°Informationen zu Tatra banka, a.s. als Wertpapierhändler und zu

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°Informationen zu Tatra banka, a.s. als Wertpapierhändler und zu
°Informationen zu Tatra banka, a.s.
als Wertpapierhändler und zu ihren
Dienstleistungen
Gültig und wirksam vom 1.4.2010
Grundinformationen zu Tatra banka, a.s.
Firma:
Tatra banka, a.s.
Sitz:
Hodžovo nám. 3, 811 06 Bratislava I, Slowakische Republik
Id.-Nr.:
00 686 930
Steuer-Id.-Nr.: 2020408522
MWSt.-Id.-Nr.: SK2020408522
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bratislava I, Teil Sa, Einlage
Nr. 71/B
Swift Code
TATRSKBX
Kontaktdaten:
Tel.:
02 6866 1000
E-Mail:
[email protected]
(nachstehend die „Bank“ genannt)
Begriffsdefinitionen
WP
Verbuchte Wertpapiere im Register von Centrálny depozitár cenných papierov
SR, a.s., (Zentraldepot der Wertpapiere in der SR) mit dem Sitz in ul. 29.
augusta 1 / A, 814 80 Bratislava, Id.-Nr. 313 389 76, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Bratislava I, Teil Sa, Einlage Nr. 393/B
und/oder Wertpapiere, die außerhalb des Gebietes der Slowakischen
Republik in verbuchter oder ähnlicher Form ausgegeben wurden, und/oder
TAM-Anteilscheine.
Investitionskonto
Die Depotverwaltung der WP (TAM-Anteilscheine ausgenommen), die von der
Bank für den Kunden im Sinne von § 6 Abs. 10 des Gesetzes eingerichtet und
geführt wird.
Gesetz
Das Gesetz Nr. 566/2001 GBl. über Wertpapiere und Investitionsleistungen
und über Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der Fassung späterer
Vorschriften.
TAM-Anteilscheine
Die von TAM ausgegebenen Anteilscheine.
TAM
Tatra Asset Managment, správ. spol., a.s., Hodžovo námestie 3, 811 06
Bratislava, Id.-Nr. 35 742 968, Steuer-Id.-Nr.: 20 20 270 483, MWSt.-Id.-Nr.:
SK 20 20 270 483, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Bratislava I, Teil Sa, Einlage Nr. 1689/B.
RCB-Zertifikate
Die von der Raiffeisen Centrobank AG, Tegetthoffstrasse 1, A-1015 Wien,
Österreich, ausgegebenen Zertifikate.
Verwaltungs-WP
Anteilscheine und ähnliche WP, ausgegeben von der Raiffeisen KapitalanlageGesellschaft m.b.H., Am Stadtpark, A – 1030 Wien, Österreich, und/oder
ähnliche WP (TAM-Anteilscheine ausgenommen), deren Emittent vom
Anteilseigner, bzw. Aktionär eine Gebühr für die Aktivaverwaltung (meistens für
die Verwaltung von Wertpapieren, Immobilien u.ä.) erhebt.
Für sonstige Begriffe, die in diesem Dokument angeführt werden, gelten die
in der einschlägigen Vertragsdokumentation angewendeten Begriffsdefinitionen, durch die die jeweilige Vertragsbeziehung der Bank zum Kunden
geregelt ist.
Genehmigung zur Gewährung von
Investitionsleistungen für die Bank
Der Bank wurde durch Národná banka Slovenska (Slowakische
Nationalbank), mit dem Sitz in Imricha Karvaša 1, 813 25 Bratislava,
Slowakische Republik, die Genehmigung zur gesetzmäßigen Gewährung von
Investitionsleistungen erteilt. Der konkrete Umfang dieser Genehmigung steht
auf der Website der Slowakischen Nationalbank: www.nbs.sk zur Einsicht
bereit.
den Erwerb, Verkauf, über die Ausübung von Vorkaufsrechten, bzw. über jede
beliebige andere Corporate Action, die eine Transaktion mit den WP auf dem
Investitionskonto mit sich bringt (wie etwa Aktionssplit, Aktienübernahme,
Konversionen, Dividenden in Form von Aktien u.ä.) ausgenommen, die den
Kunden in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Kommunikationsformen des Kunden mit der Bank
Kundenanweisungen zur WP-Kauf- oder WP-Verkaufbesorgung:
Die Anweisungen zur WP-Kauf- oder WP-Verkaufbesorgung, die die Kunden
der Bank in ihren Filialen abgeben, bedürfen der Schriftform.
