- IHK Braunschweig

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Tourismusnachrichten
FACHKRÄFTE MANGELWARE
BETTENSTEUER
Saisonumfrage Tourismus: gute Geschäfte,
aber steigender Fachkräftemangel
Gericht kippt Goslarer Satzung Weitere Urteile im Januar erwartet
Niedersächsischer Industrieund Handelskammertag
Winter 2014 / 2015
Impressum
Herausgeber:
Niedersächsischer Industrieund Handelskammertag (NIHK)
Hinüberstraße 16/18
30175 Hannover
Mitglieder sind:
Industrie- und Handelskammer
Lüneburg-Wolfsburg
Oldenburgische Industrieund Handelskammer
Industrie- und Handelskammer
Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
Industrie- und Handelskammer
Stade für den Elbe-Weser-Raum
Industrie- und Handelskammer
für Ostfriesland und Papenburg
Verantwortlich:
Martin Exner, Tourismuspolitischer Sprecher
des NIHK, stellv. IHK-Hauptgeschäftsführer
Industrie- und Handelskammer
Lüneburg-Wolfsburg
Redaktion
Christina Schrödter, Referentin
Industrie- und Handelskammer
Lüneburg-Wolfsburg
Am Sande 1 · 21335 Lüneburg
Telefon: 04131 - 742 - 141
Telefax: 04131 - 742 - 247
E-Mail: [email protected]
Internet: www.n-ihk.de
Stand: Dezember 2014
Niedersächsischer Industrieund Handelskammertag
1
Aktuell
2
Digital, innovativ und attraktiv: Tourismustag Niedersachsen macht fit für die Zukunft .............................. 2
Niedersachsen startet mit Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ .................................................................... 3
Die niedersächsische Nordsee: erste zertifizierte Thalasso-Region Europas ....................................................... 4
Deutscher Tourismuspreis: Platz 1 für das niedersächsische Hasetal.................................................................... 4
Neuer Online-Masterstudiengang Tourismusmanagement ...................................................................................... 5
Zahlen & Fakten
6
IHK-Saisonumfrage Tourismus: Gute Geschäfte, aber Fachkräfte Mangelware ................................................ 6
Online & mobil
9
Köche machen Frauen glücklich! DEHOGA-Azubikampagne mit Kino-Spot erfolgreich gestartet .............. 9
Ihr gutes Recht
9
Gericht kippt Goslarer Bettensteuer ................................................................................................................................. 9
Mindestlohn ab 01.01.2015 .............................................................................................................................................. 10
GEMA: Urteil in Köln zu Ferienwohnungen .................................................................................................................. 12
Sauna: Ab 1. Juli 2015: 19 Prozent MwSt. ................................................................................................................... 12
Termine
13
IHK-Weiterbildung
13
Q-News
17
Jetzt neu: Q-Schulungen mit Themenschwerpunkt .................................................................................................. 17
Q-Schulungstermine ............................................................................................................................................................ 17
Quergelesen
18
Aus der Region
19
NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/15
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Aktuell
Digital, innovativ und attraktiv:
Tourismustag Niedersachsen macht fit für die Zukunft
Niedersachsens Tourismus-Macher treffen sich am 23./24. April 2015 in Lüneburg
vormerken:
23./24. April in Lüneburg
www.tourismustagniedersachsen.de
Wo sich sonst die imaginären Schicksale der ARD-Soap „Rote Rosen“ abspielen,
tagen im April die Akteure der niedersächsischen Tourismusbranche. Unter dem
Motto „Der Zukunft ein Stück voraus“ wird im Hotel Bergström erarbeitet, wie sich
Wirtschaft, Tourismusorganisationen und Politik fit für die Herausforderungen der
Zukunft machen können.
Neben Impulsvorträgen und Podiumsdiskussionen renommierter Fachleute sind
auch die Teilnehmer zum Mitmachen aufgerufen: In Fachforen mit CampCharakter werden Themen behandelt, die den touristischen Akteuren am meisten
unter den Nägeln brennen. Etwa: wie reagiere ich auf Nachfragetrends wie steigendes Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein? Wie trete ich dem ständig schärfer
werdenden Fachkräftemangel entgegen? Wie verändert die rasant fortschreitende
Digitalisierung meinen beruflichen Alltag – und was kann ich tun, um meine Geschäfts- und Marketingprozesse dafür zu rüsten?
Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies hat sein Kommen bereits zugesagt.
Der Tourismustag Niedersachsen findet alle zwei Jahre statt – 2015 zum 16. Mal.
Mit rund 250 Teilnehmern ist der Tourismustag die zentrale Veranstaltung der
Tourismusbranche in Niedersachsen.
Veranstalter des Tourismustags Niedersachsen sind die niedersächsischen Industrie- und Handelskammern, federführend die IHK Lüneburg-Wolfsburg. Partner
und Unterstützer sind die niedersächsischen Spitzenorganisationen des Tourismus
(u. a. TourismusMarketing Niedersachsen, Tourismusverband Niedersachsen,
DEHOGA, Heilbäderverband und kommunale Spitzenverbände).
Sponsoren und Aussteller
gesucht! Kontakt:
Anica Gaarz
[email protected]
Tel. 04131 742-174.
Wer sein Unternehmen auf dem Tourismustag werbewirksam in Szene setzen
möchte, hat hierfür verschiedene Möglichkeiten. Ausstellungsflächen, Anzeigenplätze etc. sind zurzeit noch zu vergeben. Unser Sponsorenkonzept erhalten Sie bei
der IHK Lüneburg-Wolfsburg, Frau Anica Gaarz, die gern mit Ihnen gemeinsam die
Kooperationsmöglichkeiten erörtert.
NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/2015
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Niedersachsen startet mit Kennzeichnungssystem
„Reisen für Alle“
© Shutterstock
Wie planen eigentlich diejenigen ihren Urlaub, die aktivitäts- oder mobilitätseingeschränkt sind und damit besondere Bedürfnisse in puncto Service und Qualität haben? Vor jeder Reise müssen sie sich besonders gründlich über die Gegebenheiten vor Ort informieren. Dadurch ist die Wahl eines geeigneten Reiseziels für
sie oft mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Um Menschen mit Handicap,
älteren Menschen und auch Familien mit Kindern die Urlaubsplanung zu erleichtern, startet Niedersachsen jetzt mit der Umsetzung des bundesweiten Zertifizierungs- und Kennzeichnungssystems Reisen für Alle.
Mitmachen können Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen,
Verkehrsträger und öffentliche Infrastrukturen. Die Zertifizierung bietet den
Gästen eine verlässliche Auskunft über den Grad der Barrierefreiheit. Die Prüfung
und Auszeichnung der Betriebe führt die Landesmarketinggesellschaft TourismusMarketing Niedersachsen GmbH (TMN) durch.
„Das neue Kennzeichnungssystem bringt uns einen großen Schritt weiter auf
unserem Weg zu einem Tourismus für Alle in Niedersachsen. Ein Ziel unserer
Tourismuspolitik ist es, das Reiseland Niedersachsen für alle Menschen erlebbar zu
machen. Das Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist daher Bestandteil der Koalitionsvereinbarung. Das barrierefreie Angebot der niedersächsischen touristischen Leistungsträger richtet sich insbesondere auch an Reisende im
hohen Alter, Familien mit kleinen Kindern oder Gesundheitsurlauber. Für sie bedeutet die zusätzliche Information zu den touristischen Einrichtungen ein Mehr an
Service - schon bei der Reiseplanung", sagte Staatssekretärin Daniela Behrens anlässlich der Unterzeichnung des Masterlizenzvertrags durch die TMN.
Für den Betrieb ist die Zertifizierung kostenlos!
Das Kennzeichnungssystem Reisen für Alle wurde in mehrjähriger Zusammenarbeit
und Abstimmung mit zahlreichen Betroffenenverbänden sowie allen touristischen
Verbänden, Landesmarketing-Organisationen und weiteren Akteuren im Rahmen
des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geförderten
Projektes entwickelt.
Die Kosten der Zertifizierung trägt die TMN. Ansprechpartnerin für interessierte
Betriebe und Leistungsträger ist Frau Katharina Schulz bei der TMN. Die Zertifizierungen bleiben zunächst für drei Jahre gültig.
Mehr Informationen und Kontakt:
Frau Katharina Schulz
0511-270-488-35
http://www.tourismuspartner-niedersachsen.de/tourismus-fuer-alle-1
[email protected]
NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/15
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Die niedersächsische Nordsee:
erste zertifizierte Thalasso-Region Europas
© Shutterstock
www.die-nordsee.de
Das Europäische Prüfinstitut für Wellness und Spa e.V. hat die niedersächsische Nordsee zur ersten zertifizierten Thalasso-Region Europas gekürt. Mit der
Auszeichnung etabliert sich Niedersachsens bedeutendste Ferienregion als Gesundheits- und Wellness-Region. Mit dem Themenschwerpunkt Thalasso hebt sie
sich von den üblichen Angeboten in den Bereichen Gesundheit und Wellness
deutlich ab. Das gesunde Reizklima mit seinen Aerosolen sowie Anwendungen
mit Algen, Schlick, Salz und Meerwasser ziehen seit über 200 Jahren Kurgäste
und Erholungssuchende an die Nordsee. Nicht zuletzt sorgen eine gute Infrastruktur sowie hervorragend ausgebildetes Fachpersonal in den Kur- und Wellnesseinrichtungen an Niedersachsens Nordsee für nachhaltige Erholung, Prävention und Heilung.
Die Nordsee GmbH und der Tourismusverband Nordsee e.V. arbeiteten seit 2010
gemeinsam an einem Qualitätssystem, um die niedersächsische Nordsee als führende Thalasso-Region in Deutschland zu etablieren. Im Juni 2014 trug dieser
Prozess die ersten Früchte: Die Inseln Norderney und Langeoog wurden vom Europäischen Prüfinstitut für Wellness und Spa e.V. als erste ThalassoNordseeheilbäder® ausgezeichnet (den Begriff hat sich die Marketingorganisation Die Nordsee GmbH markenrechtlich schützen lassen). Im Herbst folgten
Borkum, Juist und Wangerooge. Die fünf ostfriesischen Inseln bilden somit den
Grundstein der „Zertifizierten Thalasso-Region Niedersächsische Nordsee“. Interesse von Seiten weiterer Küstenorte sei vorhanden.
Deutscher Tourismuspreis:
Platz 1 für das niedersächsische Hasetal
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat Ende Oktober wieder die „Deutschen Tourismuspreise“ für besondere Innovationen im Deutschland-Tourismus
verliehen. Über Platz 1 darf sich das Hasetal in Niedersachsen (zwischen Osnabrück und Meppen) freuen. Es vermarktet sich als erste „Mundraubregion“
Deutschlands.
www.hasetal.de
Jährlich nutzen rund 50.000 Radtouristen den Hasetalweg, der von gut
1800 Obstbäumen gesäumt wird. Während der Radtour kostenlos Äpfel pflücken
– das ist hier nicht nur erlaubt, sondern erwünscht. Das Konzept bindet Hotellerie und Schulen ein, Prominente haben Patenschaften für Bäume übernommen,
aber auch Touristen können Baumpate werden. Wer mag, kann z. B. auch Baumschnittkurse belegen, fruchtige Souvenirs wie Säfte oder Liköre können mit nach
Hause genommen werden. Die Jury lobte das innovative Konzept, das dazu beiträgt, die Kulturlandschaft durch touristische Wertschöpfung zu erhalten.
www.suitepad.de
Platz 2 ging an das „Suite Pad“ – eine Tablet-basierte Lösung für Hotels, die Gästemappe, Wecker, Zeitung, Radio, Fernbedienung, freies Internet, Buchungskanal
und mehr in sich vereint.
www.basecampbonn.de
Den 3. Preis vergab die Jury an das BaseCamp Young Hostel in Bonn. Vom Oldtimer-Wohnwagen, Schlafwagenabteil bis zum Trabi-Dach kann hier in einer alten
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Lagerhalle auf einem kunterbunten Indoor-Campingplatz übernachtet werden.
