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201 2014 BERICHT ÜBER DAS JAHR Vorwort An die WPPA wenden sich einerseits Menschen, die sich sehr wenig mit Fragen ihrer Gesundheit auseinandersetzen und erst durch eine gravierende Erkrankung vor physischen und psychischen Problemen stehen, die ihnen unüberwindlich zu sein scheinen. Andererseits kommen auch Bürgerinnen und Bürger zu uns, die mit großer Aufmerksamkeit und einer gehörigen Portion Skepsis im Vorfeld eines wichtigen Eingriffs alle Alternativen erwägen wollen und insbesondere darauf bedacht sind, den besten Gesundheitsdiensteanbieter mit Hilfe der WPPA ausfindig zu machen. Beiden Gruppen sollen wir mit unserer Beratungstätigkeit gerecht werden: passive Patientinnen und Patienten müssen in der aktiven Wahrnehmung ihrer Selbstbestimmung und Selbstverantwortung gestärkt und ermutigt werden. Nur so können sie zu Akteurinnen und Akteuren ihrer Gesundheit werden. Die andere, die gesundheitskompetente Gruppe, die sich mit ihren sehr speziellen Fragen an uns wendet, verweist in eine nahe Zukunft, wo allen Patientinnen und Patienten, unbeschadet ihrer persönlichen Anstrengungen, selbstverständlich Zugang zu allen relevanten Gesundheitsinformationen und transparenten Qualitätsbewertungen als Grundlage ihrer Selbstbestimmung gegeben sein muss. Patientinnen und Patienten, die nach einer Behandlung im Krankenhaus oder in einer Ordination nicht zufrieden sind, weil der erwartete Behandlungserfolg nicht eingetreten oder ein Schaden durch eine medizinische Behandlung entstanden ist, sind außerdem immer weniger bereit, dies hinzunehmen. Sie wenden sich an die WPPA, weil sie einen Behandlungsfehler vermuten. Sie wünschen eine Abklärung ihrer Vermutung, wollen gegebenenfalls eine Entschädigung oder zumindest ein Eingeständnis und eine Entschuldigung der Verursacherin oder des Verursachers erwirken. In zahlreichen Fällen ergibt die Aufarbeitung des Sachverhalts aber, dass die Behandlung sorgfältig und dem Stand der Wissenschaft entsprechend vorgenommen wurde. Die Ärztin bzw. der Arzt schulden ebendiese sorgfältige Behandlung, nicht aber den Behandlungserfolg. Warum ist dieser Erfolg ausgeblieben? Oft sind es mehrfache Vorerkrankungen, eine schlechte körperliche Konstitution oder ein riskanter Lebensstil, die es verhindern, dass man nach einem operativen Eingriff oder einer konservativen Therapie die gewünschte Lebensqualität zurückerlangt. Es ist daher sehr wichtig, dass im Rahmen der Aufklärung vor der Behandlung mit den Patientinnen und Patienten eingehend besprochen wird, was das realistische Therapieziel sein kann und welche alternativen Behandlungen es gibt. Auch die Überlegung, was die Patientinnen und Patienten selbst für die Gesundung beitragen können, sollte Gegenstand des Arzt-Patienten-Gesprächs sein. Wenn kein Behandlungsfehler vorliegt, wird seitens der WPPA geprüft, ob die Bedingungen zur Vorlage an den Patientenentschädigungsfonds gegeben sind. Wenn eine Haftung des Rechtsträgers einer Krankenanstalt nicht eindeutig gegeben ist oder sich eine seltene und schwerwiegende Komplikation ereignete, die zu einer erheblichen Schädigung führte, ist eine finanzielle Entschädigung möglich. Im Berichtsjahr wurden zahlreiche erhebliche Schäden entschädigt. Allein in vier Fällen wurde der Höchstbetrag von 100.000,– Euro ausgezahlt, weil die betroffenen Patientinnen und Vorwort Patienten bis zum Ende ihrer Tage an den schwerwiegenden Folgen leiden werden. In allen Fällen sind auch die Angehörigen mitbetroffen, die ein hochgradig pflegebedürftiges Kind oder einen querschnittgelähmten Partner versorgen müssen. In sieben weiteren Fällen wurden Summen zwischen 50.000,– und 70.000,– Euro ausbezahlt, weil die eingetretenen Schäden katastrophal waren. Diese hohen Entschädigungen haben die Reserven des Wiener Patientenentschädigungsfonds zur Gänze aufgebraucht. Rücklagen waren dadurch entstanden, dass in den beiden ersten Jahren nach der gesetzlichen Einrichtung des Fonds im Jahr 2001 noch keine Auszahlungen vorgenommen worden waren, da der Fonds seine praktische Tätigkeit erst Mitte 2003 aufnehmen konnte und die Einkünfte daher angespart wurden. In den vergangenen Jahren wurden diese Geldmittel sukzessive für Entschädigungen ausgeschüttet. Ab dem Jahr 2015 muss der Patientenentschädigungsfonds nunmehr mit den Beiträgen auskommen, die laufend von den Spitälern überwiesen werden. Die Patientinnen und Patienten selbst finanzieren den Fonds mit 0,73 Euro pro Spitalsaufenthaltstag. Dieser Betrag von ehemals „10 Schilling“ wurde in den vergangenen 14 Jahren nie valorisiert. Die rückläufigen Einnahmen aus Kostenbeitragstagen, der allgemein eingetretene Rückgang der Verzinsung von Guthaben, die Geldentwertung gepaart mit der seit 2001 nicht erfolgten Valorisierung des Beitrages pro Spitalsaufenthaltstag führten zu einem Rückgang der Einnahmen. Diesem Umstand stehen vermehrt entschädigungswürde Fälle gegenüber, wobei diese Entwicklung auch in anderen Bundesländern zu beobachten ist. Die ARGE der Patientenanwältinnen und -anwälte Österreichs hat daher schon mehrfach eine Beteiligung nicht nur der Patientinnen und Patienten sondern auch der Gesundheitsdiensteanbieter an der finanziellen Dotation des Fonds gefordert. Auch sollte seine Zuständigkeit auf den niedergelassenen Bereich sowie die Privatspitäler ausgeweitet werden. In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich als Beispiel guter Praxis das Sanatorium HERA der KFA erwähnt: auf Anregung der WPPA hat man beschlossen, sich freiwillig am Wiener Patientenentschädigungsfonds zu beteiligen und damit für die stationären Patientinnen und Patienten der HERA den Zugang zur Entschädigung zu öffnen. Vorschläge zu einer Reform des Patientenentschädigungsfonds wurden seitens der ARGE an die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker in Land und Bund gerichtet. Eine positive Antwort steht noch aus. Es muss daher bis auf weiteres mit den jährlichen Einkünften das Auslangen gefunden werden. Vor diesem Hintergrund wird es nur in seltenen Fällen möglich sein, Patientinnen und Patienten mit der Höchstsumme von 100.000,– Euro zu bedenken. Wer einen erheblichen Schaden erlitten hat, wird aber oft ein Leben lang an den Folgen leiden. Es ist gut und richtig, dass mit dem Patientenentschädigungsfonds eine Möglichkeit geboten wird, wenigstens finanziell zu helfen. Die Weiterentwicklung des Instruments und eine zeitgemäße Dotierung sind daher dringend geboten. Die WPPA wurde, wie in der Vergangenheit, auch im Jahr 2014 durch viele Bürgerinnen und Bürger in Anspruch genommen, die sich aus unterschiedlichsten Gründen an uns gewendet haben. Bei Beschwerden, die auf systemische Fehler hinweisen, suchen wir das Gespräch mit den betroffenen Einrichtungen. Die Zusammenarbeit klappt in nahezu allen Fällen sehr gut und rasch. Ich danke daher allen Gesundheitsdiensteanbietern und den gesundheitspolitisch Verantwortlichen dieser Stadt ganz ausdrücklich für diese Kooperation. Es ist mir wichtig zu betonen, dass eine ausgezeichnete Versorgung in den Gesundheitseinrichtungen der Stadt die Regel und die Beschwerde daher die Ausnahme ist. Im Namen der Patientinnen und Patienten möchte ich mich ganz besonders bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die jeden Tag ihr Bestes in Spitälern, Ordinationen, Pflegeeinrichtungen und anderen Institutionen geben. Besonders zu Dank verbunden bin ich auch meinem Team, das wie in der Vergangenheit mit Empathie und Engagement alle Anliegen bearbeitet hat. Gerade bei besonders schwierigen Fällen zeigt sich, dass die hohe Professionalität und Erfahrung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitunter Lösungen ermöglicht, auf die die Betroffenen nicht mehr zu hoffen gewagt hatten. Hervorheben möchte ich außerdem die Leistungen des Beirats zum Wiener Patientenentschädigungsfonds und zum Wiener Härtefonds. Die Persönlichkeiten, die hier die Arbeit der WPPA unterstützen, zeichnen sich durch langjährige Erfahrung in Spitzenpositionen der Bereiche Medizin, Recht und Pflege aus. Ihr ehrenamtliches Engagement für die leidenden Patientinnen und Patienten kann nicht hoch genug geschätzt und bedankt werden. Zuletzt danke ich herzlich für das Vertrauen, das die Menschen in uns setzen, wenn sie sich an uns wenden. Manch einer entscheidet sich spontan uns zu konsultieren: so wie jüngst jene Dame, die, verunsichert, was in ihrem Fall weiter zu tun wäre, in der Spitalsambulanz des Plakats der WPPA ansichtig wurde. Sie griff zum Telefon und als ihre Sache seitens meines Teams rasch und gut erledigt worden war, rief sie nochmals an und bedankte sich. Als jemand, der lange in verschiedenen europäischen Ländern gelebt hat, würde sie international keine vergleichbare Einrichtung für Patientenrechte kennen. Wir sollten unser Modell exportieren, meinte sie abschließend. Die WPPA ist selbstverständlich bereit, Wissen und Erfahrung weiter zu geben, so geschehen im vergangenen Herbst im Rahmen des Besuchs einer usbekischen Delegation in unserer Einrichtung. Ich wünsche spannende Lektüre unseres Berichts, Dr. Sigrid Pilz in Wien, Mai 2015 Wiener Pflege-, Patientinnenund Patientenanwältin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 7 1. Wir über uns � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 2. Die WPPA und ihre Aufgaben � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 2.1. Information und Beratung � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� � � 2.2. Hilfe zur außergerichtlichen Schadensregulierung � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 2.3. Hilfe bei Beschwerden � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 2.4. Vermittlung bei Konflikten � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 2.5. Rechtliche Beratung und Bestätigung bei der Errichtung von Patientenverfügungen � � � �� � � 2.6. Vermittlung von Gesundheitswissen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� � � 2.7. Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 2.8. Budget � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � II. Qualität im Gesundheitswesen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 10 1. Unerlaubte Angebote privat zu bezahlender Medizin in öffentlichen Spitälern � � � � � � �� 2. Die behandelnde Ärztin verweigert Kooperation mit der WPPA � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 3. Die Notfallambulanzen der Spitäler werden überrannt � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 4. Verbot für Netzbetten in der Psychiatrie und in Heimen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � III. Die Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 15 1. Telefonische Beratung � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 1.1. Suche nach einem geeigneten Gesundheitsdienstleister � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 1.2. Fragen zu bestimmten Therapien, Laborwerten, Untersuchungsmethoden, Medikamenten � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 1.3. Gesundheitsrechtliche Fragen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 1.4. Fragen zu Pflege und Betreuung � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 2. Anfragen an die UPI, welche eine komplexe Bearbeitung benötigen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 3. Statistik � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 7 8 8 8 8 8 8 9 9 9 10 12 13 13 15 16 17 17 18 18 19 IV. Ärztliche Aufklärung � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 22 1. Allgemeines � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 22 2. Fälle �� � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 22 V. Gravierende Behandlungsfehler und Pflegemängel � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 25 1. Allgemeines � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 25 2. Behandlungsfehler in Krankenanstalten � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 25 3. Behandlungsfehler im niedergelassenen Bereich, bei Bandagist und in Apotheke � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 29 VI. Kommunikation � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 33 1. Kommunikationsprobleme im Gesundheitsbereich � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 33 2. Beratung und Unterstützung in Betreuungs- und Pflegefragen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 34 3. Konfliktbeilegende Moderation bei schwierigen Betreuungssituationen vor allem in Wohn- und Pflegeheimen und Krankenanstalten � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 36 VII. Kosten � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 38 VIII. Organisations- und Strukturmängel im Gesundheitssystem � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 42 1. Lange Wartezeiten für neurochirurgische Patientinnen und Patienten � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 2. Zunahme multiresistenter Keime im intra- und extramuralen Bereich � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 3. Zahnärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten mit (intellektuellen) Behinderungen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 4. Versorgung unbegleiteter, traumatisierter, minderjähriger Flüchtlinge � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 5. Fälle �� � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 42 43 45 47 49 IX. Patientenverfügung � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 51 1. Allgemeines � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 51 2. Statistik � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 52 3. Patientenverfügung: Probleme und Weiterentwicklung � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� � 53 X. Statistik � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 56 Teil 1 1. Die Entwicklung des Arbeitsanfalles in den letzten Jahren � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 2. Gesamtanfall der aktenmäßig dokumentierten Geschäftsfälle der WPPA im Jahr 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 3. Der Arbeitsanfall im Berichtsjahr 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 4. Die Aufteilung der Geschäftsfälle im Berichtsjahr 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 5. Die Aufteilung der Geschäftsfälle auf die einzelnen Krankenanstalten, Pflegeheime und sonstigen Bereiche 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 6. Die Aufteilung der Anliegen in den Wiener Krankenanstalten auf die jeweiligen Fachbereiche 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 7. Die Aufteilung der Anliegen im extramuralen ärztlichen Bereich 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 56 57 58 59 61 64 65 Teil 2 1. Allgemeines � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 1.1. Behauptete Schäden und sonstige Anliegen im Jahr 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 1.2. Rückblick auf behauptete Schäden aus dem Jahr 2013 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 1.3. Erledigungsstatistik 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 66 66 67 68 Inhaltsverzeichnis 69 70 71 71 72 72 2. Entschädigungen 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 2.1. Entschädigungsstatistik 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� � 2.2. Entschädigungsgründe im Jahr 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 2.3. Schiedsstellen der Ärztekammer für Wien sowie der Zahnärztekammer für Wien 2014 � � � 2.4. Entschädigungen in den Jahren 2012, 2013 und 2014 im Vergleich � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 2.5. Gesamthöhe aller Entschädigungen seit Bestehen der WPPA � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� XI. Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 73 1. Der Wiener Patientenentschädigungsfonds (HF) � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 1.1. Allgemeines � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 1.2. Einzelfälle 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 1.3. Entschädigungen des Freiwilligen Wiener Härtefonds 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 1.4. Aufschlüsselung der aus dem Patientenentschädigungsfonds empfohlenen Entschädigungen auf die einzelnen Spitäler � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 1.5. Höhe der im Wiener Patientenentschädigungsfonds in den letzten 5 Jahren ausbezahlten Beträge im Vergleich � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 1.6. Wiener Patientenentschädigungsfonds – Finanzstatistik � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 1.7. Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� » 1.7.1. Ausweitung des Patientenentschädigungsfonds auf den niedergelassenen Bereich und private, nicht gemeinnützige Krankenanstalten � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � » 1.7.2. Die Finanzierung des Patientenentschädigungsfonds � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 73 73 74 76 2. Der Freiwillige Wiener Härtefonds (HF) � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 2.1. Allgemeines � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 2.2. Einzelfälle 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 2.3. Entschädigungen des Freiwilligen Wiener Härtefonds 2014 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 2.4. Aufschlüsselung der aus dem Freiwilligen Wiener Härtefonds empfohlenen Entschädigungen auf die einzelnen Spitäler � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 2.5. Höhe der im Freiwilligen Wiener Härtefonds ausbezahlten Beträge im Vergleich � � � � � � � � � � � � � 82 82 82 83 77 78 78 78 79 80 83 84 XII. Mitgliedschaften, Vorträge und Veranstaltungen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 85 1. Mitgliedschaften � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 85 2. Mitwirkung in Arbeitsgruppen und Vortragstätigkeiten � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 85 3. Veranstaltungen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 87 XIII. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � 89 Abkürzungsverzeichnis � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� 90 I Allgemeines Allgemeines 1. Wir über uns Gemeinsam mit der Wiener Pflege, Patientinnen- und Patientenanwältin steht ein kompetentes und erfahrenes Team aus Expertinnen und Experten in Gesundheitsfragen zur Verfügung: 8 Juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen nicht nur bei der Durchsetzung von Patientinnen- und Patientenrechten bzw. Bewohnerinnen- und Bewohnerrechten, sondern unterstützen auch in Medizinrechtsfragen und bei der Abwicklung von Schadenersatzansprüchen im außergerichtlichen Bereich sowie bei der Errichtung von Patientenverfügungen 4 Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen stehen für professionelle Beratung und Unterstützung in Pflege- und Betreuungsfragen sowie bei der Durchsetzung von Bewohnerinnen- und Bewohnerrechten zur Verfügung WPPA – Bericht über das Jahr 2014 1 Diplomierte Sozialarbeiterin steht für Beratung, Information und Unterstützung bei der Vermittlung von Ressourcen im Bereich der Betreuung älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen zur Verfügung 3 Fachreferentinnen beantworten Fragen zu Gebühren, Krankentransporten und sozialversicherungsrechtlichen Anliegen 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen den Kanzleibereich und leiten telefonische Anliegen rasch weiter 1 Projektleiterin der Stabstelle „Gesundheitsanwaltschaft“ entwickelt, koordiniert und betreut gesundheitsfördernde Projekte 7 I Allgemeines 2. Die WPPA und ihre Aufgaben Die WPPA bietet Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern und/oder deren Vertrauenspersonen kostenlose Beratung und Unterstützung in allen Angelegenheiten des Gesundheitswesens in Wien. Die gesetzliche Grundlage über Organisation und Aufgaben findet sich im Gesetz über die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft vom 1. Dezember 2006, LGBl. für Wien Nr. 59/2006 idF LGBl.Nr. 18/2011. Seit 1. Juli 2012 ist Frau Dr.in Sigrid Pilz amtierende Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin. Die Zuständigkeit der WPPA umfasst das gesamte Wiener Gesundheitswesen, u.a.: • Krankenanstalten • Pflegeheime • Ambulatorien • Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte • Rettung und Krankenbeförderung • Sozialversicherungen und Krankenkassen • Apotheken • Hebammen • Pflege- und Betreuungsfragen • Sozialversicherungsangelegenheiten • Kostenfragen • Kommunikationsprobleme 2.2. Hilfe zur außergerichtlichen Schadensregulierung Die WPPA unterstützt Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige bei der Klärung vermuteter medizinischer oder pflegerischer Behandlungsfehler sowie bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin übt nicht die Funktion einer Rechtsanwältin aus. Sie kann daher niemanden vor Gericht oder vor Behörden vertreten. 2.3. Hilfe bei Beschwerden Die WPPA nimmt Beschwerden aus dem Wiener Gesundheitswesen und Pflegebereich entgegen. Sie prüft Mängel oder Missstände und bietet Lösungsvorschläge an. 2.4. Vermittlung bei Konflikten Die Aufgaben der WPPA sind umfangreich und vielfältig: Die WPPA steht auch bei Konflikten vermittelnd zur Seite: 2.1. Information und Beratung Patientinnen- und Patientenrechte sowie Bewohnerinnen- und Bewohnerrechte sind gesetzlich sowie in der Patientencharta geregelt. Die WPPA hilft betroffenen Personen, sich einen Überblick zu verschaffen und unterstützt diese in deren Anliegen betreffend: • Wiener Gesundheitswesen und Pflegebereich • Patientinnen- und Patientenrechte sowie Bewohnerinnen- und Bewohnerrechte, deren Geltendmachung und Durchsetzung • Hauskrankenpflege und Soziale Dienste 8 • im Gesundheits- und Pflegebereich • in Sozialversicherungsangelegenheiten • in Pflegegebühren- und Honorarfragen • bei Kommunikationsproblemen und Organisationsdefiziten 2.5. Rechtliche Beratung und Bestätigung bei der Errichtung von Patientenverfügungen Mit einer Patientenverfügung können bestimmte medizinische Behandlungen im Voraus abgelehnt werden. Seit Juli 2006 besteht die WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Möglichkeit, nach vorangegangener ärztlicher Beratung eine kostenfreie rechtliche Beratung bei der WPPA in Anspruch zu nehmen und eine verbindliche Patientenverfügung vor der WPPA zu errichten. 2.6. Vermittlung von Gesundheitswissen Ende August 2013 hat die Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle (UPI) innerhalb der WPPA ihre Arbeit aufgenommen. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Hebung der Gesundheitskompetenz von Bürgerinnen und Bürgern zu leisten. Die UPI vermittelt verständliches, neutrales und qualitätsgesichertes Wissen. Außerdem versteht sich die UPI als Lotse durch das komplexe Gesundheits- und Pflegewesen. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 2.7. Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit der WPPA ist die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit dieser Einrichtung. Diese ist durch eine landesverfassungsgesetzliche Bestimmung ausdrücklich garantiert und ermöglicht es, die Interessen von Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern ohne Einflussmöglichkeit von außen zu vertreten. 2.8. Budget Der Aufwand der WPPA wird auf dem Ansatz 5009 im Budget der Stadt Wien verrechnet. Das detaillierte Zahlenwerk (Budget und Rechnungsabschluss) kann im Internet unter www.wien. gv.at/finanzen/budget aufgerufen werden. 9 II Qualitätssicherung im Gesundheit Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Das Wiener Gesundheitswesen bietet generell einen niederschwelligen Zugang und eine qualitativ hochwertige Versorgung für Patientinnen und Patienten. Allerdings werden an die WPPA auch zunehmend Beschwerden herangetragen, die auf qualitative Mängel und Zugangsbarrieren hinweisen. 1. Unerlaubte Angebote privat zu bezahlender Medizin in öffentlichen Spitälern An die WPPA wenden sich zunehmend Patientinnen und Patienten, die ein öffentliches Spital aufsuchen und dort von der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt mit dem Angebot konfrontiert werden, durch eine private Zuzahlung bzw. durch das Aufsuchen der eigenen oder der Privatordination einer Kollegin/eines Kollegen sich die Operateurin/ den Operateur auszusuchen und die Wartezeit auf die geplante Operation damit zu verkürzen. zung erneut darauf hingewiesen wurde, dass ein Abwerben von Patientinnen und Patienten in die Privatordination nicht gestattet ist und Privatadressen von Ärztinnen und Ärzten nur auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen und Patienten weiter gegeben werden dürfen. WPPA 1667691/14 – Weiterleitung einer Patientin zur Operationsaufklärung in die Privatordination Eine Patientin wandte sich für eine von der Krankenkasse bewilligte Operation an eine chirurgische Ambulanz eines städtischen Spitals, um den Operationstermin zu fixieren. Bei diesem Besuch wurde der Patientin von der dort tätigen Oberärztin mitgeteilt, dass noch ein zusätzlicher Eingriff notwendig wäre, der wahrscheinlich nicht von der Krankenkasse übernommen werde. Es bestehe aber die Möglichkeit, diesen Eingriff als Selbstzahlerin privat vornehmen zu lassen. Sollte die Patientin wünschen, dass beide Eingriffe von der Oberärztin durchgeführt werden, müsste die Patientin dies z.T. privat bezahlen. Eine Patientin mit Brustkrebs suchte die Ambulanz eines Brustzentrums auf. Sie wurde bei diesem Besuch von der behandelnden Gynäkologin über drei mögliche Operationsvarianten aufgeklärt: Variante 1: Brustentfernung, Variante 2: Brustentfernung und gleichzeitiger Einsatz eines Implantates, Variante 3: Brustentfernung und gleichzeitige Rekonstruktion aus Teilen des Rückenmuskels. Damit sich die Patientin genauer über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten informieren könne, wurde ihr empfohlen, die Privatordination eines Kollegen aufzusuchen. Beim Besuch in der Privatordination fand ein ausführliches Aufklärungsgespräch statt. Der Patientin wurde mitgeteilt, dass eine andere Patientin sich nicht für eine Operation entscheiden könne und sie daher einen raschen Operationstermin erhalten könne. Für die Konsultation, so die Patientin, wurde auf Wunsch des Arztes kein Rechnungsbeleg für das geleistete Honorar ausgestellt. Die ärztliche Direktion berichtete der WPPA, dass aufgrund der Beschwerde in der Primarärztesit10 WPPA 33655/14 – Weiterleitung einer Patientin zur Vor- und Nachsorge in die Privatordination Mit der Bewilligung der Krankenkasse auch für den zweiten Eingriff suchte die Patientin einige Wochen später erneut die chirurgische Ambulanz auf. Dort wurde ihr von einer Ärztin ein Operationstermin in ca. zwei Monaten zugewiesen. Als die Patientin einige Tage vor dem geplanten Eingriff zur Operationsvorbesprechung kam, wurde ihr wiederum von der Oberärztin mitgeteilt, dass der Termin nicht im Computer gespeichert sei und dass sie die Patientin nur operieren würde, wenn sie für die Vor- und Nachbesprechungen ihre Privatordination aufsuche würde. Die Privatordination wäre mit 600 € zu honorieren. Als die Patientin dies ablehnte, WPPA – Bericht über das Jahr 2014 tswesen sei ihr mitgeteilt worden, „dann operiert Sie halt irgendwer“. Es wurde ihr ein neuer Operationstermin in ca. vier Monaten gegeben. Mit diesem neuen Termin verlängerte sich die Wartezeit für die Operation auf ca. neun Monate. Die Patientin war über diese Vorgangsweise empört und machte ihren Fall unter anderem der Ärztlichen Direktion des Spitals bekannt. Dieses reagierte prompt. Die Patientin wurde mit einem Tag Verspätung gegenüber dem ursprünglich geplanten Termin, außerhalb des Regelbetriebes, vom Abteilungsvorstand ohne Zuzahlung operiert. Das Spital teilte in seiner Stellungnahme der WPPA Folgendes mit: An der Abteilung besteht eine mit dem Rechtsträger abgestimmte Regelung, dass von der Krankenkasse nicht bewilligte kosmetische Eingriffe in derselben Sitzung gegen Zuzahlung durch die Patientinnen und Patienten durchgeführt werden können. Weiter wurde der WPPA mitgeteilt, dass in der Vergangenheit aufgrund von Computerproblemen mitunter Operationstermine nicht gespeichert wurden. Sämtliche ärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden erneut auf das Verbot der Abwerbung von Patientinnen und Patienten in die Privatordination und diesbezüglicher dienstrechtlicher Konsequenzen hingewiesen. Eine Untersuchung des Instituts für Höhere Studien (IHS) belegt, dass es sich bei den beiden Beschwerden um keine Einzelfälle handelt: Das IHS hat bereits 2008 zu dieser Thematik eine Befragung bei 50 Patientinnen und Patienten durchgeführt, welche gezeigt hat, dass private Zuzahlungen und/oder der Besuch der Privatordination die Wartezeit auf eine Operation verkürzt. Um diese Ergebnisse zu überprüfen, wurde im Jahr 2013 die Studie mit 450 Patientinnen und Patienten aus ganz Österreich, die eine geplante, also nicht akut notwendige Operation vor sich hatten, wiederholt. Die Patientinnen und Patienten wurden mit jeweils zwei Fragen konfrontiert: WPPA – Bericht über das Jahr 2014 • Wurde Ihnen in öffentlichen Krankenhäusern bzw. gemeinnützig privaten Krankenhäusern angeboten, die Wartezeit durch eine private Zuzahlung zu verkürzen? • Wurde Ihnen angeboten, die Wartezeit durch den Besuch einer Privatordination zu verkürzen? 