Kunden, die auf Grundlage der entsprechenden Vertragsbeziehung von dem
E-Banking-Service der Bank Gebrauch machen, können der Bank die
Anweisungen zur Kauf- oder Verkaufbesorgung von den TAM-Anteilscheinen
auch übers Internetbanking auf der Website der Bank erteilen:
https://moja.tatrabanka.sk/cgi-bin/ibanking/start/ibanking.jsp?lang=sk
Kunden, mit denen die Bank auf Grundlage der entsprechenden
Vertragsbeziehung über ihre Mitarbeiter im Privatbankingbereich der Bank
kommuniziert (nachstehend die „Privatkunden“ genannt), können der Bank
Anweisungen zur WP-Kauf- oder WP-Verkaufbesorgung schriftlich oder
mündlich – telefonisch erteilen.
Kunden, mit denen die Bank auf Grundlage der entsprechenden
Vertragsbeziehung über ihre Mitarbeiter im Treasury Bereich der Bank kommuniziert (nachstehend die „Treasury Kunden“ genannt), können der Bank die
Anweisungen zur WP-Kauf- oder WP-Verkaufbesorgung (TAM-Anteilscheine
ausgenommen) mündlich – telefonisch erteilen.
Kundenanweisungen zur WP-Aufnahme, bzw. WP-Auslieferung auf das/vom
Investitionskonto:
Die Anweisungen zur WP-Aufnahme, bzw. WP-Auslieferung auf das/vom
Investitionskonto können die Kunden der Bank schriftlich oder per SwiftSystem erteilen.
Die Treasury Kunden können der Bank Anweisungen zur WP-Aufnahme, bzw.
WP-Auslieferung auf das/vom Investitionskonto auch mündlich – telefonisch
erteilen.
Kundenanträge auf Eröffnung und Führung des Investitionskontos:
Die Eröffnung und Führung des Investitionskontos ist ausschließlich auf
Grundlage eines schriftlichen Kundenantrags auf Eröffnung und Führung des
Investitionskontos möglich.
Informationscharakter, Frequenz und Fristen
für die Informationsübermittlung dem Kunden
durch die Bank
Transaktionsauszüge nach Ausführung der Kundenanweisungen
zur WP-Kauf- oder WP-Verkaufbesorgung:
Die Bank sendet dem Kunden den Transaktionsauszug am ersten Werktag
nach der Ausführung der Kundenanweisung zur WP-Kauf- oder WPVerkaufbesorgung zu, oder, falls die Bestätigung über die Ausführung einer
solchen Anweisung die Bank von einem Dritten erhalten hat, spätestens am
ersten Werktag nach jenem Tag, an dem die Bank von der Ausführung einer
solchen Anweisung erfahren hat.
Bei Kundenanweisungen zur WP-Kauf- oder WP-Verkaufbesorgung, die
regelmäßig ausgeführt werden, lässt die Bank dem Kunden den
Transaktionsauszug pro Kalenderhalbjahr zukommen, und dies jeweils zum
Beginn des nachfolgenden Kalenderhalbjahrs.
Der Kunde kann beim Geschäftsverkehr mit der Bank auf Slowakisch kommunizieren.
Informationen und Auszüge für Kunden in Zusammenhang
mit dem Investitionskonto:
Die Bank vermittelt dem Kunden die Information über die Ausführung einer
Kundenanweisung zur WP-Aufnahme, bzw. WP-Auslieferung auf das/vom
Investitionskonto unverzüglich nach deren Ausführung.
Sämtliche Unterlagen und sonstige Informationen erhält der Kunde von der
Bank ebenfalls in der slowakischen Sprache, ausführliche Informationen über
Die Bank lässt dem Kunden den Auszug aus dem Investitionskonto
unverzüglich nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres zukommen.
Kommunikationssprache des Kunden mit der Bank
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Vorkaufsrechten und sonstigen
Corporate Actions, die eine Pflichttransaktion mit den WP auf dem
Investitionskonto mit sich bringen (wie etwa Aktionssplit, Aktienübernahme,
Konversionen, Dividenden in Form von Aktien u.ä.), bei denen der Kunde der
Bank eine spezifische Anweisung zur deren Verfügung erteilen kann, werden
den Kunden spätestens binnen zwei Werktagen, nachdem die Bank davon
erfährt, in englischer Sprache auf der Website der Bank www.tatrabanka.sk
zur Verfügung stehen.