Sonderpreis: Seetel sucht Deutschlands Super Azubis
www.seetel.de
Einen Sonderpreis erhielt die Seetel Hotel GmbH & Co. Betriebs-KG für eine
kreative Strategie gegen den Fachkräftemangel: Anstelle eines Bewerbungsgesprächs veranstalten die Usedomer Seetel Hotels ein Casting, bei dem angehende
Lehrlinge ihr Können beim Lösen verschiedener Aufgaben unter Beweis stellen.
Der Sieger-Azubi gewinnt eine Reise nach Mallorca.
Ausführliche Informationen zu allen Preisträgern, Nominierten und weiteren
Vordenkern finden Sie im Report Innovation 2014 im Internetangebot des DTV
unter www.deutschertourismusverband.de.
Neuer Online-Masterstudiengang Tourismusmanagement
Neben dem Beruf Tourismusmanagement studieren und mit dem Master abschließen: das ermöglicht ein neues Online-Angebot der Fachhochschule Westküste. Zum laufenden Wintersemester 2014/15 ist der Studiengang mit einer Erprobungsphase gestartet, im Herbst 2015 soll er nach erfolgreicher Akkreditierung
offiziell an den Start gehen.
Bild © FH Westküste
Der Online-Masterstudiengang Tourismusmanagement macht fit für gehobene
und höhere Managementaufgaben. Während des Studiums werden u. a. die Themenbereiche Destinationsmanagement, Reiseveranstalter und Hotellerie sowie
Projektmanagement behandelt. Für die Master-Thesis im vierten Semester ist eine
Vertiefung in einem gewählten Schwerpunkthema möglich.
Kontakt:
Lars Rettig, M.A.
Tel. 0481 85 55-235
E-Mail: [email protected]
www.omt-fhw.de
Studierende müssen für die Zulassung bestimmte Voraussetzungen mitbringen
(z. B. Bachelor-Abschluss oder vergleichbar und mindestens ein Jahr Berufserfahrung, die eventuelle Anerkennung anderer Voraussetzungen wird noch geprüft).
Insgesamt 40 Studenten können pro Semester an den Start gehen, Anmeldungen
sind ab Sommer 2015 möglich. Kostenpflichtig wird der geplante Online Masterstudiengang voraussichtlich erst nach seiner offiziellen Einführung sein.
Mehr Infos erteilt Herr Lars Rettig bei der FH Westküste. Eine Info-Broschüre
zum Studiengang steht auf der Website der FH Westküste zum Download bereit.
NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/15
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Zahlen & Fakten
IHK-Saisonumfrage Tourismus:
Gute Geschäfte, aber Fachkräfte Mangelware
IHK-Saisonumfrage Tourismus zieht eine zufriedenstellende Bilanz. Steigender
Kostendruck und Fachkräftemangel bremsen jedoch das Wachstumstempo.
Trotz leichter Eintrübung der gesamtwirtschaftlichen Lage bleibt das Konsumklima in Deutschland stabil. Davon profitieren auch die Tourismusbetriebe, wie
die aktuelle Saisonumfrage der niedersächsischen Industrie- und Handelskammern zeigt. Die Mehrheit der Befragten aus Niedersachsen (88 Prozent der Gastgewerbebetriebe und 94 Prozent der Reisebüros und -veranstalter) berichten über
gute oder befriedigende Geschäfte im vergangenen Halbjahr. Für die laufende
Wintersaison erwartet die Mehrheit allerdings kein Wachstum, hofft aber zumindest auf ein Erreichen des Vorjahresniveaus.
„Die Ursache für die vorsichtige Zukunftseinschätzung ist nicht nur die allgemeine
Wirtschaftslage. Die Tourismusbranche ist außerdem vielen weiteren Risikofaktoren ausgesetzt. Besonders steigende Arbeitskosten bei gleichzeitig wachsenden
Energie- und Rohstoffpreisen machen den Unternehmen zu schaffen“, so Martin
Exner, tourismuspolitischer Sprecher des Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertages (NIHK).
Die Top 4 der erwarteten Risiken für die Unternehmensentwicklung
(Mehrfachnennungen waren möglich, mehr Ergebnisse unter www.n-ihk.de)
Quelle: IHK-Saisonumfrage Tourismus Niedersachsen
58 Prozent der Gastgewerbetreibenden sehen laut Umfrage die Entwicklung
der Arbeitskosten als Unsicherheitsfaktor. Der gesetzliche Mindestlohn ab 2015,
der z. B. auch für Ungelernte, Aushilfen und Saisonkräfte gilt, wirft hier seine
Schatten voraus. "Das Problem sind nicht allein die 8,50 Euro", erläutert Exner
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dazu. „Die damit zusammenhängenden Dokumentationspflichten verkomplizieren
die Arbeitsabläufe und binden Arbeitszeit. Im Übrigen können sich auch Preissteigerungen bei Zulieferern und Vertragspartnern ergeben.“
Gleichzeitig werde es im Tourismus immer schwerer, das passende Personal zu
finden und an sich zu binden. „Fast jeder zweite Gastgewerbebetrieb kann schon
jetzt offene Stellen längerfristig nicht besetzen“, berichtet Exner. Das Problem
habe sich im Vergleich zum Vorjahr bereits deutlich verschärft (von 38 Prozent im
Herbst 2013 auf jetzt 44 Prozent). Besonders geeignete Bewerber mit einer abgeschlossenen dualen Berufsausbildung würden immer mehr zur Mangelware.