6,5 Prozent der Befragten gaben an, mit der ersten Frage von ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten konfrontiert gewesen zu sein. Weiteren 7,4 Prozent wurde von den Ärztinnen und Ärzten auch die zweite Frage gestellt. Der Studienleiter stellt dazu fest, dass kumulativ 10,4 Prozent der Patientinnen und Patienten mit dem Angebot, durch eine private Zuzahlung die Wartezeit zu verkürzen, konfrontiert waren. Die Ergebnisse der beiden Befragungen durch das IHS waren fast ident. Die nachteiligen Folgen dieser Malversation sind für die Allgemeinheit gravierend: Werden diese Angebote von zahlungskräftigen Patientinnen und Patienten, um ihre z.T. monatelangen Wartezeiten zu verkürzen, angenommen, verlängert sich die Wartezeit für die übrigen wartenden Patientinnen und Patienten konsequenter Weise. Die Befragung des IHS zeigte, dass das vom Bundesgesetzgeber seit 2011 vorgeschriebene „transparente Wartelistenregime für Elektivoperationen und invasive Diagnostik“ von den Krankenanstaltenträgern dringend konkreter ausgestaltet werden muss. Nur durch die öffentliche Zugänglichkeit der Wartelisten (in anonymisierter Form) kann das Ziel des Gesetzes, Wartelisten durch mehr Transparenz zu verkürzen, für alle Patientinnen und Patienten erfüllt werden. Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, die bestehenden gesetzlichen Vorschriften zum Wartelistenmanagement zu überarbeiten und private Nebenbeschäftigungen neben einem öffentlichen Dienstverhältnis stärker einzuschränken. 11 II Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Die Österreichische Ärztekammer, die in diesem Zusammenhang von einem „marginalen Problem“ und „einem verschwindenden Phänomen“ spricht (Quelle: „Die Presse“ vom 5.01.2015), ist aufgefordert, ihre Toleranz in dieser Frage aufzugeben und diese Praktiken, die dem Ansehen des ärztlichen Berufstandes ernsthaft schaden, entsprechend zu ahnden. Die Krankenanstaltenträger sind dringend aufgefordert, bei Kenntnis derartiger Vorfälle die gebotenen rechtlichen Konsequenzen zu ziehen. 2. Die behandelnde Ärztin verweigert Kooperation mit der WPPA Im Bericht der WPPA über das Jahr 2013 wurde zum Thema Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich der Fall einer Gynäkologin dargestellt, bei der bei einer großen Zahl von Patientinnen die PAP-Abstriche zur gynäkologischen Krebskontrolle vermutlich nicht in einem pathologischen Labor untersucht wurden. In diesem Zusammenhang soll an dieser Stelle der konkrete Fall einer betroffenen Patientin dargestellt werden. Durch die Verweigerung der Kooperation seitens der betroffenen Ärztin wurde eine objektive Klärung durch die WPPA unmöglich gemacht. Der Fall zeigt die Schwierigkeiten auf, mit denen die WPPA bei dem Bemühen um eine außergerichtliche Fallbearbeitung selbst bei Vorliegen eines begründeten Verdachtes der Fehlbehandlung mehrerer Patientinnen konfrontiert ist. Es ist sicher nicht im Sinne einer optimalen Qualitätssicherung, wenn Fälle dieser Dimension nur durch eine Klage bei Gericht einer objektiven Klärung zugeführt werden können. WPPA 863352/13 Unterlassener Krebsabstrich – Keine Kooperation der betroffenen Ärztin bei der sie seit einigen Jahren in Behandlung war, zumindest ein notwendiger Krebsabstrich (PAP-Abstrich) im Rahmen der gynäkologischen Routineuntersuchungen nicht abgenommen bzw. untersucht worden war. Die Patientin berichtete weiters, dass bei einer Untersuchung in einem Spital darüber hinaus festgestellt wurde, dass der rechte Eierstock verlegt und entzündet war. Auch dieser Umstand wurde nach den Angaben der Beschwerdeführerin im Rahmen der Untersuchungen bei ihrer Gynäkologin nicht diagnostiziert. Insbesondere vermutete die Patientin, dass dies die Ursache für das Nichteintreten einer erwünschten Schwangerschaft war. Schließlich wurde bei der Patientin ein PAP III Befund festgestellt und es ergab sich die Notwendigkeit eines operativen Eingriffes. Die WPPA leitete ein Prüfverfahren ein und ersuchte zunächst die betroffene Ärztin um Stellungnahme. Diesem Ersuchen kam die Ärztin nicht nach. Daraufhin trat die WPPA an ihre Berufshaftpflichtversicherung heran. Diese teilte mit, dass eine weitere Prüfung nicht möglich wäre, da ihr seitens der Ärztin keinerlei Unterlagen aus der Krankengeschichte zur Verfügung gestellt wurden. Daraufhin kontaktierte die WPPA den Rechtsanwalt der Ärztin, um auf diesem Weg die Unterlagen der Dokumentation zu erhalten. Die Ärztin reagierte auch auf wiederholte Urgenzen ihres Rechtsanwaltes nicht. Eine Kontaktaufnahme mit der Ärztekammer für Wien ergab, dass die Ärztin zum Zeitpunkt der Überprüfung durch die WPPA nicht mehr in die Ärzteliste eingetragen und daher kein Mitglied der Ärztekammer war. Die Ärztekammer für Wien teilte mit, dass aufgrund dieses Umstandes ein Vorgehen der Ärztekammer ebenfalls nicht möglich sei. Eine weitere außergerichtliche Klärung war daher nicht möglich, sodass die Patientin auf den Gerichtsweg verwiesen werden musste. Eine 40-jährige Patientin wandte sich an die WPPA, da sie von ihrer Krankenkasse ein Schreiben erhalten hatte, dass von der Gynäkologin, 12 WPPA – Bericht über das Jahr 2014 3. Die Notfallambulanzen der Spitäler werden überrannt In den Notaufnahmen der Spitäler herrscht nicht zuletzt durch die Rettungsanfahrten ein enormer Andrang. Die Rettungsanfahrten zu den Notfallambulanzen sind in den vergangenen zehn Jahren rasant gestiegen. So gab es im Jahr 2004 im AKH 5.500 Anfahrten, 2014 waren es bereits 14.000. Die Spitze wird zwischen 14 und 20 Uhr und am Wochenende erreicht. Offensichtlich gibt es auch viele vermeidbare Zuweisungen: 80% der Patientinnen und Patienten werden nach der Abklärung in der Notfallambulanz nicht stationär aufgenommen. Das bedeutet, dass ein Großteil dieser Personen auch im niedergelassenen Bereich versorgt werden könnte. Allerdings lassen die Öffnungszeiten der Ordinationen dies nicht zu. Außerdem berichten uns immer wieder Patientinnen und Patienten, dass sie im akuten Erkrankungsfall von ihrer Ärztin/ ihrem Arzt bereits am Telefon an eine Notfallambulanz weiter geleitet werden, ein Akuttermin in der Ordination war für diese Patientinnen und Patienten nicht zu bekommen. Von Medizinerseite wurde berichtet, dass hinsichtlich der Kommunikation zwischen Krankenhäusern und den Blaulichtorganisationen dringender Verbesserungsbedarf besteht. Das AKH hat am Wochenende von allen Notfallambulanzen als einzige den „Herzinfarktdienst“. Trotz dieser therapeutisch sehr aufwendigen Patientinnen und Patienten wird die Notfallambulanz im AKH auch an diesen Tagen mit allen anderen Notfallpatientinnen und -patienten von der Rettung angefahren. WPPA 816381/14 – Mangelhafte Versorgung einer 96-jährigen Patientin Nach einem Sturz mit einer Verletzung an der Hüfte und am Kopf wurde eine 96-jährige Patientin mit der Rettung in die Unfallambulanz eines Spitals gebracht. Erst Stunden nach der Einlieferung fanden laut Auskunft der Patientin und deren Schwiegertochter eine ärztliche Untersuchung und ein Skelettröntgen statt. Da die Patientin Blutverdünnungsmittel einnahm, wurde ein Schädel-CT angeordnet. Während der gesamten Wartezeit bekam die Patientin trotz sommerlicher Hitze weder zu trinken noch zu essen, sie lag die gesamte Zeit auf einer unbequemen Ambulanzliege und wurde nicht überwacht (Puls, Blutdruck). Als nach ca. 4 Stunden noch immer kein Schädel-CT durchgeführt worden war, verließen die Angehörige und die zusatzversicherte Patientin die Ambulanz. Die weitere Behandlung fand in einem Privatspital statt. Das Spital teilte mit, dass jeder Patient, der mit der Rettung gebracht wird, sofort von einem Arzt begutachtet wird. In der Dokumentation fand sich für diese Auskunft kein Beleg. Die WPPA sieht es im Sinne der Patienung fehl tensicherheit als unumgänglich an, Emp der A WPP dass alle Patientinnen und Patienten, die von der Rettung gebracht werden, bei ihrem Eintreffen ohne zeitliche Verzögerung zumindest kurz von einer Ärztin bzw. einem Arzt begutachtet werden. Außerdem ist es dringend erforderlich, dass das Personal auf Hochbetagte aktiv eingeht, da sie häufig Schwierigkeiten haben, ihre Bedürfnisse, wie Durst, Hunger, den Wunsch zu telefonieren oder eine Toilette aufzusuchen, deutlich zu äußern und durchzusetzen. Die Notfallambulanz im AKH versorgt außer Unfällen alle medizinischen Disziplinen. Unfälle werden von der Umfallambulanz der Univ. Klinik für Unfallchirurgie versorgt. Die räumlichen Verhältnisse auf der Notfallambulanz im AKH sind äußerst beengt. Der Umbau ist geplant, aber noch nicht erfolgt. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 13 II Qualitätssicherung im Gesundheitswesen 4. Verbot für Netzbetten in der Psychiatrie und in Heimen Das österreichische Gesundheitsministerium hat im September 2014 aus verfassungsrechtlichen Gründen per Erlass ein Verbot der Verwendung von Netzbetten in der Psychiatrie sowie in Heimen verfügt. Ab dem 1. Juli 2015 dürfen Netzbetten nicht mehr zum Einsatz kommen. Damit wurde ein von den Patientenanwaltschaften, der Europäischen Anti-Folter-Konvention des Europarates, der Volksanwaltschaft und vielen Expertinnen und Experten seit Jahren gefordertes Verbot endlich Realität. In ganz Europa werden zur Zeit nur in Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Wien fremd- und selbstgefährdende psychiatrische Patientinnen und Patienten in käfigartige Betten gesperrt und darin teilweise auch noch mit Gurten fixiert. Diese erniedrigenden Maßnahmen haben zu einer erheblichen Gefährdung von Patientinnen und Patienten geführt. An die WPPA haben sich immer wieder Patientinnen, Patienten und Angehörige mit Beschwerden aufgrund der Unterbringung im Netzbett gewandt. Die Abschaffung der Netzbetten stellt die Wiener Psychiatrie jedoch vor große Herausforderungen: Die psychiatrischen Abteilungen in Wien werden offen geführt. Das bedeutet, dass es bislang keine geschlossenen Bereiche in der Wiener Psychiatrie gibt. Personen, die nach dem Unterbringungsgesetz untergebracht sind, konnten in der Vergangenheit immer wieder unbemerkt die Station verlassen. Sie müssen dann von der Polizei gesucht und wieder auf die psychiatrische Abteilung zurückgebracht werden. Während ihrer oft tagelangen Abgängigkeit sind sie aufgrund ihres psychischen Ausnahmezustands großen Gefahren ausgesetzt. Patienten zu wenig Schutz bietet. Die gegebenen personellen, baulichen und strukturellen Bedingungen haben für diesen Personenkreis immer wieder dazu geführt, dass sie zu ihrem eigenen Schutz in Netzbetten gesperrt wurden. Diese Form der Freiheitsbeschränkung war wesentlich „enger“, als sie es in einem räumlich geschlossenen Bereich, in dem sich die Patientinnen und Patienten frei bewegen können, jemals hätte sein können. Ab dem 1. Juli 2015 ist diese Form des „Einsperrens“ nicht mehr möglich. Um für die Gruppe der selbst- und fremdgefährdenden Personen den Aufenthalt an der Abteilung sicher zu stellen, müssen neue Konzepte der Versorgung entwickelt werden. Außerdem bedarf es der Schaffung von Mindeststandards für die architektonische und räumliche Ausgestaltung von psychiatrischen Einrichtungen und entsprechende Personalanpassungen. Erratum zum Jahresbericht 2013, Seite 11, zu WPPA 325580/13 Auf Ersuchen der Ärztekammer für Wien wird zur gegenständlichen Geschäftszahl richtig gestellt: • Im Bericht der WPPA über das Jahr 2013 wurde angeführt, dass die Ärztekammer für Wien ein dauerhaftes Berufsverbot gegen eine Wiener Ärztin aussprach. Richtiggestellt wird, dass das Berufsverbot durch die Österreichische Ärztekammer ausgesprochen wurde. • Weiters wurde im Bericht 2013 angeführt, dass die WPPA in dem geschilderten Fall die Befassung des bei der Ärztekammer für Wien eingerichteten Solidarfonds angeregt hat. Richtiggestellt wird, dass der Solidarfonds bei der Österreichischen Ärztekammer eingerichtet ist. Es zeigt sich, dass die Praxis der offenen Psychiatrie für einen Teil der nach dem Unterbringungsgesetz untergebrachten Patientinnen und 14 WPPA – Bericht über das Jahr 2014 UPI - Unabhängige PatientinnenIII Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle Die Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle (UPI) leistet einen Beitrag zur Steigerung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung Betreuung, psychosoziale Anliegen und gesundheitsrechtliche Belange. Seit August 2013 berät das Team der UPI in der WPPA telefonisch Menschen, die Unterstützung bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit ihrer gesundheitlichen, sozialen und pflegerischen Versorgung benötigen. Die Beratung ist wissensbasiert, unabhängig, vertraulich und kostenlos. • Verständliche Information/Beratung zu gesundheitlichen Belangen • Vermittlung von Systemwissen • Zielgerichtete Weiterleitung an die entsprechenden Stellen • Strukturierungs- und Orientierungshilfe bei auftretenden Fragen Ziel der Arbeit der UPI ist es, den Ratsuchenden durch eine auf ihre Lebenssituation abgestimmte Beratung konkrete Hilfen auf dem Weg zur Selbsthilfe anzubieten und dadurch einen Beitrag zur Erhöhung ihrer Gesundheitskompetenz zu leisten. Die notwendigen Informationen werden aus Adressdatenbanken, wissensbasierten und unabhängigen Gesundheitsportalen und von Kooperationspartnern gewonnen. Bis zur Einrichtung der UPI wurde das Angebot der WPPA in erster Linie bei bereits bestehenden Problemen, Konflikten bzw. wenn bereits (behauptete) gesundheitliche Schäden eingetreten waren, in Anspruch genommen. Mit der UPI wurde ein Angebot geschaffen, das die Bürgerinnen und Bürger durch Information und Beratung in ihrer Selbstbestimmung und Selbstverantwortung in gesundheitlichen Fragen stärkt und fördert. Die Mitarbeiterinnen der UPI bieten individuelle, auf die Bedürfnisse und Wünsche der Ratsuchenden abgestimmte Beratung und Information an. Ziel ist es die Anruferinnen und Anrufer in ihrer Problemlösungs- und Entscheidungsfähigkeit zu unterstützen. Jeder Beratungsprozess endet erst dann, wenn sich die Mitarbeiterin vergewissert hat, dass die oder der Ratsuchende die Informationen verstanden hat und den „nächsten Schritt setzen kann“. Die Tätigkeiten der UPI gliedern sich in: 1. Telefonische Beratung Alle Beratungsgespräche werden zum Zweck der internen Evaluation und der Leistungsdokumentation elektronisch erfasst. Die Dokumentation enthält Inhalt und Umfang der Beratungsleistung und anonymisierte Daten über den Ratsuchenden. Durch die Evaluierung der Aufzeichnungen können Beratungsschwerpunkte und allgemeine Problemlagen analysiert werden. Die Dokumentation gibt daher Hinweise auf gesundheitliche, medizinische, pflegerische und soziale Defizite und Mängel. Im Folgenden werden diejenigen Themen dargestellt, die sehr häufig angefragt werden bzw. die Themenbereiche aufgezeigt, in welchen die Beraterinnen strukturelle Probleme oder Versorgungsdefizite sehen. Die vorgestellten Ergebnisse liefern keine statistischen Beweise und beanspruchen auch keine Repräsentativität. Die UPI beantwortet Fragen zu folgenden Themen: Gesundheit und Krankheit, Diagnostik und Therapie, Lebensführung und Ernährung, Prävention und Gesundheitsförderung, Pflege und WPPA – Bericht über das Jahr 2014 15 III Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle 1.1. Suche nach einem geeigneten Gesundheitsdienstleister Sehr viele Anfragen betreffen die Suche nach einer Spezialistin oder einem Spezialisten für eine bestimmte Krankheit bzw. eine bestimmte Behandlung. Die Anfragen betreffen sowohl den niedergelassenen als auch den stationären Bereich. Weiteres werden Selbsthilfegruppen stark nachgefragt. Die durchaus legitime Frage der Anruferinnen und Anrufer „wo finde ich für mein gesundheitliches Problem die beste Behandlung/den besten Behandler“ kann von den Mitarbeiterinnen der UPI nicht beantwortet werden. Es gibt für Österreich keine öffentlich zugängliche, transparente Qualitätsberichterstattung, die eine entsprechende Beantwortung ermöglichen würde. Derzeit gibt es den Österreichischen Spitalskompass (www.spitalskompass.at), der Informationen zum Leistungsangebot der österreichischen Spitäler enthält. Es kann nach einzelnen Krankheitsbildern, medizinischen Leistungen oder auch nach Fachbereichen gesucht werden. Auch erhält man Informationen in welchen Krankenhäusern welche Operationen wie häufig durchgeführt werden. Zahlenmäßig erfasst sind allerdings nur die Leistungen in den gemeinnützigen Krankenanstalten. Private Krankenanstalten sind nur nach Leistungen angeführt ohne Zahlenangaben. Für die Beantwortung detaillierter Fragestellungen ist der Spitalskompass leider ungeeignet. Von Seiten der Ärztekammer für Wien gibt es den Praxisplan, der bei der Suche nach Ärztinnen und Ärzten herangezogen werden kann (www.praxisplan.at). Auf dieser Seite ist ein Arztbewertungssystem integriert, wo die Ärztin bzw. der Arzt von Patientinnen und Patienten bewertet werden kann. Bei mehrfacher Bewertung wird ein Durchschnittswert u.a. zur Zufriedenheit mit der Ordination und dem Behandlungsablauf dargestellt. Auf die Qualität der Leistungserbringung gibt es auch im Praxisplan keine Hinweise. 16 Aus Ermangelung objektiver Informationen orientieren sich viele Patientinnen und Patienten an diversen Ärzte-Rankings in Zeitungen und in Internetportalen. Diese Rankings/Empfehlungen sind weder unabhängig noch qualitätsgesichert. Eine informierte Entscheidungsfindung ist deshalb nicht möglich. In der Bundesrepublik Deutschland lung pfeh PI m E U gibt es mit der „Weissen Liste“ (www. der weisse-liste.de) ein öffentlich zugängliches Internetportal, welches bei der Suche nach einer passenden Ärztin bzw. einem Arzt, Krankenhaus oder Pflegeheim hilft. Die „Weisse Liste“ ist ein gemeinsames Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen. Die Einrichtung einer „Österreichischen Weissen Liste“ durch eine unabhängige Institution wäre ein erster notwendiger Schritt für mehr Transparenz im Bereich der Leistungsanbieter. Eine aussagekräftige und für Patientinnen und Patienten verständliche Qualitätsberichterstattung der einzelnen Krankenanstalten und aus dem niedergelassenen Bereich müsste folgen. Gefahr von Klagsdrohungen bei Bewertung von Ärztinnen bzw. Ärzten im Internet Patientinnen und Patienten haben immer wieder das Bedürfnis ihre Erfahrungen mit Ärztinnen und Ärzten in Internetforen zu veröffentlichen. Die WPPA rät zu großer Vorsicht, was die negative Bewertung über eine bestimmte Ärztin oder einem bestimmten Arzt oder andere Gesundheitsdienstleister betrifft. Es kommt immer wieder vor, dass gegen den Verfasser des kritischen Textes eine Klage eingebracht wird. WPPA 1504516/14 – Klagsdrohung nach Bewertung auf einer Internetplattform Eine Patientin stellte ihre Erfahrungen in einer Ordination bei einer niedergelassenen FachärzWPPA – Bericht über das Jahr 2014 tin auf eine Internetplattform. Die betroffene Fachärztin ließ über ihre Rechtsanwältin die Patientin wissen, dass diese Schilderungen ihrer Ansicht nach ruf- und kreditschädigend seien und zur Einbringung einer Kreditschädigungsklage berechtigen. Es werde aber davon abgesehen, wenn die Patientin bereit wäre ihre Schilderung zurück zu nehmen, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Rechtsanwältin zu tragen. Die Patientin veranlasste daraufhin die Entfernung ihrer Schilderung von der Plattform und bat die WPPA um Vermittlung, woraufhin die Ärztin „nur“ mehr die Unterfertigung einer Unterlassungserklärung unter Verzicht auf die Kosten begehrte, andernfalls doch mit einer Klage drohte. Die Patientin lehnte dies ab und wollte sich ab diesem Zeitpunkt anwaltlich beraten lassen. Über den Ausgang des Konfliktes kann nicht abschließend informiert werden, da sich die Patientin auch auf Nachfrage durch die WPPA nicht mehr meldete. ung fehl Emp er UPI d Patientinnen und Patienten müssen sich bewusst sein, dass eine entsprechende Kreditschädigungsklage rechtlich möglich ist und dass ein verlorener Prozess Kosten von mehreren tausend Euro mit sich bringen kann. 1.2 Fragen zu bestimmten Therapien, Laborwerten, Untersuchungsmethoden, Medikamenten Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt stellt eine Diagnose und schlägt eine Behandlung oder Untersuchung vor. Die Anruferin und der Anrufer möchten sich nach seinem Arztbesuch vergewissern, ob auch alles richtig verstanden wurde. Oftmals wird eine Bestätigung bzw. eine genauere Beschreibung wie eine Behandlung oder Untersuchung abläuft, gewünscht. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Die UPI kann keine ärztliche Zweitmeinung anbieten. Die Beratung durch die UPI ersetzt keinesfalls einen Arztbesuch oder die ärztliche Aufklärung. Die UPI unterstützt durch verständliche und individuelle Beratung den Betroffenen in seiner Entscheidungsfindung und in seiner Selbstbestimmung. Die WPPA hat ihre Homepage mit der Initiative „medizin transparent“ verlinkt, die qualitätsgesicherte und soweit vorhanden, evidenzbasierte Gesundheitsinformation in laienverständlicher Sprache zur Verfügung stellt. Eine ärztliche Zweitmeinung stellt, anlung pfeh PI m E U ders wie in Deutschland, keine Leistung der der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Bei komplexen, bedrohlichen oder seltenen Erkrankungen, die einer weitreichenden Therapieentscheidung bedürfen, wäre aus Sicht der UPI die Abgeltung einer Zweitmeinung durch die gesetzliche Krankenkasse therapeutisch und ökonomisch sinnvoll. 1.3 Gesundheitsrechtliche Fragen Viele an die UPI herangetragene Fragen betreffen rechtliche Belange: Patientenrechte, Auskunftsrecht über den Gesundheitszustand oder Einsichtsrecht in die Krankengeschichte, Leistungsfragen der Krankenkassen, Vorsorgemöglichkeiten wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sachwalterschaft, Fragen zu ELGA. Leistungsbezogene Anfragen gegenüber einer Krankenkasse beziehen sich häufig auf Arztwechsel, E-Card-Sperre, Wahlarztkosten, Rezeptgebührenbefreiung oder auf Kosten für eine Zahnbehandlung. Diese beispielhafte Aufzählung zeigt wie breit gestreut die Anfragen sind. Allgemeine Auskünfte im Internet helfen den Betroffenen in diesen Fragen meist nicht weiter. In den meisten Fällen bedarf es einer ausführlichen, individuellen Beratung. 17 III Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle ung fehl Emp er UPI d Die UPI stellt immer wieder fest, dass das Wissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens über die Rechte von Patientinnen und Patienten, sowie von Bewohnerinnen und Bewohnern gering ist. Aus dieser Unkenntnis entstehen Konflikte, die durch entsprechende Fort- und Weiterbildung vermieden werden könnten. besprach mit der Entlassungsmanagerin die Vorgehensweise. Die Patientin war nicht besachwaltet und wollte bezüglich der Entlassung ihren Sohn selber informieren. Alle nötigen Informationen für die Entlassung wurden von der Entlassungsmanagerin an den Fond Soziales Wien weitergeleitet. Bei der Überprüfung durch die WPPA konnte kein direkter Zusammenhang zwischen dem Ableben der Patientin und einer verfrühten Entlassung seitens des Krankenhauses oder Fehler beim Entlassungsmanagement festgestellt werden. 1.4 Fragen zu Pflege und Betreuung Die Anfragen beziehen sich meistens auf Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten in Wien, der Organisation einer 24 Stunden-Betreuung oder auf das Pflegegeld. Eine verbesserte Weiterbetreuung nach einem Krankenhausaufenthalt konnte bereits durch Einführung eines Entlassungsmanagements in den Spitälern erreicht werden. Ein interdisziplinäres Team agiert als Nahtstelle zwischen Krankenhaus und dem extramuralen Bereich, welches den Betreuungsaufwand einschätzt und die nötigen Hilfen organisiert. Trotz dieser Einrichtungen erreichen die UPI immer wieder verzweifelte Anrufe, weil Angehörige die angebotenen Hilfen als nicht ausreichend sehen. WPPA 221121/14 – Kein Zusammenhang zw. Entlassung aus Spital und Ableben einer Patientin Weil eine 76-jährige Patientin ca. drei Wochen nach der Entlassung nach einem Sturz in der Wohnung verstorben war, beschwerte sich der Sohn der Patientin über die zu frühe Entlassung der Mutter nachhause. Die Patientin war vor der Aufnahme mit Stock bzw. Rollator mobil gewesen, wurde bereits zweimal wöchentlich von einer Heimhilfe betreut und benötigte aufgrund ihrer Grunderkrankung eine Sauerstofftherapie. Nach Behandlung ihrer akuten Erkrankung in einem städtischen Spital äußerte die Patientin einen baldigen Entlassungswunsch und 18 Das Entlassungsmanagement-Team ung fehl PI p m möge sich die Zeit nehmen, um auf spe- E der U zielle Fragen von Patientinnen und Patienten und deren Angehörige einzugehen und vorhandene Ängste auszuräumen. Eine individuell angepasste und rechtzeitig kommunizierte Entlassung aus dem Krankenhaus kann helfen Sorgen wegen einer verfrühten Entlassung und nicht ausreichender Versorgungsmöglichkeit zu nehmen. 2. Anfragen an die UPI, welche eine komplexe Bearbeitung benötigen Beispiele: UPI 1307655/14 – Suche nach einer Fachärztin bzw. einem Facharzt, der auf Wolfram-Syndrom spezialisiert ist Im Rahmen der 1.Recherche stellte sich heraus, dass innerhalb weniger Tage keine adäquate Lösung gefunden werden konnte. Erst durch zahlreiche Telefonate mit Personen verschiedener Fachrichtungen konnte eine Spezialistin ausfindig gemacht werden. Generell ist es für Patientinnen und Patienten sehr schwierig bei seltenen Erkrankungen eine Spezialistin bzw. einen Spezialisten zu finden. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 WPPA 125543/14, WPPA 526122/14 – Suche nach einer Ärztin bzw. einem Arzt für Beratung vor Errichtung einer Patientenverfügung und Bestätigung vor Errichtung einer Patientenverfügung zu finden. Es gibt immer wieder Anfragen, wo Patientinnen und Patienten Schwierigkeiten haben, eine Ärztin oder einen Arzt für eine ärztliche Beratung Auf Anregung des UPI-Teams wurde in Zusammenarbeit mit der Wiener Ärztekammer die Implementierung der Suchfunktion „Patientenverfügung“ im Praxisplan erfolgreich umgesetzt (www.praxisplan.at unter „Spezielle Angebote“). 3. Statistik Anrufe 2 % Männl. außerhalb von Wien (23) Weibl. außerhalb von Wien (16) 2 % 33 % Männl. aus Wien (332) Weibl. aus Wien (635) 63 % Im Berichtjahr 2014 wurden 1006 telefonische Beratungsgespräche anonym erfasst. Von den Anrufern waren 651 Frauen und 355 Männer. Die Anliegen betrafen 635 Wienerinnen und 332 Wiener. 39 Anfragen kamen aus den Bundesländern. 224 Anfragen wurden zusätzlich zu den 1006 telefonischen Anfragen durch aktenmäßige Bearbeitung vom UPI-Team erledigt. Diese Akten betrafen entweder sehr komplexe Anfragen oder es wurden schriftliche Anfragen an die WPPA gestellt. (Siehe X. Statistik) WPPA – Bericht über das Jahr 2014 19 III Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle Gegenstand 1 % Sonstige (13) Lebensführung und Ernährung (2) 0 % 2 % Prävention und Gesundheitsförderung (23) 3 % Psychosoziale Themen (24) Gesundheitsrechtliche Fragen (314) 31 % 8 % Pflege und Betreuung (83) 25 % Gesundheit und Krankheit (246) Diagnostik und Therapie (301) 30 % Thematisch wurden die Anrufe in verschiedene Kategorien eingeteilt. „Gesundheitsrechtliche Fragen“ wurden in 314 Fällen gestellt, wobei hier ein größerer Teil Anfragen zu Vorsorgemöglichkeiten, Patientenrechte, Leistungsfragen der Krankenkassen und sonstigen Kosten waren. Bei 301 Gesprächen wurden Informationen zu „Diagnostik und Therapie“ gegeben. Dieser Bereich umfasste insbesondere Auskünfte im Zusammenhang mit bestimmten Therapien oder Laborwerten und Medikamenten. 246 Anrufe gab es im Bereich „Gesundheit und Krankheit“, wo es hauptsächlich um die Vermittlung von Adressen von Gesundheitsdienstleistern ging. Erledigung 3 Werktage (39) 4 % 6 % 2 Werktage (62) Sofort (905) 90 % 20 WPPA – Bericht über das Jahr 2014 In 905 Fällen konnte im Erstkontakt eine abschließende Auskunft erteilt werden bzw. konnten weitere Möglichkeiten für eine Entscheidungsfindung aufgezeigt werden. Bei 101 Anrufen dauerte es aufgrund von Recherchetätigkeiten max. 3 Werktage bis zur endgültigen Erledigung des Anliegens. Dafür wurde für einen Rückruf der UPI-Mitarbeiterin entweder die Telefonnummer bekanntgegeben oder die Anruferin oder der Anrufer meldeten sich nach einigen Tagen erneut. Kontaktaufnahmen 2 % Zeitung (19) Keine Angaben (12) 1 % 3 % TV (31) 10 % Folder/Plakat (100) 13 % WPPA (131) 16 % Empfehlung (163) Internet (550) 55 % Nachdem die UPI ein neuer Service der WPPA ist, ist es für uns relevant, wie die Bürgerinnen und Bürger auf die UPI aufmerksam geworden sind. 550 Anrufe erfolgten, weil auf der Homepage der WPPA die UPI genannt ist. 163 Anrufe kamen aufgrund einer Empfehlung aus dem Familien- oder Freundeskreis bzw. aufgrund der Empfehlung einer im Gesundheitsbereich tätigen Person zu Stande. 131 Anrufe gingen über die WPPA ein und wurden aufgrund des thematischen Inhaltes an das UPITeam weitergeleitet. Folder und Plakate wurden in vielen Wiener Krankenhäusern, Pflegewohnhäuser, Einrichtungen für ältere Menschen und in Wiener Apotheken verteilt, daraus resultierten 100 Anrufe. 50 Anrufe erfolgten aufgrund einer Information in einer Zeitung oder im TV. 12 Anruferinnen und Anrufer wollten keine Angabe dazu machen. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 21 Ärztliche I Allgemeines IV Ärztliche AufklärungAufklärung 1. Allgemeines Die Rechtsgrundlagen der ärztlichen Aufklärungspflicht und des Rechtes der Patientin und des Patienten auf Information finden sich in den gesetzlichen Regelungen und im Behandlungsvertrag, der zwischen Ärztin bzw. Arzt und Patientin bzw. Patient abgeschlossen wird. Die Aufklärung lässt sich in die Selbstbestimmungsaufklärung und die Sicherungsaufklärung gliedern. Im Rahmen der Selbstbestimmungsaufklärung ist die Patientin bzw. der Patient von der Ärztin oder dem Arzt über Diagnose, über den Therapieverlauf sowie alternative Methoden und über die Risiken der in Aussicht genommenen Maßnahmen aufzuklären. Aufgrund der anschließend dargestellten Fälle (WPPA 1087/11, WPPA 127672/13) wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Ärztin oder der Arzt auch auf alternative Behandlungsmethoden hinzuweisen hat, da derartige Informationen für die Entscheidungsfindung der Patientin bzw. des Patienten von ausschlaggebender Bedeutung sein können. Der Behandler hat über mehrere zur Wahl stehende diagnostische oder therapeutisch adäquate Verfahren zu informieren und die Vor- und Nachteile mit der Patientin oder dem Patienten abzuwägen, damit diese bzw. dieser eine echte Wahlmöglichkeit hat. Im Rahmen der Sicherungsaufklärung sind der Patientin bzw. dem Patienten alle jene Informationen, die zur Sicherstellung des Heilerfolges erforderlich sind, zu vermitteln, da es der Patientin bzw. dem Patienten obliegt am Heilungsbemühen der Ärztin oder des Arztes mitzuwirken. Dazu muss diese bzw. dieser aber wissen, wie sie oder er sich während der Heilbehandlung und eventuell auch danach therapiegerecht verhalten soll, damit der bestmögliche Behandlungserfolg erzielt wird und Schäden vermieden werden. Wie im geschilderten Fall WPPA 265570/13 dargestellt, genügt es daher nicht ei22 nen Patienten, aus dessen Schilderung der Beschwerden bereits eine mögliche Netzhautablösung zu erkennen gewesen wäre, nur darüber zu informieren, er solle eine Augenabteilung aufsuchen. Vielmehr hätte der Patient von der Ärztin im Rahmen der Sicherungsaufklärung über den Grund des notwendigen Ambulanzbesuches, die Dringlichkeit und die Folgen der Unterlassung informiert werden müssen. 2. Fälle WPPA 1087/11 – Anlage eines künstlichen Darmausgangs ohne vorherige Aufklärung über Behandlungsalternativen Einem 61-jährigen Patienten wurde in einem privaten gemeinnützigen Spital die Anlage eines Darmstomas (künstlicher Darmausgang) empfohlen, weil der Patient seit Jahren unter einer inkompletten Entleerung des Darmes litt. Einige beim Patienten durchgeführte Voroperationen (Abtragung eines Condylom-Geschwüres im Analkanal, Entfernung eines Mastdarmvorfalles) hatten keine Besserung der Stuhlentleerungsproblematik gebracht. Nach diversen diagnostischen Untersuchungen (Darmspiegelung, Endosonographie der Rektumvorderwand, Manometrie – Schließmuskeldruckuntersuchung) wurde dem Patienten empfohlen, es mit einem Darmstoma zu probieren. Nach Zustimmung des Patienten wurde der Eingriff durchgeführt. Nach den gutachterlichen Ausführungen war der Versuch der Anlage eines Stomas bei nicht suffizient behandelten Rektalproblemen durchaus nachvollziehbar, aber es hätte auch alternative Behandlungsmöglichkeiten konservativer oder operativer Art gegeben: z. B. Elektrostimulation, diätetische Maßnahmen, Operation der Aussackung bzw. der Vorstülpung des Mastdarms. Über diese Alternativen wurde der Patient nicht aufgeklärt. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Da ein künstlicher Darmausgang von nahezu allen Menschen nachvollziehbarerweise als schwere Störung der physischen und psychischen Integrität empfunden wird, muss gerade aus diesem Grund eine sehr detaillierte Aufklärung über einen derartigen Eingriff und dessen Risken erfolgen und der Patient besonders genau über Behandlungsalternativen informiert werden. Aus der Anlage des Stomas hatten sich für den Patienten viele Probleme ergeben; so musste er sich zwei Revisionsoperationen wegen teilweiser Schrumpfung des Stomas mit Knickbildung und Stomaenge unterziehen; weiters auch einer Operation zur digitalen Rektumausräumung wegen eines Pfropfes im Rektumstumpf. Der Patient erhielt im Wege des Haftpflichtversicherers des Spitals eine finanzielle Entschädigung. WPPA 127672/13 – Keine Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden bei leichtem Harnverlust Vor allem dafür, dass sich die Patientin bei Kenntnis dieser alternativen Behandlungsmethode keinesfalls der Operation unterzogen hätte und ihr dadurch auch die Blasenentleerungsstörung über einen Zeitraum von 16 Monaten erspart geblieben wäre, konnte die WPPA eine finanzielle Entschädigung für die Patientin erwirken. WPPA 265570/13 – Keine Aufklärung über Dringlichkeit eines Spitalsbesuches bei fortschreitender Sehverschlechterung Ein Patient nahm wegen eines dunklen Schattens am rechten Auge telefonisch Kontakt mit seiner Fachärztin für Augenheilkunde und Optometrie auf. Nach seinen Angaben wurde ihm trotz Hinweises auf eine langsam fortschreitende Sehverschlechterung von der Ärztin gesagt, er solle, wenn er das Gefühl habe es sei notwendig, die Augenabteilung eines bestimmten Krankenhauses aufsuchen. Dies tat er nicht. Die Ärztin berichtete, sie habe dem Patienten bei diesem Telefonat nahegelegt die Augenabteilung aufzusuchen. Eine 64-jährige Patientin wandte sich wegen manchmal morgens auftretenden tröpfchenweisen Harnverlustes auf Empfehlung ihres Urologen zur Vornahme weiterführender Untersuchungen an die gynäkologische Ambulanz eines städtischen Krankenhauses. Dort wurde der Patientin die Vornahme einer TVT-O Operation (operatives Einlegen eines spannungsfreien Bandes bei Blasenverschlussschwäche) empfohlen und letztlich auch durchgeführt. Postoperativ litt die Patientin unter einer Blasenentleerungsstörung. Die Patientin musste sich über einen Zeitraum von 16 Monaten selbst katheterisieren bis die Blasenentleerungsstörung durch eine Durchtrennung des Bandes behoben werden konnte. Nach vier Tagen wandte sich der Patient wegen weiterer Sehverschlechterung persönlich an seine Ärztin. Diese verwies ihn ohne Überweisung und ohne Untersuchung wieder an die Augenabteilung des Krankenhauses, wo der Patient am selben Tag vorstellig wurde. Die Patientin wurde vor der Erstoperation nicht darüber aufgeklärt, dass ihre zeitweise auftretenden Beschwerden auch durch konsequentes Beckenboden-Muskulaturtraining gebessert hätten werden können. Der Patient brachte bei der WPPA vor, dass die Ärztin eine Diagnoseverzögerung von fünf Tagen zu vertreten habe, da sie ihm auf die telefonische Mitteilung der Sehverschlechterung am rechten Auge frei gestellt habe, ein Krankenhaus aufzu- WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Dort wurde er jedoch nur oberflächlich untersucht, da er wegen eines anderen, nicht akuten Problemes am Auge zwei Tage später einen Termin hatte. Zu diesem Termin wurde im Rahmen der Untersuchung festgestellt, dass der Grund für die seit fünf Tagen bestehende zunehmende Sehverschlechterung eine Netzhautablösung war. Es wurde daraufhin eine Operation an der Netzhaut durchgeführt. 23 IIV Ärztliche Aufklärung Allgemeines suchen und ihn nicht aufgeklärt habe, dass es sich um eine ernsthafte Erkrankung des Auges handeln könnte, dessen exakte Diagnose und Therapie nicht bis zu dem bereits im Krankenhaus vereinbarten Termin warten könne. Auch wenn das Krankenhaus einen Teil der Diagnoseverzögerung zu vertreten hatte (der Patient wurde nur oberflächlich untersucht, als er akut vorstellig wurde), vertrat die WPPA die Ansicht, dass hier ein Aufklärungsmangel der niedergelassenen Augenärztin vorlag. Rechtlich konnte die Frage mit dem Judikat vom 7. 3. 2006, 5 Ob 165/05h geklärt werden, in dem der Oberste Gerichtshof ausgesprochen hatte, dass es, um der ärztlichen Aufklärung gerecht zu werden, nicht genügt, eine Überweisung an 24 die Risikoambulanz mit der mündlichen Aufforderung, „jetzt dorthin zu gehen“, auszustellen, wenn dabei der Grund für die Aufforderung und die Risken der Unterlassung nicht dargelegt werden. Auch wenn der Patient mit der Ärztin vorerst nur telefoniert hatte, musste ihr anhand der geschilderten Symptome klar gewesen sein, dass die Beschwerden Hinweis auf eine möglicher Weise bestehende Netzhautablösung sein konnten. Sie hätte den Patienten über die Dringlichkeit eines Besuches in einer Augenambulanz und den vermuteten Grund dafür aufklären müssen. Die WPPA konnte eine finanzielle Entschädigung in Form einer Prozesskostenablöse für den Patienten erwirken. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 V Gravierende Behandlungsfehler u Gravierende Behandlungsfehler und Pflegemängel 1. Allgemeines Die Beziehung zwischen Patientinnen bzw. Patienten und den Gesundheitsdiensteanbietern wird von verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt. Die Rechtsgrundlage für diese Beziehung bildet im Normalfall der Behandlungsvertrag, dessen Abschluss die Vertragspartner zu zahlreichen Rechten und Pflichten führt. Die Gesundheitsdiensteanbieter sind u.a. zu einer Behandlung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft, zu Verschwiegenheit und zu Dokumentation verpflichtet. Dem gegenüber bestehen bei Patientinnen und Patienten u.a. die Pflicht zur Zahlung des Honorars, Auskunfts-, Duldungs- und Mitwirkungsobliegenheiten. Kommt es aufgrund der schuldhaften Verletzung dieser Pflichten aus dem Behandlungsvertrag zu einem Schaden an der Patientin oder dem Patienten, kann diese bzw. dieser Schadenersatzansprüche geltend machen. Im Folgenden sollen einige im Berichtsjahr 2014 abgeschlossene Fälle dargestellt werden, in denen Schadenersatzzahlungen aufgrund nachgewiesener Behandlungsfehler oder Pflegemängel erreicht werden konnten. 2. Behandlungsfehler in Krankenanstalten WPPA 2234/11 – Harnleiter bei Operation mitgenäht, daraufhin Verlust einer Niere Eine Patientin unterzog sich in einem privaten gemeinnützigen Spital einem operativen Eingriff wegen einer Mastdarmentleerungsstörung. Im Zuge dieser Operation wurde der rechte Harnleiter durch eine Naht irrtümlich abgebunden. Während des Eingriffes wurde der betroffene Teil des Harnleiters nicht dargestellt und die Naht vom Operateur somit nicht bemerkt. Postoperativ litt die Patientin im Rücken und im Bereich der rechten Flanke unter ungewöhnlich starken Schmerzen. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Laut Sachverständigengutachten hätten diese Beschwerden zu einer Kontrolluntersuchung (Ultraschall oder CT) Anlass geben müssen. Mit dieser Untersuchung hätte der Harnstau, der Ursache der Beschwerden war, diagnostiziert und in der Folge die Naht entfernt werden können. Nach der Entlassung wandte sich die Patientin nochmals an den Operateur und schilderte erneut ihre Schmerzen im Rücken. Sie wurde zu einem Orthopäden überwiesen. Da der Harnleiter somit weiter abgebunden blieb, kam es in weiterer Folge zum Funktionsverlust der rechten Niere. Die Niere musste schließlich entfernt werden. Für die Patientin konnte eine angemessene finanzielle Entschädigung erzielt werden. WPPA 2316/11 Verbrennung bei Laserbehandlung Bei einer 17-jährigen Patientin wurde in einem städtischen Krankenhaus eine Operation zur Condylomabtragung im Vaginalbereich mittels Laser durchgeführt. Nach dem Eingriff litt die Patientin mehrere Wochen an starken Schmerzen. Es wurde festgestellt, dass es bei der Laservaporisation zu Verbrennungen gekommen war. Das eingeholte Gutachten ergab, dass die Behandlung infolge zu langer Einwirkungsdauer bzw. zu hoher Einwirkungsstärke des Lasers nicht sachgemäß durchgeführt worden war. Die Patientin erhielt Schadenersatz. WPPA 201/12 – Arterienverletzung bei Schilddrüsenoperation Eine 65-jährige Patientin unterzog sich in einem privaten gemeinnützigen Spital einer Schilddrüsenoperation, bei welcher eine folgenschwere Verletzung im Bereich einer großen Arterie verursacht wurde. Die Gefäßläsion war derart groß, dass eine notfallsmäßige Sternotomie (Brustkorberöffnung mit Durchtrennung des Brustbeines) und Rekonstruktion des Gefä25 I Allgemeines V Gravierende Behandlungsfehler und Pflegemängel ßes mit Goretex-Interponierung (Gefäßbypass) stattfinden musste. Eine direkte Übernähung der gesetzten Gefäßverletzung ohne Gefäßinterponat war gar nicht möglich. Bei dieser Notfalloperation wurde auch noch eine Recurrensparese – eine Verletzung des Stimmbandnerven - verursacht. Laut eingeholtem Sachverständigengutachten dürfte die Arterie intraoperativ mit einem Teil eines Schilddrüsenlappens verwechselt und irrtümlich abgetrennt worden sein. Unfallkrankenhaus verspätet erkannt und zunächst nicht fachgerecht behandelt wurde: Eine Kompartmentdruckmessung bzw. rasche komplette Faszienspaltung hätten die Drucknekrosen der Muskulatur samt Peronäusverletzung verhindern können. Der Gutachter führte weiters aus, dass derartig komplizierte Schilddrüsenoperationen nur an großen Schilddrüsenzentren mit der Möglichkeit des intraoperativen Neuromonitorings durchgeführt werden sollten. Bei einem 13-jährigen Knaben wurde in einem Spital eine Hodenverdrehung nicht erkannt. Erst massive Schmerzen führten zur weiteren Abklärung. Der betroffene rechte Hoden musste operativ entfernt werden. Es konnte ca. ein Jahr später eine Hodenprothese implantiert werden. Für die Patientin konnte im Wege des Haftpflichtversicherers eine angemessene Entschädigung für den erlittenen Schaden und ein Haftungsanerkenntnis für zukünftige kausale Schäden ausverhandelt werden. WPPA 2570/12 - Erheblicher Muskelverlust und Nervenläsion wegen verspätet vorgenommener kompletter Faszienspaltung Ein 27-jähriger Patient wurde in einem Unfallkrankenhaus wegen mehrfachen Unterschenkelknochenbrüchen mittels Schienbeinreposition sowie Schien- und Wadenbeinverplattung operativ versorgt. Postoperativ zeigte sich eine Großzehenheberschwäche. Zwei Tage nach dem Eingriff wurde bei zunehmend verhärteten Muskelgruppen eine nur begrenzte Faszienspaltung vorgenommen. Einen Tag später musste das massiv geschwollene Muskelgewebe neuerlich und diesmal maximal gespalten werden. Am vierten Tag zeigte sich eine Peronäusnervenverletzung. Schließlich mussten abgestorbene Muskelteile des betroffenen Unterschenkels entfernt werden. Der Patient litt unter massiven Schmerzen und geht nun mit einer Peronäusschiene. Im Sachverständigengutachten wurde festgestellt, dass der Anstieg des Gewebsdruckes am 26 Eine außergerichtliche Einigung konnte erzielt werden. WPPA 3333/12 - Hodentorsion nicht erkannt Der minderjährige Patient wurde entschädigt und die Rechtsträgerin des Spitals gab eine Erklärung ab, auch für künftige allfällige kausale Schäden einzustehen. WPPA 71009/13 – Mastdarmoperation ohne eindeutige Indikation durchgeführt Ein 67-jähriger Patient wandte sich wegen chronischer Verstopfung, Schmerzen nach dem Stuhlgang infolge Analfissur und wegen Stuhlverhaltung an die chirurgische Ambulanz eines privaten gemeinnützigen Krankenhauses. Beim Patienten wurden Untersuchungen durchgeführt. Unter Bezugnahme auf den Defäkographiebefund, welcher einen geringen inneren Prolaps zeigte, wurde dem Patienten die Vornahme einer STARR-Operation (staplerunterstützte Trans-Anale Rektum-Resektion, bei der über den After ein Teil des Mastdarms entfernt wird) zur Linderung seiner Beschwerden vorgeschlagen und durchgeführt. Seit diesem Eingriff leidet der Patient unter ständigen starken Schmerzen im Analbereich, imperativem Stuhldrang und partieller Inkontinenz. Im Rahmen der Überprüfung dieses Falles WPPA – Bericht über das Jahr 2014 konnte vom Sachverständigengutachter auf Grundlage der präoperativen Befunde und der Dokumentation festgestellt werden, dass keine eindeutige Indikation für diese STARR-Operation vorlag. Die WPPA konnte eine angemessene finanzielle Entschädigung für den Patienten erreichen. WPPA 102649/13 – Stuhlinkontinenz aufgrund falsch vernähtem Dammriss nach Entbindung Bei einer 28-jährigen Frau kam es bei der Entbindung in einem städtischen Spital zu einem Dammriss dritten Grades mit Beeinträchtigung des Schließmuskels. Das Ausmaß dieses Dammrisses wurde im Spital nicht richtig erkannt und daher auch nicht lege artis versorgt. Erst im Rahmen der Untersuchung während der nächsten Schwangerschaft erfuhr die Patientin vom Ausmaß der hochgradigen Schädigung. Nach der Geburt ihres zweiten Kindes musste der Patientin, da der Dammriss nach der ersten Geburt nicht fachgerecht versorgt worden war, ein künstlicher Darmausgang gesetzt werden, welcher nach einigen Monaten rückoperiert werden konnte. Seit der Rückoperation leidet die Patientin an Stuhldranginkontinenz. des Musculus flexor carpi ulnaris, der Sehne des Musculus flexor carpi radialis sowie der Sehne des Musculus palmaris longus) übersehen. Bei einer Schnittverletzung unbekannter Tiefe wie im konkreten Fall wäre eine Revision in Allgemein- oder Plexusanästhesie erforderlich gewesen, um eine Diagnostik der Sehnenverletzungen zu ermöglichen. Die Sehnenverletzung wurde erst im weiteren Behandlungsverlauf im niedergelassenen Bereich diagnostiziert. Die Patientin unterzog sich vier Monate nach der Verletzung einer Sehnenrekonstruktionsoperation, wobei durch die verspätete Sehnenrekonstruktion dauerhafte Bewegungseinschränkungen des Handgelenkes verblieben sind, welche bei einer sofortigen Sehnenversorgung am Unfalltag mit hoher Wahrscheinlichkeit vermieden werden hätten können. Für die Patientin konnte eine finanzielle Entschädigung erreicht werden. WPPA 250720/13 – Gehirnschädigung nach zu raschem Ausgleich eines Natriummangels Für die Patientin konnte eine angemessene finanzielle Entschädigung erwirkt werden. Ein 47-jähriger Patient suchte nach einem Sturz ein städtisches Krankenhaus auf. Bei einer Routineblutabnahme wurde eine schwere Hyponatriämie (zu niedriger Natriumspiegel im Blut) festgestellt und der Patient wurde zur Korrektur der Blutsalzentgleisung stationär aufgenommen. Die Anhebung des Serumnatriumspiegels erfolgte jedoch zu rasch, sodass dadurch eine Gehirnschädigung des Patienten in Form einer pontinen Myelinolyse auftrat. Der Patient war vorübergehend gelähmt und konnte nicht sprechen. WPPA 157483/13 – Massive Sehnenverletzungen übersehen Der Patient erhielt eine finanzielle Entschädigung. Bei einer 45-jährigen Patientin wurde im Rahmen einer Wundrevision in Lokalanästhesie nach Schnittverletzungen am rechten Unterarm in einem städtischen Spital eine massive Sehnenverletzung (glatte Durchtrennung der Sehne WPPA 380288/13 – Falsche Gesäßhälfte operiert Wäre die Patientin bereits nach der Geburt ihres ersten Kindes über die notwendigen Therapiemaßnahmen (operative Versorgung des Schließmuskels) informiert worden, hätte man diese rechtzeitig vor einer weiteren Schwangerschaft durchführen können. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Ein 33-jähriger Patient wurde mit der Diagnose „periproktischer Abszess“ in ein städtisches 27 IV Allgemeines Gravierende Behandlungsfehler und Pflegemängel Spital überwiesen. Im Rahmen der ambulanten Untersuchung wurde der Abszess in der rechten Gesäßhälfte bestätigt und eine operative Abszessentfernung vorgeschlagen. Beim Eingriff wurde jedoch ein (nicht schmerzhaftes) Lipom an der linken Gesäßhälfte entfernt. In der Folge suchte der Patient vier Tage nach der Operation seinen Hausarzt auf, der den Patienten ins Spital zurückschickte, wo schließlich der (sehr schmerzhafte) Abszess entfernt wurde. Für den Patienten konnte eine finanzielle Entschädigung für die vermeidbaren Schmerzen erreicht werden. WPPA 472901/13 – Blinddarmentzündung nicht erkannt Eine 30-jährige Patientin wurde wegen starker Unterleibsschmerzen an der gynäkologischen Abteilung eines privaten gemeinnützigen Krankenhauses stationär aufgenommen. Trotz bereits bei der Aufnahme bestehender Druckschmerzhaftigkeit im Abdomen und weiterer Verschlechterung des Zustandes der Patientin mit Erbrechen und Durchfall, wurde die Diagnose eines Blinddarmdurchbruchs mit Bauchfellentzündung erst drei Tage nach der Aufnahme gestellt und die Patientin operativ versorgt. Für die Patientin konnte aufgrund der Diagnoseund Therapieverzögerung eine Entschädigung für die erlittenen Schmerzen erwirkt werden. WPPA 482732/13 – Luxation des Speichenköpfchens übersehen Ein 4-jähriges Mädchen zog sich bei einem Sturz einen Bruch des linken Ellenhakens und eine Verrenkung des linken Speichenköpfchens zu. Im Rahmen der Erstbehandlung in einem städtischen Spital und auch bei den folgenden Kontrollen wurde nur der Bruch des Ellenhakens diagnostiziert und mittels Gipsverband versorgt. Die Verrenkung des Speichenköpfchens wurde – obwohl sie am Röntgenbild sichtbar war - übersehen und dadurch auch keine adäquate Behandlung (Reposition) eingeleitet. 28 Aufgrund der verspäteten Diagnosestellung, welche dann in einem anderen Spital erfolgte, wurde eine operative Korrektur notwendig, wobei als Dauerfolge eine bleibende Bewegungseinschränkung des Ellbogengelenkes verblieben ist. Es konnte eine finanzielle Entschädigung des Mädchens erreicht werden. WPPA 500038/13 - Fibroadenom bei Operation nicht entfernt Bei einer 33-jährigen Patientin wurde in einem privaten gemeinnützigen Krankenhaus eine Entfernung eines Fibroadenoms (gutartiger Knoten) in der linken Brust durchgeführt. Postoperativ stellte sich heraus, dass nicht dieses entfernt wurde, sondern ein anderer gutartiger Tumor, der ebenfalls vorhanden war, aber präoperativ nicht festgestellt wurde. Es ergab sich dadurch die Notwendigkeit eines weiteren Eingriffes. Das eingeholte Gutachten ergab, dass die gebotenen Sicherheitsmaßnahmen wie Markierung des Operationsgebietes bzw. entsprechende Untersuchung durch den Operateur unterblieben waren. Es konnte eine finanzielle Entschädigung für die Patientin erreicht werden. WPPA 590246/13 – Pfannenringsprengung nach Hüftimplantation Eine 74-jährige Patientin unterzog sich in einem Privatspital einer Implantation einer Hüfttotalendoprothese (Hüft-TEP) rechts. Postoperativ wurde eine Pfannenlockerung mit Dislokation diagnostiziert, sodass bereits zwei Wochen später eine Revisionsoperation mit teilweisem Prothesentausch durchgeführt werden musste. Nach dieser zweiten Operation hatte die Patientin weiter starke Schmerzen. Vier Monate später wurde mittels CT festgestellt, dass ein zu kleiner Schaft und eine zu große Pfanne implantiert worden waren, sodass wegen einer Pfannenringsprengung eine neue Pfanne eingesetzt werden musste. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Im eingeholten Sachverständigengutachten wurde darauf hingewiesen, dass die Indikation zur Implantation einer Hüft-TEP aufgrund der präoperativ geringen Schmerzen der Patientin zu hinterfragen und die Implantation der Hüfte nicht regelrecht durchgeführt worden sei. Aufgrund der postoperativen Schmerzen hätte bereits wesentlich frühzeitiger eine Abklärung mittels CT und Operation erfolgen müssen. schädigte die Hornhaut. Die Vorderkammerlinse musste daher entfernt werden. Eine neue Linse wurde eingesetzt. Außerdem war die Hornhaut schon so geschädigt, dass eine Hornhauttransplantation durchgeführt werden musste. Wäre, wie damals schon Stand der medizinischen Wissenschaft, im Jahr 1992 eine Hinterkammerlinse implantiert worden, wäre es nicht zu den schweren Schäden gekommen. Die Patientin erhielt eine finanzielle Entschädigung durch die Haftpflichtversicherung. Der Patientin wurde eine angemessene Entschädigung angeboten. WPPA 632294/13 Fingerschiene zu früh entfernt WPPA 559244/13 - Studienmedikation führte zu einem früheren Ableben Bei einer 32-jährigen Patientin wurde in einem städtischen Spital ein Tumor im Bereich des vierten Fingers links entfernt. Im Rahmen des operativen Eingriffs zeigte sich die Strecksehne massiv tumorversetzt und ausgedünnt, sodass eine Strecksehnenrekonstruktion versucht wurde. Im Rahmen der ambulanten Nachbehandlung wurde die für sechs Wochen verordnete Schiene irrtümlich bereits zwei Wochen nach der Operation entfernt, sodass es im Rahmen der (zu früh) durchgeführten Ergotherapie zur Ruptur der Strecksehne kam. In weiterer Folge sind eine aktive Beuge- und Streckhemmung des betroffenen Fingers sowie Schmerzen verblieben, wobei möglicherweise noch eine Versteifungsoperation durchgeführt werden wird. Eine Patientin unterzog sich aufgrund ihrer fortgeschrittenen und austherapierten Krebserkrankung in einem städtischen Spital einer Behandlung im Rahmen einer Medikamentenstudie. Die Prognose war bereits sehr schlecht. Die Patientin erhielt eine finanzielle Entschädigung. WPPA 833923/13 – Falsche Linse bei Operation des Grauen Stars verwendet Eine Patientin wurde im Jahr 1992 in einem städtischen Krankenhaus wegen eines Grauen Stars operiert. Sie erhielt eine Vorderkammerlinse, obwohl es schon damals Stand der medizinischen Wissenschaften war im Regelfall Hinterkammerlinsen zu implantieren. Im Jahr 2011 wurde festgestellt, dass die Patientin ein Hornhautödem am operierten Auge hatte, welches von der Vorderkammerlinse herrührte. Die Linse beWPPA – Bericht über das Jahr 2014 Die Therapie führte zu einem Leberversagen mit Ableben der Patientin. Die gutachterliche Abklärung ergab einen kausalen Zusammenhang. Zudem wurde festgestellt, dass das Ableben der Patientin zeitlich früher als ohne Therapie eingetreten war. Es konnten für die Hinterbliebenen im Rahmen der (verschuldensunabhängigen) Probandenversicherung ein sogenanntes „Trauerschmerzensgeld“ und die Kosten für das Begräbnis erwirkt werden. 3. Behandlungsfehler im niedergelassenen Bereich, bei Bandagist und in Apotheke WPPA 631/12 – Sackniere übersehen Eine 44-jährige Patientin stand mehrere Jahre in Behandlung eines niedergelassenen Facharztes für Urologie. Aufgrund der bestehenden Familienanamnese (der Mutter der Patientin wurde als Kind eine Niere entfernt) wurden 29 I Allgemeines V Gravierende Behandlungsfehler und Pflegemängel regelmäßig Ultraschalluntersuchungen durchgeführt. Es wurden dabei jeweils Zysten festgestellt, aber keine weiteren Veranlassungen getroffen. Im Laufe der Behandlung klagte die Patientin über wiederholte Schmerzattacken im Rückenbereich, welche aber vom Urologen in Zusammenhang mit einem bestehenden Bandscheibenvorfall gebracht wurden. Bei einer schließlich durchgeführten CT – Untersuchung wurde eine Sackniere links festgestellt und diese operativ entfernt. Im eingeholten Sachverständigengutachten wurde festgestellt, dass bereits seit längerer Zeit eine Harnstauungsniere bestanden hatte und daher durch den Urologen - um eine Sackniere zu verhindern - frühzeitiger weiterführende Untersuchungen erforderlich gewesen wären. Es konnte eine finanzielle Entschädigung für die Patientin erreicht werden. WPPA 228683/13 – Zahnfleischentzündung über Jahre nicht behandelt Bei einer 46-jährigen Patientin wurde trotz regelmäßiger zahnärztlicher Kontrollen bei einer Fachärztin für Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde eine massive Parodontitis nicht behandelt. Im Rahmen der Überprüfung vor der WPPA konnte auf Basis eines auf Kosten der zuständigen Haftpflichtversicherung eingeholten Gutachtens die nicht fachgerechte Behandlung nachgewiesen werden. Obwohl der Ärztin die paradontale Problematik bewusst gewesen sein musste, wurde die Patientin weder über die bestehende Parodontitis aufgeklärt, noch wurde ein entsprechendes Therapieangebot erstellt bzw. die Patientin auch nicht an einen Paradontologen überwiesen. Als Folge kam es zu einer raschen Progredienz der Paradontitis sowie zum vorzeitigen Verlust eines Zahnes. Die Patientin erhielt eine finanzielle Entschädigung. 30 WPPA 570192/13 - Zahnkeim eines bleibenden Zahnes bei Milchzahnextraktion entfernt Eine 12-jährige Patientin unterzog sich bei einem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde einer Milchzahnextraktion. Dabei wurde irrtümlich auch der Zahnkeim eines bleibenden Zahnes mitentfernt. Die Patientin erlitt durch die Entfernung des Zahnkeimes zusätzliche Schmerzen und wird sich einer Kieferregulierung unterziehen müssen. Für die Patientin konnte eine finanzielle Entschädigung erreicht werden. WPPA 41951/13 – Bei Gipsabnahme Beine verletzt Im Rahmen einer Gipsabnahme bei einem Bandagisten nach einer Sichelfußoperation wurde ein fünf Monate altes Kleinkind mit einer oszillierenden Gipssäge an der Innen- und Außenseite beider Beine verletzt. Obwohl schon beim ersten Bein Schnittwunden entstanden waren, wurde die Gipsabnahme am zweiten Bein mit der elektrischen Gipssäge fortgesetzt! Es entstanden Schnittwunden mit umgebenden Verbrennungen mit Blasenbildung, welche zwei Monate zur Abheilung benötigten, wobei letztlich deutlich sichtbare, dauerhafte Narben verblieben. Es konnte eine finanzielle Entschädigung seitens der Versicherung erreicht werden. WPPA 548063/13 – Septische Pilzinfektion wegen Überdosierung eines immunsuppressiven Rheuma-Medikamentes Eine 73-jährige pflegebedürftige Patientin ließ sich ihre Arzneimittel von einer Apotheke in der Nähe ihres Wohnortes in den Medikamentendispenser einfüllen. Die sie zu Hause betreuende Pflegerin holte den befüllten Dispenser ab und verabreichte der Patientin die Medikation entsprechend der Befüllung für den jeweiligen Einnahmezeitpunkt. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Da Ebetrexat, ein immunsuppressives Rheuma-Medikament, durch die Apotheke für die tägliche – anstatt nur 1 x wöchentliche - Einnahme in den Dispenser eingefüllt worden war, kam es zu einer Überdosierung. Die betagte Patientin erlitt eine lebensbedrohende Ebetrexat-induzierte Candida-Sepsis (blutvergiftende Pilzinfektion) und musste wochenlang in Spitalsbehandlung. Letztlich erholte sie sich wieder, war jedoch insgesamt pflegebedürftiger als vor dem Vorfall, auch die Pflegestufe wurde von 3 auf 4 erhöht. Die WPPA konnte im Wege des Haftpflichtversicherers der Apotheke eine angemessene Entschädigung für die Patientin erwirken. 