Zuchtprogramm für die Rasse Quarter Horse
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Zuchtprogramm für die Rasse Quarter Horse
Zuchtprogramm für die Rasse Quarter Horse § 803 Zuchtprogramm für die Rasse Quarter Horse a. Ursprung Die Zucht von Quarter Horses in Deutschland wird von den in Deutschland anerkannten Züchtervereinigungen in eigenständigen Populationen betrieben. Die deutschen Züchtervereinigungen halten im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts die von der American Quarter Horse Association, 1600 Quarter Horse Dr., Amarillo, Tx 79104 aufgestellten Grundsätze ein. b. Zuchtziel Rasse Quarter Horse»MisosMM Herkunft »USA Größe »ca. 142 cm bis 160 cm Farben alle Farben, außer Schecken Typ Typ eines muskulösen und vielseitigen Westernpferdes Gebäude Kopf Hals Körper Fundament kurzer, edler Keilkopf mit kleinem Maul, kleinen beweglichen Ohren und großen Augen, ausgeprägte Ganaschen- und Stirnmuskeln; breite Stirn mittellanger Hals; leicht im Genick mit ausreichender Ganaschenfreiheit im Rechteckformat stehend (?); markante Sattellage mit gut ausgeprägtem Widerrist; mittellanger und gut bemuskelter Rücken mit kräftigen Lendenpartien; lange schräge und gut bemuskelte Kruppe mit tief angesetztem Schweif; viel Gurtentiefe; kräftige Brust mit guter Bemuskelung korrekt; trocken; ausgeprägte Gelenke; kurze Röhrbei ne; gut bemuskelte Unterarme und –schenkel; harte, mittelgroße Hufe Bewegungsablauf taktreiner und effizienter Bewegungsablauf ohne aufwendige Mechanik Einsatzmöglichkeiten Foundation Horse Einsatz ja nach Zuchtrichtung Foundation Horses entsprechen dem alten Stock Typ, also dem des ursprünglichen Arbeitspferdes; max. 20 % Vollblutanteil mit Ausnahme der Blutlinie des Gründerhengstes „Three Bars“, der ein reiner Vollblüter war. Foundation Horses sind geeignet als Racehorses, Roping Horses sowie für Cutting und Reining Typische Blutlinien: King P234 BZVKS Zuchtprogramm für die Rasse Quarter Horse Cowhorse oft eng verwandt mit Foundation Horses; kräftige, athletische Pferde mit viel Reaktionsfähigkeit und Speed; geeignet für die Rinderdisziplinen Cutting und Working Cowhorse; Cow Sense ist unerlässlich; aufgrund der Nervenstärke auch gut zum Freizeitreiten geeignet Typische Blutlinien: Doc Bar, Peppy San Badger Reining Horse athletische, relativ kleine Pferde mit gutem Galoppiervermögen, die sich leicht trainieren lassen Typische Blutlinien: Hollywood Dun It, Mr. Gunsmoke Halter Horse besonders korrekte und schöne Pferde, die dem Zuchtziel des Quarter Horse sehr nahe kommen; im Gegensatz zu den USA gibt es in Deutschland kaum Halter Horses; deutsche Halter Champion sind gleichzeitig gute Performance Pferde; Typische Blutlinien: Impressive, Sir Quincy Dan Pleasure & Hunter enorm spezialisierte Pferde; sehr großrahmige, hochelegante Pferde, die einem gut bemuskelten Vollblut ähneln; sie eignen sich auch für die Disziplinen Trail, Western Riding oder Horsemanchip Typische Blutlinien: Zippo Pine Bar Besondere Merkmale sehr vielseitiges Pferd mit einem ruhigen und freundlichen Wesen; sensibel, dabei aber überaus nervenstark; sehr lernfähig und leistungsbereit c. Zuchtmethode Das Zuchtbuch ist geschlossen. Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Es sind keine Veredlerrassen zugelassen. d. Gestaltung und Führung des Zuchtbuches 1.1. Zuchtbucheinteilung Das Zuchtbuch für Hengste besteht aus der Hauptabteilung. Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte • Hengstbuch I und • Hengstbuch II Das Zuchtbuch für Stuten besteht aus der Hauptabteilung. Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte • Stutbuch I und • Stutbuch II. 1.2. Eintragungsbestimmungen (1) Zuchtbuch für Hengste Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Väter der Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind und deren Mütter in der Hauptabteilung oder einem der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, BZVKS Zuchtprogramm für die Rasse Quarter Horse • • • die gem. § 9 ZBO auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 6,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen, die in einer Hengstleistungsprüfung im Feld oder in vergleichbaren Prüfungen gemäß § 7 (4) Tierzuchtgesetz eine gewichtete Endnote von 7,0 und besser erzielt haben wobei keine der Merkmalsnoten unter 5,0 liegen darf, Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden. (1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden alle Hengste mit im Zuchtbuch der selben Rasse oder einer zugelassenen Rasse eingetragenen Eltern frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen, die zwar die abstammungsmäßigen Voraussetzungen, d.h. beide Elternteile sind in der Hauptabteilung eingetragen, nicht aber die leistungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen und die durch die Züchtervereinigung identifiziert sowie in der äußeren Erscheinung bewertet worden sind, jedoch nicht in Hengstbuch I eingetragen werden können. In den Fällen, in denen Hengste aufgrund der Entscheidung 96/78 EWG eingetragen werden müssen, müssen diese Hengste zum nächstmöglichen Kör- bzw. Eintragungstermin vorgestellt werden, um auf ihre Verwendbarkeit im Zuchtprogramm beurteilt werden zu können. (2) Zuchtbuch für Stuten (2.