Im Sinne des Gesetzes veröffentlicht überdies die Bank als der
Wertpapierhändler in ihren Geschäftsräumlichkeiten die Information über den
gesetzmäßigen Kundenschutz in slowakischer Sprache, einschließlich der allgemeinen Bedingungen für die Ersatzleistung durch den GFI.
Gebundener Agent
Interessenkonflikt
Die Bank nimmt gegenwärtig Dienstleistungen von keinem gebundenen
Agenten im Gesetzessinne in Anspruch, d.h. es wurde keine Vertrags- sowie
keine andere Beziehung mit einem gebundenen Agenten im Gesetzessinne
eingegangen.
Das Tätigkeitsspektrum der Bank als eines im Finanzmarktbereich tätigen
Subjekts ist sehr breit. Daraus folgt, dass unter gewissen Umständen die
Interessen der Bank in Konflikt mit den Interessen des Kunden oder in Konflikt
mit den Verpflichtungen der Bank gegenüber dem Kunden geraten können.
Diese Konflikte können sich zwischen eigenen Interessen der Bank, ihrer
mitarbeitender Geschäftspartner oder Angestellten einerseits und den
Interessen des Kunden oder mehrerer Kunden andererseits ergeben. Die
Bank ergreift daher wirksame Maßnahmen zur Vorbeugung von
Interessenkonflikten, und bei deren Vorliegen Maßnahmen zur deren
Behandlung.
Zu solchen Maßnahmen zählen die folgenden Maßnahmen:
unabhängiges System von internen Kontrollmechanismen,
System fortlaufender fachlicher Mitarbeiterausbildung,
Bestellung von Personen, zuständig für die Ausübug der folgenden
Funktionen: Compliance, Risikomanagement und interne Revision.
Investitionskonto – Informationen und Risken
Die WP des Kunden, die durch den Kunden der Bank auf das
Investitionskonto anvertraut wurden, können im Namen der Bank beim Dritten
gehalten werden (nachstehend der „Custodian“ genannt), und dies auch auf
einem Sammelkonto für mehrere Kunden der Bank, allerdings stets getrennt
von den WP der Bank und von den WP vom Custodian mittels unterschiedlich
gekennzeichneter Konten im Register des Custodians.
Die Bank verwahrt keine WP, die für die Rechnung des Kunden auf dem
Investitionskonto gehalten werden, beim Custodian in einem NichtMitgliedstaat der Europäischen Union, in dem die Haltung und Aufbewahrung
von WP für die Rechnung eines Dritten nicht durch Rechtsvorschriften
geregelt sind. Die Bank weist allerdings darauf hin, dass die für die Rechnung
der Kunden auf dem Investitionskonto gehaltenen WP, die beim Custodian in
einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verwahrt werden, durch diesen
bei einem Dritten in einem solchen Nicht-Mitgliedsstaat der Europäischen
Union verwahrt werden könnten, sofern sich dies aus dem Charakter der WP
oder Investitionsleistungen in Zusammenhang mit diesen WP als erforderlich
ergibt, wobei die Konten, auf welchen in einem solchen Fall die WP der
Kunden geführt werden, den Rechtsvorschriften des jeweiligen NichtMitgliedsstaates der Europäischen Union unterliegen, und die Rechte der
Kunden in Verbindung mit diesen WP daher aus diesem Grund abweichend
sein können.
Der Custodian kann das Pfandrecht oder ein anderes Sicherungsrecht auf die
WP des Kunden, oder das Recht auf die Aufrechnung der Forderung in
Zusammenhang mit den WP des Kunden haben.
Die Bank ist dem Kunden gegenüber für die Rückgabe von sämtlichen WP
des Kunden verantwortlich, die dieser der Bank auf das Investitionskonto
anvertraut hat. Im Einklang mit den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften
ist die Bank dem Kunden gegenüber auch für die Geschäfte bzw. für die
Unterlassung von Geschäften durch den Custodian bzw. für die Folgen der
Zahlungsunfähigkeit des Custodians verantwortlich.
Für Zwecke von ordnungsgemäßer und sorgfältiger Führung des WPRegisters auf dem Investitionskonto und für Zwecke der Eliminierung von
Risken in Verbindung mit der Führung des WP-Registers auf dem
Investitionskonto und zum Schutz der durch den Kunden der Bank auf das
Investitionskonto anvertrauten WP des Kunden führt die Bank das WPRegister für jeden Kunden als den Endinhaber der WP getrennt. Zu diesem
Zweck nimmt die Bank im Rahmen eines jeden Werktages Einträge über WPAufnahme, bzw. WP-Auslieferung auf das/vom Investitionskonto vor, führt
regelmäßige Abstimmung des Registers mit den WP-Posten auf dem
Investitionskonto durch und lässt unverzüglich nach Ablauf des jeweiligen
Kalenderjahres dem Kunden einen Auszug aus dem Investitionskonto zukommen.
