°Informationen zu Tatra banka, a.s. als Wertpapierhändler und zu
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°Informationen zu Tatra banka, a.s. als Wertpapierhändler und zu
°Informationen zu Tatra banka, a.s. als Wertpapierhändler und zu ihren Dienstleistungen Gültig und wirksam vom 1.4.2010 Grundinformationen zu Tatra banka, a.s. Firma: Tatra banka, a.s. Sitz: Hodžovo nám. 3, 811 06 Bratislava I, Slowakische Republik Id.-Nr.: 00 686 930 Steuer-Id.-Nr.: 2020408522 MWSt.-Id.-Nr.: SK2020408522 Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bratislava I, Teil Sa, Einlage Nr. 71/B Swift Code TATRSKBX Kontaktdaten: Tel.: 02 6866 1000 E-Mail: [email protected] (nachstehend die „Bank“ genannt) Begriffsdefinitionen WP Verbuchte Wertpapiere im Register von Centrálny depozitár cenných papierov SR, a.s., (Zentraldepot der Wertpapiere in der SR) mit dem Sitz in ul. 29. augusta 1 / A, 814 80 Bratislava, Id.-Nr. 313 389 76, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bratislava I, Teil Sa, Einlage Nr. 393/B und/oder Wertpapiere, die außerhalb des Gebietes der Slowakischen Republik in verbuchter oder ähnlicher Form ausgegeben wurden, und/oder TAM-Anteilscheine. Investitionskonto Die Depotverwaltung der WP (TAM-Anteilscheine ausgenommen), die von der Bank für den Kunden im Sinne von § 6 Abs. 10 des Gesetzes eingerichtet und geführt wird. Gesetz Das Gesetz Nr. 566/2001 GBl. über Wertpapiere und Investitionsleistungen und über Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der Fassung späterer Vorschriften. TAM-Anteilscheine Die von TAM ausgegebenen Anteilscheine. TAM Tatra Asset Managment, správ. spol., a.s., Hodžovo námestie 3, 811 06 Bratislava, Id.-Nr. 35 742 968, Steuer-Id.-Nr.: 20 20 270 483, MWSt.-Id.-Nr.: SK 20 20 270 483, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bratislava I, Teil Sa, Einlage Nr. 1689/B. RCB-Zertifikate Die von der Raiffeisen Centrobank AG, Tegetthoffstrasse 1, A-1015 Wien, Österreich, ausgegebenen Zertifikate. Verwaltungs-WP Anteilscheine und ähnliche WP, ausgegeben von der Raiffeisen KapitalanlageGesellschaft m.b.H., Am Stadtpark, A – 1030 Wien, Österreich, und/oder ähnliche WP (TAM-Anteilscheine ausgenommen), deren Emittent vom Anteilseigner, bzw. Aktionär eine Gebühr für die Aktivaverwaltung (meistens für die Verwaltung von Wertpapieren, Immobilien u.ä.) erhebt. Für sonstige Begriffe, die in diesem Dokument angeführt werden, gelten die in der einschlägigen Vertragsdokumentation angewendeten Begriffsdefinitionen, durch die die jeweilige Vertragsbeziehung der Bank zum Kunden geregelt ist. Genehmigung zur Gewährung von Investitionsleistungen für die Bank Der Bank wurde durch Národná banka Slovenska (Slowakische Nationalbank), mit dem Sitz in Imricha Karvaša 1, 813 25 Bratislava, Slowakische Republik, die Genehmigung zur gesetzmäßigen Gewährung von Investitionsleistungen erteilt. Der konkrete Umfang dieser Genehmigung steht auf der Website der Slowakischen Nationalbank: www.nbs.sk zur Einsicht bereit. den Erwerb, Verkauf, über die Ausübung von Vorkaufsrechten, bzw. über jede beliebige andere Corporate Action, die eine Transaktion mit den WP auf dem Investitionskonto mit sich bringt (wie etwa Aktionssplit, Aktienübernahme, Konversionen, Dividenden in Form von Aktien u.