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Seite 1 Tarifbereich/ Branche Abbruch- und Abwrackgewerbe Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Deutscher Abbruchverband e.V., Oberländer Ufer 180-182, 50968 Köln Fachverband Betonbohren und -Sägen Deutschland e.V., Dolivostr. 35, 64293 Darmstadt Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Regionalbüro Rheinland, Roßstr. 94, 40476 Düsseldorf Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Regionalbüro Westfalen, Otto-Hahn-Str. 27, 44227 Dortmund Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen, die ganz oder teilweise Bauwerke, Bauwerksteile oder einzelne Bauelemente aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Eisen, Stahl oder sonstigen Baustoffen, technische Anlagen - z.B. Industrieanlagen, Fabrikeinrichtungen abbrechen, demontieren, sprengen, schneiden, sägen, bohren und pressen und Durchbruchsarbeiten ausführen; Schiffe abwracken; beim Abbrechen und Abwracken anfallende Stoffe recyceln; Altlasten beseitigen und Entkernungs- und Entschuttungsarbeiten ausführen. Werden in den Betrieben in selbständigen Abteilungen andere Arbeiten ausgeführt, so werden diese Abteilungen dann nicht von diesen Tarifverträgen erfasst, wenn ein anderer Tarifvertrag sie in seinen Geltungsbereich einbezieht. Laufzeit des Manteltarifvertrages: Laufzeit des Entgelttarifvertrages: (einschl. Ausbildungsvergütung) gültig ab 01.07.2008 - kündbar zum 30.06.2014 gültig ab 01.04.2014 - kündbar zum 31.10.2014 Anzahl der Lohngruppen: 7 Anzahl der Gehaltsgruppen: 8 Differenzierung der Lohngruppen nach: Differenzierung der Gehaltsgruppen nach: Lebensalter: nein Lebensalter: ja / Beschäftigungsdauer: nein / Beschäftigungsdauer: ja Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen ab 01.04.2014 Unterste Lohngruppe Hilfskräfte; Ausführung einfacher manueller Arbeiten nach Anweisung, keine Regelqualifikation 11,10 € Abbruch-, Bohr- und Sägewerker; Ausführung einfacher Abbrucharbeiten aller Art, manuell oder mit leichtem Gerät nach Anweisung, keine Regelqualifikation 13,95 € Ecklohn (Lohngruppe 4 / Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer, Bohr-, Brenn- und Sägearbeiter, Sprengarbeiter 15,20 € Höchste Lohngruppe Abbruchstellenleiter, qualifizierte Sprengberechtigte, qualifizierte Spezial-Abbruchmaschinenführer 17,00 € Höhe der Monatsgehälter für Angestellte ab 01.04.2014 Kaufmännische Angestellte Unterste Gehaltsgruppe www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr - Seite 2 Angestellte mit einfacher kaufmännischer Tätigkeit. Abgeschlossene 2-jährige kaufmännische Ausbildung oder abgeschlossene 2-jährige Ausbildung an einer anerkannten höheren Handelsschule oder abgeschlossene 2-jährige Ausbildung an einer anerkannten Handelsschule oder Wirtschaftsschule oder 3-jährige kaufmännische Tätigkeit, auf die in einer anerkannten Handelsschule oder Wirtschaftsschule verbrachte Zeit angerechnet wird. 1.562,03 € bis 2.327,60 € Höchste Gehaltsgruppe Angestellte, die auf allgemeine Anweisung schwierige Arbeiten erledigen. 3.009,83 € bis 3.565,49 € Technische Angestellte Unterste Gehaltsgruppe Angestellte, die vorwiegend schematische Tätigkeit oder einfache technische Tätigkeit ausüben. Keine Berufsausbildung. 997,10 € bis 1.901,60 € Einstieg nach Ausbildung Angestellte mit einfacher vorwiegend schematischer oder anderer einfacher technischer Tätigkeit, für die eine Berufsausbildung erforderlich ist. Ausbildung an einer einschlägigen Technikerschule. vor vollendetem 19. Lebensjahr 1.568,20 € nach vollendetem 19. Lebensjahr und ab 1. Berufsjahr in der Gruppe 1.873,81 € ab 3. Berufsjahr in der Gruppe 2.216,48 € ab 5. Berufsjahr in der Gruppe 2.534,43 € Höchste Gehaltsgruppe Angestellte, die unter eigener Verantwortung selbständig Aufgaben ausführen, die besondere Fachkenntnisse erfordern, wie sie durch langjährige Erfahrungen erworben werden. Abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule (Bereich Technik) als Dipl.-Ing. (FH) oder als Master oder ein abgeschlossenes Studium (Bereich Technik) als Bachelor und 2-jährige einschlägige Berufserfahrung. 4.331,05 € Höhe des Mindestlohnes Nach der Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Abbruchgewerbe vom 20.03.2008 findet der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Abbruch- und Abwrackgewerbe vom 30.08.2007 auf alle nicht an ihn gebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung, die unter seinen am 01.04.2008 gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb überwiegend Bauleistungen im Sinne des § 175 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch erbringt. Die Rechtsnormen des Tarifvertrages gelten auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im Geltungsbereich der Verordnung beschäftigten Arbeitnehmer. Wird ein Leiharbeitnehmer von einem Entleiher mit Tätigkeiten beschäftigt, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen, so hat ihm der Verleiher gemäß § 1 Abs. 2a des ArbeitnehmerEntsendegesetzes (AEntG) zumindest das nach der Verordnung vorgeschriebene Mindestentgelt zu gewähren. Diese Verordnung tritt am 01.04.2008 in Kraft und am 31.08.2008 außer Kraft. Nach dem Tarifvertrag über ein einheitliches Mindestentgelt im Sinne des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-EntsendegesetzAEntG) beträgt der Mindestlohn ab 01.04.2008 Hilfskräfte; Ausführung einfacher manueller Arbeiten nach Anweisung, keine Regelqualifikation 9,79 € Fachwerker, Abbruch-, Bohr- und Sägehelfer; Ausführung einfacher Abbrucharbeiten aller Art, manuell oder mit leichtem Gerät nach Anweisung, keine Regelqualifikation www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr - Seite 3 11,96 € 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung ab 01.04.2014 561.84 € 666,80 € 861,26 € Wöchentliche Regelarbeitszeit 39 Stunden Urlaubsdauer 30 Arbeitstage zusätzliches Urlaubsgeld 345,00 € im Jahr 2008 357,00 € ab dem Jahr 2009 Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) ab dem 6. - 12. Monat der Betriebszugehörigkeit: 70,00 € für jeden angefangenen Monat ab dem 2. Jahr der Betriebszugehörigkeit 1.150,00 € ab dem 6. Jahr der Betriebszugehörigkeit 1.840,00 € Vermögenswirksame Leistung 52,00 DM Arbeitgeberanteil je Monat www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr -