Broschüre 9. Aufl. - Universität Tübingen

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Broschüre 9. Aufl. - Universität Tübingen
Inhaltsverzeichnis
Herzlich willkommen zum Lehramtsstudiengang in Tübingen
2
E-Mail Weiterleitung
3
Der Lehramtsstudiengang
4
Das Studium der gewählten Fächer
4
Fachdidaktische Veranstaltungen
4
Orientierungsprüfung und Zwischenprüfung
4
Pädagogische Studien
5
Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium (EPG)
6
Praxissemester
6
Wissenschaftliche Arbeit (Zulassungsarbeit: „Zula“)
7
Wissenschaftliche Prüfung (1. Staatsexamen)
7
Betriebs- und Sozialpraktikum
9
Vorbereitungsdienst (Referendariat)
9
Informationen zur Note des 1. und 2. Staatsexamens
10
Das Lehramtsstudium auf einen Blick
10
Adressen der Ansprechpartner
11
Internetadressen
12
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Sie können die jeweils aktuell gültige Version dieser Broschüre auf unserer Homepage
downloaden: www.zfl.uni-tuebingen.de (dort: „Grüne Broschüre“).
Herzlich willkommen zum Lehramtsstudium in Tübingen
Das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL)
Das Zentrum für Lehrerbildung (ZfL) betreut alle Lehramtsstudierenden. Zu seinen Aufgaben
gehören persönliche Beratung, Infoveranstaltungen zu besonderen Phasen der
Lehramtsausbildung (Orientierung, Praxissemester, Examensplanung, Referendariat), spezielle
Kurse im Bereich personale Kompetenzen und Professionalität im Lehrerberuf und Projekte zur
Erhöhung des Praxisanteils im Studium (z.B. Jobangebote im Förderunterricht in
Ganztagsschulen). Damit soll eine hohe Qualität der Lehramtsausbildung gewährleistet werden.
Als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Schule organisiert das ZfL universitäre
Lehrerfortbildungen und fördert die Verzahnung der fachdidaktischen Ausbildung zwischen
Staatlichem Seminar und Universität. Gemeinsam mit der allgemeinen Studienberatung, dem
Studentensekretariat, den Lehrer bildenden Fakultäten, dem Regierungspräsidium und dem
Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung engagiert sich das ZfL für eine
Lehramtsausbildung, die sich durch Serviceorientierung sowie durch Begeisterung für die jeweilige
Fachdisziplin auszeichnet.
Zu dieser Broschüre
Das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (Kontakt: Siehe S.11) möchte Ihnen mit dieser
Broschüre bei der Studienorganisation helfen (wann immer Sie rechtsverbindliche Auskünfte
brauchen, wenden Sie sich bitte an die Fakultätsdekanate, an das Landeslehrerprüfungsamt bzw.
an das Regierungspräsidium, Abt. 7, Kontakt: Siehe S.11).
Beachten Sie bitte: Nicht alle Reibungsverluste lassen sich vermeiden. Das kommt vor allem
daher, dass mehrere voneinander unabhängige Institutionen an Ihrer Lehramtsausbildung beteiligt
sind.
Grob kann man sagen: Das Studium der Fächer einschließlich Orientierungs- und
Zwischenprüfung organisieren die Fächer und Fakultäten, also die Universität (untersteht dem
Wissenschaftsministerium). Das 1. Staatsexamen (=Wissenschaftliche Prüfung) und das
2. Staatsexamen (=2. Staatsprüfung) organisiert das Landeslehrerprüfungsamt. Das Referendariat
wird vom Lehrerseminar organisiert (=Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Berufliche Schulen und Gymnasien). Ab dem 1. Staatsexamen wird die Ausbildung also vom
Kultusministerium verantwortet.
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E-Mail Weiterleitung
Damit das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Ihnen als Lehramtsstudierenden gezielt
Informationen zuschicken kann, sollten Sie regelmäßig in Ihren Briefkasten der Adresse
[email protected] (die Sie im 1. Semester bekommen) schauen. Wenn Sie
üblicherweise eine andere Mailadresse verwenden (…@gmx.de o.ä.), dann richten Sie unbedingt
eine Weiterleitung auf Ihre übliche Adresse ein. Das geht folgendermaßen:
http://webmail.uni-tuebingen.de
oder alternativ: www.zdv.uni-tuebingen.de, hier in der rechten Spalte auf „ZDV-Webmail“
Benutzername und Anfangskennwort* eingeben
in der linken Spalte auf das
vor
klicken
auf
klicken
unter „bestehende Regeln“ auf „6.