ä.) ausgenommen, die den Kunden in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Kommunikationsformen des Kunden mit der Bank Kundenanweisungen zur WP-Kauf- oder WP-Verkaufbesorgung: Die Anweisungen zur WP-Kauf- oder WP-Verkaufbesorgung, die die Kunden der Bank in ihren Filialen abgeben, bedürfen der Schriftform. Kunden, die auf Grundlage der entsprechenden Vertragsbeziehung von dem E-Banking-Service der Bank Gebrauch machen, können der Bank die Anweisungen zur Kauf- oder Verkaufbesorgung von den TAM-Anteilscheinen auch übers Internetbanking auf der Website der Bank erteilen: https://moja.tatrabanka.sk/cgi-bin/ibanking/start/ibanking.jsp?lang=sk Kunden, mit denen die Bank auf Grundlage der entsprechenden Vertragsbeziehung über ihre Mitarbeiter im Privatbankingbereich der Bank kommuniziert (nachstehend die „Privatkunden“ genannt), können der Bank Anweisungen zur WP-Kauf- oder WP-Verkaufbesorgung schriftlich oder mündlich – telefonisch erteilen. Kunden, mit denen die Bank auf Grundlage der entsprechenden Vertragsbeziehung über ihre Mitarbeiter im Treasury Bereich der Bank kommuniziert (nachstehend die „Treasury Kunden“ genannt), können der Bank die Anweisungen zur WP-Kauf- oder WP-Verkaufbesorgung (TAM-Anteilscheine ausgenommen) mündlich – telefonisch erteilen. Kundenanweisungen zur WP-Aufnahme, bzw. WP-Auslieferung auf das/vom Investitionskonto: Die Anweisungen zur WP-Aufnahme, bzw. WP-Auslieferung auf das/vom Investitionskonto können die Kunden der Bank schriftlich oder per SwiftSystem erteilen. Die Treasury Kunden können der Bank Anweisungen zur WP-Aufnahme, bzw. WP-Auslieferung auf das/vom Investitionskonto auch mündlich – telefonisch erteilen. Kundenanträge auf Eröffnung und Führung des Investitionskontos: Die Eröffnung und Führung des Investitionskontos ist ausschließlich auf Grundlage eines schriftlichen Kundenantrags auf Eröffnung und Führung des Investitionskontos möglich. Informationscharakter, Frequenz und Fristen für die Informationsübermittlung dem Kunden durch die Bank Transaktionsauszüge nach Ausführung der Kundenanweisungen zur WP-Kauf- oder WP-Verkaufbesorgung: Die Bank sendet dem Kunden den Transaktionsauszug am ersten Werktag nach der Ausführung der Kundenanweisung zur WP-Kauf- oder WPVerkaufbesorgung zu, oder, falls die Bestätigung über die Ausführung einer solchen Anweisung die Bank von einem Dritten erhalten hat, spätestens am ersten Werktag nach jenem Tag, an dem die Bank von der Ausführung einer solchen Anweisung erfahren hat. Bei Kundenanweisungen zur WP-Kauf- oder WP-Verkaufbesorgung, die regelmäßig ausgeführt werden, lässt die Bank dem Kunden den Transaktionsauszug pro Kalenderhalbjahr zukommen, und dies jeweils zum Beginn des nachfolgenden Kalenderhalbjahrs. Der Kunde kann beim Geschäftsverkehr mit der Bank auf Slowakisch kommunizieren. Informationen und Auszüge für Kunden in Zusammenhang mit dem Investitionskonto: Die Bank vermittelt dem Kunden die Information über die Ausführung einer Kundenanweisung zur WP-Aufnahme, bzw. WP-Auslieferung auf das/vom Investitionskonto unverzüglich nach deren Ausführung. Sämtliche Unterlagen und sonstige Informationen erhält der Kunde von der Bank ebenfalls in der slowakischen Sprache, ausführliche Informationen über Die Bank lässt dem Kunden den Auszug aus dem Investitionskonto unverzüglich nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres zukommen. Kommunikationssprache des Kunden mit der Bank Ausführliche Informationen zu den einzelnen Vorkaufsrechten und sonstigen Corporate Actions, die eine Pflichttransaktion mit den WP auf dem Investitionskonto mit sich bringen (wie etwa Aktionssplit, Aktienübernahme, Konversionen, Dividenden in Form von Aktien u.