und eine zeitgemäße Dotierung sind daher dringend geboten.
Die WPPA wurde, wie in der Vergangenheit, auch im Jahr 2014 durch viele Bürgerinnen und Bürger in Anspruch genommen, die sich aus unterschiedlichsten Gründen
an uns gewendet haben.
Bei Beschwerden, die auf systemische Fehler hinweisen, suchen wir das Gespräch
mit den betroffenen Einrichtungen. Die Zusammenarbeit klappt in nahezu allen Fällen sehr gut und rasch. Ich danke daher allen Gesundheitsdiensteanbietern und den
gesundheitspolitisch Verantwortlichen dieser Stadt ganz ausdrücklich für diese Kooperation. Es ist mir wichtig zu betonen, dass eine ausgezeichnete Versorgung in
den Gesundheitseinrichtungen der Stadt die Regel und die Beschwerde daher die
Ausnahme ist. Im Namen der Patientinnen und Patienten möchte ich mich ganz besonders bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die jeden Tag ihr Bestes in Spitälern, Ordinationen, Pflegeeinrichtungen und anderen Institutionen geben.
Besonders zu Dank verbunden bin ich auch meinem Team, das wie in der Vergangenheit mit Empathie und Engagement alle Anliegen bearbeitet hat. Gerade bei besonders schwierigen Fällen zeigt sich, dass die hohe Professionalität und Erfahrung
meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitunter Lösungen ermöglicht, auf die die
Betroffenen nicht mehr zu hoffen gewagt hatten.
Hervorheben möchte ich außerdem die Leistungen des Beirats zum Wiener Patientenentschädigungsfonds und zum Wiener Härtefonds. Die Persönlichkeiten, die hier
die Arbeit der WPPA unterstützen, zeichnen sich durch langjährige Erfahrung in
Spitzenpositionen der Bereiche Medizin, Recht und Pflege aus. Ihr ehrenamtliches
Engagement für die leidenden Patientinnen und Patienten kann nicht hoch genug
geschätzt und bedankt werden.
Zuletzt danke ich herzlich für das Vertrauen, das die Menschen in uns setzen, wenn
sie sich an uns wenden. Manch einer entscheidet sich spontan uns zu konsultieren:
so wie jüngst jene Dame, die, verunsichert, was in ihrem Fall weiter zu tun wäre, in
der Spitalsambulanz des Plakats der WPPA ansichtig wurde. Sie griff zum Telefon
und als ihre Sache seitens meines Teams rasch und gut erledigt worden war, rief sie
nochmals an und bedankte sich. Als jemand, der lange in verschiedenen europäischen
Ländern gelebt hat, würde sie international keine vergleichbare Einrichtung für Patientenrechte kennen. Wir sollten unser Modell exportieren, meinte sie abschließend.
Die WPPA ist selbstverständlich bereit, Wissen und Erfahrung weiter zu geben, so
geschehen im vergangenen Herbst im Rahmen des Besuchs einer usbekischen Delegation in unserer Einrichtung.
Ich wünsche spannende Lektüre unseres Berichts,
Dr. Sigrid Pilz
in
Wien, Mai 2015 Wiener Pflege-, Patientinnenund Patientenanwältin
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeines � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 7
1. Wir über uns � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
2. Die WPPA und ihre Aufgaben � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
2.1. Information und Beratung � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� � �
2.2. Hilfe zur außergerichtlichen Schadensregulierung � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
2.3. Hilfe bei Beschwerden � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
2.4. Vermittlung bei Konflikten � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
2.5. Rechtliche Beratung und Bestätigung bei der Errichtung von Patientenverfügungen � � � �� � �
2.6. Vermittlung von Gesundheitswissen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� � �
2.7. Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
2.8. Budget � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
II. Qualität im Gesundheitswesen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 10
1. Unerlaubte Angebote privat zu bezahlender Medizin in öffentlichen Spitälern � � � � � � ��
2. Die behandelnde Ärztin verweigert Kooperation mit der WPPA � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
3. Die Notfallambulanzen der Spitäler werden überrannt � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
4. Verbot für Netzbetten in der Psychiatrie und in Heimen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
III. Die Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 15
1. Telefonische Beratung � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � ��
1.1. Suche nach einem geeigneten Gesundheitsdienstleister � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
1.2. Fragen zu bestimmten Therapien, Laborwerten,
Untersuchungsmethoden, Medikamenten � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
1.3. Gesundheitsrechtliche Fragen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
1.4. Fragen zu Pflege und Betreuung � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � ��
2. Anfragen an die UPI, welche eine komplexe Bearbeitung benötigen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � ��
3. Statistik � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � ��
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IV. Ärztliche Aufklärung � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 22
1. Allgemeines � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 22
2. Fälle �� � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 22
V. Gravierende Behandlungsfehler und Pflegemängel � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 25
1. Allgemeines � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 25
2. Behandlungsfehler in Krankenanstalten � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 25
3. Behandlungsfehler im niedergelassenen Bereich,
bei Bandagist und in Apotheke � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 29
VI. Kommunikation � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 33
1. Kommunikationsprobleme im Gesundheitsbereich � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 33
2. Beratung und Unterstützung in Betreuungs- und Pflegefragen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 34
3. Konfliktbeilegende Moderation bei schwierigen Betreuungssituationen
vor allem in Wohn- und Pflegeheimen und Krankenanstalten � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 36
VII. Kosten � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 38
VIII. Organisations- und Strukturmängel im Gesundheitssystem � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 42
1. Lange Wartezeiten für neurochirurgische Patientinnen und Patienten � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
2. Zunahme multiresistenter Keime im intra- und extramuralen Bereich � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
3. Zahnärztliche Versorgung von Patientinnen
und Patienten mit (intellektuellen) Behinderungen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
4. Versorgung unbegleiteter, traumatisierter, minderjähriger Flüchtlinge � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
5. Fälle �� � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � ��
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IX. Patientenverfügung � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 51
1. Allgemeines � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 51
2. Statistik � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 52
3. Patientenverfügung: Probleme und Weiterentwicklung � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� � 53
X. Statistik � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 56
Teil 1
1. Die Entwicklung des Arbeitsanfalles in den letzten Jahren � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
2. Gesamtanfall der aktenmäßig dokumentierten
Geschäftsfälle der WPPA im Jahr 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
3. Der Arbeitsanfall im Berichtsjahr 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � ��
4. Die Aufteilung der Geschäftsfälle im Berichtsjahr 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � ��
5. Die Aufteilung der Geschäftsfälle auf die einzelnen
Krankenanstalten, Pflegeheime und sonstigen Bereiche 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
6. Die Aufteilung der Anliegen in den Wiener Krankenanstalten
auf die jeweiligen Fachbereiche 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � ��
7. Die Aufteilung der Anliegen im extramuralen ärztlichen Bereich 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � ��
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Teil 2
1. Allgemeines � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
1.1. Behauptete Schäden und sonstige Anliegen im Jahr 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
1.2. Rückblick auf behauptete Schäden aus dem Jahr 2013 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
1.3. Erledigungsstatistik 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
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2. Entschädigungen 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � ��
2.1. Entschädigungsstatistik 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� �
2.2. Entschädigungsgründe im Jahr 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
2.3. Schiedsstellen der Ärztekammer für Wien sowie der Zahnärztekammer für Wien 2014 � � �
2.4. Entschädigungen in den Jahren 2012, 2013 und 2014 im Vergleich � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
2.5. Gesamthöhe aller Entschädigungen seit Bestehen der WPPA � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � ��
XI. Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 73
1. Der Wiener Patientenentschädigungsfonds (HF) � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � ��
1.1. Allgemeines � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
1.2. Einzelfälle 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
1.3. Entschädigungen des Freiwilligen Wiener Härtefonds 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
1.4. Aufschlüsselung der aus dem Patientenentschädigungsfonds
empfohlenen Entschädigungen auf die einzelnen Spitäler � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � ��
1.5. Höhe der im Wiener Patientenentschädigungsfonds in den letzten
5 Jahren ausbezahlten Beträge im Vergleich � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � ��
1.6. Wiener Patientenentschädigungsfonds – Finanzstatistik � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
1.7. Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � ��
» 1.7.1. Ausweitung des Patientenentschädigungsfonds auf den niedergelassenen
Bereich und private, nicht gemeinnützige Krankenanstalten � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
» 1.7.2. Die Finanzierung des Patientenentschädigungsfonds � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � ��
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2. Der Freiwillige Wiener Härtefonds (HF) � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
2.1. Allgemeines � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
2.2. Einzelfälle 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
2.3. Entschädigungen des Freiwilligen Wiener Härtefonds 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �
2.4. Aufschlüsselung der aus dem Freiwilligen Wiener Härtefonds
empfohlenen Entschädigungen auf die einzelnen Spitäler � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � ��
2.5. Höhe der im Freiwilligen Wiener Härtefonds ausbezahlten Beträge im Vergleich � � � � � � � � � � � � �
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XII. Mitgliedschaften, Vorträge und Veranstaltungen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 85
1. Mitgliedschaften � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 85
2. Mitwirkung in Arbeitsgruppen und Vortragstätigkeiten � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 85
3. Veranstaltungen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 87
XIII. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 89
Abkürzungsverzeichnis � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 90
I
Allgemeines
Allgemeines
1. Wir über uns
Gemeinsam mit der Wiener Pflege, Patientinnen- und Patientenanwältin steht ein kompetentes und erfahrenes Team aus Expertinnen und
Experten in Gesundheitsfragen zur Verfügung:
8 Juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
helfen nicht nur bei der Durchsetzung von Patientinnen- und Patientenrechten bzw. Bewohnerinnen- und Bewohnerrechten, sondern unterstützen
auch in Medizinrechtsfragen und bei der Abwicklung von Schadenersatzansprüchen im außergerichtlichen Bereich sowie bei der Errichtung von
Patientenverfügungen
4 Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen stehen für professionelle Beratung
und Unterstützung in Pflege- und Betreuungsfragen sowie bei der Durchsetzung von Bewohnerinnen- und Bewohnerrechten zur Verfügung
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
1 Diplomierte Sozialarbeiterin steht für Beratung, Information und Unterstützung bei der
Vermittlung von Ressourcen im Bereich der Betreuung älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen zur Verfügung
3 Fachreferentinnen beantworten Fragen zu
Gebühren, Krankentransporten und sozialversicherungsrechtlichen Anliegen
7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen den Kanzleibereich und leiten telefonische
Anliegen rasch weiter
1 Projektleiterin der Stabstelle „Gesundheitsanwaltschaft“ entwickelt, koordiniert und betreut gesundheitsfördernde Projekte
7
I
Allgemeines
2. Die WPPA und ihre Aufgaben
Die WPPA bietet Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern und/oder
deren Vertrauenspersonen kostenlose Beratung
und Unterstützung in allen Angelegenheiten
des Gesundheitswesens in Wien.
Die gesetzliche Grundlage über Organisation
und Aufgaben findet sich im Gesetz über die
Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft vom 1. Dezember 2006, LGBl. für
Wien Nr. 59/2006 idF LGBl.Nr. 18/2011.
Seit 1. Juli 2012 ist Frau Dr.in Sigrid Pilz amtierende Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin.
Die Zuständigkeit der WPPA umfasst das gesamte Wiener Gesundheitswesen, u.a.:
• Krankenanstalten
• Pflegeheime
• Ambulatorien
• Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
• Rettung und Krankenbeförderung
• Sozialversicherungen und Krankenkassen
• Apotheken
• Hebammen
• Pflege- und Betreuungsfragen
• Sozialversicherungsangelegenheiten
• Kostenfragen
• Kommunikationsprobleme
2.2. Hilfe zur außergerichtlichen
Schadensregulierung
Die WPPA unterstützt Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige bei der Klärung
vermuteter medizinischer oder pflegerischer
Behandlungsfehler sowie bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin übt nicht die Funktion einer
Rechtsanwältin aus. Sie kann daher niemanden
vor Gericht oder vor Behörden vertreten.
2.3. Hilfe bei Beschwerden
Die WPPA nimmt Beschwerden aus dem Wiener
Gesundheitswesen und Pflegebereich entgegen.
Sie prüft Mängel oder Missstände und bietet
Lösungsvorschläge an.
2.4. Vermittlung bei Konflikten
Die Aufgaben der WPPA sind umfangreich und
vielfältig:
Die WPPA steht auch bei Konflikten vermittelnd
zur Seite:
2.1. Information und Beratung
Patientinnen- und Patientenrechte sowie Bewohnerinnen- und Bewohnerrechte sind gesetzlich sowie in der Patientencharta geregelt.
Die WPPA hilft betroffenen Personen, sich einen Überblick zu verschaffen und unterstützt
diese in deren Anliegen betreffend:
• Wiener Gesundheitswesen und Pflegebereich
• Patientinnen- und Patientenrechte sowie
Bewohnerinnen- und Bewohnerrechte,
deren Geltendmachung und Durchsetzung
• Hauskrankenpflege und Soziale Dienste
8
• im Gesundheits- und Pflegebereich
• in Sozialversicherungsangelegenheiten
• in Pflegegebühren- und Honorarfragen
• bei Kommunikationsproblemen und
Organisationsdefiziten
2.5. Rechtliche Beratung und
Bestätigung bei der Errichtung von
Patientenverfügungen
Mit einer Patientenverfügung können bestimmte medizinische Behandlungen im Voraus abgelehnt werden. Seit Juli 2006 besteht die
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Möglichkeit, nach vorangegangener ärztlicher
Beratung eine kostenfreie rechtliche Beratung
bei der WPPA in Anspruch zu nehmen und eine
verbindliche Patientenverfügung vor der WPPA
zu errichten.
2.6. Vermittlung von Gesundheitswissen
Ende August 2013 hat die Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle (UPI)
innerhalb der WPPA ihre Arbeit aufgenommen.
Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Hebung der Gesundheitskompetenz von Bürgerinnen und Bürgern zu leisten.
Die UPI vermittelt verständliches, neutrales
und qualitätsgesichertes Wissen. Außerdem
versteht sich die UPI als Lotse durch das komplexe Gesundheits- und Pflegewesen.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
2.7. Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit
Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit der WPPA ist die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit dieser Einrichtung.
Diese ist durch eine landesverfassungsgesetzliche Bestimmung ausdrücklich garantiert und
ermöglicht es, die Interessen von Patientinnen
und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern ohne Einflussmöglichkeit von außen
zu vertreten.
2.8. Budget
Der Aufwand der WPPA wird auf dem Ansatz
5009 im Budget der Stadt Wien verrechnet. Das
detaillierte Zahlenwerk (Budget und Rechnungsabschluss) kann im Internet unter www.wien.
gv.at/finanzen/budget aufgerufen werden.
9
II
Qualitätssicherung im Gesundheit
Qualitätssicherung im Gesundheitswesen
Das Wiener Gesundheitswesen bietet generell einen niederschwelligen Zugang und eine qualitativ hochwertige Versorgung für Patientinnen und Patienten. Allerdings werden an die WPPA
auch zunehmend Beschwerden herangetragen, die auf qualitative Mängel und Zugangsbarrieren
hinweisen.
1. Unerlaubte Angebote privat zu bezahlender Medizin in öffentlichen Spitälern
An die WPPA wenden sich zunehmend Patientinnen und Patienten, die ein öffentliches Spital aufsuchen und dort von der behandelnden
Ärztin/dem behandelnden Arzt mit dem Angebot
konfrontiert werden, durch eine private Zuzahlung bzw. durch das Aufsuchen der eigenen oder
der Privatordination einer Kollegin/eines Kollegen sich die Operateurin/ den Operateur auszusuchen und die Wartezeit auf die geplante Operation damit zu verkürzen.
zung erneut darauf hingewiesen wurde, dass ein
Abwerben von Patientinnen und Patienten in die
Privatordination nicht gestattet ist und Privatadressen von Ärztinnen und Ärzten nur auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen und Patienten weiter gegeben werden dürfen.
WPPA 1667691/14 – Weiterleitung einer
Patientin zur Operationsaufklärung in
die Privatordination
Eine Patientin wandte sich für eine von der Krankenkasse bewilligte Operation an eine chirurgische Ambulanz eines städtischen Spitals, um den
Operationstermin zu fixieren. Bei diesem Besuch
wurde der Patientin von der dort tätigen Oberärztin mitgeteilt, dass noch ein zusätzlicher Eingriff notwendig wäre, der wahrscheinlich nicht
von der Krankenkasse übernommen werde. Es
bestehe aber die Möglichkeit, diesen Eingriff als
Selbstzahlerin privat vornehmen zu lassen. Sollte
die Patientin wünschen, dass beide Eingriffe von
der Oberärztin durchgeführt werden, müsste die
Patientin dies z.T. privat bezahlen.
Eine Patientin mit Brustkrebs suchte die Ambulanz eines Brustzentrums auf. Sie wurde bei
diesem Besuch von der behandelnden Gynäkologin über drei mögliche Operationsvarianten
aufgeklärt: Variante 1: Brustentfernung, Variante 2: Brustentfernung und gleichzeitiger Einsatz
eines Implantates, Variante 3: Brustentfernung
und gleichzeitige Rekonstruktion aus Teilen des
Rückenmuskels. Damit sich die Patientin genauer über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten informieren könne, wurde ihr
empfohlen, die Privatordination eines Kollegen
aufzusuchen. Beim Besuch in der Privatordination fand ein ausführliches Aufklärungsgespräch
statt. Der Patientin wurde mitgeteilt, dass eine
andere Patientin sich nicht für eine Operation
entscheiden könne und sie daher einen raschen
Operationstermin erhalten könne. Für die Konsultation, so die Patientin, wurde auf Wunsch
des Arztes kein Rechnungsbeleg für das geleistete Honorar ausgestellt.
Die ärztliche Direktion berichtete der WPPA, dass
aufgrund der Beschwerde in der Primarärztesit10 WPPA 33655/14 – Weiterleitung einer
Patientin zur Vor- und Nachsorge in
die Privatordination
Mit der Bewilligung der Krankenkasse auch für
den zweiten Eingriff suchte die Patientin einige Wochen später erneut die chirurgische Ambulanz auf. Dort wurde ihr von einer Ärztin ein
Operationstermin in ca. zwei Monaten zugewiesen. Als die Patientin einige Tage vor dem geplanten Eingriff zur Operationsvorbesprechung
kam, wurde ihr wiederum von der Oberärztin
mitgeteilt, dass der Termin nicht im Computer
gespeichert sei und dass sie die Patientin nur
operieren würde, wenn sie für die Vor- und Nachbesprechungen ihre Privatordination aufsuche
würde. Die Privatordination wäre mit 600 €
zu honorieren. Als die Patientin dies ablehnte,
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
tswesen
sei ihr mitgeteilt worden, „dann operiert Sie halt
irgendwer“. Es wurde ihr ein neuer Operationstermin in ca. vier Monaten gegeben. Mit diesem
neuen Termin verlängerte sich die Wartezeit für
die Operation auf ca. neun Monate.
Die Patientin war über diese Vorgangsweise empört und machte ihren Fall unter anderem der
Ärztlichen Direktion des Spitals bekannt. Dieses
reagierte prompt. Die Patientin wurde mit einem
Tag Verspätung gegenüber dem ursprünglich geplanten Termin, außerhalb des Regelbetriebes,
vom Abteilungsvorstand ohne Zuzahlung operiert.
Das Spital teilte in seiner Stellungnahme der
WPPA Folgendes mit: An der Abteilung besteht
eine mit dem Rechtsträger abgestimmte Regelung, dass von der Krankenkasse nicht bewilligte kosmetische Eingriffe in derselben Sitzung
gegen Zuzahlung durch die Patientinnen und
Patienten durchgeführt werden können. Weiter
wurde der WPPA mitgeteilt, dass in der Vergangenheit aufgrund von Computerproblemen
mitunter Operationstermine nicht gespeichert
wurden. Sämtliche ärztliche Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter wurden erneut auf das Verbot
der Abwerbung von Patientinnen und Patienten in die Privatordination und diesbezüglicher
dienstrechtlicher Konsequenzen hingewiesen.
Eine Untersuchung des Instituts für
Höhere Studien (IHS) belegt, dass es sich
bei den beiden Beschwerden um keine
Einzelfälle handelt:
Das IHS hat bereits 2008 zu dieser Thematik eine
Befragung bei 50 Patientinnen und Patienten
durchgeführt, welche gezeigt hat, dass private
Zuzahlungen und/oder der Besuch der Privatordination die Wartezeit auf eine Operation verkürzt. Um diese Ergebnisse zu überprüfen, wurde im Jahr 2013 die Studie mit 450 Patientinnen
und Patienten aus ganz Österreich, die eine geplante, also nicht akut notwendige Operation
vor sich hatten, wiederholt. Die Patientinnen
und Patienten wurden mit jeweils zwei Fragen
konfrontiert:
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
• Wurde Ihnen in öffentlichen Krankenhäusern
bzw. gemeinnützig privaten Krankenhäusern
angeboten, die Wartezeit durch eine private
Zuzahlung zu verkürzen?
• Wurde Ihnen angeboten, die Wartezeit
durch den Besuch einer Privatordination
zu verkürzen?
6,5 Prozent der Befragten gaben an, mit der ersten Frage von ihren behandelnden Ärztinnen
und Ärzten konfrontiert gewesen zu sein. Weiteren 7,4 Prozent wurde von den Ärztinnen und
Ärzten auch die zweite Frage gestellt.
Der Studienleiter stellt dazu fest, dass kumulativ 10,4 Prozent der Patientinnen und Patienten
mit dem Angebot, durch eine private Zuzahlung
die Wartezeit zu verkürzen, konfrontiert waren.
Die Ergebnisse der beiden Befragungen durch
das IHS waren fast ident.
Die nachteiligen Folgen dieser Malversation
sind für die Allgemeinheit gravierend:
Werden diese Angebote von zahlungskräftigen
Patientinnen und Patienten, um ihre z.T. monatelangen Wartezeiten zu verkürzen, angenommen,
verlängert sich die Wartezeit für die übrigen
wartenden Patientinnen und Patienten konsequenter Weise. Die Befragung des IHS zeigte,
dass das vom Bundesgesetzgeber seit 2011 vorgeschriebene „transparente Wartelistenregime
für Elektivoperationen und invasive Diagnostik“ von den Krankenanstaltenträgern dringend
konkreter ausgestaltet werden muss. Nur durch
die öffentliche Zugänglichkeit der Wartelisten
(in anonymisierter Form) kann das Ziel des Gesetzes, Wartelisten durch mehr Transparenz zu
verkürzen, für alle Patientinnen und Patienten
erfüllt werden.
Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, die
bestehenden gesetzlichen Vorschriften zum
Wartelistenmanagement zu überarbeiten und
private Nebenbeschäftigungen neben einem
öffentlichen Dienstverhältnis stärker einzuschränken.
11
II
Qualitätssicherung im Gesundheitswesen
Die Österreichische Ärztekammer, die in diesem
Zusammenhang von einem „marginalen Problem“ und „einem verschwindenden Phänomen“
spricht (Quelle: „Die Presse“ vom 5.01.2015), ist
aufgefordert, ihre Toleranz in dieser Frage aufzugeben und diese Praktiken, die dem Ansehen
des ärztlichen Berufstandes ernsthaft schaden,
entsprechend zu ahnden.
Die Krankenanstaltenträger sind dringend aufgefordert, bei Kenntnis derartiger Vorfälle die
gebotenen rechtlichen Konsequenzen zu ziehen.
2. Die behandelnde Ärztin verweigert
Kooperation mit der WPPA
Im Bericht der WPPA über das Jahr 2013 wurde zum Thema Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich der Fall einer Gynäkologin
dargestellt, bei der bei einer großen Zahl von
Patientinnen die PAP-Abstriche zur gynäkologischen Krebskontrolle vermutlich nicht in einem
pathologischen Labor untersucht wurden. In
diesem Zusammenhang soll an dieser Stelle der
konkrete Fall einer betroffenen Patientin dargestellt werden. Durch die Verweigerung der Kooperation seitens der betroffenen Ärztin wurde
eine objektive Klärung durch die WPPA unmöglich gemacht. Der Fall zeigt die Schwierigkeiten
auf, mit denen die WPPA bei dem Bemühen um
eine außergerichtliche Fallbearbeitung selbst
bei Vorliegen eines begründeten Verdachtes der
Fehlbehandlung mehrerer Patientinnen konfrontiert ist. Es ist sicher nicht im Sinne einer
optimalen Qualitätssicherung, wenn Fälle dieser Dimension nur durch eine Klage bei Gericht
einer objektiven Klärung zugeführt werden können.
WPPA 863352/13 Unterlassener
Krebsabstrich – Keine Kooperation
der betroffenen Ärztin
bei der sie seit einigen Jahren in Behandlung
war, zumindest ein notwendiger Krebsabstrich
(PAP-Abstrich) im Rahmen der gynäkologischen
Routineuntersuchungen nicht abgenommen
bzw. untersucht worden war. Die Patientin berichtete weiters, dass bei einer Untersuchung in
einem Spital darüber hinaus festgestellt wurde,
dass der rechte Eierstock verlegt und entzündet
war. Auch dieser Umstand wurde nach den Angaben der Beschwerdeführerin im Rahmen der
Untersuchungen bei ihrer Gynäkologin nicht
diagnostiziert. Insbesondere vermutete die Patientin, dass dies die Ursache für das Nichteintreten einer erwünschten Schwangerschaft war.
Schließlich wurde bei der Patientin ein PAP III
Befund festgestellt und es ergab sich die Notwendigkeit eines operativen Eingriffes.
Die WPPA leitete ein Prüfverfahren ein und ersuchte zunächst die betroffene Ärztin um Stellungnahme. Diesem Ersuchen kam die Ärztin
nicht nach. Daraufhin trat die WPPA an ihre Berufshaftpflichtversicherung heran. Diese teilte
mit, dass eine weitere Prüfung nicht möglich
wäre, da ihr seitens der Ärztin keinerlei Unterlagen aus der Krankengeschichte zur Verfügung gestellt wurden. Daraufhin kontaktierte
die WPPA den Rechtsanwalt der Ärztin, um auf
diesem Weg die Unterlagen der Dokumentation
zu erhalten. Die Ärztin reagierte auch auf wiederholte Urgenzen ihres Rechtsanwaltes nicht.
Eine Kontaktaufnahme mit der Ärztekammer für
Wien ergab, dass die Ärztin zum Zeitpunkt der
Überprüfung durch die WPPA nicht mehr in die
Ärzteliste eingetragen und daher kein Mitglied
der Ärztekammer war. Die Ärztekammer für
Wien teilte mit, dass aufgrund dieses Umstandes ein Vorgehen der Ärztekammer ebenfalls
nicht möglich sei.
Eine weitere außergerichtliche Klärung war daher nicht möglich, sodass die Patientin auf den
Gerichtsweg verwiesen werden musste.
Eine 40-jährige Patientin wandte sich an die
WPPA, da sie von ihrer Krankenkasse ein Schreiben erhalten hatte, dass von der Gynäkologin,
12 WPPA – Bericht über das Jahr 2014
3. Die Notfallambulanzen der
Spitäler werden überrannt
In den Notaufnahmen der Spitäler herrscht
nicht zuletzt durch die Rettungsanfahrten ein
enormer Andrang. Die Rettungsanfahrten zu
den Notfallambulanzen sind in den vergangenen zehn Jahren rasant gestiegen. So gab es im
Jahr 2004 im AKH 5.500 Anfahrten, 2014 waren es bereits 14.000. Die Spitze wird zwischen
14 und 20 Uhr und am Wochenende erreicht. Offensichtlich gibt es auch viele vermeidbare Zuweisungen: 80% der Patientinnen und Patienten
werden nach der Abklärung in der Notfallambulanz nicht stationär aufgenommen.
Das bedeutet, dass ein Großteil dieser Personen
auch im niedergelassenen Bereich versorgt werden könnte. Allerdings lassen die Öffnungszeiten der Ordinationen dies nicht zu. Außerdem
berichten uns immer wieder Patientinnen und
Patienten, dass sie im akuten Erkrankungsfall
von ihrer Ärztin/ ihrem Arzt bereits am Telefon
an eine Notfallambulanz weiter geleitet werden, ein Akuttermin in der Ordination war für
diese Patientinnen und Patienten nicht zu bekommen.
Von Medizinerseite wurde berichtet, dass hinsichtlich der Kommunikation zwischen Krankenhäusern und den Blaulichtorganisationen
dringender Verbesserungsbedarf besteht. Das
AKH hat am Wochenende von allen Notfallambulanzen als einzige den „Herzinfarktdienst“.
Trotz dieser therapeutisch sehr aufwendigen
Patientinnen und Patienten wird die Notfallambulanz im AKH auch an diesen Tagen mit allen
anderen Notfallpatientinnen und -patienten
von der Rettung angefahren.
WPPA 816381/14 – Mangelhafte Versorgung
einer 96-jährigen Patientin
Nach einem Sturz mit einer Verletzung an der
Hüfte und am Kopf wurde eine 96-jährige Patientin mit der Rettung in die Unfallambulanz
eines Spitals gebracht. Erst Stunden nach der
Einlieferung fanden laut Auskunft der Patientin und deren Schwiegertochter eine ärztliche
Untersuchung und ein Skelettröntgen statt. Da
die Patientin Blutverdünnungsmittel einnahm,
wurde ein Schädel-CT angeordnet. Während der
gesamten Wartezeit bekam die Patientin trotz
sommerlicher Hitze weder zu trinken noch zu
essen, sie lag die gesamte Zeit auf einer unbequemen Ambulanzliege und wurde nicht überwacht (Puls, Blutdruck). Als nach ca. 4 Stunden noch immer kein Schädel-CT durchgeführt
worden war, verließen die Angehörige und die
zusatzversicherte Patientin die Ambulanz. Die
weitere Behandlung fand in einem Privatspital
statt. Das Spital teilte mit, dass jeder Patient,
der mit der Rettung gebracht wird, sofort von
einem Arzt begutachtet wird. In der Dokumentation fand sich für diese Auskunft kein Beleg.
Die WPPA sieht es im Sinne der Patienung
fehl
tensicherheit als unumgänglich an, Emp der
A
WPP
dass alle Patientinnen und Patienten,
die von der Rettung gebracht werden,
bei ihrem Eintreffen ohne zeitliche Verzögerung zumindest kurz von einer Ärztin bzw.
einem Arzt begutachtet werden. Außerdem
ist es dringend erforderlich, dass das Personal auf Hochbetagte aktiv eingeht, da sie
häufig Schwierigkeiten haben, ihre Bedürfnisse, wie Durst, Hunger, den Wunsch zu telefonieren oder eine Toilette aufzusuchen,
deutlich zu äußern und durchzusetzen.
Die Notfallambulanz im AKH versorgt außer
Unfällen alle medizinischen Disziplinen. Unfälle werden von der Umfallambulanz der Univ.
Klinik für Unfallchirurgie versorgt. Die räumlichen Verhältnisse auf der Notfallambulanz im
AKH sind äußerst beengt. Der Umbau ist geplant, aber noch nicht erfolgt.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
13
II
Qualitätssicherung im Gesundheitswesen
4. Verbot für Netzbetten in der
Psychiatrie und in Heimen
Das österreichische Gesundheitsministerium
hat im September 2014 aus verfassungsrechtlichen Gründen per Erlass ein Verbot der Verwendung von Netzbetten in der Psychiatrie sowie in
Heimen verfügt. Ab dem 1. Juli 2015 dürfen Netzbetten nicht mehr zum Einsatz kommen. Damit
wurde ein von den Patientenanwaltschaften,
der Europäischen Anti-Folter-Konvention des
Europarates, der Volksanwaltschaft und vielen
Expertinnen und Experten seit Jahren gefordertes Verbot endlich Realität.
In ganz Europa werden zur Zeit nur in Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Wien fremd- und
selbstgefährdende psychiatrische Patientinnen
und Patienten in käfigartige Betten gesperrt und
darin teilweise auch noch mit Gurten fixiert.
Diese erniedrigenden Maßnahmen haben zu einer erheblichen Gefährdung von Patientinnen
und Patienten geführt. An die WPPA haben sich
immer wieder Patientinnen, Patienten und Angehörige mit Beschwerden aufgrund der Unterbringung im Netzbett gewandt.
Die Abschaffung der Netzbetten stellt die Wiener Psychiatrie jedoch vor große Herausforderungen:
Die psychiatrischen Abteilungen in Wien werden offen geführt. Das bedeutet, dass es bislang
keine geschlossenen Bereiche in der Wiener Psychiatrie gibt. Personen, die nach dem Unterbringungsgesetz untergebracht sind, konnten in der
Vergangenheit immer wieder unbemerkt die Station verlassen. Sie müssen dann von der Polizei
gesucht und wieder auf die psychiatrische Abteilung zurückgebracht werden. Während ihrer
oft tagelangen Abgängigkeit sind sie aufgrund
ihres psychischen Ausnahmezustands großen
Gefahren ausgesetzt.