Weiterleitung“
die übliche Mail-Adresse, an die weitergeleitet werden soll, eintragen
Speichern
*Anmerkung: Wer seine Zugangsdaten vergessen oder verloren hat, schaut einfach persönlich mit
einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis bzw. Studierendenausweis) beim
Benutzersekretariat des ZDV vorbei (Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:00 – 12:00, Mi 13:30 – 16:00, Raum
003, Wächterstraße 76, E-Mail [email protected], Tel.: Tü-29-70220).
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Der Lehramtsstudiengang
Der Lehramtsstudiengang besteht aus mindestens zwei Hauptfächern. Je nach Kombination muss
man eine Zweifachkombination durch ein drittes weiteres Fach zu einer Dreifachkombination
ergänzen. Die Kombinationsmöglichkeiten sind in folgender Tabelle zu sehen: www.unituebingen.de/fileadmin/Uni_Tuebingen/Einrichtungen/Zentrale_Einrichtungen/Akademisches_
Beratungszentrum/Dokumente/Faechermatrix.pdf.
Bei einer Dreifachkombination ist eines der drei Fächer Erweiterungsfach. Außerdem kann man
bei einer Kombination aus drei Fächern neben zwei Hauptfächern eines als Beifach studieren.
Das Studium der gewählten Fächer
Dieses geschieht ganz in der Verantwortung der Fakultäten bzw. der Fächer. Sie studieren
zusammen mit den BA-, MA-, Magister- oder Diplom-Studierenden. Alle Fragen zum
Fachstudium müssen mit den Fachstudienberatenden geklärt werden. In vielen Fächern gibt es
BeraterInnen extra für Lehramtsstudierende. Erkundigen Sie sich bitte in Ihren
Instituten/Seminaren.
Fachdidaktische Veranstaltungen
Die Fachdidaktik ist Bestandteil des jeweiligen Fachstudiums. In jedem der belegten Hauptfächer
(also nicht im Beifach) muss eine fachdidaktische Veranstaltung „mit erfolgreicher Teilnahme“
besucht werden. In den Fächern Evangelische Theologie, Katholische Theologie und Sport
weichen die Anforderungen eventuell ab, bitte gesondert erkundigen! Infos hierzu erhält man
beim Fachstudienberater oder in der Studienordnung.
Die Lehrveranstaltungen zur Fachdidaktik werden im Lehrveranstaltungsverzeichnis der Fächer
genannt. Sie können auch über das elektronische Vorlesungsverzeichnis im „Campus“-System
gesucht werden: http://campus.verwaltung.uni-tuebingen.de/index.html. Im Zweifelsfall muss
man im Fach fragen, ob es sich bei einer Veranstaltung um die benötigte
Fachdidaktikveranstaltung handelt.
Orientierungsprüfung und Zwischenprüfung
Beide werden ganz in der Verantwortung der Fächer organisiert. Die Rahmenbestimmungen für
beide sind festgelegt in der Zwischenprüfungsordnung vom 16.09.03 (siehe unter www.unituebingen.de/fileadmin/Uni_Tuebingen/Einrichtungen/Zentrale_Einrichtungen/Akademisches_
Beratungszentrum/Dokumente/ZwiProLA.pdf). Da die Orientierungsprüfung evtl. schon nach
dem zweiten Semester liegt, sollte die Zwischenprüfungsordnung schon bald einmal angeschaut
werden. Die Orientierungsprüfung wird in den Dekanaten (Dekanatsassistenten,
Dekanatssekretariate) organisiert, bitte dort Informationen einholen.
Die Zwischenprüfungen werden in den verschiedenen Fächern in unterschiedlichen Formen
durchgeführt. Informationen gibt es in den Fächern und bei den Dekanaten.
Die Note der Zwischenprüfung spielt für die Wissenschaftliche Prüfung (1. Staatsexamen) keine
Rolle. Studiert man drei Fächer, dann braucht man im Erweiterungsfach keine Zwischenprüfung
abzulegen (vgl. § 25 (7) WPO).
