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Seite 1 Tarifbereich/ Branche Abbruch- und
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Tarifbereich/ Branche
Abbruch- und Abwrackgewerbe
Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner
Deutscher Abbruchverband e.V., Oberländer Ufer 180-182, 50968 Köln
Fachverband Betonbohren und -Sägen Deutschland e.V., Dolivostr. 35, 64293 Darmstadt
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Regionalbüro Rheinland,
Roßstr. 94, 40476 Düsseldorf
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Regionalbüro Westfalen,
Otto-Hahn-Str. 27, 44227 Dortmund
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen, die ganz oder teilweise
Bauwerke, Bauwerksteile oder einzelne Bauelemente aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Eisen,
Stahl oder sonstigen Baustoffen, technische Anlagen - z.B. Industrieanlagen, Fabrikeinrichtungen abbrechen, demontieren, sprengen, schneiden, sägen, bohren und pressen und Durchbruchsarbeiten
ausführen; Schiffe abwracken; beim Abbrechen und Abwracken anfallende Stoffe recyceln;
Altlasten beseitigen und Entkernungs- und Entschuttungsarbeiten ausführen.
Werden in den Betrieben in selbständigen Abteilungen andere Arbeiten ausgeführt, so werden diese
Abteilungen dann nicht von diesen Tarifverträgen erfasst, wenn ein anderer Tarifvertrag sie in seinen
Geltungsbereich einbezieht.
Laufzeit des Manteltarifvertrages:
Laufzeit des Entgelttarifvertrages:
(einschl. Ausbildungsvergütung)
gültig ab 01.07.2008 - kündbar zum 30.06.2014
gültig ab 01.04.2014 - kündbar zum 31.10.2014
Anzahl der Lohngruppen:
7
Anzahl der Gehaltsgruppen:
8
Differenzierung der Lohngruppen nach:
Differenzierung der Gehaltsgruppen nach:
Lebensalter: nein
Lebensalter: ja
/ Beschäftigungsdauer: nein
/ Beschäftigungsdauer: ja
Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen ab 01.04.2014
Unterste Lohngruppe
Hilfskräfte; Ausführung einfacher manueller Arbeiten nach Anweisung, keine Regelqualifikation
11,10 €
Abbruch-, Bohr- und Sägewerker; Ausführung einfacher Abbrucharbeiten aller Art, manuell oder mit
leichtem Gerät nach Anweisung, keine Regelqualifikation
13,95 €
Ecklohn (Lohngruppe 4 / Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer, Bohr-, Brenn- und
Sägearbeiter, Sprengarbeiter
15,20 €
Höchste Lohngruppe
Abbruchstellenleiter, qualifizierte Sprengberechtigte, qualifizierte Spezial-Abbruchmaschinenführer
17,00 €
Höhe der Monatsgehälter für Angestellte ab 01.04.2014
Kaufmännische Angestellte
Unterste Gehaltsgruppe
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- ohne Gewähr -
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Angestellte mit einfacher kaufmännischer Tätigkeit. Abgeschlossene 2-jährige kaufmännische Ausbildung oder abgeschlossene 2-jährige Ausbildung an einer anerkannten höheren Handelsschule
oder abgeschlossene 2-jährige Ausbildung an einer anerkannten Handelsschule oder Wirtschaftsschule oder 3-jährige kaufmännische Tätigkeit, auf die in einer anerkannten Handelsschule oder
Wirtschaftsschule verbrachte Zeit angerechnet wird.
1.562,03 € bis 2.327,60 €
Höchste Gehaltsgruppe
Angestellte, die auf allgemeine Anweisung schwierige Arbeiten erledigen.
3.009,83 € bis 3.565,49 €
Technische Angestellte
Unterste Gehaltsgruppe
Angestellte, die vorwiegend schematische Tätigkeit oder einfache technische Tätigkeit ausüben. Keine
Berufsausbildung.
997,10 € bis 1.901,60 €
Einstieg nach Ausbildung
Angestellte mit einfacher vorwiegend schematischer oder anderer einfacher technischer Tätigkeit, für die
eine Berufsausbildung erforderlich ist. Ausbildung an einer einschlägigen Technikerschule.
vor vollendetem 19. Lebensjahr
1.568,20 €
nach vollendetem 19. Lebensjahr und
ab 1. Berufsjahr in der Gruppe
1.873,81 €
ab 3. Berufsjahr in der Gruppe
2.216,48 €
ab 5. Berufsjahr in der Gruppe
2.534,43 €
Höchste Gehaltsgruppe
Angestellte, die unter eigener Verantwortung selbständig Aufgaben ausführen, die besondere Fachkenntnisse erfordern, wie sie durch langjährige Erfahrungen erworben werden. Abgeschlossenes Studium an
einer Fachhochschule (Bereich Technik) als Dipl.-Ing. (FH) oder als Master oder ein abgeschlossenes
Studium (Bereich Technik) als Bachelor und 2-jährige einschlägige Berufserfahrung.
4.331,05 €
Höhe des Mindestlohnes
Nach der Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Abbruchgewerbe vom
20.03.2008 findet der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Abbruch- und Abwrackgewerbe vom
30.08.2007 auf alle nicht an ihn gebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung, die unter seinen
am 01.04.2008 gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb überwiegend Bauleistungen im Sinne
des § 175 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch erbringt. Die Rechtsnormen des Tarifvertrages
gelten auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im Geltungsbereich der Verordnung beschäftigten
Arbeitnehmer. Wird ein Leiharbeitnehmer von einem Entleiher mit Tätigkeiten beschäftigt, die in den
Geltungsbereich der Verordnung fallen, so hat ihm der Verleiher gemäß § 1 Abs. 2a des ArbeitnehmerEntsendegesetzes (AEntG) zumindest das nach der Verordnung vorgeschriebene Mindestentgelt
zu gewähren.
Diese Verordnung tritt am 01.04.2008 in Kraft und am 31.08.2008 außer Kraft.
Nach dem Tarifvertrag über ein einheitliches Mindestentgelt im Sinne des Gesetzes über zwingende
Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-EntsendegesetzAEntG) beträgt der Mindestlohn
ab 01.04.2008
Hilfskräfte; Ausführung einfacher manueller Arbeiten nach Anweisung, keine Regelqualifikation
9,79 €
Fachwerker, Abbruch-, Bohr- und Sägehelfer; Ausführung einfacher Abbrucharbeiten aller Art, manuell
oder mit leichtem Gerät nach Anweisung, keine Regelqualifikation
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- ohne Gewähr -
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11,96 €
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung ab 01.04.2014
561.84 €
666,80 €
861,26 €
Wöchentliche Regelarbeitszeit
39 Stunden
Urlaubsdauer
30 Arbeitstage
zusätzliches Urlaubsgeld
345,00 € im Jahr 2008
357,00 € ab dem Jahr 2009
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
ab dem 6. - 12. Monat der Betriebszugehörigkeit: 70,00 € für jeden angefangenen Monat
ab dem 2. Jahr der Betriebszugehörigkeit 1.150,00 €
ab dem 6. Jahr der Betriebszugehörigkeit 1.840,00 €
Vermögenswirksame Leistung
52,00 DM Arbeitgeberanteil je Monat
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