ä.), bei denen der Kunde der Bank eine spezifische Anweisung zur deren Verfügung erteilen kann, werden den Kunden spätestens binnen zwei Werktagen, nachdem die Bank davon erfährt, in englischer Sprache auf der Website der Bank www.tatrabanka.sk zur Verfügung stehen. Im Sinne des Gesetzes veröffentlicht überdies die Bank als der Wertpapierhändler in ihren Geschäftsräumlichkeiten die Information über den gesetzmäßigen Kundenschutz in slowakischer Sprache, einschließlich der allgemeinen Bedingungen für die Ersatzleistung durch den GFI. Gebundener Agent Interessenkonflikt Die Bank nimmt gegenwärtig Dienstleistungen von keinem gebundenen Agenten im Gesetzessinne in Anspruch, d.h. es wurde keine Vertrags- sowie keine andere Beziehung mit einem gebundenen Agenten im Gesetzessinne eingegangen. Das Tätigkeitsspektrum der Bank als eines im Finanzmarktbereich tätigen Subjekts ist sehr breit. Daraus folgt, dass unter gewissen Umständen die Interessen der Bank in Konflikt mit den Interessen des Kunden oder in Konflikt mit den Verpflichtungen der Bank gegenüber dem Kunden geraten können. Diese Konflikte können sich zwischen eigenen Interessen der Bank, ihrer mitarbeitender Geschäftspartner oder Angestellten einerseits und den Interessen des Kunden oder mehrerer Kunden andererseits ergeben. Die Bank ergreift daher wirksame Maßnahmen zur Vorbeugung von Interessenkonflikten, und bei deren Vorliegen Maßnahmen zur deren Behandlung. Zu solchen Maßnahmen zählen die folgenden Maßnahmen: unabhängiges System von internen Kontrollmechanismen, System fortlaufender fachlicher Mitarbeiterausbildung, Bestellung von Personen, zuständig für die Ausübug der folgenden Funktionen: Compliance, Risikomanagement und interne Revision. Investitionskonto – Informationen und Risken Die WP des Kunden, die durch den Kunden der Bank auf das Investitionskonto anvertraut wurden, können im Namen der Bank beim Dritten gehalten werden (nachstehend der „Custodian“ genannt), und dies auch auf einem Sammelkonto für mehrere Kunden der Bank, allerdings stets getrennt von den WP der Bank und von den WP vom Custodian mittels unterschiedlich gekennzeichneter Konten im Register des Custodians. Die Bank verwahrt keine WP, die für die Rechnung des Kunden auf dem Investitionskonto gehalten werden, beim Custodian in einem NichtMitgliedstaat der Europäischen Union, in dem die Haltung und Aufbewahrung von WP für die Rechnung eines Dritten nicht durch Rechtsvorschriften geregelt sind. Die Bank weist allerdings darauf hin, dass die für die Rechnung der Kunden auf dem Investitionskonto gehaltenen WP, die beim Custodian in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verwahrt werden, durch diesen bei einem Dritten in einem solchen Nicht-Mitgliedsstaat der Europäischen Union verwahrt werden könnten, sofern sich dies aus dem Charakter der WP oder Investitionsleistungen in Zusammenhang mit diesen WP als erforderlich ergibt, wobei die Konten, auf welchen in einem solchen Fall die WP der Kunden geführt werden, den Rechtsvorschriften des jeweiligen NichtMitgliedsstaates der Europäischen Union unterliegen, und die Rechte der Kunden in Verbindung mit diesen WP daher aus diesem Grund abweichend sein können. Der Custodian kann das Pfandrecht oder ein anderes Sicherungsrecht auf die WP des Kunden, oder das Recht auf die Aufrechnung der Forderung in Zusammenhang mit den WP des Kunden haben. Die Bank ist dem Kunden gegenüber für die Rückgabe von sämtlichen WP des Kunden verantwortlich, die dieser der Bank auf das Investitionskonto anvertraut hat. Im Einklang mit den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften ist die Bank dem Kunden gegenüber auch für die Geschäfte bzw. für die Unterlassung von Geschäften durch den Custodian bzw. für die Folgen der Zahlungsunfähigkeit des Custodians verantwortlich. Für Zwecke von ordnungsgemäßer und sorgfältiger Führung des WPRegisters auf dem Investitionskonto und für Zwecke der Eliminierung von Risken in Verbindung mit der Führung des WP-Registers auf dem Investitionskonto und zum Schutz der durch den Kunden der Bank auf das Investitionskonto anvertrauten WP des Kunden führt die Bank das WPRegister für jeden Kunden als den Endinhaber