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Schweizerische Botschaft in den Philippinen
Heirat in der Schweiz
Damit die zivile Heirat in der Schweiz vorbereitet werden kann, hat die philippinische Braut/der
philippinische Bräutigam folgende hierfür notwendigen Original-Dokumente beizubringen:
1.) Vollständige Geburtsurkunde* ausgestellt vom National Statistics Office „NSO“ (auch „Census“
genannt, Zentralstelle für Zivilstandsurkunden)
*Handelt es sich bei der eingereichten Geburtsurkunde um eine so genannte „late registration of birth“
(Geburtsmitteilung erfolgte nach mehr als 30 Tagen beim lokalen Zivilstandsamt) bitte reichen Sie folgende
Dokumente ein und geben Sie bitte auch Adresse und Telefonnummer der folgenden Behörden an:
- Geburtsschein ausgestellt vom lokalen Zivilstandsamt
- Taufschein im Original
- Schulzeugnisse im Original
2.a) Falls verheiratet und die Ehe annulliert :
 Heiratsurkunde der letzten Ehe. Die Heiratsurkunde muss vom NSO mit dem Zusatzvermerk über das
Heiratsannullierungsdatum versehen sein.
 Vom Gericht beglaubigte Kopie (court decision) über die Eheannullierung, beglaubigt durch das
Philippinische Aussenministerium und übersetzt in eine Schweizer Sprache (deutsch, französisch oder
italienisch) plus eine (1) Kopie davon.
 Vom Gericht beglaubigter rechtskräftigen Annullierungsentscheid (decision of finality), beglaubigt durch
das Philippinische Aussenministerium und übersetzt in eine Schweizer Sprache (deutsch, französisch
oder italienisch) plus eine (1) Kopie davon.
(Die Übersetzungen können von einem offiziellen Übersetzer oder von einem unserer anerkannten
Übersetzer gemäss unserer Liste vorgenommen werden:
http://www.eda.admin.ch/eda/en/home/reps/asia/vphl/livphl/trans.html
Achtung: Auf den Philippinen gibt es keine Scheidung, sondern nur eine Annullierung der Ehe.
oder
2. b) Falls verwitwet :
 Heiratsurkunde ausgestellt vom NSO
 Todesurkunde des früheren Ehepartners ausgestellt vom NSO
3.) Originalpass der/des Philippinischen Verlobten (inkl. annullierte Pässe falls vorhanden)
4.) Wohnsitzbescheinigung (certificate of residence), bekannt unter dem Namen “Cedula”
5.) Beglaubigte elterliche Zustimmung zur Eheschliessung (für 18 bis 21 Jährige)
Die Botschaft behält sich vor - je nach konkreten Umständen – weitere Dokumente zu verlangen.
Bei Wohnsitz in der Schweiz müssen vom/von der Schweizerischen oder ausländischen Verlobten
folgende Dokumente dieser Botschaft zugestellt werden (via Post, E-mail oder Fax):
 Kopie Personenstandausweis
 Kopie Wohnsitzbestätigung
 Passkopie
Schweizerbürger, die bei dieser Botschaft angemeldet sind, müssen persönlich bei dieser Vertretung mit
ihrem Schweizer Pass vorsprechen.
Heiratsvorbereitung (persönlich bei der Schweizerischen Botschaft in Manila)
Zusammen mit den oben aufgeführten Unterlagen hat die Verlobte und/oder der Verlobte mit Wohnsitz in den
Philippinen bei dieser Botschaft die notwendigen Formulare „Gesuch um Vorbereitung der
Eheschliessung“ (Form. 0.34-A) sowie „Erklärung betreffend die Voraussetzungen der
Eheschliessung“ (Form. 035) persönlich auszufüllen und zu unterzeichnen. Die Braut oder der
Bräutigam mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland muss sich selber um ihre/seine benötigten
Dokumente für die Heirat in der Schweiz bemühen und die Formulare beim zuständigen Zivilstandsamt in der
Schweiz oder bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland persönlich unterschreiben. Es ist
notwendig, den Namen der Gemeinde in der Schweiz, wo voraussichtlich die Trauung stattfinden soll
anzugeben. Die Botschaft händigt den Brautleuten das „Merkblatt über die Namensführung bei Heirat“
und das „Merkblatt über die Ehe in der Schweiz: Rechte und Pflichten" aus, welche von den Verlobten
ausführlich zu studieren sind.