Patienten zu wenig Schutz bietet. Die gegebenen personellen, baulichen und strukturellen
Bedingungen haben für diesen Personenkreis
immer wieder dazu geführt, dass sie zu ihrem
eigenen Schutz in Netzbetten gesperrt wurden.
Diese Form der Freiheitsbeschränkung war wesentlich „enger“, als sie es in einem räumlich
geschlossenen Bereich, in dem sich die Patientinnen und Patienten frei bewegen können,
jemals hätte sein können. Ab dem 1. Juli 2015
ist diese Form des „Einsperrens“ nicht mehr
möglich. Um für die Gruppe der selbst- und
fremdgefährdenden Personen den Aufenthalt
an der Abteilung sicher zu stellen, müssen neue
Konzepte der Versorgung entwickelt werden.
Außerdem bedarf es der Schaffung von Mindeststandards für die architektonische und
räumliche Ausgestaltung von psychiatrischen
Einrichtungen und entsprechende Personalanpassungen.
Erratum zum Jahresbericht 2013,
Seite 11, zu WPPA 325580/13
Auf Ersuchen der Ärztekammer für Wien wird zur
gegenständlichen Geschäftszahl richtig gestellt:
• Im Bericht der WPPA über das Jahr 2013
wurde angeführt, dass die Ärztekammer für
Wien ein dauerhaftes Berufsverbot gegen
eine Wiener Ärztin aussprach. Richtiggestellt
wird, dass das Berufsverbot durch die Österreichische Ärztekammer ausgesprochen
wurde.
• Weiters wurde im Bericht 2013 angeführt,
dass die WPPA in dem geschilderten Fall die
Befassung des bei der Ärztekammer für Wien
eingerichteten Solidarfonds angeregt hat.
Richtiggestellt wird, dass der Solidarfonds
bei der Österreichischen Ärztekammer
eingerichtet ist.
Es zeigt sich, dass die Praxis der offenen Psychiatrie für einen Teil der nach dem Unterbringungsgesetz untergebrachten Patientinnen und
14 WPPA – Bericht über das Jahr 2014
UPI - Unabhängige
PatientinnenIII Unabhängige
Patientinnen- und Patienteninformationsstelle
Die Unabhängige Patientinnen- und
Patienteninformationsstelle (UPI) leistet
einen Beitrag zur Steigerung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung
Betreuung, psychosoziale Anliegen und gesundheitsrechtliche Belange.
Seit August 2013 berät das Team der UPI in der
WPPA telefonisch Menschen, die Unterstützung
bei Fragen und Problemen im Zusammenhang
mit ihrer gesundheitlichen, sozialen und pflegerischen Versorgung benötigen. Die Beratung
ist wissensbasiert, unabhängig, vertraulich und
kostenlos.
• Verständliche Information/Beratung
zu gesundheitlichen Belangen
• Vermittlung von Systemwissen
• Zielgerichtete Weiterleitung an die
entsprechenden Stellen
• Strukturierungs- und Orientierungshilfe
bei auftretenden Fragen
Ziel der Arbeit der UPI ist es, den Ratsuchenden
durch eine auf ihre Lebenssituation abgestimmte Beratung konkrete Hilfen auf dem Weg zur
Selbsthilfe anzubieten und dadurch einen Beitrag zur Erhöhung ihrer Gesundheitskompetenz
zu leisten.
Die notwendigen Informationen werden aus Adressdatenbanken, wissensbasierten und unabhängigen Gesundheitsportalen und von Kooperationspartnern gewonnen.
Bis zur Einrichtung der UPI wurde das Angebot
der WPPA in erster Linie bei bereits bestehenden Problemen, Konflikten bzw. wenn bereits
(behauptete) gesundheitliche Schäden eingetreten waren, in Anspruch genommen. Mit der UPI
wurde ein Angebot geschaffen, das die Bürgerinnen und Bürger durch Information und Beratung in ihrer Selbstbestimmung und Selbstverantwortung in gesundheitlichen Fragen stärkt
und fördert.
Die Mitarbeiterinnen der UPI bieten individuelle, auf die Bedürfnisse und Wünsche der Ratsuchenden abgestimmte Beratung und Information an. Ziel ist es die Anruferinnen und Anrufer
in ihrer Problemlösungs- und Entscheidungsfähigkeit zu unterstützen. Jeder Beratungsprozess
endet erst dann, wenn sich die Mitarbeiterin
vergewissert hat, dass die oder der Ratsuchende die Informationen verstanden hat und den
„nächsten Schritt setzen kann“.
Die Tätigkeiten der UPI gliedern sich in:
1. Telefonische Beratung
Alle Beratungsgespräche werden zum Zweck
der internen Evaluation und der Leistungsdokumentation elektronisch erfasst. Die Dokumentation enthält Inhalt und Umfang der Beratungsleistung und anonymisierte Daten über
den Ratsuchenden. Durch die Evaluierung der
Aufzeichnungen können Beratungsschwerpunkte und allgemeine Problemlagen analysiert werden. Die Dokumentation gibt daher Hinweise auf
gesundheitliche, medizinische, pflegerische und
soziale Defizite und Mängel.
Im Folgenden werden diejenigen Themen dargestellt, die sehr häufig angefragt werden bzw.
die Themenbereiche aufgezeigt, in welchen die
Beraterinnen strukturelle Probleme oder Versorgungsdefizite sehen. Die vorgestellten Ergebnisse liefern keine statistischen Beweise und beanspruchen auch keine Repräsentativität.
Die UPI beantwortet
Fragen zu folgenden Themen:
Gesundheit und Krankheit, Diagnostik und
Therapie, Lebensführung und Ernährung, Prävention und Gesundheitsförderung, Pflege und
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
15
III Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle
1.1. Suche nach einem geeigneten
Gesundheitsdienstleister
Sehr viele Anfragen betreffen die Suche nach
einer Spezialistin oder einem Spezialisten für
eine bestimmte Krankheit bzw. eine bestimmte
Behandlung. Die Anfragen betreffen sowohl den
niedergelassenen als auch den stationären Bereich. Weiteres werden Selbsthilfegruppen stark
nachgefragt.
Die durchaus legitime Frage der Anruferinnen
und Anrufer „wo finde ich für mein gesundheitliches Problem die beste Behandlung/den besten
Behandler“ kann von den Mitarbeiterinnen der
UPI nicht beantwortet werden. Es gibt für Österreich keine öffentlich zugängliche, transparente
Qualitätsberichterstattung, die eine entsprechende Beantwortung ermöglichen würde.
Derzeit gibt es den Österreichischen Spitalskompass (www.spitalskompass.at), der Informationen zum Leistungsangebot der österreichischen
Spitäler enthält. Es kann nach einzelnen Krankheitsbildern, medizinischen Leistungen oder
auch nach Fachbereichen gesucht werden. Auch
erhält man Informationen in welchen Krankenhäusern welche Operationen wie häufig durchgeführt werden. Zahlenmäßig erfasst sind allerdings nur die Leistungen in den gemeinnützigen
Krankenanstalten. Private Krankenanstalten
sind nur nach Leistungen angeführt ohne Zahlenangaben.
Für die Beantwortung detaillierter Fragestellungen ist der Spitalskompass leider ungeeignet.
Von Seiten der Ärztekammer für Wien gibt es
den Praxisplan, der bei der Suche nach Ärztinnen und Ärzten herangezogen werden kann
(www.praxisplan.at). Auf dieser Seite ist ein
Arztbewertungssystem integriert, wo die Ärztin
bzw. der Arzt von Patientinnen und Patienten
bewertet werden kann. Bei mehrfacher Bewertung wird ein Durchschnittswert u.a. zur Zufriedenheit mit der Ordination und dem Behandlungsablauf dargestellt. Auf die Qualität der
Leistungserbringung gibt es auch im Praxisplan
keine Hinweise.
16 Aus Ermangelung objektiver Informationen orientieren sich viele Patientinnen und Patienten
an diversen Ärzte-Rankings in Zeitungen und in
Internetportalen. Diese Rankings/Empfehlungen sind weder unabhängig noch qualitätsgesichert. Eine informierte Entscheidungsfindung
ist deshalb nicht möglich.
In der Bundesrepublik Deutschland
lung
pfeh PI
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E
U
gibt es mit der „Weissen Liste“ (www.
der
weisse-liste.de) ein öffentlich zugängliches Internetportal, welches bei der Suche nach einer passenden Ärztin bzw. einem
Arzt, Krankenhaus oder Pflegeheim hilft. Die
„Weisse Liste“ ist ein gemeinsames Projekt
der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen. Die Einrichtung einer
„Österreichischen Weissen Liste“ durch eine
unabhängige Institution wäre ein erster notwendiger Schritt für mehr Transparenz im
Bereich der Leistungsanbieter. Eine aussagekräftige und für Patientinnen und Patienten verständliche Qualitätsberichterstattung der einzelnen Krankenanstalten und
aus dem niedergelassenen Bereich müsste
folgen.
Gefahr von Klagsdrohungen bei Bewertung
von Ärztinnen bzw. Ärzten im Internet
Patientinnen und Patienten haben immer wieder
das Bedürfnis ihre Erfahrungen mit Ärztinnen
und Ärzten in Internetforen zu veröffentlichen.
Die WPPA rät zu großer Vorsicht, was die negative Bewertung über eine bestimmte Ärztin oder
einem bestimmten Arzt oder andere Gesundheitsdienstleister betrifft. Es kommt immer wieder vor, dass gegen den Verfasser des kritischen
Textes eine Klage eingebracht wird.
WPPA 1504516/14 – Klagsdrohung nach
Bewertung auf einer Internetplattform
Eine Patientin stellte ihre Erfahrungen in einer
Ordination bei einer niedergelassenen FachärzWPPA – Bericht über das Jahr 2014
tin auf eine Internetplattform. Die betroffene
Fachärztin ließ über ihre Rechtsanwältin die
Patientin wissen, dass diese Schilderungen ihrer Ansicht nach ruf- und kreditschädigend
seien und zur Einbringung einer Kreditschädigungsklage berechtigen. Es werde aber davon
abgesehen, wenn die Patientin bereit wäre ihre
Schilderung zurück zu nehmen, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der
Rechtsanwältin zu tragen. Die Patientin veranlasste daraufhin die Entfernung ihrer Schilderung von der Plattform und bat die WPPA um
Vermittlung, woraufhin die Ärztin „nur“ mehr
die Unterfertigung einer Unterlassungserklärung unter Verzicht auf die Kosten begehrte, andernfalls doch mit einer Klage drohte. Die Patientin lehnte dies ab und wollte sich ab diesem
Zeitpunkt anwaltlich beraten lassen. Über den
Ausgang des Konfliktes kann nicht abschließend
informiert werden, da sich die Patientin auch
auf Nachfrage durch die WPPA nicht mehr meldete.
ung
fehl
Emp er UPI
d
Patientinnen und Patienten müssen sich
bewusst sein, dass eine entsprechende
Kreditschädigungsklage rechtlich möglich ist und dass ein verlorener Prozess
Kosten von mehreren tausend Euro mit sich
bringen kann.
1.2 Fragen zu bestimmten Therapien,
Laborwerten, Untersuchungsmethoden,
Medikamenten
Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde
Arzt stellt eine Diagnose und schlägt eine Behandlung oder Untersuchung vor. Die Anruferin und der Anrufer möchten sich nach seinem
Arztbesuch vergewissern, ob auch alles richtig
verstanden wurde. Oftmals wird eine Bestätigung bzw. eine genauere Beschreibung wie eine
Behandlung oder Untersuchung abläuft, gewünscht.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Die UPI kann keine ärztliche Zweitmeinung anbieten. Die Beratung durch die UPI ersetzt keinesfalls einen Arztbesuch oder die ärztliche
Aufklärung. Die UPI unterstützt durch verständliche und individuelle Beratung den Betroffenen
in seiner Entscheidungsfindung und in seiner
Selbstbestimmung.
Die WPPA hat ihre Homepage mit der Initiative
„medizin transparent“ verlinkt, die qualitätsgesicherte und soweit vorhanden, evidenzbasierte
Gesundheitsinformation in laienverständlicher
Sprache zur Verfügung stellt.
Eine ärztliche Zweitmeinung stellt, anlung
pfeh PI
m
E
U
ders wie in Deutschland, keine Leistung
der
der gesetzlichen Krankenversicherung
dar. Bei komplexen, bedrohlichen oder
seltenen Erkrankungen, die einer weitreichenden Therapieentscheidung bedürfen,
wäre aus Sicht der UPI die Abgeltung einer
Zweitmeinung durch die gesetzliche Krankenkasse therapeutisch und ökonomisch
sinnvoll.
1.3 Gesundheitsrechtliche Fragen
Viele an die UPI herangetragene Fragen betreffen rechtliche Belange: Patientenrechte, Auskunftsrecht über den Gesundheitszustand oder
Einsichtsrecht in die Krankengeschichte, Leistungsfragen der Krankenkassen, Vorsorgemöglichkeiten wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sachwalterschaft, Fragen zu ELGA.
Leistungsbezogene Anfragen gegenüber einer
Krankenkasse beziehen sich häufig auf Arztwechsel, E-Card-Sperre, Wahlarztkosten, Rezeptgebührenbefreiung oder auf Kosten für eine
Zahnbehandlung.
Diese beispielhafte Aufzählung zeigt wie breit
gestreut die Anfragen sind. Allgemeine Auskünfte im Internet helfen den Betroffenen in diesen
Fragen meist nicht weiter. In den meisten Fällen
bedarf es einer ausführlichen, individuellen Beratung.
17
III Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle
ung
fehl
Emp er UPI
d
Die UPI stellt immer wieder fest, dass
das Wissen der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Gesundheitswesens
über die Rechte von Patientinnen und Patienten, sowie von Bewohnerinnen und Bewohnern gering ist. Aus dieser Unkenntnis
entstehen Konflikte, die durch entsprechende Fort- und Weiterbildung vermieden werden könnten.
besprach mit der Entlassungsmanagerin die
Vorgehensweise. Die Patientin war nicht besachwaltet und wollte bezüglich der Entlassung
ihren Sohn selber informieren. Alle nötigen Informationen für die Entlassung wurden von der
Entlassungsmanagerin an den Fond Soziales
Wien weitergeleitet. Bei der Überprüfung durch
die WPPA konnte kein direkter Zusammenhang
zwischen dem Ableben der Patientin und einer
verfrühten Entlassung seitens des Krankenhauses oder Fehler beim Entlassungsmanagement
festgestellt werden.
1.4 Fragen zu Pflege und Betreuung
Die Anfragen beziehen sich meistens auf Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten in Wien, der
Organisation einer 24 Stunden-Betreuung oder
auf das Pflegegeld.
Eine verbesserte Weiterbetreuung nach einem
Krankenhausaufenthalt konnte bereits durch
Einführung eines Entlassungsmanagements
in den Spitälern erreicht werden. Ein interdisziplinäres Team agiert als Nahtstelle zwischen
Krankenhaus und dem extramuralen Bereich,
welches den Betreuungsaufwand einschätzt
und die nötigen Hilfen organisiert. Trotz dieser
Einrichtungen erreichen die UPI immer wieder
verzweifelte Anrufe, weil Angehörige die angebotenen Hilfen als nicht ausreichend sehen.
WPPA 221121/14 – Kein Zusammenhang
zw. Entlassung aus Spital und Ableben
einer Patientin
Weil eine 76-jährige Patientin ca. drei Wochen
nach der Entlassung nach einem Sturz in der
Wohnung verstorben war, beschwerte sich der
Sohn der Patientin über die zu frühe Entlassung
der Mutter nachhause. Die Patientin war vor der
Aufnahme mit Stock bzw. Rollator mobil gewesen, wurde bereits zweimal wöchentlich von einer Heimhilfe betreut und benötigte aufgrund
ihrer Grunderkrankung eine Sauerstofftherapie. Nach Behandlung ihrer akuten Erkrankung
in einem städtischen Spital äußerte die Patientin einen baldigen Entlassungswunsch und
18 Das Entlassungsmanagement-Team
ung
fehl PI
p
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möge sich die Zeit nehmen, um auf spe- E der U
zielle Fragen von Patientinnen und Patienten und deren Angehörige einzugehen
und vorhandene Ängste auszuräumen. Eine
individuell angepasste und rechtzeitig kommunizierte Entlassung aus dem Krankenhaus kann helfen Sorgen wegen einer verfrühten Entlassung und nicht ausreichender
Versorgungsmöglichkeit zu nehmen.
2. Anfragen an die UPI, welche eine
komplexe Bearbeitung benötigen
Beispiele:
UPI 1307655/14 – Suche nach einer
Fachärztin bzw. einem Facharzt, der auf
Wolfram-Syndrom spezialisiert ist
Im Rahmen der 1.Recherche stellte sich heraus,
dass innerhalb weniger Tage keine adäquate Lösung gefunden werden konnte. Erst durch zahlreiche Telefonate mit Personen verschiedener
Fachrichtungen konnte eine Spezialistin ausfindig gemacht werden.
Generell ist es für Patientinnen und Patienten
sehr schwierig bei seltenen Erkrankungen eine
Spezialistin bzw. einen Spezialisten zu finden.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
WPPA 125543/14, WPPA 526122/14 –
Suche nach einer Ärztin bzw. einem
Arzt für Beratung vor Errichtung einer
Patientenverfügung
und Bestätigung vor Errichtung einer Patientenverfügung zu finden.
Es gibt immer wieder Anfragen, wo Patientinnen
und Patienten Schwierigkeiten haben, eine Ärztin oder einen Arzt für eine ärztliche Beratung
Auf Anregung des UPI-Teams wurde in Zusammenarbeit mit der Wiener Ärztekammer die Implementierung der Suchfunktion „Patientenverfügung“ im Praxisplan erfolgreich umgesetzt
(www.praxisplan.at unter „Spezielle Angebote“).
3. Statistik
Anrufe
2 % Männl. außerhalb von Wien (23)
Weibl. außerhalb von Wien (16) 2 %
33 % Männl. aus Wien (332)
Weibl. aus Wien (635) 63 %
Im Berichtjahr 2014 wurden 1006 telefonische Beratungsgespräche anonym erfasst.
Von den Anrufern waren 651 Frauen und 355 Männer.
Die Anliegen betrafen 635 Wienerinnen und 332 Wiener.
39 Anfragen kamen aus den Bundesländern.
224 Anfragen wurden zusätzlich zu den 1006 telefonischen Anfragen durch aktenmäßige Bearbeitung vom UPI-Team erledigt. Diese Akten betrafen entweder sehr komplexe Anfragen oder es wurden
schriftliche Anfragen an die WPPA gestellt. (Siehe X. Statistik)
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
19
III Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle
Gegenstand
1 % Sonstige (13)
Lebensführung und Ernährung (2) 0 %
2 % Prävention und Gesundheitsförderung (23)
3 % Psychosoziale Themen (24)
Gesundheitsrechtliche Fragen (314) 31 %
8 % Pflege und Betreuung (83)
25 % Gesundheit und Krankheit (246)
Diagnostik und Therapie (301) 30 %
Thematisch wurden die Anrufe in verschiedene Kategorien eingeteilt.
„Gesundheitsrechtliche Fragen“ wurden in 314 Fällen gestellt, wobei hier ein größerer Teil Anfragen zu Vorsorgemöglichkeiten, Patientenrechte, Leistungsfragen der Krankenkassen und sonstigen
Kosten waren.
Bei 301 Gesprächen wurden Informationen zu „Diagnostik und Therapie“ gegeben.
Dieser Bereich umfasste insbesondere Auskünfte im Zusammenhang mit bestimmten Therapien oder
Laborwerten und Medikamenten.
246 Anrufe gab es im Bereich „Gesundheit und Krankheit“, wo es hauptsächlich um die Vermittlung
von Adressen von Gesundheitsdienstleistern ging.
Erledigung
3 Werktage (39) 4 %
6 % 2 Werktage (62)
Sofort (905) 90 %
20 WPPA – Bericht über das Jahr 2014
In 905 Fällen konnte im Erstkontakt eine abschließende Auskunft erteilt werden bzw. konnten weitere Möglichkeiten für eine Entscheidungsfindung aufgezeigt werden.
Bei 101 Anrufen dauerte es aufgrund von Recherchetätigkeiten max. 3 Werktage bis zur endgültigen Erledigung des Anliegens. Dafür wurde für einen Rückruf der UPI-Mitarbeiterin entweder die
Telefonnummer bekanntgegeben oder die Anruferin oder der Anrufer meldeten sich nach einigen
Tagen erneut.
Kontaktaufnahmen
2 % Zeitung (19)
Keine Angaben (12) 1 %
3 % TV (31)
10 % Folder/Plakat (100)
13 % WPPA (131)
16 % Empfehlung (163)
Internet (550) 55 %
Nachdem die UPI ein neuer Service der WPPA ist, ist es für uns relevant, wie die Bürgerinnen und
Bürger auf die UPI aufmerksam geworden sind.
550 Anrufe erfolgten, weil auf der Homepage der WPPA die UPI genannt ist.
163 Anrufe kamen aufgrund einer Empfehlung aus dem Familien- oder Freundeskreis bzw. aufgrund
der Empfehlung einer im Gesundheitsbereich tätigen Person zu Stande.
131 Anrufe gingen über die WPPA ein und wurden aufgrund des thematischen Inhaltes an das UPITeam weitergeleitet.
Folder und Plakate wurden in vielen Wiener Krankenhäusern, Pflegewohnhäuser, Einrichtungen für
ältere Menschen und in Wiener Apotheken verteilt, daraus resultierten 100 Anrufe.
50 Anrufe erfolgten aufgrund einer Information in einer Zeitung oder im TV.
12 Anruferinnen und Anrufer wollten keine Angabe dazu machen.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
21
Ärztliche
I Allgemeines
IV
Ärztliche
AufklärungAufklärung
1. Allgemeines
Die Rechtsgrundlagen der ärztlichen Aufklärungspflicht und des Rechtes der Patientin und
des Patienten auf Information finden sich in den
gesetzlichen Regelungen und im Behandlungsvertrag, der zwischen Ärztin bzw. Arzt und Patientin bzw. Patient abgeschlossen wird.
Die Aufklärung lässt sich in die Selbstbestimmungsaufklärung und die Sicherungsaufklärung gliedern.
Im Rahmen der Selbstbestimmungsaufklärung
ist die Patientin bzw. der Patient von der Ärztin
oder dem Arzt über Diagnose, über den Therapieverlauf sowie alternative Methoden und über
die Risiken der in Aussicht genommenen Maßnahmen aufzuklären.
Aufgrund der anschließend dargestellten Fälle
(WPPA 1087/11, WPPA 127672/13) wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Ärztin oder
der Arzt auch auf alternative Behandlungsmethoden hinzuweisen hat, da derartige Informationen für die Entscheidungsfindung der Patientin bzw. des Patienten von ausschlaggebender
Bedeutung sein können. Der Behandler hat über
mehrere zur Wahl stehende diagnostische oder
therapeutisch adäquate Verfahren zu informieren und die Vor- und Nachteile mit der Patientin oder dem Patienten abzuwägen, damit diese
bzw. dieser eine echte Wahlmöglichkeit hat.
Im Rahmen der Sicherungsaufklärung sind der
Patientin bzw. dem Patienten alle jene Informationen, die zur Sicherstellung des Heilerfolges
erforderlich sind, zu vermitteln, da es der Patientin bzw. dem Patienten obliegt am Heilungsbemühen der Ärztin oder des Arztes mitzuwirken. Dazu muss diese bzw. dieser aber wissen,
wie sie oder er sich während der Heilbehandlung und eventuell auch danach therapiegerecht
verhalten soll, damit der bestmögliche Behandlungserfolg erzielt wird und Schäden vermieden werden. Wie im geschilderten Fall WPPA
265570/13 dargestellt, genügt es daher nicht ei22 nen Patienten, aus dessen Schilderung der Beschwerden bereits eine mögliche Netzhautablösung zu erkennen gewesen wäre, nur darüber zu
informieren, er solle eine Augenabteilung aufsuchen. Vielmehr hätte der Patient von der Ärztin
im Rahmen der Sicherungsaufklärung über den
Grund des notwendigen Ambulanzbesuches, die
Dringlichkeit und die Folgen der Unterlassung
informiert werden müssen.
2. Fälle
WPPA 1087/11 – Anlage eines künstlichen
Darmausgangs ohne vorherige Aufklärung
über Behandlungsalternativen
Einem 61-jährigen Patienten wurde in einem
privaten gemeinnützigen Spital die Anlage eines Darmstomas (künstlicher Darmausgang)
empfohlen, weil der Patient seit Jahren unter
einer inkompletten Entleerung des Darmes litt.
Einige beim Patienten durchgeführte Voroperationen (Abtragung eines Condylom-Geschwüres
im Analkanal, Entfernung eines Mastdarmvorfalles) hatten keine Besserung der Stuhlentleerungsproblematik gebracht. Nach diversen diagnostischen Untersuchungen (Darmspiegelung,
Endosonographie der Rektumvorderwand, Manometrie – Schließmuskeldruckuntersuchung)
wurde dem Patienten empfohlen, es mit einem
Darmstoma zu probieren. Nach Zustimmung des
Patienten wurde der Eingriff durchgeführt.
Nach den gutachterlichen Ausführungen war der
Versuch der Anlage eines Stomas bei nicht suffizient behandelten Rektalproblemen durchaus
nachvollziehbar, aber es hätte auch alternative
Behandlungsmöglichkeiten konservativer oder
operativer Art gegeben: z. B. Elektrostimulation, diätetische Maßnahmen, Operation der Aussackung bzw. der Vorstülpung des Mastdarms.
Über diese Alternativen wurde der Patient nicht
aufgeklärt.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Da ein künstlicher Darmausgang von nahezu allen Menschen nachvollziehbarerweise als
schwere Störung der physischen und psychischen Integrität empfunden wird, muss gerade
aus diesem Grund eine sehr detaillierte Aufklärung über einen derartigen Eingriff und dessen
Risken erfolgen und der Patient besonders genau über Behandlungsalternativen informiert
werden.
Aus der Anlage des Stomas hatten sich für den
Patienten viele Probleme ergeben; so musste er
sich zwei Revisionsoperationen wegen teilweiser Schrumpfung des Stomas mit Knickbildung
und Stomaenge unterziehen; weiters auch einer
Operation zur digitalen Rektumausräumung
wegen eines Pfropfes im Rektumstumpf.
Der Patient erhielt im Wege des Haftpflichtversicherers des Spitals eine finanzielle Entschädigung.
WPPA 127672/13 – Keine Aufklärung über
alternative Behandlungsmethoden bei
leichtem Harnverlust
Vor allem dafür, dass sich die Patientin bei
Kenntnis dieser alternativen Behandlungsmethode keinesfalls der Operation unterzogen hätte und ihr dadurch auch die Blasenentleerungsstörung über einen Zeitraum von 16 Monaten
erspart geblieben wäre, konnte die WPPA eine
finanzielle Entschädigung für die Patientin erwirken.
WPPA 265570/13 – Keine Aufklärung über
Dringlichkeit eines Spitalsbesuches bei
fortschreitender Sehverschlechterung
Ein Patient nahm wegen eines dunklen Schattens am rechten Auge telefonisch Kontakt mit
seiner Fachärztin für Augenheilkunde und Optometrie auf. Nach seinen Angaben wurde ihm
trotz Hinweises auf eine langsam fortschreitende Sehverschlechterung von der Ärztin gesagt, er
solle, wenn er das Gefühl habe es sei notwendig,
die Augenabteilung eines bestimmten Krankenhauses aufsuchen. Dies tat er nicht. Die Ärztin
berichtete, sie habe dem Patienten bei diesem
Telefonat nahegelegt die Augenabteilung aufzusuchen.
Eine 64-jährige Patientin wandte sich wegen
manchmal morgens auftretenden tröpfchenweisen Harnverlustes auf Empfehlung ihres
Urologen zur Vornahme weiterführender Untersuchungen an die gynäkologische Ambulanz
eines städtischen Krankenhauses. Dort wurde
der Patientin die Vornahme einer TVT-O Operation (operatives Einlegen eines spannungsfreien Bandes bei Blasenverschlussschwäche)
empfohlen und letztlich auch durchgeführt.
Postoperativ litt die Patientin unter einer Blasenentleerungsstörung. Die Patientin musste sich
über einen Zeitraum von 16 Monaten selbst katheterisieren bis die Blasenentleerungsstörung
durch eine Durchtrennung des Bandes behoben
werden konnte.
Nach vier Tagen wandte sich der Patient wegen
weiterer Sehverschlechterung persönlich an seine Ärztin. Diese verwies ihn ohne Überweisung
und ohne Untersuchung wieder an die Augenabteilung des Krankenhauses, wo der Patient am
selben Tag vorstellig wurde.
Die Patientin wurde vor der Erstoperation
nicht darüber aufgeklärt, dass ihre zeitweise
auftretenden Beschwerden auch durch konsequentes Beckenboden-Muskulaturtraining gebessert hätten werden können.
Der Patient brachte bei der WPPA vor, dass die
Ärztin eine Diagnoseverzögerung von fünf Tagen
zu vertreten habe, da sie ihm auf die telefonische
Mitteilung der Sehverschlechterung am rechten
Auge frei gestellt habe, ein Krankenhaus aufzu-
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Dort wurde er jedoch nur oberflächlich untersucht, da er wegen eines anderen, nicht akuten
Problemes am Auge zwei Tage später einen Termin hatte. Zu diesem Termin wurde im Rahmen
der Untersuchung festgestellt, dass der Grund
für die seit fünf Tagen bestehende zunehmende Sehverschlechterung eine Netzhautablösung
war. Es wurde daraufhin eine Operation an der
Netzhaut durchgeführt.
23
IIV Ärztliche
Aufklärung
Allgemeines
suchen und ihn nicht aufgeklärt habe, dass es
sich um eine ernsthafte Erkrankung des Auges
handeln könnte, dessen exakte Diagnose und
Therapie nicht bis zu dem bereits im Krankenhaus vereinbarten Termin warten könne. Auch
wenn das Krankenhaus einen Teil der Diagnoseverzögerung zu vertreten hatte (der Patient
wurde nur oberflächlich untersucht, als er akut
vorstellig wurde), vertrat die WPPA die Ansicht,
dass hier ein Aufklärungsmangel der niedergelassenen Augenärztin vorlag.
Rechtlich konnte die Frage mit dem Judikat vom
7. 3. 2006, 5 Ob 165/05h geklärt werden, in dem
der Oberste Gerichtshof ausgesprochen hatte,
dass es, um der ärztlichen Aufklärung gerecht
zu werden, nicht genügt, eine Überweisung an
24 die Risikoambulanz mit der mündlichen Aufforderung, „jetzt dorthin zu gehen“, auszustellen, wenn dabei der Grund für die Aufforderung
und die Risken der Unterlassung nicht dargelegt
werden. Auch wenn der Patient mit der Ärztin
vorerst nur telefoniert hatte, musste ihr anhand
der geschilderten Symptome klar gewesen sein,
dass die Beschwerden Hinweis auf eine möglicher Weise bestehende Netzhautablösung sein
konnten. Sie hätte den Patienten über die Dringlichkeit eines Besuches in einer Augenambulanz und den vermuteten Grund dafür aufklären
müssen.
Die WPPA konnte eine finanzielle Entschädigung
in Form einer Prozesskostenablöse für den Patienten erwirken.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
V
Gravierende Behandlungsfehler u
Gravierende Behandlungsfehler und Pflegemängel
1. Allgemeines
Die Beziehung zwischen Patientinnen bzw. Patienten und den Gesundheitsdiensteanbietern
wird von verschiedenen Rechtsvorschriften
geregelt. Die Rechtsgrundlage für diese Beziehung bildet im Normalfall der Behandlungsvertrag, dessen Abschluss die Vertragspartner
zu zahlreichen Rechten und Pflichten führt. Die
Gesundheitsdiensteanbieter sind u.a. zu einer
Behandlung nach dem Stand der medizinischen
Wissenschaft, zu Verschwiegenheit und zu Dokumentation verpflichtet. Dem gegenüber bestehen bei Patientinnen und Patienten u.a. die
Pflicht zur Zahlung des Honorars, Auskunfts-,
Duldungs- und Mitwirkungsobliegenheiten.
Kommt es aufgrund der schuldhaften Verletzung dieser Pflichten aus dem Behandlungsvertrag zu einem Schaden an der Patientin oder
dem Patienten, kann diese bzw. dieser Schadenersatzansprüche geltend machen.
Im Folgenden sollen einige im Berichtsjahr 2014
abgeschlossene Fälle dargestellt werden, in denen Schadenersatzzahlungen aufgrund nachgewiesener Behandlungsfehler oder Pflegemängel
erreicht werden konnten.
2. Behandlungsfehler
in Krankenanstalten
WPPA 2234/11 – Harnleiter bei Operation
mitgenäht, daraufhin Verlust einer Niere
Eine Patientin unterzog sich in einem privaten gemeinnützigen Spital einem operativen
Eingriff wegen einer Mastdarmentleerungsstörung. Im Zuge dieser Operation wurde der
rechte Harnleiter durch eine Naht irrtümlich
abgebunden. Während des Eingriffes wurde der
betroffene Teil des Harnleiters nicht dargestellt
und die Naht vom Operateur somit nicht bemerkt. Postoperativ litt die Patientin im Rücken
und im Bereich der rechten Flanke unter ungewöhnlich starken Schmerzen.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Laut Sachverständigengutachten hätten diese
Beschwerden zu einer Kontrolluntersuchung
(Ultraschall oder CT) Anlass geben müssen. Mit
dieser Untersuchung hätte der Harnstau, der
Ursache der Beschwerden war, diagnostiziert
und in der Folge die Naht entfernt werden können.
Nach der Entlassung wandte sich die Patientin
nochmals an den Operateur und schilderte erneut ihre Schmerzen im Rücken. Sie wurde zu
einem Orthopäden überwiesen. Da der Harnleiter somit weiter abgebunden blieb, kam es in
weiterer Folge zum Funktionsverlust der rechten Niere. Die Niere musste schließlich entfernt
werden.
Für die Patientin konnte eine angemessene
finanzielle Entschädigung erzielt werden.
WPPA 2316/11 Verbrennung bei Laserbehandlung
Bei einer 17-jährigen Patientin wurde in einem
städtischen Krankenhaus eine Operation zur
Condylomabtragung im Vaginalbereich mittels
Laser durchgeführt. Nach dem Eingriff litt die
Patientin mehrere Wochen an starken Schmerzen. Es wurde festgestellt, dass es bei der Laservaporisation zu Verbrennungen gekommen
war. Das eingeholte Gutachten ergab, dass die
Behandlung infolge zu langer Einwirkungsdauer bzw. zu hoher Einwirkungsstärke des Lasers
nicht sachgemäß durchgeführt worden war.
Die Patientin erhielt Schadenersatz.
WPPA 201/12 – Arterienverletzung
bei Schilddrüsenoperation
Eine 65-jährige Patientin unterzog sich in einem privaten gemeinnützigen Spital einer
Schilddrüsenoperation, bei welcher eine folgenschwere Verletzung im Bereich einer großen
Arterie verursacht wurde. Die Gefäßläsion war
derart groß, dass eine notfallsmäßige Sternotomie (Brustkorberöffnung mit Durchtrennung
des Brustbeines) und Rekonstruktion des Gefä25
I Allgemeines
V
Gravierende Behandlungsfehler und Pflegemängel
ßes mit Goretex-Interponierung (Gefäßbypass)
stattfinden musste. Eine direkte Übernähung
der gesetzten Gefäßverletzung ohne Gefäßinterponat war gar nicht möglich. Bei dieser Notfalloperation wurde auch noch eine Recurrensparese – eine Verletzung des Stimmbandnerven
- verursacht.
Laut eingeholtem Sachverständigengutachten
dürfte die Arterie intraoperativ mit einem Teil
eines Schilddrüsenlappens verwechselt und irrtümlich abgetrennt worden sein.
Unfallkrankenhaus verspätet erkannt und zunächst nicht fachgerecht behandelt wurde: Eine
Kompartmentdruckmessung bzw. rasche komplette Faszienspaltung hätten die Drucknekrosen der Muskulatur samt Peronäusverletzung
verhindern können.
Der Gutachter führte weiters aus, dass derartig komplizierte Schilddrüsenoperationen nur
an großen Schilddrüsenzentren mit der Möglichkeit des intraoperativen Neuromonitorings
durchgeführt werden sollten.
Bei einem 13-jährigen Knaben wurde in einem
Spital eine Hodenverdrehung nicht erkannt.
Erst massive Schmerzen führten zur weiteren
Abklärung. Der betroffene rechte Hoden musste
operativ entfernt werden.
Es konnte ca. ein Jahr später eine Hodenprothese implantiert werden.
Für die Patientin konnte im Wege des Haftpflichtversicherers eine angemessene Entschädigung für den erlittenen Schaden und ein
Haftungsanerkenntnis für zukünftige kausale
Schäden ausverhandelt werden.
WPPA 2570/12 - Erheblicher Muskelverlust
und Nervenläsion wegen verspätet vorgenommener kompletter Faszienspaltung
Ein 27-jähriger Patient wurde in einem Unfallkrankenhaus wegen mehrfachen Unterschenkelknochenbrüchen mittels Schienbeinreposition
sowie Schien- und Wadenbeinverplattung operativ versorgt. Postoperativ zeigte sich eine
Großzehenheberschwäche. Zwei Tage nach dem
Eingriff wurde bei zunehmend verhärteten
Muskelgruppen eine nur begrenzte Faszienspaltung vorgenommen. Einen Tag später musste
das massiv geschwollene Muskelgewebe neuerlich und diesmal maximal gespalten werden.
Am vierten Tag zeigte sich eine Peronäusnervenverletzung. Schließlich mussten abgestorbene Muskelteile des betroffenen Unterschenkels
entfernt werden. Der Patient litt unter massiven
Schmerzen und geht nun mit einer Peronäusschiene.
Im Sachverständigengutachten wurde festgestellt, dass der Anstieg des Gewebsdruckes am
26 Eine außergerichtliche Einigung konnte erzielt
werden.
WPPA 3333/12 - Hodentorsion nicht erkannt
Der minderjährige Patient wurde entschädigt
und die Rechtsträgerin des Spitals gab eine Erklärung ab, auch für künftige allfällige kausale
Schäden einzustehen.
WPPA 71009/13 – Mastdarmoperation
ohne eindeutige Indikation durchgeführt
Ein 67-jähriger Patient wandte sich wegen
chronischer Verstopfung, Schmerzen nach dem
Stuhlgang infolge Analfissur und wegen Stuhlverhaltung an die chirurgische Ambulanz eines
privaten gemeinnützigen Krankenhauses.
Beim Patienten wurden Untersuchungen durchgeführt. Unter Bezugnahme auf den Defäkographiebefund, welcher einen geringen inneren
Prolaps zeigte, wurde dem Patienten die Vornahme einer STARR-Operation (staplerunterstützte Trans-Anale Rektum-Resektion, bei der
über den After ein Teil des Mastdarms entfernt
wird) zur Linderung seiner Beschwerden vorgeschlagen und durchgeführt. Seit diesem Eingriff leidet der Patient unter ständigen starken
Schmerzen im Analbereich, imperativem Stuhldrang und partieller Inkontinenz.
Im Rahmen der Überprüfung dieses Falles
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
konnte vom Sachverständigengutachter auf
Grundlage der präoperativen Befunde und der
Dokumentation festgestellt werden, dass keine
eindeutige Indikation für diese STARR-Operation vorlag.
Die WPPA konnte eine angemessene finanzielle
Entschädigung für den Patienten erreichen.
WPPA 102649/13 – Stuhlinkontinenz
aufgrund falsch vernähtem Dammriss
nach Entbindung
Bei einer 28-jährigen Frau kam es bei der Entbindung in einem städtischen Spital zu einem
Dammriss dritten Grades mit Beeinträchtigung
des Schließmuskels.
Das Ausmaß dieses Dammrisses wurde im Spital nicht richtig erkannt und daher auch nicht
lege artis versorgt.
Erst im Rahmen der Untersuchung während der
nächsten Schwangerschaft erfuhr die Patientin
vom Ausmaß der hochgradigen Schädigung.
Nach der Geburt ihres zweiten Kindes musste
der Patientin, da der Dammriss nach der ersten
Geburt nicht fachgerecht versorgt worden war,
ein künstlicher Darmausgang gesetzt werden,
welcher nach einigen Monaten rückoperiert
werden konnte. Seit der Rückoperation leidet
die Patientin an Stuhldranginkontinenz.
des Musculus flexor carpi ulnaris, der Sehne des
Musculus flexor carpi radialis sowie der Sehne
des Musculus palmaris longus) übersehen. Bei
einer Schnittverletzung unbekannter Tiefe wie
im konkreten Fall wäre eine Revision in Allgemein- oder Plexusanästhesie erforderlich gewesen, um eine Diagnostik der Sehnenverletzungen zu ermöglichen.
Die Sehnenverletzung wurde erst im weiteren
Behandlungsverlauf im niedergelassenen Bereich diagnostiziert. Die Patientin unterzog
sich vier Monate nach der Verletzung einer Sehnenrekonstruktionsoperation, wobei durch die
verspätete Sehnenrekonstruktion dauerhafte
Bewegungseinschränkungen des Handgelenkes verblieben sind, welche bei einer sofortigen Sehnenversorgung am Unfalltag mit hoher
Wahrscheinlichkeit vermieden werden hätten
können.
Für die Patientin konnte eine finanzielle Entschädigung erreicht werden.
WPPA 250720/13 – Gehirnschädigung
nach zu raschem Ausgleich eines
Natriummangels
Für die Patientin konnte eine angemessene
finanzielle Entschädigung erwirkt werden.
Ein 47-jähriger Patient suchte nach einem Sturz
ein städtisches Krankenhaus auf. Bei einer Routineblutabnahme wurde eine schwere Hyponatriämie (zu niedriger Natriumspiegel im Blut)
festgestellt und der Patient wurde zur Korrektur
der Blutsalzentgleisung stationär aufgenommen.
Die Anhebung des Serumnatriumspiegels erfolgte jedoch zu rasch, sodass dadurch eine Gehirnschädigung des Patienten in Form einer pontinen
Myelinolyse auftrat. Der Patient war vorübergehend gelähmt und konnte nicht sprechen.
WPPA 157483/13 –
Massive Sehnenverletzungen übersehen
Der Patient erhielt eine finanzielle Entschädigung.
Bei einer 45-jährigen Patientin wurde im Rahmen einer Wundrevision in Lokalanästhesie
nach Schnittverletzungen am rechten Unterarm
in einem städtischen Spital eine massive Sehnenverletzung (glatte Durchtrennung der Sehne
WPPA 380288/13 –
Falsche Gesäßhälfte operiert
Wäre die Patientin bereits nach der Geburt ihres ersten Kindes über die notwendigen Therapiemaßnahmen (operative Versorgung des
Schließmuskels) informiert worden, hätte man
diese rechtzeitig vor einer weiteren Schwangerschaft durchführen können.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Ein 33-jähriger Patient wurde mit der Diagnose „periproktischer Abszess“ in ein städtisches
27
IV Allgemeines
Gravierende Behandlungsfehler und Pflegemängel
Spital überwiesen. Im Rahmen der ambulanten
Untersuchung wurde der Abszess in der rechten
Gesäßhälfte bestätigt und eine operative Abszessentfernung vorgeschlagen. Beim Eingriff
wurde jedoch ein (nicht schmerzhaftes) Lipom
an der linken Gesäßhälfte entfernt. In der Folge
suchte der Patient vier Tage nach der Operation seinen Hausarzt auf, der den Patienten ins
Spital zurückschickte, wo schließlich der (sehr
schmerzhafte) Abszess entfernt wurde.
Für den Patienten konnte eine finanzielle Entschädigung für die vermeidbaren Schmerzen
erreicht werden.
WPPA 472901/13 –
Blinddarmentzündung nicht erkannt
Eine 30-jährige Patientin wurde wegen starker Unterleibsschmerzen an der gynäkologischen Abteilung eines privaten gemeinnützigen
Krankenhauses stationär aufgenommen. Trotz
bereits bei der Aufnahme bestehender Druckschmerzhaftigkeit im Abdomen und weiterer
Verschlechterung des Zustandes der Patientin
mit Erbrechen und Durchfall, wurde die Diagnose eines Blinddarmdurchbruchs mit Bauchfellentzündung erst drei Tage nach der Aufnahme gestellt und die Patientin operativ versorgt.
Für die Patientin konnte aufgrund der Diagnoseund Therapieverzögerung eine Entschädigung
für die erlittenen Schmerzen erwirkt werden.
WPPA 482732/13 – Luxation
des Speichenköpfchens übersehen
Ein 4-jähriges Mädchen zog sich bei einem Sturz
einen Bruch des linken Ellenhakens und eine
Verrenkung des linken Speichenköpfchens zu.
Im Rahmen der Erstbehandlung in einem städtischen Spital und auch bei den folgenden Kontrollen wurde nur der Bruch des Ellenhakens diagnostiziert und mittels Gipsverband versorgt.
Die Verrenkung des Speichenköpfchens wurde – obwohl sie am Röntgenbild sichtbar war
- übersehen und dadurch auch keine adäquate
Behandlung (Reposition) eingeleitet.
28 Aufgrund der verspäteten Diagnosestellung, welche dann in einem anderen Spital erfolgte, wurde eine operative Korrektur notwendig, wobei als
Dauerfolge eine bleibende Bewegungseinschränkung des Ellbogengelenkes verblieben ist.
Es konnte eine finanzielle Entschädigung des
Mädchens erreicht werden.
WPPA 500038/13 - Fibroadenom bei Operation nicht entfernt
Bei einer 33-jährigen Patientin wurde in einem
privaten gemeinnützigen Krankenhaus eine Entfernung eines Fibroadenoms (gutartiger Knoten)
in der linken Brust durchgeführt. Postoperativ
stellte sich heraus, dass nicht dieses entfernt
wurde, sondern ein anderer gutartiger Tumor,
der ebenfalls vorhanden war, aber präoperativ
nicht festgestellt wurde. Es ergab sich dadurch
die Notwendigkeit eines weiteren Eingriffes.
Das eingeholte Gutachten ergab, dass die gebotenen Sicherheitsmaßnahmen wie Markierung
des Operationsgebietes bzw. entsprechende Untersuchung durch den Operateur unterblieben
waren.
Es konnte eine finanzielle Entschädigung für
die Patientin erreicht werden.
WPPA 590246/13 – Pfannenringsprengung
nach Hüftimplantation
Eine 74-jährige Patientin unterzog sich in einem
Privatspital einer Implantation einer Hüfttotalendoprothese (Hüft-TEP) rechts. Postoperativ
wurde eine Pfannenlockerung mit Dislokation diagnostiziert, sodass bereits zwei Wochen
später eine Revisionsoperation mit teilweisem
Prothesentausch durchgeführt werden musste.
Nach dieser zweiten Operation hatte die Patientin weiter starke Schmerzen.
Vier Monate später wurde mittels CT festgestellt, dass ein zu kleiner Schaft und eine zu
große Pfanne implantiert worden waren, sodass
wegen einer Pfannenringsprengung eine neue
Pfanne eingesetzt werden musste.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Im eingeholten Sachverständigengutachten
wurde darauf hingewiesen, dass die Indikation
zur Implantation einer Hüft-TEP aufgrund der
präoperativ geringen Schmerzen der Patientin
zu hinterfragen und die Implantation der Hüfte nicht regelrecht durchgeführt worden sei.
Aufgrund der postoperativen Schmerzen hätte
bereits wesentlich frühzeitiger eine Abklärung
mittels CT und Operation erfolgen müssen.
schädigte die Hornhaut. Die Vorderkammerlinse
musste daher entfernt werden. Eine neue Linse
wurde eingesetzt. Außerdem war die Hornhaut
schon so geschädigt, dass eine Hornhauttransplantation durchgeführt werden musste.
Wäre, wie damals schon Stand der medizinischen Wissenschaft, im Jahr 1992 eine Hinterkammerlinse implantiert worden, wäre es nicht
zu den schweren Schäden gekommen.
Die Patientin erhielt eine finanzielle Entschädigung durch die Haftpflichtversicherung.
Der Patientin wurde eine angemessene Entschädigung angeboten.
WPPA 632294/13 Fingerschiene zu früh entfernt
WPPA 559244/13 - Studienmedikation
führte zu einem früheren Ableben
Bei einer 32-jährigen Patientin wurde in einem
städtischen Spital ein Tumor im Bereich des
vierten Fingers links entfernt. Im Rahmen des
operativen Eingriffs zeigte sich die Strecksehne
massiv tumorversetzt und ausgedünnt, sodass
eine Strecksehnenrekonstruktion versucht wurde. Im Rahmen der ambulanten Nachbehandlung wurde die für sechs Wochen verordnete
Schiene irrtümlich bereits zwei Wochen nach
der Operation entfernt, sodass es im Rahmen
der (zu früh) durchgeführten Ergotherapie zur
Ruptur der Strecksehne kam. In weiterer Folge
sind eine aktive Beuge- und Streckhemmung des
betroffenen Fingers sowie Schmerzen verblieben, wobei möglicherweise noch eine Versteifungsoperation durchgeführt werden wird.
Eine Patientin unterzog sich aufgrund ihrer
fortgeschrittenen und austherapierten Krebserkrankung in einem städtischen Spital einer
Behandlung im Rahmen einer Medikamentenstudie. Die Prognose war bereits sehr schlecht.
Die Patientin erhielt eine finanzielle Entschädigung.
WPPA 833923/13 – Falsche Linse bei
Operation des Grauen Stars verwendet
Eine Patientin wurde im Jahr 1992 in einem
städtischen Krankenhaus wegen eines Grauen
Stars operiert. Sie erhielt eine Vorderkammerlinse, obwohl es schon damals Stand der medizinischen Wissenschaften war im Regelfall Hinterkammerlinsen zu implantieren. Im Jahr 2011
wurde festgestellt, dass die Patientin ein Hornhautödem am operierten Auge hatte, welches von
der Vorderkammerlinse herrührte. Die Linse beWPPA – Bericht über das Jahr 2014
Die Therapie führte zu einem Leberversagen mit
Ableben der Patientin. Die gutachterliche Abklärung ergab einen kausalen Zusammenhang.
Zudem wurde festgestellt, dass das Ableben der
Patientin zeitlich früher als ohne Therapie eingetreten war.
Es konnten für die Hinterbliebenen im Rahmen
der (verschuldensunabhängigen) Probandenversicherung ein sogenanntes „Trauerschmerzensgeld“ und die Kosten für das Begräbnis erwirkt werden.
3. Behandlungsfehler im
niedergelassenen Bereich,
bei Bandagist und in Apotheke
WPPA 631/12 – Sackniere übersehen
Eine 44-jährige Patientin stand mehrere Jahre
in Behandlung eines niedergelassenen Facharztes für Urologie. Aufgrund der bestehenden
Familienanamnese (der Mutter der Patientin
wurde als Kind eine Niere entfernt) wurden
29
I Allgemeines
V
Gravierende Behandlungsfehler und Pflegemängel
regelmäßig Ultraschalluntersuchungen durchgeführt. Es wurden dabei jeweils Zysten festgestellt, aber keine weiteren Veranlassungen
getroffen. Im Laufe der Behandlung klagte die
Patientin über wiederholte Schmerzattacken im
Rückenbereich, welche aber vom Urologen in
Zusammenhang mit einem bestehenden Bandscheibenvorfall gebracht wurden. Bei einer
schließlich durchgeführten CT – Untersuchung
wurde eine Sackniere links festgestellt und diese operativ entfernt.
Im eingeholten Sachverständigengutachten
wurde festgestellt, dass bereits seit längerer
Zeit eine Harnstauungsniere bestanden hatte
und daher durch den Urologen - um eine Sackniere zu verhindern - frühzeitiger weiterführende Untersuchungen erforderlich gewesen
wären.
Es konnte eine finanzielle Entschädigung für
die Patientin erreicht werden.
WPPA 228683/13 – Zahnfleischentzündung
über Jahre nicht behandelt
Bei einer 46-jährigen Patientin wurde trotz regelmäßiger zahnärztlicher Kontrollen bei einer
Fachärztin für Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde eine massive Parodontitis nicht behandelt.
Im Rahmen der Überprüfung vor der WPPA
konnte auf Basis eines auf Kosten der zuständigen Haftpflichtversicherung eingeholten Gutachtens die nicht fachgerechte Behandlung
nachgewiesen werden. Obwohl der Ärztin die
paradontale Problematik bewusst gewesen sein
musste, wurde die Patientin weder über die bestehende Parodontitis aufgeklärt, noch wurde
ein entsprechendes Therapieangebot erstellt
bzw. die Patientin auch nicht an einen Paradontologen überwiesen. Als Folge kam es zu einer
raschen Progredienz der Paradontitis sowie
zum vorzeitigen Verlust eines Zahnes.
Die Patientin erhielt eine finanzielle Entschädigung.
30 WPPA 570192/13 - Zahnkeim
eines bleibenden Zahnes bei Milchzahnextraktion entfernt
Eine 12-jährige Patientin unterzog sich bei einem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde einer Milchzahnextraktion. Dabei wurde
irrtümlich auch der Zahnkeim eines bleibenden
Zahnes mitentfernt.
Die Patientin erlitt durch die Entfernung des
Zahnkeimes zusätzliche Schmerzen und wird
sich einer Kieferregulierung unterziehen müssen.
Für die Patientin konnte eine finanzielle Entschädigung erreicht werden.
WPPA 41951/13 –
Bei Gipsabnahme Beine verletzt
Im Rahmen einer Gipsabnahme bei einem Bandagisten nach einer Sichelfußoperation wurde ein
fünf Monate altes Kleinkind mit einer oszillierenden Gipssäge an der Innen- und Außenseite
beider Beine verletzt. Obwohl schon beim ersten
Bein Schnittwunden entstanden waren, wurde
die Gipsabnahme am zweiten Bein mit der elektrischen Gipssäge fortgesetzt! Es entstanden
Schnittwunden mit umgebenden Verbrennungen mit Blasenbildung, welche zwei Monate zur
Abheilung benötigten, wobei letztlich deutlich
sichtbare, dauerhafte Narben verblieben.
Es konnte eine finanzielle Entschädigung seitens der Versicherung erreicht werden.
WPPA 548063/13 – Septische Pilzinfektion
wegen Überdosierung eines immunsuppressiven Rheuma-Medikamentes
Eine 73-jährige pflegebedürftige Patientin ließ
sich ihre Arzneimittel von einer Apotheke in der
Nähe ihres Wohnortes in den Medikamentendispenser einfüllen. Die sie zu Hause betreuende Pflegerin holte den befüllten Dispenser ab
und verabreichte der Patientin die Medikation
entsprechend der Befüllung für den jeweiligen
Einnahmezeitpunkt.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Da Ebetrexat, ein immunsuppressives Rheuma-Medikament, durch die Apotheke für die
tägliche – anstatt nur 1 x wöchentliche - Einnahme in den Dispenser eingefüllt worden war,
kam es zu einer Überdosierung.
Die betagte Patientin erlitt eine lebensbedrohende Ebetrexat-induzierte Candida-Sepsis
(blutvergiftende Pilzinfektion) und musste wochenlang in Spitalsbehandlung. Letztlich erholte sie sich wieder, war jedoch insgesamt
pflegebedürftiger als vor dem Vorfall, auch die
Pflegestufe wurde von 3 auf 4 erhöht.
Die WPPA konnte im Wege des Haftpflichtversicherers der Apotheke eine angemessene Entschädigung für die Patientin erwirken.
4. Pflegemängel in Krankenanstalten
und einem Pflegeheim
WPPA 667/12 – Massive Verschlechterung
des Hautzustandes durch mangelhafte
Pflege
Eine hochbetagte Patientin befand sich für ca.
drei Wochen in stationärer Behandlung eines
städtischen Krankenhauses. Bereits während
des Aufenthaltes beklagten die Angehörigen unzureichende Pflege und Betreuung bzw. mangelhafte Unterstützung der 85- Jährigen durch die
verantwortlichen Pflegepersonen. Am Tag nach
der Entlassung in häusliche Pflege sah sich die
behandelnde Hausärztin gezwungen, ihre Patientin umgehend wieder in Spitalsbehandlung
zu überweisen, da vor allem der Zustand der
Haut besorgniserregend war.
Aus der Dokumentation des Vereins, der die
Patientin seit längerer Zeit ambulant versorgt
hatte, war ersichtlich, dass bei der betagten
Patientin zum Zeitpunkt der Spitalsaufnahme
keine Hautdefekte bestanden hatten. Am Tag
der Rückkehr in die Wohnung fanden sich massive Ödembildung an den oberen und unteren
Extremitäten sowie Druckgeschwüre Grad 2 an
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Ellenbogen und Finger des linken Arms.
Im eingeholten fachpflegerischen Gutachten
wurde festgestellt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit die Hautschäden durch wiederholte und
teilweise mangelhafte Pflege verursacht worden
waren. In der Krankenanstalt hatten nach Einschätzung der Pflegesachverständigen mangelhafte Dokumentation, fehlende ärztliche Anordnungen im mitverantwortlichen Bereich und die
Nichteinhaltung der hauseigenen Richtlinien
die Entstehung der Hautschäden begünstigt.
Es konnte eine finanzielle Entschädigung erreicht werden.
WPPA 33244/13 - Mangelhafte Prophylaxe
und Behandlung des Druckgeschwürs und
Entzündung durch eine Venenverweilkanüle
Eine 78-jährige Patientin befand sich aufgrund
eines Schambeinbruchs und einer Prellung der
Hüfte in stationärer Behandlung eines städtischen Krankenhauses. Aufgrund mangelhafter
Dekubitusprophylaxe entwickelte sich ein Geschwür im Gesäßbereich. In der Folge wurde
durch die unzureichende Druckentlastung die
Abheilung des Druckgeschwürs (Dekubitus)
verzögert bzw. verhindert. Konkret wurde der
hauseigene Pflegestandard nicht angewandt
(z.B. regelmäßige Positionsänderungen, Verwendung von Lagerungshilfsmittel oder das Führen
eines Lagerungsprotokolls) und es fand eine
verzögerte ärztliche Begutachtung des Dekubitus statt.
Zudem kam es zu einer Entzündung der Einstichstelle der Venenverweilkanüle und einer
Schwellung der Wundumgebung. Im Rahmen
der Überprüfung wurde festgestellt, dass die
verpflichtende tägliche Kontrolle der Indikation
zum weiteren Verbleib des Katheters im Rahmen der ärztlichen Visite nicht dokumentiert
und somit mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht
durchgeführt worden war.
Die Patientin erhielt eine finanzielle Entschädigung.
31
IV Allgemeines
Gravierende Behandlungsfehler und Pflegemängel
WPPA 355279/13 - Entstehung eines tiefen
Sacraldekubitus durch unzureichende
Mobilisierung
Eine 80–jährige demente Frau wurde wegen
massiver Unruhezustände, Panikattacken und
paranoider Reaktionsbereitschaft zuerst an einer psychiatrischen Abteilung, in weiterer Folge
an einer internen Abteilung eines städtischen
Krankenhauses stationär betreut. Nach der Entlassung in häusliche Pflege zeigte sich, dass
bei der immobilen Patientin im Zuge des Aufenthalts ein tiefes Druckgeschwür im unteren
Wirbelsäulenbereich entstanden war. Dieses
konnte erst mittels monatelanger ambulanter
Versorgung durch eine Hauskrankenpflege nahezu gänzlich zur Abheilung gebracht werden.
Die Prüfung durch die Pflegesachverständige
ergab, dass das Druckgeschwür bei adäquater
Prophylaxe und Durchführung von regelmäßigen Positionsänderungen an der psychiatrischen Abteilung weitgehend zu vermeiden gewesen wäre.
Im eingeholten Sachverständigengutachten
wurde festgehalten, dass der Einsatz eines suffizienten Antidekubitussystems nicht rechtzeitig
erfolgte, die Dokumentation einer Kontinuität
der Maßnahmen zur Körperpositionsänderung
insbesondere ab dem Aufnahmezeitpunkt in der
Pflegeeinrichtung nicht nachvollziehbar war
und eine Druckentlastung durch ein motorbetriebenes System angezeigt gewesen wäre.
Die Erben erhielten eine finanzielle Entschädigung im Wege der zuständigen Haftpflichtversicherung.
Es konnte eine finanzielle Entschädigung für
die Patientin erreicht werden.
WPPA 373986/13 - Massive Verschlechterung
eines Dekubitus (Druckgeschwür) durch
mangelhafte Pflege
Eine 86-jährige Frau, die seit ihrer Kindheit an
Kinderlähmung gelitten hatte, war in ihrer Wohnung gestürzt und ins Spital gebracht worden.
Dort wurde ihr eine Spezialmatratze zur Verfügung gestellt um dem hohen Dekubitusrisiko
zu begegnen. Mit einem bestehenden Dekubitus
Grad 1-2 wurde sie an eine Pflegeeinrichtung
transferiert. Dort erhielt sie trotz mehrmaligem
Ersuchen keine spezielle Matratze.
Nach drei Wochen hatte sich eine große offene
Wunde gebildet und die Bewohnerin litt unter
sehr starken Schmerzen. Erst nach vier Wochen
wurde eine Antidekubitusmatratze zur Verfügung gestellt. Die Bewohnerin wurde eine weitere Woche später an ein Krankenhaus überstellt,
wo sie drei Tage später verstarb.
32 WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Kommunikation
VI Kommunikation
1. Kommunikationsprobleme im Gesundheitsbereich
Zahlreiche Beschwerden, die in der WPPA eingebracht werden, beziehen sich auf die nicht
gelungene Kommunikation zwischen Patientin
oder Patient und Gesundheitsdiensteanbieter.
So fühlen sich Betroffene oft nicht wertgeschätzt
und sehen sich im Spital oder der Ordination wie
am Fließband abgefertigt. Zeitmangel oder fehlendes Interesse wird beklagt. „Der Arzt schaut
weniger mich an, als in den Computer und schon
bin ich wieder draußen, bevor ich alles, was mir
wichtig war, zur Sprache bringen konnte!“ lautet
ein häufig formulierter Vorwurf.
Neben der Frage der persönlichen Wertschätzung ist die positive Patient-Arzt Kommunikation auch ein zentraler Faktor für die Erstellung
einer richtigen Diagnose und entsprechender
Therapievorschläge. Auch im Interesse einer
zielführenden Behandlung und der Patientensicherheit sollte also auf eine Verbesserung der
Gesprächskultur Wert gelegt werden.
Die Technisierung der Medizin lädt dazu ein,
das ärztliche Gespräch mit dem Verweis auf die
angeordnete Untersuchung (Labor, Ultraschall,
CT u.a.) vorschnell abzukürzen und den psychosozialen Dimensionen der Erkrankung weniger
intensiv auf den Grund zu gehen. Das subjektive Krankheitserleben, von dem die Patientinnen
und Patienten in erster Linie berichten wollen,
findet zu wenig Aufmerksamkeit.
Auf der anderen Seite verstehen die Patientinnen und Patienten oftmals nicht, was ihnen im
Rahmen des Ordinationsbesuchs oder bei der
Visite am Spitalsbett gesagt wurde. Es liegt auf
der Hand, dass dadurch die Compliance gefährdet ist. Eine aktive Rolle als Akteurinnen und
Akteure der eigenen Gesundheit können die Betroffenen erst recht nicht einnehmen, wenn es
Kommunikationsdefizite gibt.
Um die Patientinnen und Patienten in ihrer aktiven Rolle beim medizinischen Gespräch zu stärWPPA – Bericht über das Jahr 2014
ken, stellt die WPPA auf ihrer Homepage unter
„Tipps für das ärztliche Gespräch“ eine Liste
von Fragen vor, aus der man vor dem Arztbesuch
oder dem Spitalsaufenthalt diejenigen auswählen und ausdrucken kann, die für den eigenen
Fall von Relevanz sind. Damit ist die Patientin,
der Patient gut für das Gespräch vorbereitet und
muss nicht fürchten, Wichtiges zu vergessen.
Die Fragen sind außerdem eine gute Grundlage
zur Vermeidung eines paternalistischen Machtgefälles zwischen Gesundheitsdiensteanbieter
und Patientin oder Patient.
Der Kommunikation – insbesondere im Rahmen
der Aufklärung – sollte ein wichtiger Stellenwert
in der Aus- und Fortbildung des Gesundheitspersonals eingeräumt werden. Auch hinsichtlich
der Honorierung der medizinischen Leistungen
wäre eine Neugewichtung zugunsten des ärztlichen Gesprächs empfohlen.
WPPA 533547/13 – Schmerzangaben
einer betagten Patientin wurden nicht
ernstgenommen
Eine 91-jährige Patientin wurde drei Tage nach
Entfernung eines Unterschenkel-Gipses in die
Ambulanz eines Spitals eingeliefert. Die Patientin wurde mit Schmerzmitteln wieder weggeschickt, ohne dass eine bildgebende Untersuchung durchgeführt worden war.