der WP getrennt. Zu diesem Zweck nimmt die Bank im Rahmen eines jeden Werktages Einträge über WPAufnahme, bzw. WP-Auslieferung auf das/vom Investitionskonto vor, führt regelmäßige Abstimmung des Registers mit den WP-Posten auf dem Investitionskonto durch und lässt unverzüglich nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres dem Kunden einen Auszug aus dem Investitionskonto zukommen. Gesetzmäßiger Kundenschutz und Garantiefonds für Investitionen Die Bank als der Wertpapierhändler, dem die Slowakische Nationalbank die Genehmigung zur Gewährung von Investitionsleistungen erteilt hat, ist laut Gesetz am Kundenschutz beteiligt und entrichtet laut Gesetz zu diesem Zweck Beiträge in den Garantiefonds für Investitionen (nachstehend der „GFI“ genannt). Die Hauptaufgabe des GFIs besteht darin, den gesetzmäßig festgelegten Ersatz an die gesetzmäßig geschutzten Kunden des Wertpapierhändlers für das gesetzmäßig geschutzte Kundenvermögen zu leisten, sollte dieses infolge der Unfähigkeit des Wertpapierhändlers, seinen Verpflichtungen nachzukommen, unzugänglich werden. Auf Verlangen wird die Bank dem Kunden nähere ausführliche Informationen über das Kundenschutzsystem laut Gesetz und über den IGF zur Verfügung stellen. Ferner hat die Bank effiziente Organisations- und Personalmaßnahmen zur Kontrolle vom Informationsfluss in Zusammenhang mit dem Schutz von Kundeninteressen beschlossen und getroffen, um unbegründeten Zugang zu kundenbezogenen Informationen zu verhindern. In einigen Fällen müssen diese Maßnahmen zur Vorbeugung von einem Interessenkonflikt nicht ausreichend sein. In solchen Fällen ergreift die Bank zusätzliche angemessene Maßnahmen zur Eliminierung von etwaigen Konfliktfolgen und setzt den Kunden rechtzeitig vom Charakter des Konflikts in Kenntnis. Auf Verlangen werden dem Kunden von der Bank ausführliche Informationen über die Maßnahmen beim Interessenkonflikt zur Verfügung gestellt. Von der Bank angenommene Leistungen Die Bank nimmt die unten angeführten Geldleistungen zum Zwecke der Qualitätssteigerung von ihren Dienstleistungen für Kunden an, wobei diese Geldleistungen von den Emittenten der unten aufgelisteten WP stammen und die Bank keineswegs daran hindern, ihre Geschäfte im Einklang mit den Prinzipien des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und im Interesse ihrer Kunden wahrzunehmen: TAM-Anteilscheine: Provision in Höhe der gesamten Einstiegsgebühr bei Investitionen in die TAMAnteilscheine im Rahmen der Sparprogramme und Teile der Verwaltungsgebühr. Verwaltungs-WP: Provision in Höhe eines Teils der Verwaltungsgebühr, bzw. eines Teils der Einstiegsgebühr. RCB-Zertifikate: Bei den Bonus- und garantierten RCB-Zertifikaten Provision bis höchstens 1% jährlich von deren Gesamtnominalwert auf dem Investitionskonto. Bei den Index-RCB-Zertifikaten Provision in Höhe von 20% vom Dividendenertrag der Wertpapiere, die dem jeweiligen Index zugeordnet wurden. Neben den oben genannten Geldleistungen nimmt die Bank keine weiteren Geld- oder andere Leistungen in Zusammenhang mit ihren Dienstleistungen und ihrer Tätigkeit im Sinne des Gesetzes für Dritte an, sofern der Kunde von der Bank in Zusammenhang mit der jeweiligen Dienstleistung oder Tätigkeit im Gesetzessinne gesondert nicht anders informiert wird. Von der Bank gezahlten Leistungen Die Bank zahlt keine Geld- oder andere Leistungen in Zusammenhang mit ihren Dienstleistungen und ihrer Tätigkeit im Gesetzessinne für Dritte, sofern der Kunde von der Bank in Zusammenhang mit der jeweiligen Dienstleistung oder Tätigkeit im Gesetzessinne gesondert nicht anders informiert wird. 02/6866 1000 > 02/5919 1000 > 0903 903 902 > 0906 011 000 > 0850 111 100| [email protected] | www.tatrabanka.sk