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Ausgabe 01/2016 BLAULICHT ZEITUNG Die Sonderausgabe zur Alle Zulagen dynamisiert BESOLDUN GSAN PASSUN G – Die DPolG hat zur Novellierung des Besoldungsanpassungsgesetzes gefordert, dass endlich alle Zulagen dynamisiert werden. Der BBB, als maßgebender Dachverband, hat unsere Forderung gegenüber dem Finanzministerium vertreten. Dort wurde die Initiative übernommen und in den Landtag eingebracht. Dieser stimmte zu. Künftig sind die Stellenzulagen (Polizeizulage), Erschwerniszulagen (Wechselschichtzulage) und die Ballungsraumzulage in der Dynamisierung enthalten. Sie wurden bereits bis 2016 um insgesamt 4,4 Prozent angehoben. -Personalratswahl tari f A9/ Z TASER i ntervi ew The Never Ending Story? Längere Wartezeiten sind gescheitert! Die Lücke ist zu schliessen … Wer Einfluss nehmen will … Trotz Urteil haben Schichtdienstleistende Arbeitnehmer ihre Krankheitsstunden immer noch nicht gutgeschrieben bekommen. Seite 8 2014 stauten sich zu A9/Z fast 3.400. Das IM hat die Zahl auf unter 2.900 gedrückt. Die 3.000er Marke ist längst wieder überschritten. DPolG fordert Nachhaltigkeit. Seite 7 Die DPolG fordert eine TASERErprobung durch OEDs. Die AG TASER soll die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzmittels Seite 2 analysieren. Die DPolG ist mit ihrem Vorsitzenden in Brüssel vor Ort. Ein Interview mit Hermann Benker in seiner Funktion als Vizepräsident der Europäischen Polizeiunion. Seite 4 Auftrag gegebenen Gutachten, kommt der namhafte Rechtswissenschaftler, Prof. Heinrich Wolff, zum Fazit, dass das „Bayern-Modell“ mit den EU-Arbeitszeitvorgaben vereinbar ist. Eine Berufung auf die Ausnahmeregelung der EU-Richtlinie lässt die Verkürzung der Ruhezeit im Rahmen des Doppelschlags zu und ermöglicht somit die Weiterführung des „Bayern-Modells“. Der Polizeidienst ist dadurch gekennzeichnet, dass die Kontinuität des Dienstes gewährleistet sein muss. An diesem Ergebnis, so Wolff, sind Zweifel nicht ernsthaft vertretbar. Das „Bayern-Modell“ ist kompatibel, mit dem Zweck, den der Ausnahmetatbestand verfolgt. Es ist in der Lage, in einfacher und übersichtlicher Form die Kontinuität des Polizeivollzugsdienstes zu ermöglichen. Der Schichtplan gestattet im Rahmen des Schichtsystems die wöchentlichen Ruhetage. Die massive Kürzung von 11 auf 6 Stunden muss bei der Ruhezeit, die der verkürzten folgt, hinzugewährt werden. Im „Bayern-Modell“ ist dies mehr als erfüllt, so der Staatsrechtler. Das VG Ansbach und der BayVGH haben 2010 bereits entschieden, dass als dienstliche Belange, die eine Ausnahme zulassen, auch Belange der Beschäftigten – transformiert über die Fürsorgepflicht – sein können. Das IM hat sich immer wieder auf eine Entscheidung des VG Sigmaringen gestützt. Da ist es schon bezeichnend, dass das IM anderslautende und höherwertigere Entscheidungen bislang komplett außen vor gelassen hat. Das Gutachten stützt die DPolG in ihrer Haltung zum besonderen Status von Arbeitnehmern in der Frage der Arbeitszeit und bestätigt die Polizeigewerkschaft, über die Frage von Arbeitszeitmodellen hinaus, auch in ihrer Haltung zur 1:1 Anerkennung von Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten. Wähle bis zum Foto: Birthe Gerlach / photocase 21.06.2016 dpolg stiftung Söder übernimmt Patenschaft „bayern-modell“ ist EU-konform! arbe itszei t m o d el l e – Rechtsgutachten bestätigt DPolG Positionen Söder übergab Jochem symbolisch den Schlüssel für das Appartementgebäude in Fall. „Die Stiftung hat sich entschlossen, Dr. Markus Söder um eine politische Patenschaft zu bitten“, so Berend Jochem, „Vater“ und Vorsitzender der DPolG Stiftung. Söder nahm die Patenschaft sehr gerne an. „Sie leisten hervorragende Arbeit – ohne Sie würden Bayern und Deutschland nicht zu den sichersten Orten der Welt gehören“, dankte der Beamtenminister der Stiftung, stellvertretend für alle Polizisten. weiter auf Seite 3 Das IM behauptet immer wieder, dass das Grundmodell für den Wechselschichtdienst der Bayer. Polizei, das sog. „Bayern-Modell“ – 12 Std.-Nacht-Dienst und Doppelschlag (2facher Dienstbeginn an einem Arbeitstag) – gegen die Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie verstoße. Die DPolG hat die Position des IM rechtlich überprüfen lassen. Der Gutachter widerlegt die Behauptung des IM. Die DPolG vertritt in der (ohne Not) angestoßenen Diskussion, klare Positionen: Schichtdienst ist nicht gesundheitsfördernd. Arbeitsmedizinische Erkenntnisse zum Schichtdienst werden nicht in Frage gestellt. DPolG Personalräte haben in den zurückliegenden Jahren, immer da, wo Schichtler aus freien Stücken andere Modelle erproben wollten, dies mit Dienstvereinbarungen unterstützt. Gegen Druck von Oben und „Überstülpen“ von Arbeitszeitmodellen hat sich die DPolG schon immer gewehrt. Sie sind die Einzigen, die ihre Haltung klar in einem ausführlichen Positionspapier veröffentlicht hat. Aus Sicht der DPolG waren und sind die Behauptungen des IM zur EU-Konformität des „Bayern-Modells“ nicht zutreffend. Die EU verbietet weder 12-Std.Dienste noch die Verkürzung der Ruhezeit, sofern unmittelbar im Anschluss eine gleichwertige Ausgleichsruhezeit gewährt wird. Dies hat die DPolG im „Bayern-Modell“ immer als erfüllt gesehen. Die DPolG verweist stetig darauf, dass die Richtlinie ausreichend Gestaltungsspielräume biete, die sowohl dienstliche Belange als auch berechtigte Beschäftigteninteressen nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Einklang bringen lassen. In dieser Position wird die DPolG nun bestätigt: In einem, von ihr in „Gegen Druck von Oben und „Überstülpen“ von Arbeitszeitmodellen hat sich die DPolG schon immer gewehrt.“ Gestärkt durch das Gutachten, vertritt die DPolG ihre bisherigen Positionen weiter im IM und den Landtagsfraktionen. Sie unterstützt auch künftig freiwillige Erprobungen alternativer Arbeitszeitmodelle. Die DPolG wird sich aber auch weiterhin für die Beibehaltung des „Bayern-Modells“ überall dort einsetzen, wo sich die Mehrheit der Beschäftigten in anonymen Abstimmungen dafür aussprechen. 