Wegen weiterbestehenden Beschwerden wurde
die Patientin eine Woche später erneut in dieses
Spital eingeliefert und stationär aufgenommen.
Während des gesamten 3-wöchigen stationären
Aufenthaltes wurde wieder keine bildgebende
Untersuchung des Knies durchgeführt, die Patientin lediglich mit Schmerzmitteln behandelt
und internistisch betreut.
Im weiteren Verlauf wurde schließlich in einem
anderen Krankenhaus nach ca. 2 Monaten eine
Tibiakopffraktur (gebrochener Schienbeinkopf)
erkannt und die Patientin operiert.
33
IVIKommunikation
Allgemeines
Seitens der WPPA konnte eine Entschädigungszahlung für die Patientin zur Abgeltung der ca.
2-monatigen Behandlungsverzögerung erwirkt
werden.
derer Termin in Aussicht gestellt wurde. Einige
Tage später suchte die Patientin neuerlich dasselbe Spital auf, wo problemlos eine professionelle Untersuchung und Behandlung stattfand.
WPPA 141138/14 – Umgang mit einem alten,
dementen und pflegebedürftigen Patienten
In der Stellungnahme des Krankenhauses entschuldigte sich das Krankenhaus bei der Patientin
und teilte mit, dass die Patientin trotz Notbetriebes behandelt werden hätte müssen. Dieser Vorfall
wurde von der ärztlichen Direktion zum Anlass
genommen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gynäkologischen Ambulanz die Rechtsvorschriften über die Behandlungspflicht in Wiener Krankenanstalten zur Kenntnis zu bringen.
Ein 82-jähriger dementer Patient stürzte in seiner Wohnung und wurde um 18:53 Uhr mit der
Rettung in ein Krankenhaus zur Begutachtung
gebracht. Er hatte sichtbare Verletzungen an der
Stirn und klagte über Schulterschmerzen. Die
ärztliche Begutachtung im Krankenhaus erfolgte
um 19:20 Uhr. Der CT Befund um 2:00 Uhr früh
ergab, dass aus medizinischer Sicht keine stationäre Aufnahme erforderlich war. Daher wurde
die Entscheidung getroffen, den alten und dementen Patienten wieder mit der Rettung nach
Hause zu schicken. Die Gattin wurde um 2:00
Uhr nachts telefonisch vom Krankenhaus über
die Entlassung ihres Gatten informiert. Dieser
kam schließlich um 3:00 Uhr früh nach Angabe
der Gattin eingenässt, eingekotet und frierend
zu Hause an. Die pflegerische Stellungnahme des
Krankenhauses wies darauf hin, dass der Patient
die Notaufnahme sauber und trocken verlassen
habe, da er ansonsten vom Krankentransport
nicht mitgenommen worden wäre.
Auch wenn keine medizinische Begründung für
eine stationäre Aufnahme für diesen Patienten
vorlag, wäre es sinnvoll gewesen, mit der Gattin
rechtzeitig das weitere Procedere abzustimmen.
WPPA 803884/14 – Abweisung einer
Risikopatientin und mangelnde Information
über die weitere medizinische Versorgung
Eine 49-jährige Patientin wurde von ihrem Gynäkologen wegen einer starken Entzündung im
Unterleib und einen PAP IIIG in ein städtisches
Krankenhaus überwiesen. Bei der Patientin waren bereits mehrfach Konisationen (Gewebsentnahmen aus dem Gebärmutterhals) durchgeführt
worden. Die Patientin wurde trotz Dringlichkeit
von der gynäkologischen Ambulanz wegen eines
Notbetriebes abgewiesen, ohne dass ihr ein an34 2. Beratung und Unterstützung in
Betreuungs- und Pflegefragen
Die WPPA wird von betroffenen Menschen und
ihren Angehörigen in persönlichen oder telefonischen Gesprächen mit Problemen zu Betreuungs- und Pflegefragen kontaktiert. Um die
Selbstkompetenz im Umgang mit der eigenen
Gesundheit und Krankheit zu stärken, achtet die
WPPA besonders darauf, die Ressourcen der betroffenen Menschen zu erkennen und gezielt zu
fördern. Die WPPA wird dann tätig, wenn die Betroffenen oder deren Angehörige über die Beratung hinaus konkreter Unterstützung bedürfen.
Die Anfragen betrafen
u.a. folgende Themenbereiche:
• Patientinnen – und Patientenrechte
• Bewohnerinnen- und Bewohnerrechte
• Auskunftsrechte
• Pflegegeld
• Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger
• Sachwalterschaft
• Sozialversicherungsrechtliche Belange
wie Erwerbsunfähigkeit wegen Erkrankungen
oder bei Menschen mit besonderen
Bedürfnissen
• Rezeptgebührenbefreiung
• Rehabilitationsangebote
• Kurzzeit- und Langzeitpflegeangebote
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Die WPPA musste in der Vergangenheit immer
wieder feststellen, dass es aufgrund von Wissens- und Informationsdefiziten zu Konflikten
mit dem betreuenden Personal kam. Großer
Informationsbedarf bestand zu folgenden Themenbereichen: Pflegestandards und Pflegequalität, Heimverträge, Ernährungs- und Flüssigkeitszufuhr bei betagten und multimorbiden
Menschen, Lagerungshilfsmittel, Entstehung
und Prophylaxe von Dekubitalgeschwüren sowie die gesetzlichen Grundlagen von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen.
Besonders häufig werden an die WPPA Probleme im Zusammenhang mit dem Entlassungsmanagement herangetragen. Trotz Verbesserungen
beim Nahtstellenmanagement und der Kommunikation zwischen den Krankenanstalten, den
Wohn- und Pflegeheimen und den extramuralen
Diensten kommt es bei der Entlassung von pflegebedürftigen Menschen immer wieder zu Problemen, da die Betreuung und Pflege im häuslichen Umfeld mangelhaft organisiert bzw. nicht
gewährleistet ist.
WPPA 3372/12 - Hilfestellung zur
Behandlung in der Uni-Klinik Tübingen
Die Eltern eines Neugeborenen mit einer seltenen angeborenen Fehlbildung im Mund- Kieferbereich wandten sich mit der Bitte um Unterstützung an die WPPA. Das Baby litt aufgrund der
Fehlbildung unter Atemnot- und Erstickungsanfällen. PRS ist eine sehr seltene Fehlbildung,
wodurch es allein auf Grund der Einwohneranzahl an den österreichischen Krankenanstalten
wenige Fälle und daher auch eine relativ geringe medizinische und pflegerische Erfahrung mit
der Behandlung von PRS gibt. Außerdem bestehen bezüglich der Therapie dieser Fehlbildung
unterschiedliche medizinisch-wissenschaftliche
Auffassungen. Durch die geringen Fallzahlen in
Österreich hat sich auch die Therapieentwicklung als komplex herausgestellt.
Die Eltern brachten in Erfahrung, dass sich die
Uni. Klinik Tübingen als Zentrum für die nicht
invasive Behandlung von PRS etabliert hatte.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Die WPPA führte intensive Gespräche mit allen
Beteiligten und konnte die Eltern unterstützen,
eine medizinische Expertise, welche für die Kostenübernahme der Behandlung in der Uni-Klinik
Tübingen durch die zuständige Sozialversicherung erforderlich war, rasch beizubringen. Da
die Transportfähigkeit und die Möglichkeiten
der Begleitung durch einen Kinderintensivarzt
auch gegeben waren, wurde das Neugeborene
transferiert. Die Behandlung verlief erfolgreich
und dem Kind geht es gut.
WPPA 1439357/14 - Heimplatzwechsel für
junge psychiatrische Bewohnerin benötigt
Die Mutter einer 29- jährigen pflege- und betreuungsbedürftigen Tochter wandte sich mit
der dringlichen Bitte um Unterstützung an die
WPPA.
Die psychisch schwer kranke und auf den Rollstuhl angewiesene junge Frau wurde im Sommer 2014 nach einem neuro-psychiatrischen
Rehabilitationsaufenthalt in eine kleine private
Pflegeeinrichtung in Wien verlegt, welche den
besonderen Bedürfnissen der Bewohnerin nicht
gerecht werden konnte. Es war das große Anliegen der Familie und auch des Sachwalters, für
die junge Frau eine Betreuungseinrichtung zu
finden, die eine 24- stündige ärztliche Präsenz
und ein umfassendes therapeutisches Angebot
bietet. Weiters sollte eine dem jungen Alter der
Bewohnerin entsprechende Tagesstruktur ermöglicht werden.
Zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit der
WPPA befand sich die junge Frau bereits seit einiger Zeit zur Medikamenteneinstellung in stationärer psychiatrischer Behandlung. Somit war
Eile geboten, denn es galt zu verhindern, dass
die Patientin wieder in das private Wohn- und
Pflegeheim rückverlegt werden musste.
Auch aufgrund der guten Kooperation mit den
zuständigen Mitarbeiterinnen des FSW und der
psychiatrischen Klinik konnte es gelingen, dass
die zuständige Abteilung des Rechtsträgers der
Aufnahme in einen „U 60“ (Unter 60- Jährige) –
Wohnbereich zustimmte.
35
VIKommunikation
3. Konfliktbeilegende Moderation
bei schwierigen Betreuungssituationen
vor allem in Wohn- und Pflegeheimen
und Krankenanstalten
Die Möglichkeit die WPPA im Sinne einer konfliktbeilegenden Moderation in bereits emotional stark belasteten Einzelfällen beizuziehen,
wurde auch im vergangenen Berichtsjahr gerne
in Anspruch genommen.
Patientinnen und Patienten von Krankenanstalten, Bewohnerinnen und Bewohner von Langzeitpflegeeinrichtungen und vor allem deren
Angehörige wandten sich oftmals auch in ihrer
Verantwortung als gesetzliche Vertreter (Vorsorgebevollmächtigte, vertretungsbefugte nächste
Angehörige bzw. Sachwalterinnen und Sachwalter) an die WPPA. Die für Angehörige z.T. sehr
belastende Situation, bedingt durch den fragilen
physisch-psychischen Zustand der zu betreuenden Personen, führte immer wieder zu Konflikten mit dem behandelnden und betreuenden
Personal in den Einrichtungen bzw. in den extramuralen Diensten.
Die WPPA war in diesen Fällen bemüht vorerst
mittels telefonischer Interventionen klärende
und vermittelnde Gespräche zu führen. Konnte
dadurch keine Beruhigung der Situation erreicht
werden, organisierte die WPPA ein Zusammentreffen aller beteiligten Personen und übernahm
auch gerne die Moderation dieser Treffen.
Im Rahmen eines wertschätzenden Gesprächsklimas war es möglich anstehende Probleme zu
besprechen. Es konnten unter der Moderation
der WPPA Lösungen erarbeitet und in den Alltag
implementiert werden.
In den allermeisten Fällen führten diese Gespräche dazu, Missverständnisse auszuräumen,
fehlende und unzureichende Informationen
nachzureichen, gemeinsame Lösungsansätze zu
entwickeln und Vereinbarungen zu treffen, welche eine weitere konstruktive Zusammenarbeit
und Betreuung der Betroffenen ermöglichte.
36 WPPA 1356274/14 - Vollzahlende Bewohnerin
soll gegen ihren Willen auf die Bettenstation
verlegt werden
Die Vertrauensperson einer hochbetagten, körperlich eingeschränkten und hochgradig sehbehinderten Vollzahlerin einer privaten Pflegeeinrichtung wandte sich mit der Bitte um
Unterstützung an die WPPA. Sie berichtete, dass
sich die 92-jährige Bewohnerin von der Direktion der Pflegeeinrichtung unter Druck gesetzt
fühle vom Appartement auf den stationären Bereich des Hauses ziehen zu müssen.
Nach telefonischen Erstkontakten zeigte sich,
dass nur Gespräche mit allen beteiligten Personen vor Ort eine Lösung der besonders verfahrenen Lage bewirken können. Im Rahmen von
zwei Gesprächsterminen war die WPPA bemüht
die emotional sehr beladene Betreuungssituation zu beruhigen. Einige Konfliktpunkte konnten
gelöst, Unklarheiten beseitigt und Uneinigkeiten
bezüglich der geforderten Pflegegebühren ausgeräumt werden. Um die Situation zu entspannen, sah die Heimleitung in weiterer Folge von
Geldforderungen ab.
Die hochbetagte, geistig sehr rüstige Frau äußerte gegenüber der WPPA schlussendlich aber
doch den Wunsch in eine andere Pflegeeinrichtung umzuziehen, da sie längerfristig keine Gesprächs- und Vertrauensbasis mehr zur Hausleitung gegeben sah. Nachdem die Bewohnerin ihre
Vorstellungen bezüglich des Heimplatzwechsels
klar dargelegt hatte, konnte ein rascher Umzug
in ein kleines privates Wohn- und Pflegeheim organisiert werden.
WPPA 721869/14 - Beschwerde über unzureichende Behandlung und Pflege in terminaler
Phase eines Patienten
Ein 55- jähriger Patient verstarb in einer Krankenanstalt an einem Lungenkarzinom. Die Witwe kritisierte das Verhalten der behandelnden
Ärztinnen und Ärzte bzw. Pflegepersonen. In den
letzten Tagen im Leben ihres Mannes, die von
starken Schmerzen und Todesangst geprägt waWPPA – Bericht über das Jahr 2014
ren, hätten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Station zu wenig um
ihren Gatten gekümmert. Man habe verabsäumt
alle zur Verfügung stehenden medizinisch- therapeutischen Maßnahmen zu ergreifen, um für
den Patienten möglichste Schmerzfreiheit zu
erzielen bzw. bestehende quälende Atemnot zu
lindern, ihm Zuspruch und Trost zu spenden.
Außerdem habe man ihr, die nach einem Sturz
schlussendlich nicht mehr ausgehfähig gewesen
sei, nicht ermöglicht, über das Stationstelefon
mit ihrem Mann Kontakt aufzunehmen.
Die Angehörige zeigte sich gegenüber der WPPA
auch noch Monate nach dem Tod des Patienten
besonders belastet. Das Angebot in Begleitung
der WPPA das Gespräch mit den Verantwortlichen der Abteilung der Krankenanstalt zu suchen, nahm die trauernde Witwe gerne an.
Im Rahmen eines gemeinsamen Gespräches,
welches die WPPA leitete, konnte die Witwe
nochmals ihre Kritikpunkte darlegen und Fragen zur Behandlung der letzten Tage des Patienten äußern. Dadurch konnte ihre Befürchtung,
dass ihr Mann unnötig gelitten hätte, letztlich
ausgeräumt werden.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
37
Kosten
VII Kosten
Es gab zahlreiche telefonische und schriftliche
Anfragen und Beschwerden im Bezug auf Kosten im Gesundheitsbereich, welche seitens der
WPPA durch Auskunft bzw. Überprüfung der
konkreten Situation geklärt werden konnten.
Einen großen Teil der Überprüfungen betraf die
Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Es wurden Kosten für Rettungseinsätze nicht übernommen oder es gab
Probleme mit der Kostenübernahme von Heilbehelfen und Hilfsmittel. Auch wurde die Kostenrückerstattung für MR/CT-Untersuchungen
in privaten Röntgeninstituten abgelehnt. Viele
Anfragen betrafen die Kosten für eine Zahnbehandlung oder eine Zahnprothese und die Rückerstattung von Wahlarzthonoraren. Fälschlicherweise besteht häufig die Ansicht, dass 80%
des bezahlten Honorars von der Versicherung
übernommen wird. Tatsächlich übernehmen die
meisten Krankenkassen nur 80% des jeweils gültigen Kassentarifs.
mend bewusstseinsgetrübt und in Folge nicht
mehr ansprechbar. Freunde riefen die Rettung,
welche den Betroffenen in die Kinderambulanz
eines Spitals transportierte.
Im Spital wurden die Vitalzeichen des Patienten
kontinuierlich über einen Monitor überwacht,
Infusionen verabreicht und Laboruntersuchungen durchgeführt. Zudem wurde er in Seitenlage
positioniert um ein Ersticken an Erbrochenem
zu verhindern.
Der Jugendliche bekam in Folge eine Rechnung
des Wiener Krankentransportunternehmens, da
die Krankenkasse die Kosten für den Transport
in das Spital nicht übernommen hat.
Im niedergelassenen Bereich wurde mehrfach
die Höhe der Honorare in Wahlarzt- oder Privatordinationen in Frage gestellt. Beschwerden
über Honorarforderungen wegen Nichtabsagen
eines Termins nahmen ebenfalls zu.
Zur Verrechnung innerhalb von Krankenanstalten kamen Anfragen zum Kostenbeitrag. Einige
Beschwerden bezogen sich auf die hohen Kosten von stationären Aufenthalten in der Sonderklasse. Patientinnen und Patienten waren sich
teilweise bei der Aufnahme in die Sonderklasse
nicht bewusst, dass sie die anfallenden Gebühren und ärztlichen Honorare selbst begleichen
müssen, sofern nicht ihre private Zusatzversicherung die Kosten übernimmt.
Unklarheiten gab es auch bei Pflegegeldberechnungen oder es waren Kostenvorschreibungen
für einen Wohn- oder Pflegeheimplatz nicht
nachvollziehbar.
Ob die Kosten eines Krankentransportes übernommen werden, hängt mit der Notwendigkeit
der Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe oder Anstaltspflege zusammen. Dies ist grundsätzlich
durch eine ex ante Sicht zu beurteilen. Es kommt
nicht darauf an, ob sich im Nachhinein die Einschätzung als falsch herausstellt.
WPPA 673394/14 – Ablehnung der Kostenübernahme des Rettungstransportes bei
Alkoholisierung
Ein 17-jähriger Jugendlicher hatte nach Alkoholkonsum mehrmals stark erbrochen, war zuneh38 Die WPPA konnte in diesem Einzelfall die Notwendigkeit der ärztlichen Behandlung des Jugendlichen aufgrund einer drohenden gesundheitlichen Schädigung nachweisen, sodass die
Krankenkasse die Kostenübernahme des Transportes befürwortete.
Ein Rettungstransport wird üblicherweise vom
Versicherten selbst oder von Dritten angefordert. Bei diesen Personen dürfen besondere medizinische Kenntnisse über die Notwendigkeit
eines Transportes nicht vorausgesetzt werden,
es muss lediglich hinreichend wahrscheinlich
sein.
Wird die Kostenübernahme für den Transport
von der Sozialversicherung abgelehnt, so haftet
die Person, die den Transport in Anspruch genommen hat, für die anfallenden Kosten. Im Fall
einer Alkoholisierung bedarf es der Einzelfallabklärung, ob die Krankenkasse die Transportkosten nachträglich übernimmt und eine Behandlungsbedürftigkeit nachgewiesen werden
kann. Gleiches gilt für die stationäre Aufnahme
wegen Alkoholisierung. Dient die Aufnahme ausWPPA – Bericht über das Jahr 2014
schließlich der Ausnüchterung, so werden die
Spitalskosten üblicherweise nicht von der Krankenkasse übernommen.
WPPA 265238/14 – Bewilligung eines
Outdoorrollstuhles zur Erhaltung und
Förderung der Selbstständigkeit
WPPA 692361/14 - Transport vom Krankenhaus zum Rehabilitationsaufenthalt –
für Mitversicherte keine Kassenleistung
Mit 73 Jahren hatte ein Mann einen großen
Wunsch – er wollte die täglichen Besorgungen
für seine Frau und sich selbst erledigen können. Aufgrund starker gesundheitlicher Beeinträchtigungen im Bereich des Bewegungs- und
Stützapparates aufgrund eines inoperablen
Bandscheibenvorfalles war ihm die Benutzung
von öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar.
Da sein unmittelbares Wohnumfeld teilweise
Steigungen von 15 % aufweist, wurden mit tatkräftiger Unterstützung der MA 28 (Straßenverwaltung und Straßenbau) die Straßensteigungen
seines unmittelbaren Wohnumfeldes bemessen
und als Grundlage für die Bewilligung beim Sozialversicherungsträger herangezogen. Durch
die Intervention der WPPA wurde der Outdoorrollstuhl vom Versicherungsträger bewilligt und
der Patient kann nun wieder selbstständig seinen Hausarzt sowie Fachärzte in der unmittelbaren Wohnumgebung aufsuchen. Auch kleine
tägliche Einkäufe im nahen Einkaufszentrum
sind für seine Frau und ihn dadurch wieder
möglich geworden. Die Familie freut sich darüber sehr, da dies ein wesentlicher Beitrag zur
Selbstständigkeit und Unabhängigkeit darstellt.
Die Eltern eines 8-jährigen Mädchens mit
schwerster Behinderung, dem Pflegestufe 7 zuerkannt war, mussten von ihrer Krankenkasse
erfahren, dass es keine Möglichkeit für eine Kostenübernahme für den Transport zu einer dringlich nötigen medizinischen Rehabilitation nach
einer Operation gäbe.
Die WPPA konnte eine teilweise Kompensation
der hohen Transportkosten insofern erreichen,
als die Krankenkasse in diesem besonderen Fall
auf die Bezahlung des Selbstbehaltes verzichtete.
Diese Ungleichbehandlung von Versicherten und
Mitversicherten war bereits Gegenstand des Berichtes 2013. Aufgrund des Spardrucks wurden
ab 12.12.2004 die entsprechenden Bestimmungen der Mustersatzung des Hauptverbandes
der österreichischen Sozialversicherungsträger
in die Satzungen der WGKK übernommen, sodass für Mitversicherte die Transportkosten nur
dann in eine Rehabilitationseinrichtung übernommen werden, wenn eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt.
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger sah in seiner Stellungnahme an die WPPA keine Möglichkeit, eine Vereinheitlichung herbeizuführen. Es wurde Anfang
2013 in Aussicht gestellt eine Lösung zu finden,
die aber immer noch aussteht. Eine völlige Bereinigung könne allerdings nur durch vereinheitlichende Bestimmungen auf Gesetzesebene
erfolgen.
ung
fehl
Emp der
A
WPP
Die WPPA drängt daher neuerlich auf
eine Änderung dieser Bestimmung, welche zu Härtefällen für Mitversicherte
führt.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
WPPA 1563175/14 - Ablehnung der
Kostenübernahme für MRT-Untersuchung
Eine 43-jährige Patientin benötigte aufgrund
einer akuten Achillessehnenverletzung eine
MRT-Untersuchung. In einem Vertragsinstitut ihrer Krankenkasse hätte die Patientin erst
zwei Monate später einen Termin erhalten. Um
eine raschere Diagnose zur effizienten Behandlung ihrer Verletzung zu erhalten, ließ die Frau
die nötige Untersuchung in einem Privatinstitut
durchführen. Sie wurde dort informiert, dass es
sich um eine Privatleistung handelt. Die Patientin reichte die Rechnung bei der Krankenkasse
ein, da sie der Meinung war, dass ihr diese zumindest die Kosten zu refundieren habe, welche
auch bei einem Vertragsinstitut angefallen wären. Die Krankenkasse lehnte auch eine teilweise
39
VII Kosten
Kostenrückerstattung mit der Begründung ab,
dass das private Institut nicht im (bundesweiten) Großgeräteplan enthalten ist.
Durch mehrere ähnlich gelagerte Beschwerden
wurden seitens der Krankenkasse auf deren
Homepage alle Vertragsinstitute für MR und CT
aufgelistet, mit welchen eine Direktverrechnung
möglich ist und solche Institute genannt, von
welchen eine Kostenerstattung geleistet wird.
Weiters gibt es eine Information zum bundesweiten Versorgungsplan für MR- und CT-Geräte
(Großgeräteplan des österreichischen Strukturplans Österreich - ÖSG). Durch eine optimale
Standortauswahl für Großgeräte wie MR/CT
im Großgeräteplan soll eine regionale Ausgewogenheit bei der Versorgung der Bevölkerung
erreicht werden.
ung
fehl
p
m
E
der
A
WPP
Die WPPA sieht es als sehr kritisch an,
dass sich auf diesem Sektor ein zunehmender Privatmarkt für zahlungskräftige Patientinnen und Patienten etabliert.
Wissenschaftliche Studien zur Verwendung
von MRT-Untersuchungen zeigen einen teilweise unangemessen hohen Einsatz bildgebender Verfahren. Um für alle Patientinnen
und Patienten auch in diesem Bereich eine
state-of-the art-Versorgung gewährleisten
zu können, sind die Fachgesellschaften, die
Krankenanstaltenträger und die gesetzlichen Krankenkassen dringend aufgefordert,
Richtlinien für Zuweiser sowie indikationsbezogene Guidelines zu entwickeln und darauf aufbauend die organisatorischen und
strukturellen Gegebenheiten dementsprechend anzupassen.
WPPA 932346/14 - Kosten für
eine Oberschenkelprothese
Ein 36-jähriger Mann wurde im Jahr 2005 vor
die U-Bahn gestoßen und hatte dabei sein linkes
Bein und alle Zehen des rechten Fußes verloren.
Er erhielt auf Kosten der zuständigen Pensions40 versicherungsanstalt eine C-Leg Prothese, ein
weltweit erstes hydraulisches Beinprothesensystem, welche ihm eine absolut zufriedenstellende
Gangsicherheit und Sturzfreiheit ermöglichte.
Solange er eine befristete Invaliditätspension bezog, übernahm der Versicherungsträger die Servicekosten für die C-Leg Prothese.
Mit Gewährung einer unbefristeten Invaliditätspension erachtete sich die Versicherungsanstalt
für die regelmäßig erforderliche Wartung der
Beinprothese als nicht mehr zuständig und verwies an die Krankenkasse. Diese lehnte die Kostenübernahme der Services mit der Begründung
ab, man habe die C- Leg Prothese nicht angekauft und sei damit nicht für deren Servicierung
zuständig. Aufgrund der fehlenden Wartung der
Prothese zog die Orthopädietechnikfirma die
Prothese ein. Kulanterweise wurde dem Mann
von der Firma eine kostenlose Übergangsprothese zur Verfügung gestellt. Allerdings musste
damit gerechnet werden, das Leihgerät jederzeit
an die Firma retournieren zu müssen.
Der Mann bemühte sich daher, von der Krankenkasse eine C-Leg Prothese zu erhalten. Die
dementsprechenden Verordnungen des behandelnden Orthopäden wurden seitens der Krankenkasse über Jahre mehrmals mit dem Hinweis,
ein Tarifprodukt zu bezahlen, abgelehnt.
Der Patient, welcher durch die Versorgung mit
einer anderen Beinprothese einen massiven Qualitätsverlust in der Gangsicherheit und damit
erhöhte Sturz- und Verletzungsgefahr befürchtete, nahm dieses Angebot der Krankenkasse nie
an und wandte sich an die WPPA. Er berichtete,
dass er sich von einzelnen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Krankenkasse nicht gut beraten
gefühlt habe. Man habe sich mit seinem Einzelschicksal nicht auseinandergesetzt.
Die WPPA konnte innerhalb weniger Werktage unter hilfreicher Kooperation der Ärztlichen
Direktion der Krankenkasse erreichen, dass das
Sozialministeriumservice die Kosten für die
hochpreisige C- Leg Prothese aus dem Verbrechensopferfonds übernahm.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
WPPA 501605/14 – Keine komplette Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung
für Aufenthalt in einem Privatspital
Eine in Oberösterreich wohnhafte 77-jährige
Patientin ließ in einem privaten Spital in Wien
einen Gesundheitscheck und zwei kleinere Operationen durchführen. Die Wahl fiel auf dieses
Krankenhaus aufgrund der örtlichen Nähe zu
ihren Kindern. Die Patientin hatte allerdings
aufgrund ihres Versicherungsvertrages nur eine
volle Kostendeckung für ihr Heimatbundesland
und keine österreichweite Deckung. Dessen war
sich die Patientin allerdings nicht im Klaren, als
sie das Aufnahmeformular unterschrieb. Die Patientin erhielt für die drei Aufenthalte die Rechnungen des Spitals in der Höhe des Selbstbehaltes und von ihrer Versicherung eine Information
mit den übernommenen Kosten. Die Tochter versuchte beim Spital und bei der Versicherung
eine Kulanzlösung zu erreichen, was allerdings
nicht gelang. Eine mögliche Ratenzahlung wurde letztlich von der Patientin nicht in Anspruch
genommen, weil die Familie die angefallenen
Kosten für ihre Mutter übernahm.
ung
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Emp der
A
WPP
Bevor ein Privatspital bzw. ein Sonderklassepaket in einem städtischen Spital
in Anspruch genommen wird, sollte sich
jede Patientin und jeder Patient über den
genauen Umfang des Versicherungsschutzes
informieren. Die Leistungen sind je nach Vertrag sehr unterschiedlich. Sie beziehen sich
teilweise nur auf stationäre Aufenthalte, ambulante Behandlungen oder es handelt sich
um reine Taggeldversicherungen.
WPPA 514854/14 - Hohe nachträgliche
Kostenforderung eines Wohn- und
Pflegeheimes
Eine hundertjährige Bewohnerin lebte als Selbstzahlerin seit elf Jahren in einer Wiener Wohnund Pflegeheimeinrichtung. Zunächst im „Betreuten Wohnen“ und seit etwa Mitte 2013 im
„Pflegewohnen mit Pflegebett“ innerhalb desWPPA – Bericht über das Jahr 2014
selben Appartements. Die Bewohnerin bezog ihr
Pflegegeld von einer deutschen Privatversicherung. Wegen der Verschlechterung des Gesundheitszustandes wurde die Pflegebedürftigkeit
durch ihre deutsche Versicherung neu eingestuft.
Eine Pflegestufe III (nach deutschem Recht) ist
die höchstmögliche Pflegestufe und kann bei einem erhöhten stationären Pflegeaufwand noch in
weitere Unterstufen gestaffelt werden.
Diese Einstufung entspricht der Pflegestufe 5
bis 7 nach österreichischer Rechtslage.
Die Wiener Wohn- und Pflegeeinrichtung bemerkte, dass in der Vergangenheit der Pflegeaufwand für die Bewohnerin auf Basis einer zu
geringen Pflegestufe verrechnet wurde. Die Einrichtung berechnete daher den Pflegeaufwand
rückwirkend ausschließlich auf Basis der Pflegestufe 7. Dies führte zu einer enormen Nachverrechnung für die Bewohnerin für einen Zeitraum von 16 Monaten.
Nach pflegefachlicher Prüfung seitens der WPPA
und dem Nachweis einer teilweisen Fehleinschätzung der Wohn- und Pflegeeinrichtung,
wurde auf die rückwirkende Nachforderung
großteils verzichtet.
WPPA 355254/14 – Höhe der privatärztlichen
Honorarkosten kritisiert
Ein 68-jähriger Mann konsultierte auf Empfehlung seines behandelnden Arztes aufgrund einer
Lähmung der Wadenbeinmuskulatur nach einem
operativ sanierten Bandscheibenvorfall einen
Privatarzt zur Evaluierung möglicher operativer
Verbesserungsmöglichkeiten seines Gangbildes.
Der Patient war mit der Höhe des geforderten
Honorars nicht einverstanden und ersuchte deshalb die WPPA um Klärung der Situation. Der
Privatarzt sah seine Honorarforderung für angemessen. In diesem Fall konnte trotz Intervention
der WPPA für den Patienten keine Herabsetzung
des Honorares erreicht werden.
41
OrganisationsundimStrukturmäng
VIII
Organisationsund Strukturmängel
Gesundheitssystem
I Allgemeines
Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Betreuungseinrichtungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens tragen immer wieder Beschwerden an die WPPA heran, die weit über den individuellen Fall hinausgehen und auf Organisationsund Strukturmängel sowie Versorgungsdefizite im Wiener Gesundheitswesen hinweisen.
1. Lange Wartezeiten für neurochirurgische
Patientinnen und Patienten
In zahlreichen Ländern stellen Wartezeiten auf
Elektivoperationen ein ernsthaftes Problem im
Gesundheitswesen dar. Die Politik hat das Problem der langen Wartezeiten für diagnostische
und therapeutische Eingriffe in spezifischen
medizinischen Fächern erkannt.
Der Bund hat daher über das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) die Landesgesetzgeber aufgefordert, die Träger von
öffentlichen und privaten gemeinnützigen
Krankenanstalten zu verpflichten, ein transparentes Wartelistenregime für Elektivoperationen und invasive Diagnostik einzurichten.
Jedenfalls soll dieses für die Fächer Augenheilkunde und Optometrie, Orthopädie und orthopädische Chirurgie sowie Neurochirurgie
eingerichtet werden und zwar dann, wenn die
Wartezeiten für Elektivoperationen vier Wochen übersteigen.
Die Umsetzung des Gesetzesbeschlusses erfolgte auf Länderebene sehr unterschiedlich.
In Wien erfolgt die Reihung der Patientinnen
und Patienten auf den Wartelisten nach „medizinischen Gesichtspunkten und betriebsorganisatorischen Aspekten“. Die voraussichtliche
Wartezeit wird den auf der Warteliste vorgemerkten Personen mitgeteilt.
Ziel des Gesetzes ist es, Wartelisten durch mehr
Transparenz und ein geordnetes Wartelistenmanagement zu verkürzen. Da die Wartelisten
in Wien nicht öffentlich zugänglich sind, ist
die Reihung für die Patientinnen und Patien42 ten weiterhin völlig intransparent und dadurch
nicht nachvollziehbar. An die WPPA werden immer wieder Fälle von sehr langen Wartezeiten
auf neurochirurgische Untersuchungen/Operationen herangetragen. Es wird uns berichtet,
dass Operationen kurzfristig ohne Nennung
eines neuen, verlässlichen Termins abgesagt
werden. Die für die Absage genannten Gründe
variieren: technische Probleme, Mangel an Intensivbetten, Mangel an OP-Kapazitäten, Mangel an Personal, Einschub von Notfällen, organisatorische Probleme.
Gerade neurochirurgische Patientinnen und
Patienten sind körperlich und psychisch stark
belastet. Viele Hirntumore ob - „gutartig“ oder
„bösartig“ - können lebensgefährlich sein. Den
Patientinnen und Patienten ist bewusst, dass der
stetig wachsende Druck durch die Geschwulst
neurologische Ausfälle erzeugen und lebenswichtige Funktionen zerstören kann. Ebenso
wie Hirntumorpatienten fühlen sich Patientinnen und Patienten mit einem Hirnaneurysma
(krankhafte Aussackung eines Blutgefäßes, in
der Regel einer Schlagader) als hätten sie eine
Art „Zeitbombe im Kopf“. Sie wissen, sollte die
Aussackung der Hirnarterie reißen, verläuft die
resultierende Blutung meist tödlich. Gerade im
Fach Neurochirurgie stellen lange Wartezeiten
auf notwendige Untersuchungen/Operationen,
kurzfristige Absagen von Terminen und die Unsicherheit, wann die Untersuchung/Operation
endlich stattfinden wird, für die Patientinnen
und Patienten, aber auch für deren Angehörige
eine massive psychische Belastung dar.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
gel im Gesundheitssystem
WPPA 253205/14 - Lange Wartezeit
auf Gefäßangiographie
Eine elfjährige Patientin musste sich aufgrund
einer vaskulären Malformation (angeborene
Fehlbildung des Gefäßsystems) einer zerebralen Gefäßangiographie unterziehen. Bei dieser Untersuchung sollte ein evtl. Blutgerinnsel entfernt oder wenn nötig, eine Behandlung
mittels Gammaknife (Bestrahlungsgerät zur
radiochirurgischen Behandlung) durchgeführt
werden. Nachdem die besorgte Mutter sieben
Monate auf die Durchführung der Untersuchung gewartet hatte, wandte sie sich an die
WPPA. Nach Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen des Krankenhauses gestaltete sich
die Terminkoordination als außerordentlich
schwierig, da mehrere Stellen eingebunden
werden mussten. Die dafür angebotenen Interventionstermine wurden aus Kapazitätsgründen mehrmalig verschoben. Von der behandelnden Stelle wurde als zusätzliches Erschwernis
Personalmangel, gesperrte Intensivbetten, viele Akutfälle, Reduktion von Nachtdiensten und
nicht nachbesetzte Stellen angeführt.
Nach insgesamt neun Monaten wurde mit Unterstützung durch die WPPA die notwendige Intervention durchgeführt.
dem Spital, das die Operation kurzfristig abgesagt hatte, einen OP-Termin erwirken. Das
Zuwarten auf die Operation war für die Mutter
eines Kleinkindes und ihre Familie eine enorme psychische, aber auch finanzielle Belastung.
Die Patientin lebte in ständiger Todesangst und
konnte aufgrund ihrer Erkrankung keine neue
Arbeitsstelle annehmen. Nach elfmonatiger
Wartezeit wurde die Patientin Ende Juli 2014
erfolgreich operiert.
WPPA 496503/14 – Wartezeit bei
blutendem Gefäß im Gehirn
Bei einem 75-jährigen Patienten wurde im Februar 2014 in einem Krankenhaus in Niederösterreich mittels Angiographie eine Gehirnblutung festgestellt. Da es in diesem Krankenhaus
keine Neurochirurgie gibt, wurde der Patient in
ein Krankenhaus nach Wien transferiert. Nach
der Vorstellung des Patienten wurden mehrmals Operationstermine vereinbart, die aus unterschiedlichen Gründen verschoben wurden.
Die Wartezeit bis zur Operation stellte für den
Patienten eine große psychische Belastung dar.
Er bekam Antidepressiva verordnet, um dieser
Belastung standzuhalten. Mit Unterstützung
der WPPA wurde die Operation nach knapp
fünfmonatiger Wartezeit durchgeführt.
WPPA 347362/14 OP-Terminverschiebung
Eine 25-jährige Frau benötigte aufgrund von
drei Aneurysmen im Gehirn eine Stent-OP (ein
kleines, röhrenförmiges Drahtgeflecht wird als
Gefäßstütze in die betroffenen Blutgefäße eingebracht). Zum geplanten OP-Termin im September 2013 wurde die Patientin in einem Spital
in Wien aufgenommen. Der OP-Termin wurde
kurzfristig ohne neuerliche Terminvergabe verschoben. Auf Nachfrage der WPPA wurde auf
fehlende Personalkapazitäten und Intensivbetten hingewiesen. Die Patientin wandte sich
in ihrer Verzweiflung selbst an mehrere Krankenhäuser in NÖ. Ein Krankenhaus, welches
diesen komplexen Eingriff zwar nicht selbst
durchführen kann, konnte für die Patientin in
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
43
I Allgemeines
VIII
Organisations- und Strukturmängel im Gesundheitssystem
2. Zunahme multiresistenter Keime
im intra- und extramuralen Bereich
In den letzten Jahrzehnten ist die Zahl der Patientinnen und Patienten mit Krankheitserregern, die gegen Standard-Antibiotika resistent
sind, massiv angestiegen. In Österreich fehlen
aussagekräftige Erhebungen. Auf Basis deutscher Zahlen kann für Österreich von ca. 55.000
Infektionen pro Jahr ausgegangen werden, die
zwischen 240 und 4.800 Todesfälle und jährliche Kosten von mindestens 50 Millionen Euro
verursachen.
An die WPPA werden von Betroffenen und von
im Gesundheitswesen tätigen Personen immer
wieder Probleme mit Multiresistenzen herangetragen:
• mangelnde Hygienemaßnahmen bei der
Behandlung von Patientinnen und Patienten
(Händedesinfektion etc.)
• Risiken durch die undifferenzierte Antibiotikaverschreibungspraxis im intra- und
extramuralen Bereich
• nosokomiale Infektionen in den Spitälern
• Versorgungsdefizite bei der intra- und extramuralen Versorgung von Patientinnen und
Patienten mit Wundheilungsstörungen und/
oder multiresistenten Keimen
In der WPPA traf sich im Mai 2014 eine Gruppe
von Expertinnen und Experten, um diese Thematik zu besprechen und Maßnahmen aufzuzeigen,
um zukünftig eine sinnvolle, nachhaltige und
interdisziplinäre Versorgung von Patientinnen
und Patienten zu ermöglichen. Die Politik hat erkannt, dass der Zunahme multiresistenter Keime
nur durch eine gemeinsame und strukturierte
Vorgangsweise der verschiedenen Gesundheitsdienstleister begegnet werden kann. Wien hat
daher in der Zielsteuerungskommission im Dezember 2014 ein Projekt zur „Vermeidung und
Reduktion von nosokomialen Infektionen und
antimikrobiellen Resistenzen“ für das Jahresarbeitsprogramm 2015 eingebracht.
44 WPPA 541163/13 – Fragliche nosokomiale
Infektion durch Infiltration
Eine 52-jährige Frau mit längerer Wirbelsäulenproblematik kam mit sehr starken Schmerzen in der Lendenwirbelsäule in ein Spital und
wurde da zunächst intravenös analgetisch behandelt.
Wegen anhaltender Schmerzen wurde sie nach
ihren Angaben im Spitalsgang zwischen zwei
anderen Patienten am Rücken infiltriert.
In der Folge kam es zu einem septischen Zustandsbild: Fieberzacken, Meningismus und
Kopfschmerzen. Eine Poliserositis (gleichzeitige entzündliche Reaktion der Serosaauskleidung mehrerer Körperhöhlen), Staphylokokkus
Aureus-Sepsis und Harnwegsinfekte wurden
festgestellt.
Sie blieb einen Monat stationär. Sechs Tage
nach der ersten Entlassung musste sie wegen
Abszessen und einer entzündlichen Erkrankung der Skelettmuskulatur wiederum stationär behandelt werden.
Das Krankenhaus bestritt Hygienefehler hinsichtlich der genannten Infiltration. Es sei unmöglich, dass die Patientin am Gang infiltriert
worden wäre. Eine Verursachung der Spondylodiszitis durch die Infiltration könne weder ausgeschlossen, noch bestätigt werden; es könne
sich tatsächlich auch um eine Infiltrationskomplikation handeln.
Die Patientin wurde aus dem Patientenentschädigungsfonds entschädigt.
WPPA 882445/13 – Langwierige Behandlung
bei chronischer Wundheilungsstörung
Ein 74-jähriger Patient wurde im Dezember 2012
wegen einer Wunde am rechten Außenknöchel
von seiner Hausärztin in ein Spital zur Behandlung überwiesen. Dort erfolgte eine sechswöchige Vakuumbehandlung, leider mit geringem
Erfolg. Im Februar 2013 wurde der Patient von
einem dort tätigen Arzt in ein WundbehandWPPA – Bericht über das Jahr 2014
lungszentrum mit den Worten verwiesen, zur
Amputation ja wieder erscheinen zu können.
Im empfohlenen Wundbehandlungszentrum erfolgte eine tägliche bzw. ab Oktober 2013 eine
einmal wöchentliche Behandlung. Dank der
langwierigen Behandlung konnte das Bein abheilen und die Amputation verhindert werden.
Gravierende Hygienemängel –
Ein Erfahrungsbericht
WPPA 323418/14 –
Verletzung der Hygieneregeln
Auf die explizite Einladung eines Arztes war die
Wiener Patientenanwältin gemeinsam mit zwei
Mitarbeiterinnen im April 2014 in einer Wiener
Spitalsambulanz. Während des Besuches der
WPPA hat der Arzt zwei Patienten nach einer
Operation und eine Patientin für eine Operationsvorbereitung untersucht. Weder vor noch
zwischen den Patientenkontakten wusch sich
der Arzt die Hände oder setzte andere Hygienemaßnahmen (Handschuhe, sterile Tupfer). Die
Waschbecken in den beiden Ambulanzräumen
waren - es war gegen Mittag - völlig unbenützt
und trocken. Die mit bloßen Händen vorgenommen Untersuchungen betrafen beim letzten
Kontakt ein elf Monate altes Kind, welchem der
Arzt zumindest eine halbe Minute lang mit den
Fingern eine Narbe im Mund massierte.
systematischen Verletzung von Händehygiene
nachgehen und entsprechende Konsequenzen
einleiten würde. Auch würden aufgrund dieses
Anlassfalles die Leiterinnen und Leiter aller
Abteilungen auf die Problematik hingewiesen
und vermehrt Schulungsmaßnahmen angeboten werden.
3. Zahnärztliche Versorgung von
Patientinnen und Patienten mit
(intellektuellen) Behinderungen
Zahnmedizinisch-präventive Maßnahmen zählen nicht zu den Leistungen der gesetzlichen
Krankenkasse. Auch Menschen mit Behinderungen müssen nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen somit präventive Leistungen selbst finanzieren, verfügen aber oftmals
nicht über die entsprechenden Mittel. Ihre
zahnmedizinische Versorgung weist deshalb in
den meisten Fällen deutliche Defizite auf.
Karies und Parodontalerkrankungen sind die
Hauptursachen für Zahnverlust. Körperliche
wie vor allem auch kognitive Einschränkungen
bedingen oftmals bei den betroffenen Personen
eine fehlende Compliance, in weiterer Folge unzureichende Mund- und Zahnpflege und somit
ein erhöhtes Risiko für z.B. Karies und schwerwiegende andere Zahnprobleme.
Im Anschluss an den Besuch forderte die Patientenanwältin den betreffenden Arzt in einem
Email auf, im Sinne der Hygiene und der Patientensicherheit, künftig die notwendigen Hygienemaßnahmen einzuhalten. Im daraufhin
erfolgten Anruf meinte der Arzt wortwörtlich:
„Ich wasche mir in der Ambulanz nie die Hände,
wenn notwendig, verwende ich einen sterilen
Tupfer“ und er habe auch nicht vor, zukünftig
diese Praxis zu ändern.
Ein schlechter Zahnstatus bei einem Menschen
mit besonderem Unterstützungsbedarf lässt
sich allerdings in der Regel nicht nur durch
eine unter Umständen ungenügende Mund- und
Zahnhygiene bzw. fehlende Behandlungsbereitschaft erklären, sondern ist auch in vielen Fällen auf die nicht ausreichend vorhandene spezielle zahnärztliche Versorgungslandschaft in
Wien zurückzuführen.
Die WPPA wandte sich daraufhin an die Hygienebeauftragte des Krankenhauses mit der Nennung der Vorfälle und des Namens des Arztes.
Diese versicherte der WPPA, dass sie dieser
Niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte
bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sehen sich im Regelbetrieb im Umgang und bei
der Versorgung dieser besonderen Personen-
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
45
I Allgemeines
VIII
Organisations- und Strukturmängel im Gesundheitssystem
gruppe überfordert bzw. können auch nicht die
Rahmenbedingungen für eine Zahnbehandlung
in Sedierung oder Vollnarkose anbieten. Patientinnen und Patienten können aufgrund ihrer
Behinderung oftmals nur unter erheblichem
personellen, instrumentellen und zeitlichen
Aufwand bzw. immer wieder auch gar nicht
im niedergelassenen zahnärztlichen Bereich
versorgt werden und müssen an die wenigen
Spezialambulanzen und Abteilungen für Zahn-,
Mund- und Kieferchirurgie verwiesen werden.
Verantwortliche verschiedener Vereine, die sich
der Betreuung und Unterstützung von Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf widmen, wandten sich im Berichtsjahr vermehrt
mit Problemen bezüglich der zahnärztlichen
Versorgung ihrer Klientinnen und Klienten an
die WPPA. Sie berichteten, dass zahnerhaltende bzw. zahnsanierende Maßnahmen nur in
den seltensten Fällen durchgeführt werden.
Ein Zahnersatz erfolgt, wenn überhaupt dann
mit Standardprothetik, welche aber meist von
dieser Patientinnen- und Patientengruppe aufgrund fehlender Compliance nicht toleriert
werde. Der erforderliche festsitzende Zahnersatz ist jedoch keine Kassenleistung und somit
für die allermeisten dieser Betroffenen nicht
finanzierbar. Man schilderte lange Wartezeiten
auf Termine in den wenigen in Wien zur Verfügung stehenden Spezialambulanzen bzw. Kliniken und vor allem unzumutbare Wartezeiten
auf indizierte weiterführende diagnostische
und therapeutische Maßnahmen. Diese müssen
aufgrund fehlender Compliance dieser Patientinnen und Patienten in Sedierung bzw. Vollnarkose erfolgen. Oftmals werde über Wochen und
Monate eine Antibiotikatherapie eingesetzt, um
die Zeit bis zu einer adäquaten zahnärztlichen
Behandlung zu überbrücken. Die Vereine berichteten über Wartezeiten zwischen Ersttermin und eigentlichem Behandlungsstart von
durchschnittlich 4 - 5 Monaten.
ung
fehl
p
m
E
der
A
WPP
46 Im Sinne der Gleichbehandlung empfiehlt die WPPA dringend, die Kapazitäten für die zahnärztliche Versorgung
für erwachsene Patientinnen und Patienten
mit (intellektuellen) Behinderungen soweit
auszubauen, dass jede Patientin bzw. jeder
Patient die für sie bzw. ihn erforderliche adäquate Zahnbehandlung bedarfsgerecht erhält.
Kompetenzzentrum für Mund-, Kieferund Gesichtschirurgie beim SMZ Ost
Donauspital für minderjährige
Patientinnen und Patienten
Aus bereits erwähnten Gründen begrüßt die
WPPA sehr, dass am 02.05.2014 die Jugendzahnklinik der MA15 in den Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) mit Standort Zschokkegasse gegenüber dem Donauspital übernommen
wurde. Bedingt durch die faktische Leistungserweiterung musste auch der Platzbedarf gelöst
werden. Daher wurde vom KAV ein dislozierter
Standort im Danubemed Gebäude (ein von einer
Privatperson neu errichtetes Ärztinnen- und
Ärztezentrum gegenüber vom Donauspital mit
ca. 600 m2) angemietet. Die ehemalige Jugendzahnklinik wurde in das bereits bestehende Institut für Mund,- Kiefer- und Gesichtschirurgie
und Zahnheilkunde im Donauspital integriert
und das neue Kompetenzzentrum geschaffen.
Teil dieses Kompetenzzentrums ist die Ambulanz für Jugendzahnheilkunde mit Hauptstandort im Danubemed Gebäude, aber auch
im Donauspital. Somit kann bei Bedarf auf die
volle Ausstattung der Krankenanstalt zurückgegriffen werden.
Zielgruppe sind Kinder mit Behinderungen und
besonderer Behandlungsangst. Primär werden
die Kinder in der Ambulanz für Jugendzahnheilkunde am dislozierten Standort im Danubemed Gebäude begutachtet. Wenn eine Behandlung notwendig ist, wird primär versucht,
unter Aufbietung von ausreichend Zeit, Verständnis und Geduld die indizierte Behandlung
nach Möglichkeit ohne Narkose oder Sedierung
durchzuführen. Das Wunschziel ist, die Kinder
durch geschultes Personal, freundliche Umgebung und ausreichend Zeit zu einem angstfreiWPPA – Bericht über das Jahr 2014
en Zahnarztbesuch heranzuführen. In weiterer
Folge werden dann doch erforderliche Sedierungen direkt am dislozierten Standort der Ambulanz für Jugendzahnheilkunde durchgeführt.
Narkosen werden durch die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Ambulanz im Donauspital
vorgenommen. Da es sich hierbei um eine risikobehaftete Patientinnen- und Patientengruppe
handelt, ist es ein Sicherheitsfaktor, dass eine
Klinik als Backup zur Verfügung steht, wenn
eine Behandlung in Narkose oder Sedierung
durchgeführt werden muss.
WPPA 1517273/14 – Inadäquate Zahnbehandlung, unzumutbare Wartezeiten
Anfang Oktober 2014 wurde bei einer 51-jährigen besachwalteten Bewohnerin einer vollbetreuten Wohngemeinschaft durch die Bezugsbetreuerin eine deutlich geschwollene
Backe festgestellt. Die intellektuell schwer beeinträchtigte Frau hatte auch beim Essen und
Zähneputzen massive Schmerzen. Somit suchte
man mit der Klientin, die in medizinischen Belangen keinerlei Compliance zeigt, umgehend
eine Spezialambulanz einer städtischen Krankenanstalt auf. Ohne den Versuch einer eingehenden Untersuchung hinsichtlich der Ursache
zu unternehmen, wurde ein Antibiotikum verschrieben und ein Termin für eine Behandlung
unter Narkose für Mitte Jänner 2015 festgesetzt. Die Patientin begann im Laufe des nächsten Tages allerdings hoch zu fiebern und wurde mit der Rettung neuerlich in die Ambulanz
der städtischen Krankenanstalt gebracht. Ohne
dass die Patientin von einer Ärztin oder einem
Arzt gesehen wurde, erhielt man die Information, dass man sich an eine andere Zahnklinik
wenden solle. An der zweiten städtischen Krankenanstalt erhielt die Patientin ein anderes Antibiotikum. Da sich auch unter diesem Medikament anfangs das Zustandsbild nicht besserte,
wurde sogar überlegt, die Patientin stationär zu
behandeln, was aber, bedingt durch den enormen Betreuungsaufwand der intellektuell behinderten Frau, praktisch nicht umsetzbar war.
Man sah sich auch in dieser Klinik in weiterer
Folge vorerst nicht im Stande die Patientin ihWPPA – Bericht über das Jahr 2014
ren besonderen Bedürfnissen entsprechend adäquat weiter zu behandeln. Der sehr engagierte
Bruder und Sachwalter der Patientin traf aber
dann Ende Oktober 2014 auf eine sehr bemühte
Ärztin, die zur genaueren Diagnostik eine Computertomographie unter Narkose und die weiteren Schritte zur OP- Vorbereitung in die Wege
leitete. Die Operation zur Extraktion mehrerer
Zähne wurde schlussendlich für Mitte Dezember 2014 angesetzt. Wenige Tage vor dem operativen Eingriff erhielt der Sachwalter von einem
Arzt des städtischen Krankenhauses ohne Angabe von Gründen die telefonische Nachricht,
dass die Operation doch nicht vorgenommen
werde. So war der Angehörige gezwungen, sich
wieder an die im Oktober 2014 erstbehandelnde Abteilung zu wenden.
Die WPPA konnte erwirken, dass das wieder
erforderliche Procedere zur Diagnostik und
Administration auf ein Minimum beschränkt
und der Termin zur Extraktion der Zähne unter
Vollnarkose möglichst zeitnah für den Februar
2015 festgesetzt wurde.
47
I Allgemeines
VIII
Organisations- und Strukturmängel im Gesundheitssystem
4. Versorgung unbegleiteter, traumatisierter, minderjähriger Flüchtlinge
WPPA 37580/14, 918047/14 – Große intraund extramurale Versorgungsdefizite
Anhand der verbesserungswürdigen Behandlungs- und Betreuungssituation eines unbegleiteten minderjährigen, nicht Deutsch sprechenden Flüchtlings wurde die WPPA auf eine
generelle Problematik aufmerksam gemacht.
Im Anlassfall war dieser junge Mensch nach
suizidaler Krise an einer kinderpsychiatrischen
Abteilung stationär aufgenommen worden, bevor er einen Platz in einer Wohngemeinschaft
erhielt. Wegen Vorliegens einer schweren psychischen Erkrankung gab es von Seiten des
Jugendlichen tätliche Übergriffe und Selbstverletzungen, sodass mehrfach die Polizei und
Rettung gerufen werden musste, weil die Betreuungseinrichtung mit dem Jugendlichen
überfordert war.
Es erfolgten mehrfach Aufnahmen an der Erwachsenenpsychiatrie, da es keine freien Kapazitäten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
gab.
Die ambulanten und stationären psychiatrischen Behandlungen und Gespräche verbesserten die Situation für den Jugendlichen und sein
Umfeld nur temporär. Bei wiederholter Vorstellung des Jugendlichen in der Ambulanz wurde keine Selbst- und Fremdgefährdung festgestellt, somit war eine Unterbringung nicht
möglich. Aufgrund des krankheitsbedingten
Verhaltens war ein Verbleib des Jugendlichen
in der Wohngemeinschaft für Jugendliche aber
auch nicht länger möglich.
In einer Einrichtung für psychisch kranke Erwachsene wurde ein temporärer Platz gefunden. Der Jugendliche verweigerte jedoch die
Verlegung, die Situation eskalierte und erneut
war eine psychiatrische Behandlung nötig. Das
48 Krankenhaus sah jedoch im Rahmen der ambulanten Behandlung keinen Grund für eine stationäre Aufnahme und entließ den Patienten.
Dieser Anlassfall zeigt einmal mehr, dass es
nach wie vor an ausreichender Kapazität im
stationären Bereich der Kinderpsychiatrie
mangelt. Dazu kommt, dass die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen außerhalb des
Krankenhauses offenkundig noch nicht optimal ist. Dolmetschunterstützte Gespräche in
den Spitälern werden sehr selten angeboten,
die Entlassung aus dem ambulanten oder stationären Bereich erfolgt bisweilen ohne entsprechende sinnvolle und hilfreiche weitere Therapieempfehlung. Und vor allem - entsprechend
fachlich versierte Betreuungseinrichtungen für
besonders herausfordernde Patientinnen und
Patienten fehlen weitgehend.
Die WPPA verkennt keineswegs, dass die kinderpsychiatrische Versorgung in Wien bereits
Gegenstand zahlreicher Verbesserungsansätze
ist, künftig mehr Fachärzte mit Kassenvertrag
zur Verfügung stehen werden, der stationäre
Bereich ausgebaut werden soll und vieles bereits zum Positiven umgesetzt wird.
Aus Sicht der WPPA besteht jedoch eine große Versorgungslücke im Bereich jener minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge, die neben
der Sprachbarriere eine schwerwiegende psychische Erkrankung aufweisen. Diese sind oft
durch die über Monate dauernde Flucht ohne
Kontakt zu ihren Eltern und Freunden schwer
traumatisiert und voll Sorge um das Leben der
in der Heimat zurückgebliebenen Verwandten. Ihr Aufenthaltsstatus in Österreich ist zumeist über lange Zeit ungeklärt und mangelnde
Deutschkenntnisse erschweren die Situation
zusätzlich.
Die Spitäler dürfen allerdings nur dann eine
stationäre Behandlung ohne Einwilligung beginnen, wenn eine akute Selbst -und/ oder
Fremdgefährdung vorliegt. In allen anderen
Fällen jedoch werden die sozialpädagogischen
Einrichtungen mit krankheitsbedingt betreuWPPA – Bericht über das Jahr 2014
ungsintensiven Jugendlichen allein gelassen
und sind schlichtweg überfordert. Besonders
schwierige, verhaltensauffällige Kinder und
Jugendliche werden dadurch über längere Zeit
von Einrichtung zu Einrichtung weitergereicht,
was für ihre Zukunft, Integration und Genesung sicher nicht förderlich ist.
ung
fehl
Emp der
A
WPP
Die WPPA empfiehlt daher, an psychiatrischen Abteilungen der Wiener Spitäler
dolmetsch unterstützte Anamnese-Gespräche und eine psychiatrisch-psychotherapeutische Spezialambulanz für diese
spezielle Personengruppe zu etablieren und
die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der betreuenden Einrichtungen (Wohngemeinschaften) zu fördern.
Um Krisensituationen besser bewältigen zu
können, wäre die Etablierung eines Liaisondienstes der psychiatrischen Abteilungen für
die betreuenden Einrichtungen zur Schulung
des dort tätigen Personals sehr hilfreich.
An die gesetzlichen Krankenkassen ist die
Aufforderung zu richten, Angebote einer
muttersprachlichen Psychotherapie für diese besonders belastete Gruppe von Kindern
und Jugendlichen in ausreichendem Maß zu
finanzieren.
5. Fälle
WPPA 198/12 - Sturz aus
ungesichertem Rollstuhl
Ein 68-jähriger Patient befand sich zu einer
postoperativen Behandlung in einem Krankenhaus. Der Patient stürzte vom Personal unbemerkt aus einem nicht gesicherten Rollstuhl,
nachdem er von einem Krankenträger zu einer
Ergotherapie außerhalb der Station und danach wieder auf die Station gebracht worden
war. Die dort tätigen Pflegepersonen bemerkten
nicht, dass sich der Patient wieder im Gangbereich befand. Er erlitt dabei ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und verstarb wenige Tage
danach an den Folgen der Verletzung. Nach gutachterlicher Prüfung wurde festgestellt, dass
der tragische Geschehensverlauf einem Fehler
im Schnittstellenmanagement zuzurechnen ist,
also den organisatorischen Rahmenbedingungen und der Kommunikation zwischen Pflegedienst, Ergotherapie und Krankentransport.
Für die hinterbliebenen Angehörigen konnte
eine angemessene finanzielle Entschädigung
erreicht werden.
WPPA 248429/14 – Patientin
bekommt keine Kopie ihrer
Krankengeschichte ausgehändigt
Eine 53-jährige Frau wandte sich im März 2014
an die WPPA mit der Bitte um Unterstützung.
Ihr Hausarzt, bei dem sie jahrelang in Behandlung war, hat 2014 seine Pension angetreten.
Das wiederholte Ersuchen, ihr ihre Krankengeschichte auszuhändigen, blieb erfolglos.
Nach Monaten wandte sie sich mit ihrem Anliegen an das Patientenservice der Wiener Ärztekammer und an die WPPA. Das Patientenservice
erreichte den pensionierten Arzt nach monatelangem Bemühen. Dem Arzt wurde eine Liste mit Namen von Patientinnen und Patienten
überreicht, welche ebenfalls ihren Krankenakt
ausgehändigt haben wollten. Trotz weiterer Ur-
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
49
I Allgemeines
VIII
Organisations- und Strukturmängel im Gesundheitssystem
genzen wurde die Krankengeschichte bislang
nicht an die Patientin übermittelt.
Die WPPA ist immer wieder mit derartigen Fällen konfrontiert.
Im Ärztegesetz ist normiert, dass der Patientin
bzw. dem Patient die Einsicht in die Krankengeschichte zu gewähren oder gegen Kostenersatz
die Herstellung von Abschriften zu ermöglichen
ist. Erfolgt dies nicht, bleibt der Patientin bzw.
dem Patienten letztlich nur die Möglichkeit, die
Ärztin bzw. den Arzt auf Herausgabe der Krankengeschichte zu klagen.
WPPA 258553/13 – Krebsbefund ohne
Information an Patienten abgelegt
Bei einem 44-jährigen Patienten wurde in einem
privaten gemeinnützigen Krankenhaus ein Lidtumor operiert. Der histologische Befund ergab
einen bösartigen Befund, welcher aber mit der
Krankengeschichte abgelegt wurde, ohne dass
der Befund vidiert oder dem Patienten mitgeteilt wurde. Die danach an gleicher Stelle wieder wachsenden Tumore wurden drei Mal ohne
histologische Abklärung operativ entfernt.
Nach neuerlichem Wachstums des Tumors und
einem Spitalswechsel wurde die entsprechende
Diagnose gestellt. Das Fortschreiten der unbehandelten Erkrankung über eineinhalb Jahre
führte zu einer Beteiligung des Knochenmarks.
Es mussten infolge Lymphknoten entnommen
werden, es folgten Chemotherapien und eine
Fremdspender-Knochenmarkstransplantation.
Die Verzögerung der Behandlung geht auch mit
einer wesentlich schlechteren Prognose einher.
Für den Patient konnte eine angemessene finanzielle Entschädigung erwirkt werden.
50 WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Patientenverfügung
IXPatientenverfügung
1. Allgemeines
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung mit der eine Patientin oder ein Patient
eine medizinische Behandlung ablehnt und die
dann wirksam werden soll, wenn sie bzw. er im
Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts,- urteils- oder äußerungsfähig ist (Patientenverfügungs-Gesetz - PatVG, BGBl. I Nr. 55/2006).
Eine Patientenverfügung kann verbindlich oder
für die Ermittlung des Patientenwillens beachtlich sein.Eine verbindliche Patientenverfügung
bedarf einer umfassenden ärztlichen Aufklärung
und muss vor einem Notar, Rechtsanwalt oder
einem rechtkundigen Mitarbeiter einer Patientenvertretung errichtet werden. Die abgelehnten
medizinischen Behandlungen müssen konkret
beschrieben sein oder sich aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung ergeben.
Die Tätigkeit der WPPA ist auch im Bereich der
Patientenverfügung für Patientinnen und Patienten kostenlos.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Die WPPA erhält oft Anfragen von interessierten
Personen, die Schwierigkeiten haben, eine Ärztin
bzw. einen Arzt zu finden, die bzw. der bereit ist,
die gesetzlich vorgesehene umfassende ärztliche
Aufklärung vorzunehmen. Patientinnen und Patienten müssen oft die Erfahrung machen, dass
ihre Hausärztin oder ihr Hausarzt nicht dazu
bereit sind.
Aufgrund dieser Problematik hat die WPPA im
Zusammenwirken mit der Ärztekammer für
Wien eine Initiative gestartet, wonach die Information darüber, welche Ärztinnen bzw. Ärzte für ein diesbezügliches Aufklärungsgespräch
zur Verfügung stehen, im Ärzteverzeichnis aufgenommen werden soll. Diese Initiative wurde
erfolgreich umgesetzt, sodass nunmehr im sog.
„Praxisplan“ (Ärzteverzeichnis, abrufbar auf
der Homepage der Ärztekammer für Wien) diese Information unter „spezielle Angebote“ aufscheint.