Der Fachkräftemangel spitzt sich zu: Immer mehr Gastgewerbebetriebe finden
nicht das passende Personal
Quelle: IHK-Saisonumfrage Tourismus Niedersachsen
Bei den Reisebüros und –veranstaltern habe zwar momentan nur jeder fünfte
Betrieb längerfristig unbesetzte Stellen; auf lange Sicht rechnen aber auch hier
41 Prozent mit Problemen durch Fachkräftemangel.
Um Fachkräfteengpässen entgegenzuwirken, wollen Gastgewerbebetriebe vor
allem die Arbeitgeberattraktivität steigern. Auch der Einsatz von Fachkräften
aus dem Ausland komme für fast jeden zweiten in Frage. Rang 3 belegen Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Bei den Reisebüros und -veranstaltern zeigt sich ein anderes Ranking: mehr
eigene Ausbildung können sich 42 Prozent der Befragten vorstellen, um dem
Fachkräftemangel erfolgreich entgegenzuwirken. Beruf und Familie besser vereinbar zu machen, ist auch in der Reisebüro und –veranstalterbranche ein häufig genannter Plan.
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Das planen die Unternehmen gegen den Fachkräftemangel (Mehrfachnennungen)
Quelle: IHK-Saisonumfrage Tourismus Niedersachsen
www.n-ihk.de
Mehr Informationen, Zahlen und Grafiken zur niedersachsenweiten IHKSaisonumfrage finden Sie im Internetangebot des NIHK.
Sie sind noch kein Teilnehmer der Saisonumfrage? Die Umfrage läuft zweimal
jährlich online und dauert etwa fünf Minuten. Wir freuen uns auf Ihre Mail entweder direkt an den Tourismus-Ansprechpartner in Ihrer IHK oder per Mail an
die Tourismusnachrichten-Redaktion unter [email protected].
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Online & mobil
Köche machen Frauen glücklich!
DEHOGA-Azubikampagne mit Kino-Spot erfolgreich gestartet
Der DEHOGA Niedersachsen hat im November eine Azubikampagne zur Bewerbung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe in Niedersachsen gestartet – und das mit großer Resonanz. Eingesetzt werden Postkarten, Flyer, Plakate,
Bierdeckel und ein Online-Jobquiz.
Der Hingucker im wahrsten Sinne des Wortes ist allerdings ein Kino-Spot. Der
Spot lief in 7 Städten Niedersachsens und das in ausverkauften Kinosälen mit
vielen jungen Menschen – zum Beispiel vor dem Blockbuster „Die Tribute von
Panem“. Allein auf der Facebookseite des DEHOGA-Niedersachsen wurde der
Post von mehr als 12.000 Teilnehmern gesehen und mehr als 80 Mal mit oft
charmanten Kommentaren geteilt.
Hier den DEHOGA-Spot ansehen:
https://www.youtube.com/watch?v=09uK2zl_cGc
Ihr gutes Recht
Gericht kippt Goslarer Bettensteuer
OVG Lüneburg
www.oberverwaltungsge
richt.niedersachsen.de
(Az. 9 KN 85/13)
Die Bettensteuer von Goslar ist unzulässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht
in Lüneburg (OVG) Anfang Dezember entschieden. Grund: Die Satzung in Goslar
ist nicht differenziert genug ausgestaltet worden.
Nach den Ausführungen des Gerichts ist eine „Bettensteuer" zwar grundsätzlich in Niedersachsen zulässig. Allerdings verstößt die in der Stadt Goslar gewählte Staffelung der Steuersätze gegen die Besteuerungsgleichheit gemäß
Grundgesetz. Die Goslarer Bettensteuer-Satzung legte drei unterschiedliche
Steuersätze zugrunde, je nach Sterne-Kategorie der Unterkünfte. Statt sich an
den Unterkunftskategorien zu orientieren, hätte die Satzung an den Kosten je
Übernachtung festgemacht werden müssen. Denn so wurden zum Teil Übernachtungen mit einem geringen Entgelt vergleichsweise wesentlich stärker belastet
als teurere Übernachtungen. Darüber hinaus wurde beanstandet, dass die Abgabe im Ortsteil Hahnenklee nicht erhoben wird. Das verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen.
Im Januar stehen übrigens auch die Bettensteuer-Satzungen in Lüneburg und in
Schulenberg (Oberharz) auf der Agenda des Oberverwaltungsgerichts. Auch hier
sind Staffelungen je nach Betriebsart bzw. Kategorie Bestandteil der Satzung.
NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/15
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Das Urteil dürfte die Diskussion um eine landesweite Regelung für eine Tourismusabgabe erneut anfachen. Die Landesregierung prüft seit Längerem ein
Abgabemodell, das über die jetzige Regelung hinausgeht, nach der nur prädikatisierte Kur- und Erholungsorte eine Fremdenverkehrs- oder Kurabgabe erheben
dürfen.
