12 GreenCard-Lotterie

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12 GreenCard-Lotterie
Einwanderungsvisa (GreenCards)
Kapitel 12.1
12 GreenCard-Lotterie
12.1 Überblick
Die GreenCard-Verlosung ist eine einzigartige Möglichkeit, durch die es fast
jeder mit ein bisschen Glück schaffen kann, in die USA einzuwandern. Sie
wurde mit dem „Immigration Act of 1990“ ins Leben gerufen, um Personen
aus Ländern mit geringer Einwanderungsrate die Möglichkeit zu geben, in
die USA auszuwandern.
Viele werden sich sicherlich jetzt fragen, wie eine Verlosung von permanen­
ten Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen zustande kam. In der Tat ist die­­
ses eine weltweit einzigartige Prozedur, um für ein Land Einwanderer zu
gewinnen. Zwei Punkte scheinen für das Auflegen dieses Programms entscheidend gewesen zu sein:
1. eine multikulturelle Einwanderung wird sichergestellt, da Personen mit
einer Mindestbildung aus Ländern/Regionen mit geringer Einwanderung be­
vor­zugt werden.
2. Imagegewinn für die USA, da dieses Programm auch Chancen für Personen
bietet, die keine besonders hohe fachliche Qualifikation oder Kon­takte in die
USA haben. Fast jeder kann somit den „American Dream“ träumen.
Der Vorläufer des Diversity Visa Programms war das „NP-5 Lottery Program“.
Dieses startete schon im Jahr 1987 aufgrund des Immigration and Control
Acts 1986 (IRCA), stellte aber nur für zwei Jahre je 5.000 Visa zur Verfügung,
die auch nur unter Angehörigen von insgesamt 36 Nationen verteilt wurden.
Im Jahre 1988 wurde das Programm um 2 Jahre verlängert und auf 15.000
Visa erhöht. In den Jahren 1990 und 1991 wurden 10.000 GreenCards im
Rahmen des neuen OP-1 Programms ausgegeben. Schon als Interims-Lösung
gedacht, fand in den darauf folgenden zwei Jahren das AA-1 Programm
statt, welches immerhin schon 40.000 Visa vergab. Allerdings waren nur
37 bislang in der Einwanderungsgeschichte unterrepräsentierte Nationen
teilnahmeberechtigt, und ganze 16.000 Visa (40 %) waren ausschließlich für
Nordirland reserviert. Im Jahr 1994 kam es erstmals zur Durchführung des
jetzigen Diversity Visa Programs.
Vorgeschichte
Pro Fiskaljahr werden seither jeweils 55.000 GreenCards im Losverfahren
vergeben. Der offizielle Name des Programms leitet sich von der Jahreszahl
ab und hatte zum Beispiel im Jahr 2007 den Namen DV-2009 für das Steuerjahr, welches am 1. Oktober 2008 beginnt und am 30. September 2009
endet und den Zeitrahmen darstellt, in dem die GreenCards an die Gewinner dieses Pro­gramms ausgegeben werden. In den folgenden Jahren wird
die Jah­res­zahl hochgezählt, sodass das 2008er GreenCard-Programm den
Namen DV-2010, das 2009-er Programm den Namen DV-2011 trägt usw. Die
Abkürzung „DV“ steht dabei für „Diversity Visa“ und weist darauf hin, dass
mit dieser Visakategorie eine Diversifizierung, also „Durchmischung“, der
Ein­wan­de­rer­gruppen erreicht werden soll.
Das DV-Programm
sichert die Einwanderungsvielfalt
Aufgrund der de facto Bevorzugung einiger Länder bei der Einwanderung
in früheren Jahren und der hohen Einwanderungsraten bestimmter Länder
Gute Chancen!
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Kapitel 12.1
(z.B. Mexiko und China) wurde ein System festgelegt, nachdem es ein be­
stimm­tes Kontingent für die einzelnen Kontinente und auch eine Höchst­
gren­ze zu vergebender GreenCards pro Land gibt. Dadurch, dass Europa in
den letzten Jahren immer den „Löwenanteil“ (ca. 23.000 der insgesamt zu
ver­gebenen 55.000 GreenCards) erhielt, sind gerade hier die Chancen be­son­
ders gut. Auf etwa 1:25 belaufen sich nach unseren eigenen Aus­wer­tungen
die Chancen, als Europäer in der GreenCard-Lotterie den „Haupt­ge­winn“ zu
erhalten. Allerdings dürfen in keinem Land mehr als 3.850 Green­Cards pro
Jahr ausgegeben werden, auch wenn aufgrund des Zufallsprinzips vielleicht
mehr als 3.850 in einem Land ausgelost wurden. In diesem Fall gehen die
letztgezogenen im Zweifelsfall leer aus.
Ausgeschlossene
Länder
Einige Länder sind aber auch ganz von der Verlosung ausgeschlossen, das
heißt, Sie dürfen gar nicht teilnehmen. Neben den schon erwähnten Ländern
Mexiko und China sind dies im Jahr 2008 Großbritannien, Pakistan, Indien,
Russland, Südkorea, die Philippinen, Vietnam, Haiti, Kanada, Kolumbien,
die Domini­kanische Republik, El Salvador, Polen, Guatemala, Ecuador, Brasilien, Peru und Jamaika. Die Ausschluss­länder können sich allerdings, wie
viele andere Bestimmungen im Rahmen dieser Lotterie auch, jederzeit ändern. Es ist allerdings wahrscheinlicher, dass weitere Länder der Ausschlussliste hinzugefügt werden, als dass ein Land nach erfolgter Disqualifikation
wieder teilnehmen darf.
Nicht teilnahmeberechtigte Länder (Stand 01/2008)
China Dominikanische Republik
El Salvador
Großbritannien (Nordirland darf teilnehmen)
Haiti
Indien
Jamaika
Polen
Ecuador
Peru
Kanada
Kolumbien
Mexiko
Pakistan
Russland
Philippinen
Südkorea
Vietnam
Guatemala
Brasilien
Dabei handelt es sich nicht um eine willkürliche Diskriminierung einzelner
Nationen, sondern um ein einfaches mathematisches Prinzip. Jedes Land,
aus dem in den letzten 5 Jahren mehr als 50.000 Personen auf legalem Weg
in die USA eingewandert sind, ist automatisch ausgeschlossen. Da z.B. aufgrund der Vielzahl der bereits legal in den USA lebenden Mexikaner jedes
Jahr Zigtausende von Anträgen für den Nachzug von Familienangehörigen
gestellt werden, ist es ziemlich sicher, dass Mexiko auch in Zukunft niemals
an der Lotterie teilnehmen werden kann.
Viele der so über „Familienbande“ einwandernden Personen (siehe auch
Kapi­tel 11) verfügen dabei nur über ungenügende Ausbildung. Anders als
bei der Beantragung einer GreenCard über die Arbeitsstelle reicht es hierbei
nämlich theoretisch bereits aus, ein naher Verwandter eines eingebürgerten
Baumwollpflückers zu sein. Über weitere Qualifikationen muss man nicht
ver­fügen. Um dieser „unqualifizierten Einwanderung“ entgegenzuwirken,
wurde für die GreenCard-Lotterie noch eine weitere Hürde eingebaut:
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