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, • deren Väter und Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, • die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. § 9 ZBO eine Gesamtnote von 6,0 erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, (2.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, • deren Väter und Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, • die in der äußeren Erscheinung gemäß § 9 ZBO bewertet worden sind d. Bewertung der Funktionalität und des Körperbaus Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet: 1.1. Beurteilungssystem Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZVO: 10 = ausgezeichnet BZVKS 5 = genügend Zuchtprogramm für die Rasse Quarter Horse 9 = sehr gut 8 = gut 7 = ziemlich gut 6 = befriedigend 4 = mangelhaft 3 = ziemlich schlecht 2 = schlecht 1 = sehr schlecht 0 = nicht ausgeführt/nicht bewertet Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtpferd im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der Population. 1.2. Eintragungsmerkmale: 1. Typ (Rasse- und Geschlechtstyp) 2. Körperbau einschließlich Fundament 3. Korrektheit des Fundaments und der Bewegung 4. Schritt 5. Trab 6. Galopp (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) 7. Interieur und Gesamteindruck Die Gesamtnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten Eintragungsmerkmale. 2 Bewertung der Eigenleistung 2.1. Hengstleistungsprüfungen Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und werden als Feldprüfung durchgeführt. Hengste können zusammen mit Stuten geprüft werden. 1. Prüfungskommission Die Prüfung wird von mindestens zwei Sachverständigen (ein Vertreter eines der FN angeschlossenen Zuchtverbandes und/oder ein Vertreter der zuständigen Stelle sowie ein Performance Richter) abgenommen. Die Mitglieder der Prüfungskommission dürfen die zu prüfenden Pferde nicht im Besitz und in Beritt haben oder gehabt haben. 2. Prüfungen, Prüfungsort und Termin Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes. Der Prüfungsort und Termin wird durch die zuständige Stelle festgelegt. Die Prüfung wird als mindestens eintägiger Veranlagungstest durchgeführt. Die Prüfung hat keinen Wettbewerbscharakter. 3. Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind vierjährige und ältere Pferde, wobei die Zielgruppe fünfjährige Pferde sind. Die Pferde müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und angeritten sein. 4. Ausrüstung 4.1 Zäumungen und Gebisse: 3- bis 5jährige Pferde: Snaffle-Bit, Hackamore (Bosal) - zweihändige Zügelführung Bit - einhändige Zügelführung 6jährige und ältere Pferde: Bit - einhändige Zügelführung Bei der zweihändigen Zügelführung im Snaffle-Bit muss zwischen den Händen eine sog. „Zügelbrücke“ gebildet werden. (Beide Zügel müssen durch beide Hände laufen) 4.2 Keinerlei Arten von Hilfszügeln sind erlaubt. 5. Beurteilung Notensystem: 10 = ausgezeichnet 6 = befriedigend 2 = schlecht 9 = sehr gut 5 = ausreichend (genügend) 1 = sehr schlecht 8 = gut 4 = mangelhaft 0 = nicht ausgeführt BZVKS Zuchtprogramm für die Rasse Quarter Horse 7 = ziemlich gut 3 = ziemlich schlecht Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtpferd im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse. 6. Prüfungsanforderungen 6.1 Der abschließende Leistungstest wird von mindestens zwei unabhängig voneinander urteilenden Sachverständigen abgenommen. Die Pferde werden von den Sachverständigen in getrenntem Richtverfahren bewertet, es können ganze und halbe Noten vergeben werden. Jeder Sachverständige vergibt eine eigene Note. Die Note für das jeweilige Prüfungsmerkmal errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten der Sachverständigen. 6.2 Die Bewertung erfolgt nach einer kombinierten Aufgabe aus den Elementen Trail, Pleasure und Reining.