2 blaulicht zeitung – Sonderausgabe zur -Personalratswahl TASER auch für den schwerpunkt: Arbeits- und Gesundheitsschutz polizeilichen Einzeldienst Schnitthemmende Handschuhe Das Innenministerium schickt aktuell seine Polizisten mit einem Einsatzstock, einem Reizgas-Sprühgerät und mit einer Dienstwaffe in den Einsatz. In allen Situationen sind aber der Einsatzstock und das Reizgas zwangsläufig nur im unmittelbaren Kontakt mit dem Störer einsetzbar. Das heißt für uns eine direkte Auseinandersetzung, egal wie groß, wie kräftig oder wie gut ausgebildet dieser Gegenüber ist. Auch unabhängig davon, welches Schmerzempfinden jemand hat. Ein Distanzelektroimpulsgerät kann aber in einer Entfernung von 3 bis 7 Metern eingesetzt werden. Die DPolG fordert die Ausstattung für alle. Polizeikräfte in Ausbildung erhalten schnitthemmende Handschuhe als Teil ihrer Erstausstattung. Auch Beamtinnen und Beamte geschlossener Einsatzeinheiten erhalten den inzwischen neu konzeptionierten und schnitthemmenden Einsatzhandschuh über die jeweiligen Verbände dienstlich. Nach wie vor müssen aber Streifenbeamtinnen und -beamte sowie das Stammpersonal der Bereitschaftspolizei jedoch schnitthemmende Handschuhe immer noch auf eigene Kosten beschaffen. Wir fordern daher, die Verbände finanziell in die Lage zu versetzen, die im Foto: Birgit Manghofer „Marktplatz“ bereits eingestellten schnitthemmenden Handschuhe allen Bedarfsträgern dienstlich zur Verfügung zu stellen. GewaPol – EKA endlich einführen! Die DPolG fordert seit Jahren den Einsatzstock kurz ausziehbar (EKA) für den Streifendienst, den Zivilkräfte seit 2007 bereits nutzen dürfen. Wenn uns der Bürger täglich zutraut, dass wir eine scharfe Dienst- Die traurige Chronologie der bayerischen Kapriolen: Foto: DPolG waffe mitführen und auch einsetzen können, dann hat der Bürger sicher auch das Vertrauen, dass wir eine Nicht-Todbringende Waffe verwenden. Der Umgang mit diesem Einsatzmittel muss wie bei jedem anderen Einsatzgerät natürlich geübt werden! Diese Zeit muss man einplanen. Der Taser verursacht keine Schmerzen, damit das Gegenüber aufgibt, sondern er wirkt auf die Muskulatur und lähmt diese kurzzeitig. In der Zeit kann der Polizist reagieren und den Störer überwältigen. Der TASER als schonende Alternative, ein sogenanntes „Nicht-tödlich-wirkendes Einsatzmittel“, kann diese Lücke zwischen Reizgas, Einsatzstock und Dienstwaffe schließen. Folter oder sinnvolles Einsatzmittel? I n fo rm at i o n s v era n sta lt ung zum Abschluss Wir fordern: Schluss mit dem Hin und Her! 6 Länder und der Bund nutzen bereits den EKA! Auch wir in Bayern brauchen endlich dieses Einsatzmittel! Warnschutzjacke „Wenn uns der Bürger täglich zutraut, dass wir eine scharfe Dienstwaffe mitführen, dann hat der Bürger sicher auch das Vertrauen, dass wir eine Nicht-Tod-bringende Waffe verwenden.“ Distanzelektroimpulsgeräte – Foto: Jürgen Köhnlein · 05/2012: Ministerielle AG empfiehlt die Einführung · 05/2013: TOP beim Präsidenten-Jour-Fixe · 02/2014: AG regt Pilotierung an · 04/2014: LE der Verbände werden befragt · 06/2014: LE Besprechung erneut thematisiert · 11/2014: IM befürwortet 6monatige Erprobung · 04-10/15 Erprobung: 95% bewerten EKA positiv · 11/2015: PE-Geschäftsstelle für „umgehende Einführung“ · 02/2016: Erneute Stellungnahmen der Präsidien · 03/2016: Entscheidung des IM steht weiterhin aus Der Taser wird jetzt seit 10 Jahren bei unseren Spezialkräften, den SEKs, erfolgreich erprobt. Aufgrund dieser positiven Erfahrungen und durch die guten Rückmeldungen aus anderen Ländern, wie Österreich, Frankreich oder der Schweiz, wollen wir den Einsatz nun ausdehnen. Beginnen sollten wir mit den Beschäftigten bei den Einsatzzügen. Dort sind Kolleginnen und Kollegen, die jetzt schon unsere Polizisten an der Waffe ausbilden, diese auf der Matte trainieren und ihnen das richtige Vorgehen bei Einsatzlagen zeigen. Foto: TASER Die Verbände sind zwar angewiesen, alle Polizeiangehörigen, die im entsprechenden Gefährdungsbereich (BAB und Nähe) tätig sind, für den Einsatz mit entsprechender Warnschutzkleidung auszustatten. Dies soll teils als Mannausstattung, teils als Poolausstattung erfolgen. Die Ausstattung mit Warnschutzkleidung ist aber auch abhängig von der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung durch die örtliche Dienststelle (als zusätzliche Ausstattung). Hier gibt es große Unterschiede bei der Anwendung. Wir fordern eine einheitliche und unkomplizierte Ausstattung für alle Polizeibeschäftigten. der DPolG Veranstaltungsreihe. Das Innenministerium wurde um einen Referenten gebeten, der zu den Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzmittels und zum Sachstand der AG TASER aus Sicht des Ministeriums informieren kann. Es ist uns gelungen zwei Polizeibeamte aus Schweizer Stadtpolizeien zu gewinnen, die aus ihrer praktischen Einsatzerfahrung im Umgang mit Distanzelektroimpulsgeräten im Streifendienst berichten werden. Ein Vertreter des österreichischen BMI wird über die Erfahrungen Österreichs im Einsatz mit Distanzelektroimpulsgeräten informieren. Darüber hinaus werden Repräsentanten der Firma TASER mit einem Informationsstand für Gespräche vor Ort sein. Halten Sie sich den Veranstaltungstermin frei. Wir freuen uns, Sie in Nersingen bei der DPolG begrüßen zu können. Wann: 23.05.2016 ab 10.30 – 16 Uhr Wo: Gemeindehalle Nersingen Rathausplatz 1 89278 Nersingen Anmeldung unter: [email protected] Ausstattung für Brandermittler Bereits im Oktober 2015 haben wir an die Einhaltung des Arbeitsschutzes auch für Brandermittler appelliert. Wir haben uns an den Innenminister gewandt und ihn aufgefordert, die beschlossene Schutzausrüstung für Brandermittler freizugeben. Insbesondere die Personendosimeter, der kombinierte Kopf-/ Atemschutz und die Gebläse-Einheit mit Atemschutzfiltern sind wichtige Einsatzmittel. Entsprechend der DPolG-Forderung wurde dem HPR das Ausrüstungskonzept vorgelegt. Dieser hat zugestimmt. Die Arbeitsschutzmaßnahmen gelten für Beamte und Sachverständige – und damit auch für Arbeitnehmer – gleichermaßen. SAVE THE DATE Sonderausgabe zur -Personalratswahl – blaulicht zeitung 3 St i f tu n g der De uts c h en Polizeigew erks c h a ft Minister Söder als pate Der Walchensee, eine bayerische Idylle. von Ver o n ika Ahn -Tauch n i tz Lenggries - Großer Anlass, kleine Feier – dafür aber handverlesene Gäste: Finanzminister Markus Söder übergab am 31. März das Faller Erholungsheim an Berend Jochem, Vorsitzender des Vorstandes der Stiftung der Polizeigewerkschaft. Nach der „Schlüsselübergabe“ zum Gruppenfoto (v.l.n.r.) Rainer Nachtigall (1. Stv. Landesvorsitzender), Dr. Markus Söder (Bayer. Finanzminister), Berend Jochem (Stiftungsvorstandsvorsitzender), Robert Kopp (Polizeipräsident des PP Oberbayern Süd) Seit 1999 hat die Stiftung das Gebäude in der Faller LudwigGanghofer-Straße vom Freistaat gemietet. Foto: Pluriversum / PHOTOCASE Die Wohnungen und die drei daneben liegenden Bungalows bieten eine Rückzugsmöglichkeit für Menschen, die in Blaulichtberufen arbeiten und ein Trauma erlitten haben. „In den vergangenen zehn Jahren gab es einen kontinuierlichen Anstieg an Stiftungsfällen“, sagt Berend Jochem. Um die Stiftungsarbeit mitzufinanzieren, werden die 17 Appartements in Fall, Lenggries und Niedernach aber auch ganz normal als Ferienwohnungen an die Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden und Rettungsdiensten vermietet. „Urlaub für Familien ist hier unser Schwerpunkt“, sagt Jochem. Das Haupthaus in Fall mit seinen sieben Wohnungen gehört seit wenigen Monaten der Stiftung. Das Grundstück überlässt ihr der Freistaat nun in Erbpacht. Der jetzt