51
IX Patientenverfügung
2. Statistik
Im Jahr 2014 hat sich das Interesse an der Errichtung von Patientenverfügungen verglichen
mit dem Vorjahr insgesamt gesteigert, sodass
im Berichtsjahr 489 verbindliche, davon 103 erneuerte (gegenüber 348 verbindlichen, davon 94
erneuerten im Jahr 2013), sowie 27 (gegenüber
33 im Vorjahr) qualifiziert beachtliche Patientenverfügungen, welche der verbindlichen Verfügung von der Rechtswirksamkeit her sehr
nahe kommen und daher auch einen ähnlich
hohen Beratungsaufwand erfordern wie diese,
errichtet wurden.
Errichtete Patientenverfügungen Vergleichsstatistik 2006 – 2014
600
500
400
300
200
100
0
2006 (ab Juni)
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
-
-
-
-
-
53
125
94
103
verbindliche PV
119
263
186
220
203
317
418
348
489
qualifiziert beachtliche PV
14
23
29
34
20
29
29
33
27
Gesamtsumme
133
286
215
254
223
346
447
381
516
davon Erneuerungen
2014 wurden 1469 Telefonate mit dem Beratungsaspekt „Patientenverfügung bzw. Vorsorge“
geführt und fanden 386 persönliche Vorsprachen bei den juristischen Referentinnen und Referenten zu diesem Thema statt.
52 WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Darstellung des Arbeitsanfalles betreffend Patientenverfügungen 2014
Vorsprachen
386
schriftliche Eingaben
199
Telefonate
1469
Dokumentierter Aktenanfall
585
daraus entstanden
verbindliche PV
489
(qualifiziert) beachtliche PV
27
davon erneuerte PV
103
Erläuterung zur Graphik:
Erläuterung zur Graphik: Der Aktenanfall von 585 Akten im Berichtsjahr (gegenüber 444 im Jahr 2013) mündete schließlich in die Errichtung von 489 verbindlichen und 27 (qualifiziert) beachtlichen Verfügungen.
Wie man sieht, mündet einerseits nicht jeder Akt in die tatsächliche Errichtung einer Verfügung und andererseits bei weitem nicht jedes
telefonische Beratungsgespräch in einen Akt, sodass der tatsächliche Arbeitsaufwand sich nicht im Aktenanfall widerspiegelt, sondern
weit darüber hinausgeht.
Laut Gesetz verliert eine verbindliche Patientenverfügung 5 Jahre nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, kann aber erneuert werden.
Somit standen im Berichtsjahr die im Jahr 2009 errichteten Verfügungen zur Erneuerung an.
3. Patientenverfügung: Probleme und Weiterentwicklung
Im Rahmen der parlamentarischen EnqueteKommission „Würde am Ende des Lebens“, die
im Herbst 2014 ihre Arbeit aufgenommen hat,
wurde seitens der Politik und der Expertinnen
und Experten ausdrücklich auf die Patientenverfügung verwiesen, die es Menschen ermöglichen
soll, vorbereitend für ihre Sterbephase wichtige
Entscheidungen zu treffen. Es wurde im Rahmen der öffentlichen Anhörung mehrfach die
Hoffnung geäußert, dass durch eine klar formulierte Patientenverfügung und durch gute Palliativversorgung konfliktbeladene ethische Probleme vermieden werden könnten. So würden gute
Schmerzversorgung und die in der Patientenverfügung formulierten Behandlungsablehnungen
Suizid im Sterbeprozess verhindern, und insbesondere der Wunsch nach Beihilfe zum Suizid
würde hintan gehalten.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Die Erfahrungen im deutschsprachigen Raum
zur Praxis und Verbreitung der Patientenverfügung geben jedoch Anlass zu großer Skepsis, ob
diese Hoffnungen erfüllt werden können.
Eine deutsche Studie (Schmitten Jürgen et. al
in ärzteblatt.de/archiv/152952/ Patientenverfügungsprogramm) kommt zu dem Schluss, dass:
• Patientenverfügungen wenig verbreitet
• bei Bedarf nicht zur Hand
• selten aussagekräftig
• von fragwürdiger Validität
(nicht verlässlich) sind und
• von medizinischem Personal häufig
unbeachtet bleiben.
53
I Patientenverfügung
IX
Allgemeines
Die Autoren betrachten die deutsche Patientenverfügung Jahrzehnte nach ihrer Einführung als
konzeptionell und empirisch gescheitert und sie
plädieren für eine Alternative, die sich bereits in
der Praxis entwickelt hat: Advance Care Planning (ACP, gesundheitliche Vorausplanung).
Die kritische Einschätzung der Wissenschaftler
in Bezug auf die deutsche Patientenverfügung
sollte auch in Österreich beachtet werden, da
die aktuelle Studie des Instituts für Ethik und
Recht in der Medizin (IERM 2014) in einigen
Punkten zu einem ähnlichen Befund kommt:
• Sehr wenige Menschen haben eine Patienten
verfügung errichtet (ca. 4% der in Österreich
lebenden Menschen, insbesondere informierte und gebildete Personen).
• Die Vorlage der Verfügung ist eine
„Bringschuld“ der Betroffenen.
• Viele Angehörige der Gesundheitsberufe
haben ein geringes Wissen über Patientenverfügungen (30% der Anästhesistinnen und
Anästhesisten hatten noch nie eine Patientenverfügung als Entscheidungsgrundlage).
• Manche Ärztinnen und Ärzte stehen der
Patientenverfügung kritisch gegenüber, weil
sie aufgrund einer paternalistischen Haltung
eine derartige Verfügung als Infragestellung
ihrer ärztlichen Kompetenz betrachten.
Seit rund 20 Jahren wird in verschiedenen westlichen Staaten an konzeptionellen Alternativen
zur Patientenverfügung gearbeitet. Grundlage
ist die Erkenntnis, dass gesundheitliche Vorausplanung als Dialogprozess verstanden werden soll und nicht als punktuelle Festlegung
auf die Ablehnung bestimmter medizinischer
Maßnahmen. Beispiele: Advance Care Planning
(ACP) in den USA und „Beizeiten begleiten“ in
Deutschland.
Zielgruppe sind Bewohnerinnen und Bewohner
von Alten- und Pflegeeinrichtungen. Die Betroffenen sind meist multimorbid. Viele von ihnen
sind zudem durch Demenzerkrankungen nicht
imstande, selbst Entscheidungen zu treffen.
Ihre diesbezüglichen Wünsche werden oftmals
54 weder erhoben noch berücksichtigt. Um diesen Menschen eine Stimme zu geben, werden
die Bewohnerinnen und Bewohner von qualifiziertem Personal unterstützt. Es soll ihnen
die Chance gegeben werden, ihre persönlichen
Vorstellungen hinsichtlich der gewünschten
Behandlungsgrenzen zu formulieren. Ihre Wünsche werden professionell dokumentiert und
archiviert. Es wird Wert auf Aktualisierung und
Konkretisierung im weiteren Lebensverlauf gelegt.
In Österreich beschäftigt sich der Dachverband
„Hospiz Österreich“ mit dem Problem einer besseren Berücksichtigung. Unter dem Überbegriff
„Vorsorgedialog“ wird ein Konzept für österreichische Alten- und Pflegeheime erarbeitet.
Erfahrungen mit Patientenverfügungen in
der WPPA:
• Erfreulich ist, dass sich die ärztliche Aufklärung in den vergangenen Jahren verbessert hat. Die Ärzteschaft ist besser informiert
und immer mehr Ärztinnen und Ärzte stehen
dem Rechtsinstitut der Patientenverfügung
zumindest neutral oder auch positiv gegenüber. Nichtsdestotrotz gibt es immer noch
Ärztinnen und Ärzte, die Patientenverfügungen ablehnen, weil diese in ihre (vermeintliche) Entscheidungsbefugnis eingreifen.
• Bei einer Reihe von Verfügungen, die in der
WPPA vorgelegt werden, entsteht außerdem
der Eindruck, dass das ärztliche Aufklärungsgespräch nicht sehr ausführlich stattgefunden hat. Offensichtlich steht dies mit
dem notwendigen Zeitaufwand und den
Kosten in Zusammenhang. Dies stellt in der
WPPA ein Problem dar, weil die juristischen
Referentinnen und Referenten nicht rein
medizinische Fragen beurteilen können,
sondern die rechtlichen Implikationen im
Vordergrund stehen. Werden aber seitens der
WPPA widersprüchliche Angaben festgestellt, muss die medizinische Aufklärung
wiederholt werden. Die abgelehnten Behandlungsmaßnahmen sind idR gut ausformuliert, wobei hier sicher auch noch eine
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
weitere Präzisierung wünschenswert wäre,
was aber umgekehrt wieder eine Einschränkung eines gewissen Ermessensspielraums
des Arztes bedeuten könnte. In vielen Patientenverfügungen wird z.B. die Ernährung mit
der PEG-Sonde abgelehnt.
• Immer wieder kommt es vor, dass der zweite
Teil der ärztlichen Bestätigung nicht ausgefüllt ist, nämlich die Begründung, warum die
Patientin bzw. der Patient die Folgen der
Verfügung zutreffend einschätzt. Was sehr
oft in der ärztlichen Bestätigung fehlt, ist
der Bezug zu einer konkreten bestehenden
Erkrankung.
• Nach wie vor herrscht bei vielen Personen,
die eine Patientenverfügung errichten wollen, Unsicherheit, was sie eigentlich ablehnen wollen: “Bitte kein Leben an Schläuchen
und Geräten!“ wird oft geäußert. Es fällt
ihnen schwer, sich diesbezüglich klar und
konkret auszudrücken. Dies auch deshalb,
weil viele Menschen nur ungenaues Wissen
darüber haben, welche medizinischen Maßnahmen in einer lebensbedrohlichen Situation zur Anwendung kommen können bzw.
welche Behandlungen bei einer sehr schweren chronischen oder progredienten Erkrankung gegenwärtig Stand der medizinischen
Wissenschaft sind. Angst vor unbeherrschbarem Schmerz, ohnmächtiger Hilflosigkeit
unter totaler Fremdbestimmung oder die
Sorge, qualvoll ersticken zu müssen, werden
formuliert.
• Wesentliche Zielgruppen werden derzeit
kaum erreicht: Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, dementiell erkrankte
Personen, Migrantinnen und Migranten,
sozial benachteiligte Mitmenschen.
• Wer im Ausland im Rahmen einer
Behandlung auf die Berücksichtigung einer
in Österreich errichteten Patientenverfügung
pochen möchte, kann nicht sicher sein, dass
sie bzw. er erfolgreich ist.
Forderungen der WPPA:
Etablierung klinischer Ethikberatung in Spitälern und Pflegeheimen. Die Anwendung von
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Patientenverfügungen stellt eine Herausforderung für Stationsteams dar. Klinische Ethikbeiräte, die nicht hierarchisch sondern diskursiv
arbeiten (orientiert am Patientinnen- und Patientenwohl), wären sinnvoll. Sie sollten im Konfliktfall die Gültigkeit und Validität von Verfügungen beurteilen. Sie sollten aber auch u.a. bei
Nichtvorliegen einer Patientenverfügung das
Selbstbestimmungsrecht des Patienten thematisieren, Fragen der Therapiezieländerung behandeln, Regeln zum Verzicht auf Reanimation
und z. B. den Umgang mit extremen Frühgeborenen erarbeiten.
• Verpflichtende Aus- und Fortbildung der
Ärzteschaft für Errichtung und Beachtung
von Patientenverfügungen
• Der Umgang mit Patientenverfügungen
soll durch klinikinterne interdisziplinäre
Fortbildung professionalisiert werden.
• Ethikleitlinien sollen Handlungsempfehlungen als Orientierungshilfe für das Stationspersonal bieten.
• Ausweitung und Etablierung des Projekts
„Vorsorgedialog“ in den österreichischen
Senioren- und Pflegeeinrichtungen
• Aufnahme des ärztlichen Aufklärungsgesprächs in den Erstattungskatalog der
Krankenkassen
• Möglichkeit der kostenlosen Errichtung
vonPatientenverfügungen in ALLEN Patientenanwaltschaften Österreichs. Die Ausübung eines der wichtigsten Patientenrechte,
nämlich der Selbstbestimmung, darf nicht
davon abhängen, ob man finanziell gut
gestellt ist. Für sozial Benachteiligte sind
die Kosten für die Erstellung in der Regel ein
Grund, keine Patientenverfügung zu errichten.
• Benutzerfreundliche Registrierung der
Patientenverfügung in ELGA mittels einer
eigenen Applikation von ELGA
• Ausbau der Gesundheitsinformation
bezüglich Patientenverfügungen
• Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs für eine
Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten, die für Bürgerinnen und Bürger
kostenfrei ist.
55
Statistik
I Statistik
X
Allgemeines
Teil 1
Geschäftsfälle aus den Bereichen Gesundheitswesen
sowie Pflege und Betreuung
1. Die Entwicklung des Arbeitsanfalles in den letzten Jahren
Die nachfolgende Tabelle zeigt die zahlenmäßige Entwicklung des Arbeitsanfalles in den letzten
5 Jahren, gegliedert nach der Art der Inanspruchnahme (persönlich, schriftlich auch per FAX und
E-Mail, telefonisch) und die Zahl der aktenmäßig dokumentierten Fälle.
Jahr
Vorsprachen*
schriftl. Eingaben
tel. Anfragen
Insgesamt
davon Akten
2010
1177
1575
8476
11228
2506
2011
1513
1791
8870
12174
2914
2012
1621
1890
8264
11775
3350
2013
1485
2244
8087
11816
3685
2014
1390
2166
7415
10971
3447
*In dieser Zahl sind zum Großteil Erstkontakte enthalten, ein Teil (ca. 1 Drittel) der Vorsprachen
betrifft Folgegespräche zu laufenden Akten, die insbesondere aufgrund der Komplexität einzelner
Anliegen zur weiteren Bearbeitung erforderlich sind.
Wie aus der Tabelle ersichtlich, kam es auch
2014 im Vergleich zum Vorjahr zu einem starken Anstieg der aktenmäßig dokumentierten
Fälle.
56 bis Freitag, von 8.00 bis 16.00 Uhr. Auf Wunsch
stehen die Wiener Pflege-, Patientinnen- und
Patientenanwältin selbst oder ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch außerhalb dieser
Bürozeiten zur Verfügung.
Die Zahlen weiter zurückliegender Jahre sind
den entsprechenden Berichten zu entnehmen.
Der Verlauf der Geschäftsfälle seit Gründung
der WPPA (Juli 1992) findet sich am Schluss
dieses Abschnittes grafisch dargestellt.
Vermutete Mängel oder Missstände werden
von der WPPA auch von Amts wegen überprüft.
Anonymen Beschwerden geht die WPPA soweit
als möglich nach.
In den meisten Fällen wird die WPPA von den
betroffenen Patientinnen und Patienten bzw.
Bewohnerinnen und Bewohnern und /oder deren Angehörigen telefonisch kontaktiert. Aktenmäßig dokumentierte Prüffälle gehen i.d.R.
auf eine persönliche oder schriftliche Kontaktaufnahme zurück. Parteienverkehr ist Montag
Bei besonderen Vorfällen in der Behandlung
von Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern wird die WPPA weiterhin von den Krankenhäusern oder sonstig
betroffenen Institutionen unmittelbar informiert. Im Jahr 2014 erfolgten in 49 Fällen derartige Vorinformationen.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Das nachfolgende Diagramm bietet einen Überblick über die Anzahl der Geschäftsfälle seit Bestehen
der WPPA, wobei hier im Vergleich nur die aktenmäßig dokumentierten Fälle (Prüffälle) aufscheinen.
Anzahl der Geschäftsfälle ab 7/1992–2014
4000
3685
3500
3000
2500
2575
2000
1500
1223
1332
1000
1490
1055
500
1660
1505
1379
1323
2914
2506
2187
1636
1641
3447
3350
2634
2626
1792
1309 1249
662
14
13
20
12
20
11
20
10
20
20
09
08
20
20
07
06
20
05
20
04
20
03
20
02
20
01
20
00
20
99
20
98
19
97
19
96
19
95
19
19
94
93
19
19
ab
7/
19
92
0
2. Gesamtanfall der aktenmäßig dokumentierten
Geschäftsfälle der WPPA im Jahr 2014
Im vorliegenden Kapitel werden die Bereiche Gesundheitswesen und Betreuung und Pflege (3447
Fälle), im Kapitel XI. werden der freiwillige Wiener Härtefonds (HF) sowie der Wiener Patientenentschädigungsfonds (PF) sowie im Kapitel III die Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle (UPI) statistisch ausgewertet.
Gesamtanfall
4694
WPPA
3447
Bereich
Gesundheitswesen
2206
Bereich
Betreuung
und Pflege
1017
HF
11
PF
230
UPI
1006
Bereich
UPI
224
Patientenverfügung
585
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
57
I Statistik
X
Allgemeines
3. Der Arbeitsanfall im Berichtsjahr 2014
Die nachfolgenden Diagramme geben Aufschluss über das zahlenmäßige Verhältnis der unterschiedlichen Arten der Inanspruchnahme (persönlich, schriftlich, telefonisch) zu einander, wobei auch die
Inhalte der telefonischen Beratungen statistisch aufgeschlüsselt werden. Wie im Vorjahr werden auch
die im Berichtsjahr aktenmäßig dokumentierten Anliegen nach der Art der Eingabe aufgeschlüsselt.
Weiters wird bei den Beschwerdeakten das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Klienten
dargestellt.
Art des Anfalles 2014
10.971 Inanspruchnahmen insgesamt
nach der Art der Eingabe
20 % Schriftl. Eingang 2166
(davon 1672 per Mail)
13 % Vorsprachen (1390)
telefonische Anfragen (7415) 67 %
Telefonische Beratung
insgesamt 7.415 Telefonate
Wartezeit 2 %
20 % Patientenverfügung
5 % Presse
Behandlungsbeschwerden 36 %
19 % Sonstiges
4 % Komm. Problem/Verhalten
Entlassungsproblematik 3 %
Kosten 9 %
Befundurgenz 2 %
58 WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Darstellung der insges. 3447 dokumentierten Anliegen 2014
nach der Art der Eingabe
2 % Vorinformationen
Reaktion auf Medienberichte 1 %
Amtswegig 2 %
17 % Patientenverfügung
Anfragen 13 %
1 % Lob
Anregung 1 %
29 % Beschw. behaupteter Schaden
Beschw. allgemein 34 %
Geschlecht Beschwerdeführer 2014
Insgesamt 3.447 Akten
3 % anonym 91
39 % männlich 1345
weiblich 2011 58 %
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
59
I Statistik
X
Allgemeines
4. Die Aufteilung der Geschäftsfälle im Berichtsjahr 2014
Die größte Zahl der dokumentierten Anliegen, die an die WPPA herangetragen wurden, betrafen auch
im Jahr 2014 städtische und sonstige (Privatspitäler, Spitäler der AUVA, etc.) Krankenanstalten. Eine
Aufteilung auf die einzelnen Spitäler ist im Folgenden unter Punkt 5. zu finden.
Aus der nachfolgenden Zusammenstellung ist die Aufteilung der Geschäftsfälle auf die einzelnen
Gesundheitsversorgungsbereiche ersichtlich:
Aufteilung der Geschäftsfälle – Vergleich 2013– 2014
Fälle insgesamt 2013: 3.685; Fälle insgesamt 2014: 3.447
1200
1105
1095
1012
1000
1000
800
2011
600
2012
414
252 182
47
5
60 3
en
ru
un
en
ek
Ap
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8
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ha
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5
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tig
So
Ni
ed
erg
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ere
Är
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0
ch
e
80
35 43
rsi
45
tve
68
iva
231 215
200
Pr
455
439 393
400
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
5. Die Aufteilung der Geschäftsfälle auf die einzelnen
Krankenanstalten, Pflegeheime und sonstigen Bereiche 2014
In der folgenden Liste ist die Verteilung der dokumentierten Anliegen auf die einzelnen Spitäler
ersichtlich, wobei unter „Sonstige Krankenanstalten“ auch alle Privatspitäler zu finden sind. Hier
werden auch Lob und Vorinformationen betreffend die einzelnen Spitäler ausgewiesen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unter den dokumentierten Inanspruchnahmen nicht
nur vermutete Behandlungsfehler aufscheinen, sondern auch sonstige Anliegen wie Kommunikationsprobleme, organisatorische Mängel, Kostenfragen, etc.
Von den im Jahre 2014 insgesamt 3447 dokumentierten Inanspruchnahmen betrafen:
Städtische Krankenanstalten insgesamt:
davon
1000
davon
Ambulanzen *
Lob
Vorinformation
1
Allgemeines Krankenhaus – Univ. Kliniken (AKH)
373
75
17
SMZ Ost / Donauspital (DSP)
164
42
1
Wilhelminenspital (WIL)
128
24
4
Krankenhaus Hietzing (KHR)
mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel (NZR)
88
5
8
2
4
Krankenanstalt Rudolfstiftung (KAR)
inkl. Standort Semmelweis Frauenklinik (SEM)
87
5
20
SMZ Süd / Kaiser-Franz-Josef-Spital (KFJ)
mit Gottfried von Preyer’schem Kinderspital (PRE)
53
4
10
1
1
1
SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner Spital (OWS)
55
8
2
1
SMZ Floridsdorf / Krankenhaus (FLO)
27
Orthopädisches Krankenhaus Gersthof (GER)
5
SMZ Sophienspital / Krankenhaus (SSK)
3
Kaiserin - Elisabeth - Spital (KES)
1
Städt.KA/allgemein
1
Wiener Jugendzahnklinik
-
PTZ-Ybbs **
1
1
* Aus Interesse wurden die Ambulanzen auch heuer extra hervorgehoben, um ersichtlich zu machen, wie viele der bei der WPPA
eingelangten Beschwerden eines Spitals den stationären Bereich und wie viele den ambulanten Bereich betroffen haben.
** in NÖ liegend, da vom Wr. KAV betrieben in dieser Statistik angeführt
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
61
I Statistik
X
Allgemeines
Sonstige Krankenanstalten insgesamt:
davon
62 davon
414
Ambulanzen *
Lob
17
UKH Lorenz Böhler
53
9
UKH Meidling
52
13
Hanusch KH
49
4
OKH Speising
43
1
Krankenhaus der Barmherzigen Brüder
31
5
Herz Jesu Krankenhaus
30
Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern
21
Evangelisches Krankenhaus
17
Krankenhaus Göttlicher Heiland
16
St. Josef Krankenhaus
16
Hartmannspital
13
Bernhard Gottlieb Univ. Zahnklinik
12
Sanatorium Hera
10
Goldenes Kreuz
8
St. Anna-Kinderspital
7
Rudolfinerhaus
7
Krankenhaus St. Elisabeth
6
Privatklinik Döbling
6
Anton-Proksch-Institut Wien
5
Wiener Privatklinik
3
Neurologisches Rehab Zentrum Rosenhügel
3
Priv. KA allgemein
2
Confraternität – Privatklinik Josefstadt
2
Rehab Zentrum Meidling
1
Heeresspital
1
1
Vorinformation
2
1
1
1
1
3
1
1
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Städtische Pflegeheime insgesamt:
davon
43
davon
Ambulanzen *
Lob
Vorinformation
Pflegewohnhaus Leopoldstadt mit sozialmed. Betreuung
5
SMZ Floridsdorf/ Geriatriezentrum (GZF)
5
Pflegewohnhaus Meidling mit sozialmed.Betreuung
5
3
Geriatriezentrum am Wienerwald (GZW)
4
1
Geriatriezentrum Baumgarten (GZB)
4
2
Geriatriezentrum Liesing (GZL)
4
1
SMZ Süd/Geriatriezentrum Favoriten (GZS)
4
Pflegewohnhaus Simmering mit sozialmed.Betreuung
3
SMZ Baumgartner Höhe Otto Wagner Spital/Pflegezentrum (OWP)
2
SMZ Sophienspital/ Geriatriezentrum (SSG)
1
Therapiezentrum Ybbs/ Geriatriezentrum (GZY) **
1
SMZ Ost/Geriatriezentrum Donaustadt (GZD)
-
Geriatriezentrum Klosterneuburg (GZK) **
1
Geriatriezentrum St. Andrä/Traisen (GZA) **
1
Pflegewohnhaus Innerfavoriten mit sozialmed.Betreuung
1
Städt.PH allgemein
2
Freipraktizierende Ärzte insgesamt:
393
Private Pflegeheime insgesamt:
182
Sozialversicherungen insgesamt
215
Rettungs- und Krankenbeförderungsdienste insgesamt:
47
Soziale Dienste
45
Apotheken (u. Pharmaindustrie)
5
Privatversicherungen
8
Sonstige Bereiche
davon
1095
Patientenverfügungen
585
allg. Hilfestellungen in Pflege- und Betreuungsfragen
143
sonstige Institutionen, diverse Eingaben
105
allg. Kostenfragen
63
allg. Rechtsauskünfte
124
WPPA unzuständig
75
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
2
1
1
24
1
2
1
63
I Statistik
X
Allgemeines
6. Die Aufteilung der Anliegen in den Wiener Krankenanstalten
auf die jeweiligen Fachbereiche 2014
Aufteilung der Anliegen in den Wiener Krankenanstalten auf die jeweiligen Fachgebiete 2014
100 % = 1.414
*durch Aufrundungen 101 %
16,3 % Sonstige
Chirurgie 15,6 %
4,4 % Kosten
3,1 % Lob
1,4 % Kinder
Unfall/Unfallchirurgie 13,2 %
1,9 % Dermatologie
2,3 % Augen
2,5 % HNO
2,7 % Psychiatrie
Innere Medizin 10,2 %
3,1 % Neurologie
3,2 % Urologie
4,7 % Notaufnahme
Orthopädie 8,3 %
7,3 % Gynäkologie
Das obige Diagramm zeigt die Aufteilung der Anliegen in den städtischen Spitälern und auch in
den sonstigen Krankenanstalten Wiens auf die
jeweiligen Fachgebiete im Jahr 2014. Insgesamt
gab es 1414 Anliegen (2013: 1560 Anliegen) betreffend alle städtischen und sonstigen Krankenanstalten in Wien. Davon entfielen 1000 Anliegen auf
64 die städtischen und 414 Anliegen auf die sonstigen Spitäler.
Die meisten Anliegen fielen 2014 – ähnlich wie
im Vorjahr - in den Fachgebieten Chirurgie (16%,
2013: 17%), Unfall/Unfallchirurgie 13%, 2013: 13%)
und Innere Medizin (10%, 2013: 14%) an.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
7. Die Aufteilung der Anliegen im extramuralen ärztlichen Bereich 2014
Aufteilung der Anliegen auf die niederlassenen Ärzte 2014
100 % = 393
11 % Sonstige
Zahn 16 %
10 % Kosten
2 % Psychiatrie
Allgemeinmedizin 12 %
3 % Derma
4 % Phys. Med.
4 % Radiologie
Gynäkologie 11 %
6 % Augen
6 % Chirurgie
Orthopädie 9 %
6 % Innere med.
Das obige Diagramm ermöglicht einen Vergleich
der Anliegen im niedergelassenen Bereich. Insgesamt wurden bei der WPPA im Jahr 2014 betreffend in Wien niedergelassene Ärztinnen und
Ärzte 393 Anliegen vorgebracht. (2013 waren es
439 Anliegen.)
medizin (16%, 2013: 16%), die Allgemeinmedizin
(12%, 2013: 15%) sowie die Gynäkologie (11%,
2013: 9%). Unter „Sonstige“ fallen Fachgebiete,
zu denen weniger als 10 Beschwerden pro Gebiet
eingebracht wurden, wie z.B. HNO, Urologie, Labor, Kinderheilkunde.
Die beschwerdeintensivsten Fachrichtungen waren 2014 - wie bereits in den Vorjahren - die ZahnWPPA – Bericht über das Jahr 2014
65
I Statistik
X
Allgemeines
Teil 2
Ergebnisse der Geschäftsfälle aus den Bereichen Gesundheitswesen
sowie Pflege und Betreuung 2014
1. Allgemeines
1.1. Behauptete Schäden und sonstige Anliegen im Jahr 2014
Darstellung der insgesamt 3.447 dokumentierten Anliegen 2014
Sonstige Anfragen
bzw. Beschwerden
2.435
Behauptete
Schäden
1.012
davon
0 Fälle
HF 2014
52 Fälle
PF 2014
112 Fälle
Entschäd. 2014/Vers., KAV, Sonst.
kein Beh. Fehler, kein HF od. PF
380 Fälle
noch nicht abgeschlossen
468 Fälle
848 Fälle
Von den 3447 aktenmäßig dokumentierten Anliegen, welche im Jahr 2014 an die WPPA herangetragen wurden, wurden in 1012 Fällen, das
entspricht ca. 29 % aller Prüffälle (2013: ca. 32%),
Schäden durch Behandlungsfehler behauptet.
Von diesen behaupteten Schäden konnten noch
im Jahr 2014 im Wege von Haftpflichtversicherungen oder durch sonstige Einrichtungen (dazu
gehören auch Entschädigungen z.B. im Wege der
Schiedsstelle der Ärztekammer oder seitens der
Pharmaindustrie etc.) sowie im Wege des Wr.
KAV in 112 Fällen finanzielle Entschädigungen
ausgehandelt werden.
0 Fälle der behaupteten Schäden wurden noch
im Jahr 2014 in den Wiener Härtefonds, 52 Fälle in den Wiener Patientenentschädigungsfonds
(PF) eingebracht. Insgesamt wurden aber im
Jahr 2014 – unter Erledigung auch offener Fäl66 le der Vorjahre – von Haftpflichtversicherungen,
sonstigen Einrichtungen und im Wege des Wr.
KAV in 263 Fällen finanzielle Entschädigungen
ausgehandelt, sowie 11 Fälle in den Wiener Härtefonds (HF) und 230 Fälle in den Wiener Patientenentschädigungsfonds (PF) eingebracht.
In den Fällen, in denen Behandlungsfehler behauptet wurden und die im Jahr 2014 (noch)
nicht entschädigt wurden, haben sich im Rahmen der Überprüfung durch die WPPA entweder
keine Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler ergeben bzw. war auch keine Behandlung des
Patientenanliegens im Härtefonds oder Patientenentschädigungsfonds möglich, oder ist die
Überprüfung dieser Fälle durch die WPPA noch
nicht abgeschlossen.
Außer den 1012 behaupteten Behandlungsschäden wurden insbesondere Anfragen bzw.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Beschwerden zu folgenden sonstigen Themenbereichen eingebracht:
• Verrechnungsproblematik: Chefarztpflicht, Pflegegebühren, Kostenbeiträge, Rezeptge-
bühren, Pflegegeld, Arzthonorare, Transport-
kosten, Kostenablehnung seitens Sozial-
versicherungen, Kuraufenthalte, etc.
• Wartezeiten: hauptsächlich Beschwerden
wegen zu langer Wartezeiten auf Operationstermine sowie in Spitalsambulanzen
• Verhaltensbeschwerden: unfreundliches Verhalten von Ärztinnen und Ärzten, teilweise auch von Pflegepersonen; mangelnde oder zu späte Auskunft an Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohner und/oder deren Angehörige
• Diverse Hilfestellungen bei Betreuungs- und Versorgungsfragen, Zugang zu Kassenleistun-
gen, Heilbehelfen, Hilfsmitteln und Medika-
menten, Abklärung von Kosten für spezielle therapeutische Einrichtungen, Suche nach einem geeigneten Wohn- und Pflegeplatz, Hilfestellung für besondere Personengruppen, wie mehrfachbehinderte Menschen, psychiat-
rische und gerontopsychiatrische Patientin-
nen und Patienten sowie Menschen ohne Versicherungsschutz, etc.
• Rechtsauskünfte: Information über
Patientinnen- und Patientenrechte wie z.B. Einsicht in die Krankengeschichte, Bewohnerinnen- und Bewohnerrechte, Sachwalterschaft, Vertretungsbefugnis naher Angehöriger, Vorsorgevollmacht, etc.
• Rechtliche Beratung und Errichtung
von Patientenverfügungen
• Befundurgenzen wegen zu langer
Wartezeiten auf ärztliche Befunde
1.2. Rückblick auf behauptete Schäden aus dem Jahr 2013
In der nachfolgenden Graphik soll dargestellt werden, wie viele der im Jahr 2013 aktenmäßig
dokumentierten Anliegen, welche zum Stichtag des Tätigkeitsberichtes 2013 (31.12.2013) noch offen
waren, im Folgejahr (Stichtag: 31.12.2014) erledigt werden konnten.