Der NIHK tritt schon seit mehreren Jahren für eine ergebnisoffene Prüfung
solcher Lösungen ein. Diese können aber, da hier zusätzliche Abgabenlasten auf
die Unternehmen zukommen, immer nur die zweitbeste Lösung sein. Unternehmen der Tourismusbranche hatten sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt offen
gezeigt. „Solange gewährleistet ist, dass alle vom Tourismus profitierenden Wirtschaftszweige eingebunden werden und sie mitbestimmen können, wie die Mittel verwendet werden, sind die Unternehmen auch bereit, sich an der Finanzierung öffentlicher Ausgaben für den Tourismus zu beteiligen“, so Martin Exner,
tourismuspolitischer Sprecher des NIHK und verweist dabei auf Ergebnisse früherer Tourismusumfragen. Der NIHK ist in erste Beratungen über eine Tourismusabgabe eingebunden gewesen und steht für weitere Gespräche bereit.
www.n-ihk.de
Hintergrundinfos zum Thema finden Sie auch im NIHK-Fokus Niedersachsen vom
Juli 2013 unter dem Titel „Bettensteuer & Co.: ein Irrweg!“ zum Download.
Mindestlohn ab 01.01.2015
Von Herbert Blank, IHK Lüneburg-Wolfsburg
Ab Januar 2015 gilt bundesweit ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn.
Grundsätzlich muss künftig jeder Arbeitnehmer mindestens 8,50 Euro pro Stunde
bezahlt bekommen. Hier lesen Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Wem muss der Mindestlohn gezahlt werden?
© Shutterstock
Der Mindestlohn ist zunächst jedem Arbeitnehmer, der in Deutschland tätig ist,
ohne Rücksicht auf die Art seiner Tätigkeit zu zahlen. Auf den Anspruch können
Arbeitnehmer nicht wirksam verzichten, sodass etwa auch Familienangehörigen
der Mindestlohn zu zahlen ist, sofern sie abhängig beschäftigt werden. Von der
Aushandlung eines Arbeitsentgelts unterhalb der Mindestlohngrenze ist daher
dringend abzuraten, da sich der Arbeitgeber hierdurch einem nicht unerheblichen Bußgeldrisiko aussetzt. Die Lohnzahlung hat spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats zu erfolgen, in dem der Arbeitnehmer seine Leistung erbracht hat. Bis zum 01.01.2017 bleibt es bei dem Betrag von 8,50 Euro. Dann
wird durch die Mindestlohnkommission erstmals darüber beraten, ob eine Erhöhung erfolgen soll. Für die Zukunft wird eine solche Entscheidung dann durch die
Kommission im Zwei-Jahres-Rhythmus erfolgen.
Aufgrund des zwingenden Charakters des Mindestlohns gilt die Lohnuntergrenze
auch für Saisonarbeiter. Eine arbeitgebergünstige Ausnahme ergibt sich daraus,
dass die kurzfristige sozialabgabenfreie geringfügige Beschäftigung nunmehr
über 70 anstatt „nur“ über bislang 50 Tage möglich ist. Diese Möglichkeit ist auf
vier Jahre befristet.
NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/2015
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Welche Ausnahmen gibt es?
Zunächst gilt der Mindestlohn nicht für Auszubildende sowie ehrenamtlich Tätige. Zudem sind Arbeitnehmer unter 18 Jahren, die keinen Berufsabschluss haben,
vom Mindestlohnanspruch ausgenommen. Für Praktikanten gelten hingegen besondere Regeln. Grundsätzlich haben sie Anspruch auf den Mindestlohn. Dies
verhält sich nur bei solchen Praktikanten anders, die zur Einstiegsqualifizierung,
Berufsausbildungsvorbereitung oder im Rahmen eines Pflichtpraktikums tätig
sind. Sollten Praktikanten das Praktikum zur Orientierung für die Berufs- oder
Studienwahl ableisten, ist die Befreiung von der Mindestlohnzahlung auf drei
Monate begrenzt. Eine weitere Ausnahme gilt für Langzeitarbeitslose. Hierunter
sind Personen zu zählen, die länger als zwölf Monate arbeitslos waren. Innerhalb
der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung sind sie vom Mindestlohn ausgeschlossen.
Noch bis zum 31.12.2017 gehen abweichende Regelungen eines allgemein verbindlichen Tarifvertrags dem Mindestlohn vor. Ab dem 01.01.2017 muss aber
auch hier je Zeitstunde Arbeit ein Mindestentgelt von 8,50 Euro brutto gezahlt
werden.
Schließlich existiert eine Sonderregelung für Zeitungsboten. Diese haben ab dem
01.01.2015 einen Anspruch auf 75% des Mindestlohns, ab dem 01.01.2016 auf
85% und ab dem 01.01.2017 dann auf den vollen Mindestlohn von 8,50 Euro.
Welche Arbeitgeberleistungen fallen unter den Begriff des Lohns?
Unter Lohn werden alle Zahlungen gefasst, die im Gegenseitigkeitsverhältnis
vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer für das Erbringen seiner „Normalarbeitsleistung“ entrichtet werden. Dies bedeutet, dass Zahlungen, die über diese
Normalarbeitsleistung hinausgehen, auf den Mindestlohn nicht anzurechnen
sind. Der Mindestlohn von 8,50 Euro ist also unabhängig von Leistungen zu zahlen, die etwa durch Überstunden, Gefahrzulagen, Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit erzielt werden. Ebenso können Zahlungen, die als Auslagenersatz gezahlt
werden, nicht in die Lohnzahlung eingerechnet werden. Darüber hinaus können
auch Einmalzahlungen regelmäßig nicht angerechnet werden. Beispielsweise
kann ein einmal jährlich gezahltes Urlaubsgeld nicht auf die übrigen elf Monate
umgelegt werden.
Welche weiteren Neuerungen sind zu beachten?