4. Pflegemängel in Krankenanstalten und einem Pflegeheim WPPA 667/12 – Massive Verschlechterung des Hautzustandes durch mangelhafte Pflege Eine hochbetagte Patientin befand sich für ca. drei Wochen in stationärer Behandlung eines städtischen Krankenhauses. Bereits während des Aufenthaltes beklagten die Angehörigen unzureichende Pflege und Betreuung bzw. mangelhafte Unterstützung der 85- Jährigen durch die verantwortlichen Pflegepersonen. Am Tag nach der Entlassung in häusliche Pflege sah sich die behandelnde Hausärztin gezwungen, ihre Patientin umgehend wieder in Spitalsbehandlung zu überweisen, da vor allem der Zustand der Haut besorgniserregend war. Aus der Dokumentation des Vereins, der die Patientin seit längerer Zeit ambulant versorgt hatte, war ersichtlich, dass bei der betagten Patientin zum Zeitpunkt der Spitalsaufnahme keine Hautdefekte bestanden hatten. Am Tag der Rückkehr in die Wohnung fanden sich massive Ödembildung an den oberen und unteren Extremitäten sowie Druckgeschwüre Grad 2 an WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Ellenbogen und Finger des linken Arms. Im eingeholten fachpflegerischen Gutachten wurde festgestellt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit die Hautschäden durch wiederholte und teilweise mangelhafte Pflege verursacht worden waren. In der Krankenanstalt hatten nach Einschätzung der Pflegesachverständigen mangelhafte Dokumentation, fehlende ärztliche Anordnungen im mitverantwortlichen Bereich und die Nichteinhaltung der hauseigenen Richtlinien die Entstehung der Hautschäden begünstigt. Es konnte eine finanzielle Entschädigung erreicht werden. WPPA 33244/13 - Mangelhafte Prophylaxe und Behandlung des Druckgeschwürs und Entzündung durch eine Venenverweilkanüle Eine 78-jährige Patientin befand sich aufgrund eines Schambeinbruchs und einer Prellung der Hüfte in stationärer Behandlung eines städtischen Krankenhauses. Aufgrund mangelhafter Dekubitusprophylaxe entwickelte sich ein Geschwür im Gesäßbereich. In der Folge wurde durch die unzureichende Druckentlastung die Abheilung des Druckgeschwürs (Dekubitus) verzögert bzw. verhindert. Konkret wurde der hauseigene Pflegestandard nicht angewandt (z.B. regelmäßige Positionsänderungen, Verwendung von Lagerungshilfsmittel oder das Führen eines Lagerungsprotokolls) und es fand eine verzögerte ärztliche Begutachtung des Dekubitus statt. Zudem kam es zu einer Entzündung der Einstichstelle der Venenverweilkanüle und einer Schwellung der Wundumgebung. Im Rahmen der Überprüfung wurde festgestellt, dass die verpflichtende tägliche Kontrolle der Indikation zum weiteren Verbleib des Katheters im Rahmen der ärztlichen Visite nicht dokumentiert und somit mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durchgeführt worden war. Die Patientin erhielt eine finanzielle Entschädigung. 31 IV Allgemeines Gravierende Behandlungsfehler und Pflegemängel WPPA 355279/13 - Entstehung eines tiefen Sacraldekubitus durch unzureichende Mobilisierung Eine 80–jährige demente Frau wurde wegen massiver Unruhezustände, Panikattacken und paranoider Reaktionsbereitschaft zuerst an einer psychiatrischen Abteilung, in weiterer Folge an einer internen Abteilung eines städtischen Krankenhauses stationär betreut. Nach der Entlassung in häusliche Pflege zeigte sich, dass bei der immobilen Patientin im Zuge des Aufenthalts ein tiefes Druckgeschwür im unteren Wirbelsäulenbereich entstanden war. Dieses konnte erst mittels monatelanger ambulanter Versorgung durch eine Hauskrankenpflege nahezu gänzlich zur Abheilung gebracht werden. Die Prüfung durch die Pflegesachverständige ergab, dass das Druckgeschwür bei adäquater Prophylaxe und Durchführung von regelmäßigen Positionsänderungen an der psychiatrischen Abteilung weitgehend zu vermeiden gewesen wäre. Im eingeholten Sachverständigengutachten wurde festgehalten, dass der Einsatz eines suffizienten Antidekubitussystems nicht rechtzeitig erfolgte, die Dokumentation einer Kontinuität der Maßnahmen zur Körperpositionsänderung insbesondere ab dem Aufnahmezeitpunkt in der Pflegeeinrichtung nicht nachvollziehbar war und eine Druckentlastung durch ein motorbetriebenes System angezeigt gewesen wäre. Die Erben erhielten eine finanzielle Entschädigung im Wege der zuständigen Haftpflichtversicherung. Es konnte eine finanzielle Entschädigung für die Patientin erreicht werden. WPPA 373986/13 - Massive Verschlechterung eines Dekubitus (Druckgeschwür) durch mangelhafte Pflege Eine 86-jährige Frau, die seit ihrer Kindheit an Kinderlähmung gelitten hatte, war in ihrer Wohnung gestürzt und ins Spital gebracht worden. Dort wurde ihr eine Spezialmatratze zur Verfügung gestellt um dem hohen Dekubitusrisiko zu begegnen. Mit einem bestehenden Dekubitus Grad 1-2 wurde sie an eine Pflegeeinrichtung transferiert. Dort erhielt sie trotz mehrmaligem Ersuchen keine spezielle Matratze. Nach drei Wochen hatte sich eine große offene Wunde gebildet und die Bewohnerin litt unter sehr starken Schmerzen. Erst nach vier Wochen wurde eine Antidekubitusmatratze zur Verfügung gestellt. Die Bewohnerin wurde eine weitere Woche später an ein Krankenhaus überstellt, wo sie drei Tage später verstarb. 32 WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Kommunikation VI Kommunikation 1. Kommunikationsprobleme im Gesundheitsbereich Zahlreiche Beschwerden, die in der WPPA eingebracht werden, beziehen sich auf die nicht gelungene Kommunikation zwischen Patientin oder Patient und Gesundheitsdiensteanbieter. So fühlen sich Betroffene oft nicht wertgeschätzt und sehen sich im Spital oder der Ordination wie am Fließband abgefertigt. Zeitmangel oder fehlendes Interesse wird beklagt. „Der Arzt schaut weniger mich an, als in den Computer und schon bin ich wieder draußen, bevor ich alles, was mir wichtig war, zur Sprache bringen konnte!“ lautet ein häufig formulierter Vorwurf. Neben der Frage der persönlichen Wertschätzung ist die positive Patient-Arzt Kommunikation auch ein zentraler Faktor für die Erstellung einer richtigen Diagnose und entsprechender Therapievorschläge. Auch im Interesse einer zielführenden Behandlung und der Patientensicherheit sollte also auf eine Verbesserung der Gesprächskultur Wert gelegt werden. Die Technisierung der Medizin lädt dazu ein, das ärztliche Gespräch mit dem Verweis auf die angeordnete Untersuchung (Labor, Ultraschall, CT u.a.) vorschnell abzukürzen und den psychosozialen Dimensionen der Erkrankung weniger intensiv auf den Grund zu gehen. Das subjektive Krankheitserleben, von dem die Patientinnen und Patienten in erster Linie berichten wollen, findet zu wenig Aufmerksamkeit. Auf der anderen Seite verstehen die Patientinnen und Patienten oftmals nicht, was ihnen im Rahmen des Ordinationsbesuchs oder bei der Visite am Spitalsbett gesagt wurde. Es liegt auf der Hand, dass dadurch die Compliance gefährdet ist. Eine aktive Rolle als Akteurinnen und Akteure der eigenen Gesundheit können die Betroffenen erst recht nicht einnehmen, wenn es Kommunikationsdefizite gibt. Um die Patientinnen und Patienten in ihrer aktiven Rolle beim medizinischen Gespräch zu stärWPPA – Bericht über das Jahr 2014 ken, stellt die WPPA auf ihrer Homepage unter „Tipps für das ärztliche Gespräch“ eine Liste von Fragen vor, aus der man vor dem Arztbesuch oder dem Spitalsaufenthalt diejenigen auswählen und ausdrucken kann, die für den eigenen Fall von Relevanz sind. Damit ist die Patientin, der Patient gut für das Gespräch vorbereitet und muss nicht fürchten, Wichtiges zu vergessen. Die Fragen sind außerdem eine gute Grundlage zur Vermeidung eines paternalistischen Machtgefälles zwischen Gesundheitsdiensteanbieter und Patientin oder Patient. Der Kommunikation – insbesondere im Rahmen der Aufklärung – sollte ein wichtiger Stellenwert in der Aus- und Fortbildung des Gesundheitspersonals eingeräumt werden. Auch hinsichtlich der Honorierung der medizinischen Leistungen wäre eine Neugewichtung zugunsten des ärztlichen Gesprächs empfohlen. WPPA 533547/13 – Schmerzangaben einer betagten Patientin wurden nicht ernstgenommen Eine 91-jährige Patientin wurde drei Tage nach Entfernung eines Unterschenkel-Gipses in die Ambulanz eines Spitals eingeliefert. Die Patientin wurde mit Schmerzmitteln wieder weggeschickt, ohne dass eine bildgebende Untersuchung durchgeführt worden war. Wegen weiterbestehenden Beschwerden wurde die Patientin eine Woche später erneut in dieses Spital eingeliefert und stationär aufgenommen. Während des gesamten 3-wöchigen stationären Aufenthaltes wurde wieder keine bildgebende Untersuchung des Knies durchgeführt, die Patientin lediglich mit Schmerzmitteln behandelt und internistisch betreut. Im weiteren Verlauf wurde schließlich in einem anderen Krankenhaus nach ca. 2 Monaten eine Tibiakopffraktur (gebrochener Schienbeinkopf) erkannt und die Patientin operiert. 33 IVIKommunikation Allgemeines Seitens der WPPA konnte eine Entschädigungszahlung für die Patientin zur Abgeltung der ca. 2-monatigen Behandlungsverzögerung erwirkt werden. derer Termin in Aussicht gestellt wurde. Einige Tage später suchte die Patientin neuerlich dasselbe Spital auf, wo problemlos eine professionelle Untersuchung und Behandlung stattfand. WPPA 141138/14 – Umgang mit einem alten, dementen und pflegebedürftigen Patienten In der Stellungnahme des Krankenhauses entschuldigte sich das Krankenhaus bei der Patientin und teilte mit, dass die Patientin trotz Notbetriebes behandelt werden hätte müssen. Dieser Vorfall wurde von der ärztlichen Direktion zum Anlass genommen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gynäkologischen Ambulanz die Rechtsvorschriften über die Behandlungspflicht in Wiener Krankenanstalten zur Kenntnis zu bringen. Ein 82-jähriger dementer Patient stürzte in seiner Wohnung und wurde um 18:53 Uhr mit der Rettung in ein Krankenhaus zur Begutachtung gebracht. Er hatte sichtbare Verletzungen an der Stirn und klagte über Schulterschmerzen. Die ärztliche Begutachtung im Krankenhaus erfolgte um 19:20 Uhr. Der CT Befund um 2:00 Uhr früh ergab, dass aus medizinischer Sicht keine stationäre Aufnahme erforderlich war. Daher wurde die Entscheidung getroffen, den alten und dementen Patienten wieder mit der Rettung nach Hause zu schicken. Die Gattin wurde um 2:00 Uhr nachts telefonisch vom Krankenhaus über die Entlassung ihres Gatten informiert. Dieser kam schließlich um 3:00 Uhr früh nach Angabe der Gattin eingenässt, eingekotet und frierend zu Hause an. Die pflegerische Stellungnahme des Krankenhauses wies darauf hin, dass der Patient die Notaufnahme sauber und trocken verlassen habe, da er ansonsten vom Krankentransport nicht mitgenommen worden wäre. Auch wenn keine medizinische Begründung für eine stationäre Aufnahme für diesen Patienten vorlag, wäre es sinnvoll gewesen, mit der Gattin rechtzeitig das weitere Procedere abzustimmen. WPPA 803884/14 – Abweisung einer Risikopatientin und mangelnde Information über die weitere medizinische Versorgung Eine 49-jährige Patientin wurde von ihrem Gynäkologen wegen einer starken Entzündung im Unterleib und einen PAP IIIG in ein städtisches Krankenhaus überwiesen. Bei der Patientin waren bereits mehrfach Konisationen (Gewebsentnahmen aus dem Gebärmutterhals) durchgeführt worden. Die Patientin wurde trotz Dringlichkeit von der gynäkologischen Ambulanz wegen eines Notbetriebes abgewiesen, ohne dass ihr ein an34 2. Beratung und Unterstützung in Betreuungs- und Pflegefragen Die WPPA wird von betroffenen Menschen und ihren Angehörigen in persönlichen oder telefonischen Gesprächen mit Problemen zu Betreuungs- und Pflegefragen kontaktiert. Um die Selbstkompetenz im Umgang mit der eigenen Gesundheit und Krankheit zu stärken, achtet die WPPA besonders darauf, die Ressourcen der betroffenen Menschen zu erkennen und gezielt zu fördern. Die WPPA wird dann tätig, wenn die Betroffenen oder deren Angehörige über die Beratung hinaus konkreter Unterstützung bedürfen. Die Anfragen betrafen u.a. folgende Themenbereiche: • Patientinnen – und Patientenrechte • Bewohnerinnen- und Bewohnerrechte • Auskunftsrechte • Pflegegeld • Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger • Sachwalterschaft • Sozialversicherungsrechtliche Belange wie Erwerbsunfähigkeit wegen Erkrankungen oder bei Menschen mit besonderen Bedürfnissen • Rezeptgebührenbefreiung • Rehabilitationsangebote • Kurzzeit- und Langzeitpflegeangebote WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Die WPPA musste in der Vergangenheit immer wieder feststellen, dass es aufgrund von Wissens- und Informationsdefiziten zu Konflikten mit dem betreuenden Personal kam. Großer Informationsbedarf bestand zu folgenden Themenbereichen: Pflegestandards und Pflegequalität, Heimverträge, Ernährungs- und Flüssigkeitszufuhr bei betagten und multimorbiden Menschen, Lagerungshilfsmittel, Entstehung und Prophylaxe von Dekubitalgeschwüren sowie die gesetzlichen Grundlagen von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen. Besonders häufig werden an die WPPA Probleme im Zusammenhang mit dem Entlassungsmanagement herangetragen. Trotz Verbesserungen beim Nahtstellenmanagement und der Kommunikation zwischen den Krankenanstalten, den Wohn- und Pflegeheimen und den extramuralen Diensten kommt es bei der Entlassung von pflegebedürftigen Menschen immer wieder zu Problemen, da die Betreuung und Pflege im häuslichen Umfeld mangelhaft organisiert bzw. nicht gewährleistet ist. WPPA 3372/12 - Hilfestellung zur Behandlung in der Uni-Klinik Tübingen Die Eltern eines Neugeborenen mit einer seltenen angeborenen Fehlbildung im Mund- Kieferbereich wandten sich mit der Bitte um Unterstützung an die WPPA. Das Baby litt aufgrund der Fehlbildung unter Atemnot- und Erstickungsanfällen. PRS ist eine sehr seltene Fehlbildung, wodurch es allein auf Grund der Einwohneranzahl an den österreichischen Krankenanstalten wenige Fälle und daher auch eine relativ geringe medizinische und pflegerische Erfahrung mit der Behandlung von PRS gibt. Außerdem bestehen bezüglich der Therapie dieser Fehlbildung unterschiedliche medizinisch-wissenschaftliche Auffassungen. Durch die geringen Fallzahlen in Österreich hat sich auch die Therapieentwicklung als komplex herausgestellt. Die Eltern brachten in Erfahrung, dass sich die Uni. Klinik Tübingen als Zentrum für die nicht invasive Behandlung von PRS etabliert hatte. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Die WPPA führte intensive Gespräche mit allen Beteiligten und konnte die Eltern unterstützen, eine medizinische Expertise, welche für die Kostenübernahme der Behandlung in der Uni-Klinik Tübingen durch die zuständige Sozialversicherung erforderlich war, rasch beizubringen. Da die Transportfähigkeit und die Möglichkeiten der Begleitung durch einen Kinderintensivarzt auch gegeben waren, wurde das Neugeborene transferiert. Die Behandlung verlief erfolgreich und dem Kind geht es gut. WPPA 1439357/14 - Heimplatzwechsel für junge psychiatrische Bewohnerin benötigt Die Mutter einer 29- jährigen pflege- und betreuungsbedürftigen Tochter wandte sich mit der dringlichen Bitte um Unterstützung an die WPPA. Die psychisch schwer kranke und auf den Rollstuhl angewiesene junge Frau wurde im Sommer 2014 nach einem neuro-psychiatrischen Rehabilitationsaufenthalt in eine kleine private Pflegeeinrichtung in Wien verlegt, welche den besonderen Bedürfnissen der Bewohnerin nicht gerecht werden konnte. Es war das große Anliegen der Familie und auch des Sachwalters, für die junge Frau eine Betreuungseinrichtung zu finden, die eine 24- stündige ärztliche Präsenz und ein umfassendes therapeutisches Angebot bietet. Weiters sollte eine dem jungen Alter der Bewohnerin entsprechende Tagesstruktur ermöglicht werden. Zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit der WPPA befand sich die junge Frau bereits seit einiger Zeit zur Medikamenteneinstellung in stationärer psychiatrischer Behandlung. Somit war Eile geboten, denn es galt zu verhindern, dass die Patientin wieder in das private Wohn- und Pflegeheim rückverlegt werden musste. Auch aufgrund der guten Kooperation mit den zuständigen Mitarbeiterinnen des FSW und der psychiatrischen Klinik konnte es gelingen, dass die zuständige Abteilung des Rechtsträgers der Aufnahme in einen „U 60“ (Unter 60- Jährige) – Wohnbereich zustimmte. 35 VIKommunikation 3. Konfliktbeilegende Moderation bei schwierigen Betreuungssituationen vor allem in Wohn- und Pflegeheimen und Krankenanstalten Die Möglichkeit die WPPA im Sinne einer konfliktbeilegenden Moderation in bereits emotional stark belasteten Einzelfällen beizuziehen, wurde auch im vergangenen Berichtsjahr gerne in Anspruch genommen. Patientinnen und Patienten von Krankenanstalten, Bewohnerinnen und Bewohner von Langzeitpflegeeinrichtungen und vor allem deren Angehörige wandten sich oftmals auch in ihrer Verantwortung als gesetzliche Vertreter (Vorsorgebevollmächtigte, vertretungsbefugte nächste Angehörige bzw. Sachwalterinnen und Sachwalter) an die WPPA. Die für Angehörige z.T. sehr belastende Situation, bedingt durch den fragilen physisch-psychischen Zustand der zu betreuenden Personen, führte immer wieder zu Konflikten mit dem behandelnden und betreuenden Personal in den Einrichtungen bzw. in den extramuralen Diensten. Die WPPA war in diesen Fällen bemüht vorerst mittels telefonischer Interventionen klärende und vermittelnde Gespräche zu führen. Konnte dadurch keine Beruhigung der Situation erreicht werden, organisierte die WPPA ein Zusammentreffen aller beteiligten Personen und übernahm auch gerne die Moderation dieser Treffen. Im Rahmen eines wertschätzenden Gesprächsklimas war es möglich anstehende Probleme zu besprechen. Es konnten unter der Moderation der WPPA Lösungen erarbeitet und in den Alltag implementiert werden. In den allermeisten Fällen führten diese Gespräche dazu, Missverständnisse auszuräumen, fehlende und unzureichende Informationen nachzureichen, gemeinsame Lösungsansätze zu entwickeln und Vereinbarungen zu treffen, welche eine weitere konstruktive Zusammenarbeit und Betreuung der Betroffenen ermöglichte. 36 WPPA 1356274/14 - Vollzahlende Bewohnerin soll gegen ihren Willen auf die Bettenstation verlegt werden Die Vertrauensperson einer hochbetagten, körperlich eingeschränkten und hochgradig sehbehinderten Vollzahlerin einer privaten Pflegeeinrichtung wandte sich mit der Bitte um Unterstützung an die WPPA. Sie berichtete, dass sich die 92-jährige Bewohnerin von der Direktion der Pflegeeinrichtung unter Druck gesetzt fühle vom Appartement auf den stationären Bereich des Hauses ziehen zu müssen. Nach telefonischen Erstkontakten zeigte sich, dass nur Gespräche mit allen beteiligten Personen vor Ort eine Lösung der besonders verfahrenen Lage bewirken können. Im Rahmen von zwei Gesprächsterminen war die WPPA bemüht die emotional sehr beladene Betreuungssituation zu beruhigen. Einige Konfliktpunkte konnten gelöst, Unklarheiten beseitigt und Uneinigkeiten bezüglich der geforderten Pflegegebühren ausgeräumt werden. Um die Situation zu entspannen, sah die Heimleitung in weiterer Folge von Geldforderungen ab. Die hochbetagte, geistig sehr rüstige Frau äußerte gegenüber der WPPA schlussendlich aber doch den Wunsch in eine andere Pflegeeinrichtung umzuziehen, da sie längerfristig keine Gesprächs- und Vertrauensbasis mehr zur Hausleitung gegeben sah. Nachdem die Bewohnerin ihre Vorstellungen bezüglich des Heimplatzwechsels klar dargelegt hatte, konnte ein rascher Umzug in ein kleines privates Wohn- und Pflegeheim organisiert werden. WPPA 721869/14 - Beschwerde über unzureichende Behandlung und Pflege in terminaler Phase eines Patienten Ein 55- jähriger Patient verstarb in einer Krankenanstalt an einem Lungenkarzinom. Die Witwe kritisierte das Verhalten der behandelnden Ärztinnen und Ärzte bzw. Pflegepersonen. In den letzten Tagen im Leben ihres Mannes, die von starken Schmerzen und Todesangst geprägt waWPPA – Bericht über das Jahr 2014 ren, hätten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Station zu wenig um ihren Gatten gekümmert. Man habe verabsäumt alle zur Verfügung stehenden medizinisch- therapeutischen Maßnahmen zu ergreifen, um für den Patienten möglichste Schmerzfreiheit zu erzielen bzw. bestehende quälende Atemnot zu lindern, ihm Zuspruch und Trost zu spenden. Außerdem habe man ihr, die nach einem Sturz schlussendlich nicht mehr ausgehfähig gewesen sei, nicht ermöglicht, über das Stationstelefon mit ihrem Mann Kontakt aufzunehmen. Die Angehörige zeigte sich gegenüber der WPPA auch noch Monate nach dem Tod des Patienten besonders belastet. Das Angebot in Begleitung der WPPA das Gespräch mit den Verantwortlichen der Abteilung der Krankenanstalt zu suchen, nahm die trauernde Witwe gerne an. Im Rahmen eines gemeinsamen Gespräches, welches die WPPA leitete, konnte die Witwe nochmals ihre Kritikpunkte darlegen und Fragen zur Behandlung der letzten Tage des Patienten äußern. Dadurch konnte ihre Befürchtung, dass ihr Mann unnötig gelitten hätte, letztlich ausgeräumt werden. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 37 Kosten VII Kosten Es gab zahlreiche telefonische und schriftliche Anfragen und Beschwerden im Bezug auf Kosten im Gesundheitsbereich, welche seitens der WPPA durch Auskunft bzw. Überprüfung der konkreten Situation geklärt werden konnten. Einen großen Teil der Überprüfungen betraf die Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Es wurden Kosten für Rettungseinsätze nicht übernommen oder es gab Probleme mit der Kostenübernahme von Heilbehelfen und Hilfsmittel. Auch wurde die Kostenrückerstattung für MR/CT-Untersuchungen in privaten Röntgeninstituten abgelehnt. Viele Anfragen betrafen die Kosten für eine Zahnbehandlung oder eine Zahnprothese und die Rückerstattung von Wahlarzthonoraren. Fälschlicherweise besteht häufig die Ansicht, dass 80% des bezahlten Honorars von der Versicherung übernommen wird. Tatsächlich übernehmen die meisten Krankenkassen nur 80% des jeweils gültigen Kassentarifs. mend bewusstseinsgetrübt und in Folge nicht mehr ansprechbar. Freunde riefen die Rettung, welche den Betroffenen in die Kinderambulanz eines Spitals transportierte. Im Spital wurden die Vitalzeichen des Patienten kontinuierlich über einen Monitor überwacht, Infusionen verabreicht und Laboruntersuchungen durchgeführt. Zudem wurde er in Seitenlage positioniert um ein Ersticken an Erbrochenem zu verhindern. Der Jugendliche bekam in Folge eine Rechnung des Wiener Krankentransportunternehmens, da die Krankenkasse die Kosten für den Transport in das Spital nicht übernommen hat. Im niedergelassenen Bereich wurde mehrfach die Höhe der Honorare in Wahlarzt- oder Privatordinationen in Frage gestellt. Beschwerden über Honorarforderungen wegen Nichtabsagen eines Termins nahmen ebenfalls zu. Zur Verrechnung innerhalb von Krankenanstalten kamen Anfragen zum Kostenbeitrag. Einige Beschwerden bezogen sich auf die hohen Kosten von stationären Aufenthalten in der Sonderklasse. Patientinnen und Patienten waren sich teilweise bei der Aufnahme in die Sonderklasse nicht bewusst, dass sie die anfallenden Gebühren und ärztlichen Honorare selbst begleichen müssen, sofern nicht ihre private Zusatzversicherung die Kosten übernimmt. Unklarheiten gab es auch bei Pflegegeldberechnungen oder es waren Kostenvorschreibungen für einen Wohn- oder Pflegeheimplatz nicht nachvollziehbar. Ob die Kosten eines Krankentransportes übernommen werden, hängt mit der Notwendigkeit der Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe oder Anstaltspflege zusammen. Dies ist grundsätzlich durch eine ex ante Sicht zu beurteilen. Es kommt nicht darauf an, ob sich im Nachhinein die Einschätzung als falsch herausstellt. WPPA 673394/14 – Ablehnung der Kostenübernahme des Rettungstransportes bei Alkoholisierung Ein 17-jähriger Jugendlicher hatte nach Alkoholkonsum mehrmals stark erbrochen, war zuneh38 Die WPPA konnte in diesem Einzelfall die Notwendigkeit der ärztlichen Behandlung des Jugendlichen aufgrund einer drohenden gesundheitlichen Schädigung nachweisen, sodass die Krankenkasse die Kostenübernahme des Transportes befürwortete. Ein Rettungstransport wird üblicherweise vom Versicherten selbst oder von Dritten angefordert. Bei diesen Personen dürfen besondere medizinische Kenntnisse über die Notwendigkeit eines Transportes nicht vorausgesetzt werden, es muss lediglich hinreichend wahrscheinlich sein. Wird die Kostenübernahme für den Transport von der Sozialversicherung abgelehnt, so haftet die Person, die den Transport in Anspruch genommen hat, für die anfallenden Kosten. Im Fall einer Alkoholisierung bedarf es der Einzelfallabklärung, ob die Krankenkasse die Transportkosten nachträglich übernimmt und eine Behandlungsbedürftigkeit nachgewiesen werden kann. Gleiches gilt für die stationäre Aufnahme wegen Alkoholisierung. Dient die Aufnahme ausWPPA – Bericht über das Jahr 2014 schließlich der Ausnüchterung, so werden die Spitalskosten üblicherweise nicht von der Krankenkasse übernommen. WPPA 265238/14 – Bewilligung eines Outdoorrollstuhles zur Erhaltung und Förderung der Selbstständigkeit WPPA 692361/14 - Transport vom Krankenhaus zum Rehabilitationsaufenthalt – für Mitversicherte keine Kassenleistung Mit 73 Jahren hatte ein Mann einen großen Wunsch – er wollte die täglichen Besorgungen für seine Frau und sich selbst erledigen können. Aufgrund starker gesundheitlicher Beeinträchtigungen im Bereich des Bewegungs- und Stützapparates aufgrund eines inoperablen Bandscheibenvorfalles war ihm die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar. Da sein unmittelbares Wohnumfeld teilweise Steigungen von 15 % aufweist, wurden mit tatkräftiger Unterstützung der MA 28 (Straßenverwaltung und Straßenbau) die Straßensteigungen seines unmittelbaren Wohnumfeldes bemessen und als Grundlage für die Bewilligung beim Sozialversicherungsträger herangezogen. Durch die Intervention der WPPA wurde der Outdoorrollstuhl vom Versicherungsträger bewilligt und der Patient kann nun wieder selbstständig seinen Hausarzt sowie Fachärzte in der unmittelbaren Wohnumgebung aufsuchen. Auch kleine tägliche Einkäufe im nahen Einkaufszentrum sind für seine Frau und ihn dadurch wieder möglich geworden. Die Familie freut sich darüber sehr, da dies ein wesentlicher Beitrag zur Selbstständigkeit und Unabhängigkeit darstellt. Die Eltern eines 8-jährigen Mädchens mit schwerster Behinderung, dem Pflegestufe 7 zuerkannt war, mussten von ihrer Krankenkasse erfahren, dass es keine Möglichkeit für eine Kostenübernahme für den Transport zu einer dringlich nötigen medizinischen Rehabilitation nach einer Operation gäbe. Die WPPA konnte eine teilweise Kompensation der hohen Transportkosten insofern erreichen, als die Krankenkasse in diesem besonderen Fall auf die Bezahlung des Selbstbehaltes verzichtete. Diese Ungleichbehandlung von Versicherten und Mitversicherten war bereits Gegenstand des Berichtes 2013. Aufgrund des Spardrucks wurden ab 12.12.2004 die entsprechenden Bestimmungen der Mustersatzung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger in die Satzungen der WGKK übernommen, sodass für Mitversicherte die Transportkosten nur dann in eine Rehabilitationseinrichtung übernommen werden, wenn eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger sah in seiner Stellungnahme an die WPPA keine Möglichkeit, eine Vereinheitlichung herbeizuführen. Es wurde Anfang 2013 in Aussicht gestellt eine Lösung zu finden, die aber immer noch aussteht. Eine völlige Bereinigung könne allerdings nur durch vereinheitlichende Bestimmungen auf Gesetzesebene erfolgen. ung fehl Emp der A WPP Die WPPA drängt daher neuerlich auf eine Änderung dieser Bestimmung, welche zu Härtefällen für Mitversicherte führt. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 WPPA 1563175/14 - Ablehnung der Kostenübernahme für MRT-Untersuchung Eine 43-jährige Patientin benötigte aufgrund einer akuten Achillessehnenverletzung eine MRT-Untersuchung. In einem Vertragsinstitut ihrer Krankenkasse hätte die Patientin erst zwei Monate später einen Termin erhalten. Um eine raschere Diagnose zur effizienten Behandlung ihrer Verletzung zu erhalten, ließ die Frau die nötige Untersuchung in einem Privatinstitut durchführen. Sie wurde dort informiert, dass es sich um eine Privatleistung handelt. Die Patientin reichte die Rechnung bei der Krankenkasse ein, da sie der Meinung war, dass ihr diese zumindest die Kosten zu refundieren habe, welche auch bei einem Vertragsinstitut angefallen wären. Die Krankenkasse lehnte auch eine teilweise 39 VII Kosten Kostenrückerstattung mit der Begründung ab, dass das private Institut nicht im (bundesweiten) Großgeräteplan enthalten ist. Durch mehrere ähnlich gelagerte Beschwerden wurden seitens der Krankenkasse auf deren Homepage alle Vertragsinstitute für MR und CT aufgelistet, mit welchen eine Direktverrechnung möglich ist und solche Institute genannt, von welchen eine Kostenerstattung geleistet wird. Weiters gibt es eine Information zum bundesweiten Versorgungsplan für MR- und CT-Geräte (Großgeräteplan des österreichischen Strukturplans Österreich - ÖSG). Durch eine optimale Standortauswahl für Großgeräte wie MR/CT im Großgeräteplan soll eine regionale Ausgewogenheit bei der Versorgung der Bevölkerung erreicht werden. ung fehl p m E der A WPP Die WPPA sieht es als sehr kritisch an, dass sich auf diesem Sektor ein zunehmender Privatmarkt für zahlungskräftige Patientinnen und Patienten etabliert. Wissenschaftliche Studien zur Verwendung von MRT-Untersuchungen zeigen einen teilweise unangemessen hohen Einsatz bildgebender Verfahren. Um für alle Patientinnen und Patienten auch in diesem Bereich eine state-of-the art-Versorgung gewährleisten zu können, sind die Fachgesellschaften, die Krankenanstaltenträger und die gesetzlichen Krankenkassen dringend aufgefordert, Richtlinien für Zuweiser sowie indikationsbezogene Guidelines zu entwickeln und darauf aufbauend die organisatorischen und strukturellen Gegebenheiten dementsprechend anzupassen. WPPA 932346/14 - Kosten für eine Oberschenkelprothese Ein 36-jähriger Mann wurde im Jahr 2005 vor die U-Bahn gestoßen und hatte dabei sein linkes Bein und alle Zehen des rechten Fußes verloren. Er erhielt auf Kosten der zuständigen Pensions40 versicherungsanstalt eine C-Leg Prothese, ein weltweit erstes hydraulisches Beinprothesensystem, welche ihm eine absolut zufriedenstellende Gangsicherheit und Sturzfreiheit ermöglichte. Solange er eine befristete Invaliditätspension bezog, übernahm der Versicherungsträger die Servicekosten für die C-Leg Prothese. Mit Gewährung einer unbefristeten Invaliditätspension erachtete sich die Versicherungsanstalt für die regelmäßig erforderliche Wartung der Beinprothese als nicht mehr zuständig und verwies an die Krankenkasse. Diese lehnte die Kostenübernahme der Services mit der Begründung ab, man habe die C- Leg Prothese nicht angekauft und sei damit nicht für deren Servicierung zuständig. Aufgrund der fehlenden Wartung der Prothese zog die Orthopädietechnikfirma die Prothese ein. Kulanterweise wurde dem Mann von der Firma eine kostenlose Übergangsprothese zur Verfügung gestellt. Allerdings musste damit gerechnet werden, das Leihgerät jederzeit an die Firma retournieren zu müssen. Der Mann bemühte sich daher, von der Krankenkasse eine C-Leg Prothese zu erhalten. Die dementsprechenden Verordnungen des behandelnden Orthopäden wurden seitens der Krankenkasse über Jahre mehrmals mit dem Hinweis, ein Tarifprodukt zu bezahlen, abgelehnt. Der Patient, welcher durch die Versorgung mit einer anderen Beinprothese einen massiven Qualitätsverlust in der Gangsicherheit und damit erhöhte Sturz- und Verletzungsgefahr befürchtete, nahm dieses Angebot der Krankenkasse nie an und wandte sich an die WPPA. Er berichtete, dass er sich von einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krankenkasse nicht gut beraten gefühlt habe. Man habe sich mit seinem Einzelschicksal nicht auseinandergesetzt. Die WPPA konnte innerhalb weniger Werktage unter hilfreicher Kooperation der Ärztlichen Direktion der Krankenkasse erreichen, dass das Sozialministeriumservice die Kosten für die hochpreisige C- Leg Prothese aus dem Verbrechensopferfonds übernahm. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 WPPA 501605/14 – Keine komplette Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung für Aufenthalt in einem Privatspital Eine in Oberösterreich wohnhafte 77-jährige Patientin ließ in einem privaten Spital in Wien einen Gesundheitscheck und zwei kleinere Operationen durchführen. Die Wahl fiel auf dieses Krankenhaus aufgrund der örtlichen Nähe zu ihren Kindern. Die Patientin hatte allerdings aufgrund ihres Versicherungsvertrages nur eine volle Kostendeckung für ihr Heimatbundesland und keine österreichweite Deckung. Dessen war sich die Patientin allerdings nicht im Klaren, als sie das Aufnahmeformular unterschrieb. Die Patientin erhielt für die drei Aufenthalte die Rechnungen des Spitals in der Höhe des Selbstbehaltes und von ihrer Versicherung eine Information mit den übernommenen Kosten. Die Tochter versuchte beim Spital und bei der Versicherung eine Kulanzlösung zu erreichen, was allerdings nicht gelang. Eine mögliche Ratenzahlung wurde letztlich von der Patientin nicht in Anspruch genommen, weil die Familie die angefallenen Kosten für ihre Mutter übernahm. ung fehl Emp der A WPP Bevor ein Privatspital bzw. ein Sonderklassepaket in einem städtischen Spital in Anspruch genommen wird, sollte sich jede Patientin und jeder Patient über den genauen Umfang des Versicherungsschutzes informieren. Die Leistungen sind je nach Vertrag sehr unterschiedlich. Sie beziehen sich teilweise nur auf stationäre Aufenthalte, ambulante Behandlungen oder es handelt sich um reine Taggeldversicherungen. WPPA 514854/14 - Hohe nachträgliche Kostenforderung eines Wohn- und Pflegeheimes Eine hundertjährige Bewohnerin lebte als Selbstzahlerin seit elf Jahren in einer Wiener Wohnund Pflegeheimeinrichtung. Zunächst im „Betreuten Wohnen“ und seit etwa Mitte 2013 im „Pflegewohnen mit Pflegebett“ innerhalb desWPPA – Bericht über das Jahr 2014 selben Appartements. Die Bewohnerin bezog ihr Pflegegeld von einer deutschen Privatversicherung. Wegen der Verschlechterung des Gesundheitszustandes wurde die Pflegebedürftigkeit durch ihre deutsche Versicherung neu eingestuft. Eine Pflegestufe III (nach deutschem Recht) ist die höchstmögliche Pflegestufe und kann bei einem erhöhten stationären Pflegeaufwand noch in weitere Unterstufen gestaffelt werden. Diese Einstufung entspricht der Pflegestufe 5 bis 7 nach österreichischer Rechtslage. Die Wiener Wohn- und Pflegeeinrichtung bemerkte, dass in der Vergangenheit der Pflegeaufwand für die Bewohnerin auf Basis einer zu geringen Pflegestufe verrechnet wurde. Die Einrichtung berechnete daher den Pflegeaufwand rückwirkend ausschließlich auf Basis der Pflegestufe 7. Dies führte zu einer enormen Nachverrechnung für die Bewohnerin für einen Zeitraum von 16 Monaten. Nach pflegefachlicher Prüfung seitens der WPPA und dem Nachweis einer teilweisen Fehleinschätzung der Wohn- und Pflegeeinrichtung, wurde auf die rückwirkende Nachforderung großteils verzichtet. WPPA 355254/14 – Höhe der privatärztlichen Honorarkosten kritisiert Ein 68-jähriger Mann konsultierte auf Empfehlung seines behandelnden Arztes aufgrund einer Lähmung der Wadenbeinmuskulatur nach einem operativ sanierten Bandscheibenvorfall einen Privatarzt zur Evaluierung möglicher operativer Verbesserungsmöglichkeiten seines Gangbildes. Der Patient war mit der Höhe des geforderten Honorars nicht einverstanden und ersuchte deshalb die WPPA um Klärung der Situation. Der Privatarzt sah seine Honorarforderung für angemessen. In diesem Fall konnte trotz Intervention der WPPA für den Patienten keine Herabsetzung des Honorares erreicht werden. 41 OrganisationsundimStrukturmäng VIII Organisationsund Strukturmängel Gesundheitssystem I Allgemeines Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Betreuungseinrichtungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens tragen immer wieder Beschwerden an die WPPA heran, die weit über den individuellen Fall hinausgehen und auf Organisationsund Strukturmängel sowie Versorgungsdefizite im Wiener Gesundheitswesen hinweisen. 1. Lange Wartezeiten für neurochirurgische Patientinnen und Patienten In zahlreichen Ländern stellen Wartezeiten auf Elektivoperationen ein ernsthaftes Problem im Gesundheitswesen dar. Die Politik hat das Problem der langen Wartezeiten für diagnostische und therapeutische Eingriffe in spezifischen medizinischen Fächern erkannt. Der Bund hat daher über das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) die Landesgesetzgeber aufgefordert, die Träger von öffentlichen und privaten gemeinnützigen Krankenanstalten zu verpflichten, ein transparentes Wartelistenregime für Elektivoperationen und invasive Diagnostik einzurichten. Jedenfalls soll dieses für die Fächer Augenheilkunde und Optometrie, Orthopädie und orthopädische Chirurgie sowie Neurochirurgie eingerichtet werden und zwar dann, wenn die Wartezeiten für Elektivoperationen vier Wochen übersteigen. Die Umsetzung des Gesetzesbeschlusses erfolgte auf Länderebene sehr unterschiedlich. In Wien erfolgt die Reihung der Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten nach „medizinischen Gesichtspunkten und betriebsorganisatorischen Aspekten“. Die voraussichtliche Wartezeit wird den auf der Warteliste vorgemerkten Personen mitgeteilt. Ziel des Gesetzes ist es, Wartelisten durch mehr Transparenz und ein geordnetes Wartelistenmanagement zu verkürzen. Da die Wartelisten in Wien nicht öffentlich zugänglich sind, ist die Reihung für die Patientinnen und Patien42 ten weiterhin völlig intransparent und dadurch nicht nachvollziehbar. An die WPPA werden immer wieder Fälle von sehr langen Wartezeiten auf neurochirurgische Untersuchungen/Operationen herangetragen. Es wird uns berichtet, dass Operationen kurzfristig ohne Nennung eines neuen, verlässlichen Termins abgesagt werden. Die für die Absage genannten Gründe variieren: technische Probleme, Mangel an Intensivbetten, Mangel an OP-Kapazitäten, Mangel an Personal, Einschub von Notfällen, organisatorische Probleme. Gerade neurochirurgische Patientinnen und Patienten sind körperlich und psychisch stark belastet. Viele Hirntumore ob - „gutartig“ oder „bösartig“ - können lebensgefährlich sein. Den Patientinnen und Patienten ist bewusst, dass der stetig wachsende Druck durch die Geschwulst neurologische Ausfälle erzeugen und lebenswichtige Funktionen zerstören kann. Ebenso wie Hirntumorpatienten fühlen sich Patientinnen und Patienten mit einem Hirnaneurysma (krankhafte Aussackung eines Blutgefäßes, in der Regel einer Schlagader) als hätten sie eine Art „Zeitbombe im Kopf“. Sie wissen, sollte die Aussackung der Hirnarterie reißen, verläuft die resultierende Blutung meist tödlich. Gerade im Fach Neurochirurgie stellen lange Wartezeiten auf notwendige Untersuchungen/Operationen, kurzfristige Absagen von Terminen und die Unsicherheit, wann die Untersuchung/Operation endlich stattfinden wird, für die Patientinnen und Patienten, aber auch für deren Angehörige eine massive psychische Belastung dar. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 gel im Gesundheitssystem WPPA 253205/14 - Lange Wartezeit auf Gefäßangiographie Eine elfjährige Patientin musste sich aufgrund einer vaskulären Malformation (angeborene Fehlbildung des Gefäßsystems) einer zerebralen Gefäßangiographie unterziehen. Bei dieser Untersuchung sollte ein evtl. Blutgerinnsel entfernt oder wenn nötig, eine Behandlung mittels Gammaknife (Bestrahlungsgerät zur radiochirurgischen Behandlung) durchgeführt werden. Nachdem die besorgte Mutter sieben Monate auf die Durchführung der Untersuchung gewartet hatte, wandte sie sich an die WPPA. Nach Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen des Krankenhauses gestaltete sich die Terminkoordination als außerordentlich schwierig, da mehrere Stellen eingebunden werden mussten. Die dafür angebotenen Interventionstermine wurden aus Kapazitätsgründen mehrmalig verschoben. Von der behandelnden Stelle wurde als zusätzliches Erschwernis Personalmangel, gesperrte Intensivbetten, viele Akutfälle, Reduktion von Nachtdiensten und nicht nachbesetzte Stellen angeführt. Nach insgesamt neun Monaten wurde mit Unterstützung durch die WPPA die notwendige Intervention durchgeführt. dem Spital, das die Operation kurzfristig abgesagt hatte, einen OP-Termin erwirken. Das Zuwarten auf die Operation war für die Mutter eines Kleinkindes und ihre Familie eine enorme psychische, aber auch finanzielle Belastung. Die Patientin lebte in ständiger Todesangst und konnte aufgrund ihrer Erkrankung keine neue Arbeitsstelle annehmen. Nach elfmonatiger Wartezeit wurde die Patientin Ende Juli 2014 erfolgreich operiert. WPPA 496503/14 – Wartezeit bei blutendem Gefäß im Gehirn Bei einem 75-jährigen Patienten wurde im Februar 2014 in einem Krankenhaus in Niederösterreich mittels Angiographie eine Gehirnblutung festgestellt. Da es in diesem Krankenhaus keine Neurochirurgie gibt, wurde der Patient in ein Krankenhaus nach Wien transferiert. Nach der Vorstellung des Patienten wurden mehrmals Operationstermine vereinbart, die aus unterschiedlichen Gründen verschoben wurden. Die Wartezeit bis zur Operation stellte für den Patienten eine große psychische Belastung dar. Er bekam Antidepressiva verordnet, um dieser Belastung standzuhalten. Mit Unterstützung der WPPA wurde die Operation nach knapp fünfmonatiger Wartezeit durchgeführt. WPPA 347362/14 OP-Terminverschiebung Eine 25-jährige Frau benötigte aufgrund von drei Aneurysmen im Gehirn eine Stent-OP (ein kleines, röhrenförmiges Drahtgeflecht wird als Gefäßstütze in die betroffenen Blutgefäße eingebracht). Zum geplanten OP-Termin im September 2013 wurde die Patientin in einem Spital in Wien aufgenommen. Der OP-Termin wurde kurzfristig ohne neuerliche Terminvergabe verschoben. Auf Nachfrage der WPPA wurde auf fehlende Personalkapazitäten und Intensivbetten hingewiesen. Die Patientin wandte sich in ihrer Verzweiflung selbst an mehrere Krankenhäuser in NÖ. Ein Krankenhaus, welches diesen komplexen Eingriff zwar nicht selbst durchführen kann, konnte für die Patientin in WPPA – Bericht über das Jahr 2014 43 I Allgemeines VIII Organisations- und Strukturmängel im Gesundheitssystem 2. Zunahme multiresistenter Keime im intra- und extramuralen Bereich In den letzten Jahrzehnten ist die Zahl der Patientinnen und Patienten mit Krankheitserregern, die gegen Standard-Antibiotika resistent sind, massiv angestiegen. In Österreich fehlen aussagekräftige Erhebungen. Auf Basis deutscher Zahlen kann für Österreich von ca. 55.000 Infektionen pro Jahr ausgegangen werden, die zwischen 240 und 4.800 Todesfälle und jährliche Kosten von mindestens 50 Millionen Euro verursachen. An die WPPA werden von Betroffenen und von im Gesundheitswesen tätigen Personen immer wieder Probleme mit Multiresistenzen herangetragen: • mangelnde Hygienemaßnahmen bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten (Händedesinfektion etc.) • Risiken durch die undifferenzierte Antibiotikaverschreibungspraxis im intra- und extramuralen Bereich • nosokomiale Infektionen in den Spitälern • Versorgungsdefizite bei der intra- und extramuralen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Wundheilungsstörungen und/ oder multiresistenten Keimen In der WPPA traf sich im Mai 2014 eine Gruppe von Expertinnen und Experten, um diese Thematik zu besprechen und Maßnahmen aufzuzeigen, um zukünftig eine sinnvolle, nachhaltige und interdisziplinäre Versorgung von Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. Die Politik hat erkannt, dass der Zunahme multiresistenter Keime nur durch eine gemeinsame und strukturierte Vorgangsweise der verschiedenen Gesundheitsdienstleister begegnet werden kann. Wien hat daher in der Zielsteuerungskommission im Dezember 2014 ein Projekt zur „Vermeidung und Reduktion von nosokomialen Infektionen und antimikrobiellen Resistenzen“ für das Jahresarbeitsprogramm 2015 eingebracht. 44 WPPA 541163/13 – Fragliche nosokomiale Infektion durch Infiltration Eine 52-jährige Frau mit längerer Wirbelsäulenproblematik kam mit sehr starken Schmerzen in der Lendenwirbelsäule in ein Spital und wurde da zunächst intravenös analgetisch behandelt. Wegen anhaltender Schmerzen wurde sie nach ihren Angaben im Spitalsgang zwischen zwei anderen Patienten am Rücken infiltriert. In der Folge kam es zu einem septischen Zustandsbild: Fieberzacken, Meningismus und Kopfschmerzen. Eine Poliserositis (gleichzeitige entzündliche Reaktion der Serosaauskleidung mehrerer Körperhöhlen), Staphylokokkus Aureus-Sepsis und Harnwegsinfekte wurden festgestellt. Sie blieb einen Monat stationär. Sechs Tage nach der ersten Entlassung musste sie wegen Abszessen und einer entzündlichen Erkrankung der Skelettmuskulatur wiederum stationär behandelt werden. Das Krankenhaus bestritt Hygienefehler hinsichtlich der genannten Infiltration. Es sei unmöglich, dass die Patientin am Gang infiltriert worden wäre. Eine Verursachung der Spondylodiszitis durch die Infiltration könne weder ausgeschlossen, noch bestätigt werden; es könne sich tatsächlich auch um eine Infiltrationskomplikation handeln. Die Patientin wurde aus dem Patientenentschädigungsfonds entschädigt. WPPA 882445/13 – Langwierige Behandlung bei chronischer Wundheilungsstörung Ein 74-jähriger Patient wurde im Dezember 2012 wegen einer Wunde am rechten Außenknöchel von seiner Hausärztin in ein Spital zur Behandlung überwiesen. Dort erfolgte eine sechswöchige Vakuumbehandlung, leider mit geringem Erfolg. Im Februar 2013 wurde der Patient von einem dort tätigen Arzt in ein WundbehandWPPA – Bericht über das Jahr 2014 lungszentrum mit den Worten verwiesen, zur Amputation ja wieder erscheinen zu können. Im empfohlenen Wundbehandlungszentrum erfolgte eine tägliche bzw. ab Oktober 2013 eine einmal wöchentliche Behandlung. Dank der langwierigen Behandlung konnte das Bein abheilen und die Amputation verhindert werden. Gravierende Hygienemängel – Ein Erfahrungsbericht WPPA 323418/14 – Verletzung der Hygieneregeln Auf die explizite Einladung eines Arztes war die Wiener Patientenanwältin gemeinsam mit zwei Mitarbeiterinnen im April 2014 in einer Wiener Spitalsambulanz. Während des Besuches der WPPA hat der Arzt zwei Patienten nach einer Operation und eine Patientin für eine Operationsvorbereitung untersucht. Weder vor noch zwischen den Patientenkontakten wusch sich der Arzt die Hände oder setzte andere Hygienemaßnahmen (Handschuhe, sterile Tupfer). Die Waschbecken in den beiden Ambulanzräumen waren - es war gegen Mittag - völlig unbenützt und trocken. Die mit bloßen Händen vorgenommen Untersuchungen betrafen beim letzten Kontakt ein elf Monate altes Kind, welchem der Arzt zumindest eine halbe Minute lang mit den Fingern eine Narbe im Mund massierte. systematischen Verletzung von Händehygiene nachgehen und entsprechende Konsequenzen einleiten würde. Auch würden aufgrund dieses Anlassfalles die Leiterinnen und Leiter aller Abteilungen auf die Problematik hingewiesen und vermehrt Schulungsmaßnahmen angeboten werden. 3. Zahnärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten mit (intellektuellen) Behinderungen Zahnmedizinisch-präventive Maßnahmen zählen nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Auch Menschen mit Behinderungen müssen nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen somit präventive Leistungen selbst finanzieren, verfügen aber oftmals nicht über die entsprechenden Mittel. Ihre zahnmedizinische Versorgung weist deshalb in den meisten Fällen deutliche Defizite auf. Karies und Parodontalerkrankungen sind die Hauptursachen für Zahnverlust. Körperliche wie vor allem auch kognitive Einschränkungen bedingen oftmals bei den betroffenen Personen eine fehlende Compliance, in weiterer Folge unzureichende Mund- und Zahnpflege und somit ein erhöhtes Risiko für z.B. Karies und schwerwiegende andere Zahnprobleme. Im Anschluss an den Besuch forderte die Patientenanwältin den betreffenden Arzt in einem Email auf, im Sinne der Hygiene und der Patientensicherheit, künftig die notwendigen Hygienemaßnahmen einzuhalten. Im daraufhin erfolgten Anruf meinte der Arzt wortwörtlich: „Ich wasche mir in der Ambulanz nie die Hände, wenn notwendig, verwende ich einen sterilen Tupfer“ und er habe auch nicht vor, zukünftig diese Praxis zu ändern. Ein schlechter Zahnstatus bei einem Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf lässt sich allerdings in der Regel nicht nur durch eine unter Umständen ungenügende Mund- und Zahnhygiene bzw. fehlende Behandlungsbereitschaft erklären, sondern ist auch in vielen Fällen auf die nicht ausreichend vorhandene spezielle zahnärztliche Versorgungslandschaft in Wien zurückzuführen. Die WPPA wandte sich daraufhin an die Hygienebeauftragte des Krankenhauses mit der Nennung der Vorfälle und des Namens des Arztes. Diese versicherte der WPPA, dass sie dieser Niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen sich im Regelbetrieb im Umgang und bei der Versorgung dieser besonderen Personen- WPPA – Bericht über das Jahr 2014 45 I Allgemeines VIII Organisations- und Strukturmängel im Gesundheitssystem gruppe überfordert bzw. können auch nicht die Rahmenbedingungen für eine Zahnbehandlung in Sedierung oder Vollnarkose anbieten. Patientinnen und Patienten können aufgrund ihrer Behinderung oftmals nur unter erheblichem personellen, instrumentellen und zeitlichen Aufwand bzw. immer wieder auch gar nicht im niedergelassenen zahnärztlichen Bereich versorgt werden und müssen an die wenigen Spezialambulanzen und Abteilungen für Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie verwiesen werden. Verantwortliche verschiedener Vereine, die sich der Betreuung und Unterstützung von Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf widmen, wandten sich im Berichtsjahr vermehrt mit Problemen bezüglich der zahnärztlichen Versorgung ihrer Klientinnen und Klienten an die WPPA. Sie berichteten, dass zahnerhaltende bzw. zahnsanierende Maßnahmen nur in den seltensten Fällen durchgeführt werden. Ein Zahnersatz erfolgt, wenn überhaupt dann mit Standardprothetik, welche aber meist von dieser Patientinnen- und Patientengruppe aufgrund fehlender Compliance nicht toleriert werde. Der erforderliche festsitzende Zahnersatz ist jedoch keine Kassenleistung und somit für die allermeisten dieser Betroffenen nicht finanzierbar. Man schilderte lange Wartezeiten auf Termine in den wenigen in Wien zur Verfügung stehenden Spezialambulanzen bzw. Kliniken und vor allem unzumutbare Wartezeiten auf indizierte weiterführende diagnostische und therapeutische Maßnahmen. Diese müssen aufgrund fehlender Compliance dieser Patientinnen und Patienten in Sedierung bzw. Vollnarkose erfolgen. Oftmals werde über Wochen und Monate eine Antibiotikatherapie eingesetzt, um die Zeit bis zu einer adäquaten zahnärztlichen Behandlung zu überbrücken. Die Vereine berichteten über Wartezeiten zwischen Ersttermin und eigentlichem Behandlungsstart von durchschnittlich 4 - 5 Monaten. ung fehl p m E der A WPP 46 Im Sinne der Gleichbehandlung empfiehlt die WPPA dringend, die Kapazitäten für die zahnärztliche Versorgung für erwachsene Patientinnen und Patienten mit (intellektuellen) Behinderungen soweit auszubauen, dass jede Patientin bzw. jeder Patient die für sie bzw. ihn erforderliche adäquate Zahnbehandlung bedarfsgerecht erhält. Kompetenzzentrum für Mund-, Kieferund Gesichtschirurgie beim SMZ Ost Donauspital für minderjährige Patientinnen und Patienten Aus bereits erwähnten Gründen begrüßt die WPPA sehr, dass am 02.05.2014 die Jugendzahnklinik der MA15 in den Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) mit Standort Zschokkegasse gegenüber dem Donauspital übernommen wurde. Bedingt durch die faktische Leistungserweiterung musste auch der Platzbedarf gelöst werden. Daher wurde vom KAV ein dislozierter Standort im Danubemed Gebäude (ein von einer Privatperson neu errichtetes Ärztinnen- und Ärztezentrum gegenüber vom Donauspital mit ca. 600 m2) angemietet. Die ehemalige Jugendzahnklinik wurde in das bereits bestehende Institut für Mund,- Kiefer- und Gesichtschirurgie und Zahnheilkunde im Donauspital integriert und das neue Kompetenzzentrum geschaffen. Teil dieses Kompetenzzentrums ist die Ambulanz für Jugendzahnheilkunde mit Hauptstandort im Danubemed Gebäude, aber auch im Donauspital. Somit kann bei Bedarf auf die volle Ausstattung der Krankenanstalt zurückgegriffen werden. Zielgruppe sind Kinder mit Behinderungen und besonderer Behandlungsangst. Primär werden die Kinder in der Ambulanz für Jugendzahnheilkunde am dislozierten Standort im Danubemed Gebäude begutachtet. Wenn eine Behandlung notwendig ist, wird primär versucht, unter Aufbietung von ausreichend Zeit, Verständnis und Geduld die indizierte Behandlung nach Möglichkeit ohne Narkose oder Sedierung durchzuführen. Das Wunschziel ist, die Kinder durch geschultes Personal, freundliche Umgebung und ausreichend Zeit zu einem angstfreiWPPA – Bericht über das Jahr 2014 en Zahnarztbesuch heranzuführen. In weiterer Folge werden dann doch erforderliche Sedierungen direkt am dislozierten Standort der Ambulanz für Jugendzahnheilkunde durchgeführt. Narkosen werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ambulanz im Donauspital vorgenommen. Da es sich hierbei um eine risikobehaftete Patientinnen- und Patientengruppe handelt, ist es ein Sicherheitsfaktor, dass eine Klinik als Backup zur Verfügung steht, wenn eine Behandlung in Narkose oder Sedierung durchgeführt werden muss. WPPA 1517273/14 – Inadäquate Zahnbehandlung, unzumutbare Wartezeiten Anfang Oktober 2014 wurde bei einer 51-jährigen besachwalteten Bewohnerin einer vollbetreuten Wohngemeinschaft durch die Bezugsbetreuerin eine deutlich geschwollene Backe festgestellt. Die intellektuell schwer beeinträchtigte Frau hatte auch beim Essen und Zähneputzen massive Schmerzen. Somit suchte man mit der Klientin, die in medizinischen Belangen keinerlei Compliance zeigt, umgehend eine Spezialambulanz einer städtischen Krankenanstalt auf. Ohne den Versuch einer eingehenden Untersuchung hinsichtlich der Ursache zu unternehmen, wurde ein Antibiotikum verschrieben und ein Termin für eine Behandlung unter Narkose für Mitte Jänner 2015 festgesetzt. Die Patientin begann im Laufe des nächsten Tages allerdings hoch zu fiebern und wurde mit der Rettung neuerlich in die Ambulanz der städtischen Krankenanstalt gebracht. Ohne dass die Patientin von einer Ärztin oder einem Arzt gesehen wurde, erhielt man die Information, dass man sich an eine andere Zahnklinik wenden solle. An der zweiten städtischen Krankenanstalt erhielt die Patientin ein anderes Antibiotikum. Da sich auch unter diesem Medikament anfangs das Zustandsbild nicht besserte, wurde sogar überlegt, die Patientin stationär zu behandeln, was aber, bedingt durch den enormen Betreuungsaufwand der intellektuell behinderten Frau, praktisch nicht umsetzbar war. Man sah sich auch in dieser Klinik in weiterer Folge vorerst nicht im Stande die Patientin ihWPPA – Bericht über das Jahr 2014 ren besonderen Bedürfnissen entsprechend adäquat weiter zu behandeln. Der sehr engagierte Bruder und Sachwalter der Patientin traf aber dann Ende Oktober 2014 auf eine sehr bemühte Ärztin, die zur genaueren Diagnostik eine Computertomographie unter Narkose und die weiteren Schritte zur OP- Vorbereitung in die Wege leitete. Die Operation zur Extraktion mehrerer Zähne wurde schlussendlich für Mitte Dezember 2014 angesetzt. Wenige Tage vor dem operativen Eingriff erhielt der Sachwalter von einem Arzt des städtischen Krankenhauses ohne Angabe von Gründen die telefonische Nachricht, dass die Operation doch nicht vorgenommen werde. So war der Angehörige gezwungen, sich wieder an die im Oktober 2014 erstbehandelnde Abteilung zu wenden. Die WPPA konnte erwirken, dass das wieder erforderliche Procedere zur Diagnostik und Administration auf ein Minimum beschränkt und der Termin zur Extraktion der Zähne unter Vollnarkose möglichst zeitnah für den Februar 2015 festgesetzt wurde. 47 I Allgemeines VIII Organisations- und Strukturmängel im Gesundheitssystem 4. Versorgung unbegleiteter, traumatisierter, minderjähriger Flüchtlinge WPPA 37580/14, 918047/14 – Große intraund extramurale Versorgungsdefizite Anhand der verbesserungswürdigen Behandlungs- und Betreuungssituation eines unbegleiteten minderjährigen, nicht Deutsch sprechenden Flüchtlings wurde die WPPA auf eine generelle Problematik aufmerksam gemacht. Im Anlassfall war dieser junge Mensch nach suizidaler Krise an einer kinderpsychiatrischen Abteilung stationär aufgenommen worden, bevor er einen Platz in einer Wohngemeinschaft erhielt. Wegen Vorliegens einer schweren psychischen Erkrankung gab es von Seiten des Jugendlichen tätliche Übergriffe und Selbstverletzungen, sodass mehrfach die Polizei und Rettung gerufen werden musste, weil die Betreuungseinrichtung mit dem Jugendlichen überfordert war. Es erfolgten mehrfach Aufnahmen an der Erwachsenenpsychiatrie, da es keine freien Kapazitäten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie gab. Die ambulanten und stationären psychiatrischen Behandlungen und Gespräche verbesserten die Situation für den Jugendlichen und sein Umfeld nur temporär. Bei wiederholter Vorstellung des Jugendlichen in der Ambulanz wurde keine Selbst- und Fremdgefährdung festgestellt, somit war eine Unterbringung nicht möglich. Aufgrund des krankheitsbedingten Verhaltens war ein Verbleib des Jugendlichen in der Wohngemeinschaft für Jugendliche aber auch nicht länger möglich. In einer Einrichtung für psychisch kranke Erwachsene wurde ein temporärer Platz gefunden. Der Jugendliche verweigerte jedoch die Verlegung, die Situation eskalierte und erneut war eine psychiatrische Behandlung nötig. Das 48 Krankenhaus sah jedoch im Rahmen der ambulanten Behandlung keinen Grund für eine stationäre Aufnahme und entließ den Patienten. Dieser Anlassfall zeigt einmal mehr, dass es nach wie vor an ausreichender Kapazität im stationären Bereich der Kinderpsychiatrie mangelt. Dazu kommt, dass die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses offenkundig noch nicht optimal ist. Dolmetschunterstützte Gespräche in den Spitälern werden sehr selten angeboten, die Entlassung aus dem ambulanten oder stationären Bereich erfolgt bisweilen ohne entsprechende sinnvolle und hilfreiche weitere Therapieempfehlung. Und vor allem - entsprechend fachlich versierte Betreuungseinrichtungen für besonders herausfordernde Patientinnen und Patienten fehlen weitgehend. Die WPPA verkennt keineswegs, dass die kinderpsychiatrische Versorgung in Wien bereits Gegenstand zahlreicher Verbesserungsansätze ist, künftig mehr Fachärzte mit Kassenvertrag zur Verfügung stehen werden, der stationäre Bereich ausgebaut werden soll und vieles bereits zum Positiven umgesetzt wird. Aus Sicht der WPPA besteht jedoch eine große Versorgungslücke im Bereich jener minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge, die neben der Sprachbarriere eine schwerwiegende psychische Erkrankung aufweisen. Diese sind oft durch die über Monate dauernde Flucht ohne Kontakt zu ihren Eltern und Freunden schwer traumatisiert und voll Sorge um das Leben der in der Heimat zurückgebliebenen Verwandten. Ihr Aufenthaltsstatus in Österreich ist zumeist über lange Zeit ungeklärt und mangelnde Deutschkenntnisse erschweren die Situation zusätzlich. Die Spitäler dürfen allerdings nur dann eine stationäre Behandlung ohne Einwilligung beginnen, wenn eine akute Selbst -und/ oder Fremdgefährdung vorliegt. In allen anderen Fällen jedoch werden die sozialpädagogischen Einrichtungen mit krankheitsbedingt betreuWPPA – Bericht über das Jahr 2014 ungsintensiven Jugendlichen allein gelassen und sind schlichtweg überfordert. Besonders schwierige, verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche werden dadurch über längere Zeit von Einrichtung zu Einrichtung weitergereicht, was für ihre Zukunft, Integration und Genesung sicher nicht förderlich ist. ung fehl Emp der A WPP Die WPPA empfiehlt daher, an psychiatrischen Abteilungen der Wiener Spitäler dolmetsch unterstützte Anamnese-Gespräche und eine psychiatrisch-psychotherapeutische Spezialambulanz für diese spezielle Personengruppe zu etablieren und die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der betreuenden Einrichtungen (Wohngemeinschaften) zu fördern. Um Krisensituationen besser bewältigen zu können, wäre die Etablierung eines Liaisondienstes der psychiatrischen Abteilungen für die betreuenden Einrichtungen zur Schulung des dort tätigen Personals sehr hilfreich. An die gesetzlichen Krankenkassen ist die Aufforderung zu richten, Angebote einer muttersprachlichen Psychotherapie für diese besonders belastete Gruppe von Kindern und Jugendlichen in ausreichendem Maß zu finanzieren. 