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Pädagogische Studien
Hierzu zählen zum einen 2 einführende Vorlesungen, deren regelmäßige und verpflichtende
Teilnahme über einen unbenoteten Teilnahmeschein dokumentiert wird:
1.) 1 Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogik/
Schulpädagogik
2.) 1 Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogische
Psychologie
Darüber hinaus sind 2 benotete Seminarscheine zu erwerben, die der Vertiefung ausgewählter
Problembereiche dienen. Sie verlangen neben der regelmäßigen Teilnahme eine zusätzliche
Leistung (Referat, Klausur, Hausarbeit o.ä.). Maximal eine der entsprechenden Veranstaltungen
darf auch eine Vorlesung (mit Seminaranforderungen) aus den Bereichen a bis d sein. Das Institut
für Erziehungswissenschaft und das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung empfehlen, nur
eine der beiden Veranstaltungen als Kompaktseminar zu belegen und die Veranstaltungen aus je
verschiedenen Gebieten auszuwählen (rechtlich zwingend ist dies nicht):
a. Schule als Institution
b. Schule in ihrem sozial-kulturellen Umfeld
c. Die Lehrkraft und ihre Kompetenzen
d. Strukturen und Organisationsformen von Lehr- und Lernprozessen
Die Noten der 2 Seminare werden im Verhältnis 1:1 zur Note über die Pädagogischen Studien
zusammengefasst. Die Note fließt mit 6% in die Gesamtnote ein.
Empfohlen wird, die einführenden Vorlesungen vor dem Praxissemester und die Seminare nach
dem Praxissemester zu besuchen. Manche Veranstaltungen der Pädagogischen Studien werden
ausdrücklich für das Studium nach dem Praxissemester ausgeschrieben.
Die Pädagogischen Studien entfallen für solche Lehramtsstudierende, die Erziehungswissenschaft
als 1. oder 2. Hauptfach bzw. Erweiterungsprüfung in einer Dreifachkombination studieren.
Ergänzende Hinweise:
Das Lehrangebot der Pädagogischen Studien (für Studierende, die ihr Lehramtsstudium ab dem
Sommersemester 2001 aufgenommen haben) kann über http://campus.verwaltung.unituebingen.de/index.html aufgerufen werden:
Klickanleitung:
Öffentlicher Zugang zum Online-Vorlesungsverzeichnis
Vorlesungsverzeichnis
Pädagogische Studien für Lehramtsstudierende aller Fächer
Unter:
Lehrveranstaltungen zur Vertiefung ausgewählter Problembereiche
Strukturen und Organisationsformen von Lehr- und Lernprozessen
wird z.B. das Seminar „Lehren, Lernen, Unterricht“ mehrfach parallel angeboten (mit weitgehend
identischen Inhalten).
1) Die Veranstaltungen der Pädagogischen Studien finden weitgehend am Institut für
Erziehungswissenschaft (Altstadt, neben der Stiftskirche, Münzgasse 11 und 22-30) statt.
2) Im 2. Stock des IfE, Abteilung Schulpädagogik, hängt das Informationsbrett für
Lehramtsstudierende.
3) Da Vorlesungen der Erziehungswissenschaft ausgelagert werden und kurzfristig
Veranstaltungen ausfallen bzw. hinzukommen können, sollten Sie sich zu Beginn der
Vorlesungszeit über die Universitätshomepage unter Campus LSF informieren. Dort sind dann
auch die Räume vermerkt.