Ab dem 01.01.2015 haben Praktikanten Anspruch auf Aushändigung eines Praktikumsvertrages, der Ausbildungsziele, Beginn und Dauer des Praktikums, die
täglichen Arbeitszeiten und Angaben zu Vergütungs- und Urlaubsansprüchen
enthalten muss.
Für bestimmte Branchen (u.a. Baugewerbe, Gastronomie, Fleischwirtschaft) wird
eine Aufzeichnungspflicht geschaffen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren muss. Dies gilt
übrigens branchenunabhängig bei allen Mini-Jobs und beim Einsatz von Leiharbeitern.
NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/15
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Wie wird die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert und welche Konsequenzen
drohen bei Nichteinhaltung?
Diese Aufgabe wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wahrgenommen, welche Teil der Zollverwaltung ist. Stellt die FKS fest, dass beispielsweise
kein Mindestlohn gezahlt wird, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese
kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Auch die fehlerhafte oder unvollständige Arbeitszeitenaufzeichnung ist bußgeldbewehrt – bis zu
30.000 Euro drohen hier. Zudem ist erhöhte Aufmerksamkeit bei der Vergabe von
Werk- und Dienstleistungen erforderlich. Dem neuen Gesetz zufolge haftet der
Auftraggeber, wenn ein beauftragter Subunternehmer die Lohnuntergrenze nicht
einhält. Er haftet dabei wie ein Bürge – das heißt ohne Wenn und Aber. Daher ist
die Zuverlässigkeit von Auftragnehmern zukünftig besonders gut im Blick zu behalten.
GEMA: Urteil in Köln zu Ferienwohnungen
OLG Köln
Az.: 6 U 204/13 vom
13.6.2014
Das Oberlandesgericht Köln hat eine Klage der GEMA auf Zahlung von Nutzungsgebühren abgewiesen. Vermieter einzelner privater Ferienwohnungen seien nicht zur Zahlung der GEMA-Gebühr verpflichtet, da die Situation nicht mit
einem Hotelbetrieb, sondern eher mit der Vermietung von Wohnungen vergleichbar sei.
Allerdings ist die Entscheidung des OLG Köln nicht bundesweit verbindlich.
Auf Nachfrage der IHK Lüneburg-Wolfsburg teilte die GEMA-Bezirksdirektion in
Hamburg mit, eine andere Rechtsmeinung zu vertreten und an der Vergütungspflicht festzuhalten.
Es bleibt also abzuwarten, ob auch in Niedersachsen ein vergleichbarer Rechtsstreit für Klarheit sorgen wird.
Sauna: Ab 1. Juli 2015: 19 Prozent MwSt.
Zurzeit gelten für Saunaleistungen noch die ermäßigten 7 Prozent Mehrwertsteuer, da sie bislang als Heilbäder im Sinne des Umsatzsteuergesetzes angesehen wurden.
Ab 1. Juli 2015 soll für alle Saunaleistungen der volle Mehrwertsteuersatz
von 19 Prozent anfallen. Gerechtfertigt wird dies mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2005, das die ermäßigte Besteuerung nur für Heilbäder
vorsieht, die konkret als Behandlung einer Krankheit dienen. Der Wellness-Effekt
und die vorbeugende Wirkung rechtfertigen keine Steuerermäßigung. Immerhin
ist die Anhebung des Steuersatzes nach massiven Protesten um ein halbes Jahr
verschoben worden – ursprünglich war die Anhebung zum 1. Januar 2015 geplant.
NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/2015
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Termine
17. - 25.01.2015
CMT Caravan Motor
Touristik Messe
Stuttgart
www.messestuttgart.de/cmt/
02. – 03.02.2015
Deutscher Hotelkongress
Berlin
www.conferencegroup.de
04. – 08.02.2015
Reisen Hamburg
Hamburg
http://reisenhamburg.de/
22.02.2015
ADFC Radreise-Messe 2014
Hamburg
www.hamburg.adfc.de
25.02. - 01.03.2015
REISE + CAMPING
Essen
www.die-urlaubswelt.de
04. - 08.03.2015
ITB – Internationale Tourismusbörse Berlin
Berlin
www.itb-berlin.de
17. – 19.04.2015
Destination Camp
Hamburg
www.destinationcamp.com
23. – 24.04.2015
Tourismustag Niedersachsen
Lüneburg
www.tourismustagniedersachsen.de
26. – 28.04.2015
Germany Travel Mart
Erfurt und
Weimar
http://www.germany.travel/
de/trade/gtm-germanytravel-mart/gtm/gtm.html
IHK-Weiterbildung
IHK Lüneburg-Wolfsburg
05.02.2015
Azubi-Knigge
Lüneburg, 175 Euro/ 165 Euro für Mitglieder
05.02.2015
Fit für turbulente Zeiten - Zeitmanagement und Arbeitsmethodik im Beruf
Wolfsburg, 290 Euro/ 270 Euro für Mitglieder
17.02.2015
Wie begegne ich schwierigen Mitarbeitern?