Gesetzmäßiger Kundenschutz und Garantiefonds
für Investitionen
Die Bank als der Wertpapierhändler, dem die Slowakische Nationalbank die
Genehmigung zur Gewährung von Investitionsleistungen erteilt hat, ist laut
Gesetz am Kundenschutz beteiligt und entrichtet laut Gesetz zu diesem Zweck
Beiträge in den Garantiefonds für Investitionen (nachstehend der „GFI“
genannt). Die Hauptaufgabe des GFIs besteht darin, den gesetzmäßig festgelegten Ersatz an die gesetzmäßig geschutzten Kunden des
Wertpapierhändlers für das gesetzmäßig geschutzte Kundenvermögen zu leisten, sollte dieses infolge der Unfähigkeit des Wertpapierhändlers, seinen
Verpflichtungen nachzukommen, unzugänglich werden.
Auf Verlangen wird die Bank dem Kunden nähere ausführliche Informationen
über das Kundenschutzsystem laut Gesetz und über den IGF zur Verfügung
stellen.
Ferner hat die Bank effiziente Organisations- und Personalmaßnahmen zur
Kontrolle vom Informationsfluss in Zusammenhang mit dem Schutz von
Kundeninteressen beschlossen und getroffen, um unbegründeten Zugang zu
kundenbezogenen Informationen zu verhindern.
In einigen Fällen müssen diese Maßnahmen zur Vorbeugung von einem
Interessenkonflikt nicht ausreichend sein. In solchen Fällen ergreift die Bank
zusätzliche angemessene Maßnahmen zur Eliminierung von etwaigen
Konfliktfolgen und setzt den Kunden rechtzeitig vom Charakter des Konflikts in
Kenntnis.
Auf Verlangen werden dem Kunden von der Bank ausführliche Informationen
über die Maßnahmen beim Interessenkonflikt zur Verfügung gestellt.
Von der Bank angenommene Leistungen
Die Bank nimmt die unten angeführten Geldleistungen zum Zwecke der
Qualitätssteigerung von ihren Dienstleistungen für Kunden an, wobei diese
Geldleistungen von den Emittenten der unten aufgelisteten WP stammen und
die Bank keineswegs daran hindern, ihre Geschäfte im Einklang mit den
Prinzipien des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs, mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns und im Interesse ihrer Kunden wahrzunehmen:
TAM-Anteilscheine:
Provision in Höhe der gesamten Einstiegsgebühr bei Investitionen in die TAMAnteilscheine im Rahmen der Sparprogramme und Teile der
Verwaltungsgebühr.
Verwaltungs-WP:
Provision in Höhe eines Teils der Verwaltungsgebühr, bzw. eines Teils der
Einstiegsgebühr.
RCB-Zertifikate:
Bei den Bonus- und garantierten RCB-Zertifikaten Provision bis höchstens 1%
jährlich von deren Gesamtnominalwert auf dem Investitionskonto.
Bei den Index-RCB-Zertifikaten Provision in Höhe von 20% vom Dividendenertrag
der Wertpapiere, die dem jeweiligen Index zugeordnet wurden.
Neben den oben genannten Geldleistungen nimmt die Bank keine weiteren
Geld- oder andere Leistungen in Zusammenhang mit ihren Dienstleistungen
und ihrer Tätigkeit im Sinne des Gesetzes für Dritte an, sofern der Kunde von
der Bank in Zusammenhang mit der jeweiligen Dienstleistung oder Tätigkeit im
Gesetzessinne gesondert nicht anders informiert wird.
Von der Bank gezahlten Leistungen
Die Bank zahlt keine Geld- oder andere Leistungen in Zusammenhang mit
ihren Dienstleistungen und ihrer Tätigkeit im Gesetzessinne für Dritte, sofern
der Kunde von der Bank in Zusammenhang mit der jeweiligen Dienstleistung
oder Tätigkeit im Gesetzessinne gesondert nicht anders informiert wird.
02/6866 1000 > 02/5919 1000 > 0903 903 902 > 0906 011 000 > 0850 111 100| [email protected] | www.tatrabanka.sk

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