unterzeichnete Vertrag läuft bis 2095 und gewährt langfristige Sicherheit. Um das zu untermauern überreichte Minister Söder am 31. März einen großen Schlüssel an Jochem. Mit eingeladen zu der kurzen Feierstunde waren einige Behördenleiter sowie Vertreter aus Politik und Polizei. Anhebung auf 42 wird diskutiert! a r b e i tszeit – Zulassung zur AQ 3. QE Nach Anhebung des gesetzlichen Pensionseintrittsalters für Vollzugsbeamte auf das 62. Lebensjahr hat das IM die Höchstaltersgrenze für den Aufstieg in die 4. QE von 40 auf 42 Jahre angehoben. Das Höchstalter für den Aufstieg in die 3. QE blieb unverändert beim 40. Lebensjahr. Die DPolG hat den Innenminister aufgefordert, auch das Höchstalter für den Aufstieg in die 3. QE. auf das 42. Lebensjahr anzuheben. Damit würde nicht nur der Gleichklang mit dem Aufstieg in die 4. QE wieder hergestellt werden, sondern auch dem bundesverwaltungsgerichtlich festgestellten Zeitraum von 20 Dienstjahren, von Aufstieg bis zur Pensionierung, als Rechtfertigung für den Eingriff in das verfassungsrechtliche Leistungsprinzip, Rechnung getragen werden. Um den Anforderungen höchstrichterlicher Rechtsprechung zu genügen, steht – so der Minister in seiner Antwort an die DPolG – das IM mit dem StMF in Kontakt, um die bestehenden Höchstaltersgrenzen auf eine formalgesetzliche Grundlage (BayBG oder LlbG) zu stützen. Der Minister sichert der DPolG eine frühzeitige und intensive Einbindung bei der Novellierung dieser gesetzlichen Grundlagen zu. Jochem nutzte die Gelegenheit für eine persönliche Bitte an den CSU-Politiker: Mit den früheren Ministerpräsidenten Edmund Stoiber und Günther Beckstein habe die Stiftung zwei Fürsprecher mit großem politischen Gewicht gehabt. Und genau solche einflussreiche Unterstützer brauche es, so Jochem. „Zuletzt fehlte uns aber ein politischer Ziehvater.“ Da er aber wisse, dass Söder sich nicht vor klaren Worte fürchte und sich immer für die Belange der Polizei stark gemacht habe, „wollte ich Sie bitten, die politische Patenschaft für unsere Stiftung zu übernehmen“, wandte Seit 1999 hat die Stiftung der DPolG das Gebäude in der Ludwig-Ganghofer-Strasse in Fall/Lenggries vom Freistaat gemietet und betreibt dies mit großem ehrenamtlichem Engagement. Um nötige Investitionen täti- sich Jochem an den Minister. „Das ist für mich eine große Ehre“, antwortete Söder. Er nehme seine Aufgabe als Beamtenminister sehr ernst. Und hier habe vor allem die Polizei für ihn Vorrang. Bayern bezahle seine Polizisten besser und rüste sie besser aus. „Wir stehen zu unserer Polizei – auch wenn es mal schwierig wird“, betonte er. Er sei beeindruckt von der Arbeit der Stiftung, ergänzte Söder. Hier werde Kollegen geholfen, die eine schwierige Zeit zu durchleben hätten. „Die Stiftung hat für ihre wichtige Arbeit Unterstützung verdient.“ gen zu können und langfristig Sicherheit zu haben, kam Finanzminister Söder, in dessen Zuständigkeitsbereich die Liegenschaft liegt, dem Wunsch der Stiftung nach und wandelte die Miete in die Bestellung eines Erbbaurechts um. Der Vertrag über ein 80 Jahre geltendes Erbbaurecht wurde unterzeichnet. In Fall steht der Stiftung nun bis Ende 2095 ein rund 3.000 Quadratmeter großes Areal mit sieben Appartements in schönster bayerischer Idylle zur Verfügung. Weitere Rückzugsmöglichkeiten der Stiftung stehen in Fall selbst, aber auch in Lenggries und Niedernach/Walchensee zur Verfügung. Der Poli-Soli: Mit nur 1,– € Solidarität zeigen! Unterstütze auch Du die DPolG Stiftung mit einem „Poli-Soli“ von 1 € monatlich als Dauerauftrag oder überweise eine Spende an die Stiftung. Sei auch Du ein Teil der starken DPolG Gemeinschaft und trage mit deiner Spende dazu bei, dass Kolleginnen und Kollegen, die nach schweren Einsätzen Unterstützung brauchen, geholfen werden kann. www.dpolg-stiftung.de Stundengutschrift beim Zusatzurlaub DPolG Klagen erfolgreich! a rb ei ts zei t – 260.000 Stunden an Schichtdienstleistende rückerstattet 2001 hatte die DPolG bereits erfolgreich durch einen Musterprozess beim VG München erreicht, dass Vorgaben zur Stundenschreibung für Zusatzurlaubstage im Wechselschichtdienst durch das IM modifiziert und damit für die Bayer. Polizei rechtskonform gestaltet werden mussten. Das Gericht hatte festgestellt, dass sich der Zusatzurlaub an den „Zeiten der Arbeitstage“ des jeweiligen Schichtmodells und nicht am Tagesdienst orientieren muss. Von da an wurden je Zusatzurlaubstag generell 11 Stunden gut geschrieben. Die deutliche Verbesserung für Schichtdienstleistende! Als das IM „flexible Schichtmodelle“ einführte, sollte diese Regelung hierfür nicht gelten. Die DPolG hielt diese Verschlechterung für rechtswidrig und forderte das IM auf, den Zustand zu beseitigen. Das IM weigerte sich, die in Frage stehende IMS-Vorgabe abzuändern. Die DPolG klagte erneut. Im Mai 2013 entschied das VG München, dass die Regelung aufzuheben ist. Die DPolG konnte abermals die Interessen der Schichtler erfolgreich gegenüber dem IM durchsetzen. Als Folge wurde die Stundenvergütung von Zusatzurlaubstagen durch das IM generell neu geregelt: Die Wertigkeit eines Zusatzurlaubstages berechnet sich individuell nach den über das ganze Jahr hinweg geleisteten Diensten. Dadurch können, je nach Dienstleistung, höhere Stundenvergütungen pro Tag erreicht werden. Die von der DPolG gegenüber dem IM eingeforderte Stunden-Rückvergütung für die Jahre 2012 und 2013 brachte insgesamt 260.000 Stunden, im Durchschnitt je Schichtler eine Stundengutschrift von rund 20 Stunden. 4 blaulicht zeitung – Sonderausgabe zur -Personalratswahl Wer Einfluss nehmen will, muss vor Ort sein! Mehr und Mehr wird deutlich, wie stark die EU auch in unsere Polizeiarbeit in Bayern hineinwirkt: Von der Flüchtlingsproblematik, Freizügigkeit, Schengen, Internationale Zusammenarbeit mit Europol und Frontex, Grenzüberschreitende Kriminalität, Vorratsdatenspeicherung, europaweite Ausschreibungen bis hin zu Fragen der Arbeitszeit. Der Mann, der für die DPolG in Europa vor Ort ist, ist Hermann Benker, Landesvorsitzender der DPolG Bayern. Am Rande des Europäischen Polizeikongresses in Berlin konnten wir mit ihm sprechen. Foto: halfpoint / 123rf.com Hallo Hermann, du bist Vizepräsident der Europäischen Polizeiunion (EPU) und Vizepräsident der Kommission Sicherheit von CESI. Seit wann bist du für die DPolG und deren Dachverband Deutscher Beamtenbund auf der europäischen Bühne tätig? Vizepräsident der EPU bin ich seit Oktober 2008, Vizepräsident der Kommission Sicherheit der CESI seit September 2010. Die EPU ist ein Dachverband europäischer Polizeigewerkschaften und seit 2013 Mitglied des europäischen Dachverbandes unabhängiger Gewerkschaften, der CESI. Dieser gehört auch der Deutsche Beamtenbund (dbb) und damit auch die DPolG direkt an. Von Anfang an waren wir uns bewusst, dass es uns nicht weiter hilft, immer nur über Regelungen