Lüneburg, 290 Euro/ 270 Euro für Mitglieder
19.02.2015
Zeitgemäße Korrespondenz nach DIN 5008
Lüneburg, 290 Euro/ 270 Euro für Mitglieder
23.02.2015
HACCP - Hygieneschulung für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung
Lüneburg, 175 Euro/ 165 Euro für Mitglieder
NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/15
14
26.02.2015
Nie wieder Fusseln im Mund - Rhetorik mal anders
Wolfsburg, 290 Euro/ 270 Euro für Mitglieder
04.03.2015 und
19.03.2015
Telefontraining für Auszubildende
Lüneburg und Celle, 175 Euro/ 165 Euro für Mitglieder
05.03.2015
Stress- und Selbstmanagement - Mehr leben und leisten
Lüneburg, 290 Euro/ 270 Euro für Mitglieder
18.03.2015
Das Telefon - Die Visitenkarte des Unternehmens
Lüneburg, 290 Euro/ 270 Euro für Mitglieder
Kontakt:
Christina Möller, Tel. 04131–742–163, [email protected]
Oldenburgische IHK
13.02.2015
Erfolgreiches Zeitmanagement und Selbstorganisation
Oldenburg, 235 Euro
25.02.2015
Am Telefon überzeugen
Oldenburg, 235 Euro
03.03.2015
Vom Mitarbeiter zur Führungskraft
Oldenburg, 395 Euro
04.03.2015
Informationen erfolgreich managen
Oldenburg, 225 Euro
05.03.2015
Mein Schreibtisch frei und aufgeräumt professionelle Arbeitsplatzorganisation
Oldenburg, 225 Euro
14.04.2015
Englisch korrespondieren Praxistraining für den internationalen Schriftverkehr
Oldenburg, 375 Euro
Kontakt:
Petra Rabe, Tel.: 0441-2220-424, [email protected].
IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
10.02.2015
Social Media und Internetmarketing
Osnabrück, 180 Euro
11.02.2015
Stilsicheres Styling und moderne Umgangsformen für Auszubildende
Osnabrück, 155 Euro
NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/2015
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13.02.2015
Nie mehr sprachlos - Schlagfertigkeitstraining
Osnabrück, 200 Euro
24.02.2015
Effizienteres Einkaufen - Einkaufs- und Beschaffungsmanagement
Osnabrück, 200 Euro
25.02.2015
Erfolgsfaktor Image! Damit der erste Eindruck stimmt
Osnabrück, 220 Euro
26.02.2015
First Aid in Sachen „kundenorientiere Kommunikation für Auszubildende (in
Deutsch/Englisch)
Osnabrück, 155 Euro
16.04.2015
Mit modernen Umgangsformen zum Erfolg: Richtig ist wichtig!
Osnabrück, 180 Euro
23.04.2015
Telefonieren, wie Kunden es wünschen - Der erste Eindruck entscheidet
Osnabrück, 220 Euro
27.04.2015
Mein Schreibtisch - frei und aufgeräumt
Osnabrück, 170 Euro
Kontakt:
Valeria Nadel, Tel. 0541-353-473, [email protected]
IHK für Ostfriesland und Papenburg
09.02.2015
Hygieneschulung
Emden, 140 Euro
19.02.2015
Reisekosten- und Bewirtungsrecht
Emden, 235 Euro
23.02.2015
Besser verkaufen - Kunden gewinnen und begeistern (Abendvortrag)
Emden, 75 Euro
04.03.2015
Richtiges Verhalten am Telefon
Emden, 120 Euro
05.03.2015
Grundlagen der Rhetorik
Emden, 215 Euro
10.03.2015
Mein Schreibtisch - frei und aufgeräumt
Emden, 235 Euro
18.03.2015
Telefon und Empfang - Visitenkarte des Unternehmens
Emden, 215 Euro
NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/15
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26.03.2015
Auf dem Weg zum attraktiven Ausbildungsunternehmen
Emden, 145 Euro
Kontakt:
Susanne Moderhak, Tel. 04921–8901–21, [email protected]
IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum
27.01.2015
Business-Knigge: Sicher auf jedem Parkett
Verden, 195 Euro
10.02.2015
Personalauswahlverfahren: Die besten Mitarbeiter für Ihr Unternehmen!
Stade, 195 Euro
13.02.2015
Officemanagement: Arbeitsplatzorganisation und Ablagemanagement
Stade, 210 Euro
18.02.2015
Reisekosten- und Bewirtungsrecht
Verden, 220 Euro
18.02.2015
Hygieneschulung für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung
Stade, 100 Euro
20.02.2015
Konstruktiver Umgang mit Meinungsverschiedenheiten
Stade, 195 Euro
27.02.2015
Officemanagement: Der/die Assistent/in als Managementpartner/in
Stade, 210 Euro
03.03.2015
Auszubildende erfolgreich führen und kompetent beurteilen
Stade, 195 Euro
18.03.2015
Betriebliches Gesundheitsmanagement - gesund am Arbeitsplatz!
Stade, kostenfrei
17.04.2015
Officemanagement: Telefonate professionell und erfolgreich führen
Stade, 210 Euro
Kontakt:
ServiceCenter, 04141–524–0, [email protected]
NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/2015
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Q-News
Jetzt neu: Q-Schulungen mit Themenschwerpunkt
Seit gut 10 Jahren wächst die niedersächsische Q-Gemeinde: Tourismusbetriebe, touristische Organisationen und Dienstleister jeder Art machen sich mit Hilfe
der Initiative ServiceQualität fit für den Wettbewerb und arbeiten kontinuierlich
an der Verbesserung ihrer Servicequalität.
2015 geht ein neues Veranstaltungsformat an den Start, das die bewährten
Q-Seminare mit fachspezifischen Themen verbindet. Die Teilnehmer werden auf
der einen Seite vollwertig zum QualitätsCoach ausgebildet. Zum anderen – je
nach Themenschwerpunkt – werden die spezifischen Chancen und Herausforderungen behandelt und aktuelle Branchenzahlen präsentiert. Beispiele und Übungen werden speziell auf das jeweilige Thema zugeschnitten.
Das Seminarkonzept wurde zunächst für die Themen Aktiv (Rad und Wandern) und Gesundheit entwickelt. Die Teilnehmer des 2-tägigen QThemenseminars zahlen den gleichen Teilnehmerbeitrag wie bei der normalen
1,5-tägigen „Ausbildung zum QualitätsCoach“ (295,- € netto inkl. Schulungsunterlagen sowie der Seminarverpflegung). Zwei Termine stehen bereits fest:
Q-Themenseminar Gesundheit am 03./04. Februar 2015 in Bad Sachsa und
Q-Themenseminar Aktiv am 21./22. April 2015 in Jork.