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Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium (EPG)
Das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium (EPG) ist für Lehramtsstudierende aller Fächer
obligatorisch und prüfungsrelevant. Es umfasst zwei Lehrveranstaltungen à 2 SWS: Zunächst ist
eine Lehrveranstaltung zu ethisch-philosophischen Grundfragen (EPG 1) zu besuchen, in der
grundlegende Begriffe und Theorien der Ethik behandelt werden. Es schließt sich dann eine
Lehrveranstaltung zu fach- bzw. berufsethischen Fragen (EPG 2) an, in der ethische Fragen der
einzelnen Fächer und grundlegende Ansätze und Methoden der Angewandten Ethik vermittelt
werden. Die Noten der 2 Lehrveranstaltungen werden im Verhältnis 1:1 zur Note über das
Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium zusammengefasst. Die Endnote fließt mit 4% in die
Gesamtnote des 1. Staatsexamens ein. Es ist freigestellt, in welchen Fachbereichen die
Veranstaltungen besucht werden; entscheidend ist, dass es sich um Veranstaltungen handelt, die
offiziell als EPG Veranstaltungen ausgewiesen sind. Für die EPG 1 Veranstaltungen ist eine
Anmeldung bei den DozentInnen erforderlich. Ausführliche Informationen zum EPG stehen auf
der Homepage der EPG Koordinationsstelle: www.izew.uni-tuebingen.de/epg/tue.html
Hier finden Sie das jeweils aktuelle EPG Lehrangebot sowie das Kommentierte
Vorlesungsverzeichnis zur Ethik (KVV Ethik), das die Kommentare zu den EPG Veranstaltungen
enthält. Das KVV Ethik können Sie außerdem bei der EPG Koordinationsstelle und bei einer
Vielzahl von Instituten und Buchläden erwerben.
AnsprechpartnerInnen zum EPG: Siehe S.11.
Praxissemester
Detaillierte Infos zum Ablauf und zur Form findet man unter: www.unituebingen.de/fileadmin/Uni_Tuebingen/Einrichtungen/Zentrale_Einrichtungen/Akademisches_
Beratungszentrum/Dokumente/Praxissemester.pdf, außerdem auf den Homepages der
Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung Tübingen oder Weingarten:
www.semgym.uni-tuebingen.de bzw. www.seminar-weingarten.de.
Informationen zum Praxissemester im Ausland siehe unter http://www.seminarebw.de/servlet/PB/s/1ykmfegilgxvp1dp9kgy1q5squt1f9mlrr/menu/1182868/index.html?ROOT
=1208614#AnkerPraxis1.
Das Praxissemester beginnt jeweils im September. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf der
landesweiten Homepage www.praxissemester.kultus-bw.de (vom 15. Februar bis 15. Mai). Hier
können weitere umfangreiche Informationen abgefragt werden. Das Praxissemester muss immer
(ob in Block- oder Modulform) 13 Wochen umfassen. Wenn in der Modulform im Herbst- und
Frühjahrsmodul zusammen die vorgesehenen 13 Wochen nicht erreicht werden, entscheidet die
Schule zusammen mit dem Praktikanten/der Praktikantin, wie die fehlenden Zeiten erreicht
werden können; erst nach vollen 13 Wochen kann die Bescheinigung über die Schulpraxis
ausgestellt werden. Diesbezüglich bitte im jeweiligen Seminar bzw. in der jeweiligen Schule
Informationen einholen!
Eine Beurlaubung für das Praxissemester in Blockform ist nicht möglich, d.h. auch: die
Semesterzahl „läuft weiter“. Studiengebühren müssen aber für ein Praxissemester in Blockform
nicht gezahlt werden. Informationen zur Gebührenbefreiung unter www.zfl.uni-tuebingen.de.
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Wissenschaftliche Arbeit (Zulassungsarbeit: „Zula“)
Lehramtsstudierende müssen in einem ihrer Hauptfächer (nicht möglich im Erweiterungsfach)
oder im Bereich der Pädagogischen Studien eine Wissenschaftliche Arbeit anfertigen. Da der
erziehungswissenschaftliche Studienanteil allerdings deutlich geringer als der anderer Fächer ist,
sollten sich Lehramtsstudierende, die ihre Zula im Bereich der Pädagogischen Studien schreiben,
während des Studiums durch ein großes Engagement und sehr gute Leistungen im Fach
Erziehungswissenschaft ausweisen. Ferner ist das Kolloquium Wissenschaftliche Arbeit im Fach
Erziehungswissenschaft vorbereitend zu besuchen (derzeit rubriziert unter Kolloquien
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft / Hauptstudium Schulpädagogik).
Generell gilt: Nach der Zwischenprüfung sollten Sie sich relativ bald Gedanken über Ihre Zula
machen. Bei Unklarheiten oder Fragen (etwa bei ausgefallenen Themen der Zula) können Sie das
Landeslehrerprüfungsamt zu einem Beratungsgespräch aufsuchen (Kontakt: Siehe S.11).