der EU zu schimpfen, wenn sie national umgesetzt werden müssen. Wer auf die Gestaltung von EU-Regelungen Einfluss nehmen will, der muss vor Ort im Vorfeld ihrer Entstehung präsent sein. Deshalb haben wir uns als DPolG bereits 2006 entschieden in der EPU Mitglied zu werden. Als Bindeglied zum Deutschen Beamtenbund sitze ich in der Kommission „Europa“ des dbb und ein Vertreter der DPolG Bundesleitung nun als mein Nachfolger in der Kommission „Sicherheit“. Wie sieht die Gremienarbeit für die „Sicherheit“ im Beamtenbund und in dessen europäischen Institutionen aus? Die Kommission „Sicherheit“ des dbb leitet unser Bundesvorsitzender Rainer Wendt. Wie der Name schon erkennen lässt, gehören diesem Fachgremium neben der DPolG insbesondere Gewerkschaften an, die im weitesten Sinn mit Fragen der Inneren Sicherheit befasst sind. Die Kommission berät die dbb-Bundesleitung zu allen Fragen rund um diese Thematik und nimmt Stellung zu allen einschlägigen Themen und Gesetzentwürfen. Das Spiegelbild auf europäischer Ebene ist die Kommission „Sicherheit“ der CESI. Auch dieser Kommission gehören neben der EPU eine Vielzahl von europäi- „Gewalt gegen Polizeibeamte ist in ganz Europa ein Thema, ebenso wie aktuell die Flüchtlingssituation im Schengenraum.“ schen Fachgewerkschaften aus den Bereichen Polizei, Zoll, Feuerwehr und Verwaltung an, die mit Sicherheitsaufgaben betraut sind. Präsident ist der Vorsitzende der holländischen Polizeigewerkschaft ACP, Vize ist neben mir noch eine Polizistin von Alliance/Frankreich. Die Schwerpunktthemen sind in Europa aus dem Polizeibereich, da Justiz und Streitkräfte dort eigene Berufsräte haben und der Zoll noch Schnittstellen zu einer anderen Kommission hat. Viele Themen decken sich mit unseren in Deutschland. Die EPU wiederum ist, wie erwähnt, ein Dachverband für europäische Polizeigewerkschaften, dem inzwischen fast 20 Mitgliedsver- bände aus EU-Ländern und der Ukraine angehören. Ein Schwerpunkt liegt dabei auch auf einer europaweiten Erhebung des Ist-Zustandes der Polizei in den Mitgliedsstaaten der EU. Als EPU-Vorstand unterstützen wir insbesondere die gewerkschaftlich noch nicht so erfahrenen Verbände sowohl logistisch als auch politisch, direkt vor Ort oder über Lobbyarbeit beim Europäischen Parlament. geführt, durch Gerichtsurteile und in Stellungnahmen der Europäischen Kommission ist aber absolut klar, dass unser Dienstbetrieb ohne Zweifel dazu gehört. Für die DPolG habe ich im Rahmen des letzten Konsultationsverfahrens der EU zu einer möglichen Novellierung der EU-Arbeitszeitrichtlinie eine Stellungnahme gefertigt, die in die Gremienarbeit auf europäischer Ebene eingeflossen ist. Darin haben wir klar die begriffliche nicht völlig aushöhlen, z.B. bei den Bereitschaftszeiten, wo die Differenzierung in aktive und inaktive Zeiten immer noch im Raum steht. Das Thema Arbeitszeit lässt sich aber nicht nur auf Fragen des Schichtdienstes reduzieren. Eine wichtige Rolle spielt wie erwähnt das Thema Anerkennung von Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten. Hier ist die EU-Haltung bisher eindeutig. Es gilt die 1:1 Anerkennung von Bereitschaftszeiten als Arbeits- Welche Fragen / Themen beschäftigen euch derzeit? Gewalt gegen Polizeibeamte ist in ganz Europa ein Thema, ebenso wie aktuell die Flüchtlingssituation im Schengenraum. Auch Fragen der Ausstattung und Ausrüstung der Polizei in Europa, die Angleichung bzw. Standards sozialer Leistungen bei Versorgung und Fürsorge, aber auch Arbeitszeiten beschäftigen uns stark. Die EU-Richtlinien zur Arbeitszeit und deren Umsetzung durch das Bayerische Innenministerium haben im zurückliegenden Jahr für einige Diskussionen gesorgt. Dabei ist bei uns, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen auf Unverständnis gestoßen, dass die Polizei als Institution nicht in den Ausnahmetatbeständen des Art. 17 der EU-Richtlinie genannt ist. Hast du dafür eine Erklärung und wird daran gearbeitet, die Polizei dort begrifflich aufnehmen zu lassen? In der ersten Version der EU-Arbeitszeitrichtlinie waren die Polizei und einige andere Bereiche explizit ausgenommen. Diese generelle Ausnahme wurde ab der zweiten Version gestrichen. In den allgemeinen Ausnahmetatbeständen ist die Polizei zwar begrifflich nicht extra auf- Hermann Benker im Gespräch mit Monika Hohlmeier. Aufnahme der Polizei in die Ausnahmetatbestände und bessere praxisbezogene Anwendung der EURichtlinie gefordert. Ob es demnächst zu Änderungen bei der Richtlinie kommt, ist noch nicht klar. Falls die Briten in der EU bleiben, wird es in Anbetracht des dortigen Referendums aber darauf zulaufen. Dann müssen wir europäischen Gewerkschaften aber höllisch aufpassen, dass die Vorstellungen der Arbeitgeber- und Dienstherrnseite die Schutzbestimmungen Foto: DPolG Bayern zeiten ohne Wenn und Aber. Für diese Beibehaltung werden wir kämpfen. Deshalb ist es für mich auch unverständlich, dass das Bayer. Innenministerium in seinen „Eckpunkten“ Regelungen der EU-Arbeitszeitrichtlinie restriktiv für die Arbeitszeitmodelle des Schichtdienstes vorgibt und bei planbaren Einsatzzeiten der Bereitschaftspolizei sowohl die EU-Richtlinie als auch das Bayer. Personalvertretungsrecht missachtet. Dort wo Gestaltungs- Sonderausgabe zur spielraum bei den Arbeitszeitmodellen möglich wäre, wird dieser nicht genutzt und dort wo dringender Bedarf an Ruhe- und Erholungsphasen besteht, bleibt das Ministerium absolut untätig. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Das ist nicht in Ordnung. „Dort wo Gestaltungsspielraum bei den Arbeitszeitmodellen möglich wäre, wird dieser nicht genutzt und dort wo dringender Bedarf an Ruheund Erholungsphasen besteht, bleibt das Ministerium absolut untätig.“ Vor dem Hintergrund deiner Kontakte und der Gespräche, die du mit Mandatsträgern führst, sowie den Diskussionen in den europäischen Gremien, in denen du vertreten bist, welche „Spielräume“ siehst du in der Umsetzung der EU-Richtlinie auf Arbeitszeitmodelle für die Schichtdienstleistenden bei der Bayer. Polizei? Die EU-Richtlinie kennt Ausnahmen für Pendler, für den Personenschutz und für die Aufrechterhaltung der Kontinuität des Dienstes. Zum letzteren zählt unstrittig der Rundum-die-Uhr-Betrieb der Polizei. Nach den Vorgaben der EU-Richtlinie ist weder der 12-Std.