Die Botschaft wird die philippinischen Zivilstands-Dokumente anschliessend bei der lokalen Behörde NSO
überprüfen lassen und diese danach übersetzt und beglaubigt zusammen mit den vorerwähnten
unterzeichneten Formularen an das Eidg. Amt für das Zivilstandswesen, Bern, übermitteln, zwecks
Weiterleitung an den Trauungsort.
Kosten: Bei Einreichung der Dokumente wird die Botschaft einen Kostenvorschuss über PHP 20'000.00 –
25,000.00
(Barzahlung)
für
Zeitaufwand
der
Dossierbearbeitung,
Beglaubigung
der
Ehevorbereitungsdokumente, Überprüfungskosten der lokalen Behörde NSO, Fahrauslagen, Telefon- und
Portoauslagen verlangen. Ein allfälliger Saldo wird dem Kunden zurückerstattet. Die Botschaft behält sich das
Recht vor, einen zusätzlichen Kostenvorschuss zu verlangen, falls die Überprüfung der Dokumente dies
erfordern sollte.
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Dokumente nicht entgegengenommen werden können.
Niederlassung in der Schweiz des/der ausländische/n Partners(in) vor der Eheschliessung
(zwecks Heirat)
Sofern der/die philippinische Verlobte beabsichtigt in der Schweiz Wohnsitz zu nehmen, sind für das
Einreisevisum zwecks Wohnsitznahme folgende Dokumente zusammen mit den Unterlagen für die
Ehevorbereitung beizubringen:






Drei (3) Visumgesuche (Visa D), vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Gesuchsteller
(ausgefüllt in Druckbuchstaben sowie mit schwarzem oder blauem Kugelschreiber). Die Gesuche
können gratis von der Botschaft bezogen oder unter folgendem Link herunter geladen werden:
http://www.bfm.admin.ch/bfm/en/home/themen/einreise/visumantragsformular.html
Vier (4) identische, farbige und klare Passfotos (mit weissem Hintergrund; nicht älter als sechs (6)
Monate. Bitte Fotos nicht auf das Formular heften.
Zwei (2) Kopien des gültigen Passes (Innenseite, Personaldaten und Foto, Innenseite enthalten
Informationen « Important Reminders », Unterschrift sowie andere Passinformation)
Strafregisterauszug (nicht älter als sechs (6) Monate, übersetzt in eine schweizerische Landessprache,
je im Original plus eine (1) Kopie.
VISUMGEBÜHREN (diese Kosten sind zusätzlich zum Vorschuss für die Ehevorbereitungskosten zu
bezahlen).
- Die aktuellen Visumkosten finden Sie im Internet oder erhalten Sie von unserer Botschaft.
Portospesen über PHP 500.00 (Diese Gebühren hängen vom aktuellen Gebührenkurs ab und können
daher variieren.)
Diese Amtshandlungen verlangen eine persönliche Vorsprache, ausser für die Verlobte/den Verlobten, die/
der in der Schweiz wohnt. Eine Voranmeldung ist nicht notwenig. Bitte beachten Sie die Schalteröffnungszeiten.
Die ganze Prozedere für die Vorbereitung der Heirat und das Einreisevisum in die Schweiz dauert 4 bis 6
Monate, vorausgesetzt, das alle verlangten Dokumente den Vorschriften entsprechen.
Kontaktinformationen:
Adresse:
E-mail:
Webseite:
Schalter Öffnungszeiten:
Hotline:
Fax:
Embassy of Switzerland
th
24 Floor, Equitable Bank Tower
8751 Paseo de Roxas
1226 Makati City
[email protected]
www.eda.admin.ch/manila
Montag – Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
0063 2 845 45 45, weiter mit Taste 7 (Zivilstand)
0063 2 845 45 39
SCHWEIZERISCHE BOTSCHAFT, MANILA
Februar 2012
Ersetzt alle bisherigen Informationen