5. Fälle WPPA 198/12 - Sturz aus ungesichertem Rollstuhl Ein 68-jähriger Patient befand sich zu einer postoperativen Behandlung in einem Krankenhaus. Der Patient stürzte vom Personal unbemerkt aus einem nicht gesicherten Rollstuhl, nachdem er von einem Krankenträger zu einer Ergotherapie außerhalb der Station und danach wieder auf die Station gebracht worden war. Die dort tätigen Pflegepersonen bemerkten nicht, dass sich der Patient wieder im Gangbereich befand. Er erlitt dabei ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und verstarb wenige Tage danach an den Folgen der Verletzung. Nach gutachterlicher Prüfung wurde festgestellt, dass der tragische Geschehensverlauf einem Fehler im Schnittstellenmanagement zuzurechnen ist, also den organisatorischen Rahmenbedingungen und der Kommunikation zwischen Pflegedienst, Ergotherapie und Krankentransport. Für die hinterbliebenen Angehörigen konnte eine angemessene finanzielle Entschädigung erreicht werden. WPPA 248429/14 – Patientin bekommt keine Kopie ihrer Krankengeschichte ausgehändigt Eine 53-jährige Frau wandte sich im März 2014 an die WPPA mit der Bitte um Unterstützung. Ihr Hausarzt, bei dem sie jahrelang in Behandlung war, hat 2014 seine Pension angetreten. Das wiederholte Ersuchen, ihr ihre Krankengeschichte auszuhändigen, blieb erfolglos. Nach Monaten wandte sie sich mit ihrem Anliegen an das Patientenservice der Wiener Ärztekammer und an die WPPA. Das Patientenservice erreichte den pensionierten Arzt nach monatelangem Bemühen. Dem Arzt wurde eine Liste mit Namen von Patientinnen und Patienten überreicht, welche ebenfalls ihren Krankenakt ausgehändigt haben wollten. Trotz weiterer Ur- WPPA – Bericht über das Jahr 2014 49 I Allgemeines VIII Organisations- und Strukturmängel im Gesundheitssystem genzen wurde die Krankengeschichte bislang nicht an die Patientin übermittelt. Die WPPA ist immer wieder mit derartigen Fällen konfrontiert. Im Ärztegesetz ist normiert, dass der Patientin bzw. dem Patient die Einsicht in die Krankengeschichte zu gewähren oder gegen Kostenersatz die Herstellung von Abschriften zu ermöglichen ist. Erfolgt dies nicht, bleibt der Patientin bzw. dem Patienten letztlich nur die Möglichkeit, die Ärztin bzw. den Arzt auf Herausgabe der Krankengeschichte zu klagen. WPPA 258553/13 – Krebsbefund ohne Information an Patienten abgelegt Bei einem 44-jährigen Patienten wurde in einem privaten gemeinnützigen Krankenhaus ein Lidtumor operiert. Der histologische Befund ergab einen bösartigen Befund, welcher aber mit der Krankengeschichte abgelegt wurde, ohne dass der Befund vidiert oder dem Patienten mitgeteilt wurde. Die danach an gleicher Stelle wieder wachsenden Tumore wurden drei Mal ohne histologische Abklärung operativ entfernt. Nach neuerlichem Wachstums des Tumors und einem Spitalswechsel wurde die entsprechende Diagnose gestellt. Das Fortschreiten der unbehandelten Erkrankung über eineinhalb Jahre führte zu einer Beteiligung des Knochenmarks. Es mussten infolge Lymphknoten entnommen werden, es folgten Chemotherapien und eine Fremdspender-Knochenmarkstransplantation. Die Verzögerung der Behandlung geht auch mit einer wesentlich schlechteren Prognose einher. Für den Patient konnte eine angemessene finanzielle Entschädigung erwirkt werden. 50 WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Patientenverfügung IXPatientenverfügung 1. Allgemeines Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung mit der eine Patientin oder ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie bzw. er im Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts,- urteils- oder äußerungsfähig ist (Patientenverfügungs-Gesetz - PatVG, BGBl. I Nr. 55/2006). Eine Patientenverfügung kann verbindlich oder für die Ermittlung des Patientenwillens beachtlich sein.Eine verbindliche Patientenverfügung bedarf einer umfassenden ärztlichen Aufklärung und muss vor einem Notar, Rechtsanwalt oder einem rechtkundigen Mitarbeiter einer Patientenvertretung errichtet werden. Die abgelehnten medizinischen Behandlungen müssen konkret beschrieben sein oder sich aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung ergeben. Die Tätigkeit der WPPA ist auch im Bereich der Patientenverfügung für Patientinnen und Patienten kostenlos. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Die WPPA erhält oft Anfragen von interessierten Personen, die Schwierigkeiten haben, eine Ärztin bzw. einen Arzt zu finden, die bzw. der bereit ist, die gesetzlich vorgesehene umfassende ärztliche Aufklärung vorzunehmen. Patientinnen und Patienten müssen oft die Erfahrung machen, dass ihre Hausärztin oder ihr Hausarzt nicht dazu bereit sind. Aufgrund dieser Problematik hat die WPPA im Zusammenwirken mit der Ärztekammer für Wien eine Initiative gestartet, wonach die Information darüber, welche Ärztinnen bzw. Ärzte für ein diesbezügliches Aufklärungsgespräch zur Verfügung stehen, im Ärzteverzeichnis aufgenommen werden soll. Diese Initiative wurde erfolgreich umgesetzt, sodass nunmehr im sog. „Praxisplan“ (Ärzteverzeichnis, abrufbar auf der Homepage der Ärztekammer für Wien) diese Information unter „spezielle Angebote“ aufscheint. 51 IX Patientenverfügung 2. Statistik Im Jahr 2014 hat sich das Interesse an der Errichtung von Patientenverfügungen verglichen mit dem Vorjahr insgesamt gesteigert, sodass im Berichtsjahr 489 verbindliche, davon 103 erneuerte (gegenüber 348 verbindlichen, davon 94 erneuerten im Jahr 2013), sowie 27 (gegenüber 33 im Vorjahr) qualifiziert beachtliche Patientenverfügungen, welche der verbindlichen Verfügung von der Rechtswirksamkeit her sehr nahe kommen und daher auch einen ähnlich hohen Beratungsaufwand erfordern wie diese, errichtet wurden. Errichtete Patientenverfügungen Vergleichsstatistik 2006 – 2014 600 500 400 300 200 100 0 2006 (ab Juni) 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 - - - - - 53 125 94 103 verbindliche PV 119 263 186 220 203 317 418 348 489 qualifiziert beachtliche PV 14 23 29 34 20 29 29 33 27 Gesamtsumme 133 286 215 254 223 346 447 381 516 davon Erneuerungen 2014 wurden 1469 Telefonate mit dem Beratungsaspekt „Patientenverfügung bzw. Vorsorge“ geführt und fanden 386 persönliche Vorsprachen bei den juristischen Referentinnen und Referenten zu diesem Thema statt. 52 WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Darstellung des Arbeitsanfalles betreffend Patientenverfügungen 2014 Vorsprachen 386 schriftliche Eingaben 199 Telefonate 1469 Dokumentierter Aktenanfall 585 daraus entstanden verbindliche PV 489 (qualifiziert) beachtliche PV 27 davon erneuerte PV 103 Erläuterung zur Graphik: Erläuterung zur Graphik: Der Aktenanfall von 585 Akten im Berichtsjahr (gegenüber 444 im Jahr 2013) mündete schließlich in die Errichtung von 489 verbindlichen und 27 (qualifiziert) beachtlichen Verfügungen. Wie man sieht, mündet einerseits nicht jeder Akt in die tatsächliche Errichtung einer Verfügung und andererseits bei weitem nicht jedes telefonische Beratungsgespräch in einen Akt, sodass der tatsächliche Arbeitsaufwand sich nicht im Aktenanfall widerspiegelt, sondern weit darüber hinausgeht. Laut Gesetz verliert eine verbindliche Patientenverfügung 5 Jahre nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, kann aber erneuert werden. Somit standen im Berichtsjahr die im Jahr 2009 errichteten Verfügungen zur Erneuerung an. 3. Patientenverfügung: Probleme und Weiterentwicklung Im Rahmen der parlamentarischen EnqueteKommission „Würde am Ende des Lebens“, die im Herbst 2014 ihre Arbeit aufgenommen hat, wurde seitens der Politik und der Expertinnen und Experten ausdrücklich auf die Patientenverfügung verwiesen, die es Menschen ermöglichen soll, vorbereitend für ihre Sterbephase wichtige Entscheidungen zu treffen. Es wurde im Rahmen der öffentlichen Anhörung mehrfach die Hoffnung geäußert, dass durch eine klar formulierte Patientenverfügung und durch gute Palliativversorgung konfliktbeladene ethische Probleme vermieden werden könnten. So würden gute Schmerzversorgung und die in der Patientenverfügung formulierten Behandlungsablehnungen Suizid im Sterbeprozess verhindern, und insbesondere der Wunsch nach Beihilfe zum Suizid würde hintan gehalten. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Die Erfahrungen im deutschsprachigen Raum zur Praxis und Verbreitung der Patientenverfügung geben jedoch Anlass zu großer Skepsis, ob diese Hoffnungen erfüllt werden können. Eine deutsche Studie (Schmitten Jürgen et. al in ärzteblatt.de/archiv/152952/ Patientenverfügungsprogramm) kommt zu dem Schluss, dass: • Patientenverfügungen wenig verbreitet • bei Bedarf nicht zur Hand • selten aussagekräftig • von fragwürdiger Validität (nicht verlässlich) sind und • von medizinischem Personal häufig unbeachtet bleiben. 53 I Patientenverfügung IX Allgemeines Die Autoren betrachten die deutsche Patientenverfügung Jahrzehnte nach ihrer Einführung als konzeptionell und empirisch gescheitert und sie plädieren für eine Alternative, die sich bereits in der Praxis entwickelt hat: Advance Care Planning (ACP, gesundheitliche Vorausplanung). Die kritische Einschätzung der Wissenschaftler in Bezug auf die deutsche Patientenverfügung sollte auch in Österreich beachtet werden, da die aktuelle Studie des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin (IERM 2014) in einigen Punkten zu einem ähnlichen Befund kommt: • Sehr wenige Menschen haben eine Patienten verfügung errichtet (ca. 4% der in Österreich lebenden Menschen, insbesondere informierte und gebildete Personen). • Die Vorlage der Verfügung ist eine „Bringschuld“ der Betroffenen. • Viele Angehörige der Gesundheitsberufe haben ein geringes Wissen über Patientenverfügungen (30% der Anästhesistinnen und Anästhesisten hatten noch nie eine Patientenverfügung als Entscheidungsgrundlage). • Manche Ärztinnen und Ärzte stehen der Patientenverfügung kritisch gegenüber, weil sie aufgrund einer paternalistischen Haltung eine derartige Verfügung als Infragestellung ihrer ärztlichen Kompetenz betrachten. Seit rund 20 Jahren wird in verschiedenen westlichen Staaten an konzeptionellen Alternativen zur Patientenverfügung gearbeitet. Grundlage ist die Erkenntnis, dass gesundheitliche Vorausplanung als Dialogprozess verstanden werden soll und nicht als punktuelle Festlegung auf die Ablehnung bestimmter medizinischer Maßnahmen. Beispiele: Advance Care Planning (ACP) in den USA und „Beizeiten begleiten“ in Deutschland. Zielgruppe sind Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen. Die Betroffenen sind meist multimorbid. Viele von ihnen sind zudem durch Demenzerkrankungen nicht imstande, selbst Entscheidungen zu treffen. Ihre diesbezüglichen Wünsche werden oftmals 54 weder erhoben noch berücksichtigt. Um diesen Menschen eine Stimme zu geben, werden die Bewohnerinnen und Bewohner von qualifiziertem Personal unterstützt. Es soll ihnen die Chance gegeben werden, ihre persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der gewünschten Behandlungsgrenzen zu formulieren. Ihre Wünsche werden professionell dokumentiert und archiviert. Es wird Wert auf Aktualisierung und Konkretisierung im weiteren Lebensverlauf gelegt. In Österreich beschäftigt sich der Dachverband „Hospiz Österreich“ mit dem Problem einer besseren Berücksichtigung. Unter dem Überbegriff „Vorsorgedialog“ wird ein Konzept für österreichische Alten- und Pflegeheime erarbeitet. Erfahrungen mit Patientenverfügungen in der WPPA: • Erfreulich ist, dass sich die ärztliche Aufklärung in den vergangenen Jahren verbessert hat. Die Ärzteschaft ist besser informiert und immer mehr Ärztinnen und Ärzte stehen dem Rechtsinstitut der Patientenverfügung zumindest neutral oder auch positiv gegenüber. Nichtsdestotrotz gibt es immer noch Ärztinnen und Ärzte, die Patientenverfügungen ablehnen, weil diese in ihre (vermeintliche) Entscheidungsbefugnis eingreifen. • Bei einer Reihe von Verfügungen, die in der WPPA vorgelegt werden, entsteht außerdem der Eindruck, dass das ärztliche Aufklärungsgespräch nicht sehr ausführlich stattgefunden hat. Offensichtlich steht dies mit dem notwendigen Zeitaufwand und den Kosten in Zusammenhang. Dies stellt in der WPPA ein Problem dar, weil die juristischen Referentinnen und Referenten nicht rein medizinische Fragen beurteilen können, sondern die rechtlichen Implikationen im Vordergrund stehen. Werden aber seitens der WPPA widersprüchliche Angaben festgestellt, muss die medizinische Aufklärung wiederholt werden. Die abgelehnten Behandlungsmaßnahmen sind idR gut ausformuliert, wobei hier sicher auch noch eine WPPA – Bericht über das Jahr 2014 weitere Präzisierung wünschenswert wäre, was aber umgekehrt wieder eine Einschränkung eines gewissen Ermessensspielraums des Arztes bedeuten könnte. In vielen Patientenverfügungen wird z.B. die Ernährung mit der PEG-Sonde abgelehnt. • Immer wieder kommt es vor, dass der zweite Teil der ärztlichen Bestätigung nicht ausgefüllt ist, nämlich die Begründung, warum die Patientin bzw. der Patient die Folgen der Verfügung zutreffend einschätzt. Was sehr oft in der ärztlichen Bestätigung fehlt, ist der Bezug zu einer konkreten bestehenden Erkrankung. • Nach wie vor herrscht bei vielen Personen, die eine Patientenverfügung errichten wollen, Unsicherheit, was sie eigentlich ablehnen wollen: “Bitte kein Leben an Schläuchen und Geräten!“ wird oft geäußert. Es fällt ihnen schwer, sich diesbezüglich klar und konkret auszudrücken. Dies auch deshalb, weil viele Menschen nur ungenaues Wissen darüber haben, welche medizinischen Maßnahmen in einer lebensbedrohlichen Situation zur Anwendung kommen können bzw. welche Behandlungen bei einer sehr schweren chronischen oder progredienten Erkrankung gegenwärtig Stand der medizinischen Wissenschaft sind. Angst vor unbeherrschbarem Schmerz, ohnmächtiger Hilflosigkeit unter totaler Fremdbestimmung oder die Sorge, qualvoll ersticken zu müssen, werden formuliert. • Wesentliche Zielgruppen werden derzeit kaum erreicht: Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, dementiell erkrankte Personen, Migrantinnen und Migranten, sozial benachteiligte Mitmenschen. • Wer im Ausland im Rahmen einer Behandlung auf die Berücksichtigung einer in Österreich errichteten Patientenverfügung pochen möchte, kann nicht sicher sein, dass sie bzw. er erfolgreich ist. Forderungen der WPPA: Etablierung klinischer Ethikberatung in Spitälern und Pflegeheimen. Die Anwendung von WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Patientenverfügungen stellt eine Herausforderung für Stationsteams dar. Klinische Ethikbeiräte, die nicht hierarchisch sondern diskursiv arbeiten (orientiert am Patientinnen- und Patientenwohl), wären sinnvoll. Sie sollten im Konfliktfall die Gültigkeit und Validität von Verfügungen beurteilen. Sie sollten aber auch u.a. bei Nichtvorliegen einer Patientenverfügung das Selbstbestimmungsrecht des Patienten thematisieren, Fragen der Therapiezieländerung behandeln, Regeln zum Verzicht auf Reanimation und z. B. den Umgang mit extremen Frühgeborenen erarbeiten. • Verpflichtende Aus- und Fortbildung der Ärzteschaft für Errichtung und Beachtung von Patientenverfügungen • Der Umgang mit Patientenverfügungen soll durch klinikinterne interdisziplinäre Fortbildung professionalisiert werden. • Ethikleitlinien sollen Handlungsempfehlungen als Orientierungshilfe für das Stationspersonal bieten. • Ausweitung und Etablierung des Projekts „Vorsorgedialog“ in den österreichischen Senioren- und Pflegeeinrichtungen • Aufnahme des ärztlichen Aufklärungsgesprächs in den Erstattungskatalog der Krankenkassen • Möglichkeit der kostenlosen Errichtung vonPatientenverfügungen in ALLEN Patientenanwaltschaften Österreichs. Die Ausübung eines der wichtigsten Patientenrechte, nämlich der Selbstbestimmung, darf nicht davon abhängen, ob man finanziell gut gestellt ist. Für sozial Benachteiligte sind die Kosten für die Erstellung in der Regel ein Grund, keine Patientenverfügung zu errichten. • Benutzerfreundliche Registrierung der Patientenverfügung in ELGA mittels einer eigenen Applikation von ELGA • Ausbau der Gesundheitsinformation bezüglich Patientenverfügungen • Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs für eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten, die für Bürgerinnen und Bürger kostenfrei ist. 55 Statistik I Statistik X Allgemeines Teil 1 Geschäftsfälle aus den Bereichen Gesundheitswesen sowie Pflege und Betreuung 1. Die Entwicklung des Arbeitsanfalles in den letzten Jahren Die nachfolgende Tabelle zeigt die zahlenmäßige Entwicklung des Arbeitsanfalles in den letzten 5 Jahren, gegliedert nach der Art der Inanspruchnahme (persönlich, schriftlich auch per FAX und E-Mail, telefonisch) und die Zahl der aktenmäßig dokumentierten Fälle. Jahr Vorsprachen* schriftl. Eingaben tel. Anfragen Insgesamt davon Akten 2010 1177 1575 8476 11228 2506 2011 1513 1791 8870 12174 2914 2012 1621 1890 8264 11775 3350 2013 1485 2244 8087 11816 3685 2014 1390 2166 7415 10971 3447 *In dieser Zahl sind zum Großteil Erstkontakte enthalten, ein Teil (ca. 1 Drittel) der Vorsprachen betrifft Folgegespräche zu laufenden Akten, die insbesondere aufgrund der Komplexität einzelner Anliegen zur weiteren Bearbeitung erforderlich sind. Wie aus der Tabelle ersichtlich, kam es auch 2014 im Vergleich zum Vorjahr zu einem starken Anstieg der aktenmäßig dokumentierten Fälle. 56 bis Freitag, von 8.00 bis 16.00 Uhr. Auf Wunsch stehen die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin selbst oder ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch außerhalb dieser Bürozeiten zur Verfügung. Die Zahlen weiter zurückliegender Jahre sind den entsprechenden Berichten zu entnehmen. Der Verlauf der Geschäftsfälle seit Gründung der WPPA (Juli 1992) findet sich am Schluss dieses Abschnittes grafisch dargestellt. Vermutete Mängel oder Missstände werden von der WPPA auch von Amts wegen überprüft. Anonymen Beschwerden geht die WPPA soweit als möglich nach. In den meisten Fällen wird die WPPA von den betroffenen Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern und /oder deren Angehörigen telefonisch kontaktiert. Aktenmäßig dokumentierte Prüffälle gehen i.d.R. auf eine persönliche oder schriftliche Kontaktaufnahme zurück. Parteienverkehr ist Montag Bei besonderen Vorfällen in der Behandlung von Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern wird die WPPA weiterhin von den Krankenhäusern oder sonstig betroffenen Institutionen unmittelbar informiert. Im Jahr 2014 erfolgten in 49 Fällen derartige Vorinformationen. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Das nachfolgende Diagramm bietet einen Überblick über die Anzahl der Geschäftsfälle seit Bestehen der WPPA, wobei hier im Vergleich nur die aktenmäßig dokumentierten Fälle (Prüffälle) aufscheinen. Anzahl der Geschäftsfälle ab 7/1992–2014 4000 3685 3500 3000 2500 2575 2000 1500 1223 1332 1000 1490 1055 500 1660 1505 1379 1323 2914 2506 2187 1636 1641 3447 3350 2634 2626 1792 1309 1249 662 14 13 20 12 20 11 20 10 20 20 09 08 20 20 07 06 20 05 20 04 20 03 20 02 20 01 20 00 20 99 20 98 19 97 19 96 19 95 19 19 94 93 19 19 ab 7/ 19 92 0 2. Gesamtanfall der aktenmäßig dokumentierten Geschäftsfälle der WPPA im Jahr 2014 Im vorliegenden Kapitel werden die Bereiche Gesundheitswesen und Betreuung und Pflege (3447 Fälle), im Kapitel XI. werden der freiwillige Wiener Härtefonds (HF) sowie der Wiener Patientenentschädigungsfonds (PF) sowie im Kapitel III die Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle (UPI) statistisch ausgewertet. Gesamtanfall 4694 WPPA 3447 Bereich Gesundheitswesen 2206 Bereich Betreuung und Pflege 1017 HF 11 PF 230 UPI 1006 Bereich UPI 224 Patientenverfügung 585 WPPA – Bericht über das Jahr 2014 57 I Statistik X Allgemeines 3. Der Arbeitsanfall im Berichtsjahr 2014 Die nachfolgenden Diagramme geben Aufschluss über das zahlenmäßige Verhältnis der unterschiedlichen Arten der Inanspruchnahme (persönlich, schriftlich, telefonisch) zu einander, wobei auch die Inhalte der telefonischen Beratungen statistisch aufgeschlüsselt werden. Wie im Vorjahr werden auch die im Berichtsjahr aktenmäßig dokumentierten Anliegen nach der Art der Eingabe aufgeschlüsselt. Weiters wird bei den Beschwerdeakten das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Klienten dargestellt. Art des Anfalles 2014 10.971 Inanspruchnahmen insgesamt nach der Art der Eingabe 20 % Schriftl. Eingang 2166 (davon 1672 per Mail) 13 % Vorsprachen (1390) telefonische Anfragen (7415) 67 % Telefonische Beratung insgesamt 7.415 Telefonate Wartezeit 2 % 20 % Patientenverfügung 5 % Presse Behandlungsbeschwerden 36 % 19 % Sonstiges 4 % Komm. Problem/Verhalten Entlassungsproblematik 3 % Kosten 9 % Befundurgenz 2 % 58 WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Darstellung der insges. 3447 dokumentierten Anliegen 2014 nach der Art der Eingabe 2 % Vorinformationen Reaktion auf Medienberichte 1 % Amtswegig 2 % 17 % Patientenverfügung Anfragen 13 % 1 % Lob Anregung 1 % 29 % Beschw. behaupteter Schaden Beschw. allgemein 34 % Geschlecht Beschwerdeführer 2014 Insgesamt 3.447 Akten 3 % anonym 91 39 % männlich 1345 weiblich 2011 58 % WPPA – Bericht über das Jahr 2014 59 I Statistik X Allgemeines 4. Die Aufteilung der Geschäftsfälle im Berichtsjahr 2014 Die größte Zahl der dokumentierten Anliegen, die an die WPPA herangetragen wurden, betrafen auch im Jahr 2014 städtische und sonstige (Privatspitäler, Spitäler der AUVA, etc.) Krankenanstalten. Eine Aufteilung auf die einzelnen Spitäler ist im Folgenden unter Punkt 5. zu finden. Aus der nachfolgenden Zusammenstellung ist die Aufteilung der Geschäftsfälle auf die einzelnen Gesundheitsversorgungsbereiche ersichtlich: Aufteilung der Geschäftsfälle – Vergleich 2013– 2014 Fälle insgesamt 2013: 3.685; Fälle insgesamt 2014: 3.447 1200 1105 1095 1012 1000 1000 800 2011 600 2012 414 252 182 47 5 60 3 en ru un en ek Ap oth 8 ng rm dP ha efö nb ke Kr an u. ng 5 a . rd PH te iva Pr Re ttu t. P H St äd ien .D So z ng eru ich ve rs zia l So ste en A eK ns tig So eB ns tig So Ni ed erg el ere Är ich zte A t. K St äd e 0 ch e 80 35 43 rsi 45 tve 68 iva 231 215 200 Pr 455 439 393 400 WPPA – Bericht über das Jahr 2014 5. Die Aufteilung der Geschäftsfälle auf die einzelnen Krankenanstalten, Pflegeheime und sonstigen Bereiche 2014 In der folgenden Liste ist die Verteilung der dokumentierten Anliegen auf die einzelnen Spitäler ersichtlich, wobei unter „Sonstige Krankenanstalten“ auch alle Privatspitäler zu finden sind. Hier werden auch Lob und Vorinformationen betreffend die einzelnen Spitäler ausgewiesen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unter den dokumentierten Inanspruchnahmen nicht nur vermutete Behandlungsfehler aufscheinen, sondern auch sonstige Anliegen wie Kommunikationsprobleme, organisatorische Mängel, Kostenfragen, etc. Von den im Jahre 2014 insgesamt 3447 dokumentierten Inanspruchnahmen betrafen: Städtische Krankenanstalten insgesamt: davon 1000 davon Ambulanzen * Lob Vorinformation 1 Allgemeines Krankenhaus – Univ. Kliniken (AKH) 373 75 17 SMZ Ost / Donauspital (DSP) 164 42 1 Wilhelminenspital (WIL) 128 24 4 Krankenhaus Hietzing (KHR) mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel (NZR) 88 5 8 2 4 Krankenanstalt Rudolfstiftung (KAR) inkl. Standort Semmelweis Frauenklinik (SEM) 87 5 20 SMZ Süd / Kaiser-Franz-Josef-Spital (KFJ) mit Gottfried von Preyer’schem Kinderspital (PRE) 53 4 10 1 1 1 SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner Spital (OWS) 55 8 2 1 SMZ Floridsdorf / Krankenhaus (FLO) 27 Orthopädisches Krankenhaus Gersthof (GER) 5 SMZ Sophienspital / Krankenhaus (SSK) 3 Kaiserin - Elisabeth - Spital (KES) 1 Städt.KA/allgemein 1 Wiener Jugendzahnklinik - PTZ-Ybbs ** 1 1 * Aus Interesse wurden die Ambulanzen auch heuer extra hervorgehoben, um ersichtlich zu machen, wie viele der bei der WPPA eingelangten Beschwerden eines Spitals den stationären Bereich und wie viele den ambulanten Bereich betroffen haben. ** in NÖ liegend, da vom Wr. KAV betrieben in dieser Statistik angeführt WPPA – Bericht über das Jahr 2014 61 I Statistik X Allgemeines Sonstige Krankenanstalten insgesamt: davon 62 davon 414 Ambulanzen * Lob 17 UKH Lorenz Böhler 53 9 UKH Meidling 52 13 Hanusch KH 49 4 OKH Speising 43 1 Krankenhaus der Barmherzigen Brüder 31 5 Herz Jesu Krankenhaus 30 Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern 21 Evangelisches Krankenhaus 17 Krankenhaus Göttlicher Heiland 16 St. Josef Krankenhaus 16 Hartmannspital 13 Bernhard Gottlieb Univ. Zahnklinik 12 Sanatorium Hera 10 Goldenes Kreuz 8 St. Anna-Kinderspital 7 Rudolfinerhaus 7 Krankenhaus St. Elisabeth 6 Privatklinik Döbling 6 Anton-Proksch-Institut Wien 5 Wiener Privatklinik 3 Neurologisches Rehab Zentrum Rosenhügel 3 Priv. KA allgemein 2 Confraternität – Privatklinik Josefstadt 2 Rehab Zentrum Meidling 1 Heeresspital 1 1 Vorinformation 2 1 1 1 1 3 1 1 WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Städtische Pflegeheime insgesamt: davon 43 davon Ambulanzen * Lob Vorinformation Pflegewohnhaus Leopoldstadt mit sozialmed. Betreuung 5 SMZ Floridsdorf/ Geriatriezentrum (GZF) 5 Pflegewohnhaus Meidling mit sozialmed.Betreuung 5 3 Geriatriezentrum am Wienerwald (GZW) 4 1 Geriatriezentrum Baumgarten (GZB) 4 2 Geriatriezentrum Liesing (GZL) 4 1 SMZ Süd/Geriatriezentrum Favoriten (GZS) 4 Pflegewohnhaus Simmering mit sozialmed.Betreuung 3 SMZ Baumgartner Höhe Otto Wagner Spital/Pflegezentrum (OWP) 2 SMZ Sophienspital/ Geriatriezentrum (SSG) 1 Therapiezentrum Ybbs/ Geriatriezentrum (GZY) ** 1 SMZ Ost/Geriatriezentrum Donaustadt (GZD) - Geriatriezentrum Klosterneuburg (GZK) ** 1 Geriatriezentrum St. Andrä/Traisen (GZA) ** 1 Pflegewohnhaus Innerfavoriten mit sozialmed.Betreuung 1 Städt.PH allgemein 2 Freipraktizierende Ärzte insgesamt: 393 Private Pflegeheime insgesamt: 182 Sozialversicherungen insgesamt 215 Rettungs- und Krankenbeförderungsdienste insgesamt: 47 Soziale Dienste 45 Apotheken (u. Pharmaindustrie) 5 Privatversicherungen 8 Sonstige Bereiche davon 1095 Patientenverfügungen 585 allg. Hilfestellungen in Pflege- und Betreuungsfragen 143 sonstige Institutionen, diverse Eingaben 105 allg. Kostenfragen 63 allg. Rechtsauskünfte 124 WPPA unzuständig 75 WPPA – Bericht über das Jahr 2014 2 1 1 24 1 2 1 63 I Statistik X Allgemeines 6. Die Aufteilung der Anliegen in den Wiener Krankenanstalten auf die jeweiligen Fachbereiche 2014 Aufteilung der Anliegen in den Wiener Krankenanstalten auf die jeweiligen Fachgebiete 2014 100 % = 1.414 *durch Aufrundungen 101 % 16,3 % Sonstige Chirurgie 15,6 % 4,4 % Kosten 3,1 % Lob 1,4 % Kinder Unfall/Unfallchirurgie 13,2 % 1,9 % Dermatologie 2,3 % Augen 2,5 % HNO 2,7 % Psychiatrie Innere Medizin 10,2 % 3,1 % Neurologie 3,2 % Urologie 4,7 % Notaufnahme Orthopädie 8,3 % 7,3 % Gynäkologie Das obige Diagramm zeigt die Aufteilung der Anliegen in den städtischen Spitälern und auch in den sonstigen Krankenanstalten Wiens auf die jeweiligen Fachgebiete im Jahr 2014. Insgesamt gab es 1414 Anliegen (2013: 1560 Anliegen) betreffend alle städtischen und sonstigen Krankenanstalten in Wien. Davon entfielen 1000 Anliegen auf 64 die städtischen und 414 Anliegen auf die sonstigen Spitäler. Die meisten Anliegen fielen 2014 – ähnlich wie im Vorjahr - in den Fachgebieten Chirurgie (16%, 2013: 17%), Unfall/Unfallchirurgie 13%, 2013: 13%) und Innere Medizin (10%, 2013: 14%) an. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 7. Die Aufteilung der Anliegen im extramuralen ärztlichen Bereich 2014 Aufteilung der Anliegen auf die niederlassenen Ärzte 2014 100 % = 393 11 % Sonstige Zahn 16 % 10 % Kosten 2 % Psychiatrie Allgemeinmedizin 12 % 3 % Derma 4 % Phys. Med. 4 % Radiologie Gynäkologie 11 % 6 % Augen 6 % Chirurgie Orthopädie 9 % 6 % Innere med. Das obige Diagramm ermöglicht einen Vergleich der Anliegen im niedergelassenen Bereich. Insgesamt wurden bei der WPPA im Jahr 2014 betreffend in Wien niedergelassene Ärztinnen und Ärzte 393 Anliegen vorgebracht. (2013 waren es 439 Anliegen.) medizin (16%, 2013: 16%), die Allgemeinmedizin (12%, 2013: 15%) sowie die Gynäkologie (11%, 2013: 9%). Unter „Sonstige“ fallen Fachgebiete, zu denen weniger als 10 Beschwerden pro Gebiet eingebracht wurden, wie z.B. HNO, Urologie, Labor, Kinderheilkunde. Die beschwerdeintensivsten Fachrichtungen waren 2014 - wie bereits in den Vorjahren - die ZahnWPPA – Bericht über das Jahr 2014 65 I Statistik X Allgemeines Teil 2 Ergebnisse der Geschäftsfälle aus den Bereichen Gesundheitswesen sowie Pflege und Betreuung 2014 1. Allgemeines 1.1. Behauptete Schäden und sonstige Anliegen im Jahr 2014 Darstellung der insgesamt 3.447 dokumentierten Anliegen 2014 Sonstige Anfragen bzw. Beschwerden 2.435 Behauptete Schäden 1.012 davon 0 Fälle HF 2014 52 Fälle PF 2014 112 Fälle Entschäd. 