-Dienst noch der sog. Doppelschlag verboten. Die EU-Richtlinie macht Vorgaben zu Ruhezeiten und gestattet aber gleichsam Ausnahmen unter bestimmten Vorgaben. Die 11-stündige Ruhezeit kann also nach den Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie verkürzt werden, wenn sich unmittelbar daran adäquate Ausgleichszeiten anschließen. Hier sehen wir als DPolG Regelungsspielräume, die wir gerne gemeinsam mit dem Ministerium ausgestalten würden. Hierbei müssen natürlich dienstliche Belange aber auch die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt werden. Als DPolG sehen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als wichtigen Teil der Fürsorge des Dienstherrn und damit als einen dringenden Grund, der es ermöglicht, von Ausnahmebestimmungen der EU-Richtlinie Gebrauch zu machen. Dass der Dienstherr einseitig für sich Ausnahmemöglichkeiten geltend macht, ohne sich um adäquate Ausgleichsmaßnahmen zu kümmern – wie z. B. beim monatelangen Verheizen vieler BePo-Einheiten -, aber einvernehmlich gestaltete Ausnahmen unter Beachtung der Schutzbestimmungen ablehnt, ist völlig inakzeptabel! Beim Zusammentreffen der EUArbeitszeitrichtlinie mit dem deutschen Beamtenrecht zeigt sich das eigentliche Problem: Die Richtlinie kennt nur den Begriff „Arbeitnehmer“, die deutsche Differenzierung zwischen „Beamte“ und „Arbeitnehmer“ mit den unterschiedlichen Regelungen durch Gesetze bzw. Tarifverträge passt nicht so richtig in das EU-System. So unterscheidet die EU-Richtlinie ganz klar zwischen Ausnahmemöglichkeiten, die durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften einerseits oder im Wege von Tarifverträgen oder Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern andererseits geregelt werden. Für letztere gibt es sogar noch Abweichungsmöglichkeiten, die über die allgemeinen (zu denen die Polizei gehört) hinausgehen, da diese eben nur dann zustande kommen, wenn beide „Vertragspartner“ damit einverstanden sind. Im Beamtenbereich wäre ein gleichartiger Schutz nicht gewährleistet, da hier Parlamente bzw. Ministerien einseitig Regelungen schaffen können. Da es im Tarifbereich aber genau diese Ausnahmemöglichkeiten von der EU-Richtlinie in Deutschland gibt, können arbeitsschutzrechtliche vorgeschobene Gründe nicht das Hauptproblem sein. Die Tarifverträge sehen konkrete Schutzmaßnahmen vor, wenn Ausnahmen gemacht werden. So muss z.B. die Verkürzung einer Ruhezeit unmittelbar nach dem nächsten Dienstblock eingebracht werden. Außerdem können durch Dienstvereinbarungen, also nur mit Einbindung und Zustimmung des Personalrats, Abweichungen unter Beachtung der Schutzbestimmungen geregelt werden. Dieser Weg könnte m. E. auch für die Beamten eingeschlagen werden, um noch mehr Rechtssicherheit herzustellen. Hierzu bedarf es allerdings u. a. einer Änderung der AzV. Wo ein Wille war, gab es schon immer einen Weg. Wir bleiben jedenfalls hartnäckig dran. -Personalratswahl – blaulicht Illustration: Illurama Reisende Kriminalitätsphänomene – DIE Herausforderung für Ermittlungsbehörden Eine moderne, effektive Kriminalitätsbekämpfung erfordert angesichts zunehmender grenzüberschreitender Täterstrukturen einen raschen Austausch von Informationen auf internationaler Ebene. Netzwerken von Straftätern muss mit einem schnellen und sicheren Informationsnetzwerk der Sicherheitsbehörden begegnet werden. Wir müssen „Wissen teilen und nicht nur sammeln“. Dies gilt auch gerade im Hinblick auf die Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Als zentraler Kommunikationskanal für den Informati- onsaustausch in der EU und in den assoziierten Drittstaaten soll SIENA (Secure Information Exchange Network Application) ausgebaut werden. Bei der Fachtagung werden die gemeinsamen Möglichkeiten der verschiedenen Ebenen praxis- und basisorientiert dargestellt. Kompetente Referenten kommen aus dem Bayerischen Landeskriminalamt, dem PP München, dem Bundeskriminalamt und von EUROPOL. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen und über einen regen Meinungsaustausch. Es geht nicht um die Theorie, sondern um die Praxis! DNA- Mita rbeiterdatenba nk Entscheidung überfällig! SAVE Wann: THE 12.05.2016 DATE 9.30 Uhr Wo: Wappensaal des Hofbräuhauses München Platzl 9 80331 München Anmeldung unter: [email protected] Gerichtsverwertbare Atemalkoholanalyse Projekt ausweiten! Die Bayer. Polizei beteiligt sich auf Initiative der DPolG am Forschungsprojekt der Fachhochschule der Polizei in Sachsen zur gerichtsverwertbaren Atemalkoholanalyse. In das Projekt ist bislang ausschließlich das PP München eingebunden. Foto: DENYS Rudyi / 123rf https://www.youtube.com/watch?v=31r3iiIZYc4 5 Einla dung DPolG Fac htagung „Kri p o “ „So wählst du richtig“ Erklärfilm „So wählst du richtig“ zeitung Die Speicherung von DNA-Mitarbeiterdaten ist den Spurenexperten der Kriminalpolizei seit 2007 ein großes Anliegen. Dies wird von der DPolG AG Kripo fachlich unterstützt. Das IM hat im Oktober 2013 beim BLKA eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese sollte eine bayernweit gültige Konzeption für eine „DNA-Mitarbeiterdatenbank“, für interne DNA-Abgleiche, erarbeiten. Die AG hat dem IM bereits 2014 ihren Bericht vorgelegt. Seit 2 Jahren herrscht Funkstille! „Die fachliche Notwendigkeit ist unbestritten“, so der Leiter der DPolG AG Kripo, Stefan Kemptner. Eine Entscheidung durch das IM müsste nach fast zwei Jahren möglich sein. Die DPolG hat den Minister aufgefordert, endlich eine Entscheidung zu dieser Datenbank zu treffen. Die Anzahl der dort im Zeitraum vom September bis Dezember 2015 gemeldeten Fälle ist sehr gering. Dies liegt an den Vorgaben des Forschungsprojektes und der grundsätzlichen Verfahrensweise in der Abarbeitung von Trunkenheitsfahrten beim PP München. Die DPolG hat den Minister gebeten, die Ausweitung des Forschungsprojektes auf andere Präsidien zu prüfen. Ein frühzeitiger Abschluss des Projektes und die damit verbundene Feststellung der beweissicheren Gerichtsverwertbarkeit liegen im Interesse der DPolG. Dadurch könnten unsere Kolleginnen und Kollegen schnell entlastet werden. 6 blaulicht zeitung – Sonderausgabe zur -Personalratswahl ausstattu n g aus b il d ung Arbeitsplatz Streifenwagen im neuen Design Taktische Einsatzmedizin implementieren Was der Schreibtisch für den Tagesdienstler, ist der Streifenwagen für den Schichtler: Arbeitsplatz für den größten Teil des Tages. Die DPolG setzt sich für Optimierungen bei Streifenwagen ein. Der DPolG ist der „Arbeitsplatz Streifenwagen“ besonders wichtig. Schon 2000 wurden von ihr Ergebnisse von Studien zu Streifenfahrzeugen den Medien präsentiert. Diese machten deutlich, dass Folienbeklebung die Erkennbarkeit und damit die Sicherheit wesentlich verbessern kann. Sukzessive wurden diese Erkenntnisse auch auf Streifenfahrzeuge der Bayer. Polizei übertragen. Die DPolG hat sich erfolgreich für das YELP-Signal und den Flasher eingesetzt. Auch der DPolG Forderung nach blauen LED Leuchten, zur besseren Wahrnehmbarkeit des Blaulichtes, wird nicht nur in Zivil-, sondern auch in Streifenfahrzeugen Rechnung getragen. Illustration: Illurama In Work-Shops hat die DPolG Schichtler und BMW Entwickler zusammengebracht. Der Austausch führte zu mehr gegenseitigem Verständnis. Bei allem Engagement von BMW sind Optimierungen durch die Serienproduktion Grenzen gesetzt. Aus einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von BMW, DPolG und IM