Die Zula macht 10% der Note des 1. Staatsexamens aus. Sie ist ein eigenständiger Block der
Prüfung, d.h. die mündlichen und schriftlichen Prüfungen in dem Fach, in dem man die Zula
schreibt, zählen nicht weniger, nur weil man hier die Zula schreibt (vgl. § 12 WPO). Man sollte
sich sehr frühzeitig um eine Betreuung der Zula (DozentIn) kümmern (siehe auch “Aushang“ für
Staatsexamen im jeweiligen Fach). Das Thema der Arbeit darf sich nicht mit den Prüfungsthemen
(schriftlich und mündlich) überschneiden.
Das LLPA gibt das für die Anmeldung nötige Formular nicht mehr aus. Es muss wie die anderen
Anmeldeformulare von der Homepage www.llpa-bw.de („beim Regierungspräsidium
Tübingen“ Wissenschaftliche Prüfung) heruntergeladen werden.
Die Anmeldung muss spätestens bis zum 01.04. für die Frühjahrsprüfung bzw. bis zum 1.10. für
die Herbstprüfung erfolgt und vom Prüfungsamt genehmigt sein. Nach der Genehmigung stehen
4 Monate bzw. 6 Monate in Mathematik, Biologie Chemie, Geographie und Physik zur
Bearbeitung zur Verfügung. In Biologie, Chemie, Geographie und Physik erfolgt die Anmeldung
spätestens 1 Monat nach der letzten mündlichen Prüfung.
Bei einer Zula im zweiten Fach zum Herbsttermin müssen Sie unbedingt darauf achten, dass das
Gutachten, das der Betreuer der Zula ausstellt, spätestens vor Weihnachten dem Prüfungsamt
vorliegt. Das Prüfungsamt stellt das Zeugnis der Ersten Staatsprüfung, das Sie zum Beginn des
Referendariats (nach den Weihnachtsferien) benötigen, nur mit diesem Gutachten und spätestens
vor Beginn der Weihnachtsferien aus.
Wissenschaftliche Prüfung (1. Staatsexamen)
Die Wissenschaftliche Prüfung für Lehramtskandidaten wird durch das Landeslehrerprüfungsamt durchgeführt. Das sog. „Staatsexamen“ obliegt also nicht der Universität. Wer die
Wissenschaftliche Prüfung im Hauptfach besteht, erwirbt die wissenschaftliche Befähigung für
den Unterricht in diesem Fach auf allen Stufen des Gymnasiums und der beruflichen Schule. Im
Beifach erwirbt der Bewerber die Befähigung für den Unterricht auf der Unter- und Mittelstufe
am Gymnasium. Die Prüfung umfasst die Wissenschaftliche Arbeit, die schriftliche und die
mündliche Prüfung gemäß Anlage A sowie im Fach Sport die praktisch-methodische Prüfung
gemäß Anlage D.
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Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer die akademischen Zwischenprüfungen in den
Hauptfächern bestanden hat, das Schulpraxissemester absolviert hat, die in der Anlage A der
WPO genannten Scheine sowie die in der Anlage B und C genannten Nachweise über die
Pädagogischen Studien und das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium nachweisen kann.
Der Text der Prüfungsordnung vom 13.03.2001 i.d.F. vom 22.07.2002 kann unter www.unituebingen.de/fileadmin/Uni_Tuebingen/Einrichtungen/Zentrale_Einrichtungen/Akademisches_
Beratungszentrum/Dokumente/LA_GYPO_2001.pdf heruntergeladen werden.
Die Meldung zur Prüfung erfolgt beim Landeslehrerprüfungsamt (Kontakt: Siehe S.11). Da die
Prüfung zweimal jährlich abgenommen wird, gibt es für die Frühjahrs- und für die Herbstprüfung
bestimmte Anmeldetermine (siehe www.llpa-bw.de „beim Regierungspräsidium Tübingen“ „Wissenschaftliche Prüfung“). Die Meldung zur Prüfung muss für die zwei Hauptfächer und ggf.
für das Erweiterungsfach gemeinsam vorgenommen werden.
Die aktuellen Schwerpunktthemen der schriftlichen Prüfung können an den Lehramtsinfoaushängen der Seminare/Institute sowie beim Landeslehrerprüfungsamt, Herrn Dr. Gleber,
eingesehen werden. Dort sind auch übrige Klausuren früherer Prüfungstermine ausgelegt und
können mitgenommen werden.