Darstellung der insgesamt 3.685 dokumentierten Anliegen 2013
Sonstige Anfragen
bzw. Beschwerden
2.523
Behauptete
Schäden
1.162
davon
3 Fälle
HF 2013
45 Fälle
PF 2013
154 Fälle
Entschäd. 2013/Vers., KAV, Sonst.
kein Beh. Fehler, kein HF od. PF
502 Fälle
noch nicht abgeschlossen
458 Fälle
960 Fälle
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
67
I Statistik
X
Allgemeines
458 Fälle
(2013 noch nicht
abgeschlossen)
7 Fälle
HF 2014
123 Fälle
PF 2014
110 Fälle
Entschäd. 2014/Vers., KAV, Sonst.
kein Beh. Fehler, kein HF od. PF
134 Fälle
218 Fälle
noch nicht abgeschlossen
84 Fälle
1.3. Erledigungsstatistik 2014
Aus der nachfolgenden Graphik ist ersichtlich, wie viele der im Jahr 2014 an die WPPA herangetragenen und aktenmäßig dokumentierten Anliegen noch im selben Jahr erledigt werden konnten.
Erledigungsstatistik 2014; insgesamt 3.447 Akten
offene Akten
888
erledigte Akten
2559
Die nächste Graphik zeigt, wie viele der 2559 erledigten Akten Beschwerden betrafen (1281 Beschwerden) und wie viele davon berechtigt bzw. nicht berechtigt waren. In ca. 37 % der Fälle waren
die Beschwerden berechtigt bzw. zum Teil berechtigt!
Beschwerden; insgesamt 1.281
Beschw. berechtigt
191
Beschw. zurückgezogen
278
283
Beschw. nicht berechtigt
68 Beschw. z. T. berechtigt
529
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Insgesamt wurden in den 2014 aktenmäßig dokumentierten und noch im selben Jahr erledigten Akten (inklusive der Beschwerdefälle, Patientenverfügungen und sonstigen Anfragen) in
1737 Fällen Auskunft bzw. Aufklärung erteilt und in 1035 Fällen Organisationshilfestellung gegeben bzw. Lösungen gefunden.
Zum Stichtag des Berichtsjahres (31.12.2014)
waren insgesamt noch
1052 Akten in Bearbeitung, davon:
888 Akten aus dem Jahr 2014
Die noch laufenden Akten aus 2014 ergeben sich
aus dem Umstand, dass in diesen Akten auch
Anliegen enthalten sind, welche erst gegen Ende
des Berichtsjahres an die WPPA herangetragen
wurden. Bei den aus den Vorjahren noch anhängigen Akten handelt es sich um sehr komplexe,
schwierige und aus rechtlicher Sicht noch nicht
abzuschließende Fälle.
2. Entschädigungen 2014
Auch im Berichtsjahr 2014 wurden, wie in den
Vorjahren, an die WPPA vermehrt Anliegen wegen behaupteter Behandlungsschäden oder Diagnosefehler herangetragen. Hier gibt die WPPA
Hilfestellung zur Erlangung einer finanziellen
Entschädigung.
Als weitere Maßnahme besteht für die Wiener
Wohnbevölkerung bei Medizinschäden, die sich
in einem Spital des Wr. KAV ereignet haben die
Möglichkeit, eine finanzielle Hilfestellung im
Rahmen der Wiener Härtefallregelung (Freiwilliger Wiener Härtefonds) zu erreichen.
Die WPPA klärt die Ursache von Medizinschäden und die rechtlichen Voraussetzungen für
Schmerzengeld und sonstigen Schadenersatz. Zu
den eingeholten Stellungnahmen der Ärztinnen
und Ärzte werden Expertisen von Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzten oder Gutachten von gerichtlich beeideten Sachverständigen
eingeholt. Diese Vorgehensweise ist für Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten
kostenlos. Die Honorare von Sachverständigen
werden von der WPPA, vom Wr. KAV oder von
Haftpflichtversicherungen bezahlt. In allen Fällen wird die oder der Sachverständige im Einvernehmen mit der WPPA bestellt.
Zusätzlich gibt es für Patientinnen und Patienten, welche ab 1.1.2001 in einer öffentlichen
oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalt
in Wien einen Schaden erlitten haben, die Möglichkeit einer Entschädigung durch den Wiener Patientenentschädigungsfonds, wenn eine
Haftung des Rechtsträgers nicht eindeutig gegeben ist oder eine bislang unbekannte oder seltene, zugleich aber schwerwiegende Komplikation aufgetreten ist, welche zu einer erheblichen
Schädigung geführt hat.
Die Klärung von Patientenschäden erfolgt in Zusammenarbeit mit den Spitalsträgern und Haftpflichtversicherungen. Auch in den Verhandlungen vor der Schiedsstelle der Ärztekammer
für Wien wirken Vertreter der WPPA mit.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Insgesamt konnten im Berichtsjahr 2014 in
486 Fällen Entschädigungen (von Versicherungen, KAV, HF, PF u.a.) in der Gesamthöhe
von € 4,561.729,44 erwirkt werden.
69
I Statistik
X
Allgemeines
2.1. Entschädigungsstatistik 2014
Entschädigungsstatistik 2014; Insgesamt 0 4,561.729,44 (486)
0 3.000.000,00
0 2.700.000,00
0 2.400.000,00
0 2.100.000,00
0 1.800.000,00
212 Fälle
0 1.500.000,00
0 1.200.000,00
0 900.000,00
Vers., ÄK
und Sonstige
211 Fälle
0 1,430.197,24
0 600.000,00
0 300.000,00
0 0,00
Summe
KAV 52 Fälle
0 269.719,70
11 Fälle
Haftpflichtvers., ÄK, KAV
und Sonstiges
Härtefonds
Patientenentschädigungsfonds
0 1.699.916,94
0 262.800,00
0 2.599.012,50
Im Jahr 2014 wurden in insgesamt 486 Schadensfällen finanzielle Entschädigungen in Höhe von
€ 4,561.729,44 ausgehandelt. Darin sind auch Fälle enthalten, die in den Vorjahren an die WPPA
herangetragen wurden, sofern sie im Jahr 2014 entschädigt wurden.
Diese Beträge wurden bezahlt aus:
Haftpflichtversicherungen,
Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV)
und Sonstiges (z. B. über Empfehlung der Schiedsstelle der ÄK,
Honorarrückzahlungen seitens einzelner Ärzte)
Härtefonds (HF)
Patientenentschädigungsfonds (PF) 70 0 1,699.916,94
0 262.800,00
0 2,599.012,50
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
2.2. Entschädigungsgründe im Jahr 2014
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gründe für die im Haftungsweg (Haftpflichtversicherungen, Wr. KAV,
Schiedsstelle der ÄK, etc.) erreichten finanziellen Entschädigungen (insg. € 1,699.916,94) im Jahr 2014.
Entschädigungsgründe 2014; 0 1.699.916,94
22 % Berechtigte Kostenrückerstattung
Behandlungsfehler 37 %
16 % Kulanz
Organisationsverschulden 6 %
14 % Prozesskostenablöse
Aufklärungsmangel 5 %
2.3. Schiedsstellen der Ärztekammer für Wien sowie der Zahnärztekammer für Wien 2014
Im Berichtsjahr 2014 wurde die WPPA zu 61 Verhandlungen der Schiedsstelle der Ärztekammer für Wien beigezogen.
Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung mit Erörterung des Sachverhaltes mit der
Patientin bzw. dem Patienten sowie der betroffenen Ärztin oder dem Arzt konnte die Kommission in 10 Fällen Empfehlungen zur Leistung von
Entschädigungsbeträgen aussprechen. In 8
Fällen konnten die Parteien vor der Schiedsstelle eine Einigung erzielen. Somit konnten nach
Durchführung einer mündlichen Verhandlung
Entschädigungen mit einem Gesamtbetrag von
€ 62.685,– erreicht werden. Die Empfehlungen
wurden in 4 Fällen aufgrund von Behandlungsfehlern und in 6 Fällen aufgrund von Aufklärungsmängeln erteilt. In 6 weiteren Fällen wurde eine Prozesskostenablöse zur Verhinderung
eines Rechtsstreites vereinbart. Je in einem Fall
kam es zu einer Kostenrückerstattung und zu einer sonstigen Kulanzlösung.
In 29 Fällen konnte die Kommission mangels
Anspruchsvoraussetzungen keine Empfehlung
zur Leistung einer Entschädigung abgeben. In
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
9 dieser Fälle zeigte sich aber im Rahmen der
Sitzung, dass die Voraussetzungen für den Zuspruch einer Entschädigung aus dem Patientenentschädigungsfonds gegeben sein könnten,
sodass der Patientin bzw. dem Patienten geraten
wurde, sich an den Beirat des Patientenentschädigungsfonds zu wenden.
Im Berichtsjahr 2014 wurde die WPPA zu 3 Verhandlungen der Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer für Wien eingeladen. In einem
Fall wurde eine Entschädigung von € 6.000,–
empfohlen, in 2 Fällen konnte die Kommission
mangels Anspruchsvoraussetzungen keine Empfehlungen abgeben.
Diese im Vergleich zur Schiedsstelle der Ärztekammer für Wien geringe Fallzahl resultiert
nach Auskunft der Zahnärztekammer daraus,
dass im weitaus überwiegenden Ausmaß bereits im Vorfeld einer Schlichtungsverhandlung
durch Vermittlung der fachärztlichen Referenten die anhängigen Beschwerdefälle zwischen
Patientinnen und Patienten sowie den Zahnärztinnen und Zahnärzten geklärt und gelöst werden können.
71
I Statistik
X
Allgemeines
2.4. Entschädigungen in den Jahren 2012, 2013 und 2014 im Vergleich
Jahr
Gesamtzahl der Fälle
Gesamtzahl der Summe
2012
399
€ 2,910.387,17
2013
467
€ 3,861.845,40
2014
486
€ 4,561.729,44
Entschädigungen Vergleich 2012–2014
212
Fälle
03.000.000,00
02.500.000,00
274
Fälle
02.000.000,00
01.500.000,00
263
Fälle
186
Fälle
205
Fälle
179
Fälle
01.000.000,00
0 500.000,00
8
Fälle
14
Fälle
11
Fälle
0 0,00
Haftpflichtvers., KAV
und Sonstiges
Härtefonds
Patientenentschädigungsfonds
2012
0 1,267.948,67
0 86.000,00
0 1.556.438,50
2013
0 1,838.761,54
0 150.500,00
0 1,872.583,86
2014
0 1,699.916,94
0 262.800,00
0 2,599.012,50
Aus der obigen Tabelle ist ersichtlich, dass im Jahr 2014 eine ähnlich hohe Summe an Entschädigungen
aus dem Bereich der Haftpflichtversicherungen, KAV und Sonstiges (eindeutige Haftungsfälle) ausbezahlt wurde wie 2013. Die Entschädigungen aus dem Patientenentschädigungsfonds und dem Härtefonds sind gegenüber den Vorjahren wesentlich angestiegen, sodass im Berichtsjahr – wie zuletzt im
Jahr 2010 - eine Entschädigungshöhe von über 4 Mio Euro erreicht wurde.
2.5. Gesamthöhe aller Entschädigungen seit Bestehen der WPPA
Seit Bestehen der WPPA hat diese bis zum 31.12.2014 in insgesamt 3147 Schadensfällen Entschädigungen in der Höhe von ca. € 21,6 Mio. erreicht.
Dazu kommen noch die im Rahmen der Wiener Härtefallregelung ausbezahlten finanziellen Hilfen in
der Gesamthöhe von ca. € 5,4 Mio. sowie die im Rahmen des Wiener Patientenentschädigungsfonds
bezahlten Entschädigungen in Höhe von ca. € 20 Mio., also insgesamt ca. € 47 Mio.
72 WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Finanzielle
Hilfe in medizinischen
XI Finanzielle
Hilfe in medizinischen
Schadensfällen
1. Der Wiener Patientenentschädigungsfonds (PF)
1.1. Allgemeines
Nach dem Vorbild des seit 1998 bestehenden
„Wiener Härtefonds“ hat der Bundesgesetzgeber im § 27a Abs. 5 und 6 des Kranken- und
Kuranstaltengesetzes (KAKuG) eine grundsatzgesetzliche Regelung zur österreichweiten
Einrichtung und Finanzierung von Patientenentschädigungsfonds geschaffen. Diese Bestimmungen hat der Wiener Landtag im § 46a
Abs. 6 und 7 des Wiener Krankenanstaltengesetzes (Wr. KAG) ausgeführt. Mit dieser Bestimmung kann Patientinnen und Patienten, welche
ab 1. Jänner 2001 in einer öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalt in Wien
einen Schaden erlitten haben, eine Entschädigung zuerkannt werden, wenn eine Haftung
des Rechtsträgers der Krankenanstalt nicht
eindeutig gegeben ist, wenn also vor allem der
Nachweis der Kausalität oder des Verschuldens
erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Ist ein
Schaden auf ein zweifelsfreies Verschulden zurückzuführen, scheidet eine Ersatzleistung aus
dem Fonds aus.
Eine Entschädigung ist auch dann möglich,
wenn es sich um eine bislang unbekannte oder
zwar seltene, zugleich aber auch schwerwiegende Komplikation handelt, die zu einer
erheblichen Schädigung geführt hat. Davon
erfasst sind auch (schwere) Komplikationen,
über welche die Patientin oder der Patient aufgeklärt wurde. Derartige Komplikationen bilden die weitaus größere Zahl der Entschädigungsfälle.
ten – auch der Härtefonds angerufen werden.
Auch ist nachträglich das Einbringen einer Klage bei Gericht möglich, wobei im Fall einer Entschädigung im Wege eines gerichtlichen Urteils
oder auch eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleiches der aus dem Fonds ausbezahlte Betrag grundsätzlich zurückzuzahlen
ist. Im Einzelfall kann jedoch von der Verpflichtung zur Rückzahlung ganz oder teilweise abgesehen werden.
Gespeist wird der Patientenentschädigungsfonds von den Patientinnen und Patienten, die
in einer öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalt in Wien stationär aufgenommen werden. Zusätzlich zum Kostenbeitrag
wird von diesen Personen ein Betrag von € 0,73
/Tag (für maximal 28 Belegtage pro Kalenderjahr) eingehoben, welcher der WPPA für den
Patientenentschädigungsfonds zur Verfügung
zu stellen ist. Für diese Beträge wurde ein eigenes gesondertes Bankkonto eingerichtet und
entsprechende Vereinbarungen über die Form
der Abführung der Beträge auf dieses Konto
mit allen Rechtsträgern der betroffenen Wiener
Krankenanstalten abgeschlossen.
Die Auszahlung erfolgt über Anweisung der
Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin durch den Magistrat der Stadt Wien.
Die Gewährung von Entschädigungen erfolgt
nach Prüfung der Voraussetzungen durch den
bei der WPPA eingerichteten Beirat, dessen
Mitglieder ehrenamtlich tätig sind.
Keine Anwendung findet das Modell auf nicht
gemeinnützige Privatkrankenanstalten und auf
den Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft.
Das Verfahren beim Beirat selbst soll drei Monate nicht übersteigen; dies wird auch durchgehend eingehalten.
Ein Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht
nicht. Eine Überprüfung der Entscheidung im
Rechts- oder Verwaltungsweg ist ausgeschlossen. Neben dem Patientenentschädigungsfonds
kann - insbesondere bei Vorliegen sozialer Här-
Die Richtlinien des Patientenentschädigungsfonds sind auf der Homepage der WPPA unter
www.patientenanwaltschaft.wien.at dargestellt.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Die WPPA verständigt regelmäßig auch das
73
I Allgemeines
XI
Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen
Qualitätsmanagement der betroffenen Spitäler. Dabei ist zu erwarten, dass diese Mitteilungen einer Prüfung und Beurteilung durch das
Qualitätsmanagement mit allfälligen Konsequenzen unterzogen werden.
Im Berichtsjahr 2014 wurden in 212 Fällen
finanzielle Entschädigungen aus dem Patientenentschädigungsfonds im Gesamtbetrag von
€ 2,599.012,50 zugesprochen. Dieser Betrag
deckt sich nicht mit den Ausgaben der Finanzstatistik (siehe 2.6), da dort auch Auszahlungen
enthalten sind, welche auf Entscheidungen des
Beirates aus dem Jahr 2013 basieren.
1.2. Einzelfälle 2014
Die Entschädigungen aus dem PF bestehen in
der Beistellung finanzieller Mittel zur ganzen
oder teilweisen Abdeckung von Schäden vor allem als Folge einer medizinischen Behandlung
in einem Fondskrankenhaus, insbesondere von
Ansprüchen auf Schmerzengeld, sowie Auslagen für Diagnose und Therapie. Die Höhe der
zugesprochenen Entschädigung richtet sich
nach dem Ausmaß des Schadens, dessen Höhe
sich grundsätzlich an der Judikatur der Gerichte orientiert.
Eine Berücksichtigung der im Einzelfall vorliegenden besonderen sozialen (oder sonstigen)
Härte ist im Gegensatz zum Freiwilligen Wiener Härtefonds hier nicht möglich. Bei Vorliegen eines Härtefalls kann aber neben dem PF
auch der HF befasst werden, sofern die dort für
die Gewährung einer finanziellen Hilfe erforderlichen Voraussetzungen (Patientinnen und
Patienten mit Wiener Wohnsitz, Schaden in einem städtischen Spital) vorliegen.
Die Obergrenze einer Entschädigung beträgt
€ 100.000,–.
Dieser Höchstbetrag wurde im Jahr 2014 in 4
Fällen zugesprochen:
74 PF 644/14 - Aneurysma nicht erkannt,
massive Hirnblutung
Bei einer 42-jährigen Patientin wurde an einer
Notfallambulanz eines städtischen Krankenhauses bei akuten starken Kopfschmerzen mit
2-3 minütiger Ohnmacht (die Patientin kam mit
Rettungstransport) auf die Durchführung eines
Schädel CTs verzichtet und dadurch ein Aneurysma im Gehirn übersehen. Eine stationäre
Aufnahme wurde als nicht notwendig erachtet.
Am nächsten Tag wurde die Patientin zu Hause
bewusstlos aufgefunden und neuerlich ins Spital eingeliefert, wo eine massive Hirnblutung
aufgrund eines geplatzten Aneurysmas festgestellt wurde. Trotz sofortiger neurochirurgischer Intervention ist bei der Patientin ein Organisches Psychosyndrom verblieben, es besteht
eine Sprachstörung (Aphasie), weiters ist die
Patientin aufgrund einer halbseitigen Lähmung
bettlägerig und inkontinent (Pflegestufe 6).
Eine eindeutige Haftung der Krankenanstalt war
nicht gegeben, da laut eingeholtem Sachverständigengutachten selbst bei rechtzeitiger Diagnosestellung der nachfolgende Krankheitsverlauf
als unsicher einzuschätzen war.
Zusätzlich wurde eine finanzielle Hilfestellung
aus dem HF in Höhe von EUR 50.000,– zuerkannt.
PF 258842/14 – Schwere neurologische
Schäden aufgrund Tumoreinblutung nach
Lumbalpunktion
Bei einem 25-jährigen Patienten kam es nach
einer Lumbalpunktion im Rahmen der Vorbereitung zu einer operativen Resektion eines Gehirntumors in einem städtischen Krankenhaus
zu einer spontanen Tumoreinblutung und in weiterer Folge zu schweren neurologischen Schäden. Im eingeholten Sachverständigengutachten
konnte nicht geklärt werden, ob die Tumoreinblutung auf die prophylaktische Heparingabe
oder auf die Lumbalpunktion zurückzuführen
war. Der sichere Nachweis der Schadensursache
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
begegnete daher erheblichen Schwierigkeiten,
wobei die Tumoreinblutung jedenfalls kausal
für die eingetretenen Schäden war.
Zusätzlich wurde eine finanzielle Hilfestellung
aus dem HF in Höhe von EUR 50.000,– zuerkannt.
Der Patient ist an den Rollstuhl gebunden, hat
Pflegestufe 7 und kann wegen einer massiven
Abweichung beider Augen weder lesen noch
fernsehen.
In 7 Fällen wurden finanzielle Entschädigungen in Höhe von € 50.000,– bis € 67.000,– zugesprochen:
PF 374572/14 – Schwere bleibende Schäden
durch Sauerstoffmangel während Geburt
Bei der Geburt eines Mädchens kam es in einem städtischen Krankenhaus im Rahmen der
prolongierten Austreibungsphase zu einer Sauerstoffnot, wobei postpartal eine schwere hypoxische Hirnschädigung festgestellt wurde. Die
kleine Patientin leidet an Krampfanfällen, Lähmungserscheinungen, an einer Sehstörung nach
retinalen Blutungen sowie einer Saugschluckstörung. Eindeutige Behandlungsfehler konnten
nicht nachgewiesen werden, eine frühere (aber
nicht notwendigerweise indizierte) Geburtsbeendigung mittels Sectio hätte die eingetretenen
Schäden möglicherweise verhindert.
Dieser Fall wurde von der Schiedsstelle der ÄK
für Wien an den PF herangetragen, da der sichere Nachweis der Schadensursache bzw. des
Verschuldens erheblichen Schwierigkeiten begegnete.
Zusätzlich wurde eine finanzielle Hilfestellung
aus dem HF in Höhe von EUR 50.000,– zuerkannt.
PF 674300/14 - Querschnittlähmung nach
Periduralanästhesie
Bei einem 59-jährigen Patienten kam es in einem
städtischen Krankenhaus nach einer Periduralanästhesie anlässlich einer Gallenstein- sowie Narbenbruchoperation zu der schwerwiegenden
Komplikation eines epiduralen Hämatoms und
in weiterer Folge zu einer inkompletten Querschnittläsion. Der Patient musste vorzeitig in den
Ruhestand treten, weiters muss sein Haus behindertengerecht adaptiert werden.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
In 23 Fällen wurden Entschädigungen in der
Höhe von € 20.000,– bis € 40.000,– zugesprochen.
In 8 Fällen erfolgte die Entschädigungszahlung zum Teil durch eine Versicherung, zum Teil
durch den PF.
In 5 Fällen wurde neben der Entschädigung
aus dem PF auch eine finanzielle Hilfe aus dem
HF zugesprochen.
In 15 Fällen mussten finanzielle Entschädigungen abgelehnt werden, 2 Fälle wurden zurückgestellt, da für die Entscheidung wesentliche
Unterlagen fehlten.
Ablehnungsgründe für den Beirat waren
insbesondere das Fehlen einer (seltenen und
schwerwiegenden) Behandlungskomplikation
oder das Fehlen eines (erheblichen) Schadens.
Gemäß den geltenden Richtlinien ist im Fall einer Entschädigung im Wege eines gerichtlichen
Urteils oder auch eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleiches der aus dem Fonds
ausbezahlte Betrag grundsätzlich zurückzuzahlen.
In 2 der WPPA seitens der Spitäler bekannt gegebenen Fällen, welche im Jahr 2014 entschädigt wurden, ist eine mögliche Rückzahlungsverpflichtung aufgrund eines anhängigen
Gerichtsverfahrens noch offen.
In 1 Fall kam es zu einer teilweisen Rückzahlung aufgrund einer positiven Gerichtsentscheidung (auf eine gänzliche Rückzahlung
wurde aus sozialen Gründen verzichtet).
75
I Allgemeines
XI
Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen
1.3. Entschädigungen des Wiener Patientenentschädigungsfonds 2014
Gesamtzahl der behandelten Fälle
230
davon positiv
mit finanzieller Hilfe erledigt
212
davon negativ
mit Ablehnung beschieden
15
zurückgestellt
2
Anfrage betr.
Rückzahlungsverpflichtung
1
Gesamtsumme
v 2.599.012,50
76 WPPA – Bericht über das Jahr 2014
1.4. Aufschlüsselung der aus dem Patientenentschädigungsfonds
empfohlenen Entschädigungen auf die einzelnen Spitäler
Krankenanstalt
Anzahl der entschädigten Fälle
Höhe der Summe €
Allgemeines Krankenhaus – Univ.Kliniken (AKH)
44
719.132,-
SMZ-Ost / Donauspital (DSP)
23
331.877,-
Krankenanstalt Rudolfstiftung (KAR)
17
103.500,-
inkl. Standort Semmelweis Frauenklinik (SEM)
3
5.500,-
OKH Speising
13
151.000,-
Wilhelminenspital (WIL)
13
261.202,50
Krankenhaus Hietzing (KHR)
13
174.200,-
SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner Spital (OWS) 11
135.700
Krankenhaus Barmherzige Brüder 9
71.500,-
Herz-Jesu-Krankenhaus 8
68.201,-
Evangelisches Krankenhaus 7
62.500,-
Krankenhaus Göttlicher Heiland
7
69.000,-
Hanusch-KH
785.000,-
UKH Lorenz Böhler
7
81.500,-
Krankenhaus Barmherzige Schwestern
6
74.000,-
SMZ Süd / Kaiser-Franz-Josef-Spital (KFJ) 5
24.300,-
UKH Meidling 4
66.000,-
Hartmannspital 4
34.000,-
Kaiserin–Elisabeth–Spital (KES)
3
40.000,-
St. Josef Krankenhaus
2
10.000,-
St. Elisabeth Krankenhaus
2
8.900,-
SMZ Floridsdorf / Krankenhaus (FLO) 2
4.000,-
Orthopädisches Krankenhaus Gersthof (GER) 2
18.000,-
Gesamtsumme212
€ 2,599.012,50
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
77
I Allgemeines
XI
Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen
1.5. Höhe der im Wiener Patientenentschädigungsfonds in den letzten
5 Jahren ausbezahlten Beträge im Vergleich
Paientenentschädigungsfonds – Vergleich 2010 – 2014
0 3.000.000,00
0 2.500.000,00
212
Fälle
0 2.000.000,00
0 1.500.000,00
200
Fälle
203
Fälle
2010
2011
2012
2013
2014
0 2.021.764,00
0 2.024.482,00
0 1.556.438,50
0 1.872.583,86
0 2.599.012,50
186
Fälle
0 1.000.000,00
179
Fälle
0 500.000,00
0 0,00
Summe
Diese Tabelle zeigt die Entwicklung der ausbezahlten Beträge in den letzten 5 Jahren, wobei im Berichtsjahr 2014 eine deutliche Steigerung vor allem der Höhe der ausbezahlten bzw. empfohlenen
Entschädigungen zu bemerken ist.
1.6. Wiener Patientenentschädigungsfonds – Finanzstatistik
Kontostand per 1.1.2014
(Girokontoanfangsstand zum 1.1.2014 Dispokontoanfangsstand *) zum 1.1.2014
€ 1,366.954,13
€ 15.322,79
€ 1,351.631,34)
Zahlungen, die noch das Vorjahr betrafen € 95.000,–
Summe
€ 1,271.954,13
Einnahmen 2014
(inkl. Zinserträgen aus Giro- € 218,33 und Dispokonto
€ 1.518,73 von insgesamt € 1.797,06)
Einnahmen aus Rückzahlungen **)
€ 1,373.865,83
€ 80.017,72
Summe der Einnahmen
€ 1,453.883,55
Summe
€ 2,725.837,68
Ausgaben 2014
(inkl. Spesen und KEST für Giro- 300,43 und Dispokonto
€ 406,69 von insgesamt € 707,12)
€ 2,639.819,61
Summe per Ende 2014
€ 86.018,07
Kontostand per 31.12.2014
€ 145.018,07
(Girokonto per 31.12.2014 € 44.722,69
Dispokonto per 31.12.2014 € 100.295,38
Differenz
78 € 59.000,–
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Die Differenz aus € 59.000,- ergibt sich aus dem Umstand, dass Ausgaben am Sachkonto noch 2014
gebucht, jedoch die Abbuchung am Girokonto erst Anfang 2015 stattgefunden hat.
*) Da der Zinsertrag seit dem Jahr 2013 am Girokonto sehr gering war, wurde im Einvernehmen mit
der MA 6 – BA 14 ein Disponentenkonto mit Februar 2013 eröffnet; für dieses Dispo-Konto wurde
seitens der Bank Austria-UniCredit für täglich fälliges Geld eine kostenlose Kontenführung und ein
etwas höherer Zinssatz angeboten.
**) Sofern Patienten aus demselben Anspruchsgrund eine Entschädigung durch ein rechtskräftiges
Gerichtsurteil zuerkannt bekommen, oder eine Entschädigung durch den Schädiger oder von einem
Dritten (z.B. Spitalsbetreiber, Haftpflichtversicherung etc.) erhalten, sind sie zur Rückzahlung der
zuerkannten Entschädigung an den Patientenentschädigungsfonds verpflichtet.
Die Ein- und Ausgänge der Vorjahre (ab 2003) befinden sich – um Wiederholungen zu vermeiden –
in den Vorjahresberichten der WPPA.
Die rechnerische Richtigkeit wurde seitens der MA 6 – Rechnungs- und Abgabenwesen – bestätigt.
Die sachliche Richtigkeit ergibt sich aus der Plausibilitätsprüfung der von der MA 24 – Gesundheits- und Sozialplanung – mitgeteilten Kostenbeitragstage.
1.7. Kritikpunkte und
Verbesserungsvorschläge
1.7.1. Ausweitung des Patientenentschädigungsfonds auf den niedergelassenen Bereich und private, nicht
gemeinnützige Krankenanstalten
Auch im Berichtsjahr haben sich wiederholt
Komplikationen oder kaum beweisbare Schadensfälle ereignet, bei denen sich der Umstand,
dass sie sich im niedergelassenen Bereich bzw.
im Privatspital ereignet haben, zusätzlich nachteilig für die Betroffenen ausgewirkt haben. Da
der PF nur nach Behandlungen in Fondsspitälern zur Verfügung steht, konnten u.a. folgende
Fälle nicht dem Beirat vorgelegt werden:
WPPA 2987/12 – Abszess nach
Infiltration im Wirbelsäulenbereich
Eine 62-jährige Patientin suchte ihren behandelnden Orthopäden mehrfach wegen Schmerzen im Bereich der Wirbelsäule auf. AnamWPPA – Bericht über das Jahr 2014
nestisch bekannt war eine Spondylodese, eine
Wirbelsäulen-Stabilisierung mit Schrauben
und einer Platte. Der Orthopäde schlug der Patientin schließlich eine Infiltrationstherapie
vor und klärte sie nachweislich über die Komplikationsrisken auf.
Nach der zweiten Infiltration kam es zu einer
Hämatom- und Abszessbildung im Nahbereich zur implantierten Schraube. Die Patientin musste 2 Wochen in stationäre Behandlung,
wobei ein Übergreifen des Abszesses bzw. der
Infektion auf das Implantationsmaterial glücklicherweise verhindert werden konnte.
Da sich die (aufgeklärte) Komplikation im niedergelassenen Bereich ereignete, konnte die Patientin nicht aus dem PF entschädigt werden.
WPPA 278747/14 – Darmwandverletzung
bei einer Darmspiegelung
Eine 75-jährige Patientin unterzog sich bei einem niedergelassenen Facharzt für Chirurgie
79
I Allgemeines
XI
Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen
einer Koloskopie, bei welcher ein Einriss der
Darmwand verursacht wurde. Der durchführende Arzt erkannte die Perforation sofort und
organisierte, dass die Patientin umgehend in
einem städtischen Spital aufgenommen wurde.
Die Patientin wurde noch am selben Tag operiert. Dabei musste ein Teil des Darms entfernt
werden und ein künstlicher Darmausgang angelegt werden. Nach drei Monaten konnte der
künstliche Darmausgang rückoperiert werden.
Der Umstand, dass es bei der Koloskopie zu einer
Darmwandperforation kam, stellt keinen Beweis
für einen ärztlichen Behandlungsfehler dar. Vielmehr handelte es sich um eine bekannte typische
Komplikation, über welche die Patientin vor dem
Eingriff auch aufgeklärt worden war.
Da die Komplikation durch einen Chirurgen im
niedergelassenen Bereich verursacht wurde,
war eine Befassung des PF nicht möglich.
Wie bereits in den vorangegangenen Tätigkeitsberichten erwähnt, steht der PF beispielsweise für folgende Spitäler nicht zur
Verfügung:
• Confraternität - Privatklinik Josefstadt
• Goldenes Kreuz
• Heeresspital
• Privatklinik Döbling
• Rudolfinerhaus
• Wiener Privatklinik
Die Krankenanstalt Sanatorium Hera ist ebenfalls kein Fondsspital. Die Rechtsträgerin der
Krankenanstalt Sanatorium Hera ermöglicht ihren Patientinnen und Patienten ab 1.1.2015 jedoch
eine freiwillige Teilnahme am Wiener Patientenentschädigungsfonds. Die Patientinnen und Patienten müssen einverstanden sein, die Zahlung
erfolgt freiwillig, die sonstige Vorgehensweise
entspricht der bei allen anderen Fondskrankenhäusern (und dem Therapiezentrum Ybbs).
Die WPPA dankt der Rechtsträgerin der Krankenanstalt Sanatorium Hera ausdrücklich für
ihre pragmatische und patientenorientier80 te Haltung, welche eindeutig zum Nutzen der
Patientinnen und Patienten ist. Es ist hiermit
wieder ein Schritt – den alle Patientenanwaltschaften fordern – in Richtung Einbeziehung
aller Krankenanstalten und der niedergelassenen Ärzteschaft in die jeweiligen Länderfonds
gesetzt worden.