entstand der BMW X3. Das Bedürfnis nach mehr Platz im Streifenwagen hat die DPolG in eine Forderung nach „Großraumfahrzeugen“ umgemünzt. Dies führte zur Beschaffung des VW Touran. Künftig verfügt Bayern zusätzlich über den BMW X1 und den 2er Grand Tourer. Auf der Basis einer Studie zur „Verbesserten Erkennbarkeit von Streifenfahrzeugen auf Bundesautobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen“ (VEBA) wird ein neues Design entwickelt. Neben blauer- und silber-reflektierender Folien werden künftig zusätzlich gelb fluorisierende und gelb retroreflektierende Folien appliziert. Damit wird die Erkennbarkeit am Tag und in der Nacht deutlich erhöht. In der Bayer. Polizei erhalten alle künftigen Streifenfahrzeuge das neue Design. Als nächstes steht für die DPolG der interaktive Streifenwagen auf der Agenda. Dazu hat die DPolG schon 2013 verschiedene Komponenten vorgestellt: Multi-PC, Scanner, GPS-Empfänger, Videokameras, die Einsatzbilder live in die EZ übertragen – all das wäre für die DPolG vorstellbar. Durch Terroranschlag schwerstverletzte Personen (Täter, Opfer, Polizeibeamte) sind in der Regel nicht transportfähig. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wurden von der DPolG im Vorfeld des G7 Gipfels gefordert. Seites der Polizeiabteilung im StMI wurden diese Maßnahmen jedoch abgelehnt. Unberührt davon bleiben die gesetzlichen, taktischen und fürsorgerechtlichen Verpflichtungen für den Dienstherrn. Durch Terroranschlag schwerstverletzte Personen (Täter, Opfer, Polizeibeamte) sind in der Regel nicht transportfähig. Rettungsdienste stehen nicht zur Verfügung, solange sie in ungesicherten Bereichen Hilfe leisten müssten. Deshalb ist es notwendig, dass Polizeivollzugsbeamte unter Beachtung der Einsatztaktik effektiv lebensrettende Maßnahmen einleiten und ggf. die Erstversorgung von Verletzten vor Ort durchführen können. Beharrlichkeit zahlt sich aus N e ue un ifor m – Arbeitsgruppe prüft Wirtschaftlich- keit eines bayerischen Logistikzentrums Regallager beim LZN in Hann. Münden Foto: Jürgen Köhnlein Foto: DPolG Bayern DPolG-Forderung: Es ist daher unerlässlich, dass sich die Bayer. Polizei der Herausforderung der taktischen Einsatzmedizin stellt. Dazu ist die Vermittlung von Kenntnissen in Theorie und Praxis in der taktischen Einsatzmedizin in der Ausbildung der 2. QE der Bereitschaftspolizei ebenso zu implementieren, wie in der 3. QE in der Fachhochschule. Die Fortbildung der PE-Trainer und Einsatzkräfte in der Landespolizei ist in geeigneter Weise sicherzustellen. Für die Einsatzkräfte ist eine fachspezifische Ausrüstung wie z. B. TEM Einsatztasche: Handschuhe, Tourniquet, Bandage, Verbandpäckchen, Rettungsdecke, EndlosBandschlinge, Kleiderschere, zu beschaffen. Wähle bis zum 21.06.2016 Die DPolG hat sich schon zu Beginn der Diskussion um eine neue Polizeiuniform intensiv dafür eingesetzt, dass die Versorgung mit den neuen Uniformteilen wieder in die eigene Hand genommen wird. Wir haben unnachgiebig ein eigenes bayerischen Logistikzentrums (LZ) gefordert und als es aus der Arbeitsgruppe Neue Uniform starken Gegenwind gab, auch mit dem Einsatz von eigenen Gutachten auf die organisatorischen und wirtschaftlichen Vorteile hingewiesen. Viele Gespräche mit politischen Mandatsträgern später kam der Durchbruch. Die Entscheidung des Innenministers, ein eigenes Logistikzentrum für die Zeit ab 2021 prüfen zu lassen, war der Startschuss für eine eigene Arbeitsgruppe, die aber nicht nur die Versorgung mit Dienstkleidung im Blick hat. Über den Grundauftrag hinaus soll die Projekt-Vorstudie als Referenzver- fahren für künftige vergleichbare Studien innerhalb der Bayerischen Polizei dienen. So wird eine polizeiinterne wiederverwertbare Expertise geschaffen. Eine ganze Reihe von rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragestellungen und Möglichkeiten müssen jetzt umfassend analysiert werden. Hierzu war auch der Lehrstuhl für Logistik (BWL) der Bamberger Otto-Friedrich-Universität eingebunden. Auf Grundlage deren Ausarbeitung werden nun die Wirtschaftlichkeitsberechnungen erstellt. Die Arbeitsgruppe wird im Herbst 2016 ihr Ergebnis vorlegen. Impressum Herausgeber: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) im dbb Landesverband Bayern e.V. Orleansstraße 4 81669 München www.dpolg-bayern.de Redaktion: Rainer Nachtigall, Matthias Godulla Gestaltung: Sonja Gagel, Tocologo Kommunikationsdesign Druck: hofmann infocom GmbH Sonderausgabe zur -Personalratswahl – blaulicht zeitung 7 Di g i ta l f u n k DigiNet I beendet – Objektversorgung bleibt ungeklärt Staatssekretär Eck lädt die Mitglieder des Beirates zum Projekt Digitalfunk ein und die Vertreter der Rettungsdienste, des Feuerwehrverbandes, der Kassenärztlichen Vereinigung, des StMI, der Projektgruppe, des LKA, des Hauptpersonalrates usw. kommen. Neben dem Dank des Staatssekretärs an alle Beteiligten für die gute Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung bei der Einführung des Digitalfunks in Bayern, führt der Leiter der DigiNet-Gruppe Einzelheiten zur Migration des Digitalfunks aus. 99,5 Prozent der Standorte sind in Betrieb. Die restlichen zwei folgen im Frühjahr bzw. Sommer. Das Netz steht. Es folgt noch eine Feinabstimmung. Die Übergabe der künftigen Verantwortung für das Netzt geht in der Alltagsorganisation an die Autorisierte Stelle beim Landeskriminalamt über. Das Projekt DigiNet I ist beendet. Das war die letzte Sitzung des Beirates. Ungeklärt für die Polizei ist und bleibt die Objektversorgung. Hier steht die Digitalfunkversorgung, insbesondere des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bei den U-Bahnen in München und Nürnberg/Fürth im Fokus. Der Streit über die Kosten der Digitalfunkertüchtigung der U-Bahn-Röhren ist nicht beigelegt. Die Kommunen vertreten, dass nach den für sie geltenden gesetzlichen Vorgaben die analoge Funkversorgung ausreichend ist. Der Freistaat will, dass die Objekteigentümer – in diesem Fall die Kommunen – für die Kosten des Digitalfunks aufkommen. Dieser Streit findet seit Jahren keinen Abschluss. Selbst wenn, eine Entscheidung fallen würde, bräuchte es noch Jahre, bis digital in der U-Bahn gefunkt werden könnte. Die Folge: Die Polizei muss den Analog- Funkloch in der U-Bahn? funk auf Jahre hinaus aufrechterhalten, um in den U-Bahn-Bereichen eine Funkversorgung zu gewährleisten. Der Parallelbetrieb einer Technik, von der man sich aus guten Gründen verabschieden wollte, stellt die Polizei vor Herausforderungen. Zum einen ist es nicht einfach, die veraltete Technik überhaupt in Betrieb zu halten; zudem müssen vor Ort die Kolleginnen und Kollegen zusätzlich zum Digitalfunk mit den alten Funkgeräten auf Streife gehen. Dies beeinträchtigt den Dienst uniformier- A9/Z Foto: Dieter Meyrl / iStockphoto ter wie ziviler Einsatzkräfte, den Schicht- und Streifendienst genauso wie den