Das Aufteilen der Wissenschaftlichen Prüfung auf 2 Termine kann lediglich bis zum Ende
des 10. Semesters erfolgen. Nach dem Ende des 10. Semesters muss die Prüfung in allen
Prüfungsteilen in einem Termin abgelegt werden. Es empfiehlt sich, ein „Terminsplitting“
anzustreben, sodass die Prüfungsvorbereitung möglichst entspannt ablaufen kann.
Wer die Prüfung auf zwei Termine aufteilen möchte, muss sich bis zum Anfang des 10. Semesters
angemeldet haben (genaue Daten siehe www.llpa-bw.de „beim Regierungspräsidium
Tübingen“ Wissenschaftliche Prüfung). Die Prüfungen im ersten Fach erfolgen dann
spätestens im/nach dem 10. Semester (schriftl./mdl.) und im zweiten Fach spätestens im/nach
dem 11. Semester (schriftl./mdl.). Die Prüfung im Erweiterungsfach kann frühestens zum
Zeitpunkt der Prüfung im zweiten Fach erfolgen.
Unter bestimmten Bedingungen kann die Prüfung auch auf mehr als 2 Termine aufgeteilt werden,
siehe dazu www.llpa-bw.de („beim Regierungspräsidium Tübingen“ Wissenschaftliche Prüfung
Meldeformulare + FAQs – Uni Tübingen, dort ganz unten: Overhead-Folien zur
Informationsveranstaltung des ABZ an der Uni Tübingen, darin „Splitting“).
Die Berechnung der Semesterzahl erfolgt unter Berücksichtigung folgender Umstände
(vgl. die Prüfungsordnung vom 13.03.2001 i.d.F. vom 22.07.2002 § 21 (2) WPO, unter www.unituebingen.de/fileadmin/Uni_Tuebingen/Einrichtungen/Zentrale_Einrichtungen/Akademisches_
Beratungszentrum/Dokumente/LA_GYPO_2001.pdf ):
- Bei einem versetzt begonnenen Studium der einzelnen Fächer wird ein Mittelwert errechnet.
Beispiel: Steffi studiert im 7. Semester Biologie und im 8. Semester Deutsch. Der Mittelwert
beträgt 7,5. Da in diesem Fall abgerundet wird, studiert Steffi im Hinblick auf die Prüfung im
7. Semester.
- Ein drittes Fach (Erweiterungsprüfung) führt nicht zu einer Verbesserung der Berechnung
der Splittingregelung.
- Für ein nachgeholtes Latinum bzw. Graecum werden jeweils 2 Semester erlassen.
- Urlaubssemester (wg. Krankheit etc.) bleiben bei der Zählung unberücksichtigt.
- Ebenfalls unberücksichtigt bleiben bis zu zwei Semester für das Studium eines oder mehrerer
Hauptfächer an einer ausländischen Universität (bei modernen Fremdsprachen zwei
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Semester je Fremdsprache) bzw. für einen Auslandsaufenthalt für die Tätigkeit als
Fremdsprachen- oder Schulassistent.
- Wird das Praxissemester im Ausland absolviert, so bleibt dieses bei der Zählung der
Semesterzahl ebenfalls unberücksichtigt.
- Gewählte Mitglieder in Hochschulgremien bekommen bis zu zwei Semester erlassen.
Wichtig: Es können nicht mehr als 4 Semester berücksichtigt werden.
Ein Freiversuch kann einmalig in einem Fach in Anspruch genommen werden, wenn die
Prüfung nach ununterbrochenem Studium in einem der Hauptfächer nicht bestanden wurde. Die
Prüfung gilt allerdings nur dann als nicht unternommen (Freiversuch), wenn die schriftliche
Prüfung im ersten Hauptfach spätestens im 9. Semester absolviert wurde und die Prüfung im
zweiten Hauptfach spätestens im 10. Semester begonnen wurde. Dabei muss die
Wissenschaftliche Arbeit („Zula“) spätestens vor der mündlichen Prüfung im zweiten Hauptfach
dem Prüfungsamt vorgelegt worden sein.