2014/Vers., KAV, Sonst. kein Beh. Fehler, kein HF od. PF 380 Fälle noch nicht abgeschlossen 468 Fälle 848 Fälle Von den 3447 aktenmäßig dokumentierten Anliegen, welche im Jahr 2014 an die WPPA herangetragen wurden, wurden in 1012 Fällen, das entspricht ca. 29 % aller Prüffälle (2013: ca. 32%), Schäden durch Behandlungsfehler behauptet. Von diesen behaupteten Schäden konnten noch im Jahr 2014 im Wege von Haftpflichtversicherungen oder durch sonstige Einrichtungen (dazu gehören auch Entschädigungen z.B. im Wege der Schiedsstelle der Ärztekammer oder seitens der Pharmaindustrie etc.) sowie im Wege des Wr. KAV in 112 Fällen finanzielle Entschädigungen ausgehandelt werden. 0 Fälle der behaupteten Schäden wurden noch im Jahr 2014 in den Wiener Härtefonds, 52 Fälle in den Wiener Patientenentschädigungsfonds (PF) eingebracht. Insgesamt wurden aber im Jahr 2014 – unter Erledigung auch offener Fäl66 le der Vorjahre – von Haftpflichtversicherungen, sonstigen Einrichtungen und im Wege des Wr. KAV in 263 Fällen finanzielle Entschädigungen ausgehandelt, sowie 11 Fälle in den Wiener Härtefonds (HF) und 230 Fälle in den Wiener Patientenentschädigungsfonds (PF) eingebracht. In den Fällen, in denen Behandlungsfehler behauptet wurden und die im Jahr 2014 (noch) nicht entschädigt wurden, haben sich im Rahmen der Überprüfung durch die WPPA entweder keine Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler ergeben bzw. war auch keine Behandlung des Patientenanliegens im Härtefonds oder Patientenentschädigungsfonds möglich, oder ist die Überprüfung dieser Fälle durch die WPPA noch nicht abgeschlossen. Außer den 1012 behaupteten Behandlungsschäden wurden insbesondere Anfragen bzw. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Beschwerden zu folgenden sonstigen Themenbereichen eingebracht: • Verrechnungsproblematik: Chefarztpflicht, Pflegegebühren, Kostenbeiträge, Rezeptge- bühren, Pflegegeld, Arzthonorare, Transport- kosten, Kostenablehnung seitens Sozial- versicherungen, Kuraufenthalte, etc. • Wartezeiten: hauptsächlich Beschwerden wegen zu langer Wartezeiten auf Operationstermine sowie in Spitalsambulanzen • Verhaltensbeschwerden: unfreundliches Verhalten von Ärztinnen und Ärzten, teilweise auch von Pflegepersonen; mangelnde oder zu späte Auskunft an Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohner und/oder deren Angehörige • Diverse Hilfestellungen bei Betreuungs- und Versorgungsfragen, Zugang zu Kassenleistun- gen, Heilbehelfen, Hilfsmitteln und Medika- menten, Abklärung von Kosten für spezielle therapeutische Einrichtungen, Suche nach einem geeigneten Wohn- und Pflegeplatz, Hilfestellung für besondere Personengruppen, wie mehrfachbehinderte Menschen, psychiat- rische und gerontopsychiatrische Patientin- nen und Patienten sowie Menschen ohne Versicherungsschutz, etc. • Rechtsauskünfte: Information über Patientinnen- und Patientenrechte wie z.B. Einsicht in die Krankengeschichte, Bewohnerinnen- und Bewohnerrechte, Sachwalterschaft, Vertretungsbefugnis naher Angehöriger, Vorsorgevollmacht, etc. • Rechtliche Beratung und Errichtung von Patientenverfügungen • Befundurgenzen wegen zu langer Wartezeiten auf ärztliche Befunde 1.2. Rückblick auf behauptete Schäden aus dem Jahr 2013 In der nachfolgenden Graphik soll dargestellt werden, wie viele der im Jahr 2013 aktenmäßig dokumentierten Anliegen, welche zum Stichtag des Tätigkeitsberichtes 2013 (31.12.2013) noch offen waren, im Folgejahr (Stichtag: 31.12.2014) erledigt werden konnten. Darstellung der insgesamt 3.685 dokumentierten Anliegen 2013 Sonstige Anfragen bzw. Beschwerden 2.523 Behauptete Schäden 1.162 davon 3 Fälle HF 2013 45 Fälle PF 2013 154 Fälle Entschäd. 2013/Vers., KAV, Sonst. kein Beh. Fehler, kein HF od. PF 502 Fälle noch nicht abgeschlossen 458 Fälle 960 Fälle WPPA – Bericht über das Jahr 2014 67 I Statistik X Allgemeines 458 Fälle (2013 noch nicht abgeschlossen) 7 Fälle HF 2014 123 Fälle PF 2014 110 Fälle Entschäd. 2014/Vers., KAV, Sonst. kein Beh. Fehler, kein HF od. PF 134 Fälle 218 Fälle noch nicht abgeschlossen 84 Fälle 1.3. Erledigungsstatistik 2014 Aus der nachfolgenden Graphik ist ersichtlich, wie viele der im Jahr 2014 an die WPPA herangetragenen und aktenmäßig dokumentierten Anliegen noch im selben Jahr erledigt werden konnten. Erledigungsstatistik 2014; insgesamt 3.447 Akten offene Akten 888 erledigte Akten 2559 Die nächste Graphik zeigt, wie viele der 2559 erledigten Akten Beschwerden betrafen (1281 Beschwerden) und wie viele davon berechtigt bzw. nicht berechtigt waren. In ca. 37 % der Fälle waren die Beschwerden berechtigt bzw. zum Teil berechtigt! Beschwerden; insgesamt 1.281 Beschw. berechtigt 191 Beschw. zurückgezogen 278 283 Beschw. nicht berechtigt 68 Beschw. z. T. berechtigt 529 WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Insgesamt wurden in den 2014 aktenmäßig dokumentierten und noch im selben Jahr erledigten Akten (inklusive der Beschwerdefälle, Patientenverfügungen und sonstigen Anfragen) in 1737 Fällen Auskunft bzw. Aufklärung erteilt und in 1035 Fällen Organisationshilfestellung gegeben bzw. Lösungen gefunden. Zum Stichtag des Berichtsjahres (31.12.2014) waren insgesamt noch 1052 Akten in Bearbeitung, davon: 888 Akten aus dem Jahr 2014 Die noch laufenden Akten aus 2014 ergeben sich aus dem Umstand, dass in diesen Akten auch Anliegen enthalten sind, welche erst gegen Ende des Berichtsjahres an die WPPA herangetragen wurden. Bei den aus den Vorjahren noch anhängigen Akten handelt es sich um sehr komplexe, schwierige und aus rechtlicher Sicht noch nicht abzuschließende Fälle. 2. Entschädigungen 2014 Auch im Berichtsjahr 2014 wurden, wie in den Vorjahren, an die WPPA vermehrt Anliegen wegen behaupteter Behandlungsschäden oder Diagnosefehler herangetragen. Hier gibt die WPPA Hilfestellung zur Erlangung einer finanziellen Entschädigung. Als weitere Maßnahme besteht für die Wiener Wohnbevölkerung bei Medizinschäden, die sich in einem Spital des Wr. KAV ereignet haben die Möglichkeit, eine finanzielle Hilfestellung im Rahmen der Wiener Härtefallregelung (Freiwilliger Wiener Härtefonds) zu erreichen. Die WPPA klärt die Ursache von Medizinschäden und die rechtlichen Voraussetzungen für Schmerzengeld und sonstigen Schadenersatz. Zu den eingeholten Stellungnahmen der Ärztinnen und Ärzte werden Expertisen von Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzten oder Gutachten von gerichtlich beeideten Sachverständigen eingeholt. Diese Vorgehensweise ist für Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten kostenlos. Die Honorare von Sachverständigen werden von der WPPA, vom Wr. KAV oder von Haftpflichtversicherungen bezahlt. In allen Fällen wird die oder der Sachverständige im Einvernehmen mit der WPPA bestellt. Zusätzlich gibt es für Patientinnen und Patienten, welche ab 1.1.2001 in einer öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalt in Wien einen Schaden erlitten haben, die Möglichkeit einer Entschädigung durch den Wiener Patientenentschädigungsfonds, wenn eine Haftung des Rechtsträgers nicht eindeutig gegeben ist oder eine bislang unbekannte oder seltene, zugleich aber schwerwiegende Komplikation aufgetreten ist, welche zu einer erheblichen Schädigung geführt hat. Die Klärung von Patientenschäden erfolgt in Zusammenarbeit mit den Spitalsträgern und Haftpflichtversicherungen. Auch in den Verhandlungen vor der Schiedsstelle der Ärztekammer für Wien wirken Vertreter der WPPA mit. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Insgesamt konnten im Berichtsjahr 2014 in 486 Fällen Entschädigungen (von Versicherungen, KAV, HF, PF u.a.) in der Gesamthöhe von € 4,561.729,44 erwirkt werden. 69 I Statistik X Allgemeines 2.1. Entschädigungsstatistik 2014 Entschädigungsstatistik 2014; Insgesamt 0 4,561.729,44 (486) 0 3.000.000,00 0 2.700.000,00 0 2.400.000,00 0 2.100.000,00 0 1.800.000,00 212 Fälle 0 1.500.000,00 0 1.200.000,00 0 900.000,00 Vers., ÄK und Sonstige 211 Fälle 0 1,430.197,24 0 600.000,00 0 300.000,00 0 0,00 Summe KAV 52 Fälle 0 269.719,70 11 Fälle Haftpflichtvers., ÄK, KAV und Sonstiges Härtefonds Patientenentschädigungsfonds 0 1.699.916,94 0 262.800,00 0 2.599.012,50 Im Jahr 2014 wurden in insgesamt 486 Schadensfällen finanzielle Entschädigungen in Höhe von € 4,561.729,44 ausgehandelt. Darin sind auch Fälle enthalten, die in den Vorjahren an die WPPA herangetragen wurden, sofern sie im Jahr 2014 entschädigt wurden. Diese Beträge wurden bezahlt aus: Haftpflichtversicherungen, Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) und Sonstiges (z. B. über Empfehlung der Schiedsstelle der ÄK, Honorarrückzahlungen seitens einzelner Ärzte) Härtefonds (HF) Patientenentschädigungsfonds (PF) 70 0 1,699.916,94 0 262.800,00 0 2,599.012,50 WPPA – Bericht über das Jahr 2014 2.2. Entschädigungsgründe im Jahr 2014 Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gründe für die im Haftungsweg (Haftpflichtversicherungen, Wr. KAV, Schiedsstelle der ÄK, etc.) erreichten finanziellen Entschädigungen (insg. € 1,699.916,94) im Jahr 2014. Entschädigungsgründe 2014; 0 1.699.916,94 22 % Berechtigte Kostenrückerstattung Behandlungsfehler 37 % 16 % Kulanz Organisationsverschulden 6 % 14 % Prozesskostenablöse Aufklärungsmangel 5 % 2.3. Schiedsstellen der Ärztekammer für Wien sowie der Zahnärztekammer für Wien 2014 Im Berichtsjahr 2014 wurde die WPPA zu 61 Verhandlungen der Schiedsstelle der Ärztekammer für Wien beigezogen. Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung mit Erörterung des Sachverhaltes mit der Patientin bzw. dem Patienten sowie der betroffenen Ärztin oder dem Arzt konnte die Kommission in 10 Fällen Empfehlungen zur Leistung von Entschädigungsbeträgen aussprechen. In 8 Fällen konnten die Parteien vor der Schiedsstelle eine Einigung erzielen. Somit konnten nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung Entschädigungen mit einem Gesamtbetrag von € 62.685,– erreicht werden. Die Empfehlungen wurden in 4 Fällen aufgrund von Behandlungsfehlern und in 6 Fällen aufgrund von Aufklärungsmängeln erteilt. In 6 weiteren Fällen wurde eine Prozesskostenablöse zur Verhinderung eines Rechtsstreites vereinbart. Je in einem Fall kam es zu einer Kostenrückerstattung und zu einer sonstigen Kulanzlösung. In 29 Fällen konnte die Kommission mangels Anspruchsvoraussetzungen keine Empfehlung zur Leistung einer Entschädigung abgeben. In WPPA – Bericht über das Jahr 2014 9 dieser Fälle zeigte sich aber im Rahmen der Sitzung, dass die Voraussetzungen für den Zuspruch einer Entschädigung aus dem Patientenentschädigungsfonds gegeben sein könnten, sodass der Patientin bzw. dem Patienten geraten wurde, sich an den Beirat des Patientenentschädigungsfonds zu wenden. Im Berichtsjahr 2014 wurde die WPPA zu 3 Verhandlungen der Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer für Wien eingeladen. In einem Fall wurde eine Entschädigung von € 6.000,– empfohlen, in 2 Fällen konnte die Kommission mangels Anspruchsvoraussetzungen keine Empfehlungen abgeben. Diese im Vergleich zur Schiedsstelle der Ärztekammer für Wien geringe Fallzahl resultiert nach Auskunft der Zahnärztekammer daraus, dass im weitaus überwiegenden Ausmaß bereits im Vorfeld einer Schlichtungsverhandlung durch Vermittlung der fachärztlichen Referenten die anhängigen Beschwerdefälle zwischen Patientinnen und Patienten sowie den Zahnärztinnen und Zahnärzten geklärt und gelöst werden können. 71 I Statistik X Allgemeines 2.4. Entschädigungen in den Jahren 2012, 2013 und 2014 im Vergleich Jahr Gesamtzahl der Fälle Gesamtzahl der Summe 2012 399 € 2,910.387,17 2013 467 € 3,861.845,40 2014 486 € 4,561.729,44 Entschädigungen Vergleich 2012–2014 212 Fälle 03.000.000,00 02.500.000,00 274 Fälle 02.000.000,00 01.500.000,00 263 Fälle 186 Fälle 205 Fälle 179 Fälle 01.000.000,00 0 500.000,00 8 Fälle 14 Fälle 11 Fälle 0 0,00 Haftpflichtvers., KAV und Sonstiges Härtefonds Patientenentschädigungsfonds 2012 0 1,267.948,67 0 86.000,00 0 1.556.438,50 2013 0 1,838.761,54 0 150.500,00 0 1,872.583,86 2014 0 1,699.916,94 0 262.800,00 0 2,599.012,50 Aus der obigen Tabelle ist ersichtlich, dass im Jahr 2014 eine ähnlich hohe Summe an Entschädigungen aus dem Bereich der Haftpflichtversicherungen, KAV und Sonstiges (eindeutige Haftungsfälle) ausbezahlt wurde wie 2013. Die Entschädigungen aus dem Patientenentschädigungsfonds und dem Härtefonds sind gegenüber den Vorjahren wesentlich angestiegen, sodass im Berichtsjahr – wie zuletzt im Jahr 2010 - eine Entschädigungshöhe von über 4 Mio Euro erreicht wurde. 2.5. Gesamthöhe aller Entschädigungen seit Bestehen der WPPA Seit Bestehen der WPPA hat diese bis zum 31.12.2014 in insgesamt 3147 Schadensfällen Entschädigungen in der Höhe von ca. € 21,6 Mio. erreicht. Dazu kommen noch die im Rahmen der Wiener Härtefallregelung ausbezahlten finanziellen Hilfen in der Gesamthöhe von ca. € 5,4 Mio. sowie die im Rahmen des Wiener Patientenentschädigungsfonds bezahlten Entschädigungen in Höhe von ca. € 20 Mio., also insgesamt ca. € 47 Mio. 72 WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Finanzielle Hilfe in medizinischen XI Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen 1. Der Wiener Patientenentschädigungsfonds (PF) 1.1. Allgemeines Nach dem Vorbild des seit 1998 bestehenden „Wiener Härtefonds“ hat der Bundesgesetzgeber im § 27a Abs. 5 und 6 des Kranken- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG) eine grundsatzgesetzliche Regelung zur österreichweiten Einrichtung und Finanzierung von Patientenentschädigungsfonds geschaffen. Diese Bestimmungen hat der Wiener Landtag im § 46a Abs. 6 und 7 des Wiener Krankenanstaltengesetzes (Wr. KAG) ausgeführt. Mit dieser Bestimmung kann Patientinnen und Patienten, welche ab 1. Jänner 2001 in einer öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalt in Wien einen Schaden erlitten haben, eine Entschädigung zuerkannt werden, wenn eine Haftung des Rechtsträgers der Krankenanstalt nicht eindeutig gegeben ist, wenn also vor allem der Nachweis der Kausalität oder des Verschuldens erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Ist ein Schaden auf ein zweifelsfreies Verschulden zurückzuführen, scheidet eine Ersatzleistung aus dem Fonds aus. Eine Entschädigung ist auch dann möglich, wenn es sich um eine bislang unbekannte oder zwar seltene, zugleich aber auch schwerwiegende Komplikation handelt, die zu einer erheblichen Schädigung geführt hat. Davon erfasst sind auch (schwere) Komplikationen, über welche die Patientin oder der Patient aufgeklärt wurde. Derartige Komplikationen bilden die weitaus größere Zahl der Entschädigungsfälle. ten – auch der Härtefonds angerufen werden. Auch ist nachträglich das Einbringen einer Klage bei Gericht möglich, wobei im Fall einer Entschädigung im Wege eines gerichtlichen Urteils oder auch eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleiches der aus dem Fonds ausbezahlte Betrag grundsätzlich zurückzuzahlen ist. Im Einzelfall kann jedoch von der Verpflichtung zur Rückzahlung ganz oder teilweise abgesehen werden. Gespeist wird der Patientenentschädigungsfonds von den Patientinnen und Patienten, die in einer öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalt in Wien stationär aufgenommen werden. Zusätzlich zum Kostenbeitrag wird von diesen Personen ein Betrag von € 0,73 /Tag (für maximal 28 Belegtage pro Kalenderjahr) eingehoben, welcher der WPPA für den Patientenentschädigungsfonds zur Verfügung zu stellen ist. Für diese Beträge wurde ein eigenes gesondertes Bankkonto eingerichtet und entsprechende Vereinbarungen über die Form der Abführung der Beträge auf dieses Konto mit allen Rechtsträgern der betroffenen Wiener Krankenanstalten abgeschlossen. Die Auszahlung erfolgt über Anweisung der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin durch den Magistrat der Stadt Wien. Die Gewährung von Entschädigungen erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch den bei der WPPA eingerichteten Beirat, dessen Mitglieder ehrenamtlich tätig sind. Keine Anwendung findet das Modell auf nicht gemeinnützige Privatkrankenanstalten und auf den Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft. Das Verfahren beim Beirat selbst soll drei Monate nicht übersteigen; dies wird auch durchgehend eingehalten. Ein Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht nicht. Eine Überprüfung der Entscheidung im Rechts- oder Verwaltungsweg ist ausgeschlossen. Neben dem Patientenentschädigungsfonds kann - insbesondere bei Vorliegen sozialer Här- Die Richtlinien des Patientenentschädigungsfonds sind auf der Homepage der WPPA unter www.patientenanwaltschaft.wien.at dargestellt. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Die WPPA verständigt regelmäßig auch das 73 I Allgemeines XI Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen Qualitätsmanagement der betroffenen Spitäler. Dabei ist zu erwarten, dass diese Mitteilungen einer Prüfung und Beurteilung durch das Qualitätsmanagement mit allfälligen Konsequenzen unterzogen werden. Im Berichtsjahr 2014 wurden in 212 Fällen finanzielle Entschädigungen aus dem Patientenentschädigungsfonds im Gesamtbetrag von € 2,599.012,50 zugesprochen. Dieser Betrag deckt sich nicht mit den Ausgaben der Finanzstatistik (siehe 2.6), da dort auch Auszahlungen enthalten sind, welche auf Entscheidungen des Beirates aus dem Jahr 2013 basieren. 1.2. Einzelfälle 2014 Die Entschädigungen aus dem PF bestehen in der Beistellung finanzieller Mittel zur ganzen oder teilweisen Abdeckung von Schäden vor allem als Folge einer medizinischen Behandlung in einem Fondskrankenhaus, insbesondere von Ansprüchen auf Schmerzengeld, sowie Auslagen für Diagnose und Therapie. Die Höhe der zugesprochenen Entschädigung richtet sich nach dem Ausmaß des Schadens, dessen Höhe sich grundsätzlich an der Judikatur der Gerichte orientiert. Eine Berücksichtigung der im Einzelfall vorliegenden besonderen sozialen (oder sonstigen) Härte ist im Gegensatz zum Freiwilligen Wiener Härtefonds hier nicht möglich. Bei Vorliegen eines Härtefalls kann aber neben dem PF auch der HF befasst werden, sofern die dort für die Gewährung einer finanziellen Hilfe erforderlichen Voraussetzungen (Patientinnen und Patienten mit Wiener Wohnsitz, Schaden in einem städtischen Spital) vorliegen. Die Obergrenze einer Entschädigung beträgt € 100.000,–. Dieser Höchstbetrag wurde im Jahr 2014 in 4 Fällen zugesprochen: 74 PF 644/14 - Aneurysma nicht erkannt, massive Hirnblutung Bei einer 42-jährigen Patientin wurde an einer Notfallambulanz eines städtischen Krankenhauses bei akuten starken Kopfschmerzen mit 2-3 minütiger Ohnmacht (die Patientin kam mit Rettungstransport) auf die Durchführung eines Schädel CTs verzichtet und dadurch ein Aneurysma im Gehirn übersehen. Eine stationäre Aufnahme wurde als nicht notwendig erachtet. Am nächsten Tag wurde die Patientin zu Hause bewusstlos aufgefunden und neuerlich ins Spital eingeliefert, wo eine massive Hirnblutung aufgrund eines geplatzten Aneurysmas festgestellt wurde. Trotz sofortiger neurochirurgischer Intervention ist bei der Patientin ein Organisches Psychosyndrom verblieben, es besteht eine Sprachstörung (Aphasie), weiters ist die Patientin aufgrund einer halbseitigen Lähmung bettlägerig und inkontinent (Pflegestufe 6). Eine eindeutige Haftung der Krankenanstalt war nicht gegeben, da laut eingeholtem Sachverständigengutachten selbst bei rechtzeitiger Diagnosestellung der nachfolgende Krankheitsverlauf als unsicher einzuschätzen war. Zusätzlich wurde eine finanzielle Hilfestellung aus dem HF in Höhe von EUR 50.000,– zuerkannt. PF 258842/14 – Schwere neurologische Schäden aufgrund Tumoreinblutung nach Lumbalpunktion Bei einem 25-jährigen Patienten kam es nach einer Lumbalpunktion im Rahmen der Vorbereitung zu einer operativen Resektion eines Gehirntumors in einem städtischen Krankenhaus zu einer spontanen Tumoreinblutung und in weiterer Folge zu schweren neurologischen Schäden. Im eingeholten Sachverständigengutachten konnte nicht geklärt werden, ob die Tumoreinblutung auf die prophylaktische Heparingabe oder auf die Lumbalpunktion zurückzuführen war. Der sichere Nachweis der Schadensursache WPPA – Bericht über das Jahr 2014 begegnete daher erheblichen Schwierigkeiten, wobei die Tumoreinblutung jedenfalls kausal für die eingetretenen Schäden war. Zusätzlich wurde eine finanzielle Hilfestellung aus dem HF in Höhe von EUR 50.000,– zuerkannt. Der Patient ist an den Rollstuhl gebunden, hat Pflegestufe 7 und kann wegen einer massiven Abweichung beider Augen weder lesen noch fernsehen. In 7 Fällen wurden finanzielle Entschädigungen in Höhe von € 50.000,– bis € 67.000,– zugesprochen: PF 374572/14 – Schwere bleibende Schäden durch Sauerstoffmangel während Geburt Bei der Geburt eines Mädchens kam es in einem städtischen Krankenhaus im Rahmen der prolongierten Austreibungsphase zu einer Sauerstoffnot, wobei postpartal eine schwere hypoxische Hirnschädigung festgestellt wurde. Die kleine Patientin leidet an Krampfanfällen, Lähmungserscheinungen, an einer Sehstörung nach retinalen Blutungen sowie einer Saugschluckstörung. Eindeutige Behandlungsfehler konnten nicht nachgewiesen werden, eine frühere (aber nicht notwendigerweise indizierte) Geburtsbeendigung mittels Sectio hätte die eingetretenen Schäden möglicherweise verhindert. Dieser Fall wurde von der Schiedsstelle der ÄK für Wien an den PF herangetragen, da der sichere Nachweis der Schadensursache bzw. des Verschuldens erheblichen Schwierigkeiten begegnete. Zusätzlich wurde eine finanzielle Hilfestellung aus dem HF in Höhe von EUR 50.000,– zuerkannt. PF 674300/14 - Querschnittlähmung nach Periduralanästhesie Bei einem 59-jährigen Patienten kam es in einem städtischen Krankenhaus nach einer Periduralanästhesie anlässlich einer Gallenstein- sowie Narbenbruchoperation zu der schwerwiegenden Komplikation eines epiduralen Hämatoms und in weiterer Folge zu einer inkompletten Querschnittläsion. Der Patient musste vorzeitig in den Ruhestand treten, weiters muss sein Haus behindertengerecht adaptiert werden. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 In 23 Fällen wurden Entschädigungen in der Höhe von € 20.000,– bis € 40.000,– zugesprochen. In 8 Fällen erfolgte die Entschädigungszahlung zum Teil durch eine Versicherung, zum Teil durch den PF. In 5 Fällen wurde neben der Entschädigung aus dem PF auch eine finanzielle Hilfe aus dem HF zugesprochen. In 15 Fällen mussten finanzielle Entschädigungen abgelehnt werden, 2 Fälle wurden zurückgestellt, da für die Entscheidung wesentliche Unterlagen fehlten. Ablehnungsgründe für den Beirat waren insbesondere das Fehlen einer (seltenen und schwerwiegenden) Behandlungskomplikation oder das Fehlen eines (erheblichen) Schadens. Gemäß den geltenden Richtlinien ist im Fall einer Entschädigung im Wege eines gerichtlichen Urteils oder auch eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleiches der aus dem Fonds ausbezahlte Betrag grundsätzlich zurückzuzahlen. In 2 der WPPA seitens der Spitäler bekannt gegebenen Fällen, welche im Jahr 2014 entschädigt wurden, ist eine mögliche Rückzahlungsverpflichtung aufgrund eines anhängigen Gerichtsverfahrens noch offen. In 1 Fall kam es zu einer teilweisen Rückzahlung aufgrund einer positiven Gerichtsentscheidung (auf eine gänzliche Rückzahlung wurde aus sozialen Gründen verzichtet). 75 I Allgemeines XI Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen 1.3. Entschädigungen des Wiener Patientenentschädigungsfonds 2014 Gesamtzahl der behandelten Fälle 230 davon positiv mit finanzieller Hilfe erledigt 212 davon negativ mit Ablehnung beschieden 15 zurückgestellt 2 Anfrage betr. Rückzahlungsverpflichtung 1 Gesamtsumme v 2.599.012,50 76 WPPA – Bericht über das Jahr 2014 1.4. Aufschlüsselung der aus dem Patientenentschädigungsfonds empfohlenen Entschädigungen auf die einzelnen Spitäler Krankenanstalt Anzahl der entschädigten Fälle Höhe der Summe € Allgemeines Krankenhaus – Univ.Kliniken (AKH) 44 719.132,- SMZ-Ost / Donauspital (DSP) 23 331.877,- Krankenanstalt Rudolfstiftung (KAR) 17 103.500,- inkl. Standort Semmelweis Frauenklinik (SEM) 3 5.500,- OKH Speising 13 151.000,- Wilhelminenspital (WIL) 13 261.202,50 Krankenhaus Hietzing (KHR) 13 174.200,- SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner Spital (OWS) 11 135.700 Krankenhaus Barmherzige Brüder 9 71.500,- Herz-Jesu-Krankenhaus 8 68.201,- Evangelisches Krankenhaus 7 62.500,- Krankenhaus Göttlicher Heiland 7 69.000,- Hanusch-KH 785.000,- UKH Lorenz Böhler 7 81.500,- Krankenhaus Barmherzige Schwestern 6 74.000,- SMZ Süd / Kaiser-Franz-Josef-Spital (KFJ) 5 24.300,- UKH Meidling 4 66.000,- Hartmannspital 4 34.000,- Kaiserin–Elisabeth–Spital (KES) 3 40.000,- St. Josef Krankenhaus 2 10.000,- St. Elisabeth Krankenhaus 2 8.900,- SMZ Floridsdorf / Krankenhaus (FLO) 2 4.000,- Orthopädisches Krankenhaus Gersthof (GER) 2 18.000,- Gesamtsumme212 € 2,599.012,50 WPPA – Bericht über das Jahr 2014 77 I Allgemeines XI Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen 1.5. Höhe der im Wiener Patientenentschädigungsfonds in den letzten 5 Jahren ausbezahlten Beträge im Vergleich Paientenentschädigungsfonds – Vergleich 2010 – 2014 0 3.000.000,00 0 2.500.000,00 212 Fälle 0 2.000.000,00 0 1.500.000,00 200 Fälle 203 Fälle 2010 2011 2012 2013 2014 0 2.021.764,00 0 2.024.482,00 0 1.556.438,50 0 1.872.583,86 0 2.599.012,50 186 Fälle 0 1.000.000,00 179 Fälle 0 500.000,00 0 0,00 Summe Diese Tabelle zeigt die Entwicklung der ausbezahlten Beträge in den letzten 5 Jahren, wobei im Berichtsjahr 2014 eine deutliche Steigerung vor allem der Höhe der ausbezahlten bzw. empfohlenen Entschädigungen zu bemerken ist. 1.6. Wiener Patientenentschädigungsfonds – Finanzstatistik Kontostand per 1.1.2014 (Girokontoanfangsstand zum 1.1.2014 Dispokontoanfangsstand *) zum 1.1.2014 € 1,366.954,13 € 15.322,79 € 1,351.631,34) Zahlungen, die noch das Vorjahr betrafen € 95.000,– Summe € 1,271.954,13 Einnahmen 2014 (inkl. Zinserträgen aus Giro- € 218,33 und Dispokonto € 1.518,73 von insgesamt € 1.797,06) Einnahmen aus Rückzahlungen **) € 1,373.865,83 € 80.017,72 Summe der Einnahmen € 1,453.883,55 Summe € 2,725.837,68 Ausgaben 2014 (inkl. Spesen und KEST für Giro- 300,43 und Dispokonto € 406,69 von insgesamt € 707,12) € 2,639.819,61 Summe per Ende 2014 € 86.018,07 Kontostand per 31.12.2014 € 145.018,07 (Girokonto per 31.12.2014 € 44.722,69 Dispokonto per 31.12.2014 € 100.295,38 Differenz 78 € 59.000,– WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Die Differenz aus € 59.000,- ergibt sich aus dem Umstand, dass Ausgaben am Sachkonto noch 2014 gebucht, jedoch die Abbuchung am Girokonto erst Anfang 2015 stattgefunden hat. *) Da der Zinsertrag seit dem Jahr 2013 am Girokonto sehr gering war, wurde im Einvernehmen mit der MA 6 – BA 14 ein Disponentenkonto mit Februar 2013 eröffnet; für dieses Dispo-Konto wurde seitens der Bank Austria-UniCredit für täglich fälliges Geld eine kostenlose Kontenführung und ein etwas höherer Zinssatz angeboten. **) Sofern Patienten aus demselben Anspruchsgrund eine Entschädigung durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil zuerkannt bekommen, oder eine Entschädigung durch den Schädiger oder von einem Dritten (z.B. Spitalsbetreiber, Haftpflichtversicherung etc.) erhalten, sind sie zur Rückzahlung der zuerkannten Entschädigung an den Patientenentschädigungsfonds verpflichtet. Die Ein- und Ausgänge der Vorjahre (ab 2003) befinden sich – um Wiederholungen zu vermeiden – in den Vorjahresberichten der WPPA. Die rechnerische Richtigkeit wurde seitens der MA 6 – Rechnungs- und Abgabenwesen – bestätigt. Die sachliche Richtigkeit ergibt sich aus der Plausibilitätsprüfung der von der MA 24 – Gesundheits- und Sozialplanung – mitgeteilten Kostenbeitragstage. 1.7. Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge 1.7.1. Ausweitung des Patientenentschädigungsfonds auf den niedergelassenen Bereich und private, nicht gemeinnützige Krankenanstalten Auch im Berichtsjahr haben sich wiederholt Komplikationen oder kaum beweisbare Schadensfälle ereignet, bei denen sich der Umstand, dass sie sich im niedergelassenen Bereich bzw. im Privatspital ereignet haben, zusätzlich nachteilig für die Betroffenen ausgewirkt haben. Da der PF nur nach Behandlungen in Fondsspitälern zur Verfügung steht, konnten u.a. folgende Fälle nicht dem Beirat vorgelegt werden: WPPA 2987/12 – Abszess nach Infiltration im Wirbelsäulenbereich Eine 62-jährige Patientin suchte ihren behandelnden Orthopäden mehrfach wegen Schmerzen im Bereich der Wirbelsäule auf. AnamWPPA – Bericht über das Jahr 2014 nestisch bekannt war eine Spondylodese, eine Wirbelsäulen-Stabilisierung mit Schrauben und einer Platte. Der Orthopäde schlug der Patientin schließlich eine Infiltrationstherapie vor und klärte sie nachweislich über die Komplikationsrisken auf. Nach der zweiten Infiltration kam es zu einer Hämatom- und Abszessbildung im Nahbereich zur implantierten Schraube. Die Patientin musste 2 Wochen in stationäre Behandlung, wobei ein Übergreifen des Abszesses bzw. der Infektion auf das Implantationsmaterial glücklicherweise verhindert werden konnte. Da sich die (aufgeklärte) Komplikation im niedergelassenen Bereich ereignete, konnte die Patientin nicht aus dem PF entschädigt werden. WPPA 278747/14 – Darmwandverletzung bei einer Darmspiegelung Eine 75-jährige Patientin unterzog sich bei einem niedergelassenen Facharzt für Chirurgie 79 I Allgemeines XI Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen einer Koloskopie, bei welcher ein Einriss der Darmwand verursacht wurde. Der durchführende Arzt erkannte die Perforation sofort und organisierte, dass die Patientin umgehend in einem städtischen Spital aufgenommen wurde. Die Patientin wurde noch am selben Tag operiert. Dabei musste ein Teil des Darms entfernt werden und ein künstlicher Darmausgang angelegt werden. Nach drei Monaten konnte der künstliche Darmausgang rückoperiert werden. Der Umstand, dass es bei der Koloskopie zu einer Darmwandperforation kam, stellt keinen Beweis für einen ärztlichen Behandlungsfehler dar. Vielmehr handelte es sich um eine bekannte typische Komplikation, über welche die Patientin vor dem Eingriff auch aufgeklärt worden war. Da die Komplikation durch einen Chirurgen im niedergelassenen Bereich verursacht wurde, war eine Befassung des PF nicht möglich. Wie bereits in den vorangegangenen Tätigkeitsberichten erwähnt, steht der PF beispielsweise für folgende Spitäler nicht zur Verfügung: • Confraternität - Privatklinik Josefstadt • Goldenes Kreuz • Heeresspital • Privatklinik Döbling • Rudolfinerhaus • Wiener Privatklinik Die Krankenanstalt Sanatorium Hera ist ebenfalls kein Fondsspital. Die Rechtsträgerin der Krankenanstalt Sanatorium Hera ermöglicht ihren Patientinnen und Patienten ab 1.1.2015 jedoch eine freiwillige Teilnahme am Wiener Patientenentschädigungsfonds. Die Patientinnen und Patienten müssen einverstanden sein, die Zahlung erfolgt freiwillig, die sonstige Vorgehensweise entspricht der bei allen anderen Fondskrankenhäusern (und dem Therapiezentrum Ybbs). Die WPPA dankt der Rechtsträgerin der Krankenanstalt Sanatorium Hera ausdrücklich für ihre pragmatische und patientenorientier80 te Haltung, welche eindeutig zum Nutzen der Patientinnen und Patienten ist. Es ist hiermit wieder ein Schritt – den alle Patientenanwaltschaften fordern – in Richtung Einbeziehung aller Krankenanstalten und der niedergelassenen Ärzteschaft in die jeweiligen Länderfonds gesetzt worden. Die Forderung aller Patientenanwaltschaften bzw. Patientenvertretungen Österreichs, das seit 2001 bestehende Modell des Patientenentschädigungsfonds endlich auch auf den niedergelassenen Bereich, auf nicht gemeinnützige Privatkrankenanstalten, auf Pflegeheime und auf Kuranstalten auszuweiten, wird erneuert. Die oben geschilderten, exemplarischen Fälle belegen, dass politischer Handlungsbedarf besteht. 1.7.2. Die Finanzierung des Patientenentschädigungsfonds Im Jahr 2001 wurde der PF gegründet und mit den Beiträgen der stationär aufgenommen Patientinnen und Patienten gespeist. Zwischen den Jahren 2001 und 2003 konnten in der WPPA Budgetmittel angespart werden, da nach Gründung des PF im Jahr 2001 die entsprechenden Abwicklungsstrukturen in der WPPA erst im Jahr 2003 aufgebaut waren. In den vergangenen Jahren wurden diese Mittel zur Entschädigung von Patientinnen und Patienten sukzessive aufgebraucht und sind nunmehr erschöpft. Es hat sich gezeigt, dass die Zahl der berechtigten Anträge und die Summen, die auf Grundlage einer medizinischen und rechtlichen Beurteilung zur Auszahlung kommen, in all den Jahren systematisch die eingehenden Beträge überstiegen haben. Grundsätzlich speist sich der PF aus Beiträgen der Patientinnen und Patienten selbst, die im Rahmen ihres Spitalskostenbeitrages eingehoben werden. 0,73 Euro pro Aufenthaltstag im Fondsspital für höchstens 28 Kalendertage werden verrechnet. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Es wurde in den vergangenen 14 Jahren darauf verzichtet, den Betrag, der ursprünglich als 10 Schilling festgelegt worden war, zu valorisieren. Seit Jahren gehen die Spitalsaufenthaltstage in den Wiener Krankenhäusern zurück. Die Umsetzung der Gesundheitsreform, die unter anderem die Spitalslastigkeit des Wiener Gesundheitswesens bekämpfen möchte, zeigt in dieser Abnahme der Liegetage bereits positive Wirkung. Tagesklinische Eingriffe werden verstärkt im niedergelassenen Bereich oder im Privatspital durchgeführt. Diese Entwicklung führt jedoch zu sinkenden Einnahmen für den PF. Neben dieser finanziellen Problematik hat die alleinige Dotierung des PF über die stationären und tagesklinischen Aufenthalte in den Fondsspitälern gravierend negative Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten, die einen Schaden im Privatspital oder im niedergelassenen Bereich erleiden. Da diese Bereiche keinen Beitrag zum PF leisten, können Schäden die dort entstehen, auch nicht über den PF abgegolten werden, d.h. die Patientin bzw. der Patient geht leer aus, obwohl der Schaden, wäre er in einem Fondsspital verursacht worden, über den PF zu entschädigen gewesen wäre. Es ist erklärtes Ziel der „Gesundheitsreform“ die Versorgungs- und Leistungsdichte im akutstationären und ambulanten (intra- und extramuralen) Bereich neu zu regeln. Der Anteil der tagesklinischen bzw. der ambulanten Leistungserbringung für ausgewählte Leistungen soll erhöht werden. Damit einher gehen soll eine Verlagerung von Leistungen in den tagesklinischen bzw. in den ambulanten Bereich: Spitalsambulanzen, selbstständige Ambulatorien sowie niedergelassener Bereich. Im Klartext bedeutet dies, dass auch komplexe Leistungen, die bislang stationär erbracht wurden, zukünftig vermehrt im niedergelassenen Bereich erbracht werden sollen. Es ist daher davon auszugehen, dass es zukünftig zu einem Anstieg (behaupteter) Schäden im niedergelassenen Bereich kommen wird, die keine Abdeckung im PF finden können. WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Die ARGE der Patientinnen- und Patientenanwälte Österreichs erörterte das Thema „Dotierung der Patientenentschädigungsfonds“ bei ihrer Tagung im Dezember 2014 neuerlich eingehend. Die einzelnen Bundesländer legten ihre Situation dar: In den meisten Bundesländern gehen die Rücklagen im PF zur Neige, die Einnahmen gehen kontinuierlich zurück, die Schadensfälle und somit die Ausgaben steigen kontinuierlich an. Nur vereinzelt sind noch genügend Rücklagen vorhanden. Die ARGE stellt daher erneut die Forderung nach einer Valorisierung und Ausweitung des PF insbesondere auf den niedergelassenen Bereich und auf die privaten, nicht gemeinnützigen Krankenanstalten. Die notwendige Mittelaufstockung sollte mit finanzieller Beteiligung der Systempartner erfolgen und nicht zu einer weiteren Belastung der Patientinnen und Patienten führen. In dem Zusammenhang wird vorgeschlagen, das derzeitige Finanzierungssystem grundsätzlich zu überdenken: So würde eine Dotierung des Patientenentschädigungsfonds über die jeweiligen Landesfonds den administrativen Aufwand signifikant reduzieren. Der jährliche Betrag könnte zudem bereits zu Jahresbeginn feststehen. Damit würde mehr Planungssicherheit für die Zuerkennung von Entschädigungen erreicht werden können. 81 I Allgemeines XI Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen 2. Der Freiwillige Wiener Härtefonds (HF) 2.1. Allgemeines Am 20. November 1997 wurde von der Stadt Wien für Wienerinnen und Wiener ein Fonds für eine „Rasche finanzielle Hilfe bei Medizinschäden in Härtefällen“ eingerichtet. Voraussetzung für eine finanzielle Hilfe im Härtefall ist, dass eine erfolgreiche Durchsetzung der Ersatzansprüche nur mit einem aufwändigen und lange dauernden Beweisverfahren oder nicht mit Sicherheit zu erwarten ist und eine finanzielle Hilfe aus sozialen oder sonstigen Gründen geboten erscheint. Ein Rechtsanspruch auf diese Hilfe besteht nicht. Die Wiener Regelung der finanziellen Hilfe in Härtefällen war Vorbild des 2001 bundeseinheitlich vorgegebenen Patientenentschädigungsfonds, wobei der „Wiener Härtefonds“ neben dem Patientenentschädigungsfonds weiterhin seine Aufgabe und Berechtigung hat. Der vollständige Text der Richtlinien des Freiwilligen Wiener Härtefonds ist auf der Homepage der WPPA unter www.patientenanwaltschaft.wien.at dargestellt. Die an den Beirat herangetragenen Fälle werden nach Prüfung der Voraussetzungen von der WPPA eingebracht. Gelegentlich werden Medizinschadensfälle, welche vom KAV oder in der Schiedsstelle der Ärztekammer für Wien – in welcher die WPPA mitwirkt – mangels ausreichender Voraussetzungen nicht entschädigt werden konnten, von diesen Einrichtungen an die WPPA mit der Bitte herangetragen, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Behandlung im Härtebeirat vorliegen. Die Feststellung, ob zwischen den entstandenen Schäden und den jeweils vorausgegangenen medizinischen oder pflegerischen Interventionen ein kausaler Zusammenhang besteht, er82 folgt für den Beirat durch für die WPPA tätige Sachverständige oder Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzte, welche auch eine medizinische Gesamtbeurteilung abgeben. Den betroffenen Patientinnen und Patienten steht es frei, das Angebot des Beirates anzunehmen. Seit 2009 sehen die Richtlinien vor, dass Patientinnen und Patienten, die aus demselben Anspruchsgrund eine Entschädigung durch ein rechtskräftiges Urteil, durch einen Vergleich oder sonst vom Schädiger oder Dritten bekommen, die erhaltene finanzielle Hilfe an den Fonds zurück zu zahlen haben. Bei einem Angebot an Minderjährige ist die Genehmigung des Pflegschaftsgerichtes einzuholen, wobei die WPPA dem gesetzlichen Vertreter (meistens den Eltern) für das Erreichen dieser Genehmigung umfassende Hilfestellung anbietet. Erstmals seit seinem Bestehen wurde den Empfehlungen des Härtebeirates seitens des KAV im Jahr 2014 nicht entsprochen und die Auszahlung der empfohlenen finanziellen Hilfe in einem Fall verweigert, da nach Abgabe der Empfehlung des Beirates eine Klage seitens des Beschwerdeführers eingebracht wurde. Im Berichtsjahr 2014 wurde in 11 Fällen die Auszahlung von finanziellen Hilfen im Gesamtbetrag von € 262.800,– erwirkt. 2.2. Einzelfälle 2014 Die Empfehlungen des Beirates über die Höhe der finanziellen Hilfe orientieren sich in jedem Einzelfall am Ausmaß des Schadens und der vorliegenden Härte. Eine wichtige Funktion des Freiwilligen Wiener Härtefonds besteht auch in der Möglichkeit, in schweren Schadensfällen neben einer EntschäWPPA – Bericht über das Jahr 2014 digung aus den Mitteln der Stadt Wien bzw. aus dem Patientenentschädigungsfonds durch eine finanzielle Hilfe aus dem Freiwilligen Wiener Härtefonds auch die soziale (z.B. dauerhafte Behinderung bzw. dauerhafte Pflegebedürftigkeit) oder sonstige Härte auszugleichen. dem PF in Höhe von jeweils € 100.000,– zugesprochen wurde. Die Schilderung der Einzelfälle findet sich unter Pkt. 1. Patientenentschädigungsfonds. In 1 Fall wurde eine finanzielle Hilfe in Höhe von € 35.000,– zugesprochen. Die Obergrenze einer vom Beirat im Rahmen seiner Tätigkeit möglichen einzelnen Empfehlung beträgt seit Jahresbeginn 2009 € 50.000,–. In 5 Fällen wurden finanzielle Hilfen in Höhe von € 10.000,– bis € 20.000,– zugesprochen. Dieser Höchstbetrag wurde im Jahr 2014 in 3 Fällen zugesprochen, wobei in allen 3 Fällen zusätzlich eine finanzielle Entschädigung aus In 5 Fällen wurde die finanzielle Hilfe zusätzlich zu einer finanziellen Entschädigung aus dem PF zugesprochen. 2.3. Entschädigungen des Freiwilligen Wiener Härtefonds 2014 Gesamtzahl der behandelten Fälle 11 davon positiv mit finanzieller Hilfe erledigt 11 davon negativ mit Ablehnung beschieden 0 Gesamtsumme c 262.800,– 2.4. Aufschlüsselung der aus dem Freiwilligen Wiener Härtefonds empfohlenen Entschädigungen auf die einzelnen Spitäler Krankenanstalt Anzahl der entschädigten Fälle Höhe der Summe € SMZ-Ost / Donauspital (DSP) 3 65.300,- Wilhelminenspital (WSP) 2 100.000,- Krankenanstalt Rudolfstiftung 2 17.500,- Krankenhaus Hietzing (KHR) 1 35.000,- SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner Spital (OWS) 1 20.000,- SMZ Süd/Kaiser-Franz-Josef-Spital (KFJ) mit Gottfried von Preyer’schem Kinderspital (PRE) 1 15.000,- AKH 110.000,- Gesamtsumme11 262.800,- WPPA – Bericht über das Jahr 2014 83 XIFinanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen 2.5. Höhe der im Freiwilligen Wiener Härtefonds ausbezahlten Beträge im Vergleich Wiener Härtefonds Vergleich 2012–2014 0 300.000,00 0 270.000,00 0 240.000,00 11 Fälle 0 210.000,00 0 180.000,00 0 150.000,00 14 Fälle 0 120.000,00 0 80.000,00 0 50.000,00 8 Fälle 0 0,00 Summe 2012 2013 2014 0 86.000,00 0 150.500,00 0 262.800,00 Aus dieser Tabelle ist ersichtlich, dass im Berichtsjahr 2014 die Gesamthöhe der im Fonds ausbezahlten finanziellen Hilfestellungen wieder deutlich angestiegen ist. 84 WPPA – Bericht über das Jahr 2014 Mitgliedschaften, Vorträge und Ve XII Mitgliedschaften, Vorträge und Veranstaltungen Auch im Berichtsjahr 2014 waren sowohl Dr.in Sigrid Pilz als auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei zahlreichen Foren als Mitglieder vertreten, haben Vorträge gehalten, an Diskussionsrunden teilgenommen und zahlreiche einschlägige Veranstaltungen besucht. Hier ein Auszug: 1. Mitgliedschaften Wiener Gesundheitsplattform Arbeitsgruppe zur Entwicklung von „Rahmen- Gesundheitszielen“ für Österreich, Dr.in Sigrid Pilz vertritt die ARGE der Patientenanwälte Plattform der Leiterinnen und Leiter bzw. stellvertretenden Leiterinnen und Leiter der Bewohnerservicestellen (BSST) in Wiener Wohn- und Pflegeheimen Beirat für psychische Gesundheit im BMG Umsetzungsgruppe „Gesundheitsziele für Wien“ Schiedsstelle bei der Ärztekammer für Wien Frauengesundheitsbeirat Zahnärztliche Schlichtungsstelle 2014 wurden drei Fälle verhandelt. Steuerungsgruppe Brustkrebsscreening Wiener Gemeinderätliche Geriatriekommission Verein Flora-Wienerinnen gegen Brustkrebs ORF-Gesundheitsbeirat Beirat der Interessensgemeinschaft pflegender Angehöriger (Wr. Rotes Kreuz) Treffen für pflegende und betreuende Menschen Allianz für Gesundheitsförderung (WIG) Kommission für Qualitätskontrolle und Härtefälle des FSW Die Kommission arbeitet seit geraumer Zeit auf dem Wege des Umlaufbeschlusses und hat im Jahr 2014 zwei Fälle behandelt. Ethikkommissionen Die bedeutendsten (weil Voten für ganz Österreich beschließende) Ethikkommissionen sind die sog. Leit-Ethikkommissionen, in Wien jene der Stadt Wien (KAV), sowie jene der Medizinischen Universität Wien und des AKH, welche monatlich einmal zusammentreten. Außerdem fanden eine Sitzung der Ethikkommission des Hanusch-Krankenhauses sowie 4 Sitzungen der AUVA statt. Zahlreiche Fälle wurden auch im Wege des Umlaufbeschlusses erledigt. Arbeitsgruppe - Gesundheitsziel 3: Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung stärken - BMG WPPA – Bericht über das Jahr 2014 2. Mitwirkung in Arbeitsgruppen und Vortragstätigkeiten In zahlreichen Arbeitsgruppen, Selbsthilfegruppen und Trägergremien wurden auch im Berichtsjahr 2014 Stellungnahmen und Erfahrungen der WPPA eingebracht. Die Wiener Patientenanwältin aber auch ihre Mitarbeiterinnen haben im Berichtszeitraum wieder zahlreiche Vorträge zu Patienten relevanten Fragen gehalten. Teilnahme an der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“, Impulsstatement von Dr.in Sigrid Pilz zum Thema „Patientenverfügung“ Teilnahme an Arbeitsgruppe zur Novellierung des Sachwalter-Rechts im BM für Justiz 85 XII Mitgliedschaften, Vorträge und Veranstaltungen Seit September 2012 gehört Dr.in Pilz dem Beirat zu den Alpbacher Gesundheitsgesprächen an. Auch 2014 nahm sie beim Europäischen Forum Alpbach wieder an den Alpbacher Gesundheitsgesprächen teil und wirkte als Beirätin in einer Arbeitsgruppe mit Vorträge zu spezifischen Themen: Careum Congress 2014 – Machtfaktor Patient – Patienten verändern das Gesicht des Gesundheitswesens – Teilnahme an zwei Podiumsveranstaltungen Vortrag zum Thema „Rechtliche Aspekte bei der Patientenversorgung“ in der Universitätsklinik für Dermatologie Congress Center Basel - „Bürgerkompetenz für Gesundheit“, „Marktfaktor Patient – Bewegt sich die Politik ?“ Vortrag anlässlich des 6. Jahresforum E-Health in Österreich zum Thema „ Funktion und Aufgaben der ELGA-Ombudsstellen – Warum werden sie eingeführt ?“ Vorträge über die Aufgaben und Tätigkeit der WPPA, die Wiener HK sowie UPI: Vortrag beim PI Business Lunch der Initiative WundGesund Bei Informationsveranstaltungen von Selbsthilfegruppen wie z.B. Schädel-Hirn-Trauma Patienten oder dem Österreichischen Herzverband im Martha Frühwirt Zentrum Konsumentenpolitisches Forum – Tagung im BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz - Vortrag zum Thema Vertragsgestaltung in den privaten Belegspitälern Bei Pensionistenverbänden oder in Pflegezentren anlässlich von Angehörigenabenden und Treffen für pflegende und betreuende Menschen sowie in Häusern des Kuratoriums der Wiener Pensionisten Vortrag und Podiumsdiskussionsteilnahme im Rahmen der Herbstveranstaltung Auswirkungen der Gesundheitsreform auf die Medizinprodukte-Branche Bei der 11. Jahrestagung der Österr. Gesellschaft für Neurologie in Salzburg, Vortrag über „UPI in der WPPA“ SV-Wissenschaft Symposium in Salzburg. Krankenversicherung zwischen Leistungsanspruch und Selbstbestimmung der Versicherten; Patientenrechte und Selbstbestimmung Vorstellung der UPI im Integrationscafe Wien 20, veranstaltet von WIG Arbeitskreis Freiheitsbeschränkungen im Rahmen der Betreuung und Pflege zu Hause Vortrag über Aufgaben und Tätigkeit der WPPA am „Patientensicherheitstag“, Krankenhaus Hietzing Teilnahmen an Podiumsdiskussionen: Vortrag über Patientenrechte im Integrationscafe Wien 20, veranstaltet von WIG Auch Vorträge zum Thema Patientenverfügung und Pflegevorsorge wurden im Berichtsjahr 2014 z.B. von Pensionisten Klubs erbeten und abgehalten 86 „Chancen auf Wiedergutmachung – die Wiener Patientenanwaltschaft“ anlässlich der XVI. Tagung „Die Subjektive Seite der Schizophrenie“ 4. Interdisziplinäres Symposium zur Suchterkrankung – Medizinische, psychologische, psychosoziale und juristische Aspekte. Podiumsdiskussion - Die Weitergabe patientenbezogener Daten im Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsschutz psychiatrischer Kranker und Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft WPPA – Bericht über das Jahr 2014 6. Österreichischer Gesundheitswirtschaftskongress: Podiumsdiskussion – Der Patient im Zentrum der Medizin: Der weite Weg zu mehr Souveränität Unique Talk, Medizinische Universität Wien: Podiumsdiskussion - „Vermeidbare“ Fehler in der Medizin als Todesursache – Mit welchen Maßnahmen schafft man mehr Patientensicherheit? Kongress der Barmherzigen Brüder anlässlich des 400-jährigen Jubiläums: Krankenhäuser am Puls der Zeit. Kurzvortrag und Podiumsdiskussion von Dr.in Sigrid Pilz und Dr. Wolfgang Schaaf, Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer zum Round Table „Das Krankenhaus der Zukunft und seine Patienten“. St. Anna Kinderspital „Die interdisziplinäre Versorgung des krebskranken Kindes:Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft“ (Podiumsdiskussion) 2. ELGA-Dialog-Forum, Referentin und Teilnahme an der Diskussionsrunde „Schluss mit Polemik: ELGA muss endlich seriös und offen diskutiert werden“ Caritas Pflegetag am Stephansplatz – Leben mit Demenz – Podiumsdiskussion „Mein Leben! Selbstbestimmung bei Demenz?“ FEM Vital 2014 – Wiener Rathaus – Podiumsdiskussion „Gespräch Arzt/Patient“ Teilnahme an der Podiumsdiskussion zum Thema „Primary Health Care“ im Zuge des IBM „Smarter Healthcare Day“ Symposium Otto Wagner Spital Zentrum für Suchtkranke „Individualisierung in der Suchtbehandlung - Möglichkeiten und Grenzen“ – Podiumsdiskussion 2. Symposium der österreichischen Gesellschaft für Ethik und Recht in der Notfall- und Katastrophenmedizin, Vortrag „außergerichtliche Streitbeilegung bei Medizinschäden“ und Podiumsdiskussion WPPA – Bericht über das Jahr 2014 3. Veranstaltungen Tagung der ARGE Patientenanwälte Auch im Jahr 2014 fanden wieder zwei Zusammenkünfte aller österreichischen Patientenanwältinnen und Patientenanwälte im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Patientenanwälte Österreichs statt. Bei der Tagung im Juni 2014 in St. Pölten wurden unter anderem die Themen „Gesundheitsreform“ und „ELGA“ behandelt. Die Tagung in Dornbirn im Dezember 2014 widmete sich den Fragen rund um die aktuelle Diskussion „Würde am Ende des Lebens“ sowie der Thematik „Transparenz in der Medizin“. Es wurden außerdem die geplanten ELGA Ombudsstellen und das ELGA Portal erörtert. Gespräche mit einer usbekischen Delegation am 13.10.2014 in der WPPA Dr.in Sigrid Pilz und eine juristische Mitarbeiterin der WPPA empfingen am 13. Oktober in den Räumen der WPPA eine mehrköpfige Delegation der usbekischen Ombudsmann-Einrichtung „Authorized Person for Human Rights“. Das Treffen diente vor allem dazu, die jeweiligen Aufgabenbereiche der WPPA und der genannten Ombudsmann-Einrichtung vorzustellen und zu erklären. Die Delegation erläuterte, dass Usbekistan der erste GUS Staat mit einer derartigen Einrichtung sei, und dass ihre Einrichtung anhand der in Europa erfahrenen Informationen wertvolle Anregungen für Usbekistan einholen wolle. Auch für die WPPA war der kurze Einblick in die dortige Aufgabenstellung, die formell weit über unseren Aufgabenbereich hinauszureichen scheint, interessant. Fortbildung Fortbildungsveranstaltung Ethikkommission der Stadt Wien Workshop - Wie können Gesundheitseinrichtungen die Gesundheitskompetenz ihrer Klientinnen und Klienten stärken? Veranstalter: WIG 87 XII Mitgliedschaften, Vorträge und Veranstaltungen Pflegekongress „Gutes tun und es gut tun“ Veranstalter: Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Grundlagen der Krisenintervention Kriseninterventionszentrum Wien Bewegt in die Zukunft mit HM Kinaesthetics Veranstalter: SMZ Sophienspital Wiener Gesundheitsförderungskonferenz „Seelische Gesundheit. Inspirationen für die Praxis der Gesundheitsförderung.“ Veranstalter: WIG Suizidprävention in Österreich – Status quo und Perspektiven BMG – Gesundheit Österreich GmbH 3. Wiener Selbsthilfekonferenz – aus Erfahrung lernen WIG 6. Fachtagung „Ich bleib daheim“, Lebenswelten Veranstalter: Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen 9. FSW-Expertenforum „Brücken statt Barrieren“ Veranstalter: FSW GPF Thema: Stärkung der Primärversorgung GPF Thema: Ethik- Kodex der ANDA für Pflegemanagement GPF Thema: Arbeitsplatz Krankenhaus Infarkt oder Innovation GPF Thema: Das Aufklärungsgespräch vor ärztlichen Eingriffen GPF Thema: Compliance/ Korruption im Gesundheitswesen GPF Thema: Elga- Vorteil für Patienten und Arzt GPF Thema: Spezialisierung in der Chirurgie 88 WPPA – Bericht über das Jahr 2014 und Öffentlichkeitsarbeit XIII MMedienedien- und Öffentlichkeitsarbeit Das Schwerpunktthema des WPPA-Berichtes 2014 stellt das Thema „Organisations- und Strukturmängel im Wiener Gesundheitswesen“ dar. Die daraus resultierenden Versorgungsdefizite sind nicht durch individuelles Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens lösbar. Die persönlichen, volks- und betriebswirtschaftlichen Kosten dieser Defizite sind hoch. Ziel der Öffentlichkeitsarbeit der WPPA ist es, diese Systemfehler öffentlich zu benennen und damit eine Diskussion anzustoßen, die zu einer positiven Weiterentwicklung des Wiener Gesundheits- und Pflegewesens führt. Nicht unerwähnt soll bleiben, dass durch die Zusammenarbeit der WPPA mit den unterschiedlichen Organisationen (wie z. B. den Fondskrankenanstalten, dem FSW, dem KWP, verschiedenen Magistratsabteilungen) und den Versicherungsträgern in vielen Fällen für die Betroffenen gute Lösungen erreicht wurden. Im Jahr 2014 erschienen von der Wiener Patentinnen-, Patienten- und Pflegeanwältin Frau Dr.in Sigrid Pilz eine Reihe von Interviews und gesundheitspolitischen Beiträgen in Presse, Hörfunk und Fernsehen: • Zu den Themen „Gesundheitsreform – Best Point of Service, ELGA, Mangelnde Qualitätskontrolle im niedergelassenen Bereich, Tätigkeitsschwerpunkte der WPPA, Abweisung einer Schwangeren in einem öffentlichen Spital“ war sie Gast in verschiedenen Sendungen des ORF und in Radio- und Fernsehsendungen privater Sender. Weiteres gab Frau Dr.in Sigrid Pilz zu diversen Bereichen des Gesundheitswesens zahlreiche Interviews für Zeitungen. • Zahlreiche Kommentare über die unterschiedlichen Anliegen/Beschwerden von Patientinnen und Patienten an das Gesundheitswesen erschienen in Tages- und Fachzeitungen. • Unabhängig davon präsentierte Frau Dr.in Pilz das Angebot der WPPA bei diversen öffentlichen Veranstaltungen und Diskussionen. • Seit dem Jahr 2013 besteht zwischen der ARGE Patientenanwältinnen und Patientenanwälte Österreichs und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Kooperation. Abwechselnd berichten die Patientenanwaltschaften der einzelnen Bundesländer im Magazin „Konsument“ von Fällen, deren Problematik österreichweite Bedeutung hat. • Im Rahmen der Vortragstätigkeit von Frau Dr.in Sigrid Pilz bei Fachgesellschaften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Krankenanstalten, Kammern, Versicherungen, Selbsthilfegruppen und weiteren im Gesundheitsbereich tätigen Organisationen, wurden die Arbeitsschwerpunkte der WPPA vorgestellt. • Besuche führten sie in Wohn- und Pflegeeinrichtungen, zu unterschiedlichen Organisationen im Gesundheits- und Pflegewesen der Stadt, zu Selbsthilfegruppen und in diverse andere Gesundheitseinrichtungen. • Bei Bürgeranwalt Resetarits diskutierte Frau Dr.in Pilz Themen, welche an die WPPA herangetragen wurden und die im Interesse vieler Betroffener sind: „Schwere medizinische Komplikation in Wiener Privatspital, verursacht durch mangelnde technische und personelle Infrastruktur“ und „Mangelnde Versorgung einer Hochbetagten in der Ambulanz eines öffentlichen Spitals“ WPPA – Bericht über das Jahr 2014 89 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS € Euro ABGB Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Abs. Absatz ÄK Ärztekammer AKH Allgemeines Krankenhaus AMG Arzneimittelgesetz ARGE Arbeitsgemeinschaft ARGE PA Arbeitsgemeinschaft Patientenanwälte Österreichs AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt BGBl. Bundesgesetzblatt BIQG Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitwesen BKA Bundeskanzleramt BMG Bundesministerium für Gesundheit BSST Bewohnerservicestelle B-VG Bundes-Verfassungsgesetz bzw. beziehungsweise ca. circa Chir. Chirurgie DSP Donauspital dzt. derzeit ELGA Elektronische Gesundheitsakte etc. et cetera EU Europäische Union FLO Floridsdorf FSW Fonds Soziales Wien GER Gersthof GF Geschäftsführer GÖG Gesundheit Österreich GmbH GuKG Gesundheits- und Krankenpflegegesetz GZ Geriatriezentrum GZA Geriatriezentrum St. Andrä/Traisen GZB Geriatriezentrum Baumgarten GZD SMZ-Ost Geriatriezentrum Donaustadt GZF SMZ Floridsdorf/Geriatriezentrum GZK Geriatriezentrum Klosterneuburg GZL Geriatriezentrum Liesing GZS SMZ-Süd Geriatriezentrum Favoriten GZW Geriatriezentrum am Wienerwald GZY Therapiezentrum Ybbs/Geriatriezentrum HF Härtefonds HNO Hals-, Nasen- Ohrenerkrankungen i.d.g.F. in der geltenden Fassung 90 i.d.R. in der Regel insges. Insgesamt i.V.m. in Verbindung mit KA Krankenanstalt KAR Krankenanstalt Rudolfstiftung KAV Krankenanstaltenverbund KES Kaiserin-Elisabeth-Spital KFJ Kaiser-Franz-Josef-Spital KH Krankenhaus KHR Krankenhaus Hietzing KWP Kuratorium Wiener Pensionistenwohnhäuser LGBl. Landesgesetzblatt MBA Master of Business administration Gesundheits- und Sozialmanagement Mio. Millionen MPG Medizinproduktegesetz niedergel. Niedergelassen Nr. Nummer NZR Neurologisches Zentrum Rosenhügel OGH Oberster Gerichtshof OKH Orthopädisches Krankenhaus Orthop. Orthopädie OWS Otto Wagner Spital ÖAGG Österreichischer Arbeitskreis für Gruppentherapie und Gruppendynamik ÖGCC Österreichische Gesellschaft für Care und Case Management ÖGKV Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund ÖPIA Österreichische Plattform für Interdisziplinäre Alternsfragen ÖQMed Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement inder Medizin GmbH ÖZPR Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht PatScho Patientenschlichtungsordnung PatV Patientenverfügung PatVG Patientenverfügungs-Gesetz PF Patientenentschädigungsfonds PH Pflegeheim PPRI Pharmaceutical Pricing and Reimbursement Information PRE Gottfried von Preyer’sches Kinderspital WPPA – Bericht über das Jahr 2014 PSD Psychosozialer Dienst RDB Rechtsdatenbank RIDA Rechtsindexdatenbank s. siehe schriftl. Schriftlich SEM Semmelweis Frauenklinik SKA Sonder Krankenanstalt SMZ Sozialmedizinisches Zentrum sog. sogenannt SSK Sozialmedizinisches Zentrum Sophienspital städt. Städtisch Stv. Stellvertreter SV Sozialversicherung SWRÄG Sachwalterrechts-Änderungsgesetz u. und u. a. unter anderem u. dgl und dergleichen UKH Unfallkrankenhaus Vers. Versicherungen vgl. vergleiche VKI Verein für Kunsumenteninformation WGKK Wiener Gebietskrankenkasse WIL Wilhelminenspital WPPA Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft WIG Wiener Gesundheitsförderung, gemeinnützige GmbH Wr. Wiener Wr.KAG Wiener Krankenanstaltengesetz WWPG Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz z.B. zum Beispiel ZÄG Zahnärztegesetz WPPA – Bericht über das Jahr 2014 91 Es wurde auf geschlechtergerechte Sprache und Bezeichnungen geachtet. Herausgeber: Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) Schönbrunner Straße 108 1050 Wien Telefon: (+43 1) 587 12 04 Fax: (+43 1) 586 36 99 E-Mail: [email protected] www.patientenanwaltschaft.wien.at Datenverarbeitung: DVR V221 Grafische Gestaltung: Pinkhouse Design GmbH, www.pinkhouse.at Druck: AV+Astoria Druckzentrum GmbH, 1030 Wien, Faradaygasse 6 Gedruckt auf ökologischem Druckpapier aus der Mustermappe von „ÖkoKauf Wien“