geschlossenen Einsatz, den Alltagsdienst wie besondere Einsatzlagen. Von Notsituationen ganz zu schweigen. Vor dem Hintergrund aktueller Bedrohungslagen und dem Umstand, dass auch der ÖPNV Anschlagsziel war und auch künftig sein wird, ein unhaltbarer Zustand für die DPolG. Der ÖPNV ist Teil der öffentlichen Infrastruktur und gehört im Wesentlichen zur Daseinsversorgung der Bevölkerung. Unabhängig davon, ob er im Untergrund stattfindet oder auf der Oberfläche. Hier muss im Interesse der Sicherheit schnell – möglichst in den nächsten Wochen – eine Entscheidung über die Aufteilung der Kosten getroffen werden. „Der Digitalfunk hilft helfen“, so der Slogan des Innenministeriums. Dies kann er aber nur dort, wo er vorhanden ist und funktioniert. Im U-Bahn-Bereich ist das nicht der Fall. nannten Maßnahmen können dazu beitragen, den Beförderungsstau nachhaltig zu reduzieren und auch den Leistungsträgern, die in der 2. QE verbleiben, eine Aussicht auf eine leistungsgerechte Beurteilung und damit auf eine zeitnahe Beförderung nach A9/Z geben. Seit Beginn 2016 konnten einschließlich Mai bereits rund 350 Kolleginnen und Kollegen nach A9/Z befördert werden. Damit verbunden eine weitere Reduzierung der erforderlichen Beurteilungswerte (13/66). Kostenvolumen: 2,31 Mio. Euro. Die DPolG prognostiziert aufgrund der Beförderungsentwicklung, dass in den verbleibenden Monaten bis zur Wirksamkeit der neuen Beurteilung 2. QE (2017) alle aktuell wartenden und noch bis dahin hinzukommenden Beförderungsbewerber mit einem Beurteilungsgesamtwert von 13 Punkten befördert werden können. Je nachdem, wie viel zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten der anstehende Doppelhaushalt 2017/2018 vorsieht, könnte bei einer Teilumsetzung zusätzlicher Beförderungen nach A9/Z im Juli/August 2017 – also noch vor Wirksamkeit der neuen Beurteilung zum 01.10.2017 – in die 12 Punkte Beurteilungen aus 2014 hineinbefördert werden. b e fö r der u n g Befürworter längerer Wartezeiten sind gescheitert! Anfang 2014 spricht das Verwaltungsgericht München, unter Verweis auf eine bundesverwaltungsgerichtliche Entscheidung aus 2012, ein entscheidendes Urteil: Das Mindestalter 43 Jahre für die Beförderung zu A9/Z ist rechtswidrig! In der Folge überschlugen sich die Ereignisse: Eilens wird eine Arbeitsgruppe vom Ministerium einberufen. Im Mai folgt ein Beförderungsstopp, der – entgegen der Absprache mit dem Hauptpersonalrat – bis in den Herbst aufrechterhalten wird. Im Sommer entscheidet der Innenminister, auf Empfehlung seiner Administration und mit Unterstützung anderer Gewerkschaften und Interessensvertretungen, die Anhebung von Wartezeiten zur Beförderung nach A9/Z, A10 und A11 (jeweils 2. QE). Das war`s! Viele, insbesondere diejenigen, die vom Wegfall der Mindestaltersgrenze unmittelbar betroffen waren, sind tief enttäuscht und verärgert. Ein halbes Jahr diskutieren Vertreter verschiedener Verbände, des Ministeriums, der Gewerkschaften und des Hauptpersonalrates über Lösungsmöglichkeiten und das Einzige, was passiert, ist eine Anhebung der Wartezeiten! Die DPolG hat sich klar gegen diese Maßnahme ausgesprochen. Sie stellt eine klare Verschlechterung der Beförderungssituation für alle dar und trägt in keiner Weise zur Lösung der durch die Rechtsprechung entstandener Probleme bei. Im Gegenteil! Den Lebensälteren, denen man mit ihrer 9-12 Punkte-Beurteilung helfen wollte, werden zusätzliche Wartezeiten aufgebrummt. Für die DPolG nicht akzeptabel. Der politische Fokus lag aber auf der Anzahl der Wartenden, die damals schon über 3.000 lag. Die politische Vorgabe war, diese Zahl unter 3.000 zu drücken. Wenn man schon keine Lösung hat, muss wenigstens die Statistik passen. Die Anhebung der Wartezeiten brachte den politisch verordneten Erfolg: Die Zahl von 3385 Wartenden zur Beförderung nach A9/Z wurde durch die Anhebung der Beförderungswartezeiten in allen Beurteilungssegmenten auf 2895 gedrückt. Von den 490 Wartenden, die so aus der Warteliste „geflogen“ sind, waren 389 aus dem 9-12 Punkte-Segment der A9-Beurteilungen. Dass die Maßnahme, wie von der DPolG prognostiziert, keine nachhaltige Lösung, sondern nur „Kosmetik“ ist, zeigt die Entwicklung des Beförderungsstaus in den folgenden Monaten. Die Befürworter längerer Wartezeiten sind gescheitert! Die DPolG ist bestätigt in ihrem Weg: Es hilft kein politischer Aktionismus, keine Kosmetik. Es hilft kein populistisches Geschrei nach Einführung rechtswidriger Verfahren. Die DPolG hat von Anfang an auf die rechtlichen Rahmenbedingungen verwiesen und dargestellt, dass es keine schnellen Lösungen geben wird. Die Chancen, die vor der Beurteilung 2014, mit der Umstellung des Auswahlverfahrens zum Aufstieg in die 3. QE bestanden, wurden vertan. Nachhaltig wirksam sind ausschließlich: Mehr Beförderungen und rechtssichere Verfahren – beides schafft Perspektiven und Vertrauen. Aus diesem Grund steht die DPolG weiterhin klar für den von ihr eingeschlagenen Weg: 1. Ehrlichkeit gegenüber den Betroffenen, 2. zusätzliche Beförderungen im Rahmen eines nachhaltigen Beförderungs- und Hebungskorridors und 3. das von der DPolG initiierte und – trotz anfänglichen Widerstands anderer Gewerkschaften und Interessensvertretungen – inzwischen auf den Weg gebrachte „Entkopplungsverfahren“! Insbesondere die beiden zuletzt ge- 1-Jahres-Entwicklung der Beurteilungsvoraussetzungen für eine Beförderung nach A9/Z BeförderungBeurteilungWartende zum jeweils 1. des Monats 2015 April 14/71/143109 Mai 14/71/123131 Juni 14/70/143093 Juli 14/70/123089 August 14/69/143009 September14/69/12 3040 Oktober 14/69/103048 November14/68/14 3005 Dezember14/69/12 3056 2016 Januar 14/68/103117 Februar 13/67/133122 März 13/67/113133 April 13/67/--3082 Mai 13/66/123048 Nur mehr Beförderungen schaffen Perspektiven: 2015 konnten rund 800 A9er zu A9/Z befördert werden. Damit konnte die Beförderungsvoraussetzung von 14 Punkten und 72 Innere Ausschöpfung auf 14 Punkte und 68 (01.02. 2016 erstmal 13/67 Punkte) gesenkt werden. Der Freistaat investierte allein 2015 rund 5,3 Mio. Euro. Zur Erinnerung! Einen Beförderungsstau zu A9/Z gab es auch schon zu Zeiten des Mindestalters. Im Juli 2013 standen 178 Hauptmeister(innen), die das 43. Lebensjahr bereits vollendet hatten, im Stau. Davon hatten der/die Beste eine Beurteilung mit dem Gesamtwert von 14 und der/die Letzte mit 5 Punkten. Mit den zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten aus dem Doppelhaushalt 2013/2014 beförderte das Ministerium alle Wartenden nach A9/Z. Der Stau war damit beseitigt. Erst mit dem verwaltungsgerichtlich verfügten Wegfall des Mindestalters im Februar 2014 wuchs der Beförderungsstau rasant wieder an. 8 blaulicht zeitung – Sonderausgabe zur -Personalratswahl D Po lG Ja hr estagung „Irgendwann ist Schicht im Schacht!