Zur Verbesserung der Note kann, wer unter den Bedingungen des Freiversuchs bei erstmaliger
Teilnahme bestanden hat, die Prüfung in einem seiner Fächer noch einmal wiederholen.
Immatrikulation: Nach der Prüfung im ersten Fach kann man immatrikuliert bleiben, muss es
aber nicht – vorausgesetzt man nimmt keine Dienstleistungen der Universität mehr in Anspruch.
Betriebs- und Sozialpraktikum
Das Betriebs- und Sozialpraktikum ist ein 4-wöchiges Praktikum, das bis zum Beginn des
Referendariats absolviert werden muss (man muss den Nachweis darüber der Bewerbung zum
Referendariat beifügen). Zukünftige GymnasiallehrerInnen sollen einen Einblick in
außerschulische Lebens- u. Arbeitsfelder erhalten. Das Praktikum ist generell unentgeltlich, evtl.
Ausnahmeregelungen müssen mit Frau Merk geklärt werden, Abt. 7, RP Tübingen, u.z. unter der
Nr. 07071/ 200-2061 (Mo-Do vormittags, Raum H 114). Im Fach Sport ist anstelle eines Betriebsoder Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum erforderlich.
Informationen und Downloadmöglichkeit für das relevante Formblatt findet man unter www.unituebingen.de/fileadmin/Uni_Tuebingen/Einrichtungen/Zentrale_Einrichtungen/Akademisches_
Beratungszentrum/Dokumente/Betriebs-u.SozialpraktikumGym.pdf.
Vorbereitungsdienst (Referendariat)
Nach der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung (Studienbeginn ab WS 2000/2001) beginnt der
Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg Anfang Januar (nach Ablauf der Weihnachtsferien)
und dauert bis zum Ende des folgenden Schuljahres (insgesamt also 1½ Jahre). Empfohlen wird
deshalb, die Wissenschaftliche Prüfung möglichst im Herbst abzuschließen, sodass keine
Zeitverluste entstehen. Während des Vorbereitungsdienstes ist der Referendar einem Staatlichen
Seminar für Didaktik und Lehrerbildung zugeordnet. Die Seminare in Baden-Württemberg
befinden sich in Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Rottweil, Stuttgart,
Tübingen und Weingarten. Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie Unterlagen finden
sich unter: www.vorbereitungsdienst-lehramt-bw.de.
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Bewerbungsschluss für den Vorbereitungsdienst ist der 15. Juni des Vorjahres. Der/die
ReferendarIn absolviert den gesamten Vorbereitungsdienst lediglich an einer Schule. Im dritten
Unterrichtshalbjahr wird schließlich das 2. Staatsexamen abgelegt.
Weitere Informationen zur Lehrerausbildung in den einzelnen Bundesländern:
www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=976.
Informationen zur Note des 1. und des 2. Staatsexamens
Nach dem 1. und 2. Staatsexamen wird eine sog. Leistungsziffer errechnet. Diese ist für die
spätere Einstellung sehr wichtig. Es ist allerdings zu beachten, dass sich Einstellungserlasse
jährlich ändern können. Lediglich als Anhaltspunkt gilt: Das 1. und das 2. Staatsexamen zählen
1:1. (Das heißt etwa hinsichtlich der Zula: Die Zula fließt zu 5% in die Endnote mit ein, über die
v.a. man später eingestellt wird.)
Die Leistungsziffer errechnet sich üblicherweise folgendermaßen: das Zwanzigfache der
Durchschnittsnote des 1. Staatsexamens plus das Zwanzigfache der Durchschnittsnote des 2.
Staatsexamens. Für genaue Angaben und bei speziellen Fragen kann man sich telefonisch an Frau
Walter (Tü-200-2059) oder Herrn Schelling (Tü-200-2064) (Abt. 7 Regierungspräsidium
Tübingen) wenden.
Das Lehramtsstudium auf einen Blick
Anmerkung: Zeitpunkt und Reihenfolge von EPG und Pädagogischen Studien sind nicht
vorgeschrieben, können also z.B. vor oder nach der Zwischenprüfung gemacht werden. Beachten
Sie aber Empfehlungen der EPG-Koordinationsstelle und des Instituts für
Erziehungswissenschaft.