Die Forderung aller Patientenanwaltschaften
bzw. Patientenvertretungen Österreichs, das
seit 2001 bestehende Modell des Patientenentschädigungsfonds endlich auch auf den niedergelassenen Bereich, auf nicht gemeinnützige Privatkrankenanstalten, auf Pflegeheime
und auf Kuranstalten auszuweiten, wird erneuert.
Die oben geschilderten, exemplarischen Fälle belegen, dass politischer Handlungsbedarf
besteht.
1.7.2. Die Finanzierung des
Patientenentschädigungsfonds
Im Jahr 2001 wurde der PF gegründet und mit
den Beiträgen der stationär aufgenommen Patientinnen und Patienten gespeist. Zwischen den
Jahren 2001 und 2003 konnten in der WPPA
Budgetmittel angespart werden, da nach Gründung des PF im Jahr 2001 die entsprechenden
Abwicklungsstrukturen in der WPPA erst im
Jahr 2003 aufgebaut waren. In den vergangenen
Jahren wurden diese Mittel zur Entschädigung
von Patientinnen und Patienten sukzessive aufgebraucht und sind nunmehr erschöpft. Es hat
sich gezeigt, dass die Zahl der berechtigten Anträge und die Summen, die auf Grundlage einer
medizinischen und rechtlichen Beurteilung zur
Auszahlung kommen, in all den Jahren systematisch die eingehenden Beträge überstiegen
haben.
Grundsätzlich speist sich der PF aus Beiträgen
der Patientinnen und Patienten selbst, die im
Rahmen ihres Spitalskostenbeitrages eingehoben werden. 0,73 Euro pro Aufenthaltstag
im Fondsspital für höchstens 28 Kalendertage
werden verrechnet.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Es wurde in den vergangenen 14 Jahren darauf
verzichtet, den Betrag, der ursprünglich als 10
Schilling festgelegt worden war, zu valorisieren. Seit Jahren gehen die Spitalsaufenthaltstage in den Wiener Krankenhäusern zurück. Die
Umsetzung der Gesundheitsreform, die unter
anderem die Spitalslastigkeit des Wiener Gesundheitswesens bekämpfen möchte, zeigt in
dieser Abnahme der Liegetage bereits positive
Wirkung. Tagesklinische Eingriffe werden verstärkt im niedergelassenen Bereich oder im
Privatspital durchgeführt. Diese Entwicklung
führt jedoch zu sinkenden Einnahmen für den
PF.
Neben dieser finanziellen Problematik hat die
alleinige Dotierung des PF über die stationären
und tagesklinischen Aufenthalte in den Fondsspitälern gravierend negative Auswirkungen
auf Patientinnen und Patienten, die einen Schaden im Privatspital oder im niedergelassenen
Bereich erleiden. Da diese Bereiche keinen Beitrag zum PF leisten, können Schäden die dort
entstehen, auch nicht über den PF abgegolten
werden, d.h. die Patientin bzw. der Patient geht
leer aus, obwohl der Schaden, wäre er in einem
Fondsspital verursacht worden, über den PF zu
entschädigen gewesen wäre.
Es ist erklärtes Ziel der „Gesundheitsreform“
die Versorgungs- und Leistungsdichte im akutstationären und ambulanten (intra- und extramuralen) Bereich neu zu regeln. Der Anteil
der tagesklinischen bzw. der ambulanten Leistungserbringung für ausgewählte Leistungen
soll erhöht werden. Damit einher gehen soll eine
Verlagerung von Leistungen in den tagesklinischen bzw. in den ambulanten Bereich: Spitalsambulanzen, selbstständige Ambulatorien
sowie niedergelassener Bereich. Im Klartext
bedeutet dies, dass auch komplexe Leistungen,
die bislang stationär erbracht wurden, zukünftig vermehrt im niedergelassenen Bereich erbracht werden sollen. Es ist daher davon auszugehen, dass es zukünftig zu einem Anstieg
(behaupteter) Schäden im niedergelassenen Bereich kommen wird, die keine Abdeckung im PF
finden können.
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Die ARGE der Patientinnen- und Patientenanwälte Österreichs erörterte das Thema
„Dotierung der Patientenentschädigungsfonds“
bei ihrer Tagung im Dezember 2014 neuerlich
eingehend. Die einzelnen Bundesländer legten
ihre Situation dar: In den meisten Bundesländern gehen die Rücklagen im PF zur Neige, die
Einnahmen gehen kontinuierlich zurück, die
Schadensfälle und somit die Ausgaben steigen
kontinuierlich an. Nur vereinzelt sind noch genügend Rücklagen vorhanden.
Die ARGE stellt daher erneut die Forderung
nach einer Valorisierung und Ausweitung des
PF insbesondere auf den niedergelassenen
Bereich und auf die privaten, nicht gemeinnützigen Krankenanstalten. Die notwendige
Mittelaufstockung sollte mit finanzieller Beteiligung der Systempartner erfolgen und nicht zu
einer weiteren Belastung der Patientinnen und
Patienten führen.
In dem Zusammenhang wird vorgeschlagen,
das derzeitige Finanzierungssystem grundsätzlich zu überdenken: So würde eine Dotierung
des Patientenentschädigungsfonds über die
jeweiligen Landesfonds den administrativen
Aufwand signifikant reduzieren. Der jährliche
Betrag könnte zudem bereits zu Jahresbeginn
feststehen. Damit würde mehr Planungssicherheit für die Zuerkennung von Entschädigungen
erreicht werden können.
81
I Allgemeines
XI
Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen
2. Der Freiwillige Wiener Härtefonds (HF)
2.1. Allgemeines
Am 20. November 1997 wurde von der Stadt
Wien für Wienerinnen und Wiener ein Fonds für
eine „Rasche finanzielle Hilfe bei Medizinschäden in Härtefällen“ eingerichtet. Voraussetzung
für eine finanzielle Hilfe im Härtefall ist, dass
eine erfolgreiche Durchsetzung der Ersatzansprüche nur mit einem aufwändigen und lange
dauernden Beweisverfahren oder nicht mit Sicherheit zu erwarten ist und eine finanzielle Hilfe aus sozialen oder sonstigen Gründen geboten
erscheint.
Ein Rechtsanspruch auf diese Hilfe besteht
nicht.
Die Wiener Regelung der finanziellen Hilfe in
Härtefällen war Vorbild des 2001 bundeseinheitlich vorgegebenen Patientenentschädigungsfonds, wobei der „Wiener Härtefonds“ neben
dem Patientenentschädigungsfonds weiterhin
seine Aufgabe und Berechtigung hat.
Der vollständige Text der Richtlinien des Freiwilligen Wiener Härtefonds ist auf der Homepage der WPPA unter www.patientenanwaltschaft.wien.at dargestellt.
Die an den Beirat herangetragenen Fälle werden nach Prüfung der Voraussetzungen von der
WPPA eingebracht. Gelegentlich werden Medizinschadensfälle, welche vom KAV oder in der
Schiedsstelle der Ärztekammer für Wien – in welcher die WPPA mitwirkt – mangels ausreichender Voraussetzungen nicht entschädigt werden
konnten, von diesen Einrichtungen an die WPPA
mit der Bitte herangetragen, zu prüfen, ob die
Voraussetzungen für eine Behandlung im Härtebeirat vorliegen.
Die Feststellung, ob zwischen den entstandenen Schäden und den jeweils vorausgegangenen
medizinischen oder pflegerischen Interventionen ein kausaler Zusammenhang besteht, er82 folgt für den Beirat durch für die WPPA tätige
Sachverständige oder Vertrauensärztinnen und
Vertrauensärzte, welche auch eine medizinische
Gesamtbeurteilung abgeben.
Den betroffenen Patientinnen und Patienten
steht es frei, das Angebot des Beirates anzunehmen. Seit 2009 sehen die Richtlinien vor, dass
Patientinnen und
Patienten, die aus demselben Anspruchsgrund
eine Entschädigung durch ein rechtskräftiges
Urteil, durch einen Vergleich oder sonst vom
Schädiger oder Dritten bekommen, die erhaltene
finanzielle Hilfe an den Fonds zurück zu zahlen
haben.
Bei einem Angebot an Minderjährige ist die Genehmigung des Pflegschaftsgerichtes einzuholen, wobei die WPPA dem gesetzlichen Vertreter
(meistens den Eltern) für das Erreichen dieser
Genehmigung umfassende Hilfestellung anbietet.
Erstmals seit seinem Bestehen wurde den Empfehlungen des Härtebeirates seitens des KAV im
Jahr 2014 nicht entsprochen und die Auszahlung
der empfohlenen finanziellen Hilfe in einem Fall
verweigert, da nach Abgabe der Empfehlung des
Beirates eine Klage seitens des Beschwerdeführers eingebracht wurde.
Im Berichtsjahr 2014 wurde in 11 Fällen die
Auszahlung von finanziellen Hilfen im Gesamtbetrag von € 262.800,– erwirkt.
2.2. Einzelfälle 2014
Die Empfehlungen des Beirates über die Höhe
der finanziellen Hilfe orientieren sich in jedem
Einzelfall am Ausmaß des Schadens und der
vorliegenden Härte.
Eine wichtige Funktion des Freiwilligen Wiener
Härtefonds besteht auch in der Möglichkeit, in
schweren Schadensfällen neben einer EntschäWPPA – Bericht über das Jahr 2014
digung aus den Mitteln der Stadt Wien bzw. aus
dem Patientenentschädigungsfonds durch eine
finanzielle Hilfe aus dem Freiwilligen Wiener
Härtefonds auch die soziale (z.B. dauerhafte Behinderung bzw. dauerhafte Pflegebedürftigkeit)
oder sonstige Härte auszugleichen.
dem PF in Höhe von jeweils € 100.000,– zugesprochen wurde. Die Schilderung der Einzelfälle findet sich unter Pkt. 1. Patientenentschädigungsfonds.
In 1 Fall wurde eine finanzielle Hilfe in Höhe von
€ 35.000,– zugesprochen.
Die Obergrenze einer vom Beirat im Rahmen
seiner Tätigkeit möglichen einzelnen Empfehlung beträgt seit Jahresbeginn 2009 € 50.000,–.
In 5 Fällen wurden finanzielle Hilfen in Höhe
von € 10.000,– bis € 20.000,– zugesprochen.
Dieser Höchstbetrag wurde im Jahr 2014 in 3
Fällen zugesprochen, wobei in allen 3 Fällen
zusätzlich eine finanzielle Entschädigung aus
In 5 Fällen wurde die finanzielle Hilfe zusätzlich zu einer finanziellen Entschädigung aus
dem PF zugesprochen.
2.3. Entschädigungen des Freiwilligen Wiener Härtefonds 2014
Gesamtzahl der behandelten Fälle
11
davon positiv
mit finanzieller Hilfe erledigt
11
davon negativ
mit Ablehnung beschieden
0
Gesamtsumme
c 262.800,–
2.4. Aufschlüsselung der aus dem Freiwilligen Wiener Härtefonds
empfohlenen Entschädigungen auf die einzelnen Spitäler
Krankenanstalt
Anzahl der entschädigten Fälle
Höhe der Summe €
SMZ-Ost / Donauspital (DSP)
3
65.300,-
Wilhelminenspital (WSP)
2
100.000,-
Krankenanstalt Rudolfstiftung
2
17.500,-
Krankenhaus Hietzing (KHR)
1
35.000,-
SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner Spital (OWS) 1
20.000,-
SMZ Süd/Kaiser-Franz-Josef-Spital (KFJ)
mit Gottfried von Preyer’schem Kinderspital (PRE)
1
15.000,-
AKH
110.000,-
Gesamtsumme11
262.800,-
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
83
XIFinanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen
2.5. Höhe der im Freiwilligen Wiener Härtefonds ausbezahlten Beträge im Vergleich
Wiener Härtefonds Vergleich 2012–2014
0 300.000,00
0 270.000,00
0 240.000,00
11 Fälle
0 210.000,00
0 180.000,00
0 150.000,00
14 Fälle
0 120.000,00
0
80.000,00
0
50.000,00
8 Fälle
0 0,00
Summe
2012
2013
2014
0 86.000,00
0 150.500,00
0 262.800,00
Aus dieser Tabelle ist ersichtlich, dass im Berichtsjahr 2014 die Gesamthöhe der im Fonds ausbezahlten finanziellen Hilfestellungen wieder deutlich angestiegen ist.
84 WPPA – Bericht über das Jahr 2014
Mitgliedschaften,
Vorträge und Ve
XII Mitgliedschaften,
Vorträge und Veranstaltungen
Auch im Berichtsjahr 2014 waren sowohl Dr.in Sigrid Pilz als auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei zahlreichen Foren als Mitglieder vertreten, haben Vorträge gehalten, an Diskussionsrunden teilgenommen und zahlreiche einschlägige Veranstaltungen besucht. Hier ein Auszug:
1. Mitgliedschaften
Wiener Gesundheitsplattform
Arbeitsgruppe zur Entwicklung von „Rahmen- Gesundheitszielen“ für Österreich,
Dr.in Sigrid Pilz vertritt die ARGE der Patientenanwälte
Plattform der Leiterinnen und Leiter bzw.
stellvertretenden Leiterinnen und Leiter der
Bewohnerservicestellen (BSST) in Wiener
Wohn- und Pflegeheimen
Beirat für psychische Gesundheit im BMG
Umsetzungsgruppe „Gesundheitsziele für Wien“
Schiedsstelle bei der Ärztekammer für Wien
Frauengesundheitsbeirat
Zahnärztliche Schlichtungsstelle
2014 wurden drei Fälle verhandelt.
Steuerungsgruppe Brustkrebsscreening
Wiener Gemeinderätliche Geriatriekommission
Verein Flora-Wienerinnen gegen Brustkrebs
ORF-Gesundheitsbeirat
Beirat der Interessensgemeinschaft pflegender Angehöriger (Wr. Rotes Kreuz)
Treffen für pflegende und betreuende Menschen
Allianz für Gesundheitsförderung (WIG)
Kommission für Qualitätskontrolle
und Härtefälle des FSW
Die Kommission arbeitet seit geraumer Zeit auf
dem Wege des Umlaufbeschlusses und hat im
Jahr 2014 zwei Fälle behandelt.
Ethikkommissionen
Die bedeutendsten (weil Voten für ganz Österreich beschließende) Ethikkommissionen sind
die sog. Leit-Ethikkommissionen, in Wien jene
der Stadt Wien (KAV), sowie jene der Medizinischen Universität Wien und des AKH, welche
monatlich einmal zusammentreten. Außerdem
fanden eine Sitzung der Ethikkommission des
Hanusch-Krankenhauses sowie 4 Sitzungen der
AUVA statt. Zahlreiche Fälle wurden auch im
Wege des Umlaufbeschlusses erledigt.
Arbeitsgruppe - Gesundheitsziel 3:
Gesundheitskompetenz in der
Bevölkerung stärken - BMG
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
2. Mitwirkung in Arbeitsgruppen
und Vortragstätigkeiten
In zahlreichen Arbeitsgruppen, Selbsthilfegruppen und Trägergremien wurden auch im
Berichtsjahr 2014 Stellungnahmen und Erfahrungen der WPPA eingebracht. Die Wiener Patientenanwältin aber auch ihre Mitarbeiterinnen
haben im Berichtszeitraum wieder zahlreiche
Vorträge zu Patienten relevanten Fragen gehalten.
Teilnahme an der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“,
Impulsstatement von Dr.in Sigrid Pilz zum Thema „Patientenverfügung“
Teilnahme an Arbeitsgruppe zur Novellierung
des Sachwalter-Rechts im BM für Justiz
85
XII Mitgliedschaften, Vorträge und Veranstaltungen
Seit September 2012 gehört Dr.in Pilz dem Beirat
zu den Alpbacher Gesundheitsgesprächen an.
Auch 2014 nahm sie beim Europäischen Forum
Alpbach wieder an den Alpbacher Gesundheitsgesprächen teil und wirkte als Beirätin in einer
Arbeitsgruppe mit
Vorträge zu spezifischen Themen:
Careum Congress 2014 – Machtfaktor Patient
– Patienten verändern das Gesicht des Gesundheitswesens – Teilnahme an zwei Podiumsveranstaltungen
Vortrag zum Thema „Rechtliche Aspekte bei
der Patientenversorgung“ in der Universitätsklinik für Dermatologie
Congress Center Basel - „Bürgerkompetenz für
Gesundheit“, „Marktfaktor Patient – Bewegt sich
die Politik ?“
Vortrag anlässlich des 6. Jahresforum E-Health in Österreich zum Thema „ Funktion und
Aufgaben der ELGA-Ombudsstellen – Warum
werden sie eingeführt ?“
Vorträge über die Aufgaben und Tätigkeit
der WPPA, die Wiener HK sowie UPI:
Vortrag beim PI Business Lunch der Initiative
WundGesund
Bei Informationsveranstaltungen von Selbsthilfegruppen wie z.B. Schädel-Hirn-Trauma Patienten oder dem Österreichischen Herzverband im
Martha Frühwirt Zentrum
Konsumentenpolitisches Forum – Tagung im
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz - Vortrag zum Thema Vertragsgestaltung in den privaten Belegspitälern
Bei Pensionistenverbänden oder in Pflegezentren anlässlich von Angehörigenabenden und
Treffen für pflegende und betreuende Menschen
sowie in Häusern des Kuratoriums der Wiener
Pensionisten
Vortrag und Podiumsdiskussionsteilnahme im
Rahmen der Herbstveranstaltung Auswirkungen der Gesundheitsreform auf die Medizinprodukte-Branche
Bei der 11. Jahrestagung der Österr. Gesellschaft
für Neurologie in Salzburg, Vortrag über „UPI in
der WPPA“
SV-Wissenschaft Symposium in Salzburg.
Krankenversicherung zwischen Leistungsanspruch und Selbstbestimmung der Versicherten; Patientenrechte und Selbstbestimmung
Vorstellung der UPI im Integrationscafe Wien
20, veranstaltet von WIG
Arbeitskreis
Freiheitsbeschränkungen
im
Rahmen der Betreuung und Pflege zu Hause
Vortrag über Aufgaben und Tätigkeit der WPPA
am „Patientensicherheitstag“, Krankenhaus Hietzing
Teilnahmen an Podiumsdiskussionen:
Vortrag über Patientenrechte im Integrationscafe Wien 20, veranstaltet von WIG
Auch Vorträge zum Thema Patientenverfügung
und Pflegevorsorge wurden im Berichtsjahr 2014
z.B. von Pensionisten Klubs erbeten und abgehalten
86 „Chancen auf Wiedergutmachung – die Wiener
Patientenanwaltschaft“ anlässlich der XVI.
Tagung „Die Subjektive Seite der Schizophrenie“
4. Interdisziplinäres Symposium zur Suchterkrankung – Medizinische, psychologische,
psychosoziale und juristische Aspekte.
Podiumsdiskussion - Die Weitergabe patientenbezogener Daten im Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsschutz psychiatrischer
Kranker und Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
6. Österreichischer Gesundheitswirtschaftskongress: Podiumsdiskussion – Der Patient im
Zentrum der Medizin: Der weite Weg zu mehr
Souveränität
Unique Talk, Medizinische Universität Wien:
Podiumsdiskussion - „Vermeidbare“ Fehler in der
Medizin als Todesursache – Mit welchen Maßnahmen schafft man mehr Patientensicherheit?
Kongress der Barmherzigen Brüder anlässlich
des 400-jährigen Jubiläums: Krankenhäuser am
Puls der Zeit. Kurzvortrag und Podiumsdiskussion von Dr.in Sigrid Pilz und Dr. Wolfgang Schaaf,
Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer zum Round Table „Das Krankenhaus der Zukunft und seine Patienten“.
St. Anna Kinderspital „Die interdisziplinäre Versorgung des krebskranken Kindes:Vergangenheit,
Gegenwart und Zukunft“ (Podiumsdiskussion)
2. ELGA-Dialog-Forum, Referentin und Teilnahme an der Diskussionsrunde „Schluss mit Polemik: ELGA muss endlich seriös und offen diskutiert werden“
Caritas Pflegetag am Stephansplatz – Leben
mit Demenz – Podiumsdiskussion „Mein Leben!
Selbstbestimmung bei Demenz?“
FEM Vital 2014 – Wiener Rathaus – Podiumsdiskussion „Gespräch Arzt/Patient“
Teilnahme an der Podiumsdiskussion zum Thema „Primary Health Care“ im Zuge des IBM
„Smarter Healthcare Day“
Symposium Otto Wagner Spital Zentrum für
Suchtkranke „Individualisierung in der Suchtbehandlung - Möglichkeiten und Grenzen“ – Podiumsdiskussion
2. Symposium der österreichischen Gesellschaft für Ethik und Recht in der Notfall- und
Katastrophenmedizin, Vortrag „außergerichtliche Streitbeilegung bei Medizinschäden“ und
Podiumsdiskussion
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
3. Veranstaltungen
Tagung der ARGE Patientenanwälte
Auch im Jahr 2014 fanden wieder zwei Zusammenkünfte aller österreichischen Patientenanwältinnen und Patientenanwälte im Rahmen
der Arbeitsgemeinschaft der Patientenanwälte
Österreichs statt.
Bei der Tagung im Juni 2014 in St. Pölten wurden
unter anderem die Themen „Gesundheitsreform“
und „ELGA“ behandelt. Die Tagung in Dornbirn im
Dezember 2014 widmete sich den Fragen rund um
die aktuelle Diskussion „Würde am Ende des Lebens“ sowie der Thematik „Transparenz in der Medizin“. Es wurden außerdem die geplanten ELGA
Ombudsstellen und das ELGA Portal erörtert.
Gespräche mit einer usbekischen
Delegation am 13.10.2014 in der WPPA
Dr.in Sigrid Pilz und eine juristische Mitarbeiterin
der WPPA empfingen am 13. Oktober in den Räumen der WPPA eine mehrköpfige Delegation der
usbekischen Ombudsmann-Einrichtung „Authorized Person for Human Rights“. Das Treffen diente
vor allem dazu, die jeweiligen Aufgabenbereiche
der WPPA und der genannten Ombudsmann-Einrichtung vorzustellen und zu erklären. Die Delegation erläuterte, dass Usbekistan der erste GUS
Staat mit einer derartigen Einrichtung sei, und
dass ihre Einrichtung anhand der in Europa erfahrenen Informationen wertvolle Anregungen für
Usbekistan einholen wolle. Auch für die WPPA war
der kurze Einblick in die dortige Aufgabenstellung, die formell weit über unseren Aufgabenbereich hinauszureichen scheint, interessant.
Fortbildung
Fortbildungsveranstaltung
Ethikkommission der Stadt Wien
Workshop - Wie können Gesundheitseinrichtungen die Gesundheitskompetenz ihrer Klientinnen und Klienten stärken?
Veranstalter: WIG
87
XII Mitgliedschaften, Vorträge und Veranstaltungen
Pflegekongress „Gutes tun und es gut tun“
Veranstalter: Krankenhaus der
Barmherzigen Brüder
Grundlagen der Krisenintervention
Kriseninterventionszentrum Wien
Bewegt in die Zukunft mit HM Kinaesthetics
Veranstalter: SMZ Sophienspital
Wiener Gesundheitsförderungskonferenz
„Seelische Gesundheit. Inspirationen für
die Praxis der Gesundheitsförderung.“
Veranstalter: WIG
Suizidprävention in Österreich –
Status quo und Perspektiven
BMG – Gesundheit Österreich GmbH
3. Wiener Selbsthilfekonferenz –
aus Erfahrung lernen
WIG
6. Fachtagung „Ich bleib daheim“, Lebenswelten
Veranstalter: Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen
9. FSW-Expertenforum „Brücken statt Barrieren“
Veranstalter: FSW
GPF Thema: Stärkung der Primärversorgung
GPF Thema: Ethik- Kodex
der ANDA für Pflegemanagement
GPF Thema: Arbeitsplatz
Krankenhaus Infarkt oder Innovation
GPF Thema: Das Aufklärungsgespräch
vor ärztlichen Eingriffen
GPF Thema: Compliance/
Korruption im Gesundheitswesen
GPF Thema: Elga- Vorteil für Patienten und Arzt
GPF Thema: Spezialisierung in der Chirurgie
88 WPPA – Bericht über das Jahr 2014
und Öffentlichkeitsarbeit
XIII MMedienedien- und Öffentlichkeitsarbeit
Das Schwerpunktthema des WPPA-Berichtes 2014 stellt das Thema „Organisations- und
Strukturmängel im Wiener Gesundheitswesen“
dar. Die daraus resultierenden Versorgungsdefizite sind nicht durch individuelles Handeln der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens lösbar. Die persönlichen, volks- und
betriebswirtschaftlichen Kosten dieser Defizite sind hoch. Ziel der Öffentlichkeitsarbeit der
WPPA ist es, diese Systemfehler öffentlich zu benennen und damit eine Diskussion anzustoßen,
die zu einer positiven Weiterentwicklung des
Wiener Gesundheits- und Pflegewesens führt.
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass durch die Zusammenarbeit der WPPA mit den unterschiedlichen Organisationen (wie z. B. den Fondskrankenanstalten, dem FSW, dem KWP, verschiedenen
Magistratsabteilungen) und den Versicherungsträgern in vielen Fällen für die Betroffenen gute
Lösungen erreicht wurden.
Im Jahr 2014 erschienen von der Wiener Patentinnen-, Patienten- und Pflegeanwältin Frau
Dr.in Sigrid Pilz eine Reihe von Interviews und
gesundheitspolitischen Beiträgen in Presse,
Hörfunk und Fernsehen:
• Zu den Themen „Gesundheitsreform –
Best Point of Service, ELGA, Mangelnde
Qualitätskontrolle im niedergelassenen
Bereich, Tätigkeitsschwerpunkte der WPPA,
Abweisung einer Schwangeren in einem
öffentlichen Spital“ war sie Gast in verschiedenen Sendungen des ORF und in Radio- und
Fernsehsendungen privater Sender. Weiteres
gab Frau Dr.in Sigrid Pilz zu diversen Bereichen des Gesundheitswesens zahlreiche
Interviews für Zeitungen.
• Zahlreiche Kommentare über die unterschiedlichen Anliegen/Beschwerden von
Patientinnen und Patienten an das Gesundheitswesen erschienen in Tages- und Fachzeitungen.
• Unabhängig davon präsentierte Frau
Dr.in Pilz das Angebot der WPPA bei diversen
öffentlichen Veranstaltungen und Diskussionen.
• Seit dem Jahr 2013 besteht zwischen der ARGE
Patientenanwältinnen und Patientenanwälte
Österreichs und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Kooperation.
Abwechselnd berichten die Patientenanwaltschaften der einzelnen Bundesländer im
Magazin „Konsument“ von Fällen, deren
Problematik österreichweite Bedeutung hat.
• Im Rahmen der Vortragstätigkeit von Frau
Dr.in Sigrid Pilz bei Fachgesellschaften,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von
Krankenanstalten, Kammern, Versicherungen,
Selbsthilfegruppen und weiteren im Gesundheitsbereich tätigen Organisationen, wurden
die Arbeitsschwerpunkte der WPPA vorgestellt.
• Besuche führten sie in Wohn- und Pflegeeinrichtungen, zu unterschiedlichen Organisationen im Gesundheits- und Pflegewesen
der Stadt, zu Selbsthilfegruppen und in
diverse andere Gesundheitseinrichtungen.
• Bei Bürgeranwalt Resetarits diskutierte
Frau Dr.in Pilz Themen, welche an die WPPA
herangetragen wurden und die im Interesse
vieler Betroffener sind: „Schwere medizinische Komplikation in Wiener Privatspital,
verursacht durch mangelnde technische
und personelle Infrastruktur“ und „Mangelnde Versorgung einer Hochbetagten in
der Ambulanz eines öffentlichen Spitals“
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
89
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
€ Euro
ABGB Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
Abs. Absatz
ÄK Ärztekammer
AKH Allgemeines Krankenhaus
AMG Arzneimittelgesetz
ARGE Arbeitsgemeinschaft
ARGE PA Arbeitsgemeinschaft Patientenanwälte Österreichs
AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
BGBl. Bundesgesetzblatt
BIQG Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitwesen
BKA Bundeskanzleramt
BMG Bundesministerium für Gesundheit
BSST Bewohnerservicestelle
B-VG Bundes-Verfassungsgesetz
bzw. beziehungsweise
ca. circa
Chir. Chirurgie
DSP Donauspital
dzt. derzeit
ELGA Elektronische Gesundheitsakte
etc. et cetera
EU Europäische Union
FLO Floridsdorf
FSW Fonds Soziales Wien
GER Gersthof
GF Geschäftsführer
GÖG Gesundheit Österreich GmbH
GuKG Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
GZ Geriatriezentrum
GZA Geriatriezentrum St. Andrä/Traisen
GZB Geriatriezentrum Baumgarten
GZD SMZ-Ost Geriatriezentrum Donaustadt
GZF SMZ Floridsdorf/Geriatriezentrum
GZK Geriatriezentrum Klosterneuburg
GZL Geriatriezentrum Liesing
GZS SMZ-Süd Geriatriezentrum Favoriten
GZW Geriatriezentrum am Wienerwald
GZY Therapiezentrum Ybbs/Geriatriezentrum
HF Härtefonds
HNO Hals-, Nasen- Ohrenerkrankungen
i.d.g.F. in der geltenden Fassung
90 i.d.R. in der Regel
insges. Insgesamt
i.V.m. in Verbindung mit
KA Krankenanstalt
KAR Krankenanstalt Rudolfstiftung
KAV Krankenanstaltenverbund
KES Kaiserin-Elisabeth-Spital
KFJ Kaiser-Franz-Josef-Spital
KH Krankenhaus
KHR Krankenhaus Hietzing
KWP Kuratorium Wiener Pensionistenwohnhäuser
LGBl. Landesgesetzblatt
MBA Master of Business administration
Gesundheits- und Sozialmanagement
Mio. Millionen
MPG Medizinproduktegesetz
niedergel. Niedergelassen
Nr. Nummer
NZR Neurologisches Zentrum Rosenhügel
OGH Oberster Gerichtshof
OKH Orthopädisches Krankenhaus
Orthop. Orthopädie
OWS Otto Wagner Spital
ÖAGG Österreichischer Arbeitskreis für Gruppentherapie und Gruppendynamik
ÖGCC Österreichische Gesellschaft für Care und Case Management
ÖGKV Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband
ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund
ÖPIA Österreichische Plattform
für Interdisziplinäre Alternsfragen
ÖQMed Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement inder Medizin GmbH
ÖZPR Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht
PatScho Patientenschlichtungsordnung
PatV Patientenverfügung
PatVG Patientenverfügungs-Gesetz
PF Patientenentschädigungsfonds
PH Pflegeheim
PPRI Pharmaceutical Pricing and Reimbursement Information
PRE Gottfried von Preyer’sches Kinderspital
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
PSD Psychosozialer Dienst
RDB Rechtsdatenbank
RIDA Rechtsindexdatenbank
s. siehe
schriftl. Schriftlich
SEM Semmelweis Frauenklinik
SKA Sonder Krankenanstalt
SMZ Sozialmedizinisches Zentrum
sog. sogenannt
SSK Sozialmedizinisches Zentrum Sophienspital
städt. Städtisch
Stv. Stellvertreter
SV Sozialversicherung
SWRÄG Sachwalterrechts-Änderungsgesetz
u. und
u. a. unter anderem
u. dgl und dergleichen
UKH Unfallkrankenhaus
Vers. Versicherungen
vgl. vergleiche
VKI Verein für Kunsumenteninformation
WGKK Wiener Gebietskrankenkasse
WIL Wilhelminenspital
WPPA Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
WIG Wiener Gesundheitsförderung, gemeinnützige GmbH
Wr. Wiener
Wr.KAG Wiener Krankenanstaltengesetz
WWPG Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz
z.B. zum Beispiel
ZÄG Zahnärztegesetz
WPPA – Bericht über das Jahr 2014
91
Es wurde auf geschlechtergerechte Sprache und Bezeichnungen geachtet.
Herausgeber:
Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA)
Schönbrunner Straße 108
1050 Wien
Telefon: (+43 1) 587 12 04
Fax: (+43 1) 586 36 99
E-Mail: [email protected]
www.patientenanwaltschaft.wien.at
Datenverarbeitung: DVR V221
Grafische Gestaltung: Pinkhouse Design GmbH, www.pinkhouse.at
Druck: AV+Astoria Druckzentrum GmbH, 1030 Wien, Faradaygasse 6
Gedruckt auf ökologischem Druckpapier aus der Mustermappe von „ÖkoKauf Wien“

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