“ Bad Windsheim – Die DPolG Jahresversammlung stand an und der Innenstaatssekretär Gerhard Eck folgte der Einladung der Polizeigewerkschaft nach Mittelfranken. Zu dieser Arbeitstagung der Beamtenbundgewerkschaft kommen aus ganz Bayern über 120 Funktionsträger aller Ebenen zusammen, um aktuelle Themen und die gewerkschaftliche Ausrichtung zu diskutieren. „Ich weiß die Arbeit der Polizei zu schätzen“, begann der Staatsekretär seine Ausführungen vor den Delegierten und würdigte die engagierte und professionelle Arbeit in dem „ereignisreichen und arbeitsintensiven Jahr, dass hinter der Bayerischen Polizei liegt.“ Nach dem G7-Gipfel trat, so Eck, nicht die erhoffte Verschnaufpause ein, sondern die Belastung der Kolleginnen und Kollegen setzte sich in der Flüchtlingsproblematik und der darauf folgenden Terrorlage unauf- haltsam fort, sodass sich bis zum 30. November 2015 über zwei Millionen Mehrarbeitsstunden aufgehäuft haben, die bislang weder durch Auszahlung noch durch Freizeit ausgeglichen werden konnten. Allein jeder Bereitschaftspolizist habe im Schnitt 99 Überstunden, zitiert der CSU Mann aus dem Konzept, dass ihm die Administration erstellt hat. Mit dieser Aussage setzte der Innenstaatssekretär, der im Verlauf seiner Rede noch die politisch erreichten Verbesserungen der Ausrüstung und der Personalsituation herausstellte, die ersten Ansatzpunkte in der Diskussion mit den DPolG Funktionsträgern. DPolG Funktionsträger aus den Reihen der Bereitschaftspolizei stellten dem Staatssekretär die praktischen Auswirkungen der Belastung dar, in dem Einsatzkräfte von einem zum anderen Einsatz geschickt werden, ohne die sonst vom Ministerium hochgehaltenen EUArbeitszeitvorgaben – insbesondere Ruhezeiten – einzuhalten. Darüber hinaus erhielt er noch den Ratschlag, die Zahlen, die ihm da aufgeschrieben werden auch mal zu hinterfragen. Die tatsächliche Überstundenbelastung der Einsatzkräfte liege deutlich höher. In die Statistik fließen aber auch Beamte in Ausbildung ein, für die im Ausbildungsbetrieb gar keine Überstunden anfielen. Durch deren Einbeziehung in die durchschnittliche Berechnung der Mehrarbeitsbelastung ließe sich aber die Realität deutlich schönen. Rainer Hirschmann, Vorsitzender der DPolG Mittelfranken, erläuterte dem Politiker die Personalsituation in den Basisdienststellen. Hirschmann bezweifelte den grundsätzlichen Wert der genannten Zahlen zur Personalstärke, die jüngst auch in einem „Faktenblatt“ vom Minister an Abgeordnete versandt wurden. „Wir haben zu wenig Kollegen an der Basis“, beklagte der mittelfränkische Gewerkschafter. Der stellvertretende Landes- und Bundesvorsitzende der DPolG, Michael Hinrichsen, stellte die von Eck genannte Verbesserung von zusätzlichen 80 Tarifstellen in Relation zum Gesamtpersonalkörper der Bayer. Polizei. Hinrichsen bewertete die Anzahl als viel zu gering, schließlich rede man nicht von der Inspektion Bad Windsheim, sondern von ganz Bayern. Damit lieferte er das Staatssektretär Gerhard Eck vertritt seine Positionen vor den DPolG Funktionsträgern. Stichwort für den Vorsitzenden der DPolG Tarifkommission Ümit Turul, der erneut das Missverhältnis von zusätzlichen Beamten- und Tarifstellen in den Haushalten anprangerte. Turul warb dafür, dass in künftigen Haushalten zusätzliche Tarifstellen doch im Verhältnis der Gesamtzahl der Tarifbeschäftigten in der Bayer. Polizei zu stehen haben. Auch Ingrid Schatz, Personalrätin in der Bereitschaftspolizei, wies auf das Verhältnis der 1.000 Tarifbeschäftigten in der Bereitschaftspolizei hin. Dafür habe die BePo an den 80 zusätzlichen Stellen einen Anteil von 5 erhalten. Schatz plädierte auch einen Blick auf die Wertigkeiten der Foto: DPolG Bayern Tarifstellen zu haben. Diese müssten deutlich verbessert werden. Staatssekretär Eck lud Ingrid Schatz und die Tarifvertreter der DPolG zu sich nach München zu einem persönlichen Gespräch ein, in dem die Thematik vertieft erörtert werden könnte. Eck gestand mit Blick auf die Personalsituation und die Belastung der Kolleginnen und Kollegen zu, dass „Freizeitausgleich derzeit leider nicht in dem Umfang möglich ist, wie wir uns das vorgestellt hätten. Das geht alles mal eine Zeitlang, aber irgendwann ist dann Schicht im Schacht.“ The Never Ending Story? ar b e i tszeit – Urteil nach DPolG Musterklage nur teilweise umgesetzt! Wir machen deine Stimme LAUT Es war einmal ... Tarifbeschäftigte, die Schicht-/ Wechselschichtarbeit leisten, haben spätestens nach dem Augsburger Arbeitsgerichtsurteil aus dem Jahr 2014 (Az. 3 Ca 423/14) für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf die volle, im Dienstplan geplante Arbeitszeit, welche dementsprechend auch gutzuschreiben ist. Dies folgt aus dem in §§ 3 und 4 Abs. 1 und 4 Entgeltfortzahlungsgesetz festgeschriebenen Entgeltausfallprinzip. Zeitgutschrift auf dem Stundenkonto ist insoweit ein untrennbarer Bestandteil der fortzuzahlenden Vergütung. Das Stundenkonto ist sozusagen der „Speicher“ dafür. Das Arbeitsgericht stellte fest, dass dies zumindest für den Bereich der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes so gilt. Zwar könnten Tarifparteien dies auch anders regeln, aber in den einschlägigen Regelungen des § 21 TV-L und TVöD wurden keine abweichenden Berechnungsmaßstäbe festgelegt. D. h. mit dem aufgestellten Dienstplan hat der Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum den Abruf der zu erbringenden Arbeitszeit verbindlich festgelegt. Erkrankt der Beschäftigte in diesem Zeitraum, so ist er so zu stellen, als hätte er in diesem Zeitraum voll gearbeitet. Die Aktueller Sachstand: Die DPolG konnte das Innenministerium davon überzeugen, für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die die o.g. Voraussetzungen eingehalten haben, auf die Einrede zur Verjährung für die Jahre 2011 und 2012 zu verzichten. In beiden Fällen wurden die Präsidien darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt. Aufgrund des Arbeitsgerichtsurteils haben leider nur wenige Polizeiverbände – vorbehaltlich einer Neuregelung des Ministeriums zur Stundenfortschreibung im Krankheitsfall im Arbeitnehmerbereich – zu Gunsten der betroffenen Beschäftigten entschieden, die im Rahmen der 6-monatigen tariflichen Ausschlussfrist schriftlich geltend gemachten Ansprüche, gutzuschreiben. Die DPolG fordert das IM – losgelöst von einer noch ausstehenden Neuregelung zur Stundenfortschreibung im Krankheitsfall – auf, den anderen Polizeiverbänden das „okay“ zur Regulierung der Stundengutschrift zugeben. Die Schichtdienstleistenden haben nun wirklich viel Geduld bewiesen. Foto: Valery Plotnikov / istockphoto.com Foto: nmann77 / fotolia Bitte bis 30.04.2016 abgeben Umfrage-Aktion: Unsere JuPo und Tarifkommission haben sich was einfallen lassen. Eure Meinung bzw. Stimmung ist gefragt. Die Karten liegen aktuell in den Dienststellen bereit. Füllt sie aus und gebt sie bei den DPolG-Ansprechpartnern der Dienststelle ab.