AGB_HochZeit_Kathrin_Wenzel

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AGB_HochZeit_Kathrin_Wenzel
1.Leistungsumfang
Der Auftraggeber wird der Agentur das zur Verfügung stehende Budget und seine Wünsche zur Ausrichtung der Hochzeit mitteilen. Die Agentur erstellt nachfolgend ein unverbindliches Angebot. Der Vertrag kommt schriftlich zustande. Die von der Agentur
vermittelten Dienstleistungen werden vom Auftraggeber direkt gebucht und bezahlt.
Die Agentur ist berechtigt, Änderungen von vertraglichen Leistungen vorzunehmen,
wenn diese nach Vertragsabschluss für eine planmäßige Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung darf nicht beeinträchtigt
werden.
2. Preise / Zahlung
Vom vereinbarten Gesamtpreis sind 1/3 nach Vertragsabschluss, 1/3 zur Mitte der Gesamtvertragslaufzeit (Auftragserteilung bis Veranstaltungsbeginn) und 1/3 einen Monat
vor der geplanten Hochzeit zur Zahlung fällig. Die Agentur wird dem Auftraggeber nach
Vertragsschluss eine Rechnung zusenden, die die Höhe und Datum der zu zahlenden Raten ausweist. Eventuell vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert abgerechnet.
Alle Reisen, wie solche zur Locationbesichtigung, notwendige Absprachen mit Dienstleistern, Übernachtungskosten, Druckabnahmen oder Reisen im besonderen Auftrag des
Auftraggebers werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Dabei werden für
Fahrtkosten dem Auftraggeber 0,35 € pro gefahrenem Kilometer berechnet. Sonderfahrten, wie Flüge, Bahnfahrten, Fähre etc. werden nach tatsächlich anfallenden Kosten abgerechnet.
Sollten veranstaltungsbedingt Gebühren (beispielsweise GEMA) anfallen, so werden diese vom Auftraggeber entrichtet.
Der Anspruch auf Vergütung entfällt nicht, wenn infolge eines Umstandes, welcher die
Agentur nicht zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht fristgerecht oder gar nicht stattfindet. Die Agentur empfiehlt den Abschluss einer Hochzeitsversicherung.
3.Rücktritt/Kündigung
Beide Parteien sind zum Rücktritt berechtigt, wenn die Durchführung der geplanten
Veranstaltung wegen höherer Gewalt, also wegen eines unvorhergesehenen, von beiden
Parteien nicht beeinflussbaren außerordentlichen Grundes unmöglich wird.
Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages ist in den nachfolgend genannten Fällen
für beide Parteien zulässig:
- Nichterbringung vertraglich geschuldeter Leistungen trotz schriftlicher Mahnung
und Fristsetzung
- erheblicher Verstoß gegen vertragliche Pflichten, sodass die Durchführung des
Vertrages unzumutbar ist
- Vermögensverfall einer Vertragspartei
Rücktritt und Kündigung sind schriftlich zu erklären.
Ja, ich will – entspannt feiern.
Kathrin Wenzel · Wandelfeld 7c · 21407 Deutsch Evern · T: 04131-7063682 · F: 04131-7064842 · M: 0160-95530807
[email protected] · www.hochzeitsplanung-lueneburg.de
Konto: IBAN: DE50 4401 0046 0146 5534 68, BIC: PBNKDEFF · Steuer-Nr. 33/147/14132
Der Auftraggeber hat im Falle des Rücktritts/Kündigung des Vertrages die der Agentur
bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen zu erstatten. Die Agentur ist berechtigt, statt eines konkreten Aufwendungsersatzes einen pauschalen Schadensersatz
geltend zu machen. Sofern der Rücktritt/Kündigung 4 Monate vor der geplanten Veranstaltung erfolgt, beläuft er sich auf 25 %, 2 Monate vor der Veranstaltung auf 50 % und
einen Monat vor der Veranstaltung auf 75 % des vereinbarten Gesamtpreises.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden bei der Agentur nicht
entstanden oder wesentlich niedriger ist.
4. Gewährleistung
Sofern die Agentur zur Erfüllung des Vertrages Waren liefert, ist die Agentur im Falle
eines Mangels zunächst zur Beseitigung des Mangels und Ersatzlieferung berechtigt.
Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages berechtigt oder kann eine Herabsetzung der Vergütung verlangen.
Für einen darüber hinausgehenden Anspruch des Auftraggebers gilt § 5 entsprechend.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach und können
Mängel wegen eines Fehlverhaltens des Kunden nicht behoben werden, kann der Auftraggeber hieraus keine Ansprüche herleiten.
5. Haftung / Aufrechnung
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes
bestimmt ist. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter der Agentur.
Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur beruhen oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Agentur beruhen. Ferner sind Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden ausgenommen, die auf einer
grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur beruhen oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Agentur beruhen.
Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist beschränkt auf
den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren in einem
Jahr. Der Verjährungsbeginn richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Agentur unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine Ansprüche unbestritten sind oder
rechtskräftig festgestellt wurden.
6. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,
wird die Wirksamkeit dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung
wird durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem mit der unwirksamen Bestimmungen abgestrebten Zweck am nächsten kommt.
Ja, ich will – entspannt feiern.
Kathrin Wenzel · Wandelfeld 7c · 21407 Deutsch Evern · T: 04131-7063682 · F: 04131-7064842 · M: 0160-95530807
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