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Adressen der Ansprechpartner
Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Universität Tübingen
PD Dr. Ph. Thomas
Regina Keller, StR‘in
Wilhelmstr. 50, Raum 231
Wilhelmstr. 50, Raum 230
Tel.: 07071 / 29-77354
Tel. 07071 / 29-74963
[email protected]
[email protected]
Sprechstunde: Dienstag, 15.00–16.30 Uhr
www.uni-tuebingen.de/zfl
Pädagogische Studien
Prof. Dr. Thorsten Bohl
Frau PD Dr. Britta Kohler, Akad. Rätin
Institut für Erziehungswissenschaft/
Institut für Erziehungswissenschaft/
Abteilung Schulpädagogik
Abteilung Schulpädagogik
Münzgasse 22-30, Raum 210a
Münzgasse 26, Raum 207a
Tel.: 07071/29-78324
Tel.: 07071/29-72407
[email protected]
[email protected]
www.erziehungswissenschaft.uni-tuebingen.de/Abteilungen/Schulpaedagogik/index.html
EPG
Dr. Julia Dietrich, Dr. Uta Müller
EPG Koordinationsstelle,
Interfakultäres Zentrum für Ethik in den
Wissenschaften (IZEW)
Arbeitsbereich Ethik und Bildung
Wilhelmstr. 19
Tel.: 07071/29-77986
[email protected]
www.izew.uni-tuebingen.de/epg/
Sprechstunde: Dienstag, 13.30-14.30 Uhr
Landeslehrerprüfungsamt (beim Regierungspräsidium Tübingen):
Keplerstraße 2, 72074 Tübingen (hinter dem Hauptgebäude quer über den Parkplatz)
Ansprechpartner für die Wissenschaftliche Prüfung:
Dr. Klaus Gleber, OStR
Herbert Schwägerle
Tel.: 07071 / 200-2112
Tel.: 07071 / 200-2114
[email protected]
[email protected]
Sprechstunde: Dienstag, 9.30-11.00 und Mittwoch, 14.00-16.00 Uhr
www.llpa-bw.de: Wählen Sie auf dieser Seite „beim Regierungspräsidium Tübingen“
Regierungspräsidium Tübingen, Abt. 7 Schule und Bildung (ehemals: Oberschulamt)
Keplerstraße 2, 72074 Tübingen, Tel.: 07071 / 200-0, Fax: 07071 / 200-2000
[email protected]; www.osa.tue.schule-bw.de
Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) Tübingen
Mathildenstraße 32, 72072 Tübingen, Tel.: 07071/919100, Fax: 07071/919188
[email protected]; www.semgym.uni-tuebingen.de
Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen und Gymnasien)
Weingarten
St. Longinus-Str. 3, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 5018-490, Fax: 0751 5018-499
[email protected]; www.seminar-weingarten.de
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Akademisches Beratungszentrum (ABZ)
Bereiche: Zentrale Studienberatung (Campus Wilhelmstraße und Campus Auf der Morgenstelle),
Beratung und Zulassung ausländischer Studierender, Beratung behinderter und chronisch kranker
Studierender sowie Career Service
Wilhelmstraße 11; Tel.: 07071 / 29-72555 (Zentrale Studienberatung)
[email protected]; www.uni-tuebingen.de/ABZ
Internetadressen
www.zfl.uni-tuebingen.de Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL)
www.schule-bw.de Landesbildungsserver Baden-Württemberg
www.km-bw.de Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Ba-Wü. Infos für Lehrer/innen
www.jobvermittlung.de/lehrer Jobserver für Lehrer und Schulen
www.bildungsserver.de Infos zum deutschen und internationalen Bildungswesen
www.bva.bund.de Infos zum Auslandsschulwesen
www.wege-ins-ausland.de Infos zum Auslandsstudium bzw. Auslandspraktikum etc.
www.studivz.de Gruppe: „Lehramt Uni Tübingen: Gemeinsam gegen die Verwirrung“
www.kultusportal-bw.de Kultusportal Baden-Württemberg
www.studieninfo-bw.de Studieninformation Baden-Württemberg
www.kmz-tuebingen.de Kreismedienzentrum Tübingen
www.lmz-bw.de Landesmedienzentrum BW
www.lobw.de Infos zur Lehrereinstellung in Baden-Württemberg
www.bw-cct.de Allgemeine Informationen zum Lehramtsstudiengang in BadenWürttemberg
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