Kontakt:
www.servicequalitaetniedersachsen.de
Tel. 051-270 488-24
Darüber hinaus kann das Seminar auch als geschlossene Schulung gebucht werden. Die Anmeldung ist möglich unter www.servicequalitaet-niedersachsen.de
oder direkt bei der TMN, E-Mail [email protected].
Q-Schulungstermine
Stufe I (QualitätsCoach):
03. - 04.02.2015
Bad Sachsa (Romantischer Winkel - Spa & Wellness Resort)
- Themenseminar Gesundheit Dozentin: Lydia Albers
16. - 17.02.2015
Hannover (Handelshaus Hannover)
Dozent: Mika Balke
21. – 22.04.2015
Jork (Hotel Altes Land)
- Themenseminar Aktiv –
Dozentin: Lydia Albers
NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/15
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Stufe II (QualitätsTrainer):
19. - 20.03.2015
Visselhövede (Pescheks Seminarhotel Luisenhof)
Dozentin: Lydia Albers
Kosten der Seminare: 295 Euro plus MwSt. Geschlossene Schulungen können darüber hinaus individuell vereinbart werden.
Kontakt: www.servicequalitaet-niedersachsen.de, Agnetha Gläß, Tel.: 0511-270
488–24, [email protected]
Quergelesen
DEHOGA Hygiene-Paket: Fit für die Kontrolle
DEHOGA-Hygienepaket
inkl. CD-ROM,
Hrsg.: Interhoga GmbH,
2014
www.dehoga-shop.de
33 Euro für DEHOGAMitglieder, 55 Euro für
Nichtmitglieder
Um böse Überraschungen zu vermeiden, wenn eine amtliche Hygienekontrolle
ansteht, hat der DEHOGA in Zusammenarbeit mit amtlichen Lebensmittelkontrolleuren ein praktisches Hygiene-Paket für das Gastgewerbe entwickelt.
Ein dicker Ordner enthält die wichtigsten Hygiene-Leitlinien inklusive der rechtlichen Grundsätze (u. a. HACCP und Infektionsschutzgesetz), und eine Vorlage für
Hygieneschulungen für Mitarbeiter. Die dazugehörige CD-Rom liefert Druckvorlagen für 12 verschiedene Checklisten, mit denen man die täglichen Kontrollmaßnahmen nicht aus den Augen verliert. Drei dieser Checklisten (tägliche Kontrolle
der WCs, der Schankanlagen und des Küchen-/Thekenbereichs), werden praktischerweise schon als Abreißblöcke mitgeliefert.
NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/2015
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Aus der Region
Siegel bescheinigt IHK guten Service
Staatssekretärin Daniela
Behrens (l.) hat die Auszeichnung der Initiative
ServiceQualität Deutschland an IHKHauptgeschäftsführer Michael Zeinert und IHKReferentin Raphaela Salfner überreicht.
(Bild © Philipp von Ditfurth / nh)
Kundenfreundlich und kompetent: Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg bietet ihren Mitgliedern und Kunden einen exzellenten Service. Das bestätigt jetzt die Initiative ServiceQualität Deutschland – mit einem
Qualitätssiegel der Stufe II. Am Freitag, 31. Oktober, hat die Staatssekretärin des
niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, Daniela Behrens, in Hannover die
Auszeichnung an IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert überreicht. Sie gilt
für alle drei IHK-Standorte in Lüneburg, Celle und Wolfsburg, die unabhängig
voneinander die Anforderungen für das Qualitätssiegel erfüllten.
Die Initiative ServiceQualität Deutschland zielt darauf ab, Unternehmen kundenfreundlicher, kompetenter, konkurrenzfähiger zu machen. Wer mitmacht, muss
seine Dienstleistungen konsequent aus der Kunden-Perspektive analysieren, sich
in Sachen Kundenorientierung weiterbilden, betriebliche Abläufe unter die Lupe
nehmen und konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Servicequalität nachweisen.
Die IHK Lüneburg-Wolfsburg hat 2009 die erste Stufe des Qualitätssiegels
erreicht. Für die Stufe II musste die IHK bei Befragungen gute Noten von Kunden sowie eine realistische Einschätzung der eigenen Stärken und Schwächen
von IHK-Mitarbeitern und -Geschäftsführung nachweisen. Zusätzlich haben
Testkunden bei einem sogenannten Mystery Check mit einem fingierten Anliegen
eine Dienstleistung in Anspruch genommen.
IHK-Chef Michael Zeinert sagt: „Die sehr positiven Rückmeldungen unserer Kunden bestätigen uns in unserer konsequenten Serviceorientierung. Das Qualitätssiegel der Stufe II ist für uns ein Ansporn, verstärkt auf die Kunden zuzugehen,
die uns noch nicht kennen.“
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NIHK-Tourismusnachrichten – Winter 2014/15
Bildnachweis – Titel: Anatoliy Samara / shutterstock.com |
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Rückseite: GOSLAR marketing gmbh | Frank Bierstedt (FB) / Südheide Gifhorn GmbH (GHN) |
Hartwig Wachsmann / Tourismusverband Osnabrücker Land e.V. | Peter Hamel (PH) /
TourismusMarketing Niedersachsen GmbH (TMN)
Der NIHK ist die Landesarbeitsgemeinschaft
folgender Industrie- und Handelskammern:
IHK Lüneburg-Wolfsburg,
Oldenburgische IHK,
IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim,
IHK für Ostfriesland und Papenburg sowie
IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum.

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