(s. Anhang) 7. Gewichtung der Prüfungsmerkmale und Ergebnisberechnung 7.1 Die Zeugnisnote wird als arithmetisches Mittel der Endnoten beider Sachverständigen ausgewiesen Merkmal Note 1. Schritt zum Mittelpunkt der Arena 0-10 2. Jog ½ Zirkel 0-10 3. Extended Trot auf der Diagonalen 0-10 4. In der Ecke durchparieren zum Schritt 0-10 5. Im Schritt zur Brücke 0-10 6. Überqueren der Brücke 0-10 7. 180° - Wendung auf der Vorhand 0-10 8. Rückwärts durch L 0-10 9. Seitwärts nach rechts über die äußeren Stangen 0-10 10. Jog zum Mittelpunkt der Arena 0-10 11. ein Spin nach rechts 0-10 12. ein Spin nach links 0-10 13. 3 Zirkel nach links, die ersten beiden groß und schnell, den 3. klein und langsam 0-10 14. Galoppwechsel in der Mitte der Arena 0-10 15. 3 Zirkel nach rechts, Die ersten beiden groß und schnell, den 3. klein und langsam 0-10 16. Galoppwechsel in der Mitte der Arena 0-10 17. ¾ Zirkel nach links 0-10 18. Galopp auf der Diagonalen 0-10 19. Stop. 5 Tritte rückwärts 0-10 20. Verharren, um das Ende der Aufgabe anzuzeigen. Im Schritt zu den Richtern. 0-10 Endnote Summe / 20 7.2 Das Alter wird durch die Vorschrift der Zügelführung berücksichtigt. Hinweise auf Mängel und Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind vom Sachverständigen schriftlich festzuhalten und den Züchtervereinigungen mitzuteilen. Die Pferde sind bei Anlieferung und während der gesamten Prüfungsdauer hinsichtlich ihrer Kondition, Konstitution und Gesundheit genauestens zu beobachten. Pferde, die konditionell, konstitutionell bzw. gesundheitlich nicht der Norm entsprechen, werden nicht zur Prüfung zugelassen bzw. von der Prüfung ausgeschlossen. 8. Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses Nach Beendigung des abschließenden Leistungstests erfolgt eine öffentliche mündliche Bekanntgabe der Prüfungsendnote. Dieses Ergebnis gilt als vorläufig und wird zur Kontrolle nachgerechnet. Das verbindliche, offizielle Endergebnis ist ausschließlich das von der zuständigen Stelle erstellte Prüfungszeugnis für jedes Pferd. Der Besitzer jedes Pferdes erhält ein Zeugnis über das erzielte Gesamtergebnis, aus dem die Bewertungen in den einzelnen Prüfungsteilen, die Durchschnittsleistungen der geprüften Gruppe in allen Prüfungsteilen und die der Endnote ersichtlich ist. BZVKS Zuchtprogramm für die Rasse Quarter Horse Die für den Standort des Pferdes zuständige Behörde für Landwirtschaft und die Züchtervereinigung, in deren Zuchtbuch das Pferd eingetragen ist, erhalten auf Anforderung je eine Durchschrift des Zeugnisses. Die FN Abt. Zucht erhält eine Zusammenstellung der Prüfungsergebnisse für alle geprüften Pferde zur Veröffentlichung in den zuständigen Mitteilungsblättern oder Jahrbüchern. Das Ergebnis ist im Zuchtbuch mindestens mit dem Gesamtergebnis, Durchschnittsleistung (Mittelwert) der geprüften Gruppe und Anzahl der Pferde in der Prüfungsgruppe zu vermerken. 9. Wiederholung der Prüfung Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das bessere Ergebnis der beiden Prüfungen. Aufgabe Westernprüfung 1. Schritt zum Mittelpunkt der Arena 2. Jog ½ Zirkel 3. Extended Trot auf der Diagonalen 4. in der Ecke durchparieren zum Schritt 5. im Schritt zur Brücke 6. Überqueren der Brücke 7. 180° Wendung auf der Vorhand 8. Rückwärts durch L 9. Seitwärts nach rechts über die äußeren Stangen 10. Jog zum Mittelpunkt der Arena 11. 1 Spin nach rechts 12. 1 Spin nach links 13. Zirkel nach links. Die ersten beiden groß und schnell, den dritten klein und langsam. 14. Galoppwechsel in der Mitte der Arena (einfach oder fliegend) 15. 3 Zirkel nach rechts. Die ersten beiden groß und schnell, den dritten klein und langsam 16. Galoppwechsel in der Mitte der Arena (einfach oder fliegend) 17. ¾ Zirkel nach links 18. Galopp auf der Diagonalen 19. Stop, fünf Schritte rückwärts 20. Verharren, um das Ende der Aufgabe anzuzeigen. Im Schritt zu den Richtern 2.2 Zuchtstutenprüfungen Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und werden als Feldprüfung durchgeführt. Stuten können freiwillig ihre Stutenleistungsprüfung gemäß den Richtlinien der Hengste der Rasse Quarter Horse absolvieren. e. Ausstellung von Zuchtbescheinigungen Für jedes Pferd, dessen Eltern in das Zuchtbuch der Rasse der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 12 ZBO als Abstammungsnachweis ausgestellt. f. Weitere Bestimmungen zum Quarter Horse Abstammunsüberprüfung: Alle Fohlen müssen DNA-abstammungsüberprüft werden. BZVKS Zuchtprogramm für die Rasse Quarter Horse Fohlen aus der Impressive-Blutlinie: Nachkommen von Impressive müssen sich dem HYPP-Test unterziehen. Sind die Eltern des Fohlens bereits HYPP N/N getestet, erübrigt sich der Test für das Fohlen. Für einen Test muss ein sog. HYPP Test Kit bei der AQHA angefordert werden. BZVKS